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Sachsens Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen

Forderungen zu Bildung, Wissenschaft und Forschung

Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU und SPD · unterzeichnet 10.11.2014 · Original

Der Vertrag enthält 307 von 1.522 Forderungen zu „Bildung, Wissenschaft und Forschung“.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 307
  1. Es wird für eine bestmögliche frühkindliche und schulische Bildung gesorgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    werden wir für eine bestmögliche frühkindliche und schulische Bildung sorgen und chancengerechte Bildungswege für alle sicher stellen. Link zum Original
  2. Chancengerechte Bildungswege für alle werden sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    werden wir für eine bestmögliche frühkindliche und schulische Bildung sorgen und chancengerechte Bildungswege für alle sicher stellen. Link zum Original
  3. Es wird für eine vielfältige, gut ausgestattete und attraktive Hochschullandschaft gesorgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sorgen für eine vielfältige, gut ausgestattete und attraktive Hochschullandschaft. Link zum Original
  4. Der Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten und Kinderkrippen wird vorrangig verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kindertagesstätte und Kinderkrippe Link zum Original
  5. Bis 2019 werden mindestens 6.100 Lehrerinnen und Lehrer unbefristet eingestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unbefristete Einstellung von mindestens 6.100 Lehrerinnen und Lehrern bis 2019 Link zum Original
  6. Für eine Hochschulentwicklungsplanung 2025 wird eine langfristige Zuschussvereinbarung geschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Langfristige Zuschussvereinbarung für eine Hochschulentwicklungsplanung 2025 Link zum Original
  7. Die Zuschüsse für die Studentenwerke werden erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Erhöhung der Zuschüsse für die Studentenwerke Link zum Original
  8. Die schulische kulturelle Bildung wird deutlicher akzentuiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, u.a. kulturelle Bildungsangebote außerhalb der urbanen Zentren zu stärken, die schulische kulturelle Bildung deutlicher zu akzentuieren und die kulturelle und interkulturelle Kompetenz zu fördern sowie eine digitale Plattform zur Präsentation der Angebote und Fördermöglichkeiten zu entwickeln. Link zum Original
  9. Die sächsischen Kunst- und Musikhochschulen werden weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die sächsischen Kunst- und Musikhochschulen werden wir weiter unterstützen, damit sie ihre Wirkung sowohl innerhalb der Wissenschafts- und Kulturlandschaft Sachsens als auch weit über den Freistaat hinaus entfalten können. Link zum Original
  10. Die Kunsthochschulen sollen eine aktive Rolle bei der Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft spielen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kunsthochschulen sollen bei der Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft eine aktive Rolle spielen. Hierzu gehört auch ein Lehrangebot, das die Bedingungen und Erfahrungen der Kultur- und Kreativwirtschaft aufgreift und sich mit den wechselseitigen Erwartungen befasst. Link zum Original
  11. Die Kunsthochschulen bieten ein Lehrangebot zu den Bedingungen der Kultur- und Kreativwirtschaft an.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kunsthochschulen sollen bei der Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft eine aktive Rolle spielen. Hierzu gehört auch ein Lehrangebot, das die Bedingungen und Erfahrungen der Kultur- und Kreativwirtschaft aufgreift und sich mit den wechselseitigen Erwartungen befasst. Link zum Original
  12. Ein Pilotprojekt „Elektronisches Lehrbuch für Schulen“ wird erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein Pilotprojekt „Elektronisches Lehrbuch für Schulen“ erstellen. Link zum Original
  13. Alle Kinder haben Anspruch auf erstklassige Schulbildung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle Kinder haben Anspruch auf erstklassige Schulbildung. Link zum Original
  14. Die Bildungspolitik behält Bewährtes bei und führt sinnvolle Neuerungen mit Augenmaß ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle Kinder haben Anspruch auf erstklassige Schulbildung. Dafür wollen wir eine Bildungspolitik gestalten, die Bewährtes beibehält und sinnvolle Neuerungen mit Augenmaß auf den Weg bringt. Link zum Original
  15. Die Weiterentwicklung der Bildungspolitik wird eng mit Eltern, Schülern, Lehrkräften und Schulträgern abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür wollen wir eine Bildungspolitik gestalten, die Bewährtes beibehält und sinnvolle Neuerungen mit Augenmaß auf den Weg bringt. Wir werden diese Entwicklung eng mit den Eltern und Schülern, mit den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Schulträgern abstimmen. Link zum Original
  16. Schulen sollen eigenverantwortlich und demokratisch gestaltet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schulen sollen eigenverantwortlich und demokratisch gestaltet werden. Link zum Original
  17. Ziel ist eine der Individualität des Kindes entsprechende Bildung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist eine der Individualität des Kindes entsprechende Bildung. Link zum Original
  18. Schulische Bildung umfasst neben Wissen auch Wertevermittlung sowie Urteils-, Gemeinschafts- und Konfliktfähigkeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben Wissen und Kompetenzen sind die Vermittlung von Werten, die Entwicklung von Denk- und Urteilsfähigkeit, von Eigenverantwortung, Selbstreflexion, Gemeinschafts- und Konfliktfähigkeit Teile einer ganzheitlichen schulischen Erziehung und Bildung. Link zum Original
  19. Bildungswege sollen durchlässig und anschlussfähig sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen durchlässige und anschlussfähige Bildungswege. Link zum Original
  20. Jedes Kind und jeder junge Mensch wird unabhängig von der Herkunft in seiner Entwicklung gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Jedes Kind und jeder junge Mensch soll zu jeder Zeit unabhängig von seiner Herkunft in seiner Entwicklung gefördert werden. Link zum Original
  21. Der Elternwille ist eine maßgebliche Richtschnur für die Förderung von Kindern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei ist für uns der Elternwille eine maßgebliche Richtschnur. Link zum Original
  22. Lehrerinnen und Lehrer werden in ihrer Tätigkeit weiter gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit ihrer engagierten Arbeit sind Sachsens Lehrerinnen und Lehrer das Rückgrat unseres Bildungssystems. Wir werden sie in ihrer verantwor tungsvollen Tätigkeit weiter stärken. Link zum Original
  23. Schulträger werden bei Bau, Sanierung und Ausstattung der Schulen weiterhin auf hohem Niveau unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Schulträger insbesondere bei Bau, Sanierung und Ausstattung der Schulen weiterhin auf hohem Niveau unterstützen. Link zum Original
  24. Schulen im ländlichen Raum werden erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden unsere Schulen im ländlichen Raum erhalten und die schulische Berufsbildung noch stärker auf die sich wandelnden Erfordernisse der Arbeitswelt ausrichten, um den Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften für die sächsische Wirtschaft zu decken und Sachsens internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Link zum Original
  25. Die schulische Berufsbildung wird stärker auf die Erfordernisse der Arbeitswelt und den Fachkräftebedarf ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden unsere Schulen im ländlichen Raum erhalten und die schulische Berufsbildung noch stärker auf die sich wandelnden Erfordernisse der Arbeitswelt ausrichten, um den Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften für die sächsische Wirtschaft zu decken und Sachsens internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Link zum Original
  26. Kein Kind darf zurückgelassen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind uns einig, dass kein Kind in unserer Gesellschaft zurückgelassen wer den darf und jeder junge Mensch eine „Zweite Chance“ erhalten soll. Link zum Original
  27. Jeder junge Mensch soll eine zweite Chance erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind uns einig, dass kein Kind in unserer Gesellschaft zurückgelassen wer den darf und jeder junge Mensch eine „Zweite Chance“ erhalten soll. Link zum Original
  28. Die Zahl der Schüler ohne Abschluss wird verringert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch eine Verringerung der Anzahl der Schüler ohne Abschluss stärken wir die Zukunftschancen unserer sächsischen Schüler. Link zum Original
  29. Die individuelle Förderung jedes jungen Menschen steht im Mittelpunkt der Bildungspolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die individuelle Förderung eines jeden jungen Menschen steht für uns im Mittelpunkt. Link zum Original
  30. Die Durchlässigkeit im zweigliedrigen Schulsystem wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Durchlässigkeit im zweigliedrigen sächsischen Schulsystem weiterentwickeln und die Anschlussfähigkeit der Oberschulen an die Gymnasien erhöhen. Link zum Original
  31. Die Anschlussfähigkeit der Oberschulen an die Gymnasien wird erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Durchlässigkeit im zweigliedrigen sächsischen Schulsystem weiterentwickeln und die Anschlussfähigkeit der Oberschulen an die Gymnasien erhöhen. Link zum Original
  32. Schulen dürfen auf Grundlage eines im Konsens von Schulkonferenz und Schulträger erstellten pädagogischen Konzepts von der Bildungsgangdifferenzierung abweichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dazu den Schulen vor Ort die Möglichkeit eröffnen, eigenverantwortlich von der Bildungsgangdifferenzierung abzuweichen. Voraussetzung dafür ist ein im Konsens von Schulkonferenz und Schulträger erstelltes pädagogisches Konzept. Link zum Original
  33. Die achtjährige gymnasiale Ausbildung wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    An der achtjährigen gymnasialen Ausbildung halten wir fest. Link zum Original
  34. Die Begabtenförderung wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Begabtenför derung werden wir fortführen. Link zum Original
  35. Schulen werden in die Lage versetzt, flächendeckend hochwertige Ganztagsangebote vorzuhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Voraussetzungen schaffen, damit die Schulen weiterhin eigenverantwortlich ein flächendeckendes qualitativ hochwertiges Angebot an Ganztagsangeboten vorhalten können. Link zum Original
  36. Hort und Ganztagsangebote der Grundschulen werden besser aufeinander abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hort und ganztagsschulische Angebote von Grundschulen werden wir noch besser aufeinander abstimmen. Link zum Original
  37. Die Quote der Schüler ohne Abschluss wird gesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Quote der Schüler ohne Abschluss wollen wir senken. Link zum Original
  38. Maßnahmen von der Verstetigung des produktiven Lernens bis zur Qualifizierung des bestmöglichen Abschlusses für Förderschüler werden eingeleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden von der Verstetigung des produktiven Lernens bis hin zur Qualifizierung des für Förderschüler bestmöglichen Abschlusses entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen. Link zum Original
  39. Die Schülercamps werden weiterhin mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds abgesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sichern die als Ergänzung zum Unterricht in der Schule bewährten Schülercamps weiterhin mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ab. Link zum Original
