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Der Vertrag enthält 256 von 1.026 Forderungen zu „Bildung, Wissenschaft und Forschung“.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 256
  1. Das Saarland soll allen Menschen Bildungschancen eröffnen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Saarland soll allen alle (Bildungs-)Chancen eröffnen, Armut bekämpfen und denjenigen, die sozial ausgegrenzt sind, neue Perspektiven aufzeigen. Link zum Original
  2. Die demografische Rendite aus rückläufigen Schülerzahlen verbleibt im Bildungssystem, sodass die Bildungsausgaben überdurchschnittlich steigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wird die „demografische Rendite“, die sich aufgrund rückläufiger Schülerzahlen und nach Gegenrechnung der deswegen sinkenden Einnahmen des Landes aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich ergibt, im System belassen; dadurch werden in den nächsten Jahren die Ausgaben im Bereich Bildung – im Vergleich zu den anderen Haushaltsansätzen – deutlich überdurchschnittlich ansteigen. Link zum Original
  3. Aus der demografischen Rendite werden Verbesserungen der frühkindlichen Bildung finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus der Rendite sollen die mit erheblichen Personalkostensteigerungen verbundenen quantitativen und qualitativen Verbesserungen der frühkindlichen Bildung und der Ganztagsschulen sowie die angestrebten Qualitätsverbesserungen an den saarländischen Schulen finanziert werden. Link zum Original
  4. Aus der demografischen Rendite werden Verbesserungen der Ganztagsschulen finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus der Rendite sollen die mit erheblichen Personalkostensteigerungen verbundenen quantitativen und qualitativen Verbesserungen der frühkindlichen Bildung und der Ganztagsschulen sowie die angestrebten Qualitätsverbesserungen an den saarländischen Schulen finanziert werden. Link zum Original
  5. Aus der demografischen Rendite werden Qualitätsverbesserungen an den saarländischen Schulen finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Aus der Rendite sollen die mit erheblichen Personalkostensteigerungen verbundenen quantitativen und qualitativen Verbesserungen der frühkindlichen Bildung und der Ganztagsschulen sowie die angestrebten Qualitätsverbesserungen an den saarländischen Schulen finanziert werden. Link zum Original
  6. Die Schüler-Lehrer-Relation wird verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Hauptaugenmerk in diesem Bereich liegt für uns bei den Schüler-Lehrer-Relationen, der Garantie kleinerer Klassen, der Reduzierung des Unterrichtsausfalls, einer Senkung der Zahl der Schulabbrecher, der Inklusion behinderter Kinder an Regelschulen und der Steigerung der Ganztagesplätze. Link zum Original
  7. Kleinere Klassen werden garantiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Hauptaugenmerk in diesem Bereich liegt für uns bei den Schüler-Lehrer-Relationen, der Garantie kleinerer Klassen, der Reduzierung des Unterrichtsausfalls, einer Senkung der Zahl der Schulabbrecher, der Inklusion behinderter Kinder an Regelschulen und der Steigerung der Ganztagesplätze. Link zum Original
  8. Der Unterrichtsausfall wird reduziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Hauptaugenmerk in diesem Bereich liegt für uns bei den Schüler-Lehrer-Relationen, der Garantie kleinerer Klassen, der Reduzierung des Unterrichtsausfalls, einer Senkung der Zahl der Schulabbrecher, der Inklusion behinderter Kinder an Regelschulen und der Steigerung der Ganztagesplätze. Link zum Original
  9. Die Zahl der Schulabbrecher wird gesenkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Hauptaugenmerk in diesem Bereich liegt für uns bei den Schüler-Lehrer-Relationen, der Garantie kleinerer Klassen, der Reduzierung des Unterrichtsausfalls, einer Senkung der Zahl der Schulabbrecher, der Inklusion behinderter Kinder an Regelschulen und der Steigerung der Ganztagesplätze. Link zum Original
  10. Behinderte Kinder werden an Regelschulen inklusiv unterrichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Hauptaugenmerk in diesem Bereich liegt für uns bei den Schüler-Lehrer-Relationen, der Garantie kleinerer Klassen, der Reduzierung des Unterrichtsausfalls, einer Senkung der Zahl der Schulabbrecher, der Inklusion behinderter Kinder an Regelschulen und der Steigerung der Ganztagesplätze. Link zum Original
  11. Die Zahl der Ganztagsplätze wird gesteigert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Hauptaugenmerk in diesem Bereich liegt für uns bei den Schüler-Lehrer-Relationen, der Garantie kleinerer Klassen, der Reduzierung des Unterrichtsausfalls, einer Senkung der Zahl der Schulabbrecher, der Inklusion behinderter Kinder an Regelschulen und der Steigerung der Ganztagesplätze. Link zum Original
  12. Bei der Festlegung der Globalbudgets der Hochschulen wird die steigende Zahl der Studienanfänger berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bedingt durch doppelte Abiturjahrgänge und die Abschaffung von Wehr- und Zivildienst so- wie einer wachsende Studierneigung müssen die Hochschulen eine steigende Zahl von Studienanfängerinnen und -anfängern bewältigen. Diesen Rahmenbedingungen ist bei der Festlegung der Globalbudgets der Hochschulen Rechnung zu tragen. Link zum Original
  13. Eine Erhöhung der Zuwendungen an die Hochschulen ist nicht finanzierbar; höchstens der Status quo wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Allerdings ist unter Berücksichtigung des notwendigen Defizitabbaus bei den Hochschulen eine Erhöhung der Zuwendungen nicht realisierbar. Maximal finanzierbar ist die Beibehaltung des Status quo. Link zum Original
  14. Die Zuwendungen aus dem Hochschulfonds Zukunftsinitiative III werden wie geplant bis 2013 fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird sicherstellen, dass die Zuwendungen aus dem Sondervermögen Zukunftsinitiative III (Hochschulfonds) wie geplant bis 2013 fortgeführt werden. Link zum Original
  15. Die saarländischen Hochschulen sollen ihre Mittel effizient bewirtschaften.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erwarten von den saarländischen Hochschulen eine effiziente Mittelbewirtschaftung und Einsparungen durch Kooperationen und eine schlanke Verwaltung. Link zum Original
  16. Die Hochschulen sollen durch Kooperationen und eine schlanke Verwaltung Einsparungen erzielen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir erwarten von den saarländischen Hochschulen eine effiziente Mittelbewirtschaftung und Einsparungen durch Kooperationen und eine schlanke Verwaltung. Link zum Original
  17. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden auf Bereiche konzentriert, von denen der Mittelstand profitiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden wir auf die Bereiche fokussieren, von denen unser Mittelstand auch wirklich profitieren kann. Link zum Original
  18. Die Kontakte zwischen Wirtschaft und Hochschulen sollen intensiviert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb wollen wir die Kontakte zwischen der Wirtschaft und den Hochschulen intensivieren. Link zum Original
  19. Die Patentverwertungsagentur von Universität und HTW wird weiter unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Unterstützung der bestehenden Patentverwertungsagentur der Universität und der HTW fortsetzen. Hierdurch sollen eine bessere Vermarktung von Erfindungen, Patenten und Lizenzen sowie passgenauere Finanzierungsmodelle in Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft ermöglicht werden. Link zum Original
  20. Erfindungen, Patente und Lizenzen sollen besser vermarktet und passgenauere Finanzierungsmodelle mit der Kreditwirtschaft ermöglicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Unterstützung der bestehenden Patentverwertungsagentur der Universität und der HTW fortsetzen. Hierdurch sollen eine bessere Vermarktung von Erfindungen, Patenten und Lizenzen sowie passgenauere Finanzierungsmodelle in Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft ermöglicht werden. Link zum Original
  21. Das Zentrum für Mechatronik und Automatisierungstechnik wird zu einem Ausbildungs- und Entwicklungszentrum für Ingenieure erweitert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Zentrum für Mechatronik und Automatisierungstechnik werden wir zu einem Ausbildungs- und Entwicklungszentrum für Ingenieure und Innovationen erweitern. Link zum Original
  22. Die Ingenieurausbildung von Universität und HTW wird in einer hochschulübergreifenden Struktur gebündelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Angebote von Universität und HTW im Bereich der Ingenieurausbildung wollen wir in einer hochschulübergreifenden gemeinsamen Struktur bündeln. Link zum Original
  23. Ausbildung und Entwicklung werden auf Automobil, Stahl und Energietechnik ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei werden wir die Schwerpunkte der Ausbildung und der Entwicklungstätigkeiten auf die Bereiche Automobil, Stahl und Energietechnik legen. Link zum Original
  24. Die Vermittlung von Wissen über Arbeitsleben und wirtschaftliche Zusammenhänge in der Schule wird weiter aktiv unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Vorbereitung auf das Berufsleben und die richtige Berufswahl spielt die Vermittlung von Wissen über das Arbeitsleben und wirtschaftliche Zusammenhänge in der Schule eine wichtige Rolle. Dies wollen wir weiter aktiv unterstützen. Link zum Original
  25. Das Prinzip des lebenslangen Lernens wird gemeinsam mit Kammern, Wirtschaft und Weiterbildungsträgern im Saarland tiefer verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Prinzip des lebenslangen Lernens soll zusammen mit den Kammern, den Spitzenorganisationen, der Wirtschaft sowie den staatlich anerkannten Trägern der Weiterbildung in der Berufs- und Lebenswirklichkeit im Saarland noch tiefer verankert werden. Link zum Original
  26. Die Vorschriften zur Bildungsfreistellung im Saarland werden unter Einbindung von Kammern, Wirtschaft und anerkannten Trägern überarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir die Vorschriften zur Bildungsfreistellung im Saarland unter enger Einbindung der Kammern, Spitzenorganisationen der Wirtschaft sowie der staatlich anerkannten Träger überarbeiten. Link zum Original
  27. Für die ersten beiden Tage der Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr wird Anrechnungsfreiheit geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dabei die Anrechnungsfreiheit der Bildungsfreistellung für die ersten beiden Tage pro Kalenderjahr schaffen sowie die Möglichkeiten der gemeinsamen Erfüllung des Bildungsfreistellungsanspruchs im Rahmen von betrieblichen Lösungen auf alle Unternehmen ausdehnen (§5 SBFG). Link zum Original
  28. Die gemeinsame Erfüllung des Bildungsfreistellungsanspruchs im Rahmen betrieblicher Lösungen wird auf alle Unternehmen ausgedehnt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dabei die Anrechnungsfreiheit der Bildungsfreistellung für die ersten beiden Tage pro Kalenderjahr schaffen sowie die Möglichkeiten der gemeinsamen Erfüllung des Bildungsfreistellungsanspruchs im Rahmen von betrieblichen Lösungen auf alle Unternehmen ausdehnen (§5 SBFG). Link zum Original
  29. Das Saarbrücker Forschungsinstitut IZES wird weiterhin gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Saarbrücker Forschungsinstitut IZES soll weiterhin gefördert werden. Link zum Original
