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Sachsens Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen

Forderungen zu Verkehr und Infrastruktur

Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU und SPD · unterzeichnet 10.11.2014 · Original

Der Vertrag enthält 83 von 1.522 Forderungen zu „Verkehr und Infrastruktur“.

Verkehr und Infrastruktur 83
  1. Sachsen wird mit leistungsstarker Verkehrsinfrastruktur und zukunftsfähiger Energieversorgung als wettbewerbsfähiger Standort weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Sachsen mit einer leistungsstarken Verkehrsinfrastruktur und zukunftsfähigen Energieversorgung als wettbewerbsfähigen Standort weiter entwickeln. Link zum Original
  2. Es wird in die Verkehrsinfrastruktur investiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur Link zum Original
  3. Die Entwicklung neuer Fahrzeug- und Mobilitätskonzepte einschließlich Infrastruktur wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Entwicklung neuer Fahrzeug- und Mobilitätskonzepte, einschließlich leistungsfähiger Infrastruktur, unterstützen, um auch in Zukunft individuelle Mobilität zu ermöglichen. Link zum Original
  4. Die Anschaffung von Hybrid- und Elektrobussen wird finanziell unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Anschaffung von Hybrid- und Elektrobussen sowie die Modernisierung von Straßen-, Stadt-, und Regionalbahnfahrzeugen werden wir finanziell unterstützen. Link zum Original
  5. Die Modernisierung von Straßen-, Stadt- und Regionalbahnfahrzeugen wird finanziell unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Anschaffung von Hybrid- und Elektrobussen sowie die Modernisierung von Straßen-, Stadt-, und Regionalbahnfahrzeugen werden wir finanziell unterstützen. Link zum Original
  6. Straßen- und Stadtbahnen und ihre technische Infrastruktur werden besonders gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    In besonderer Weise fördert die Koalition Straßen- und Stadtbahnen sowie deren technische Infrastruktur. Link zum Original
  7. Modelle zur Elektromobilität werden besonders im ländlichen Raum ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden besonders im ländlichen Raum Modelle zur Elektromobilität ermöglichen. Link zum Original
  8. Eine leistungsfähige Infrastruktur wird vorgehalten und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, für die Lebensqualität unserer Bevölkerung und die Entwicklung unserer Wirtschaft im Freistaat Sachsen eine leistungsfähige Infrastruktur vorzuhalten und weiter zu entwickeln. Link zum Original
  9. Mittel von EU und Bund werden weiter für Erhalt und Ausbau der Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür werden wir die zur Verfügung stehenden Mittel der EU und des Bundes weiterhin für den Erhalt und Ausbau einer leistungsfähigen Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur nutzen und die Kofinanzierung sicherstellen. Link zum Original
  10. Die Kofinanzierung von EU- und Bundesmitteln für Infrastruktur wird sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür werden wir die zur Verfügung stehenden Mittel der EU und des Bundes weiterhin für den Erhalt und Ausbau einer leistungsfähigen Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur nutzen und die Kofinanzierung sicherstellen. Link zum Original
  11. Sachsen soll über die Transeuropäischen Netze an das europäische Schnellbahn- und Güterverkehrsnetz angebunden werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für die Anbindung Sachsens an das europäische Schnellbahn- und Güterverkehrsnetz u.a. durch eine Verzahnung mit den Transeuropäischen Netzen (TEN) ein. Link zum Original
  12. Mehr Güterverkehr soll auf die Schiene verlagert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel muss es sein, mehr Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern. Link zum Original
  13. Die Bahnstrecke Dresden-Berlin soll ausgebaut werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns nachdrücklich für den Streckenausbau Dresden-Berlin und die Anbindung des südwestsächsischen Raums an den Schienenpersonenfernverkehr ein. Link zum Original
  14. Der südwestsächsische Raum soll an den Schienenpersonenfernverkehr angebunden werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns nachdrücklich für den Streckenausbau Dresden-Berlin und die Anbindung des südwestsächsischen Raums an den Schienenpersonenfernverkehr ein. Link zum Original
  15. Die Strecke Chemnitz-Leipzig soll elektrifiziert und angemessen ausgebaut werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehören auch die Elektrifizierung und der angemessene Ausbau der Strecke Chemnitz-Leipzig. Link zum Original
  16. Die Sachsen-Franken-Magistrale soll bis Nürnberg vollständig elektrifiziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fordern gegenüber dem Bund die vollständige Elektrifizierung der Sachsen-Franken-Magistrale bis Nürnberg, die Elektrifizierung der Bahnstrecken Dresden-Görlitz-(Breslau), Berlin-Cottbus-Görlitz und den Neubau der Eisenbahntrasse Dresden-Prag. Link zum Original
