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Grüne SH · Verteidigen, was gut ist. Erneuern, was besser werden muss. Wahlprogrammentwurf Landtagswahl 2027

Bildung, Wissenschaft und Forschung: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Bildung, Wissenschaft und Forschung 375 neu, 70 geändert, 22 unverändert, 281 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Neu im Entwurf ist ein starker Fokus auf die frühe Bildung: Das letzte Kitajahr soll verpflichtend und beitragsfrei werden, ab 2027/2028 wird die Entwicklung aller Viereinhalbjährigen landesweit erfasst. An den Schulen sollen Lehrkräftestellen nach dem Sozialindex des Startchancen-Programms verteilt, Gewaltprävention und Schutzkonzepte ausgebaut und KI-Werkzeuge im Unterricht genutzt werden, bevorzugt quelloffene. Die Abschaffung der Kita-Gebühren gilt nun als langfristiges statt mittelfristiges Ziel, das BAföG soll ganz elternunabhängig werden. 2022 forderte das Programm noch ein Jahr der Klimabildung, 490 zusätzliche Stellen für Sonderpädagogik und mehr Raum für queere Vielfalt im Unterricht; das wird nicht mehr einzeln genannt. Die Gewichte verschieben sich hin zu Kita, Lehrkräftegewinnung und Schutz an Schulen. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (375)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Gute Bildung soll unabhängig vom Elternhaus zugänglich sein.
  2. Durch rückläufige Kinderzahlen frei werdende Ressourcen bleiben im Bildungssystem und stärken die Bildungseinrichtungen.
  3. Das Bildungssystem soll jedes Kind sehen, jedes Talent fördern und niemanden zurücklassen.
  4. Die frühkindliche Bildung erhält einen besonderen Schwerpunkt.
  5. Bildungseinrichtungen erhalten mehr Freiräume für Entscheidungen vor Ort, ohne zentrale Standards infrage zu stellen.
  6. Kitas und Schulen sollen sich an den Kindern ausrichten, nicht umgekehrt.
  7. Kinder und Jugendliche mit schwierigen Startbedingungen erhalten besondere Unterstützung im Bildungsweg.
  8. Bildung und Betreuung werden von den Kindern und Jugendlichen aus gedacht.
  9. Bestehende Ressourcen bleiben trotz sinkender Schülerzahlen an den Schulen und fließen in Qualität und Entlastung.
  10. Bei der Verteilung von Personal und Mitteln an Schulen werden Sozialraumfaktoren berücksichtigt.
  11. Es gibt passgenaue Unterstützung, damit Studium oder Meisterausbildung nicht am Geld scheitern.
  12. Beruflichen Schulen kommt weiterhin eine besondere Bedeutung zu.
  13. Bildungspolitik umfasst lebenslanges Lernen und Weiterbildungsmöglichkeiten im Erwachsenenalter.
  14. Gelder, die durch sinkende Kinderzahlen frei werden, bleiben im Bildungssystem, um Kitas und Schulen zu stärken.
  15. Das letzte Kitajahr wird verpflichtend.
  16. Das letzte Kitajahr wird beitragsfrei.
  17. Längeres gemeinsames Lernen bis zur sechsten Klasse wird erprobt.
  18. Hausaufgaben an Grundschulen werden abgeschafft.
  19. Die Schulbegleitung wird flexibilisiert und weiterentwickelt.
  20. Für Lehrkräfte werden neue Arbeitszeitmodelle entwickelt.
  21. Lehrkräfte werden durch eine Reduzierung ihrer Aufgaben entlastet.
  22. Die Verteilung finanzieller und personeller Ressourcen im Bildungsbereich orientiert sich stärker an Sozialraumfaktoren.
  23. Ein Azubiwerk soll Wohnraum für Auszubildende schaffen und sie beraten.
  24. Die Verwaltungsgebühren an den Hochschulen werden abgeschafft.
  25. Das Land unterstützt Kreise und kreisfreie Städte besser bei der Kita-Bedarfsplanung, um den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz zu sichern.
  26. Bei vorübergehend sinkenden Anmeldezahlen werden Kita-Angebotsstrukturen nicht abgebaut.
  27. Frei werdende Kapazitäten und Mittel werden zur Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte in Kitas genutzt.
  28. Kita-Gruppen werden verkleinert.
  29. Kitas erhalten bedarfsgerechtere Öffnungszeiten.
  30. Kleine Kitas in Dörfern bleiben erhalten.
  31. Die praxisintegrierte Erzieherausbildung soll im Meister-BAföG gleichwertig anerkannt werden.
  32. Die Qualität frühkindlicher Bildung wird systematischer und wissenschaftlich fundierter betrachtet.
  33. Es wird eine unabhängige, datengestützte Qualitätsentwicklung der Kitas eingeführt.
  34. Das Land erhebt eigene wissenschaftliche Datengrundlagen zur frühkindlichen Bildung in Kooperation mit Wissenschaft, Trägern und Fachkräften.
  35. Die Ergebnisse der Datenerhebung fließen in Kita-Praxis, Fachkräfteausbildung und Landespolitik ein.
  36. Die Zusammenarbeit der Unterstützungsprogramme für Kitas und der Mitteleinsatz werden evaluiert.
  37. Das Kindertagesförderungsgesetz erhält eine Experimentierklausel zur Erprobung innovativer Ansätze unter Wahrung der Qualitätsstandards.
