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Der Vertrag enthält 96 von 1.026 Forderungen zu „Arbeit, Löhne und soziale Sicherung“.

Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 96
  1. Wer hart arbeitet, soll von seinem Gehalt sich und seine Familie ernähren können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Und wir wollen, dass diejenigen, die hart arbeiten, von ihrem Gehalt auch sich und ihre Familien ernähren können. Link zum Original
  2. Das Saarland soll Armut bekämpfen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Saarland soll allen alle (Bildungs-)Chancen eröffnen, Armut bekämpfen und denjenigen, die sozial ausgegrenzt sind, neue Perspektiven aufzeigen. Link zum Original
  3. Sozial Ausgegrenzten sollen neue Perspektiven aufgezeigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Saarland soll allen alle (Bildungs-)Chancen eröffnen, Armut bekämpfen und denjenigen, die sozial ausgegrenzt sind, neue Perspektiven aufzeigen. Link zum Original
  4. Eine Initiative von Berlin, Bremen und Hamburg zur Senkung der Sozialausgaben durch geänderte Zugangssteuerung und mehr Transparenz bei Entgelten der Leistungserbringer wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei werden wir eine Initiative der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg unterstützen, die Ausgabereduzierungen, z.B. durch Änderungen der Zugangssteuerung und Erhöhung der Transparenz bei den Entgelten der Leistungserbringer im Sozialbereich, anstreben. Link zum Original
  5. Das ZEWIS übernimmt Qualifizierung und Fachkräftesicherung, unter anderem mit dem Kompetenzcenter Ü-55.

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    Wortlaut im Vertrag
    ZEWIS wird als zentrale Einrichtung der Mittelstandsförderung folgende Schwerpunktaufgaben wahrnehmen: Qualifizierung, Kooperationsvermittlung, Außenwirtschaftsförderung, Innovations- und Technologieförderung (einschl. Patent- und Markenförderung), Förderung innovativer Gründer, Management von Branchennetzwerken (z.B. automotive, healthcare, IT) Fachkräftesicherung (einschließlich Kompetenzcenter Ü-55, Servicestelle Arbeiten und Leben, Anschluss Direkt) und Saarland-Marketing (einschließlich Welcome-Center) vorhalten. Link zum Original
  6. Das Saarland-Marketing wirbt vor allem um Fach- und Führungskräfte aus anderen Bundesländern und dem deutschsprachigen Ausland.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Mittelpunkt des Saarland-Marketings stehen vor allem werbliche Aktivitäten für die in Zukunft verstärkt notwendige Zuwanderung von Fach- und Führungskräften aus anderen Bundesländern und dem deutschsprachigen Ausland. Link zum Original
  7. Mit Halte-Strategien sollen an Saar-Hochschulen ausgebildete Spitzenkräfte im Land gehalten werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein weiterer Schwerpunkt sind „Halte-Strategien“ zur Stärkung der regionalen und emotionalen Verbundenheit der an Saar-Hochschulen ausgebildeten „High Potentials“, die von der Saarwirtschaft gebraucht werden. Link zum Original
  8. Die Kompetenzen der Beschäftigten in den Betrieben sollen stärker für Innovationen und die Bewältigung des demografischen Wandels genutzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist auch, die Kompetenzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben stärker zu nutzen, z.B. bei der Innovationsentstehung/-umsetzung und zur Bewältigung der demografischen Veränderungen in den Betrieben. Link zum Original
  9. Möglichst viele Schulabgänger sollen rasch eine ihren Fähigkeiten entsprechende Ausbildung aufnehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund stark zurückgehender Schulentlassungszahlen und steigender Studierneigung ist es von entscheidender Bedeutung, dass möglichst viele Schulabgänger so rasch als möglich eine Ausbildung aufnehmen, die ihren Fähigkeiten und Interessen gerecht wird bzw. Jugendliche mit schulischen und/oder sozialen Defiziten bei der Ausbildungsplatzsuche und während der Ausbildung die notwendige Unterstützung erhalten. Link zum Original
  10. Jugendliche mit schulischen oder sozialen Defiziten erhalten bei der Ausbildungsplatzsuche und während der Ausbildung Unterstützung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund stark zurückgehender Schulentlassungszahlen und steigender Studierneigung ist es von entscheidender Bedeutung, dass möglichst viele Schulabgänger so rasch als möglich eine Ausbildung aufnehmen, die ihren Fähigkeiten und Interessen gerecht wird bzw. Jugendliche mit schulischen und/oder sozialen Defiziten bei der Ausbildungsplatzsuche und während der Ausbildung die notwendige Unterstützung erhalten. Link zum Original
  11. Jugendliche sollen unmittelbar nach dem Schulabschluss ohne Warteschleife in die duale Ausbildung gelangen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Jugendliche müssen schnell und ohne Warteschleife unmittelbar nach ihrem Schulabschluss in die duale Ausbildung gelangen. Link zum Original
