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Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft

Forderungen der Linken in Sachsen

284 Forderungen im Politikfeld „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“ im Programm zur Landtagswahl Sachsen 2024 („Durch und durch sozial“). Bei 102 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“ im Programm der Linken.

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 284
  1. Ostdeutsche Biografien sollen in Führungspositionen angemessen repräsentiert sein.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  2. Frauen sollen gleichen Zugang zu Führungspositionen erhalten.

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  3. Jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Identität wird abgelehnt.

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  4. Der extremen Rechten wird in Parlamenten, auf der Straße und politisch entgegengetreten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  5. Durch familiengerechte Arbeitszeiten sollen Beruf und Privatleben, besonders für Alleinerziehende, besser vereinbar werden.

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  6. Hürden für Frauen im Berufsleben sollen abgebaut werden.

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  7. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt soll sichergestellt werden.

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  8. Frauen in Führungspositionen sollen gefördert werden.

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  9. Eine Quote von 50 Prozent in Führungspositionen soll die Berücksichtigung der Geschlechter sicherstellen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  10. Alleinerziehende sollen stärker bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden.

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  11. Familienfreundliche Unternehmen sollen gezielt gefördert werden.

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  12. Alleinerziehende sollen in Einstellungsverfahren besser vor Diskriminierung geschützt werden.

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  13. Beratungsangebote für Alleinerziehende sollen ausgebaut werden.

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  14. Eine Landeskoordinierungsstelle für Alleinerziehende soll geschaffen werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  15. Die Mitsprache soll sich auf die Freizeitgestaltung in Wohnheimen erstrecken.

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  16. Die Interessen der Ostdeutschen werden vertreten, ohne sie gegen andere Benachteiligte wie Zugewanderte auszuspielen.

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  17. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen Ebenen umgesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  18. Inklusion in Kita, Schule und Arbeitswelt wird verwirklicht.

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  19. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum wird garantiert.

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  20. Ein Seniorenmitbestimmungsgesetz ermöglicht älteren Menschen, ihre Interessen selbst zu vertreten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  21. Wohnen und andere Bereiche werden auf eine alternde Gesellschaft ausgerichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  22. Sachsen soll attraktiv für junge Menschen werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  23. Jugendhilfe und Jugendarbeit werden gestärkt statt gekürzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  24. Junge Menschen sollen nicht aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  25. Eine wirksame Kindergrundsicherung holt Kinder aus der Armut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  26. Ehrenamtlich Engagierte etwa in Freiwilligen Feuerwehren erhalten Bildungsurlaub.

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  27. Die Repräsentanz von Frauen in der Kommunalpolitik wird gestärkt.

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  28. Das Gleichstellungsgesetz gilt auch auf kommunaler Ebene.

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  29. Das Sächsische Inklusionsgesetz gilt auch auf kommunaler Ebene.

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  30. Die Pflege von Angehörigen soll geschlechtergerecht verteilt werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  31. Eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ihre Fähigkeiten entfalten und sich einbringen können, wird angestrebt.

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  32. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt und selbstbestimmt am politischen, sozialen und kulturellen Leben teilhaben.

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  33. Menschen mit Behinderungen sollen aus abgeschlossenen Sonderwelten in eine Gesellschaft für alle geholt werden.

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  34. Die UN-Behindertenrechtskonvention soll in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen politischen Ebenen umgesetzt werden.

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  35. Trennende Strukturen in Arbeit, Wohnen und Bildung, die Menschen mit Behinderungen ausschließen, sollen abgeschafft werden.

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  36. Das Sächsische Inklusionsgesetz soll überarbeitet werden.

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  37. Die Geltung des Sächsischen Inklusionsgesetzes soll auf den kommunalen Bereich ausgeweitet werden.

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  38. Die Maßnahmen des Landesaktionsplans der Staatsregierung sollen in konkrete Gesetzesvorhaben umgesetzt werden.

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  39. Die Belange von Menschen mit Behinderungen sollen bei allen Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung konsequent berücksichtigt werden.

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  40. Inklusion darf nicht von der Kassenlage abhängen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  41. Mehrfache Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Geschlecht, Sprache oder sexueller Orientierung soll besonders berücksichtigt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  42. Der Freistaat soll die Träger der Eingliederungshilfe, insbesondere die Kommunen, bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes stärker unterstützen.

