Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung
Koalitionsvertrag · Koalition aus SPD und Linke · Original
Der Vertrag enthält 91 von 891 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.
- 91Forderungen zum Politikfeld
- 10 %des Vertrags
- 70Seiten im Original
- 2014Vertragsjahr
Keine Treffer.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 91
Eine Investitionsoffensive soll die Infrastruktur in den Kommunen verbessern.
Wortlaut im Vertrag
Mit einer Investitionsoffensive wollen wir unsere Landesstraßen sowie die Infrastruktur in unseren Kommunen verbessern. Link zum Original
Die Regionalen Wachstumskerne bleiben in ihrer jetzigen Zusammensetzung bestehen.
Wortlaut im Vertrag
Die RWK werden in der jetzigen Zusammensetzung beibehalten. Sie haben in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie große Auswirkungen auf ihr gesamtes Umfeld haben. Die Kooperation mit Kommunen in der direkten Nachbarschaft wird deshalb ausgeweitet und noch mehr in den Mittelpunkt gerückt. Link zum Original
Die Kooperation der Regionalen Wachstumskerne mit Nachbarkommunen wird ausgeweitet.
Wortlaut im Vertrag
Die RWK werden in der jetzigen Zusammensetzung beibehalten. Sie haben in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie große Auswirkungen auf ihr gesamtes Umfeld haben. Die Kooperation mit Kommunen in der direkten Nachbarschaft wird deshalb ausgeweitet und noch mehr in den Mittelpunkt gerückt. Link zum Original
Bei der Standortplanung sind räumliche und topografische Erfordernisse, insbesondere schutzwürdige Belange, zu berücksichtigen.
Wortlaut im Vertrag
Wichtig ist, dezidiert die räumlichen und topografischen Erfordernisse, insbesondere zu den schutzwürdigen Belangen, zu berücksichtigen. Link zum Original
Das Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung wird geändert, um die Mitwirkungsrechte kleiner Kommunen zu stärken.
Wortlaut im Vertrag
Das Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung soll dahingehend geändert werden, dass die Mitwirkungsrechte kleiner Kommunen gestärkt werden. Link zum Original
Der Strukturwandel in der Lausitz wird weiter begleitet und unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb wird die Koalition den Strukturwandel in der Lausitz weiter mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln begleiten und unterstützen. Link zum Original
Die Wirtschaftsinitiative Lausitz und andere regionale Initiativen werden dabei unterstützt, der Lausitz weitere Zukunftsperspektiven zu eröffnen.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalition wird die Wirtschaftsinitiative Lausitz und andere Initiativen aus der Region in ihrem Bestreben unterstützen, der Lausitz weitere gute Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Link zum Original
Die öffentliche Hand soll eine umfassende Daseinsvorsorge leisten, wofür die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen notwendig ist.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalition bekennt sich zu einer umfassenden Daseinsvorsorge durch die öffentliche Hand. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen ist dafür eine notwendige Voraussetzung. Link zum Original
Die Dienstleistungen der Kommunen sollen für alle bezahlbar und dauerhaft zugänglich bleiben.
Wortlaut im Vertrag
Die wichtigen Dienstleistungen der Kommunen sollen für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar und dauerhaft zugänglich bleiben. Link zum Original
Die interkommunale Zusammenarbeit soll ausgebaut werden.
Wortlaut im Vertrag
Die interkommunale Zusammenarbeit soll weiter ausgebaut und steuerrechtlich nicht behindert werden. Link zum Original
Die interkommunale Zusammenarbeit soll steuerrechtlich nicht behindert werden.
Wortlaut im Vertrag
Die interkommunale Zusammenarbeit soll weiter ausgebaut und steuerrechtlich nicht behindert werden. Link zum Original
Die Kreisebene soll durch eine Kreisgebietsreform gestärkt werden.
Wortlaut im Vertrag
Die Kreisebene wollen wir durch eine Kreisgebietsreform und die Einkreisung von kreisfreien Städten stärken. Link zum Original
Kreisfreie Städte sollen eingekreist werden.
