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Der Vertrag enthält 36 von 903 Forderungen zu „Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum“.

Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum 36
  1. Die Versorgungs-, Erholungs- und Ausgleichsfunktionen des ländlichen Raums werden erhalten, weiterentwickelt und nachhaltig gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Erhaltung, Weiterentwicklung und nachhaltige Sicherung der Versorgungs-, Erholungs- und Ausgleichsfunk tionen des ländlichen Raumes sind erklärte Ziele der Koalitionspartner. Link zum Original
  2. Bundes- und EU-Mittel werden zur Verbesserung der Wettbewerbskraft und zur Schaffung von Wertschöpfungsketten genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes ist Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Die Koalitionspartner wollen die Möglichkeiten der Bundes- und EU-Mittel für die weitere Verbesserung der Wettbewerbskraft und die Schaffung von Wertschöpfungsketten in Sachsen-Anhalt nutzen. Dabei soll an dem bewährten 2-Säulen-Modell festgehalten werden. Link zum Original
  3. Am Zwei-Säulen-Modell der Gemeinsamen Agrarpolitik wird festgehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes ist Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Die Koalitionspartner wollen die Möglichkeiten der Bundes- und EU-Mittel für die weitere Verbesserung der Wettbewerbskraft und die Schaffung von Wertschöpfungsketten in Sachsen-Anhalt nutzen. Dabei soll an dem bewährten 2-Säulen-Modell festgehalten werden. Link zum Original
  4. Eine Kappung der Agrarzahlungen nach Betriebsgröße wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Kappung der Zahlungen nach Betriebsgrößen lehnen die Koalitionspartner ab. Link zum Original
  5. Ortsansässige, im Gemeindeleben verwurzelte Agrarunternehmen werden gegenüber rein renditeorientierten Kapitalanlegern bevorzugt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner favorisieren ortsansässige, im regionalen Gemeindeleben verwurzelte Unternehmen – gleich welcher Rechtsform – anstelle von ausschließlich renditeorientierten Kapitalanlegern, Fonds- und Aktiengesellschaften. Link zum Original
  6. Bei der Investitionsförderung im ländlichen Raum werden demografischer Wandel sowie familien- und frauenbezogene Kriterien berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Förderung von Investitionen sind der demografische Wandel sowie familien- und frauenbezogene Kriterien zu berücksichtigen. Link zum Original
  7. Die lokalen Leader-Aktionsgruppen und das Leader-Management werden feste Bestandteile der Entwicklung ländlicher Räume.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die lokalen Aktionsgruppen und das Leader-Management sollen feste Bestandteile einer zukunftsfähigen Entwicklung ländlicher Räume sein. Link zum Original
  8. Der Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zum Erhalt der Kulturlandschaft wird gezielt gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der herausragende Beitrag der Land- und Forstwirtschaft für den Erhalt der Kulturlandschaft ist zu unterstützen und gezielt zu fördern. Link zum Original
  9. Vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen werden erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich für die Erhaltung der Artenvielfalt und für den Erhalt vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen ein. Link zum Original
  10. Das Marketing für Agrarprodukte wird auf den Erhalt des Verbrauchervertrauens ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Marketing für die Produkte muss auf die Erhaltung des Verb rauchervertrauens ausgerichtet sein. Link zum Original
  11. Konventioneller und ökologischer Landbau werden gleichberechtigt behandelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner treten für ein gleichberechtigtes Nebeneinander von konventionellem und ökologischem Landbau ein. Dies gilt auch bei Forschung und Wissenschaft. Link zum Original
  12. Die Gleichberechtigung von konventionellem und ökologischem Landbau gilt auch in Forschung und Wissenschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner treten für ein gleichberechtigtes Nebeneinander von konventionellem und ökologischem Landbau ein. Dies gilt auch bei Forschung und Wissenschaft. Link zum Original
  13. Die Ernährungsbranche wird weiterhin durch gezielte Marketingmaßnahmen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ernährungsbranche – als umsatzstärkste Branche des Landes – soll weiterhin durch gezielte Marketingmaßnahmen auf hohem Niveau unterstützt werden. Link zum Original
  14. Der Qualitätssicherung in der Ernährungswirtschaft wird besonderes Augenmerk gewidmet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Qualitätssicherung ist weiterhin ein besonderes Augenmerk zu widmen. Link zum Original
  15. Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz haben bei der Entwicklung der Tierproduktion hohen Stellenwert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz haben für die Koalitionspartner bei der Entwicklung der Tierproduktion und Veredlung einen hohen Stellenwert. Link zum Original
  16. Investoren in der Tierhaltung sollen durch Kommunikation und Transparenz bei der Anlagenerrichtung zur Akzeptanz beitragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Tierhaltung ist eine wichtige Voraussetzung für den Ausbau der Veredlungswirtschaft. Dazu sind Investoren im Bereich der Tierhaltung aufgefordert, durch eine intensive Kommunikation mit der Bevölkerung und durch ein hohes Maß an Transparenz bei der Errichtung einer entsprechenden Anlage zur Akzeptanz beizutragen. Link zum Original
  17. Die Landesregierung prüft, ob aus dem Nutztierhaltungsforum gesetzgeberischer Handlungsbedarf folgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird von den Koalitionspartnern gebeten, zu prüfen, ob sich aus den Erörterungen im Nutztierhaltungsforum gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt. Link zum Original
