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Der Vertrag enthält 91 von 891 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 91
  1. Eine Investitionsoffensive soll die Infrastruktur in den Kommunen verbessern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einer Investitionsoffensive wollen wir unsere Landesstraßen sowie die Infrastruktur in unseren Kommunen verbessern. Link zum Original
  2. Die Regionalen Wachstumskerne bleiben in ihrer jetzigen Zusammensetzung bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die RWK werden in der jetzigen Zusammensetzung beibehalten. Sie haben in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie große Auswirkungen auf ihr gesamtes Umfeld haben. Die Kooperation mit Kommunen in der direkten Nachbarschaft wird deshalb ausgeweitet und noch mehr in den Mittelpunkt gerückt. Link zum Original
  3. Die Kooperation der Regionalen Wachstumskerne mit Nachbarkommunen wird ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die RWK werden in der jetzigen Zusammensetzung beibehalten. Sie haben in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie große Auswirkungen auf ihr gesamtes Umfeld haben. Die Kooperation mit Kommunen in der direkten Nachbarschaft wird deshalb ausgeweitet und noch mehr in den Mittelpunkt gerückt. Link zum Original
  4. Bei der Standortplanung sind räumliche und topografische Erfordernisse, insbesondere schutzwürdige Belange, zu berücksichtigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wichtig ist, dezidiert die räumlichen und topografischen Erfordernisse, insbesondere zu den schutzwürdigen Belangen, zu berücksichtigen. Link zum Original
  5. Das Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung wird geändert, um die Mitwirkungsrechte kleiner Kommunen zu stärken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung soll dahingehend geändert werden, dass die Mitwirkungsrechte kleiner Kommunen gestärkt werden. Link zum Original
  6. Der Strukturwandel in der Lausitz wird weiter begleitet und unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird die Koalition den Strukturwandel in der Lausitz weiter mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln begleiten und unterstützen. Link zum Original
  7. Die Wirtschaftsinitiative Lausitz und andere regionale Initiativen werden dabei unterstützt, der Lausitz weitere Zukunftsperspektiven zu eröffnen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Wirtschaftsinitiative Lausitz und andere Initiativen aus der Region in ihrem Bestreben unterstützen, der Lausitz weitere gute Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Link zum Original
  8. Die öffentliche Hand soll eine umfassende Daseinsvorsorge leisten, wofür die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen notwendig ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich zu einer umfassenden Daseinsvorsorge durch die öffentliche Hand. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen ist dafür eine notwendige Voraussetzung. Link zum Original
  9. Die Dienstleistungen der Kommunen sollen für alle bezahlbar und dauerhaft zugänglich bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die wichtigen Dienstleistungen der Kommunen sollen für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar und dauerhaft zugänglich bleiben. Link zum Original
  10. Die interkommunale Zusammenarbeit soll ausgebaut werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die interkommunale Zusammenarbeit soll weiter ausgebaut und steuerrechtlich nicht behindert werden. Link zum Original
  11. Die interkommunale Zusammenarbeit soll steuerrechtlich nicht behindert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die interkommunale Zusammenarbeit soll weiter ausgebaut und steuerrechtlich nicht behindert werden. Link zum Original
  12. Die Kreisebene soll durch eine Kreisgebietsreform gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kreisebene wollen wir durch eine Kreisgebietsreform und die Einkreisung von kreisfreien Städten stärken. Link zum Original
  13. Kreisfreie Städte sollen eingekreist werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kreisebene wollen wir durch eine Kreisgebietsreform und die Einkreisung von kreisfreien Städten stärken. Link zum Original
  14. Es soll grundsätzlich höchstens zehn Kreisverwaltungen geben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten grundsätzlich maximal zehn Kreisverwaltungen für ausreichend, auf die derzeit vom Land wahrgenommene Aufgaben übertragen werden. Link zum Original
