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Linke · 100% sozial

Forderungen zu Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung

Bundestagswahl 22.09.2013 · beschlossen 16.06.2013 · Original

Das Programm enthält 89 von 1.647 Forderungen zu „Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung“.

Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 89
  1. Die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern wird gestoppt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern stoppen und die Mieten deckeln. Link zum Original
  2. Die Mieten werden gedeckelt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern stoppen und die Mieten deckeln. Link zum Original
  3. Es werden mehr Wohnungen mit Sozialbindung geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir brauchen mehr Wohnungen mit Sozialbindung. Link zum Original
  4. Genossenschaften im Wohnungsbau werden gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Genossenschaften im Wohnungsbau werden gestärkt. Link zum Original
  5. Menschen, die aus ihren Wohnungen und Wohnvierteln verdrängt werden, werden in ihrem Widerstand unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir stehen an der Seite der Menschen, die aus ihren Wohnungen und Wohnvierteln vertrieben werden und sich dagegen zur Wehr setzen. Link zum Original
  6. Bezahlbarer, barrierefreier Wohnraum wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Ein Ausbau des bezahlbaren, barrierefreien Wohnraums ist dafür unerlässlich. Link zum Original
  7. Die Rechte der Mieterinnen und Mieter werden gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Rechte der Mieterinnen und Mieter stärken. Ihre Interessen müssen im Vordergrund stehen, nicht Marktgesetze und Rendite. Link zum Original
  8. Die Interessen der Mieterinnen und Mieter haben Vorrang vor Marktgesetzen und Rendite.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Rechte der Mieterinnen und Mieter stärken. Ihre Interessen müssen im Vordergrund stehen, nicht Marktgesetze und Rendite. Link zum Original
  9. Wohnen ist Teil der Daseinsvorsorge.

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    Wortlaut im Programm
    Für DIE LINKE ist Wohnen ein Teil der Daseinsvorsorge. Link zum Original
  10. Das Recht auf Wohnen wird im Grundgesetz verankert.

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    Wortlaut im Programm
    Das Recht auf Wohnen ist im Grundgesetz zu verankern. Link zum Original
  11. Kommunen werden beim Aufbau gemeinwohlorientierter, öffentlich kontrollierter wohnungswirtschaftlicher Eigenbetriebe unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir unterstützen die Kommunen beim Aufbau wohnungswirtschaftlicher Eigenbetriebe, die nicht profitorientiert, sondern gemeinwohlorientiert agieren, die öffentlich kontrollierbar sind und unmittelbar Einfluss auf gute Wohnqualität zu niedrigen Mieten nehmen. Link zum Original
  12. Ein Rekommunalisierungsfonds als Bundesprogramm ermöglicht Gemeinden den Rückerwerb privatisierter Wohnungsbestände.

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    Wortlaut im Programm
    Hierzu fordern wir einen Rekommunalisierungsfonds als Bundesprogramm, damit die Gemeinden ehemals privatisierte Wohnungsbestände wieder zurückerwerben können. Link zum Original
  13. Das Genossenschaftsrecht wird so geändert, dass Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften über Miethöhe, Investitionen und Modernisierungen selbst entscheiden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir unterstützen die Demokratisierung von Wohnungsgenossenschaften und wollen das Genossenschaftsrecht entsprechend ändern, damit die Genossenschaftsmit glieder mehr Mitsprache erhalten und über die Höhe der Miete sowie über Investitionen und Modernisierungen selbst entscheiden können. Link zum Original
  14. Wohnungsgenossenschaften legen ihre Geschäftsprozesse und Geldströme gegenüber den Mitgliedern vollständig offen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Geschäftsprozesse und Geld ströme der Genossenschaften müssen gegenüber ihren Mitgliedern vollständig offengelegt werden. Link zum Original
  15. Der soziale Wohnungsbau wird wiederbelebt und neu ausgerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Der soziale Wohnungsbau muss wiederbelebt und neu ausgerichtet werden. Er soll öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbau fördern, insbesondere auch die ökologisch-energetische Sanierung bestehender Wohnungen. Die Fördermittel dafür müssen dauerhaft erhöht und dürfen nicht am privaten Kapitalmarkt refinanziert werden. Link zum Original
  16. Der soziale Wohnungsbau fördert öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbau.

