Klimaneutrales Industrieland: Vertrag und Programme
Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen. Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2022–2027
Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.
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Unter jedem Punkt des Koalitionsvertrags stehen die Forderungen aus den Wahl- und Grundsatzprogrammen der Koalitionsparteien, die ihm entsprechen. Die Prozentzahl gibt an, wie weit sich eine Forderung im Vertragspunkt wiederfindet: je höher, desto näher am Wortlaut; niedrige Werte heißen dasselbe Ziel mit anderem Mittel. Gezeigt werden je Partei zunächst die zwei höchsten Werte.
Wie viel von diesem Kapitel steht in den Programmen?
- CDU NW77 %605 von 787 Vertragspunkten finden sich im Programm wieder · mittlere Übereinstimmung je Vertragspunkt 49 % · Wahlprogramm 2022, Grundsatzprogramm 2015 des Landesverbands und Grundsatzprogramm 2024
- Grüne NW70 %547 von 787 Vertragspunkten finden sich im Programm wieder · mittlere Übereinstimmung je Vertragspunkt 46 % · Wahlprogramm 2022 und Grundsatzprogramm 2020
Der Vertrag Punkt für Punkt
Nordrhein-Westfalen wird zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas gemacht.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 45 % Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 (Nachtragshaushaltsgesetz 2022 - NHHG 2022) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 36 % Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HHG 2026) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 35 % Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HHG 2025) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 95 % · Grüne NW 96 % KI
Das Land soll einer der innovativsten, nachhaltigsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsstandorte Europas werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 88 % · Grüne NW 61 % KI
Nordrhein-Westfalen soll so schnell wie möglich entlang des 1,5-Grad-Ziels Klimaneutralität mit Netto-Null-Emission erreichen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 32 % Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW - LWPG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 82 % · Grüne NW 92 % KI
Forschung und Entwicklung sollen befähigt werden, konkurrenzfähige Technologien für energieintensive Prozesse mit geringerem CO2-Ausstoß und klimaneutraler Produktion hervorzubringen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 99 % · Grüne NW 65 % KI
Insbesondere mittelständische Unternehmen werden bei Investitionen in klimaneutrale Produktionsprozesse unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 42 % Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 (Nachtragshaushaltsgesetz 2022 - NHHG 2022) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 83 % · Grüne NW 84 % KI
Das Klimaschutzgesetz wird wirksamer gemacht und zum zentralen Instrument der Klimaschutzpolitik des Landes weiterentwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 35 % · Grüne NW 94 % KI
Als Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms wird ein Entwurf zur Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vorgelegt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 56 % KI
Das Zwischenziel für 2030 wird im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgaben deutlich angehoben.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 34 % KI
Das Klimaschutz-Audit wird zu einem wirksamen Klimaschutz-Monitoring weiterentwickelt, das die Einhaltung der Klimaschutzziele sicherstellt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 38 % · Grüne NW 46 % KI
Für neue und bestehende Förderprogramme wird ein Klima-Check, auch zur Klimafolgenanpassung, eingeführt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 43 % · Grüne NW 97 % KI
Der Klimaschutzbeirat wird zu einem unabhängigen Klima-Sachverständigenrat weiterentwickelt, der Empfehlungen erarbeitet und landespolitische Maßnahmen untersucht.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 66 % KI
Im Klimaschutzgesetz wird die Grundlage gelegt, die Finanzpolitik des Landes auf Klimaschutz auszurichten.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 39 % · Grüne NW 48 % KI
Für die Ausgaben des Landes wird ein Klima-Tracking eingeführt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 94 % KI
Die Landeshaushaltsordnung wird für ein Klima-Tracking der Landesausgaben geändert.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 83 % KI
Zeitnah wird ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit Maßnahmen aus Energie, Wirtschaft, Industrie, Wärme, Kommunen, Mobilität und Verbraucherschutz vorgelegt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 33 % · Grüne NW 93 % KI
Die Anstrengungen für eine klimaneutrale Landesverwaltung bis 2030 werden erhöht.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 38 % · Grüne NW 58 % KI
Es wird eine Strategie vorgelegt, wie die klimaneutrale Landesverwaltung unter Einbeziehung der Hochschulen mit möglichst wenig Kompensationen erreicht wird.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 36 % · Grüne NW 35 % KI
Die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate wird personell und finanziell ausgebaut und verstetigt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Die Kommunen erhalten deutlich mehr Landesmittel für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 67 % · Grüne NW 62 % KI
Die Förderrichtlinie progres.nrw für Klimaschutz und -anpassung in Kommunen wird schnell neu aufgelegt und deutlich besser ausgestattet.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 64 % · Grüne NW 39 % KI
Die kommunale Wärmeplanung gilt als integraler Bestandteil der Stadtentwicklung.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 70 % Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW - LWPG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 38 % KI
Kommunale Wärmepläne sollen für Siedlungen und Ortsteile Klimaschutzmaßnahmen und den passenden Mix aus Effizienz- und Wärmeplanung identifizieren.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 66 % Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW - LWPG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 43 % KI
Ab 2023 werden die Kommunen gesetzlich verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 88 % Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW - LWPG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 42 % KI
Als Ausgangspunkt ist eine CO2-Startbilanz zu erstellen, um den Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung überprüfen zu können.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 35 % Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW - LWPG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 48 % · Grüne NW 36 % KI
Auf Landesebene wird ein Kompetenzzentrum Wärmewende zur Unterstützung der Kommunen gegründet.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 93 % KI
Die Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen wird verlängert und mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 36 % KI
Die Energieberatung und die Beratung zu Wärme-Einsparpotenzialen der Verbraucherzentralen werden gestärkt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 96 % · Grüne NW 95 % KI
Klimaschutz bei Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und gemeinnützigen Vereinen wird in der Investitionsförderung, etwa über Altenpflegegesetz und Kinderbildungsgesetz, stärker gefördert.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 38 % · Grüne NW 56 % KI
Soziale Einrichtungen sollen bei Förderprogrammen antragsberechtigt werden, auch auf Bundesebene.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 32 % KI
Der Bund wird dabei unterstützt, schrittweise unabhängig von fossilen Rohstoffimporten zu werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 62 % KI
Die Unabhängigkeit von russischen Energieimporten hat erste Priorität.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 84 % KI
Die Energieversorgungsstrategie des Landes wird mit dem Ziel der Energiesouveränität zeitnah weiterentwickelt und beständig angepasst.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 96 % KI
Maßnahmen und Ziele der Energieversorgungsstrategie unterliegen künftig einem transparenten jährlichen Monitoring.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Der Energieatlas des Landes wird ausgebaut, um den Fortschritt der Energiewende transparenter zu machen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 38 % KI
Der stark beschleunigte Ausbau Erneuerbarer Energien ist die wichtigste Maßnahme für Energiesouveränität und bezahlbare Energieversorgung.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 38 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, CDU, Grüne, verkündet
- 33 % Siebtes Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 98 % · Grüne NW 95 % KI
Die Versorgungssicherheit wird gemeinsam mit der Bundesregierung zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 66 % · Grüne NW 36 % KI
Im Übergang ist neben dem Ausbau Erneuerbarer Energien der Bau moderner Gaskraftwerke notwendig.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 96 % · Grüne NW 86 % KI
Erdgas ist für eine Übergangszeit unverzichtbar.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 97 % · Grüne NW 47 % KI
Kraftwerke müssen so gebaut werden, dass sie auf klimaneutrale Gase umgestellt werden können.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 84 % · Grüne NW 66 % KI
Die notwendigen Gaskraftwerke sollen vorzugsweise an bisherigen Kraftwerksstandorten gebaut werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 58 % · Grüne NW 61 % KI
Ein Strommarktdesign mit wettbewerblichen und technologieoffenen Kapazitäts- und Flexibilitätsmechanismen wird unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 67 % · Grüne NW 48 % KI
Energie muss für Bürger und Wirtschaft bezahlbar bleiben.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 40 % Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine (NRW-Krisenbewältigungsgesetz) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 33 % Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2022 - 2. NHHG 2022) · Gesetzentwurf, Landesregierung, in Arbeit
- 31 % Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in den Jahren 2023 und 2024 für das Land Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des Landesministergesetzes · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 95 % · Grüne NW 41 % KI
Der Staat kann gestiegene Energiepreise nicht dauerhaft und für alle abfedern.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Vorhaben des Bundes zur gezielten Entlastung besonders betroffener Haushalte und Unternehmen werden unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 48 % Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine (NRW-Krisenbewältigungsgesetz) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 38 % Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2022 - 2. NHHG 2022) · Gesetzentwurf, Landesregierung, in Arbeit
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 64 % KI
Die in der Kohlekommission vereinbarte Senkung der Übertragungsnetzentgelte wird umgesetzt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 33 % KI
Eine bundesweite Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Verteilnetzebene wird abgelehnt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Eine stärker integrierte, vorausschauende Bedarfsermittlung über alle Sektoren und Netzebenen wird unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 38 % KI
Mit den wichtigsten Netzbetreibern wird ein landeseigenes Konzept entwickelt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 37 % KI
Verfahren für Energieinfrastruktur werden beschleunigt, insbesondere durch weitere Digitalisierung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 67 % · Grüne NW 53 % KI
Bei den Regionalplanungsbehörden muss ausreichend Personal bereitstehen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 57 % KI
Über die vorgesehenen Beteiligungsverfahren hinaus wird der Dialog mit der Öffentlichkeit über Energieversorgung und Energieinfrastruktur gesucht.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 36 % · Grüne NW 35 % KI
Hocheffiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen werden unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 35 % KI
Die wirtschaftliche Verwertung von Grubengas soll aus Klimaschutzgründen weiter möglich sein.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Eine Digitalisierungsoffensive für die Energiewende soll vor allem die Nutzung von Smart Grids und Smart Metern ausbauen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 93 % · Grüne NW 62 % KI
Verbraucher sollen mithilfe von Digitalisierung zu Prosumern werden, die Energie zugleich erzeugen und nutzen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 39 % KI
Elektrofahrzeuge sollen durch bidirektionales Laden als lokale Zwischenspeicher die Netzstabilität unterstützen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 39 % KI
Zur Energiekrisenvorsorge wird ein ressortübergreifendes Energiekrisenmanagement aufgebaut.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 39 % KI
Das Energiekrisenmanagement wird durch zusätzliche Fachleute in den nachgeordneten Behörden unterstützt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Die Handlungsspielräume kommunaler Stadtwerke werden gestärkt, etwa bei Energiedienstleistungen und Wasserstoff-Infrastruktur, ohne unnötige Konkurrenz zur Privatwirtschaft.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 96 % · Grüne NW 43 % KI
Nordrhein-Westfalen leistet einen substanziellen Beitrag zu den bundesweiten Ausbauzielen für Windenergie und andere Erneuerbare Energien.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 6 KI
- 50 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, CDU, Grüne, verkündet
- 45 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, SPD, FDP, verkündet
- 40 % Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfälisches Windenergieflächenbedarfsgesetz - NRW-WindBG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, in Arbeit
- 38 % Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, CDU, Grüne, verkündet
- 35 % Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, SPD, abgelehnt
- 32 % Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW - BürgEnG) · Gesetzentwurf, CDU, Grüne, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 86 % · Grüne NW 79 % KI
In fünf Jahren sollen mindestens 1.000 zusätzliche Windenergieanlagen im Land entstehen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 38 % Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, SPD, abgelehnt
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 66 % · Grüne NW 79 % KI
Eine kontinuierliche Zubauprognose soll Zielverfehlungen früh erkennen und weitere Beschleunigungspotenziale aufzeigen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 33 % KI