  15. Bisher vom Land wahrgenommene Aufgaben werden auf die Kreisverwaltungen übertragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten grundsätzlich maximal zehn Kreisverwaltungen für ausreichend, auf die derzeit vom Land wahrgenommene Aufgaben übertragen werden. Link zum Original
  16. Für die Aufgabenübertragung wird ein voller finanzieller Ausgleich vorgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dabei einen vollen finanziellen Ausgleich vornehmen und gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden prüfen, ob es zur dauerhaften Gewährleistung des Kostenausgleichsprinzips (Art. 97 Abs. 3) eines gesonderten „Konnexitätsgesetzes“ bedarf. Link zum Original
  17. Mit den kommunalen Spitzenverbänden wird geprüft, ob ein gesondertes Konnexitätsgesetz nötig ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dabei einen vollen finanziellen Ausgleich vornehmen und gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden prüfen, ob es zur dauerhaften Gewährleistung des Kostenausgleichsprinzips (Art. 97 Abs. 3) eines gesonderten „Konnexitätsgesetzes“ bedarf. Link zum Original
  18. Vor den Entscheidungen zur Verwaltungsreform wird ein Leitbild entwickelt, das regionale Besonderheiten, kommunale Selbstverwaltung und demokratische Teilhabe berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor den zu treffenden Entscheidungen werden wir ein Leitbild entwickeln, das neben den regionalen Besonderheiten in unserem Land die Beachtung der Wahrung und Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung und die demokratische Teilhabe einbezieht. Link zum Original
  19. Künftig kreisangehörige Städte werden als Oberzentren gestärkt, gegebenenfalls durch Teilentschuldung, Aufgabenentlastung und mehr finanzielle Unterstützung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die zukünftigen kreisangehörigen Städte sollen als Oberzentren gestärkt werden. Dies geschieht ggf. durch eine Teilentschuldung, durch die Entlastung von bestimmten Aufgaben und durch eine stärkere finanzielle Unterstützung ihrer Aufgaben aus Landes- und Finanzausgleichsmitteln. Link zum Original
  20. Die kommunalaufsichtliche Anbindung der künftig kreisangehörigen Städte wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die kommunalaufsichtliche Anbindung der zukünftigen kreisangehörigen Städte wird geprüft. Link zum Original
  21. Weitere Aufgaben der Landesbehörden werden auf Grundlage des Enquete-Aufgabenkatalogs auf die Kommunen übertragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus den Landesbehörden werden weitere Aufgaben auf die Kommunen übertragen, um sie bürgernäher und wirtschaftlicher erfüllen zu können. Der Aufgabenkatalog der Enquete- Kommission bildet dafür die Grundlage. Link zum Original
  22. Eine erneute landesweite Gemeindegebietsreform wird ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird keine erneute landesweite Gemeindegebietsreform geben. Link zum Original
  23. Kommunale Verwaltungen sollen in der Regel für 10.000 Einwohner zuständig sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist aber die Schaffung einer starken kommunalen Verwaltung für in der Regel 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Link zum Original
  24. Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und Ämtern werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird deshalb freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und Ämtern fördern und hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern. Link zum Original
  25. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für freiwillige Gemeinde- und Ämterzusammenschlüsse werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird deshalb freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und Ämtern fördern und hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern. Link zum Original
  26. Das Modell der Amtsgemeinde wird in die Kommunalverfassung aufgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang wird die Koalition das Modell des zur Amtsgemeinde weiterentwickelten Amtes in die Kommunalverfassung aufnehmen. Link zum Original
  27. Gemeinden und Ämter sollen ihre Verwaltungsaufgaben rechtlich einem leistungsfähigeren Amt oder einer anderen Gemeindeverwaltung übertragen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie wird zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass sich Gemeinden und Ämter für ihre Verwaltungsaufgaben eines leistungsfähigeren Amtes bedienen oder sie von einer anderen Gemeindeverwaltung dauerhaft erfüllen lassen können. Link zum Original
