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Der Vertrag enthält 58 von 903 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 58
  1. Die Gemeindestrukturen werden weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Land hat leistungsstarke und zukunftsorientierte Gemeindestrukturen erhalten, die nun weiterentwickelt werden. Link zum Original
  2. Der demografische Wandel gilt als gesamtgesellschaftliche Herausforderung mit großen Chancen für das Land.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den demografischen Wandel sehen die Koalitionspartner als gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die für Sachsen-Anhalt auch große Chancen bietet. Link zum Original
  3. Die Erfahrungen aus der Internationalen Bauausstellung Stadtumbau werden in eine bundesweite Demografiestrategie eingebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das haben die Erfahrungen aus der Internationalen Bauausstellung „Stadtumbau“ eindrucksvoll belegt. Dieses Wissen werden wir nutzen und in eine bundesweite Demografiestrategie einbringen. Link zum Original
  4. Der kommunale Finanzausgleich bleibt aufgabenbezogen und wird fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zur Aufgabenbezogenheit des kommunalen Finanzausgleiches und werden diese fortentwickeln. Link zum Original
  5. Das geltende Finanzausgleichsgesetz wird für 2012 im Grundsatz fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie kommen überein, das derzeit geltende Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zunächst für das Jahr 2012 dem Grunde nach fortzuschreiben. Link zum Original
  6. Es wird geprüft, wie unterschiedliche kommunale Belastungen und flächen- oder dichtebedingte Bedarfe im aufgabenbezogenen Finanzausgleich berücksichtigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hierbei soll auch geprüft werden, in wie weit unterschiedliche kommunale Belastungen sowie objektive unterschiedliche Bedarfe bedingt durch Fläche und Bevölkerungsdichte in einem aufgabenbezogenen FAG berücksichtigt werden. Link zum Original
  7. Ein neues Finanzausgleichsgesetz mit auskömmlicher und angemessener Finanzausstattung der Kommunen wird erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unter Berücksichtigung der in Folge der Gemeindegebietsreform in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 gewonnenen Erkenntnisse soll im Ergebnis ein neues Finanzausgleichsgesetz, welches eine auskömmliche und angemessene Finanzausstattung garantiert, erarbeitet werden. Dem wird ein unabhängiges Gutachten, das unter anderem die Angemessenheit kommunaler Ausgaben untersucht, zu Grunde gelegt. Link zum Original
  8. Dem neuen Finanzausgleichsgesetz wird ein unabhängiges Gutachten zur Angemessenheit kommunaler Ausgaben zugrunde gelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unter Berücksichtigung der in Folge der Gemeindegebietsreform in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 gewonnenen Erkenntnisse soll im Ergebnis ein neues Finanzausgleichsgesetz, welches eine auskömmliche und angemessene Finanzausstattung garantiert, erarbeitet werden. Dem wird ein unabhängiges Gutachten, das unter anderem die Angemessenheit kommunaler Ausgaben untersucht, zu Grunde gelegt. Link zum Original
  9. Das Teilentschuldungsprogramm Stark II für Kommunen wird mit der Investitionsbank fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Teilentschuldungsprogramm Stark II wird mit Hilfe der Investitionsbank fortgeführt und Stark III zur Schulbausanierung aufgelegt. Link zum Original
  10. Die Gewerbesteuer bleibt zur Sicherung kommunaler Einnahmen erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner stimmen überein, dass die Gewerbesteuer zur Sicherung kommunaler Einnahmen erhalten werden muss. Link zum Original
  11. Regionalbudgets aus der Wirtschaftsförderung werden zur eigenständigen Regionalentwicklung genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Instrument der Regionalbudgets aus der Wirtschaftsförderung soll zur Forcierung der eigenständigen Regionalentwicklung genutzt werden. Hierbei sind die Erfahrungen der regionalen Arbeitsgemeinschaften zu nutzen. Link zum Original
  12. Die Erfahrungen der regionalen Arbeitsgemeinschaften werden dabei genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Instrument der Regionalbudgets aus der Wirtschaftsförderung soll zur Forcierung der eigenständigen Regionalentwicklung genutzt werden. Hierbei sind die Erfahrungen der regionalen Arbeitsgemeinschaften zu nutzen. Link zum Original
  13. Der Abwanderung aus den Dörfern wird entgegengewirkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dem Trend der Abwanderung aus den Dörfern ist entgegenzuwirken. Link zum Original
  14. Nach den Gebietsreformen sollen sich die Kommunen in den neuen Strukturen entwickeln und konsolidieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind der Überzeugung, dass mit den abgeschlossenen Gebietsreformen die Voraussetzungen für leistungsfähige Strukturen geschaffen worden sind und es in den nächsten Jahren darauf ankommt, dass sich die Kommunen in den neuen Strukturen entwickeln und konsolidieren. Link zum Original