Wortlaut im Vertrag
Die Kreisebene wollen wir durch eine Kreisgebietsreform und die Einkreisung von kreisfreien Städten stärken. Link zum Original
Es soll grundsätzlich höchstens zehn Kreisverwaltungen geben.
Wortlaut im Vertrag
Wir halten grundsätzlich maximal zehn Kreisverwaltungen für ausreichend, auf die derzeit vom Land wahrgenommene Aufgaben übertragen werden. Link zum Original
Bisher vom Land wahrgenommene Aufgaben werden auf die Kreisverwaltungen übertragen.
Wortlaut im Vertrag
Wir halten grundsätzlich maximal zehn Kreisverwaltungen für ausreichend, auf die derzeit vom Land wahrgenommene Aufgaben übertragen werden. Link zum Original
Für die Aufgabenübertragung wird ein voller finanzieller Ausgleich vorgenommen.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden dabei einen vollen finanziellen Ausgleich vornehmen und gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden prüfen, ob es zur dauerhaften Gewährleistung des Kostenausgleichsprinzips (Art. 97 Abs. 3) eines gesonderten „Konnexitätsgesetzes“ bedarf. Link zum Original
Mit den kommunalen Spitzenverbänden wird geprüft, ob ein gesondertes Konnexitätsgesetz nötig ist.
Wortlaut im Vertrag
Wir werden dabei einen vollen finanziellen Ausgleich vornehmen und gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden prüfen, ob es zur dauerhaften Gewährleistung des Kostenausgleichsprinzips (Art. 97 Abs. 3) eines gesonderten „Konnexitätsgesetzes“ bedarf. Link zum Original
Vor den Entscheidungen zur Verwaltungsreform wird ein Leitbild entwickelt, das regionale Besonderheiten, kommunale Selbstverwaltung und demokratische Teilhabe berücksichtigt.
Wortlaut im Vertrag
Vor den zu treffenden Entscheidungen werden wir ein Leitbild entwickeln, das neben den regionalen Besonderheiten in unserem Land die Beachtung der Wahrung und Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung und die demokratische Teilhabe einbezieht. Link zum Original
Künftig kreisangehörige Städte werden als Oberzentren gestärkt, gegebenenfalls durch Teilentschuldung, Aufgabenentlastung und mehr finanzielle Unterstützung.
Wortlaut im Vertrag
Die zukünftigen kreisangehörigen Städte sollen als Oberzentren gestärkt werden. Dies geschieht ggf. durch eine Teilentschuldung, durch die Entlastung von bestimmten Aufgaben und durch eine stärkere finanzielle Unterstützung ihrer Aufgaben aus Landes- und Finanzausgleichsmitteln. Link zum Original
Die kommunalaufsichtliche Anbindung der künftig kreisangehörigen Städte wird geprüft.
Wortlaut im Vertrag
Die kommunalaufsichtliche Anbindung der zukünftigen kreisangehörigen Städte wird geprüft. Link zum Original
Weitere Aufgaben der Landesbehörden werden auf Grundlage des Enquete-Aufgabenkatalogs auf die Kommunen übertragen.
Wortlaut im Vertrag
Aus den Landesbehörden werden weitere Aufgaben auf die Kommunen übertragen, um sie bürgernäher und wirtschaftlicher erfüllen zu können. Der Aufgabenkatalog der Enquete- Kommission bildet dafür die Grundlage. Link zum Original
Eine erneute landesweite Gemeindegebietsreform wird ausgeschlossen.
Wortlaut im Vertrag
Es wird keine erneute landesweite Gemeindegebietsreform geben. Link zum Original
Kommunale Verwaltungen sollen in der Regel für 10.000 Einwohner zuständig sein.