  28. Die bürgerschaftliche Mitwirkung in den Gemeinden wird durch Fortentwicklung der Kommunalverfassung gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch eine Fortentwicklung der Kommunalverfassung wird die Koalition sicherstellen, dass in den Gemeinden die bürgerschaftliche Mitwirkung gestärkt und die Identität der gewachsenen Gemeindeteile erhalten bleibt. Link zum Original
  29. Die Identität gewachsener Gemeindeteile soll erhalten bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch eine Fortentwicklung der Kommunalverfassung wird die Koalition sicherstellen, dass in den Gemeinden die bürgerschaftliche Mitwirkung gestärkt und die Identität der gewachsenen Gemeindeteile erhalten bleibt. Link zum Original
  30. Ortsteile sollen mehr Freiräume bei eigenverantwortlichen Entscheidungen erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ortsteile sollen deshalb künftig mehr Freiräume bei der eigenverantwortlichen Entscheidung über ihre Angelegenheiten erhalten können. Link zum Original
  31. In Ortsteilen mit mehr als 3.000 Einwohnern sollen hauptamtliche Ortsvorsteher möglich sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Ortsteilen mit mehr als 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sollen künftig auch hauptamtliche Ortsvorsteher („Ortsbürgermeister“) wirken können. Link zum Original
  32. Die Kommunalverfassung wird evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunalverfassung wird evaluiert. Wir wollen die bürgerschaftliche Beteiligung verbessern. Link zum Original
  33. Die Altersgrenze für die Wählbarkeit hauptamtlicher Bürgermeister und Landräte wird angehoben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Altersgrenze für die Wählbarkeit von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten wird angehoben. Link zum Original
  34. Das Standarderprobungsgesetz wird verlängert, damit Kommunen neue Lösungen für den demografischen Wandel erproben können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Standarderprobungsgesetz wird verlängert, um Kommunen auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, zur Bewältigung des demografischen Wandels neue und regional angepasste Lösungen zu entwickeln und zu erproben. Link zum Original
  35. Für die Entwicklung der Regionen werden regional differenzierte Lösungen angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Regional differenzierte Lösungen sind gefragt. Link zum Original
  36. Zur Sicherung der Daseinsvorsorge wird die regionale und interkommunale Kooperation ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Sicherung der Daseinsvorsorge müssen die regionale und die interkommunale Kooperation ausgebaut werden – etwa auf den Gebieten der Bildung, der medizinischen und pflegerischen Versorgung, des öffentlichen Nahverkehrs, der Ver- und Entsorgung sowie der Kommunikation. Link zum Original
  37. Die Grundversorgung der Daseinsvorsorge wird in ländlichen Zentren und größeren Orten konzentriert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Grundversorgung bei der Daseinsvorsorge soll in ländlichen Zentren und größeren Orten konzentriert werden, die Angebote müssen zwischen den Kommunen abgestimmt werden. Link zum Original
  38. Die Angebote der Daseinsvorsorge werden zwischen den Kommunen abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Grundversorgung bei der Daseinsvorsorge soll in ländlichen Zentren und größeren Orten konzentriert werden, die Angebote müssen zwischen den Kommunen abgestimmt werden. Link zum Original
  39. Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten der Daseinsvorsorge werden neu durchdacht und innovative Lösungen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Entsprechend müssen auch Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten neu durchdacht sowie innovative Lösungen unterstützt werden. Link zum Original
  40. Städte sollen mehr Verantwortung für ihr Umland übernehmen und die Kooperation mit ihm verbessern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierbei müssen die Städte mehr Verantwortung für ihr Umland übernehmen und zugleich ihre Kooperation mit dem Umland verbessern. Link zum Original
  41. Ein Stadt-Umland-Wettbewerb fördert Vorhaben der Zusammenarbeit von Städten und umliegenden Gemeinden etwa zu Mobilität, Energieeffizienz und Nahversorgung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen des geplanten Stadt-Umland- Wettbewerbes sollen Aktivitäten gefördert werden, die unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung das Zusammenwirken von Stadt und den umliegenden Gemeinden im oben genannten Sinn unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Vorhaben zur Verbesserung der Mobilität, der Energieeffizienz oder zur Sicherung erreichbarer Nahversorgungs- und Servicestrukturen. Hierfür werden 185 Millionen Euro aus dem Europäischen Strukturfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung gestellt. Link zum Original