  38. Der Wechsel von Tagesmüttern und Tagesvätern aus der Kindertagespflege in die Kita wird erleichtert.
  39. Kitas erhalten eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung.
  40. Die Evaluation der Kita-Finanzierungsparameter wird regelmäßig zur Nachbesserung genutzt.
  41. Das Personalbudget im Kita-Gesetz wird so weiterentwickelt, dass es die Personalstruktur vor Ort abbildet.
  42. Die Sachkosten der Kitas werden transparent und nachvollziehbar definiert.
  43. Die Fachkraft-Kind-Relation in Kitas soll verbessert werden.
  44. Das Personalbudget der Kitas wird im Rahmen verfügbarer Fachkräfte und Mittel erhöht.
  45. Der Auf- und Ausbau kitaübergreifender Springerpools wird gefördert.
  46. Kinder sollen in der Kita lernen, Wünsche auszudrücken, einander zuzuhören und Verantwortung zu übernehmen.
  47. Demokratiebildung beginnt bereits in der Kita.
  48. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird in den Kitas verankert.
  49. Naturpark-Kitas, Nationalparkschulen und die Bildungsinitiative Biodiversität werden ausgebaut und verstetigt.
  50. Das Programm „Bewegungskitas“ wird gemeinsam mit Sportakteuren, Verbänden und Fachkräften gestärkt.
  51. Kulturelle Bildung sowie Musik-, Tanz-, Kunst- und Theaterprojekte in Kitas werden gefördert.
  52. Eine Zusatzqualifikation für kulturelle Bildung gilt als Weg, mehr Menschen für die Kita-Arbeit zu gewinnen.
  53. Vorleseprojekte sollen auf ehrenamtliches Engagement setzen und gezielt ältere Menschen einbinden.
  54. Das traumapädagogische Programm TiK-SH an Grundschulen und Förderzentren wird fortgeführt.
  55. Als Zwischenschritt bis zur Abschaffung der Kita-Gebühren wird an einer sozialen Staffelung der Gebühren festgehalten.
  56. Das Land soll die Erhebung der Kita-Gebühren zentralisieren.
  57. Die Erhebung der Kita-Gebühren soll digitalisiert werden.
  58. Alle Kinder sollen vor der Einschulung eine Kita besuchen.
  59. Das letzte Kita-Jahr vor der Schule soll verpflichtend werden.
  60. Das letzte Kita-Jahr vor der Schule soll gebührenfrei sein.
  61. Für Kita- und Ganztagsangebote soll eine übergreifende Gebührenstaffelung geschaffen werden.
  62. Für eine übergreifende Geschwisterermäßigung zwischen Kita und Ganztag wird die Datengrundlage geschaffen.
  63. Die gesetzliche Pflicht zur transparenten Berechnung der Essensbeiträge in Kitas wird verschärft.
  64. Die Mitbestimmung bei den Essensbeiträgen in Kitas wird gesetzlich gestärkt.
  65. Mit Trägern und Kommunen soll eine Deckelung der Essensbeiträge in Kitas entwickelt werden.
  66. Kitas sollen gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Förderbedarf ermöglichen können.
  67. Die bisherigen Systeme von Kita-Assistenzen, freigehaltenen Plätzen und regionalen Inklusionsmodellen werden evaluiert.
  68. Die Inklusionssysteme in Kitas sollen so zusammengeführt werden, dass Kitas systemisch gestärkt werden.
  69. Ab 2027/2028 wird die Entwicklung aller Viereinhalbjährigen in Kitas landesweit erfasst.
  70. Aus dem Entwicklungsfokus Viereinhalb soll konkrete Förderung zur Verbesserung der Schulfähigkeit folgen.
  71. Der Entwicklungsfokus Viereinhalb wird datengestützt weiterentwickelt, um den Übergang von der Kita in die Grundschule zu verbessern.
  72. Kitas und Schulen benötigen ausreichende Kapazitäten für die Zusammenarbeit beim Übergang in die Grundschule.
  73. Für den Übergang von der Kita in die Schule werden Best-Practice-Beispiele gesammelt.
  74. Präventive sonderpädagogische Förderung wird bereits in der Schuleingangsphase ausgebaut.
  75. Langfristig wird längeres gemeinsames Lernen angestrebt.
  76. Wissenschaftlich begleitete Modellversuche mit gemeinsamem Lernen bis zum Ende der sechsten Klasse sollen ermöglicht werden.
  77. Durch rückläufige Kinderzahlen frei werdende Mittel verbleiben im Bildungssystem.
  78. Freiwerdende Lehrkräftestellen werden nach der Logik des Startchancen-Programms vor allem dort eingesetzt, wo der Bedarf am höchsten ist.
  79. Für Grundschulen gilt der Grundsatz kurzer Schulwege.
  80. Um kleine Grundschulen zu erhalten, sollen innovative Ansätze wie längeres gemeinsames Lernen bis zur sechsten Klasse ermöglicht werden.
  81. Schulsport soll vorrangig Freude an Bewegung vermitteln und nicht der Leistungsmessung dienen.
  82. Die Benotung im Sportunterricht an Grundschulen wird abgeschafft.
  83. Jedes Kind soll schwimmen lernen.
  84. Die Schwimmausbildung im Schulunterricht wird gestärkt und soll alle Kinder erreichen.
  85. Hausaufgaben in der Grundschule werden abgeschafft.
  86. Schulische Schutzkonzepte sollen auch den Schutz vor psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt umfassen.
  87. Alle Schulen sollen dabei unterstützt werden, sich mit digitaler Gewalt zu befassen und Maßnahmen zu ihrer Verhütung zu ergreifen.
  88. Das Programm TiK-SH an Grundschulen und Förderzentren wird weitergeführt.
  89. Das Programm TiK-SH wird bedarfsgerecht ausgebaut.
  90. Kinder im Unterricht Deutsch als Zweitsprache sollen so gefördert werden, dass sie schnellstmöglich vollständig am Regelunterricht teilnehmen.
  91. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung wird mit Fokus auf Wohlbefinden und Bedarfe der Schülerinnen und Schüler evaluiert.
