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Sachsens Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen

Forderungen zu Kultur, Medien, Religion und Erinnerung

Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU und SPD · unterzeichnet 10.11.2014 · Original

Der Vertrag enthält 103 von 1.522 Forderungen zu „Kultur, Medien, Religion und Erinnerung“.

Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 103
  1. Die Kulturraummittel werden erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Erhöhung der Kulturraummittel Link zum Original
  2. Die kulturelle Vielfalt Sachsens einschließlich der sorbischen Kultur wird bewahrt, vermittelt und um neue Impulse ergänzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen diese reiche kulturelle Vielfalt Sachsens, einschließlich der sor bischen Kultur, bewahren, erhalten, vermitteln und Impulse für Neues schaffen. Link zum Original
  3. Das hohe Niveau der Kulturförderung wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das hohe Niveau der Kulturförderung wollen wir beibehalten und gleichzeitig eine Diskussion über die Gestaltung der sächsischen Kulturlandschaft der Zukunft unter Mitwirkung regionaler und lokaler Kulturträger sowie der Landeskulturverbände anregen. Link zum Original
  4. Unter Mitwirkung regionaler und lokaler Kulturträger und der Landeskulturverbände wird eine Diskussion über die künftige Kulturlandschaft angeregt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das hohe Niveau der Kulturförderung wollen wir beibehalten und gleichzeitig eine Diskussion über die Gestaltung der sächsischen Kulturlandschaft der Zukunft unter Mitwirkung regionaler und lokaler Kulturträger sowie der Landeskulturverbände anregen. Link zum Original
  5. Die Mobilität von Kultureinrichtungen und Kulturnutzern wird gestärkt, um dem demografischen Wandel zu begegnen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Herausforderungen des demografischen Wandels wollen wir unter anderem durch die Stärkung der Mobilität der Kultureinrichtungen und der Menschen bei der Nutzung der Kulturangebote annehmen. Link zum Original
  6. Kulturelle Freiheit und der Zugang zur Kultur für alle Menschen sind schützenswert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die kulturelle Freiheit, ihre demokratische Gestaltungsmöglichkeit und die Zugänglichkeit zur Kultur für alle Menschen sind für die Koalitionspartner auch in Zeiten des demografischen Wandels schützenswert. Link zum Original
  7. Interkulturalität wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner stehen für eine Kultur der Anerkennung und des Respekts und treten für die Förderung von Interkulturalität ein. Link zum Original
  8. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird im kulturellen Bereich umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im kulturellen Bereich. Link zum Original
  9. Kultur gilt als Lebensgrundlage des Menschen und Basis einer demokratischen Gesellschaft, nicht als Luxus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kultur ist keine Dienstleistung oder Luxus, sondern eine Lebensgrundlage des Menschen, Element der Persönlichkeitsentwicklung und -entfaltung sowie Basis für eine demokratische Gesellschaft. Link zum Original
  10. Das Kulturraumgesetz wird auf Grundlage einer Evaluation weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf der Grundlage einer Evaluation mit externer Datenermittlung wollen wir das Kulturraumgesetz weiterentwickeln und die Kulturräume stärker als bisher finanziell unterstützen – auch um innovative und nachhaltige Entwicklungskonzepte zu ermöglichen. Link zum Original
  11. Die Kulturräume werden finanziell stärker als bisher unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf der Grundlage einer Evaluation mit externer Datenermittlung wollen wir das Kulturraumgesetz weiterentwickeln und die Kulturräume stärker als bisher finanziell unterstützen – auch um innovative und nachhaltige Entwicklungskonzepte zu ermöglichen. Link zum Original
  12. Die Empfehlungen des Kultursenats zur Evaluierung werden berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Empfehlungen des Kultursenats zur Evaluierung werden wir dabei berücksichtigen. Link zum Original
  13. Die Kooperation zwischen ländlichen und urbanen Kulturräumen wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, die kooperativen Beziehungen zwischen ländlichen und urbanen Kulturräumen auszubauen und die Vernetzung von Kulturangeboten zu stärken. Link zum Original
  14. Die Vernetzung von Kulturangeboten wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, die kooperativen Beziehungen zwischen ländlichen und urbanen Kulturräumen auszubauen und die Vernetzung von Kulturangeboten zu stärken. Link zum Original
