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Sachsens Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen

Forderungen zu Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft

Koalitionsvertrag · Koalition aus CDU und SPD · unterzeichnet 10.11.2014 · Original

Der Vertrag enthält 160 von 1.522 Forderungen zu „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“.

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 160
  1. Die soziale, kulturelle und demokratische Teilhabe aller Menschen in Sachsen wird unabhängig von ihrer Herkunft gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dabei die soziale, kulturelle und demokratische Teilhabe aller Menschen in Sachsen unabhängig von ihrer Herkunft stärken. Link zum Original
  2. Ein selbstbestimmtes Leben im Alter soll ermöglicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ein selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglichen und eine inklusive Gesellschaft fördern. Link zum Original
  3. Eine inklusive Gesellschaft soll gefördert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ein selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglichen und eine inklusive Gesellschaft fördern. Link zum Original
  4. Jedes Kind soll beste Chancen für ein gelingendes Aufwachsen erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass jedem Kind in Sachsen beste Chancen für ein gelingendes Aufwachsen gegeben werden sollen, denn jedes Kind ist einzigartig. Link zum Original
  5. Eltern werden bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Eltern tragen dafür eine besondere Verantwortung. Wir werden sie bei der Umsetzung dieser Verantwortung unterstützen. Link zum Original
  6. Die Erziehungskompetenz der Eltern wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Erziehungskompetenz der Eltern stärken und fördern die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen. Link zum Original
  7. Die Weiterentwicklung von Kitas zu Eltern-Kind- bzw. Familienzentren wird mit Kommunen und Trägern angeregt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden in Zusammenarbeit mit Kommunen und den Trägern die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Eltern-Kind- bzw. Familienzentren anregen. Link zum Original
  8. Ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen hat hohe Bedeutung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Von hoher Bedeutung ist für uns ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Link zum Original
  9. Die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten ist ohne Diskriminierung zu gewährleisten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten ist für alle Menschen ohne jede Diskriminierung zu gewährleisten und zu fördern. Link zum Original
  10. Eine inklusive Gesellschaft wird befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zu einer inklusiven Gesellschaft. Link zum Original
  11. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen gleichwertige Teilhabechancen haben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, Menschen mit und ohne Behinderungen gleichwertige Teilhabechancen zu ermöglichen. Link zum Original
  12. Die Staatsregierung erarbeitet 2015 unter Beteiligung der Akteure einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention wird die Staatsregierung im Jahr 2015, unter Beteiligung der Akteure der Behindertenhilfe und -selbsthilfe und der Ressorts und kommunalen Spitzenverbände einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention erarbeiten. Link zum Original
  13. Das für Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuständige Ministerium übernimmt die Federführung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Federführung seitens der Staatsregierung übernimmt das für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuständige Ministerium. Link zum Original
  14. Der Aktionsplan enthält Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen samt Zeitrahmen, Verantwortlichkeiten und Kosten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Aktionsplan soll strategische Ansätze und konkrete Handlungsmaßnahmen zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft, den Zeitraum der Umsetzung, Verantwortlichkeiten und notwendige Kosten enthalten. Link zum Original
  15. Ab 2015 werden Landesgesetze, Richtlinien und Verordnungen auf Belange von Menschen mit Behinderungen geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ab 2015 werden darüber hinaus Gesetze, Richtlinien und Verordnungen in der fachlichen Verantwortung der Ressorts daraufhin untersucht, ob Belange von Menschen mit Behinderungen betroffen sind. Link zum Original
  16. Auf Grundlage dieser Prüfung werden Gesetze, Richtlinien und Verordnungen angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ab 2015 werden darüber hinaus Gesetze, Richtlinien und Verordnungen in der fachlichen Verantwortung der Ressorts daraufhin untersucht, ob Belange von Menschen mit Behinderungen betroffen sind. Auf dieser Grundlage werden notwendige Anpassungen vorgenommen. Link zum Original
  17. Das sächsische Integrationsgesetz wird zu einem Inklusionsgesetz weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Folge des zu beschließenden Bundesteilhabegesetzes und der Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes wird der Freistaat Sachsen sein Integrationsgesetz zu einem Inklusionsgesetz weiterentwickeln. Link zum Original
  18. Menschen mit Behinderungen und ihre Vertreter werden in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    In das Gesetzgebungsverfahren werden Menschen mit Behinderungen und ihre Vertreter unter dem Gebot der Partizipation „Nichts über uns ohne uns“ einbezogen. Link zum Original
  19. Die Barrierefreiheit von Dienstgebäuden und Arbeitsplätzen des Freistaats wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sehen den Freistaat Sachsen als Arbeitgeber in einer Vorbildfunktion. Daher werden wir ein besonderes Augenmerk auf die bessere Barrierefreiheit von Dienstgebäuden und Arbeitsplätzen legen. Link zum Original
