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Der Vertrag enthält 59 von 903 Forderungen zu „Kultur, Medien, Religion und Erinnerung“.

Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 59
  1. Kulturelle Werte im ländlichen Raum werden gepflegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kulturelle Werte im ländlichen Raum sind zu pflegen. Link zum Original
  2. Örtliche Kultur- und Heimatpflege sowie ländliches Brauchtum werden erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Örtliche Kultur- und Heimatpflege sowie ländliches Brauchtum gilt es zu erhalten. Link zum Original
  3. Bürgerschaftliche und ehrenamtliche Initiativen zur Erhaltung des baukulturellen Erbes werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus sollen bürgerschaftliche und ehrenamtliche Initiativen zur Erhaltung des baukulturellen Erbes des Landes unterstützt werden. Link zum Original
  4. Vom Bund wird die Verstetigung der Förderung der Weltkulturerbestätten nach 2011 eingefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vom Bund wollen wir die notwendige Verstetigung der Förderung für die Weltkulturerbestätten nach 2011 einfordern. Link zum Original
  5. Das kulturhistorische Erbe wird trotz knapper Kassen bewahrt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner haben es sich zur Aufgabe gemacht, trotz spürbarer Auswirkungen der demografischen Entwicklung und knapper öffentlicher Kassen einerseits das kulturhistorische Erbe zu bewahren und andererseits das vielseitige Kulturangebot zukunftsfähig zu profilieren. Link zum Original
  6. Das vielseitige Kulturangebot wird zukunftsfähig profiliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner haben es sich zur Aufgabe gemacht, trotz spürbarer Auswirkungen der demografischen Entwicklung und knapper öffentlicher Kassen einerseits das kulturhistorische Erbe zu bewahren und andererseits das vielseitige Kulturangebot zukunftsfähig zu profilieren. Link zum Original
  7. Die UNESCO-Weltkulturerbestätten werden weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner haben es sich zur Aufgabe gemacht, trotz spürbarer Auswirkungen der demografischen Entwicklung und knapper öffentlicher Kassen einerseits das kulturhistorische Erbe zu bewahren und andererseits das vielseitige Kulturangebot zukunftsfähig zu profilieren. Dazu zählen insbesondere die weitere Entwicklung von UNESCO-Weltkulturerbestätten, die Denkmalpflege und die Unterstützung von kulturellen Höhepunkten und Jubiläen. Link zum Original
  8. Denkmalpflege sowie kulturelle Höhepunkte und Jubiläen werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner haben es sich zur Aufgabe gemacht, trotz spürbarer Auswirkungen der demografischen Entwicklung und knapper öffentlicher Kassen einerseits das kulturhistorische Erbe zu bewahren und andererseits das vielseitige Kulturangebot zukunftsfähig zu profilieren. Dazu zählen insbesondere die weitere Entwicklung von UNESCO-Weltkulturerbestätten, die Denkmalpflege und die Unterstützung von kulturellen Höhepunkten und Jubiläen. Link zum Original
  9. Kulturtourismus und Kreativwirtschaft werden ressortübergreifend gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Kulturtourismus und die Kreativwirtschaft sind ressortübergreifend zu fördern. Link zum Original
  10. Die Kulturförderung wird so ausgerichtet, dass sie sowohl den Zentren als auch der Fläche gerecht wird.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um einen Rückzug der Kultur aus der Fläche zu vermeiden, wollen beide Seiten die Kulturförderung des Landes so ausrichten, dass sowohl der besonderen Bedeutung der Zentren als auch den kulturellen Ansprüchen in der Fläche Rechnung getragen wird. Link zum Original
  11. Der Zugang zu kulturellen Angeboten muss jedem möglich sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Zugang zu kulturellen Angeboten muss jedem möglich sein. Link zum Original
  12. Kindern und Jugendlichen wird der Zugang zur Kultur weiter erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere Kindern und Jugendlichen soll der Zugang zur Kultur weiter erleichtert werden. Link zum Original
  13. Kulturelle Bildungsangebote sind integraler Bestandteil der Kultureinrichtungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich dafür ein, dass kulturelle Bildungsangebote eine Aufgabe aller Bildungseinrichtungen werden und ein integraler Bestandteil der Kultureinrichtungen sind. Link zum Original
  14. Die Gedenkstätten zur Erinnerung an die Diktaturen werden weiterhin gepflegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Gedenkstätten zur Erinnerung an die Diktaturen weiterhin pflegen, damit aus der Geschichte Orientierung für die Zukunft wächst. Link zum Original
