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Der Vertrag enthält 60 von 903 Forderungen zu „Klima, Umwelt und Naturschutz“.

Klima, Umwelt und Naturschutz 60
  1. Die Umweltpolitik orientiert sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Umweltpolitik orientiert sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung. Link zum Original
  2. Ein Konzept und Umsetzungsmaßnahmen zur Optimierung der abfallwirtschaftlichen Entsorgungsstrukturen werden entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich über die Entwicklung eines Konzeptes sowie Initiierung geeigneter Umsetzungsmaßnahmen zur Optimierung abfallwirtschaftlicher Entsorgungsstrukturen unter besonderer Berücksichtigung von Aufwand, Folgekosten und Synergieeffekten im Rahmen der „Dialogver einbarung für eine zukunftsfähige Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft“ einig. Link zum Original
  3. Eine sichere, preiswerte und umwelt- und ressourcenschonende Abfallentsorgung und -verwertung soll als Standortfaktor erhalten bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verständigen sich darauf, die sichere und preiswerte umwelt- und ressourcenschonende Entsorgung und Verwertung von Abfällen als einen wichtigen Standortfaktor zu er halten. Link zum Original
  4. Eine ausgewogene Abfallwirtschaft mit gleichberechtigtem Nebeneinander von übertägiger und untertägiger Entsorgung bleibt Grundlage der Umweltpolitik des Landes.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb bleibt eine ökologisch, ökonomisch und sozial ausgewogene Abfallwirtschaft mit gleichberechtigtem Nebeneinander von übertägiger und untertägiger Entsorgung die Grundlage sachsen-anhaltischer Umweltpolitik. Link zum Original
  5. Die Nutzung hochwertiger aufbereiteter Abfälle zur Sanierung und Rekultivierung großer Industriedeponien wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    An der ressourcenschonenden Nutzung von h ochwertigen (aufbereiteten, stabilisierten) Abfällen zur Beschleunigung der Sanierung und Rekultivierung der großen Industriedeponien wird festgehalten. Link zum Original
  6. Die bis Anfang 2011 geltende Verwaltungspraxis zur Verwertung stabilisierter Abfälle wird bis Ende 2011 wieder in Kraft gesetzt, sofern keine Rechtsgründe entgegenstehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit wird die bis Anfang 2011 geltende Verwaltungspraxis bei der Verwertung von stabilisiert en Abfällen (unter anderem F ilterstäube) spätestens bis Ende 2011 wieder in Kraft gesetzt, wenn Rechtsgründe dem nicht entgegenstehen. Link zum Original
  7. In einer kooperativen Umweltpolitik werden wirtschaftliche Belange unter strenger Beachtung des Rechtsrahmens berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Umsetzung einer kooperativen Umweltpolitik werden Politik, Verwaltung und Wirtschaft unter strenger Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen die notwendigen wirtschaftlichen Belange berücksichtigen. Link zum Original
  8. Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bereits genutzter Standorte der Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sprechen sich für die Prüfung von Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bereits genutzter Standorte der Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft aus. Link zum Original
  9. Bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans wird die Akzeptanz der Bevölkerung berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weiterhin von Bedeutung bleibt die Frage der Akzeptanz der Bevölkerung im Rahmen der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes des Landes. Link zum Original
  10. Ein Modellprojekt zur Entwicklung des Kreislauf- und Ressourcenwirtschaftsparks Halle-Lochau als Zentrum eines mitteldeutschen Standorteverbunds wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner unterstützen ein Modellprojekt zur Entwicklung des Kreislauf- und Ressourcenwirtschaftsparks Halle-Lochau als Zentrum eines mitteldeutschen Standorteverbundes, in dem innovative Lösungen zur Entwicklung der Kreislauf- und Entsorgungswirtschaft dargestellt, international umgesetzt und mit Unterstützung des Landes vermarktet werden. Link zum Original
  11. Das Wertebewusstsein für Kulturlandschaften wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein wesentliches Ziel der Koalitionspartner ist die Stärkung des Wertebewusstseins im Hinblick auf Kulturlandschaften. Link zum Original
