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Der Vertrag enthält 66 von 1.497 Forderungen zu „Klima, Umwelt und Naturschutz“.

Klima, Umwelt und Naturschutz 66
  1. Der EU-Emissionshandel 2021 bis 2030 wird so ausgestaltet, dass die internationale Konkurrenzfähigkeit der Stahlbranche gesichert ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf EU -Ebene muss der Emissionshandel in der 4. Handelsperiode 2021 -2030 so ausgestaltet werden, dass die internationale Konkurrenzfähigkeit der Branche gesichert wird. Link zum Original
  2. Ein Klimaschutzfonds unterstützt innovative Ideen und Pilotprojekte.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem Klimaschutzfonds unterstützen wir innovative Ideen und Pilotprojekte. Link zum Original
  3. Änderungen der Grubenwasserhaltung der RAG AG werden nur genehmigt, wenn Gefahren für Mensch, Umwelt und Wasser zuverlässig ausgeschlossen sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Veränderungen bei der Grubenwasserhaltung der RAG AG dürfen nur genehmigt werden, wenn Gefahren für Mensch und Umwelt und insbesondere für das Schutzgut „Wasser“ zuverlässig ausgeschlossen werden können. Link zum Original
  4. Für Fragen der Grubenwasserhaltung wird eine unabhängige, weisungsfreie Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle für Fragen der Grubenwasserhaltung angeboten. Link zum Original
  5. Die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere Klima, Luft, Boden, Wasser und Biodiversität, sollen geschützt und erhalten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung bekennt sich zum Schutz und zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen in unserem Land, insbesondere im Hinblick auf die Schutzgüter Klima, Luft, Boden, Wasser und Biodiversität. Link zum Original
  6. Bei der Umweltgesetzgebung wird auf einen kooperativen Ansatz gesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei setzen wir bei all unseren gesetzgeberischen Maßnahmen auf einen kooperativen Ansatz. Link zum Original
  7. Die Saarländische Nachhaltigkeitsstrategie wird in breitem gesellschaftlichem Dialog weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die erste Saarländische Nachhaltigkeitsstrategie wurde Anfang 2017 nach einem breiten Beteiligungsverfahren im Landtag des Saarlandes diskutiert. Den damit eingeschlagenen Weg wird die Landesregierung konsequent weitergehen und die Strategie in einem breiten gesellschaftlichen Dialog weiterentwickeln. Link zum Original
  8. Im Landtag wird eine Enquete-Kommission Nachhaltigkeit eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Herausforderungen für die saarländische Umweltpolitik im Wandel der Zeit zu definieren und daraus abgeleitet Handlungsziele zu erarbeiten, werden wir im Landtag eine Enquete - Kommission Nachhaltigkeit einrichten. Link zum Original
  9. Die Interessen an der Nutzung der Kulturlandschaft werden im Dialog mit den Akteuren gebündelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die verschiedenen Interessen über die Inanspruchnahme unserer Kulturlandschaft in einem konstruktiven Dialog mit den einzelnen Akteur en bündeln. Link zum Original
  10. Ressourcen sollen geschont, Umwelt, Klima und Kulturlandschaft geschützt und das Tierwohl beachtet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei ist es unser Ziel, Ressourcen zu schonen, die Umwelt zu schützen, die Kulturlandschaft zu erhalten und zu pflegen, das Klima zu schützen und dem Tierwohl gerecht zu werden. Link zum Original
  11. Ziel sind gesunde Wohnbedingungen für alle Menschen unabhängig von ihrem sozialen Status.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Ziel sind gesunde Wohnbedingungen für alle Menschen, unabhängig von ihrem sozialen Status. Link zum Original
  12. Eine leistungsfähige Umweltverwaltung soll ein umfassendes Informations- und Beschwerdemanagement für Bürgeranliegen bieten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung fühlt sich einem offenen, fairen und freundlichen Umgang mit den Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Dazu bedarf es einem umfassenden Informations - und Beschwerdemanagement durch eine leistungsfähige Umweltverwaltung. Link zum Original
  13. Der Schutz von Trinkwasser, Böden und Nahrungskette vor Schadstoffen wie PCB hat weiterhin oberste Priorität.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Sicherung des Trinkwassers, der Böden und der Nahrungskette vor schädlichen Einflüssen, wie z. B. PCB und anderen schädlichen Stoffen, wird auch in Zukunft oberste Priorität haben und durch die Fortsetzung der bisherigen guten Arbeit der zuständigen Landesbehörden sichergestellt werden. Link zum Original
