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Der Vertrag enthält 85 von 1.497 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 85
  1. Politische Entscheidungen berücksichtigen neben unmittelbaren auch mittel- und langfristige Folgen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Verantwortungsvolle Politik für unser Land setzt voraus, dass wir nicht nur die unmittelbaren Folgen politischer Entscheidungen, sondern auch die mittel - und langfristigen Konsequenzen berücksichtigen. Link zum Original
  2. Strukturen der öffentlichen Verwaltung und der Daseinsvorsorge werden im Sinne von Effizienz und Bürgernähe überprüft und modernisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir müssen und wir werden das Land aber auch auf die Herausforderungen des demografischen und technologischen Wandels einstellen. Dies erfordert den Mut, Strukturen der öffentlichen Verwaltung und der Daseinsvorsorge zu hinterfragen und im Sinne von Effizienz und Bürgernähe zu modernisieren. Link zum Original
  3. Die Planungs- und Genehmigungsbehörden werden 2018 und 2019 personell gezielt verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den Jahren 2018 und 2019 schaffen sie zunächst durch gezielte personelle Verstärkungen in den Planungs - und Genehmigungsbehörden die notwendigen Voraussetzungen für diese Investitionsoffensive. Link zum Original
  4. Der Ausbau digitaler Kommunikationsprozesse und Organisationsveränderungen in der Steuerverwaltung werden gemeinsam mit den Beschäftigten gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den weiteren Ausbau digitaler bzw. automatisierter Kommunikationsprozesse und die Umsetzung von Organisationsveränderungen werden wir gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestalten. Link zum Original
  5. Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauprojekte werden optimiert und beschleunigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daneben streben die Koalitionspartner eine Optimierung der Planungs - und Genehmigungsverfahren an mit dem Ziel, die Umsetzung beschlossener Bauprojekte zu beschleunigen. Dies umfasst unter anderem die Verabschiedung neuer Richtlinien für den Hochbau sowie die Überprüfung der einschlägigen Erlasslage sowohl für Dienst - und Fachaufsicht als auch für die operative Ebene. Link zum Original
  6. Neue Richtlinien für den Hochbau werden verabschiedet und die einschlägige Erlasslage überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daneben streben die Koalitionspartner eine Optimierung der Planungs - und Genehmigungsverfahren an mit dem Ziel, die Umsetzung beschlossener Bauprojekte zu beschleunigen. Dies umfasst unter anderem die Verabschiedung neuer Richtlinien für den Hochbau sowie die Überprüfung der einschlägigen Erlasslage sowohl für Dienst - und Fachaufsicht als auch für die operative Ebene. Link zum Original
  7. Eine Zentralisierung und Professionalisierung des Liegenschaftsmanagements des Landes wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner prüfen zudem eine Zentralisierung und Professionalisierung des Liegenschaftsmanagements. Link zum Original
  8. Bestehende administrative Hemmnisse werden abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wichtig ist und bleibt der Abbau der bestehenden administrativen Hemmnisse. Link zum Original
  9. Transparente Genehmigungsverfahren und die Beteiligung aller Betroffenen sind Voraussetzung für Akzeptanz im Energiesektor.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Akzeptanz im Energiesektor gehören transparente Genehmigungsverfahren und die Beteiligung aller Betroffenen. Link zum Original
  10. Bei der Nutzung öffentlicher Flächen für Windenergie werden betroffene Bürgerinnen und Bürger über das gesetzliche Verfahren hinaus früh in die Planungen eingebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    So wollen wir bei der künftigen Einbeziehung von Flächen im öffentlichen Besitz insbesondere die durch die Windenergieanlagen bzw. Windparks betroffenen Bürgerinnen und Bürger über das gesetzlich vorgesehene Verfahren hinaus früh in die Planungen einbinden und beteiligen. Link zum Original
  11. Durch ausreichende personelle Ausstattung werden Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sorgen mit einer ausreichenden personellen Ausstattung dafür, dass die Mittel des Bundes vollständig abgerufen und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Link zum Original