  17. Die Bahnstrecke Dresden-Görlitz-(Breslau) soll elektrifiziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fordern gegenüber dem Bund die vollständige Elektrifizierung der Sachsen-Franken-Magistrale bis Nürnberg, die Elektrifizierung der Bahnstrecken Dresden-Görlitz-(Breslau), Berlin-Cottbus-Görlitz und den Neubau der Eisenbahntrasse Dresden-Prag. Link zum Original
  18. Die Bahnstrecke Berlin-Cottbus-Görlitz soll elektrifiziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fordern gegenüber dem Bund die vollständige Elektrifizierung der Sachsen-Franken-Magistrale bis Nürnberg, die Elektrifizierung der Bahnstrecken Dresden-Görlitz-(Breslau), Berlin-Cottbus-Görlitz und den Neubau der Eisenbahntrasse Dresden-Prag. Link zum Original
  19. Eine neue Eisenbahntrasse Dresden-Prag soll gebaut werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir fordern gegenüber dem Bund die vollständige Elektrifizierung der Sachsen-Franken-Magistrale bis Nürnberg, die Elektrifizierung der Bahnstrecken Dresden-Görlitz-(Breslau), Berlin-Cottbus-Görlitz und den Neubau der Eisenbahntrasse Dresden-Prag. Link zum Original
  20. Die sächsischen Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan sollen mit höchster Priorität umgesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gegenüber dem Bund setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass die sächsischen Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan mit höchster Priorität umgesetzt und ggf. weitere Projekte aufgenommen werden. Link zum Original
  21. Gegebenenfalls sollen weitere sächsische Projekte in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gegenüber dem Bund setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass die sächsischen Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan mit höchster Priorität umgesetzt und ggf. weitere Projekte aufgenommen werden. Link zum Original
  22. Die Deutsche Bahn soll die Sachsen-Franken-Magistrale und die Strecke Dresden-Breslau im Fernverkehr absichern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sehen die Deutsche Bahn in der Pflicht, die Sachsen-Franken-Magistrale und die Strecke Dresden-Breslau über den Fernverkehr abzusichern. Link zum Original
  23. Für prioritäre Straßen- und Schienenprojekte wird Planungsvorlauf geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die prioritären Straßen- und Schienenverkehrsprojekte werden wir Planungsvorlauf schaffen. Link zum Original
  24. Erhalt und Ausbau von Straßen haben Vorrang vor Neubau.

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    Wortlaut im Vertrag
    Erhalt und Ausbau haben für uns Vorrang vor Neubau, jedoch sollen Ortsumfahrungen den überörtlichen Verkehr beschleunigen und die Bürger entlasten. Link zum Original
  25. Ortsumfahrungen sollen den überörtlichen Verkehr beschleunigen und Anwohner entlasten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Erhalt und Ausbau haben für uns Vorrang vor Neubau, jedoch sollen Ortsumfahrungen den überörtlichen Verkehr beschleunigen und die Bürger entlasten. Link zum Original
  26. Im kommunalen Straßennetz liegt der Schwerpunkt auf dem Erhalt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im kommunalen Straßennetz liegt der Schwerpunkt ebenfalls auf dem Erhalt der Infrastruktur. Link zum Original
  27. Ein Sanierungsprogramm für kommunale Ingenieurbauwerke wird aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein Sanierungsprogramm für kommunale Ingenieurbauwerke auflegen. Link zum Original
  28. Eine Ausbau- und Erhaltungsstrategie für Staatsstraßen wird erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Ausbau- und Erhaltungsstrategie für Staatsstraßen wird erarbeitet und der Hauptteil der Straßenbaumittel für ein Instandsetzungs- und Erhaltungsprogramm genutzt. Link zum Original
  29. Der Hauptteil der Straßenbaumittel wird für Instandsetzung und Erhaltung genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Ausbau- und Erhaltungsstrategie für Staatsstraßen wird erarbeitet und der Hauptteil der Straßenbaumittel für ein Instandsetzungs- und Erhaltungsprogramm genutzt. Link zum Original
  30. Die Verkehrsplanung soll barrierefrei sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten für eine barrierefreie Verkehrsplanung ein. Link zum Original
  31. Die sächsischen Häfen werden als Teil des Güterverkehrs bedarfsgerecht weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die sächsischen Häfen als Bestandteil des Güterverkehrs bedarfsgerecht weiterentwickeln. Link zum Original
  32. Grundlage der Verkehrspolitik sind bezahlbare Mobilität, eine funktionsfähige Infrastruktur und die Verringerung negativer Effekte auf Mensch, Umwelt und Natur.