  15. Die Spitzenleistungen der Staatlichen Kunstsammlungen, der Staatstheater und des Archäologiemuseums werden erhalten und weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Staatlichen Kunstsammlungen, die Sächsischen Staatstheater und das Staatliche Museum für Archäologie sind Kulturbotschafter des Landes. Ihre kulturellen Spitzenleistungen gilt es zu erhalten und weiter zu unterstützen. Sie sollen noch stärker in die Regionen wirken. Link zum Original
  16. Die staatlichen Kultureinrichtungen sollen stärker in die Regionen wirken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Staatlichen Kunstsammlungen, die Sächsischen Staatstheater und das Staatliche Museum für Archäologie sind Kulturbotschafter des Landes. Ihre kulturellen Spitzenleistungen gilt es zu erhalten und weiter zu unterstützen. Sie sollen noch stärker in die Regionen wirken. Link zum Original
  17. Es wird weiter in die sächsischen Kulturbauten investiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in die sächsischen Kulturbauten weiter investieren; so wollen wir z.B. den Wiederaufbau des Dresdner Schlosses mit Unterstützung des Bundes vorantreiben. Link zum Original
  18. Der Wiederaufbau des Dresdner Schlosses wird mit Unterstützung des Bundes vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in die sächsischen Kulturbauten weiter investieren; so wollen wir z.B. den Wiederaufbau des Dresdner Schlosses mit Unterstützung des Bundes vorantreiben. Link zum Original
  19. Für staatliche öffentliche Gebäude wird eine Dokumentation zur Kunst am Bau erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Förderung der Bildenden Kunst wollen wir eine Dokumentation zur Kunst am Bau für die durch den Freistaat Sachsen errichteten öffentlichen Gebäude und eine Standortkonzeption für die Sicherung von Vor- und Nachlässen sächsischer Künstler erarbeiten. Link zum Original
  20. Eine Standortkonzeption zur Sicherung von Vor- und Nachlässen sächsischer Künstler wird erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Förderung der Bildenden Kunst wollen wir eine Dokumentation zur Kunst am Bau für die durch den Freistaat Sachsen errichteten öffentlichen Gebäude und eine Standortkonzeption für die Sicherung von Vor- und Nachlässen sächsischer Künstler erarbeiten. Link zum Original
  21. Eine Datenbank über die Werke sächsischer Kunstschaffender wird aufgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem werden wir eine Datenbank über die Werke sächsischer Kunstschaffender aufbauen. Link zum Original
  22. Kinder und Jugendliche erhalten frühzeitigen und einfachen Zugang zu Kunst und Kultur.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kindern und Jugendlichen wollen wir den frühzeitigen und einfachen Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen. Link zum Original
  23. Die Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen mit Kindergärten und Schulen wird weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen mit Kindergärten und Schulen werden wir weiter fördern und sie als Lehr- und Lernorte nutzen. Link zum Original
  24. Kultureinrichtungen werden als Lehr- und Lernorte genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen mit Kindergärten und Schulen werden wir weiter fördern und sie als Lehr- und Lernorte nutzen. Link zum Original
  25. Ein landesweites Konzept zur kulturellen Bildung wird mit den Akteuren entwickelt und umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in Abstimmung mit den handelnden Akteuren ein landesweites Konzept zur Kulturellen Bildung in Sachsen entwickeln und umsetzen. Link zum Original
  26. Kulturelle Bildungsangebote außerhalb der urbanen Zentren werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, u.a. kulturelle Bildungsangebote außerhalb der urbanen Zentren zu stärken, die schulische kulturelle Bildung deutlicher zu akzentuieren und die kulturelle und interkulturelle Kompetenz zu fördern sowie eine digitale Plattform zur Präsentation der Angebote und Fördermöglichkeiten zu entwickeln. Link zum Original
  27. Kulturelle und interkulturelle Kompetenz werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, u.a. kulturelle Bildungsangebote außerhalb der urbanen Zentren zu stärken, die schulische kulturelle Bildung deutlicher zu akzentuieren und die kulturelle und interkulturelle Kompetenz zu fördern sowie eine digitale Plattform zur Präsentation der Angebote und Fördermöglichkeiten zu entwickeln. Link zum Original
  28. Eine digitale Plattform zur Präsentation kultureller Bildungsangebote und Fördermöglichkeiten wird entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, u.a. kulturelle Bildungsangebote außerhalb der urbanen Zentren zu stärken, die schulische kulturelle Bildung deutlicher zu akzentuieren und die kulturelle und interkulturelle Kompetenz zu fördern sowie eine digitale Plattform zur Präsentation der Angebote und Fördermöglichkeiten zu entwickeln. Link zum Original