  12. Alle Maßnahmen auf europäischer und Bundesebene zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen alle Maßnahmen auf der europäischen und Bundesebene, die darauf ausgerichtet sind, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Link zum Original
  13. Gemeinsam mit dem Bund und den Umweltverbänden wird geprüft, wie Planungsverfahren bei reinen Sanierungsmaßnahmen verkürzt werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit dem Bund und im offenen Dialog mit den Umweltverbänden werden wir prüfen, wie lange Planungsverfahren bei reinen Sanierungsmaßnahmen verkürzt werden können. Link zum Original
  14. Für Ersatzneubau und Sanierung von Straßen und Brücken sollen andere Genehmigungsmaßstäbe gelten als für Neubauten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass beim Ersatzneubau und bei der Sanierung von Straßen und Brücken künftig andere Maßstäbe bei der Genehmigung (Planfeststellung) angelegt werden als bei einem Neubau. Link zum Original
  15. Landes- und Kommunalverwaltungen nehmen bei der Digitalisierung eine Vorbildfunktion ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Landes- und Kommunalverwaltungen sollen zudem eine Vorbildfunktion einnehmen. Link zum Original
  16. Die Verwaltungsprozesse werden im Sinne einer Verwaltung 4.0 optimiert und über alle Ebenen digitalisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die vorhandenen Verwaltungsprozesse wird die Landesregierung im Sinne einer „Verwaltung 4.0“ optimieren und durchgängig über alle Ebenen hinweg digitalisieren. Link zum Original
  17. Verwaltungsdienstleistungen sollen einfach, schnell und sicher online und per App verfügbar sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel sind einfache, schnelle und sichere digitale Verwaltungsdienstleistungen über verschiedene Zugangswege – online und per App. Link zum Original
  18. Die Zusammenarbeit mit den Kommunen und dem Zweckverband eGo-Saar wird auf Basis des eGovernment-Pakts 2.0 ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zusammenarbeit mit den Kommunen und dem Zweckverband eGo -Saar werden wir auf Basis des eGovernment-Pakts 2.0 ausweiten. Link zum Original
  19. Ein Bürgerportal Saar von Land und Kommunen mit einfachem und sicherem Zugang zu Verwaltungsleistungen wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein neues Bürgerportal Saar von Land und Kommunen mit einfachem und sicherem Zugang zu Landes- und kommunalen Leistungen einrichten. Link zum Original
  20. Ein gemeinsames Saarland-Netz von Land und Kommunen und eine zukunftsfähige Aufstellung der Rechenzentren werden geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Saarland-Netz von Land und Kommunen und eine Lösung für eine zukunftsfähige Aufstellung der Rechenzentren für öffentlich -rechtliche Körperschaften sowie für Land und Kommunen wird die öffentliche Verwaltung noch effektiver werden lassen. Link zum Original
  21. eVergabe, eRechnung und elektronische Authentifizierung nach eIDAS-Standard werden eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die eVergabe und eRechnungslösungen sowie Lösungen für die elektronische Authentifizierung nach europäischem Standard (eIDAS-Verordnung) einführen. Link zum Original
  22. Bei der operativen IT-Technologie werden Kooperationen in Form von Shared Services angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben Kooperationen bei der gesamten operativen IT -Technologie (Shared Services) an. Link zum Original
  23. Neue eGovernment-Basiskomponenten werden eingeführt, um Parallelentwicklungen zu vermeiden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit neuen eGovernment-Basiskomponenten vermeiden wir kostenintensive Parallelen twicklungen und sorgen zugleich für mehr Effektivität in der Verwaltung. Link zum Original
  24. eGovernment-Basisdienste und Fachanwendungen für alle Kommunen können künftig zentral durch den eGo-Saar betrieben werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere zu den Themen Shared Services und eGovernment -Basiskomponenten ist denkbar, dass auf Grundlage des gemeinsamen Verwaltungsnetzes und des gemeinsamen Rechenzentrums von Land und Kommunen zukünftig eGovernment -Basisdienste und Fachanwendungen für alle Kommunen an zentraler Stelle durch den eGo-Saar betrieben und angeboten werden. Link zum Original
  25. Ein Landes-IT-Planungsrat erhält Entscheidungskompetenzen bei Interoperabilitätsstandards und gibt Empfehlungen zu Strategie und Projektpriorisierung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der vorgesehene „Landes-IT-Planungsrat“ (IT-Kooperationsrat) erhält Entscheidungskompetenzen bei Interoperab ilitätsstandards und gibt Empfehlungen zur gemeinsamen Strategie, den gemeinsamen Infrastruktur- und Basisdiensten sowie zur Projektpriorisierung. Link zum Original
