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Der Vertrag enthält 182 von 903 Forderungen zu „Bildung, Wissenschaft und Forschung“.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 182
  1. Die Beschlüsse des Bildungskonvents werden schrittweise umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich daher zur schrittweisen Umsetzung der Beschlüsse des Bildungskonvents. Link zum Original
  2. Frühkindliche Bildung bleibt ein Schwerpunktthema.

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    Wortlaut im Vertrag
    Frühkindliche Bildung ist und bleibt deshalb ein Schwerpunktthema. Link zum Original
  3. Das Programm Stark III zur Schulbausanierung wird aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Teilentschuldungsprogramm Stark II wird mit Hilfe der Investitionsbank fortgeführt und Stark III zur Schulbausanierung aufgelegt. Link zum Original
  4. Kinder und Jugendliche sollen gleiche Bildungschancen erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird die Koalition alles tun, um den Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Link zum Original
  5. Der Anteil der Schüler ohne Schulabschluss soll deutlich sinken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Trotz erfreulicher Verbesserungen bei nationalen und internationalen Schulleistungsstudien in den letzten Jahr en verlassen nach wie vor in Sachsen- Anhalt zu viele Schülerinnen und Schüler die Schule ohne einen Abschluss. Diesen Anteil wollen wir deutlich verringern. Link zum Original
  6. Mehr Schulabgänger mit höheren Abschlüssen und mehr lebenslanges Lernen werden angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Hinblick auf den künftigen Fachkräftebedarf benötigt unser Bundesland insgesamt mehr Schulabgänger mit höheren Bildungsabschlüssen und mehr lebenslanges Lernen. Link zum Original
  7. Die Bildungsleistungen aller Schüler sollen mittel- und langfristig deutlich steigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen neben den Bildungschancen auch die Bildungsleistungen aller Schülerinnen und Schüler mittel- und langfristig deutlich verbessern. Link zum Original
  8. Die Bildungspolitik setzt die Empfehlungen des Bildungskonvents schrittweise um.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beide Seiten sind sich darin einig, dass die künftige Bildungspolitik in Sachsen- Anhalt die Empfehlungen des Bildungskonvents schrittweise umsetzt. Link zum Original
  9. Gute Bildung von Anfang an soll die Grundlage für lebenslanges Lernen legen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher bedarf es einer guten Bildung von Anfang an, um so die Grundlagen für ein das ganze Leben begleitendes Lernen zu legen. Link zum Original
  10. Alle Kinder erhalten unabhängig von Herkunft und Beschäftigungsstatus der Eltern einen Rechtsanspruch auf ganztägige Kita-Betreuung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zu dem Ziel, dass in Übereinstimmung mit den entsprechenden Beschlüssen des Bildungskonvents, alle Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und dem Beschä ftigungsstatus ihrer Eltern einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung in einer Kindertagesstätte erhalten. Link zum Original
  11. Mehrkindfamilien werden bei den Kita-Elternbeiträgen entlastet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mehrkindfamilien sollen bei den Elternbeiträgen finanziell entlastet werden. Link zum Original
  12. Die Finanzierung der Kinderbetreuung wird mit dem Ziel einfacherer Verfahren und transparenten Mitteleinsatzes überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Finanz ierung der Bild ung und Betreuung ist dahingehend zu überprüfen, dass die Verfahren vereinfacht und der Mitteleinsatz transparent gestaltet werden. Dazu soll das Kinderförderungsgesetz bis spätestens 2013 novelliert werden. Link zum Original
  13. Das Kinderförderungsgesetz wird bis spätestens 2013 novelliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Finanz ierung der Bild ung und Betreuung ist dahingehend zu überprüfen, dass die Verfahren vereinfacht und der Mitteleinsatz transparent gestaltet werden. Dazu soll das Kinderförderungsgesetz bis spätestens 2013 novelliert werden. Link zum Original
  14. Die Kita-Bedarfsplanung schließt künftig pädagogisch qualifizierte Tagesmütter ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen erfolgt über die Landkreise und kreisfreien Städte und soll zukünftig au ch Tagesmütter einschließen, die eine geeignete pädagogische Qualifizierung nachweisen. Link zum Original
  15. Tagesmütter sollen mit Kindertageseinrichtungen kooperieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Tagesmütter sollen mit Kindertageseinrichtungen kooperieren. Link zum Original
  16. Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung wird qualitativ ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der frühkindlichen Bildung setzen die Koalitionspartner ihren Schwerpunkt auf den qualitativen Ausbau von Bildung, Betreuung und Erziehung, um Chancengerechtigkeit für alle Kinder beim Bildungserwerb zu erreichen, Kinder vor Armut zu schützen und ihnen Zukunftschancen zu eröffnen. Link zum Original
  17. Eine differenzierte, am Schulabschluss orientierte Erzieherausbildung wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner befördern eine differenzierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung, die sich am Schulabschluss orientiert. Link zum Original
  18. Kita-Leitungen sollen künftig einen Hochschulabschluss haben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Leiterinnen oder Leiter von Kindertageseinrichtungen sollen in naher Zukunft über einen Hochschulabschluss verfügen. Link zum Original
  19. Die Hochschule Magdeburg-Stendal wird zu einem Zentrum Frühkindliche Bildung ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Hochschule Magdeburg-Stendal soll auch zu einem „Zentrum Frühkindliche Bildung“ werden, um wissenschaftliche Erkenntnisse als Grundlage für die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung zu erlangen und Programme und Konzepte für eine erfolgreiche Umsetzung zu entwickeln und zu koordinieren. Link zum Original
  20. Das Landesprogramm „Bildung: elementar“ wird systematisch ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Landesprogramm "Bildung: elementar – Bildung von Anfang an" wird systematisch ausgebaut. Link zum Original
  21. Die Eigenständigkeit und Gestaltungskompetenz der Schulen wird weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen den Ausbau von Eigenständigkeit und Gestaltungskompetenz an den Schulen fort setzen. Dazu gehören der weitere Ausbau der Budgetverantwortung, der schrittweise Ausbau der Übertragung von Elementen der Personalverantwortung so wie erweiterte Spielräume bei der Unterrichtsorganisation und Klassenbildung sowie im Umgang mit der Stundentafel. Link zum Original
  22. Die Budgetverantwortung der Schulen wird weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen den Ausbau von Eigenständigkeit und Gestaltungskompetenz an den Schulen fort setzen. Dazu gehören der weitere Ausbau der Budgetverantwortung, der schrittweise Ausbau der Übertragung von Elementen der Personalverantwortung so wie erweiterte Spielräume bei der Unterrichtsorganisation und Klassenbildung sowie im Umgang mit der Stundentafel. Link zum Original
  23. Elemente der Personalverantwortung werden schrittweise auf die Schulen übertragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen den Ausbau von Eigenständigkeit und Gestaltungskompetenz an den Schulen fort setzen. Dazu gehören der weitere Ausbau der Budgetverantwortung, der schrittweise Ausbau der Übertragung von Elementen der Personalverantwortung so wie erweiterte Spielräume bei der Unterrichtsorganisation und Klassenbildung sowie im Umgang mit der Stundentafel. Link zum Original
  24. Schulen erhalten erweiterte Spielräume bei Unterrichtsorganisation, Klassenbildung und Stundentafel.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen den Ausbau von Eigenständigkeit und Gestaltungskompetenz an den Schulen fort setzen. Dazu gehören der weitere Ausbau der Budgetverantwortung, der schrittweise Ausbau der Übertragung von Elementen der Personalverantwortung so wie erweiterte Spielräume bei der Unterrichtsorganisation und Klassenbildung sowie im Umgang mit der Stundentafel. Link zum Original