Wortlaut im Vertrag
Ziel ist aber die Schaffung einer starken kommunalen Verwaltung für in der Regel 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Link zum Original
Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und Ämtern werden gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalition wird deshalb freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und Ämtern fördern und hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern. Link zum Original
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für freiwillige Gemeinde- und Ämterzusammenschlüsse werden verbessert.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalition wird deshalb freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und Ämtern fördern und hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern. Link zum Original
Das Modell der Amtsgemeinde wird in die Kommunalverfassung aufgenommen.
Wortlaut im Vertrag
In diesem Zusammenhang wird die Koalition das Modell des zur Amtsgemeinde weiterentwickelten Amtes in die Kommunalverfassung aufnehmen. Link zum Original
Gemeinden und Ämter sollen ihre Verwaltungsaufgaben rechtlich einem leistungsfähigeren Amt oder einer anderen Gemeindeverwaltung übertragen können.
Wortlaut im Vertrag
Sie wird zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass sich Gemeinden und Ämter für ihre Verwaltungsaufgaben eines leistungsfähigeren Amtes bedienen oder sie von einer anderen Gemeindeverwaltung dauerhaft erfüllen lassen können. Link zum Original
Die bürgerschaftliche Mitwirkung in den Gemeinden wird durch Fortentwicklung der Kommunalverfassung gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Durch eine Fortentwicklung der Kommunalverfassung wird die Koalition sicherstellen, dass in den Gemeinden die bürgerschaftliche Mitwirkung gestärkt und die Identität der gewachsenen Gemeindeteile erhalten bleibt. Link zum Original
Die Identität gewachsener Gemeindeteile soll erhalten bleiben.
Wortlaut im Vertrag
Durch eine Fortentwicklung der Kommunalverfassung wird die Koalition sicherstellen, dass in den Gemeinden die bürgerschaftliche Mitwirkung gestärkt und die Identität der gewachsenen Gemeindeteile erhalten bleibt. Link zum Original
Ortsteile sollen mehr Freiräume bei eigenverantwortlichen Entscheidungen erhalten.
Wortlaut im Vertrag
Ortsteile sollen deshalb künftig mehr Freiräume bei der eigenverantwortlichen Entscheidung über ihre Angelegenheiten erhalten können. Link zum Original
In Ortsteilen mit mehr als 3.000 Einwohnern sollen hauptamtliche Ortsvorsteher möglich sein.
Wortlaut im Vertrag
In Ortsteilen mit mehr als 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sollen künftig auch hauptamtliche Ortsvorsteher („Ortsbürgermeister“) wirken können. Link zum Original
Die Kommunalverfassung wird evaluiert.
Wortlaut im Vertrag
Die Kommunalverfassung wird evaluiert. Wir wollen die bürgerschaftliche Beteiligung verbessern. Link zum Original
Die Altersgrenze für die Wählbarkeit hauptamtlicher Bürgermeister und Landräte wird angehoben.
Wortlaut im Vertrag
Die Altersgrenze für die Wählbarkeit von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten wird angehoben. Link zum Original
Das Standarderprobungsgesetz wird verlängert, damit Kommunen neue Lösungen für den demografischen Wandel erproben können.
Wortlaut im Vertrag
Das Standarderprobungsgesetz wird verlängert, um Kommunen auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, zur Bewältigung des demografischen Wandels neue und regional angepasste Lösungen zu entwickeln und zu erproben. Link zum Original
Für die Entwicklung der Regionen werden regional differenzierte Lösungen angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Regional differenzierte Lösungen sind gefragt. Link zum Original
Zur Sicherung der Daseinsvorsorge wird die regionale und interkommunale Kooperation ausgebaut.
Wortlaut im Vertrag
Zur Sicherung der Daseinsvorsorge müssen die regionale und die interkommunale Kooperation ausgebaut werden – etwa auf den Gebieten der Bildung, der medizinischen und pflegerischen Versorgung, des öffentlichen Nahverkehrs, der Ver- und Entsorgung sowie der Kommunikation. Link zum Original
Die Grundversorgung der Daseinsvorsorge wird in ländlichen Zentren und größeren Orten konzentriert.