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    Wortlaut im Vertrag
    Grundlage einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik im Freistaat Sachsen sind die Gewährleistung bezahlbarer und finanzierbarer Mobilität, die Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Infrastruktur und die Reduzierung der negativen Effekte auf Mensch, Umwelt und Natur. Link zum Original
  33. Der ÖPNV in Sachsen wird mit dem Ziel weiterentwickelt, den ländlichen Raum wirksam an die Ballungszentren anzubinden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Sachsen muss mit dem Ziel der wirksamen Anbindung des ländlichen Raums an die Ballungszentren weiterentwickelt werden. Link zum Original
  34. Die verkehrliche Erschließung einer Region gilt als Daseinsvorsorge und wird nicht allein wirtschaftlich bewertet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Erschließung einer Region ist Aufgabe der Daseinsvorsorge und darf nicht allein aus wirtschaftlicher Perspektive bewertet werden. Link zum Original
  35. Durch gestärkte Strukturen und flexible Angebote wird der ÖPNV an veränderte Altersstrukturen und an die Attraktivität des ländlichen Raums für Jugendliche angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch eine Stärkung der Strukturen und flexible Angebote müssen wir den veränder ten Altersstrukturen der Bevölkerung und dem Wunsch, den ländlichen Raum für Jugendliche als Lebens- und Arbeitsort attraktiv zu gestalten, Rechnung tragen. Link zum Original
  36. Die Tarifregelungen der Verkehrsverbünde werden stärker harmonisiert, etwa bei Altersgrenzen der Kindertarife und bei der Fahrradmitnahme.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die allgemeinen Tarifregelungen der Verkehrsverbünde sollen stärker harmonisiert werden, z.B. bei den Altersgrenzen der Kindertarife sowie bei der Fahrradmitnahme. Link zum Original
  37. Die Busförderung wird mindestens auf bisherigem Niveau fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für die Fortsetzung der Busförderung mindestens auf bisherigem Niveau ein. Link zum Original
  38. Der Freistaat setzt sich beim Bund dafür ein, den festgestellten Finanzierungsbedarf der Länder und dessen Dynamisierung im Regionalisierungsgesetz zu verankern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gegenüber dem Bund wird sich der Freistaat bei den aktuellen Verhandlungen über die Revision der Regionalisierungsmittel dafür einsetzen, den im Ländergutachten festgestellten Finanzierungsbedarf der Länder und dessen Dynamisierung im Regionalisierungsgesetz zu verankern. Link zum Original
  39. Die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel soll verhindern, dass steigende Infrastrukturnutzungsentgelte zulasten des Verkehrsangebots gehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Dynamisierung muss sicherstellen, dass steigende Infrastrukturnutzungsentgelte nicht zu Lasten des Verkehrsangebots gehen. Link zum Original
  40. Die Regionalisierungsmittel des Bundes werden stärker an die Aufgabenträger zur Bestellung von Verkehrsleistungen weitergereicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die vom Bund zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel werden wir stärker an die Aufgabenträger zur Bestellung von Verkehrsleistungen weiterreichen. Link zum Original
  41. Ein einheitliches, sachsenweit gültiges und kostengünstiges Bildungsticket für Schüler und Auszubildende zur ganzjährigen ÖPNV-Nutzung wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind uns einig in dem Ziel der Einführung eines einheitlichen, sachsenweit gültigen und kostengünstigen Bildungstickets, das Schülerinnen, Schülern und Auszubildenden über den Schulweg hinaus die Nutzung des ÖPNV über das gesamte Jahr ermöglicht. Link zum Original
