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Thüringen gemeinsam voranbringen – demokratisch, sozial, ökologisch. Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Koalitionsvertrag · Koalition aus Linke, SPD und Grüne · unterzeichnet 04.12.2014 · Original

Der Vertrag enthält 76 von 1.756 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 76
  1. Die Kommunen erhalten finanzielle Unterstützung, um ihre Aufgaben zuverlässig zu erfüllen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen brauchen finanzielle Unterstützung, um ihre Aufgaben zuverlässig zu erfüllen. Link zum Original
  2. Der kommunale Finanzausgleich wird erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Starke Kommunen: Wir werden die finanzielle Situation der Kommunen verbessern, indem wir den KFA erhöhen und Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, Investitionen ermöglichen. Link zum Original
  3. Kommunen in der Haushaltskonsolidierung werden Investitionen ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Starke Kommunen: Wir werden die finanzielle Situation der Kommunen verbessern, indem wir den KFA erhöhen und Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, Investitionen ermöglichen. Link zum Original
  4. Die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen durch soziale Infrastruktur ist zentrale Aufgabe von Land und Kommunen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Landesteilen durch die Bereitstellung sozialer Infrastruktur zu gewährleisten, sehen wir als zentrale Aufgabe des Landes und der Kommunen an. Link zum Original
  5. Die zuständigen Ministerien konzipieren im Rahmen des kommunalen Leitbildes Maßnahmen zur Verknüpfung von Sozialplanung und Landesentwicklung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die für Soziales sowie für Landesentwicklung und Infrastruktur zuständigen Ministerien werden im Kontext der Entwicklung und Debatte des kommunalen Leitbildes „Zukunftsfähiges Thüringen“ Maßnahmen und Instrumente einer Verknüpfung von Sozialplanung und Raum - bzw. Landesentwicklung konzipieren. Link zum Original
  6. Die Zusammenarbeit der mit Sozialplanung befassten Institutionen von Land und Kommunen mit der Landesplanung wird gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu ist die Zusammenarbeit der mit Sozialplanung befassten Institutionen auf Landes - und kommunaler Ebene mit denen der Landesplanung zu gewährleisten. Link zum Original
  7. Fördermittel von EU, Bund und Land werden gezielter eingesetzt und die soziale Infrastruktur bedarfsgerecht und nachhaltig gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    So sollen ein noch gezielterer Einsatz von Fördermitteln der EU, des Bundes sowie des Landes und eine bedarfsgerechte, nachhaltige Sicherung der sozialen Infrastruktur erreicht werden. Link zum Original
  8. Im ländlichen Raum werden auf Grundlage kommunaler Sozialplanung Vorhaben und Räume unterstützt, in denen sich soziale Zentren etablieren können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Stärkung der sozialen Infrastruktur im ländlichen Raum sollen auf Grundlage kommunaler Sozialplanung Vorhaben und Räume unterstützt werden, in denen sich bürgerschaftliches Engagement sowie soziale Dienstleistungen als soziale Zentren etablieren können. Link zum Original
  9. Sozialzentren vernetzen die sozialen Angebote in der Region.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aufgabe der Sozialzentren ist die Vernetzung der sozialen Angebote in der Region, z.B. Begegnungsstätten, Kindertagesstätten, Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser und Eltern -Kind-Zentren. Link zum Original
  10. Die Planung der sozialen Infrastruktur wird als vollwertiger Bereich in die Landesplanung integriert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei ist die Planung der sozialen Infrastruktur als vollwertiger Bereich in die Landesplanung zu integrieren. Link zum Original
  11. Die Wiedereinführung der Verwaltungskostenfreiheit für Verwaltungsakte der Landes- und Kreisbehörden gegenüber den Zweckverbänden wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Wiedereinführung der Verwaltungskostenfreiheit für Verwaltungsakte der Landes - und Krei sbehörden gegenüber den Zweckverbänden wird geprüft. Link zum Original
  12. Die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten von Kommunen und Landkreisen bei erneuerbaren Energien werden durch Landesrecht so weit wie möglich gefasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Über Anpassungen des Landesrechts sollen die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Kommunen und Landkreise im Bereich der erneuerbaren Energieversorgung so weit wie möglich gefasst werden. Link zum Original