  26. Ein gemeinsamer Digitalisierungsfonds aus den Einsparungen des Saarland-Netzes finanziert Projekte von Land und Kommunen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus einem gemeinsamen Digitalisierung sfonds – gespeist aus den Einsparungen des gemeinsamen Verwaltungsnetzes (Saarland -Netz) – werden Projekte von Land und Kommunen finanziert. Link zum Original
  27. Regelungen zu elektronischem Verwaltungszugang, Identitätsnachweis, Servicekonten und elektronischer Aktenführung sollen die Digitalisierung der Landesverwaltung und der Kommunen voranbringen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere die Regelungen zum elektronischen Zugang zur Verwaltung, dem elektronischen Identit ätsnachweis, zu sicheren Serviceko nten für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, zur elektronischen Aktenführung sowie zur G eschäftsprozessoptimierung werden einen Digitalisierungsschub in der Landesverwaltung bewirken und den Weg zur Digitalen Kommune weit er befördern. Link zum Original
  28. Eine IT-Kompatibilitätsprüfung neuer Vorschriften wird ergänzend zum Normenscreening eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die IT -Kompatibilitätsprüfung von Vorschriften (Prüfung der IT -Tauglichkeit neuer rechtlicher Grundlagen) wird in Ergänzung zum No rmenscreening etabliert. Link zum Original
  29. Die Konsolidierung der IT der Landesverwaltung durch Integration und Vernetzung der IT-Infrastrukturen wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Konsolidierung der IT der Landesverwaltung durch die systemische Integration und Vernetzung der IT -Infrastrukturen auf allen Verwaltungsebenen fortsetzen. Link zum Original
  30. Die Arbeitsabläufe der Beschäftigten der Landesverwaltung werden optimiert, vereinfacht und digitalisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund der notwendigen Aufgabenkritik, dem Personalabbau, neuer Arbeitsmodelle wie Teilzeit oder Telearbeit, müssen Abläufe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimiert, vereinfacht und digitalisiert werden. Link zum Original
  31. Ein digitaler Verwaltungsarbeitsplatz mit flächendeckender elektronischer Akte wird aufgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 69 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zentraler Bestandteil hierfür ist der Aufbau eines digitalen Verwaltungsarbeitsplatzes, der einen besseren und schnelleren Zugang zu Informationen mittels flächendeckender elektronischer Akte gewährleistet und die digitale Abwicklung von Verwaltungsarbeit ermöglicht. Link zum Original
  32. Ein einheitliches digitales Schulverwaltungssystem wird als Vorbild für andere Verwaltungsbereiche aufgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 69 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden zunächst im Rahmen einer ressortübergreifenden Strategie ein einheitliches digitales Schulverwaltungssystem aufbauen, das „Blaupause“ auch für andere Bereiche der Verwaltung sein kann. Link zum Original
  33. Alle Landesbediensteten sollen ihre personenbezogenen Verwaltungsvorgänge schrittweise komplett digital abwickeln können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weiterhin wird die Landesregierung schrittweise dafür sorgen, dass alle Landesbediensteten ihre personenbezogenen Verwaltungsvorgänge komplett digital abwickeln können (z. B. Diens treiseanträge und Re isekosten, Krankmeldungen, Beihilfe, Teilzeit, Elternzeit, Telearbeit, Versetzung, Dienstunfälle, usw.). Link zum Original
  34. Ein zielgruppenspezifisch anpassbares elektronisches Mitarbeiterportal wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu diesem Zweck werden wir ein elektronisches Mitarbeiterportal einrichten, das zielgruppenspezifisch angepasst werden kann (vorrangig dort, wo große Fallzahlen bestehen, wie z. B. bei den Lehrkräften). Link zum Original
  35. Durch die Einführung von eBeihilfe werden Bearbeitungsaufwand und -dauer bei der Beihilfe reduziert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 69 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Beihilfe werden wir Bearbeitungsaufwand und - dauer durch die Einführung von eBeihilfe weiter reduzieren. Link zum Original
