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Bildung, Wissenschaft und Forschung

Forderungen der SPD in Hessen

373 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Landtagswahl Hessen 2023 („Die besten Kräfte für Hessen.“). Bei 138 davon steht bei mindestens einer anderen Partei im Landtag eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der SPD.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 373
  1. Ausbildungsstandorte und Berufsschulen werden gesichert.

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  2. Berufliche Bildung und Berufsorientierung werden gestärkt.

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  3. Berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung werden für alle ermöglicht.

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  4. Die Meisterausbildung in Hessen wird kostenfrei.

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  5. Jedes Kind soll die gleichen Bildungschancen haben.

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  6. Bildung erhält politisch die erste Priorität.

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  7. Meister-, Fachwirt- und Technikerprüfungen werden kostenfrei.

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  8. Die Ausbildung betrieblicher Führungspersonen, die Betriebe weiterführen und Nachwuchs ausbilden, ist eine zentrale Aufgabe.

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  9. Die berufsbegleitende Qualifizierung zu Fachwirt, Meister oder Techniker wird gefördert.

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  10. Das Aufstiegs-BAföG wird in Hessen stärker ausgebaut und besser nutzbar gemacht.

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  11. Der Mediencampus Dieburg der Hochschule Darmstadt wird gezielt ausgebaut.

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  12. Weiterbildung und Qualifizierung während der Erwerbstätigkeit werden gefördert.

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  13. Ein Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung wird unterstützt.

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  14. Hessen soll das führende Weiterbildungsland in Deutschland werden.

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  15. Wer sich später im Erwerbsleben für eine neue Berufsausbildung entscheidet, wird unterstützt.

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  16. Die Mindestschülerzahl für Berufsschulen wird gesenkt, um Standorte im ländlichen Raum zu erhalten.

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  17. Berufsschul- und Ausbildungsstandorte werden flächendeckend gesichert.

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  18. Das Ampelsystem-Konzept zur „zukunftsfähigen Berufsschule“ wird abgelehnt.

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  19. Die duale Ausbildung wird gestärkt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  20. Ein Modellversuch „virtuelle Berufsschule“ wird durchgeführt.

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  21. Die Berufsschulen werden umfangreich gefördert.

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  22. Eine Lehrkräfteoffensive für die beruflichen Schulen wird gestartet.

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  23. Eine hochwertige und zeitgemäße Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals an beruflichen Schulen wird gewährleistet.

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  24. Hessen bringt sich maßgeblich in die Ausgestaltung des Bund-Länder-Pakts für berufsbildende Schulen ein.

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  25. Studienabbrechern wird der Weg in die berufliche Bildung erleichtert.

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  26. Der Bildungsurlaub in Hessen wird gestärkt und ausgebaut.

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  27. Der Bildungsurlaub wird zu einer Bildungszeit mit Rechtsanspruch für alle weiterentwickelt, die berufliche Qualifizierung ermöglicht.

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  28. Die Angebote für Bildungszeiten werden ausgeweitet.

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  29. Die Zahl der Menschen, die Bildungsurlaub nehmen, soll steigen.

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  30. Die Akzeptanz von Bildungsurlaub bei Arbeitgebern wird gestärkt.

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  31. Arbeitnehmer werden vermehrt in die Lage versetzt, ihren gesetzlichen Bildungsurlaub zu nutzen.

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  32. Träger von Bildungsurlaub werden finanziell gefördert, um inklusive Angebote und Kinderbetreuung anbieten zu können.

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  33. Politischer Bildungsurlaub wird gestärkt.

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  34. Eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie gibt allen einen Anspruch auf berufliche Qualifizierung.

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  35. Ein Ausbildungsfonds Hessen, insbesondere für junge Menschen bis 35 Jahre, wird aufgelegt.

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  36. Die duale betriebliche Ausbildung als bevorzugte Ausbildungsform wird gestärkt.

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  37. Der Ausbildungsfonds fördert und entlastet kleine Ausbildungsbetriebe.

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  38. Über- und außerbetriebliche Ausbildung wird zur Erfüllung der Ausbildungsgarantie genutzt.

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  39. Die Berufsorientierung in der Schule setzt früher an.

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  40. In allen Schulformen findet berufliche Bildung statt.

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  41. Junge Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss werden individueller gefördert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  42. Die Berufseinstiegsbegleitung wird vom Land gefördert.

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  43. Berufliche Schulen im ländlichen Raum werden erhalten.

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  44. Alle Bildungswege werden untereinander durchlässig gemacht.

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  45. Das duale Studium wird als wichtiger Baustein der Bildung angesehen.

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  46. Im Kultusministerium wird eine gleichberechtigte Abteilung „Berufliche Schulen“ geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  47. Auf Bundesebene wird die gesetzliche Gleichstellung von dual Studierenden mit Auszubildenden in den Praxisphasen angestrebt.