  13. Gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen erfordern differenzierte Lösungen für jede Region.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen macht differenzierte Lösungen für jede Region erforderlich. Link zum Original
  14. Zur Sicherung der Daseinsvorsorge wird die regionale und interkommunale Kooperation in Bildung, Gesundheit, Pflege, Nahverkehr, Ver- und Entsorgung und Kommunikation ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Sicherung der Daseinsvorsorge wollen wir die regionale und interkommunale Kooperation ausbauen, insbesondere auf den Gebieten der Bildung, der Gesundheit und Pflege, beim Nahverkehr, der Ver - und Entsorgung sowie der Kommunikation. Link zum Original
  15. Die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform wird genutzt, um eine stabile öffentliche Daseinsvorsorge in allen Landesteilen zu gewährleisten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die vorgesehene Verwaltungs -, Funktional - und Gebietsreform insbesondere dazu nutzen, eine stabile und zukunftsfähige öffentliche Daseinsvorsorge in allen Landesteilen zu gewährleisten. Link zum Original
  16. Im Dialog mit Kommunen und Bürgern wird entschieden, wie die Grundversorgung in ländlichen Zentren und größeren Orten konzentriert werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Dialog mit den kommunalen Akteuren sowie den Bürgerinnen und Bürgern soll diskutiert und entschieden werden, wie die Grundversorgung in ländlichen Zentren und größeren Orten konzentriert werden kann. Link zum Original
  17. Förderprogramme und Modellprojekte von Ministerien und Kommunen werden auf Abstimmung, effektiven Mitteleinsatz und Eignung zur Verbesserung der Stadt-Umland-Kooperation überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, bestehende Programme und Modellprojekte, die bislang von Ministerien und Kommunen genutzt bzw. entwickelt wurden, sind daraufhin zu überprüfen, ob sie aufeinander abgestimmt sind, einen effektiven Mitteleinsatz garantieren und dazu geeignet sind, die Stadt - Umland-Kooperation zu verbessern. Link zum Original
  18. Die zuständigen Ministerien entwickeln mit den Kommunen Instrumente zur Verknüpfung von Sozialplanung mit Raum- und Landesentwicklung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die für Landesentwicklung und Infrastruktur sowie für Soziales zuständigen Ministerien werden in Zusammenarbeit mit den Kommunen Maßnahmen und Instrumente der Verknüpfung von Sozialplanung mit Raum - bzw. Landesentwicklung konzipieren. Link zum Original
  19. Bei der Fortschreibung der Regionalpläne wird der Teil Energie möglichst vorgezogen, um den kontinuierlichen Ausbau der Windenergie sicherzustellen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Fortschreibung der Regionalpläne soll der Teil Energie – soweit möglich – vorgezogen werden, um den kontinuierlichen Ausbau der Windenergie sicherzustellen. Link zum Original
  20. Bei der Umsetzung des Landesentwicklungsplans 2025 und der Anpassung der Regionalpläne werden Kommunen, Bürgerschaft, Institutionen und Verbände frühzeitig beteiligt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Umsetzung des Landesentwicklungsplans 2025 (LEP) sowie der Anpassung der Regionalpläne an den LEP streben wie eine frühzeitige Beteiligung von Kommunen, Bürgerschaft, Institutionen und Verbänden an. Link zum Original
  21. Durch partielle Fortschreibungen oder Zielabweichungsverfahren wird sichergestellt, dass der Landesentwicklungsplan nicht mit Fachplanungen in Konflikt steht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sicher gestellt werden durch partielle Fortschreibungen oder Zielabwe ichungsverfahren, dass die Vorgaben des geltenden Landesentwicklungsplanes nicht in Konflikt zu den Fachplanungen stehen. Link zum Original
  22. Die Aufnahme von Regelungen zum untertägigen Bergbau und zum Hochwasserschutz in die Landesplanung wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Aufnahme von Regelungen zum untertägigen Bergbau und Hochwasserschutz wird geprüft. Link zum Original
  23. Es wird geprüft, wie die Raumordnung stärker mit dem Bau- und Kommunalrecht verbunden werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu prüfen ist ebenfalls, wie die Raumordnung zukünftig stärker mit dem Bau - und Kommunalrecht verbunden werden kann. Link zum Original