  40. Schulsozialarbeit soll den Schulalltag unterstützen und Benachteiligungen abbauen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schulsozialarbeit ist für uns ein wichtiges Hilfs- und Unterstützungsinstrument an Schulen. Sie soll den Schulalltag für alle Beteiligten unterstützen und helfen, Benachteiligungen abzubauen. Link zum Original
  41. Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden bei der Einrichtung von Schulsozialarbeit stärker unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Einrichtung von Schulsozialarbeit an den Schulen stärker unterstützen. Link zum Original
  42. Auf Bundesebene wird eine Regelung der Schulsozialarbeit im Sozialgesetzbuch VIII angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns auf Bundesebene sowohl dafür ein, dass Schulsozialarbeit im Sozialgesetzbuch VIII – Kinder und Jugendhilfe – geregelt wird und damit eindeutig definiert werden kann, welche Aufgaben die Sozialarbeit an Schulen haben soll; als auch für eine gesetzliche Regelung, die den Austausch personenbezogener Informationen zwischen den beteiligten Institutionen datenschutzrechtlich zulässt. Link zum Original
  43. Auf Bundesebene wird eine gesetzliche Regelung angestrebt, die den Austausch personenbezogener Informationen zwischen den beteiligten Institutionen datenschutzrechtlich zulässt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns auf Bundesebene sowohl dafür ein, dass Schulsozialarbeit im Sozialgesetzbuch VIII – Kinder und Jugendhilfe – geregelt wird und damit eindeutig definiert werden kann, welche Aufgaben die Sozialarbeit an Schulen haben soll; als auch für eine gesetzliche Regelung, die den Austausch personenbezogener Informationen zwischen den beteiligten Institutionen datenschutzrechtlich zulässt. Link zum Original
  44. Schüler im ländlichen Raum sollen die gleichen Bildungschancen haben wie in Ballungszentren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum haben auch in Zukunft die gleichen Bildungschancen wie Schülerinnen und Schüler in Ballungszentren. Link zum Original
  45. Abweichungen von den Mindestschülerzahlen in Klassen werden zugelassen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in den Klassen Abweichungen von den Mindestschülerzahlen zulassen und entsprechende Regelungen für Grund- und Oberschulen im Schulgesetz verankern. Link zum Original
  46. Regelungen zu Abweichungen von Mindestschülerzahlen für Grund- und Oberschulen werden im Schulgesetz verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in den Klassen Abweichungen von den Mindestschülerzahlen zulassen und entsprechende Regelungen für Grund- und Oberschulen im Schulgesetz verankern. Link zum Original
  47. Grundschulen außerhalb der Mittel- und Oberzentren dürfen jahrgangsübergreifenden Unterricht einführen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus sollen Grundschulen außerhalb der Mittel- und Oberzentren die Möglichkeit haben, jahrgangsübergreifenden Unterricht einzuführen. Link zum Original
  48. Für jahrgangsübergreifenden Unterricht wird ein Fortbildungsangebot für Lehrkräfte bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus sollen Grundschulen außerhalb der Mittel- und Oberzentren die Möglichkeit haben, jahrgangsübergreifenden Unterricht einzuführen. Dafür werden wir ein entsprechendes Fortbildungsangebot für Lehrkräfte vor halten. Link zum Original
  49. Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung im ländlichen Raum wird die Zusammenarbeit in Schulverbünden ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung im ländlichen Raum werden wir auch die Zusammenarbeit in Schulverbünden ermöglichen. Link zum Original
  50. Kinder mit Behinderungen sollen so viel wie möglich an der Regelschule und so viel wie nötig an der Förderschule unterrichtet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention streben wir zur bestmöglichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen so viel gemeinsamen Unterricht an der Regelschule wie möglich und so viel Unterricht an der Förderschule wie nötig an. Link zum Original
  51. Inklusion in den Schulen wird schrittweise und mit Augenmaß ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Inklusion in den Schulen schrittweise und mit Augenmaß ermöglichen. Link zum Original
  52. Der Aktions- und Maßnahmenplan zur schulischen Inklusion wird unter Berücksichtigung der Expertenkommission weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Inklusion in den Schulen schrittweise und mit Augenmaß ermöglichen. Dazu werden wir den Aktions- und Maßnahmenplan, auch mit Blick auf die Empfehlungen der Expertenkommission, weiterentwickeln. Link zum Original
  53. Die Inklusion wird im Dialog mit Eltern, Lehrkräften und Schulträgern fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Prozess der Inklusion im Dialog mit Eltern, Lehr kräften und Schulträgern fortentwickeln. Link zum Original
  54. Das eigenständige Lehramt Sonderpädagogik bleibt erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten am eigenständigen Lehramt Sonderpädagogik fest und wollen in allen anderen Lehramtsausbildungen Inhalte zu inklusiver Bildung vermitteln. Link zum Original
  55. In allen anderen Lehramtsausbildungen werden Inhalte zu inklusiver Bildung vermittelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten am eigenständigen Lehramt Sonderpädagogik fest und wollen in allen anderen Lehramtsausbildungen Inhalte zu inklusiver Bildung vermitteln. Link zum Original
  56. Lehrkräfte werden zum Umgang mit Behinderung und Verschiedenheit fortgebildet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Lehrkräfte in den nächsten Jahren zum Umgang mit Behinderung und Verschiedenheit fortbilden. Link zum Original
  57. Kinder mit Rechenschwäche werden an Grundschulen gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Kinder mit einer Rechenschwäche an Grundschulen fördern und dazu Lehrkräfte fortbilden. Link zum Original
  58. Lehrkräfte werden zur Förderung bei Rechenschwäche fortgebildet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Kinder mit einer Rechenschwäche an Grundschulen fördern und dazu Lehrkräfte fortbilden. Link zum Original
  59. Eine grundsätzliche Abschaffung der Förderschule wird ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine grundsätzliche Abschaffung der Förderschule in Sachsen schließen wir aus. Link zum Original
  60. In einem 2015 vorzulegenden Lehrerpersonalentwicklungskonzept 2020 werden die genauen Lehrerbedarfe ermittelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Rahmen eines im Jahr 2015 vorzulegenden „Lehrerpersonalentwicklungskonzeptes 2020“ die genauen Bedarfe ermitteln und für einen reibungslosen Generationswechsel in den Schulen sorgen. Link zum Original
  61. Für einen reibungslosen Generationswechsel in den Lehrerkollegien wird gesorgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Rahmen eines im Jahr 2015 vorzulegenden „Lehrerpersonalentwicklungskonzeptes 2020“ die genauen Bedarfe ermitteln und für einen reibungslosen Generationswechsel in den Schulen sorgen. Link zum Original
  62. Jede ausscheidende Lehrkraft wird 1:1 ersetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ersetzen jede Lehrerin und jeden Lehrer, die aus dem Schuldienst ausscheiden, 1:1 und tragen dem Anstieg der Schülerzahlen, den deutlich gestiegenen Ausbildungsverpflichtungen der Schulen und dem erhöhten Bedarf für die schulische Inklusion angemessen Rechnung. Link zum Original
  63. Steigende Schülerzahlen, Ausbildungsverpflichtungen und Inklusionsbedarf werden bei der Lehrerausstattung berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir ersetzen jede Lehrerin und jeden Lehrer, die aus dem Schuldienst ausscheiden, 1:1 und tragen dem Anstieg der Schülerzahlen, den deutlich gestiegenen Ausbildungsverpflichtungen der Schulen und dem erhöhten Bedarf für die schulische Inklusion angemessen Rechnung. Link zum Original
  64. In der Legislaturperiode werden mindestens 6.100 neue Lehrkräfte unbefristet eingestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In dieser Legislaturperiode werden wir mindestens 6.100 neue Lehrerinnen und Lehrer unbefristet einstellen. Link zum Original
  65. Das Einstellungsverfahren für Lehrkräfte wird transparenter und zügiger gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Einstellungsverfahren werden wir transparenter und zügiger gestalten. Link zum Original
  66. Der Vertretungslehrerpool wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Vertretungslehrerpool soll fortgeführt werden. Link zum Original
  67. Bewährte Vertretungslehrer erhalten eine berufliche Perspektive.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Vertretungslehrern, die sich bewährt haben, eine berufliche Perspektive geben. Link zum Original
  68. Die Studienkapazitäten für Lehramtsstudien werden auf dem bisherigen Niveau gehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Studienkapazitäten für Lehramtsstudien an sächsischen Universitäten und die Bereitstellung von rund 2.000 Plätzen im Vorbereitungsdienst werden wir auf diesem Niveau halten. Link zum Original
  69. Rund 2.000 Plätze im Vorbereitungsdienst werden weiterhin bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Studienkapazitäten für Lehramtsstudien an sächsischen Universitäten und die Bereitstellung von rund 2.000 Plätzen im Vorbereitungsdienst werden wir auf diesem Niveau halten. Link zum Original
  70. Ein Teilzeit-Vorbereitungsdienst wird erprobt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden einen Teilzeit-Vorbereitungsdienst erproben. Link zum Original
  71. Mit den Hochschulen wird ein qualitativ hochwertiges Lehramtsstudium gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mit den Hochschulen ein qualitativ hochwertiges Lehramtsstudium sichern und das Lehramtsstudium innerhalb der Hochschulen stärken. Link zum Original
  72. Das Lehramtsstudium wird innerhalb der Hochschulen gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen mit den Hochschulen ein qualitativ hochwertiges Lehramtsstudium sichern und das Lehramtsstudium innerhalb der Hochschulen stärken. Link zum Original
  73. Das Staatsexamen in Lehramtsstudiengängen bleibt erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Am Staatsexamen in Lehramtsstudiengängen werden wir festhalten. Link zum Original
  74. Die Zielvereinbarungen mit den Universitäten zum Lehramtsstudium werden 2015 evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die mit den Universitäten abgeschlossenen Zielvereinbarungen zum Lehramtsstudium werden wir im Jahr 2015 evaluieren und bedarfsgerecht anpassen. Link zum Original
  75. Die Zielvereinbarungen zum Lehramtsstudium werden bedarfsgerecht angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die mit den Universitäten abgeschlossenen Zielvereinbarungen zum Lehramtsstudium werden wir im Jahr 2015 evaluieren und bedarfsgerecht anpassen. Link zum Original
  76. Für Lehrkräfte werden attraktive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen insbesondere im ländlichen Raum geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um im Wettbewerb um Lehrerinnen und Lehrer zu bestehen und Nachwuchskräfte in allen Regionen Sachsens zu binden, werden wir attraktive Ausbildungsund Arbeitsbedingungen insbesondere auch im ländlichen Raum gestalten und Anreize wie das Sachsen-Stipendium einführen. Link zum Original
  77. Anreize wie das Sachsen-Stipendium werden eingeführt, um Lehrernachwuchs zu binden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um im Wettbewerb um Lehrerinnen und Lehrer zu bestehen und Nachwuchskräfte in allen Regionen Sachsens zu binden, werden wir attraktive Ausbildungsund Arbeitsbedingungen insbesondere auch im ländlichen Raum gestalten und Anreize wie das Sachsen-Stipendium einführen. Link zum Original
  78. Die Maßnahmen zur frühzeitigen Gewinnung von Lehrkräften für ländliche Regionen werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben einer Verbesserung der Maßnahmen zur frühzeitigen Gewinnung von Lehrkräften für die ländlichen Regionen (bereits während Studium und Vorbereitungsdienst) prüfen wir weitere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs in Sachsen. Link zum Original