  25. Schulleitungen erhalten größeren Einfluss auf die Einstellung von Lehrkräften.

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    Wortlaut im Vertrag
    So sollen Schulleitungen künftig unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte größeren Einfluss auf Personalentscheidungen bei der Einstellung von Lehrkräften haben. Link zum Original
  26. Bürokratische und administrative Pflichten der Schulen werden reduziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ferner müssen bürokratische und administrative Verpflichtungen der Schulen reduziert werden. Link zum Original
  27. Die eigenverantwortliche Schule ist regional vernetzt und kooperiert mit außerschulischen Partnern und der Kinder- und Jugendhilfe.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nach den Vorstellungen beider Seiten ist die eigenverantwortliche Schule regional gut eingebunden und vernetzt. Sie kooperiert mit außerschulischen Experten und Einrichtungen sowie mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Link zum Original
  28. Die schülerzahlbezogene Stundenzuweisung wird auf weitere Schulformen ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die schülerzahlbezogene Stundenzuweisung soll auf weitere Schulformen ausgeweitet werden. Link zum Original
  29. Kleine Schulen erhalten eine Sockelausstattung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei muss auf eine Sockelausstattung kleiner Schulen geachtet werden. Link zum Original
  30. Die Beschäftigten im Bildungssystem gelten als entscheidende Ressource für Bildungsqualität.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sehen in den im Bildungssystem arbeitenden Menschen eine entscheidende Ressource zur Verbesserung der Bildungsqualität. Link zum Original
  31. In der Legislaturperiode wird ein deutlich verbessertes System der Personalentwicklung und des Personalmanagements im Schulbereich eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es muss in dieser Legislaturperiode ein deutlich verbessertes System von Personalentwicklung und Personalmanagement entwickelt und eingeführt werden. Link zum Original
  32. Die Schulen werden bedarfsgerecht mit Lehrkräften versorgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Schulen sind bedarfsgerecht mit Lehrkräften zu versorgen. Link zum Original
  33. Durch kontinuierliche Personalerneuerung soll eine ausgewogene Altersstruktur der Lehrkräfte entstehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine ausgewogene Altersstruktur, fußend auf einer kontinuierlichen Personalerneuerung, ist das angestrebte Ziel der Koalitionspartner. Link zum Original
  34. Die Kapazitäten der Lehrerausbildung werden am Einstellungsbedarf ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ausbildungskapazitäten an den lehrerbildenden Hochschulen des Landes und im Vorbereitungsdienst werden an den Einstellungsbedarfen ausgerichtet. Link zum Original
  35. Die Lehrerbildung wird auf Grundlage vorliegender Evaluationsergebnisse weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Weiterentwicklung der Lehrerbildung auf Grundlage der vorliegenden Evaluationsergebnisse ist ein wichtiges Ziel der Koalitionspartner. Link zum Original
  36. Die Vorbereitung und berufsbegleitende Qualifizierung schulischer Führungskräfte wird Regelbestandteil der Aus- und Fortbildung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei soll insbesondere die systematische Vorbereitung und berufsbegleitende Qualifizierung schulischer Führungskräfte als Regelbes tandteil des Aus- und Fortbildungssystems umgesetzt werden. Link zum Original
  37. Schulen erarbeiten allgemeine und individuelle Fortbildungspläne für Lehrkräfte.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Schulen sollen zukünftig allgemeine und individuelle Fortbildungspläne für die Lehrkräfte erarbeiten. Link zum Original
  38. Der Unterricht im Regelschulsystem wird schrittweise stärker auf individuelle Förderung ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beide Seiten sind sich darin einig, den Unterricht im Regelschulsystem schrittweise weiter auf eine individuelle Förderung auszurichten. Link zum Original
  39. Initiativen zur schul- und schulformübergreifenden Förderung von Schülern werden weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Initiativen zur schul- und schulformübergreifenden Förderung von Schülerinnen und Schülern weiter entwickeln. Dazu gehören insbesondere Förderkurse sowohl für besonders Begabte als auch für versetzungsgefährdet e Schülerinnen und Schüler sowie Förderangebote zum Spracherwerb für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Link zum Original
  40. Es gibt Förderkurse für besonders begabte und für versetzungsgefährdete Schüler.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Initiativen zur schul- und schulformübergreifenden Förderung von Schülerinnen und Schülern weiter entwickeln. Dazu gehören insbesondere Förderkurse sowohl für besonders Begabte als auch für versetzungsgefährdet e Schülerinnen und Schüler sowie Förderangebote zum Spracherwerb für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Link zum Original
  41. Schüler mit Migrationshintergrund erhalten Förderangebote zum Spracherwerb.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Initiativen zur schul- und schulformübergreifenden Förderung von Schülerinnen und Schülern weiter entwickeln. Dazu gehören insbesondere Förderkurse sowohl für besonders Begabte als auch für versetzungsgefährdet e Schülerinnen und Schüler sowie Förderangebote zum Spracherwerb für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Link zum Original
  42. Die Diagnostik sonderpädagogischen Förderbedarfs wird mit der Begabungsdiagnostik koordiniert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Diagnostik für den sonderpädagogischen Förderbedarf wird mit der Diagnostik für (Hoch-) Begabungen koordiniert. Link zum Original
  43. Schüler werden unter Achtung des Elternwillens nur dann an Förderschulen überwiesen, wenn gemeinsamer Unterricht nicht möglich ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schülerinnen und Schüler sollen bei Respektierung des Elternwillens nur dann in Förderschulen überwiesen werden, wenn eine integrative Förderung im gemeinsamen Unterricht nicht realisiert werden kann. Link zum Original
  44. Förderzentren werden kontinuierlich zu Kompetenzzentren ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Förderzentren kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Sie werden kontinuierlich zu Kompetenzzentren ausgebaut. Sie sollen den Einsatz von Förderschullehrkräften an allgemein- und berufsbildenden Schulen, von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Schulpsychologen bündeln sowie die Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeitern bedarfsgerecht koordinieren. Link zum Original
  45. Förderzentren bündeln den Einsatz von Förderschullehrkräften, pädagogischen Mitarbeitern und Schulpsychologen und koordinieren die Schulsozialarbeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Förderzentren kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Sie werden kontinuierlich zu Kompetenzzentren ausgebaut. Sie sollen den Einsatz von Förderschullehrkräften an allgemein- und berufsbildenden Schulen, von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Schulpsychologen bündeln sowie die Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeitern bedarfsgerecht koordinieren. Link zum Original