  20. Die Schwerbehindertenvertretungen werden bei der Verbesserung der Barrierefreiheit einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir ein besonderes Augenmerk auf die bessere Barrierefreiheit von Dienstgebäuden und Arbeitsplätzen legen. Dabei beziehen wir die Schwerbehindertenvertretungen mit ein. Link zum Original
  21. Die Deutsche Zentralbücherei für Blinde wird mit Blick auf den Medienwandel weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Deutsche Zentralbücherei für Blinde wollen wir besonders hinsichtlich des Medienwandels weiterentwickeln und deutlich stärker in die barrierefreie Gestaltung von Informationsangeboten in Sachsen einbeziehen. Link zum Original
  22. Die Deutsche Zentralbücherei für Blinde wird stärker in die barrierefreie Gestaltung von Informationsangeboten einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Deutsche Zentralbücherei für Blinde wollen wir besonders hinsichtlich des Medienwandels weiterentwickeln und deutlich stärker in die barrierefreie Gestaltung von Informationsangeboten in Sachsen einbeziehen. Link zum Original
  23. Die Teilhabemöglichkeiten gehörloser und hör- oder sprachbehinderter Menschen werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Möglichkeiten der Teilhabe für gehörlose Menschen und Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung verbessern. Link zum Original
  24. Menschen mit kommunikativen Einschränkungen erhalten besseren Zugang zu öffentlichen Debatten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition ist sich einig, dass für Menschen mit kommunikativen Einschränkungen der Zugang zu öffentlichen Debatten verbessert werden soll. Link zum Original
  25. Öffentliche Veranstaltungen des Landtags und Ansprachen des Ministerpräsidenten werden schrittweise in Gebärdensprache übersetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, für öffentliche Ver anstaltungen des Landtages und öffentliche Ansprachen des Ministerpräsidenten eine Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache schrittweise einzuführen. Link zum Original
  26. Der Behindertenbeauftragte der Staatsregierung wird zum Landesbeauftragten für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung wird künftig zum Landesbeauftragten für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen. Link zum Original
  27. Der Landesbeauftragte für Inklusion wird ehrenamtlich besetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung wird künftig zum Landesbeauftragten für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen. Er ist ehrenamtlich zu besetzen und mit angemessener Personalausstattung zu versehen. Link zum Original
  28. Der Landesbeauftragte für Inklusion erhält eine angemessene Personalausstattung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung wird künftig zum Landesbeauftragten für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen. Er ist ehrenamtlich zu besetzen und mit angemessener Personalausstattung zu versehen. Link zum Original
  29. Eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft ist ein politischer Grundsatz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein wichtiger Grundsatz unserer Politik ist eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft. Link zum Original
  30. Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zum besonderen Schutz von Ehe und Familie. Link zum Original
  31. Die Rahmenbedingungen für Familien in ihrer Vielfalt werden verbessert und Familien mit Kindern gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen bessere Rahmenbedingungen für Familien in ihrer Vielfalt schaffen und Familien mit Kindern stärken und fördern. Link zum Original
  32. Den Bedürfnissen Alleinerziehender wird gezielt Rechnung getragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir haben die Bedürfnisse von Alleinerziehenden im Blick, denen wir gezielt Rechnung tragen wollen. Link zum Original
  33. Die Frühen Hilfen werden weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir die Frühen Hilfen weiterhin fördern. Link zum Original
  34. Die regionalen Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen sowie die präventive Arbeit der Jugendämter werden evaluiert und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bereits geschaffenen regionalen Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen sowie die präventive Arbeit der Jugendämter sollen evaluiert und weiterentwickelt werden. Link zum Original
  35. Mit den Kommunen wird eine Finanzierungsgrundlage für den flächendeckenden Einsatz von Familienhebammen geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Kommunen soll eine Finanzierungsgrundlage geschaffen werden, damit die Familienhebammen flächendeckend zum Einsatz kommen können. Link zum Original
  36. Die bundesgesetzlichen Regelungen zur Komplexleistung Früherkennung und Frühförderung werden optimiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns dafür ein, dass die bundesgesetzlichen Regelungen zur Komplexleistung Früherkennung und Frühförderung optimiert werden. Link zum Original
  37. Eltern werden in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt und unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Eltern in ihrer erzieherischen Verantwortung stärken und unter stützen. Link zum Original
  38. Das Netz der Familienbildungs- und Familienberatungsangebote wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Netz von Angeboten der Familienbildung und Familienberatung ausbauen. Link zum Original
  39. Bestehende Beratungsangebote für Familien werden stärker vernetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bereits bestehenden Beratungsangebote für viele Familien- und Lebenssituationen werden stärker vernetzt und im Rahmen einer Datenbank transparent zugänglich gemacht, um Hilfe mit einem ganzheitlichen Ansatz anzubieten. Link zum Original