  12. Die Attraktivität der dualen Ausbildung wird gesteigert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schließlich muss die Attraktivität der dualen Ausbildung gesteigert und Jugendliche für diese Ausbildung motiviert werden. Link zum Original
  13. Jugendliche werden für die duale Ausbildung motiviert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schließlich muss die Attraktivität der dualen Ausbildung gesteigert und Jugendliche für diese Ausbildung motiviert werden. Link zum Original
  14. Die Einrichtung einer Fachstelle „Grenzüberschreitende Ausbildung“ wird geprüft, die französischen Jugendlichen Praktika in saarländischen Betrieben und deutschen Jugendlichen Ausbildungsteile in französischen Betrieben ermöglichen soll.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daneben soll die Einrichtung einer Fachstelle „Grenzüberschreitende Ausbildung“ geprüft werden. Diese soll französischen Jugendlichen an den Lycées Professionnels die Möglichkeit zur Ableistung der obligatorischen Praktika in saarländischen Betrieben und deutschen Jugendlichen die Ableistung von Teilen der Ausbildung in französischen Betrieben ermöglichen. Link zum Original
  15. Es wird Beschäftigung geschaffen und gesichert, die allen Frauen und Männern ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen garantiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher ist unser Ziel, Beschäftigung zu schaffen und zu sichern, die allen Frauen und Männern ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen garantiert. Link zum Original
  16. Vollbeschäftigung im Saarland wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Strukturwandels und der demografischen Entwicklung setzen wir uns für das Ziel der Vollbeschäftigung im Saarland ein. Link zum Original
  17. Die Beschäftigungspotenziale jedes Einzelnen werden systematisch genutzt und gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verknüpfung von wirtschaftlichem Wachstum, Steigerung der Produktivität und hohem Beschäftigungsstand kann nur gelingen, wenn die Beschäftigungspotenziale jedes Einzelnen systematisch genutzt und gefördert werden. Link zum Original
  18. Eine Kultur der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine Kultur der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein und werden deren Vertreter gleichermaßen in die Erarbeitung und Ausgestaltung unserer Politik für gute Arbeit einbinden, um unbefristete sozialversicherungspflichtige Vollzeiterwerbstätigkeit oder vollzeitnahe Teilzeitarbeit zu erhalten und atypisch Beschäftigte stärker abzusichern. Link zum Original
  19. Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern werden gleichermaßen in die Politik für gute Arbeit eingebunden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine Kultur der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein und werden deren Vertreter gleichermaßen in die Erarbeitung und Ausgestaltung unserer Politik für gute Arbeit einbinden, um unbefristete sozialversicherungspflichtige Vollzeiterwerbstätigkeit oder vollzeitnahe Teilzeitarbeit zu erhalten und atypisch Beschäftigte stärker abzusichern. Link zum Original
  20. Unbefristete sozialversicherungspflichtige Vollzeit- oder vollzeitnahe Teilzeitarbeit wird erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine Kultur der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein und werden deren Vertreter gleichermaßen in die Erarbeitung und Ausgestaltung unserer Politik für gute Arbeit einbinden, um unbefristete sozialversicherungspflichtige Vollzeiterwerbstätigkeit oder vollzeitnahe Teilzeitarbeit zu erhalten und atypisch Beschäftigte stärker abzusichern. Link zum Original
  21. Atypisch Beschäftigte werden stärker abgesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine Kultur der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein und werden deren Vertreter gleichermaßen in die Erarbeitung und Ausgestaltung unserer Politik für gute Arbeit einbinden, um unbefristete sozialversicherungspflichtige Vollzeiterwerbstätigkeit oder vollzeitnahe Teilzeitarbeit zu erhalten und atypisch Beschäftigte stärker abzusichern. Link zum Original
  22. Alle relevanten Initiativen, Maßnahmen und Projekte der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden gebündelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner stimmen darin überein, dass alle relevanten Initiativen, Maßnahmen und Projekte der aktiven Arbeitsmarktpolitik gebündelt werden, um darauf aufbauend eine Gesamtstrategie zu entwickeln. Link zum Original
  23. Für die aktive Arbeitsmarktpolitik wird eine Gesamtstrategie entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner stimmen darin überein, dass alle relevanten Initiativen, Maßnahmen und Projekte der aktiven Arbeitsmarktpolitik gebündelt werden, um darauf aufbauend eine Gesamtstrategie zu entwickeln. Link zum Original