  79. Weitere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben einer Verbesserung der Maßnahmen zur frühzeitigen Gewinnung von Lehrkräften für die ländlichen Regionen (bereits während Studium und Vorbereitungsdienst) prüfen wir weitere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs in Sachsen. Link zum Original
  80. Eine Erleichterung des Wechsels von Lehrkräften aus anderen Bundesländern wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen die Erleichterung des Wechsels aus anderen Bundesländern. Link zum Original
  81. Die Begrenzung der Laufzeit von Teilzeitverträgen an Schulen auf ein Jahr wird aufgehoben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Sinne der besseren Planbarkeit an Schulen soll die Begrenzung der Laufzeit von Teilzeitverträgen auf ein Jahr zukünftig aufgehoben werden. Link zum Original
  82. Längere Laufzeiten für Abordnungen von Lehrkräften werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für Abordnungen sind ebenfalls längere Laufzeiten zu prüfen. Link zum Original
  83. Die pädagogische, organisatorische und personelle Eigenverantwortung der Schulen wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schulische Qualität entsteht vor Ort. Deshalb werden wir die pädagogische, die organisatorische und die personelle Eigenverantwortung der Schulen weiter stärken. Link zum Original
  84. In allen schulischen Bildungsgängen werden Grundlagen für den Umgang mit digitalen Medien vermittelt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in allen schulischen Bildungsgängen die Grundlagen für den Umgang mit digitalen Medien legen und kontinuierlich weiterentwickeln. Link zum Original
  85. Die Medienerziehung wird in Schulpraxis und Lehrerbildung verstärkt umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die in den Lehrplänen verankerten Inhalte zur Medienerziehung werden wir in der schulischen Praxis und in der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte verstärkt umsetzen. Link zum Original
  86. Schüler werden zu einem kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit neuen Medien befähigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Schüler sind verantwortungsvoll an den Umgang mit neuen Medien heranzuführen. Sie sollen mit den Informationen im Netz differenziert und kritisch umgehen, Angebote sach- und interessengerecht bewerten und selbst in angemessener Form digital kommunizieren können. Link zum Original
  87. Die Nutzung außerschulischer Lernorte für MINT-Fächer wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Schüler für die Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern, werden wir beispielsweise die Nutzung von außerschulischen Lernorten sowie die Kooperation der Schulen mit Hochschulen, Unter nehmen und Vereinen ausbauen. Link zum Original
  88. Die Kooperation der Schulen mit Hochschulen, Unternehmen und Vereinen im MINT-Bereich wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Schüler für die Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern, werden wir beispielsweise die Nutzung von außerschulischen Lernorten sowie die Kooperation der Schulen mit Hochschulen, Unter nehmen und Vereinen ausbauen. Link zum Original
  89. Der zweisprachige Unterricht wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bauen den zweisprachigen Unterricht und Austauschprogramme mit anderen Ländern aus. Link zum Original
  90. Schulische Austauschprogramme mit anderen Ländern werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bauen den zweisprachigen Unterricht und Austauschprogramme mit anderen Ländern aus. Link zum Original
  91. Die grenzübergreifende Bildungszusammenarbeit mit Polen und Tschechien von der Kita bis zu den zweisprachigen Gymnasien gilt als wichtiger Baustein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein wichtiger Baustein besonders in der Partnerschaft mit Polen und Tschechien ist die grenzübergreifende Zusammenarbeit, die in den Kindertagesstätten beginnt und über die Vorschule bis hin zu den zweisprachigen Gymnasien in Pirna und Görlitz reicht. Link zum Original
  92. Der Schüler- und Lehreraustausch wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus setzen wir uns für den Ausbau des Schüler- und Lehreraustausches ein. Link zum Original
  93. Die Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte von Oberschülern werden mit Partnerorganisationen erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen insbesondere die Möglichkeiten von Auslandsaufenthalten für Oberschüler in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen erweitern. Link zum Original
  94. Grundschüler lernen die Schreibschrift in Form der Schulausgangsschrift.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dafür sorgen, dass Schüler in der Grundschule die Schreibschrift in Form der Schulausgangsschrift lernen. Link zum Original
  95. Die Entwicklung einer demokratischen Schulkultur wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden weiter die Entwicklung einer demokratischen Schulkultur fördern. Link zum Original
  96. Schulträger erhalten Stimmrecht in der Schulkonferenz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schulträger sollen Stimmrecht in der Schulkonferenz erhalten und umgekehrt die Schulen ein Anhörungsrecht beim Schulträger. Link zum Original
  97. Schulen erhalten ein Anhörungsrecht beim Schulträger.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schulträger sollen Stimmrecht in der Schulkonferenz erhalten und umgekehrt die Schulen ein Anhörungsrecht beim Schulträger. Link zum Original
  98. Die Mitwirkungsrechte von Eltern, Schülern und Lehrkräften werden weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die demokratischen Mitwir kungsrechte von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrkräfte wer den wir weiterentwickeln. Link zum Original
  99. Die politische Bildung wird auch in Kooperation mit Partnern gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die politische Bildung, auch in Kooperation mit geeigneten Partnern, stärken. Link zum Original
  100. Die Landeszentrale für politische Bildung gilt als wichtiger Akteur der überparteilichen politischen Bildung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sehen deshalb die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung als wichtigen Akteur zur überparteilichen politischen Bildungsarbeit an. Link zum Original
  101. Die schulische Integration von Flüchtlings- und Migrantenkindern wird sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die schulische Integration von Flüchtlings- und Migrantenkindern sicherstellen und dazu insbesondere das Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache absichern. Link zum Original
  102. Das Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache wird abgesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die schulische Integration von Flüchtlings- und Migrantenkindern sicherstellen und dazu insbesondere das Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache absichern. Link zum Original
  103. Die Qualität der beruflichen Bildung wird gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für die Sicherung der Qualität der beruflichen Bildung ein und entwickeln die vorhandenen Angebote den Anforderungen der Arbeitswelt entsprechend weiter. Link zum Original
  104. Die Angebote der beruflichen Bildung werden entsprechend den Anforderungen der Arbeitswelt weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für die Sicherung der Qualität der beruflichen Bildung ein und entwickeln die vorhandenen Angebote den Anforderungen der Arbeitswelt entsprechend weiter. Link zum Original
  105. Es wird für eine ausreichende Zahl qualifizierter Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen gesorgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden für eine ausreichende Zahl qualifizierter Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen Sorge tragen und dazu auch neue Wege gehen. Link zum Original
  106. Lehrkräfte im berufsbildenden Bereich werden für die Ausbildung Jugendlicher mit Behinderungen qualifiziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch im berufsbildenden Bereich werden wir die Lehrkräfte für eine Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen qualifizieren. Link zum Original
  107. Berufsschulzentren werden zu eigenverantwortlichen Kompetenzzentren weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Berufsschulzentren werden wir zu eigenverantwortlichen Kompetenzzentren weiterentwickeln. Link zum Original
  108. Das Kultusministerium konzipiert die berufsbildende Schulnetzplanung in Abstimmung mit Schulträgern und Partnern der dualen Ausbildung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Schulnetzplanung im berufsbildenden Bereich werden wir in Verantwortung des Kultusministeriums in Abstimmung mit den Schulträgern und Partnern der dualen Ausbildung konzipieren. Link zum Original
  109. Jeder Jugendliche soll die Chance auf eine gute Ausbildung in einem anerkannten Beruf haben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Jeder Jugendliche in Sachsen soll die Chance haben, eine qualitativ gute Ausbildung in einem anerkannten Beruf zu erhalten. Link zum Original
  110. Es werden Maßnahmen ergriffen, damit mehr junge Menschen die Schule mit einem qualifizierten Abschluss verlassen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden geeignete Maßnahmen ergreifen, damit immer mehr junge Menschen die Schule mit einem qualifizierten Abschluss verlassen können. Link zum Original
  111. Die individuelle Förderung von Schülern wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden geeignete Maßnahmen ergreifen, damit immer mehr junge Menschen die Schule mit einem qualifizierten Abschluss verlassen können. Dazu bedarf es einer Verbesserung der individuellen Förderung und des Übergangsmanagements Schule-Ausbildung-Beruf sowie einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Berufsberatung. Link zum Original
  112. Das Übergangsmanagement Schule-Ausbildung-Beruf wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden geeignete Maßnahmen ergreifen, damit immer mehr junge Menschen die Schule mit einem qualifizierten Abschluss verlassen können. Dazu bedarf es einer Verbesserung der individuellen Förderung und des Übergangsmanagements Schule-Ausbildung-Beruf sowie einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Berufsberatung. Link zum Original
  113. Eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Berufsberatung wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden geeignete Maßnahmen ergreifen, damit immer mehr junge Menschen die Schule mit einem qualifizierten Abschluss verlassen können. Dazu bedarf es einer Verbesserung der individuellen Förderung und des Übergangsmanagements Schule-Ausbildung-Beruf sowie einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Berufsberatung. Link zum Original
  114. Die Berufs- und Studienorientierung beginnt früher.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Berufs- und Studienorientierung früher beginnen, sie sowohl an Gymnasien wie auch an Oberschulen dauerhaft etablieren, ihre Qualität erhöhen und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern stärken. Link zum Original
  115. Die Berufs- und Studienorientierung wird an Gymnasien und Oberschulen dauerhaft etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Berufs- und Studienorientierung früher beginnen, sie sowohl an Gymnasien wie auch an Oberschulen dauerhaft etablieren, ihre Qualität erhöhen und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern stärken. Link zum Original
  116. Die Qualität der Berufs- und Studienorientierung wird erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Berufs- und Studienorientierung früher beginnen, sie sowohl an Gymnasien wie auch an Oberschulen dauerhaft etablieren, ihre Qualität erhöhen und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern stärken. Link zum Original