  92. Die Evaluationsergebnisse zum Ganztag sollen verbindliche Grundlage für finanziell unterlegte Verbesserungen sein.
  93. Ganztagsschulen benötigen einladende Räume, eine durchdachte Tagesstruktur und multiprofessionelle Teams.
  94. Schulen sollen Orte des Lernens, Spielens, der Begegnung, Erholung, Mitgestaltung und Unterstützung sein.
  95. Schülerinnen und Schüler sollen sich an ihren Schulen wohlfühlen.
  96. Schülerinnen und Schüler werden an allen schulischen Fragen und Entscheidungen von der Raumgestaltung bis zur Tagesstruktur beteiligt.
  97. Weitere gebundene und teilgebundene Ganztagsschulen sollen ermöglicht werden, wo Schulen, Schulträger und Eltern dies gemeinsam tragen.
  98. Beim Ausbau gebundener Ganztagsschulen liegt der Schwerpunkt zunächst auf den Startchancen-Schulen.
  99. Sport- und Kulturangebote im Ganztag werden landesweit verlässlich ausgebaut.
  100. Die Förderung von Sport- und Kulturangeboten im Ganztag wird stärker an einem Sozialindex ausgerichtet.
  101. Projekte wie „Schule trifft Kultur“ werden dauerhaft abgesichert und ausgebaut.
  102. Kooperationen von Ganztagsschulen mit Vereinen, Kulturinitiativen und der offenen Jugendarbeit werden fest verankert und zuverlässig finanziert.
  103. Personal an Ganztagsschulen benötigt faire und stabile Arbeitsbedingungen.
  104. Modelle multiprofessioneller Teams werden ausgeweitet, damit pädagogische Fachkräfte durch kombinierte Rollen im Ganztag eine Vollzeitstelle erreichen können.
  105. Für pädagogische Ganztagskräfte wird ein Pool-Modell eingeführt.
  106. Gemeinschaftsschulen und Gymnasien sollen das bestmögliche Lernumfeld bieten und erfolgreich zu einem Schulabschluss führen.
  107. Schulen sollen sich an den Kindern ausrichten und nicht umgekehrt.
  108. Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe benötigen wegen größerer struktureller Herausforderungen mehr Ressourcen.
  109. Ein inklusiver und integrativer Ansatz soll alle Schülerinnen und Schüler ohne Begrenzung zu Bestleistungen befähigen.
  110. Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe werden beim Ausbau ihrer spezifischen Angebote unterstützt.
  111. Praxisorientierter Unterricht an Gemeinschaftsschulen soll eine Alternative zur Sekundarstufe I am Gymnasium bieten.
  112. Gemeinschaftsschulen werden bei Bedarf vor Ort ermutigt, die Einrichtung einer Oberstufe zu beantragen.
  113. Die Einrichtung weiterer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen wird grundsätzlich befürwortet.
  114. Campuslösungen von Gemeinschaftsschulen gemeinsam mit Grundschulen werden unterstützt.
  115. Eignungstests für den Zugang zum Gymnasium werden abgelehnt.
  116. Der Zugang zur Oberstufe soll qualifizierten Schülerinnen und Schülern in allen Regionen offenstehen.
  117. Die Kooperationsvereinbarungen zwischen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen werden kontinuierlich weiterentwickelt.
  118. Innovative Unterrichtskonzepte sollen insbesondere an weiterführenden Schulen ermöglicht werden.
  119. Jugendliche sollen durch kontinuierliche Berufsorientierung frühzeitig auf die Wahl von Ausbildung oder Studium vorbereitet werden.
  120. Schülerinnen und Schüler erhalten bei freiwilligen Praktika über die Pflichtpraktika hinaus Unterstützung durch ihre Schule.
  121. Das Wirtschaftspraktikum in der Oberstufe wird zu einem offenen Berufsorientierungspraktikum weiterentwickelt.
  122. Das Fach Berufsorientierung in der Oberstufe wird evaluiert.
  123. Das Fach Berufsorientierung in der Oberstufe wird praxisnah weiterentwickelt.
  124. Berufsorientierung soll über ein einzelnes Unterrichtsfach in der Oberstufe hinausgehen.
  125. Berufsorientierungs-Netzwerke von Schulen mit der regionalen Wirtschaft, Praktikumsbörsen und Berufsmessen werden weiter unterstützt.
  126. Die Praktikumsplattform „Praktikum SH“ soll bekannter gemacht werden.
  127. Schulen in freier Trägerschaft und dänische Schulen gelten als wichtiger Bestandteil der Bildungslandschaft.
  128. Schulen in freier Trägerschaft sollen gut finanziert werden.
  129. Die Ursachen von Schulabbrüchen sollen besser erforscht werden.
  130. Für die Analyse von Schulabbrüchen soll eine belastbare Datenlage zu Bildungsverläufen einschließlich der beruflichen Bildung geschaffen werden.
  131. Eine Bildungs-ID wird eingeführt, um Bildungsbiografien von Jugendlichen ohne Schulabschluss nachzuvollziehen.
  132. Schülerinnen und Schüler mit Förderschulabschluss werden in der Statistik gesondert ausgewiesen.
  133. Die Bekämpfung des Lehrkräftemangels ist ein zentrales Handlungsfeld der Bildungspolitik.
  134. Gemeinsam mit der Allianz für Lehrkräftebildung sollen mehr Menschen für den Lehrberuf gewonnen werden.
  135. Lehrkräfte sollen gute Arbeitsbedingungen vorfinden.
  136. Eine Berufseingangsphase wird als dritte Phase der Lehrkräfteausbildung eingeführt.
  137. An Schulen werden flächendeckend strukturierte Mentoringprogramme für Lehrkräfte in den ersten beiden Berufsjahren eingeführt.