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    Wortlaut im Programm
    Der soziale Wohnungsbau muss wiederbelebt und neu ausgerichtet werden. Er soll öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbau fördern, insbesondere auch die ökologisch-energetische Sanierung bestehender Wohnungen. Die Fördermittel dafür müssen dauerhaft erhöht und dürfen nicht am privaten Kapitalmarkt refinanziert werden. Link zum Original
  17. Der soziale Wohnungsbau fördert die ökologisch-energetische Sanierung bestehender Wohnungen.

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    Wortlaut im Programm
    Der soziale Wohnungsbau muss wiederbelebt und neu ausgerichtet werden. Er soll öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbau fördern, insbesondere auch die ökologisch-energetische Sanierung bestehender Wohnungen. Die Fördermittel dafür müssen dauerhaft erhöht und dürfen nicht am privaten Kapitalmarkt refinanziert werden. Link zum Original
  18. Die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau werden dauerhaft erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    Der soziale Wohnungsbau muss wiederbelebt und neu ausgerichtet werden. Er soll öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbau fördern, insbesondere auch die ökologisch-energetische Sanierung bestehender Wohnungen. Die Fördermittel dafür müssen dauerhaft erhöht und dürfen nicht am privaten Kapitalmarkt refinanziert werden. Link zum Original
  19. Die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau werden nicht am privaten Kapitalmarkt refinanziert.

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    Wortlaut im Programm
    Der soziale Wohnungsbau muss wiederbelebt und neu ausgerichtet werden. Er soll öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbau fördern, insbesondere auch die ökologisch-energetische Sanierung bestehender Wohnungen. Die Fördermittel dafür müssen dauerhaft erhöht und dürfen nicht am privaten Kapitalmarkt refinanziert werden. Link zum Original
  20. Privatinvestoren mit öffentlicher Förderung werden zum anteiligen Bau von Sozialwohnungen verpflichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Privatinvestoren, die öffentliche Förderung in Anspruch nehmen, wollen wir zum anteiligen Bau von Sozialwohnungen verpflichten – mit dem Ziel, lebendige vielfältige Quartiere zu entwickeln. Link zum Original
  21. Die Mietpreisbindung gilt unbefristet.

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    Wortlaut im Programm
    Die Mietpreisbindung muss unbefristet sein. Link zum Original
  22. Die staatliche Wohnraumförderung wird fortgeführt und ausgeweitet.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE will die staatliche Wohnraumförderung fortführen, ausweiten und sie dort, wo Wohnungen fehlen, auf die direkte Förderung des Neubaus von Wohnungen konzentrieren. Link zum Original
  23. Wo Wohnungen fehlen, konzentriert sich die Wohnraumförderung auf den direkt geförderten Neubau.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE will die staatliche Wohnraumförderung fortführen, ausweiten und sie dort, wo Wohnungen fehlen, auf die direkte Förderung des Neubaus von Wohnungen konzentrieren. Link zum Original
  24. Die soziale Wohnraumförderung ermöglicht Barriereabbau und Energieeinsparung in Beständen ohne Mieterhöhung.

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    Wortlaut im Programm
    Daneben soll soziale Wohnraumförderung sichern, dass in Wohnungsbeständen Barrieren abgebaut und Energieeinsparmaßnahmen durchgeführt werden können, ohne die Miete zu erhöhen. Link zum Original
  25. Die Länder erhalten einen garantierten, bedarfsabhängigen Zuschuss zur Wohnraumförderung, stocken ihn auf und bauen damit öffentlich-rechtliche Wohnungsbaufonds auf.

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    Wortlaut im Programm
    Die Länder sollen jährlich einen garantierten, vom Bedarf abhängigen Zuschuss für die Wohnraumförderung erhalten und diesen aus eigenen Mitteln aufstocken. Damit sollen leistungsfähige öffentlich-rechtliche Wohnungsbaufonds aufgebaut werden. Link zum Original
  26. Öffentlich-rechtliche Wohnungsbaufonds fördern den sozialen Wohnungsbau mit günstigen, an strikte Bedingungen geknüpften Baukrediten und Eigenkapitalbeteiligungen an gemeinnützigen Wohnungsunternehmen.

