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Sachsens Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU und SPD · unterzeichnet 10.11.2014 · Original

Der Vertrag enthält 71 von 1.522 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 71
  1. Auf den sich abzeichnenden Strukturwandel in einzelnen Regionen wird frühzeitig reagiert und gemeinsam mit den Regionen werden Potenziale für neue wirtschaftliche Strukturen geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf den in einzelnen Regionen aufgrund demografischer oder wirtschaftlicher Veränderungen sich abzeichnenden Strukturwandel wollen wir frühzeitig reagieren und mit den Regionen Potenziale für neue wirtschaftliche Strukturen schaffen. Link zum Original
  2. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land werden gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition sichert gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Link zum Original
  3. Der ländliche Raum wird durch gezielte Förderungen und regionale Entscheidungsspielräume als Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraum unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen auf unsere attraktiven urbanen Zentren und unterstützen den ländlichen Raum in seiner Entwicklung als attraktiver Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraum durch gezielte Förderungen und regionale Entscheidungsspielräume. Link zum Original
  4. Wohnortnahe Einrichtungen der Daseinsvorsorge sollen die Vielfalt und Attraktivität der Regionen erhöhen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit wohnortnahen Einrichtungen der Daseinsvorsorge wollen wir die Vielfalt und Attraktivität unserer Regionen erhöhen. Link zum Original
  5. Auch nach 2020 sollen EU-Fördermittel für alle sächsischen Regionen auf höchstmöglichem Niveau zur Verfügung stehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden bereits jetzt alles daran setzen, dass auch nach 2020 EU-Fördermittel für alle sächsischen Regionen auf höchstmöglichem Niveau zur Verfügung stehen und bemühen uns darum, etwaige Disparitäten zwischen den Regionen in Folge der Nutzung von Strukturfondsmitteln der EU in begründeten Fällen auszugleichen. Link zum Original
  6. Disparitäten zwischen Regionen infolge der Nutzung von EU-Strukturfondsmitteln sollen in begründeten Fällen ausgeglichen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden bereits jetzt alles daran setzen, dass auch nach 2020 EU-Fördermittel für alle sächsischen Regionen auf höchstmöglichem Niveau zur Verfügung stehen und bemühen uns darum, etwaige Disparitäten zwischen den Regionen in Folge der Nutzung von Strukturfondsmitteln der EU in begründeten Fällen auszugleichen. Link zum Original
  7. Regionale Wirtschaftskreisläufe werden gezielt unterstützt, um die Wettbewerbsfähigkeit aller Regionen zu steigern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen regionale Wirtschaftskreisläufe gezielt unterstützen und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit in allen sächsischen Regionen steigern. Link zum Original
  8. Förderprogramme werden passgenauer auf die Herausforderungen und Möglichkeiten vor Ort abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei rückläufigen finanziellen Mitteln müssen zukünftig die Förderprogramme noch passgenauer auf die jeweiligen Herausforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten vor Ort abgestimmt werden. Link zum Original
  9. Auf demografisch oder wirtschaftlich bedingten Strukturwandel in einzelnen Regionen wird frühzeitig reagiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf den sich in einzelnen Regionen abzeichnenden Strukturwandel, der durch demografische oder wirtschaftliche Veränderungen hervorgerufen wird, wollen wir frühzeitig reagieren. Link zum Original
  10. Gemeinsam mit den Regionen werden Potenziale für neue wirtschaftliche Strukturen geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Regionen wollen wir Potenziale für neue wirtschaftliche Strukturen schaffen. Link zum Original
  11. Gemeindeordnung und Landkreisordnung werden um eine Regelung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden kommunalen Entscheidungen ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um diese Zielsetzung zu unterstützen, werden die Sächsische Gemeindeordnung und die Sächsische Landkreisordnung um eine Regelung dahingehend ergänzt, dass Kinder und Jugendliche an den sie betreffenden Entscheidungen der Kommune beteiligt werden sollen. Link zum Original
  12. Unter- und Mittelzentren sollen gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich für die Stärkung der Unter- und Mittelzentren ein. Link zum Original
  13. Die Kommunen im ländlichen Raum sollen eine stabile und verlässliche Finanzausstattung erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich zudem für eine stabile und verlässliche Finanzausstattung der Kommunen im ländlichen Raum ein. Link zum Original