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  43. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes soll auf Basis von Evaluationsstudien nachgebessert werden.

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  44. Barrierefreiheit soll in sämtlichen Lebensbereichen vollständig umgesetzt werden.

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  45. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll im öffentlichen und privaten Bereich verbindlich umgesetzt werden.

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  46. Die Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sollen kritisch geprüft werden.

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  47. Die digitale Barrierefreiheit soll schneller vorankommen.

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  48. Eine unabhängige Landesfachstelle Barrierefreiheit soll eingerichtet werden.

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  49. Die politische Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen soll gestärkt werden.

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  50. Bei allen politischen Veranstaltungen sollen standardmäßig Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt werden.

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  51. Das sächsische Landesblindengeldgesetz soll überarbeitet und modernisiert werden.

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  52. Menschen mit Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit sollen bereits ab einem Grad der Behinderung von 70 als gehörlos und anspruchsberechtigt gelten.

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  53. Das Landesblindengeld soll auf 600 Euro monatlich erhöht werden.

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  54. Der Nachteilsausgleich für Sehbehinderte soll auf 250 Euro erhöht werden.

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  55. Der Nachteilsausgleich für Taubblinde soll auf 1000 Euro erhöht werden.

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  56. Der Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen soll auf 600 Euro erhöht werden.

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  57. Der Nachteilsausgleich für schwerstbehinderte Kinder soll auf 200 Euro erhöht werden.

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  58. Landesblindengeld und Nachteilsausgleiche sollen jährlich an die Inflationsrate zuzüglich eines Prozentpunkts angepasst werden.

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  59. Assistenzen für Taubblinde sollen für 20 Stunden je Woche bewilligt werden.

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  60. Ehrenamtsassistenzen sollen auch für in der Selbsthilfe tätige Vereine finanziell gefördert werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  61. Beratungsangebote zu Partnerschaft, Sexualaufklärung, Familienplanung und Schwangerschaft für Menschen mit Behinderungen sollen geschaffen werden.

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  62. Die Situation autistischer Menschen in Sachsen soll verbessert werden.

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  63. Für die ältere Generation sollen soziale Sicherheit, gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Mitbestimmung gewährleistet werden.

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  64. Sachsen soll ein Seniorenmitbestimmungsgesetz erhalten.

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  65. In allen Kommunen und Landkreisen sollen Seniorenvertretungen eingerichtet werden.

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  66. Mitglieder von Seniorenvertretungen sollen eine Aufwandsentschädigung erhalten.

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  67. Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums soll gesetzlich vorgeschrieben werden.

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  68. Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums soll ausreichend finanziert werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  69. Es sollen mehr Begegnungsmöglichkeiten für ältere Menschen geschaffen werden, besonders an Wochenenden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  70. Weniger ältere Menschen sollen unter Vereinsamung leiden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  71. Für ältere Menschen sollen mehr Schulungsangebote an digitalen Endgeräten geschaffen werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  72. Alle Kinder und Jugendlichen sollen ihre Potenziale voll ausschöpfen und ihr Leben selbstbestimmt gestalten können.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  73. Kinder- und Jugendgerechtigkeit und eine Politik aus der Perspektive junger Menschen werden angestrebt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  74. Kürzungen der Mittel für Jugendangebote werden abgelehnt.

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  75. Die Verdrängung Jugendlicher aus dem öffentlichen Raum wird abgelehnt.

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  76. Jugendverbände, Jugendclubs, soziokulturelle Zentren und Vereinshäuser sollen so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben gut erfüllen können.

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  77. Jugendhilfe und Jugendarbeit sollen gestärkt werden.

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  78. Die Kinder- und Jugendhilfe soll deutlich höher finanziert werden.

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  79. Kinder- und Jugendhilfe und Jugendarbeit nach §§ 11 bis 14 SGB VIII sollen als kommunale Pflichtaufgaben anerkannt und flächendeckend abgesichert werden.

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  80. Die kommunale Jugendhilfeplanung soll fachlich begleitet und geprüft werden.