  42. Für den Stadt-Umland-Wettbewerb werden 185 Millionen Euro aus EU-Struktur- und Landwirtschaftsfonds bereitgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen des geplanten Stadt-Umland- Wettbewerbes sollen Aktivitäten gefördert werden, die unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung das Zusammenwirken von Stadt und den umliegenden Gemeinden im oben genannten Sinn unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Vorhaben zur Verbesserung der Mobilität, der Energieeffizienz oder zur Sicherung erreichbarer Nahversorgungs- und Servicestrukturen. Hierfür werden 185 Millionen Euro aus dem Europäischen Strukturfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung gestellt. Link zum Original
  43. Der Wettbewerb soll die Investitionskraft der Städte und Gemeinden stärken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Wettbewerb soll auch zur Stärkung der Investitionskraft der Städte und Gemeinden beitragen und ist Teil des „Paktes für zukunftsfähige Kommunalfinanzen“. Link zum Original
  44. Die landesplanerischen Instrumente werden auf neue Anforderungen überprüft und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor diesem Hintergrund wird die Koalition die landesplanerischen Instrumente im Hinblick auf mögliche neue Anforderungen überprüfen und weiterentwickeln. Link zum Original
  45. Das Lausitzer Seenland wird als touristischer Anziehungspunkt entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Sanierung der ehemaligen Tagebaue in der Lausitz ist eine Generationenaufgabe: Bis 2017 stehen dafür 587 Millionen Euro bereit, davon über 220 Millionen Euro vom Land. Mit diesen Mitteln wird ein sich selbst regulierender Wasserhaushalt wiederhergestellt und das Lausitzer Seenland als neuer touristischer Anziehungspunkt entwickelt. Link zum Original
  46. Das Land setzt sich im Interesse der Übergangsregionen für eine Weiterentwicklung der EU-Förderpolitik ab 2019 ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land Brandenburg wird sich im Interesse der Übergangsregionen aktiv für eine Weiterentwicklung der Förderpolitik der EU ab 2019 einsetzen. Link zum Original
  47. Ostdeutsche Interessen werden weiterhin nachdrücklich vertreten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird die Koalition ostdeutsche Interessen auch in Zukunft nachdrücklich vertreten. Link zum Original
  48. Bei den Neuverhandlungen zum Länderfinanzausgleich sollen starke Länder weiterhin finanzschwächere unterstützen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei den Neuverhandlungen zum Länderfinanzausgleich wird sich die Koalition dafür einsetzen, dass starke Bundesländer auch in Zukunft finanzschwächeren unter die Arme greifen. Link zum Original
  49. Ein solidarischer, kooperativer Föderalismus mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in ganz Deutschland soll gewahrt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist die Wahrung eines solidarischen und kooperativen Miteinanders im Sinne des Föderalismus des Grundgesetzes mit der Herstellung und Wahrung gleichwertiger und einheitlicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Link zum Original
  50. Die Mittel aus dem Solidaritätszuschlag sollen vor allem strukturschwachen Regionen zugutekommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird sich auf Bundesebene für die Beibehaltung des Aufkommens aus dem Solidaritätszuschlag und die Verwendung der Mittel vor allem für strukturschwache Regionen einsetzen. Link zum Original
  51. Der Bund soll die Kommunen weiter von Soziallasten entlasten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus machen sich die Koalitionspartner für die weitere Entlastung der Kommunen von Soziallasten durch den Bund stark. Link zum Original
  52. Mit den Kommunen wird ein Pakt für zukunftsfähige Kommunalfinanzen aus Grundfinanzierung, kommunalen Investitionen und Teilentschuldung geschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird mit den Kommunen einen „Pakt für zukunftsfähige Kommunalfinanzen“ schließen, der auf dem Dreiklang solide Grundfinanzierung über das Finanzausgleichgesetz, Kommunale Investitionen und Teilentschuldungsprogramm für hoch verschuldete Kommunen basiert. Link zum Original
