Zum Inhalt

Der Vertrag enthält 100 von 1.497 Forderungen zu „Arbeit, Löhne und soziale Sicherung“.

Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 100
  1. Die Landesregierung bekennt sich zur Mitbestimmung und insbesondere zur Montanmitbestimmung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Nicht zuletzt deshalb bekennt sich diese Landesregierung voll und ganz zur Mitbestimmung im Allgemeinen und zur Montanmitbestimmung im Besonderen. Link zum Original
  2. Maßnahmen zur Stärkung der Mitbestimmung werden gemeinsam mit den Sozialpartnern geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird die Landesregierung etwaige Maßnahmen zur Stärkung der Mitbestimmung insgesamt – gemeinsam mit den Sozialpartnern – prüfen. Link zum Original
  3. Beschäftigte sollen durch Weiterbildung mit der technologischen Entwicklung Schritt halten können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen es den saarländischen Beschäftigten ermöglichen, durch Weiterbildung in einem sich rasant wandelnden Arbeitsumfeld mit der technologischen Entwicklung Schritt zu halten. Link zum Original
  4. Das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung“ wird fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu dient das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung“ (KdW), das wir fortentwickeln und durch gezielte Werbemaßnahmen bei den saarländischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) noch bekannter machen werden. Link zum Original
  5. Das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung“ wird durch Werbung bei kleinen und mittleren Unternehmen bekannter gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu dient das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung“ (KdW), das wir fortentwickeln und durch gezielte Werbemaßnahmen bei den saarländischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) noch bekannter machen werden. Link zum Original
  6. Geringqualifizierte Beschäftigte werden in der Weiterbildungsförderung besonders berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besondere Berücksichtigung finden und die Arbeitnehmerberatung ausgebaut werden. Link zum Original
  7. Die Arbeitnehmerberatung wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besondere Berücksichtigung finden und die Arbeitnehmerberatung ausgebaut werden. Link zum Original
  8. Die Gründung von Betriebsräten wird durch bessere Absicherung von Betriebsratswahlen gegen Beeinflussung oder Behinderung erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns für die Erleichterung der Gründung von Betriebsräten durch bessere Absicherung von Betriebsratswahlen gegen Versuche der Beeinflussung oder Behinderung einsetzen und die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens ausweiten sowie den Arbeitnehmerbegriff weiterentwickeln. Link zum Original
  9. Die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens für Betriebsratswahlen wird ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns für die Erleichterung der Gründung von Betriebsräten durch bessere Absicherung von Betriebsratswahlen gegen Versuche der Beeinflussung oder Behinderung einsetzen und die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens ausweiten sowie den Arbeitnehmerbegriff weiterentwickeln. Link zum Original
  10. Der Arbeitnehmerbegriff wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns für die Erleichterung der Gründung von Betriebsräten durch bessere Absicherung von Betriebsratswahlen gegen Versuche der Beeinflussung oder Behinderung einsetzen und die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens ausweiten sowie den Arbeitnehmerbegriff weiterentwickeln. Link zum Original
  11. Initiativen zur Beseitigung betriebsverfassungsrechtlicher Schutzlücken zwischen Stamm- und Randbelegschaften werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Anbetracht dessen, dass die Zahl der Leiharbeitskräfte, Werkvertragsarbeitnehmer und befristet Beschäftigten in einigen Branchen im Verhältnis zur Kernbelegschaft bereits sehr groß ist, wird die Landesregierung alle Initiativen unterstützen, die Unterschiede zwischen Stamm - und Randbelegschaften bezüglich bestehender betriebsverfassungsrechtlicher Schutzlücken beseitigen. Link zum Original
  12. Es wird geprüft, ob die Rechte der Betriebsräte im Hinblick auf die Digitalisierung ausgeweitet werden sollen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Hinblick auf die Digitalisierung ist zu prüfen, ob eine Ausweitung der Rechte der Betriebsräte geboten ist. Link zum Original
  13. Es wird geprüft, ob die Mitbestimmung nach Drittelbeteiligungsgesetz und Mitbestimmungsgesetz auch in kleineren Unternehmen gelten soll.

