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Der Vertrag enthält 80 von 1.026 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 80
  1. Der Stellenabbau erfolgt unter Nutzung der Altersabgänge ohne betriebsbedingte Kündigungen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als vorläufige Zielgröße wird bis 2020 ein Abbau von rechnerisch mindestens 10 % der rd. 24.000 Stellen angestrebt (also mindestens 2.400 Stellen). Unter Berücksichtigung der 7.000 Altersabgänge bis 2020 wird dies auch ohne betriebsbedingte Kündigungen durchführbar sein. Link zum Original
  2. Ein Konzept für den Stellenabbau wird in Gesprächen mit Personalvertretungen und Gewerkschaften entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die Organisation des Stellenabbaus ist in Gesprächen mit den Personalvertretungen und Gewerkschaften ein Konzept zu entwickeln. Link zum Original
  3. Mit Personalvertretungen und Gewerkschaften wird über die Übernahme der Regelaltersgrenze von 67 Jahren für Beamte gesprochen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gegenstand der Gespräche mit Personalvertretungen und Gewerkschaften sollen weitere Maßnahmen wie die Übernahme die Regelaltersgrenze im Beamtenbereich analog der Bundesregelung („Rente mit 67“), die Fortsetzung der Wiederbesetzungssperren, die Verschiebung bzw. Deckelung von Besoldungserhöhungen und Änderungen bei der Versorgung sein. Link zum Original
  4. Mit Personalvertretungen und Gewerkschaften wird über die Fortsetzung der Wiederbesetzungssperren gesprochen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gegenstand der Gespräche mit Personalvertretungen und Gewerkschaften sollen weitere Maßnahmen wie die Übernahme die Regelaltersgrenze im Beamtenbereich analog der Bundesregelung („Rente mit 67“), die Fortsetzung der Wiederbesetzungssperren, die Verschiebung bzw. Deckelung von Besoldungserhöhungen und Änderungen bei der Versorgung sein. Link zum Original
  5. Mit Personalvertretungen und Gewerkschaften wird über Änderungen bei der Beamtenversorgung gesprochen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gegenstand der Gespräche mit Personalvertretungen und Gewerkschaften sollen weitere Maßnahmen wie die Übernahme die Regelaltersgrenze im Beamtenbereich analog der Bundesregelung („Rente mit 67“), die Fortsetzung der Wiederbesetzungssperren, die Verschiebung bzw. Deckelung von Besoldungserhöhungen und Änderungen bei der Versorgung sein. Link zum Original
  6. Ein Teil der Personaleinsparungen wird für bessere Rahmenbedingungen der verbleibenden Beschäftigten, etwa familien- und altersgerechte Strukturen, eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Funktionsfähigkeit der Landesverwaltung sowie die Motivation und Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiterhin zu gewährleisten, muss ein Teil der Personaleinsparungen für Verbesserungen der Rahmenbedingungen der verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden (z.B. für familien- und altersgerechte Strukturen). Link zum Original
  7. In allen Ministerien werden Organisationsuntersuchungen durchgeführt, um bis Ende 2013 Einsparpotenziale durch schlankere Strukturen zu ermitteln.