  42. Bis zum 31.12.2015 wird mit Aufgabenträgern, Zweckverbänden, Landkreisen und kreisfreien Städten ein Vorschlag für ein Bildungsticket vorgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gemeinsam in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern, den Zweckverbänden, den Landkreisen und kreisfreien Städten bis zum 31.12.2015 einen Vorschlag für die Einführung eines solchen Bildungstickets vorlegen. Link zum Original
  43. Der SPNV wird durch bessere Koordination und Bündelung bei der Ausschreibung von Verkehrsleistungen gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, den Schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) durch eine bessere Koordination und Bündelung bei der Ausschreibung von Verkehrsleistungen, durch die Einführung eines integralen Taktfahrplanes und eines landesweit gültigen Sachsen-Tarifs zu stärken. Link zum Original
  44. Für den SPNV wird ein integraler Taktfahrplan eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, den Schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) durch eine bessere Koordination und Bündelung bei der Ausschreibung von Verkehrsleistungen, durch die Einführung eines integralen Taktfahrplanes und eines landesweit gültigen Sachsen-Tarifs zu stärken. Link zum Original
  45. Ein landesweit gültiger Sachsen-Tarif wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, den Schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) durch eine bessere Koordination und Bündelung bei der Ausschreibung von Verkehrsleistungen, durch die Einführung eines integralen Taktfahrplanes und eines landesweit gültigen Sachsen-Tarifs zu stärken. Link zum Original
  46. Eine Strategiekommission ermittelt den Mittelbedarf für die Grundversorgung mit ÖPNV-Leistungen und den entsprechenden Investitionsbedarf.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Strategiekommission soll insbesondere den Mittelbedarf für die Grundversorgung mit ÖPNV-Leistungen und den korrespondierenden Investitionsbedarf ermitteln. Link zum Original
  47. Die ÖPNV-Strategiekommission erarbeitet Lösungsansätze zur Sicherung der ÖPNV-Erreichbarkeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie soll darüber hinaus Lösungsansätze zur Sicherstellung der ÖPNV-Erreichbar keiten erarbeiten, Optimierungsmöglichkeiten der Organisationsstrukturen im sächsischen ÖPNV/SPNV aufzeigen und Lösungsvorschläge zur Harmonisierung der Tarif- und Beförderungsbestimmungen im Freistaat Sachsen unterbreiten. Link zum Original
  48. Die ÖPNV-Strategiekommission zeigt Optimierungsmöglichkeiten der Organisationsstrukturen im sächsischen ÖPNV/SPNV auf.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie soll darüber hinaus Lösungsansätze zur Sicherstellung der ÖPNV-Erreichbar keiten erarbeiten, Optimierungsmöglichkeiten der Organisationsstrukturen im sächsischen ÖPNV/SPNV aufzeigen und Lösungsvorschläge zur Harmonisierung der Tarif- und Beförderungsbestimmungen im Freistaat Sachsen unterbreiten. Link zum Original
  49. Die ÖPNV-Strategiekommission unterbreitet Vorschläge zur Harmonisierung der Tarif- und Beförderungsbestimmungen in Sachsen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie soll darüber hinaus Lösungsansätze zur Sicherstellung der ÖPNV-Erreichbar keiten erarbeiten, Optimierungsmöglichkeiten der Organisationsstrukturen im sächsischen ÖPNV/SPNV aufzeigen und Lösungsvorschläge zur Harmonisierung der Tarif- und Beförderungsbestimmungen im Freistaat Sachsen unterbreiten. Link zum Original
  50. In die ÖPNV-Kommission werden Vertreter von Ministerien, Zweckverbänden, Fahrgast- und Unternehmensverbänden, Gewerkschaften, kommunalen Spitzenverbänden, Politik und Wissenschaft berufen.