  15. Freiwillige weitergehende Gebietsänderungen werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Soweit freiwillig weitergehende Gebietsänderun gen angestrebt werden, findet dies unsere Unterstützung. Link zum Original
  16. Das Rathaus soll Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen, dass das Rathaus Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen wird. Link zum Original
  17. Eine interkommunale Funktionalreform verlagert zweckmäßige Aufgaben, etwa nach Feld- und Forstordnungsgesetz, Kinderförderungsgesetz sowie Straßenverkehrs- und Bauordnungsrecht, auf die Ortsebene.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie streben deshalb eine interkommunale Funktionalreform mit dem Ziel der orts- und bürgernahen Erledigung von hierfür zwe ckmäßigen Aufgaben an. Hierunter fallen insbesondere Aufgaben nach dem Feld- und Forstordnungsgesetz, nach dem Kinderförderungsgesetz sowie nach dem Straßenverkehrs- und Bauordnungsrecht. Link zum Original
  18. Die interkommunale Zusammenarbeit wird verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner halten eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit für erforderlich. Link zum Original
  19. Kooperationen zwischen Gebietskörperschaften werden durch Gesetzgebung und Anreize gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kooperative Ansätze zwischen den Gebietskörperschaften sollen durch die Gesetzgebung weiter befördert und durch geeignete Anreize unterstützt werden. Link zum Original
  20. Bei Aufgabenverlagerungen auf Kommunen wird das Konnexitätsgebot uneingeschränkt beachtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das mit der Aufgabenverlagerung im Zusammenhang stehende Konnexitäts gebot findet hierbei uneingeschränkte Beachtung. Link zum Original
  21. Die Kommunen werden als wirtschaftliche Akteure vor Ort gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner kommen darin überein, dass die Kommunen als wirtschaftliche Akteure vor Ort zu stärken sind. Hierzu sollen gesetzliche Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung, wie sie bis 2002 hinsichtlich der einfachen Subsidiaritätsklausel galten, wieder geschaffen werden. Link zum Original
  22. Die bis 2002 geltende einfache Subsidiaritätsklausel für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen wird wieder eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner kommen darin überein, dass die Kommunen als wirtschaftliche Akteure vor Ort zu stärken sind. Hierzu sollen gesetzliche Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung, wie sie bis 2002 hinsichtlich der einfachen Subsidiaritätsklausel galten, wieder geschaffen werden. Link zum Original
  23. Das Örtlichkeitsprinzip für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen wird gelockert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Örtlichkeitsprinzip soll unter Wahrung der Interessen der Kommunen des Landes, in den en eine Betätigung erfolgt, gelockert werden. Link zum Original
  24. Es wird geprüft, inwieweit kommunale wirtschaftliche Betätigung außerhalb des Landes möglich sein soll.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner prüfen unter welchen Umständen und in welchem Umfang eine wirtschaftliche Betätigung auch außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt möglich sein soll. Link zum Original
  25. Eine Abweichung von der Globalkalkulation bei Beiträgen für leitungsgebundene Ver- und Entsorgung wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner prüfen die Option einer Abweichung von der Globalkalkulation für Beiträge von leitungsgebundenen Ver- und Entsorgerleist ungen. Alternativ wäre eine Lösung wie in Sachsen zu prüfen, wo die Beitragserhebung als „Kann“- Bestimmung mit dem Hinweis auf die kommunale Selbstverwaltung formuliert ist. Link zum Original
  26. Alternativ wird eine Kann-Regelung zur Beitragserhebung nach sächsischem Vorbild geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner prüfen die Option einer Abweichung von der Globalkalkulation für Beiträge von leitungsgebundenen Ver- und Entsorgerleist ungen. Alternativ wäre eine Lösung wie in Sachsen zu prüfen, wo die Beitragserhebung als „Kann“- Bestimmung mit dem Hinweis auf die kommunale Selbstverwaltung formuliert ist. Link zum Original
  27. Die Doppik soll sich als Verfahren der kommunalen Buchführung etablieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind si ch einig, dass sich das doppische System als Verfahren in der kommunalen Buchführung etablieren soll. Link zum Original
  28. Die Angemessenheit der Abschreibung in der kommunalen Doppik wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Angemessenheit der Abschreibung ist zu prüfen. Link zum Original
  29. Gemeinden und Landkreise erhalten per Änderung der Gemeindeordnung ein dauerhaftes Wahlrecht zwischen Doppik und erweiterter Kameralistik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung soll den Gemeinden und Landkreisen allerdings ein dauerhaftes Wahlrecht zwischen doppischen System und erweiterter Kameralistik eingeräumt und die Gemeindeordnung dahingehend geändert werden. Link zum Original