  117. Bei der Berufs- und Studienorientierung wird die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Berufs- und Studienorientierung früher beginnen, sie sowohl an Gymnasien wie auch an Oberschulen dauerhaft etablieren, ihre Qualität erhöhen und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern stärken. Link zum Original
  118. Das Schulgesetz wird auf Basis des Koalitionsvertrages novelliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Schulgesetz auf Basis dieses Koalitionsvertrages novellieren. Link zum Original
  119. Ein Entwurf des neuen Schulgesetzes wird 2015 vorgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Schulgesetz auf Basis dieses Koalitionsvertrages novellieren. Ziel ist es, einen Entwurf im Jahr 2015 vorzulegen. Link zum Original
  120. Schulen in freier Trägerschaft werden befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu Schulen in freier Trägerschaft. Link zum Original
  121. Das Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft wird novelliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft novellieren. Link zum Original
  122. Mit der Novelle des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft wird das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 15.11.2013 umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft novellieren. Dabei setzen wir die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 15.11.2013 um. Link zum Original
  123. Die Personalkostenerstattung für freie Träger orientiert sich weiter an einem modifizierten Sollkostenmodell.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Rahmen der gesetzlichen Änderung die Personalkostenerstattung weiter an einem im Sinne des Urteils modifizierten Sollkostenmodell orientieren, den finanziellen Ausgleich bei fehlender Schulgelderhebung begrenzen, die Wartefrist auf drei Jahre zurückführen und einen Eigenanteil der freien Träger vorsehen. Link zum Original
  124. Der finanzielle Ausgleich bei fehlender Schulgelderhebung wird begrenzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Rahmen der gesetzlichen Änderung die Personalkostenerstattung weiter an einem im Sinne des Urteils modifizierten Sollkostenmodell orientieren, den finanziellen Ausgleich bei fehlender Schulgelderhebung begrenzen, die Wartefrist auf drei Jahre zurückführen und einen Eigenanteil der freien Träger vorsehen. Link zum Original
  125. Die Wartefrist für freie Schulen wird auf drei Jahre zurückgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Rahmen der gesetzlichen Änderung die Personalkostenerstattung weiter an einem im Sinne des Urteils modifizierten Sollkostenmodell orientieren, den finanziellen Ausgleich bei fehlender Schulgelderhebung begrenzen, die Wartefrist auf drei Jahre zurückführen und einen Eigenanteil der freien Träger vorsehen. Link zum Original
  126. Für freie Träger wird ein Eigenanteil vorgesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Rahmen der gesetzlichen Änderung die Personalkostenerstattung weiter an einem im Sinne des Urteils modifizierten Sollkostenmodell orientieren, den finanziellen Ausgleich bei fehlender Schulgelderhebung begrenzen, die Wartefrist auf drei Jahre zurückführen und einen Eigenanteil der freien Träger vorsehen. Link zum Original
  127. Abiturprüfungen mit gemeinsamen Aufgabenteilen mehrerer Länder werden fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Jahr 2014 führte Sachsen gemeinsam mit fünf anderen Bundesländern erstmalig Abiturprüfungen mit gemeinsamen Aufgabenteilen durch. Dieser Weg soll weiter beschritten werden. Link zum Original
  128. Länderübergreifende Abiturprüfungen in ganz Deutschland werden angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für länderübergreifende Abiturprüfungen in ganz Deutschland ein. Link zum Original
  129. Deutschland soll weiter an internationalen Vergleichstests der Bildungssysteme teilnehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sachsen stellt sich dem Wettbewerb im Bildungsbereich. Wir setzen uns deshalb für die weitere Teilnahme Deutschlands an internationalen Vergleichstests zur Leistungsfähigkeit der Bildungssysteme ein. Link zum Original
  130. Bildungsvergleiche werden weiterhin ländergenau durchgeführt und ausgewertet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem wollen wir Vergleiche weiterhin ländergenau durchführen und auswerten. Link zum Original
  131. Das Angebot der Kindertagesstätten wird bedarfsgerecht gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen, werden wir das Angebot der Kindertagesstätten bedarfsgerecht gestalten und die Qualität von Bildung, Erziehung und Betreuung in den Kindertagesstätten weiter erhöhen. Link zum Original
  132. Die Qualität von Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertagesstätten wird erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen, werden wir das Angebot der Kindertagesstätten bedarfsgerecht gestalten und die Qualität von Bildung, Erziehung und Betreuung in den Kindertagesstätten weiter erhöhen. Link zum Original
  133. Der Sächsische Bildungsplan bleibt Grundlage der Bildungsarbeit mit Kindern bis zehn Jahre.

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    Wortlaut im Vertrag
    Grundlage der Bildungsarbeit mit Kindern bis zehn Jahre bildet der Sächsische Bildungsplan. Link zum Original
  134. Die Kindertagespflege wird als alternatives Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren anerkannt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erkennen die Kindertagespflege als alternatives Angebot für die Betreuung der Kinder zwischen null und drei Jahren an. Link zum Original
  135. Die Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen wollen wir fortführen. Link zum Original
  136. Der Betreuungsschlüssel in Kindergärten und Kinderkrippen wird schrittweise gesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in dieser Legislaturperiode den Betreuungsschlüssel in Kindergärten und Kinderkrippen schrittweise senken. Link zum Original
  137. Der Betreuungsschlüssel in Kindergärten wird zum 1.9.2015 auf 1:12,5 und zum 1.9.2016 auf 1:12 verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Am 01.09.2015 wird der Betreuungsschlüssel in Kindergärten auf 1:12,5 verbessert, am 01.09.2016 auf 1:12. Link zum Original
  138. Das Betreuungsverhältnis in Kinderkrippen wird zum 1.9.2017 auf 1:5,5 und zum 1.9.2018 auf 1:5 verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Kinderkrippen verbessert sich das Betreuungsverhältnis am 01.09.2017 auf 1:5,5 und am 01.09.2018 auf 1:5. Link zum Original
  139. Der Freistaat trägt die Kosten der verbesserten Betreuungsverhältnisse.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Kinderkrippen verbessert sich das Betreuungsverhältnis am 01.09.2017 auf 1:5,5 und am 01.09.2018 auf 1:5. Die Kosten, die mit dieser Qualitätsverbesserung verbunden sind, trägt der Freistaat Sachsen. Link zum Original
  140. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte für die frühkindliche Bildung wird qualitativ ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Qualität der Aus-, Fort- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte für die frühkindliche Bildung (u.a. zur Inklusion) entsprechend der gestiegenen Anforderungen weiter ausbauen. Link zum Original
  141. Mit den Universitäten wird die frühkindliche Bildungsforschung angeregt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig werden wir in Zusammenarbeit mit den Universitäten die frühkindliche Bildungsforschung anregen. Link zum Original
  142. Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern wird evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern evaluieren und die Kapazitäten entsprechend dem Bedarf auch an staatlichen Fachschulen ausbauen. Link zum Original
  143. Die Ausbildungskapazitäten für Erzieher werden bedarfsgerecht auch an staatlichen Fachschulen ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern evaluieren und die Kapazitäten entsprechend dem Bedarf auch an staatlichen Fachschulen ausbauen. Link zum Original
  144. Die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Kitas bzw. Schulen wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Erziehungskompetenz der Eltern stärken und fördern die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen. Link zum Original
  145. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird mit den Kita-Trägern im frühkindlichen Bereich umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden auch im frühkindlichen Bildungsbereich die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gemeinsam mit den Trägern der Kitas voranbringen. Link zum Original
  146. Der Übergang vom Kindergarten in die Schule wird kindgerechter gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Übergang vom Kindergarten in die Schule soll noch kindgerechter gestaltet werden. Link zum Original
  147. Die Entwicklungsfortschritte der Kinder werden bei der Schulaufnahme unter Beachtung des Datenschutzes besser berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Entwicklungsfortschritte aller Kinder sollen bei den Schulaufnahmen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Belange bessere Berücksichtigung finden. Link zum Original
  148. Für Kinder im vierten Lebensjahr werden Sprachstandserhebungen durchgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen auf Sprachstandserhebungen für Kinder im vierten Lebensjahr und verbessern die sprachliche Bildung. Link zum Original
  149. Die sprachliche Bildung wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen auf Sprachstandserhebungen für Kinder im vierten Lebensjahr und verbessern die sprachliche Bildung. Link zum Original
  150. Die alltagsintegrierte Sprachförderung wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die alltagsintegrierte Sprachförderung werden wir ausbauen. Link zum Original
  151. Die frühe Sprachförderung in Kitas wird über das Modellprojekt hinaus gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die frühe Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen auch über die Laufzeit des gegenwärtigen Modellprojekts hinaus stärken. Link zum Original
  152. Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache der Eltern werden besonders integriert und gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen dabei auch die Integration und die Förderung von Kindern mit nichtdeutscher Herkunftssprache der Eltern. Link zum Original
  153. Alle Möglichkeiten des Bundesprogramms zur Förderung von Sprache und Integration werden genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dazu auch alle Möglichkeiten des Bundesprogramms zur Förderung von Sprache und Integration nutzen. Link zum Original
  154. Der Religionsunterricht wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten für eine Stärkung des Religionsunterrichts ein und gewährleisten in gleichem Umfang den alternativen Ethikunterricht. Link zum Original
  155. Ethikunterricht wird als Alternative im gleichen Umfang gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten für eine Stärkung des Religionsunterrichts ein und gewährleisten in gleichem Umfang den alternativen Ethikunterricht. Link zum Original
  156. Viele junge Menschen sollen in Sachsen studieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen nicht nur, dass viele junge Menschen bei uns studieren, sondern auch, dass sie dauerhaft eine berufliche Perspektive in Sachsen finden. Link zum Original
  157. Die Hochschulen sollen ihr Studienangebot überprüfen und effizient strukturieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur langfristigen Sicherung unserer 14 staatlichen Hochschulen wird es erfor derlich, dass die Hochschulen ihr Studienangebot qualitativ und quantitativ überprüfen und effizient strukturieren. Link zum Original
  158. Der Hochschulentwicklungsplan wird im Dialog mit den Hochschulen bis 2025 fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den „Sächsischen Hochschulentwicklungsplan bis 2020“ im Dialog mit den Hochschulen bis 2025 fortschreiben – mit dem Ziel, das Studienangebot und die Forschungsfelder innerhalb der Wissenschaftsregionen noch besser zu verzahnen und landesweit aufeinander abzustimmen. Link zum Original