  36. Land, Kommunen und Wissenschaft schaffen Referenzprojekte für durchgängig digitalisierte Verwaltungsleistungen und Apps für Bürger und Unternehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Zusammenarbeit des Landes mit den Kommunen, wissenschaftlichen Einrichtungen und Forschungsinstitutionen schaffen wir Referenzprojekte für durchgängig digitalisierte Verwaltungsleistungen sowie Apps über alle Ebenen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Link zum Original
  37. Die Referenzprojekte werden unter anderem in Inno-Labs und Experimentierräumen mit Wissenschaft und Unternehmen entwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 69 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Entwicklung dieser Referenzprojekte erfolgt unter anderem in Inno-Labs und auf der Basis von Exp erimentierräumen in enger Zusammenarbeit mit der Wissenschaft sowie den Unternehmen. Link zum Original
  38. Mobile Bürgerdienste werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus gilt es, mobile Bürgerdienste auszubauen sowie ein flächendeckendes Netz von kommunalen Seniorenbeauftragten, Seniorenbüros und Seniorensicherheitsberatern zu unterstützen. Link zum Original
  39. Die Beschäftigten der Landesverwaltung werden für barrierefreie Präsentationen und Texte, etwa in leichter Sprache, qualifiziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Barrierefreie Präsentationen sowie die barrierefreie Formulierung und Erstellung von Textdokumenten beispielsweise in leichter Sprache in der öffentlichen Verwaltung sind wichtige Bausteine zur Weiterentwicklung der Inklusion im Saarland. Zur Umsetzung bedarf es der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung. Link zum Original
  40. Durch eine Änderung der Geschäftsordnung der Landesregierung werden alle Gesetzesvorhaben auf ihre Auswirkungen für Menschen mit Behinderung überprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 85 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit einer Änderung der Geschäftsordnung der Landesregierung schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass alle Gesetzesvorhaben auf ihre Auswirkungen für Menschen mit Behinderung überprüft werden. Link zum Original
  41. Mit Akteuren des Ehrenamts wird eine Task Force gegründet, die Lösungen zum Abbau von Regulierung und Bürokratie im Ehrenamt erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund zunehmender Regulierung ehrenamtlicher Tätigkeiten wird die saarländische Landesregierung gemeinsam mit Akteuren aus diesem Bereich eine Task Force gründen. Diese wird Lösungsansätze erarbeiten, um Regulierung und Bürokratie im Bereich des Ehrenamtes zu reduzieren. Link zum Original
  42. Die Mutterschutzregelungen für den öffentlichen Dienst werden an das neue Mutterschutzgesetz angepasst, etwa durch längere Schutzfristen bei Geburt eines Kindes mit Behinderung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Wechselwirkungen zwischen beruflicher Tätigkeit einerseits und der Bewältigung familiärer Verpflichtungen andererseits positiv zu gestalten, werden unter anderem die Regelungen zum Mutterschutz an die neuen Inhalte des Mutterschutzgesetzes angepasst, etwa durch die Verlängerung der Mutterschutzfristen bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung. Link zum Original
  43. Alle Beamtinnen und Beamten sollen über den Mindesturlaub hinausgehende Urlaubstage in gewissem Umfang ansparen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schließlich soll, losgelöst von familienbezogenen Voraussetzungen, allen Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit eröffnet werden, in einem gewissen Umfang Urlaubstage, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaubsanspruch hinausgehen, anzusparen. Link zum Original
  44. Das Saarländische Personalvertretungsgesetz wird novelliert und sein Beteiligungskatalog an der Rechtsprechung orientiert überarbeitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 110 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Einen wichtigen Aspekt hierbei bildet die Novellierung des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes. Orientiert an den Leitlinien der einschlägigen Rechtsprechung möchten wir den Beteiligungskatalog überarbeiten. Link zum Original
  45. Die Übernahme nicht durchsetzbarer Schmerzensgeldansprüche von Bediensteten, die Opfer von Gewalttaten wurden, durch den Dienstherrn wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 110 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang stehen Bedienstete, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, häufig vor dem Problem, dass sie ihre Schmerzensgeldansprüche aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Schädigers nicht durchsetzen können. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Landesregierung, die Übernahme dieser Schmerzensgeldansprüche durch den Dienstherrn zu überprüfen. Link zum Original