  14. Im Nachbergbau werden keine Genehmigungen ohne gesicherten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, vor allem des Trinkwassers, erteilt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei den Genehmigungsverfahren im Bereich des Nac hbergbaus wird es auch weiterhin keine Genehmigungen ohne einen sicher zu gewährleistenden Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, vor allem des Trinkwassers, geben. Link zum Original
  15. Veränderungen der Grubenwasserhaltung der RAG AG werden nur genehmigt, wenn Gefahren für Mensch, Umwelt und Wasser zuverlässig ausgeschlossen sind.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 113 ·

    Wortlaut im Vertrag
    So dürfen Veränderungen bei der Grubenwasserhaltung der RAG AG nur genehmigt werden, wenn Gefahren für Mensch und Umwelt und insbesondere das Schutzgut „Wasser“ zuverlässig ausgeschlossen werden können. Link zum Original
  16. Das Maßnahmenprogramm zum 2. Bewirtschaftungsplan der Wasserrahmenrichtlinie wird umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Durch die Umsetzung des Maßnahmenprogramms zur Erreichung der Ziele im 2. Bewirtscha ftungsplan der Wasserrahmenrichtlinie werden wir über das bereits Erreichte hinaus nachteilige Folgen für die Schutzgüter Gesundheit, Umwelt und Kulturerbe minimieren. Link zum Original
  17. Der Entsorgungsverband Saar wird bei effizienteren Strukturen und Abläufen unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 114 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung und die Landesbehörden werden den Entsorgungsverband Saar (EVS) unterstützen, um seine Strukturen und Abläufe noch effizienter zu gestalten. Link zum Original
  18. Das Land unterstützt den EVS und die Kommunen bei der Umsetzung neuer Anforderungen an die Bio- und Grüngutbehandlung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Bio - und Grüngutbehandlung werden wir dem EVS und damit den saarländischen Kommunen ein kompetenter Partner sein. Link zum Original
  19. Abfallmengen sollen vermieden und reduziert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Vermeidung und Reduzierung der Abfallmengen ist uns ein wichtiges Anliegen. Link zum Original
  20. In das Abfallvermeidungsprogramm werden Maßnahmen wie Verzicht auf Einwegprodukte und Mikroplastik-Kosmetik für Haushalte und öffentliche Hand aufgenommen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Erstellung des Abfallvermeidungsprogramms nach dem saarländischen Abfallgesetz werden wir Maßnahmen, die zur Vermeidung von Abfällen beitragen (etwa Verzicht auf Einwegprodukte, Kosmetika mit Mikroplastik usw.), für private Haushalte wie auch für die öffentliche Hand aufnehmen. Link zum Original
  21. Ein Schwerpunkt liegt auf der Vermeidung und Ahndung von Umweltdelikten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner legen mit der Zielsetzung eines sauberen Saarlandes einen Schwerpunkt auf geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Ahndung von Umweltdelikte n. Link zum Original
  22. Ein Kaffee-Mehrwegbecher als Alternative zum Pappbecher soll eingeführt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen uns in diesem Zusammenhang für die Einführung eines Kaffee -Mehrwegbechers als Alternative zum Pap pbecher einsetzen (z. B. im Rahmen des Saarland-Marketings). Link zum Original
  23. Grenzüberschreitende Abstimmungsprozesse in Energie, Industrie und Naturschutz werden als notwendig angesehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns zur Notwendigkeit grenzüberschreitender Abstimmungsprozesse insbesondere in den Bereichen Energie, Industrie und Naturschutz. Link zum Original
  24. Der grenzüberschreitende Informationsaustausch zu Industrieanlagen wie Carling wird unter Moderation des Umweltministeriums fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der positive grenzüberschreitende Informationsaustausch bei Industrieanlagen, wie beispielsweise der Anlage in Carling, soll unter Moderation des saarländischen Umweltministeriums weitergeführt werden. Link zum Original
  25. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Umweltbehörden zum Schutz der Menschen wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher fördern wir die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Umweltbehörden zum Schutz der Menschen, wie dies bereits rund um die Chemieplattform Carling gemacht wurde. Link zum Original
  26. Biodiversität und Nahrungsangebot für Insekten sollen erhöht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bereits bestehende Biodiversität soll genau wie das Nahrungsangebot für Insekten erhöht werden. Link zum Original