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    Wortlaut im Vertrag
    In die Kommission werden wir Vertreter der zuständigen Staatsministerien, der ÖPNV-Zweckverbände, der Fahrgast- und Unternehmensverbände, der Gewerkschaften, der kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter aus Politik und Wissenschaft berufen. Link zum Original
  51. Die ÖPNV-Kommission legt bis spätestens 31.12.2015 einen Zwischenbericht mit Handlungsempfehlungen vor.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommission wird spätestens zum 31.12.2015 einen Zwischenbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen vorlegen. Link zum Original
  52. Bei der Verkehrsinfrastruktur wird auf intelligente Vernetzung durch Verkehrstelematik gesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur setzen wir auf eine intelligente Vernetzung (Verkehrstelematik). Link zum Original
  53. Durch moderne Informations- und Kommunikationstechnik, etwa eine länderübergreifende Verkehrsinformationszentrale, wird die Infrastruktur gleichmäßiger ausgelastet und effizienter.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (z.B. Ausbau der Verkehrsinformationszentrale über die Landesgrenzen hinweg) soll dafür gesorgt werden, dass die Infrastruktur verkehrsübergreifend eine gleichmäßigere Auslastung erfährt und ihre Effizienz gesteigert wird. Link zum Original
  54. Versuchs- und Pilotstrecken in Sachsen werden angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns für Versuchs- und Pilotstrecken in Sachsen einsetzen. Link zum Original
  55. Ein rechtlicher Rahmen für die Erprobung und den Einsatz hochautomatisierten Fahrens wird geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen innovative Forschungsvorhaben zu den Themen „hochautomatisiertes Fahren“ und „intelligente Verkehrssysteme“, setzen uns gegenüber der Bundesregierung für eine gemeinsame Förderung ein und wollen den rechtlichen Rahmen für die Erprobung und den späteren Einsatz schaffen. Link zum Original
  56. Der Radverkehrsanteil wird sachsenweit deutlich erhöht und dieses Ziel in der Radverkehrskonzeption festgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr sachsenweit nennenswert zu erhöhen und werden dies in der sächsischen Radverkehrskonzeption festschreiben. Link zum Original
  57. Die Fahrradinfrastruktur und die Verknüpfungsstellen zum ÖPNV werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Fahrradinfrastruktur und die Verknüpfungsstellen zum ÖPNV ausbauen sowie ein landesweit einheitliches Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr und die touristische Nutzung etablieren. Link zum Original
  58. Ein landesweit einheitliches Radverkehrsnetz für Alltags- und touristischen Verkehr wird etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Fahrradinfrastruktur und die Verknüpfungsstellen zum ÖPNV ausbauen sowie ein landesweit einheitliches Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr und die touristische Nutzung etablieren. Link zum Original
  59. Die Mittel für den Radverkehr werden ab dem kommenden Doppelhaushalt erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Mittel für den Radverkehr werden wir ab dem kommenden Doppelhaushalt erhöhen. Link zum Original
  60. Beim Aus- und Neubau von Bundes- und Staatsstraßen werden Radverkehrsanlagen regelmäßig gleichzeitig errichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beim Aus- und Neubau von Bundes- und Staatsstraßen soll die gleichzeitige Errichtung von Radverkehrsanlagen zum Regelfall werden. Link zum Original
  61. Die Nutzung stillgelegter Bahndämme als Radwege wird erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir die Nutzung von aufgelassenen Bahndämmen als Radwege erleichtern. Link zum Original
  62. Die Kommunen werden bei der Gründung einer Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Kommunen bei der Gründung einer Arbeitsgemeinschaft fahr radfreundlicher Städte und Gemeinden, deren Handlungsfelder mindestens den Erfahrungs- und Informationsaustausch, eine gemeinsame Kommunikationsund Öffentlichkeitsarbeit sowie Mobilitätsmanagement und Forschungen zum Radverkehr umfassen. Link zum Original
  63. Im zuständigen Staatsministerium gibt es einen Ansprechpartner Radverkehr für die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Arbeitsgemeinschaft wird durch einen konkreten Ansprechpartner Radverkehr im zuständigen Staatsministerium fachlich unterstützt. Link zum Original
  64. Die Verkehrssicherheit wird erhöht und die Zahl schwerer Unfälle deutlich gesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr weiter erhöht und die Zahl der schweren Unfälle signifikant reduziert wird. Link zum Original
  65. Die Unfallverhütung wird mindestens im bisherigen Umfang weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Aktivitäten zur Unfallverhütung werden wir mindestens im bestehenden Umfang weiter fördern. Link zum Original
  66. Angebote zur Mobilitätserziehung in Kindereinrichtungen, Schulen, Berufsschulen und Unternehmen werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Angebote zur Mobilitätserziehung in Kindereinrichtungen, Schulen und Berufsschulen sowie in Unternehmen unterstützen. Link zum Original
  67. Für mehr Verkehrssicherheit im Straßengüterverkehr werden zusätzliche moderne Park- und Kontrollplätze geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts der prognostizierten Verkehrszunahme im Straßengüterverkehr sind zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Transitland Sachsen zusätzliche, moderne Park- und Kontrollplätze erforderlich. Link zum Original