Planungs- und Genehmigungsverfahren werden standardisiert, vereinfacht, verkürzt und verpflichtend digitalisiert.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 55 % Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 52 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, SPD, FDP, verkündet
- 52 % Siebtes Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 44 % · Grüne NW 78 % KI
Eine Task Force Ausbaubeschleunigung wird eingesetzt, die Hemmnisse identifiziert und Maßnahmen empfiehlt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 35 % · Grüne NW 39 % KI
Beschleunigungsinitiativen zum Windenergieausbau werden schnellstmöglich in Landesrecht überführt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 87 % · Grüne NW 56 % KI
Genehmigungsverfahren für Windenergie sollen durch größtmögliche Standardisierung der Artenschutzanforderungen erleichtert werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 39 % · Grüne NW 46 % KI
Der Artenschutz bei Windenergie soll sich auf den Populationsschutz gefährdeter Arten konzentrieren.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 38 % · Grüne NW 48 % KI
Generalisierte Abwehransprüche aus militärischen Belangen, Flugsicherung oder seismologischen Stationen sollen abgebaut werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 44 % KI
Die Spielräume des Arten- und Naturschutzrechts werden für den Windenergieausbau genutzt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 44 % KI
Auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene wird für größere Spielräume des Arten- und Naturschutzrechts zugunsten der Windenergie eingetreten.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 55 % · Grüne NW 43 % KI
Der Windenergie-Erlass definiert die Vollständigkeit von Antragsunterlagen klar, um Nachforderungen zu minimieren.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 45 % KI
Der Windenergie-Erlass standardisiert die zu prüfenden Sachverhalte stärker.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 43 % KI
Erneuerbare Energien liegen im überragenden öffentlichen Interesse.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 35 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, SPD, FDP, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 47 % KI
Beim Ausbau werden die schutzwürdigen Interessen von Bevölkerung und Umwelt berücksichtigt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 44 % KI
Zwischen den Interessen der Menschen und dem Windenergieausbau wird ein Ausgleich und gesellschaftlicher Konsens angestrebt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 45 % Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW - BürgEnG) · Gesetzentwurf, CDU, Grüne, verkündet
- 38 % Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW - BürgEnG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
- 34 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, CDU, Grüne, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 39 % KI
Das Windenergieaufkommen soll landesweit gerecht verteilt werden.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Eine Abgabe der Windenergieanlagen-Betreiber an die Standortgemeinden wird geprüft.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 2 KI
- 72 % Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW - BürgEnG) · Gesetzentwurf, CDU, Grüne, verkündet
- 55 % Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW - BürgEnG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 42 % KI
Die Landesplanung soll den Windenergieausbau raum- und umweltverträglich ermöglichen und steuern.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 58 % · Grüne NW 85 % KI
Über eine Teilplanänderung des Landesentwicklungsplans werden Flächenziele für die Planungsregionen festgelegt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 77 % · Grüne NW 63 % KI
Über die Regionalpläne werden ausreichend Windenergieflächen gesichert, um die Zielvorgaben des Bundes bei gerechter regionaler Verteilung zu erreichen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 55 % Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfälisches Windenergieflächenbedarfsgesetz - NRW-WindBG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, in Arbeit
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 94 % · Grüne NW 67 % KI
Der 1.500-Meter-Vorsorgeabstand im Landesentwicklungsplan wird gestrichen.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 66 % KI
Pauschale Mindestabstandsregeln für Windenergieanlagen werden abgeschafft.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 93 % Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, SPD, abgelehnt
- 88 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, CDU, Grüne, verkündet
- 62 % Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, CDU, Grüne, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 46 % · Grüne NW 96 % KI
Zusätzliche Flächen wie Kalamitätsflächen, Industrie- und Gewerbeflächen und Flächen entlang von Infrastrukturtrassen werden für Windenergie aktiviert.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 39 % · Grüne NW 97 % KI
Der pauschale 1000-Meter-Abstand für das Repowering wird abgeschafft.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 88 % Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, CDU, Grüne, verkündet
- 85 % Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, SPD, abgelehnt
- 80 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, CDU, Grüne, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: Grüne NW 62 % KI
Der bisher geltende 1.000-Meter-Abstand wird für die übrigen Kommunen mit der Ausweisung der Windenergiegebiete abgeschafft.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 3 KI
- 90 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, CDU, Grüne, verkündet
- 88 % Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, SPD, abgelehnt
- 60 % Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, CDU, Grüne, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 44 % · Grüne NW 64 % KI
Pauschale Mindestabstände werden durch die Steuerung über Windenergiegebiete in Landes- und Regionalplanung ersetzt.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 6 KI
- 62 % Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, SPD, abgelehnt
- 62 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, CDU, Grüne, verkündet
- 55 % Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, CDU, Grüne, verkündet
- 46 % Fünftes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, SPD, FDP, verkündet
- 45 % Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfälisches Windenergieflächenbedarfsgesetz - NRW-WindBG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, in Arbeit
- 30 % Sechstes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 76 % · Grüne NW 96 % KI
Landes- und Regionalplanung setzen das Wind-an-Land-Gesetz aufeinander aufbauend um.
Wortlaut im Vertrag
Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.
Gesetzentwürfe: 1 KI
- 72 % Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfälisches Windenergieflächenbedarfsgesetz - NRW-WindBG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, in Arbeit
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 45 % · Grüne NW 77 % KI
Der Landesentwicklungsplan verteilt die Flächenvorgaben gerecht auf die Planungsregionen.
Wortlaut im Vertrag
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Gesetzentwürfe: 1 KI
- 68 % Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfälisches Windenergieflächenbedarfsgesetz - NRW-WindBG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, in Arbeit
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 34 % KI
In den Regionalplänen werden Windenergiegebiete gemäß dem Wind-an-Land-Gesetz räumlich festgelegt.
Wortlaut im Vertrag
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Gesetzentwürfe: 1 KI
- 55 % Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfälisches Windenergieflächenbedarfsgesetz - NRW-WindBG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, in Arbeit
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 43 % · Grüne NW 63 % KI
Die Planungsschritte für Windenergieflächen werden abgestimmt und möglichst parallel auf den verschiedenen Ebenen durchgeführt.
Wortlaut im Vertrag
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Gesetzentwürfe: 1 KI
- 38 % Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfälisches Windenergieflächenbedarfsgesetz - NRW-WindBG) · Gesetzentwurf, Landesregierung, in Arbeit
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 44 % · Grüne NW 36 % KI
Eine belastbare Potenzialstudie zur Begründung der regionalen Flächenvorgaben wird zeitnah aus der LANUV-Potenzialstudie entwickelt.
Wortlaut im Vertrag
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Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI
Alle Kalamitätsflächen und beschädigten Forstflächen werden für die Windenergie geöffnet.
Wortlaut im Vertrag
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Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 42 % · Grüne NW 62 % KI
Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten und entlang von Verkehrswegen werden erleichtert.
Wortlaut im Vertrag
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Gesetzentwürfe: 1 KI
- 38 % Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze · Gesetzentwurf, Landesregierung, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 44 % · Grüne NW 98 % KI
Eine Vergabeoffensive für Windenergie auf landeseigenen Flächen wird gestartet, bei der neben dem Preis das Projektkonzept zählt.
Wortlaut im Vertrag
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Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 34 % · Grüne NW 47 % KI
Dem Landesbetrieb Wald und Holz wird die Beteiligung an Windenergieprojekten erleichtert.
Wortlaut im Vertrag
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Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 42 % KI
Ein Erlass zum Landesentwicklungsplan soll Kalamitätsflächen schon jetzt für die Windenergie nutzbar machen.
Wortlaut im Vertrag
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Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 46 % · Grüne NW 43 % KI
Die Bezirksregierungen werden Genehmigungsbehörden für Windenergieanlagen.
Wortlaut im Vertrag
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Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 34 % · Grüne NW 33 % KI
Übergangsregelungen sollen Verzögerungen beim Zuständigkeitswechsel verhindern.
Wortlaut im Vertrag
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Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 37 % · Grüne NW 45 % KI
Die Genehmigungsbehörden werden mit dem nötigen Personal und den nötigen Finanzmitteln ausgestattet.
Wortlaut im Vertrag
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Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 38 % · Grüne NW 59 % KI
Eine Repowering-Offensive für Windenergieanlagen wird gestartet.
Wortlaut im Vertrag
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Gesetzentwürfe: 1 KI
- 66 % Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen · Gesetzentwurf, CDU, Grüne, verkündet
Entsprechungen in den Programmen: CDU NW 66 % · Grüne NW 74 % KI
- Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ersatz alter durch moderne Windenergieanlagen werden maximal vereinfacht und verkürzt.
- In Regionen mit sehr hoher Anlagendichte soll auf Repowering fokussiert und die Anlagenzahl reduziert werden.
- Ein Bürgerenergiegesetz regelt eine stärkere Beteiligung von Anwohnern an der Wertschöpfung von Windenergieanlagen.
- Projektträger neuer Windparks müssen Anwohnern und Kommunen im Umkreis mindestens 20 Prozent der Anteile anbieten.
- Das Land unterstützt Bürgerwindparks mit fachlichen Ansprechpartnern bei der Landesgesellschaft für Klima und Energie.
- Das Land erarbeitet Musterrahmenverträge für Bürgerwindparks.
- Für die Kommunen wird ein Leitfaden zur Bürgerbeteiligung bei Windenergieanlagen erarbeitet.
- Die NRW.BANK legt einen Bürgerenergiefonds auf, der Windenergieprojekte von Bürgern mit Risikokapital unterstützt.
- Naturschutzfachlicher Ausgleich für Erneuerbare Energien erfolgt vorrangig in Geld für Natur- und Artenschutz.
- Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich sollen keine Flächenbedarfe mehr entstehen.
- Förderprogramme sollen ermöglichen, dass Windstrom etwa zur Wasserstofferzeugung vor Ort genutzt wird.
- Bei Planungs- und Genehmigungsprozessen dürfen externe Ingenieurbüros als Verwaltungshelfer beauftragt werden.
- Für Schwer- und Sondertransporte von Windenergieanlagen wird eine zentrale Anlaufstelle mit einheitlichem Genehmigungsverfahren eingerichtet.
- Die Stromerzeugung aus Photovoltaik wird kräftig ausgebaut.
- Verfahren für Photovoltaik werden effizienter gestaltet.
- Für den Photovoltaikausbau werden Anreize gesetzt.
- Für Photovoltaik werden zusätzliche Flächen verfügbar gemacht.
- Jedes geeignete Dach soll für Solarenergie genutzt werden.
- Auf Landesebene wird schrittweise eine umfassende Solarpflicht eingeführt.
- Die Solarpflicht gilt ab dem 1. Januar 2023 für alle neuen öffentlichen Liegenschaften.
- Geeignete Dachflächen von Landesliegenschaften werden möglichst bis Ende 2025 mit Solaranlagen nachgerüstet.
- Die Solarpflicht gilt ab dem 1. Januar 2024 für alle gewerblichen Neubauten.
- Die Solarpflicht gilt ab dem 1. Juli 2024 für kommunale Bestandsgebäude bei umfassender Dachsanierung.
- Die Solarpflicht gilt ab dem 1. Januar 2025 für private Neubauten.
- Die Solarpflicht gilt ab dem 1. Januar 2026 für private und gewerbliche Bestandsgebäude bei umfassender Dachsanierung.
- Eine Verordnung stellt sicher, dass die Pflicht nur greift, wo sie sinnvoll und zumutbar ist.
- Zur Erfüllung der Pflicht genügen für private Bauherren auch Teilflächen.
- Bei nachgewiesener Unwirtschaftlichkeit gelten Ausnahmen von der Pflicht.
- Die Pflicht kann mit Solarthermie ebenso wie mit Photovoltaik erfüllt werden.
- Dachflächen können an externe Investoren verpachtet werden, sodass Gebäudeeigentum nicht zur eigenen Investition in eine Solaranlage verpflichtet.
- Die Verfahren von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen werden vereinfacht, digitalisiert und gebündelt.
- Der Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowattpeak soll steuerlich vollständig unberücksichtigt bleiben.
- Gebäudeintegrierte Photovoltaik im Bestand wird unterstützt.
- Große Dachflächen werden für Photovoltaik erschlossen.
- Die Initiative zum Ausbau der Photovoltaik im Gewerbe wird fortgeführt.
- Die Photovoltaik-Offensive von NRW.Energy4Climate wird gestärkt.
- Freiflächen-Photovoltaik soll vorrangig auf belasteten oder versiegelten Flächen entstehen.
- Bei Freiflächen-Photovoltaik werden Doppelnutzungen wie schwimmende, Agrar- oder Parkplatz-Photovoltaik bevorzugt.
- Auf Landesebene wird kurzfristig ein Solarenergieerlass geschaffen.
- Projektierer und Energieversorger werden mit Umsetzungsleitfäden unterstützt.
- Ungenutzte Brachflächen von Bund, Land und Kommunen sollen unbürokratisch für Freiflächen-Photovoltaik nutzbar werden.