  12. Die Artenvielfalt wird erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich für die Erhaltung der Artenvielfalt und für den Erhalt vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen ein. Link zum Original
  13. Die Ziele der FFH- und der Wasserrahmenrichtlinie werden durch Kooperation von Verwaltung, Land- und Forstwirtschaft, Eigentümern, Naturschutz und Wasserwirtschaft erreicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zielsetzungen der Flora- Fauna-Habitat- und der Wasserrahmenrichtlinie sollen durch kooperative Zusammenarbeit von Verwaltung, Land- und Forstwirtschaft, Grundeigentümern, Naturschutz und Wasserwirtschaft erreicht werden. Link zum Original
  14. Fördermittel der Wasserrahmenrichtlinie werden auch für Gewässerunterhaltung, -pflege und -entwicklung genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fördermöglichkeiten im Bereich der Wasserrahmenrichtlinie sollen nach Möglichkeit auch für Maßnahmen der Gewässerunterhaltung, -pflege und -entwicklung genutzt werden. Link zum Original
  15. Der Waldanteil wird kontinuierlich erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Waldanteil in Sachsen-Anhalt ist weiterhin kontinuierlich zu erhöhen. Link zum Original
  16. Eine künftige Klimaschutzstrategie setzt Schwerpunkte bei Gebäudesanierung, umweltfreundlicher Mobilität, Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schwerpunkte einer künftigen Klimaschutzstrategie sind Bereiche wie Gebäudesanierung, umweltfreundliche Mobilität, Energieeffizienz und Energieeinsparung, Ausbau der erneuerbaren Energien sowie Kraft-Wärme-Kopplung. Link zum Original
  17. Die Umweltallianz zwischen Umweltschutz und Wirtschaft wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Umweltallianz als Bindeglied zwischen Umweltschutz und Wirtschaft hat sich bewährt und wird ausgebaut. Link zum Original
  18. Das Klimaschutzprogramm wird umgesetzt, insbesondere bei Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Klimaschutzprogramm des Landes enthält wichtige Ansätze und Vorhaben, die umgesetzt werden müssen. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung und Vermeidung des Energieverbrauchs, zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien. Link zum Original
  19. 2011 wird ein Zwischenbericht zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms mit Vorhabenplanung erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms soll im Jahr 2011 ein Zwischenbericht erstellt werden, welcher den aktuellen Umsetzungsstand und eine konkrete Vorhabenplanung sowie gegebenenfalls Fortschreibungen enthält. Die Schlussfolgerungen daraus fließen in die Haushaltsplanung ein. Link zum Original
  20. Die Schlussfolgerungen des Zwischenberichts fließen in die Haushaltsplanung ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms soll im Jahr 2011 ein Zwischenbericht erstellt werden, welcher den aktuellen Umsetzungsstand und eine konkrete Vorhabenplanung sowie gegebenenfalls Fortschreibungen enthält. Die Schlussfolgerungen daraus fließen in die Haushaltsplanung ein. Link zum Original
  21. Der Flächenversiegelung wird durch intelligentes Flächenmanagement entgegengewirkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der weiteren Ver siegelung von Flächen soll durch ein intelligentes Flächenmanagement entgegengewirkt werden, wobei angestrebt wird, eine weitere Erhöhung der Nettoversiegelungsfläche nicht zuzulassen. Link zum Original
  22. Eine weitere Erhöhung der Nettoversiegelungsfläche soll nicht zugelassen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der weiteren Ver siegelung von Flächen soll durch ein intelligentes Flächenmanagement entgegengewirkt werden, wobei angestrebt wird, eine weitere Erhöhung der Nettoversiegelungsfläche nicht zuzulassen. Link zum Original
  23. Flächenagenturen werden verstärkt für Ökopools und die Bereitstellung von Ausgleichsflächen eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sollen Flächenagenturen verstärkt für die Bildung von Ökopools und vorausschauende Bereitstellung von Ausgleichs- und Ersatzflächen eingesetzt werden. In dem Zusammenhang muss das Instrumentarium der Ökopunkte (Bewertungsmodell) rechtssicher an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden. Link zum Original