  18. Im Düngegesetz wird eine Ermächtigung der Länder für einen betriebs- und behördenübergreifenden Datenabgleich zum Inverkehrbringen von Wirtschaftsdünger geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sprechen sich dafür aus, zur Vermeidung starker lokaler Tierko nzentrationen im Düngegesetz eine Ermächtigungsgrundlage für die Länder vorzusehen, die es ermöglicht einen betriebs- und behördenübergreifenden Datenabgleich zur Überprüfung des Inverkehrbringens von Wirtschaftsdünger vornehmen zu können. Link zum Original
  19. Die einzelbetriebliche Investitionsförderung soll landwirtschaftliche Betriebe weiter wettbewerbs- und zukunftsfähig machen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die einzelbetriebliche Investitionsförderung soll auch in Zukunft dazu beitragen, die landwirtschaftlichen Betriebe wettbewerbsfähig und zukunftsfähig zu gestalten. Link zum Original
  20. Artgerechte und umweltverträgliche Tierhaltung wird weiter durch Förderprogramme unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere werden die Koalitionspartner eine artgerechte und umweltverträgliche Tierhaltung weiterhin durch geeignete Förderprogramme unterstützen. Link zum Original
  21. Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden sich deshalb für die Beibehaltung der Ausgleichszulage einsetzen. Link zum Original
  22. Die Förderung der Tierzucht wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zur Fortsetzung der Förderung der Tierzucht. Link zum Original
  23. Für Forst- und Agrarsektor wird qualifizierter Berufsnachwuchs gewonnen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für den Forst- und Agrarsektor ist qualifizierter Berufsnachwuchs zu gewinnen. Link zum Original
  24. Das Land übernimmt die BVVG-Flächen zu einem angemessenen Preis vom Bund.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Bewirtschaftungsgrundl age und die Liquidität der ortsansässigen Landwirte zu sichern, sind sich die Koalitionspartner einig, dass die Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) durch das Land zu einem angemessenen Preis vom Bund übernommen werden sollen. Link zum Original
  25. Die Landgesellschaft setzt Verpachtung und Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen fort.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt sollte in bewährter Form die Verpachtung und Privatisierung fortsetzen. Link zum Original
  26. Die Privatisierungsgrundsätze 2010 der neuen Länder gelten bis zur Flächenübernahme uneingeschränkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Privatisierungsgrundsätze (PG) der fünf neuen Bundesländer entsprechend der PG 2010 sollen bis zur Übernahme der Flächen durch das Land auch in Sachsen-Anhalt ohne Einschränkungen gelten. Link zum Original
  27. Dem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Fläche wird durch ganzheitliches Flächenmanagement entgegengewirkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Einem weiteren Verlust an land- und forstwirtschaftlicher Fläche ist durch ein ganzheitlich abgestimmtes Flächenmanagement entgegenzuwirken. Link zum Original
  28. Das Schulobstprogramm wird weitergeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das erfolgreiche Schulobstprogramm weiterführen. Link zum Original
  29. Monokulturanbau von Bioenergiepflanzen wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Monokulturanbau von Bioenergiepflanzen lehnen die Koalitionspartner ab. In diesem Sinne wird die Landesregierung aufgefordert sich auf Bundesebene bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einzusetzen. Link zum Original
  30. Der Anteil FSC-zertifiziert bewirtschafteter Waldfläche wird erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Anteil am Wald in Sachsen-Anhalt, der nach dem Forest Stewardship Council-Standard (FSC) bewirtschaftet wird, soll erhöht werden. Link zum Original
  31. Der Waldbrandschutz wird künftig vom Landeszentrum Wald ausgeübt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Waldbrandschutz ist nach Ansicht der Koalitionspartner zukünftig durch das Landeszentrum Wald auszuüben. Die Zuständigkeiten der Landkreise sollen in diesem Zusammenhang an die Landesforstverwaltung bzw. den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten übertragen werden. Link zum Original
  32. Überhöhte Schalenwildbestände werden mit den Mitteln des Jagdrechts reduziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Möglichkeiten des Jagdgesetzes und die damit im Zusammenhang stehenden weiteren Regelungen sind zu nutzen, um überhöhte Schalenwildbestände zu reduzieren. Link zum Original
  33. Landeswald wird außer Splitterflächen nicht privatisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner vereinbaren, dass mit Ausnahme von Splitterflächen kein Landeswald privatisiert wird. Link zum Original
  34. Die Wertschöpfung der Forstwirtschaft wird nachhaltig ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Wertschöpfung der Forstwirtschaft soll unter Beachtung der Nachhaltigkeit weiter ausgebaut werden. Link zum Original
  35. Mobilisierung und Absatz heimischen Holzes, vor allem zur stofflichen Verwertung, werden deutlich gesteigert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es ist darauf hinzuwirken, dass die Mobilisierung des umweltfreundlichen, nachwachsenden Rohstoffes Holz aus heimischen Wäldern und dessen Absatz insbesondere für die stoffliche Verwertung deutlich gesteigert wird. Link zum Original
  36. Forstbetriebsgemeinschaften sollen sich zu zukunftsfähigen Strukturen entwickeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Forstbetriebsgemeinschaften sollen sich zu zukunftsfähigen Strukturen entwickeln. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU ST 15, SPD ST 8 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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