  29. Schulen im ländlichen Raum werden Fahrten zu Angeboten der kulturellen Bildung erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für Schulen im ländlichen Raum wollen wir Fahrten zu Angeboten der kulturellen Bildung erleichtern. Link zum Original
  30. Die hohe Förderung der Musikschulen wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Musizieren fördert die Entwicklung von Kindern. Die hohe Förderung der Musikschulen wollen wir daher fortsetzen. Link zum Original
  31. Das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ wird weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ werden wir weiterführen. Link zum Original
  32. Ein Landesprogramm „Theater und Schule“ wird aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden wir ein Landesprogramm „Theater und Schule“ auflegen. Link zum Original
  33. Mit der Kulturstiftung werden Modelle zur Erhöhung ihres Stiftungskapitals entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit der Kulturstiftung wollen wir Modelle zur Erhöhung des Stiftungskapitals entwickeln. Link zum Original
  34. Die Projektfördermittel der Kulturstiftung werden erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner streben die Erhöhung der Projektfördermittel bei der Kulturstiftung an. Link zum Original
  35. Mit höheren Projektfördermitteln der Kulturstiftung wird die mehrjährige Konzeptförderung verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner streben die Erhöhung der Projektfördermittel bei der Kulturstiftung an. Neben einer Stärkung der kulturellen Sparten sollen damit die mehrjährige Konzeptförderung verstärkt und der interkulturelle Austausch gefördert werden. Link zum Original
  36. Mit höheren Projektfördermitteln der Kulturstiftung wird der interkulturelle Austausch gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner streben die Erhöhung der Projektfördermittel bei der Kulturstiftung an. Neben einer Stärkung der kulturellen Sparten sollen damit die mehrjährige Konzeptförderung verstärkt und der interkulturelle Austausch gefördert werden. Link zum Original
  37. Das Zuwendungs- und Verwendungsnachweisverfahren für Projekte der Kleinförderung wird vereinfacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Zuwendungs- und Verwendungsnachweisverfahren für Projekte der Kleinförderung vereinfachen. Link zum Original
  38. Die Einführung eines Budgets für innovative Kulturprojekte außerhalb bestehender Förderprogramme wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel die Einführung eines Budgets für Projekte und Initiativen, die in ihrer inhaltlichen Gestaltung in kein bestehendes Förderprogramm oder in keine bestehende Förderrichtlinie passen, jedoch ein hohes übergreifendes Innovationspotenzial aufweisen. Link zum Original
  39. Ein sächsisches Programm zur Digitalisierung wichtiger Kulturgüter einschließlich Film wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dem Thema Digitalisierung stärkere Aufmerksamkeit widmen und setzen uns für ein sächsisches Digitalisierungsprogramm wichtiger Kulturgüter einschließlich Film ein. Link zum Original
  40. Kommunale Bibliotheken werden beim Übergang ins digitale Zeitalter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang unterstützen wir kommunale Bibliotheken beim Übergang in das digitale Zeitalter. Link zum Original
  41. Das Förderprogramm „Kinodigitalisierung“ wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das bestehende Förder programm „Kinodigitalisierung“ wollen wir fortführen. Link zum Original
  42. Die Sächsische Landesfachstelle für Bibliotheken wird als Beratungsinstanz gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Sächsische Landesfachstelle für Bibliotheken werden wir als Beratungsinstanz in ihrer Funktion stärken. Link zum Original
  43. Die in der Landesverfassung verankerten Rechte des sorbischen Volkes werden bekräftigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu den in der Sächsischen Verfassung verankerten Rechten für das sorbische Volk. Link zum Original
  44. Sorbisches Vereinsleben, sorbische Schulen und Kitas, Theater- und Folkloregruppen sowie sorbischsprachige Rundfunkangebote werden erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das rege Vereinsleben, sorbische Schulen und Kindertagesstätten, Theater- und Folkloregruppen und die sorbischsprachigen Rundfunkangebote erhalten. Link zum Original
  45. Die Förderung sorbischer Sprache, Kultur und Brauchtums wird auf hohem Niveau weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Förderung der sorbischen Sprache, der Kultur und des Brauchtums auf hohem Niveau weiterführen. Link zum Original
  46. Die sorbisch-deutsche Zweisprachigkeit in Kindergärten und Schulen sorbischer Siedlungsgebiete wird begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begleiten die aktive sorbisch-deutsche Zweisprachigkeit in den Kindergärten und Schulen der sorbisch besiedelten Regionen. Link zum Original