  46. Die schrittweise Einführung der elektronischen Baugenehmigung wird vorangetrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 110 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die schrittweise Einführung der elektronischen Baugenehmigung trägt zu einer modernen und zügigen Bearbeitung der Bauanträge bei und wird von der Landesregierung vorangetrieben. Link zum Original
  47. Ziel ist eine schnelle, kompetente und einheitliche Handhabung des Brandschutzes in Baugenehmigungsverfahren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Brandschutz stellt in einem Baugenehmigungsverfahren einen wichtigen Teilaspekt dar. Hier ist eine schnelle, kompetente und auch einheitliche Handhabung der Genehmigung das Ziel der saarländischen Landesregierung. Link zum Original
  48. Eine obligatorische Grenzraumverträglichkeitsprüfung für Vorhaben mit grenzüberschreitender Relevanz wird eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen weiterhin eine obligatorische Gesetzesfolgenabschätzung im Hinblick auf die grenzüberschreitende Relevanz und Wechselwirkungen von Vorhaben (Grenzraumverträglichkeitsprüfung) einführen und setzen uns für eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnungen von Landtag und Landesregierung ein. Link zum Original
  49. Die Geschäftsordnungen von Landtag und Landesregierung werden entsprechend geändert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen weiterhin eine obligatorische Gesetzesfolgenabschätzung im Hinblick auf die grenzüberschreitende Relevanz und Wechselwirkungen von Vorhaben (Grenzraumverträglichkeitsprüfung) einführen und setzen uns für eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnungen von Landtag und Landesregierung ein. Link zum Original
  50. Überregulierung bei den europäischen Förderprogrammen wird unverzüglich abgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Überregulierung muss dabei unverzüglich abgebaut und aufwändige Verwaltungs - und Kontrollverfahren sollten auf das notwendige Maß beschränkt werden. Link zum Original
  51. Aufwändige Verwaltungs- und Kontrollverfahren werden auf das notwendige Maß beschränkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Überregulierung muss dabei unverzüglich abgebaut und aufwändige Verwaltungs - und Kontrollverfahren sollten auf das notwendige Maß beschränkt werden. Link zum Original
  52. Der Online-Auftritt der Landesregierung wird bis Ende 2017 zu einer dreisprachigen Web-Präsenz umgestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird auch der Online-Auftritt der Landesregierung bis Ende 2017 zur dreisprachigen Web-Präsenz umgestaltet. Link zum Original
  53. Die Koalitionspartner stimmen ihre Arbeit im Landtag und in der Landesregierung regelmäßig miteinander ab.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden auf Ebene der sie tragendenden Fraktionen ihre Arbeit im Landtag des Saarlandes und in der Landesregierung regelmäßig miteinander abstimmen. Link zum Original
  54. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen der Regierungsfraktionen werden gemeinsam eingebracht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 150 ·

    Wortlaut im Vertrag
    So werden Anträge, Gesetzesinitiativen oder Anfragen der Fraktionen gemeinsam eingebracht. Link zum Original
  55. Abweichungen vom gemeinsamen Vorgehen der Fraktionen erfolgen nur im gegenseitigen Einvernehmen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 150 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Abweichungen im Ausnahmefall erfolgen im gegenseitigen Einvernehmen. Link zum Original
  56. Die Regierungsfraktionen stimmen in den Landtagsausschüssen gemeinsam ab.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 150 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In den Ausschüssen des saarländischen Landtags werden die Fraktionen gemeinsam abstimmen. Link zum Original
  57. Wechselnde Mehrheiten und das Überstimmen eines Koalitionspartners sind ausgeschlossen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 150 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Kein Koalitionspartner wird den anderen überstimmen; wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen. Link zum Original