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    Wortlaut im Vertrag
    In allen Ministerien sollen Organisationsuntersuchungen durchgeführt werden, um durch Vorschläge zur Verschlankung der Strukturen (weniger Abteilungen, weniger Referate) bis spätestens Ende 2013 Einsparpotenziale zu identifizieren. Link zum Original
  8. Alle nachgeordneten Verwaltungsebenen werden auf Optimierungspotenziale untersucht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch alle nachgeordneten Verwaltungsebenen sind im Hinblick auf Optimierungspotenziale zu untersuchen. Link zum Original
  9. Maßstäbe der Verwaltungsoptimierung werden aus dem länderübergreifenden Benchmark abgeleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Maßstab und Orientierungspunkte sind auf der Grundlage des länderübergreifenden Benchmarks abzuleiten. Link zum Original
  10. Neben Einsparungen werden Abläufe und Strukturen, etwa in der Steuerverwaltung, optimiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei geht es nicht nur um die Erwirtschaftung von Einsparpotenzialen, sondern wie etwa im Bereich der Steuerverwaltung auch um eine Optimierung von Abläufen und Strukturen. Link zum Original
  11. Geprüft wird, ob die Zusammenführung von Landesstrukturen wie Landesämtern, ein gemeinsames Justiziariat, eine gemeinsame Personalstelle oder IT-Stelle Kosten einspart.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere ist zu prüfen, ob durch eine verstärkte Zusammenführung von Landesstrukturen (Landesämter, Zentralisierung von Aufgaben wie gemeinsames Justiziariat für alle Ministerien oder eine gemeinsame Personalstelle oder eine IT-Stelle für alle Behörden) oder den Einsatz technischer Hilfsmittel Effizienzrenditen zu erzielen und so Kosten eingespart werden können. Link zum Original
  12. Geprüft wird, ob der Einsatz technischer Hilfsmittel in der Verwaltung Effizienzgewinne bringt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere ist zu prüfen, ob durch eine verstärkte Zusammenführung von Landesstrukturen (Landesämter, Zentralisierung von Aufgaben wie gemeinsames Justiziariat für alle Ministerien oder eine gemeinsame Personalstelle oder eine IT-Stelle für alle Behörden) oder den Einsatz technischer Hilfsmittel Effizienzrenditen zu erzielen und so Kosten eingespart werden können. Link zum Original
  13. Die Zahl der Ministerien, Minister und Staatssekretäre wird beschränkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bereich der politischen Führung und zentralen Verwaltung wird zukünftig bei den vorzunehmenden Einsparungen mit gutem Beispiel vorangehen, da nur so die notwendige Akzeptanz in den nachgeordneten Bereichen zu gewährleisten ist. Dazu zählen u.a. die Beschränkung der Zahl der Ministerien, der Ministerinnen und Minister und Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, eine kritische Überprüfung ihrer Versorgungsansprüche und ein überproportionaler Stellenabbau in den Ministerien. Link zum Original
  14. Die Versorgungsansprüche von Ministern und Staatssekretären werden kritisch überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bereich der politischen Führung und zentralen Verwaltung wird zukünftig bei den vorzunehmenden Einsparungen mit gutem Beispiel vorangehen, da nur so die notwendige Akzeptanz in den nachgeordneten Bereichen zu gewährleisten ist. Dazu zählen u.a. die Beschränkung der Zahl der Ministerien, der Ministerinnen und Minister und Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, eine kritische Überprüfung ihrer Versorgungsansprüche und ein überproportionaler Stellenabbau in den Ministerien. Link zum Original
  15. In den Ministerien werden überproportional Stellen abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bereich der politischen Führung und zentralen Verwaltung wird zukünftig bei den vorzunehmenden Einsparungen mit gutem Beispiel vorangehen, da nur so die notwendige Akzeptanz in den nachgeordneten Bereichen zu gewährleisten ist. Dazu zählen u.a. die Beschränkung der Zahl der Ministerien, der Ministerinnen und Minister und Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, eine kritische Überprüfung ihrer Versorgungsansprüche und ein überproportionaler Stellenabbau in den Ministerien. Link zum Original
  16. Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen werden auf das Notwendigste begrenzt und Bürokratie abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung setzt sich zum Ziel, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die für kleine und mittlere Unternehmen gelten, auf das Notwendigste zu begrenzen: Wir werden Bürokratie abbauen. Link zum Original
  17. Administrative Hemmnisse für Unternehmen und Grenzgänger, etwa bei der Berufsausbildung, werden weiter abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Trotz aller Fortschritte bleibt der weitere Abbau administrativer Hemmnisse für Unternehmen und Grenzgänger, z.B. bei der Berufsausbildung, weiterhin auf der Tagesordnung. Link zum Original