  15. Kunst und Kultur werden öffentlich gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zur öffentlichen Förderung für Kunst und Kultur. Link zum Original
  16. Gemeinsam mit den Kommunen wird eine breitere Kulturfinanzierung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den kommunalen Gebietskörperschaften wird eine breitere Kulturfinanzierung angestrebt. Link zum Original
  17. Ein neues Landeskulturkonzept wird erarbeitet und dem zuständigen Parlamentsausschuss vorgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts weiter zu profilieren und die unterschiedlichen Angebote und Aufgaben angemessen zu gestalten und zu fördern, haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, ein neues Landeskulturkonzept zu erarbeiten und dem zuständigen Parlam entsausschuss vorzulegen. Link zum Original
  18. Im Geschäftsbereich des Kultusministeriums wird befristet ein Kulturkonvent eingerichtet, der Empfehlungen zur Kulturentwicklung und Kulturförderung erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wird befristet ein Kulturkonvent im Geschäftsbereich des Kultusministeriums eingerichtet. Er soll Empfehlungen zur künftigen Kulturentwicklung und Kulturförderung im Land erarbeiten. Link zum Original
  19. Regionale Kulturkonzepte werden aufgegriffen bzw. angeregt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Regionale Kulturkonzepte werden aufgegriffen bzw. angeregt. Link zum Original
  20. Die institutionellen Förderungen im Kulturbereich werden evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die institutionellen Förderungen im Kulturbereich sollen evaluiert werden. Link zum Original
  21. Theater und Orchester erhalten über 2012 hinaus durch Zuwendungsverträge Planungs- und Finanzierungssicherheit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner haben s ich darauf verständigt, auch über das Jahr 2012 hinaus den Theatern und Orchestern mit Hilfe von Zuwendungsverträgen Planungs- und Finanzierungssicherheit zu bieten. Link zum Original
  22. Mit den Angeboten von Theatern und Orchestern sollen noch mehr Menschen erreicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen noch mehr Menschen mit den Angeboten von Theatern und Orchestern erreicht werden. Link zum Original
  23. Umlandgemeinden und weitere Partner sollen für die Theater- und Orchesterförderverträge gewonnen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird angestrebt, Umlandgemeinden und weitere Partner für die Förderverträge zu gewinnen. Link zum Original
  24. Öffentliche Bibliotheken erhalten weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden dafür sorgen, dass die öffentlichen Bibliotheken auch weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen zur Planung und Umsetzung ihrer Aufgaben vorfinden. Link zum Original
  25. Die Kooperation von Bibliotheken untereinander und mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen wird befördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie wollen die Kooperation von Bibliotheken untereinander und mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie die Bildung von Netzwerken befördern. Link zum Original
  26. Die Bildung von Bibliotheksnetzwerken wird befördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie wollen die Kooperation von Bibliotheken untereinander und mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie die Bildung von Netzwerken befördern. Link zum Original
  27. Die Museumslandschaft wird gepflegt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen die vielfältige und attraktive Museumslandschaft pflegen und weiterentwickeln. Link zum Original
  28. Museumssammlungen werden zeitgemäß erschlossen, präsentiert und vermittelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein besonderes Augenmerk richten beide Seiten auf die zeitgemäße Erschließung der Museumssammlungen, ihre Präsentation und Vermittlung für eine breite Öffentlichkeit. Link zum Original
  29. Für die Erschließung und Vermittlung der Museumssammlungen wird interkommunale Zusammenarbeit stärker genutzt und gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein besonderes Augenmerk richten beide Seiten auf die zeitgemäße Erschließung der Museumssammlungen, ihre Präsentation und Vermittlung für eine breite Öffentlichkeit. Die Potenziale interkommunaler Zusammenarbeit sind hierfür stärker als bisher auszuschöpfen und zu fördern. Link zum Original
  30. Musikalische Traditionen und zeitgenössische Musik werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es besteht Übereinstimmung darin, sowohl die musikalischen Traditionen als auch die zeitgenössische Musik im Land zu fördern. Link zum Original