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    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob die Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz und nach dem Mitbestimmungsgesetz auch in kleineren Unternehmen gelten soll. Link zum Original
  14. Das unbefristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis soll der Normalfall sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das unbefristete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis ist für uns der anz ustrebende Normalfall und nicht die Ausnahme. Link zum Original
  15. Eine einseitige Flexibilisierung des Arbeitsmarkts wird verhindert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Leistung gerecht zu entlohnen, müssen wir eine einseitige Flexibilisierung verhindern und die soziale Absicherung gewährleisten. Link zum Original
  16. Die soziale Absicherung der Beschäftigten wird gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um Leistung gerecht zu entlohnen, müssen wir eine einseitige Flexibilisierung verhindern und die soziale Absicherung gewährleisten. Link zum Original
  17. Faire Löhne werden angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für faire Löhne und eine Erhöhung der Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen in den Betrieben und Verwaltungen ein. Link zum Original
  18. Der öffentliche Bereich übernimmt bei Lohntransparenz und Entgeltgleichheit eine Vorbildfunktion auch für kleine Unternehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zur Vorbildfunktion im öffentlichen Bereich – sowohl was die Transparenz als auch die Entgeltgleichheit angeht – und dienen somit als Vorbild auch für kleine Unternehmen. Link zum Original
  19. Im öffentlichen Dienst und in Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung wird ein verpflichtender Entgelt-Check eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Sicherstellung der Entgeltgleichheit im öffentlichen Dienst und in Unternehmen mit mehrheitli cher Landesbeteiligung werden die Koalitionspartner den Entgelt -Check verpflichtend einführen. Link zum Original
  20. Die unterdurchschnittliche Erwerbstätigenquote von Frauen im Saarland wird deutlich erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die unterdurchschnittliche Frauenerwerbstätigenquote im Saarland deutlich erhöhen. Link zum Original
  21. Ein finanziell ausgestattetes Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit“ wird mit Jobcentern, Bundesagentur für Arbeit und der Netzwerkstelle „Frauen im Beruf“ aufgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit“ wird in Kooperation mit den Jobcentern, der Bundesagentur für Arbeit und der Netzwerkstelle „Frauen im Beruf“ mit entsprechender finanzieller Ausstattung aufgelegt. Link zum Original
  22. Die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes von 2001 werden den Zeitbedarfen der Beschäftigten nicht mehr gerecht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Regelungen des Teilzeit - und Befristungsgesetzes (TzBfG) aus dem Jahr 2001 werden den persönlichen, familiären und gesellschaftlichen Zeitbedarfen der Beschäftigten nicht mehr gerecht. Link zum Original
  23. Im öffentlichen Bereich wird Beschäftigten die Rückkehr in Vollzeit nach Familienpause oder Teilzeitphase ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Indem wir im öffentlichen Bereich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Weg zurück in eine Vollzeitstelle nach einer Familienpause oder einer Phase in Teilzeit ermöglichen, dienen wir als Vorbild für die saarländischen Unternehmen. Link zum Original
  24. Auf Bundesebene wird ein Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle nach Erziehungs-, Pflege- oder Teilzeitphasen gefordert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich daher auf Bundesebene für ein Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle nach Erziehungs- oder Pflegezeiten oder Zeiten phasenweiser Teilzeit ein. Link zum Original
  25. Ein Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verankerung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitbeschäftigung im TzBfG trägt zu einer wesentlichen Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ebenso bei wie zu einer an individuellen Lebenslagen orientierten Arbeitszeitpolitik. Link zum Original
  26. Die Aufgaben des Zukunftsbündnisses Fachkräfte Saar werden zielgerichtet weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden wir die Aufgaben des Zukunftsbündnisses zielgerichtet weiterentwickeln: So wird in den nächsten Jahren das Thema „Arbeiten 4.0“ ebenso ein Schwerpunkt sein wie die damit in Verbindung stehenden Förderungen von Weiterbildungsmaßnahmen. Link zum Original
  27. Das Thema „Arbeiten 4.0“ und die Förderung zugehöriger Weiterbildungsmaßnahmen werden Schwerpunkte des Zukunftsbündnisses.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden wir die Aufgaben des Zukunftsbündnisses zielgerichtet weiterentwickeln: So wird in den nächsten Jahren das Thema „Arbeiten 4.0“ ebenso ein Schwerpunkt sein wie die damit in Verbindung stehenden Förderungen von Weiterbildungsmaßnahmen. Link zum Original
  28. Die Ausbildungsvergütung wird weiterentwickelt, um junge Menschen für die duale Ausbildung zu gewinnen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um junge Menschen in die duale Ausbildung zu bringen, ist die Ausbildungsvergütung weiterzuentwickeln. Link zum Original