  24. Die „Strategie zur Sicherung des saarländischen Fachkräftebedarfs“ wird mit Wirtschafts- und Sozialpartnern weiterentwickelt und umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um unser Land auf die demografische Entwicklung vorzubereiten und zugleich den Fachkräftebedarf der Zukunft zu sichern, werden wir die „Strategie zur Sicherung des saarländischen Fachkräftebedarfs“ gemeinsam mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Akteuren der saarländischen Arbeitsmarktpolitik weiterentwickeln und umsetzen. Link zum Original
  25. Arbeitslosen und Beschäftigten werden bessere Arbeitsmarkt- und Teilhabechancen eröffnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen sowohl Arbeitslosen als auch Beschäftigten bessere Arbeitsmarkt- und Teilhabechancen eröffnen und Vollbeschäftigung erreichen. Link zum Original
  26. Vollbeschäftigung wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen sowohl Arbeitslosen als auch Beschäftigten bessere Arbeitsmarkt- und Teilhabechancen eröffnen und Vollbeschäftigung erreichen. Link zum Original
  27. Die Berufsausbildung Jugendlicher wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben einer Qualitätsoffensive in der Bildung, die bereits im frühkindlichen Bereich einsetzen muss, der Verbesserung in der Berufsausbildung Jugendlicher sowie der Förderung beruflicher Qualifizierung ist auch die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft von hoher Bedeutung. Link zum Original
  28. Frauen wird die Rückkehr in den Beruf nach einer Familienphase ermöglicht und erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere Frauen, die immer noch den Hauptanteil der Kinderbetreuung und zunehmend auch der Pflege übernehmen, muss die Rückkehr in den Beruf nach einer Familienphase ermöglicht bzw. erleichtert werden. Link zum Original
  29. Fachkräfte werden vorrangig im Land gehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es müssen in erster Linie Fachkräfte im Land gehalten und bei Bedarf von außerhalb angeworben sowie die Potenziale von Menschen mit Migrationshintergrund besser genutzt werden – auch durch Erschließung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen. Link zum Original
  30. Fachkräfte werden bei Bedarf von außerhalb angeworben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es müssen in erster Linie Fachkräfte im Land gehalten und bei Bedarf von außerhalb angeworben sowie die Potenziale von Menschen mit Migrationshintergrund besser genutzt werden – auch durch Erschließung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen. Link zum Original
  31. Die acht im Oktober 2011 von der Fachkräfteallianz beschlossenen Ziele und Handlungsfelder gelten als Richtschnur der Fachkräftesicherung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als Orientierung und Richtschnur auf dem gemeinsamen Weg zur Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs im Saarland gelten die acht maßgeblichen Ziele und Handlungsfelder, die die Allianz von Landesregierung, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Arbeitsmarktakteuren im Oktober 2011 beschlossen haben. Link zum Original
  32. Die Förderinstrumente der Europäischen Strukturfonds werden in der nächsten Förderperiode für die Arbeitsmarktpolitik umfassend ausgeschöpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir im Rahmen der auf Nachhaltigkeit ausgerichteten aktiven Arbeitsmarktpolitik auch die europäischen Förderinstrumente in der nächsten Förderperiode der Europäischen Strukturfonds umfassend ausschöpfen und nutzen. Link zum Original
  33. Der Europäische Sozialfonds wird künftig voll für die Ziele der Strategie Europa 2020 genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb den ESF auch zukünftig effektiv und vollumfänglich für die Ziele der „Strategie Europa 2020“ nutzen und die arbeitsmarktpolitischen Landesprogramme noch stärker mit den ESF-Programmen abstimmen; denn auch in der nächsten Förderperiode 2014 bis 2020 wollen wir mit EFS-Mitteln unser arbeitsmarktpolitisches Engagement qualitativ und quantitativ ausweiten. Link zum Original
  34. Die arbeitsmarktpolitischen Landesprogramme werden stärker mit den ESF-Programmen abgestimmt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb den ESF auch zukünftig effektiv und vollumfänglich für die Ziele der „Strategie Europa 2020“ nutzen und die arbeitsmarktpolitischen Landesprogramme noch stärker mit den ESF-Programmen abstimmen; denn auch in der nächsten Förderperiode 2014 bis 2020 wollen wir mit EFS-Mitteln unser arbeitsmarktpolitisches Engagement qualitativ und quantitativ ausweiten. Link zum Original
  35. Das arbeitsmarktpolitische Engagement wird in der Förderperiode 2014 bis 2020 mit ESF-Mitteln qualitativ und quantitativ ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb den ESF auch zukünftig effektiv und vollumfänglich für die Ziele der „Strategie Europa 2020“ nutzen und die arbeitsmarktpolitischen Landesprogramme noch stärker mit den ESF-Programmen abstimmen; denn auch in der nächsten Förderperiode 2014 bis 2020 wollen wir mit EFS-Mitteln unser arbeitsmarktpolitisches Engagement qualitativ und quantitativ ausweiten. Link zum Original