- Im Landesentwicklungsplan werden Flächen für Photovoltaik auf benachteiligten Flächen sowie für Agri- und Floating-Photovoltaik ausgewiesen.
- Der Landesentwicklungsplan stellt klar, dass in Gewerbe- und Industriegebieten Photovoltaik- und Windenergieanlagen errichtet werden können.
- Photovoltaikanlagen werden entlang aller Straßen und Schienenwege planerisch ermöglicht.
- Ein forcierter Photovoltaik-Ausbau an Lärmschutzwänden wird ermöglicht.
- Über die Länderöffnungsklausel des EEG wird der geförderte Freiflächen-Photovoltaik-Zubau in benachteiligten Gebieten schrittweise auf 300 MW erhöht.
- Biodiversitäts-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen sollen mit vereinfachten Genehmigungsverfahren errichtet werden können.
- Hochwertige Ackerböden bleiben vorrangig der Landwirtschaft vorbehalten.
- Durch Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Deponieverordnung werden große Photovoltaikanlagen auf Deponien erleichtert.
- Photovoltaikprojekte auf Flächen unter Bergaufsicht sollen erleichtert werden.
- Die Eigenerzeugung von Solarstrom wird gesichert.
- Die Vermarktung von Solarstrom wird erleichtert.
- Der Netzanschluss von Photovoltaikanlagen wird beschleunigt.
- Lokale Energiekreisläufe werden gestärkt.
- Hürden für Mieterstrom- und Quartiersmodelle werden konsequent abgebaut.
- Mieterstrom- und Quartiersprojekte werden mit Landesmitteln unterstützt.
- Der Bund soll Ausbauziele, Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für Photovoltaik im EEG schnell an die Klimaziele anpassen.
- Zur Beschleunigung der Wärmewende wird ein „Masterplan Geothermie“ entwickelt.
- Die Geothermie-Potenziale werden landesweit untersucht.
- Es werden jährliche Ausbauziele definiert.
- Die Fraunhofer-Einrichtung IEG in Bochum und weitere Forschungseinrichtungen zur Geothermie werden weiter unterstützt und ausgebaut.
- Instrumente zur finanziellen Risikominimierung bei Probebohrungen werden eingeführt.
- Technologische Innovationen, die Effizienz und Sicherheit erhöhen, werden gefördert.
- Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen werden im Rahmen einer Wärmepumpenoffensive bei der Nutzung der Geothermie stärker unterstützt.
- Durch landesweite Öffentlichkeitsarbeit wird auf die Chancen der Geothermie aufmerksam gemacht.
- Netzwerke werden durch Angebote von „NRW.Energy4Climate“ gestärkt.
- Auf Bundesebene wird eine Überprüfung und Harmonisierung von Bundesberggesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Baugesetzbuch zur Erleichterung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren angestrebt.
- Geothermiebohrungen in den Zonen I und II von Trinkwasserschutzgebieten werden ausgeschlossen.
- Es wird auf den Einsatz unschädlicher Bau- und Betriebsstoffe und Verfahren bei der Geothermie hingewirkt.
- Die ersten Tiefengeothermieprojekte werden mit wissenschaftlichen Studien begleitet.
- Regelmäßig soll eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung möglichst vor der Antragstellung durchgeführt werden.
- Wasserkraftstandorte werden unter ökologischen Aspekten so weiterentwickelt, dass die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden kann.
- Betreiber von Wasserkraft-Altanlagen werden, soweit rechtlich möglich, bei der nachhaltigen Nutzung der Gewässer unterstützt.
- An möglichst allen bestehenden Talsperren soll Wasserkraft für die Energieversorgung genutzt werden.
- Zur Vermeidung von Nutzungskonkurrenz sollen bei der Bioenergie vermehrt Reststoffe, Bioabfälle und Gülle eingesetzt werden.
- Der Zugang von Biomethan zum Gasnetz soll vereinfacht werden.
- Es wird geprüft, wie Anlagenbetreiber bei der Umstellung auf konsequente Verwertung von Gülle, Bioabfällen und Reststoffen unterstützt werden können.
- Eine aktuelle Studie zu Lage und Potenzial der Bioenergie wird beauftragt und veröffentlicht.
- Heimisches Holz soll weiterhin in effizienten Anlagen der dezentralen Wärmeversorgung eingesetzt werden.
- Der Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen soll bis 2030 umgesetzt werden.
- Die rechtlichen und finanziellen Grundlagen zum Kohleausstieg auf Bundesebene sollen entsprechend angepasst werden.
- Regelungen zum sozialverträglichen Personalabbau sollen auch für Beschäftigte gelten, die von einem beschleunigten Kohleausstieg betroffen sind.
- Staatliche Anreize für Weiterqualifizierung und Umschulung im Kohleausstieg sind vorgesehen.
- Die Versorgungssicherheit wird gemeinsam mit der Bundesregierung jederzeit gewährleistet.
- Die Braunkohle soll angesichts des Ukrainekrieges bis zum Ausstieg zur Versorgungssicherheit beitragen, wozu durchgehende Genehmigungssicherheit für Tagebaue und Kraftwerke gilt.
- Eine zeitnahe neue Leitentscheidung trifft alle wesentlichen Entscheidungen zur Beendigung von Braunkohlegewinnung und -verstromung im Rheinischen Revier.
- Die neue Leitentscheidung soll die letzte für den Braunkohletagebau in Nordrhein-Westfalen sein.
- Mit dem Bergbauunternehmen wird Einvernehmen darüber hergestellt, welche Tagebauflächen bis zur neuen Leitentscheidung noch genutzt werden.
- Alle Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts werden erhalten.
- Die Tagebauplanung für Garzweiler wird zeitnah angepasst.
- Die Tagebauführung in Garzweiler und Hambach soll die Flächeninanspruchnahme auf ein Minimum begrenzen.
- Die Massenbilanzierung für die Tagebaue soll transparent evaluiert werden.
- Die Tagebaufolgekosten einschließlich des dauerhaften Grundwassermanagements müssen vollständig vom Bergbauunternehmen getragen werden.
- Die RWE AG muss für Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung ausreichend Vorsorge treffen.
- Sämtliche Tagebaufolgekosten werden durch ein unabhängiges Gutachten im Auftrag der Landesregierung aktuell bewertet.
- Die RWE AG soll mit ihrem gesamten Vermögen umfassend für die Tagebaufolgekosten haften.
- Das Rheinische Revier wird wegen des Kohleausstiegs besonders unterstützt.
- Die Auswahl- und Vergabeprozesse für Strukturwandelprojekte werden beschleunigt.
- Die Auswahl- und Vergabeprozesse für Strukturwandelprojekte werden transparenter gestaltet.
- Die Förderkriterien im Strukturwandel werden klarer formuliert.
- Die Budgetplanung wird im Sinne einer transformativen Strukturpolitik nachjustiert.
- Vorrangig werden Projekte gefördert, die dem Ziel einer klimaneutralen Wirtschaftsregion Rheinisches Revier entsprechen.
- Mit dem Bund werden einheitliche Förderrichtlinien für schnellere Genehmigungen von Förderprojekten entwickelt.
- Gemeinsam mit dem Bund wird bei der EU-Kommission die Notifizierung von Beihilfen angestrebt, um staatliche Mittel durch privates Kapital zu ergänzen.
- Der Strukturwandel wird besser mit der Braunkohle- und der Regionalplanung verzahnt.
- Die Transformationsprozesse werden wissenschaftlich begleitet.
- Der Wissenstransfer aus dem Strukturwandel in andere Regionen wird sichergestellt.
- Das Rheinische Revier soll internationaler Vorreiter bei der räumlichen Gestaltung des Strukturwandels werden.
- Im Zuge der Beendigung der Tagebaue werden Umwelt- und Naturschutz gestärkt.
- Die Eingriffe der Tagebaue in Verkehrsinfrastruktur, Wasserhaushalt und Umwelt werden auf das mögliche Minimum reduziert.
- Revierweite Planungen, darunter ein Reviermobilitätskonzept, ein gesamträumliches Wasserkonzept und ein Ökosystemverbund, werden vorangetrieben.
- Im südlichen Teil des Tagebaus Hambach entsteht eine großflächige Waldvernetzung in öffentlichem Eigentum.
- Der Hambacher Wald wird dauerhaft erhalten.
- Die ehemaligen Umsiedlungsdörfer werden im Einvernehmen mit den Kommunen wiederbelebt und zu Orten der Zukunft gemacht.
- Eine Internationale Bau- und Technologieausstellung (IBTA) für das Rheinische Revier soll durchgeführt werden.
- Kommunen in den Tagebauumfeldern sollen Entwicklungsflächen zur Sicherung von Arbeitsplätzen erhalten.
- Mit den Akteuren der Region werden Vorschläge für eine verbesserte Arbeit und Struktur der Zukunftsagentur Rheinisches Revier erarbeitet und umgesetzt.
- Die Empfehlungen der Kohlekommission für einen Fonds für bürgerschaftliche Projekte werden umgesetzt.
- Der Fonds für bürgerschaftliche Projekte wird auch für Identitätspflege und ein „Reallabor Bürgerbeteiligung“ genutzt.
- Die Kofinanzierung der Mittel aus Strukturstärkungsgesetz und Just Transition Fund wird finanziell abgesichert.
- Die „Zukunftsagentur Rheinisches Revier“ wird institutionell gefördert.
- Die Ruhrkonferenz wird unter Einbindung etablierter Formate wie des Regionalen Diskurses auf eine breitere Grundlage gestellt.
- Die Ruhrkonferenz soll die sozialräumlichen und ökologischen Folgen des klimagerechten Industrieumbaus begleiten.
- Die Ruhrkonferenz soll den Metropolgedanken ausbauen.
- Die Änderungen an der Ruhrkonferenz werden zwei Jahre nach Umsetzung einschließlich ihrer Finanzausstattung evaluiert und bei Bedarf angepasst.
- Das 5-Standorte-Programm zur Abfederung des Steinkohleausstiegs in Duisburg, Gelsenkirchen, Herne, Hamm und dem Kreis Unna wird unterstützt.
- Kommunen im Ruhrgebiet werden durch unbürokratische Landesförderung befähigt, Altstandorte durch Erwerb, Sanierung und Neuerschließung wieder nutzbar zu machen.
- Der Erwerb brachliegender Flächen wird vom Land gefördert, damit sie nicht zum Spekulationsobjekt werden.
- Auch Handwerksbetriebe und regional tätige Unternehmen sollen von der Flächenförderung profitieren.
- Die Bergbehörde wird im Bereich Altbergbau gestärkt, um die Sanierung der Altschächte und die Digitalisierung der Karten voranzutreiben.
- Zeitnah wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die der Bergbehörde präventive Risikovorsorge beim Altbergbau ermöglicht.
- Es wird geprüft, wie Prozesse und Strukturen der Bergbehörde, etwa beim Wasserschutz, optimiert werden können.
- Das Integrale Monitoring des Grubenwasseranstiegs im Ruhrgebiet wird weiter begleitet.
- Beim Grubenwasseranstieg wird für den Schutz des Trinkwassers gesorgt.
- Die Rechte von Bergbaubetroffenen sollen gestärkt werden.
- Auch der Salzbergbau soll eine Schlichtungsstelle erhalten.
- Für eine eindeutige Zuordnung der Bergschadensverantwortung wird auf eine Überarbeitung hingewirkt.
- Grenznahe Atomkraftwerke in Nachbarländern sollen schnellstmöglich abgeschaltet werden.
- Gegen grenznahe Atomkraftwerke werden alle Einspruchsmöglichkeiten ausgeschöpft.
- Atomtransporte, auch aus anderen Bundesländern, sollen minimiert werden.
- Die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich für die dort lagernden Brennelemente wird vorangetrieben.
- Jährlich wird ein Bericht über die Atomtransporte in Nordrhein-Westfalen im Vorjahr veröffentlicht.
- Die Ergebnisse des mit Niedersachsen beauftragten Gutachtens zum Bereitstellungslager Würgassen werden geprüft.
- Für das Bereitstellungslager Würgassen wird eine transparente Auswahlentscheidung auf Basis objektiver Kriterien angestrebt.
- Der gesetzlich verankerte ergebnisoffene Suchprozess für ein Endlager für hochradioaktive Stoffe wird vorbehaltlos unterstützt.