  18. Genehmigungsverfahren für Investitionsvorhaben im Energiesektor werden zügig nach Recht und Gesetz durchgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden Investitionsvorhaben im Energiesektor positiv begleiten, für Akzeptanz in der Bevölkerung werben und dafür Sorge tragen, dass die notwendigen Genehmigungsverfahren zügig nach Recht und Gesetz durchgeführt werden. Link zum Original
  19. Die Landesbauordnung wird so geändert, dass Bauherren zwischen Freistellungsverfahren und förmlichem Genehmigungsverfahren wählen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird die Landesbauordnung so ändern, dass Bauherren die Wahlfreiheit haben, ihr Bauvorhaben im Rahmen des bisherigen Freistellungsverfahrens oder alternativ nach einem förmlichen Genehmigungsverfahren zu realisieren. Link zum Original
  20. Das saarländische Informationsfreiheitsgesetz wird an das geänderte Verbraucherinformationsgesetz angepasst, etwa durch kürzere Fristen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei werden wir das saarländische Informationsfreiheitsgesetz im Hinblick auf die Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes anpassen, etwa hinsichtlich der Verkürzung von Fristen. Link zum Original
  21. Das Landesamt für Soziales soll auskömmlich mit Personal ausgestattet sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung legt Wert auf eine auskömmliche Personalausstattung beim Landesamt für Soziales. Link zum Original
  22. Die Versorgungsregelungen für Ministerinnen, Minister und Staatssekretäre im Ministergesetz werden überprüft und angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die bestehenden Regelungen zur Versorgung der Ministerinnen und Minister sowie und Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im saarländischen Ministergesetz unter Berücksichtigung der Regelungen anderer Länder überprüfen und die derzeitigen Versorgungsstandards anpassen. Link zum Original
  23. Das Personal der Landesverwaltung wird in den nächsten Jahren deutlich reduziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Personalkörper der Landesverwaltung wird in den nächsten Jahren deutlich reduziert. Link zum Original
  24. Organisations- und Ablaufstrukturen in Ministerien und nachgeordneten Behörden werden mit Personalvertretungen und Gewerkschaften evaluiert und Synergien genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Personalvertretungen und den Gewerkschaften werden wir Organisations- und Ablaufstrukturen einschließlich der Führungsebenen in den Ministerien und nachgeordneten Behörden evaluieren und Synergiepotenziale in der Verwaltung gezielt nutzen. Link zum Original
  25. Für die Landesverwaltung werden eine umfassende Aufgabenkritik und eine systematische Personalentwicklungsplanung durchgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben einer umfassenden Aufgabenkritik der bestehenden Verwaltungs- und Personalstrukturen erfordert dies eine systematische Personalentwicklungsplanung; gleichzeitig müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit modernen Personalentwicklungskonzepten (Ausbildung, innerbetriebliche Fort- und Weiterbildung, alters- und gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und -prozessen, Nachwuchskräftegewinnung, Gesundheitsmanagement etc.) auf die neuen Organisationsanforderungen eingestellt werden. Link zum Original
  26. Beschäftigte der Landesverwaltung werden mit modernen Personalentwicklungskonzepten wie Fortbildung und Gesundheitsmanagement auf neue Anforderungen vorbereitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben einer umfassenden Aufgabenkritik der bestehenden Verwaltungs- und Personalstrukturen erfordert dies eine systematische Personalentwicklungsplanung; gleichzeitig müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit modernen Personalentwicklungskonzepten (Ausbildung, innerbetriebliche Fort- und Weiterbildung, alters- und gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und -prozessen, Nachwuchskräftegewinnung, Gesundheitsmanagement etc.) auf die neuen Organisationsanforderungen eingestellt werden. Link zum Original
  27. Für den öffentlichen Dienst sollen weiterhin qualifizierte Bewerber gewonnen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen weiterhin qualifizierte Bewerber für einen leistungsstarken öffentlichen Dienst gewinnen. Link zum Original
  28. Der Landesdienst soll attraktive Gehaltsstrukturen sowie ausreichende Entwicklungs- und Beförderungsoptionen bieten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch der öffentliche Dienst muss in Zukunft gute berufliche Entwicklungsperspektiven bieten. Dafür brauchen wir attraktive Gehaltsstrukturen sowie ausreichende Entwicklungs- und Beförderungsoptionen im Landesdienst. Link zum Original
  29. Die Rahmenbedingungen der öffentlich Bediensteten im Saarland sollen sich nicht schlechter als der Durchschnitt von Ländern und Bund entwickeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Rahmenbedingungen für öffentlich Bedienstete im Saarland sollen sich nicht schlechter als das durchschnittliche Niveau der Länder und des Bundes entwickeln. Link zum Original