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  48. Bis zur bundesrechtlichen Gleichstellung werden hessenweit verbindliche Regeln zur Ausbildungsqualität dual Studierender einschließlich Mindestvergütung festgesetzt.

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  49. Ausbildungen werden attraktiver gestaltet.

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  50. Flexiblere Ausbildungsmöglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Freizeit werden etabliert.

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  51. Gebührenfreie Ausbildungen werden gestärkt.

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  52. Nach dem Vorbild der Studierendenwerke werden Auszubildendenwerke gegründet.

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  53. Die Auszubildendenwerke werden flächendeckend, auch im ländlichen Raum, vertreten sein.

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  54. An allen Schulformen finden berufliche Bildung und Berufsorientierung statt, die die Berufswahl tatsächlich unterstützen.

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  55. Betriebliche Ausbildung, Demokratie im Betrieb sowie Geschichte und Rolle der Gewerkschaften werden in das Curriculum der allgemeinbildenden Schulen aufgenommen.

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  56. Schüler aller Schulformen erhalten eine an Interessen und Fähigkeiten orientierte Berufsberatung.

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  57. Die bisherige Berufsberatung wird evaluiert und gegebenenfalls neu aufgestellt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  58. Bildung von der Krabbelgruppe bis zum Meister oder Master ist für alle kostenfrei.

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  59. Jeder Mensch, der sich qualifizieren möchte, wird optimal gefördert.

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  60. Bildungseinrichtungen von der Kita bis zur Weiterbildung sollen die Fähigkeiten und Begabungen jedes Menschen fördern.

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  61. Der Lehrkräftemangel in Hessen wird beendet.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  62. Bildungserfolg soll nicht vom Einkommen der Eltern oder äußeren Rahmenbedingungen abhängen.

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  63. Kinder sollen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Hintergrund, Förderbedarf oder Behinderung gleiche und diskriminierungsfreie Bildungschancen haben.

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  64. Im Grundschulbereich werden altersgemischte Klassen für wohnortnahe Schulen genutzt.

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  65. Im weiterführenden Bereich werden gemeinsame Sekundarschulen für wohnortnahe Schulangebote genutzt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  66. Erwachsene erhalten an Berufsschulen Zugang zu allen Bildungsangeboten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  67. In ganz Hessen sollen gleiche Lehr- und Lernbedingungen herrschen.

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  68. Schulträger werden bei der Modernisierung ihrer Schulen gezielt unterstützt, um regionale Unterschiede zu beseitigen.

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  69. Schulen sollen allen Kindern gerecht werden und Demokratie praktisch erfahrbar machen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  70. In der Schule stehen die individuellen Stärken, Interessen und Bedürfnisse der Lernenden statt vermeintlicher Defizite im Mittelpunkt.

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  71. Eine Aufteilung von Kindern zur vermeintlichen Effizienzsteigerung wird grundsätzlich abgelehnt.

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  72. Möglichst homogene Lerngruppen nach Geschlecht, Fachwissen, Behinderung und Alter werden als nicht förderlich abgelehnt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  73. Schüler sollen möglichst früh Verantwortung für sich und andere übernehmen.

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  74. Ein konkreter Ausbauplan für Ganztagsschulen wird entwickelt.

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  75. Der Ganztagsschulausbau erfolgt auch qualitativ durch eine neue Rhythmisierung von Unterricht, Freiarbeit und Freizeit.

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  76. Schulbauten werden mit vielfältig nutzbaren Räumen, Lern- und Bewegungslandschaften geplant und saniert.

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  77. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wird im Schulgesetz abgesichert.

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  78. Für die Ganztagsbetreuung werden Standards für Qualifikation, Personalschlüssel, Gebäude und Ausstattung gesetzt.

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  79. Digital gestützter Unterricht wird in jedem Klassenraum ermöglicht.

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  80. Lernende können zwischen stationären Medien und Onlineangeboten wechseln.

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  81. Schulen erhalten IT-Support.

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  82. Eine Fortbildungsoffensive zum digitalen Lernen für alle Lehrkräfte wird gestartet.

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  83. In der Lehrkräftefortbildung werden Landesfachschaften eingerichtet.

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  84. Ein Masterplan Digitalisierung für den Bildungsbereich wird erstellt.

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  85. Curricula und Didaktik werden an die Digitalisierung angepasst.

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  86. Ein „Zentrum für Bildung in der Digitalen Welt“ wird in Hessen eingerichtet.

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  87. Die Lernmittelfreiheit wird auf den digitalen Bereich ausgeweitet.

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  88. Lernende und Lehrende erhalten die notwendigen Geräte und Plattformen.

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  89. Module des Jugendmedienschutzes und der Mediensuchtprävention werden verbindlich im Unterricht bearbeitet.

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  90. Digital gestütztes Lernen soll in Kooperation mit anderen Institutionen die individuelle Förderung verbessern.

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  91. Die Bildungsverwaltung übernimmt eine zentrale Steuerung der Schulentwicklung.