  31. Musikfeste und Musikfestivals werden nach qualitativer und quantitativer Evaluation weiterhin anteilig finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen auch künftig Musikfeste und Musikfestivals anteilig finanzieren. Voraussetzung dafür ist eine qualitative und quantitative Evaluation. Link zum Original
  32. Die Landesförderung der Musikschulen wird verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beide Seiten wollen deshalb die Landesförderung der Musikschulen verstetigen und weiter zweckgebunden im Kulturhaushalt zur Verfügung stellen. Link zum Original
  33. Die Musikschulförderung bleibt zweckgebunden im Kulturhaushalt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beide Seiten wollen deshalb die Landesförderung der Musikschulen verstetigen und weiter zweckgebunden im Kulturhaushalt zur Verfügung stellen. Link zum Original
  34. Die Einrichtung eines Landesmusikpreises wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Einrichtung eines Landesmusikpreises soll geprüft werden. Link zum Original
  35. Mehr Bürgerinnen und Bürger sollen sich aktiv in das kulturelle Leben einbringen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beide Seiten wollen, dass sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger in das kulturelle Leben einbringen und selber aktiv werden. Link zum Original
  36. Zur Stärkung ehrenamtlicher Kunst- und Kulturarbeit wird die Verwaltungs- und Zuwendungspraxis vereinfacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um diese ehrenamtliche Kunst- und Kulturarbeit zu stärken, wird eine Vereinfachung der Verwaltungs- und Zuwendungspraxis angestrebt. Link zum Original
  37. Die Kulturstiftungen des Landes, insbesondere die Kunststiftung, werden in Struktur, Zweck und Förderpraxis evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kulturstiftungen des Landes, insbesondere die Kunststiftung, sollen grundsätzlich hinsichtlich ihrer Struktur, ihres Sti ftungszweckes und ihrer Verwaltungs- und Förderpraxis evaluiert werden. Link zum Original
  38. Die Vertretung des Landes in Stiftungsorganen wird auf Zweckmäßigkeit und Interessenkollisionen geprüft und gegebenenfalls neu geregelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Vertretung des Landes in Stiftungsorganen ist unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit und zur Vermeidung von Interessenkollisionen zu prüfen und gegebenenfalls neu zu regeln. Link zum Original
  39. Die Finanzierung der Kulturstiftungen wird sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Finanzierung der Stiftungen ist sicherzustellen. Link zum Original
  40. Das Instrument der Finanzierungsvereinbarung für die Stiftungen wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Instrument der Finanzierungsvereinbarung hat sich bewährt und wird fortgeführt. Link zum Original
  41. Sicherung und Verbreitung des kulturellen Erbes von Museen, Bibliotheken und Archiven im Internet sind eine wichtige Zukunftsaufgabe.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner erachten die Sicher ung und Verbreitung des kulturellen Erbes von Museen, Bibliotheken und Archiven im Internet als eine wichtige kulturelle Zukunftsaufgabe. Link zum Original
  42. Das Land bereitet sich mit Bund, Ländern und Kirchen auf das Reformationsjubiläum vor und gestaltet die Lutherdekade mit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Stammland der Reformation bereitet si ch Sachsen-Anhalt im Zusammenwirken mit dem Bund, weiteren Ländern und in Abstimmung mit den Kirchen auf das Reformationsjubiläum vor und gestaltet die Lutherdekade mit. Link zum Original
  43. Aufgaben und Projekte des Reformationsjubiläums werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zur Unterstützung der mit dem Reformationsjubiläum verbundenen Aufgaben und Projekte. Link zum Original
  44. Kultur soll als Staatsziel im Grundgesetz verankert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Übereinstimmung mit den Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ unterstützen die Koalitionspartner die Bestrebungen, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern und die Künstlersozialversicherung als wichtiges Element der sozialen und kulturellen Künstlerförderung zu stärken. Link zum Original
  45. Das duale Rundfunksystem wird bejaht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zum dualen Rundfunksystem und halten an der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest. Link zum Original