  36. Der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt der Großregion wird mit EURES-Beratungsstellen, Arbeitsmarktbeobachtungsstelle, Task Force Grenzgänger und Wirtschafts- und Sozialausschuss weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden deshalb den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt der Großregion mit Hilfe der EURES-Beratungsstellen, der „Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle“, der „Task Force Grenzgänger“ sowie der Unterstützung der Arbeit des Wirtschafts- und Sozialausschusses weiterentwickeln. Link zum Original
  37. Die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen in der Großregion wird vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig werden wir die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen vorantreiben. Link zum Original
  38. Für nicht in den ersten Arbeitsmarkt integrierbare Langzeitarbeitslose wird eine berufliche und persönliche Perspektive geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere langzeitarbeitslose Menschen sind aufgrund ihrer persönlichen und beruflichen Situation vielfach noch nicht oder nicht mehr in den ersten Arbeitsmarkt integrierbar. Diesen Menschen gegenüber haben wir die gesellschaftliche Verpflichtung, für sie eine berufliche und persönliche Perspektive zu schaffen. Link zum Original
  39. Im Saarland wird ein abgesicherter, dauerhaft geförderter öffentlicher Beschäftigungssektor eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir einen abgesicherten, dauerhaft geförderten öffentlichen Beschäftigungssektor im Saarland einführen. Link zum Original
  40. Alle landespolitischen Möglichkeiten werden genutzt, damit jeder seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte und dauerhafte Arbeit verdienen kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung will alle landespolitischen Möglichkeiten nutzen, um jedem die Möglichkeit zu geben, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte und dauerhafte Arbeit zu verdienen. Link zum Original
  41. Das Landesarbeitsmarktprogramm „Arbeit für das Saarland“ stellt eine anteilige Finanzierung bereit, die Jobcenter die notwendige Ergänzung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Landesarbeitsmarktprogramm „Arbeit für das Saarland“ stellt eine anteilige Finanzierung bereit, die Jobcenter die notwendige finanzielle Ergänzung. Link zum Original
  42. Die für die Umsetzung erforderlichen Beratungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsstrukturen werden stabilisiert und gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Von großer Bedeutung ist für die Landesregierung darüber hinaus die Stabilisierung und Förderung der zur Umsetzung erforderlichen Beratungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsstrukturen. Link zum Original
  43. Zur Vorbeugung gegen verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit wird eine solide Finanzausstattung vor allem für die ganzheitliche Betreuung Hilfebedürftiger verlangt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um einer Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit mit all ihren negativen Auswirkungen vorzubeugen, brauchen wir eine solide Finanzausstattung, vor allem zur ganzheitlichen Betreuung Hilfebedürftiger; diese Betreuung muss zum Bindeglied zwischen Aktivierung, beruflicher Qualifizierung und sozial-integrativen Leistungen werden und zu einer nachhaltig verbesserten Vermittlung in reguläre Beschäftigung führen. Link zum Original
  44. Die ganzheitliche Betreuung Hilfebedürftiger verbindet Aktivierung, Qualifizierung und sozial-integrative Leistungen und verbessert die Vermittlung in reguläre Beschäftigung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um einer Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit mit all ihren negativen Auswirkungen vorzubeugen, brauchen wir eine solide Finanzausstattung, vor allem zur ganzheitlichen Betreuung Hilfebedürftiger; diese Betreuung muss zum Bindeglied zwischen Aktivierung, beruflicher Qualifizierung und sozial-integrativen Leistungen werden und zu einer nachhaltig verbesserten Vermittlung in reguläre Beschäftigung führen. Link zum Original
  45. Der öffentlich geförderte soziale Arbeitsmarkt für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose wird weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dort, wo die Vermittlung nicht gelingt, werden wir gemeinsam mit den Akteuren der Arbeitsmarktpolitik den öffentlich geförderten „sozialen Arbeitsmarkt“ für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose weiter ausbauen. Link zum Original