- Auf Bundesebene wird ein Konzept für die längerfristige Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle gefordert.
- Der Export von abgereichertem Uranhexafluorid nach Russland wird dauerhaft beendet.
- Es wird überprüft, ob die Rückstellungen für Rückbau, Stilllegung und Endlagerung der Urananreicherungsanlage Gronau ausreichen.
- Durch konsequenten Bürokratieabbau werden die Standortbedingungen für Unternehmen verbessert.
- In den Ministerien wird ein Veränderungsprozess zum Bürokratieabbau mit Erfolgs- und Umsetzungskontrolle etabliert.
- Die Normgebung orientiert sich an der einfachsten und unkompliziertesten Lösung in Deutschland.
- EU-Recht wird effektiv, bürokratiearm und im Sinne eines einheitlichen Binnenmarkts umgesetzt.
- Europäische Regelungen sollen grundsätzlich 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden.
- Die bürokratischen Belastungen für Unternehmen sollen nicht weiter steigen.
- Die Clearingstelle Mittelstand wird institutionell gestärkt.
- Für den Mittelstand sollen optimale Rahmenbedingungen geschaffen werden.
- Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird ausreichend finanziert und um weitere Verwaltungsleistungen ausgebaut.
- Das Once-Only-Prinzip wird schrittweise umgesetzt.
- Für kleine Unternehmen werden Bagatellgrenzen eingeführt oder angehoben.
- Statistikabfragen bei kleinen Unternehmen werden gebündelt.
- Das Prinzip der Änderungsmitteilung wird ausgeweitet.
- Berichtspflichten werden, wo möglich, zeitlich befristet.
- Ein Industriepakt für Klimaneutralität und Wettbewerbsfähigkeit wird aufgesetzt.
- Der Transformationsprozess zur klimaneutralen Industrie wird technologieoffen gefördert.
- Das industriepolitische Leitbild wird mit Wirtschaft und Sozialpartnern in einem Zukunftsdialog weiterentwickelt.
- Die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie soll erhalten werden.
- Auf Bundesebene wird die schnellstmögliche Einführung von Klimaschutzdifferenzverträgen gefordert.
- Ein „Zero Waste 2050 Impulsprogramm“ auf Landesebene wird aufgelegt.
- Der primäre Rohstoffverbrauch und das Downcycling sollen gesenkt werden.
- Geschlossene Stoffkreisläufe sollen etabliert werden.
- Ergänzend zur nationalen Strategie wird eine umfassende Kreislaufwirtschaftsstrategie entwickelt und umgesetzt.
- Die Nutzung zirkulärer Produkte soll verbessert werden.
- Die Reparierbarkeit von Produkten soll verbessert werden.
- Produzenten mit Ökodesign, die recyclingfähige Materialien nutzen, werden unterstützt.
- Im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz sollen Impulse der EU-Kommission aufgenommen werden, um die Aufhebung der Abfalleigenschaft von Stoffströmen zu ermöglichen.
- Die Carbon Management Strategie zur Abscheidung, zum Transport und zur Nutzung unvermeidlicher industrieller CO2-Emissionen wird weiterentwickelt.
- Das geplante „Zentrum für zirkuläre Wertschöpfung Batteriezelle“ wird gemeinsam mit dem Bund gefördert.
- Die „Forschungsfertigung Batteriezelle“ wird gemeinsam mit dem Bund gefördert.
- Verfügbarer Wasserstoff soll zuerst in energieintensiven Industrien mit nicht elektrifizierbaren Prozessen eingesetzt werden.
- Nordrhein-Westfalen soll europäische Vorbildregion und Drehscheibe für die Energietransformation mit Wasserstoff werden.
- Mit NRW.Energy4Climate wird der Wasserstoffhochlauf in allen Landesteilen vorangetrieben.
- Der Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur wird entwickelt.
- Gasnetzbetreiber und andere Akteure werden beim Ausbau der Infrastruktur für Transport und Speicherung von Wasserstoff unterstützt.
- Nicht mehr benötigte Gasinfrastruktur soll umgewidmet werden.
- Genehmigungsbehörden erhalten genügend Personal für den Wasserstoffinfrastrukturausbau.
- Leitungsverbindungen zu niederländischen, belgischen und norddeutschen Häfen oder Einspeisepunkten werden sichergestellt.
- Der Transport von flüssigem Wasserstoff über Wasser- und Schienenweg soll ermöglicht werden.
- Die Metropole Ruhr soll als Modellregion für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft vorangehen.
- EU und Bund sollen Rahmenbedingungen für einen schnellen Hochlauf der Wasserstoffproduktion schaffen.
- Der Einsatz von Biomethan wird unterstützt.
- Die entstehende Industrie der Elektrolyseur-Produzenten wird unterstützt.
- Mit Technologietransfer aus Hochschulen sollen mit einer Wertschöpfungskette „H2 made in NRW“ neue Märkte und Exportchancen erschlossen werden.
- Deutsche und europäische Wasserstoffimportstrategien mit breiter Diversifizierung der Bezugsregionen und Nachhaltigkeit werden unterstützt.
- Die Wasserstoff-Roadmap für Nordrhein-Westfalen wird weiterentwickelt.
- Die Wasserstoff-Roadmap wird um regionale Wasserstoffkooperationen ergänzt.
- Betriebe, die in der nationalen Wasserstoffstrategie nicht berücksichtigt sind, werden mit einem Förderprogramm „H2KMU“ unterstützt.
- Gegenüber der EU wird die Schaffung beihilferechtlicher Voraussetzungen für das Förderprogramm angestrebt.
- Mit der Landesinitiative IN4climate.NRW werden Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Grundstoffindustrie hin zu klimaneutraler Produktion gestärkt.
- Eine nachhaltige, innovative und wettbewerbsfähige Stahlindustrie in Nordrhein-Westfalen soll erhalten werden.
- Bund und Land sollen Stahlunternehmen Investitionen in klimaneutrale Produktionsprozesse ermöglichen.
- Die Chemieindustrie soll als Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen erhalten bleiben.
- Der Prozess zur Reduktion der Risiken gesundheitsgefährdender Stoffe wird konstruktiv begleitet.
- Mit einem Institut für Kunststoffrecycling wird ein Innovations-Hub aufgebaut.
- In einem Pilotprojekt „Klimaneutraler Zement“ wird die Abscheidung und Bindung von CO2 erprobt.
- Das Land beteiligt sich am Zement-Pilotprojekt als Fördergeber, Koordinator und Nachfrager.
- Der von „automotiveland.nrw“ eingeschlagene Weg zur Transformation der Automobil- und Mobilitätsindustrie wird begleitet.
- Automobilunternehmen werden durch technologieoffene Innovationsförderung in Feldern wie Leichtbau, alternative Antriebe und Digitalisierung unterstützt.
- In jeder Autoregion wird ein aus dem Zukunftsfonds des Bundes finanziertes Transformationsnetzwerk angesiedelt.
- Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Mittelstands sollen gestärkt werden.
- Eine Fachkräfteoffensive für das Handwerk wird gestartet.
- Die duale Ausbildung wird gestärkt.
- Kleine Fachklassen im Handwerk werden abgesichert.
- Zukünftige Handwerksmeisterinnen werden besonders gefördert.
- Die Meistergründungsprämie wird attraktiver gestaltet.
- Eine Meisterprämie von bis zu 3.000 Euro stellt die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Ausbildung bei der Gebührenfreiheit her.
- Die Freien Berufe werden weiter gestärkt.
- Mit dem Bund werden Stundungen bei der Rückzahlung von Corona-Hilfen für KMU angestrebt.
- Die Finanzplatzinitiative Fin.Connect.NRW wird weiter gestärkt.
- Die Rolle der NRW.Bank in der Transformationsfinanzierung wird gestärkt.
- Der Einzelhandel wird bei der Digitalisierung mit Multi-Channel-Konzepten auf lokaler und regionaler Ebene unterstützt.
- Die Programme für den Einzelhandel wie „NRW Digitalzuschuss Handel“ und die Digitalcoaches werden fortgesetzt und bedarfsgerecht ausgebaut.
- Städte und Gemeinden werden bei innovativen Konzepten für den lokalen Einzelhandel und bei Smart-City-Ansätzen weiter unterstützt.
- In einem Dialog wird erarbeitet, wie die letzte Meile klimaneutral organisiert werden kann.
- Es werden Ansatzpunkte für eine rechtssichere und bürokratiearme Beantragung verkaufsoffener Sonntage im Rahmen des Ladenöffnungsgesetzes geprüft.
- Der Logistikstandort Nordrhein-Westfalen soll nachhaltig gestärkt und Innovationen, Kooperationen und Netzwerke weiterentwickelt werden.
- Der bedarfsgerechte Auf- und Ausbau von Pipelines und Wasserstoffinfrastruktur wird unterstützt.
- Intermodale und kombinierte Verkehre sollen ausgebaut werden.
- Der Ausbau der Schienen- und Schifffahrtslogistik wird intensiviert.
- Nordrhein-Westfalen soll Messestandort Nummer eins in Deutschland bleiben und bei der digitalen Transformation der Branche vorangehen.
- Per Bundesratsinitiative soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft gelten.
- Ein Netzwerk für regionale Produkte in der Gastronomie soll angeregt werden.
- Nordrhein-Westfalen soll Spitzenreiter für nachhaltigen Tourismus in Deutschland werden.
- Das vom Bund angekündigte Modernisierungsprogramm „Zukunft Tourismus“ soll aktiviert werden.
- Nach einem Gutachten wird eine Tourismusmarke „Nachhaltig NRW“ eingeführt.
- Ein Förderprogramm für nachhaltigen Tourismus wird eingeführt.
- Die Förderprogramme an der Schnittstelle von Digitalisierung und Tourismus werden weiterentwickelt.
- Die Außenwirtschaftspolitik nimmt Wertschöpfungsketten in ihrer Gänze in den Blick.
- Die NRW.Global Business GmbH wird auf Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Bio Science und Neue Mobilität fokussiert.
- Mit den Benelux-Staaten wird an einem gemeinsamen innovativen Wirtschaftsraum gearbeitet.
- Die Plattform „NRW.Global.Connect“ wird mit weiteren Ländern verknüpft.
- Die Zusammenarbeit von Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen und der Ukraine zum Wiederaufbau der Ukraine wird gefördert.
- Eine multilaterale, regelbasierte Handelsordnung mit sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Standards wird unterstützt.
- Planungs- und Genehmigungsverfahren werden auf allen Ebenen beschleunigt.
- Behördliche Entscheidungs-, Genehmigungs- und Prüfungsprozesse werden standardisiert, vereinfacht und verkürzt.
- Behördliche Genehmigungsprozesse werden verpflichtend digitalisiert.
- Behördliche Prüfungsprozesse werden soweit möglich automatisiert.
- Erfolgreiche Beschleunigungsregelungen etwa aus dem Ausbau der Erneuerbaren Energien werden auf andere Bereiche übertragen.
- Durch deutliche Verfahrensbeschleunigung sollen Akzeptanz gesteigert und Rechtsfrieden gewahrt werden.
- Genehmigungsverfahren für Anlagen der Erneuerbaren Energien werden besonders beschleunigt.
- Die EU soll durch schnellere und einfachere Planungs- und Vergabeverfahren zur Planungsbeschleunigung beitragen.
- Für den nachhaltigen und barrierefreien Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und die Bewältigung des Strukturwandels werden möglichst schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren angestrebt.
- Die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren soll halbiert werden.
- Einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf Landesebene werden auf Hindernisse überprüft und vereinfacht.
- Ermessensspielräume der EU- und Bundesgesetzgebung werden zugunsten schnellerer Genehmigungsverfahren genutzt.
- Für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, die dem Klimaschutz oder der Barrierefreiheit dienen, sollen auf Bundesebene einfachere Planungs- und Genehmigungsverfahren gelten.
- Bei bestehender Planfeststellungspflicht sollen vorbereitende Maßnahmen bereits während des laufenden Verfahrens erlaubt sein.
- Bei der Planung von Rad- und Fußwegen wird wegen des zeitintensiven Grunderwerbs eine zügig umsetzbare Lösung ohne Umwege angestrebt.
- Für Bauprojekte mit Bundesbeteiligung wird eine bessere Abstimmung zwischen den staatlichen Ebenen über Start und Umsetzung angestrebt.