  29. In anderen vom Fachkräftemangel betroffenen Branchen wird geprüft, wie die Einführung einer Umlagefinanzierung der Ausbildung nach dem Vorbild der Altenpflege unterstützt werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Einführung der Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung hat zu einer Verdopplung der Ausbildungszahlen geführt. In vergleichbar vom Fachkräftemangel betroffenen Branchen werden wir prüfen, wie wir die Einführung dieses erfolgreichen Instrumentes unterstützen können. Link zum Original
  30. Zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit werden die vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente gekoppelt und umfassend genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit müssen die vorhandenen Möglichkeiten und Instrumente der Arbeitsmarktpolitik bei der gegebenen Finanzierung gekoppelt und umfassend genutzt werden. Link zum Original
  31. Die Aktivitäten gegen Langzeitarbeitslosigkeit werden im Zusammenwirken mit Kommunen, Bundesagentur, Jobcentern und Beschäftigungsgesellschaften intensiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Damit das Saarland seine führende Rolle bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit behaupten kann, sollen die Aktivitäten im Zusammenwirken mit den Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern sowie den Beschäftigungs - und Qualifizierungsgesellschaften noch intensiver ausgestaltet werden. Link zum Original
  32. Das Landesprogramm „Arbeit für das Saarland“ (ASaar) wird als Ergänzung der gesetzlichen Förderung fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um weiterhin die Aufnahme einer nachhaltigen Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt auch für Langzeitarbeitslose zu unterstützen, werden wir das erfolgreiche Landesprogramm „Arbeit für das Saarland“ (ASaar) als Ergänzung der gesetzlichen Fördermöglichkeiten fortsetzen und mit dem Ziel einer weiteren Steigerung der Effizienz fortentwickeln. Link zum Original
  33. ASaar wird mit dem Ziel höherer Effizienz fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um weiterhin die Aufnahme einer nachhaltigen Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt auch für Langzeitarbeitslose zu unterstützen, werden wir das erfolgreiche Landesprogramm „Arbeit für das Saarland“ (ASaar) als Ergänzung der gesetzlichen Fördermöglichkeiten fortsetzen und mit dem Ziel einer weiteren Steigerung der Effizienz fortentwickeln. Link zum Original
  34. Die Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Langzeitarbeitslose wird degressiv gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Neuaufstellung von ASaar wollen wir die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung degressiv fördern – einschließlich einer Unterstützung der Beschäftigten und ihrer Familien durch Job -Coaching sowie einer individuellen Betreuung, um den neuen Arbeitsplatz nicht zu gefährden oder gleich wieder zu verlieren. Link zum Original
  35. Beschäftigte und ihre Familien werden durch Job-Coaching und individuelle Betreuung unterstützt, um den neuen Arbeitsplatz zu sichern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit der Neuaufstellung von ASaar wollen wir die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung degressiv fördern – einschließlich einer Unterstützung der Beschäftigten und ihrer Familien durch Job -Coaching sowie einer individuellen Betreuung, um den neuen Arbeitsplatz nicht zu gefährden oder gleich wieder zu verlieren. Link zum Original
  36. Für Personen ohne oder mit geringen Vermittlungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt wird eine stabile organisatorische und finanzielle Basis geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine stabile organisatorische und finanzielle Basis für Personen schaffen, die längerfristig nur geringe oder keine Vermittlungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Link zum Original
  37. Der Passiv-Aktiv-Transfer, bei dem passive Leistungen für Langzeitarbeitslose in Beschäftigungszuschüsse umgewandelt werden, wird weiterverfolgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei verfolgen wir den Passiv -Aktiv-Transfer weiter. Hierbei werden Leistungen, die Langzeitarbeitslose passiv für den Lebensunterhalt erhalten, in Zuschüsse für Beschäftigung umgewandelt, um Menschen den Übergang in reguläre Beschäftigung zu ebnen. Link zum Original
  38. Der saarländische Beschäftigungs-PAkT (Passiv-Aktiv-Transfer) wird modellhaft erprobt, um Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den saarländischen Beschäftigungs -PAkT (Passiv-Aktiv-Transfer) modellhaft erproben und damit Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Link zum Original
  39. Für eine stabile Beschäftigungsfähigkeit ist ein individueller Förderzeitraum von bis zu fünf Jahren erforderlich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um eine stabile Beschäftigungsfähigkeit zu erreichen, ist ein individueller Förderzeitraum von bis zu fünf Jahren erforderlich. Link zum Original
  40. Ein freiwilliges Unternehmensgütesiegel „Gute Arbeit“ wird eingeführt, für das sich alle saarländischen Unternehmen bewerben können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein Unternehmensgütesiegel „Gute Arbeit“ im Saarland einführen. Alle saarländischen Unternehmen können sich bewerben. Bei der Ausgestaltung dieses freiwilligen Gütesiegels werden wir uns an den Handlungs - und Gütekriterien der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) orientieren. Link zum Original