  30. Lebenslanges Lernen soll für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelebte Wirklichkeit werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss lebenslanges Lernen gelebte Wirklichkeit werden. Link zum Original
  31. Eine Qualitätsoffensive in der Bildung setzt bereits im frühkindlichen Bereich an.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben einer Qualitätsoffensive in der Bildung, die bereits im frühkindlichen Bereich einsetzen muss, der Verbesserung in der Berufsausbildung Jugendlicher sowie der Förderung beruflicher Qualifizierung ist auch die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft von hoher Bedeutung. Link zum Original
  32. Die berufliche Qualifizierung wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben einer Qualitätsoffensive in der Bildung, die bereits im frühkindlichen Bereich einsetzen muss, der Verbesserung in der Berufsausbildung Jugendlicher sowie der Förderung beruflicher Qualifizierung ist auch die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft von hoher Bedeutung. Link zum Original
  33. Die Hochschullandschaft wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben einer Qualitätsoffensive in der Bildung, die bereits im frühkindlichen Bereich einsetzen muss, der Verbesserung in der Berufsausbildung Jugendlicher sowie der Förderung beruflicher Qualifizierung ist auch die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft von hoher Bedeutung. Link zum Original
  34. Es werden bestmögliche Bildungs- und Ausbildungsbedingungen unabhängig von sozialer Herkunft und Migrationshintergrund angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen daher bestmögliche Bildungs- und Ausbildungsbedingungen bieten, und zwar unabhängig von sozialer Herkunft und Migrationshintergrund. Link zum Original
  35. Die Übergänge im Bildungssystem von der Kita bis zum Hochschul- oder berufsqualifizierenden Abschluss sollen verbessert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser gemeinsames Ziel ist es, die Übergänge im Bildungssystem von den Kindertageseinrichtungen bis zum Hochschul- bzw. berufsqualifizierenden Abschluss zu verbessern. Link zum Original
  36. Junge Menschen werden individuell gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen junge Menschen individuell fördern und das lebenslange Lernen in seiner Bedeutung stärken. Link zum Original
  37. Die Bedeutung des lebenslangen Lernens wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen junge Menschen individuell fördern und das lebenslange Lernen in seiner Bedeutung stärken. Link zum Original
  38. Die Zahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss soll weiter gesenkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, die Zahl der jungen Menschen, welche die Schule ohne Schulabschluss verlassen, weiter zu senken. Link zum Original
  39. Das verfassungsrechtlich verankerte Zwei-Säulen-System aus Gymnasium und Gemeinschaftsschule wird beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    An dem in der Verfassung festgeschriebenen Zwei-Säulen-System bei den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen aus Gymnasium und Gemeinschaftsschule halten wir fest. Link zum Original
  40. Eltern und Kinder wählen zwischen dem achtjährigen Gymnasium und der Gemeinschaftsschule mit allen Abschlüssen einschließlich Abitur nach neun Jahren als gleichwertigen Alternativen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eltern und Kinder können sich entscheiden zwischen den gleichwertigen Alternativen des achtjährigen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule, die alle Schulabschlüsse – bis hin zum Abitur in neun Jahren – anbietet. Link zum Original
  41. Im Schulsystem soll wieder Schulfrieden im Sinne von Ruhe im System herrschen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer brauchen wieder Schulfrieden im Sinne von Ruhe im System. Link zum Original
  42. Die Bildungspolitik wird im Dialog mit Eltern, Schülern, Studierenden, Erziehern und Lehrenden gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unsere Bildungspolitik werden wir im Dialog mit Eltern, Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrenden an Schulen und Hochschulen gestalten. Link zum Original
  43. Durch den demografischen Schülerrückgang frei werdende Mittel verbleiben im Bildungssystem.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die finanziellen Spielräume, die sich durch den Schülerrückgang in Folge der demografischen Entwicklung ergeben, weiterhin im Bildungssystem belassen, und damit die Rahmenbedingungen für die Bildung in unserem Land verbessern. Link zum Original
  44. Die Bildungsausgaben im Landeshaushalt steigen prozentual stärker als der Gesamtetat.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden den Anteil der Bildungsausgaben am Landeshaushalt in den kommenden Jahren prozentual stärker steigern als den Gesamtetat insgesamt. Link zum Original
  45. Der Anteil der Ausgaben für Bildung und Wissenschaft am Landeshaushalt soll schrittweise auf 30 Prozent steigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir halten an dem Ziel fest, den Anteil der Ausgaben für Bildung und Wissenschaft am Landeshaushalt schrittweise auf 30 Prozent zu erhöhen. Link zum Original
  46. Das Betreuungsverhältnis an allgemeinbildenden Schulen soll künftig im Bundesdurchschnitt oder darüber liegen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das bestehende Betreuungsverhältnis an allgemeinbildenden Schulen so weiterentwickeln, dass es künftig im Bundesdurchschnitt oder darüber liegt. Link zum Original
  47. An allen Schulen soll ein verlässliches Unterrichtsangebot geschaffen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, an allen Schulen ein verlässliches Unterrichtsangebot zu schaffen und die Lehrerfeuerwehr weiter auszubauen. Link zum Original
  48. Die Lehrerfeuerwehr wird weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist es, an allen Schulen ein verlässliches Unterrichtsangebot zu schaffen und die Lehrerfeuerwehr weiter auszubauen. Link zum Original
  49. Auf Bundesebene wird die Öffnung des Kooperationsverbots in der Bildung angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher setzen wir uns gemeinsam auf Bundesebene für die Öffnung des sogenannten Kooperationsverbotes ein, ohne auf die langjährige Forderung nach einem höheren Anteil der Länder an der Umsatzsteuer für Bildungsausgaben (Forderung des Bildungsgipfels) zu verzichten. Link zum Original
  50. Die Länder sollen einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer für Bildungsausgaben erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher setzen wir uns gemeinsam auf Bundesebene für die Öffnung des sogenannten Kooperationsverbotes ein, ohne auf die langjährige Forderung nach einem höheren Anteil der Länder an der Umsatzsteuer für Bildungsausgaben (Forderung des Bildungsgipfels) zu verzichten. Link zum Original
  51. Die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren werden konsequent ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren konsequent ausbauen und damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur frühkindlichen und vorschulischen Bildung sowie für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Link zum Original
  52. Die frühen Lern- und Entwicklungsjahre der Kinder sollen intensiv genutzt werden, um Nachteile für Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern zu vermeiden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die weit geöffneten Lern- und Entwicklungsfenster der Kinder in den frühen Jahren sollen intensiv genutzt werden, wodurch gleichzeitig Nachteile für Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern vermieden werden. Link zum Original
  53. Die Zahl der Krippen- und Tagespflegeplätze im Saarland steigt weiter an.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dafür sorgen, dass die Zahl der Krippen- und Tagespflegeplätze im Saarland weiter ansteigt. Link zum Original
  54. Bis 2013 soll eine Betreuungsquote von mindestens 35 Prozent mit rund 7.500 Betreuungsangeboten erreicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bis zum Jahr 2013 wollen wir eine Betreuungsquote von mindestens 35 Prozent (rund 7.500 Betreuungsangebote) erreichen. Link zum Original
  55. Bei einem Bedarf über 35 Prozent hinaus wird ein zweiter Krippen-Gipfel von Bund, Ländern und Kommunen wegen einer notwendigen Bundesmitfinanzierung verlangt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Falle einer Bedarfsentwicklung über die prognostizierten 35 Prozent hinaus, halten wir einen zweiten „Krippen-Gipfel“ von Bund, Ländern und Kommunen wegen einer unverzichtbaren Bundesmitfinanzierung für unabdingbar. Link zum Original
  56. Kitas sollen bezahlbar bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kitas müssen bezahlbar bleiben. Wenn sich die entsprechenden finanziellen Spielräume dafür ergeben, streben wir eine Ausweitung der derzeit bestehenden einkommensabhängigen Staffelung der Beiträge im letzten Kindergartenjahr auf die gesamte Kindergartenzeit an. Link zum Original
  57. Bei finanziellem Spielraum wird die einkommensabhängige Beitragsstaffelung vom letzten Kindergartenjahr auf die gesamte Kindergartenzeit ausgeweitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kitas müssen bezahlbar bleiben. Wenn sich die entsprechenden finanziellen Spielräume dafür ergeben, streben wir eine Ausweitung der derzeit bestehenden einkommensabhängigen Staffelung der Beiträge im letzten Kindergartenjahr auf die gesamte Kindergartenzeit an. Link zum Original
  58. Für weitere Tagesplätze im Kindergarten wird gesorgt, um das Betreuungsangebot auszuweiten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Obwohl damit bereits eine hohe Anschlussfähigkeit von der Kinderkrippe in den Kindergarten gewährleistet ist, wollen wir für weitere Tagesplätze im Kindergarten sorgen, um das Betreuungsangebot auszuweiten. Link zum Original
  59. Das Angebot an frühkindlichen Bildungsmaßnahmen wird evaluiert und mit dem Ziel der Chancengerechtigkeit von Anfang an weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das derzeitige Angebot an frühkindlichen Bildungsmaßnahmen ist sehr breit gefasst und vielfältig. Dieses werden wir evaluieren und mit dem Ziel weiterentwickeln, dass Bildung und Chancengerechtigkeit von Anfang an gelingt. Link zum Original
  60. Ein frühkindliches Bildungsangebot aus einem Guss soll den Verantwortlichen vor Ort die Arbeit erleichtern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ein frühkindliches Bildungsangebot aus einem Guss, um den Verantwortlichen vor Ort die Arbeit zu erleichtern. Link zum Original
  61. Auf früh einsetzende Sprachvermittlung und Sprachförderung im Deutschen wird weiterhin besonderer Wert gelegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Weil wir wissen, dass das Beherrschen der deutschen Sprache die Grundlage für erfolgreiches Lernen in der Schule ist, werden wir auch künftig besonderen Wert auf eine früh einsetzende Sprachvermittlung und Sprachförderung legen. Link zum Original
  62. Der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule soll erleichtert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    An dem Ziel, den Kindern den Übergang vom Kindergarten zur Grundschule zu erleichtern, halten wir fest. Link zum Original