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  81. Die kommunale Jugendhilfeplanung soll von den unter Beteiligung ermittelten Bedürfnissen junger Menschen ausgehen statt von der Kassenlage.

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  82. Die Sparpolitik des Landes darf Kommunen nicht zur Streichung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zwingen.

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  83. Jeder junge Mensch soll gleichen Zugang zu wohnortnahen, bedarfsgerechten Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe haben.

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  84. Die Jugendpauschale soll erhöht werden.

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  85. Die Jugendpauschale soll jährlich an die Entwicklung der Personal- und Sachkosten angepasst werden.

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  86. Kürzungen bei den Mitteln für Jugendarbeit werden abgelehnt.

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  87. Die Jugendpauschale soll an fachliche Kriterien wie Mindestpersonalschlüssel, Mindestangebote und einen angemessenen Anteil für Jugendarbeit gebunden werden.

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  88. Die Mittel für Jugendarbeit nach §§ 11 und 12 SGB VIII sollen deutlich erhöht werden.

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  89. Die Förderrichtlinie Jugendpauschale soll gemeinsam mit den Trägern weiterentwickelt werden.

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  90. Die Arbeitsbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe sollen verbessert werden.

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  91. Stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe sollen mehr Personal erhalten, um die Fallzahl je Fachkraft zu senken.

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  92. Berufseinsteiger in der Sozialen Arbeit und Jugendhilfe sollen besser begleitet und betreut werden.

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  93. Die ombudschaftliche Beratung junger Menschen soll gestärkt werden.

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  94. Die Finanzierung ombudschaftlicher Beratungsstellen soll verbessert werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  95. Die Verdrängung Jugendlicher aus dem öffentlichen Raum wird abgelehnt.