  53. Die Grundfinanzierung über das Finanzausgleichsgesetz bleibt grundsätzlich erhalten und wird mit Blick auf neue Kommunalstrukturen und die Funktionalreform weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die vorhandene Struktur der Grundfinanzierung über das Finanzausgleichsgesetz grundsätzlich beibehalten und unter Berücksichtigung neuer Kommunalstrukturen und der Funktionalreform weiterentwickeln. Link zum Original
  54. Das Finanzausgleichsgesetz soll eine angemessene Finanzausstattung der Landkreise, Städte und Gemeinden sichern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, mit dem FAG eine adäquate Finanzausstattung der Landkreise, Städte und Gemeinden sicherzustellen. Link zum Original
  55. Die Kommunen werden weiterhin mit 20 Prozent an den Landeseinnahmen beteiligt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen werden weiterhin mit 20 Prozent an den Einnahmen des Landes beteiligt. Link zum Original
  56. Der Vorwegabzug von ursprünglich 50 Millionen Euro wird bis 2016 zugunsten der Kommunen abgeschmolzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Vorwegabzug in Höhe von ursprünglich 50 Millionen Euro wird bis 2016 zugunsten der kommunalen Familie abgeschmolzen sein. Link zum Original
  57. Der kommunale Finanzausgleich soll soziale Lasten stärker berücksichtigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Kommunale Finanzausgleich soll stärker als bisher soziale Lasten berücksichtigen und für einen besseren Ausgleich zwischen den Kommunen sorgen. Link zum Original
  58. Der kommunale Finanzausgleich soll für einen besseren Ausgleich zwischen den Kommunen sorgen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Kommunale Finanzausgleich soll stärker als bisher soziale Lasten berücksichtigen und für einen besseren Ausgleich zwischen den Kommunen sorgen. Link zum Original
  59. Der Soziallastenausgleich wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Soziallastenausgleich wird weiterentwickelt. Link zum Original
  60. Das Prinzip des solidarischen Ausgleichs zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen bleibt unangetastet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unangetastet bleibt das Prinzip des solidarischen Ausgleichs zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen. Link zum Original
  61. Es wird geprüft, ob kommunale Investitionen über weitere zinsgünstige Darlehensprogramme der ILB gefördert werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird prüfen, ob Investitionen der Kommunen über weitere zinsgünstige Darlehensprogramme der ILB gefördert werden können. Link zum Original
  62. Auch finanzschwächere Kommunen sollen weiterhin wichtige Investitionen tätigen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch finanzschwächere Kommunen sollen weiterhin wichtige Investitionen tätigen können. Link zum Original
  63. Der Nothilfefonds und die direkten Investitionshilfen nach § 16 FAG werden beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird das bewährte Instrumentarium des „Nothilfefonds“ und insbesondere auch die Möglichkeit zu direkten Investitionshilfen im Rahmen des § 16 FAG beibehalten. Link zum Original
  64. Für hoch verschuldete Kommunen wird ein gesondertes Teilentschuldungsprogramm vorgelegt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zudem wird die Koalition für hoch verschuldete Kommunen ein gesondertes Teilentschuldungsprogramm vorlegen. Mit dem Programm soll erreicht werden, dass überdurchschnittlich verschuldete Kommunen ihre Schulden dauerhaft abbauen können. Link zum Original
  65. Überdurchschnittlich verschuldete Kommunen sollen ihre Schulden dauerhaft abbauen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem wird die Koalition für hoch verschuldete Kommunen ein gesondertes Teilentschuldungsprogramm vorlegen. Mit dem Programm soll erreicht werden, dass überdurchschnittlich verschuldete Kommunen ihre Schulden dauerhaft abbauen können. Link zum Original
  66. Die Teilentschuldung der Kommunen erfolgt über mindestens zehn Jahre.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Teilentschuldung soll über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren erfolgen. Kommunen, die an dem Programm teilnehmen, müssen belastbare Konsolidierungspfade vorlegen und sich mit eigenen Maßnahmen an der Teilentschuldung beteiligen. Link zum Original