  30. Die Anreize für flexible Arbeitszeitmodelle, Sabbatjahre und Beurlaubungen im öffentlichen Dienst werden überprüft und verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehenden Anreize zur Inanspruchnahme von flexiblen Arbeitszeitmodellen, von Sabbatjahrregelungen und Beurlaubungen werden wir überprüfen und verbessern. Link zum Original
  31. Angestrebt wird die räumliche Zusammenfassung weiterer Ausbildungsstätten wie der Verwaltungsschule oder einer Akademie für Führungskräfte des öffentlichen Dienstes.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Nutzung von Synergien bei der räumlichen Zusammenfassung weiterer Ausbildungsstätten, wie etwa der Saarländischen Verwaltungsschule oder der Einrichtung einer saarländischen „Akademie für Führungskräfte des öffentlichen Dienstes“, wo Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes (einschließlich Schulen) für die Wahrnehmung von Führungs- und Managementaufgaben berufsbegleitend aus- und fortgebildet werden, wird angestrebt. Link zum Original
  32. Im Saarland soll mehr direkte Demokratie ermöglicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen im Saarland mehr direkte Demokratie wagen. Link zum Original
  33. Die direktdemokratische Teilhabe an politischen Prozessen soll verbessert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die direktdemokratische Teilhabe an politischen Prozessen muss verbessert werden. Link zum Original
  34. Das Verfahren der Volksgesetzgebung wird insgesamt vereinfacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb das Verfahren der Volksgesetzgebung insgesamt vereinfachen, die Quoren absenken, den Finanzvorbehalt lockern und die Möglichkeit einer Verfassungsänderung aufnehmen. Link zum Original
  35. Die Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide werden abgesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb das Verfahren der Volksgesetzgebung insgesamt vereinfachen, die Quoren absenken, den Finanzvorbehalt lockern und die Möglichkeit einer Verfassungsänderung aufnehmen. Link zum Original
  36. Der Finanzvorbehalt bei der Volksgesetzgebung wird gelockert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb das Verfahren der Volksgesetzgebung insgesamt vereinfachen, die Quoren absenken, den Finanzvorbehalt lockern und die Möglichkeit einer Verfassungsänderung aufnehmen. Link zum Original
  37. Verfassungsänderungen werden per Volksgesetzgebung möglich gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb das Verfahren der Volksgesetzgebung insgesamt vereinfachen, die Quoren absenken, den Finanzvorbehalt lockern und die Möglichkeit einer Verfassungsänderung aufnehmen. Link zum Original
  38. Bürgerbeteiligung soll auch über e-Demokratie gefördert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mehr Teilhabe wollen wir auch über e-Demokratie fördern. Link zum Original
  39. Die Mitglieder des Interregionalen Parlamentarierrates der Großregion sollen direkt gewählt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mehr Demokratie wollen wir aber auch in unserer Großregion wagen: Wir streben deshalb u.a. eine Direktwahl der Mitglieder des Interregionalen Parlamentarierrates (IPR) und ein eigenes Budgetrecht des IPR an. Link zum Original
  40. Der Interregionale Parlamentarierrat soll ein eigenes Budgetrecht erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mehr Demokratie wollen wir aber auch in unserer Großregion wagen: Wir streben deshalb u.a. eine Direktwahl der Mitglieder des Interregionalen Parlamentarierrates (IPR) und ein eigenes Budgetrecht des IPR an. Link zum Original
  41. Erfahrungen der Ressorts mit EU-Förderprojekten sollen in Vorschläge für vereinfachte Verfahren und weniger Bürokratie einfließen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig sollen die Erfahrungen der Ressorts im Umgang mit der Mittelbeantragung und der Umsetzung und Abrechnung von Projekten in Vorschläge zu vereinfachten Verfahren und weniger bürokratischem Aufwand einfließen. Link zum Original
  42. Die Zuständigkeiten für die EU-Förderprogramme sollen in einer Stelle zusammengefasst werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Außerdem zielen wir darauf ab, die Zuständigkeiten betreffend die EU-Förderprogramme in einer Stelle zusammenzufassen. Link zum Original
  43. Eine obligatorische Grenzraumverträglichkeitsprüfung als Gesetzesfolgenabschätzung für grenzüberschreitende Auswirkungen wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen eine obligatorische Gesetzesfolgenabschätzung im Hinblick auf die grenzüberschreitende Relevanz und Wechselwirkungen der Vorhaben (Grenzraumverträglichkeitsprüfung) einführen. Link zum Original
  44. Die Koalitionsvereinbarung wird im Regierungshandeln umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln umzusetzen. Link zum Original
  45. Die Koalitionspartner stimmen ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend ab und stellen in Verfahrens-, Sach- und Personalfragen Konsens her.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner CDU und SPD werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-, Sach- und Personalfragen Konsens herstellen. Link zum Original