  138. Für Lehrkräfte sollen beim Hinzukommen neuer Aufgaben andere Aufgaben wegfallen.
  139. Aufgaben ohne pädagogischen Qualifikationsbedarf sollen von anderen qualifizierten Kräften übernommen werden können.
  140. Digitale Lösungen und KI-gestützte Werkzeuge sollen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands von Lehrkräften genutzt werden.
  141. Die Arbeitszeit von Lehrkräften soll neben Unterricht auch Vor- und Nachbereitung, Korrekturen, Elternarbeit, Fortbildung und Teamarbeit realistisch abbilden.
  142. Gemeinsam mit Lehrkräftevertretungen werden zeitgemäße Arbeitszeitmodelle entwickelt, erprobt und wissenschaftlich evaluiert.
  143. Die tatsächliche Arbeitsbelastung von Lehrkräften soll bei Beibehaltung flexibler Arbeitszeitgestaltung besser erfasst werden.
  144. Für moderne und individualisierte Lernformen muss passendes Unterrichtsmaterial verfügbar sein.
  145. Ein Materialnetzwerk für Unterrichtsmaterial wird als landesgetragene Plattform in bestehende Strukturen wie das Lernmanagementsystem eingebettet aufgebaut.
  146. Das Materialnetzwerk stellt qualitätsgesicherte Materialien für alle Schulformen und Fächer bereit, einschließlich Vorlagen für offene Lernformen.
  147. In die Entwicklung von Unterrichtsmaterial werden Lehrkräfte, Hochschulen, das IQSH, Medienzentren und zivilgesellschaftliche Partner eingebunden.
  148. Das Land soll in den Leitfäden zu den Fachanforderungen für alle Fächer ein anpassbares Beispiel-Fachcurriculum vorschlagen.
  149. Das Landesinstitut IQSH wird stärker auf wirksame Schul- und Unterrichtsentwicklung vor Ort ausgerichtet.
  150. Das IQSH soll verstärkt längerfristige und schulspezifische Unterstützungsformate anbieten.
  151. Die Angebote des IQSH werden regelmäßig evaluiert.
  152. Schulentwicklungsteams und Landesfachstellen werden gestärkt und besser vernetzt.
  153. Die Gesundheit von Lehrkräften ist ein zentrales bildungspolitisches Anliegen.
  154. Es wird geprüft, welche bürokratischen Aufgaben von Schulleitungen reduziert werden können.
  155. Lehrkräftestellen werden künftig stärker nach Bedarf anhand des Sozialindex des Startchancen-Programms statt nach Schülerzahl zugewiesen.
  156. Die bedarfsorientierte Stellenzuweisung wird durch Hochschulen im Land wissenschaftlich begleitet.
  157. Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung wie Abordnung Plus und der Anwärtersonderzuschlag werden fortlaufend auf Wirksamkeit überprüft und weiterentwickelt.
  158. Das Modell Abordnung Plus soll sozial verträglicher und mit Blick auf die Personalsituation aller Schulen umgestaltet werden.
  159. Regionale Anlaufstellen zur Lehrkräftegewinnung nach dem Dithmarscher Modell werden auf weitere Kreise mit besonderem Bedarf ausgeweitet.
  160. Unterricht in Fächern wie Theater, Musik, Kunst oder Naturwissenschaften soll über mobile Angebote wie einen Sciencebus in die Fläche getragen werden.
  161. Schulen sollen sichere Orte für Kinder, Jugendliche und Beschäftigte sein.
  162. Die Gewalt- und Mobbingprävention an Schulen wird weiter gestärkt.
  163. Schulen erhalten in Krisensituationen schnelle und kompetente Unterstützung.
  164. Die Kooperation von Polizei, Jugendhilfe und Schule zur Gewaltprävention wird fortgesetzt und verbessert.
  165. Altersgerechte Angebote zur Gewaltprävention, auch zu häuslicher Gewalt, werden für Kinder und Jugendliche ausgebaut.
  166. Pädagogische Fachkräfte erhalten gezielte Fort- und Weiterbildungen zur Gewaltprävention.
  167. Gewaltprävention soll Kinder und Jugendliche mit Behinderungen von Anfang an inklusiv berücksichtigen.
  168. Das Gewaltmonitoring an Schulen wird mit der Wissenschaft weiterentwickelt, um körperliche und psychische Gewalt besser zu erfassen.
  169. Fortbildung und Beratung für Lehrkräfte zur Prävention sexualisierter Gewalt werden ausgebaut.
  170. Das Projekt „Referenzperson für schulisches Handeln im Kontext sexuellen Kindesmissbrauchs“ wird verstetigt und weiterentwickelt.
  171. Langfristig soll an jeder Schule mindestens eine für den Umgang mit sexualisierter Gewalt qualifizierte Person verfügbar sein.
  172. Umsetzung und Qualität schulischer Schutzkonzepte werden regelmäßig stichprobenartig überprüft.
  173. Schulen werden bei der Weiterentwicklung ihrer Schutzkonzepte fachlich unterstützt.
  174. In jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt werden interdisziplinäre Strukturen für schwere schulische Krisen und Gefährdungslagen geschaffen.
  175. Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte zu psychischer Gesundheit und Krisenintervention werden weiter unterstützt.
  176. Schulprogramme zur seelischen Gesundheit wie „Verrückt? Na und!“, „MindMatters“ und „TiK-SH“ werden weiter unterstützt.
  177. Erfolgreiche Ansätze aus dem Bundesprogramm der Mental Health Coaches sollen dauerhaft an Schulen verankert werden.
  178. Schulabsentismus soll stärker beachtet werden.
  179. Die Erkenntnisse des Forschungsprojekts SANSCHO werden für Präventions- und Interventionskonzepte gegen Schulabsentismus genutzt.