  68. Die Umsetzung urbaner Mobilitätskonzepte wird durch Kommunikationsmaßnahmen und Modellprojekte gefördert, besonders für Fuß- und Radverkehr.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein umfassendes urbanes Mobilitätskonzept ist sinnvollerweise Grundlage städtischer Verkehrspolitik. Wir fördern durch Kommunikationsmaßnahmen und Modellprojekte deren Umsetzung, insbesondere für den Fußgänger- und Radverkehr. Link zum Original
  69. Wirtschaft und Kommunen werden bei City-Logistik-Konzepten für umweltverträglicheren innerstädtischen Güterverkehr unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Freistaat Sachsen unterstützt Wirtschaft und Kommunen bei der Entwicklung von City-Logistik-Konzepten mit dem Ziel, die Umweltverträglichkeit des innerstädtischen Güterverkehrs zu verbessern. Link zum Original
  70. Kommunen erhalten eine rechtssichere Grundlage für Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Grundlagen dafür schaffen, um Kommunen die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum rechtssicher zu ermöglichen. Link zum Original
  71. Die Flughäfen Leipzig-Halle und Dresden gelten als unverzichtbar für Personenverkehr und Warenaustausch.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die beiden sächsischen Flughäfen Leipzig-Halle und Dresden sind unverzichtbarer Bestandteil des Personenverkehrs und Warenaustauschs. Link zum Original
  72. Der Flughafen Leipzig-Halle baut seine führende Position im Frachtflugverkehr unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes aus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beim weltweiten Frachtflugverkehr soll der Flughafen Leipzig-Halle seine führende Position unter Berücksichtigung der Belange des Gesundheitsschutzes ausbauen. Link zum Original
  73. Ausländische Fluggesellschaften erhalten auf Grundlage internationaler Abkommen Start- und Landerechte in Leipzig-Halle.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehört, dass auch ausländische Fluggesellschaften auf der Grundlage von internationalen Luftverkehrsabkommen Start- und Landerechte in Leipzig-Halle erhalten (z.B. 5. Freiheit für ausländische Fluggesellschaften), die im fairen Wettbewerb das Angebot an Luftverkehrsverbindungen vervollständigen. Link zum Original
  74. Güterverkehrszentren spielen eine besondere Rolle bei der Verlagerung von Ferntransporten auf die Schiene.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Güterverkehrszentren kommt bei der Verlagerung von Ferntransporten auf die Schiene eine besondere Rolle zu. Link zum Original
  75. Der Anteil des kombinierten Verkehrs wird erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Anteile am kombinierten Verkehr sollen erhöht und Ansiedlungen von Unternehmen in den Güterverkehrszentren gefördert werden. Link zum Original
  76. Unternehmensansiedlungen in Güterverkehrszentren werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Anteile am kombinierten Verkehr sollen erhöht und Ansiedlungen von Unternehmen in den Güterverkehrszentren gefördert werden. Link zum Original
  77. In Südwestsachsen werden erweiterte Kapazitäten für Güterverkehrszentren benötigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aktuell besteht in Südwestsachsen der Bedarf nach erweiterten Kapazitäten. Link zum Original
  78. Flexible Mobilitätsangebote für Senioren werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir flexible Angebote für Senioren unterstützen. Link zum Original
  79. Bürgerbusse und Anruftaxis werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bürgerbusse und Anruftaxis als Angebote müssen ausgebaut und der ÖPNV für die Bedürfnisse aller Generationen weiter entwickelt werden. Link zum Original
  80. Der ÖPNV wird für die Bedürfnisse aller Generationen weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bürgerbusse und Anruftaxis als Angebote müssen ausgebaut und der ÖPNV für die Bedürfnisse aller Generationen weiter entwickelt werden. Link zum Original
  81. Flexible ÖPNV-Angebote wie Rufbussysteme zur Sicherung einer effizienten Grundversorgung werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner unterstützen weitere flexible Angebote im Öffentlichen Personennahverkehr (z.B. Rufbussysteme), die eine effiziente Grundversorgung im ÖPNV sichern und sich an den Bedürfnissen vor Ort orientieren. Link zum Original
  82. Die Elbe soll als Bundeswasserstraße anerkannt bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen, dass der Fluss auch weiterhin als Bundeswasserstraße anerkannt bleibt. Link zum Original
  83. Es wird hingenommen, dass die Elbe nicht ganzjährig schiffbar ist.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 42 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner stehen für eine umweltverträgliche Nutzung der Elbe, die mit dem Naturhaushalt im Einklang steht. Der Ausbau der Elbe steht diesem Ziel entgegen und wird daher von den Koalitionspartnern ebenso abgelehnt wie eine weitere Vertiefung und der Bau neuer Staustufen. Dabei ist hinzunehmen, dass eine ganzjährige Schiffbarkeit nicht gewährleistet ist. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 41, SPD 10 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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