  41. Das Gütesiegel orientiert sich an den Kriterien der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA).

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden ein Unternehmensgütesiegel „Gute Arbeit“ im Saarland einführen. Alle saarländischen Unternehmen können sich bewerben. Bei der Ausgestaltung dieses freiwilligen Gütesiegels werden wir uns an den Handlungs - und Gütekriterien der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) orientieren. Link zum Original
  42. Faire Arbeitsbedingungen und bessere Arbeitsqualität in saarländischen Betrieben und Dienststellen sind Ziele des Landesprojekts „BetriebsMonitor Gute Arbeit Saar“.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine faire Gestaltung der Arbeitsbedingungen und die Verbesserung der Arbeitsqualität in den saarländischen Betrieben und Dienststellen sind Ziele des Landesprojekts „BetriebsMonitor Gute Arbeit Saar“. Link zum Original
  43. Die bestehenden Arbeitskräftepotenziale des grenzüberschreitenden Ausbildungs- und Arbeitsmarkts in der Großregion werden genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Saarland ist Teil der Großregion und somit auch Partnerregion in der Frage des grenzüberschreitenden Ausbildungs- und Arbeitsmarktes. Hier gilt es, die bestehenden Arbeitskräftepotenz iale zu nutzen. Link zum Original
  44. Die Beratungsangebote für Grenzgängerangelegenheiten werden stärker vernetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben eine stärkere Vernetzung der Beratungsangebote für Grenzgängerangelegenheiten an. Link zum Original
  45. Eine vom Land geförderte „Saarländische Beratungsstelle für Wanderarbeiter und mobile Beschäftigte“ wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb stimmen die Koalitionspartner darin überein, eine „Saarländische Beratungsstelle für Wanderarbeiter und mobile Beschäftigte“ mit finanzieller Förderung durch das Land einzurichten. Link zum Original
  46. Die europäischen Förderinstrumente der Strukturfonds werden in der laufenden und nächsten Förderperiode für die aktive Arbeitsmarktpolitik umfassend ausgeschöpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir im Rahmen der auf Nachhaltigkeit ausgerichteten aktiven Arbeitsmarktpolitik auch die europäischen Förderinstrumente in der aktuellen wie auch in der nächsten Förderperiode der Europäischen Strukturfonds umfassend ausschöpfen. Link zum Original
  47. Der Europäische Sozialfonds wird weiterhin umfassend für die Ziele der „Strategie Europa 2020“ genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden den ESF auch in Zukunft effektiv und umfänglich für die Verwirklichung der Ziele der „Strategie Europa 2020“ nutzen. Link zum Original
  48. Die Förderung der Eigentums- und Vermögensbildung breiter Bevölkerungsteile ist ein zentrales Konzept der sozialen Marktwirtschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Förderung der Bildung von Eigentum und Vermögen für breite Teile der Bevölkerung gehört zu den zentralen Konzepten der sozialen Marktwirtschaft. Link zum Original
  49. Eigentums- und Vermögensbildung sowie Gewinn- und Kapitalbeteiligungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden deutlich ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung setzt sich dafür ein, die Eigentums - und Vermögensbildung sowie Formen der Gewinn- und Kapitalbeteiligungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich auszubauen. Link zum Original
  50. Formen der Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen uns im Saarland dafür einsetzen, Formen der Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen zu fördern. Link zum Original