  46. Ein Aktiv-Passiv-Transfer soll ermöglicht werden, bei dem eingesparte passive Leistungen von Bund und Kommunen in Eingliederungsmittel umgeschichtet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Einrichtung und Aufbau eines öffentlich geförderten „sozialen Arbeitsmarktes“ sind in dem erforderlichen Umfang nur finanzierbar, wenn ein „Aktiv-Passiv-Transfer“ ermöglicht wird, d.h. die durch die Beschäftigung eingesparten passiven Leistungen des Bundes und der Kommunen in Eingliederungsmittel umgeschichtet werden können. Dies bedarf zunächst einer gesetzlichen Änderung auf Bundesebene und in der Folge einer Genehmigung entsprechender Ansätze im Rahmen der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht. Die Koalitionspartner stimmen darin überein, gemeinsam mit anderen Bundesländern in den Bundesrat eine Initiative mit dem Ziel entsprechender Gesetzesänderungen einzubringen. Link zum Original
  47. Gemeinsam mit anderen Ländern wird eine Bundesratsinitiative für die gesetzliche Ermöglichung des Aktiv-Passiv-Transfers eingebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Einrichtung und Aufbau eines öffentlich geförderten „sozialen Arbeitsmarktes“ sind in dem erforderlichen Umfang nur finanzierbar, wenn ein „Aktiv-Passiv-Transfer“ ermöglicht wird, d.h. die durch die Beschäftigung eingesparten passiven Leistungen des Bundes und der Kommunen in Eingliederungsmittel umgeschichtet werden können. Dies bedarf zunächst einer gesetzlichen Änderung auf Bundesebene und in der Folge einer Genehmigung entsprechender Ansätze im Rahmen der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht. Die Koalitionspartner stimmen darin überein, gemeinsam mit anderen Bundesländern in den Bundesrat eine Initiative mit dem Ziel entsprechender Gesetzesänderungen einzubringen. Link zum Original
  48. Per Bundesgesetz soll für die Beschäftigung arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser die Option einer Vollfinanzierung ohne Eigenanteil eröffnet werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die verfügbaren Regelinstrumente lassen eine Beschäftigung besonders arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser nicht zu, da ein Eigenanteil von 25 Prozent gefordert wird. Daher muss durch Bundesgesetz auch die Option einer Vollfinanzierung eröffnet werden. Darüber hinaus müssen die Instrumente flexibel und unbürokratisch gestaltet und bestehende Konkurrenzen insbesondere zwischen Bundesprogrammen ausgeschlossen sein. Auch hierzu werden wir gemeinsam mit anderen Bundesländern in den Bundesrat eine Initiative mit dem Ziel entsprechender Gesetzesänderungen einbringen. Link zum Original
  49. Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente für Langzeitarbeitslose werden flexibel und unbürokratisch gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die verfügbaren Regelinstrumente lassen eine Beschäftigung besonders arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser nicht zu, da ein Eigenanteil von 25 Prozent gefordert wird. Daher muss durch Bundesgesetz auch die Option einer Vollfinanzierung eröffnet werden. Darüber hinaus müssen die Instrumente flexibel und unbürokratisch gestaltet und bestehende Konkurrenzen insbesondere zwischen Bundesprogrammen ausgeschlossen sein. Auch hierzu werden wir gemeinsam mit anderen Bundesländern in den Bundesrat eine Initiative mit dem Ziel entsprechender Gesetzesänderungen einbringen. Link zum Original
  50. Konkurrenzen zwischen Bundesprogrammen der Arbeitsmarktförderung werden ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die verfügbaren Regelinstrumente lassen eine Beschäftigung besonders arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser nicht zu, da ein Eigenanteil von 25 Prozent gefordert wird. Daher muss durch Bundesgesetz auch die Option einer Vollfinanzierung eröffnet werden. Darüber hinaus müssen die Instrumente flexibel und unbürokratisch gestaltet und bestehende Konkurrenzen insbesondere zwischen Bundesprogrammen ausgeschlossen sein. Auch hierzu werden wir gemeinsam mit anderen Bundesländern in den Bundesrat eine Initiative mit dem Ziel entsprechender Gesetzesänderungen einbringen. Link zum Original
  51. Gemeinsam mit anderen Ländern wird eine Bundesratsinitiative für Vollfinanzierung und flexiblere Instrumente der Beschäftigungsförderung eingebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die verfügbaren Regelinstrumente lassen eine Beschäftigung besonders arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser nicht zu, da ein Eigenanteil von 25 Prozent gefordert wird. Daher muss durch Bundesgesetz auch die Option einer Vollfinanzierung eröffnet werden. Darüber hinaus müssen die Instrumente flexibel und unbürokratisch gestaltet und bestehende Konkurrenzen insbesondere zwischen Bundesprogrammen ausgeschlossen sein. Auch hierzu werden wir gemeinsam mit anderen Bundesländern in den Bundesrat eine Initiative mit dem Ziel entsprechender Gesetzesänderungen einbringen. Link zum Original
  52. Hochwertige Arbeitsplätze bei den saarländischen Bildungsträgern werden erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Da Einrichtung und Aufbau eines „sozialen Arbeitsmarktes“ sowie ein neues Konzept ganzheitlicher Betreuung hohe Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung stellt, ist der Erhalt hochwertiger Arbeitsplätze bei den saarländischen Bildungsträgern für die Landesregierung von besonderer Bedeutung. Link zum Original