  46. Deutlich mehr junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen einen allgemeinbildenden Abschluss und eine Berufsausbildung erreichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Ziel besteht darin, deutlich mehr Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf als bisher den Zugang zu einem allgemein bildenden Abschluss und zu einer Berufsausbildung zu eröffnen. Link zum Original
  47. Die Tätigkeit pädagogischer Mitarbeiter gilt als unverzichtbarer Bestandteil der schulischen Arbeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner erachten die Tätigk eit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als einen unverzichtbaren Bestandteil der schulischen Arbeit. Beide Seiten verständigten sich darauf, die künftigen Aufgabenbereiche und Bedarfe zu definieren sowie den Weg der künftigen Nachwuchsgewinnung für diese Tätigkeitsfelder festzulegen. Link zum Original
  48. Künftige Aufgabenbereiche und Bedarfe der pädagogischen Mitarbeiter werden definiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner erachten die Tätigk eit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als einen unverzichtbaren Bestandteil der schulischen Arbeit. Beide Seiten verständigten sich darauf, die künftigen Aufgabenbereiche und Bedarfe zu definieren sowie den Weg der künftigen Nachwuchsgewinnung für diese Tätigkeitsfelder festzulegen. Link zum Original
  49. Der Weg der Nachwuchsgewinnung für pädagogische Mitarbeiter wird festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner erachten die Tätigk eit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als einen unverzichtbaren Bestandteil der schulischen Arbeit. Beide Seiten verständigten sich darauf, die künftigen Aufgabenbereiche und Bedarfe zu definieren sowie den Weg der künftigen Nachwuchsgewinnung für diese Tätigkeitsfelder festzulegen. Link zum Original
  50. Die Ganztagsschulangebote werden deutlich ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darin einig, die Ganztagsschulangebote im Land deutlich auszubauen und qualitativ zu verbessern. Link zum Original
  51. Die Ganztagsschulangebote werden qualitativ verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darin einig, die Ganztagsschulangebote im Land deutlich auszubauen und qualitativ zu verbessern. Link zum Original
  52. Schulsozialarbeit wird über 2013 hinaus mit Kommunen und Trägern an allen Schulformen fest etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beide Seiten sind bestrebt, die Schulsozialarbeit, auch über den EU-Förderzeitraum bis 2013 hinaus, in Zusammenarbeit mit den Kommunen und anderen Trägern als einen festen Bestandteil der schulischen Arbeit an allen Schulformen zu etablieren. Link zum Original
  53. Die schulpsychologische Arbeit wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition stärkt die schulpsychologische Arbeit. Link zum Original
  54. Die flexible Schuleingangsphase wird qualitativ weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    CDU und SPD sind sich darin einig, die bisherige Umsetzung der flexiblen Schuleingangsphase qualitativ weiter zu entwickeln und diesbezüglich die Eigenständigkeit der Grundschulen zu stärken. Link zum Original
  55. Die Eigenständigkeit der Grundschulen bei der Schuleingangsphase wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    CDU und SPD sind sich darin einig, die bisherige Umsetzung der flexiblen Schuleingangsphase qualitativ weiter zu entwickeln und diesbezüglich die Eigenständigkeit der Grundschulen zu stärken. Link zum Original
  56. Das Schulsystem wird gemäß Bildungskonvent weiter für längeres gemeinsames Lernen geöffnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, das bestehende Schulsystem in Sachsen-Anhalt entsprechend der Empfehlung des Bildungskonvents für das längere gemeinsame Lernen weiter zu öffnen. Link zum Original
  57. Die Gemeinschaftsschule wird auf freiwilliger Basis gesetzlich als gleichberechtigte Schulform verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie sind sich darin einig, die Gemeinschaftsschule auf freiwilliger Basis durch gesetzliche Festschreibung als gleichberechtigte Schulform und vollwertiges Angebot in der Schullandschaft Sachsen-Anhalts zu ermöglichen. Link zum Original
  58. Die Entscheidung für eine Gemeinschaftsschule fällt vor Ort.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Entscheidung für die Gemeinschaftsschule muss vor Ort getroffen werden. Schulträger und Gesamtkonferenz müssen jeweils zustimmen. Link zum Original
  59. Schulträger und Gesamtkonferenz müssen der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule jeweils zustimmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Entscheidung für die Gemeinschaftsschule muss vor Ort getroffen werden. Schulträger und Gesamtkonferenz müssen jeweils zustimmen. Link zum Original
  60. Bestehende Regelungen zum Elternwunsch bleiben erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bestehende Regelungen zum Elternwunsch bleiben erhalten. Link zum Original
  61. Gemeinschaftsschulen entstehen durch Umwandlung bestehender Schulen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinschaftsschulen entstehen durch Umwandlung bereits bestehender Schulen und führen grundsätzlich die Klassenstufen 5 bis 12, unter Berücksichtigung der Kultusministerkonferenz-Vorgaben (KMK) zur Erlangung des Abiturs. Dort kann grundsätzlich jeder allgemein bildende Abschluss erworben werden. Link zum Original
  62. Gemeinschaftsschulen führen grundsätzlich die Klassenstufen 5 bis 12 nach KMK-Vorgaben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinschaftsschulen entstehen durch Umwandlung bereits bestehender Schulen und führen grundsätzlich die Klassenstufen 5 bis 12, unter Berücksichtigung der Kultusministerkonferenz-Vorgaben (KMK) zur Erlangung des Abiturs. Dort kann grundsätzlich jeder allgemein bildende Abschluss erworben werden. Link zum Original
  63. An Gemeinschaftsschulen kann grundsätzlich jeder allgemeinbildende Abschluss erworben werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinschaftsschulen entstehen durch Umwandlung bereits bestehender Schulen und führen grundsätzlich die Klassenstufen 5 bis 12, unter Berücksichtigung der Kultusministerkonferenz-Vorgaben (KMK) zur Erlangung des Abiturs. Dort kann grundsätzlich jeder allgemein bildende Abschluss erworben werden. Link zum Original
  64. Auf äußere Fachleistungsdifferenzierung wird weitgehend verzichtet, soweit die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse gewahrt bleibt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf eine äußere Fachleistungsdifferenzierung wird bei Einhaltung der Voraussetzungen für eine bundesweite Anerkennung der Abschlüsse weitgehend verzichtet. Link zum Original
  65. Eine Pflichtberatung der Eltern auf Grundlage einer Schullaufbahnempfehlung ersetzt die Eignungsfeststellung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Pflichtberatung der Eltern durch die Grundschule auf der Grundlage einer Schullaufbahnempfehlung wird künftig die Eignungsfeststellung ersetzen. Dafür erhalten die Grundschulen einen praktikablen Gesprächsleitfaden. Auf dieser Basis treffen die Eltern die Übertrittsentscheidung für ihre Kinder. Link zum Original
  66. Grundschulen erhalten für die Pflichtberatung einen praktikablen Gesprächsleitfaden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Pflichtberatung der Eltern durch die Grundschule auf der Grundlage einer Schullaufbahnempfehlung wird künftig die Eignungsfeststellung ersetzen. Dafür erhalten die Grundschulen einen praktikablen Gesprächsleitfaden. Auf dieser Basis treffen die Eltern die Übertrittsentscheidung für ihre Kinder. Link zum Original