  27. Es wird geprüft, ob ungenutzte öffentliche Flächen für Blühflächen bereitgestellt werden können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird prüfen, ob nicht genutzte öffentliche Flächen zur Anlage von Blühflächen bereitgestellt werden können. Link zum Original
  28. Belastungen von Boden, Wasser und Luft durch die Landwirtschaft sollen weiter minimiert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Belastungen für Boden, Wasser und Luft gilt es weiter zu minimieren und die dabei geltenden EU -Richtlinien (Wasserrahmenrichtlinie) umzusetzen. Link zum Original
  29. Die einschlägigen EU-Richtlinien wie die Wasserrahmenrichtlinie werden umgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 115 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Belastungen für Boden, Wasser und Luft gilt es weiter zu minimieren und die dabei geltenden EU -Richtlinien (Wasserrahmenrichtlinie) umzusetzen. Link zum Original
  30. Bienenhaltung, Imkerei und der Schutz von Wildbienen und anderen Bestäubern werden gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 116 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns nachdrücklich für die Bienenhaltung, die Imkerei und den Schutz der Wildbienen und anderer Bestäuber ein. Link zum Original
  31. Die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung wird flexibilisiert, um die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zu reduzieren.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung werden wir im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgaben so flexibilisieren, dass die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandflächen so weit wie möglich reduziert wird. Link zum Original
  32. Aufbauend auf der Ökokontoregelung wird ein Ersatzgeld eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein geeignetes Instrument ist für uns – aufbauend auf der bewährten Ökokontoregelung – die Einführung eines Ersatzgeldes. Link zum Original
  33. Die Naturlandstiftung Saar und die ÖFM gelten als wichtige Partner für Naturschutzmaßnahmen außerhalb landwirtschaftlicher Flächen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Natu rlandstiftung Saar mit ihrer Tochtergesellschaf t Naturland Ökoflächen -Management GmbH (ÖFM) sehen wir hierbei als wichtigen Partner, um wirkungsvolle Naturschutzmaßnahmen außerhalb landwirtschaftlicher Flächen zu realisieren. Link zum Original
  34. Die Wegwerfkultur soll durchbrochen und bewusster, nachhaltiger Konsum gefördert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Prinzipien der Wegwerfkultur durchbrechen und eine Kultur des bewussten und nachhaltigen Konsums fördern. Link zum Original
  35. Es wird geprüft, ob das Ordnungsrecht zur Sanktionierung von Lebensmittelverschwendung und Littering ausreicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 118 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang werden wir prüfen, ob bei den Themen Lebensmittelverschwendung und Littering (Vermüllung) die vorhandenen ordnungsrechtlichen Bestimmungen ausreichen, um Verstöße wirkungsvoll zu sanktionieren. Link zum Original
  36. Die Landesregierung tritt für einen aktiven Tierschutz ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung steht für einen aktiven Tierschutz im Saarland. Link zum Original
  37. Der Runde Tisch Tierschutz wird fortgeführt und mit Experten verstärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den erfolgreichen Runden Tisch Tierschutz werden wir weiterführen und gezielt mit Experten verstärken. Link zum Original
  38. Die Tierschutzstiftung Saar wird weiterhin finanziell und organisatorisch unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Arbeit der Tierschutzstiftung Saar werden wir weiterhin finanziell und organisatorisch unterstützen. Link zum Original
  39. Der Landestierschutzbeauftragte soll weiterhin den Tierschutz im Saarland begleiten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Landestierschutzbeauftragte hat sich als wichtiger Partner bewährt und soll auch zukünftig den Tierschutz im Saarland maßgeblich durch seine engagierte Arbeit mitgestaltend begleiten. Link zum Original
  40. Auf Bundesebene wird eine Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Tierschutzorganisationen werden wir uns auf Bundesebene für die Kennzeichnungspflicht von Hunden und Katzen einsetzen und zusammen mit den Kommunen eine Katzenschutzverordnung auf den Weg bringen. Link zum Original
  41. Gemeinsam mit den Kommunen wird eine Katzenschutzverordnung erlassen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Tierschutzorganisationen werden wir uns auf Bundesebene für die Kennzeichnungspflicht von Hunden und Katzen einsetzen und zusammen mit den Kommunen eine Katzenschutzverordnung auf den Weg bringen. Link zum Original