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    Wortlaut im Programm
    Damit sollen leistungsfähige öffentlich-rechtliche Wohnungsbaufonds aufgebaut werden. Aus diesen Sondervermögen soll der soziale Wohnungsbau / die soziale Wohnraumförderung durch günstige, an strikte Bedingungen geknüpfte Baukredite und durch die Beteiligung der Fonds am Eigenkapital öffentlich-gemeinnütziger Wohnungsunternehmen gefördert werden. Link zum Original
  27. Jährlich entstehen mindestens 150.000 Mietwohnungen mit Sozialbindung.

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    Wortlaut im Programm
    Mindestens 150 000 Mietwohnungen mit Sozialbindung müssen jährlich entstehen. Link zum Original
  28. Neue Sozialwohnungen werden bedarfsgerecht, barrierefrei, ökologisch und energieeffizient geplant.

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    Wortlaut im Programm
    Mindestens 150 000 Mietwohnungen mit Sozialbindung müssen jährlich entstehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese bedarfsgerecht, barrierefrei, ökologisch und energieeffizient geplant werden. Link zum Original
  29. Die mieterfeindlichen Regelungen der jüngsten Mietrechtsreform werden zurückgenommen.

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    Wortlaut im Programm
    Die mieterfeindlichen Regelungen der jüngsten Mietrechtsreform müssen zurückgenommen ein neues Verbandsklagerecht für Mieterorganisationen geschaffen werden. Link zum Original
  30. Mieterorganisationen erhalten ein Verbandsklagerecht.

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    Wortlaut im Programm
    Die mieterfeindlichen Regelungen der jüngsten Mietrechtsreform müssen zurückgenommen ein neues Verbandsklagerecht für Mieterorganisationen geschaffen werden. Link zum Original
  31. Die Bürgerbeteiligung im Planungs- und Baurecht wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Wohnen muss demokratisch sein: DIE LINKE will die Bürgerbeteiligung im Planungs- und Baurecht ausbauen. Link zum Original
  32. Nachbarn und Betroffene ohne Eigentum werden bei Bauanfragen und Planungen beteiligt und erhalten ein Klagerecht.

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    Wortlaut im Programm
    Auch Nachbarinnen und Nachbarn und Betroffene, die nicht Eigentümerinnen und Eigentümer sind, müssen bei Bauanfragen und Planungen beteiligt werden und ggf. klagen können. Link zum Original
  33. Mieterbeiräte und Genossenschaftsmitglieder erhalten mehr Mitsprache in Entscheidungsprozessen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir unterstützen die demokratische Mitwirkung von Mieterinnen und Mietern in Mieterbeiräten sowie Mitgliedern von Genossenschaften und fordern mehr Möglichkeiten ihrer Mitsprache in Entscheidungsprozessen. Link zum Original
  34. Niemand wird wegen Eigentümerwechsels oder Umbaumaßnahmen aus seiner Wohnumwelt verdrängt.

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    Wortlaut im Programm
    Niemand darf in Folge eines Eigentümerwechsels oder aufgrund von Umbaumaßnahmen aus seiner Wohnumwelt vertrieben werden. Link zum Original
  35. Zwangsräumungen werden ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Programm
    Es darf keine Zwangsräumungen geben. Link zum Original
  36. Das Recht auf Eigenbedarfskündigung wird eingeschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    Das Recht auf Eigenbedarfskündigungen muss eingeschränkt, der Kündigungsschutz für betroffene Mieterinnen und Mieter ausgebaut werden. Link zum Original
  37. Der Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Das Recht auf Eigenbedarfskündigungen muss eingeschränkt, der Kündigungsschutz für betroffene Mieterinnen und Mieter ausgebaut werden. Link zum Original
  38. Grundstücke öffentlicher Eigentümer werden nur in Erbpacht vergeben.

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    Wortlaut im Programm
    Grundstücke öffentlicher Eigentümer dürfen nur in Erbpacht und bevorzugt an dem Gemeinwohl verpflichtete Wohnungsunternehmen vergeben werden. Link zum Original
  39. Öffentliche Grundstücke werden bevorzugt an gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen vergeben.