  63. Die Ergebnisse der Evaluation des Kooperationsjahres Kindergarten-Grundschule werden ausgewertet.

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    Wortlaut im Vertrag
    In einem ersten Schritt werden wir die Ergebnisse der derzeit laufenden Evaluation des Kooperationsjahres Kindergarten-Grundschule, in dem Kinder im letzten Kindergartenjahr gemeinsam von Erzieherinnen und Erziehern sowie von Lehrkräften auf die Herausforderungen der Schule vorbereitet werden, auswerten. Link zum Original
  64. Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern wird inhaltlich verbessert, um ihre Kompetenzen zu stärken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern inhaltlich verbessern mit dem Ziel, sie in ihren Kompetenzen zu stärken, und dabei zusätzlich die elementare Musikpädagogik berücksichtigen. Link zum Original
  65. In der Erzieherausbildung wird zusätzlich die elementare Musikpädagogik berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern inhaltlich verbessern mit dem Ziel, sie in ihren Kompetenzen zu stärken, und dabei zusätzlich die elementare Musikpädagogik berücksichtigen. Link zum Original
  66. Das berufsbegleitende Studium von Erzieherinnen und Erziehern wird schwerpunktmäßig gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden wir einen Schwerpunkt auf das berufsbegleitende Studium von Erzieherinnen und Erziehern und die berufsbegleitende Weiterqualifizierung von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern legen. Link zum Original
  67. Die berufsbegleitende Weiterqualifizierung von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern wird schwerpunktmäßig gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden wir einen Schwerpunkt auf das berufsbegleitende Studium von Erzieherinnen und Erziehern und die berufsbegleitende Weiterqualifizierung von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern legen. Link zum Original
  68. Gemeinsam mit Fachschulen und Trägern wird der Bedarf an sozial- und inklusionspädagogischen Fachkräften geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gemeinsam mit den Fachschulen und Einrichtungsträgern prüfen, welcher Bedarf an sozialpädagogischen und inklusionspädagogischen Fachkräften besteht und auf dieser Basis die Fachkräftesicherung auf den Weg bringen. Link zum Original
  69. Auf Basis der Bedarfsprüfung wird die Fachkräftesicherung für sozial- und inklusionspädagogische Fachkräfte eingeleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden gemeinsam mit den Fachschulen und Einrichtungsträgern prüfen, welcher Bedarf an sozialpädagogischen und inklusionspädagogischen Fachkräften besteht und auf dieser Basis die Fachkräftesicherung auf den Weg bringen. Link zum Original
  70. Die Stundentafel der Grundschule wird unverändert fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Stundentafel der Grundschule soll wie bestehend fortgeführt werden. Gleiches gilt für den verlässlichen Unterrichtsvormittag. Link zum Original
  71. Der verlässliche Unterrichtsvormittag an Grundschulen wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Stundentafel der Grundschule soll wie bestehend fortgeführt werden. Gleiches gilt für den verlässlichen Unterrichtsvormittag. Link zum Original
  72. Förderunterricht bleibt im gleichen Umfang in der Stundentafel der Grundschule verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Verankerung von Förderunterricht in der Stundentafel soll in gleichem Umfang fortgeführt und dadurch die individuelle Förderung auch künftig gestärkt werden. Link zum Original
  73. Die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit der Grundschulen werden weiter verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit der Grundschulen in den kommenden Jahren weiter verbessern. Link zum Original
  74. Im Dialog mit Eltern, Schülern, Lehrkräften und Schulträgern wird ein konsensfähiges Verfahren der Schulentwicklungsplanung geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Dialog mit Eltern, Schülerinnen und Schülern so- wie Lehrkräften und in enger Abstimmung mit den Schulträgern werden wir ein konsensfähiges Verfahren der Schulentwicklungsplanung schaffen. Link zum Original
  75. Das Kriterium der Zweizügigkeit wird aus dem Schulordnungsgesetz gestrichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Kriterium der Zweizügigkeit werden wir aus dem Schulordnungsgesetz streichen. Link zum Original
  76. Grundschulen sollen ab mindestens 80 Schülerinnen und Schülern bestehen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein geordneter Schulbetrieb soll an Grundschulen dann möglich sein, wenn mindestens 80 Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen. Schulen, die dieses Ziel nicht erreichen, erhalten die Möglichkeit, im Einvernehmen mit den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern jahrgangsübergreifenden Unterricht anzubieten. Link zum Original
  77. Grundschulen unter 80 Schülern können im Einvernehmen mit Lehrkräften und Eltern jahrgangsübergreifenden Unterricht anbieten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ein geordneter Schulbetrieb soll an Grundschulen dann möglich sein, wenn mindestens 80 Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen. Schulen, die dieses Ziel nicht erreichen, erhalten die Möglichkeit, im Einvernehmen mit den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern jahrgangsübergreifenden Unterricht anzubieten. Link zum Original
  78. An Grundschulen wird eine Klassengröße von höchstens 22 Kindern angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir streben bei Grundschulen eine Klassengröße von max. 22 Kindern an. Link zum Original
  79. Größere Grundschulklassen erhalten zusätzliche Lehrerstunden für intensive individuelle Förderung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei größeren Klassen werden wir eine intensive und individuelle Förderung durch eine Gewährung von zusätzlichen Lehrerstunden vorsehen. Link zum Original
  80. Ab dem Schuljahr 2012/13 wird mit der Gemeinschaftsschule flächendeckend ein Zwei-Säulen-System weiterführender Schulen eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ab dem Schuljahr 2012/13 wird mit dem Start der Gemeinschaftsschule flächendeckend ein Zwei-Säulen-System im Bereich der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Link zum Original
  81. Die Gemeinschaftsschulen bieten alle Abschlüsse einschließlich des Abiturs nach neun Jahren als Alternative zum achtjährigen Gymnasium an.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die neuen Gemeinschaftsschulen bieten alle Bildungsabschlüsse an – inklusive dem Abitur nach neun Jahren; sie sind somit eine Alternative zum grundständigen achtjährigen Gymnasium. Link zum Original
  82. Gymnasium und Gemeinschaftsschule gelten als gleichwertig.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die beiden unterschiedlichen Schulformen Gymnasium und Gemeinschaftsschule sehen wir als gleichwertig an. Deswegen wollen wir alle Parameter mit dem Ziel überprüfen, diese Gleichwertigkeit im Rahmen eines Stufenplans umzusetzen. Link zum Original
  83. Alle Parameter werden überprüft, um die Gleichwertigkeit von Gymnasium und Gemeinschaftsschule in einem Stufenplan umzusetzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die beiden unterschiedlichen Schulformen Gymnasium und Gemeinschaftsschule sehen wir als gleichwertig an. Deswegen wollen wir alle Parameter mit dem Ziel überprüfen, diese Gleichwertigkeit im Rahmen eines Stufenplans umzusetzen. Link zum Original
  84. Die Lehrer-Schüler-Relation wird kontinuierlich verbessert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden in den nächsten Jahren die Betreuungsrelation zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern kontinuierlich verbessern. Link zum Original
  85. Grundlage der Personalzuweisung an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen wird schrittweise eine Klassengröße von 25 in den Stufen 5 und 6 und von 27 in den folgenden Stufen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden wir Schritt für Schritt an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in den Klassenstufen 5 und 6 eine Klassengröße von 25 und in den Klassenstufen 7 bis 9 (Gymnasien) bzw. 7 bis 10 (Gemeinschaftsschulen) von 27 Schülerinnen und Schülern zur Basis für die Personalzuweisungen an den Schulen machen. Link zum Original
  86. Gemeinschaftsschulen erhalten in der Einführungsphase bis 2014/15 sechs Deputatstunden pro Schule für ihr pädagogisches Konzept.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Entwicklung ihres pädagogischen Konzeptes werden wir den Gemeinschaftsschulen während der Einführungsphase bis 2014/15 sechs Deputatstunden pro Schule zuweisen. Link zum Original
  87. Wo Gemeinschaftsschulen keine eigene Oberstufe anbieten können, werden Oberstufenverbünde mit anderen Gemeinschaftsschulen oder Gymnasien geschaffen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es wird nicht an jeder Gemeinschaftsschule eine eigene Oberstufe angeboten werden können. Wo dies nicht möglich ist, werden wir Oberstufenverbünde zwischen mehreren Gemeinschaftsschulen oder zwischen Gemeinschaftsschulen und Gymnasien bzw. berufliche Gymnasien schaffen. Link zum Original
  88. Die Einrichtung eigener Oberstufen an Gemeinschaftsschulen wird unter Berücksichtigung der regionalen Schulstruktur gefördert, wo es sinnvoll ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Einrichtung eigener Oberstufen werden wir unter Berücksichtigung der regionalen Schulstruktur, dort wo es sinnvoll ist, fördern. Link zum Original
  89. Das Schulordnungsgesetz wird zeitnah geändert, um Schulstandorte in Regionen mit geringem Schüleraufkommen zu sichern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um auch in Regionen mit geringerem Schüleraufkommen langfristig Schulstandorte zu sichern, werden wir zeitnah das Schulordnungsgesetz ändern. Link zum Original
  90. Eine weiterführende Schule hat Bestand, wenn sie von mindestens 220 Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 bis 9 besucht wird.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine Schule hat dann Bestand, wenn mindestens 220 Schülerinnen und Schüler von Klassenstufe 5 bis 9 die Schule besuchen. Link zum Original
  91. Die kommunalen Schulträger auf Ebene der Gemeindeverbände stellen Schulentwicklungspläne auf, die die Schulaufsicht prüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung sollen künftig die kommunalen Schulträger auf der Ebene der Gemeindeverbände die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines ausgewogenen Bildungsangebotes abstimmen und für ihr Gebiet Schulentwicklungspläne aufstellen, welche die Schulaufsichtsbehörde dann unter Beachtung der Gegebenheiten im Land und als Grundlage für Entscheidungen prüft. Link zum Original
  92. Der Modellversuch Fördern statt Sitzenbleiben in den Klassenstufen 5 und 6 wird ausgewertet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Modellversuch „Fördern statt Sitzenbleiben“, durch den das Wiederholen und Abschulen in den Klassenstufen 5 und 6 ausgesetzt wurde, werden wir auswerten. Link zum Original
  93. Die Gymnasien werden darin unterstützt, die Erfolgschancen ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es ist unser gemeinsames Ziel, die Gymnasien in ihrem Bemühen zu unterstützen, die Erfolgschancen ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Link zum Original