  42. Der Betrieb der zentralen Auffangstationen für Tiere wird nachhaltig gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Betrieb der zentralen Auffangsta tionen werden wir nachhaltig sichern. Link zum Original
  43. Das zuständige Ministerium übernimmt auf Wunsch eine Moderatorenrolle bei der Sicherung der Betriebskosten der Tierheime.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der Frage der Sicherstellung der Betriebskosten der Tierheime wird das zuständige Ministerium auf Wunsch gerne die Rolle eines Moderators einnehmen und somit zur langfristigen Absicherung der Tierheime beitragen. Link zum Original
  44. Der Jugendtierschutzpreis wird weiter begleitet und gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Auslobung des Jugendtierschutzpreises war ein großer Erfolg und hat dazu beigetragen, dass sich viele Schülerinnen und Schüler verstärkt mit dem Thema Tierschutz beschäftigen. Diesen Weg werden wir auch in Zukunft weiter begleiten und fördern. Link zum Original
  45. Mit Forschungsinstituten und Hochschulen sollen Alternativen zu Tierversuchen entwickelt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In Zusammenarbeit und im Dialog mit Forschungsinstituten und Hochschulen wollen wir Alternativen zu Tierversuchen entwickeln. Link zum Original
  46. Wildtiere in Zirkussen werden abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zudem sind wir gegen Wildtiere in Zirkussen. Link zum Original
  47. Die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie ist Grundlage der Natur- und Artenschutzpolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie ist Grundlage unseres Handels auf dem Gebiet des Natur - und Artenschutzes. Link zum Original
  48. Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie werden Akteure aus Naturschutz und Landnutzung zusammengebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der saarländischen Biodiversitätsstrategie wollen wir verschiedene Akteure im Naturschutz und der Landnutzung zusammenbringen und verschiedene Artenschutz -Programme erarbeiten. Link zum Original
  49. Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie werden verschiedene Artenschutzprogramme erarbeitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der saarländischen Biodiversitätsstrategie wollen wir verschiedene Akteure im Naturschutz und der Landnutzung zusammenbringen und verschiedene Artenschutz -Programme erarbeiten. Link zum Original
  50. Die Biotopvernetzung wird weiter gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch die Biotopvernetzung stellt ein besonders wichtiges Element des Artenschutzes dar. Diese werden wir weiter fördern. Link zum Original
  51. Mit den Landnutzern in Natura-2000-Gebieten werden in Nutzergesprächen Maßnahmen und Bewirtschaftungsweisen zum Erhalt der Gebiete vereinbart.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die als Landschafts - oder Naturschutzgebiete ausgewiesenen und damit rechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete sind die „Hot Spots“ der Biodiversität im Saarland. Wir werden mit den in diesen Gebieten wirtschaftenden Landnutzern im Rahmen der Nutzergespräche die Maßnahmen und Bewirtschaftungsweisen vereinbaren, die zum langfristen Erhalt und zur Weiterentwicklung der Gebiete beitragen. Link zum Original
  52. Nutzungseinschränkungen in Schutzgebieten werden auf das für den Schutzzweck notwendige Mindestmaß beschränkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei gilt für uns weiterhin der Grundsatz: Einschränkungen der Nutzung werden wir auf das dem Schutzzweck entsprechende notwendige Mindestmaß beschränken. Link zum Original
  53. Die Großschutzgebiete wie Nationalpark Hunsrück-Hochwald und Biosphärenreservat Bliesgau werden weiter gefördert und unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Saarland bekennt sich zu seinen Großschutzgebieten, wie z. B. dem Nationalpark Hunsrück- Hochwald, dem Biosphärenreservat Bliesgau, dem Naturpark Saar-Hunsrück und der LIK Nord, und wird diese gemeinsam mit seinen Partnern auch weiterhin fördern und unterstützen. Link zum Original
  54. Besucher sollen künftig im Besucherzentrum Nationalparktor in Otzenhausen empfangen werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Naturbegeisterte Wanderer wollen wir zukünftig im Besucherzentrum Nationalparktor in Otzenhausen empfangen. Link zum Original
  55. Der Landesanteil an den Betriebskosten des Nationalparktores wird sichergestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Den Betriebskostenanteil des Landes für das Projekt des Nationalparktores werden wir sicherstellen. Link zum Original