  24. Die Zusammenarbeit kommunaler Gebietskörperschaften, die Stadt-Umland-Beziehungen und die Regionalplanung werden gestärkt und etwa durch einen Landeswettbewerb gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zusammenarbeit von kommunalen Gebietskörperschaften, die Intensivierung der Stadt -Umland- Beziehungen und die Stärkung der Regionalplanung sollen dauerhaft entwickelt und z.B. durch einen Landeswettbewerb gefördert werden. Link zum Original
  25. Die Attraktivität aller Regionen Thüringens wird gesteigert und der Abwanderung entgegengewirkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen damit die Attraktivität aller Regionen Thüringens steigern, der Abwanderung entgegenwirken und Thüringen zukunftsfest machen. Link zum Original
  26. Die Kommunen werden bei Planungsprozessen und im Umgang mit Förderinstrumenten unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem sollen die Kommunen unterstützt werden, um die komplexen Anforderungen von Planungsprozessen und den Umgang mit Förderinstrumenten zu gewährleisten. Link zum Original
  27. Die Kommunen erhalten einen verlässlichen Rahmen für Verkehrsinvestitionen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen sollen einen verlässlichen Rahmen für Verkehrsinvestitionen erhalten. Link zum Original
  28. Kommunalordnung und andere Regelungen werden so geändert, dass die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunalparlamente verbessert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition strebt an, die Kommunalordnung und andere Regelungen dergestalt zu ändern, dass die Gestaltungsmöglichkeiten in den Kommunalparlamenten verbessert werden. Link zum Original
  29. Mit den kommunalen Spitzenverbänden werden Möglichkeiten zur Aufwertung des kommunalpolitischen Ehrenamts ausgelotet.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, das kommunalpolitische Ehrenamt aufzuwerten. Link zum Original
  30. Die erfolgreiche Durchführung einer Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform gilt als wichtige Herausforderung Thüringens.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition ist sich darüber einig, dass die erfolgreiche Durchführung einer Verwaltungs-, Funktional - und Gebietsreform – vor dem Hintergrund der aus demografischer Entwicklung, Anforderungen an die Erbringung wohlfahrtsstaatlicher Leistungen und sozialer Infrastruktur in allen Landesteilen resultierenden Erwartungen – zu den wichtigen Herausforderungen Thüringens gehört. Link zum Original
  31. Die Landesregierung unterstützt freiwillige Gemeindezusammenschlüsse mit geeigneten Instrumenten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird über geeignete Instrumente freiwillige Zusammenschlüsse unterstützen. Link zum Original
  32. Die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform wird so vorangetrieben, dass sie spätestens zu den nächsten Kreistags- und Gemeinderatswahlen wirksam werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verwaltungs -, Funktional - und Gebietsreform soll so vorangetrieben werden, dass sie spätestens zu den kommenden Kreistags - und Gemeinderatswahlen wirksam werden kann. Link zum Original
  33. Im Jahr 2015 wird ein kommunales Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“ vorgelegt und gesellschaftlich diskutiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Vorlage eines kommunalen Leitbildes „Zukunftsfähiges Thüringen“ im Verlauf des Jahres 2015 und gesellschaftliche Diskussion desselben, Link zum Original
  34. Parallel wird ein Vorschaltgesetz zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform erarbeitet und vorgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    • parallele Erarbeitung und Vorlage eines Vorschaltgesetzes zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Debatte, Link zum Original
  35. Ein gestuftes Neugliederungsverfahren räumt freiwilligen gebietlichen Veränderungen in einer Freiwilligkeitsphase Vorrang ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    • ein gestuftes Neugliederungsverfahren, in dem freiwilligen gebietlichen Veränderungen Vorrang eingeräumt wird (Freiwilligkeitsphase). Die Vorgaben für freiwillige Zusammenschlüsse werden im Vo rschaltgesetz zur Verwaltungs -, Funktional- und Gebietsreform normiert, Link zum Original
  36. Die Vorgaben für freiwillige Zusammenschlüsse werden im Vorschaltgesetz normiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    • ein gestuftes Neugliederungsverfahren, in dem freiwilligen gebietlichen Veränderungen Vorrang eingeräumt wird (Freiwilligkeitsphase). Die Vorgaben für freiwillige Zusammenschlüsse werden im Vo rschaltgesetz zur Verwaltungs -, Funktional- und Gebietsreform normiert, Link zum Original