  14. Die kommunale Pflicht zur Abwasserbeseitigung nach dem Sächsischen Wassergesetz bleibt bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die im Sächsischen Wassergesetz § 50 Absatz 1 festgeschriebene kommunale Pflicht zur Abwasserbeseitigung bleibt bestehen. Link zum Original
  15. Die Kommunen entscheiden eigenständig, ob sie die Abwasserbeseitigung selbst oder mit Dritten wahrnehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen sollen eigenständig entscheiden, ob sie diese Aufgabe selbst oder in Zusammenarbeit mit Dritten wahrnehmen wollen. Link zum Original
  16. Die kommunale Ebene wird ermutigt, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Ermessensleitenden Hinweise anzuwenden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ermutigen die kommunale Ebene, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Ermessensleitenden Hinweise in Anwendung zu bringen. Link zum Original
  17. Kommunen und Abwasserzweckverbände sind zur umweltfachlichen, finanziellen und technischen Beratung von Bürgern verpflichtet, die eine private Kleinkläranlage errichten wollen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Kommunen bzw. Abwasserzweckverbänden obliegt eine umweltfachliche, finanzielle und technische Beratungspflicht für die Bürgerinnen und Bürger, die eine private Kleinkläranlage errichten wollen. Dabei sollen die Leistungen des Bildungs- und Demonstrationszentrums für dezentrale Abwasserbehandlung - BDZ e.V. genutzt werden. Link zum Original
  18. Die Leistungsfähigkeit der Städte und der ländlichen Regionen wird gleichermaßen gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für eine zukunftsfähige Landesentwicklung fördern wir die Leistungsfähigkeit der Städte und ländlichen Regionen gleichermaßen. Link zum Original
  19. Ein gutes Miteinander von Stadt und Land wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen für ein gutes Miteinander von Stadt und Land. Link zum Original
  20. Die Zusammenarbeit von Städten mit ihrem Umland soll auf Grundlage des Landesentwicklungsplanes intensiviert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes die Zusammenarbeit von Städten mit ihrem Umland intensivieren und gemeinsame Projekte besonders fördern. Link zum Original
  21. Gemeinsame Projekte von Städten und Umland sollen besonders gefördert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes die Zusammenarbeit von Städten mit ihrem Umland intensivieren und gemeinsame Projekte besonders fördern. Link zum Original
  22. Kleinere Städte und Gemeinden sollen sich regional stärker vernetzen und ihre Angebote der Daseinsvorsorge abstimmen und arbeitsteilig bereitstellen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass kleinere Städte und Gemeinden ihre Entwicklung regional stärker miteinander vernetzen sowie ihre Angebote der Daseinsvorsorge untereinander abstimmen und gegebenenfalls stärker arbeitsteilig bereitstellen. Link zum Original
  23. Interkommunale Kooperationsnetzwerke werden bei Aufbau, Verstetigung und Weiterentwicklung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden interkommunale Kooperationsnetzwerke bei deren Aufbau, Verstetigung und Weiterentwicklung unterstützen. Link zum Original
  24. Das landeseigene Förderprogramm Demografie wird finanziell aufgestockt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das landeseigene Förderprogramm Demografie finanziell aufstocken und um investive Vorhaben erweitern. Link zum Original
  25. Das Förderprogramm Demografie wird um investive Vorhaben erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das landeseigene Förderprogramm Demografie finanziell aufstocken und um investive Vorhaben erweitern. Link zum Original
  26. Innovative, nachhaltig ausgelegte Projekte mit längerer Laufzeit sollen unterstützt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Künftig wollen wir auch innovative Projekte mit einer längeren Laufzeit, die nachhaltig ausgelegt sind, unterstützen. Link zum Original
  27. Neben der Konzeption soll auch die Umsetzung von Demografieprojekten angemessen gefördert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben der Konzeptionsphase kommt es darauf an, die Umsetzung angemessen zu fördern, so dass die Wirksamkeit von Demografieprojekten in den Regionen erhöht wird. Link zum Original
  28. Das Handlungskonzept Demografie von 2010 wird aktualisiert und fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das 2010 beschlossene Handlungskonzept Demografie werden wir vor diesem Hintergrund aktualisieren und fortschreiben. Link zum Original
  29. Sachsen soll stärker von seiner Lage im Herzen Europas profitieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass Sachsen stärker von seiner geografischen Lage im Herzen Europas profitiert. Link zum Original
  30. Mit den Nachbarregionen in Tschechien und Polen soll ein gemeinsamer Entwicklungsraum entstehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zusammen mit unseren Nachbarregionen in Tschechien und Polen wirken wir auf einen gemeinsamen Entwicklungsraum mit vielfältigen wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Chancen hin. Um dieses Potenzial für alle Sachsen nutzbar zu machen, wollen wir gemeinsam neue Kooperationsformen und Konzepte in den Bereichen Daseinsvorsorge, Sicherheit, Tourismus, Umwelt und Infrastruktur entwickeln. Link zum Original