  159. Studienangebot und Forschungsfelder werden innerhalb der Wissenschaftsregionen verzahnt und landesweit abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den „Sächsischen Hochschulentwicklungsplan bis 2020“ im Dialog mit den Hochschulen bis 2025 fortschreiben – mit dem Ziel, das Studienangebot und die Forschungsfelder innerhalb der Wissenschaftsregionen noch besser zu verzahnen und landesweit aufeinander abzustimmen. Link zum Original
  160. Jeder Hochschulstandort erhält eine Schwerpunktsetzung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist eine Schwerpunktsetzung für jeden Hochschulstandort. Link zum Original
  161. Bei der Schwerpunktsetzung der Hochschulen werden gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedarf sowie Exzellenzsicherung berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist eine Schwerpunktsetzung für jeden Hochschulstandort. Dabei soll auch der gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedarf an bestimmten Studiengängen sowie die Anforderung an die Sicherung der Exzellenz der Hochschulen berücksichtigt werden. Link zum Original
  162. Zur standortspezifischen Schwerpunktbildung werden mit den Hochschulen Zielvereinbarungen geschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Umsetzung dieser standortspezifischen Ausdifferenzierung und Schwer punktbildung werden wir mit den Hochschulen entsprechende Zielvereinbarungen abschließen. Link zum Original
  163. Die Qualität in Forschung und Lehre wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist, die Qualität in Forschung und Lehre weiter zu verbessern. Link zum Original
  164. Bis zum Auslaufen des Hochschulpaktes III werden Bundesmittel für die Ausstattung der Hochschulen genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Gewährleistung des dazu notwendigen Ausstattungsniveaus der Hochschulen werden wir bis zum Auslaufen des Hochschulpaktes III auch die zur Verfügung stehenden Bundesmittel nutzen. Link zum Original
  165. Die Studierendenzahl soll sich 2025 an einer Zielgröße von 95.000 orientieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einer langfristigen Perspektive wird es aber zur Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruchs erforderlich sein, die Entwicklung der Studierendenzahlen im Jahr 2025 an einer Zielgröße von 95.000 Studierenden (einschließlich Humanmedizin) zu orientieren. Link zum Original
  166. Bei Einigung auf eine Hochschulentwicklungsplanung 2025 bis Ende 2016 wird eine Zuschussvereinbarung bis 2025 geschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unter der Voraussetzung, dass sich die staatlichen Hochschulen mit dem Freistaat Sachsen auf eine entsprechende „Hochschulentwicklungsplanung 2025“ bis zum Ende des Jahres 2016 verständigen, ist die Koalition zum Abschluss einer langfristigen Zuschussvereinbarung mit einer Laufzeit bis 2025 bereit und wird auf den geplanten Stellenabbau von 754 Stellen ab 2017 verzichten. Link zum Original
  167. Bei Einigung auf die Hochschulentwicklungsplanung 2025 wird auf den geplanten Abbau von 754 Hochschulstellen ab 2017 verzichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unter der Voraussetzung, dass sich die staatlichen Hochschulen mit dem Freistaat Sachsen auf eine entsprechende „Hochschulentwicklungsplanung 2025“ bis zum Ende des Jahres 2016 verständigen, ist die Koalition zum Abschluss einer langfristigen Zuschussvereinbarung mit einer Laufzeit bis 2025 bereit und wird auf den geplanten Stellenabbau von 754 Stellen ab 2017 verzichten. Link zum Original
  168. Ohne Einigung auf die Hochschulentwicklungsplanung 2025 wird der Stellenabbau schrittweise nach Studierendenzahlen auf die nicht beteiligten Hochschulen verteilt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sollte es zu keiner Verständigung mit den Hochschulen auf die genannte „Hochschulentwicklungsplanung 2025“ kommen und dadurch der Stellenabbau bei allen oder einzelnen Hochschulen notwendig werden, so wird dieser Abbau schrittweise nach den jeweiligen Studierendenzahlen auf die Hochschule bzw. die Hochschulen verteilt, die sich nicht an der genannten Vereinbarung beteiligen. Link zum Original
  169. Ein breites Fächerspektrum von den Geisteswissenschaften bis zu den MINT-Fächern wird erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir machen uns für ein breites Fächerspektrum, von den Geisteswissenschaften bis zu den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) stark, die alle unsere Wissenschaftslandschaft prägen. Link zum Original
  170. Mit den Hochschulen wird ein überregionales Konzept für die Kleinen Fächer erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gemeinsam mit den Hochschulen an einem überregionalen Konzept für die „Kleinen Fächer“ arbeiten. Link zum Original
  171. Hochschulen werden bei länderübergreifenden Kooperationen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Hochschulen werden wir bei länderübergreifenden Kooperationen unterstützen. Link zum Original
  172. Die Zahl der Masterstudienplätze wird über Zielvereinbarungen erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen über die Zielvereinbarungen die Zahl der Masterstudienplätze erhöhen. Link zum Original
  173. Die Steuerungsmechanismen im Hochschulbereich werden evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Steuerungsmechanismen evaluieren und den Zielvereinbarungsprozess im Hochschulgesetz optimieren. Link zum Original
  174. Der Zielvereinbarungsprozess im Hochschulgesetz wird optimiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Steuerungsmechanismen evaluieren und den Zielvereinbarungsprozess im Hochschulgesetz optimieren. Link zum Original
  175. Für Hochschulbauten und Großgeräte wird eine verlässliche Investitionsperspektive gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für Hochschulbauten und Investitionen in Großgeräte sichern wir eine verlässliche Perspektive. Link zum Original
  176. Die beiden Standorte der Hochschulmedizin werden konkurrenz- und leistungsfähig erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu den beiden Standorten der Hochschulmedizin und werden sie konkurrenz- und leistungsfähig erhalten. Link zum Original
  177. Die Programmkostenpauschale für DFG-Forschungsprogramme soll erhalten bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen den Erhalt der Programmkostenpauschale für die Forschungsprogramme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) als wichtige for schungspolitische Maßnahme. Link zum Original
  178. Hochschulen erhalten mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Grundordnung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Hochschulen bei der Gestaltung ihrer Grundordnung mehr Freiheiten einräumen und achten auf eine ausgewogene Kompetenzverteilung zwischen den Organen. Link zum Original
  179. Auf eine ausgewogene Kompetenzverteilung zwischen den Hochschulorganen wird geachtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Hochschulen bei der Gestaltung ihrer Grundordnung mehr Freiheiten einräumen und achten auf eine ausgewogene Kompetenzverteilung zwischen den Organen. Link zum Original
  180. Partizipation und Mitbestimmung sind wichtige Prinzipien an den Hochschulen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Partizipation und Mitbestimmung sind für uns wichtige Prinzipien an sächsischen Hochschulen. Link zum Original
  181. Die Interessenvertretung der Studierenden ist ein wichtiges Anliegen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Interessenvertretung der Studierenden ist den Koalitionspartnern ein wichtiges Anliegen. Link zum Original
  182. Die studentischen Interessen bei der Mobilität, etwa das Semesterticket, werden gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die studentischen Rechte und Interessen mit Blick auf Mobilitätsgesichtspunkte (Semesterticket) sowie hochschulpolitische, soziale, kulturelle und sportliche Belange der Studierenden werden wir sichern. Link zum Original
  183. Hochschulpolitische, soziale, kulturelle und sportliche Belange der Studierenden werden gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die studentischen Rechte und Interessen mit Blick auf Mobilitätsgesichtspunkte (Semesterticket) sowie hochschulpolitische, soziale, kulturelle und sportliche Belange der Studierenden werden wir sichern. Link zum Original
  184. Die Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch die Gleichstellungsbeauftragten wollen wir stärken. Link zum Original
  185. Es wird auf transparente Berufungsverfahren hingewirkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir darauf hinwirken, dass es transparente Berufungsverfahren gibt. Link zum Original
  186. Der Zugang zu Bildung bleibt kostenfrei.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Zugang zu Bildung ist und bleibt kostenfrei. Link zum Original
  187. Das Studium bleibt gebührenfrei.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen weiterhin für ein gebührenfreies Studium ein. Link zum Original
  188. Die Änderung von Art. 91b GG zur Aufhebung des Kooperationsverbots in der Wissenschaft wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Änderung von Art. 91 b des Grundgesetzes zur Aufhebung des Kooperationsverbotes, um eine dauerhafte Bund-Länder-Finanzierung für die Wissenschaft zu ermöglichen. Link zum Original
  189. Die BAföG-Novelle der Bundesregierung wird begrüßt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung zur Novellierung des BAföG, insbesondere die Schließung der Förderungslücke zwischen Bachelor und Master. Link zum Original
  190. Die Schließung der BAföG-Förderungslücke zwischen Bachelor und Master wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung zur Novellierung des BAföG, insbesondere die Schließung der Förderungslücke zwischen Bachelor und Master. Link zum Original
  191. Auf Bundesebene wird für eine BAföG-Förderfähigkeit im Teilzeit-, dualen und berufsbegleitenden Studium geworben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Bund für die Möglichkeiten einer Förderfähigkeit im Teilzeitstudium sowie im dualen bzw. berufsbegleitenden Studium und für eine Aufhebung der Altersgrenzen im Sinne lebenslangen Lernens werben. Link zum Original
  192. Auf Bundesebene wird für die Aufhebung der Altersgrenzen beim BAföG geworben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden im Bund für die Möglichkeiten einer Förderfähigkeit im Teilzeitstudium sowie im dualen bzw. berufsbegleitenden Studium und für eine Aufhebung der Altersgrenzen im Sinne lebenslangen Lernens werben. Link zum Original
  193. Das Online-Verfahren beim BAföG wird zügig eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Online-Verfahren beim BAföG zügig einführen und werden dazu mit anderen Ländern kooperieren. Link zum Original
  194. Bei der Einführung des BAföG-Online-Verfahrens wird mit anderen Ländern kooperiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Online-Verfahren beim BAföG zügig einführen und werden dazu mit anderen Ländern kooperieren. Link zum Original
  195. Frei werdende BAföG-Mittel werden im Verhältnis von Studierenden- und Schüler-BAföG im Haushalt veranschlagt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die frei werdenden BAföG-Mittel werden wir auch künftig im Verhältnis Studierenden- und Schüler-BAföG im Haushalt veranschlagen. Link zum Original
  196. Landesstipendien werden besser auf das BAföG abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Etwaige Landesstipendien werden besser auf das BAföG abgestimmt, um Anrechnungen zu vermeiden. Link zum Original
  197. Die Berufsakademie Sachsen ist fester Bestandteil der Bildungslandschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Berufsakademie Sachsen gehört zum festen Bestandteil der sächsischen Bildungslandschaft. Link zum Original
  198. Das duale Studium wird als Alleinstellungsmerkmal gefestigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das „Duale Studium“ soll als Alleinstellungsmerkmal gefestigt werden. Link zum Original