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    Wortlaut im Programm
    Grundstücke öffentlicher Eigentümer dürfen nur in Erbpacht und bevorzugt an dem Gemeinwohl verpflichtete Wohnungsunternehmen vergeben werden. Link zum Original
  40. Der Mietspiegel wird flächendeckend eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Mieten deckeln: Der Mietspiegel muss flächendeckend eingeführt werden und sich an allen Bestandsmieten orientieren, nicht nur an den Abschlüssen der letzten Jahre. Link zum Original
  41. Der Mietspiegel orientiert sich an allen Bestandsmieten und nicht nur an Neuabschlüssen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Mieten deckeln: Der Mietspiegel muss flächendeckend eingeführt werden und sich an allen Bestandsmieten orientieren, nicht nur an den Abschlüssen der letzten Jahre. Link zum Original
  42. Kommunen erhalten das Recht, auf Grundlage der Mietspiegel Höchstmieten festzulegen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 31 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Kommunen erhalten das Recht, auf der Grundlage dieser Mietspiegel Höchstmieten festzulegen, um den Preisanstieg zu stoppen. Link zum Original
  43. Die Nettokaltmiete in bestehenden Mietverhältnissen darf ohne Wohnwertverbesserung nur im Rahmen des Inflationsausgleichs bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Nettokaltmiete in bestehenden Mietverhältnissen darf ohne maßgebliche Wohnwertverbesserung grundsätzlich nur im Rahmen des Inflationsausgleiches maximal bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Link zum Original
  44. Mieterhöhungen allein wegen Neuvermietung werden verboten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 31 ·

    Wortlaut im Programm
    Mieterhöhungen allein wegen Neuvermietung sind unzulässig. Link zum Original
  45. Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen geben höchstens 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für Wohnen einschließlich Nebenkosten aus.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen erreichen, dass auch Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen nicht mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für angemessenen Wohnraum – also Miete, Betriebskosten, Wasser, Heizung und Strom – ausgeben müssen. Link zum Original
  46. Die Spekulation mit Wohnungen wird bekämpft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Spekulation mit Wohnungen bekämpfen. Link zum Original
  47. Die steuerbegünstigte Veräußerung von Wohngebäuden wird abgeschafft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    Die steuerbegünstigte Veräußerung von Wohngebäuden ist abzuschaffen. Link zum Original
  48. Wohnungsverkäufe im Rahmen von Firmenverkäufen werden steuerlich privaten Wohnungsverkäufen gleichgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    Wohnungsverkäufe im Rahmen von Firmenverkäufen sind steuerlich den privaten Wohnungsverkäufen gleichzusetzen. Link zum Original
  49. Kommunen erhalten ein gesetzliches Vorkaufsrecht für öffentlich geförderte Wohnungsbestände.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    Für Wohnungsbestände, die mit öffentlichen Mitteln gebaut worden sind, sollen die Kommunen ein gesetzlich geregeltes Vorkaufsrecht erhalten. Link zum Original
  50. Für Wohnungsverkäufe gilt eine Haltefrist gegen Spekulation.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    Ansonsten soll für Wohnungsverkäufe eine Haltefrist gelten, um Spekulationsgeschäften vorzubeugen. Link zum Original
  51. Alternative Wohnformen erhalten Rechtssicherheit.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    Auch für alternative Wohnformen muss es Sicherheit geben. Link zum Original
  52. Das Besetzen spekulativ leerstehender Häuser wird legalisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    Das Besetzen von spekulativ leerstehenden Häusern muss legalisiert werden. Link zum Original
  53. Alternative Wohnformen wie Kleingartenparzellen und Bauwagenplätze werden von Behörden nicht geräumt oder schikaniert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    Alternative Wohnformen, die von Bevölkerungsminderheiten aus finanziellen oder ideellen Gründen genutzt werden, z. B. Kleingarten- Parzellen, Bauwagenplätze, dürfen von den Behörden nicht »abgeräumt« oder Schikanen ausgesetzt werden. Link zum Original
  54. Unkonventionelles Wohnen wird als kulturelle Vielfalt anerkannt und rechtlich abgesichert.

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    Wortlaut im Programm
    Hier gilt es, integrative Regelungsformen der Kommunen zusammenzutragen und »unkonventionelles Wohnen« im Sinne kultureller Vielfalt anzuerkennen und rechtlich abzusichern. Link zum Original
  55. Die massenhafte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird gestoppt.

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    Wortlaut im Programm
    Die massenhafte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und die Zweckentfremdung von Mietwohnungen wollen wir stoppen. Kommunen müssen die Möglichkeit erhalten, dies auf dem Verordnungsweg zu verbieten. Link zum Original
  56. Die Zweckentfremdung von Mietwohnungen wird gestoppt.