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  96. Es sollen mehr freie, öffentliche und selbstbestimmte Räume für Jugendliche geschaffen werden.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  97. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sollen bei allen politischen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. Es sollen mehr öffentliche Spielplätze, Sport- und Calisthenics-Plätze, legale Graffiti-Wände und Skate-Anlagen entstehen.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  99. Eine Kindergrundsicherung, die alle Kinder aus der Armut holt, soll eingeführt werden.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Angebot und Kreis der Anspruchsberechtigten des Familienpasses sollen ausgebaut werden.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Beratungsangebote für Familien sollen erweitert werden.
    2. Es soll eine landesweite Berichterstattung zu Kinder- und Jugendarmut eingeführt werden.
    3. Das Landesjugendhilfegesetz soll unter Berücksichtigung der SGB-VIII-Änderung von 2021 und des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes reformiert werden.
    4. Die Novelle des Landesjugendhilfegesetzes soll in einem breiten Beteiligungsprozess unter Einbindung von Trägern, Wissenschaft, Verbänden sowie Kindern und Jugendlichen entstehen.
    5. Zu Beginn der ersten Ausbildung, des Studiums oder eines Freiwilligendienstes soll jeder Mensch 500 Euro Starthilfe erhalten.
    6. Der Freistaat unterstützt die Sportvereine besser.
    7. Die professionelle Jugendarbeit wird nicht gekürzt.
    8. Die Mittel für professionelle Jugendarbeit im Landeshaushalt werden erhöht.
    9. Für queere Jugendliche aus nicht akzeptierenden Elternhäusern werden Zufluchtsmöglichkeiten geschaffen.
    10. Frauen werden in männlich dominierten Berufsfeldern stärker gefördert und ihr Zugang zu Handwerk, akademischer Laufbahn und MINT-Fächern wird erleichtert.
    11. Frauennetzwerke werden eingeführt, um gegenseitige Unterstützung in diesen Berufsfeldern auszubauen.
    12. Für Führungspositionen wird eine Frauenquote von 50 Prozent eingeführt.
    13. In allen politischen und gesellschaftlichen Gremien gilt eine Frauenquote von 50 Prozent.
    14. Die Bedeutung des Geschlechts als gesellschaftlich hierarchisierende Kategorie soll zurückgedrängt werden.
    15. In öffentlichen Unternehmen und der Verwaltung werden anonymisierte Bewerbungsverfahren eingeführt.
    16. In öffentlichen Unternehmen und der Verwaltung werden Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen ergriffen.
    17. Angestrebt wird die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter.
    18. Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern wird geschlossen.
    19. Eine umfassende geschlechtersensible Bildungsarbeit auf allen Ebenen wird etabliert.
    20. Beratungs- und Unterstützungsangebote für von Diskriminierung Betroffene werden ausgebaut und gefördert.
    21. Sexismus, Queer-, Trans- und Interfeindlichkeit sowie sexualisierte Gewalt sollen geächtet werden.
    22. Der zunehmenden Queerfeindlichkeit in Sachsen wird entgegengetreten.
    23. Artikel 3 des Grundgesetzes wird um das Diskriminierungsmerkmal „sexuelle Orientierung“ erweitert.
    24. Sexistische und diskriminierende Werbung im öffentlichen Raum wird verboten.
    25. Ein feministischer Kampftag wird in Sachsen gesetzlicher Feiertag.
    26. Projekte gegen Rassismus und Faschismus wie das Programm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ werden unterstützt.
    27. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz soll gegen alle Formen behördlicher Ungleichbehandlung in Sachsen wirken.
    28. Kollektive Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Diskriminierung werden gestärkt.
    29. Von Diskriminierung Betroffene erhalten einklagbare Rechte.
    30. Benachteiligung und Abwertung aufgrund der sexuellen Identität werden bekämpft.
    31. Die Istanbul-Konvention wird vollständig umgesetzt.
    32. Schutzeinrichtungen für Frauen werden ausgebaut.
    33. Schutzeinrichtungen für Frauen werden vollständig vom Freistaat finanziert.
    34. Menstruationsprodukte gehören zur Grundausstattung aller öffentlichen Toiletten.
    35. Geschlechtergerechte Sprache wird als Mittel befürwortet, auf geschlechtliche Vielfalt hinzuweisen.
    36. Die UN-Kinderrechtskonvention wird umgesetzt.
    37. Kinderrechte werden in der Sächsischen Verfassung verankert.