  53. Aktive Arbeitsmarktpolitik erfordert eine breite Palette moderner und kompetenter Bildungsträger.

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    Wortlaut im Vertrag
    Erfolgreiche aktive Arbeitsmarktpolitik benötigt eine breite Palette moderner und kompetenter Bildungsträger, die hohe Qualität in der Leistungserbringung sichern. Link zum Original
  54. Gefährdete Strukturen der Bildungs- und Beschäftigungsträger werden gemeinsam mit den Arbeitsmarktakteuren neu aufgestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher werden wir in Zusammenarbeit mit den saarländischen Arbeitsmarktakteuren die gefährdeten Trägerstrukturen neu aufstellen. Link zum Original
  55. Der Ausbau des betrieblichen Gesundheitsmanagements mit alters- und gesundheitsgerechter Gestaltung der Arbeit wird vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Ausbau des betrieblichen Gesundheitsmanagements vorantreiben, bestehend aus Maßnahmen zur alters- und alterns- bzw. gesundheitsgerechten Gestaltung des Arbeitsprozesses mit dem Ziel des Erhalts und der Verbesserung der Beschäftigungs- und Leistungsfähigkeit. Link zum Original
  56. Alters- und alternsgerechte Arbeitszeitflexibilität wird durch Weiterentwicklung betrieblicher Arbeitszeitmodelle gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die alters- und alternsgerechte Arbeitszeitflexibilität fördern durch Weiterentwicklung betrieblicher Arbeitszeitmodelle und wir werden die Installierung eines funktionierenden betrieblichen Eingliederungsmanagements unterstützen. Link zum Original
  57. Die Einführung eines funktionierenden betrieblichen Eingliederungsmanagements wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die alters- und alternsgerechte Arbeitszeitflexibilität fördern durch Weiterentwicklung betrieblicher Arbeitszeitmodelle und wir werden die Installierung eines funktionierenden betrieblichen Eingliederungsmanagements unterstützen. Link zum Original
  58. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie wird umgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) umsetzen. Link zum Original
  59. Ein Arbeitsschutzbeirat wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Einrichtung eines Arbeitsschutzbeirates sowie die Durchführung einer Arbeitsschutzkonferenz werden angestrebt. Link zum Original
  60. Eine Arbeitsschutzkonferenz wird durchgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Einrichtung eines Arbeitsschutzbeirates sowie die Durchführung einer Arbeitsschutzkonferenz werden angestrebt. Link zum Original
  61. Gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung atypischer Arbeit wie Leiharbeit, Niedriglohn, geringfügiger Beschäftigung, unbezahlter Praktika und Befristungen werden eingeleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden die Koalitionspartner gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung atypischer Formen von Arbeit im Saarland, wie Leiharbeit, Niedriglohnsektor, geringfügige Beschäftigung, unbezahlte Praktika und befristete Arbeitsverträge einleiten, einen „Index Gute Arbeit“ zur Beurteilung der Arbeitsqualität im Saarland in Abstimmung mit den Unternehmensleitungen und Verwaltungsspitzen, den Gewerkschaften und der betrieblichen Mitbestimmung einführen sowie das Projekt „Betriebsbarometer“ unterstützen. Link zum Original
  62. Ein „Index Gute Arbeit“ zur Beurteilung der Arbeitsqualität im Saarland wird in Abstimmung mit Unternehmen, Gewerkschaften und Mitbestimmung eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden die Koalitionspartner gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung atypischer Formen von Arbeit im Saarland, wie Leiharbeit, Niedriglohnsektor, geringfügige Beschäftigung, unbezahlte Praktika und befristete Arbeitsverträge einleiten, einen „Index Gute Arbeit“ zur Beurteilung der Arbeitsqualität im Saarland in Abstimmung mit den Unternehmensleitungen und Verwaltungsspitzen, den Gewerkschaften und der betrieblichen Mitbestimmung einführen sowie das Projekt „Betriebsbarometer“ unterstützen. Link zum Original
  63. Das Projekt „Betriebsbarometer“ wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden die Koalitionspartner gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung atypischer Formen von Arbeit im Saarland, wie Leiharbeit, Niedriglohnsektor, geringfügige Beschäftigung, unbezahlte Praktika und befristete Arbeitsverträge einleiten, einen „Index Gute Arbeit“ zur Beurteilung der Arbeitsqualität im Saarland in Abstimmung mit den Unternehmensleitungen und Verwaltungsspitzen, den Gewerkschaften und der betrieblichen Mitbestimmung einführen sowie das Projekt „Betriebsbarometer“ unterstützen. Link zum Original
  64. Das Land beteiligt sich am bundesweiten Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden uns auch am bundesweiten „Betriebspanel“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beteiligen. Link zum Original
  65. Wettbewerbsfähige Arbeitskosten dürfen nicht zu einem Wettbewerb um die niedrigsten Löhne führen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Wunsch nach wettbewerbsfähigen Arbeitskosten darf nicht ein Wettbewerb um die niedrigsten Löhne sein. Link zum Original
  66. Für gute Arbeit soll fairer Lohn gezahlt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen die Koalitionspartner fairen Lohn für gute Arbeit. Link zum Original