  24. Das Ökopunkte-Bewertungsmodell wird rechtssicher angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sollen Flächenagenturen verstärkt für die Bildung von Ökopools und vorausschauende Bereitstellung von Ausgleichs- und Ersatzflächen eingesetzt werden. In dem Zusammenhang muss das Instrumentarium der Ökopunkte (Bewertungsmodell) rechtssicher an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden. Link zum Original
  25. Das Grüne Band wird als Teil des nationalen Naturerbes bewahrt und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Grüne Band soll als Teil des nationalen Naturerbes bewahrt und weiter entwickelt werden. Dabei sind die Menschen vor Ort einzubeziehen und die Chancen des Grünen Bandes als positiver Standortfaktor zu nutzen. Link zum Original
  26. Die Menschen vor Ort werden in die Entwicklung des Grünen Bandes einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Grüne Band soll als Teil des nationalen Naturerbes bewahrt und weiter entwickelt werden. Dabei sind die Menschen vor Ort einzubeziehen und die Chancen des Grünen Bandes als positiver Standortfaktor zu nutzen. Link zum Original
  27. Das Grüne Band wird als positiver Standortfaktor genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Grüne Band soll als Teil des nationalen Naturerbes bewahrt und weiter entwickelt werden. Dabei sind die Menschen vor Ort einzubeziehen und die Chancen des Grünen Bandes als positiver Standortfaktor zu nutzen. Link zum Original
  28. Die UNESCO-Anerkennung für das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz wird zeitnah beantragt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass die Beantragung der UNESCO- Anerkennung für das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz zeitnah erfolgen soll. Sie verständigen sich darauf, den Naturpark Drömling zu einem Biosphärenreservat nach Landesrecht auszuweisen und die Anerkennung durch die UNESCO vorzubereiten. Link zum Original
  29. Der Naturpark Drömling wird als Biosphärenreservat nach Landesrecht ausgewiesen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass die Beantragung der UNESCO- Anerkennung für das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz zeitnah erfolgen soll. Sie verständigen sich darauf, den Naturpark Drömling zu einem Biosphärenreservat nach Landesrecht auszuweisen und die Anerkennung durch die UNESCO vorzubereiten. Link zum Original
  30. Die UNESCO-Anerkennung des Drömlings wird vorbereitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass die Beantragung der UNESCO- Anerkennung für das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz zeitnah erfolgen soll. Sie verständigen sich darauf, den Naturpark Drömling zu einem Biosphärenreservat nach Landesrecht auszuweisen und die Anerkennung durch die UNESCO vorzubereiten. Link zum Original
  31. Die Umsetzung von Natura 2000 wird konsequent fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Umsetzung von Natura 2000 konsequent fortführen. Link zum Original
  32. Für Natura-2000-Gebiete werden soweit erforderlich Managementpläne erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für Natura 2000-Gebiete sind Managementpläne soweit erforderlich, für die Flächen des europäischen Schutzgebietssystems zu erstellen. Link zum Original
  33. Landnutzer werden vor Umsetzung der Managementpläne umfassend beteiligt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor Umsetzung der Managementpläne sind die Landnutzer umfassend zu beteiligen. Link zum Original
  34. Die Landschaftspflegeverbände werden in die praktische Umsetzung von Natura 2000 einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landschaftspflegeverbände sind in die praktische Umsetzung einzubeziehen. Link zum Original
  35. Arten, für die das Land besondere Verantwortung trägt oder die vom Aussterben bedroht sind, wie Schwarzstorch, Rotmilan, Großtrappe und Wildkatze, werden erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zum Erhalt von Arten, für die Sachsen-Anhalt eine besondere Verantwortung trägt oder deren Aussterben befürchtet werden muss. Dies betrifft zum Beispiel Arten wie Sc hwarzstorch, Rotmilan, Großtrappe und Wildkatze. Link zum Original
  36. Der Storchenhof in Loburg wird erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zum Erhalt des Storchenhofes in Loburg, dem eine besondere Bedeutung zukommt. Link zum Original