  47. Das Witaj-Sprachzentrum wird bei seiner Arbeit in Kitas und Schulen weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Witaj-Sprachzentrum wird bei seiner Arbeit in sächsischen Kindertageseinrichtungen und Schulen weiter unterstützt. Link zum Original
  48. Die Stiftung für das sorbische Volk erhält eine auskömmliche Finanzierung im Sinne des Staatsvertrages.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine auskömmliche Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk sichern wir im Sinne des Staatsvertrages zu. Link zum Original
  49. Mit Bund und Brandenburg wird ein neues Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk angestrebt, das die Beiträge von 2014 sichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine auskömmliche Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk sichern wir im Sinne des Staatsvertrages zu. Dabei streben wir den Abschluss eines neuen Finanzierungsabkommens mit dem Bund sowie dem Land Brandenburg an, welches den Finanzierungsbeitrag des Jahres 2014 aller Vertragspartner sichert. Link zum Original
  50. Erlernen und Gebrauch der sorbischen Sprache werden durch digitale Medien unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Erlernen und Gebrauch der sorbischen Sprache sollen auch durch die moder nen digitalen Medien unterstützt werden. Link zum Original
  51. Ein Rechtschreibprogramm für die sorbische Sprache im Internet und in digitalen Medien wird erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere muss ein Rechtschreibprogramm für die Verwendung der sorbischen Sprache im Internet und in den digitalen Medien erstellt werden. Link zum Original
  52. Die sächsische Gedenkstättenlandschaft wird auf Grundlage einer fortgeschriebenen Gedenkstättenkonzeption weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf der Grundlage einer Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption der Stiftung Sächsische Gedenkstätten werden wir die sächsische Gedenkstättenlandschaft auch künftig unterstützen. Link zum Original
  53. Die Mittel für die Stiftung „Sächsische Gedenkstätten“ werden erhöht, um weitere Gedenkstätten institutionell zu fördern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um weitere Gedenkstätten entsprechend dem novellierten Gedenkstättengesetz institutionell fördern zu können, werden die Koalitionspartner die Mittel für die Stiftung „Sächsische Gedenkstätten“ erhöhen. Link zum Original
  54. Die sächsische Industriekultur wird als zu erhaltendes kulturelles Erbe betrachtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die sächsische Industriekultur ist Bestandteil des zu erhaltenden kulturellen und musealen Erbes. Link zum Original
  55. Der Freistaat trägt eine dauerhafte Finanzierungsverantwortung für die sächsische Industriekultur.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass der Freistaat Sachsen eine dauerhafte Finanzierungsverantwortung für die sächsische Industriekultur hat. Link zum Original
  56. Der Zuschuss für das Sächsische Industriemuseum wird auf dem Niveau von 2014 verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Zuschuss für das Sächsische Industriemuseum werden wir auf dem Niveau von 2014 verstetigen. Link zum Original
  57. Die Arbeit des wissenschaftlichen Beirates zur Industriekultur wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die sächsische Industriekultur weiter zu profilieren, wird die Arbeit des wissenschaftlichen Beirates fortgesetzt. Link zum Original
  58. Mit der Landesausstellung beginnt die dauerhafte Gestaltung einer „Straße der Industriekultur“ quer durch Sachsen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Landesausstellung wird zudem der Auftakt zur dauerhaften Gestaltung einer „Straße der Industriekultur“ quer durch Sachsen, entlang der herausragenden Industriekulturdenkmäler gelegt. Link zum Original
  59. Religionsfreiheit und Religionsausübung werden geachtet und geschützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zur Achtung und zum Schutz der Religionsfreiheit und der Religionsausübung, wie sie im Grundgesetz und in der Sächsischen Verfassung garantiert sind. Link zum Original
  60. Der Beitrag der Kirchen und Religionsgemeinschaften zum Gemeinwohl wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen nachdrücklich den Beitrag der christlichen Kirchen, der jüdischen Gemeinden sowie der muslimischen Gemeinden und anderer religiöser Gemeinschaften, der in ihrer Mitverantwortung und ihrer Mitgestaltung für das Gemeinwohl zum Ausdruck kommt. Link zum Original
  61. Anerkannt wird, dass viele Menschen keiner Religion angehören und ihre Werte anders begründen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig erkennen wir an, dass sich viele Menschen keiner Religion zugehörig fühlen und ihr Wertefundament auf anderen Grundlagen aufbauen. Link zum Original
  62. Das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche gilt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sachsen vertritt das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche. Link zum Original