  67. Teilnehmende Kommunen müssen belastbare Konsolidierungspfade vorlegen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Teilentschuldung soll über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren erfolgen. Kommunen, die an dem Programm teilnehmen, müssen belastbare Konsolidierungspfade vorlegen und sich mit eigenen Maßnahmen an der Teilentschuldung beteiligen. Link zum Original
  68. Teilnehmende Kommunen beteiligen sich mit eigenen Maßnahmen an der Teilentschuldung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Teilentschuldung soll über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren erfolgen. Kommunen, die an dem Programm teilnehmen, müssen belastbare Konsolidierungspfade vorlegen und sich mit eigenen Maßnahmen an der Teilentschuldung beteiligen. Link zum Original
  69. Mit den am Programm teilnehmenden Kommunen werden vertragliche Sanktionen bei Verfehlen der Konsolidierungsziele vereinbart.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zwischen dem Land und den am Programm teilnehmenden Kommunen werden vertraglich Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung der Konsolidierungsziele verabredet. Link zum Original
  70. Zur Steuerung der kommunalen Finanzsituation wird ein begleitendes Monitoring eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Finanzsituation der Kommunen bei Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung besser zu steuern, wird ein begleitendes Monitoring eingeführt. Link zum Original
  71. Ab 2016 wird ein zusätzliches Investitionsförderprogramm von 230 Millionen Euro zur Stärkung der Infrastruktur aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird ab 2016 über den Zeitraum der Legislatur ein zusätzliches Investitionsförderprogramm im Umfang von 230 Millionen Euro zur Stärkung der Infrastruktur auflegen. Link zum Original
  72. Die kommunale Verkehrs- und Feuerwehrinfrastruktur wird mit 35 Millionen Euro gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund des Investitionsstaus in der Infrastruktur und damit verbundener aktueller Herausforderungen für Land und Kommunen ist das landespolitische Ziel die Förderung von Landesstraßen/Ortsdurchfahrten in Höhe von 100 Millionen Euro, der kommunalen Bildungsinfrastruktur in Höhe von 80 Millionen Euro, der kommunalen Verkehrs- und Feuerwehrinfrastruktur in Höhe von 35 Millionen Euro und der kommunalen Freizeit- und Sportinfrastruktur in Höhe von 15 Millionen Euro. Link zum Original
  73. Zu den Fördermitteln für kommunale Investitionen kommen kommunale Eigenanteile hinzu.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu den Mitteln für die kommunalen Investitionen kommen kommunale Eigenanteile je nach Programmdetails. Link zum Original
  74. Kommunen in der Haushaltssicherung können sich den Eigenanteil aus § 16 FAG erstatten lassen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kommunen, die dem Haushaltssicherungskonzept unterliegen, können den Eigenanteil aus dem § 16 FAG erstattet bekommen. Link zum Original
  75. Die landespolitischen Prioritäten für die EU-Förderperiode 2014-2020 werden weiter verfolgt und effektiv umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bisherige Landesregierung hat für die Förderperiode 2014-2020 landespolitische Prioritäten festgelegt, die weiter verfolgt und effektiv umgesetzt werden sollen. Link zum Original
  76. Mit einem fondsübergreifenden Stadt-Umland-Wettbewerb soll den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem neuen fondsübergreifenden Stadt-Umland-Wettbewerb soll dem demografischen Wandel und den damit verbundenen Herausforderungen begegnet werden. Link zum Original
  77. Die Mittel aus den Europäischen Strukturfonds sollen effizient eingesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Mittel aus den Europäischen Strukturfonds müssen effizient eingesetzt werden. Link zum Original
  78. Durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll an Oder und Neiße eine Modellregion für die europäische Integration entstehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird weiterhin darauf hinwirken, dass durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eine Modellregion für die europäische Integration entsteht. Link zum Original
  79. In der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden neue Kooperationsbereiche erschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben den bewährten Feldern der Zusammenarbeit werden neue Kooperationsbereiche erschlossen. Link zum Original
  80. Die Oderpartnerschaft wird zu einem kontinuierlichen, engen Netzwerk der Länder und Wojewodschaften entlang der Grenze weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die „Oderpartnerschaft“ wird zu einem kontinuierlichen, engen Netzwerk der Länder und Wojewodschaften entlang der Grenze weiterentwickelt. Link zum Original