  180. Schulen sollen Warnsignale für Schulabsentismus frühzeitig erkennen und mit anderen Stellen handeln können.
  181. Die Erkenntnisse des Forschungsprojekts „EduCarePaths“ werden genutzt, um Kinder und Jugendliche mit Pflegeaufgaben für Angehörige im Schulalltag besser zu erkennen.
  182. Bedarfsgerechte Unterstützungsstrukturen für Kinder und Jugendliche mit Pflegeaufgaben für Angehörige werden weiterentwickelt.
  183. Die Zahl der pflegenden Kinder und Jugendlichen in den Bildungseinrichtungen des Landes wird ermittelt.
  184. Die schulgesetzliche Regelung für Kinder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wird auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert.
  185. Für Lehrkräfte gibt es zur Inklusion regelmäßige Fortbildungen und unkomplizierte Beratungsangebote.
  186. Menschen mit Behinderungen werden von Anfang an als gleichwertige Partner an der Weiterentwicklung inklusiver Bildung beteiligt.
  187. Schulbegleitung wird stärker als Teil gemeinsamer Unterstützungsstrukturen gestaltet.
  188. Für den Einsatz von Pooling-Modellen bei Schulbegleitungen werden verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen.
  189. Der individuelle Anspruch auf Unterstützung bleibt gewahrt, insbesondere die Einzelfallhilfe für Kinder und Jugendliche mit komplexen Unterstützungsbedarfen.
  190. Eltern und Schulen sollen einen erkennbaren individuellen Unterstützungsbedarf nicht immer wieder mit umfangreichen Nachweisen belegen müssen.
  191. Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe wird gestärkt.
  192. Temporäre intensivpädagogische Maßnahmen stehen bei Bedarf an den Schulstandorten zur Verfügung.
  193. Erziehungsberatung wird als niedrigschwelliges Angebot stärker mit Kitas verzahnt.
  194. Verkürzte Beschulungen werden künftig systematisch und verbindlich dokumentiert.
  195. Die Weiterentwicklung der Förderzentren orientiert sich an inklusiver Bildung und der UN-Behindertenrechtskonvention.
  196. Förderzentren und allgemeinbildende Schulen werden schrittweise zu inklusiven Bildungszentren weiterentwickelt.
  197. Bei Schulneubauten und Sanierungen werden inklusive Standards berücksichtigt.
  198. Für die Deutsche Gebärdensprache an Schulen werden geeignete Unterrichts- und Informationsmaterialien bereitgestellt.
  199. Fortbildungsangebote zur Deutschen Gebärdensprache für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte werden ausgebaut.
  200. Der Anspruch auf notwendige assistive Medien und Technologien wird als Teilhaberecht im Schulgesetz verankert.
  201. Die Zuständigkeiten für die Beschaffung assistiver Hard- und Software werden klar geregelt.
  202. Für schulische Teilhabe werden auch Open-Source-Lösungen genutzt, wo sie geeignet sind.
  203. Mit den Datenschutzbehörden werden praxistaugliche Lösungen entwickelt, die Datenschutz und Bildungsteilhabe verbinden.
  204. Flexible Klassenmodelle für Jugendliche mit besonderen Bedarfen werden weiterentwickelt und bedarfsgerecht ausgebaut.
  205. Campusklassen ersetzen nicht die Weiterentwicklung inklusiver Strukturen.
  206. Förderschulabschlüsse werden als vollwertige Voraussetzung für Ausbildung und weitere Bildungswege anerkannt.
  207. In Förderzentren, Berufsschulen oder Werkstätten erworbene Kompetenzen werden durch einheitliche Zertifikate sichtbar gemacht.
  208. Flexible Ausbildungsmodelle tragen unterschiedlichen Lebenssituationen Rechnung und ermöglichen mehr Zeit.
  209. Pädagogische Fachkräfte in der Berufsvorbereitung werden stärker für die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen qualifiziert.
  210. Frühzeitige Berufswegekonferenzen werden fortgeführt und landesweit eingeführt.
  211. Reguläre Ausbildungsberufe werden gezielt für Jugendliche mit Behinderungen geöffnet.
  212. Schüler gestalten Schule verbindlich und mit echten Entscheidungsmöglichkeiten mit.
  213. Das eingeführte Schülerfeedback wird evaluiert.
  214. Die Beteiligung von Schülern soll wirksam und nicht nur symbolisch sein.
  215. Für Schülervertretungen werden bei Bedarf weitere Regelungen zu Handlungsfähigkeit, Beteiligungsrechten, Finanzierung und Sichtbarkeit geschaffen.
  216. Partizipation in der Schule ist für alle Schüler zugänglich.
  217. Schüler aus Förderzentren werden systematisch in die bestehenden Beteiligungsstrukturen einbezogen.
  218. Schulungen zur Prävention von Rechtsextremismus, Hass und Hetze werden fester Bestandteil des Schullebens.
  219. Beratungs- und Unterstützungsangebote gegen Extremismus für Schulen werden gestärkt.
  220. Beratungs- und Unterstützungsangebote gegen Extremismus werden flächendeckend verfügbar gemacht.
  221. Die regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus werden auskömmlich finanziert.
  222. Die Arbeit der regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus wird auf das gesamte Land ausgeweitet.
  223. Lehrkräfte und alle Menschen in Bildungseinrichtungen erhalten bei rechtsextremen Vorfällen niedrigschwellig und kurzfristig Beratung.
  224. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unterricht wird aktiv und verantwortungsvoll gestaltet.