Wortlaut im Vertrag
Die Grundversorgung bei der Daseinsvorsorge soll in ländlichen Zentren und größeren Orten konzentriert werden, die Angebote müssen zwischen den Kommunen abgestimmt werden. Link zum Original
Die Angebote der Daseinsvorsorge werden zwischen den Kommunen abgestimmt.
Wortlaut im Vertrag
Die Grundversorgung bei der Daseinsvorsorge soll in ländlichen Zentren und größeren Orten konzentriert werden, die Angebote müssen zwischen den Kommunen abgestimmt werden. Link zum Original
Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten der Daseinsvorsorge werden neu durchdacht und innovative Lösungen unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Entsprechend müssen auch Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten neu durchdacht sowie innovative Lösungen unterstützt werden. Link zum Original
Städte sollen mehr Verantwortung für ihr Umland übernehmen und die Kooperation mit ihm verbessern.
Wortlaut im Vertrag
Hierbei müssen die Städte mehr Verantwortung für ihr Umland übernehmen und zugleich ihre Kooperation mit dem Umland verbessern. Link zum Original
Ein Stadt-Umland-Wettbewerb fördert Vorhaben der Zusammenarbeit von Städten und umliegenden Gemeinden etwa zu Mobilität, Energieeffizienz und Nahversorgung.
Wortlaut im Vertrag
Im Rahmen des geplanten Stadt-Umland- Wettbewerbes sollen Aktivitäten gefördert werden, die unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung das Zusammenwirken von Stadt und den umliegenden Gemeinden im oben genannten Sinn unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Vorhaben zur Verbesserung der Mobilität, der Energieeffizienz oder zur Sicherung erreichbarer Nahversorgungs- und Servicestrukturen. Hierfür werden 185 Millionen Euro aus dem Europäischen Strukturfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung gestellt. Link zum Original
Für den Stadt-Umland-Wettbewerb werden 185 Millionen Euro aus EU-Struktur- und Landwirtschaftsfonds bereitgestellt.
Wortlaut im Vertrag
Im Rahmen des geplanten Stadt-Umland- Wettbewerbes sollen Aktivitäten gefördert werden, die unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung das Zusammenwirken von Stadt und den umliegenden Gemeinden im oben genannten Sinn unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Vorhaben zur Verbesserung der Mobilität, der Energieeffizienz oder zur Sicherung erreichbarer Nahversorgungs- und Servicestrukturen. Hierfür werden 185 Millionen Euro aus dem Europäischen Strukturfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung gestellt. Link zum Original
Der Wettbewerb soll die Investitionskraft der Städte und Gemeinden stärken.
Wortlaut im Vertrag
Der Wettbewerb soll auch zur Stärkung der Investitionskraft der Städte und Gemeinden beitragen und ist Teil des „Paktes für zukunftsfähige Kommunalfinanzen“. Link zum Original
Die landesplanerischen Instrumente werden auf neue Anforderungen überprüft und weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Vor diesem Hintergrund wird die Koalition die landesplanerischen Instrumente im Hinblick auf mögliche neue Anforderungen überprüfen und weiterentwickeln. Link zum Original
Das Lausitzer Seenland wird als touristischer Anziehungspunkt entwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Die Sanierung der ehemaligen Tagebaue in der Lausitz ist eine Generationenaufgabe: Bis 2017 stehen dafür 587 Millionen Euro bereit, davon über 220 Millionen Euro vom Land. Mit diesen Mitteln wird ein sich selbst regulierender Wasserhaushalt wiederhergestellt und das Lausitzer Seenland als neuer touristischer Anziehungspunkt entwickelt. Link zum Original
Das Land setzt sich im Interesse der Übergangsregionen für eine Weiterentwicklung der EU-Förderpolitik ab 2019 ein.