  63. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften wird bewahrt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihre eigenen Angelegenheiten selbstständig zu ordnen, ist ebenso zu bewahren wie ihre Freiheit, dem Verkündungsauftrag in der Gesellschaft nachzukommen. Link zum Original
  64. Die Freiheit der Kirchen und Religionsgemeinschaften zur Verkündigung in der Gesellschaft wird bewahrt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihre eigenen Angelegenheiten selbstständig zu ordnen, ist ebenso zu bewahren wie ihre Freiheit, dem Verkündungsauftrag in der Gesellschaft nachzukommen. Link zum Original
  65. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Religionsvertretern wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Vertretern der Religionen im Freistaat Sachsen fort. Link zum Original
  66. Der Beitrag der Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften zum gesellschaftlichen Wertedialog wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die christlichen Kirchen, die jüdischen Gemeinden und die anderen anerkannten Religionsgemeinschaften sind für uns wichtige Gesprächspartner. Wir unterstützen ihren Beitrag im gesellschaftlichen Dialog von Werten und Zielen. Link zum Original
  67. Religionsfreiheit umfasst das Recht religiöser Gemeinschaften, ein eigenes religiöses Leben zu verwirklichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Religionsfreiheit bedeutet nicht nur Toleranz gegenüber unterschiedlichen religiösen Lebensformen, sondern auch deren Recht, ein eigenes religiöses Leben zu gestalten und zu verwirklichen. Link zum Original
  68. Die Staatsverträge mit den christlichen Kirchen werden bekräftigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu den Staatsverträgen mit den christlichen Kirchen und den Staatsleistungen für den Landesverband der jüdischen Gemeinden. Link zum Original
  69. Die Staatsleistungen für den Landesverband der jüdischen Gemeinden werden bekräftigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu den Staatsverträgen mit den christlichen Kirchen und den Staatsleistungen für den Landesverband der jüdischen Gemeinden. Link zum Original
  70. Der Sonntag und die kirchlichen Feiertage werden geschützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für den Schutz des Sonntags und der kirchlichen Feiertage ein. Link zum Original
  71. Medienpolitische Entscheidungen sollen der Meinungs- und Informationsfreiheit, der demokratischen Teilhabe, der Standortpolitik und dem Erhalt von Arbeitsplätzen dienen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich einig, dass auch zukünftige medienpolitische Entscheidungen der Verwirklichung der Meinungs- und Informationsfreiheit, der Teilhabe an demokratischen Willensbildungsprozessen, dem Gesichtspunkt der Standortpolitik sowie der Schaffung bzw. dem Erhalt von Arbeitsplätzen dienen sollen. Link zum Original
  72. Die Sicherung der Rundfunkfreiheit ist zentrales Element der Medienpolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Sicherung und Verwirklichung der Rundfunkfreiheit ist ein zentrales Element unserer Medienpolitik. Link zum Original
  73. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gilt als unverzichtbar für publizistischen Wettbewerb und inhaltliche Vielfalt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum publizistischen Wettbewerb und zu einer inhaltlichen Vielfalt, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann. Link zum Original
  74. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst die gesamte Breite des klassischen Rundfunkauftrags, auch in der digitalen Medienwelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sein Auftrag beschränkt sich nicht auf eine Mindestversorgung oder auf ein Ausfüllen von Lücken und Nischen, die von privaten Anbietern nicht abgedeckt werden, sondern erfasst die gesamte Breite des klassischen Rundfunkauftrags, den er auch in der „digitalen Medienwelt“ erfüllen soll. Link zum Original
  75. Das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleibt für neue Publikumsinteressen offen und wird technisch nicht beschränkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sein Angebot soll dabei für neue Publikumsinteressen – auch jüngerer Menschen – aktuelle Inhalte und Formen offen bleiben und technisch nicht auf einen bestimmten Entwicklungsstand beschränkt werden. Link zum Original
  76. Die Verweildauern öffentlich-rechtlicher Inhalte im Internet werden flexibler gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Abrufbarkeit von öffentlich-rechtlichen Inhalten im Internet (Verweildauerkonzepte) soll flexibler werden. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Harmonisierung der unterschiedlichen Verweildauern. Link zum Original