    38. Kinder- und Jugendhilfe, demokratische Jugendarbeit und Jugendbildung werden gestärkt.
    39. Ein „Kinder- und Familienfreitag“ am ersten Freitag im Juni wird zusätzlicher gesetzlicher Feiertag in Sachsen.
    40. Der Frauentag am 8. März wird gesetzlicher Feiertag.
    41. Der Breitensport darf nicht zugunsten des Spitzensports vernachlässigt werden.
    42. Die Kommunen erhalten vom Freistaat Mittel für Bau und Unterhalt von Sportanlagen.
    43. Kommunale Sportanlagen stehen auch den Vereinen zur Verfügung.
    44. Der Schulsport wird gesichert.
    45. Jedes Kind soll schwimmen lernen.
    46. Schwimmhallen werden saniert.
    47. Neue Schwimmhallen werden errichtet.
    48. Die Qualifizierung Ehrenamtlicher in Sportvereinen wird besser gefördert, etwa durch Freistellungen und finanzielle Unterstützung.
    49. Auf kommunaler Ebene werden flächendeckend hauptamtliche Inklusionsbeauftragte berufen.
    50. Das Aufgabenprofil der Behindertenbeauftragten wird entsprechend erweitert.
    51. Ehrenamtliche Inklusionsbeiräte, vor allem mit Menschen mit Behinderungen besetzt, werden eingerichtet.
    52. Der Landesbeirat erhält mehr Befugnisse und eine bessere Ausstattung.
    53. Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen wird im Sächsischen Inklusionsgesetz, in der Gemeindeordnung und in der Landkreisordnung stärker verankert.
    54. Zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildung wird eine Fachstelle „Politische Bildung inklusiv“ eingerichtet.
    55. Rassistische Einstellungen und Taten sollen als Problem benannt werden.
    56. Fort- und Weiterbildungsangebote zur Prävention gegen die extreme Rechte und zum Umgang mit Menschenfeindlichkeit werden ausgebaut.
    57. Das „Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus“ wird beibehalten.
    58. Das Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus wird mit Expertise aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft fortentwickelt.
    59. Das Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus wird gemeinsam mit den Kommunen umgesetzt.
    60. Die Arbeit zivilgesellschaftlicher Initiativen soll nicht länger durch Misstrauen behindert werden.
    61. Antifaschistische und antirassistische Projekte, Initiativen und Bündnisse werden unterstützt.
    62. Das Programm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ wird dauerhaft fortgeführt.
    63. Das Programm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ wird mit ausreichenden Mitteln ausgestattet.
    64. Die Träger der Opferberatung und mobilen Beratung werden kontinuierlich weiter gefördert.
    65. Die Beratungsnetzwerke der Opferberatung und mobilen Beratung werden stärker institutionalisiert.
    66. Bei der Sächsischen Staatskanzlei wird ein hauptamtlicher Antisemitismusbeauftragter angesiedelt.
    67. Der Beauftragte für jüdisches Leben soll künftig hauptamtlich, möglichst unabhängig und ressortübergreifend Antisemitismus vorbeugen und bekämpfen können.
    68. Antisemitismus soll in jeder Form und aus jeder Richtung zurückgedrängt werden.
    69. Eine zielgerichtete und umfassende queerpolitische Politik gegen Diskriminierung wird verfolgt.
    70. Antidiskriminierungsbüros werden insbesondere im ländlichen Raum ausgebaut.
    71. Spezifische Angebote wie queere Wohngruppen und autonome MINTA*- und FLINTA*-Häuser werden geschaffen.
    72. Die Vernetzungs- und Demokratiearbeit queerer Vereine wird in Förderrichtlinien verankert.
    73. Eine unabhängige Melde- und Beratungsstelle nach dem Berliner Vorbild „Maneo“ wird eingerichtet.
    74. Bei Kinderwunschbehandlungen und Adoptionen wird rechtliche Gleichstellung hergestellt.
    75. Das Sächsische Prostituiertenschutzausführungsgesetz wird grundlegend erneuert.
    76. Sexarbeiter werden unterstützt und ihre Selbstbestimmung am Arbeitsplatz gefördert.
    77. Die Beratungsstellen für Sexarbeiter werden unterstützt.
    78. Sexarbeiter werden bei der Selbstorganisation unterstützt.
    79. Die Istanbul-Konvention wird vollständig umgesetzt.
    80. Koordinierungs- und Interventionsstellen werden bedarfsgerecht ausgebaut.
    81. Die Gewaltschutzberatung wird angemessen gefördert.
    82. Die Zahl der Schutzplätze wird mindestens verdoppelt.
    83. Ein Femizid-Monitoring wird eingeführt.
    84. Schutzeinrichtungen werden barrierefrei ausgebaut.
    85. Schutzeinrichtungen werden vollständig vom Freistaat finanziert, sodass Betroffene keinen Eigenanteil zahlen.
    86. Inklusive Strukturen werden geschaffen.