  51. Faire und leistungsgerechte Löhne sind der beste Schutz gegen Armut, auch im Alter.

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    Wortlaut im Vertrag
    Faire und leistungsgerechte Löhne sind der beste Schutz gegen Armut, gerade auch im Alter. Link zum Original
  52. Die Landesregierung trägt im Bundesrat eine von den Regierungsparteien auf Bundesebene beschlossene Regelung mit, die den Status quo verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine auf Bundesebene von CDU und SPD beschlossene Regelung, die eine Verbesserung des Status Quo zur Folge hat, wird die saarländische Landesregierung im Bundesrat mittragen. Link zum Original
  53. Das Saarländische Tariftreuegesetz wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden das erfolgreiche Gesetz über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz – STTG) weiterentwickeln. Link zum Original
  54. Der vergabespezifische Mindestlohn wird an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Höhe des vergabespezifischen Mindestlohns wird an den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz gekoppelt. Link zum Original
  55. Die jährliche Überprüfung der Höhe des vergabespezifischen Mindestlohns wird ausgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die jährliche Überprüfung der Höhe des vergabespezifischen Mindestlohns (§ 3 Absatz 5 Satz 2 STTG) wird daher ausgesetzt. Link zum Original
  56. Die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrags wird Bedingung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages zur Bedingung. Link zum Original
  57. Der Schwellenwert für den Anwendungsbereich des Tariftreuegesetzes bleibt bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der geltende Schwellenwert für den Anwendungsbereich des Saarländischen Tariftreuegesetzes bleibt bestehen. Link zum Original
  58. Bei einem Betreiberwechsel im ÖPNV übernimmt der neue Betreiber die bisherigen Beschäftigten verpflichtend zu gleichen Konditionen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass soziale und qualitative Standards im Interesse der Beschäftigten und Fahrgäste vorgegeben werden können und bei einem Betreiberwechsel die bisherigen Beschäftigten vom neuen Betreiber zu gleichen Konditionen verpflichtend übernommen werden. Link zum Original
  59. Der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und gemeinsamer freier Zeit ist in einer digitalen Arbeitswelt besonders wichtig.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gerade in einer schnelllebigen und von digitalen Veränderungen geprägten Zeit ist der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der gemeinsamen freien Zeit für die Familie und die Gesellschaft von besonderer Bedeutung. Link zum Original
  60. Die Arbeit des Bündnisses für Arbeits- und Gesundheitsschutz wird dauerhaft und verstärkt fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die erfolgreiche Arbeit des Bündnisses für Arbeits - und Gesundheitsschutz wird die Landesregierung daher dauerhaft und verstärkt fortsetzen und weiterhin regelmäßige Arbeitsschutzkonfere nzen als wichtige Foren für den Arbeits - und Gesundheitsschutz im Saarland gemeinsam anbieten. Link zum Original
  61. Regelmäßige Arbeitsschutzkonferenzen werden weiterhin angeboten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die erfolgreiche Arbeit des Bündnisses für Arbeits - und Gesundheitsschutz wird die Landesregierung daher dauerhaft und verstärkt fortsetzen und weiterhin regelmäßige Arbeitsschutzkonfere nzen als wichtige Foren für den Arbeits - und Gesundheitsschutz im Saarland gemeinsam anbieten. Link zum Original
  62. Die Arbeitsprogramme der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie werden im Saarland, ergänzt um landeseigene Aspekte, verstärkt umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Arbeitsprogramme der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) im Saarland ergänzt um landeseigene Aspekte verstärkt umsetzen. Link zum Original
  63. Betriebliches Gesundheitsmanagement und Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz werden in den saarländischen Unternehmen fest verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir einen Beitrag dazu leisten, das betriebliche Gesundheitsmanagement und damit auch die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz in der saarländischen Unternehmenskultur fest zu verankern und insbesondere KMU zu Themen des Arbeits - und Gesundheitsschutzes zu beraten. Link zum Original