  67. Bundesratsinitiativen zur Festlegung von Lohnuntergrenzen, die den Status quo verbessern, werden mitgetragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf der Ebene des Bundesrates eingebrachte Initiative zur Festlegung von Lohnuntergrenzen, die eine Verbesserung des Status Quo zur Folge haben, wird die Landesregierung mittragen. Dazu gehört u.a. auch der gesetzlich flächendeckende Mindestlohn. Link zum Original
  68. Bundesratsinitiativen für einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn werden mitgetragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf der Ebene des Bundesrates eingebrachte Initiative zur Festlegung von Lohnuntergrenzen, die eine Verbesserung des Status Quo zur Folge haben, wird die Landesregierung mittragen. Dazu gehört u.a. auch der gesetzlich flächendeckende Mindestlohn. Link zum Original
  69. Eine nach der Bundestagswahl von der Bundestagsmehrheit beschlossene Regelung zum gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn wird im Bundesrat mitgetragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehört u.a. auch der gesetzlich flächendeckende Mindestlohn. Eine nach der Bundestagswahl durch Bundestagsmehrheit beschlossene Regelung wird die Landesregierung im Bundesrat mittragen. Link zum Original
  70. Über die Zustimmung zu Bundesratsinitiativen, die den Mindestlohn mit anderen Themen verbinden, wird im Einzelfall nach Bewertung des gesamten Antrags entschieden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zustimmung zu Bundesratsinitiativen, die das Thema Mindestlohn, im Zusammenhang mit anderen Themen stellen, ist von der Bewertung des gesamten Antrages abhängig und wird im Einzelfall entschieden. Link zum Original
  71. Das bestehende Tariftreuegesetz wird unter Berücksichtigung EU- und wettbewerbsrechtlicher Bedingungen weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird die Landesregierung das bestehende Tariftreuegesetz unter Berücksichtigung von EU- bzw. wettbewerbsrechtlichen Bedingungen weiterentwickeln. Link zum Original
  72. Ein neues Vergabe- und Tariftreuegesetz legt eine verbindliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro fest.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein neues Vergabe- und Tariftreuegesetz wird eine verbindliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro festlegen und ab einem Auftragswert von 25.000 Euro greifen. Link zum Original
  73. Das neue Vergabe- und Tariftreuegesetz gilt ab einem Auftragswert von 25.000 Euro.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein neues Vergabe- und Tariftreuegesetz wird eine verbindliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro festlegen und ab einem Auftragswert von 25.000 Euro greifen. Link zum Original
  74. Die Wirksamkeit von Nachkontrollen wird durch scharfe Sanktionen bis zum Ausschluss von Ausschreibungsverfahren verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Wirksamkeit von Nachkontrollen ist durch scharfe Sanktionen, die bis hin zum Ausschluss von Ausschreibungsverfahren reichen können, zu verbessern. Link zum Original
  75. Es soll ausgeschlossen werden, dass Unternehmen rechtliche Möglichkeiten zum Abbau tariflicher Beschäftigung nutzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus diesem Grund wollen wir ausschließen, dass Unternehmen die rechtlichen Möglichkeiten dazu nutzen, tarifliche Beschäftigung abzubauen. Link zum Original
  76. Eine neue Ordnung des Arbeitsmarkts soll Lohndumping sowie den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir brauchen eine neue Ordnung für den Arbeitsmarkt, um Lohndumping durch Niedriglöhne sowie den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträge zu verhindern. Link zum Original
  77. Nach einer Landtagsdiskussion bringt die Landesregierung eine Bundesratsinitiative insbesondere zur Einführung von Equal-Pay-Regelungen ein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu wird die Landesregierung nach einer parlamentarischen Diskussion im Landtag des Saarlandes in den Bundesrat eine Initiative insbesondere zur Einführung von Equal -Pay-Regelungen einbringen. Link zum Original
  78. Die Wirtschaftsförderung wird am Ziel der Begrenzung von Leiharbeit ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um einen weiteren Anstieg der Leiharbeit und insbesondere den Missbrauch im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung in unserem Land zu bekämpfen, werden wir bei der Förderung von Betrieben und der Schaffung von Arbeitsplätzen unsere Förderpolitik am Ziel der Begrenzung von Leiharbeit orientieren. Link zum Original
  79. Unternehmen mit einem Leiharbeitsanteil von mehr als 30 Prozent der Belegschaft werden von der Wirtschaftsförderung ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Unternehmen, in denen der Anteil der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter durchschnittlich 30 Prozent der Gesamtbelegschaft überschreitet, werden von der Förderung ausgeschlossen. Link zum Original
  80. Unternehmen mit einem Leiharbeitsanteil zwischen 10 und 30 Prozent erhalten nur noch einen Basisfördersatz.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Unternehmen mit einem Leiharbeitsanteil durchschnittlich zwischen 10 und 30 Prozent erhalten nur noch einen Basisfördersatz. Link zum Original