Wortlaut im Vertrag
Das Land Brandenburg wird sich im Interesse der Übergangsregionen aktiv für eine Weiterentwicklung der Förderpolitik der EU ab 2019 einsetzen. Link zum Original
Ostdeutsche Interessen werden weiterhin nachdrücklich vertreten.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb wird die Koalition ostdeutsche Interessen auch in Zukunft nachdrücklich vertreten. Link zum Original
Bei den Neuverhandlungen zum Länderfinanzausgleich sollen starke Länder weiterhin finanzschwächere unterstützen.
Wortlaut im Vertrag
Bei den Neuverhandlungen zum Länderfinanzausgleich wird sich die Koalition dafür einsetzen, dass starke Bundesländer auch in Zukunft finanzschwächeren unter die Arme greifen. Link zum Original
Ein solidarischer, kooperativer Föderalismus mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in ganz Deutschland soll gewahrt werden.
Wortlaut im Vertrag
Ziel ist die Wahrung eines solidarischen und kooperativen Miteinanders im Sinne des Föderalismus des Grundgesetzes mit der Herstellung und Wahrung gleichwertiger und einheitlicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Link zum Original
Die Mittel aus dem Solidaritätszuschlag sollen vor allem strukturschwachen Regionen zugutekommen.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalition wird sich auf Bundesebene für die Beibehaltung des Aufkommens aus dem Solidaritätszuschlag und die Verwendung der Mittel vor allem für strukturschwache Regionen einsetzen. Link zum Original
Der Bund soll die Kommunen weiter von Soziallasten entlasten.
Wortlaut im Vertrag
Darüber hinaus machen sich die Koalitionspartner für die weitere Entlastung der Kommunen von Soziallasten durch den Bund stark. Link zum Original
Mit den Kommunen wird ein Pakt für zukunftsfähige Kommunalfinanzen aus Grundfinanzierung, kommunalen Investitionen und Teilentschuldung geschlossen.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalition wird mit den Kommunen einen „Pakt für zukunftsfähige Kommunalfinanzen“ schließen, der auf dem Dreiklang solide Grundfinanzierung über das Finanzausgleichgesetz, Kommunale Investitionen und Teilentschuldungsprogramm für hoch verschuldete Kommunen basiert. Link zum Original
Die Grundfinanzierung über das Finanzausgleichsgesetz bleibt grundsätzlich erhalten und wird mit Blick auf neue Kommunalstrukturen und die Funktionalreform weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalition wird die vorhandene Struktur der Grundfinanzierung über das Finanzausgleichsgesetz grundsätzlich beibehalten und unter Berücksichtigung neuer Kommunalstrukturen und der Funktionalreform weiterentwickeln. Link zum Original
Das Finanzausgleichsgesetz soll eine angemessene Finanzausstattung der Landkreise, Städte und Gemeinden sichern.
Wortlaut im Vertrag
Ziel ist es, mit dem FAG eine adäquate Finanzausstattung der Landkreise, Städte und Gemeinden sicherzustellen. Link zum Original
Die Kommunen werden weiterhin mit 20 Prozent an den Landeseinnahmen beteiligt.
Wortlaut im Vertrag
Die Kommunen werden weiterhin mit 20 Prozent an den Einnahmen des Landes beteiligt. Link zum Original
Der Vorwegabzug von ursprünglich 50 Millionen Euro wird bis 2016 zugunsten der Kommunen abgeschmolzen.
Wortlaut im Vertrag
Der Vorwegabzug in Höhe von ursprünglich 50 Millionen Euro wird bis 2016 zugunsten der kommunalen Familie abgeschmolzen sein. Link zum Original
Der kommunale Finanzausgleich soll soziale Lasten stärker berücksichtigen.
Wortlaut im Vertrag
Der Kommunale Finanzausgleich soll stärker als bisher soziale Lasten berücksichtigen und für einen besseren Ausgleich zwischen den Kommunen sorgen. Link zum Original
Der kommunale Finanzausgleich soll für einen besseren Ausgleich zwischen den Kommunen sorgen.