  94. Berufliche Oberstufengymnasien an den Berufsbildungszentren gelten als sinnvolle Ergänzung des Schulangebots.

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    Wortlaut im Vertrag
    Berufliche Oberstufengymnasien, die als Teil der Berufsbildungszentren in direktem Kontakt zur Berufs- und Arbeitswelt stehen, sehen wir als sinnvolle Ergänzung an, da sie den Unterricht in den traditionellen gymnasialen Fächern mit dem Unterricht in den berufsbezogenen Fächern vereinigen und sowohl auf ein wissenschaftliches Studium als auch auf Ausbildungsgänge für gehobene und leitende Positionen im technisch-gewerblichen Bereich, in den Gesundheitsberufen und in Wirtschaft und Verwaltung vorbereiten. Link zum Original
  95. Die schulische Ausbildung soll auch einen direkten Einstieg in den beruflichen Ausbildungsmarkt ermöglichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Schülerinnen und Schüler brauchen eine schulische Ausbildung, die ihnen auch die Perspektive eines direkten Einstiegs in den beruflichen Ausbildungsmarkt ermöglicht. Link zum Original
  96. Das System der dualen Berufsausbildung wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung bekennt sich zum System der dualen Berufsausbildung. Link zum Original
  97. Gezielte Förderangebote verbessern den Übergang von der schulischen in die betriebliche Ausbildung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden daher mit gezielten Förderangeboten den Übergang von der schulischen in die betriebliche Ausbildung weiter verbessern. Link zum Original
  98. Die Struktur der beruflichen Vollzeitschulen wird überprüft und bei Bedarf angepasst, um Abbrecher- und Wiederholeranteile sowie Warteschleifen zu verringern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Struktur der beruflichen Vollzeitschulen werden wir überprüfen und – sofern erforderlich – Justierungen vornehmen, um die Abbrecher- und Wiederholeranteile zu verringern und Warteschleifen zu vermeiden. Link zum Original
  99. Der strukturelle Unterrichtsausfall an den Berufsschulen wird weiter abgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 27 ·

    Wortlaut im Vertrag
    werden den strukturellen Unterrichtsausfall an den Berufsschulen weiter abbauen. Link zum Original
  100. Die beruflichen Schulen bleiben bestehen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die beruflichen Schulen bleiben bestehen und sollen zu regionalen Zentren der beruflichen Aus- und Weiterbildung weiterentwickelt werden. Link zum Original
  101. Die beruflichen Schulen werden zu regionalen Zentren der beruflichen Aus- und Weiterbildung weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die beruflichen Schulen bleiben bestehen und sollen zu regionalen Zentren der beruflichen Aus- und Weiterbildung weiterentwickelt werden. Link zum Original
  102. Das Netz der Schulsozialarbeit und der Schoolworker im Saarland wird dauerhaft erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir bekennen uns dauerhaft zu dem Netz an Angeboten der Schulsozialarbeit und den Schoolworkerinnen und Schoolworkern im Saarland. Link zum Original
  103. Soziale Arbeit, Jugendhilfe und Bildung werden als zusammengehörig betrachtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 28 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Soziale Arbeit, Jugendhilfe und Bildung gehören für uns zusammen. Link zum Original
  104. Der Einsatz von Schoolworkern und Sozialcoachs wird gemeinsam mit den Landkreisen und dem Regionalverband weiter gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden weiterhin – gemeinsam mit den Landkreisen und dem Regionalverband – den Einsatz von Schoolworkerinnen und Schoolworkern und Sozialcoachs fördern, weil junge Menschen während ihrer Schulzeit Unterstützung und Hilfestellung brauchen im Hinblick auf die Stärkung der sozialen Kompetenz und Persönlichkeitsentwicklung. Link zum Original
  105. Die bestehenden schulischen Unterstützungssysteme werden enger aufeinander abgestimmt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 28 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zudem wird die Landesregierung die bestehenden Unterstützungssysteme aufeinander zu bewegen. Link zum Original
  106. Das Angebot an Gebundenen Ganztagsschulen wird vorrangig ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    In den kommenden Jahren soll vor allem das Angebot an Gebundenen Ganztagsschulen, in denen der Pflichtunterricht auf Vor- und Nachmittag verteilt ist, ausgebaut werden. Link zum Original
  107. Bis zum Ende der Legislaturperiode werden insgesamt 25 gebundene Ganztagsschulen eingerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 28 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden bis zum Ende der Legislaturperiode insgesamt 25 gebundene Ganztagsschulen einrichten und dabei – wegen der gestiegenen Nachfrage nach Ganztagsbetreuung in frühkindlichen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen – den Schwerpunkt auf den Grundschulbereich legen. Link zum Original
  108. Beim Ausbau gebundener Ganztagsschulen liegt der Schwerpunkt auf dem Grundschulbereich.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 28 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden bis zum Ende der Legislaturperiode insgesamt 25 gebundene Ganztagsschulen einrichten und dabei – wegen der gestiegenen Nachfrage nach Ganztagsbetreuung in frühkindlichen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen – den Schwerpunkt auf den Grundschulbereich legen. Link zum Original
  109. Bis zum Schuljahr 2014/15 soll jeder Landkreis mindestens eine Gebundene Ganztagsschule im weiterführenden Bereich erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    In einem Stufenplan streben wir zunächst bis zum Schuljahr 2014/15 in jedem Landkreis die Einrichtung mindestens einer Gebundenen Ganztagsschule im weiterführenden Bereich an. Link zum Original
  110. Die Einrichtung zusätzlicher Ganztagsklassen bleibt möglich.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Möglichkeit der Einrichtung zusätzlicher Ganztagsklassen bleibt erhalten und soll auch im Grundschulbereich ermöglicht werden. Link zum Original
  111. Zusätzliche Ganztagsklassen werden auch im Grundschulbereich ermöglicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 28 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Möglichkeit der Einrichtung zusätzlicher Ganztagsklassen bleibt erhalten und soll auch im Grundschulbereich ermöglicht werden. Link zum Original
  112. Das Programm der Freiwilligen Ganztagsschule wird evaluiert und weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das bestehende Programm der FGTS wird evaluiert und weiterentwickelt. Link zum Original
  113. Bis 2020 soll ein Ganztagsangebot entstehen, das Schülern und Eltern Wahlfreiheit ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, bis 2020 im Saarland ein Angebot zu schaffen, das Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern Wahlfreiheit ermöglicht. Link zum Original
  114. Die Einrichtung Gebundener Ganztagsschulen wird als Pflichtaufgabe der Kommunen anerkannt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um die Ausbauschritte zu erleichtern, werden wir die Einrichtung Gebundener Ganztagsschulen für die Kommunen als Pflichtaufgabe anerkennen. Link zum Original
  115. Das Antragsverfahren zur Einrichtung gebundener Ganztagsangebote wird mit dem Ziel der Vereinfachung überprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Dialog mit den Schulträgern werden wir das bisherige Antragsverfahren zur Einrichtung eines Gebundenen Ganztagsangebotes mit dem Ziel der Vereinfachung überprüfen. Link zum Original
  116. Unterricht und Schule werden in allen Schulformen auf Grundlage verbindlicher Standards weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 29 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ziele sind die konsequente Weiterentwicklung von Unterricht und Schule in allen Schulformen auf der Grundlage verbindlicher Standards sowie eine ergebnisorientierte Evaluation der schulischen Arbeit, wie z.B. durch Schulleistungsuntersuchungen, die externe Zertifizierung der beruflichen Schulen sowie die externe Evaluation der allgemeinbildenden Schulen. Link zum Original
  117. Die schulische Arbeit wird ergebnisorientiert evaluiert, etwa durch Schulleistungsuntersuchungen und externe Evaluation.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziele sind die konsequente Weiterentwicklung von Unterricht und Schule in allen Schulformen auf der Grundlage verbindlicher Standards sowie eine ergebnisorientierte Evaluation der schulischen Arbeit, wie z.B. durch Schulleistungsuntersuchungen, die externe Zertifizierung der beruflichen Schulen sowie die externe Evaluation der allgemeinbildenden Schulen. Link zum Original
  118. Es wird geprüft, ob eine Änderung des Mitbestimmungsgesetzes die Qualitätsentwicklung im vorschulischen und schulischen Bereich unterstützen kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird darüber hinaus prüfen, ob die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im vorschulischen und schulischen Bereich durch eine Änderung des Mitbestimmungsgesetzes unterstützt werden kann. Link zum Original
  119. Die Lehrerfort- und -weiterbildung wird in die Evaluation der Fortbildung der Landesbediensteten einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    In die vorgesehene Evaluation der alle Landesbediensteten betreffenden Fort- und Weiterbildung wollen wir auch das System der Lehrerfort- und -weiterbildung einbeziehen. Link zum Original
  120. Fachlich ausgewiesene Dozentinnen und Dozenten sowie Programmverantwortliche sollen für die Einrichtungen gewonnen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist dabei neben einer Optimierung der Strukturen die Rekrutierung fachlich ausgewiesener Dozentinnen und Dozenten sowie für Programm und Konzeption Verantwortlicher in den Einrichtungen. Link zum Original
  121. Das Fortbildungsangebot für Lehrerinnen und Lehrer wird weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zudem soll das Fortbildungsangebot für Lehrerinnen und Lehrer weiter ausgebaut werden. Link zum Original
  122. Dezentrale Fortbildungsveranstaltungen vor Ort in den Schulen werden schwerpunktmäßig gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Besondere Schwerpunkte werden wir legen auf dezentrale Fortbildungsveranstaltungen vor Ort in den Schulen, auf die Entwicklung individueller schulischer Fortbildungskonzepte sowie auf Maßnahmen und Projekte zur Förderung systematischer Schulentwicklungsprozesse. Link zum Original
  123. Die Entwicklung individueller schulischer Fortbildungskonzepte wird schwerpunktmäßig gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Besondere Schwerpunkte werden wir legen auf dezentrale Fortbildungsveranstaltungen vor Ort in den Schulen, auf die Entwicklung individueller schulischer Fortbildungskonzepte sowie auf Maßnahmen und Projekte zur Förderung systematischer Schulentwicklungsprozesse. Link zum Original
  124. Maßnahmen und Projekte zur systematischen Schulentwicklung werden schwerpunktmäßig gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Besondere Schwerpunkte werden wir legen auf dezentrale Fortbildungsveranstaltungen vor Ort in den Schulen, auf die Entwicklung individueller schulischer Fortbildungskonzepte sowie auf Maßnahmen und Projekte zur Förderung systematischer Schulentwicklungsprozesse. Link zum Original
  125. Die Fortbildungspflicht für Lehrkräfte wird verbindlich ausgestaltet, insbesondere für Personen mit Leitungs- und Ausbildungsfunktion.