  46. An der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird festgehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zum dualen Rundfunksystem und halten an der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest. Link zum Original
  47. Eine Verlagerung medienrechtlicher Kompetenzen auf die Bundesebene wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sprechen uns klar gegen politische Vorhaben aus, die medienrechtliche Kompetenzen zunehmend auf die Bundesebene verlagern wollen. Link zum Original
  48. Der barrierefreie Zugang zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird weiter verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Uns ist es wichtig, die Nutzbarkeit und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erhöhen. Deswegen setzen wir uns für eine weitere Verbesserung beim barrierefreien Zugang ein. Link zum Original
  49. Die Gebühren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen transparent sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Erhöhung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören aber auch die Transparenz seiner Gebühren und eine offene Diskussion des Gestaltungsauftrags der öffentlich-recht lichen Programme. Link zum Original
  50. Der Gestaltungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Programme wird offen diskutiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Erhöhung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören aber auch die Transparenz seiner Gebühren und eine offene Diskussion des Gestaltungsauftrags der öffentlich-recht lichen Programme. Link zum Original
  51. Ab 2013 wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk über einen haushaltsabhängigen Rundfunkbeitrag finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zur Neugestaltung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen eines haushaltsabh ängigen Rundfunkbeitrages ab 2013. Link zum Original
  52. Im Kreis der Länder werden für Mittelstand und Handwerk belastende Regelungen des Rundfunkbeitrags überprüft und geändert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zur Neugestaltung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen eines haushaltsabh ängigen Rundfunkbeitrages ab 2013. Im Kreise der Länder setzen sie sich dafür ein, dass für den Mittelstand und das Handwerk belastende Regelungen überprüft und geändert werden. Link zum Original
  53. Lokale private Rundfunkanbieter und Bürgermedien sollen bestmöglich erreichbar sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu einer funktionierenden Medienlandschaft gehören auch die lokalen, privaten Rundfunkanbieter und die Bürgermedien. Für deren bestmögliche Erreichbarkeit wollen wir uns einsetzen. Link zum Original
  54. Privaten Rundfunkanbietern werden mehr Werbemöglichkeiten eröffnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben an, den privaten Rundfunkanbietern mehr Werbemöglichkeiten zu eröffnen. Link zum Original
  55. Die Medienkompetenz aller Menschen im Land wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen daher die Medienkompetenz aller Menschen im Lande stärken. Link zum Original
  56. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird novelliert und auf Bundesebene rasch umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner halten an der dringend notwendigen Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages fest. Sie werden sich auf Bundesebene für eine rasche Umsetzung der Neuregelung einsetzen. Link zum Original
  57. Im Rahmen der Mitteldeutschen Medienförderung wird weiter mit Sachsen und Thüringen zusammengearbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deswegen wollen wir künftig auch weiterhin im Rahmen der Mitteldeutschen Medienförderung mit Sachsen und Thüringen zusammenarbeiten. Link zum Original
  58. Der Stiftungsrat der Stiftung Gedenkstätten wird um Vertreter des Landtages erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner streben, auch um die Bedeutung der Gedenkstättenstiftung für das Land Sachsen-Anhalt hervorzuheben, an, den Stiftungsrat durch Vertreter des Landtages zu erweitern. Link zum Original
  59. Geprüft wird, ob das ehemalige Kriegsgefangenenlager Altengrabow als Gedenkstätte in die Landesstiftung aufgenommen wird.

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    Wortlaut im Vertrag
    Überdies werden die Koalitionspartner prüfen, ob das ehemalige Kriegsgefangenenlager Altengrabow als Gedenkstätte in die Landesstiftung Gedenkstätten aufzunehmen ist. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU ST 15, SPD ST 8 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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