  37. Die Wahlperioden von Kommunalvertretungen und direkt gewählten Kommunalfunktionen werden aufeinander abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition strebt an, die Wahlperioden von Kommunalvertretungen und direkt gewählten Kommuna lfunktionen aufeinander abzustimmen. Link zum Original
  38. Das aktive Wahlalter bei Kommunalwahlen wird auf 16 Jahre gesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das aktive Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre senken. Link zum Original
  39. Die kommunalen Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger werden gesetzlich gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch geeignete gesetzliche Regelungen sollen die kommunalen Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Link zum Original
  40. Die Bedingungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    So sollen die Bedingungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide weiterentwickelt werden. Dabei sollen die Vorschläge des Bündnisses für mehr Demokratie in Thüringen geprüft und gegebenenfalls einbezogen werden. Link zum Original
  41. Die Vorschläge des Bündnisses für mehr Demokratie in Thüringen werden geprüft und gegebenenfalls einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    So sollen die Bedingungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide weiterentwickelt werden. Dabei sollen die Vorschläge des Bündnisses für mehr Demokratie in Thüringen geprüft und gegebenenfalls einbezogen werden. Link zum Original
  42. Die finanzielle Situation der Kommunen wird nachhaltig verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition strebt an, die finanzielle Situation der Kommunen nachhaltig zu verbessern. Dadurch soll u.a. vermieden werden, dass weitere Kommunen in eine extreme Haushaltsnotlage geraten. Link zum Original
  43. Weitere Kommunen sollen nicht in eine extreme Haushaltsnotlage geraten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition strebt an, die finanzielle Situation der Kommunen nachhaltig zu verbessern. Dadurch soll u.a. vermieden werden, dass weitere Kommunen in eine extreme Haushaltsnotlage geraten. Link zum Original
  44. Strukturell belasteten Kommunen wird eine nachhaltige Zukunftsperspektive geboten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig soll strukturell belasteten Kommunen eine nachhaltige Zukunftsperspektive geboten werden. Link zum Original
  45. Ab 2016 wird der Kommunale Finanzausgleich in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden strukturell und finanziell angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden wollen wir ab 2016 den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) strukturell und finanziell den Erfordernissen anpassen. Link zum Original
  46. Die kommunalen Belastungen durch das Kindertagesstättengesetz und die Sozialträgerschaft werden im Kommunalen Finanzausgleich stärker berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die finanziellen Belastungen der Kommunen infolge des Kindertagesstättengesetzes und der Sozialt rägerschaft soll stärker im KFA Berücksichtigung finden. Link zum Original
  47. Beim kommunalen Finanzbedarf wird neben der Haushaltsstatistik auch der Sanierungs- und Investitionsstau bei Gebäuden und Infrastruktur berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Betrachtung des Finanzbedarfs der Kommunen wird außer der Haushaltsstatistik auch der Sanierungs- und Investitionsstau bei Gebäuden und Infrastruktur einbezogen. Link zum Original
  48. Haushaltsüberschüsse des Jahres 2015 werden in festzulegender Höhe unter anderem für die Erhöhung des Finanzausgleichs und für strukturell belastete Kommunen verwendet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zunächst für das Haushaltsjahr 2015 sollen mögliche Haushaltsüberschüsse in einer festzulegenden Höhe u.a. für die Erhöhung des KFA und für die Unterstützung von strukturell belasteten Kommunen verwendet werden. Link zum Original
  49. Die Thüringer Kommunen werden in ihrer eigenen Investitionstätigkeit aktiv unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Thüringer Kommunen sollen in ihrer eigenen Investitionstätigkeit aktiv unterstützt werden. Link zum Original
  50. Kommunen in der Haushaltskonsolidierung können investieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, sollen investieren können. Link zum Original