  37. Bestehende Moorschutzvorhaben werden zu einem Moorschutzprogramm zusammengeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sprechen sich dafür aus, die bestehenden Vorhaben zum Schutz der Moore zu einem Moorschutzprogramm zusammenzuführen. Link zum Original
  38. Ein landesweites Biotopverbundsystem auf mindestens 15 Prozent der Landesfläche wird etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verständigen sich darauf, ein landesweites Biotopverbundsystem auf mindestens 15 Prozent der Landesfläche zu etablieren. Link zum Original
  39. 2012 wird eine konkrete Vorhabenplanung zur Strategie für biologische Vielfalt erstellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Umsetzung der Strategie zur Erhalt ung der biologischen Vielfalt soll eine konkrete Vorhabensplanung für die Wahlperiode im Jahr 2012 erfolgen. Link zum Original
  40. Umweltbildung ist ein wesentlicher Bestandteil nachhaltiger Entwicklung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sehen in der Umweltbildung einen wesentlichen Bestandteil für eine nachhaltige Entwicklung. Durch eine stärkere ressortübergreifende Vernetzung soll eine qualitative Verbesserung erfolgen. Link zum Original
  41. Die Umweltbildung wird durch stärkere ressortübergreifende Vernetzung qualitativ verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sehen in der Umweltbildung einen wesentlichen Bestandteil für eine nachhaltige Entwicklung. Durch eine stärkere ressortübergreifende Vernetzung soll eine qualitative Verbesserung erfolgen. Link zum Original
  42. Die Förderung der Naturschutzverbände wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen Naturschutzengagement soll die Förderung der Naturschutzverbände weiterentwickelt werden. Link zum Original
  43. Der Staat nimmt seine Schutzfunktion gegenüber Umweltgiften, Luftschadstoffen und Lärm wahr.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für den Schutz der Menschen und der Umwelt vor Umweltgiften, Luftschadstoffen und Lärm muss der Staat seine Schutzfunktionen wahrnehmen. Link zum Original
  44. Eine ressortübergreifende Gesamtkonzeption „Umwelt und Gesundheit“ wird erarbeitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Daher wird die ressortübergreifende Zusam menarbeit zur Erstellung einer Gesamtkonzeption „Umwelt und Gesundheit“ forciert. Link zum Original
  45. Die Wasserwirtschaft wird nachhaltig ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zu einer nachhaltigen Wasserwirtschaft. Link zum Original
  46. Die Wasserrahmenrichtlinie wird eins zu eins mit breiter Beteiligung und möglichst geringem Verwaltungs- und Kostenaufwand umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie soll unter Berücksichtigung einer breiten Beteiligung entsprechend der Vorgaben der EU „eins zu eins“ mit möglichst geringem Verwaltungs- und Kostenaufwand für alle Beteiligten erfolgen. Link zum Original
  47. Die Investitionen in den Hochwasserschutz werden auf hohem Niveau fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Investitionen auf dem Gebiet des Hochwasserschutzes sollen auf dem hohen Niveau der Vorjahre fortgesetzt werden. Link zum Original
  48. Hochwasserschutzmaßnahmen gelten als wichtige Infrastrukturaufgaben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass Hochwasserschutzmaßnahmen wichtige Infrastrukturaufgaben sind. Link zum Original
  49. Die Hochwasserschutzkonzeption des Landes bis 2020 wird aus EU-, Bundes- und Landesmitteln finanziell abgesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die konsequente Umsetzung der Hochwassersc hutzkonzeption des Landes bis 2020 ist finanziell aus EU-, Bundes- und Landesmitteln abzusichern. Link zum Original
  50. Bei der Novelle des Wassergesetzes werden die Gewässerklassifizierung und die wasserwirtschaftliche Aufgabenteilung überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen, dass bei der bis Ende 2012 vorgesehenen Novellierung des Wassergesetzes die Klassifizierung der Gewässer (1. und 2. Ordnung) sowie die Aufgabenteilung im wasserwirtschaftlichen Bereich überprüft werden. Link zum Original
  51. Das Land unterstützt weiterhin die Lösung der Probleme durch gestiegenes Grundwasser und Vernässungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner si nd sich darüber einig, dass die Lösung der Probleme hinsichtlich des angestiegenen Grundwassers und der Ve rnässungen der weiteren Unterstützung durch das Land bedürfen. Link zum Original
  52. Kommunen und Unterhaltungsverbände werden beim nachhaltigen Grundwassermanagement unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen und die Unterhaltungsverbände werden bei der Umsetzung eines nachhaltigen Grundwassermanagements unterstützt. Die hierzu eingerichteten regionalen Arbeitsgruppen sollen unter Mitwirkung der Betroffenen die konkreten Ursachen ermitteln, nachhaltige Lösungen entwickeln sowie Finanzierungsinstrumente für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen aufzeigen. In Auswertung der Arbeitsgruppenergebnisse werden gezielte investive Maßnahmen landesseitig begleitet. Link zum Original
  53. Regionale Arbeitsgruppen ermitteln mit den Betroffenen Ursachen, Lösungen und Finanzierungsinstrumente für Grundwasserprobleme.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen und die Unterhaltungsverbände werden bei der Umsetzung eines nachhaltigen Grundwassermanagements unterstützt. Die hierzu eingerichteten regionalen Arbeitsgruppen sollen unter Mitwirkung der Betroffenen die konkreten Ursachen ermitteln, nachhaltige Lösungen entwickeln sowie Finanzierungsinstrumente für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen aufzeigen. In Auswertung der Arbeitsgruppenergebnisse werden gezielte investive Maßnahmen landesseitig begleitet. Link zum Original
  54. Gezielte investive Maßnahmen auf Basis der Arbeitsgruppenergebnisse werden vom Land begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kommunen und die Unterhaltungsverbände werden bei der Umsetzung eines nachhaltigen Grundwassermanagements unterstützt. Die hierzu eingerichteten regionalen Arbeitsgruppen sollen unter Mitwirkung der Betroffenen die konkreten Ursachen ermitteln, nachhaltige Lösungen entwickeln sowie Finanzierungsinstrumente für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen aufzeigen. In Auswertung der Arbeitsgruppenergebnisse werden gezielte investive Maßnahmen landesseitig begleitet. Link zum Original
  55. Das Gewässerunterhaltungskataster wird flächendeckend wieder eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird angestrebt, flächendeckend das Gewässerunterhaltungskataster wieder einzurichten. Link zum Original
  56. Trinkwasser- und Abwasserverbände werden bei einem bis 2013 zu entwickelnden Leitbild zu Verbandsstrukturen unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung ist die weitere Unterstützung der Verbände im Hinblick auf ein bis 2013 zu entwickelndes Leitbild zu den Verbandsstrukturen zu gewähren. Link zum Original
  57. Die Altlastensanierung wird auf hohem Niveau fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Altlastensanierung ist auch in Zukunft eine zentrale Aufgabe des Landes und wird auf hohem Niveau fort geführt. Link zum Original
  58. Das Sondervermögen für die Altlastensanierung wird entsprechend dem Sondervermögenänderungsgesetz von 2006 beachtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition beachtet das für die Altlastensanierung geschaffene Sondervermögen entsprechend den Regelungen des Sondervermögenänderungsgesetzes von 2006. Dazu soll die bewährte Organisationsstruktur mit einer effizienten Landesanstalt (LAF) und dem Hauptprojektträger Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft (MDSE) fortgeführt werden. Link zum Original
  59. Die Organisationsstruktur mit Landesanstalt für Altlastenfreistellung und MDSE als Hauptprojektträger wird fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition beachtet das für die Altlastensanierung geschaffene Sondervermögen entsprechend den Regelungen des Sondervermögenänderungsgesetzes von 2006. Dazu soll die bewährte Organisationsstruktur mit einer effizienten Landesanstalt (LAF) und dem Hauptprojektträger Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft (MDSE) fortgeführt werden. Link zum Original
  60. Im Bestand der Landesliegenschaften werden Einsparungen beim Energiebedarf angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bestehende Landesliegenschaften sollen in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen entwickelt werden. Im Bestand werden Einsparungen im Energiebedarf angestrebt und der Einsatz erneuerbarer Energien vorangetrieben. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU ST 15, SPD ST 8 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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