  225. Der Einsatz von KI-Chatbots im Unterricht wird durch Fortbildungen und Materialien gefördert.
  226. Beim Einsatz von KI-Chatbots an Schulen werden quelloffene Modelle und europäisch gehostete Anwendungen auf Landesservern bevorzugt.
  227. Bei der Auswahl von KI-Werkzeugen für Schulen wird darauf geachtet, dass Trainingsdaten keine Diskriminierungsmuster verstärken.
  228. Neue Prüfungsformate an Schulen, die den Einsatz Künstlicher Intelligenz berücksichtigen, werden unterstützt.
  229. Vom Land finanzierte Aufklärungsangebote wie Elternabende sensibilisieren Familien für Chancen und Risiken digitaler Medien.
  230. Angebote wie die Kurse des Offenen Kanals werden in die Medienaufklärung einbezogen und bedarfsgerecht weiterentwickelt.
  231. Die schulgesetzlichen Einschränkungen der Smartphone-Nutzung in Grundschule und Mittelstufe werden beibehalten.
  232. Open-Source-Software wird an den Schulen des Landes schrittweise zum Standard.
  233. Der Umstieg der Schulen auf freie Software wird gemeinsam mit den Schulträgern gestaltet und unterstützt.
  234. Austauschzyklen für digitale Endgeräte von Lehrkräften richten sich künftig nach Zustand und Bedarf statt nach festen Zeitintervallen.
  235. Ein landesweites Weitergabe-Modell bereitet ausgemusterte schulische Endgeräte auf und führt sie einer weiteren Verwendung zu.
  236. Schulen erhalten Freiheit, vor Ort eigene passende Lösungen zu entwickeln.
  237. Schulen werden ermutigt, neue pädagogische Wege zu beschreiten.
  238. Der mit der Experimentierklausel für Schulen eingeschlagene Weg zur Erprobung neuer Unterrichtskonzepte wird fortgesetzt.
  239. Ein Innovationsbudget unterstützt Schulen bei ihrer Schulentwicklung.
  240. Das Bildungsministerium begleitet und fördert die Schulentwicklung inhaltlich und bezieht Erkenntnisse aus dem Austausch der Länder ein.
  241. Eine Fortbildungsreihe mit Hospitationen an verschiedenen Schulen des Landes wird eingerichtet.
  242. Schule soll ein Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche ihre Stärken entdecken und sich ohne Angst entfalten.
  243. Die Lern- und Prüfungskultur an Schulen wird zu einer Kultur des konstruktiven Feedbacks und der Förderung weiterentwickelt.
  244. Individuelle Lernentwicklungsberichte werden ausgebaut.
  245. Die Zahl der Leistungsnachweise an Schulen wird weiter reduziert.
  246. Neue, vielfältigere Formen der Leistungserfassung, die auch den Einsatz von KI berücksichtigen, werden ermöglicht.
  247. Schulen erhalten verlässliche und pädagogisch nützliche Instrumente zur Analyse von Lernprozessen.
  248. Bürokratische Testverfahren mit mehr Aufwand als Erkenntnis werden abgelehnt.
  249. Ein Instrument mit Längsschnittperspektive liefert Schulen Steuerungsinformationen und bezieht Motivation sowie soziale und emotionale Entwicklung ein.
  250. Das Land strebt eine institutionelle Kooperation mit dem Hamburger Institut für Bildungsdatenanalyse an.
  251. Schulen erhalten statt eines starren Rasters ein flexibel einsetzbares Gesamtstundenbudget.
  252. Alle an Schule tätigen Professionen werden gleichwertig an der Schulentwicklung beteiligt.
  253. Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen begleitet und wertet die Pilotprojekte aus.
  254. Hochschulen, Forschung und Lehre sind finanziell und politisch unabhängig.
  255. Es wird geprüft, wie Hochschulen durch Stiftungsvermögen und ergänzende Instrumente finanziell resilienter werden, ohne die Grundfinanzierung zu ersetzen.
  256. Der Studiengang Soziale Arbeit an der Fachhochschule Westküste wird verstetigt.
  257. Für BAföG-Anträge wird eine Bearbeitungsgarantie von drei Monaten eingeführt.
  258. Für Studierende, die als Erste in ihrer Familie studieren, werden Unterstützungsstrukturen aufgebaut.
  259. Semesterbeiträge sollen nicht zur sozialen Zugangshürde zum Studium werden.
  260. Die Verwaltungsgebühren im Semesterbeitrag werden abgeschafft.
  261. Studieren im Land soll keine Frage des Geldbeutels sein.
  262. Die Landesmittel für das Studierendenwerk werden für Neubau und energetische Sanierung von Wohnheimen deutlich aufgestockt.
  263. Eine warme Mahlzeit am Tag soll für alle Studierenden unabhängig vom Einkommen erschwinglich sein.
  264. Prekäre Beschäftigung, Kurzverträge und tariffreie Bereiche an Hochschulen werden abgelehnt.
  265. Die Landesregierung setzt sich in der Tarifgemeinschaft der Länder für einen Tarifvertrag für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte ein.
  266. Die unabhängige Vertrauensanwaltsstelle gegen Machtmissbrauch an Hochschulen dient als niedrigschwellige, vertrauliche Beschwerde- und Beratungsinstanz.
  267. KI-Forschung und KI-Professuren an den Hochschulen des Landes werden weiter ausgebaut.
  268. An Hochschulen sollen alle Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder anderen Merkmalen gleichberechtigt forschen, lehren und studieren können.
  269. Mit den Hochschulen wird eine landesweite Diversitätsstrategie mit konkreten Maßnahmen gegen Diskriminierung entwickelt.
  270. Compliance-Richtlinien mit verbindlichen Standards werden über Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen abgesichert.