  64. Kleine und mittlere Unternehmen werden zu Arbeits- und Gesundheitsschutz beraten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir einen Beitrag dazu leisten, das betriebliche Gesundheitsmanagement und damit auch die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz in der saarländischen Unternehmenskultur fest zu verankern und insbesondere KMU zu Themen des Arbeits - und Gesundheitsschutzes zu beraten. Link zum Original
  65. Staatlich abgesicherte Lebensarbeitszeitkonten werden eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns für die Einrichtung von staatlich abgesicherten Lebensarbeitszeitkonten einsetzen und alters- und alternsgerechte Arbeitsmodelle mit dem Angebot einer Ausstiegsberatung für Ältere, Beschäftigte mit hoher Arbeitsbelastung oder gesundheitlich Belastete einsetzen sowie ein funktionierendes betriebliches Eingliederungsmanagement gewährleisten. Link zum Original
  66. Alters- und alternsgerechte Arbeitsmodelle mit Ausstiegsberatung für Ältere und gesundheitlich Belastete werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns für die Einrichtung von staatlich abgesicherten Lebensarbeitszeitkonten einsetzen und alters- und alternsgerechte Arbeitsmodelle mit dem Angebot einer Ausstiegsberatung für Ältere, Beschäftigte mit hoher Arbeitsbelastung oder gesundheitlich Belastete einsetzen sowie ein funktionierendes betriebliches Eingliederungsmanagement gewährleisten. Link zum Original
  67. Ein funktionierendes betriebliches Eingliederungsmanagement wird gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns für die Einrichtung von staatlich abgesicherten Lebensarbeitszeitkonten einsetzen und alters- und alternsgerechte Arbeitsmodelle mit dem Angebot einer Ausstiegsberatung für Ältere, Beschäftigte mit hoher Arbeitsbelastung oder gesundheitlich Belastete einsetzen sowie ein funktionierendes betriebliches Eingliederungsmanagement gewährleisten. Link zum Original
  68. Der Acht-Stunden-Tag und der freie Sonntag werden geschützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb bleiben wir dabei: Der Acht -Stunden-Tag und der freie Sonntag sind zu schützen. Link zum Original
  69. Die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Sonn- und Feiertage bleiben erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die aktuellen gesetzlichen Regelungen für den Schutz der Sonn - und Feiertage werden wir erhalten. Link zum Original
  70. Ausreichende Kontrollen der Arbeitsschutzregelungen werden sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ausreichende Kontrollen der Arbeitsschutzregelungen werden wir sicherstellen. Link zum Original
  71. Auf Basis weiterentwickelter Mitbestimmungsregelungen werden neue digitale Kooperationsmöglichkeiten von Unternehmen und Beschäftigten vorangebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit Unternehmen und Beschäftigten wollen wir auf Basis weiterentwickelter Mitbestimmungsregelungen neuartige digitale Beziehungsgeflechte bzw. Kooperationsmöglichkeiten voranbringen. Link zum Original
  72. Im Arbeitsministerium wird eine Netzwerkstelle Digitalisierung in der Arbeitswelt eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Kontext des Digitalisierungsforums werden wir darüber hinaus eine „Netzwerkstelle Digitalisierung in der Arbeitswelt“ im für Arbeit zuständigen Ministerium einrichten. Link zum Original
  73. Für die Arbeitswelt wird eine digitale Strategie entwickelt und mit Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch hier werden die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung in der Arbeitswelt beleuchtet und zugleich dafür eine digitale Strategie entwickelt, die ebenfalls mit der Wirtschaft und den Arbeitnehmervertretungen diskutiert und umgesetzt werden soll. Link zum Original
  74. Auf die Arbeitswelt 4.0 wird mit einer Sozialpartnerschaft 4.0 geantwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden auf die Arbeitswelt 4.0 mit der Sozialpartnerschaft 4.0 antworten. Link zum Original
  75. Die öffentliche Hand soll im digitalen Wandel durch frühzeitige Beteiligung der Beschäftigten Vorbild sein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere die öffentliche Hand muss in diesem Veränderungsprozess ihrer Vorbildfunktion durch frühzeitige Beteiligung der Beschäftigten gerecht werden. Link zum Original
  76. Die Landesregierung entwickelt unter der Prämisse Gute Arbeit flankierende Maßnahmen zur Gestaltung der Digitalisierung in der Arbeitswelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unter der Prämisse „Gute Arbeit“ wird die Landesregierung flankierende Maßnahmen zu den Auswirkungen und der Gestaltung der Digitalisierung auf die Arbeitswelt der Zukunft entwickeln und das Thema Qualifizierung von Beschäftigten in den Fokus rücken. Link zum Original