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    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig wird die Fortbildungspflicht für Lehrerinnen und Lehrer verbindlich ausgestaltet, insbesondere für Personen mit Leitungs- und Ausbildungsfunktion. Link zum Original
  126. Schulen sollen ein eigenes Profil aufbauen und ihre Qualität stärker eigenverantwortlich weiterentwickeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen, dass Schulen ein eigenes Profil aufbauen und die Qualität ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit stärker eigenverantwortlich weiterentwickeln. Link zum Original
  127. Die Ergebnisse des Modellversuchs Selbstständige Schule werden bei der Weiterentwicklung der Schulen berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei sollen die Ergebnisse des Modellversuchs „Selbstständige Schule“, der den teilnehmenden Schulen mehr Freiräume bei der Zusammensetzung des Kollegiums, bei Gestaltung, Planung und Organisation des Unterrichts sowie – mit Zustimmung der Schulträger – in Finanzfragen einräumt, berücksichtigt werden. Link zum Original
  128. Der Sprachenunterricht vom Kindergarten bis zum Abitur wird nachhaltiger, effizienter und anwendungsorientierter gestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sprachenunterricht soll vom Kindergarten bis zum Abitur nachhaltiger, effizienter und anwendungsorientierter gestaltet werden. Link zum Original
  129. Der Französischunterricht als Sprache des Nachbarn wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser zentrales Augenmerk gilt dabei - neben der Deutschförderung - der Stärkung des Französischen, das als Sprache des Nachbarn für uns besondere Bedeutung hat, und dem Englischen als internationaler Wirtschafts- und Verkehrssprache. Link zum Original
  130. Englisch wird als internationale Wirtschafts- und Verkehrssprache gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser zentrales Augenmerk gilt dabei - neben der Deutschförderung - der Stärkung des Französischen, das als Sprache des Nachbarn für uns besondere Bedeutung hat, und dem Englischen als internationaler Wirtschafts- und Verkehrssprache. Link zum Original
  131. Schüler weiterführender Schulen und ihre Eltern werden intensiver über Bedeutung und Chancen des Fremdsprachenunterrichts informiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen und ihre Eltern intensiver über Bedeutung und Chancen des Fremdsprachenunterrichtes informieren. Link zum Original
  132. Der deutsch-französische Schüleraustausch wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der deutsch-französische Schüleraustausch wird ebenso gefördert wie die zweisprachigen Ausbildungsangebote in Betrieben. Link zum Original
  133. Zweisprachige Ausbildungsangebote in Betrieben werden gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der deutsch-französische Schüleraustausch wird ebenso gefördert wie die zweisprachigen Ausbildungsangebote in Betrieben. Link zum Original
  134. Alle Schülerinnen und Schüler sollen den ihren Voraussetzungen entsprechend bestmöglichen Schulabschluss erreichen können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle Schülerinnen und Schüler sollen einen entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen bestmöglichen Schulabschluss erreichen können. Link zum Original
  135. Für Schülerinnen und Schüler mit Leistungseinschränkungen werden notwendige Unterstützungsmaßnahmen angeboten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu müssen die notwendigen Fördermöglichkeiten angeboten werden. Dies betrifft zum einen notwendige Unterstützungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Leistungseinschränkungen ebenso wie Unterstützungs-/Fördersysteme für begabte und hochbegabte Schülerinnen und Schüler. Link zum Original
  136. Für begabte und hochbegabte Schülerinnen und Schüler werden Förder- und Unterstützungssysteme angeboten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu müssen die notwendigen Fördermöglichkeiten angeboten werden. Dies betrifft zum einen notwendige Unterstützungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Leistungseinschränkungen ebenso wie Unterstützungs-/Fördersysteme für begabte und hochbegabte Schülerinnen und Schüler. Link zum Original
  137. Das Kindeswohl und die bestmögliche Förderung des Kindes sind Ausgangspunkt der Bildungspolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Wohl des Kindes und seine bestmögliche Förderung ist Ausgangspunkt unseres bildungspolitischen Handelns. Link zum Original
  138. Die Schulstruktur soll der Vielfalt aller Kinder gerecht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Schulstruktur soll der Vielfalt aller Kinder gerecht werden. Link zum Original
  139. Die Rahmenbedingungen für die bedarfsgerechte Beschulung an Regelschulen werden stufenweise verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 30 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Einvernehmen mit den Schulträgern werden wir die Rahmenbedingungen für die bedarfsgerechte Beschulung an Regelschulen stufenweise verbessern. Link zum Original
  140. Das seit 2011/12 laufende Pilotprojekt Inklusion wird evaluiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das in diesem Zusammenhang seit dem Schuljahr 2011/12 erprobte Pilotprojekt Inklusion, an dem sieben Grundschulen, zwei Erweiterte Realschulen und zwei Gesamtschulen teilnehmen, wird evaluiert. Link zum Original
  141. Ein Aktionsplan wird erstellt und schrittweise umgesetzt, dessen Grundprinzip ein echtes Wahlrecht von Schülern und Eltern zwischen Regelschulen und Förderschulen ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen darüber hinaus einen Aktionsplan erstellen und Schritt für Schritt auf den Weg bringen. Grundprinzip ist dabei, dass Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern ein echtes Wahlrecht zwischen Regelschulen und Förderschulen erhalten. Link zum Original
  142. Alle bildungsrechtlichen Regelungen werden auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und gegebenenfalls angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle die Bildung betreffenden rechtlichen Regelungen werden auf ihre Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention hin überprüft und ggf. angepasst, dabei wird auch das Thema einer fachlichen Beratung der Eltern bei Fragen der Ein- und Umschulung berücksichtigt. Link zum Original
  143. Die fachliche Beratung von Eltern bei Ein- und Umschulungsfragen wird dabei berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Alle die Bildung betreffenden rechtlichen Regelungen werden auf ihre Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention hin überprüft und ggf. angepasst, dabei wird auch das Thema einer fachlichen Beratung der Eltern bei Fragen der Ein- und Umschulung berücksichtigt. Link zum Original
  144. Alle Bildungs- und Betreuungseinrichtungen erhalten ausreichend sonderpädagogisches Fachpersonal, Lehrkräfte, Integrationshelfer und Unterstützung der Jugendhilfe für den besonderen Förderbedarf.

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    Wortlaut im Vertrag
    Um dem besonderen Förderbedarf gerecht zu werden, brauchen alle Bildungs- und Betreuungseinrichtungen eine ausreichende Zuweisung von (sonder)pädagogischem Fachpersonal, Lehrkräften, Integrationshelferinnen und -helfern sowie Unterstützung aus der Jugendhilfe. Link zum Original
  145. Die schulischen Integrationshelfer werden dem Bildungsministerium zugeordnet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bereich der Integrationshelferinnen und Integrationshelfer, sofern der schulische Bereich betroffen ist, wird zum Bildungsministerium verlagert und inhaltlich neu ausgestaltet. Link zum Original
  146. Der Bereich der schulischen Integrationshelfer wird inhaltlich neu ausgestaltet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Bereich der Integrationshelferinnen und Integrationshelfer, sofern der schulische Bereich betroffen ist, wird zum Bildungsministerium verlagert und inhaltlich neu ausgestaltet. Link zum Original
  147. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erziehern, Lehrkräften und weiterem pädagogischem Personal wird auch auf Inklusion ausgerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräften und weiterem pädagogischem Personal werden wir auch auf Inklusion ausrichten. Link zum Original
  148. Kindertageseinrichtungen werden zu inklusiven Einrichtungen weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass auch Kindertageseinrichtungen zu inklusiven Einrichtungen weiterentwickelt werden. Link zum Original
  149. Grundschulen erhalten interne und externe Unterstützungsleistungen, um sie zu inklusiven Schulen weiterzuentwickeln.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Grundschule ist bereits heute als eine Schule für alle Kinder angelegt. Sie wollen wir mit den entsprechenden Rahmenbedingungen in Form interner und externer Unterstützungsleistungen ausstatten, um sie zu inklusiven Schulen weiterzuentwickeln. Link zum Original
  150. Inklusiv beschulte Grundschulkinder werden danach nicht gegen ihren Willen in eine Förderschule überwiesen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 30 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Kinder, die bereits in der Grundschule inklusiv beschult wurden, werden danach unter Fortführung der erprobten Praxis nicht gegen ihren Willen in eine Förderschule überwiesen. Link zum Original
  151. Förderschulen werden auch zu sonderpädagogischen Kompetenzzentren umgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 30 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen den Umbau der Förderschulen auch zu sonderpädagogischen Kompetenzzentren betreiben. Link zum Original
  152. Beim Ausbau Gebundener Ganztagsschulen werden die Anforderungen der Inklusion berücksichtigt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beim Ausbau von Gebundenen Ganztagsschulen sollen darüber hinaus die Anforderungen der Inklusion berücksichtigt werden. Link zum Original
  153. Kindern mit Förderbedarf wird der Übergang von der Schule in den Beruf erleichtert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kindern mit Förderbedarf wollen wir die Übergänge von der Schule in den Beruf erleichtern. Link zum Original
  154. Die Ursachen des überproportionalen Anstiegs von Integrationsschülern mit Förderbedarf an Regelschulen werden geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 30 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Rahmen der Analyse aus der Haushaltsstrukturkommission wird darauf hingewiesen, dass im Saarland im Vergleich zu anderen Bundesländern die Zahl der Integrationsschülerinnen und -schüler mit zusätzlichem Förderbedarf in der Regelschule bei nur geringem Rückgang der Zahl der Förderschülerinnen und -schüler in den letzten Jahren überproportional angestiegen ist. Die Ursachen dieses Zusammenhangs werden wir prüfen. Link zum Original
  155. Die Einrichtungen der Begabtenförderung werden stärker vernetzt, damit Begabungsförderung durchgängig vom Elementarbereich bis zu Berufsausbildung oder Studium erfolgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dieses Angebot soll durch eine zunehmende Vernetzung der unterschiedlichen Einrichtungen der Begabtenförderung nachhaltig weiterentwickelt werden, damit Begabungsförderung durchgängig und kontinuierlich vom Elementarbereich bis hin zur Berufsausbildung oder zum Studium erfolgt. Link zum Original
  156. Das Erkennen und Fördern begabter Kinder und Jugendlicher erhält in der Lehreraus- und -weiterbildung mehr Gewicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere soll künftig in der Lehreraus- und -weiterbildung das Erkennen und Fördern begabter Kinder und Jugendlicher eine verstärkte Rolle spielen. Link zum Original
  157. Das Saarland soll als attraktiver und profilierter Hochschul- und Wissenschaftsstandort erhalten bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird das Saarland auch künftig als attraktiven und profilierten Hochschul- und Wissenschaftsstandort erhalten. Link zum Original
  158. Die Universität des Saarlandes soll eine forschungsstarke, mittelgroße Universität mit breitem Studienangebot und regionaler Verantwortung sein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 31 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In diesem Zusammenhang sehen wir die Universität des Saarlandes (UdS) als forschungsstarke, mittelgroße Universität mit einem breitgefächerten Studienangebot, die sowohl auf wissenschaftliche Profilierung und Schwerpunktbildung als auch auf ihre regionale Verantwortung als einzige Universität des Landes achtet. Link zum Original
  159. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes wird weiterhin intensiv unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 31 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die in besonderem Maße in der Region verankerte Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW), die in den letzten Jahren erfolgreich die Steigerung der Attraktivität des Studienangebotes mit einer Zunahme der Forschungsaktivitäten eingeleitet hat, werden wir auch künftig intensiv unterstützen. Link zum Original