  58. Der Landtag muss trotz der Mehrheitsverhältnisse ein Ort lebendiger Demokratie bleiben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 150 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse und der Sitzverteilung in der 16. Legislaturperiode des Landtags des Saarlandes sind sich die Koalitionspartner darüber einig, dass das Parlament ein Ort lebendiger Demokratie bleiben muss. Link zum Original
  59. Der Ministerrat entscheidet über vorgelegte Einzelfragen einvernehmlich.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 150 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Ministerrat der saarländischen Landesregierung entscheidet zu den vorgelegten Einzelfragen einvernehmlich. Link zum Original
  60. An den Sitzungen des Ministerrats nehmen neben den Kabinettsmitgliedern die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen teil.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 150 ·

    Wortlaut im Vertrag
    An den Sitzungen des Ministerrats nehmen die Kabinettsmitglieder sowie die beiden Vorsitzenden der jeweiligen Koalitionsfraktionen teil. Link zum Original
  61. Für die Zuleitung abgestimmter Gesetze und Vorlagen an den Landtag gilt das Ressortprinzip nach der Geschäftsordnung der Landesregierung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei in der Landesregierung abgestimmten Gesetzen und Vorlagen gilt für die Zuleitung an den Landtag des Saarlandes das Ressortprinzip gemäß Geschäftsordnung der Landesregierung. Link zum Original
  62. Strukturelle und organisatorische Maßnahmen, die den Landtag betreffen, entscheiden die Koalitionspartner gemeinsam mit dem Landtagspräsidium.

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    Wortlaut im Vertrag
    Strukturelle und organisatorische Maßnahmen, die den Landtag des Saarlandes betreffen, entscheiden die Koalitionspartner gemeinsam mit dem Präsidenten sowie der 1. Vize - Präsidentin / dem 1. Vize-Präsidenten des Landtags. Link zum Original
  63. Die Geschäftsordnung der Landesregierung wird einvernehmlich aktualisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 151 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Geschäftsordnung der Landesregierung wird einvernehmlich aktualisiert. Link zum Original
  64. In allen beschickten Gremien wird im Einvernehmen eine ausgewogene Besetzung angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 151 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In allen beschickten Gremien (Aufsichtsräte, Kommissionen, Beiräte, o. ä.) streben die Koalitionspartner im Einvernehmen eine ausgewogene Besetzung an. Link zum Original
  65. Die Regierungssprecherstelle wird auf Vorschlag der CDU, die Stellvertretung auf Vorschlag der SPD besetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Regierungssprecherin / der Regierungssprecher wird auf Vorschlag der CDU, die stellvertretende Regierungssprecherin / der stellvertretende Regierungssprecher wird auf Vorschlag der SPD bestellt. Link zum Original
  66. Der Koalitionsausschuss regelt Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 151 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Koalitionsausschuss regelt Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Er tagt nach Beantragung durch einen der Regierungspartner. Link zum Original
  67. Der Koalitionsausschuss tagt auf Antrag eines der Regierungspartner.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 151 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Koalitionsausschuss regelt Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Er tagt nach Beantragung durch einen der Regierungspartner. Link zum Original
  68. Dem Koalitionsausschuss gehören die Ministerpräsidentin, ihre Stellvertreterin, die Fraktionsvorsitzenden, die Generalsekretäre beider Parteien und die Leitung der Staatskanzlei an.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dem Koalitionsausschuss gehören an: Die Ministerpräsidentin sowie die stellvertretende Ministerpräsidentin, die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD im saarländischen Landtag, die Generalsekretäre der beiden Parteien sowie die Chefin bzw. der Chef der Staatskanzlei. Link zum Original
  69. Landesvorsitzende der Parteien, die nicht ohnehin Mitglied sind, können am Koalitionsausschuss teilnehmen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 151 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für den Fall, dass eine Landesvorsitzende bzw. ein Landesvorsitzender einer Partei nicht vom o. g. Personenkreis erfasst wird, besteht dennoch die Möglichkeit zur Teilnahme. Link zum Original