- Gemeinsam mit der Autobahn GmbH des Bundes soll ein Gesamtkonzept Brücken NRW für Erhalt oder Ersatz der Brückeninfrastruktur mit Beschleunigungsmaßnahmen erstellt werden.
- Serielles und modulares Bauen und Sanieren wird in Nordrhein-Westfalen stärker etabliert.
- Genehmigungsverfahren für serielles und modulares Bauen werden unter Einhaltung der Brandschutzvorschriften vereinfacht.
- Innovative Projekte des seriellen und modularen Bauens werden gefördert.
- Eine systematische Innovationsförderung für seriellen Brückenbau soll den Planungs-, Ausschreibungs- und Bauaufwand reduzieren.
- Planung und Bau sollen durch Funktionalausschreibungen oder Mischlosvergaben stärker verzahnt werden.
- Gemeinsam mit dem Bund wird eine Digitalisierungsoffensive für Planung und Genehmigung angestrebt.
- Genehmigungsprozesse sollen auf allen Ebenen konsequent digitalisiert werden.
- Building Information Modeling (BIM) soll bei allen geeigneten Projekten Standard werden.
- Wiederverwendbare Ressourcen werden im Hochbau für Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden genutzt.
- Der 3D-Druck mit innovativen, deutlich CO2-ärmeren Bindemitteln wird für Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden weiterentwickelt.
- In der Landesbauordnung wird für Meisterinnen und Meister des Betonbauer-, Maurer- und Zimmereihandwerks eine kleine Bauvorlagenberechtigung für einfache Bauvorhaben unter Wahrung des Verbraucherschutzes gesetzlich verankert.
- Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW soll seine Verfahren beschleunigen.
- Es werden Möglichkeiten geprüft, Planungs- und Genehmigungsverfahren etwa im Hochschulbau substanziell zu beschleunigen.
- Das Modell der Planungsvereinbarungen mit Kommunen soll ausgebaut werden.
- Kommunen werden systematischer beim Einwerben passender Fördermittel für Infrastrukturprojekte unterstützt.
- Der bürokratische Aufwand für Kommunen wird so gering wie möglich gehalten.
- Für die Planungs- und Bauwirtschaft wird eine Fachkräfteoffensive gestartet.
- Gemeinsam mit der Wirtschaft soll das Image bautechnischer Berufsbilder verbessert werden.
- Junge Menschen sollen früh für technische Berufe begeistert werden.
- Beim Landesbetrieb Straßenbau werden zusätzliche Ausbildungsstellen und duale Studienplätze geschaffen.
- Für die Planungs- und Bauwirtschaft werden Umschulungsangebote unterbreitet.
- Ausländischen Fachkräften werden Anreize geboten.
- Genehmigungsbehörden werden personell gestärkt.
- Verwaltungsgerichte werden personell gestärkt.
- Wo es sinnvoll ist, werden Schwerpunkt-Genehmigungsstellen eingerichtet.
- Bei den Regionalplanungsbehörden soll ausreichend Personal bereitstehen.
- Die zuständigen Stellen sollen intensiv zusammenarbeiten.
- Die Förderlandschaft wird übersichtlich gestaltet.
- Die Förderrichtlinien werden überprüft und, wo möglich, vereinfacht.
- Die Abwicklung von Förderungen soll durch Digitalisierung und Verfahrenserleichterungen beschleunigt werden.
- Ein hybrides Lotsensystem soll Unternehmen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Förderprogrammen erleichtern.
- Die öffentliche Auftragsvergabe soll verbessert und vereinfacht werden.
- Die Landwirtschaft wird dabei gefördert, die Ernährung zu sichern, Einkommen zu erzielen, die Natur zu pflegen und historisch gewachsene Kulturlandschaften zu bewahren.
- Mehrbelastungen durch Auflagen des Landes sollen finanziell ausgeglichen werden.
- Die leistungs- und wettbewerbsfähige bäuerliche Landwirtschaft in der Hand von Familienbetrieben soll erhalten werden.
- Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in die Landwirtschaft werden unterstützt.
- Ein bürokratiearmes Sofortprogramm unterstützt bäuerliche Familienbetriebe, insbesondere bisher benachteiligte Betriebe.
- Die Vergabe von Fördergeldern über die zweite Säule wird auf ihre Praktikabilität überprüft.
- Die Förderung über die zweite Säule soll für kleinere Betriebe attraktiver gestaltet werden.
- Die Rahmenbedingungen für ökologisch wirtschaftende Betriebe werden unter anderem über das Kantinenprogramm verbessert.
- Öko-Modellregionen werden stärker unterstützt.
- Ein Zukunftsprogramm Moderne Landwirtschaft soll den Pflanzenschutzmitteleinsatz sachgerecht reduzieren und die klimabedingten Herausforderungen im Pflanzenbau berücksichtigen.
- Eine Strategie zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln wird entwickelt.
- Der Nitrateintrag soll reduziert werden.
- Nitrateinträge sollen einzelbetrieblich betrachtet und verursachergerecht weiter reduziert werden.
- Die Düngeverordnung soll praxistauglich und standortgerecht umgesetzt werden.
- Zur Umsetzung der Düngeverordnung werden Modellprojekte und das Messstellennetz ausgebaut.
- Nährstoffrückgewinnung und -aufbereitung werden weiterentwickelt und gefördert.
- Landwirtinnen und Landwirte, die Humusaufbau betreiben, werden unterstützt.
- Die Weidetierhaltung wird besser gefördert.
- Die Biodiversitätsleistung der Weidetierhaltung wird angemessen honoriert.
- Die Weidetierprämie wird unbürokratischer gestaltet.
- Gegen den wachsenden Druck auf landwirtschaftliche Flächen wird eine Landgesellschaft gegründet.
- Die doppelte Grunderwerbsteuer wird abgeschafft.
- Der heimische Eiweißpflanzenanbau wird gezielt gefördert, auch über die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik.
- Die Zucht geeigneter, ertragreicher Eiweißpflanzensorten wird unterstützt und gefördert.
- Das Landgestüt wird als kulturelles Erbe fortgeführt.
- Der Tierschutz wird gestärkt, die Bedingungen für alle Tiere im Land werden verbessert und unnötiges Tierleid wird verhindert.
- Tierhalterinnen und Tierhalter werden bei einer ressourcenschonenden Erzeugung nach hohen Qualitäts-, Sicherheits- und Tierwohlstandards unterstützt.
- Gesellschaftliche Interessen, Tierschutz, Tiergesundheit, Tierwohl und betriebliche Umsetzbarkeit sollen Leitlinien der künftigen Politik zur Tierhaltung sein.
- Die Umsetzung der Ergebnisse der Borchert-Kommission in der Tierhaltung wird unterstützt.
- Tierhaltende Betriebe werden unter Berücksichtigung der Finanzierungsfrage bei der Planung unterstützt.
- Im nachgelagerten Bereich werden die tierschutzrechtlichen Vorgaben durchgesetzt.
- Die Nutztierhaltungsstrategie NRW wird weiterentwickelt.
- Die Weiterentwicklung der Haltungsbedingungen mit stärkerem Blick auf Tierschutzkriterien wird unterstützt.
- Fütterungsverfahren mit reduzierten Emissionen werden unterstützt.
- Züchtungsverfahren mit Schwerpunkt auf Gesundheit und Robustheit bei Mastschweinen, Geflügel und Rindern werden unterstützt.
- Genehmigungsverfahren für Um- und Neubauten werden beschleunigt.
- Der Bestandsschutz von Stallbauten wird an die überbaute Fläche gebunden, um eine flexiblere Nutzung auch zugunsten des Tierwohls zu ermöglichen.
- Tierwohlinvestitionen in bestehende Bauten sollen vereinfacht genehmigt werden.
- Ein Sofortprogramm fördert tierfreundliche Außenklimaställe für Betriebe mit höchstens zwei Großvieheinheiten je Hektar.
- Der Transport landwirtschaftlicher Nutztiere in Nicht-EU-Länder soll generell verboten werden.
- Eine europaweit einheitliche, verbindliche Haltungs- und Herkunftskennzeichnung für tierische Produkte wird angestrebt.
- Das Sanierungsprogramm für die bauliche Infrastruktur von Tierheimen wird verlängert und ausgebaut.
- Wildauffangstationen werden stärker unterstützt.
- Es wird eine Grundlage geschaffen, damit Veterinärkontrollen von Großschlachtbetrieben auch durch übergeordnete Behörden erfolgen können.
- Die Einhaltung von Arbeitsschutzstandards soll regelmäßig und umfassend kontrolliert werden.
- Die CO2-Betäubung von Tieren in Schlachtbetrieben wird überprüft.
- Alternativen zur CO2-Betäubung werden gefördert.
- Kleinere, dezentrale Schlachtstrukturen werden erhalten und ausgebaut.
- Die regionale, saisonale und ökologische Versorgung und Vermarktung wird gestärkt.
- Regionale Produkte werden gefördert.
- Die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte wird ausgebaut.
- Wertschöpfungsketten der Landwirtschaft werden gestärkt.
- Die Direktvermarktung wird als Einkommensmöglichkeit der Landwirtschaft unterstützt.
- Für Nordrhein-Westfalen wird eine übergreifende, ganzheitliche Ernährungsstrategie entwickelt.
- Die Ernährungsstrategie soll mehr gesundes Essen in öffentliche Kantinen bringen.
- Die Ernährungsstrategie soll alle regional erzeugten Produkte, konventionell wie ökologisch, gleichermaßen fördern.
- Ein landesweites Logo für im Land erzeugte Lebensmittel wird geschaffen.
- „NRW i(s)st gut“ wird zu einer NRW-Marke ausgebaut.
- Die Dachmarke „NRW i(s)st gut“ soll auch lokale Eigenmarken fördern und beraten.
- Die Forschungsförderung zu Ursachen und volkswirtschaftlichen Folgekosten von Fehlernährung und ernährungsbedingten Krankheiten wird gestärkt.
- Alle Funktionen des Waldes werden gestärkt, mit besonderem Augenmerk auf Holzwirtschaft und Ökosystemleistungen.
- Ein klimastabiler, resilienter Mischwald wird angestrebt.
- CO2-Bindung und Ökosystemleistungen des Waldes werden durch eine Waldprämie honoriert.
- Das Wiederbewaldungskonzept wird mit Wissenschaft, Verbänden und Institutionen aus Wald und Forst zu einer Waldstrategie NRW mit ökologischen Mindeststandards weiterentwickelt.
- Das Landesforstgesetz wird zu einem Landeswaldgesetz weiterentwickelt.
- 15 Prozent der Staatswaldflächen werden für den Waldnaturschutz gesichert, womit zwei Prozent der Waldfläche des Landes aus der Nutzung genommen werden.
- Die direkte Förderung der Forstbetriebsgemeinschaften wird überprüft.
- Ein Sofortprogramm zur Strukturunterstützung der Forstbetriebsgemeinschaften wird aufgelegt.
- Mit einem Baum-Scheck-Programm sollen mehr als eine Million Bäume in Städten und Gemeinden neu gepflanzt werden.
- Bestehende Alleen werden geschützt und ältere instand gesetzt.
- Der Alleenbestand wird ausgebaut.
- Ein waldökologisches Hochschulinstitut wird gegründet.
- Die forstpraktischen Ausbildungen am Forstlichen Lehr- und Weiterbildungszentrum Arnsberg werden gestärkt.
- Bürgerwaldgenossenschaften werden zur Bewirtschaftung und Reaktivierung von Waldflächen unterstützt.
- Der Landesbetrieb Wald und Holz soll Bürgerwaldgenossenschaften beraten und bei Gründungen unterstützen.
- Waldwege werden instand gesetzt.
- Kommunen und Feuerwehren werden bei der Prävention und Bekämpfung von Waldbränden unterstützt.
- Für klimaresiliente Wälder und Naturverjüngung werden an die Waldflächen angepasste Wildbestände angestrebt.
- Verbissgutachten werden zügig für alle Waldflächen erstellt und regelmäßig erneuert.
- Bei kritischen Ergebnissen der Verbissgutachten wird eine konzentriertere Schalenwildbejagung sichergestellt.
- Kulturlandschaften werden bewahrt.
- Die Wirtschaft im ländlichen Raum wird gestärkt.