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    Wortlaut im Programm
    Die massenhafte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und die Zweckentfremdung von Mietwohnungen wollen wir stoppen. Kommunen müssen die Möglichkeit erhalten, dies auf dem Verordnungsweg zu verbieten. Link zum Original
  57. Kommunen erhalten die Möglichkeit, Umwandlung und Zweckentfremdung per Verordnung zu verbieten.

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    Wortlaut im Programm
    Die massenhafte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und die Zweckentfremdung von Mietwohnungen wollen wir stoppen. Kommunen müssen die Möglichkeit erhalten, dies auf dem Verordnungsweg zu verbieten. Link zum Original
  58. Massenhafter Leerstand von Wohn- und Gewerberäumen wird durch Nutzung oder Umnutzung beseitigt.

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    Wortlaut im Programm
    Der massenhafte Leerstand von Wohn- und Gewerberäumen ist durch Nutzung bzw. Umnutzung zu beseitigen. Link zum Original
  59. In Gebieten mit hoher Wohnungsnachfrage werden in leerstehenden Immobilien vorrangig Wohnräume geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    In Gebieten mit hoher Wohnungsnachfrage wie in Universitätsstädten sind in leerstehenden Immobilien vorrangig Wohnräume zu schaffen. Link zum Original
  60. Kommunen können leerstehende Räume nach sechs Monaten Leerstand für Wohnzwecke herrichten und belegen.

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    Wortlaut im Programm
    Hierzu sollen die Kommunen nach einer Leerstandsfrist von sechs Monaten die Möglichkeit erhalten, die Leerstandsräume für Wohnzwecke herzurichten und zu belegen. Link zum Original
  61. Kommunen erhalten ausreichende Personalmittel zur Kontrolle, Ahndung und Beseitigung von Leerstand.

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    Wortlaut im Programm
    Für die Kontrolle, Ahndung und Beseitigung von Leerstand sind den Kommunen ausreichende Personalmittel zur Verfügung zu stellen. Link zum Original
  62. Spekulativer Leerstand wird unterbunden.

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    Wortlaut im Programm
    Leerstand aus spekulativen Gründen wollen wir unterbinden. Link zum Original
  63. Die steuerliche Absetzbarkeit von Vermietungsverlusten durch Leerstand wird eingeschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die steuerliche Absetzbarkeit von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung aufgrund von Leerstand soll eingeschränkt werden, um gewollten Leerstand aus spekulativen Gründen zu verhindern. Link zum Original
  64. Die kommunale Wohnungsaufsicht wird personell und inhaltlich ausgebaut, um Leerstand, Mietwucher und Wohnungsmängel zu bekämpfen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    Die kommunale Wohnungsaufsicht muss personell und inhaltlich ausgebaut werden, um z.B. Leerstand, Mietwucher und Wohnungsmängeln wirksam zu begegnen. Link zum Original
  65. Maklerprovisionen trägt grundsätzlich der Auftraggeber.

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    Wortlaut im Programm
    Maklerprovisionen sind grundsätzlich von der Auftraggeberin oder vom Auftraggeber zu tragen. Link zum Original
  66. Von Vermietern beauftragte Maklerkosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    Wenn eine Vermieterin oder ein Vermieter eine Maklerin oder einen Makler beauftragt, dann dürfen die Kosten nicht auf die Mieterin oder den Mieter umgelegt werden. Link zum Original
  67. Kommunale Wohnungsvermittlungsagenturen werden eingerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    Als Alternative strebt DIE LINKE die Einrichtung kommunaler Wohnungsvermittlungsagenturen an. Link zum Original
  68. Die Umlage für Sanierung und energetische Modernisierung wird von elf auf fünf Prozent gesenkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen Modernisierungen mieterfreundlich gestalten: Die Umlage für Sanierung und energetische Modernisierung ist deshalb von elf auf fünf Prozent zu reduzieren und nach einer Frist von 20 Jahren zurückzunehmen. Link zum Original
  69. Die Modernisierungsumlage wird nach 20 Jahren zurückgenommen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen Modernisierungen mieterfreundlich gestalten: Die Umlage für Sanierung und energetische Modernisierung ist deshalb von elf auf fünf Prozent zu reduzieren und nach einer Frist von 20 Jahren zurückzunehmen. Link zum Original
  70. Die energetische Gebäudesanierung wird öffentlich gefördert, damit sie nicht einseitig Mieter belastet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 32 ·

    Wortlaut im Programm
    Die energetische Gebäudesanierung muss öffentlich gefördert werden, damit sie nicht einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter geht. n Die entsprechende Bundesförderung ist bedarfsgerecht aufzustocken (5 Milliarden). Link zum Original
  71. Die Bundesförderung für energetische Gebäudesanierung wird bedarfsgerecht auf 5 Milliarden Euro aufgestockt.