  30. Eine Ausweitung der kommunalen Prüfzuständigkeiten des Landesrechnungshofs wird nicht für erforderlich gehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Prüfzuständigkeiten des Landesrechnungshofes auf kommunaler Ebene haben sich bewährt. Eine Ausweitung dieser Zuständigkeiten wird daher als nicht erforderlich erachtet. Link zum Original
  31. Die kommunalen Spitzenverbände erhalten in der Geschäftsordnung des Landtags ein Anhörungsrecht bei Gesetzen zu kommunalen Angelegenheiten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen einer Novellierung der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen- Anhalt wer den wir uns dafür einsetzen, dass den kommunalen Spitzenverbänden des Landes bei Gesetzen, die kommunale Angelegenheiten berühren, ein Anhörungsrecht eingeräumt wird. Link zum Original
  32. Kommunalpolitische Vereinigungen werden angemessen gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kommunalpolitische Vereinigungen leisten eine wichtige Ar beit zur Aus-, Fort- und Weiterbildung ehrenamtlich Tätiger. Daher werden wir uns für eine angemessene Förderung dieser Vereinigungen einsetzen. Link zum Original
  33. Für kommunale Investitionen werden möglichst hohe Förderquoten des Landes angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben daher möglichst hohe Förderquoten des Landes und weiterhin eine Beteiligung der Kommunen an den Solidarpaktmitteln in Form einer Investitionspauschale im FAG an, um den Kommunen weiterhin die Möglichkeit der Realisierung nachhaltiger Investitionen zu eröffnen. Link zum Original
  34. Die Kommunen werden über eine Investitionspauschale im Finanzausgleichsgesetz weiter an den Solidarpaktmitteln beteiligt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben daher möglichst hohe Förderquoten des Landes und weiterhin eine Beteiligung der Kommunen an den Solidarpaktmitteln in Form einer Investitionspauschale im FAG an, um den Kommunen weiterhin die Möglichkeit der Realisierung nachhaltiger Investitionen zu eröffnen. Link zum Original
  35. Das Landesprogramm zur Bewältigung des demografischen Wandels und Förderung der Regionalentwicklung wird ergänzend zum Programm „Kleine Städte und Gemeinden“ fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ergänzend zum Bund-Länder-Programm „Kleine Städte und Gemeinden“ wird zur Gestaltung des demografischen Wandels für Investitionen zur Sicherung und Stärkung der Daseinsvorsorge das bestehende Programm zur Bewältigung des demografischen Wandels und Förderung der Regionalentwicklung fortgeführt. Link zum Original
  36. Das Land bringt seine besonderen Interessen aktiv in die Demografiestrategie des Bundes bis 2012 ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen sich bei der Formulierung der Demografiestrategie des Bundes bis 2012 mit den besonderen Interessen Sachsen-Anhalts aktiv einbringen. Link zum Original
  37. Kennziffern zur Bevölkerungsentwicklung werden auf Ortsteilebene, vor allem für die zentralen Orte, erfasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus befürworten die Koalitionspartner die Erfassung vorhandener Kennziffern zur Bevölkerungsentwicklung auf Ortsteilebene vor allem für die zentralen Orte. Link zum Original
  38. Die Erfahrungen des Landes mit dem demografischen Wandel werden auf europäischer Ebene eingebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bereits vielfältigen eigenen Erfahrungen Sachsen-Anhalts mit dem demografischen Wandel sollen auch auf europäischer Ebene eingebracht und die transnationale Zusammenarbeit intensiviert werden, um die europäische Förderfähigkeit von Regionen in Sachsen-Anhalt zu stärken. Link zum Original
  39. Die transnationale Zusammenarbeit wird intensiviert, um die europäische Förderfähigkeit der Regionen des Landes zu stärken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bereits vielfältigen eigenen Erfahrungen Sachsen-Anhalts mit dem demografischen Wandel sollen auch auf europäischer Ebene eingebracht und die transnationale Zusammenarbeit intensiviert werden, um die europäische Förderfähigkeit von Regionen in Sachsen-Anhalt zu stärken. Link zum Original
  40. Demografische Entwicklung und Klimawandel werden bei Landesplanung und Bauen stärker berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind si ch darin einig, dass die demografische Entwicklung und der Klimawandel bei der Landesplanung und beim Bauen stärker zu berücksichtigen sind. Link zum Original
  41. Die zentralen Orte werden nachhaltig gestärkt, um die wohnortnahe Daseinsvorsorge zu sichern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Entwicklung der Regionen wird maßgeblich von gut funktionierenden Zentren beeinflusst. Diese wollen wir nachhaltig stärken und damit die Daseinsvorsorge in der Nähe für alle Bürgerinnen und Bürger sichern. Link zum Original
  42. Leistungsfähige Zentren sollen das Umland in der Entwicklung mitziehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Leistungsfähige Zentren sollen das Umland in der Entwicklung mitziehen. Link zum Original
  43. Fehlentwicklungen zulasten der Funktionen zentraler Orte werden durch landesgesetzliche Regelungen verhindert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Fehlentwicklungen, welche die Funktionen der zentralen Orte nachteilig beeinflussen, sind durch geeignete landesgesetzliche Regelungen zu verhindern. Link zum Original