- Land- und Forstwirtschaft werden gefördert.
- Der Tourismus wird weiterentwickelt.
- Die digitale Anbindung des ländlichen Raums einschließlich flächendeckendem 5G soll dringend ausgebaut werden.
- Der ländliche Raum soll eine gute Verkehrsinfrastruktur erhalten.
- Im ländlichen Raum soll eine gesicherte Grundversorgung bestehen.
- Lebendige Dörfer und Kommunen, gesellschaftlicher Zusammenhalt und modernes Arbeiten im ländlichen Raum werden unterstützt.
- Natürliche Lebensgrundlagen, Umwelt, Natur und Artenvielfalt werden im ganzen Land geschützt.
- Die Biodiversitätskrise soll wirksam bekämpft und in allen Politikfeldern berücksichtigt werden.
- Ein umfangreich finanziertes Landesprogramm zum Erhalt der biologischen Vielfalt soll Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt umsetzen.
- Zum Artenschutz wird eine Strategie gegen Lichtverschmutzung geplant.
- Die Ausstattung der Biologischen Stationen wird verbessert.
- Die Finanzierung von Naturschutzprojekten wird durch das Prinzip der Mehrjährigkeit langfristig abgesichert.
- Die Daten zum Artenmonitoring werden zusammengeführt und weiterentwickelt.
- Die Vernetzung der Schutzgebiete wird durch bessere Kompensation vorangetrieben.
- Ein Runder Tisch zur Artenvielfalt bringt die Akteure zusammen.
- Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen für Land- und Forstwirtinnen und -wirte, Kommunen und Unternehmen wird ausgebaut.
- Der Naturschutzhaushalt des Landes wird verdoppelt.
- Umweltschecks sollen Bürgerinnen und Bürgern kleine Projekte zur Förderung der heimischen Artenvielfalt in Vereinen oder der Nachbarschaft ermöglichen.
- Kompensationsmaßnahmen sollen ihre beabsichtigte Wirkung für Artenvielfalt und Biodiversität entfalten.
- Der naturschutzrechtliche Flächenausgleich wird unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Qualität weiterentwickelt.
- Die Ausgleichsmethodik wird diversifiziert, unter anderem mit Blick auf hochwertige Flächen und Ausgleich durch Geldzahlungen für andere Natur- und Umweltschutzprojekte.
- Moore und Feuchtgebiete werden geschützt.
- Das Land unterstützt Weidetierhalterinnen und -halter.
- Zur Sicherung der Weidetierhaltung wird ein ambitioniertes Wolfsmanagement betrieben.
- Ein zweiter Nationalpark soll ausgewiesen werden.
- Für den zweiten Nationalpark wird ein Beteiligungsprozess eingeleitet.
- Die Koordinierungsstelle der Naturparke wird über 2023 hinaus fortgeführt.
- Wasser wird geschützt und für die Zukunft verfügbar gehalten.
- Die Sicherung der Trinkwasserqualität erhält Vorrang vor anderen Nutzungen.
- Fracking wird in Nordrhein-Westfalen ausgeschlossen.
- Zur Reduzierung von Medikamentenrückständen werden zwei Pilotprojekte für eine zusätzliche Reinigungsstufe in Krankenhäusern und Altenheimen gestartet.
- Die Rücknahme von Medikamenten in Apotheken wird ermöglicht.
- Angesichts des Klimawandels sollen der Hochwasserschutz und der Umgang mit Trockenheit vorausschauend intensiviert werden.
- Ein Landeszentrum Wasser wird gegründet, um Kompetenzen im Umgang mit der Ressource Wasser zu bündeln.
- Das Landeszentrum Wasser soll eine Zukunftsstrategie Wasser entwickeln.
- Die Landwirtschaft wird zu wassersparenden Beregnungsmethoden beraten und gefördert.
- Der Hochwasserschutz wird auf Grundlage des 10-Punkte-Arbeitsplans des Umweltministeriums gestärkt.
- Für den Hochwasserschutz wird eine ausreichende Finanzierung sichergestellt.
- Der ökologische Hochwasserschutz wird durch Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gestärkt.
- Das Landesprogramm „Lebendige Gewässer“ wird fortgesetzt und ausgebaut.
- Ein Runder Tisch zur Durchgängigkeit der Fließgewässer wird unter Beteiligung aller relevanten Akteure eingesetzt.
- Die Vorreiterrolle in der Klimaanpassung wird weiter ambitioniert ausgefüllt.
- Die 15-Punkte-Offensive zur Klimaanpassung wird umgesetzt.
- Das Modellprojekt zur Klimaanpassung im Ruhrgebiet wird auf eine weitere Region ausgeweitet.
- Die Potenziale grüner und blauer Infrastruktur für die Klimaanpassung werden gefördert.
- Synergien zwischen Wasserschutz, Renaturierung und Stadtplanung werden genutzt.
- Die Einrichtung eines Lehrstuhls für grüne und wassersensible Stadtplanung wird geprüft.
- Das Klimaanpassungsgesetz wird weiterentwickelt.
- Der Schutz von Vorranggebieten wie Kalt- und Frischluftschneisen oder Freiräumen in Städten und Gemeinden wird erhöht.
- Praxistaugliche und nachprüfbare Verfahren zur längerfristigen CO2-Bindung und Wasserspeicherfähigkeit landwirtschaftlicher Flächen werden entwickelt und gefördert.
- Beratung und Forschung zu wassersparenden Bewässerungsverfahren im Garten- und Ackerbau werden gestärkt und gefördert.
- NRW.Energy4Climate wird um den Arbeitsbereich Klimaanpassung ergänzt.
- Das Beratungsangebot zur Klimaanpassung vor Ort wird koordiniert.
- Flächensparsamkeit soll Leitschnur des Regierungshandelns sein.
- Für alle Regional- und Flächennutzungspläne wird ein Planzeichen Landwirtschaft eingeführt.
- Die Innenentwicklung wird unter Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung flächensparend gestaltet.
- Die Umweltverwaltung wird mit einem Zukunftsplan gestärkt.
- In der Umweltverwaltung werden jährlich 200 zusätzliche Stellen geschaffen.
- Bestehende Strukturen der Umweltverwaltung in der Landesverwaltung werden überprüft und optimiert.
- Beim Landeskriminalamt wird eine Vernetzungsstelle Umweltkriminalität für Sensibilisierung, Wissensvermittlung und Vernetzung eingerichtet.
- Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität wird eingerichtet.
- Der Staat soll alle Menschen nach dem Vorsorgeprinzip gleichermaßen vor schädlichen Umweltbelastungen schützen.
- Umweltbedingte Gesundheitsrisiken werden durch Fortschreibung des Masterplans „Umwelt und Gesundheit“ minimiert.
- Die Nachhaltigkeitsstrategie NRW wird fortgeschrieben und ressortübergreifend umgesetzt.
- Bis 2030 soll die Landesverwaltung nachhaltig sein.
- Kommunen werden bei einem ambitionierten Nachhaltigkeitsmanagement unterstützt.
- Für Gesetzentwürfe wird ein verpflichtender Nachhaltigkeits-Check eingeführt.
- Die Luftqualität wird verbessert und die Schadstoffbelastung an allen Quellen reduziert.
- Emissionen von Schiffskraftstoffen werden vermindert.
- Das Messstellennetz wird auf fachlicher Grundlage weiterentwickelt und gepflegt.
- Ein ambitionierter Emissionsschutz soll auch Fahrverbote vermeiden.
- Im zuständigen Ministerium wird eine Koordinierungsstelle Strahlenschutz eingerichtet.
- Die Abfallwirtschaft soll im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Umwelt und Ressourcen schonen.
- Das Müllaufkommen soll reduziert werden.
- Abfall soll als Wertstoff betrachtet und Lücken in Stoffkreisläufen und Wertschöpfungsketten praxisorientiert geschlossen werden.
- Stoffströme und Abfallverbringung werden besser kontrolliert.
- Gegen illegale Abfallverbringung wird wirksamer vorgegangen.
- Die Bioabfallsammlung soll flächendeckend verbessert werden.
- Kommunen werden bei der Umsetzung der Klärschlammverordnung unterstützt.
- Die bestehenden Aktivitäten in der Umweltwirtschaft werden fortgesetzt und ausgebaut.
- Nordrhein-Westfalen soll führender Standort einer nachhaltigen Bioökonomie werden.
- Ein Bioökonomierat aus allen betroffenen Akteursgruppen wird eingerichtet und entwickelt mit der Landesregierung eine Strategie.
- Gentechnische Verfahren in der Landwirtschaft sind ausgeschlossen.
- Ein Zukunftsprogramm stärkt die Bioökonomie mit nachwachsenden Rohstoffen aus naturverträglichem Anbau als Alternative zu fossilen Grundstoffen der Chemieindustrie.
- Nordrhein-Westfalen soll Verbraucherschutzland Nummer eins sein.
- Das Netz der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW wird flächendeckend ausgeweitet.
- Das Angebot der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung wird ausgebaut.
- Der Kreis der Zugangsberechtigten zur Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung wird erweitert.
- Schuldner- und Insolvenzberatung werden zeitnah zusammengelegt.
- Das digitale Beratungsangebot der Verbraucherzentrale NRW wird ausgebaut.
- Die Energieberatung wird ausgebaut.
- Das Projekt Energie2020Plus der Verbraucherzentrale NRW wird fortgesetzt.
- Eine breit angelegte Informationskampagne vermittelt allen Bevölkerungsgruppen Tipps zum Energiesparen.
- Digitale Instrumente für verbraucherfreundlichere Lebensmittelwarnungen werden geprüft.
- Digitale Instrumente für mehr Preistransparenz an Ladesäulen werden geprüft.
- Eine Aufklärungskampagne soll die Lebensmittelverschwendung reduzieren.
- Mobilität in Stadt und ländlichem Raum soll zuverlässig, nachhaltig, barrierefrei und sicher gestaltet werden.
- Der ÖPNV soll zur Erreichung der Klimaziele eine echte Alternative zum Individualverkehr werden.
- Der Verkehrsanteil soll deutlich zugunsten des ÖPNV verschoben werden.
- Der ÖPNV wird leistungsstärker, verlässlicher, vernetzter, flexibler, sicherer und barrierefrei.
- Das ÖPNV-Angebot soll bis 2030 um mindestens 60 Prozent steigen.
- Im S-Bahn-Netz soll in einem ersten Schritt ein Grundtakt von 15 Minuten angeboten werden.
- Auf den Hauptachsen des Schienenpersonennahverkehrs soll in einem ersten Schritt ein Grundtakt von 30 Minuten angeboten werden.
- In einem zweiten Schritt wird ein Grundtakt von 15 Minuten auf allen SPNV-Linien angestrebt.
- Die Zahl der Direktverbindungen wird ausgebaut, um Umstiege zu vermeiden.
- Die Neu- und Ausbaumaßnahmen, Streckenreaktivierungen, Elektrifizierungen und Stationsneubauten der SPNV-Zielnetzkonzeption 2040 werden umgesetzt.
- Die SPNV-Zielnetzkonzeption 2040 wird schrittweise um weitere Maßnahmen ergänzt, um einen 15-Minuten-Takt zu erreichen.
- Bahnstrecken einschließlich Werksbahnen sollen nicht mehr entwidmet werden.
- Als Einstieg in eine landesweite Mobilitätsgarantie werden Kommunen beim Ausbau von Bus-, Bürgerbus- und On-Demand-Angeboten unterstützt.
- Kommunen, die vom Land definierte ÖPNV-Mindeststandards zu Angebot, Takt und Lückenschlüssen erfüllen, erhalten über das ÖPNV-Gesetz eine zusätzliche Pauschale.
- Langfristig wird mindestens eine ÖPNV-Anbindung im Stundentakt von 5:30 Uhr bis 22:30 Uhr angestrebt.
- Kommunen über 20.000 Einwohner ohne oder mit schwieriger Schienenanbindung sollen mit Schnellbuslinien an das SPNV-Netz angebunden werden.
- Bis 2027 soll ein flächendeckendes, den SPNV ergänzendes Schnellbusnetz aufgebaut werden.
- Beim Bund wird die Integration von Bike- und Car-Sharing-Angeboten in den ÖPNV-Tarif gefordert, um sie auch im ländlichen Raum und in Ballungsrandzonen zu etablieren.