  199. Das Berufsakademiegesetz wird nach den Empfehlungen des Wissenschaftsrates novelliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Berufsakademiegesetz auf Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates novellieren und die Entwicklung zentraler gemeinsamer Einrichtungen mit einer leistungsfähigen Verwaltung er möglichen. Link zum Original
  200. Zentrale gemeinsame Einrichtungen der Berufsakademie mit leistungsfähiger Verwaltung werden ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Berufsakademiegesetz auf Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates novellieren und die Entwicklung zentraler gemeinsamer Einrichtungen mit einer leistungsfähigen Verwaltung er möglichen. Link zum Original
  201. Eine transparente, systematisierte und koordinierte Berufs- und Studienorientierung wird etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine transparente, systematisierte und koordinierte Berufs- und Studienorientierung im Freistaat Sachsen etablieren und die Studienorientierung ausbauen, um die Quote der Studienabbrüche zu reduzieren. Link zum Original
  202. Die Studienorientierung wird ausgebaut, um Studienabbrüche zu verringern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine transparente, systematisierte und koordinierte Berufs- und Studienorientierung im Freistaat Sachsen etablieren und die Studienorientierung ausbauen, um die Quote der Studienabbrüche zu reduzieren. Link zum Original
  203. Ein „Programm für Gute Lehre“ zur Umsetzung der Bologna-Ziele wird aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein „Programm für Gute Lehre“ auflegen, um die Hochschulen weiter bei der Umsetzung der Bologna-Ziele zu unterstützen. Link zum Original
  204. Das Hochschuldidaktische Zentrum wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Arbeit des Hochschuldidaktischen Zentrums stärken, damit neue Lehr- und Lern-Formen etabliert und didaktische Weiterbildungsmöglichkeiten ausgebaut werden können. Link zum Original
  205. Notwendige Investitionen in die Infrastruktur der Studentenwerke werden befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Studentenwerke sind das Rückgrat der sozialen Infrastruktur an den Hochschulstandorten und geben wichtige Impulse für das studentische Leben. Wir bekennen uns zu den notwendigen Investitionen in die Infrastruktur und werden den Landeszuschuss deutlich erhöhen sowie durch mehrjährige Vereinbarungen Planungssicherheit schaffen. Link zum Original
  206. Der Landeszuschuss für die Studentenwerke wird deutlich erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Studentenwerke sind das Rückgrat der sozialen Infrastruktur an den Hochschulstandorten und geben wichtige Impulse für das studentische Leben. Wir bekennen uns zu den notwendigen Investitionen in die Infrastruktur und werden den Landeszuschuss deutlich erhöhen sowie durch mehrjährige Vereinbarungen Planungssicherheit schaffen. Link zum Original
  207. Mehrjährige Vereinbarungen schaffen Planungssicherheit für die Studentenwerke.

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    Wortlaut im Vertrag
    Studentenwerke sind das Rückgrat der sozialen Infrastruktur an den Hochschulstandorten und geben wichtige Impulse für das studentische Leben. Wir bekennen uns zu den notwendigen Investitionen in die Infrastruktur und werden den Landeszuschuss deutlich erhöhen sowie durch mehrjährige Vereinbarungen Planungssicherheit schaffen. Link zum Original
  208. Die Lehrerbildungsstrukturen werden evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die derzeitigen Lehrerbildungsstrukturen evaluieren. Link zum Original
  209. Die Lehrerbildung an den Universitäten Leipzig, Dresden und Chemnitz wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Lehrerbildung an den Universitäten Leipzig, Dresden und Chemnitz werden wir stärken. Link zum Original
  210. Hochschulen werden beim Aufbau und der Evaluation von Qualitätssicherungssystemen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Hochschulen beim Aufbau und der Evaluation von Qualitätssicherungssystemen. Link zum Original
  211. Studiengänge sollen nach Aufnahme des Lehrbetriebs zeitnah akkreditiert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir legen Wert auf eine zeitnahe Akkreditierung eines Studienganges nach Aufnahme des Lehrbetriebs. Link zum Original
  212. Mit den Hochschulen werden verbindliche Mindeststandards für befristete Arbeitsverhältnisse festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Dialog mit den sächsischen Hochschulen werden wir verbindliche Mindeststandards für befristete Arbeitsverhältnisse festlegen. Link zum Original
  213. Im Bundesrat wird bei der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf Standards für Mindestbefristungen gedrängt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes werden wir im Bundesrat auf Standards für Mindestbefristungen drängen. Link zum Original
  214. Mit den Hochschulen wird ein Konzept zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Hochschulen werden wir ein Konzept zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erarbeiten. Link zum Original
  215. Gemeinsam mit den Hochschulen wird ein Konzept zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Hochschulen werden wir ein Konzept zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erarbeiten. Link zum Original
  216. Im Hochschulrecht wird eine Juniorprofessur mit verlässlich ausgestaltetem Tenure-Track verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um verlässliche Karriereperspektiven in der Wissenschaft zu verankern und Daueraufgaben abzusichern, werden wir im Hochschulrecht eine mit verlässlich ausgestaltetem Tenure-Track aufgewertete Juniorprofessur verankern. Link zum Original
  217. Jenseits der Professur werden die Voraussetzungen für die Arbeit von Wissenschaftsmanagern geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem schaffen wir jenseits der Professur die Voraussetzung für die Arbeit von Wissenschaftsmanagern. Link zum Original
  218. Eine Personaloffensive von Bund und Ländern für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns außerdem für eine Personaloffensive von Bund und Ländern für den wissenschaftlichen Nachwuchs ein. Link zum Original
  219. Frauen sollen auf allen Ebenen des Wissenschaftssystems, besonders in Führungspositionen, angemessen repräsentiert sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Anliegen ist es, dass Frauen auf allen Ebenen des Wissenschaftssystems, vor allem aber in Führungspositionen, angemessen repräsentiert sind. Link zum Original
  220. Die Einhaltung von Gleichstellungsstandards im Wissenschaftssystem wird verstärkt eingefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns verstärkt für die Einhaltung von Gleichstellungsstandards und die Festlegung konkreter Ziele für mehr Frauen in Führungspositionen einsetzen. Link zum Original
  221. Für mehr Frauen in Führungspositionen der Wissenschaft werden konkrete Ziele festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns verstärkt für die Einhaltung von Gleichstellungsstandards und die Festlegung konkreter Ziele für mehr Frauen in Führungspositionen einsetzen. Link zum Original
  222. Zielquoten sollen über das Kaskadenmodell festgesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Festsetzung von Zielquoten über das Kaskadenmodell ist dabei anzustreben. Link zum Original
  223. Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur weiteren Unstützung der Hochschulen bei gleichstellungspolitischen Aufgaben werden wir die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen stärken. Link zum Original
  224. Studierende und Beschäftigte mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sollen gleichberechtigt an Lehre und Forschung teilhaben können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Studierende und Mitarbeiter mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sollen an Lehre und Forschung gleichermaßen teilhaben können wie Personen ohne diese besondere Herausforderung. Link zum Original
  225. Eine barrierefreie Informationsplattform „Studieren mit Behinderung“ wird geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Hürde einer Immatrikulation abzubauen, schaffen wir eine barrierefreie Informationsplattform „Studieren mit Behinderung“. Link zum Original
  226. Eine Gesamtkonzeption zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an den sächsischen Hochschulen wird entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Basierend auf der HRK-Empfehlung „Eine Hochschule für Alle“ entwickeln wir eine Gesamtkonzeption zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an unseren sächsischen Hochschulen und erarbeiten gemeinsam mit den Hochschulen einen konkreten Aktions- und Maßnahmenplan. Link zum Original
  227. Gemeinsam mit den Hochschulen wird ein konkreter Aktions- und Maßnahmenplan zur Inklusion erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Basierend auf der HRK-Empfehlung „Eine Hochschule für Alle“ entwickeln wir eine Gesamtkonzeption zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an unseren sächsischen Hochschulen und erarbeiten gemeinsam mit den Hochschulen einen konkreten Aktions- und Maßnahmenplan. Link zum Original
  228. Die Vereinbarkeit von Studium und Familie soll verbessert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben eine bessere Vereinbarkeit von Studium und Familie an. Link zum Original
  229. Ein Netzwerk für Dual-Career-Angebote wird aufgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wer den ein Netzwerk für Dual-Career-Angebote aufbauen und familienfreundliche Strukturen an unseren Hochschulen und Studentenwerken weiter fördern. Link zum Original
  230. Familienfreundliche Strukturen an Hochschulen und Studentenwerken werden weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wer den ein Netzwerk für Dual-Career-Angebote aufbauen und familienfreundliche Strukturen an unseren Hochschulen und Studentenwerken weiter fördern. Link zum Original
  231. Die Landesgraduiertenförderung erhält eine stärkere Rolle.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Landesgraduiertenförderung werden wir eine stärkere Rolle beimessen. Link zum Original
  232. Die kooperative Promotion an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften wird durch Kooperationsplattformen gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Nachwuchsgewinnung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften über die kooperative Promotion soll durch den Aufbau von Kooperationsplattformen gestärkt werden. Link zum Original
  233. Der Status von Promovierenden soll verbessert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Status von Promovierenden wollen wir verbessern und führen dazu eine verbindliche Datenbank als Mindeststandard ein („Doktorandenliste“). Link zum Original
  234. Eine verbindliche Datenbank der Promovierenden wird als Mindeststandard eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Status von Promovierenden wollen wir verbessern und führen dazu eine verbindliche Datenbank als Mindeststandard ein („Doktorandenliste“). Link zum Original
  235. Die sächsische Innovationsstrategie wird umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird die Koalition die sächsische Innovationsstrategie sowie die wesentlichen Er gebnisse der Enquetekommission „Strategien für eine zukunftsorientierte Technologie- und Innovationspolitik im Freistaat Sachsen“ grundsätzlich umsetzen. Link zum Original
  236. Die wesentlichen Ergebnisse der Enquetekommission zur Technologie- und Innovationspolitik werden grundsätzlich umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird die Koalition die sächsische Innovationsstrategie sowie die wesentlichen Er gebnisse der Enquetekommission „Strategien für eine zukunftsorientierte Technologie- und Innovationspolitik im Freistaat Sachsen“ grundsätzlich umsetzen. Link zum Original
  237. Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung werden weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung weiter ausbauen; dazu ist es notwendig, alle verfügbaren Förderinstrumente zielgerichteter und unbürokratischer einzusetzen. Link zum Original
  238. Die Förderinstrumente für Forschung werden zielgerichteter und unbürokratischer eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung weiter ausbauen; dazu ist es notwendig, alle verfügbaren Förderinstrumente zielgerichteter und unbürokratischer einzusetzen. Link zum Original
  239. Mindestens drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollen für Forschung und Entwicklung eingesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Sachsen sollen auch in Zukunft mindestens drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Forschung und Entwicklung eingesetzt werden. Link zum Original
  240. Die Präsenz der sächsischen Wissenschaft bei der EU wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Präsenz der Wissenschaft bei der EU stärken und die Verbundforschung mit Partnern in Europa vorantreiben. Link zum Original
  241. Die Verbundforschung mit europäischen Partnern wird vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Präsenz der Wissenschaft bei der EU stärken und die Verbundforschung mit Partnern in Europa vorantreiben. Link zum Original
  242. Die Hochschulen werden bei internationalen Kooperationen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Hochschulen bei internationalen Kooperationen unterstützen und mit Innovationspartnerschaften unsere internationale Präsenz stärken. Link zum Original
  243. Die internationale Präsenz wird durch Innovationspartnerschaften gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Hochschulen bei internationalen Kooperationen unterstützen und mit Innovationspartnerschaften unsere internationale Präsenz stärken. Link zum Original
  244. Die Hochschulen werden bei der Einwerbung von EU-Forschungsmitteln unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Hochschulen bei der Einwerbung von EU-Forschungsmitteln unterstützen. Hierzu wollen wir ein sächsisches Projektzentrum nach dem Modell des EPC (European Project Center) der TU Dresden etablieren. Link zum Original
  245. Ein sächsisches Projektzentrum nach dem Modell des European Project Center der TU Dresden wird zur Einwerbung von EU-Forschungsmitteln etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Hochschulen bei der Einwerbung von EU-Forschungsmitteln unterstützen. Hierzu wollen wir ein sächsisches Projektzentrum nach dem Modell des EPC (European Project Center) der TU Dresden etablieren. Link zum Original
  246. Die landeseigene Forschungsförderung wird fortgeführt, auch zur Finanzierung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die landeseigene For schungsförderung legen, um damit auch die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zu finanzieren. Link zum Original
  247. Die Biotechnologie wird weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sachsen wird den Bereich der Biotechnologie weiter fördern, um diesen Wachstumsmarkt verstärkt nutzen zu können. Link zum Original
  248. Die Initiative Biotechnologie in der Landesforschungsförderung wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir die Initiative Biotechnologie in der Landesforschungsförderung fortführen. Link zum Original
  249. Ein Förderprogramm mit wettbewerblicher, zeitlich begrenzter Sonderförderung für Spitzenwissenschaftler wird etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden wir ein Förderprogramm etablieren, mit welchem in wettbewerblichen Verfahren Spitzenwissenschaftler eine zeitlich begrenzte Sonderförderung erhalten. Link zum Original
  250. In der Legislaturperiode wird ein Schwerpunkt auf den Technologietransfer gelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem werden wir in dieser Legislatur einen besonderen Schwerpunkt auf den Technologietransfer legen. Link zum Original
  251. Technologietransferprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft werden über einen Wettbewerb und gezielte Förderung längerfristig unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem Wettbewerb und zielgerichteter Förderung werden wir Technologietransfer projekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft über einen längeren Zeitraum unterstützen. Link zum Original
  252. Die enge Zusammenarbeit zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Wirtschaft wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die enge Zusammenarbeit zwischen außeruniversitären For schungseinrichtungen, den sächsischen Hochschulen und der Wirtschaft. Link zum Original
  253. Die Zusammenarbeit zwischen Fraunhofer-Instituten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften wird begrüßt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen die enge Zusammenarbeit zwischen Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft und den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Wir stellen die dafür erforderliche Sitzlandfinanzierung zur Verfügung. Link zum Original
  254. Die für die Zusammenarbeit von Fraunhofer-Instituten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erforderliche Sitzlandfinanzierung wird bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen die enge Zusammenarbeit zwischen Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft und den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Wir stellen die dafür erforderliche Sitzlandfinanzierung zur Verfügung. Link zum Original
  255. Das Simon-Dubnow-Institut und das Geisteswissenschaftliche Zentrum Geschichte und Kultur Ostmitteleuropas sollen in die Leibniz-Gemeinschaft aufgenommen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass das Simon-Dubnow-Institut für jüdische Geschichte und Kultur e.V. an der Universität Leipzig und das Geisteswissenschaftliche Zentrum Geschichte und Kultur Ostmitteleuropas e.V. an der Universität Leipzig in die Leibniz-Gemeinschaft aufgenommen werden, um dadurch ihre weitere Entwicklung als Teil des Leibniz-Netzwerkes zu fördern. Link zum Original
  256. Die durch die Übernahme des Aufwuchses der außeruniversitären Forschungseinrichtungen durch den Bund frei werdenden Mittel werden für Forschungsvorhaben im Haushalt veranschlagt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ab dem Jahr 2016 übernimmt der Bund den Aufwuchs für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen allein. Wir werden die dadurch verfügbaren Mittel für Forschungsvorhaben im Haushalt veranschlagen und damit auch die Spitzenforschung im Falle einer erfolgreichen Evaluierung weiter besonders fördern. Link zum Original
  257. Spitzenforschung wird bei erfolgreicher Evaluierung weiter besonders gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ab dem Jahr 2016 übernimmt der Bund den Aufwuchs für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen allein. Wir werden die dadurch verfügbaren Mittel für Forschungsvorhaben im Haushalt veranschlagen und damit auch die Spitzenforschung im Falle einer erfolgreichen Evaluierung weiter besonders fördern. Link zum Original
  258. Die Verpflichtungen aus der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern werden eingehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Verpflichtungen aus der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder einhalten und uns für eine verlässliche Finanzierung nach 2017 beim Bund einsetzen. Link zum Original
  259. Beim Bund wird eine verlässliche Finanzierung der Exzellenzinitiative nach 2017 eingefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Verpflichtungen aus der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder einhalten und uns für eine verlässliche Finanzierung nach 2017 beim Bund einsetzen. Link zum Original
  260. Die Career Center an Hochschulen werden weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um den Übergang zwischen Hochschule und Arbeitsmarkt frühzeitig zu unter stützen, werden wir die bereits etablierten Strukturen der Career Center weiter fördern und in ihnen Qualifizierungsangebote bündeln. Link zum Original
  261. In den Career Centern werden Qualifizierungsangebote gebündelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um den Übergang zwischen Hochschule und Arbeitsmarkt frühzeitig zu unter stützen, werden wir die bereits etablierten Strukturen der Career Center weiter fördern und in ihnen Qualifizierungsangebote bündeln. Link zum Original
  262. Studierende sollen durch Praxissemester oder Studienarbeiten in Unternehmen früh Kontakt zur regionalen Wirtschaft erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen die Studierenden durch Praxissemester oder Studienarbeiten in Unternehmen frühzeitig in Kontakt mit der regionalen Wirtschaft treten. Link zum Original
  263. Die Instrumente und Institutionen des Wissens- und Technologietransfers werden besser vernetzt und gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus sollen die Instrumente und Institutionen des Wissens- und Technologietransfers unter Beachtung der Transferstellen an Hochschulen, der Technologie- und Gründerzentren, der Industrieforschungseinrichtungen, Cluster, Verbundinitiativen und Branchennetzwerke besser vernetzt und somit gestärkt werden. Link zum Original
  264. Das in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen generierte Wissen soll besser verwertet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine bessere Verwertung des durch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen generierten Wissens ein. Link zum Original
  265. Ausgründer aus wissenschaftlichen Einrichtungen sollen deren Forschungsinfrastruktur weiter nutzen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gründer aus wissenschaftlichen Einrichtungen sollen die Forschungsinfrastruktur der Einrichtung nach der Ausgründung weiter nutzen können und die Möglichkeit zur eingeschränkten Weiterbeschäftigung an der „Herkunftseinrichtung“ haben. Link zum Original
  266. Ausgründer sollen an ihrer Herkunftseinrichtung eingeschränkt weiterbeschäftigt werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gründer aus wissenschaftlichen Einrichtungen sollen die Forschungsinfrastruktur der Einrichtung nach der Ausgründung weiter nutzen können und die Möglichkeit zur eingeschränkten Weiterbeschäftigung an der „Herkunftseinrichtung“ haben. Link zum Original
  267. Ein Institut für angewandte Softwareforschung wird aufgebaut oder angesiedelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die industrielle Entwicklung Sachsens im Bereich Software werden wir durch den Aufbau oder die Ansiedlung eines Instituts für angewandte Softwareforschung flankieren. Link zum Original
  268. In Schulen werden verstärkt elektronische Lehr- und Lernmittel eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir verstärkt elektronische Lehr- und Lernmittel einsetzen. Link zum Original
  269. Lehrkräfte sollen die Kompetenzen für guten Unterricht mit elektronischen Lernmitteln erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aber auch die Lehrerinnen und Lehrer brauchen die Kompetenzen, um mit diesen Lernmitteln guten Unterricht zu gestalten. Link zum Original
  270. Gemeinsam mit Hochschulen, Bibliotheken und Museen wird eine Strategie für große Datenmengen aus der Digitalisierung von Wissen entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um den künftigen Herausforderungen großer Datenmengen, die mit der Digitalisierung von Wissen entstehen, gewachsen zu sein, wollen wir gemeinsam mit den Hochschulen, Bibliotheken und Museen eine Strategie entwickeln und entsprechende Forschungsprojekte fördern. Link zum Original
  271. Forschungsprojekte zum Umgang mit großen Datenmengen werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um den künftigen Herausforderungen großer Datenmengen, die mit der Digitalisierung von Wissen entstehen, gewachsen zu sein, wollen wir gemeinsam mit den Hochschulen, Bibliotheken und Museen eine Strategie entwickeln und entsprechende Forschungsprojekte fördern. Link zum Original
  272. Die Digitalisierung der Medien muss von grundlegender Medienbildung und medienpädagogischen Angeboten begleitet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Digitalisierung der Medien muss mit einer grundlegenden Medienbildung mit vielfältigen medienpädagogischen Angeboten und Programmen zur Herausbildung von Medienkompetenz als zentraler Schlüsselkompetenz einhergehen. Link zum Original
  273. Medienbildung wird in allen Bildungsbereichen strukturell verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Medienbildung in allen Bildungsbereichen strukturell verankern. Link zum Original
  274. Medienpädagogik wird in pädagogischen Studiengängen und Ausbildungen verbindlich berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Medienpädagogik als Querschnittsaufgabe wird in den pädagogischen Studiengängen und Ausbildungen durchgängig und verbindlich berücksichtigt werden. Link zum Original
  275. Die Rahmenbedingungen für medienpädagogische Arbeit in frühkindlicher Bildung, Erwachsenenbildung, Schulen, Hochschulen und außerschulischer Arbeit werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sachsen verbessert außerdem die Rahmenbedingungen für die medienpädagogische Arbeit in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, der Eltern-, Familien-, Erwachsenen- und Seniorenbildung, in Schulen und Hochschulen und der außerschulischen medienpädagogischen Arbeit. Link zum Original
  276. Nach dem Vorbild Sachsen-Anhalts wird eine zentrale Koordinations- und Informationsstelle Medienbildung geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 18 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur breitenwirksameren und besseren öffentlichen Wahrnehmung der medienpädagogischen Initiativen und Angebote in Sachsen sowie deren Vernetzung sollen nach dem Vorbild von Sachsen-Anhalt eine zentrale Koordinations- und Informationsstellen Medienbildung geschaffen werden. Link zum Original
  277. Der Schulunterricht wird besser an die Bedürfnisse des Handwerks angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Fachkräftebedarf wollen wir durch die Stärkung der dualen Ausbildung und eine verbesserte Anpassung des Schulunterrichts an die Bedürfnisse des Handwerks sicherstellen. Link zum Original
  278. Ab 2015 wird der Aufbau eines grundständigen Studiengangs zur Pflegefachkraft unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb unterstützt der Freistaat ab dem Jahr 2015 den Aufbau eines grundständigen Studiengangs zur Pflegefachkraft. Link zum Original
  279. Die Berufsorientierung umfasst künftig Praktika in allen Schularten ab der 7. Klasse.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die systematische Berufsorientierung bleibt Bestandteil der Fachkräftestrategie – künftig mit entsprechenden Praktika in allen Schularten bereits ab der 7. Klasse. Link zum Original
  280. Die duale Ausbildung wird befürwortet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zur dualen Ausbildung. Link zum Original
  281. Mit Kammern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften werden Rahmenbedingungen für mehr duale Ausbildungsplätze geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit Kammern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften schaffen wir die Rahmenbedingungen für mehr qualifizierte Ausbildungsplätze im dualen System. Link zum Original
  282. Jeder Jugendliche soll eine qualifizierte Erstausbildung erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition hat den Anspruch, dass jeder Jugendliche im Freistaat eine qualifizierte Erstausbildung erhält. Link zum Original
  283. Die Übertragung der dualen Ausbildung auf Gesundheits- und Sozialberufe wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Es soll geprüft werden, inwieweit das System der dualen Ausbildung auf die Gesundheits- und Sozialberufe übertragen werden kann. Link zum Original
  284. Vollzeitschulische Ausbildungen unterhalb einer Vollqualifikation werden überprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dabei werden wir auch die vollzeitschulischen Ausbildungen beispielsweise in Assistenz- und Helferberufen, die unterhalb einer beruflichen Vollqualifikation liegen, auf den Prüfstand stellen und einen direkten Einstieg in die stark nachgefragten Sozial-, Pflege- und Gesundheitsausbildungsberufe ermöglichen. Link zum Original
  285. Ein direkter Einstieg in Sozial-, Pflege- und Gesundheitsausbildungsberufe wird ermöglicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dabei werden wir auch die vollzeitschulischen Ausbildungen beispielsweise in Assistenz- und Helferberufen, die unterhalb einer beruflichen Vollqualifikation liegen, auf den Prüfstand stellen und einen direkten Einstieg in die stark nachgefragten Sozial-, Pflege- und Gesundheitsausbildungsberufe ermöglichen. Link zum Original
  286. Das Positionspapier des Landesausschusses für Berufsbildung zur dualen Ausbildung dient als Leitfaden und wird nach Möglichkeit umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Positionspapier des Landesausschusses für Berufsbildung zur Stärkung der dualen Ausbildung werden wir als Leitfaden für unsere Arbeit betrachten und wenn möglich umsetzen. Link zum Original
  287. Die Berufs- und Studienorientierung wird mit Wirtschaft, Schulen und Hochschulen verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um junge Menschen bei der Berufswahl zu unterstützen, werden wir die Berufs- und Studienorientierung gemeinsam mit Wirtschaft, Schulen und Hochschulen weiter verbessern. Link zum Original
  288. Die Quote der Schul-, Ausbildungs- und Studienabbrüche wird gesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir machen es uns als Koalition zur Aufgabe, die Quote der Schul-, Ausbildungs- und Studienabbrüche zu senken und die Vermittlungsbemühungen zu intensivieren. Link zum Original
  289. Allgemeine, berufliche und akademische Weiterbildung wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die allgemeine, berufliche und akademische Weiterbildung im Freistaat Sachsen stärken. Link zum Original
  290. Die Volkshochschulen mit ihrem flächendeckenden Angebot werden befürwortet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich zu den Volkshochschulen mit ihrem flächendeckenden Angebot für alle Bevölkerungsschichten. Link zum Original
  291. Die Mittel für Weiterbildung werden verstetigt und bedarfsgerecht weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Mittel für Weiterbildung sollten verstetigt und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Link zum Original
  292. Der Weiterbildungsscheck Sachsen für Beschäftigte wird fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für Menschen in bestehenden Arbeitsverhältnissen führen wir den individuellen Weiterbildungsscheck Sachsen fort. Link zum Original
  293. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler werden bei der Weiterbildung über ein einzelbetriebliches Förderverfahren gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem einzelbetrieblichen Förderverfahren werden künftig Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten und Selbstständige sowie Freiberufler gefördert. Link zum Original
  294. Politische Bildung soll verstärkt praktisch erlebbar werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen politische Bildung verstärkt praktisch erlebbar machen. Link zum Original
  295. Junge Menschen sollen früh demokratische Beteiligungsformen erlernen und einüben können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Schon früh sollen junge Menschen demokratische Beteiligungsformen erlernen und einüben können. Link zum Original
  296. Die Landeszentrale für politische Bildung wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Landeszentrale für politische Bildung werden wir stärken. In Zusammenarbeit mit ihr sollen neue Ansätze zu demokratischen Beteiligungsformen und zu Weltoffenheit entwickelt werden. Link zum Original
  297. Berufsnachwuchssicherung, Qualifizierung und duale Ausbildung durch landwirtschaftliche und gartenbauliche Fachschulen werden weiter unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 40 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden auch weiterhin die Berufsnachwuchssicherung und -qualifizierung und die duale Ausbildung durch landwirtschaftliche und gartenbauliche Fachschulen unterstützen. Link zum Original
  298. Die überbetriebliche Ausbildung wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 40 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die bisherige überbetriebliche Ausbildung wird fortgesetzt. Link zum Original
  299. In der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung sollen imkerische Kenntnisse vermittelt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 41 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zu einer zeitgemäßen Aus- und Weiterbildung von Imkern und werden in der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung imkerische Kenntnisse vermitteln. Link zum Original
  300. Jugendliche sollen zu mündigen Verbrauchern mit Konsumkompetenzen in Ernährung, Wirtschaft, Finanzen, Versicherungen, Medien und Nachhaltigkeit heranwachsen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 43 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Jugendliche sollen zu mündigen Verbrauchern heranwachsen, die in der globalisierten Welt mit Konsumkompetenzen in den Kernbereichen Ernährung und Lebensmittel, Wirtschaft, Finanzen, Versicherungen, Medien sowie Nachhaltigkeit und Umwelt ausgestattet sind. Link zum Original
  301. Die Verbraucherbildung soll gestärkt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 43 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gesunde Ernährung erfordert mehr als gesunde und sichere Lebensmittel. Deshalb wollen wir die Verbraucherbildung stärken. Link zum Original
  302. Verbraucherbildung soll integraler Bestandteil von Lehrplänen und Prüfungsinhalten sein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 43 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Verbraucherbildung muss daher integraler Bestandteil von Lehrplänen und Prüfungsinhalten sein. Link zum Original
  303. Die Verbraucherzentrale Sachsen soll Schulen und Lehrkräfte mit ihrer unabhängigen Expertise unterstützen können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 44 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ebenso soll die Verbraucherzentrale Sachsen Schulen und Lehrer mit ihrer unabhängigen Expertise in den Themenbereichen unterstützen können. Dazu ist eine bessere finanzielle Ausstattung des Lebensmittel- und Ernährungsprojektes erforderlich. Link zum Original
  304. Das Lebensmittel- und Ernährungsprojekt der Verbraucherzentrale soll finanziell besser ausgestattet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 44 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ebenso soll die Verbraucherzentrale Sachsen Schulen und Lehrer mit ihrer unabhängigen Expertise in den Themenbereichen unterstützen können. Dazu ist eine bessere finanzielle Ausstattung des Lebensmittel- und Ernährungsprojektes erforderlich. Link zum Original
  305. Ein dichtes Angebot sportbetonter Schulen in Sachsen bleibt erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein dichtes Angebot sportbetonter Schulen in Sachsen erhalten. Link zum Original
  306. In Gesprächen mit den Hochschulen über Zielvereinbarungen wird geprüft, ob Leistungssportlern ein erleichterter Zugang zu Studienfächern gewährt werden kann.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in Gesprächen mit den Hochschulen über die neuen Zielvereinbarungen auch prüfen, inwiefern Leistungssportlern ein erleichterter Zugang zu Studienfächern gewährt werden kann. Link zum Original
  307. Die Brandschutzerziehung wird gestärkt und durch Ergänzung der Lehrpläne fester Bestandteil des Unterrichts.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In den Schulen soll die Brandschutzerziehung gestärkt und durch eine entsprechende Ergänzung der Lehrpläne zum festen Bestandteil des Unterrichts werden. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 41, SPD 10 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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