  81. Weitergehende Wirtschaftsförderung erhalten nur Unternehmen mit einem Leiharbeitsanteil unter zehn Prozent.

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    Wortlaut im Vertrag
    • Weitergehende Förderung können nur noch Unternehmen erhalten, bei denen weniger als jeder zehnte Beschäftigte durchschnittlich Leiharbeiter oder Leiharbeiterin ist. Link zum Original
  82. Die Ergebnisse der IAB-Studie zur Arbeitnehmerüberlassung im Saarland werden ausgewertet und überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ergebnisse der von der Landesregierung beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Auftrag gegebenen Studie zur „Arbeitnehmerüberlassung im Saarland und in Westdeutschland“ werden ausgewertet und überprüft. Im Anschluss werden die Ergebnisse mit den Akteuren am Arbeitsmarkt sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern beraten. Link zum Original
  83. Die Ergebnisse der IAB-Studie zur Arbeitnehmerüberlassung werden mit Arbeitsmarktakteuren sowie Wirtschafts- und Sozialpartnern beraten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Ergebnisse der von der Landesregierung beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Auftrag gegebenen Studie zur „Arbeitnehmerüberlassung im Saarland und in Westdeutschland“ werden ausgewertet und überprüft. Im Anschluss werden die Ergebnisse mit den Akteuren am Arbeitsmarkt sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern beraten. Link zum Original
  84. Eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schuldnerberatung wird sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bedarfsgerechte Ausstattung der Schuldnerberatung werden wir sicherstellen. Link zum Original
  85. Für die Umsetzung des Aktionsplans zur Armutsbekämpfung wird Haushaltsvorsorge getroffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die in der letzten Legislaturperiode erstellte „Sozialstudie Saar – Teilhabe und sozialer Zusammenhalt im Saarland“ und die ergänzende Vertiefungsstudie „Armut von Kindern und Jugendlichen im Saarland“ sowie der in Arbeit befindliche Aktionsplan zur Armutsbekämpfung liefern Grundlagen zur Armutsbekämpfung im Saarland. Für dessen Umsetzung werden wir entsprechende Haushaltsvorsorge treffen. Link zum Original
  86. Die Sozialberichte werden um eine Reichtumsberichterstattung erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird die vorliegenden Berichte um eine Reichtumsberichterstattung erweitern. Link zum Original
  87. In jeder Legislaturperiode wird ein Armuts- und Reichtumsbericht einschließlich der Verschuldungssituation der Bevölkerung vorgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird in jeder Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht unter Einbeziehung der Verschuldungssituation der saarländischen Bevölkerung vorlegen. Link zum Original
  88. Bei der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung wird das Land nur subsidiär zur Arbeitsverwaltung tätig.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die berufliche Integration, auch von Menschen mit Behinderung, ist zunächst die Arbeitsverwaltung zuständig. Die Landesregierung wird im Sinne einer klaren Aufgabenverteilung nur subsidiär tätig. Link zum Original
  89. Über das Programm „60 inklusiv“ werden die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und ihr Wechsel aus Werkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung unterstützt über das Förderprogramm „60 inklusiv“ die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und den Wechsel von Werkstattbesuchern auf den ersten Arbeitsmarkt und fördert außerdem die Beschäftigung in Integrationsbetrieben. Link zum Original
  90. Die Beschäftigung in Integrationsbetrieben wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung unterstützt über das Förderprogramm „60 inklusiv“ die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und den Wechsel von Werkstattbesuchern auf den ersten Arbeitsmarkt und fördert außerdem die Beschäftigung in Integrationsbetrieben. Link zum Original
  91. Menschen mit Behinderung sollen zwischen Beschäftigung in einer Werkstatt und in einem Integrationsbetrieb wählen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstreichen die Wahlfreiheit der Betroffenen zwischen der Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen und der in einem Integrationsbetrieb unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtslage. Link zum Original
  92. Geprüft wird, ob das Angebot an Werkstätten für behinderte Menschen und Integrationsbetrieben erweitert werden muss.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus diesem Grund werden wir die Notwendigkeit der Erweiterung des Angebotes an Werkstätten für behinderte Menschen und Integrationsbetrieben prüfen. Link zum Original
  93. Die Angemessenheit der Ausgleichsabgabe für die Beschäftigung behinderter Menschen wird mit Blick auf eine mögliche Bundesratsinitiative geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Angemessenheit der Ausgleichsabgabe zur Beschäftigung behinderter Menschen prüfen, um gegebenenfalls eine Bundesratsinitiative einzuleiten. Link zum Original
  94. Der TV-L bildet die Grundlage der Entgeltvereinbarungen mit den Trägern der Eingliederungshilfe.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) bildet die Grundlage der Entgeltvereinbarungen mit den Trägern im Bereich der Eingliederungshilfe. Link zum Original
  95. Die Ausnahmen vom Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen werden nicht ausgeweitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die arbeitsfreien Sonn- und Feiertage sind für die Landesregierung weiterhin ein hohes Gut. Eine Ausweitung der Ausnahmen vom Arbeitsverbot wird nicht vorgenommen. Link zum Original
  96. Die zunehmende Aushöhlung der Sonn- und Feiertagsruhe soll eingedämmt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, die zunehmende Aushöhlung der Sonn- und Feiertagsruhe, insbesondere aufgrund wirtschaftlicher Zwänge einzudämmen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 19, SPD 29 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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