Wortlaut im Vertrag
Der Kommunale Finanzausgleich soll stärker als bisher soziale Lasten berücksichtigen und für einen besseren Ausgleich zwischen den Kommunen sorgen. Link zum Original
Der Soziallastenausgleich wird weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Der Soziallastenausgleich wird weiterentwickelt. Link zum Original
Das Prinzip des solidarischen Ausgleichs zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen bleibt unangetastet.
Wortlaut im Vertrag
Unangetastet bleibt das Prinzip des solidarischen Ausgleichs zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen. Link zum Original
Es wird geprüft, ob kommunale Investitionen über weitere zinsgünstige Darlehensprogramme der ILB gefördert werden können.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalition wird prüfen, ob Investitionen der Kommunen über weitere zinsgünstige Darlehensprogramme der ILB gefördert werden können. Link zum Original
Auch finanzschwächere Kommunen sollen weiterhin wichtige Investitionen tätigen können.
Wortlaut im Vertrag
Auch finanzschwächere Kommunen sollen weiterhin wichtige Investitionen tätigen können. Link zum Original
Der Nothilfefonds und die direkten Investitionshilfen nach § 16 FAG werden beibehalten.
Wortlaut im Vertrag
Deshalb wird das bewährte Instrumentarium des „Nothilfefonds“ und insbesondere auch die Möglichkeit zu direkten Investitionshilfen im Rahmen des § 16 FAG beibehalten. Link zum Original
Für hoch verschuldete Kommunen wird ein gesondertes Teilentschuldungsprogramm vorgelegt.
Wortlaut im Vertrag
Zudem wird die Koalition für hoch verschuldete Kommunen ein gesondertes Teilentschuldungsprogramm vorlegen. Mit dem Programm soll erreicht werden, dass überdurchschnittlich verschuldete Kommunen ihre Schulden dauerhaft abbauen können. Link zum Original
Überdurchschnittlich verschuldete Kommunen sollen ihre Schulden dauerhaft abbauen können.
Wortlaut im Vertrag
Zudem wird die Koalition für hoch verschuldete Kommunen ein gesondertes Teilentschuldungsprogramm vorlegen. Mit dem Programm soll erreicht werden, dass überdurchschnittlich verschuldete Kommunen ihre Schulden dauerhaft abbauen können. Link zum Original
Die Teilentschuldung der Kommunen erfolgt über mindestens zehn Jahre.
Wortlaut im Vertrag
Die Teilentschuldung soll über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren erfolgen. Kommunen, die an dem Programm teilnehmen, müssen belastbare Konsolidierungspfade vorlegen und sich mit eigenen Maßnahmen an der Teilentschuldung beteiligen. Link zum Original
Teilnehmende Kommunen müssen belastbare Konsolidierungspfade vorlegen.
Wortlaut im Vertrag
Die Teilentschuldung soll über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren erfolgen. Kommunen, die an dem Programm teilnehmen, müssen belastbare Konsolidierungspfade vorlegen und sich mit eigenen Maßnahmen an der Teilentschuldung beteiligen. Link zum Original
Teilnehmende Kommunen beteiligen sich mit eigenen Maßnahmen an der Teilentschuldung.
Wortlaut im Vertrag
Die Teilentschuldung soll über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren erfolgen. Kommunen, die an dem Programm teilnehmen, müssen belastbare Konsolidierungspfade vorlegen und sich mit eigenen Maßnahmen an der Teilentschuldung beteiligen. Link zum Original
Mit den am Programm teilnehmenden Kommunen werden vertragliche Sanktionen bei Verfehlen der Konsolidierungsziele vereinbart.
Wortlaut im Vertrag
Zwischen dem Land und den am Programm teilnehmenden Kommunen werden vertraglich Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung der Konsolidierungsziele verabredet. Link zum Original
Zur Steuerung der kommunalen Finanzsituation wird ein begleitendes Monitoring eingeführt.