  31. Mit den Nachbarregionen sollen neue Kooperationsformen in Daseinsvorsorge, Sicherheit, Tourismus, Umwelt und Infrastruktur entwickelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zusammen mit unseren Nachbarregionen in Tschechien und Polen wirken wir auf einen gemeinsamen Entwicklungsraum mit vielfältigen wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Chancen hin. Um dieses Potenzial für alle Sachsen nutzbar zu machen, wollen wir gemeinsam neue Kooperationsformen und Konzepte in den Bereichen Daseinsvorsorge, Sicherheit, Tourismus, Umwelt und Infrastruktur entwickeln. Link zum Original
  32. Die Initiative „Europäische Metropolregion Mitteldeutschland“ wird unterstützt und soll vor allem in Wirtschaft und Wissenschaft neue Impulse erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Initiative „Europäische Metropolregion Mitteldeutschland“ als länderüberschreitendes Projekt und wollen ihr insbesondere auf den Gebieten Wirtschaft und Wissenschaft neue Impulse verleihen. Link zum Original
  33. Die Zusammenarbeit mit den Kommunen soll vertrauensvoll und partnerschaftlich sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zur vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Sachsens Kommunen. Link zum Original
  34. Die kommunale Selbstverwaltung wird weiter gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die kommunale Selbstver waltung wird weiter gestärkt. Link zum Original
  35. Städte, Gemeinden und Landkreise sollen auch künftig eigenverantwortlich über ihre Zukunft entscheiden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel der Koalitionspartner ist es, den Städten, Gemeinden und Landkreisen auch in Zukunft eigenverantwortliche Entscheidungen über ihre Zukunft zu ermöglichen. Link zum Original
  36. Das verfassungsrechtlich garantierte Anhörungsrecht der Kommunen wird eingehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das den Kommunen nach Art. 84 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung garantierte Anhörungsrecht werden wir einhalten. Link zum Original
  37. Gemeindeordnung und Landkreisordnung werden zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung überarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Sächsische Gemeindeordnung und die Sächsische Landkreisordnung überarbeiten, um die kommunale Selbstverwaltung weiter zu stärken. Dabei gilt unser Augenmerk insbesondere den Mitwirkungsmöglichkeiten der ehrenamtlichen Gemeinde- und Kreisräte und den Verfahren zur Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern an den lokalen Entscheidungen. Link zum Original
  38. Bei der Überarbeitung sollen die Mitwirkung ehrenamtlicher Gemeinde- und Kreisräte und die Beteiligung der Einwohner an lokalen Entscheidungen gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Sächsische Gemeindeordnung und die Sächsische Landkreisordnung überarbeiten, um die kommunale Selbstverwaltung weiter zu stärken. Dabei gilt unser Augenmerk insbesondere den Mitwirkungsmöglichkeiten der ehrenamtlichen Gemeinde- und Kreisräte und den Verfahren zur Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern an den lokalen Entscheidungen. Link zum Original
  39. Eine Neufassung der Stadtbezirksverfassung gibt den Kommunen mehr Flexibilität bei ihren lokalen Mitwirkungsrechten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch eine Neufassung der Stadtbezirksverfassung geben wir den Kommunen mehr Flexibilität hinsichtlich der Ausgestaltung ihrer lokalen Mitwirkungsrechte. Link zum Original
  40. Die Regelungen zur Finanzierung von Personal- und Sachkosten der Fraktionen werden präzisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Regelungen zur Finanzierung von Personal- und Sachkosten der Fraktionen werden präzisiert. Link zum Original
  41. Gemeinden und Landkreise können die Entscheidung über Spenden und ähnliche Zuwendungen auf einen beschließenden Ausschuss übertragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kurzfristig werden wir den Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeit geben, die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen auf einen beschließenden Ausschuss zu übertragen. Link zum Original
  42. Bei der Bestellung der Beigeordneten wird eine Einvernehmensregelung analog der Landkreisordnung eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden wir bei der Bestellung der Beigeordneten eine Einvernehmensregelung analog der Sächsischen Landkreisordnung einführen. Link zum Original
  43. Die kommunale Daseinsvorsorge darf nicht allein dem Markt und unbeschränktem Wettbewerb überlassen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner stimmen darin überein, dass die kommunale Daseinsvor sorge nicht allein dem Markt und dem unbeschränktem Wettbewerb überlassen werden darf. Link zum Original