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  92. Die Bildungsverwaltung stellt die bestmögliche Unterstützung von Schulen und Lehrkräften bei der Unterrichts- und Schulqualität in den Mittelpunkt.

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  93. Die Selbstständigkeit der Schulen in pädagogischen und organisatorischen Fragen wird unterstützt.

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  94. Schulen erhalten Spielräume für ihre pädagogische Freiheit.

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  95. Für Schul- und Modellversuche werden Zeit- und Finanzbudgets für Schulentwicklung geschaffen.

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  96. Ein eigener hessischer Bildungsbericht wird eingeführt.

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  97. Der hessische Referenzrahmen Schulqualität wird regelmäßig und verbindlich unter Einbeziehung der Schulgemeinde fortgeschrieben.

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  98. Aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen werden in den Lehrplänen verankert.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Die Lehrpläne werden auf Kohärenz, Konsistenz und Redundanzen überprüft.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  100. An Schulen werden niedrigschwellige Beratungs- und Beschwerdeangebote sowie Diversitätsbeauftragte gegen Rassismus und jede Form der Diskriminierung eingerichtet.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Bildungseinrichtungen treten für nachhaltige Entwicklung, Klimaschutz, Diversität und Inklusion ein.
    2. Fächerübergreifender Projektunterricht und ganzheitliche Lernarrangements jenseits des 45-Minuten-Takts werden weiterentwickelt.
    3. Die Entwicklung kompetenzorientierter Lernleistungsbeschreibungen wird gefördert.
    4. Kompetenzorientierte Lernleistungsbeschreibungen werden als gleichwertige Alternative zur Notengebung etabliert.
    5. Rückmeldungen über den Lernfortschritt nach Kompetenzen sollen zum Regelfall werden.
    6. Rückmeldungen an Schülerinnen und Schüler sollen die nächsten Lernschritte definieren und Hilfestellungen geben.
    7. Die religiöse und weltanschauliche Vielfalt durch freie Schulträger wird abgesichert.
    8. Die Einhaltung des Sonderungsverbots bei freien Schulen wird regelmäßig überprüft.
    9. Religionsunterricht in gemeinsamer Verantwortung von Land und Religionsgemeinschaften für möglichst viele Konfessionen wird befürwortet.
    10. Lehrkräfte werden im Umgang mit Leistungsheterogenität durch multiprofessionelle Teams unterstützt.
    11. Die Klassen werden verkleinert.
    12. Der inklusive Unterricht wird in allen Schulformen gestärkt.
    13. Strukturelle Hindernisse für Inklusion an Schulen werden abgebaut.
    14. Alle Lehrkräfte sollen über inklusive Grundkompetenzen verfügen.
    15. Alle Schulen werden baulich, sächlich und personell für inklusiven Unterricht ausgestattet.
    16. Das Recht auf inklusive Beschulung muss überall tatsächlich umgesetzt werden.
    17. Die sonderpädagogische Ressource gilt als Unterstützungsleistung für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule.
    18. Es werden mehr Stellen für die Inklusion geschaffen.
    19. An jeder Schule wird eine auskömmliche Grundversorgung zur besonderen Förderung sichergestellt.
    20. Die Professionalität der Förderlehrkräfte und ihre Vernetzung werden gesichert.
    21. Beratungs- und Förderzentren werden mit dem schulpsychologischen Dienst zu Unterstützungsagenturen für alle Schulen weiterentwickelt, mit abgegrenzten Zuständigkeiten.
    22. Individuelle Förderung und längeres gemeinsames Lernen werden gefördert.
    23. Binnendifferenzierung in integrierten Gesamtschulen und vielfältige Bildungsangebote unter einem Dach möglichst ohne Querversetzungen werden bevorzugt.
    24. Individuelle Bildungswege, etwa durch flexible Eingangsstufen und altersgemischte Klassen, werden verstärkt ermöglicht.
    25. Ein Modellversuch zur flexiblen, modularisierten Oberstufe wird initiiert.
    26. Die Einrichtung neuer Oberstufen wird erleichtert.
    27. Schulen mit längerem gemeinsamem Lernen erhalten die notwendigen Ressourcen.
    28. Auf Basis eines schulscharfen Sozialindex werden Klassengrößen reduziert.
    29. Schulen in besonders herausfordernden Lagen werden auf Basis eines Sozialindex stärker unterstützt.
    30. Die Vertretungsreserven werden aufgestockt, damit Unterricht durch qualifizierte Kräfte vertreten wird.
    31. Für den Prozess „zukunftsfähige Berufsschulen“ der Landesregierung wird ein Moratorium verhängt.