  77. Die Qualifizierung von Beschäftigten wird in den Fokus gerückt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unter der Prämisse „Gute Arbeit“ wird die Landesregierung flankierende Maßnahmen zu den Auswirkungen und der Gestaltung der Digitalisierung auf die Arbeitswelt der Zukunft entwickeln und das Thema Qualifizierung von Beschäftigten in den Fokus rücken. Link zum Original
  78. Armut im Saarland wird noch effektiver bekämpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen daher noch effektiver gegen Armut im Saarland vorgehen. Link zum Original
  79. Ein finanziell abgesicherter Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut wird zeitnah entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    So werden wir auf der Basis einer aktuellen Übersicht über alle Armutsprojekte auf Landes -, Kreis- und Gemeindeebene im Saarland und unter Beteiligung der Mitglieder des „ Beirats zur Erstellung der Sozialstudie “ zeitnah einen wirksamen und finanziell abgesicherten „Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut “ im Saarland entwickeln. Link zum Original
  80. Im Aktionsplan werden Verantwortlichkeiten, ein Zeitplan und Zielvereinbarungen festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Aktionsplan werden wir dazu konkrete Verantwortlichkeiten, einen Zeitplan und Zielvereinbarungen festlegen. Link zum Original
  81. Armuts- und Reichtumsberichterstattung und Evaluation des Aktionsplans werden in jeder Legislaturperiode fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Armuts - und Reichtumsberichterstattung sowie die Evaluation des Aktionsplans in jeder Legislaturperiode fortschreiben. Link zum Original
  82. Ein Sonderfonds zur Förderung von Armutsprojekten und -initiativen wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Maßnahmen des Aktionsplans zu unterstützen, setzen wir uns für die Einrichtung eines Sonderfonds zur Förderung von Armutsprojekten und -initiativen ein. Link zum Original
  83. Die Saarländische Armutskonferenz wird dauerhaft finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Saarländische Armutskonferenz dauerhaft finanzieren. Link zum Original
  84. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wird die Aufwertung sozialer Berufe in Gesundheit, Pflege, Betreuung und Erziehung angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 83 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zu den „sozialen“ Berufen, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden, zählen insbesondere die Bereiche Gesundheit, Pflege, Betreuung und Erziehung. Hier werden unter oftmals schlechten Arbeitsbedingungen mit stetig steigenden Anforderungen für die gesamte Gesellschaft verantwortungsvolle und unentbehrliche Tätigkeiten durchgeführt. Diese Leistungen werden weder bei der Entlohnung noch bei der gesellschaftlichen Wertschätzung ausreichend berücksichtigt. Die Koalitionspartner setzen sich gemeinsam mit den Tarifpartnern für die Aufwertung dieser Berufe ein. Link zum Original
  85. Familienarbeit wird in den sozialen Sicherungssystemen stärker anerkannt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 84 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden sich zudem auf Bundesebene für mehr Familienfreundlichkeit einsetzen. Dazu zählen die Weiterentwicklung des Ehegatten- zum Familiensplitting, die verstärkte Anerkennung der Familienarbeit in den sozialen Sicherungssystemen sowie die Ermöglichung einer Familienarbeitszeit für Eltern und pflegende Angehörige. Link zum Original
  86. Für Menschen mit Behinderungen werden neue Integrationsarbeitsplätze geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine echte Integration in den Arbeitsmarkt durch die Schaffung neuer Integrationsarbeitsplätze, der Einrichtung neuer Integrationsbetriebe sowie durch die Verbesserung des Übergangs Schule / Beruf ermöglichen. Link zum Original
  87. Neue Integrationsbetriebe werden eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine echte Integration in den Arbeitsmarkt durch die Schaffung neuer Integrationsarbeitsplätze, der Einrichtung neuer Integrationsbetriebe sowie durch die Verbesserung des Übergangs Schule / Beruf ermöglichen. Link zum Original
  88. Der Übergang von der Schule in den Beruf wird für Menschen mit Behinderungen verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden eine echte Integration in den Arbeitsmarkt durch die Schaffung neuer Integrationsarbeitsplätze, der Einrichtung neuer Integrationsbetriebe sowie durch die Verbesserung des Übergangs Schule / Beruf ermöglichen. Link zum Original
  89. Aus Mitteln der Ausgleichsabgabe werden neue Integrationsprojekte konzipiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zudem konzipieren wir neue Integrationsprojekte aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Link zum Original