    87. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird konsequent umgesetzt.
    88. Gesetze, Verordnungen und Praktiken werden auf die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und bei Bedarf angepasst.
    89. Geschlechtergerechte Sprache wird in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen und Durchführungsbestimmungen des Freistaats verwendet.
    90. Statistiken, Formulare, Homepages und andere Dokumente des Freistaats werden geschlechtergerecht angepasst.
    91. Die UN-Kinderrechtskonvention wird umgesetzt.
    92. Auf kommunaler und Landesebene werden Jugendbeteiligungsforen eingerichtet.
    93. Auf Landesebene wird eine „Gesamtstrategie Kinder- und Jugendbeteiligung“ erarbeitet.
    94. Jugendbeteiligungsforen sind ein regelmäßiges, offenes Angebot, in dem junge Menschen eigene Projekte umsetzen können.
    95. Politik und Verwaltung schaffen die Rahmenbedingungen für funktionierende Jugendforen.
    96. Politik und Verwaltung stellen den Jugendforen Räume bereit und beraten sie bei Bedarf organisatorisch.
    97. Politik und Verwaltung geben den Jugendforen keinen inhaltlichen oder methodischen Rahmen vor.
    98. Jugendforen erhalten Rede- und Antragsrecht im Parlament bzw. Gremium ihrer Ebene.
    99. Jugendforen erhalten ein eigenes Budget, über das die Jugendlichen frei verfügen.
    100. Kinder und Jugendliche werden an allen sie betreffenden Entscheidungen wirksam beteiligt, insbesondere in kommunalen Gremien.
    101. Sachsen setzt sich auf Bundesebene dafür ein, Kinderrechte mit einer die Rechte tatsächlich stärkenden Regelung ins Grundgesetz aufzunehmen.
    102. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und in der sächsischen Verfassung soll nicht bloß symbolisch sein.
    103. Kindern mit besonderen Förder- oder Inklusionsbedürfnissen werden das Recht auf Teilhabe und auf gutes Aufwachsen garantiert.
    104. Fälle von Gewalt gegen Kinder werden kindzentriert und betroffenensensibel bearbeitet.
    105. Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt an Kindern werden ausgebaut.
    106. Verbindliche Schutzkonzepte mit Fokus auf das Kindeswohl werden eingeführt.
    107. Jede Form von Gewalt gegen Kinder soll bekämpft werden.
    108. Der Kinderschutz wird auf allen Ebenen gestärkt.
    109. Kinder- und Jugendhilfe sowie teil- und vollstationäre Hilfen zur Erziehung werden bedarfsgerecht ausgestattet und finanziert.
    110. Die Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen wird abgelehnt.
    111. Das Taschengeld im Jugendfreiwilligendienst wird erhöht.
    112. Kürzungen bei den Freiwilligendiensten werden abgelehnt.
    113. Die Freiwilligendienste werden finanziell besser ausgestattet.
    114. Demokratische Jugendarbeit und Jugendbildung werden gefördert.
    115. Arbeitsbedingungen und Bezahlung der Beschäftigten in der Jugendarbeit werden deutlich verbessert.
    116. Selbstverwaltete Jugendhäuser und autonome Jugendzentren werden gestärkt.
    117. Ein „Kinder- und Familienfreitag“ am ersten Freitag im Juni wird zusätzlicher gesetzlicher Feiertag in Sachsen.
    118. Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität soll überwunden werden.
    119. Queerfeindliche Hetze soll keinen Platz haben.
    120. Eine unabhängige Melde- und Beratungsstelle nach dem Berliner Vorbild „Maneo“ wird eingerichtet.
    121. Zufluchtsmöglichkeiten für queere Menschen, die Gewalt erfahren oder aus queerfeindlichem Umfeld fliehen, werden geschaffen.
    122. Bei institutioneller Benachteiligung wird Unterstützung durch unabhängige Unterstützungsstellen gesichert.
    123. Sportarten und Sportstätten werden allen Menschen unabhängig vom Geschlecht gleichermaßen zugänglich gemacht.
    124. Queerfeindlichkeit in Sportverbänden und -vereinen wird bekämpft.
    125. Ein flächendeckendes Beratungsangebot für queere Menschen aller Altersgruppen in Sachsen wird geschaffen.
    126. Die queere Community wird gestärkt.
    127. Die Vernetzungs- und Demokratiearbeit queerer Vereine wird in Förderrichtlinien verankert.
    128. Geschlechtliche und sexuelle Selbstbestimmung wird befürwortet.
    129. Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat weiter für den Schutz queerer Personen ein.
    130. Der Schutz von Artikel 3 des Grundgesetzes wird auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität erweitert.
    131. Ein modernes Selbstbestimmungsgesetz wird geschaffen.
    132. Das in der Vergangenheit trans Menschen angetane Unrecht wird aufgearbeitet.