  51. Finanzhilfen außerhalb des Finanzausgleichs müssen die Haushaltssituation der Kommunen dauerhaft verbessern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei Finanzhilfen außerhalb des KFA muss sichergestellt sein, dass sich damit die Haushaltssituation der betreffenden Kommunen dauerhaft und nachhaltig verbessert. Link zum Original
  52. Finanzielle Entlastungen der Kommunen durch den Bund werden über den Finanzausgleich an die Kommunen weitergeleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sofern der Bund die Kommunen finanziell entlastet, werden diese Entlastungen über den KFA an die Kommunen weitergeleitet. Link zum Original
  53. Das System der Zwangsvollstreckung von Kommunen und die Erhebung von Fälligkeitszinsen werden überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das System der Zwangsvollstreckung von Kommunen und die Erhebung von Fälligkeitszinsen soll überprüft werden. Link zum Original
  54. Die Landesregierung setzt das Thema Straßenausbaubeiträge im Dialog mit kommunalen Spitzenverbänden und dem Dachverband der Bürgerinitiativen auf die Tagesordnung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Landesregierung soll im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Dachverband der Bürgerinitiativen das Thema Straßenausbaubeiträge auf die Tagesordnung setzen. Link zum Original
  55. Die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird begrenzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition plant, die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu begrenzen. Link zum Original
  56. Die Thüringer Kommunen können zwischen kameralistischer und doppelter Buchführung wählen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Thüringer Kommunen wird wahlweise die Möglichkeit der kameralistischen oder der doppelten Buchführung eingeräumt. Link zum Original
  57. Im Rahmen von Gebiets- und Verwaltungsreform wird eine verbindliche Einführung der doppelten Buchführung auf vereinfachter Rechtsgrundlage geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Umsetzung einer Gebietsreform und einer Verwaltungsreform wird die Möglichkeit der verbindlichen Einführung der doppelten Buchführung auf möglichst vereinfachten Rechtsgrundlagen geprüft. Link zum Original
  58. Die Landesregierung fördert regionale Nachnutzungs- und Entwicklungskonzepte für die zivile Nutzung ehemals militärischer Liegenschaften.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird durch die Beförderung regionaler Nachnutzungs - und Entwicklungskonzepti onen zur erfolgreichen zivilen Nutzung vormals militärisch genutzter Liegenschaften beitragen. Link zum Original
  59. Jugendliche erhalten ab 16 Jahren das aktive Wahl- und Abstimmungsrecht auf kommunaler Ebene.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher sind sich die Koalitionäre insbesondere einig, dass Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahl - und Abstimmungsrecht auf kommunaler Ebene bekommen. Für Wahlen und Abstimmungen auf Landesebene werden wir eine entsprechen de Verfassungsinitiative starten. Link zum Original
  60. Kommunen und Kreise werden bei der optimalen Nutzung von EU-Fördermitteln unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Kommunen und Kreise dabei unterstützen, EU-Fördermittel optimal zu nutzen. Link zum Original
  61. Die Daseinsvorsorge gehört unter demokratische Kontrolle.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Daseinsvorsorge gehört unter demokratische Kontrolle. Link zum Original
  62. Regelungen, die Wasserversorgung, öffentlichen Verkehr, Strom- und Gasnetze weiter oder verstärkt privatisieren, werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition spricht sich gegen Regelungen aus, Sektoren der Daseinsvorsorge, wie Wasserversorgung, öffentlichen Verkehr, Strom - und Gasnetze, weiter oder gar verstärkt in private Hände zu geben. Link zum Original
  63. Die Kommunen müssen ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen müssen ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen können. Link zum Original
  64. Die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Kommunen werden durch Anpassung des Landesrechts erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Über Anpassungen des Landesrechts sollen die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Kommunen erweitert werden. Link zum Original