  67. Die Eltern treffen nach der Pflichtberatung die Übertrittsentscheidung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Pflichtberatung der Eltern durch die Grundschule auf der Grundlage einer Schullaufbahnempfehlung wird künftig die Eignungsfeststellung ersetzen. Dafür erhalten die Grundschulen einen praktikablen Gesprächsleitfaden. Auf dieser Basis treffen die Eltern die Übertrittsentscheidung für ihre Kinder. Link zum Original
  68. Die Sekundarschulen werden aufgewertet und ihr technisches und wirtschaftliches Profil gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darin einig, die Sekundarschulen aufzuwerten und ihr technisches und wirtschaftliches Aufgabenpr ofil zu stärken. Durch eine stärkere berufspraktische Orientierung mittels einer verbindlichen Zusammenarbeit mit Berufsbildenden Schulen und Wirtschaftsunternehmen der Region sowie die weitere Verbesserung der vertikalen Durchlässigkeit wollen beide Seiten dazu beitragen, die Attraktivität dieser Schulform weiter zu erhöhen. Link zum Original
  69. Sekundarschulen arbeiten verbindlich mit berufsbildenden Schulen und regionalen Unternehmen zusammen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darin einig, die Sekundarschulen aufzuwerten und ihr technisches und wirtschaftliches Aufgabenpr ofil zu stärken. Durch eine stärkere berufspraktische Orientierung mittels einer verbindlichen Zusammenarbeit mit Berufsbildenden Schulen und Wirtschaftsunternehmen der Region sowie die weitere Verbesserung der vertikalen Durchlässigkeit wollen beide Seiten dazu beitragen, die Attraktivität dieser Schulform weiter zu erhöhen. Link zum Original
  70. Die vertikale Durchlässigkeit der Sekundarschule wird weiter verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darin einig, die Sekundarschulen aufzuwerten und ihr technisches und wirtschaftliches Aufgabenpr ofil zu stärken. Durch eine stärkere berufspraktische Orientierung mittels einer verbindlichen Zusammenarbeit mit Berufsbildenden Schulen und Wirtschaftsunternehmen der Region sowie die weitere Verbesserung der vertikalen Durchlässigkeit wollen beide Seiten dazu beitragen, die Attraktivität dieser Schulform weiter zu erhöhen. Link zum Original
  71. Eine Berufsausbildung mit Abitur, etwa unter Einbeziehung der Fachgymnasien, wird ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sprechen sich für die Ermöglichung einer Berufsausbildung mit Abitur, zum Beispiel unter Einbeziehung der Fachgymnasien, aus. Link zum Original
  72. In der Sekundarschule wird äußere Differenzierung zwischen Haupt- und Realschulunterricht bei Beibehaltung der Abschlüsse vermieden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch innerhalb der Sekundarschule sollte – bei Beibehaltung der unterschiedlichen Abschlü sse – die äußere Differenzierung zwischen Haupt- und Realschulunterricht vermieden werden. Link zum Original
  73. Ein regional ausgewogenes, leistungsfähiges Netz berufsbildender Schulen wird erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darin einig, auch in den nächsten Jahren ein regional ausgewogenes, bestandsfähiges und leistungsfähiges Netz von berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt vorzuhalten. Link zum Original
  74. Die Mindestgröße berufsbildender Schulen wird bei Bedarf an die Schülerzahlen angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Mindestgröße berufsbildender Schulen soll in Abhängigkeit von der Entwicklung der Schülerzahlen und unter Sicherung der Qualität der Unterrichtserteilung gegebenenfalls weiter angepasst werden. Link zum Original
  75. Außen- und Zweigstellen gelten als geeignet für wohnortnahe Berufsbildungsangebote.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Betrieb von Außen- und Zweigstellen ist geeignet, flächendeckende wohnortnahe und betriebsorientierte Berufsbild ungsangebote vorzuhalten. Link zum Original
  76. Die Vorgaben für die Klassenbildung an berufsbildenden Schulen werden an die demografische Entwicklung angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es besteht Übereinstimmung darin, die Vorgaben für die Klassenbildung in Abhängigkeit von der demografischen Entwicklung und anderen Entwicklungen anzupassen. Link zum Original
  77. Für berufsbildende Schulen werden bedarfsorientierte Einstellungskorridore geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für eine bessere Absicherung der Unterrichtsversorgung an berufsbildenden Schulen sind einerseits bedarfsorientierte Einstellungskorridore zu schaffen und andererseits eine bedarfsgerechte Ausbildung vorzuhalten. Link zum Original
  78. Für berufsbildende Schulen wird eine bedarfsgerechte Lehrerausbildung vorgehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für eine bessere Absicherung der Unterrichtsversorgung an berufsbildenden Schulen sind einerseits bedarfsorientierte Einstellungskorridore zu schaffen und andererseits eine bedarfsgerechte Ausbildung vorzuhalten. Link zum Original
  79. Die Rahmenbedingungen für Seiteneinsteiger werden verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Rahmenbedingungen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sind zu verbessern. Link zum Original
  80. Die Eigenverantwortung berufsbildender Schulen wird ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Eigenverantwortung berufsbildender Schulen wird ausgeweitet. So sollen sie unter anderem im Rahmen der Bereitstellung von Schulbudgets die Möglichkeit erhalten, eigenständig befristete Unterrichtsvertretungen zu organisieren. Link zum Original
  81. Berufsbildende Schulen können mit Schulbudgets eigenständig befristete Unterrichtsvertretungen organisieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Eigenverantwortung berufsbildender Schulen wird ausgeweitet. So sollen sie unter anderem im Rahmen der Bereitstellung von Schulbudgets die Möglichkeit erhalten, eigenständig befristete Unterrichtsvertretungen zu organisieren. Link zum Original
  82. Berufsbildende Schulen werden zu regionalen Kompetenzzentren weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen die berufsbildenden Schulen zu regionalen Kompetenzzentren weiter entwickeln. Link zum Original
  83. Frei werdende Kapazitäten berufsbildender Schulen werden für berufliche Bildung aller Altersstufen genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die durch die demografische Entwicklung frei werdenden, vorhandenen Ausbildungskapazitäten sollen für erweiterte Angebote zur beruflichen Bildung aller Altersstufen im Prozess des lebenslangen Lernens genutzt werden. Link zum Original
  84. Schulen in freier Trägerschaft gelten als wichtige Ergänzung des öffentlichen Schulsystems.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition betrachtet die Schulen in freier Trägerschaft als eine wichtige Ergänzung des öffentlichen Schulsystems. Link zum Original
  85. Schulen in freier Trägerschaft erhalten verlässliche Rahmenbedingungen und Finanzierung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sichern den Schulen in freier Trägerschaft verlässliche Rahmenbedingungen und Finanzierung zu. Link zum Original
  86. Freie Schulen werden stärker in die Lehrerbildung einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die freien Schulen sollen stärker als bisher bei der Lehrerbildung einbezogen werden. Link zum Original
  87. Schüler sollen ausreichend Gelegenheit erhalten, demokratische Verfahren zu erlernen und Entscheidungen zu treffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen, dass Schülerinnen und Schüler ausreichend Möglichkeiten erhalten, demokratische Verfahren zu erlernen und demokratische Entscheidungen zu treffen. Link zum Original
  88. Die Mitwirkungsrechte von Schülern und Eltern werden besser ausgestaltet und genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb kommt der besseren Ausgestaltung und Nutzung der Mitwirkungsrechte von Schülerinnen und Schülern und Eltern, in Anlehnung an die Empfehlung des Bildungskonvents, eine besondere Bedeutung zu. Link zum Original
  89. Politische Bildung wird fester Bestandteil der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Man ist sich darin einig, die politische Bildung zu einem fest en Bestandteil der allgemeinen Bildungs- und Erziehungsarbeit an Schulen zu machen. Link zum Original
  90. Die Rahmenbedingungen für internationale Schulpartnerschaften und den Schüleraustausch werden weiter verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Rahmenbedingungen für internationale Schulpartnerschaften und den Schüleraustausch weiter verbessern, um die soziale, kulturelle und fremdsprachliche Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zu stärken. Link zum Original
  91. Das bestehende Schulnetz im Land wird gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darin einig, das bestehende Schulnetz im Land zu sichern. Link zum Original
  92. Schulschließungen über die gültige mittelfristige Schulentwicklungsplanung bis 2013/2014 hinaus sollen möglichst vermieden werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schulschließungen, die über die gültige mittelfristige Schulentwicklungsplanung der Schulträger bis zum Schuljahr 2013/2014 hinausgehen, sollen möglichst vermieden werden. Link zum Original
  93. Die regional differenzierte Schulnetzplanung wird im Planungszeitraum ab 2014/2015 fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das gegenwärtige Prinzip einer regional differenzierten Schulnetzplanung soll auch im neuen Planungszeitraum ab 2014/2015 fortgeführt werden. Link zum Original
  94. Die EU-Strukturfondsförderung zur Sanierung und Ausstattung von Schulen und Kindertagesstätten soll nach 2013 fortgesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner streben u. a. eine Fortsetzung der EU-Strukturfondsförderung zur Sanierung und Ausstattung von Schulen und Kindertagesstätten nach 2013 an. Link zum Original
  95. Ein Konzept für ein zusammengefasstes Budget von Trägern und Land zur eigenen Bewirtschaftung an Schulen wird erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beide Seiten verständigen sich auf die Erarbeitung eines Konzeptes zur Bereitstellung eines zusa mmenfassenden Budgets von Trägern und Land zur eigenen Bewirtschaftung an Schulen. Link zum Original
  96. Die Schulaufsicht wird als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Kultusministeriums neu ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unter den Koalitionspartnern besteht Einigkeit darüber, die Schulaufsicht als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Kultusministeriums neu auszurichten. Link zum Original
  97. Unter Einbeziehung der Abteilung 5 des Landesverwaltungsamts und des LISA soll eine effiziente Schulbehörde mit stärkerer regionaler Verantwortung entstehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Ziel besteht darin, eine effiziente Schulbehörde unter Einbeziehung der Abteilung 5 im Landesverwaltungsamt und des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LI SA) bei stärkerer regionaler Verantwortung zu entwickeln. Link zum Original
  98. Aufgaben und Organisation der Schulaufsicht werden angesichts wachsender Eigenverantwortung der Schulen und externer Evaluation neu bestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund der zunehmenden inhaltlichen und organisatorischen Eigenverantwortung der Schulen auf der einen Seite und neu entwickelter Instrumente zur Wahrnehmung der staatlichen Aufsichtspflicht durch externe Evaluation auf der anderen Seite müssen Aufgaben und Organisation der Schulaufsicht neu bestimmt werden. Link zum Original
  99. Die Träger der Erwachsenenbildung erhalten verlässliche Rahmenbedingungen und Finanzierung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sichern den Trägern der Erwachsenenbildung verlässliche Rahmenbedingungen und Finanzierung zu. Link zum Original
  100. Die Rahmenbedingungen der Erwachsenenbildung sollen regional ausgewogene Bildungsangebote sichern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen beide Seiten die Rahmenbedingungen für die Erwachsenenbildung so gestalten, dass regional ausgewogene Bildungsangebote gesichert werden und der Zugang zu diesen Angeboten allen Menschen offen steht. Link zum Original
  101. Der Zugang zu Angeboten der Erwachsenenbildung soll allen Menschen offenstehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus wollen beide Seiten die Rahmenbedingungen für die Erwachsenenbildung so gestalten, dass regional ausgewogene Bildungsangebote gesichert werden und der Zugang zu diesen Angeboten allen Menschen offen steht. Link zum Original
  102. Zusätzliche Möglichkeiten für gezielte Angebote zur Vorbereitung auf den Erwerb von Schulabschlüssen werden eröffnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beide Seiten wollen zusätzliche Möglichkeiten für gezielte Angebote zur Vorbereitung des Erwerbs von Schulabschlüssen eröffnen. Link zum Original
  103. Die sieben staatlichen Hochschulen sollen leistungsfähig erhalten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher wird es in dieser Legislaturperiode darauf ankommen, die sieben staatlichen Hochschulen weiter leistungsfähig zu erhalten und im zunehmenden Wettbewerb um nationale und internationale Ressourcen zu stärken. Link zum Original
  104. Die staatlichen Hochschulen sollen im Wettbewerb um nationale und internationale Ressourcen gestärkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher wird es in dieser Legislaturperiode darauf ankommen, die sieben staatlichen Hochschulen weiter leistungsfähig zu erhalten und im zunehmenden Wettbewerb um nationale und internationale Ressourcen zu stärken. Link zum Original
  105. Die Rahmenbedingungen für Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft werden gefestigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich werden die Rahmenbedingungen für Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft gefestigt und die Kooperationsmöglichkeiten von Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen der Forschung unterstützt. Link zum Original
  106. Kooperationen von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zugleich werden die Rahmenbedingungen für Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft gefestigt und die Kooperationsmöglichkeiten von Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen der Forschung unterstützt. Link zum Original
  107. Die engere Vernetzung der Wirtschaft des Landes mit den Wissenschaftseinrichtungen gilt als wesentlicher Bestandteil der Zukunftssicherung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus liegt in der noch engeren Vernetzung der Wirtschaft des Landes mit den Wissenschaftseinrichtungen ein wesentlicher Bestandteil der Zukunftssicherung. Link zum Original
  108. Zweckfreie und ergebnisoffene Grundlagenforschung, insbesondere an den Universitäten, wird als Teil der Zukunftssicherung angesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine zweckfreie und ergebnisoffene Grundlagenforschung, insbesondere an den Universitäten, ist Teil dieser Zukunftssicherung. Link zum Original
  109. Die Hochschulstrukturreform von 2004 wird evaluiert, um Fehlentwicklungen früherer Hochschulsteuerung zu beseitigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Hochschulstrukturreform aus dem Jahr 2004 hat zu einer erkennbaren Profilierung der Hochschulen beigetragen. Gleichwohl soll eine Evaluierung dieser Strukturreform vorgenommen werden, um inzwischen erkennbare Fehlentwicklungen früherer Hochschulsteuerung zu beseitigen. Link zum Original
  110. Für tiefgreifende Umstrukturierungen der Hochschullandschaft des Landes besteht derzeit keine Veranlassung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Diese Evaluierung kann den bereits für die anstehende Legislaturperiode mit den Hochschulen in den Zielvereinbarungen vereinbarten „Planungsimpuls“ vorbereiten, wobei sich die Koalitionspartner einig sind, dass es für tief greifende Maß nahmen zur Umstrukturierung der sachsenanhaltischen Hochschullandschaft aktuell keine Veranlassung gibt. Link zum Original
  111. Einzelne Hochschulen erhalten auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, besondere Modelle der Kooperation, Integration oder Leitung zu erproben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich dafür ein, dass einzelne Hochschulen auf freiwilliger Basis besondere Modelle der Kooperation, der Integration oder der Leitung eine Erprobungsmöglichkeit erhalten. Link zum Original
  112. Die vom Land finanzierten wissenschaftlichen Einrichtungen in Wittenberg sollen zusammengeführt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beide Seiten streben eine Zusammenführung der durch das Land finanzierten wissenschaftlichen Einrichtungen in Wittenberg mit dem Ziel der Vereinfachung von Zuständigkeiten, der Leistungssteigerung durch Synergieeffekte und damit der effizienten Verwendung der Zuschussmittel des Landes an. Link zum Original
  113. Zum Ende der Zielvereinbarungsperiode 2013 werden mit den Hochschulen neue Vereinbarungen mit grundsätzlich fünfjähriger Laufzeit angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden zum Ende der laufenden Zielvereinbarungsperiode im Jahr 2013 Vereinbarungen mit den Hochschulen angestrebt, die grundsätzlich wieder eine fünfjährige Laufzeit haben. Link zum Original
  114. Die teilweise leistungsorientierte Mittelvergabe an die Hochschulen wird im bis 2013 vereinbarten Umfang umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Modell einer teilweise leistungsorientierten Mittelvergabe (LOM) an die Hochschulen des Landes wird als wesentliches Anreizinstrument begriffen und soll in dem durch entsprechenden Rahmenvertrag aus dem Jahr 2010 bis zum Jahr 2013 vereinbarten Umfang umgesetzt werden. Link zum Original
  115. Die Hochschulen werden bei einem breiten Weiterbildungsangebot unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bemühungen der Hochschulen, ein breites Weiterbildungsangebot vorzuhalten, werden nachdrücklich unterstützt. Link zum Original
  116. Einnahmen der Hochschulen aus unternehmerischer Tätigkeit werden nicht auf ihr Landesbudget angerechnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit finden keine Anrechnung auf die landesseitige Budgetierung der Hochschulen. Link zum Original
  117. Die Administration des Hochschulbaus wird kritisch überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass die Administration des Hochschulbaus einer kritischen Revision bedarf. Link zum Original
  118. Studiengebühren für Regelstudiengänge bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und für einen darauf aufbauenden Master werden an staatlichen Hochschulen abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    An den staatlichen Hochschulen des Landes wird es weiterhin keine Studiengebühren für Regelstu diengänge bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und in einem weiteren darauf aufbauenden Masterstudiengang geben. Link zum Original
  119. Der Aufbau einer Stipendienkultur, insbesondere mit der Wirtschaft, wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Aufbau einer Stipendienkultur insbesondere in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft soll gefördert werden. Link zum Original
  120. Die Hochschulen werden bei der Erfüllung der Anforderungen des Hochschulpakts II unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 21 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wer den die Hochschulen bei der Erfüllung der Anforderungen des Hochschulpaktes II unterstützen und die kurzfristige Zuweisung der entsprechenden Bundesmittel sicherstellen. Link zum Original
  121. Die kurzfristige Zuweisung der Bundesmittel aus dem Hochschulpakt II wird sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wer den die Hochschulen bei der Erfüllung der Anforderungen des Hochschulpaktes II unterstützen und die kurzfristige Zuweisung der entsprechenden Bundesmittel sicherstellen. Link zum Original
  122. Die Studierquote im Land soll erhöht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es besteht Einigkeit darüber, dass die Studierquote im Lande erhöht werden muss. Link zum Original
  123. Der Hochschulzugang wird weiter erleichtert, insbesondere für berufsbegleitende und duale Studiengänge.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die dafür von den Hochschulen einzuleitenden Maßnahmen werden die Koalitionspartner begleiten und darauf hinwirken, dass der Hochschulzugang weiter erleichtert wird. Dies gilt insbesondere für berufsbegleitende und duale Studiengänge. Link zum Original
  124. Duale Studienangebote an den staatlichen Hochschulen werden weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden auf einen weiteren Ausbau dualer Studienangebote an den staatlichen Hochschulen hinwirken, um insbesondere auch dem Bedarf von Wirtschaft und Verwaltung nach qualifizierten Fachkräften Rechnung zu tragen. Link zum Original
  125. Die Umstellung auf Bachelor und Master wird gemeinsam mit Hochschul- und Studierendenvertretern evaluiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 21 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit Hochschul- und Studierendenvertretern soll auf Grundlage der „Warener Beschlüsse“ der KMK (2009) eine Evaluierung des Umstell ungsprozesses vorgenommen werden. Link zum Original
  126. Der Zugang zu Masterstudiengängen wird im Dialog mit den Studierenden gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere der Zugang zu Masterstudiengängen ist im Dialog mit den Studierenden zu gestalten. Link zum Original
  127. Die Hochschulen werden bei der Senkung der Studienabbrecherquote unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Bemühungen der Hoch schulen unterstützen, die Studienabbrecherquote zu senken. Link zum Original
  128. Die Hochschulen werden bei der Fortentwicklung des Akkreditierungsmodells unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 22 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Hochschulen in ihren Bemühungen um Fortentwicklung des Akkreditierungsmodells unterstützen. Link zum Original
  129. Das Land unterstützt die Hochschulen bei einer Beteiligung am dialogorientierten Serviceverfahren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für den Fall der Beteiligung am dialogorientierten Servicever fahren wird das Land die Hochschulen unterstützen. Link zum Original
  130. Eine Rückkehr zu Diplom- und Magisterabschlüssen wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Rückkehr zu Diplom-/Magister-Abschlüssen lehnen die Koalitionspartner ab. Link zum Original
  131. Das Land unterstützt Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beim kooperativen Ausbau und bei der Sicherung wissenschaftlicher Leuchttürme.

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    Wortlaut im Vertrag
    Landesseitig werden Bemühungen der Hoch schulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützt, die dem weiteren kooperativen Ausbau und der Sicherung von „Leuchttürmen“ (wissenschaftliche Schwerpunkte, Zentren, Cluster) dienen. Link zum Original
  132. Die Instrumente der Forschungsförderung werden überprüft und inhaltlich weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang sind die Instrumente der Forschungsförderung zu überprüfen und inhaltlich zu qualifizieren. Link zum Original
  133. Die Beteiligung an EU-Förderprogrammen soll durch geeignete Maßnahmen gesteigert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine verstärkte Partizipation an EU- Förderprogrammen zu erreichen. Link zum Original
  134. Weitere hochrangige Forschungsinstitute sollen in Kooperation mit den nationalen Wissenschaftsgesellschaften eingerichtet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 22 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ein wichtiges wissenschaftspolitisches Ziel ist die Einrichtung weiterer hochrangiger Forschungsinstitute in Kooperation mit den nationalen Wissenschaftsgesellschaften. Link zum Original
  135. Die innovationsorientierte Forschung wird weiter gefördert und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die innovationsorientierte Forschung ist weiterhin zu fördern und auszubauen. Link zum Original
  136. Anwendungsorientierte Forschungseinrichtungen werden gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 22 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang sind auch anwendungsorientierte Forschungseinrichtungen zu fördern. Link zum Original
  137. Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden bei der Einwerbung von Drittmitteln besonders unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bemühungen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen um die Einwerbung von Drittmitteln verdienen in besonderem Maße Beachtung und Unterstützung. Link zum Original
  138. Die Rahmenbedingungen für Unternehmensausgründungen aus Hochschulen werden verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 22 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Rahmenbedingungen für die Ausgründung von Unternehmen aus den Hochschulen verbessern. Link zum Original
  139. Gesetzliche Spielräume zur Flexibilisierung der W-Besoldung werden genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden gesetzliche Spielräume für die Flexibilisierung der W- Besoldung nutzen. Dazu zählen insbesondere der Abbau von Zugangsbarrieren durch Altersbeschränkungen und die erleichterte Einrichtung von „Senior- Professuren“ für Ruhestandsprofessorinnen und -professoren. Link zum Original
  140. Zugangsbarrieren durch Altersbeschränkungen bei Professuren werden abgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 22 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden gesetzliche Spielräume für die Flexibilisierung der W- Besoldung nutzen. Dazu zählen insbesondere der Abbau von Zugangsbarrieren durch Altersbeschränkungen und die erleichterte Einrichtung von „Senior- Professuren“ für Ruhestandsprofessorinnen und -professoren. Link zum Original
  141. Die Einrichtung von Senior-Professuren für Professorinnen und Professoren im Ruhestand wird erleichtert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 22 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden gesetzliche Spielräume für die Flexibilisierung der W- Besoldung nutzen. Dazu zählen insbesondere der Abbau von Zugangsbarrieren durch Altersbeschränkungen und die erleichterte Einrichtung von „Senior- Professuren“ für Ruhestandsprofessorinnen und -professoren. Link zum Original
  142. Die Einstellung nichtwissenschaftlichen Personals an den Hochschulen wird erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Einstellung nichtwissenschaftlichen Pers onals an den Hochschulen des Landes erleichtern und den Hochschulsektor aus dem Personal-Service-Center-Verfahren (PSC) herausnehmen, um dessen Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Link zum Original
  143. Der Hochschulsektor wird aus dem Personal-Service-Center-Verfahren herausgenommen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 23 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Einstellung nichtwissenschaftlichen Pers onals an den Hochschulen des Landes erleichtern und den Hochschulsektor aus dem Personal-Service-Center-Verfahren (PSC) herausnehmen, um dessen Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Link zum Original
  144. Die Landesgraduiertenförderung wird zur Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses ausgeweitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 23 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der wissenschaftliche Nachwuchs soll durch eine Ausweitung der Landesgraduiertenförderung unterstützt werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass auch Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) eine akademische Weiterqualifizierung anstreben können. Link zum Original
  145. Auch Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen sollen eine akademische Weiterqualifizierung anstreben können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 23 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der wissenschaftliche Nachwuchs soll durch eine Ausweitung der Landesgraduiertenförderung unterstützt werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass auch Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) eine akademische Weiterqualifizierung anstreben können. Link zum Original
  146. Den Hochschulen werden tarifvertragliche Tarifsteigerungen auch über die laufende Zielvereinbarung hinaus erstattet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 23 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner treten dafür ein, dass das Land Tarifvertragspartner für die Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst bleibt; daher sichern sie den Hochschulen die Erstattung der durch Tarifverträge vereinbarten Tarifsteigerungen auch über den Zeitraum der laufenden Zielvereinbarung hinaus zu. Link zum Original
  147. Der Anteil von Frauen unter Nachwuchswissenschaftlern und Professoren an den Hochschulen soll nachhaltig steigen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 23 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner fordern, dass der Anteil weiblicher Nachwuchswissenschaftler und Professoren an den Hochschulen nachhaltig gesteigert wird. Link zum Original
  148. In den nächsten Zielvereinbarungen mit den Hochschulen soll eine Gleichstellungsquote von mindestens 40 Prozent vereinbart werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Ziel besteht darin, bei den nächsten Zielvereinbarungen mit den Hochschulen eine Gleichstellungsquote von mindestens 40 Prozent zu vereinbaren. Link zum Original
  149. Maßnahmen der Hochschulen zur Erlangung des Zertifikats „Familienfreundliche Hochschule“ werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 23 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Beide Seiten unterstützen Maßnahmen der Hochschul en zur Erlangung des Zertifikats „Familienfreundliche Hochschule“ und zur Verbesserung der Bedingungen von Studierenden mit Kindern. Link zum Original
  150. Die Bedingungen für Studierende mit Kindern sollen verbessert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 23 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Beide Seiten unterstützen Maßnahmen der Hochschul en zur Erlangung des Zertifikats „Familienfreundliche Hochschule“ und zur Verbesserung der Bedingungen von Studierenden mit Kindern. Link zum Original
  151. Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Studierenden nach einer Baby- oder Familienpause werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden Maßnahmen unterstützen, die die Wiedereingliederung von Studierenden nach Baby- oder Familienpause fördern. Link zum Original
  152. Die Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen wird im Einvernehmen mit ihnen fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 23 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die gesteigerte Eigenverantwortung der Hochschulen hat in den vergangenen Jahren die positive Entwicklung der Hochschullandschaft befördert. Diese Entwicklung wird im Einvernehmen mit den Hochschulen fortgesetzt. Link zum Original
  153. Die Mitbestimmungsrechte in Fachbereichs- und Hochschulgremien werden gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Mitbestimmungsrechte in den verschiedenen Fachbereichs- und Hochschulgremien als ein wesentliches Kriterium für eine demokratische Hochschule sichern und insbesondere auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen notwendigen Entscheidungsrechten der Hochschulleitung sowie Mitbestimmung und Mitwirkung in den Hochschulgremien achten. Link zum Original
  154. Auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Entscheidungsrechten der Hochschulleitung und Mitbestimmung in den Gremien wird geachtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 23 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition wird die Mitbestimmungsrechte in den verschiedenen Fachbereichs- und Hochschulgremien als ein wesentliches Kriterium für eine demokratische Hochschule sichern und insbesondere auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen notwendigen Entscheidungsrechten der Hochschulleitung sowie Mitbestimmung und Mitwirkung in den Hochschulgremien achten. Link zum Original
  155. Ein Ausbau der Kuratorien zu Hochschulräten wird abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 23 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Entwicklung der staatlichen Hochschulen hat sich die externe Begleitung der Leitungsebenen durch Kuratorien bewährt. Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass ein Ausbau dies er Gremien zu so genannten „Hochschulräten“ nicht erforderlich ist und das bisherige Modell des Zusammenwirkens des Ministeriums und der Hochschulen grundsätzlich erhalten bleibt. Link zum Original
  156. Das bisherige Modell des Zusammenwirkens von Ministerium und Hochschulen bleibt grundsätzlich erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Entwicklung der staatlichen Hochschulen hat sich die externe Begleitung der Leitungsebenen durch Kuratorien bewährt. Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass ein Ausbau dies er Gremien zu so genannten „Hochschulräten“ nicht erforderlich ist und das bisherige Modell des Zusammenwirkens des Ministeriums und der Hochschulen grundsätzlich erhalten bleibt. Link zum Original
  157. Beide Universitätsklinika sollen mit unterschiedlicher Ausrichtung als Zentren medizinischer Forschung und Krankenversorgung erhalten bleiben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 24 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Es besteht die Absicht, beide Klinika mit unterschiedlicher Ausrichtung als Zentren medizinischer Forschung und Krankenversorgung zu erhalten. Dabei werden jedoch alle Möglichkeiten sinnvoller Kooperation auszuschöpfen und die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu berücksichtigen sein. Link zum Original
  158. Die Möglichkeiten sinnvoller Kooperation der Universitätsklinika werden ausgeschöpft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 24 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Es besteht die Absicht, beide Klinika mit unterschiedlicher Ausrichtung als Zentren medizinischer Forschung und Krankenversorgung zu erhalten. Dabei werden jedoch alle Möglichkeiten sinnvoller Kooperation auszuschöpfen und die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu berücksichtigen sein. Link zum Original
  159. Bei der Hochschulmedizin werden die Empfehlungen des Wissenschaftsrats berücksichtigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 24 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Es besteht die Absicht, beide Klinika mit unterschiedlicher Ausrichtung als Zentren medizinischer Forschung und Krankenversorgung zu erhalten. Dabei werden jedoch alle Möglichkeiten sinnvoller Kooperation auszuschöpfen und die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu berücksichtigen sein. Link zum Original
  160. Das Hochschulmedizingesetz wird in der Legislaturperiode überprüft und novelliert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 24 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sehen die Notwendigkeit, das Hoch schulmedizingesetz (HMG LSA) auf der Grundlage des Evaluationsbe richtes des Wissenschaftsrates und der Rechtsprechung in dieser Legislaturperiode einer Revision zu unterziehen und zu novellieren. Link zum Original
  161. In allen Zielvereinbarungen mit den Hochschulen erhält die Lehrerbildung besondere Aufmerksamkeit.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 24 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei allen Zielvereinbarungen ist der Lehrerbildung eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Link zum Original
  162. Unternehmerisches Denken und Handeln wird bereits in der Schule gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 27 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb ist unternehmerisches Denken und Handeln bereits in der Schule zu fördern. Link zum Original
  163. Die Berufsschulen sichern die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachträglich zu erwerben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Berufsschulen sichern die Möglichkeit des nachträglichen Erwerbs eines Schulabschlusses. Link zum Original
  164. Die Kooperation von Hochschulen und Wirtschaft wird weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich dafür ein, die Kooperation von Hochschulen und Wirtschaft weiter auszubauen, die Angebote dualer Studiengänge fortzuentwickeln, die gezielte Qualifikation älterer Arbeitnehmer zu organisieren, Sachsen-Anhalt zu einem familienfreundlichen Wirtschaftsstandort zu profilieren und den zentralen Arbeitskräftepool auszubauen. Link zum Original
  165. Die Angebote dualer Studiengänge werden fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich dafür ein, die Kooperation von Hochschulen und Wirtschaft weiter auszubauen, die Angebote dualer Studiengänge fortzuentwickeln, die gezielte Qualifikation älterer Arbeitnehmer zu organisieren, Sachsen-Anhalt zu einem familienfreundlichen Wirtschaftsstandort zu profilieren und den zentralen Arbeitskräftepool auszubauen. Link zum Original
  166. Gefestigte Kenntnisse in Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und Naturwissenschaften gelten als Grundlage einer anspruchsvollen Berufsausbildung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine gezielte Festigung in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen sowie anwendungsbereites Wissen in den naturwissenschaftlichen Fächern sind die Grundlage für eine anspruchsvolle Berufsausbildung. Link zum Original
  167. Die Zahl der Ausbildungsabbrüche wird durch gezielte Maßnahmen deutlich verringert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zahl der Ausbildungsabbrüche ist durch gezielte Maßnahmen deutlich zu verringern. Link zum Original
  168. Eine frühzeitigere Berufsorientierung wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben einer besseren Ausbildungsreife gilt es auch, eine frühzeitigere Berufsorientierung zu fördern. Link zum Original
  169. Das duale Ausbildungssystem wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich für ei ne Stärkung des dualen Ausbildungssystems, die Vorbereitung auf die Ausbildung durch mehr Praktikumstage in den einzelnen Ausbildungsberufen und eine bessere Durchlässigkeit bei den einzelnen Ausbildungsstufen ein. Link zum Original
  170. Mehr Praktikumstage in den Ausbildungsberufen sollen auf die Ausbildung vorbereiten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich für ei ne Stärkung des dualen Ausbildungssystems, die Vorbereitung auf die Ausbildung durch mehr Praktikumstage in den einzelnen Ausbildungsberufen und eine bessere Durchlässigkeit bei den einzelnen Ausbildungsstufen ein. Link zum Original
  171. Die Durchlässigkeit zwischen den Ausbildungsstufen wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich für ei ne Stärkung des dualen Ausbildungssystems, die Vorbereitung auf die Ausbildung durch mehr Praktikumstage in den einzelnen Ausbildungsberufen und eine bessere Durchlässigkeit bei den einzelnen Ausbildungsstufen ein. Link zum Original
  172. Die Berufsschulen werden als Träger der dualen Berufsausbildung gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Berufsschulen sind als wichtiger Träger der dualen Berufsausbildung zu stärken. Link zum Original
  173. Kindertageseinrichtungen werden zu Kinder-Eltern-Zentren mit Austauschangeboten für Familien weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch eine Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen zu Kinder-Eltern-Zentren können Familien Angebote zum Austausch mit anderen Eltern oder mit Pädagoginnen und Pädagogen unterbreitet werden. Link zum Original
  174. Im ländlichen Raum wird ein bedarfsgerechtes schulisches Angebot sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum sind ein bedarfsgerechtes schulisches Angebot, eine dauerhafte gesundheitliche Versorgung und ein bedarfsgerechter Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sicherzustellen. Link zum Original
  175. Die agrarwissenschaftlichen Institutionen werden zu einem Kompetenznetzwerk Agrarwissenschaften entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sachsen-Anhalt verfügt, wie kaum ein anderes Bundesland, über agrarwissenschaftliche Institutionen. Dieses Potenzial wollen die Koalitionspartner nutzen und zu einem Kompetenznetzwerk „Agrarwissenschaften“ entwickeln. Link zum Original
  176. Kulturelle Bildungsangebote werden Aufgabe aller Bildungseinrichtungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich dafür ein, dass kulturelle Bildungsangebote eine Aufgabe aller Bildungseinrichtungen werden und ein integraler Bestandteil der Kultureinrichtungen sind. Link zum Original
  177. Kinder und Jugendliche sollen frühzeitig den Umgang mit Informationen und eigenen Daten erlernen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor allem Kinder und Jugendliche müssen frühzeitig den Umgang mit Informationen und ihren eigenen Daten er lernen. Link zum Original
  178. Die Medienbildung erhält einen höheren Stellenwert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dazu muss der Medienbildung ein höherer Stellenwert zugestanden werden. Link zum Original
  179. Die Lehrpläne werden an moderne Anforderungen der Medienbildung angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Neben der Anpassung der Lehrpläne muss auch die Lehrerausbildung den modernen Anforderungen angepasst werden. Link zum Original
  180. Die Lehrerausbildung wird an moderne Anforderungen der Medienbildung angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Neben der Anpassung der Lehrpläne muss auch die Lehrerausbildung den modernen Anforderungen angepasst werden. Link zum Original
  181. Demokratische und humanistische Werte werden in Schule, Jugendarbeit und politischer Bildung intensiver vermittelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns ressortübergreifend dafür ein, dass mehr Menschen sich aktiv für unser Gemeinwesen engagieren, dass demokratische und humanistische Werte in Schule, Jugendarbeit und politischer Bildung noch intensiver vermittelt werden und dass antidemokratischen Tendenzen Einhalt geboten wird. Link zum Original
  182. Das Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ wird konsequent ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" ist dazu ein wichtiger Beitrag und soll in Sachsen-Anhalt konsequent ausgebaut werden. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU ST 15, SPD ST 8 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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