  56. Die Arbeit der ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten in den Kommunen wird weiter unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Arbeit der zahlreichen ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten in den Städten und Gemeinden als Mittler von alltäglicher Umweltbildung werden wir auch in Zukunft unterstützen und wertschätzen. Link zum Original
  57. Bürgerinnen und Bürger sollen für aktives Engagement für die Artenvielfalt gewonnen werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 122 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger dafür gewinnen, für den Erhalt der Artenvielfalt aktiv zu werden. Link zum Original
  58. Die Kommunen werden bei Maßnahmen für mehr Artenvielfalt an Gebäuden und innerörtlichen Flächen unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 122 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind der Überzeugung, dass an Gebäuden und innerörtlichen Flächen wirksame Maßnahmen durchgeführt werden können, um mehr Artenvielfalt in unseren Dörfern und Städten zu ermöglichen. Hierbei wollen wir die Kommunen wirksam unterstützen. Link zum Original
  59. Stadt- und Dorfbiotopkartierungen werden Grundlage der kommunalen Naturschutzplanung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 122 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Erstellung von Stadt - oder Dorfbiotopkartierungen wird Grundlage einer fachlich fundierten und integralen Natu rschutzplanung in unseren Städten und Dörfern. Link zum Original
  60. Mit Partnern werden Projekte initiiert, die zum Artenschutz beitragen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 122 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir Projekte mit Partnern initiieren, die einen aktiven Beitrag zum Artenschutz leisten. Link zum Original
  61. Für flächenhaften Naturschutz werden länderübergreifende Regelungen angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 122 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei flächenhaftem Naturschutz streben wir länderübergreifende Regelungen an, so dass der Schutz von Fauna und Flora unabhängig von Landesgrenzen gewährleistet bleibt. Link zum Original
  62. Im Staatswald sollen der Schutz historisch alter Waldstandorte und die Ziele der Energiewende in Ausgleich gebracht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen auf Flächen des Staatswaldes die besondere Schutzwürdigkeit historisch alter Wal dstandorte mit den Zielen der Energiewende in einen Ausgleich bringen. Link zum Original
  63. Historisch alte Waldstandorte im Staatswald werden rechtlich, etwa im Waldgesetz, besonders geschützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir die rechtlichen Voraussetzungen (z. B. im saarländischen Waldgesetz) dafür schaffen, dass die im Landschaftsprogramm des Saarlandes dargestellten historisch alten Waldstandorte im Staatswald in besonderer Weise geschützt werden und an solchen Standorten die Errichtung von Windenergieanlagen nur zugelassen wird, wenn es sich um Standorte handelt, die einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten können, also wenn es sich um besonders windhöffige Standorte handelt, die insbesondere gut erschlossen oder bereits vorbelastet sind. Link zum Original
  64. Naturschutzmaßnahmen kommunaler und privater Waldbesitzer werden weiterhin gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Naturschutzmaßnahmen und -leistungen der kommunalen und privaten Waldbesitzer werden weiterhin gefördert. Link zum Original
  65. Die Kalkung von Wäldern gegen Bodenversauerung wird im erforderlichen Umfang fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Aufgrund der nach wie vor problematischen Versauerung von Waldböden werden wir – gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse – die kompensatorischen Kalkungen von Wäldern in erforderlichem Umfang fortsetzen. Link zum Original
  66. Akkubetriebene Arbeitsgeräte mit regenerativer Energie sollen beim SaarForst nach bewährter Testphase eingesetzt werden können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 123 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner stehen dem Einsatz von akkubetriebenen Arbeitsgeräten unter Nutzung regenerativer Energien im Bereich des S aarForst- Landesbetriebes offen gegenüber, wenn sich dieser nach der Testphase bewährt hat. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 19, SPD 29 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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