  46. Der Koalitionsausschuss tagt regelmäßig und wird zusätzlich auf Antrag eines Partners einberufen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Koalitionsausschuss tagt regelmäßig. Er wird zusätzlich auf Antrag eines Partners einberufen. Link zum Original
  47. Vor einer Entscheidung des Koalitionsausschusses zu einem kontroversen Thema wird keine Kabinettsentscheidung getroffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor einer Entscheidung des Koalitionsausschusses zu einem kontroversen Thema wird keine Kabinettsentscheidung getroffen. Link zum Original
  48. Dem Koalitionsausschuss gehören Regierungsspitze, Fraktionsvorsitzende, Generalsekretäre beider Parteien und der Chef der Staatskanzlei an.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dem Koalitionsausschuss gehören an: die Ministerpräsidentin und der stellvertretende Ministerpräsident, die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD sowie die beiden Generalsekretäre von CDU und SPD und der Chef der Staatskanzlei. Link zum Original
  49. Die Koalitionsparteien stimmen im Landtag und seinen Ausschüssen einheitlich ab.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionsparteien verpflichten sich, entsprechend ihrer Koalitionsvereinbarung und weiterer politischer Vereinbarungen zu handeln und insbesondere im saarländischen Landtag und seinen Ausschüssen einheitlich abzustimmen. Link zum Original
  50. Wechselnde Mehrheiten im Landtag sind ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen. Link zum Original
  51. Gesetzentwürfe, Anträge und Große Anfragen werden nur gemeinsam in den Landtag eingebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden Anträge (Gesetzentwürfe, sonstige Anträge, Große Anfragen) nur gemeinsam in den Landtag einbringen. Über Ausnahmen ist Einvernehmen herzustellen. Link zum Original
  52. Anträge auf Aktuelle Stunden werden rechtzeitig mit dem Koalitionspartner abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Anträge auf Aktuelle Stunden sind rechtzeitig vor der Beantragung mit dem Koalitionspartner abzustimmen. Link zum Original
  53. Zwischen Vorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführern der Koalitionsfraktionen findet ein regelmäßiger Informationsaustausch statt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet zwischen den Vorsitzenden und den Parlamentarischen Geschäftsführern der Koalitionsfraktionen ein enger und regelmäßiger Informationsaustausch statt. Link zum Original
  54. In den Plenarwochen tagen die Koalitionsfraktionen gemeinsam.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den Plenarwochen tagen die beiden Koalitionsfraktionen gemeinsam. Link zum Original
  55. Die Koalitionspartner entscheiden im Kabinett einvernehmlich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner entscheiden im Kabinett einvernehmlich. Link zum Original
  56. Die Fraktionsvorsitzenden nehmen an den Kabinettssitzungen teil.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Fraktionsvorsitzenden nehmen an den Sitzungen teil. Link zum Original
  57. Ministerratsvorlagen und Landtagsvorlagen werden vor Kabinettsbefassung dem stellvertretenden Ministerpräsidenten zur Mitzeichnung zugeleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ministerratsvorlagen und Vorlagen an den saarländischen Landtag sind unbeschadet der Zuständigkeitsregelung vor Kabinettsbefassung rechtzeitig auch dem stellvertretenden Ministerpräsidenten zur Mitzeichnung zuzuleiten. Link zum Original
  58. Über strukturelle und organisatorische Maßnahmen, die den Landtag betreffen, wird im Einvernehmen mit dem Landtagspräsidium entschieden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Über strukturelle und organisatorische Maßnahmen, die den Landtag des Saarlandes betreffen, entscheiden die Koalitionspartner im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Landtags sowie der/dem 1. Vize-Präsident/in/en. Link zum Original
  59. Die Geschäftsordnung der Landesregierung wird einvernehmlich aktualisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Geschäftsordnung der Landesregierung wird im Einvernehmen beider Partner aktualisiert. Link zum Original
  60. In allen beschickten Gremien wird eine ausgewogene Besetzung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    In allen beschickten Gremien (z.B. Aufsichtsräte, Kommissionen, Beiräten) streben die Koalitionspartner im Einvernehmen eine ausgewogene Besetzung an. Link zum Original
  61. Regierungssprecher und stellvertretender Regierungssprecher werden jeweils auf Vorschlag eines der beiden Koalitionspartner bestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Regierungssprecher wird auf Vorschlag der CDU, der stellvertretende Regierungssprecher wird auf Vorschlag der SPD bestellt. Link zum Original
  62. Ein abgestimmtes Konzept für einzuberufende Beiräte wird erarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden ein abgestimmtes Konzept von einzuberufenden Beiräten in den verschiedenen Themenbereichen erarbeiten. Link zum Original