  44. Die Unterstützung von Entwicklungsimpulsen wird künftig auf zentrale Orte konzentriert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass die Unterstützung von Entwicklungsimpulsen künftig auf zentrale Orte konzentriert wird. Link zum Original
  45. Das Landesplanungsgesetz wird novelliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Landesplanungsgesetz soll novelliert werden. Link zum Original
  46. Das Landesplanungsgesetz wird an das Raumordnungsgesetz des Bundes angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben der erforderlichen Anpassung an das Raumordnun gsgesetz des Bundes sollen die Struktur und die Aufgabenverteilung in der Landes- und Regionalplanung klar und effizient geregelt werden. Link zum Original
  47. Struktur und Aufgabenverteilung in der Landes- und Regionalplanung werden klar und effizient geregelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben der erforderlichen Anpassung an das Raumordnun gsgesetz des Bundes sollen die Struktur und die Aufgabenverteilung in der Landes- und Regionalplanung klar und effizient geregelt werden. Link zum Original
  48. Auf Grundlage des Landesentwicklungsplans wird ein intelligentes Flächenmanagement zwischen den Kommunen entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans ist ein intelligentes Flächenmanagement zwischen den Kommunen zu entwickeln. Link zum Original
  49. Interkommunale Gewerbegebiete werden angestrebt, um die Neuinanspruchnahme von Flächen zu minimieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    So ist die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete anzustreben, um die Neuin anspruchnahme von Flächen zu minimieren. Link zum Original
  50. Initiativen der Städte zur Aktivierung innerörtlicher Flächen vor einer Neuflächenausweisung werden angeregt.

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    Wortlaut im Vertrag
    So ist die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete anzustreben, um die Neuin anspruchnahme von Flächen zu minimieren. Hierzu sollen Initiativen der Städte zur verstärkten Aktivierung innerörtlicher Flächen vor einer Neuflächenausweisung angeregt werden. Link zum Original
  51. Die Teilnahme an europäischen Programmen, insbesondere INTERREG, wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Teilnahme an europäischen Programmen, insbesondere INTERREG-Programmen werden fortgeführt. Link zum Original
  52. Der Erlass zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen wird überprüft und gegebenenfalls angepasst, um hohe Transparenz gegenüber der Bevölkerung zu erreichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Erlass zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen wird hinsichtlich seiner Zielerfüllung überprüft und gegebenenfalls angepasst, um eine möglichst hohe Transparenz gegenüber der Bevölkerung zu erreichen. Link zum Original
  53. Städte, die bisher untere Bauaufsichtsbehörde waren, können diese Aufgabe weiterhin als Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Städte, die bisher die Aufgabe als untere Bauaufsi chtsbehörde wahrgenommen haben, sollen diese auch weiterhin als Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen können. Link zum Original
  54. Städtebauförderung und Förderung der ländlichen Entwicklung werden zur Sicherung der Daseinsvorsorge in dünn besiedelten Räumen aufeinander abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Stabilisierung zentralörtlicher Funktionen und zur Sicherung der Daseinsvorsorge in dünn besiedelten ländlichen Räumen werden die Städtebauförderung und die Förderung der ländlichen Entwicklung aufeinander abgestimmt. Link zum Original
  55. Für Kommunen in Haushaltsnotlagen werden besondere Lösungen bei der Städtebauförderung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für Kommunen in Haushaltsnotlagen sind besondere Lösungen anzustreben. Link zum Original
  56. Günstige Darlehensprogramme sollen Kommunen bei der Darstellung des kommunalen Eigenanteils helfen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Günstige Darlehensprogramme für Kommunen sollen die Probleme bei der Darstellung des kommunalen Eigenanteils lösen helfen. Link zum Original
  57. Die Landesregierung unterstützt Kommunen beim Finanzmanagement mit Beratungsangeboten, auch zu öffentlich-privaten Partnerschaften.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird die Kommunen dabei mit Beratungsangeboten unterstützen, die auch die Strukturierung und Bewertung öffentlich-privater Partnerschaften einschließt. Link zum Original
  58. Die Siedlungsentwicklung wird besser gesteuert, um künftige Probleme durch Fluglärm zu vermeiden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen si ch für eine bessere Steuerung der Siedlungsentwicklung ein, um Emission sprobleme durch Fluglärm zukünftig zu vermeiden. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 15, SPD 8 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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