    32. Die Weiterentwicklung der Berufsschulen soll auf Partizipation und Transparenz beruhen.
    33. Wege zu modernen Berufsschulen werden gemeinsam mit Schulen, Gewerkschaften, Schulträgern, Kammern, Arbeitgeberverbänden und Hochschulen entwickelt.
    34. Starke regionale Ausbildungsstandorte werden erhalten.
    35. Junge Menschen sollen ihre Ausbildung möglichst wohnortnah absolvieren können.
    36. Die berufliche Bildung wird gestärkt.
    37. Berufliche und akademische Bildung gelten als gleichwertig.
    38. Berufliche Schulen erhalten eine geeignete digitale Infrastruktur.
    39. Berufliche Schulen erhalten neue Lernumgebungen.
    40. Berufliche Schulen erhalten eine angemessene technische Ausstattung.
    41. An beruflichen Schulen werden Labore, multifunktionale Werkstätten und flexible Lernumgebungen eingerichtet.
    42. Die Bildungsgänge werden so gestaltet, dass allen Jugendlichen nach der allgemeinen Schule weitere Bildungswege und Abschlüsse offenstehen.
    43. Die Produktionsschulen an beruflichen Schulen werden gesichert und weiterentwickelt.
    44. Die Angebote beruflicher Gymnasien werden ausgebaut.
    45. Rahmenlehrpläne und Curricula der Berufsschulen werden weiterentwickelt, um Praxis im Betrieb und Lernen in der Berufsschule zu verbinden.
    46. Berufsschulen erhalten mehr Eigenverantwortung.
    47. Für Berufsschulen werden geeignete organisatorische und fachliche Konzepte entwickelt.
    48. Duale Ausbildungsgänge werden so standortnah wie möglich gesichert.
    49. An Berufsschulen werden differenzierte Unterrichtsformen entwickelt.
    50. Bezirks- und Landesfachklassen sollen die Ausnahme bleiben.
    51. Ein Pilotprojekt erprobt schulübergreifende hybride Unterrichtskooperationen, um wohnortnahen Berufsschulunterricht zu sichern.
    52. Ein Investitionsprogramm „berufliche Bildung“ unterstützt die Schulträger bei der Zukunftsfähigkeit beruflicher Schulen.
    53. Die Zahl der Ausbildungsplätze für Erzieherinnen und Erzieher wird erheblich ausgebaut.
    54. In Hessen wird ein Lehramtsstudiengang für berufliche Schulen mit dem Fach Sozialpädagogik eingerichtet.
    55. Der Wandel der Arbeitswelt wird in der Schule inhaltlich und technisch abgebildet.
    56. Ausbildung und Studium gelten als gleichwertig.
    57. Die Berufs- und Lebensweltorientierung wird an allen Schulformen gestärkt.
    58. An Gymnasien wird das Fach Arbeitslehre eingeführt.
    59. Schulformübergreifend werden Themen der selbstständigen Lebensführung wie Mietverträge, Steuererklärung und digitale Arbeitswelt behandelt.
    60. In der Schule wird ein Schwerpunkt auf politische Bildung und Nachhaltigkeitslehre gelegt.
    61. Kommunen und gemeinnützige Träger werden unterstützt, um das Angebot der Volkshochschulen und der Weiterbildung zu erhalten und auszubauen.
    62. Kommunen und gemeinnützige Träger werden beim Aufbau neuer digitaler Weiterbildungsangebote unterstützt.
    63. Niedrigschwellige Sprachförderung und Grundbildung werden ausgebaut.
    64. Die politische Bildung für Erwachsene wird ausgebaut.
    65. Schulen für Erwachsene werden unter anderem durch gute Arbeitsbedingungen gestärkt.
    66. Für Menschen mit Fluchtgeschichte wird ein curriculares Angebot der Bildungssprache Deutsch geschaffen.
    67. Prekäre Arbeitsverhältnisse in der Weiterbildung werden abgelehnt.
    68. Mit allen Weiterbildungsträgern wird ein Dialog zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen geführt.
    69. Der Lehrkräftemangel soll beendet werden.
    70. Unterrichtsausfall soll beendet werden.
    71. Der berufsbegleitende qualifizierende Quereinstieg in den Lehrberuf wird massiv ausgebaut.
    72. Lehrkräfte in arbeitstechnischen Fächern erhalten eine Aufstiegsperspektive.
    73. Die Lehrkräfteausbildung bereitet stärker auf die Arbeit in multiprofessionellen Teams vor.
    74. Das Praxissemester im Lehramtsstudium wird vergütet.
    75. Jede Schule kann mindestens zwei Lehrkräfte in den Vorbereitungsdienst aufnehmen, ohne Anrechnung auf die Wochenstunden.
    76. Für das Lehramtsstudium wird geworben.
    77. Ein Stipendienprogramm für Mangelfächer im Lehramt wird eingeführt.
    78. Hierarchien zwischen den Lehrämtern werden abgebaut.
    79. Die Studiendauer aller Lehrämter wird auf zehn Semester festgelegt.
    80. Alle Lehrkräfte werden beim Einstieg nach A13 bezahlt.
    81. Die Studienkapazitäten der Lehrämter werden gesteigert.
    82. Ein grundständiges Studium Schulsozialpädagogik wird eingeführt.
    83. Die tatsächlich geleistete Arbeit der Lehrkräfte wird stärker berücksichtigt.