- Eine landesweit einheitliche, digitale Buchungsplattform für Mobilität wird eingeführt.
- Der Ausbau der Barrierefreiheit im Nahverkehr wird mit entsprechenden Mitteln vorangetrieben.
- Reisende sollen transparente Informationen zur Barrierefreiheit der von ihnen genutzten Strecken erhalten.
- Bei der Neuvergabe der Mobilitätsservicezentrale soll volle Transparenz über die Barrierefreiheit von Schienenstrecken sichergestellt werden.
- Der ÖPNV soll vollständig dekarbonisiert werden.
- Kommunen werden technologieoffen bei der Umrüstung ihrer Flotten auf emissionsarme bis emissionsfreie Antriebe unterstützt.
- Bei Neuausschreibungen im SPNV werden keine Netze mehr mit Dieselantrieb ausgeschrieben.
- Bestehende Verträge über Dieselnetze dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden.
- Beim Bund wird eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel entsprechend dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom Juni 2021 gefordert.
- Die Landesmittel für den ÖPNV werden im gleichen Verhältnis erhöht wie zusätzliche Bundesmittel.
- Kommunen wird auf Wunsch die Einführung einer Drittnutzerfinanzierung des ÖPNV ermöglicht.
- Vor Einführung einer Drittnutzerfinanzierung wird den Räten ein Ratsbürgerentscheid empfohlen.
- Kommunen mit Drittnutzerfinanzierung müssen ihre bisherigen ÖPNV-Aufwendungen aus dem Haushalt mindestens verstetigen.
- Gemeinsam mit Verkehrsverbünden und Kommunen wird eine effizientere und einheitlichere Organisation des SPNV angestrebt.
- Der ÖPNV soll für alle preiswert sein.
- Im Rahmen des E-Tickets eezy werden vergünstigte Tarife für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Berufspendelnde sowie Seniorinnen und Senioren getestet.
- Der ÖPNV soll für Auszubildende attraktiver werden.
- Die Mittel für das Sozialticket werden verstetigt.
- Die Einführung des Deutschlandtakts wird unterstützt.
- Der Bund soll die Investitionen in die Schiene erhöhen.
- Der Bund soll für moderne, sichere und barrierefreie Bahnhöfe in ganz Nordrhein-Westfalen sorgen.
- Bahnbaumaßnahmen sollen in enger Abstimmung mit möglichst wenigen Störungen für Reisende umgesetzt werden.
- Das Schienennetz in Nordrhein-Westfalen soll robust werden.
- Beim Bund wird gefordert, über den Bundesverkehrswegeplan dringend notwendige Lückenschlüsse und Engpassbeseitigungen im Schienennetz umzusetzen.
- Der Bund soll Mittel für die durchgängige Digitalisierung von Schienenstrecken und Fahrzeugen mit ETCS sowie für digitalisierte Stellwerke bereitstellen.
- Die Radwegeinfrastruktur soll sicher und komfortabel werden.
- Für Neu- und Ausbau von Radwegen werden mindestens so viele Mittel bereitgestellt wie für Neu- und Ausbau von Landesstraßen.
- Der Anteil des Radverkehrs am Modal Split soll auf 25 Prozent steigen.
- Das Radverkehrsgesetz wird evaluiert und seine Maßnahmen werden auf Wirksamkeit überprüft.
- Bis 2027 sollen 1.000 km neue Radwege für ein möglichst flächendeckendes Netz gebaut werden.
- Ein Radwegelückenkataster soll den Bedarf an Lückenschlüssen ermitteln.
- Analog zum Landesstraßenbau wird ein Radverkehrsbedarfsplan erstellt.
- Das jährliche Nahmobilitätsprogramm wird zu einem Fuß- und Radverkehrsbauprogramm weiterentwickelt.
- Wirtschaftswege werden gemeinsam mit den Eigentümern für den Radverkehr ertüchtigt.
- Die Mittel für den Radwegebau werden erhöht.
- Erhalt und Sanierung der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur des Landes werden verstärkt berücksichtigt.
- Der Zustand der Radwege wird regelmäßig überprüft.
- Eine ganzjährige Befahrbarkeit der Radwege wird so weit wie möglich sichergestellt.
- Die sieben beschlossenen Radschnellwegprojekte des Landes werden prioritär vorangetrieben.
- Bei den Regionalniederlassungen von Straßen.NRW wird jeweils eine Stabsstelle Radverkehr geschaffen.
- Die Planungskapazitäten für den Radwegebau bei Straßen.NRW werden personell erhöht.
- Ein Konzept für zukünftige Radschnellwege wird erarbeitet.
- Kommunen werden bei Planung und Bau kommunaler Radwegenetze unterstützt.
- Der Abruf von Förderprogrammen für kommunale Radwegenetze wird erleichtert.
- Mehr kommunale Beschäftigte werden über das Zukunftsnetz Mobilität NRW und die AGFS für Planung und Bau von Radwegeinfrastruktur fortgebildet.
- Die Ausbildung kommunaler Mobilitätsmanagerinnen und -manager und die fachliche Unterstützung der Kommunen durch Zukunftsnetz Mobilität NRW und AGFS werden ausgeweitet.
- Fahrradaffine Öffentlichkeit und Fahrradverbände werden in die Umsetzung des Radverkehrsgesetzes eingebunden.
- Für den Fußverkehr sollen komfortable, sichere und barrierefreie Wege und Straßenquerungen geschaffen werden.
- Das Programm „Fußverkehrscheck NRW“ wird ausgeweitet.
- Kommunen werden systematisch zur Umsetzung sicherer Fußwege und Fußverkehrsnetze und zu deren Finanzierung beraten.
- Gemeinsam mit den Kommunen sollen Angsträume beseitigt und Umwege vermieden werden.
- Die Vision Zero ohne Tote und Schwerverletzte im Straßenverkehr ist handlungsleitend.
- Das Verkehrssicherheitsprogramm 2020 wird aktualisiert neu aufgelegt.
- Beim Straßenbau hat die Sanierung Vorrang vor dem Neubau.
- Die Mittel für den Straßenerhalt werden mindestens verstetigt.
- In den kommenden fünf Jahren wird in erheblichem Umfang vor allem in die Sanierung von Straßen und Ingenieurbauwerken investiert.
- Der Landesstraßenbedarfsplan wird zu Beginn der Wahlperiode nach verkehrlichem Bedarf, Finanzierung und Klimaschutz auf Basis des Landesverkehrsmodells neu aufgestellt.
- Über den Fortgang laufender Landesstraßenprojekte wird eine Verständigung herbeigeführt.
- Bis zur Neuaufstellung des Landesstraßenbedarfsplans werden laufende Projekte weiterbearbeitet.
- Bis zur Neuaufstellung des Landesstraßenbedarfsplans werden keine neuen Straßenplanungen aufgenommen.
- Straßen.NRW plant und baut als verkehrsträgerübergreifender Dienstleister Straßen, Fuß- und Radwege gleichberechtigt.
- Das Personal beim Landesbetrieb Straßen.NRW für Radwegebau und Straßensanierung soll aufgestockt werden.
- Wo eigenes Personal fehlt, werden externe Planungsbüros beauftragt.
- Die angekündigte Novellierung des Bundesverkehrswegeplans wird konstruktiv begleitet.
- Das Land drängt auf einen Austausch mit dem Bund und der Autobahn GmbH über einen bedarfsgerechten Plan für zusätzliche Lkw-Stellplätze.
- Die Zahl der Lkw-Parkplätze entlang der Bundesfernstraßen soll erhöht werden.
- Die Auslastung der Lkw-Parkplätze soll mit einem mehrsprachigen, App-gestützten Parkleitsystem unter Einbeziehung privater Flächen koordiniert werden.
- Innovative Ansätze wie ein Speditions-Cluster, das an autobahnnahen Standorten Parkplätze für Fernfahrerinnen und Fernfahrer bereitstellt, gelten als denkbar.
- Das Land setzt sich bei Bund und Autobahn GmbH für eine stärkere Lärmsanierung an den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen ein.
- Verfügbare Mittel sollen für Maßnahmen eingesetzt werden, die die Lärmbelastung betroffener Anwohnerinnen und Anwohner konkret verringern.
- Mittel für den kommunalen Straßenbau werden vorrangig für den Erhalt der Infrastruktur eingesetzt.
- Mittel für den kommunalen Straßenbau fließen vorrangig in die Ausbauqualität des Fuß- und Radverkehrs.
- Ausbau und Investitionen in E-Lademöglichkeiten werden kontinuierlich erhöht und mit passenden Angeboten für Stadt und Land versehen.
- Das Land setzt sich beim Bund für verlässliche Rahmenbedingungen für einen zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur ein.
- Das Land setzt sich beim Bund für verlässliche Informationen zur Verfügbarkeit von Ladepunkten ein.
- Das Land setzt sich beim Bund für einheitliche Standards beim Lade- und Bezahlsystem ein.
- Der Anteil der Recycling-Baustoffe im Straßenbau soll stetig wachsen.
- Mehr Güterverkehr wird von der Straße auf Schiene und Wasserstraße verlagert.
- Die Gleisanbindung von Unternehmen wird auch durch die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken verbessert.
- Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) werden stärker gefördert.
- Für jedes neue Industrie- oder Gewerbegebiet wird die Möglichkeit einer Schienenanbindung verbindlich geprüft.
- Ausbau, Elektrifizierung und Digitalisierung des Schienensystems werden gemeinsam mit der Deutschen Bahn vorangetrieben.
- Güterbahnhöfe werden modernisiert.
- Güterumschlagplätze werden gebaut, um mehr Güterzüge auf die Strecken zu bringen.
- Durch den Strukturwandel im Rheinischen Revier nicht mehr benötigte Werksbahnen sollen vom Bund übernommen und zur Entlastung der Rheinschiene genutzt werden.
- Eine Güterverkehrsumfahrung des Knotens Köln wird über das nach Aufgabe der Tagebaue nicht mehr benötigte RWE-Netz realisiert.
- Das Land setzt sich beim Bund für eine deutliche Erhöhung der Mittel für den Schienengüterverkehr ein.
- Das Land setzt sich bei der Deutschen Bahn dafür ein, dass die Netznutzung finanziell attraktiv bleibt.
- Technologieoffene Forschung und Entwicklung alternativer Antriebe wie Elektroantrieb, Brennstoffzelle und E-Fuels für Flugzeuge, Schiffe und Nutzfahrzeuge hat besondere Priorität.
- Nordrhein-Westfalen soll ein wichtiger Forschungsstandort für Technologien für Klimaneutralität in Mobilität und Logistik bleiben.
- Die Infrastruktur für den Gütertransport auf der Wasserstraße in Nordrhein-Westfalen wird gestärkt.
- Schleusenanlagen im Kanalnetz des Bundes sollen saniert werden.
- Brücken im Kanalnetz des Bundes sollen angehoben werden.
- Der Aktionsplan Westdeutsches Kanalnetz wird konsequent umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt.
- Der Landesbetrieb Straßen.NRW soll für den Bund die Anhebung der Brücken planen und umsetzen.
- Das Land investiert weiter in Forschung und Entwicklung für die Binnenschifffahrt, etwa zu autonom fahrenden Binnenschiffen und zur Automatisierung der Hafeninfrastruktur.
- Gemeinsam mit Binnenschifffahrt und Wissenschaft werden Ansätze entwickelt, um die Schiffbarkeit bei sich verändernden klimatischen Bedingungen zu sichern.
- Die Entwicklung der Flughäfen soll neben den Bedürfnissen von Reisenden und Logistikbranche vor allem dem Klimaschutz und dem Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner dienen.
- Das Klimaschutzbündnis der nordrhein-westfälischen Flughäfen mit seiner Selbstverpflichtung für klimaneutrale Flughäfen wird ausdrücklich unterstützt.
- Der Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner der Flughafenstandorte wird verbessert, insbesondere nachts.
- Das Land setzt sich für eine konzeptionelle Weiterentwicklung bundesweiter Förderprogramme zur Ausmusterung besonders lauter Fluggeräte ein.
- Durch moderne technische An- und Abflugverfahren sollen Lärm- und Luftschadstoffemissionen weiter verringert werden.
- Über die Start- und Landeentgelte an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn werden Anreize für lärm- und emissionsärmere Flugzeuge gesetzt.