  81. Den polnischen Partnerwojewodschaften sowie Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wird eine Verständigung über Entwicklungslinien einer gemeinsamen Region an Oder und Neiße für 15 bis 20 Jahre angeboten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unseren Partnern in den Woiwodschaften Lubuskie (Lebuser Land), Zachodniopomorskie (Westpommern), Wielkopolskie (Großpolen) und Dolnośląskie (Niederschlesien) sowie in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen bieten wir darüber hinaus eine Verständigung über Entwicklungslinien für eine gemeinsame Region an Oder und Neiße für die nächsten 15 bis 20 Jahre an. Link zum Original
  82. Die Euroregionen sollen sich weiter als Träger der grenzüberschreitenden regionalen Entwicklung profilieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Euroregionen sollen sich weiter als Träger der grenzüberschreitenden regionalen Entwicklung profilieren. Link zum Original
  83. Mit INTERREG-Mitteln werden effiziente und nachhaltige Projekte zur Gestaltung der Grenzregion gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit den finanziellen Mitteln der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit („INTERREG“) werden effiziente und nachhaltige Projekte zur Gestaltung der Grenzregion gefördert. Link zum Original
  84. Projekte und Maßnahmen zum Umgang mit den Folgen des demografischen Wandels werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Diesen Weg will die Koalition fortsetzen und Projekte und Maßnahmen mit strategischer Ausrichtung auf den Umgang mit den Folgen des demografischen Wandels fördern. Link zum Original
  85. Modellvorhaben zur Zukunftsfähigkeit von Regionen werden mit dem Ziel späterer Übertragbarkeit unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Modellvorhaben zur Zukunftsfähigkeit von Regionen werden mit dem Ziel einer späteren Übertragbarkeit der Lösungsansätze durch die Landesregierung unterstützt. Link zum Original
  86. Regionale Akteure werden bei der Vermittlung in Förderprogramme von Bund und EU unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem unterstützt die Koalition regionale Akteurinnen und Akteure durch Vermittlung in Programme und Maßnahmen auf Bundes- wie auf EU-Ebene und lotet entsprechende Fördermöglichkeiten aus. Link zum Original
  87. Die Landesregierung befasst sich einmal jährlich als Demografie-Kabinett mit demografischen Themen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird sich einmal im Jahr als „Demografie-Kabinett“ intensiv mit ressortübergreifenden und fachpolitischen demografischen Themen befassen. Link zum Original
  88. In einem Grünbuch Demografischer Wandel werden Erfahrungen, Handlungshilfen und Lösungsansätze gebündelt und mit der Praxis diskutiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    In einem „Grünbuch Demografischer Wandel in Brandenburg“ werden die bisher bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen gesammelten Erfahrungen, die erarbeiteten Handlungshilfen, Leitfäden und neuen Lösungsansätze sowie neu aufgebaute Strukturen und Vorschläge gebündelt und gemeinsam mit der Praxis diskutiert. Link zum Original
  89. Die Zusammenarbeit mit Berlin wird partnerschaftlich gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Zusammenarbeit mit Berlin weiterhin auf partnerschaftlicher Grundlage gestalten. Link zum Original
  90. Die Kooperationen zwischen Brandenburg und Berlin sollen vertieft werden, wo dies den Bürgern Verbesserungen bringt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die gewachsenen Kooperationen beider Länder sollten vertieft werden, wo immer dies zu Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger führt. Link zum Original
  91. Die gemeinsamen Einrichtungen von Berlin und Brandenburg wie Verkehrsverbund, Landesplanungsabteilung, Obergerichte und Medienanstalt werden fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehenden gemeinsamen Einrichtungen wie z. B. der Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg, die gemeinsame Landesplanungsabteilung, die gemeinsamen Obergerichte die gemeinsame Luftfahrtbehörde, das gemeinsame Landesinstitut für Schule und Medien, das gemeinsame Landeslabor, die Medienanstalt Berlin-Brandenburg werden fortgeführt und die gemeinsame Innovationsstrategie weiterentwickelt. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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