  160. Die Profile beider Hochschulen werden bei gleichzeitig stärkerer Kooperation geschärft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 31 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die jeweiligen Profile der beiden Hochschulen sollen ungeachtet der Notwendigkeit einer stärkeren Kooperation geschärft werden. Link zum Original
  161. Die Hochschule der Bildenden Künste und die Hochschule für Musik sollen weiterhin künstlerischen und kulturpädagogischen Nachwuchs auf hohem Niveau ausbilden und wichtige Kulturanbieter sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die beiden künstlerischen Hochschulen, die Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBK) so- wie die Hochschule für Musik Saar (HfM), sollen auch künftig sowohl den künstlerischen und kulturpädagogischen Nachwuchs ausbilden und sich auf hohem Niveau behaupten als auch wichtige Kulturanbieter im Lande sein. Link zum Original
  162. Die Forschungs- und Studienbedingungen im Saarland sollen national und international konkurrenzfähig bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden dafür sorgen, dass unser Land im Hinblick auf Forschungs- und Studienbedingungen auch künftig national und international konkurrenzfähig ist. Link zum Original
  163. Leitbild ist ein wettbewerbliches Hochschul- und Wissenschaftssystem, das Spitzenexzellenz und hochwertige Ausbildung in der Breite ermöglicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Unser Leitbild ist dabei das wettbewerbliche Hochschul- und Wissenschaftssystem, das Exzellenz in der Spitze von Forschung und Lehre ebenso ermöglicht wie eine qualitativ hochwertige Hochschulausbildung in der Breite. Link zum Original
  164. Hochschulen sollen Freiheit von Forschung und Lehre mit effizienter Verwaltung und leistungsorientierter Mittelverwendung verbinden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen moderne Hochschulen, die die Freiheit von Forschung und Lehre mit einer effizienten Verwaltung und einer leistungsorientierten Mittelverwendung verbinden. Link zum Original
  165. Angestrebt wird ein breites, regional verankertes Studienangebot mit internationalen Spitzenleistungen in ausgewählten Schwerpunktbereichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ein breit gefächertes Studienangebot mit regionaler Verankerung und zugleich anerkannten internationalen Spitzenleistungen insbesondere in ausgewählten Schwerpunktbereichen. Link zum Original
  166. Die Hochschulen müssen angesichts der demografischen Entwicklung und der Haushaltslage bei ihrer Weiterentwicklung Prioritäten setzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dabei werden die Hochschulen bei der Planung ihrer Weiterentwicklung nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der Haushaltslage des Landes Prioritäten setzen müssen. Link zum Original
  167. Die Hochschulfinanzierung behält Priorität in der Landespolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Finanzierung unserer Hochschulen hat auch in Zukunft Priorität in der politischen Schwerpunktsetzung der Landesregierung. Link zum Original
  168. Bundesmittel und Drittmittel sollen künftig verstärkt zur Finanzierung von Forschung und Lehre beitragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben den Landesmitteln werden jedoch zukünftig auch verstärkt Mittel des Bundes und Drittmittel eine wichtige Rolle in der Finanzierung von Forschung und Lehre spielen müssen. Link zum Original
  169. Die Kompensationsleistungen des Bundes für die entfallene Hochschulbauförderung nach dem Entflechtungsgesetz sollen über 2013 hinaus fortgeführt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land wird sich einsetzen für die Fortführung der Kompensationsleistungen des Bundes für die entfallene Hochschulbauförderung nach dem Entflechtungsgesetz nach 2013. Link zum Original
  170. Das Land stellt die im Hochschulpakt vereinbarten Komplementärmittel bereit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Saarland wird die im Hochschulpakt vereinbarten Komplementärmittel bereitstellen und sich dafür einsetzen, dass im Interesse eines bedarfsgerechten Studienangebots der Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern bis 2020 fortgeschrieben wird und dabei künftig auch Masterstudiengänge berücksichtigt werden. Link zum Original
  171. Der Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern soll bis 2020 fortgeschrieben werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Saarland wird die im Hochschulpakt vereinbarten Komplementärmittel bereitstellen und sich dafür einsetzen, dass im Interesse eines bedarfsgerechten Studienangebots der Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern bis 2020 fortgeschrieben wird und dabei künftig auch Masterstudiengänge berücksichtigt werden. Link zum Original
  172. Der Hochschulpakt soll künftig auch Masterstudiengänge berücksichtigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Saarland wird die im Hochschulpakt vereinbarten Komplementärmittel bereitstellen und sich dafür einsetzen, dass im Interesse eines bedarfsgerechten Studienangebots der Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern bis 2020 fortgeschrieben wird und dabei künftig auch Masterstudiengänge berücksichtigt werden. Link zum Original
  173. Das Land beteiligt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an einer Fortschreibung des Paktes für Forschung und Innovation.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird sich im Interesse der außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Lande bei einer Fortschreibung des 2015 auslaufenden Paktes für Forschung und Innovation an diesem im Rahmen seiner Möglichkeiten beteiligen. Link zum Original
  174. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2011 bis 2013 mit Universität und HTW werden eingehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung steht zu den für die Jahre 2011 bis 2013 mit der Universität und der HTW des Saarlandes getroffenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Link zum Original
  175. In der neuen Periode der Globalhaushalte steigen die Landesmittel für die Hochschulen wegen der Haushaltsnotlage nicht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die neue Periode der Globalhaushalte kann angesichts der Haushaltsnotlage des Landes mit einem Aufwachsen der Landesmittel für die gesamte Hochschullandschaft nicht gerechnet werden. Link zum Original
  176. Auf Grundlage einer externen Begutachtung und im Dialog mit den Hochschulen werden strukturelle Veränderungen geprüft, um Qualitätseinbußen zu vermeiden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auf Grundlage einer externen Begutachtung sowie im intensiven Dialog mit den Hochschulen werden wir strukturelle Veränderungen prüfen, um Qualitätseinbußen aufgrund stagnierender Landesmittelzuweisungen möglichst zu vermeiden. Link zum Original
  177. Die Mittelvergabe an die Hochschulen bleibt leistungsorientiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Vertrag
    An der Leistungsorientierung der Mittelvergabe wird auch künftig festgehalten. Link zum Original
  178. HTW, HBK und HfM müssen ihre Entwicklungspläne anpassen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Auch die HTW, HBK und HfM müssen ihre Entwicklungspläne entsprechend anpassen. Link zum Original
  179. Die Mittel zur Kompensation der weggefallenen Studiengebühren werden über 2013 hinaus bereitgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden jedoch auch weiterhin die Mittel zur Kompensation des Wegfalls der Studiengebühren aus dem Sondervermögen Zukunftsinitiative II über das Jahr 2013 hinaus bereitstellen. Link zum Original
  180. Die zusätzlichen Mittel aus dem Sondervermögen Zukunftsinitiative III für die Hochschulen laufen wie geplant aus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die für die Jahre 2011 bis 2013 zusätzlichen Mittel aus dem Sondervermögen Zukunftsinitiative III werden wie geplant auslaufen. Link zum Original
  181. Das Land finanziert unabwendbare Mehrkosten der Hochschulen wie Tarif- und Energiekostensteigerungen auch ab 2014 anteilig mit.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Land ist weiterhin bereit, unabwendbare Mehrkosten der Hochschulen, wie z.B. Tarif- und Energiekostensteigerungen, auch ab 2014 anteilig mitzufinanzieren. Link zum Original
  182. Die künstlerischen Hochschulen bleiben ohne Globalhaushalt und behalten den flexiblen Haushaltsvollzug.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für die beiden künstlerischen Hochschulen hat sich vor dem Hintergrund ihrer verhältnismäßig geringen Größe und ihrer weniger aufwendigen Verwaltungsstrukturen der Verzicht auf einen Globalhaushalt bewährt. Die Praxis des flexiblen Vollzugs des Haushalts soll hier beibehalten werden. Link zum Original
  183. Die Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen im Hochschul-, Forschungs- und Universitätsklinikbau werden fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die erforderlichen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen im Hochschul-, Forschungs- und Universitätsklinikbau fortführen. Link zum Original
  184. Alle Hochschulen sollen Raumbelegungskonzepte erarbeiten und vorlegen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das Land erwartet von allen Hochschulen, Raumbelegungskonzepte zu erarbeiten und vorzulegen. Link zum Original
  185. Das Land behält die politische Verantwortung für die strategische Entwicklung der Hochschulen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir stehen auch künftig zur politischen Verantwortung für die strategische Entwicklung unserer Hochschulen. Link zum Original
  186. Vor neuen Ziel- und Leistungsvereinbarungen wird ein langfristiger Landeshochschulentwicklungsplan vorgelegt, an dem sich die Hochschulpolitik ausrichtet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird daher bis zur Absprache neuer Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen einen langfristigen Landeshochschulentwicklungsplan vorlegen und daran die künftige Hochschulpolitik ausrichten. Link zum Original
  187. Die Hochschulen müssen bei ihrer Weiterentwicklung Prioritäten setzen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Hochschulen werden bei der Planung ihrer Weiterentwicklung Prioritäten setzen müssen. Link zum Original
  188. Die in den Leitbildern beschriebenen Profile und Leistungsschwerpunkte der Hochschulen werden grundsätzlich beibehalten und geschärft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die unterschiedlichen, in den jeweiligen Leitbildern umschriebenen Profile und Leistungsschwerpunkte der Hochschulen sollen dabei grundsätzlich beibehalten und geschärft werden. Link zum Original
  189. Angesichts der Haushaltslage werden alle Hochschulangebote überprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Angesichts der Haushaltslage des Landes bedarf es einer Überprüfung aller Angebote. Link zum Original
  190. In Abstimmung mit den Hochschulen wird auch nach strukturpolitischen Gesichtspunkten entschieden, welche Angebote fortgeführt oder zur Disposition gestellt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Insbesondere auch unter strukturpolitischen Gesichtspunkten muss in Abstimmung mit den Hochschulen entschieden werden, welche Angebote fortgeführt und weiterentwickelt oder zur Disposition gestellt werden müssen. Link zum Original
  191. Lineare Einsparungen sollen nicht zu Qualitätseinbußen an den Hochschulen führen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen vermeiden, dass lineare Einsparungen zu Qualitätseinbußen führen. Link zum Original
  192. Die Entwicklungsmöglichkeiten der saarländischen Hochschullandschaft werden von externem Sachverstand analysiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund sich verändernder gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen – der demografischen Entwicklung wie auch der Haushaltslage des Landes – sollen die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten der saarländischen Hochschullandschaft mit anerkanntem Sachverstand von außerhalb des Landes analysiert werden. Link zum Original
  193. Mit externem Sachverstand, etwa dem Wissenschaftsrat, wird das Kooperationspotenzial der saarländischen Hochschulen innerhalb und außerhalb des Saarlandes bewertet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden daher unter Zuhilfenahme externen Sachverstands – wie etwa dem Wissenschaftsrat – das Potenzial für Kooperationen der saarländischen Hochschullandschaft in und außerhalb des Saarlandes unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung für den Strukturwandel und die Weiterentwicklung des Landes bewerten. Link zum Original
  194. Es wird geprüft, ob Globalhaushalte und Ziel- und Leistungsvereinbarungen von Universität und HTW um ein Jahr verlängert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um diesen Prozess zügig, aber dennoch mit der unabdingbar erforderlichen Sorgfalt und unter intensiver Beteiligung der Hochschulen gestalten zu können, werden wir prüfen, ob die Globalhaushalte der Universität und der HTW in ihrem bisherigen Umfang ebenso wie die Ziel- und Leistungsvereinbarungen um ein Jahr verlängert werden müssen. Link zum Original