  44. Die gesetzlichen Grundlagen der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung werden mit dem Ziel größerer Gestaltungsspielräume weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die betreffenden gesetzlichen Grundlagen mit dem Ziel größeren Gestaltungsspielraumes für die Kommunen weiterentwickeln. Link zum Original
  45. Das kommunale Wirtschaftsrecht wird geändert, um die Wettbewerbsfähigkeit kommunaler Energieunternehmen wiederherzustellen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere werden wir das kommunale Wirtschaftsrecht ändern, um die Wettbewerbsfähigkeit kommunaler energiewirtschaftlicher Unternehmen wiederherzustellen. Link zum Original
  46. Kommunen erhalten die Möglichkeit, Arbeitnehmervertreter an fakultativen Aufsichtsräten zu beteiligen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Kommunen wird die Möglichkeit eröffnet, bei fakultativen Aufsichtsräten Arbeitnehmervertreter zu beteiligen. Link zum Original
  47. Eine klare rechtliche Regelung soll den steuerlichen Querverbund weiterhin ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine klare rechtliche Regelung ein, die den Steuerlichen Querverbund auch weiterhin ermöglicht. Link zum Original
  48. Gegenüber EU und Bund wird die Umsatzsteuerfreiheit kommunaler Unternehmen angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gegenüber der EU und dem Bund werden wir uns für die Umsatzsteuerfreiheit kommunaler Unternehmen sowie für den Erhalt der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung als Daseinsvorsorgeleistung der Kommunen einsetzen, um unseren hohen Qualitätsstand zu bewahren. Link zum Original
  49. Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung sollen als kommunale Daseinsvorsorgeleistungen erhalten bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gegenüber der EU und dem Bund werden wir uns für die Umsatzsteuerfreiheit kommunaler Unternehmen sowie für den Erhalt der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung als Daseinsvorsorgeleistung der Kommunen einsetzen, um unseren hohen Qualitätsstand zu bewahren. Link zum Original
  50. Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und kommunalen Zweckverbänden werden weiterhin gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und kommunalen Zweckver bänden werden wir weiterhin fördern. Link zum Original
  51. Bundesmittel für kommunale Aufgabenbereiche werden ohne Abschläge an die Kommunen weitergeleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Finanzielle Mittel, welche der Bund für verschiedene kommunale Aufgabenbereiche zur Verfügung stellt, sollen ohne Abschläge an die kommunale Ebene weitergeleitet werden. Link zum Original
  52. Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen sollen Länder mit soliden Haushalten nicht benachteiligen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine Gestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein, welche die Länder mit soliden Haushalten nicht benachteiligt. Link zum Original
  53. Der Länderfinanzausgleich soll dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland gerecht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist ein Länderfinanzausgleich, der dem Verfassungsziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland gerecht wird. Link zum Original
  54. Am bisherigen Ausgleichssystem des Länderfinanzausgleichs wird festgehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das bisherige Ausgleichssystem hat sich bewährt, deshalb wollen wir daran festhalten. Link zum Original
  55. Auch nach dem Solidarpakt II ist eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der Länder unabhängig von ihrer Finanzkraft erforderlich.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II ist eine aufgabenangemessene Finanzausstattung erforderlich, die die Länder unabhängig von ihrer eigenen Finanzkraft in die Lage versetzt, die ihnen obliegenden Aufgaben zu erfüllen und das Neuverschuldungsverbot einzuhalten. Link zum Original
  56. Länder mit unterdurchschnittlicher Steuerkraft sollen unter vollständiger Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft angemessen ausgeglichen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen Länder mit unterdurchschnittlicher Steuerkraft auch künftig einen angemessenen Ausgleich unter vollständiger Einbeziehung der Finanzkraft der Kommunen erhalten. Link zum Original
  57. Ländersteuerzuschläge, die die Lebensverhältnisse zwischen den Ländern auseinanderdriften lassen, werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Auseinanderdriften der Lebensverhältnisse zwischen den Bundesländern durch Ländersteuerzuschläge lehnen wir ab. Link zum Original
  58. Freistaat und Kommunen sollen gleichmäßig an der Entwicklung der Steuereinnahmen teilhaben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Freistaat und Kommunen sollen auch künftig in gleichem Maße an der Entwicklung der Steuereinnahmen teilhaben. Link zum Original
  59. Am Gleichmäßigkeitsgrundsatz des kommunalen Finanzausgleichs wird festgehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten grundsätzlich am Gleichmäßigkeitsgrundsatz fest und richten uns am Konnexitätsprinzip aus. Link zum Original
  60. Das Verhältnis von Land und Kommunen richtet sich am Konnexitätsprinzip aus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten grundsätzlich am Gleichmäßigkeitsgrundsatz fest und richten uns am Konnexitätsprinzip aus. Link zum Original
  61. Die kommunale Selbstverwaltung wird gestützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 56 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen auf Lösungen vor Ort und stützen daher die kommunale Selbstver waltung. Link zum Original
  62. Kleinere Städte und Gemeinden sollen ihre Entwicklung regional stärker vernetzen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 56 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass kleinere Städte und Gemeinden ihre Entwicklung regional stärker miteinander vernetzen sowie ihre Angebote der Daseinsvorsorge untereinander abstimmen und gegebenenfalls stärker arbeitsteilig bereitstellen. Link zum Original
  63. Kleinere Städte und Gemeinden sollen Angebote der Daseinsvorsorge abstimmen und gegebenenfalls arbeitsteilig bereitstellen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 56 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass kleinere Städte und Gemeinden ihre Entwicklung regional stärker miteinander vernetzen sowie ihre Angebote der Daseinsvorsorge untereinander abstimmen und gegebenenfalls stärker arbeitsteilig bereitstellen. Link zum Original
  64. Freiwillige kommunale Kooperationen werden befürwortet und unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 56 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Freiwillige kommunale Kooperationen werden befürwortet und unterstützt. Link zum Original
  65. Die kommunale Finanzausstattung wird mit den kommunalen Spitzenverbänden so weiterentwickelt, dass Land und Kommunen nach 2020 Spielräume für freiwillige Aufgaben und Investitionen behalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden die kommunale Finanzausstattung solidarisch so weiterentwickeln, dass sowohl dem Freistaat als auch den Kommunen nach Auslaufen des Solidarpaktes II und der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen 2020 im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Gestaltungsspielräume für freiwillige Aufgaben und für Investitionen erhalten bleiben. Link zum Original
  66. Für die regional unterschiedliche demografische Entwicklung werden im Dialog mit den Kommunen Lösungen gesucht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 56 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Eine der größten Her ausforderungen des Freistaates ist die regional unterschiedliche demografische Entwicklung. Wir vereinbaren, im Dialog mit der kommunalen Ebene Lösungen aufgrund dieser unterschiedlichen Entwicklungen zu finden. Link zum Original
  67. Das Finanzausgleichsgesetz wird weiterentwickelt und die demografische Entwicklung mit Fachprogrammen begleitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 56 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das FAG weiterentwickeln, Strukturen anpassen und mit spezifischen Fachprogrammen diese Entwicklung aktiv begleiten. Link zum Original
  68. Mit den kommunalen Spitzenverbänden wird eine nach Stadt und Land sowie Wachstum und Schrumpfung differenzierte Förderkulisse geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 56 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden prüfen wir ebenso eine spezifischere Förderkulisse entsprechend der unterschiedlichen Bedürfnisse in Stadt und Land, mit besonderem Fokus auf Wachstum beziehungsweise Schrumpfung. Link zum Original
  69. Gemeinden und Landkreise können neben LEADER auch Förderprogramme für Schulhausbau und kommunalen Straßenbau nutzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den ländlichen Raum auch dadurch stärken, dass die Gemeinden und Landkreise neben der LEADER-Förderung auch die fachspezifischen Förderprogramme für Schulhausbau und kommunalen Straßenbau nutzen können. Link zum Original
  70. 2016 wird im Rahmen des FAG 2017/2018 mit den Kommunen über die generelle Finanzverteilung gesprochen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Jahr 2016, im Rahmen der Verhandlungen für das FAG 2017/2018, mit der kommunalen Ebene über die generelle Finanzverteilung sprechen, dabei werden wir auch den Verteilungsschlüssel der HartzIV-SoBeZ hinsichtlich einer Ist-Abrechnung prüfen und ggf. neu justieren. Link zum Original
  71. Der Verteilungsschlüssel der Hartz-IV-Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wird auf eine Ist-Abrechnung geprüft und gegebenenfalls neu justiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Jahr 2016, im Rahmen der Verhandlungen für das FAG 2017/2018, mit der kommunalen Ebene über die generelle Finanzverteilung sprechen, dabei werden wir auch den Verteilungsschlüssel der HartzIV-SoBeZ hinsichtlich einer Ist-Abrechnung prüfen und ggf. neu justieren. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 41, SPD 10 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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