    84. Lehrkräfte sollen mit voller Stelle und gesund bis zur Altersgrenze arbeiten können.
    85. Stellen für Verwaltungsfachkräfte und Bibliothekarinnen und Bibliothekare an Schulen werden ausgebaut.
    86. Die Übernahme besonderer Aufgaben wird durch eine geringere Unterrichtsverpflichtung ausgeglichen.
    87. Lehrkräfte erhalten mehr Zeit für pädagogische Kernaufgaben und Schulentwicklung.
    88. Befristete Verträge ohne Bezahlung in den Sommerferien werden abgeschafft.
    89. Stellen von Lehrkräften und Schulleitungen werden zügig nachbesetzt.
    90. Für alle Lehrämter werden Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen.
    91. Ein Institut für Lehrkräftegesundheit wird geschaffen.
    92. Für überlastete oder von Gewalt betroffene Lehrkräfte wird eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet.
    93. In besonderen Fällen ist eine befristete Stundenreduzierung bei vollem Gehalt für Lehrkräfte möglich.
    94. Teilzeitlehrkräfte erhalten Anreize und individuelle Lösungen zur Erhöhung ihrer Stunden.
    95. Gemeinsam mit den Lehrkräftevertretungen wird eine Studie zur Lehrkräftearbeitszeit initiiert.
    96. Außerunterrichtliche Arbeitszeit von Lehrkräften wird gerechter anerkannt.
    97. Die Arbeit der Personalräte an Schulen wird in Anrechnungsstunden abgebildet.
    98. Die Arbeit der Personalräte in Schulen, Schulämtern und Kultusministerium wird durch eine kooperative Arbeitsweise unterstützt.
    99. Die Selbst- und Mitbestimmung an Schulen wird ausgebaut.
    100. Klassenräte und die Schülervertretung werden auf allen Ebenen gestärkt.
    101. In der Schulkonferenz wird eine Drittelparität zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülern eingeführt.
    102. Schule soll ein angstfreier Ort sein, an dem demokratische Werte vermittelt werden.
    103. Demokratiepädagogische Angebote werden als Querschnittsaufgabe in den Curricula aller Schulformen verankert.
    104. Alle Kinder sollen spätestens nach der Grundschule ihren Schulweg selbstständig bewältigen können.
    105. Grundlegende Fähigkeiten wie Fahrradfahren und Schwimmen werden in der Schule vermittelt.
    106. Die Schulbeförderung wird im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung gesichert.
    107. Die Vorgaben des hessischen Schulgesetzes zum Schülerverkehr werden zur Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler geändert.
    108. Multiprofessionelles Arbeiten an Schulen wird unterstützt.
    109. Schulsozialarbeit wird flächendeckend an allen Schulen gefördert.
    110. Soziale Kompetenzen werden durch Förderung der Schulgemeinschaft und der Zusammenarbeit von Schule und Verein gestärkt.
    111. Im schulischen Ganztag werden Lernorte wie Musikschulen, Vereine und karitative Organisationen aufeinander abgestimmt.
    112. Schulische und außerschulische Bildungsangebote werden auf Augenhöhe vernetzt.
    113. Die Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen an Bildungsangeboten wird ermöglicht.
    114. Ehrenamtliches Engagement von Schülerinnen und Schülern wird in Zeugnissen berücksichtigt.
    115. Schulpartnerschaften werden wiederbelebt.
    116. Schüleraustausche werden gefördert.
    117. In der Schule wird ein Schwerpunkt auf die Stärkung des europäischen Gedankens gelegt.
    118. Schulen arbeiten mit lokalen Partnern zusammen, um Bildung für nachhaltige Entwicklung voranzubringen.
    119. Sprachförderangebote an Schulen werden gestärkt.
    120. Zusätzliche Lehrkräfte für Deutsch als Zweit- und Fremdsprache werden ausgebildet.
    121. Herkunftssprachlicher Unterricht in Verantwortung des Landes wird ausgebaut.
    122. Griechisch und Türkisch werden an weiterführenden Schulen als versetzungsrelevante Fremdsprachen angeboten.
    123. Der Klassenteiler für Intensivklassen wird wieder auf zwölf Schülerinnen und Schüler gesenkt.
    124. Eine echte Lernmittelfreiheit ohne zusätzliche Kosten wird eingeführt.
    125. Lernmittel sind komplett werbefrei.
    126. Die Schulämter werden in ihrer Fachberatung gegen Missbrauch unterstützt.
    127. Schulen erhalten Schutzkonzepte gegen sexuellen Missbrauch.
    128. Die Schulpsychologie wird ausgebaut.
    129. Präventive Ansätze in der Schulpsychologie werden gefördert.
    130. Gesunde Ernährung an Schulen wird gefördert.
    131. Hessen nimmt am EU-Schulobstprogramm teil.
    132. An Schulen wird ein kostenloses und hochwertiges Mittagessen angestrebt.
    133. Schulgesundheitsfachkräfte werden flächendeckend an Schulen eingesetzt.
    134. Gesundheitsaufklärung wird an allen Schulen konzeptionell abgesichert.