    133. Betroffene trans Menschen werden angemessen entschädigt.
    134. Neue Regelungen zu Personenstands- und Namensänderung werden in Sachsen schnell umgesetzt.
    135. Alle Geschlechtsidentitäten werden bedingungslos anerkannt.
    136. Der dgti-Ergänzungsausweis wird in allen öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen vereinfacht anerkannt.
    137. Der bevormundende Ausschluss von Menschen aus Räumen und Gemeinschaften wird abgelehnt.
    138. Regenbogenfamilien werden gleichberechtigt.
    139. Das diskriminierende Adoptionsrecht wird geändert.
    140. Die Förderung der Kinderwunschbehandlung wird für gleichgeschlechtliche Eltern geöffnet.
    141. Der „Landesaktionsplan Vielfalt“ wird gemeinsam mit der Community modernisiert, erweitert und umgesetzt.
    142. Queere Netzwerke und Community-Strukturen werden gestärkt und ausgebaut.
    143. Die Lebensbedingungen der Bürger werden verbessert und ihre Teilhabemöglichkeiten in allen Gesellschaftsbereichen erweitert.
    144. Um den Weltkindertag wird ein Familienfeiertag eingeführt.
    145. Der Internationale Frauentag am 8. März wird gesetzlicher Feiertag.
    146. Der Vereinssport wird gefördert.
    147. Vereine mit Nachwuchsarbeit oder Ganztagsangeboten an Schulen werden besonders unterstützt.
    148. Vereine im Behindertensport werden besonders unterstützt.
    149. Die Nutzung von Sportstätten ist für Kinder und Jugendliche kostenlos.
    150. Errichtung und Unterhalt von Sportstätten ist Aufgabe kommunaler Sportpolitik.
    151. Kommunale Sportstätten stehen auch dem Vereinssport bezahlbar zur Verfügung.
    152. Sportstätten werden für Sporttreibende und Besucher barrierefrei.
    153. Mit einem Sächsischen Goldenen Plan wird die Sportentwicklungsplanung zum Prüfinstrument für den Zustand der Sportstätten.
    154. Ein integriertes Stützpunkt-, Standort- und Sportstättenkonzept wird erstellt.
    155. Jedes Kind lernt schwimmen.
    156. Frei- und Schwimmbäder werden erhalten und ausreichend finanziert.
    157. Alle Kinder erhalten kostenlosen Eintritt in Frei- und Schwimmbäder.
    158. Ein Förderprogramm für Schwimmbäder gegen gestiegene Betriebskosten und Personalmangel wird aufgelegt.
    159. Die Schwimmstättenförderung erhält einen eigenen Haushaltstitel in der Sportförderung.
    160. In jeder Legislaturperiode wird mindestens eine Schwimmhalle neu gebaut und eine saniert.
    161. In Schwimmvereinen wird um Schwimmlehrkräfte geworben.
    162. Freizeit-, Breiten- und Leistungssport sowie Nachwuchsförderung werden unterstützt.
    163. Breiten- und Leistungssport werden besser verknüpft.
    164. Sportangebote auch für kleine Gemeinden haben Vorrang vor mehr Geld für die Spitzensportförderung.
    165. Der inklusive Charakter des Sports wird gestärkt.
    166. Menschen mit Migrationsgeschichte können im Sport besser teilhaben.
    167. Menschen mit Behinderungen finden im Sport weniger Barrieren vor.
    168. Für Integration und Inklusion im Sport wird ein Sonderförderprogramm aufgelegt.
    169. Sport und Vereinsleben werden durch interkulturelle Angebote für Migranten und Geflüchtete geöffnet.
    170. Alle Sportarten werden allen Menschen unabhängig vom Geschlecht gleichermaßen zugänglich.
    171. Queerfeindlichkeit in Sportverbänden und -vereinen wird bekämpft.
    172. Neue Sportarten werden gleichberechtigt mit traditionellen gefördert.
    173. Die Anerkennung des E-Sports im DOSB wird unterstützt.
    174. Der Kommerzialisierung des Sports werden Grenzen gesetzt.
    175. Fans kommunizieren systematisch auf Augenhöhe mit Vereinen und Polizei.
    176. Die soziokulturelle Fanarbeit erhält mehr Personal.
    177. Das Ehrenamt im Sport wird stärker unterstützt.
    178. Ehrenamtlich Tätige erhalten einen Anspruch auf Bildungsurlaub.
    179. Die Ehrenamtspauschale wird leichter zugänglich.
    180. Die Qualifizierung von Übungsleitern wird durch Freistellungen und finanzielle Unterstützung besser gefördert.
    181. Die Übungsleiterausbildung befähigt zum Vorgehen gegen antidemokratisches Verhalten und Diskriminierung.
    182. Demokratische und solidarische Vereinsstrukturen werden befürwortet.
    183. Antisemitismus, Rassismus und faschistischen Tendenzen wird im Parlament und auf der Straße entgegengetreten.
    184. Unterschiedliche Positionen zum Krieg werden ohne Diffamierung diskutiert.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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