  65. Strategische Partnerschaften zur Rückgewinnung öffentlichen Einflusses werden unterstützt, wenn ihre Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus nachgewiesen ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Strategische Partnerschaften mit dem Ziel der Rückgewinnung öffentlichen Einflusses unterstützt die Koalition, wenn in jedem Einzelfall nachgewiesen werden kann, dass dieses Finanzierungsmodell über den gesamten Lebenszyklus wirtschaftlich und nachhaltig ist. Link zum Original
  66. Die Chancen für Rekommunalisierung in Thüringen werden genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition ist sich einig darin, in Thüringen die Chancen für Rekommunalisierung zu nutzen und dafür Sorge zu tragen, dass keine Kommune sich gezwungen sieht, Privatisierungen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge vorzunehmen. Link zum Original
  67. Keine Kommune soll gezwungen sein, Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge zu privatisieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition ist sich einig darin, in Thüringen die Chancen für Rekommunalisierung zu nutzen und dafür Sorge zu tragen, dass keine Kommune sich gezwungen sieht, Privatisierungen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge vorzunehmen. Link zum Original
  68. Die Verhandlungen über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen werden zügig abgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionäre sind sich einig, dass die Verhandlungen über die Neuausrichtung der Bund -Länder-Finanzbeziehungen zügig abgeschlossen werden müssen, um mittel - und langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten. Link zum Original
  69. Thüringen stellt in den Finanzverhandlungen die Bedürfnisse der ostdeutschen Länder und der Kommunen in den Mittelpunkt und berücksichtigt andere strukturschwache Regionen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Thüringen soll in diesen Verhandlungen die spezifischen Bedürfnisse der ostdeutschen Länder und der Kommunen in den Mittelpunkt stellen, aber auch die Herausforderungen anderer strukturschwacher Regionen berücksichtigen. Link zum Original
  70. Der Ausgleich der Finanzkraftunterschiede der Länder wird mit dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse gesichert und verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um dem Auseinanderdriften von Regionen wirksam entgegenzuwirken, muss der Ausgleich der F inanzkraftunterschiede der Bundesländer mit dem grundgesetzlichen Ziel einheitlicher und gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland gesichert und verbessert werden. Link zum Original
  71. Der Bund ist zur angemessenen Finanzierung der auf Länder und Kommunen übertragenen Aufgaben verpflichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bund ist zu einer angemessenen Finanzierung der auf die Kommunen und Länder übertragenen Aufgaben verpflichtet. Link zum Original
  72. Die Steuereinnahmen der Kommunen werden vollständig in den Länderfinanzausgleich einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Die Steuereinnahmen der Kommunen sollen vollständig in den Länderfinanzausgleich einbezogen werden. Link zum Original
  73. Strukturschwache Regionen in ganz Deutschland werden auch nach 2019 gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Über einen reformierten Länderfinanzausgleich hinaus sollen strukturschwache Regionen in allen Teilen Deutschlands auch nach 2019 gefördert werden. Link zum Original
  74. Der sogenannte Wettbewerbsföderalismus mit Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern und unterschiedlichen sozialen Standards in den Ländern wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der sogenannte Wettbewerbsföderalismus wird abgelehnt. Dazu gehören sowohl der Wettbewerb zwischen den Bundesländern bei Steuern als auch die Einführung unterschiedlicher sozialer Standards in den Ländern. Link zum Original
  75. Die Interessen des Landes und seine finanziellen Gestaltungsspielräume sind der Maßstab für das Abstimmungsverhalten im Bundesrat.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Interessen des Landes und seine finanziellen Gestaltungsspielräume bilden den Maßstab des A bstimmungsverhaltens. Link zum Original
  76. Kommt keine Einigung der Koalitionspartner zustande, enthält sich das Land im Bundesrat der Stimme.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kommt eine Einigung nicht zustande, enthält sich das Land der Stimme. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (Linke 12, SPD 6 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

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