  195. Die Leistungsfähigkeit der saarländischen Hochschulen soll durch intensivere Kooperation untereinander und Abbau von Doppelstrukturen gesteigert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir sind überzeugt, dass die Leistungsfähigkeit der saarländischen Hochschulen durch eine weitere Intensivierung der Kooperation miteinander, insbesondere zwischen UdS und HTW sowie UdS und den künstlerischen Hochschulen HfM und HBK, weiter gesteigert werden kann – auch durch Abbau von Doppelstrukturen. Link zum Original
  196. Es wird geprüft, wie Anreize in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen Kooperationen zwischen Universität und HTW finanziell fördern können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden prüfen, inwieweit in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen Anreizmechanismen gestärkt werden können, die Kooperationen zwischen UdS und HTW finanziell fördern. Link zum Original
  197. Es wird geprüft, ob die Ingenieurausbildung von Universität und HTW in einer gemeinsamen hochschulübergreifenden Struktur gebündelt werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Es soll daher geprüft werden, ob die Angebote von Universität und HTW im Bereich der Ingenieurausbildung in einer hochschulübergreifenden gemeinsamen Struktur gebündelt werden können. Link zum Original
  198. Es wird geprüft, ob eine gemeinsame Promotionsplattform Probleme beim Zugang von HTW-Absolventen zur Promotion an der Universität lösen kann.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden wir prüfen, ob das Modell einer gemeinsamen Promotionsplattform im Lande geeignet ist, die bestehenden Probleme bei angestrebten gemeinsamen Promotionsverfahren, insbesondere beim Zugang von geeigneten HTW-Absolventen zu Promotionsverfahren an der Universität zu lösen. Link zum Original
  199. Die Promotionsmöglichkeiten von Fachhochschulabsolventen in Kooperation mit Universität oder künstlerischen Hochschulen sollen verbessert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, die Promotionsmöglichkeit von Fachhochschulabsolventen, die an der HTW ein Forschungsvorhaben verfolgen, in Kooperation mit der Universität oder einer der künstlerischen Hochschulen zu verbessern und generell Kooperationen bei Promotionsvorhaben zwischen den Hochschulen des Saarlandes zu unterstützen. Link zum Original
  200. Kooperationen bei Promotionsvorhaben zwischen den saarländischen Hochschulen sollen unterstützt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, die Promotionsmöglichkeit von Fachhochschulabsolventen, die an der HTW ein Forschungsvorhaben verfolgen, in Kooperation mit der Universität oder einer der künstlerischen Hochschulen zu verbessern und generell Kooperationen bei Promotionsvorhaben zwischen den Hochschulen des Saarlandes zu unterstützen. Link zum Original
  201. Es wird geprüft, ob ein campus Saar zur gebündelten Außenwahrnehmung der Hochschulkooperationen zielführend ist.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Vor diesem Hintergrund und wegen zahlreicher anderer Kooperationsmöglichkeiten soll geprüft werden, ob die Entwicklung eines „campus Saar“ für eine schlagkräftigere Außenwahrnehmung der gebündelten Kooperationen und im Sinne einer Hebung von Synergie- Effekten zielführend ist. Link zum Original
  202. Die Zusammenarbeit von Hochschule für Musik und Hochschule der Bildenden Künste mit der Universität wird weiter intensiviert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die in der Lehrerbildung und mit den neuen Studiengängen Musikmanagement und Medieninformatik begonnene Zusammenarbeit zwischen HfM und HBK mit der UdS soll weiter intensiviert werden. Link zum Original
  203. Kooperationen der künstlerischen Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollen Potenziale erschließen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Auch durch die Kooperation der künstlerischen Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen – insbesondere in der Informatik – können zukunftsträchtige Potenziale erschlossen werden. Link zum Original
  204. Die Kooperationen in der Universität der Großregion werden verstärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Über die bisherigen sehr guten Ansätze der „Universität der Großregion“ hinaus sollen die Kooperationen verstärkt werden. Link zum Original
  205. In der Lehrerbildung wird intensiv mit Rheinland-Pfalz und Luxemburg kooperiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dazu gehört auch in der Lehrerbildung eine intensive Kooperation mit unseren Nachbarn in Rheinland-Pfalz und Luxemburg. Link zum Original
  206. Die Grund- und Hauptschullehrerausbildung wird im Saarland wie geplant eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Grund- und Hauptschullehrerausbildung im Saarland wie geplant einführen. Link zum Original
  207. Die Abstimmung der Studienangebote mit Rheinland-Pfalz wird durch Zusammenarbeit der Wissenschaftsministerien begleitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird die Bemühungen um eine bessere Abstimmung der Studienangebote – auch unter den Fachhochschulen – durch eine Zusammenarbeit zwischen dem saarländischen und dem rheinland-pfälzischen Wissenschaftsministerium begleiten. Link zum Original
  208. Die Kooperationen der Hochschulen in der Großregion werden weiterentwickelt, sodass einzelne Lehrgebiete an einer Partnerhochschule gebündelt werden können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 34 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Des Weiteren werden wir Kooperationen der Hochschulen in der Großregion intensiv weiterentwickeln, so dass perspektivisch einzelne Lehrgebiete in Blockform an einer für die jeweils übrigen Partnerhochschulen konzentriert werden können. Link zum Original
  209. Die Landesregierung bringt eine Novelle von Universitätsgesetz und Fachhochschulgesetz auf den Weg.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird eine Hochschulrechtsnovelle auf den Weg bringen, um das Universitätsgesetz und das Fachhochschulgesetz wegen kurzfristig anstehender Anpassungserfordernisse zu ändern. Dabei wollen wir die Leitungs- und Gremienstruktur der HTW und der UdS im Dialog mit den Studierenden, Lehrenden und weiteren Beschäftigten der Hochschulen in den Fokus nehmen und die Ergebnisse des externen Gutachtens mit Blick auf die Wirksamkeit und Angemessenheit der Steuerungsinstrumente des Landes berücksichtigen. Link zum Original
  210. Im Rahmen der Hochschulrechtsnovelle wird die Leitungs- und Gremienstruktur von HTW und Universität des Saarlandes im Dialog mit Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten überprüft und das externe Gutachten zu den Steuerungsinstrumenten des Landes berücksichtigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird eine Hochschulrechtsnovelle auf den Weg bringen, um das Universitätsgesetz und das Fachhochschulgesetz wegen kurzfristig anstehender Anpassungserfordernisse zu ändern. Dabei wollen wir die Leitungs- und Gremienstruktur der HTW und der UdS im Dialog mit den Studierenden, Lehrenden und weiteren Beschäftigten der Hochschulen in den Fokus nehmen und die Ergebnisse des externen Gutachtens mit Blick auf die Wirksamkeit und Angemessenheit der Steuerungsinstrumente des Landes berücksichtigen. Link zum Original
  211. Geprüft wird die Einführung assoziierter Juniorprofessuren für Wissenschaftler kooperierender Einrichtungen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden prüfen, ob darüber hinausgehender Novellierungsbedarf z.B. im Hinblick auf die Einführung sog. assoziierter Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von mit der Universität kooperierenden Einrichtungen besteht; dabei geht es um die Möglichkeit, Weiterqualifizierung unter Einbindung in die universitäre Lehre bieten zu können sowie um die Frage, ob bei Stiftungsprofessuren in besonders begründeten Ausnahmefällen von der Ausschreibung einer Professur abgesehen werden kann, wenn für die Besetzung eine nachweislich besonders qualifizierte Persönlichkeit zur Verfügung steht und dies in besonderer Weise zur Stärkung der Qualität und Profilbildung der Hochschule beitragen kann. Link zum Original
  212. Geprüft wird, ob bei Stiftungsprofessuren in begründeten Ausnahmefällen auf eine Ausschreibung verzichtet werden kann, wenn eine besonders qualifizierte Persönlichkeit zur Verfügung steht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden prüfen, ob darüber hinausgehender Novellierungsbedarf z.B. im Hinblick auf die Einführung sog. assoziierter Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von mit der Universität kooperierenden Einrichtungen besteht; dabei geht es um die Möglichkeit, Weiterqualifizierung unter Einbindung in die universitäre Lehre bieten zu können sowie um die Frage, ob bei Stiftungsprofessuren in besonders begründeten Ausnahmefällen von der Ausschreibung einer Professur abgesehen werden kann, wenn für die Besetzung eine nachweislich besonders qualifizierte Persönlichkeit zur Verfügung steht und dies in besonderer Weise zur Stärkung der Qualität und Profilbildung der Hochschule beitragen kann. Link zum Original
  213. Das Akkreditierungsverfahren für private Hochschulen wird an die geänderten Empfehlungen des Wissenschaftsrats angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig soll das Akkreditierungsverfahren für private Hochschulen an die geänderten Empfehlungen des Wissenschaftsrats angepasst werden. Link zum Original
  214. Der Ausbau des französischen Licence-Abschlusses an der Universität des Saarlandes um ein drittes Studienjahr wird begrüßt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die 1948 als Université de la Sarre gegründete Universität ist die einzige Hochschule in Deutschland, die im Rahmen ihres Centre juridique franco-allemand die Möglichkeit hat, den französischen Abschluss Licence zu verleihen. Dessen Ausbau um ein weiteres drittes Studienjahr begrüßen wir sehr. Link zum Original
  215. Die Frankreichkompetenz der saarländischen Hochschulen wird als Alleinstellungsmerkmal weiter ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Diese Frankreichkompetenz der saarländischen Hochschulen wollen wir als Alleinstellungsmerkmal weiter ausbauen. Link zum Original
  216. Die Einrichtung des Collegium Europaeum Universitatis Saraviensis zur Stärkung des Europa-Schwerpunkts der Universität wird begrüßt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir begrüßen daher die Einrichtung des Collegium Europaeum Universitatis Saraviensis (CEUS) als Beitrag zur stärkeren Betonung des Europa-Schwerpunkts und zur Generierung von interdisziplinären Forschungsprojekten und Studiengängen mit europäischer Ausrichtung. Link zum Original
  217. Das Europa-Institut wird als profilbildendes Element der Universität gewürdigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung würdigt vor allem auch das Europa-Institut als profilbildendes Element mit international anerkanntem Renommee. Link zum Original
  218. Das Projekt Universität der Großregion soll in einen rechtlich abgesicherten, dauerhaften und von den Partnern selbst getragenen Hochschulverbund überführt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem von 2008 bis 2012 laufenden INTERREG-Projekt „Universität der Großregion – UGR“ sind erste Schritte auf dem Weg zum koordinierten Verbund der Universitäten in der Großregion und damit zu einem integrierten Hochschulraum gemacht worden. Mit der Verlängerung des Projektes bis April 2013 soll der Übergang in einen rechtlich abgesicherten, dauerhaften, von den Partnern selbst getragenen Hochschulverbund erreicht werden. Link zum Original
  219. Die Ziele der deutsch-französischen Agenda 2020 zur Stärkung der Deutsch-Französischen Hochschule werden unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Daher unterstützen wir die Ziele der deutsch-französischen Agenda 2020 zur Stärkung der Deutsch-Französischen Hochschule/Université Franco- Allemande. Link zum Original
  220. Die Hochschulen sollen ihre Bemühungen um die Qualifizierung des Fachkräftenachwuchses weiterentwickeln.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Vertrag
    In den kommenden Jahren und Jahrzehnten wird es besonders darauf ankommen, dass die Hochschulen des Landes ihre Bemühungen um die Qualifizierung des Fachkräftenachwuchses weiterentwickeln. Link zum Original
  221. Gezieltere Studienberatung, zusätzliche Studienanfänger, erleichterter Zugang ohne Hochschulreife, familiengerechte Angebote, kooperatives und duales Studium sowie Brückenkurse gelten als unverzichtbare Maßnahmen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die zielgenauere Beratung von Studieninteressierten, die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger, die Zugangserleichterung für Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulreife, die Beteiligung am Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung“, die Schaffung familiengerechter Angebote, die Einrichtung des kooperativen Studiums und dualer Studiengänge sowie das Angebot von Brückenkursen beim Studienbeginn sind dafür unverzichtbare Maßnahmen. Link zum Original
  222. Universität des Saarlandes und HTW sollen ihre Kooperation in der akademischen Weiterbildung durch ein saarländisches Weiterbildungszentrum stärken.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir empfehlen der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft bei Angeboten im quartären Bildungsbereich die Kooperation durch ein saarländisches Weiterbildungszentrum zu stärken. Link zum Original