    135. Die Schule vermittelt gesunde Ernährung.
    136. Die Schule fördert Bewegung.
    137. Die Schule schult den Umgang mit Erkrankungen.
    138. Die Suizidprävention an Schulen wird gestärkt.
    139. Schülerinnen und Schüler lernen in der Schule den Umgang mit Emotionen und Konflikten.
    140. Allen Kindern wird von Anfang an kostenfreie Bildung ermöglicht.
    141. Die sprachliche Bildung und Förderung im frühkindlichen Bereich soll auskömmlich finanziert werden.
    142. Die Kinderrechte in den Kindertageseinrichtungen sollen gestärkt werden.
    143. Digitales Lernen soll in der frühkindlichen Bildung ermöglicht werden.
    144. Konzepte für altersgerechte Medienbildung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe werden erarbeitet und finanziert.
    145. Jedes Kind hat von Anfang an ein Recht auf Bildung.
    146. Bildung soll von der Krippe bis zum Meister oder Master beitragsfrei werden.
    147. Elternbeiträge für Kitas werden vollständig abgeschafft.
    148. Gute frühkindliche Bildung erfordert mehr und gut qualifiziertes Personal.
    149. Kitas werden für multiprofessionelle Teams geöffnet, die im Personalschlüssel angerechnet werden.
    150. Das Schulgeld für die Ausbildung in sozialen Berufen wird abgeschafft.
    151. Das Kitapersonal soll im Tarifsystem höher eingruppiert werden.
    152. Das Personal soll für wichtige Leitungsaufgaben freigestellt werden.
    153. Für Vor- und Nachbereitung, Elternarbeit und Weiterbildung soll mehr Zeit zur Verfügung stehen.
    154. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel soll verbessert werden.
    155. Flexiblere Kita-Öffnungszeiten und ergänzende Angebote zu Randzeiten werden angestrebt.
    156. Die Kommunen werden für Gebührenfreiheit, Kitaausbau, mehr Personal und bessere Bezahlung finanziell stärker unterstützt.
    157. Das Land soll zwei Drittel der Kita-Betriebskosten finanzieren, um die Träger zu entlasten.
    158. Kita- und Krippenplätze werden gemeinsam mit den Kommunen weiter ausgebaut.
    159. Das Landesinvestitionsprogramm für den Kita- und Krippenausbau wird ausgebaut.
    160. Frühkindliche Bildung soll einen höheren Stellenwert erhalten.
    161. Ein Institut für frühkindliche Bildung soll geschaffen werden.
    162. Eltern werden bei Gründung, Ausbau und Weiterentwicklung von Elternvertretungen auf Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene unterstützt.
    163. In allen Studiengängen an hessischen Hochschulen sollen Angebote für und verpflichtende Anteile über Menschen mit Behinderung geschaffen werden.
    164. Alle Schülerinnen und Schüler sollen zumindest Grundlagen der Gebärdensprache lernen können.
    165. Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen sollen unmittelbar beschult werden.
    166. Die Zusammenarbeit mit Kitas und Schulen in der Extremismusprävention wird gestärkt.
    167. Demokratieerziehung soll bereits in den Kitas stattfinden.
    168. Schulen sollen Orte der Wertevermittlung sein.
    169. Das Erlernen demokratischer Prozesse, etwa durch Kinder- und Jugendbeteiligung und -mitbestimmung, wird im Schulalltag stärker verankert.
    170. Demokratiebildung und Medienkompetenz werden als fächerübergreifende Querschnittsthemen an Schulen etabliert.
    171. Die Schulsozialarbeit wird gestärkt.
    172. Die außerschulische politische Bildung wird verbessert.
    173. Jugendverbände werden als Träger politischer Bildung gestärkt.
    174. Die Landesstiftung für Demokratie soll politische Bildung organisieren.
    175. Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen werden beim Umgang mit religiöser und weltanschaulicher Pluralität unterstützt.
    176. Religionsunterricht wird für alle Glaubensrichtungen ermöglicht.
    177. Islamischer Religionsunterricht wird gemäß Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.
    178. Der Ethikunterricht wird als Beitrag zum Miteinander der Weltanschauungen begrüßt.
    179. An den hessischen Hochschulen soll es ausreichend Lehrstühle zur wissenschaftlichen Reflexion von Glauben und Weltanschauungen geben.
    180. Der Ausbau der islamischen Theologie an den Hochschulen wird erleichtert.
    181. Die Bildungsarbeit gegen Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wird gestärkt.
    182. Die politische Bildung wird massiv gestärkt.
    183. Aus-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote werden an den Ausbau Erneuerbarer Energien angepasst.
    184. Aus-, Weiterbildung und Qualifizierung in den Branchen der Energiewende werden gesichert und gefördert.