  271. Beratungs- und Begleitangebote an Hochschulen werden mit einer vertraulichen, unabhängigen Erst- und Verweisberatung ausgebaut.
  272. Hochschulinterne Beschwerdestellen und Ombudspersonen werden gestärkt.
  273. Die Unabhängigkeit hochschulinterner Beschwerdestellen und Ombudspersonen wird gesichert.
  274. Hochschulinterne Beschwerdestellen werden zur statistischen Erfassung von Beschwerdemustern verpflichtet.
  275. Für den wissenschaftlichen Nachwuchs gibt es unabhängige Stellen für Referenzen, Förderung und Unterstützung.
  276. Feministische und intersektionale Perspektiven werden in Forschung, Lehre und Hochschulstrukturen gestärkt.
  277. Gezielte Förderprogramme für Mütter in der Wissenschaft, besonders in Promotions- und Postdoc-Phase, werden aufgebaut.
  278. Strukturelle Nachteile für Absolventen von Fachhochschulen werden abgebaut.
  279. Die Durchlässigkeit im Hochschulsystem wird gestärkt.
  280. In den Hochschulverwaltungen wird eine Willkommenskultur gelebt.
  281. Internationale Studierende und Wissenschaftler sollen nicht an bürokratischen Sprachbarrieren scheitern.
  282. Hochschulen mit internationalen Studiengängen werden bei mehrsprachigen und diskriminierungsfreien Verwaltungsstrukturen unterstützt.
  283. Hochschulen werden unterstützt, Fortbildungsangebote für mehrsprachige und diskriminierungsfreie Verwaltung für ihre Beschäftigten dauerhaft zu schaffen.
  284. Die Beteiligung der Hochschulen des Landes an europäischen Hochschulallianzen wird langfristig strukturell abgesichert.
  285. Die duale Ausbildung wird ausgebaut, wo es sinnvoll ist.
  286. Die duale Ausbildung wird attraktiver und gerechter gestaltet.
  287. Schüler, Eltern und pädagogische Fachkräfte werden niedrigschwellig über Unterstützungsangebote zur Berufsorientierung informiert.
  288. Das Azubiwerk wird verstetigt.
  289. Das Azubiwerk wird regelmäßig evaluiert.
  290. Das Azubiwerk wird weiter ausgebaut.
  291. Das Azubiwerk bietet Auszubildenden im ganzen Land Unterstützung, Vernetzung, Beratung und Wohnraum.
  292. Das Azubiwerk wird langfristig zur zentralen Anlaufstelle für alle Fragen der Ausbildung.
  293. Eine landesweite Vertretung der Auszubildenden wird eingerichtet.
  294. Schülerinnen und Schüler sind künftig strukturell im Kuratorium des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung vertreten.
  295. Das Programm zur Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein wird systematisch evaluiert.
  296. Auf Grundlage der Evaluation werden weitere Standorte des Programms zur Ausbildungsvorbereitung ausgebaut.
  297. Berufliche Bildung soll überall im Land erreichbar sein, auch in kleinen Gemeinden.
  298. Digitale Lehrformate in der beruflichen Bildung werden gezielt weiterentwickelt.
  299. Hybride Unterrichtsmodelle an Berufsschulen werden ermöglicht und ausgebaut, vor allem bei theoretischen Inhalten und langen Anfahrtswegen.
  300. Allgemeine, politische und kulturelle Weiterbildung sowie berufliche Qualifizierung werden gestärkt.
  301. Die Weiterbildungsberatung wird besser vernetzt.
  302. Niedrigschwellige und mehrsprachige Zugänge zur Weiterbildung werden ausgebaut.
  303. Finanzielle Hürden für Weiterbildung werden gesenkt.
  304. Anreizsysteme für Weiterbildung werden ergänzend zu bestehenden ausgebaut.
  305. Die Grundbildungszentren werden verstetigt und bedarfsgerecht weiterentwickelt.
  306. Bildung für nachhaltige Entwicklung gilt als zentrale Aufgabe der Erwachsenen- und Weiterbildung.
  307. Bildung für nachhaltige Entwicklung und die globalen Nachhaltigkeitsziele werden stärker in Bildungsangeboten, in der Qualifizierung von Lehrenden und in den Strukturen der Weiterbildung verankert.
  308. Der Zusammenhang von Herkunft und Bildungschancen wird durchbrochen.
  309. Der Austausch zwischen Kommunalpolitik und Schulen wird verstärkt, damit sich Kinder und Jugendliche im Unterricht über Beteiligungsmöglichkeiten informieren können.
  310. Für alle in Schleswig-Holstein lebenden Kinder gilt eine Schulpflicht.
  311. Die Zahl der Masterstudienplätze in Psychologie wird so erhöht, dass alle erfolgreichen Bachelorabsolventen einen Masterplatz erhalten können.
  312. Die Einrichtung eines Zertifikatsstudiums „Primärärztliche Versorgung“ an der Universität Kiel wird unterstützt.
  313. Schulen werden stärker für die Situation junger pflegender Angehöriger sensibilisiert.
  314. Ausbildung und Studium in den Gesundheitsfachberufen bleiben kostenfrei.
  315. Hochschulen werden beim Auf- und Ausbau von Studiengängen in Pflegewissenschaften, Pflegemanagement, Advanced Practice Nursing und Community Health Nursing unterstützt.
  316. Berufliche und akademische Qualifikationen werden besser verzahnt und systematisch angerechnet.
  317. Das Modell zur Bildungsarchitektur der Pflege (BAPID) wird Grundlage einer landesweiten Weiterbildungsstruktur mit Anerkennung erworbener Kompetenzen.