  223. Die StudienStiftungSaar wird als wichtiges Modell der Bündelung staatlicher und privater Stipendienvergabe angesehen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Vor dem Hintergrund des laufenden Strukturwandels, des Fachkräftemangels und des Abwanderns von Talenten sehen wir die StudienStiftungSaar, die staatliche und private Aktivitäten im Bereich der Stipendienvergabe bündelt, als wichtiges Modell mit bundesweitem Vorbildcharakter an. Link zum Original
  224. Stipendiatenpreis, Saarland-Stipendien und die Förderung von Studierenden aus nichtakademischen Elternhäusern gelten als Alleinstellungsmerkmale.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Der Stipendiatenpreis „Fördinand“, die Saarland-Stipendien und die gezielte Förderung von Studienpionieren – also Studierenden, die aus nichtakademischen Elternhäusern stammen – werden als Alleinstellungsmerkmale gesehen. Link zum Original
  225. Die Service- und Beratungsangebote für Studierende werden weiter optimiert und zentral angeboten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die ergänzenden Service- und Beratungsangebote für Studierende sollen weiter optimiert und zentral angeboten werden. Link zum Original
  226. Für an Hochschulen unterrepräsentierte Gruppen werden individuelle Beratungs- und Betreuungsmodelle eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Für an den Hochschulen bislang unterrepräsentierte Gruppen wollen wir individuelle Beratungs- und Betreuungsmodelle initiieren. Link zum Original
  227. Bestehende Organisationsformen werden überprüft und kostenneutral gegebenenfalls optimiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bestehende Organisationsformen sollen überprüft und unter Wahrung der Kostenneutralität ggfs. optimiert werden. Link zum Original
  228. Das Saarland wird als Forschungsstandort in enger Verbindung mit der Wirtschaft weiterentwickelt, mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Motoren des Strukturwandels.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen das Saarland als Forschungsstandort in enger Verbindung mit der Wirtschaft weiterentwickeln und so unsere Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen weiter als die Motoren des wirtschaftlichen Strukturwandels ausbauen. Link zum Original
  229. Gefördert werden sowohl leistungsstarke Grundlagenforschung als auch konkurrenzfähige anwendungsorientierte Forschung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen dabei ebenso auf leistungsstarke und zukunftsfähige Grundlagenforschung, die auch die Anwendungsorientierung in den Blick nimmt, wie auf eine konkurrenzfähige anwendungsorientierte Forschung, für welche die Nähe zu Unternehmen eine besonders wichtige Rolle spielt. Link zum Original
  230. Forschungs- und Wirtschaftsförderung werden gut aufeinander abgestimmt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Unser Ziel ist daher eine gut abgestimmte Forschungs- und Wirtschaftsförderung. Link zum Original
  231. Akteure in Forschung und Wirtschaft werden unterstützt, Forschungsförderung von Bund und EU sowie Kooperationen zwischen Wirtschaft und Hochschulen optimal zu nutzen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Politik im Saarland will gleichzeitig die Akteure in Forschung und Wirtschaft dabei unterstützen, die vielfältigen Finanzierungsmöglichkeiten der Forschungsförderung des Bundes und der Europäischen Union sowie die Kooperationen zwischen Wirtschaft und Hochschulen optimal zu nutzen. Link zum Original
  232. Unterstützt werden vor allem Forschungsfelder, die auf bestehenden Stärken aufbauen und die Zukunftsherausforderungen des Saarlandes berücksichtigen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dabei wollen wir die Akteure insbesondere in Forschungsfeldern unterstützen und begleiten, die auf bestehende Stärken aufbauen und die Herausforderungen der Zukunft des Saarlandes im Blick haben. Link zum Original
  233. Forschung und Entwicklung zur Industrie 4.0 bildet einen Forschungsschwerpunkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 37 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Neben anderen erfolgreichen Forschungsbereichen setzen wir daher auf Forschung und Entwicklung zur Industrie 4.0 sowie auf die Forschung zu nachhaltigen Mobilitätskonzepten von der Elektromobilität bis hin zu vernetzten Fahrzeugen und multimodalen Transportsystemen. Link zum Original
  234. Forschung zu nachhaltigen Mobilitätskonzepten von der Elektromobilität bis zu vernetzten Fahrzeugen und multimodalen Transportsystemen bildet einen Forschungsschwerpunkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Neben anderen erfolgreichen Forschungsbereichen setzen wir daher auf Forschung und Entwicklung zur Industrie 4.0 sowie auf die Forschung zu nachhaltigen Mobilitätskonzepten von der Elektromobilität bis hin zu vernetzten Fahrzeugen und multimodalen Transportsystemen. Link zum Original
  235. Der Forschung zur alternden Gesellschaft, etwa zu altersgerechten Assistenzsystemen, kommt besondere Bedeutung zu.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ebenso kommt dem Themenfeld „alternde Gesellschaft“ beispielsweise bei der Forschung und Entwicklung altersgerechter Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben (Ambient assisted living) eine besondere Bedeutung zu. Link zum Original
  236. Die Entwicklung innovativer Bildungstechnologie wird ein weiterer Schwerpunkt der saarländischen Forschung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Chancen der Wissensgesellschaft und des lebenslangen Lernens wollen wir mit der Entwicklung innovativer Bildungstechnologie als einem weiteren Schwerpunkt der saarländischen Forschungslandschaft nutzen. Link zum Original
  237. Projekte und Initiativen der Bildung für nachhaltige Entwicklung werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird deshalb Projekte und Initiativen (z.B. Ökologisches Schullandheim Gersheim, Biberburg Berschweiler) im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung unterstützen und die in diesem Bereich tätigen Akteure noch stärker als bisher miteinander vernetzen. Link zum Original
  238. Die Akteure der Bildung für nachhaltige Entwicklung werden stärker miteinander vernetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung wird deshalb Projekte und Initiativen (z.B. Ökologisches Schullandheim Gersheim, Biberburg Berschweiler) im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung unterstützen und die in diesem Bereich tätigen Akteure noch stärker als bisher miteinander vernetzen. Link zum Original
  239. Der Ausbau des Lehrstuhls für Allgemeinmedizin wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb unterstützen wir auch den Ausbau des Lehrstuhls für Allgemeinmedizin. Link zum Original
  240. Die Verbraucherbildung, vor allem von Kindern und Jugendlichen, wird gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Verbraucherbildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen fördern. Link zum Original
  241. Die Zuständigkeit für Integrationshelferinnen und Integrationshelfer in Schulen geht auf das Bildungsministerium über.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 44 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dem Inklusionsgedanken folgend wird dem für Bildung zuständigen Ministerium die Zuständigkeit für die Integrationshelferinnen und Integrationshelfer in den Schulen übertragen. Link zum Original
  242. Das berufsbegleitende Studium für Erzieherinnen und Erzieher im Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit“ wird begrüßt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich das Angebot eines berufsbegleitenden Studiums für Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen des Bachelorstudiengangs „Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit“ und wird in diesem Bereich auf Verbesserungen hinwirken. Link zum Original
  243. Beim berufsbegleitenden Studium für Erzieherinnen und Erzieher wird auf Verbesserungen hingewirkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich das Angebot eines berufsbegleitenden Studiums für Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen des Bachelorstudiengangs „Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit“ und wird in diesem Bereich auf Verbesserungen hinwirken. Link zum Original
  244. Die Einführung eines deutschsprachigen islamischen Religionsunterrichts wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Einführung eines deutschsprachigen islamischen Religionsunterrichts werden wir eingehend prüfen. Link zum Original
  245. Die Fachhochschule für Verwaltung wird an einem zentralen Standort zusammengeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die bisher an drei Standorten untergebrachte Fachhochschule für Verwaltung wird zentral angesiedelt. Link zum Original
  246. Extremismusbekämpfung soll fester Bestandteil der Schulen werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 52 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Extremismus-Bekämpfung ist Daueraufgabe und muss in den Schulen fester Bestandteil werden. Link zum Original
  247. Die politische Bildungsarbeit für Erwachsene soll ausgebaut werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 52 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Mit einem Ausbau der politischen Bildungsarbeit im Erwachsenenbereich kann ein wichtiger Beitrag zur weltoffenen Gesellschaft geleistet werden. Link zum Original
  248. Leseförderung wird als Schwerpunkt in der Ausbildung von Erzieherinnen und Grundschullehrkräften verankert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Leseförderung wird in der Ausbildung der Erzieherinnen sowie der Grundschullehrer als Schwerpunkt verankert. Link zum Original
  249. Musisch-kulturelle Elemente werden in der Ausbildung als Wahlbereich gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 58 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Musisch kulturelle Elemente der Ausbildung sollen als Wahlbereich gestärkt werden. Link zum Original
  250. Schulkooperationen mit Vereinen, Institutionen und Künstlern im Programm „Kreative Praxis“ werden abgesichert und ausgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Schulkooperationen zwischen Vereinen, Institutionen und Künstlern sollen abgesichert und ausgebaut werden (Programm „Kreative Praxis“). Link zum Original
  251. Das Netz schulischer Zertifizierungszentren für den Europäischen Computerführerschein und weitere IT-Zertifikate wird weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 61 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Das flächendeckende Netz schulischer Zertifizierungszentren, an denen der Europäische Computerführerschein (ECDL) sowie weitere international anerkannte IT-Zertifikate erworben werden können, soll ebenso weiterentwickelt werden wie das Projekt „Saarkids“ als eine Art Jugendverkehrsschule für soziale Netzwerke. Link zum Original
  252. Die verbindliche informationstechnische Bildung in der Referendarsausbildung wird durch ein ständig aktualisiertes Weiterbildungsprogramm für Lehrkräfte ergänzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 61 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die bestehende verbindliche Verankerung der informationstechnischen Bildung in der Ausbildung der Referendare aller Schulformen wollen wir auch künftig durch ein ständig aktualisiertes Weiterbildungsprogramm für Lehrkräfte ergänzen. Link zum Original
  253. Der deutsch-französische Schüleraustausch wird nachhaltig unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 67 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen nachhaltig den deutsch-französischen Schüleraustausch und arbeiten weiter intensiv mit den Kooperationspartnern in der Großregion, vor allem dem Département Moselle und der Region Lothringen zusammen, um Modelle der Sprachförderung in Deutsch, Französisch und der jeweiligen nicht-deutschen Muttersprache auf den Weg zu bringen. Link zum Original
  254. Mit Partnern in der Großregion werden Modelle der Sprachförderung in Deutsch, Französisch und der jeweiligen Muttersprache entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen nachhaltig den deutsch-französischen Schüleraustausch und arbeiten weiter intensiv mit den Kooperationspartnern in der Großregion, vor allem dem Département Moselle und der Region Lothringen zusammen, um Modelle der Sprachförderung in Deutsch, Französisch und der jeweiligen nicht-deutschen Muttersprache auf den Weg zu bringen. Link zum Original
  255. Integrierte grenzüberschreitende Ausbildungsmöglichkeiten mit gegenseitiger Anerkennung sollen ausgebaut werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns ein für den Ausbau von integrierten Ausbildungsmöglichkeiten mit gegenseitiger Anerkennung. Link zum Original
  256. Die Möglichkeiten zum Erlernen der französischen Sprache vom Kindergarten an durch alle Schullaufbahnen und Ausbildungsgänge werden verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 67 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb werden wir im Saarland die Möglichkeiten zum Erlernen der französischen Sprache vom Kindergarten an durch alle Schullaufbahnen und Ausbildungsgänge weiter verbessern. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU 19, SPD 29 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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