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    Wortlaut im Programm
    Die energetische Gebäudesanierung muss öffentlich gefördert werden, damit sie nicht einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter geht. n Die entsprechende Bundesförderung ist bedarfsgerecht aufzustocken (5 Milliarden). Link zum Original
  72. Nach energetischen Sanierungen darf die Miete nicht stärker steigen als die Einsparung (Warmmietenneutralität).

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    Wortlaut im Programm
    Die Mieterinnen und Mieter dürfen nach den baulichen Eingriffen nicht mehr Miete zahlen müssen, als sie infolge dieser Maßnahmen einsparen (Warmmietenneutralität). Link zum Original
  73. Menschen mit Transferleistungen oder geringem Einkommen werden nicht aus ihren Wohnungen verdrängt.

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    Wortlaut im Programm
    Menschen, die Transferleistungen erhalten, z. B. Hartz-IV-Betroffene, oder geringes Einkommen erzielen, dürfen aus ihren Wohnungen nicht verdrängt werden: Link zum Original
  74. Das Wohngeld wird individualisiert und auf die Bruttowarmmiete bezogen.

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    Wortlaut im Programm
    Das Wohngeld muss individualisiert und auf die Bruttowarmmiete bezogen werden, die regionalen Wohngeldtabellen sollen überprüft und angepasst werden. Heizkosten müssen wieder im Wohngeld enthalten sein. Link zum Original
  75. Die regionalen Wohngeldtabellen werden überprüft und angepasst.

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    Wortlaut im Programm
    Das Wohngeld muss individualisiert und auf die Bruttowarmmiete bezogen werden, die regionalen Wohngeldtabellen sollen überprüft und angepasst werden. Heizkosten müssen wieder im Wohngeld enthalten sein. Link zum Original
  76. Heizkosten werden wieder in das Wohngeld einbezogen.

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    Wortlaut im Programm
    Das Wohngeld muss individualisiert und auf die Bruttowarmmiete bezogen werden, die regionalen Wohngeldtabellen sollen überprüft und angepasst werden. Heizkosten müssen wieder im Wohngeld enthalten sein. Link zum Original
  77. Ostdeutsche Wohnungsunternehmen werden von Altschulden entlastet.

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    Wortlaut im Programm
    Die ostdeutschen Wohnungsunternehmen sind bei den Altschulden zu entlasten. Link zum Original
  78. Der Bund unterstützt den Stadtumbau Ost weiterhin.

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    Wortlaut im Programm
    Der Stadtumbau Ost ist vom Bund weiterhin zu unterstützen, darf aber nicht zur Wohnungsverknappung führen und muss die Qualitätsverbesserung der Wohnungen zum Ziel haben. Link zum Original
  79. Der Stadtumbau Ost führt nicht zur Wohnungsverknappung und zielt auf bessere Wohnqualität.

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    Wortlaut im Programm
    Der Stadtumbau Ost ist vom Bund weiterhin zu unterstützen, darf aber nicht zur Wohnungsverknappung führen und muss die Qualitätsverbesserung der Wohnungen zum Ziel haben. Link zum Original
  80. Die Städtebauförderung des Bundes wird bedarfsgerecht ausgestattet.

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    Wortlaut im Programm
    Die Städtebauförderung des Bundes (Stadtumbau, Soziale Stadt, Denkmalschutz u. a. ) ist bedarfsgerecht auszustatten und programmatisch so fortzuentwickeln, dass Städte, Gemeinden und Regionen in die Lage versetzt werden, die unterschiedlichen Herausforderungen der demografischen Entwicklung, des sozialen Zusammenhalts und des energetischen Umbaus zu bewältigen. Link zum Original
  81. Die Städtebauförderung wird so weiterentwickelt, dass Kommunen demografischen Wandel, sozialen Zusammenhalt und energetischen Umbau bewältigen können.