  63. Beauftragte sollen künftig durch den Landtag gewählt werden statt nur von der Landesregierung berufen zu werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu bestellende Beauftragte sollen künftig nicht mehr nur von der Landesregierung berufen werden, sondern eine stärkere demokratische Legitimation mittels einer Wahl durch den saarländischen Landtag erhalten. Link zum Original
  64. Ministerpräsidentin und stellvertretender Ministerpräsident werden je von einem der beiden Koalitionspartner gestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die CDU stellt die Ministerpräsidentin des Saarlandes, die SPD stellt den stellvertretenden Ministerpräsidenten. Link zum Original
  65. Das Ressort des stellvertretenden Ministerpräsidenten wird so ausgestaltet, dass es die Aufgaben eines stellvertretenden Regierungschefs erfüllen kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Ressort des stellvertretenden Ministerpräsidenten wird so ausgestaltet, dass es die Aufgaben eines stellvertretenden Regierungschefs erfüllen kann. Link zum Original
  66. Die Regierungsplanung wird von Staatskanzlei und dem Ministerium des stellvertretenden Ministerpräsidenten gemeinsam erstellt, aktualisiert und überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Regierungsplanung sowie die Umsetzung dieser Planung werden von der Staatskanzlei und dem Ministerium, das der stellvertretende Ministerpräsident besetzt, in enger Kooperation erstellt, fortlaufend aktualisiert und überprüft. Link zum Original
  67. Ein Ressort für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr wird gebildet und einem der beiden Koalitionspartner zugeordnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (SPD) Link zum Original
  68. Ein Ressort für Finanzen und Europa wird gebildet und einem der beiden Koalitionspartner zugeordnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Finanzen und Europa (CDU) Link zum Original
  69. Ein Ressort für Inneres und Sport wird gebildet und einem der beiden Koalitionspartner zugeordnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Inneres und Sport (CDU) Link zum Original
  70. Ein Ressort für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird gebildet und einem der beiden Koalitionspartner zugeordnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (CDU) Link zum Original
  71. Ein Ressort für Justiz wird gebildet und einem der beiden Koalitionspartner zugeordnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Justiz (SPD) Link zum Original
  72. Ein Ressort für Umwelt und Verbraucherschutz wird gebildet und einem der beiden Koalitionspartner zugeordnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Umwelt und Verbraucherschutz (SPD) Link zum Original
  73. Ein Ressort für Bildung und Kultur wird gebildet und einem der beiden Koalitionspartner zugeordnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Bildung und Kultur (SPD) Link zum Original
  74. Wissenschaft, Forschung und Technologie werden in den Geschäftsbereich der Staatskanzlei verlagert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Technologie in den Geschäftsbereich der Staatskanzlei verlagert. Link zum Original
  75. Das Vorschlagsrecht für die Ministerämter liegt bei den Parteien.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ämter obliegt den Parteien. Link zum Original
  76. Die Organisationsgewalt liegt bei der Ministerpräsidentin.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Ministerpräsidentin obliegt die Organisationsgewalt. Link zum Original
  77. Die Bezeichnung der Ministerien wird per Organisationserlass im Einvernehmen mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die abschließende Bezeichnung der Häuser wird durch Organisationserlass der Ministerpräsidentin im Einvernehmen mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten festgelegt. Link zum Original
  78. Änderungen des Ressortzuschnitts werden zwischen den Koalitionspartnern einvernehmlich geregelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Änderungen des Ressortzuschnitts innerhalb der Wahlperiode werden zwischen den Koalitionspartnern einvernehmlich geregelt. Link zum Original
  79. Über die Berufung der Staatssekretäre entscheidet das Kabinett auf Vorschlag der Fachminister in Abstimmung mit der Regierungsspitze.

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    Wortlaut im Vertrag
    Über die Berufung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in den Ressorts entscheidet das Kabinett auf Vorschlag der Fachminister und in Abstimmung mit der Ministerpräsidentin und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten. Link zum Original
  80. Jeder Koalitionspartner stellt einen Staatssekretär im Kabinettsrang.

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    Wortlaut im Vertrag
    Je einen Staatssekretär im Kabinettsrang stellen die CDU und die SPD. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU SL 19, SPD SL 29 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

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