  90. Virtuelle Werkstätten werden als Regeleinrichtungen anerkannt und verstetigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir sorgen für die Anerkennung und Verstetigung „Virtueller Werkstätten“ als Regeleinrichtungen. Link zum Original
  91. Auf Bundesebene wird eine Finanzierung der Assistenzleistungen und Sachkosten der Frauenbeauftragten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gefordert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Einrichtung von Frauenbeauftragten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen besteht neu als gesetzliche Vorgabe. Damit diese umgesetzt wird, setzt sich die Landesregierung an erster Stelle auf Bundesebene für die Finanzierung der Assistenzleistungen und der Sachkosten zur Ausübung der Tätigkeit der Frauenbeauftragten ein. Link zum Original
  92. Die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche auf Sozialleistungen wird abgeschafft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 86 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf Sozialleistungen muss abgeschafft werden. Link zum Original
  93. Die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche auf Sozialleistungen wird abgeschafft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 103 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf Sozialleistungen muss abgeschafft werden. Link zum Original
  94. Die Schuldnerberatung wird bedarfsgerecht ausgestattet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schuldnerberatung sicherstellen. Link zum Original
  95. Wirtschaftskammern und Verbraucherzentrale sollen eine Bestandsaufnahme und einen Maßnahmenkatalog zur Verschuldung erarbeiten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bezüglich der konkreten Verschuldungssituation der Saarländerinnen und Saarländer werden wir anregen, dass die Wirtschaftskammern gemeinsam mit der Verbraucherzentrale eine Bestandsaufnahme und einen Maßnahmenkatalog zur Überwindung bestehender Probleme erarbeiten. Link zum Original
  96. Die Arbeit des Runden Tisches zur Vermeidung von Stromsperren wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Am „Runden Tisch zur Vermeidung von Stromsperren“ haben wir gemeinsam mit Energieversorgern, Behörden und Sozialverbänden Maßnahmen entwickelt und Wege gefunden, mit denen es gelungen ist, Stromsperren erfolgreich abzuwenden. Wir wollen diese wichtige Arbeit fortsetzen und unsere Aktivitäten durch ein regelmäßiges Monitoring kontinuierlich verbessern. Link zum Original
  97. Die Maßnahmen gegen Stromsperren werden durch regelmäßiges Monitoring verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Am „Runden Tisch zur Vermeidung von Stromsperren“ haben wir gemeinsam mit Energieversorgern, Behörden und Sozialverbänden Maßnahmen entwickelt und Wege gefunden, mit denen es gelungen ist, Stromsperren erfolgreich abzuwenden. Wir wollen diese wichtige Arbeit fortsetzen und unsere Aktivitäten durch ein regelmäßiges Monitoring kontinuierlich verbessern. Link zum Original
  98. Arbeitnehmerrechte und soziale Standards werden in Europa gleichrangig mit der Sicherung des Wettbewerbs geschützt und durchgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 143 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Arbeitnehmerrechte und soziale Standards müssen ebenso wie die Sicherung des Wettbewerbs gleichrangig geschützt und durchgesetzt werden. Link zum Original
  99. Juristische und administrative Hemmnisse für Grenzgänger werden schrittweise abgebaut, um die berufliche Mobilität auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt zu verbessern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die saarländische Landesregierung bemüht sich, die juristischen und administrativen Hemmnisse nach und nach abzubauen, um die berufliche Mobilität auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt der Großregion weiter zu verbessern. Link zum Original
  100. Mit Grand Est wird über eine Vereinheitlichung der Konditionen der grenzüberschreitenden Ausbildung an der gesamten deutsch-französischen Grenze gesprochen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 147 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Evaluation der grenzüberschreitenden Ausbildung am Ende der Pilotphase wollen wir mit unseren Partnern aus Grand Est über eine Vereinheitlichung der Konditionen der grenzüberschreitenden Ausbildung an der gesamten deutsch -französischen Grenze von der Oberrheinregion bis in die Großregion sprechen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 19, SPD 29 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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