Wortlaut im Vertrag
Um die Finanzsituation der Kommunen bei Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung besser zu steuern, wird ein begleitendes Monitoring eingeführt. Link zum Original
Ab 2016 wird ein zusätzliches Investitionsförderprogramm von 230 Millionen Euro zur Stärkung der Infrastruktur aufgelegt.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalition wird ab 2016 über den Zeitraum der Legislatur ein zusätzliches Investitionsförderprogramm im Umfang von 230 Millionen Euro zur Stärkung der Infrastruktur auflegen. Link zum Original
Die kommunale Verkehrs- und Feuerwehrinfrastruktur wird mit 35 Millionen Euro gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Vor dem Hintergrund des Investitionsstaus in der Infrastruktur und damit verbundener aktueller Herausforderungen für Land und Kommunen ist das landespolitische Ziel die Förderung von Landesstraßen/Ortsdurchfahrten in Höhe von 100 Millionen Euro, der kommunalen Bildungsinfrastruktur in Höhe von 80 Millionen Euro, der kommunalen Verkehrs- und Feuerwehrinfrastruktur in Höhe von 35 Millionen Euro und der kommunalen Freizeit- und Sportinfrastruktur in Höhe von 15 Millionen Euro. Link zum Original
Zu den Fördermitteln für kommunale Investitionen kommen kommunale Eigenanteile hinzu.
Wortlaut im Vertrag
Zu den Mitteln für die kommunalen Investitionen kommen kommunale Eigenanteile je nach Programmdetails. Link zum Original
Kommunen in der Haushaltssicherung können sich den Eigenanteil aus § 16 FAG erstatten lassen.
Wortlaut im Vertrag
Kommunen, die dem Haushaltssicherungskonzept unterliegen, können den Eigenanteil aus dem § 16 FAG erstattet bekommen. Link zum Original
Die landespolitischen Prioritäten für die EU-Förderperiode 2014-2020 werden weiter verfolgt und effektiv umgesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Die bisherige Landesregierung hat für die Förderperiode 2014-2020 landespolitische Prioritäten festgelegt, die weiter verfolgt und effektiv umgesetzt werden sollen. Link zum Original
Mit einem fondsübergreifenden Stadt-Umland-Wettbewerb soll den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnet werden.
Wortlaut im Vertrag
Mit dem neuen fondsübergreifenden Stadt-Umland-Wettbewerb soll dem demografischen Wandel und den damit verbundenen Herausforderungen begegnet werden. Link zum Original
Die Mittel aus den Europäischen Strukturfonds sollen effizient eingesetzt werden.
Wortlaut im Vertrag
Die Mittel aus den Europäischen Strukturfonds müssen effizient eingesetzt werden. Link zum Original
Durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll an Oder und Neiße eine Modellregion für die europäische Integration entstehen.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalition wird weiterhin darauf hinwirken, dass durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eine Modellregion für die europäische Integration entsteht. Link zum Original
In der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden neue Kooperationsbereiche erschlossen.
Wortlaut im Vertrag
Neben den bewährten Feldern der Zusammenarbeit werden neue Kooperationsbereiche erschlossen. Link zum Original
Die Oderpartnerschaft wird zu einem kontinuierlichen, engen Netzwerk der Länder und Wojewodschaften entlang der Grenze weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Die „Oderpartnerschaft“ wird zu einem kontinuierlichen, engen Netzwerk der Länder und Wojewodschaften entlang der Grenze weiterentwickelt. Link zum Original
Den polnischen Partnerwojewodschaften sowie Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wird eine Verständigung über Entwicklungslinien einer gemeinsamen Region an Oder und Neiße für 15 bis 20 Jahre angeboten.