    185. Lehre und Forschung werden in allen Fächern in ihrer gesamten Breite gefördert.
    186. Inter- und transdisziplinäre Lehre und Forschung sowie eine ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusste Wissenschaft werden unterstützt.
    187. Der Zugang zu akademischer Bildung soll für alle möglich sein.
    188. Die weitere Öffnung des Hochschulsystems wird unterstützt.
    189. Ein Landesprogramm zur Unterstützung von Kindern aus nichtakademischen Elternhäusern wird eingeführt.
    190. Das Studium bleibt für alle gebührenfrei.
    191. Der hessische Verwaltungskostenbeitrag für Studierende wird abgeschafft.
    192. Akademische und Ausbildungsberufe werden durchlässiger zueinander gemacht.
    193. Die Möglichkeiten, ohne Abitur zu studieren, werden erweitert.
    194. Der Wechsel zwischen Ausbildung und Studium in beide Richtungen und deren Verknüpfung werden erleichtert und gefördert.
    195. Akademische Fort- und Weiterbildungsangebote für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen werden unterstützt.
    196. Es wird geprüft, wie finanzielle Zugangshürden etwa beim dualen Studium beseitigt werden können.
    197. Die Möglichkeiten für ein Teilzeitstudium werden erheblich ausgeweitet und flexibilisiert.
    198. Mehr internationale Studierende und Promovierende sollen erfolgreich zum Abschluss geführt werden.
    199. Die Studierendenwerke werden finanziell stärker unterstützt.
    200. Auf Bundesebene wird auf eine BAföG-Reform mit Anpassung an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten gedrängt.
    201. Ein Hessen-Stipendium für Berufe mit dauerhaftem Fachkräftemangel wie Landärztinnen und Lehrer wird eingeführt.
    202. Die Studienplatzkapazitäten werden ausgebaut.
    203. Ein Rechtsanspruch auf ein Masterstudium nach dem Bachelorabschluss wird eingeführt.
    204. Hochschulstandorte sollen stärker in der Fläche verankert werden.
    205. Die Ansiedlung einer Hochschule in Limburg wird unterstützt.
    206. In der Wahlperiode werden 10.000 Wohnheimplätze für Studierende auf den Weg gebracht.
    207. Ein Bund-Länder-Programm für Ausbau und Sanierung von Studierendenwohnheimen wird angestrebt.
    208. Zusätzliche Wohnkostenzuschüsse für Studierende in besonders angespannten Wohnungsmärkten werden angestrebt.
    209. Langfristig wird eine Versorgungsquote von 20 Prozent gefördertem studentischem Wohnraum angestrebt.
    210. Promovierende, Postdocs und internationale Studierende werden bei der Wohnungssuche besser unterstützt.
    211. An Hochschulen sollen alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, sozialer Herkunft und sexueller Identität gleiche Chancen haben.
    212. Gegen Diskriminierungen an Hochschulen wird konsequent vorgegangen.
    213. An Hochschulen werden flächendeckend Beratungs- und Beschwerdestellen oder Diversitätsbeauftragte geschaffen.
    214. Der barrierefreie Umbau der Hochschulen und barrierefreie Lehre werden stärker unterstützt.
    215. Eine Familiengründung soll kein Hindernis für Studium oder Wissenschaftskarriere mehr sein.
    216. Alle Studiengänge werden familienfreundlicher gestaltet.
    217. Kitaplätze für Hochschulangehörige mit Kind werden auch zu Tagesrandzeiten ausgebaut.
    218. Ein Landesprogramm zur Unterstützung von Wissenschaftlerinnen in frühen Karrierephasen wird aufgelegt, um den Frauenanteil zu steigern.
    219. Mangelnde Absicherung und unzureichend geregelte Arbeitsbedingungen an Hochschulen, auch für wissenschaftliche Hilfskräfte, sollen beendet werden.
    220. Der „Kodex für gute Arbeit“ an Hochschulen wird verbindlich ausgestaltet und auf alle Gruppen ausgeweitet.
    221. Das Übermaß an Befristungen in der Wissenschaft wird beendet.
    222. Für Postdocs wird eine Mindestquote verbindlicher Anschlusszusagen (Tenure Track) geschaffen.
    223. Mehr Festanstellungen am Fachbereich nach dem Department-Modell werden gefördert.
    224. Staatlich finanzierte Drittmittel werden stärker an die Schaffung unbefristeter Stellen geknüpft.
    225. Der TV-H wird auf studentische Hilfskräfte ausgeweitet.
    226. Studentische Hilfskräfte erhalten eine Vertretung in den Personalräten.
    227. Das Hessische Personalvertretungsgesetz regelt die Mitbestimmung studentischer Beschäftigter.
    228. Das Hessische Personalvertretungsgesetz regelt die Mitbestimmung wissenschaftlicher Beschäftigter.
    229. Ein Sofortprogramm erhöht die Entlohnung studentischer Hilfskräfte um 15 Prozent.
    230. Ein rechtsverbindlicher Rahmen garantiert Promovierenden, dass mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit der Promotion dient.