  77. Die unterschiedlichen Verweildauern öffentlich-rechtlicher Inhalte werden harmonisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Abrufbarkeit von öffentlich-rechtlichen Inhalten im Internet (Verweildauerkonzepte) soll flexibler werden. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Harmonisierung der unterschiedlichen Verweildauern. Link zum Original
  78. Rechte sollen fair zwischen Sendern und Produzenten aufgeteilt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem ist uns eine faire Aufteilung der Rechte zwischen Sendern und Produzenten ein Anliegen. Link zum Original
  79. Der MDR-Staatsvertrag wird mit Sachsen-Anhalt und Thüringen zeitnah weiterentwickelt und modernisiert, besonders mit Blick auf trimediale Inhalte.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der MDR-Staatsvertrag soll im Einvernehmen mit den Partnerländern Sachsen-Anhalt und Thüringen zeitnah weiterentwickelt und modernisiert werden, insbesondere mit Blick auf die Entwicklung zur trimedialen Herstellung und Verbreitung der Inhalte. Link zum Original
  80. Die Zusammensetzung der MDR-Gremien wird nach der Novellierung des ZDF-Staatsvertrags gemeinsam mit den Partnerländern angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Resultierend aus den Arbeiten und Ergebnissen der Novellierung des ZDF-Staatsvertrages werden wir eine mögliche Anpassung der Zusammensetzung der MDR-Gremien gemeinsam mit den Partnerländern umsetzen. Link zum Original
  81. Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag sollen vorrangig genutzt werden, um künftige Beitragserhöhungen auszuschließen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag sollten in erster Linie dafür genutzt werden, Mehrbelastungen der Bürger in künftigen Beitragsperioden auszuschließen. Link zum Original
  82. Die Beitragsbelastung unverhältnismäßig benachteiligter Gruppen im Rundfunkbeitragssystem soll verringert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach der Evaluierung der Regelungen zum Rundfunkbeitrag will sich die Koalition dafür einsetzen, dass sich die Beitragsbelastung derjenigen Gruppen verringert, die durch das neue Rundfunkbeitragssystem unverhältnismäßig benachteiligt werden. Link zum Original
  83. An der unabhängigen Ermittlung der Rundfunkbeitragshöhe durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs wird festgehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Am bewährten Verfahren der unabhängigen Ermittlung der Höhe des Rundfunkbeitrags durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs hält die Koalition fest. Link zum Original
  84. Der Freistaat fördert gemeinsam mit der Landesmedienanstalt den Erhalt des Lokalfernsehens.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien trägt der Freistaat durch finanzielle Förderung und Unterstützung zum Erhalt des Lokalfernsehens bei. Link zum Original
  85. Nichtkommerzielle Lokalradios werden besser unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bürgermedien (Nichtkommerzielle Lokalradios) sollen in Sachsen besser unterstützt werden. Link zum Original
  86. Durch eine Gesetzesänderung wird die Förderung von Bürgermedien verbessert, um regelmäßigen Sendebetrieb und Planungssicherheit zu sichern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen wird eine verbesserte Förderung geschaffen, damit die vorhandenen Trägervereine den regelmäßigen Sendebetrieb gewährleisten können und auch mittelfristig Planungssicherheit erhalten. Link zum Original
  87. Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird stärker unterstützt und ihre Förderung erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Wiederbelebung der sächsischen Filmtraditionen bietet Chancen für einen filmwirtschaftlichen Schwerpunkt. Wir werden damit auch die Kultur- und Kreativwirtschaft stär ker unterstützen und deren Förderung erhöhen. Link zum Original
  88. Die Mittel der Mitteldeutschen Medienförderung sollen erhöht werden, auch zur Profilierung im Kinder- und Animationsfilm.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich dafür ein, dass die Mittel für die Mitteldeutsche Medienförderung erhöht werden, auch um die Profilierung der Region im Bereich des Kinder- und Animationsfilms zu befördern. Link zum Original
  89. Sachsen soll für internationale Filmproduktionen attraktiver werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen wir Sachsen für internationale Produktionen noch attraktiver machen. Link zum Original
  90. Eine unbürokratische Unterstützung von Filmproduzenten durch Bürgschaften und Darlehen wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden prüfen, inwieweit eine einfache, möglichst unbürokratische Unterstützung der Produzenten durch Bürgschaften und Darlehen möglich ist. Link zum Original
  91. Gründung und Wachstum sächsischer Filmproduzenten bedürfen besonderer Unterstützung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darüber im Klaren, dass die Gründung und das Wachstum sächsischer Produzenten besonderer Unterstützung bedürfen. Link zum Original