Wortlaut im Vertrag
Unseren Partnern in den Woiwodschaften Lubuskie (Lebuser Land), Zachodniopomorskie (Westpommern), Wielkopolskie (Großpolen) und Dolnośląskie (Niederschlesien) sowie in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen bieten wir darüber hinaus eine Verständigung über Entwicklungslinien für eine gemeinsame Region an Oder und Neiße für die nächsten 15 bis 20 Jahre an. Link zum Original
Die Euroregionen sollen sich weiter als Träger der grenzüberschreitenden regionalen Entwicklung profilieren.
Wortlaut im Vertrag
Die Euroregionen sollen sich weiter als Träger der grenzüberschreitenden regionalen Entwicklung profilieren. Link zum Original
Mit INTERREG-Mitteln werden effiziente und nachhaltige Projekte zur Gestaltung der Grenzregion gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Mit den finanziellen Mitteln der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit („INTERREG“) werden effiziente und nachhaltige Projekte zur Gestaltung der Grenzregion gefördert. Link zum Original
Projekte und Maßnahmen zum Umgang mit den Folgen des demografischen Wandels werden gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Diesen Weg will die Koalition fortsetzen und Projekte und Maßnahmen mit strategischer Ausrichtung auf den Umgang mit den Folgen des demografischen Wandels fördern. Link zum Original
Modellvorhaben zur Zukunftsfähigkeit von Regionen werden mit dem Ziel späterer Übertragbarkeit unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Modellvorhaben zur Zukunftsfähigkeit von Regionen werden mit dem Ziel einer späteren Übertragbarkeit der Lösungsansätze durch die Landesregierung unterstützt. Link zum Original
Regionale Akteure werden bei der Vermittlung in Förderprogramme von Bund und EU unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Zudem unterstützt die Koalition regionale Akteurinnen und Akteure durch Vermittlung in Programme und Maßnahmen auf Bundes- wie auf EU-Ebene und lotet entsprechende Fördermöglichkeiten aus. Link zum Original
Die Landesregierung befasst sich einmal jährlich als Demografie-Kabinett mit demografischen Themen.
Wortlaut im Vertrag
Die Landesregierung wird sich einmal im Jahr als „Demografie-Kabinett“ intensiv mit ressortübergreifenden und fachpolitischen demografischen Themen befassen. Link zum Original
In einem Grünbuch Demografischer Wandel werden Erfahrungen, Handlungshilfen und Lösungsansätze gebündelt und mit der Praxis diskutiert.
Wortlaut im Vertrag
In einem „Grünbuch Demografischer Wandel in Brandenburg“ werden die bisher bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen gesammelten Erfahrungen, die erarbeiteten Handlungshilfen, Leitfäden und neuen Lösungsansätze sowie neu aufgebaute Strukturen und Vorschläge gebündelt und gemeinsam mit der Praxis diskutiert. Link zum Original
Die Zusammenarbeit mit Berlin wird partnerschaftlich gestaltet.
Wortlaut im Vertrag
Die Koalition wird die Zusammenarbeit mit Berlin weiterhin auf partnerschaftlicher Grundlage gestalten. Link zum Original
Die Kooperationen zwischen Brandenburg und Berlin sollen vertieft werden, wo dies den Bürgern Verbesserungen bringt.
Wortlaut im Vertrag
Die gewachsenen Kooperationen beider Länder sollten vertieft werden, wo immer dies zu Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger führt. Link zum Original
Die gemeinsamen Einrichtungen von Berlin und Brandenburg wie Verkehrsverbund, Landesplanungsabteilung, Obergerichte und Medienanstalt werden fortgeführt.
Wortlaut im Vertrag
Die bestehenden gemeinsamen Einrichtungen wie z. B. der Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg, die gemeinsame Landesplanungsabteilung, die gemeinsamen Obergerichte die gemeinsame Luftfahrtbehörde, das gemeinsame Landesinstitut für Schule und Medien, das gemeinsame Landeslabor, die Medienanstalt Berlin-Brandenburg werden fortgeführt und die gemeinsame Innovationsstrategie weiterentwickelt. Link zum Original
Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht
Reihenfolge
- a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
- Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
- Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
- Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.