- Das geltende Nachtflugverbot am Flughafen Düsseldorf soll konsequent angewendet werden.
- Eine Ausweitung des Nachtflugs am Flughafen Düsseldorf wird ausgeschlossen.
- Eine Kapazitätserweiterung am Flughafen Düsseldorf ist nur unter vollständiger Berücksichtigung des Angerland-Vergleichs möglich.
- Der Passagiernachtflug am Flughafen Köln/Bonn soll merklich reduziert werden.
- Mit dem Betreiber des Flughafens Köln/Bonn werden Gespräche über eine Reduzierung des Passagiernachtflugs aufgenommen.
- Auf Grundlage des Luftverkehrskonzepts 2030+ des Bundes wird ein Konzept für den Luftverkehr in Nordrhein-Westfalen erarbeitet.
- Die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen sollen sich im Sinne der EU-Beihilferegeln dauerhaft wirtschaftlich selbst tragen.
- Das Land setzt sich weiter für Forschung und Entwicklung von Innovationen im Luftverkehr ein.
- Nutzungskonzepte berücksichtigen Entwicklungen wie Flugtaxen.
- Die technische Weiterentwicklung bei Flugverfahren und klimaneutralen Antrieben im Luftverkehr wird unterstützt.
- Bis 2040 soll der Luftverkehr in Nordrhein-Westfalen klimaneutral sein.
- Das Land investiert weiter in Forschung und Entwicklung und nutzt die Chancen der Digitalisierung und Vernetzung von Mobilitätsangeboten.
- Die Nutzung aller Mobilitätsangebote in Nordrhein-Westfalen soll weiter erleichtert werden.
- Die Verknüpfung ganzer Reiseketten von Bus und Bahn über On-demand- bis zu Sharing-Angeboten gilt als wichtig.
- Mobilität soll konsequent digitalisiert und vernetzt werden.
- Das Umsetzungsprogramm Mobility as a Service (MaaS NRW) wird gemeinsam mit allen Mobilitätsanbietern fortgesetzt und weiter gefördert.
- Eine diskriminierungsfreie Zugänglichkeit und gebündelte Bereitstellung von Mobilitätsdaten wird über einen Zentralen Mobilitätsdatenzugang sichergestellt.
- Die Agentur NRW.Mobidrom wird zu einer verkehrsträgerübergreifenden Landesgesellschaft ausgebaut.
- Die Agentur NRW.Mobidrom wird personell gestärkt.
- Mobilitätsanbieter sollen ihre Daten über die Schnittstellen des Zentralen Mobilitätsdatenzugangs flächendeckend verfügbar machen.
- Durch Künstliche Intelligenz im Mobilitätssektor sollen der Verkehrsfluss verbessert und Parksuchverkehre verringert werden.
- Innovative Lösungen für den Rad- und Fußverkehr wie die Grünanforderung an Ampeln bei Annäherung werden vorangetrieben.
- KI wird in Förderaufrufen besonders berücksichtigt.
- Automatisiertes Fahren soll aus dem Forschungslabor auf die Straße gebracht werden.
- Mit anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung werden Rahmenbedingungen geschaffen, damit kostengünstige ÖPNV-Angebote in ländlichen Regionen weiterentwickelt werden können.
- Verkehrsvermeidung hat neben der Verkehrsverlagerung einen hohen Stellenwert für den Klimaschutz.
- Über das Zukunftsnetz Mobilität werden Projekte für betriebliches Mobilitätsmanagement unterstützt.
- Über das Zukunftsnetz Mobilität werden innovative kommunale Projekte zur Verkehrsvermeidung unterstützt.
- Das Land setzt sich dafür ein, Bundeseinrichtungen mit Schwerpunkt Mobilität 4.0 nach Nordrhein-Westfalen zu holen.
- Das vom Land unterstützte kommunale Mobilitätsmanagement soll die Verkehrssituation sowie die Aufenthalts- und Lebensqualität in Städten und Gemeinden verbessern.
- Die Planung des Verkehrsraums liegt in kommunaler Verantwortung.
- Das Land setzt sich bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung dafür ein, dass Kommunen mehr Handlungsfreiheit zur Steigerung von Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität erhalten.
- Der grenzüberschreitende öffentliche Nahverkehr wird gestärkt und ausgebaut.
- Der grenzüberschreitende Güterverkehr zu Wasser und auf der Schiene wird gestärkt und ausgebaut.
- Auf Basis des easyConnect-Projekts zwischen der Region Aachen und den Niederlanden wird grenz- und bundesländerüberschreitendes Ticketing weiter ausgebaut.
- Die grenzüberschreitenden Ticketing-Angebote sollen Bestandteil der übergreifenden Mobilitäts-App werden.
- Der Bund soll das Europäische Nachtzugnetz auch in Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln.
- Der Aufbau einer Transformationsagentur wird geprüft.
- Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm erhält die notwendigen Mittel, um die Bundesmittel aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe vollständig nutzen zu können.
- Netzwerke wie „it´s OWL“ werden unterstützt.
- Die Vielfalt des Landes gilt als Ressource für eine differenzierte regionale Entwicklung nach unterschiedlichen Bedürfnissen.
- Gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse sollen in allen Teilräumen des Landes geschaffen und erhalten werden.
- Leitbild ist ein klimaneutrales Industrieland mit einer nachhaltigen Raumentwicklung, die natürliche Lebensgrundlagen schützt, die Wettbewerbsfähigkeit sichert und Land- und Forstwirtschaft weitgehend erhält.
- Ländliche Räume sollen als Lebens- und Wirtschaftsräume mit eigenständiger Bedeutung erhalten und entwickelt werden.
- Räume mit Aufholbedarf gegenüber dem Landesdurchschnitt sollen in ihren Entwicklungsvoraussetzungen gestärkt werden.
- Die Landesplanung soll flexibler, schneller und umsetzungsorientierter werden.
- Es sollen Möglichkeiten eines konkreten Ausgleichs zwischen Flächensparen und Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden.
- Angestrebt werden durchmischte, begrünte und lebenswerte Städte sowie attraktive, klimaresiliente ländliche Räume.
- Unter Einbeziehung von Kommunen und Regionen werden Wege entwickelt, Flächenbedarfe für Wohnen, Gewerbe, Industrie und Infrastruktur möglichst flächensparend zu decken.
- In der Landesplanung wird eine Trendwende hin zu einer Ermöglichungsplanung vollzogen, um Transformations- und Umbauaufgaben zu beschleunigen.
- Kommunen erhalten mehr Spielraum bei der räumlichen Umsetzung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten, soweit Flächensparziele, das Leitbild der dezentralen Konzentration und der klimaneutrale Umbau nicht gefährdet werden.
- Die Landesplanung wird grundlegend überprüft und wo notwendig neu gefasst.
- Flächensparsamkeit soll Leitschnur des Regierungshandelns sein.
- Der Flächenverbrauch soll zeitnah auf 5 Hektar pro Tag und perspektivisch weiter reduziert werden.
- Der Grundsatz von 5 Hektar Flächenverbrauch pro Tag wird in den Landesentwicklungsplan aufgenommen.
- Flächenschonendes Bauen gehört zu den Maßnahmen gegen den Flächenverbrauch.
- Die Nutzbarhaltung vorhandener Industrie- und Gewerbeflächen gehört zu den Maßnahmen gegen den Flächenverbrauch.
- Flächenrecycling gehört zu den Maßnahmen gegen den Flächenverbrauch.
- Der Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) wird finanziell besser ausgestattet.
- Die Initiativen aus dem Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung werden weitergeführt.
- Die Innenentwicklung soll unter Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung flächensparend gestaltet werden.
- Neue Gewerbe- und Industriegebiete sollen zukunftsfähig und unter Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten entwickelt werden.
- Die Nach- und Umnutzung vorhandener und freiwerdender Flächen hat höchste Priorität.
- Die Einführung eines Handels mit Flächenzertifikaten wird geprüft.
- Eine Brachflächenreaktivierung wird unter Zuhilfenahme des Grundstücksfonds NRW etabliert.
- Nutzungsrestriktionen für Brachflächen werden abgebaut.
- Die Verfahren zum ökologischen Ausgleich werden evaluiert und weiterentwickelt, etwa zu einem klaren Ökopunktesystem beim Flächenverbrauch.
- Kompensationsmaßnahmen sollen im Sinne von Artenvielfalt und Biodiversität ihre beabsichtigte Wirkung entfalten.
- Der naturschutzrechtliche Flächenausgleich wird unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Qualität weiterentwickelt.
- Die Ausgleichsmethodik wird diversifiziert, unter anderem mit Blick auf die Hochwertigkeit von Flächen und Ausgleich durch Geldzahlungen für andere Natur- und Umweltschutzprojekte.
- Erneuerbare Energien sollen landesweit ausgebaut und die Grundlagen dafür geschaffen werden.
- Geprüft wird, wie Flächen für Erneuerbare Energien ganz oder teilweise nicht auf die Neuinanspruchnahme von Flächen angerechnet werden; das Ergebnis wird im Landesentwicklungsplan umgesetzt.
- Geprüft wird, wie Kommunen, die durch den Ausbau Erneuerbarer Energien kaum noch Entwicklungsmöglichkeiten haben, zusätzliche Flächenkontingente erhalten; das Ergebnis wird im Landesentwicklungsplan umgesetzt.
- Vom Strukturwandel betroffene Regionen benötigen Transformationsflächen.
- Die im Landesentwicklungsplan festgelegten Flächen für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben werden für solche Nutzungen gesichert.
- Die Ausweisung weiterer Flächen zur Stärkung von Industrie und produzierendem Gewerbe wird geprüft.
- Bei der Ausweisung weiterer Industrie- und Gewerbeflächen wird ein interkommunaler Ansatz geprüft.
- Geprüft wird, ob große Ansiedlungen im landesweiten Interesse nicht auf den Flächenbedarf der Kommunen angerechnet werden.
- Wertvoller Freiraum soll erhalten, aktiv fortentwickelt und vernetzt werden.
- Für alle Regional- und Flächennutzungspläne wird ein Planzeichen Landwirtschaft eingeführt.
- Vorsorgender Hochwasserschutz wird als Grundsatz in den Landesentwicklungsplan aufgenommen.
- Das Land tritt mit den Regionen in einen Austausch über ihre regionalen Entwicklungsstrategien und -konzepte.
- Regionale Entwicklungsstrategien und sektorielle Teilkonzepte zur Umsetzung von Transformations- und Umbauaufgaben werden bedarfsgerecht gefördert.
- Außerhalb der staatlichen Regionalplanung entwickelte Strategien und Konzepte können wertvolle Instrumente für die Landes- und Regionalplanung sein.
- Die Akzeptanz für notwendige Rohstoffgewinnung soll wiederhergestellt werden.
- Ein wissenschaftlich fundiertes Rohstoffmonitoring (Rohstoffbarometer) soll den Verbrauch von Kiesen und Sanden transparent machen.
- Der Verbrauch von Kiesen und Sanden soll auf den notwendigen Bedarf zurückgeführt werden.
- Bestehende Lagerstätten sollen unter Berücksichtigung anderer Schutzgüter maximal ausgeschöpft werden, um weniger Flächen zu verbrauchen.
- Versorgungszeiträume beim Kiesabbau sollen rechtskonform ausgestaltet werden.
- Spätestens zum 1. Januar 2024 wird eine auf Kies und Sand beschränkte Rohstoffabgabe eingeführt.
- Das Baustoffrecycling wird als Teil der Kreislaufwirtschaft vorangetrieben.
- Hemmnisse bei der Wiederverwendbarkeit von Abbruchmaterial werden konsequent beseitigt.
- Eine Studie zum praxisorientierten Umgang mit recycelten Baustoffen wird in Auftrag gegeben.
- Ein Modellvorhaben soll praxisorientierte Erkenntnisse zum Deponierückbau und -recycling liefern.
- Die Landesverwaltung soll Vorbild bei Müllvermeidung, Mehrweg und Recycling werden.
- Für die Kies- und Kiessandgewinnung wird ein verbindlicher Degressionspfad ermöglicht.
- Perspektivisch wird ein Ausstieg aus der Kies- und Kiessandgewinnung in den besonders betroffenen Regionen ermöglicht.
„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht