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Vertrag und Programme

Energie, Klima, Umwelt, Bauen & Wohnen: Vertrag und Programme

Sicher in Zeiten des Wandels. Niedersachsen zukunftsfest und solidarisch gestalten. Koalitionsvertrag zwischen der SPD Landesverband Niedersachsen und Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen 2022–2027

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Unter jedem Punkt des Koalitionsvertrags stehen die Forderungen aus den Wahl- und Grundsatzprogrammen der Koalitionsparteien, die ihm entsprechen. Die Prozentzahl gibt an, wie weit sich eine Forderung im Vertragspunkt wiederfindet: je höher, desto näher am Wortlaut; niedrige Werte heißen dasselbe Ziel mit anderem Mittel. Gezeigt werden je Partei zunächst die zwei höchsten Werte.

Wie viel von diesem Kapitel steht in den Programmen?

Der Vertrag Punkt für Punkt

  1. Die Klimaschutzpolitik richtet sich am Pariser Klimaabkommen und am 1,5-Grad-Ziel aus.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 44 % · Grüne NI 95 % KI
  1. Niedersachsen soll bis spätestens 2040 klimaneutral mit Netto-Null-Emissionen sein.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 98 % · Grüne NI 92 % KI
  1. Schnell wirksame Klimaschutzmaßnahmen werden intensiviert, um den Verbrauch des CO2-Budgets zu verlangsamen.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 46 % KI
  1. Das Niedersächsische Klimagesetz wird im ersten Regierungsjahr überarbeitet und legt neue Klimaziele fest.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Gesetzentwürfe: 3 KI
    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 83 % KI
  1. Die Treibhausgasemissionen sollen gegenüber 1990 bis 2030 um mindestens 75 Prozent und bis 2035 um mindestens 90 Prozent sinken.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 78 % · Grüne NI 64 % KI
  1. Das Klimagesetz erhält jährliche Zwischenziele mit zugehörigen Klimaschutzmaßnahmen.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 34 % · Grüne NI 83 % KI
  1. Beim Klimaschutz gilt der Grundsatz Vermeidung vor Kompensation.

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    Wortlaut im Vertrag

    Der Wortlaut steht auf der Seite des Vertrags.

    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 33 % · Grüne NI 38 % KI
  1. Planungs- und Genehmigungsverfahren werden unter Einbeziehung aller Interessen beschleunigt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 96 % · Grüne NI 91 % KI
  1. Ein Klimavorrang wird eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 42 % KI
  1. Klimaverträgliche Strom- und Wärmeerzeugung, energetische Sanierung, Energieeffizienz und der Ausbau der Energieinfrastruktur werden rechtsverbindlich als überragendes öffentliches Interesse verankert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 39 % KI
  1. Die Niedersächsische Klimaschutzstrategie wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI

    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Jedes Ministerium ergreift eigenverantwortlich die nötigen Klimaschutzmaßnahmen in seinem Sektor.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 33 % · Grüne NI 96 % KI
  1. Die Erreichung der Klimaziele wird mit einem Monitoring laufend überprüft und die Maßnahmen werden angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 67 % KI
  1. Die Landesverwaltung senkt ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 80 Prozent und wird bis 2035 klimaneutral.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 94 % · Grüne NI 78 % KI
  1. Die Strategie für eine klimaneutrale Landesverwaltung wird weiter konkretisiert.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 47 % · Grüne NI 46 % KI
  1. Für die Landesverwaltung wird ein Mobilitätsmanagement mit Elektrifizierung des Fuhrparks, Vorrang der Bahn und Homeoffice eingeführt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 33 % · Grüne NI 84 % KI
  1. Informations- und Kommunikationstechnik wird energie- und ressourcenschonend genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 41 % · Grüne NI 55 % KI
  1. Der Landesfuhrpark wird bis 2030 emissionsfrei.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 100 % · Grüne NI 66 % KI
  1. Die Landeshaushaltsordnung wird im Hinblick auf den Klimaschutz überarbeitet.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 44 % KI
  1. Für Vergaben des Landes werden die Voraussetzungen für einen CO2-Schattenpreis geschaffen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 67 % · Grüne NI 62 % KI
  1. Der ökologische Teil des Wirtschaftsförderfonds wird aufgestockt, um Klimaschutzinvestitionen dauerhaft zu finanzieren.

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    Gesetzentwürfe: 4 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 86 % · Grüne NI 48 % KI
  1. Für den Landeshaushalt wird ein Klimacheck eingeführt, der alle relevanten Maßnahmen auf ihre Klimaauswirkungen prüft.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 64 % · Grüne NI 68 % KI
  1. Ein Klimarat aus Wissenschaft, Sozialpartnern und Verbänden berät die Landesregierung und schlägt jährlich zusätzliche Maßnahmen vor.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 98 % KI
  1. Die Haushalts- und Finanzpolitik des Landes wird stärker auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausgerichtet.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 66 % KI
  1. Europäische Strukturfördermittel werden verstärkt im Sinne des Green Deals und einer sozial-ökologischen Transformation eingesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 46 % · Grüne NI 58 % KI
  1. Die Kommunen werden bei einer ebenenübergreifenden Vernetzung der Klimaschutzbemühungen unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 32 % · Grüne NI 44 % KI
  1. Im Dialog mit den Kommunen wird geklärt, wie die Gründung regionaler Klimaschutzagenturen unterstützt werden kann.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 62 % · Grüne NI 43 % KI
  1. Die Erstellung von Klimaschutzkonzepten für die Verwaltung soll auf Städte und Gemeinden ausgeweitet werden.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 54 % KI
  1. Kommunale Investitionen in den Klimaschutz sollen etwa über ein revolvierendes Instrument ermöglicht werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 53 % · Grüne NI 57 % KI
  1. Klimaschutzinstrumente wie ein CO2-Schattenpreis oder Effizienzmaßnahmen sollen auf kommunaler Ebene auch im Rahmen der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht ermöglicht werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 32 % · Grüne NI 48 % KI
  1. Mit den Kommunen werden die Fristen zur Umsetzung von Klimaschutzkonzepten überprüft.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 38 % KI
  1. Mit den Kommunen wird die Erarbeitung von Entsiegelungskatastern überprüft.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 58 % KI
  1. Die Ausweitung kommunaler Wärmepläne auf kleine Kommunen wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 54 % · Grüne NI 52 % KI
  1. Mit den Kommunen wird ein ergebnisoffener Dialog über notwendige Instrumente und Verantwortlichkeiten im Klimaschutz geführt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 39 % KI
  1. Die Kommunen werden bei der CO2-Bilanzierung unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 87 % KI
  1. Für die kommunale CO2-Bilanzierung werden einheitliche Standards festgelegt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 76 % KI
  1. Das Land erwirbt Landeslizenzen für ein CO2-Bilanzierungstool und ein kommunales Energiemanagement und stellt sie den Kommunen kostenfrei zur Verfügung.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 83 % KI
  1. Auch die Kommunen sollen ihr Verwaltungshandeln und ihre Entscheidungen einem Klimacheck unterziehen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 32 % · Grüne NI 64 % KI
  1. Bei der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen wird eine Servicestelle „klimaneutrale Kommunalverwaltung“ angesiedelt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 44 % · Grüne NI 66 % KI
  1. Die Klimaschutz- und Energieagentur wird zu einer Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsagentur weiterentwickelt, die auch zu grauer Energie und nachhaltigen Baustoffen berät.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 65 % · Grüne NI 82 % KI
  1. Kommunale Investitionen in den Klimaschutz werden ermöglicht.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 43 % · Grüne NI 62 % KI
  1. Energiegenossenschaften sollen zukunftsgerichtete Investitionen in den Klimaschutz tätigen können.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 48 % · Grüne NI 41 % KI
  1. Mit einer Green-IT-Strategie werden alle Digitalisierungsprogramme des Landes auf Klimaneutralität umgestellt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 43 % · Grüne NI 99 % KI
  1. Der Um- und Ausbau CO2-neutraler Rechenzentren wird gefördert.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 46 % · Grüne NI 67 % KI
  1. Eine Open-Data-Kultur mit öffentlich verfügbaren Daten des öffentlichen Sektors wird unterstützt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 59 % · Grüne NI 97 % KI
  1. 2023 wird ein Klimapaket aufgelegt, das die Klimaschutzstrategie des Landes erweitert.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Gemeinsam mit der Bundesregierung wird eine schnelle Entlastung bei Strom- und Gaspreisen angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 43 % · Grüne NI 63 % KI
  1. Niedersachsen soll durch einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und Energiesparmaßnahmen unabhängig von fossilen Energieträgern werden.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 97 % · Grüne NI 95 % KI
  1. Der Energiebedarf Niedersachsens soll bis spätestens 2040 vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 99 % · Grüne NI 94 % KI
  1. Bis 2035 sollen 90 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 65 % · Grüne NI 67 % KI
  1. Im ersten Jahr wird ein detaillierter Plan zu Ausbau- und Importbedarfen und Infrastrukturanforderungen für die erneuerbaren Energien vorgelegt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 35 % · Grüne NI 43 % KI
  1. Ein digitales Dashboard zeigt die Erreichung der Ausbauziele nach Regionen.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Der rechtliche Spielraum wird genutzt, um Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien zu mobilisieren.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 87 % · Grüne NI 46 % KI
  1. Mit Artenhilfsprogrammen und einem Monitoring windsensibler Vogel- und Fledermausarten werden betroffene Tiere geschützt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 98 % · Grüne NI 94 % KI
  1. Genehmigungsverfahren für die Energiewende werden vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert.

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    Gesetzentwürfe: 5 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 98 % · Grüne NI 86 % KI
  1. Mit Energiebranche, Naturschutz, Landwirtschaft und kommunalen Spitzenverbänden wird eine „Taskforce Energiewende“ eingerichtet.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 35 % KI
  1. Die an den Genehmigungen beteiligten Behörden werden personell gut ausgestattet.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 66 % KI
  1. Eine Fachkräfteinitiative für Energie- und Klimaberufe wird gestartet.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 83 % KI
  1. Die „Servicestelle Erneuerbare Energien“ wird gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 41 % KI
  1. Mediation vor Ort zur Schlichtung von Streit in Planungs- und Genehmigungsverfahren wird unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 59 % · Grüne NI 78 % KI
  1. Anlagenbetreiber werden verpflichtet, Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und lokale Energiegenossenschaften zu beteiligen.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 94 % · Grüne NI 66 % KI
  1. Mit einer Wind-Offensive wird die Windenergie in Niedersachsen ausgebaut.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 92 % · Grüne NI 43 % KI
  1. So schnell wie möglich werden 2,2 Prozent der Landesfläche rechtsverbindlich als Windenergiegebiete ausgewiesen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 97 % · Grüne NI 86 % KI
  1. Die Träger der Regionalplanung weisen die Windenergiegebiete bis 2026 aus.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 93 % · Grüne NI 81 % KI
  1. Ein Gesetz legt für jeden Planungsraum Teilziele auf Grundlage des 2,2-Prozent-Ziels fest.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 89 % · Grüne NI 74 % KI
  1. Das Repowering von Windenergieanlagen wird vereinfacht.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 87 % · Grüne NI 78 % KI
  1. Ist das Ausbauziel bei der Überprüfung spätestens 2026 gefährdet, wird das Flächenziel noch in der Legislaturperiode auf 2,5 Prozent angehoben.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 49 % · Grüne NI 58 % KI
  1. Die Bundesziele für den Offshore-Windausbau werden unterstützt.

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  1. Die Voraussetzungen für Anlandungen von Offshore-Strom in Niedersachsen werden geschaffen.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 66 % · Grüne NI 58 % KI
  1. Für Photovoltaik gilt das Ausbauziel von 65 GW installierter Leistung bis 2035.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 77 % · Grüne NI 43 % KI
  1. Mit einer Solar-Offensive sollen Dächer, Wände und Parkplätze in Niedersachsen mit Solaranlagen ausgestattet werden.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 42 % · Grüne NI 98 % KI
  1. Freiflächen- und Agri-Photovoltaik sollen naturverträglich und flächenschonend 0,5 Prozent der Landesfläche erreichen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 88 % · Grüne NI 95 % KI
  1. Niedersachsen wird als nachhaltiger Wirtschaftsstandort durch gezielte Unterstützung und Beteiligung des Landes gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 43 % · Grüne NI 62 % KI
  1. Die Produktion von Photovoltaik, Windenergie, Wärmepumpen und Energieeffizienztechnik wird wieder angesiedelt und gestärkt.

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  1. Das Institut für Solarenergieforschung in Hameln wird weiter gestärkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 43 % KI
  1. Die Bioenergienutzung wird als Beitrag zum landwirtschaftlichen Nährstoffkreislauf gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 31 % · Grüne NI 38 % KI
  1. Bei der Bioenergie wird vorrangig Gülle, Mist sowie Rest- und Abfallstoffe verwertet.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 86 % KI
  1. Unnötige landesrechtliche Vorgaben, die die Lagerung von Gärresten gegenüber der Güllelagerung erschweren, werden abgebaut.

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    Wortlaut im Vertrag

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 46 % KI
  1. Die Verteil- und Übertragungsnetze sollen deutlich ausgebaut werden.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 63 % · Grüne NI 61 % KI
  1. Der Ausbau intelligenter Stromnetze wird unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 58 % · Grüne NI 99 % KI
  1. Der Bau von Energiespeichern wird vorangetrieben.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 42 % · Grüne NI 46 % KI
  1. Die Terminals für fossiles Erdgas sollen prioritär und schnellstmöglich für grüne, klimaneutrale Gase genutzt werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 88 % · Grüne NI 78 % KI
  1. Ein gewässerökologisches Monitoring stellt die Einhaltung der Umwelt- und Naturschutzstandards an den Terminals sicher.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 33 % · Grüne NI 64 % KI
  1. Wasserstoff wird vorrangig in Bereichen eingesetzt, die nicht direkt auf erneuerbaren Strom umgestellt werden können, etwa Chemie- und Stahlindustrie sowie Schiffs- und Flugverkehr.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 39 % · Grüne NI 98 % KI
  1. Der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur wird mit Innovationsförderung unterstützt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 58 % · Grüne NI 68 % KI
  1. Der Ausbau regionaler Wasserstoffcluster wird begleitet.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 77 % · Grüne NI 46 % KI
  1. Niedersächsische Wasserstoff-Schlüsselprojekte sollen von Bundes- und EU-Fördermitteln profitieren.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 67 % · Grüne NI 61 % KI
  1. Der Kohleausstieg soll idealerweise auf 2030 vorgezogen werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 43 % KI
  1. Nutzung und Förderung von Erdgas und Erdöl sollen mit Blick auf die Klimaziele schnellstmöglich beendet werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 65 % · Grüne NI 88 % KI
  1. Im Bundesbergrecht sollen Umwelt-, Natur- und Klimaschutzbelange bei der Genehmigung von Erdöl- und Erdgasförderung ausdrücklich verankert werden.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 38 % KI
  1. Erdöl- und Erdgasförderung in Niedersachsen muss höchsten Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsstandards genügen.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. In sensiblen Bereichen wie Wasserschutzgebieten und dem Nationalpark Wattenmeer werden keine neuen Fördergenehmigungen erteilt.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 57 % KI
  1. Fracking zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten wird abgelehnt und soll verboten bleiben.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 97 % · Grüne NI 65 % KI
  1. Erforschung, Erprobung und Nutzung der Tiefengeothermie werden unterstützt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 85 % · Grüne NI 47 % KI
  1. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren steht der Schutz von Umwelt, Natur, Wattenmeer und der Insel Borkum im Mittelpunkt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 32 % · Grüne NI 43 % KI
  1. Der 2011 beschlossene Atomausstieg gilt als unumkehrbar.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 93 % · Grüne NI 97 % KI
  1. Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke werden abgelehnt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 65 % · Grüne NI 64 % KI
  1. Neue Brennstäbe für Atomkraftwerke werden nicht gekauft.

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    Entsprechungen in den Programmen: Grüne NI 43 % KI
  1. Die Sicherheit des Atomkraftwerks Emsland wird durch umfassende staatliche Aufsicht auf hohem Niveau geprüft.

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    Entsprechungen in den Programmen: in keinem Programm gefunden KI

  1. Der unverzügliche Rückbau der Atomkraftwerke Grohnde, Unterweser, Stade, Lingen und Emsland wird sichergestellt.

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    Entsprechungen in den Programmen: SPD NI 44 % · Grüne NI 68 % KI
  1. Uranimporte aus Russland zur Brennelementefabrik in Lingen sollen gestoppt werden.
  2. Der Suchprozess für ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll wird transparent und fair begleitet.
  3. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten Informationen zur Endlagersuche.
  4. Die Kommunen werden bei der Auseinandersetzung mit der Endlagersuche fachlich und finanziell unterstützt.
  5. Ein niedersächsischer Forschungsverbund Standortauswahl und Endlagerung wird geschaffen.
  6. Bei der Zwischenlagerung von Atommüll wird ein Höchstmaß an Sicherheit angestrebt.
  7. Der Bau des Endlagers Schacht Konrad wird kritisch gesehen.
  8. Die Überprüfung des Bedarfs für das Logistikzentrum Konrad durch den Bund wird begrüßt.
  9. Der Standort Würgassen gilt als ungeeignet.
  10. Das havarierte Bergwerk Asse II soll schnellstmöglich stabilisiert werden.
  11. Die atomaren Abfälle aus der Asse II sollen zurückgeholt werden.
  12. Die Zwischenlager-Standortfrage soll mit Alternativenprüfung auf Grundlage der Beleuchtungskommission zügig gelöst werden.
  13. Beim Bund wird die Berücksichtigung der Interessen der Region eingefordert.
  14. Die Stilllegung des Erkundungsbergwerks Gorleben wird vorangetrieben.
  15. Das Land verhandelt mit dem Bund über ein regionales Strukturentwicklungsprogramm für die Region Gorleben.
  16. Das Land setzt sich beim Bund für einen schnellstmöglichen Rückbau der Pilot-Konditionierungsanlage Gorleben ein.
  17. Die Erfahrungen der Protestbewegung in Gorleben sollen bewahrt und als Lernort der Demokratie aufbereitet werden.
  18. Neben dem Klimaschutz wird eine wirksame Klimafolgenanpassung verfolgt.
  19. Die natürliche Schutzfunktion von Ökosystemen, Böden und Gewässern wird erhalten und gestärkt.
  20. Moore, Salzwiesen, Wälder, Auen und Feuchtgebiete sollen als natürliche Klimaschützer erhalten und wiederhergestellt werden.
  21. Das Niedersächsische Kompetenzzentrum Klimawandel wird gestärkt und ausgebaut, um Kommunen, Wasserverbände und Landwirtschaft zu beraten.
  22. Maßnahmen zum Küsten- und Hochwasserschutz werden beschleunigt.
  23. Die Landesfördermittel für den Hochwasserschutz werden erhöht.
  24. Der Generalplan Küstenschutz wird fortgeschrieben.
  25. Landeseigene Flächen werden für natürlichen Klimaschutz, erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung und Naturschutzkompensation bereitgestellt.
  26. Die Flächenversiegelung wird reduziert.
  27. Grundwasserneubildung und Wasserrückhalt werden gestärkt und geeignete Regelungen gegebenenfalls rechtlich verankert.
  28. Für unvermeidbare Flächenversiegelungen wird eine Ausgleichspflicht eingeführt.
  29. Der Ausgleich für Versiegelung soll in räumlichem Zusammenhang durch Entsiegelung oder Maßnahmen für Grundwasser und Wasserrückhalt erfolgen.
  30. Freiwillige Entsiegelungen mit Wirkung auf den Wasserhaushalt erhalten einen Anreiz.
  31. Das Fachressort und die Beratungskapazitäten des Gewässerkundlichen Landesdienstes werden verstärkt, auch um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
  32. Der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz erhält eine angemessene Personalausstattung.
  33. Die erlösfinanzierten Dauerbeschäftigungsmöglichkeiten im Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz werden ausgeweitet und nicht zahlenmäßig begrenzt.
  34. Das Land stellt ausreichend Mittel bereit, auch um verfügbare EU-Mittel kofinanzieren zu können.
  35. Ein Masterplan Wasser für Niedersachsen wird erarbeitet.
  36. Ein nachhaltiges, integriertes Wassermengenmanagement wird als Daueraufgabe verankert.
  37. Statt flächiger Entwässerung sollen Wasserrückhalt und Wasserspeicherung in der Landschaft verbessert werden.
  38. Kommunen, Land- und Wasserwirtschaft erhalten aktuelle landesweite Datengrundlagen zur Klimafolgenanpassung.
  39. Regenwassernutzung und -versickerung, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Flächenentsiegelung werden gefördert.
  40. Der Ansatz der Schwammkommune wird unterstützt.
  41. Mit den Flächenbewirtschaftenden werden Planungsgrundlagen für eine intelligente, digitale Be- und Entwässerung erarbeitet.
  42. Ein Generalplan Siel- und Schöpfbauwerke wird erarbeitet.
  43. Wasserwiederverwendung und Pilotprojekte zur 4. Reinigungsstufe werden gefördert.
  44. Grundwasseranreicherungen werden gefördert.
  45. Der Bau von Speicherbecken für die landwirtschaftliche Feldberegnung wird gefördert.
  46. Der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung bei der Bewirtschaftung des Grundwassers wird abgesichert.
  47. Die Folgen des Klimawandels werden in der wasserrechtlichen Genehmigungspraxis berücksichtigt und die Bewertungsgrundlagen überprüft.
  48. Das Messnetz für Nitrat und Phosphat wird verdichtet.
  49. Das Düngerecht wird wirksam kontrolliert.
  50. Trinkwasserkooperationen werden gestärkt.
  51. Die Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung in Trinkwasserschutzgebieten wird stärker unterstützt.
  52. Schadstoffeinträge wie Pestizide, Antibiotikarückstände, Quecksilber und Mikroplastik werden an der Quelle und nach dem Verursacherprinzip bekämpft.
  53. Ein Untersuchungsprogramm ermittelt Quellen und Eintragspfade von Mikroplastik in Boden und Gewässern.
  54. Die Arbeit des Runden Tisches Meeresmüll wird weiter unterstützt.
  55. Auf Bundesebene wird ein Meeresmüll-Fonds angestrebt, der Hersteller und Handel an den Kosten von Strandreinigungen beteiligt.
  56. Die Wasserrahmenrichtlinie wird konsequent umgesetzt.
  57. Bäche, Flüsse, Seen und Auen werden renaturiert und erhalten mehr Raum.
  58. Die Fischdurchlässigkeit der Gewässer wird verbessert.
  59. Die naturnahe Flusslandschaft der Elbe soll erhalten bleiben.
  60. Der Ausbau der Elbe-Reststrecke zwischen Hitzacker und Dömitz wird abgelehnt.
  61. Die naturnahe Flusslandschaft Elbe soll erhalten bleiben.
  62. Das Land schützt das Weltnaturerbe Wattenmeer, die Küsten und die Inseln.
  63. Die strengen Schutzstandards für die Schifffahrt in den Emission Control Areas der Nordsee werden befürwortet.
  64. Die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie wird konsequent umgesetzt.
  65. Geprüft wird, ob ein Landschaftsrahmenplan Küstenmeer die Energie- und Infrastrukturvorhaben an der Küste unterstützen kann.
  66. Ein Sedimentmanagementplan soll den Kreislauf aus Baggerungen und Schlickverklappungen durchbrechen.
  67. Die neunte Elbvertiefung gilt als ökologisch gescheitert.
  68. Schlickverklappungen vor der Vogelschutzinsel Scharhörn werden strikt abgelehnt, notfalls mit rechtlichen Schritten.
  69. Die Sedimentverklappungen vor dem Neuen Lüchtergrund sollen beendet werden.
  70. Der Masterplan Ems wird konsequent weiter umgesetzt.
  71. Zur Verbesserung der Flussökologie wird die Schaffung ästuartypischer Lebensräume in Tidepoldern und auf Rückdeichungsflächen weiterverfolgt.
  72. Die Weserversalzung soll entsprechend den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie konsequent beendet werden.
  73. Die bis 2027 vereinbarten Grenzwerte am Pegel Boffzen sind einzuhalten.
  74. Das Unternehmen K+S muss alle technisch verfügbaren Maßnahmen zur Minderung der Salzeinleitungen umsetzen.
  75. Ein weiterer Aufschub der Reduktionsschritte wird abgelehnt.
  76. Der Generalplan Wesermarsch wird weiterentwickelt.
  77. Moore und Moorböden werden als Natur- und Kulturlandschaft erhalten.
  78. Die Transformation der Moorbodennutzung wird im Dialog mit Kommunen, Landwirtschaft, Naturschutz und Wasserwirtschaft nach dem Vorbild des Niedersächsischen Weges angegangen.
  79. Ein Fahrplan zum Erreichen der niedersächsischen Klimaziele wird erarbeitet.
  80. Die Ziele der Bund-Länder-Vereinbarung zum Klimaschutz durch Moorschutz werden befürwortet.
  81. Im Klimagesetz werden Ziele und Zwischenschritte für den Moorbodenschutz verankert.
  82. Das Aktionsprogramm „Niedersächsische Moorlandschaften“ wird zu einer Landesstrategie Moorbodenschutz weiterentwickelt.
  83. Eine verlässliche Datengrundlage zur Verbreitung kohlenstoffhaltiger Böden und ihrer Klimawirkung wird geschaffen.
  84. Ein Monitoring für den Moorklimaschutz wird etabliert.
  85. Die Entwicklung regionaler Gebietskonzepte für den Moorklimaschutz wird unterstützt.
  86. Eine eigenständige Organisationseinheit soll die Wiedervernässung landeseigener Flächen betreiben und den Moorklimaschutz koordinieren und beschleunigen.
  87. Ein Moor-Kompetenzzentrum wird als Koordinations- und Beratungsstelle für Renaturierung und torferhaltende Bewirtschaftung kohlenstoffreicher Böden geschaffen.
  88. In einer Pilotregion werden die Potenziale einer nachhaltigen Regionalentwicklung durch Moorschutz, klimafreundliche Bewirtschaftung und sanften Tourismus erprobt.
  89. Freiwillige Kohlenstoffzertifikate werden genutzt.
  90. Die Landesförderung für Moorrenaturierung und torferhaltende Bewirtschaftung soll ausgeweitet werden.
  91. Naturverträgliche Photovoltaik auf wiederzuvernässenden, kohlenstoffreichen Böden gilt als Beitrag zum Erhalt der Wertschöpfung auf Moorböden.
  92. Das Land verzichtet auf die Nutzung von Torf.
  93. Ein Label „Torffrei aus Niedersachsen“ unterstützt die Vermarktung torffreier Blumenerden und Pflanzen regionaler Betriebe.
  94. Ein Ausstiegsplan für die Verwendung von Torf im privaten Bereich und im Erwerbsgartenbau wird unter Einbeziehung der Beteiligten erarbeitet.
  95. Die Unvereinbarkeit neuer Torfabbaugenehmigungen mit dem Klimaschutz wird gesetzlich verankert.
  96. Mit Torfabbau-Unternehmen wird verhandelt, damit bestehende Abbaugenehmigungen nicht vollständig genutzt werden.
  97. Instrumente gegen eine Verlagerung des Torfabbaus ins Ausland werden geprüft.
  98. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Artenvielfalt ist ein zentrales Anliegen.
  99. Der Niedersächsische Weg wird auch zur Umsetzung von Natura 2000 gestärkt.
  100. Der Niedersächsische Weg wird dauerhaft besser finanziert.
  101. Personelle Ressourcen werden verstetigt und ausgebaut, bestehende Strukturen wie Trinkwasserschutzkooperationen werden einbezogen.
  102. Ein ausreichendes Netz ökologischer Stationen zur Schutzgebietsbetreuung soll geschaffen werden.
  103. Die Biodiversitätsberatung in der Fläche soll angemessen ausgestattet werden.
  104. Das angekündigte Wiesenvogelschutzprogramm wird schnellstmöglich umgesetzt.
  105. Das Aktionsprogramm Insektenvielfalt wird zügig umgesetzt.
  106. Ein landesweites Artenschutzprogramm für gefährdete Tier- und Pflanzenarten wird aufgebaut.
  107. Naturschutzleistungen von Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sollen stärker honoriert werden.
  108. Die niedersächsischen Wildtierauffangstationen werden unterstützt.
  109. Der Naturschutz soll auf allen behördlichen Ebenen gestärkt werden.
  110. Ein zentrales, digitales und öffentlich einsehbares Kompensationsverzeichnis soll geschaffen werden.
  111. Die Erfassung von Tieren und Pflanzen wird verstärkt.
  112. Die Naturschutz-Informationssysteme werden einschließlich mobiler Anwendungen ausgebaut, um Verfahren zu beschleunigen.
  113. Ein landesweiter Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche wird entwickelt.
  114. Nationalparke und Biosphärenreservate werden gestärkt.
  115. Die UNESCO-Biosphärenreservate werden als Modellregionen für nachhaltige Entwicklung entwickelt.
  116. Das Auenmanagement in der Elbtalaue wird ausgebaut.
  117. Natur- und Geoparke werden weiter gefördert.
  118. Umweltbildungsangebote werden gestärkt.
  119. Die Nationalparkhäuser und -zentren erhalten eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung.
  120. Zusätzliche Stellen für Rangerinnen und Ranger werden geschaffen.
  121. Struktur- und artenreiche Gewässer und Auen werden entwickelt und Gewässerrandstreifen ökologisch aufgewertet.
  122. Die Gewässerstrukturen werden zu einem Blauen Band verbunden.
  123. Das Land beteiligt sich am Erhalt und an der Sicherung des Grünen Bandes entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze.
  124. Die Ausweisung des länderübergreifenden Biosphärenreservats Drömling wird gemeinsam mit Sachsen-Anhalt vorangetrieben.
  125. Der „Gipsfrieden“ wird befürwortet.
  126. Flächen im Landesbesitz sollen beim Artenschutz Vorbild sein.
  127. Die naturschutzrechtlichen Regelungen zum Biotopschutz an Deichen werden im Dialog mit Wasser- und Umweltverbänden geprüft.
  128. Ein institutionalisierter Dialog „Weidetierhaltung und Wolf“ zu Wolfsmanagement, Herdenschutz und Weidetierhaltung wird geführt.
  129. Ein Aktionsplan „Weidetierhaltung und Wolf“ wird mit den Beteiligten, dem Bund und der Europäischen Kommission erstellt.
  130. Das umfassende Monitoring der Wolfspopulation wird fortgesetzt.
  131. Alle Säulen des Wolfsmanagements werden finanziell und personell angemessen ausgestattet.
  132. Das Wolfsmanagement wird bedarfsgerecht weiter professionalisiert.
  133. Das Land arbeitet an einem Konzept der Bundesregierung für ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement des Wolfs mit.
  134. Die Weidetierhaltung wird in besonderem Maße unterstützt.
  135. Die Belastung von Luft, Wasser und Boden mit Schadstoffen wie Feinstaub, Quecksilber, Stickstoffoxiden und Ammoniak soll reduziert werden.
  136. Die Gewerbeaufsicht wird für Genehmigungs-, Beratungs- und Überwachungsaufgaben gestärkt.
  137. Die digitalen Möglichkeiten des Planungssicherstellungsgesetzes werden in immissionsschutzrechtliche Verfahren integriert.
  138. Die Umsetzung des Aktionsprogramms Bodenschutz wird vorangetrieben.
  139. Die Altlastensanierung soll unter Beteiligung von Industrie und Wirtschaft vorangetrieben werden.
  140. Die Flächeninanspruchnahme soll durch Flächenrecycling reduziert werden.
  141. Die Kaliindustrie soll ihre Altlasten sanieren.
  142. Die Kaliindustrie soll Salzauswaschungen aus Rückstandshalden zum Schutz von Grundwasser und Gewässern minimieren.
  143. Ressourcenverschwendung soll beendet werden.
  144. Kreislaufwirtschaft und regionale Wertschöpfungsketten sollen gestärkt werden.
  145. Projekte für Plastikfreiheit, Zero Waste und Circular Economy werden unterstützt.
  146. Der Aufbau eines einheitlichen Mehrweg- und Rücknahmesystems wird unterstützt.
  147. Die öffentliche Beschaffung berücksichtigt Kriterien wie Langlebigkeit und Reparierbarkeit.
  148. Modelle zur längeren Nutzung von Elektrogeräten und zur Vermeidung von Elektroschrott werden unterstützt.
  149. Die Arbeit am Runden Tisch Meeresmüll wird fortgeführt.
  150. Die Inselkommunen erhalten mehr finanzielle Unterstützung bei der Entsorgung von Meeresmüll.
  151. Auf Bundesebene wird ein Wertstoffgesetz gefordert, damit stoffgleiche Abfälle gemeinsam erfasst und verwertet werden.
  152. Die energetische Nutzung getrennt erfasster Bioabfälle soll durch vorgeschaltete Vergärung in Biogasanlagen gesteigert werden.
  153. Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft, insbesondere des Recyclings, soll den Ressourcenverbrauch reduzieren und ersetzen.
  154. Bauabfälle sollen deutlich stärker als Sekundärrohstoff genutzt werden, gerade in öffentlichen Baumaßnahmen.
  155. Sanierung soll möglichst oft Vorrang vor Neubau erhalten.
  156. Bei sachgerechtem Abriss sollen möglichst viele Baustoffe recycelt werden.
  157. Auf Bundesebene wird für mehr Forschung und Entwicklung zu recyclingfähigen Materialien eingetreten.
  158. Auf Bundesebene wird dafür eingetreten, die Einsatzmöglichkeiten für recycelte Baumaterialien zu erweitern und zu verbessern.
  159. Das Grundrecht auf Wohnen soll mit Leben gefüllt werden.
  160. Mehr sozialer, bezahlbarer und klimagerechter Wohnraum soll entstehen.
  161. Eine sozialökologische Bau-Wende wird angestrebt.
  162. Das Land konzentriert sich auf soziales, ökologisches und klimafreundliches Bauen und Sanieren sowie Nachverdichtung, Umbau, Umnutzung, Konversion und Aufstockung.
  163. Perspektivisch sollen 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen entstehen.
  164. Im ersten Regierungsjahr wird eine gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Landeswohnungsgesellschaft gegründet.
  165. Die Landeswohnungsgesellschaft kauft, saniert und schafft Wohnraum.
  166. Die Landeswohnungsgesellschaft soll 40.000 landeseigene Wohnungen schaffen.
  167. Die Landeswohnungsgesellschaft kooperiert bei der Entwicklung von Bauflächen mit der NLG.
  168. Die Zivilgesellschaft wird in den Gremien der Landeswohnungsgesellschaft vertreten.
  169. Die Niedersächsische Bauordnung wird um eine Umbauordnung ergänzt.
  170. Die Bauordnung soll Klimaschutz, geschlechtliche Vielfalt, Flächenmangel, Wasserschutz und Biodiversität berücksichtigen.
  171. Erteilte Typengenehmigungen sollen bundesweit gelten und in der Bauordnung verankert werden.
  172. Neubau, Umbau und Aufstockung von Wohngebäuden werden bauordnungsrechtlich erleichtert, unter anderem bei den Stellplatzanforderungen.
  173. Bei Umnutzung, Aufstockung, Umbau und Nachverdichtung entfällt die Pflicht zur Herstellung von Pkw-Stellplätzen.
  174. Innovationsklauseln sollen in die Musterbauordnung und die Niedersächsische Bauordnung aufgenommen werden.
  175. Die Nutzung alternativer und innovativer Baumaterialien wie Recycling- und ökologischer Baustoffe soll erleichtert werden.
  176. Über das Vergaberecht soll der Anteil von Recycling- und ökologischen Baustoffen bei öffentlichen Aufträgen steigen.
  177. Die Entwicklung von Muster-Bebauungsplänen für Kommunen wird vorangetrieben.
  178. Das Land unterstützt Kommunen bei Mobilisierung und Rekommunalisierung von Bauland, Wohnungen und Grundstücken.
  179. Das kommunale Vorkaufsrecht wird gestärkt.
  180. Die Kommunalaufsicht soll bei hohem Wohnraumbedarf auch finanzschwachen Kommunen den Flächenerwerb ermöglichen.
  181. Soziale und nachhaltige Grundstücksvergaben sollen verstärkt eingesetzt werden.
  182. Öffentliche Grundstücke werden nach qualitativen Kriterien statt nach dem Höchstpreisprinzip vergeben.
  183. Nicht gewinnorientierte Genossenschaften und kommunale Wohnungsbaugesellschaften werden durch Liegenschaften und öffentlich-öffentliche Partnerschaften gestärkt.
  184. Personal für die kommunalen Bau- und Planungsbehörden wird qualifiziert.
  185. Modulbauprojekte für unterschiedliche Wohnformen werden entwickelt und den Kommunen zur Verfügung gestellt.
  186. Bei denkmalgeschützten Gebäuden werden weitere Erleichterungen für Klimaschutz und effizientere Wohnraumnutzung geschaffen.
  187. Die landeseigenen Mittel der sozialen Wohnraumförderung werden auf mindestens 100 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt.
  188. Alternative Wohnformen für alters- und pflegegerechtes Wohnen, besonders im ländlichen Raum und für Demenzerkrankte, werden gefördert und ausgebaut.
  189. Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen wird gefördert.
  190. Wohnraum für Studierende, Auszubildende und größere Familien wird gefördert.
  191. Wohnungstausch und weitere alternative Wohnkonzepte werden gefördert.
  192. Genossenschafts-, Kooperations- und Vereinsmodelle zur Eigentumsbildung weniger wohlhabender Menschen sollen in den Förderprogrammen unterstützt werden.
  193. Öffentliche Liegenschaften sollen für Investitionen der sozialen Wohnraumförderung vergünstigt abgegeben werden.
  194. Das Bündnis für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen wird fortgesetzt.
  195. Die Maßnahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen auf Bundesebene, etwa energetische Sanierung aus Mitteln der Wohnraumförderung, werden umgesetzt.
  196. Für die soziale Wärmewende sollen Lösungen entwickelt werden, die Mieterinnen und Mieter vor Energiepreissteigerungen schützen.
  197. Die soziale Wohnraumförderung orientiert sich künftig auch am Klimaschutz.
  198. Die Mietpreisbremse wird konsequent umgesetzt.
  199. Das Zweckentfremdungsgesetz wird weiterentwickelt und ausgeweitet, damit Kommunen auch außerhalb angespannter Wohnungsmärkte Vorgaben zur Wohnraumnutzung machen können.
  200. Kommunen werden bei der Entsiegelung und Wiederverwertung von Altlastenflächen finanziell unterstützt.
  201. Konzepte zum Flächensparen und zur Belohnung von Entsiegelung, etwa ein Flächenzertifikatehandel, werden entwickelt.
  202. Zur Priorisierung der Innenentwicklung werden alle baurechtlichen Auflagen untersucht und bei Bedarf fortentwickelt.
  203. Nachverdichtung und Dachgeschossausbau werden durch optionale Abweichungen von geltenden Regelungen vereinfacht.
  204. Das Schottergartenverbot wird durchgesetzt.
  205. Kommunen werden ermutigt, das Pflanzgebot nach dem Baugesetzbuch zu nutzen.
  206. Fassaden- und Dachbegrünung sollen zur Verbesserung des Stadtklimas vorangebracht werden.
  207. Eine gesetzliche Regelung verlangt im Gebäudebestand verbindliche Verbesserungen der Energieeffizienz bei Heizungstausch oder Sanierung.
  208. Betriebe werden bei der Nutzung anfallender Prozesswärme unterstützt.
  209. Betriebe werden bei der Umstellung von Industrieprozessen auf erneuerbare Energie unterstützt.
  210. Eine Solarpflicht für Neubauten wird schnellstmöglich eingeführt.
  211. Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen.
  212. Beschlüsse von Wohnungseigentumsgemeinschaften zu Solaranlagen sollen leichter durchsetzbar werden, etwa durch eine Duldungspflicht im Wohnungseigentumsgesetz.
  213. Maßnahmen zur besseren Nutzung von Bestandsdächern für Photovoltaik werden geprüft.
  214. Die Installation von Balkonkraftwerken wird durch Abschaffung des Vetorechts von Vermietern und Eigentümergemeinschaften vereinfacht.
  215. Die Mindeststellplatzzahl für die Photovoltaikpflicht bei neuen Parkplätzen wird deutlich abgesenkt.
  216. Die Bauordnung schreibt beim Bau neuer Parkplätze eine ausreichende Zahl an E-Ladepunkten vor.
  217. Die Programme zur Vitalisierung von Quartieren und Innenstädten werden mit Blick auf Wohnraumförderung, Lebensqualität und Klimaschutz verbessert und genutzt.
  218. Kommunen werden bei der sozialen und ökologischen Dorf- und Stadtentwicklung unterstützt, die Programme verstärkt genutzt.
  219. Siedlungsbereiche sollen so umgestaltet werden, dass alle Generationen selbstbestimmt darin leben können.
  220. Maßnahmen zu Retention und Wasserkreislauf, Biodiversität sowie Hitze- und Luftmanagement werden gestärkt.
  221. Soziale Rückzugsräume werden geschaffen.
  222. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen perspektivisch in allen Quartieren Freiraum zum Spielen und Sporttreiben erhalten.
  223. Barrierefreiheit und Gleichstellung der Geschlechter gehören zum Standard inklusiver Stadtentwicklung.
  224. Programme der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements wie das „Bündnis für gute Nachbarschaft“ und der Wettbewerb „Gute Nachbarschaft“ werden verstetigt.

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Parteien: Die Koalitionsparteien einzeln nach ihren Sitzen im Parlament.
  • b) ↑ Vertragspunkte: In der Reihenfolge des Vertrags, also nach Seitenzahl.
  • Entsprechungen: Je Partei die Stellen mit dem höchsten Übereinstimmungswert zuerst.

KI-Hinweis

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