  92. Das audiovisuelle Erbe Sachsens muss erhalten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das audiovisuelle Erbe ist ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Erbes im Freistaat Sachsen und muss erhalten werden. Link zum Original
  93. Erhalt, Erschließung und öffentliche Nutzbarkeit des audiovisuellen Erbes werden finanziell gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Erhalt, Erschließung und die Schaffung von Voraussetzungen für eine breite öffentliche Nutzung sollen daher finanziell gefördert werden. Link zum Original
  94. Die Unterstützung eines multinationalen Fernsehsenders mit den osteuropäischen Nachbarn nach dem Vorbild von Arte wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden im Sinne des europäischen Gedankens prüfen, inwieweit ein multinationaler Fernsehsender nach dem Vorbild von „Arte“ gemeinsam mit unseren osteuropäischen Nachbarn unterstützt werden kann („Arte-Ost“). Link zum Original
  95. Das Sonderprogramm Denkmalpflege für bedeutende Kulturdenkmale und Umgebindehäuser wird fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 47 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Sonderprogramm Denkmalpflege zur Förderung von bedeutenden sächsischen Kulturdenkmalen und Umgebindehäusern fortführen. Link zum Original
  96. Gemeinsam mit Eigentümern, Denkmalschutz und Kommunen sollen neue Wege zur Sicherung besonders wertvoller Bausubstanz gegangen werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 47 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Eigentümern den Verantwortlichen im Denkmalschutz und den Kommunen wollen wir neue Wege zur Sicherung besonders wertvoller Bausubstanz gehen. Link zum Original
  97. Die Überarbeitung der Kulturdenkmalliste wird im Interesse der Eigentümer zügig abgeschlossen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 47 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Überarbeitung der Kulturdenkmalliste insbesondere im Interesse der Eigentümer zügig abschließen. Link zum Original
  98. Die vierte Landesausstellung zur Industriekultur wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 47 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die vierte Landesausstellung zur Industriekultur unterstützen. Link zum Original
  99. Die rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung in der DDR sollen überprüft werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns weiter für eine Überprüfung der rehabilitierungsrechtlichen Vor schriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ein. Link zum Original
  100. Die sächsischen Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Beauftragten des Bundes sollen erhalten bleiben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen in Sachsen befindliche Außenstellen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR erhalten und die Funktion des Landesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit im Interesse der weiteren Aufarbeitung des SED-Unrechts weiterentwickeln. Link zum Original
  101. Die Funktion des Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen wird zur weiteren Aufarbeitung des SED-Unrechts weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen in Sachsen befindliche Außenstellen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR erhalten und die Funktion des Landesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit im Interesse der weiteren Aufarbeitung des SED-Unrechts weiterentwickeln. Link zum Original
  102. Die beschlossenen Planungen zur Erhaltung des Kulturerbes und zur Einbindung freiwilliger Unterstützung werden fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen die beschlossenen Planungen auf dem Gebiet der Erhaltung des Kulturerbes und der Einbindung freiwilliger Unterstützung fort und etablieren eine neue Möglichkeit der Zusammenarbeit privater und öffentlicher Akteure mit dem Ziel der Unterstützung des Erhaltes und des Betriebes von Kulturdenkmalen wie zum Beispiel Schlössern, Burgen, Herrenhäusern und Gärten sowie zur Stärkung der Heimatverbundenheit. Link zum Original
  103. Eine neue Form der Zusammenarbeit privater und öffentlicher Akteure zum Erhalt und Betrieb von Kulturdenkmalen wird etabliert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen die beschlossenen Planungen auf dem Gebiet der Erhaltung des Kulturerbes und der Einbindung freiwilliger Unterstützung fort und etablieren eine neue Möglichkeit der Zusammenarbeit privater und öffentlicher Akteure mit dem Ziel der Unterstützung des Erhaltes und des Betriebes von Kulturdenkmalen wie zum Beispiel Schlössern, Burgen, Herrenhäusern und Gärten sowie zur Stärkung der Heimatverbundenheit. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 41, SPD 10 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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