  40. Beratungsangebote für Familien werden über eine Datenbank transparent zugänglich gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bereits bestehenden Beratungsangebote für viele Familien- und Lebenssituationen werden stärker vernetzt und im Rahmen einer Datenbank transparent zugänglich gemacht, um Hilfe mit einem ganzheitlichen Ansatz anzubieten. Link zum Original
  41. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen erhalten eine angemessene Finanzierung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die wichtige Arbeit der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen werden wir durch eine angemessene finanzielle Ausstattung sicherstellen. Link zum Original
  42. Familien mit Unterstützungsbedarf werden zur Nutzung von Familienbildungsangeboten motiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere Familien mit Unterstützungsbedarf sollen motiviert werden, Familienbildungsangebote für sich und ihre Kinder wahrzunehmen. Link zum Original
  43. In Kindergärten und Schulen entstehen mehr Erziehungspartnerschaften.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Kindergärten und in den Schulen sollen mehr Erziehungspartnerschaften entstehen. Link zum Original
  44. Verbände und Institutionen, die Elternkurse anbieten, werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Verbände und Institutionen unterstützen, die vor Ort Elternkurse durchführen. Link zum Original
  45. Die gemeinnützige Familienerholung nach § 16 SGB VIII wird gestärkt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Baustein einer nachhaltigen Familienpolitik ist die gemeinnützige Familienerholung als präventives Angebot nach § 16 SGB VIII zu stärken und weiter zu entwickeln. Link zum Original
  46. Der Freistaat unterstützt Familien weiterhin wirtschaftlich durch Landeserziehungsgeld und die Stiftung „Hilfen für Familien, Mutter und Kind“.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Ergänzung zu den Leistungen des Bundes unterstützt der Freistaat Sachsen durch eigene Maßnahmen wie das Landeserziehungsgeld und die Stiftung „Hilfen für Familien, Mutter und Kind“ auch weiterhin Familien bei der Stabilisierung ihrer wirtschaftlichen Situation. Link zum Original
  47. Das sächsische Landeserziehungsgeld wird neuen Erfordernissen angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das sächsische Landeserziehungsgeld soll neuen Erfordernissen angepasst werden. Link zum Original
  48. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 entfällt die Einkommensprüfung beim Landeserziehungsgeld für das dritte und weitere Kinder.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden mit dem Haushaltsbegleitgesetz zum Doppelhaushalt 2015/2016 die Einkommensprüfung für jene Familien entfallen lassen, die für ihr drittes Kind und für weitere Kinder das Landeserziehungsgeld beantragen. Link zum Original
  49. Die Schwangerschaftsberatung wird bedarfsgerecht ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen zu den Angeboten der Schwangerschaftsberatung und werden diese entsprechend der Bedarfsentwicklung ausbauen. Link zum Original
  50. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch werden weiterhin unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Unterstützung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch wird es auch in Zukunft geben. Link zum Original
  51. Ein Beirat für die Belange von Familien wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird ein Beirat für die Belange von Familien eingerichtet. Link zum Original
  52. Die Familienverbände und die Landesstiftung „Hilfen für Familien, Mutter und Kind“ werden verstärkt unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Familienverbände und die Landesstiftung „Hilfen für Familien, Mutter und Kind“ werden wir verstärkt unterstützen. Link zum Original
  53. Mehrgenerationenhäuser werden über 2016 hinaus als Ort zur Bündelung von Familienangeboten befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns auch über das Jahr 2016 hinaus ausdrücklich zur Angebotsform der Mehrgenerationenhäuser und halten diese für einen Weg, um zunehmend Angebote der Familienbildung und andere Leistungen für Familien vor Ort zu bündeln. Link zum Original
  54. Der Bund soll die Mehrgenerationenhäuser weiter fördern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Bund sehen wir in der Verantwortung, die Mehrgenerationenhäuser auch weiterhin zu fördern. Link zum Original
  55. Die Initiativen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen werden weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die vielen Initiativen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sollen weitergeführt werden. Link zum Original
  56. Das sächsische Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz wird fortlaufend fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine kontinuierliche Fortschreibung des sächsischen Handlungskonzeptes für den präventiven Kinderschutz ein. Link zum Original
  57. Vernachlässigungen des Kindeswohls sollen früh erkannt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Fälle von Vernachlässigungen des Kindeswohls müssen früh erkannt werden, um den Kindern und ihren Eltern helfen zu können. Link zum Original
  58. Initiativen vor Ort wie Kinderschutzgruppen an sächsischen Kliniken werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür unterstützen wir Initiativen vor Ort, wie beispielsweise die Kinderschutzgruppen an sächsischen Kliniken. Link zum Original
  59. Eine eigenständige Jugendpolitik wird unter Einbeziehung von Vereinen, Verbänden und Kommunen weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher wollen wir unter Einbeziehung von Vereinen, Verbänden und Kommunen die eigenständige Jugendpolitik für Sachsen weiterentwickeln. Link zum Original
  60. Über ein Kinder- und Jugendfördergesetz wird nach Prüfung entschieden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden gemeinsam prüfen und entscheiden, ob ein Kinder- und Jugendfördergesetz auf den Weg gebracht wird. Link zum Original
  61. Das Landesjugendamt wird als zentrale Fachbehörde gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Landesjugendamt, bestehend aus Verwaltung und Jugendhilfeausschuss, als zentrale Fachbehörde stärken. Link zum Original
  62. Der Landesjugendhilfeausschuss erhält Beschlussrechte über die verfügbaren Finanzmittel.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Aufgaben des Landesjugendhilfeausschusses um Beschlussrechte über die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erweitern. Link zum Original
  63. Die Jugendarbeit auf kommunaler und Landesebene wird unter Einbindung freier Träger weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Jugendarbeit auf kommunaler und Landesebene weiterhin för dern und die freien Träger einbinden. Link zum Original
  64. Die Jugendpauschale bleibt erhalten und wird an die demografischen Gegebenheiten angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Jugendpauschale hat sich bewährt; sie soll erhalten bleiben, aber den demografischen Gegebenheiten entsprechen. Link zum Original
  65. Die Jugendpauschale wird ab 2015 auf 12,40 Euro pro Kind erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Unterstützung der Kommunen stocken wir die Jugendpauschale ab 2015 auf 12,40 Euro pro Kind auf, um die Kommunen insbesondere bei Familienbildung, Erziehungsberatung und weiteren präventiven Angeboten zu stärken. Link zum Original
  66. Das Flexible Jugendmanagement zur niedrigschwelligen Jugendarbeit wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Flexible Jugendmanagement zur Unterstützung der Jugendarbeit im niedrigschwelligen Bereich vor Ort wollen wir fortführen. Link zum Original
  67. Überörtliche Jugendverbände werden angemessen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Überörtliche Jugendver bände sind der Koalition besonders wichtig und sollen angemessen unterstützt werden. Link zum Original
  68. Die internationale Jugendarbeit wird verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus streben wir eine verstärkte internationale Jugendarbeit an. Link zum Original
  69. Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung nach § 11 SGB VIII werden wieder in die überörtliche Jugendhilfeförderung aufgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung nach § 11 SGB VIII werden wieder in der überörtlichen Förderung der Jugendhilfe etabliert. Link zum Original
  70. Übernachtungsstätten für Kinder und Jugendliche werden weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Uns ist zudem wichtig, dass wir die Übernachtungsstätten für Kinder und Jugendliche weiter fördern. Link zum Original
  71. Der Aktionsplan „Kinder- und Jugendübernachtungsstätten in Sachsen“ wird konsequent umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Aktionsplan „Kinder- und Jugendübernachtungsstätten in Sachsen“ werden wir konsequent umsetzen. Link zum Original
  72. Die Sächsische Jugendstiftung wird verstärkt unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Sächsische Jugendstiftung verstärkt unterstützen. Link zum Original
  73. Eine Expertenkommission analysiert mit den Kommunen die Herausforderungen bei den Hilfen zur Erziehung und erarbeitet Handlungsempfehlungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit Hilfe einer Expertenkommission werden wir gemeinsam mit den Kommunen die steigenden Herausforderungen im Bereich Hilfen zur Erziehung analysieren und Handlungsempfehlungen erarbeiten. Link zum Original
  74. Seniorenpolitische Konzepte und Regelungen werden unter dem Dach „Gutes Leben im Alter in Sachsen“ zusammengefasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die verschiedenen vorliegenden Konzepte und Regelungen unter dem Dach „Gutes Leben im Alter in Sachsen“ zusammenfassen und transparent darstellen. Link zum Original
  75. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt sollen Gremien der Seniorenmitwirkung bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten es für notwendig, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt Gremien der Seniorenmitwirkung bestehen. Link zum Original
  76. Ein Seniorenmitwirkungsgesetz wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden mit den betreffenden Akteuren und den kommunalen Spitzenvertretungen prüfen, ob hierzu ein Seniorenmitwirkungsgesetz erstellt werden soll. Link zum Original
  77. Die Förderung der Landesseniorenvertretung für Sachsen e.V. wird ausgebaut und verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für ihre wichtige Arbeit werden wir die Förderung der Landesseniorenvertretung für Sachsen e.V. ausbauen und durch eine angemessene Förderung verstetigen. Link zum Original
  78. Das Landesprogramm der Alltagsbegleiter wird verstetigt und seine Inanspruchnahme erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Landesprogramm der Alltagsbegleiter verstetigen und die Inanspruchnahme erhöhen. Link zum Original
  79. Generationengenossenschaften für Hilfe auf Gegenseitigkeit werden unterstützt und finanziell gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Generationengenossenschaften, die Hilfe auf Gegenseitigkeit bieten, unterstützen und finanziell fördern. Link zum Original
  80. Ehrenamtliches Engagement wird in seiner gesamten Breite gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ehrenamtliches Engagement werden wir in seiner gesamten Breite fördern. Link zum Original
  81. Die Aufwandsentschädigung für Engagierte bleibt erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    An der Aufwandsentschädigung für engagierte Bürgerinnen und Bürger halten wir fest, zusätzlich wollen wir Bildungs-, Begleit- und Qualifizierungsangebote bereitstellen. Link zum Original
  82. Für Engagierte werden Bildungs-, Begleit- und Qualifizierungsangebote bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    An der Aufwandsentschädigung für engagierte Bürgerinnen und Bürger halten wir fest, zusätzlich wollen wir Bildungs-, Begleit- und Qualifizierungsangebote bereitstellen. Link zum Original
  83. Das Förderprogramm „Wir für Sachsen“ wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dafür werden wir das Förderprogramm „Wir für Sachsen“ weiterentwickeln. Link zum Original
  84. Die Engagementbörse wird besser beworben und ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Engagementbörse wollen wir besser bewerben und ausweiten. Link zum Original
  85. Ehrenamtliche Tätigkeit wird stärker als gesellschaftliches Vorbild hervorgehoben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ehrenamtliche Tätigkeit stärker als Vorbild für die Gesellschaft her vorheben. Link zum Original
  86. Herausragendes bürgerschaftliches Engagement wird durch Wettbewerbe und Preise gewürdigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb anerkennen und würdigen wir herausragendes bürger schaftliches Engagement durch Wettbewerbe und Preise. Link zum Original
  87. Ein „Sächsischer Jugendengagement-Preis“ wird ausgelobt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um das Engagement Jugendlicher zu würdigen, soll zukünftig ein „Sächsischer Jugendengagement-Preis“ ausgelobt werden. Link zum Original
  88. Die Sächsische Ehrenamtskarte bleibt bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Sächsische Ehrenamtskarte behalten wir bei. Link zum Original
  89. Für die Ehrenamtskarte werden weitere Partner geworben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dafür werben, dass noch mehr Partner für die Ehrenamtskarte gewonnen werden. Link zum Original
  90. Inhaber der Jugendleitercard erhalten automatisch die Ehrenamtskarte.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wer die Jugendleitercard (Juleica) erwirbt, soll automatisch die Ehrenamtskarte erhalten. Link zum Original
  91. Ehrenamtliche in der Jugendhilfe erhalten eine Freistellung für die Juleica-Ausbildung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird sich außerdem dafür einsetzen, dass die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendhilfe zukünftig eine Freistellung erhalten, um die Ausbildung für die Jugendleitercard (Juleica) zu absolvieren. Link zum Original
  92. Bürgerschaftliches Engagement wird bei Förderanträgen grundsätzlich als Eigenleistung anerkannt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind uns darin einig, dass bürgerschaftliches Engagement einen wichtigen Bestandteil in der Arbeit vieler Vereine, Institutionen und Projekte darstellt. Daher wird bei Förderanträgen dieses Engagement grundsätzlich als Eigenleistung berücksichtigt. Link zum Original
  93. Ehrenamtliche Angebote sollen allen Menschen offenstehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen dafür, dass ehrenamtliche Angebote für alle Menschen offen sind. Link zum Original
  94. Altersgrenzen für ehrenamtliches Engagement werden aufgehoben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Altersgrenzen, die ehrenamtliches Engagement begrenzen, wollen wir aufheben. Link zum Original
  95. Kooperationen zwischen Kindergärten, Schulen, Vereinen, Institutionen und Senioreneinrichtungen werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 29 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen Kooperationen zwischen Kindergärten, Schulen / Schulfördervereinen, Institutionen, Vereinen und Senioreneinrichtungen. Link zum Original
  96. Der Bundesfreiwilligendienst wird weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 30 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung des Bundesfreiwilligendienstes ein. Dazu soll geprüft werden, inwieweit eine Anrechnung in einer dem Dienst folgenden Berufsausbildung möglich ist. Link zum Original
  97. Eine Anrechnung des Bundesfreiwilligendienstes auf eine nachfolgende Berufsausbildung wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 30 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung des Bundesfreiwilligendienstes ein. Dazu soll geprüft werden, inwieweit eine Anrechnung in einer dem Dienst folgenden Berufsausbildung möglich ist. Link zum Original
  98. Der Freiwilligendienst aller Generationen soll im Bundesfreiwilligendienstgesetz geregelt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die einstimmig beschlossene Gesetzesinitiative des Bundesrates (Bundesrats-Drucksache 133/14), wonach der Freiwilligendienst aller Generationen im Bundesfreiwilligendienstgesetz geregelt werden soll. Link zum Original
  99. FSJ und FÖJ werden weiterhin unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) werden wir weiterhin unterstützen. Link zum Original
  100. Mit Trägern und Einsatzstellen von FSJ und FÖJ wird ein Austausch zur Weiterentwicklung der Dienste geführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden mit den Trägern des FSJ und FÖJ sowie den Einsatzstellen im weiteren Austausch bleiben, damit sich gesellschaftliche Veränderungen und Notwendigkeiten auch in der Ausgestaltung von FSJ und FÖJ widerspiegeln. Link zum Original
  101. Die Förderrichtlinie für Freiwilligendienste wird so geändert, dass Eigenanteile für kleinere Einsatzstellen tragbarer werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Richtlinie zur Förderung der Freiwilligendienste so weiterentwickeln, dass die Eigenanteile auch für kleinere Einsatzstellen besser finanzierbar werden. Link zum Original
  102. Das FSJ Pädagogik wird weiter etabliert und möglichst ausgebaut, ohne andere Dienste zu benachteiligen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das FSJ Pädagogik werden wir weiter etablieren und wenn möglich ausbauen, dies aber nicht zu Lasten der anderen Dienste. Link zum Original
  103. Gleichstellung wird als Querschnittsaufgabe in allen Ministerien verankert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gleichstellung von Frauen und Männern betrifft alle Lebensbereiche und ist als Querschnittsaufgabe in allen Ministerien abzubilden. Link zum Original
  104. Frauen und Männer sollen Familie, Beruf und Gesellschaft gleichberechtigt gestalten können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Frauen und Männer sollen ihre Aufgaben in Familie, Beruf und Gesellschaft gleichberechtigt und partner schaftlich wahrnehmen können. Link zum Original
  105. Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen werden abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bestehende Lohndifferenzen zwischen Männern und Frauen sind inakzeptabel. Link zum Original
  106. Eine lebenslauforientierte Zeitpolitik zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt wird gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb machen wir uns für eine moderne lebenslauforientierte Zeitpolitik stark, die Frauen und Männer dabei unterstützt, Beruf, Familie und ehrenamtliches Engagement miteinander zu vereinbaren. Link zum Original
  107. Das Sächsische Frauenförderungsgesetz wird bis 2016 zu einem Gleichstellungsgesetz weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Sächsische Frauenförderungsgesetz wird bis 2016 zu einem modernen Gleichstellungsgesetz weiterentwickelt. Link zum Original
  108. Rolle und Aufgaben der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten werden im Gesetzgebungsverfahren erörtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden wir auch die Rolle und Aufgaben der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten diskutieren. Link zum Original
  109. Führungspositionen in der öffentlichen Verwaltung werden möglichst gleichberechtigt mit Frauen und Männern besetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben eine möglichst gleichberechtigte Besetzung von Führungspositionen in der öffentlichen Ver waltung durch Frauen und Männer an. Link zum Original
  110. Die Einhaltung von Frauenförderplänen wird stärker kontrolliert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auf die verbindliche Einhaltung von Frauenförderplänen und weiteren Regelungen werden wir stärker achten. Link zum Original
  111. Frauen- und Kinderschutzhäuser, Interventionsstellen und Täterberatungsstellen werden bedarfsgerecht ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind uns darin einig, dass die bestehenden Angebote der Frauen- und Kinderschutzhäuser, der Interventionsstellen sowie der Täterberatungsstellen ausgebaut werden müssen, um sie dem tatsächlichen Bedarf anzupassen und bestehende Lücken im Hilfesystem zu schließen. Link zum Original
  112. Ein flächendeckendes Angebot und die Finanzierung von Frauenschutzhäusern werden durch Land und Kommunen gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das flächendeckende Angebot und die Finanzierung von Frauenschutzhäusern und Hilfsangeboten muss über die finanzielle Unterstützung des Landes und der Kommunen sichergestellt werden. Link zum Original
  113. Die Schnittstellen des Frauenhilfesystems zur Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Familienbildung werden gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem müssen die Grenzen der einzelnen Arbeitsbereiche durch eine Stärkung der Schnittstellen zur Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Familienbildung und -hilfe überwunden werden. Link zum Original
  114. Landesweite Frauenvereine und -verbände sowie Frauen- und Mädchenprojekte werden verlässlich unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Arbeit der landesweiten Frauenvereine und -verbände sowie die Frauen- und Mädchenprojekte verlässlich unterstützen. Link zum Original
  115. Die Vielfalt von Lebensentwürfen wird anerkannt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition steht für die Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen. Link zum Original
  116. Ein Aktionsplan mit der Zivilgesellschaft wirkt jeder Diskriminierung, auch wegen sexueller Identität, entgegen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit der Zivilgesellschaft werden wir durch einen Aktionsplan darauf hinwirken, dass jeglicher Form von Diskriminierung, auch aufgrund sexueller Identität, entgegengewirkt wird. Link zum Original
  117. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Ausbildung oder Studium sowie die Zeitsouveränität von Familien werden verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Von daher muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (bzw. Ausbildung oder Studium) sowie die Zeitsouveränität der Familien verbessert werden. Link zum Original
  118. Die Allianz für Familie wird weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Allianz für Familie wollen wir weiterentwickeln. Link zum Original
  119. Die Allianz für Familie soll weiterentwickelt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Allianz für Familie wollen wir weiterentwickeln. Link zum Original
  120. Die Arbeit des Landessportbundes Sachsen für Sportvereine als Plattform des Austauschs vor Ort wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Sportvereine können als Plattform für den Austausch vor Ort dienen. Wir unterstützen daher auch die diesbezügliche Arbeit des Landessportbundes Sachsen. Link zum Original
  121. Kinder und Jugendliche sollen darin bestärkt und gefördert werden, sich an demokratischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gerade Kinder und Jugendliche sollten darin bestärkt und gefördert werden, sich an demokratischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen und ihre Belange in Schulen, Betrieben und Vereinen einzubringen. Link zum Original
  122. Vereine, die Kinder und Jugendliche in ihre Gremien einbeziehen oder deren Beteiligung fördern, sollen bevorzugt unterstützt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Vereine, die Kinder und Jugendliche in ihre Gremien einbeziehen beziehungsweise deren Beteiligungsmöglichkeiten fördern, sollen bevorzugt unterstützt werden. Link zum Original
  123. Demokratie soll für Kinder und Jugendliche in Schule, Ausbildung, Jugendarbeit und vor Ort erlebbar werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Demokratie für Kinder und Jugendliche insbesondere in der Schule, in der Ausbildung, in der Jugendarbeit und vor Ort erlebbar machen. Link zum Original
  124. Eine Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung wird eingerichtet und finanziell ausgestattet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden dazu eine Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung einrichten und statten diese mit finanziellen Mitteln entsprechend aus. Link zum Original
  125. Eine diskriminierungsfreie Gesellschaft wird angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich gemeinsam für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft ein. Link zum Original
  126. Der Freistaat tritt spätestens zum Ende des ersten Halbjahres 2015 der „Koalition gegen Diskriminierung“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Freistaat Sachsen wird daher spätestens zum Ende des ersten Halbjahres 2015 der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes initiierten „Koalition gegen Diskriminierung“ beitreten. Link zum Original
  127. Die Staatsregierung erarbeitet bis Ende 2016 unter Einbeziehung von Verbänden der Antidiskriminierungsarbeit ein Maßnahmenpaket.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Anschließend ist durch die Staatsregierung unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern von im Bereich der Antidiskriminierungskultur engagierten Verbänden bis Ende 2016 ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten. Link zum Original
  128. Rassismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sollen aktiv bekämpft werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns deshalb zur aktiven Auseinandersetzung mit Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Link zum Original
  129. Die Staatsregierung unterstützt die zivilgesellschaftliche Initiativenlandschaft und arbeitet mit ihr auf Augenhöhe zusammen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Sächsische Staatsregierung wird die aktive und vielfältige Initiativenlandschaft unterstützen und mit ihr auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Link zum Original
  130. Auf die bisherige Form der Demokratieerklärung wird nach dem Vorbild des Bundes verzichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir folgen der Praxis des Bundes und verzichten auf die bisherige Form der Demokratieerklärung. Link zum Original
  131. Das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ wird weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das bewährte Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ weiterentwickeln, die bestehenden Förderinstrumente im Freistaat Sachsen unter einem Dach zusammenführen und zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Link zum Original
  132. Die bestehenden Förderinstrumente des Freistaates werden unter einem Dach zusammengeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das bewährte Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ weiterentwickeln, die bestehenden Förderinstrumente im Freistaat Sachsen unter einem Dach zusammenführen und zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Link zum Original
  133. Für das Landesprogramm werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das bewährte Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ weiterentwickeln, die bestehenden Förderinstrumente im Freistaat Sachsen unter einem Dach zusammenführen und zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Link zum Original
  134. Die Eigenmittelanteile im Landesprogramm werden gesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Zugänglichkeit des Programms sicherzustellen, bauen wir insbesondere für kleine Initiativen und Projekte unnötige bürokratische Hürden ab und senken die Höhe der Eigenmittelanteile. Link zum Original
  135. Die Förderung soll ohne Finanzierungslücken an Jahresübergängen sichergestellt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden darauf hinwirken, dass eine Förderung ohne zeitlich bedingte Finanzierungslücken aufgrund von Jahresübergängen sicher gestellt werden kann. Link zum Original
  136. Das Förderprogramm wird eng mit den Bundesprogrammen abgestimmt und berücksichtigt notwendige Kofinanzierungsanteile.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Förderprogramm in Konzeption und Umsetzung eng mit den Bundesprogrammen abstimmen, notwendige Kofinanzierungsanteile berücksichtigen und eine mehrjährige Finanzierung ermöglichen, welche sich an den Förderzeiträumen des Bundes orientiert. Link zum Original
  137. Eine mehrjährige Finanzierung orientiert an den Förderzeiträumen des Bundes wird ermöglicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 38 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Förderprogramm in Konzeption und Umsetzung eng mit den Bundesprogrammen abstimmen, notwendige Kofinanzierungsanteile berücksichtigen und eine mehrjährige Finanzierung ermöglichen, welche sich an den Förderzeiträumen des Bundes orientiert. Link zum Original
  138. Ein eigenständiger Beirat aus Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft begleitet das Landesprogramm, entwickelt eine Handlungsstrategie und wirkt bei Förderentscheidungen mit.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 39 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur Begleitung und Koordinierung des Landesprogramms wird ein eigenständiger Beirat aus Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft eingerichtet, der eine gesamtgesellschaftliche Handlungsstrategie entwickelt und bei der Förderentscheidung mitwirkt. Link zum Original
  139. Der Beirat arbeitet eng mit dem Landespräventionsrat zusammen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 39 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Beirat arbeitet dabei eng mit dem Landespräventionsrat zusammen. Link zum Original
  140. Die Arbeit der Anglervereine wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 41 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Arbeit der Anglervereine unterstützen. Link zum Original
  141. Allen sollen auch künftig flächendeckend attraktive Sportstätten zur Verfügung stehen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen dafür sorgen, dass auch in Zukunft Jeder und Jedem flächendeckend attraktive Sportstätten zur Verfügung stehen. Link zum Original
  142. Die Bedeutung des Sports im öffentlichen Bewusstsein wird gemeinsam mit gesellschaftlichen Akteuren gestärkt und der Sport in all seinen Facetten gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Akteuren die Bedeutung des Sports im Bewusstsein der Öffentlichkeit stärken und den Sport in all seinen Facetten fördern, damit sein Wert für die Gesellschafts-, Bildungs- und Gesundheitspolitik noch stärker wirkt. Link zum Original
  143. Breitensport und Spitzensport erhalten besondere Unterstützung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Breitensport wie Spitzensport verdienen unsere besondere Unterstützung. Link zum Original
  144. Die Verbindung von Sport und Schule soll verbessert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind für eine verbesserte Verbindung von Sport und Schule, für Gesundheit und Prävention sowie für den Kampf gegen Doping und für einen sauberen Sport. Link zum Original
  145. Sport soll stärker für Gesundheit und Prävention genutzt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind für eine verbesserte Verbindung von Sport und Schule, für Gesundheit und Prävention sowie für den Kampf gegen Doping und für einen sauberen Sport. Link zum Original
  146. Doping wird bekämpft und ein sauberer Sport unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind für eine verbesserte Verbindung von Sport und Schule, für Gesundheit und Prävention sowie für den Kampf gegen Doping und für einen sauberen Sport. Link zum Original
  147. Gewalt, Homophobie und Rassismus sollen im sächsischen Sport keine Chance haben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gewalt, Homophobie und Rassismus dürfen im sächsischen Sport keine Chance haben. Link zum Original
  148. Der Sport wird in allen Alters- und Lebensbereichen gefördert, von Kindertagesstätten über Schulen, Vereine und Hochschulen bis zu Senioren, Rehabilitation und Freizeit.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir treten dafür ein, den Sport in allen Alters- und Lebensbereichen zu fördern: In Kindertagesstätten mit landesweiten Programmen, im Schulsportunterricht, in Ganztagsangeboten, in Sportvereinen, in Hochschulen, in der beruflichen Bildung, im Arbeitsumfeld, im Bereich der Senioren, der medizinischen Rehabilitation und in der Freizeitgestaltung. Link zum Original
  149. Sport wird unabhängig von den körperlichen Voraussetzungen der Sporttreibenden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Sport unabhängig von den körperlichen Voraussetzungen der Sporttreibenden unterstützen. Link zum Original
  150. Die Kommunen werden bei der kommunalen Aufgabe Sport im Rahmen der bestehenden Fördersysteme unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Seit 2014 ist Sport als kommunale Aufgabe in der Sächsischen Gemeindeordnung und der Sächsischen Landkreisordnung verankert. Hierbei werden wir die Kommunen im Rahmen der bestehenden Fördersysteme unterstützen. Link zum Original
  151. Es wird geprüft, wie Zugang zu und Nutzung von Sportstätten, insbesondere für Wettkämpfe und Veranstaltungen, erleichtert werden können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Aus diesem Grund werden wir prüfen, wie der Zugang und die Nutzung von Sportstätten, insbesondere für Wettkämpfe und Veranstaltungen, erleichtert werden kann. Link zum Original
  152. Die Arbeit des Landessportbundes wird durch einen Zuwendungsvertrag unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Landessportbund ist die mitgliederstärkste Organisation im Freistaat Sachsen. Seine Arbeit werden wir durch einen Zuwendungsvertrag unterstützen. Link zum Original
  153. Die Betriebsmittel der Sportförderung werden über den Landessportbund ausgereicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Ausreichung der Betriebsmittel aus der Sportförderung erfolgt über den Landessportbund. Link zum Original
  154. Die Vereinbarkeit von Leistungssport, Beruf und Studium wird gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Vereinbarkeit von Leistungssport, Beruf und Studium fördern wir ebenso wie den Spitzensport und die Olympiastützpunkte. Link zum Original
  155. Spitzensport und Olympiastützpunkte werden gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Vereinbarkeit von Leistungssport, Beruf und Studium fördern wir ebenso wie den Spitzensport und die Olympiastützpunkte. Link zum Original
  156. Die Ausrichtung nationaler und internationaler Sportgroßveranstaltungen wird stärker gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Ausrichtung von nationalen und internationalen Sportgroßveranstaltungen soll stärker gefördert werden. Link zum Original
  157. Sportforschung und akademische Trainerausbildung werden weiter unterstützt und gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen außerdem die Forschung und akademische Trainerausbildung weiter unterstützen und fördern. Link zum Original
  158. Ein Sportförderprogramm soll die institutionelle und investive Sportförderung erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition verständigt sich auf ein Sportförderprogramm, um dem Erhalt der institutionellen und investiven Förderung gerecht zu werden. Link zum Original
  159. Bei der Umsetzung des Sportförderprogramms wird geprüft, ob ein zusätzlicher gesetzlicher Rahmen notwendig ist.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Umsetzung des Sportförderprogramms wird geprüft, inwieweit dafür ein zusätzlicher gesetzlicher Rahmen notwendig ist. Link zum Original
  160. Menschenfeindlichkeit und Intoleranz in der Gesellschaft werden konsequent bekämpft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Menschenfeindlichkeit und Intoleranz in der Gesellschaft konsequent bekämpfen und beharrlich gegen politisch motivierte Straftaten vorgehen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU SN 41, SPD SN 10 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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