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    Wortlaut im Programm
    Die Städtebauförderung des Bundes (Stadtumbau, Soziale Stadt, Denkmalschutz u. a. ) ist bedarfsgerecht auszustatten und programmatisch so fortzuentwickeln, dass Städte, Gemeinden und Regionen in die Lage versetzt werden, die unterschiedlichen Herausforderungen der demografischen Entwicklung, des sozialen Zusammenhalts und des energetischen Umbaus zu bewältigen. Link zum Original
  82. Städtebauförderung, Stadtumbauprogramme und das Programm Soziale Stadt werden bedarfsgerecht mit Bundesmitteln ausgestattet.

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    Wortlaut im Programm
    Städtebauförderung, Stadtumbauprogramme und das Programm »Soziale Stadt« sind bedarfsgerecht mit entsprechenden Bundesmitteln auszustatten und programmatisch so fortzuentwickeln, dass Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, die Herausforderungen der demografischen Entwicklung, des Stadtumbaus und der Konversion, des sozialen Zusammenhalts und der Integration sowie des Klimawandels und des energetischen Umbaus zu bewältigen. Link zum Original
  83. Die Städtebauprogramme werden so weiterentwickelt, dass Städte und Gemeinden demografischen Wandel, Stadtumbau, Konversion, Zusammenhalt, Integration, Klimawandel und energetischen Umbau bewältigen können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 58 ·

    Wortlaut im Programm
    Städtebauförderung, Stadtumbauprogramme und das Programm »Soziale Stadt« sind bedarfsgerecht mit entsprechenden Bundesmitteln auszustatten und programmatisch so fortzuentwickeln, dass Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, die Herausforderungen der demografischen Entwicklung, des Stadtumbaus und der Konversion, des sozialen Zusammenhalts und der Integration sowie des Klimawandels und des energetischen Umbaus zu bewältigen. Link zum Original
  84. Die ostdeutschen Wohnungsbauunternehmen werden von ihren Altschulden von etwa sieben bis acht Milliarden Euro befreit.

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    Wortlaut im Programm
    Dazu gehört, dass die ostdeutschen Wohnungsbauunternehmen von den sogenannten Altschulden (etwa sieben bis acht Milliarden Euro) befreit, diese im Interesse der Mieterinnen und Mieter einerseits und der öffentlichen Unternehmen andererseits gestrichen werden und durch die bislang profitierenden Banken zu tragen sind. Link zum Original
  85. Die gestrichenen Altschulden der ostdeutschen Wohnungsbauunternehmen tragen die bislang profitierenden Banken.

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    Wortlaut im Programm
    Dazu gehört, dass die ostdeutschen Wohnungsbauunternehmen von den sogenannten Altschulden (etwa sieben bis acht Milliarden Euro) befreit, diese im Interesse der Mieterinnen und Mieter einerseits und der öffentlichen Unternehmen andererseits gestrichen werden und durch die bislang profitierenden Banken zu tragen sind. Link zum Original
  86. Ein verbindlicher Plan bis 2050 mit stufenweisen Klassen für den energetischen Gebäudezustand soll die Sanierungsraten verdoppeln.

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    Wortlaut im Programm
    Um die Sanierungsraten bei der energetischen Gebäudesanierung zu verdoppeln, soll ein bis 2050 reichender verbindlicher Plan erstellt werden, der anspruchsvolle, stufenweise zu erreichende Klassen für den energetischen Zustand von Gebäuden enthält. Link zum Original
  87. Der öffentliche Raum und die Stadt werden als Lebensraum zurückgewonnen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 66 ·

    Wortlaut im Programm
    Statt erzwungener, ungewollter Mobilität wollen wir eine Wiederaneignung des Öffentlichen und der Stadt als Lebensraum. Link zum Original
  88. Ein weiterer starker Anstieg der Immobilienpreise in touristischen Schwerpunkten soll verhindert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen verhindern, dass die Immobilienpreise in touristischen Schwerpunkten weiter explodieren. Der Bau von Zweitwohnungen in diesen Regionen muss begrenzt werden. Link zum Original
  89. Der Bau von Zweitwohnungen in touristischen Schwerpunktregionen soll begrenzt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen verhindern, dass die Immobilienpreise in touristischen Schwerpunkten weiter explodieren. Der Bau von Zweitwohnungen in diesen Regionen muss begrenzt werden. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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