    231. Die Promotionsmöglichkeiten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden schrittweise und mit begleitender Evaluierung erweitert.
    232. Die Rahmenbedingungen für die didaktische Aus- und Fortbildung von Hochschullehrenden werden verbessert.
    233. Die im Bundesvergleich sehr hohen Lehrdeputate werden abgebaut.
    234. Der zusätzliche Vorbereitungsaufwand für neue Lehrinhalte und -methoden wird besser honoriert.
    235. Das Verhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden wird verbessert.
    236. Digitale Lehrangebote werden durch verbindliche Standards weiterentwickelt.
    237. Forschung und Lehre an Hochschulen sollen für eine digital geprägte Welt fit werden.
    238. Hochschulen sollen Wissen über KI, Algorithmen und Datenökonomie sowie deren ethische Fragen und Folgen für Berufsfelder entwickeln und vermitteln.
    239. Die Schnittstellen zwischen Forschung, Anwendung, forschenden Unternehmen und Start-ups werden gestärkt.
    240. Hessische Forschungsregionen werden bei der Bewerbung um Förderung durch die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation unterstützt.
    241. Ein hessisches Pendant zur DATI wird eingerichtet, das regionale Netzwerke unterstützt.
    242. Der Bau eines Besuchs- und Kongresszentrums am ESOC-Standort der ESA in Darmstadt wird unterstützt.
    243. Die Mittel des Digitalpakts für die Digitalisierung der Hochschulen werden aufgestockt.
    244. Das Verständnis für wissenschaftliches Denken in der Gesellschaft wird gestärkt, um Skeptizismus und Verschwörungsmythen entgegenzuwirken.
    245. Citizen-Science-Projekte werden gefördert.
    246. Flächendeckende niedrigschwellige Angebote der Wissenschaftsvermittlung werden gefördert.
    247. Transdisziplinäre Forschung zur Überwindung gesellschaftlicher Spaltung wird gefördert.
    248. Hochschulen sollen eine Vorreiterrolle bei Nachhaltigkeit einnehmen, von klimaneutralem Bau und Sanierung bis zu Lehre und Forschung.
    249. Ein Forschungsprogramm „Transformation hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft“ wird aufgelegt.
    250. Mit allen Hochschulen werden Zielvereinbarungen „Klimaneutrale Hochschule bis 2030“ abgeschlossen.
    251. Die Mitbestimmung von Studierenden, Mittelbau und nichtwissenschaftlichen Beschäftigten an Hochschulen wird ausgeweitet.
    252. Bei der Ausweitung der Hochschulmitbestimmung dienen Erfahrungen mit Viertelparität als Orientierung.
    253. Das allgemeinpolitische Mandat der Studierendenvertretung wird verbindlich festgeschrieben.
    254. Eine landesweite Studierendenvertretung wird verbindlich festgeschrieben.
    255. Für ehrenamtlich engagierte Studierende werden Urlaubssemester ermöglicht.
    256. Regelstudienzeiten werden für ehrenamtlich engagierte Studierende aufgelockert.
    257. Für die Mitarbeit in Hochschulgremien wird eine Aufwandsentschädigung eingeführt.
    258. Die Hochschulfinanzierung soll verlässlich und planbar sein.
    259. Die hessische Hochschul- und Wissenschaftsfinanzierung bleibt nicht mehr hinter der Bund-Länder-finanzierter Institute zurück.
    260. Die unterschiedlichen tatsächlichen Kosten pro Studienplatz werden in der Finanzierung wieder berücksichtigt.
    261. Nach einem Regierungswechsel gleicht ein Sofortprogramm das gestiegene Preisniveau für die Hochschulen aus.
    262. Aufgaben der „Third Mission“ erhalten eine eigenständige Finanzierung.
    263. Es werden Mittel bereitgestellt, um den „Kodex für gute Arbeit“ auszuweiten und verbindlich auszugestalten.
    264. Es werden Mittel bereitgestellt, um mehr Dauerstellen an Hochschulen einzuführen.
    265. Mit bestehenden Lehr- und Forschungsstätten wird ein Institut für globale und nachhaltige Finanzwirtschaft aufgebaut.
    266. Hochschulpartnerschaften zur energetischen Transformation, insbesondere mit Osteuropa und Afrika, werden gefördert.
    267. Die unterproportionale Beteiligung hessischer Hochschulen an europäischen Fördermitteln wird geändert.
    268. Hessische Hochschulen werden bei der Beteiligung an europäischen Hochschulallianzen unterstützt.
    269. Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung werden erleichtert und zu einer Kernerfahrung der Ausbildung gemacht.
    270. Mehrsprachigkeit wird gefördert.
    271. Austauschprogramme werden gefördert.
    272. Schulpartnerschaften werden gefördert.
    273. Das europapolitische Bildungsangebot wird weiter ausgebaut.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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