  70. Die CDU stellt die Ministerpräsidentin, die SPD die stellvertretende Ministerpräsidentin.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ministerpräsidentin des Saarlandes wird von der CDU Saar gestellt, die SPD Saar stellt die stellvertretende Ministerpräsidentin. Link zum Original
  71. Die Regierungsplanung wird von der Staatskanzlei und dem Ministerium der stellvertretenden Ministerpräsidentin gemeinsam erstellt, aktualisiert und überprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 152 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Regierungsplanung sowie deren Umsetzung werden von der Staatskanzlei und dem Ministerium, das die stellvertretende Ministerpräsidentin besetzt, in enger Kooperation erstellt, fortlaufend aktualisiert und überprüft. Link zum Original
  72. Es wird ein Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter SPD-Führung gebildet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (SPD) Link zum Original
  73. Es wird ein Ministerium für Finanzen und Europa unter CDU-Führung gebildet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 152 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ministerium für Finanzen und Europa (CDU) Link zum Original
  74. Es wird ein Ministerium für Inneres, Bauen und Sport unter CDU-Führung gebildet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (CDU) Link zum Original
  75. Es wird ein Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter CDU-Führung gebildet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (CDU) Link zum Original
  76. Es wird ein Ministerium für Bildung und Kultur unter SPD-Führung gebildet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ministerium für Bildung und Kultur (SPD) Link zum Original
  77. Es wird ein Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter SPD-Führung gebildet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (SPD) Link zum Original
  78. Es wird ein Ministerium der Justiz unter CDU-Führung gebildet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ministerium der Justiz (CDU) Link zum Original
  79. Die Bereiche Wissenschaft und Technologie verbleiben im Geschäftsbereich der Staatskanzlei.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem verbleiben die Bereiche Wissenschaft und Technologie im Geschäftsbereich der Staatskanzlei. Link zum Original
  80. Die Ressortbezeichnungen legt die Ministerpräsidentin per Organisationserlass im Einvernehmen mit ihrer Stellvertreterin fest.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die abschließende Bezeichnung der Ressorts wird durch Organisationserlass der Ministerpräsidentin im Einvernehmen mit der stellvertretenden Ministerpräsidentin festgelegt. Link zum Original
  81. Das Vorschlagsrecht für die Regierungsämter liegt bei den Parteien.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 152 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ämter obliegt den Parteien. Link zum Original
  82. Die Organisationsgewalt liegt bei der Ministerpräsidentin.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Organisationsgewalt obliegt der Ministerpräsidentin. Link zum Original
  83. Änderungen des Ressortzuschnitts während der Legislaturperiode bedürfen einer vorherigen Einigung der Koalitionspartner.

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    Wortlaut im Vertrag
    Änderungen des Ressortzuschnitts innerhalb der Legislaturperiode bedürfen einer vorherigen Einigung zwischen den Koalitionspartnern. Link zum Original
  84. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre werden vom Ministerrat auf Vorschlag der Fachminister in Abstimmung mit der Regierungsspitze bestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Staatssekretärinnen und Staatssekretäre werden vom Ministerrat auf Vorschlag der zuständigen Fachminister/-innen und in Abstimmung mit der Ministerpräsidentin sowie der stellvertretenden Ministerpräsidentin bestellt. Link zum Original
  85. CDU und SPD bestellen je eine Staatssekretärin oder einen Staatssekretär im Kabinettsrang.

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    Wortlaut im Vertrag
    CDU Saar und SPD Saar bestellen je eine Staatssekretärin / einen Staatssekretär im Kabinettsrang. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU SL 19, SPD SL 29 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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