  318. Der Ausbau der Ganztagsangebote wird weiter vorangetrieben.
  319. Angebote wie MILeNa.SH, lüttIng. und die MINT-Studienorientierung an den Hochschulen werden ausgebaut.
  320. Die Studien- und Berufsorientierung im MINT-Bereich ist klischeefrei und bietet praktische Einblicke in Forschung und Technik.
  321. Mentoring-, Vernetzungs- und Unterstützungsangebote für Studentinnen werden ausgebaut.
  322. Hochschulen werden dabei unterstützt, wirksam gegen Sexismus, sexuelle Belästigung und Machtmissbrauch vorzugehen.
  323. Schulbildung zielt bei Kindern mit Behinderungen, wo möglich und gewünscht, auf eine Beteiligung am allgemeinen Arbeitsmarkt ab.
  324. Über Berufswegekonferenzen und andere Mittel werden frühzeitig Wege in den Arbeitsmarkt aufgezeigt und Menschen beim Beschreiten unterstützt.
  325. Die dänischen Kitas werden weiterhin entsprechend ihrer eigenen Bedarfe besonders unterstützt.
  326. Regional- und Minderheitensprachen werden schon in den Kitas gefördert, damit sie dauerhaft erhalten bleiben.
  327. Friesisch wird als anerkannte Wahlsprache im Abitur gestärkt.
  328. Sprachkompetenz in Friesisch und Dänisch wird in Lehramtsausbildung und Studienangebot offensiver beworben.
  329. Das Landesantidiskriminierungsgesetz wird durch niedrigschwellige Angebote an Schulen verankert.
  330. Schulzeugnisse werden künftig auf den selbst gewählten Namen im DGTI-Ergänzungsausweis ausgestellt.
  331. In den Schulen werden Ansprechstellen eingerichtet.
  332. An der Koordinierungsstelle des IQSH am Zentrum für Prävention werden Fortbildungsangebote aufgebaut.
  333. Das traumapädagogische Programm „TiK-SH“ für Fachpersonal an Kitas und Schulen wird fortgeführt.
  334. Kleine Kinder sollen früh gefördert und in ihrer Sprachbildung unterstützt werden.
  335. Mit der Kompetenzerfassung bei Viereinhalbjährigen durch Kita und Grundschule sollen Kinder vor Schulbeginn in ihrer Sprachentwicklung unterstützt und bei Bedarf wöchentlich intensiv gefördert werden.
  336. Sprach-Kitas und Perspektiv-Kitas sollen weiter ausgebaut werden.
  337. Die politische Bildung an den Zentren für Deutsch als Zweitsprache wird gestärkt.
  338. Politische Bildung wird an den Zentren für Deutsch als Zweitsprache von Beginn an in den Unterricht eingebunden.
  339. Kulturvermittlung wird in der Aus- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte und in Qualifizierungsangeboten für Künstler stärker verankert.
  340. Das Programm „Kultur trifft Schule – Schule trifft Kultur“ wird fortgeführt.
  341. Alle Kinder sollen unterschiedliche Weltanschauungen und Religionen kennenlernen können.
  342. Gemeinsam mit allen Beteiligten wird ein Unterricht entwickelt, der Konfessionen und Glaubensrichtungen zusammenführt und das Verständnis für unterschiedliche Weltanschauungen und säkulare Werte stärkt.
  343. Sportvereine werden in die Ganztagsbetreuung eingebunden.
  344. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung werden Sportvereine verbindlich als Partner der Schulen einbezogen.
  345. Die schulischen Angebote zum Schwimmenlernen werden gestärkt.
  346. Die Ausbildungskapazitäten für Lehrkräfte mit Schwimmlehrbefähigung werden ausgeweitet.
  347. Die Fortschritte der Fusionsforschung werden begrüßt.
  348. Die Forschung zum Carbon Management in Schleswig-Holstein wird gestärkt.
  349. Beim GEOMAR wird ein Forschungszentrum zum Carbon Management aufgebaut.
  350. Kulturelle Formate der Umweltbildung wie Filmfestivals und Kooperationen mit Künstlern und Jugendgruppen sollen gestärkt werden, wo sie Teil eines Bildungsansatzes sind.
  351. Die Bestrebungen zum Verzicht auf Tierversuche an Hochschulen werden intensiviert.
  352. Die landwirtschaftliche Berufsausbildung soll den Wandel der Landwirtschaft abbilden.
  353. Ein gemeinsames Curriculum für alle landwirtschaftlichen Auszubildenden enthält bis zu 50 Prozent ökorelevante Inhalte.
  354. Der Ausbildungsberuf Moorwirtin bzw. Moorwirt wird eingeführt.
  355. Fortbildungsmodule ermöglichen ausgebildeten Landwirtinnen und Landwirten, Inhalte der Moorwirt-Ausbildung nebenberuflich zu erlernen.
  356. Die Juristenausbildung wird modernisiert.
  357. Das Studium der Rechtswissenschaften ist grundsätzlich reformbedürftig.
  358. Das Land setzt sich in der Justizministerkonferenz für einen kleineren Pflichtfachstoffkatalog ein.
  359. Juristisches Personal soll den rechtlichen Umgang mit sexualisierter Gewalt besser lernen.
  360. Das Sexualstrafrecht wird stärker in den juristischen Lehrplänen verankert.
  361. Lehrkräfte erhalten im Landesdemokratiezentrum eine geschulte Ansprechperson zum Thema Extremismus.
  362. An Schulen mit islamistischen Vorfällen oder Radikalisierungsverdacht wird auch generelle Präventionsarbeit in den betroffenen Jahrgängen geleistet.
  363. Ehrenamtliches Engagement wird bei den BAföG-Regelungen stärker berücksichtigt.
  364. Freiwilliges Engagement wird in Schule, Ausbildung und Studium sichtbarer gemacht.
  365. Die Einrichtung einer landesweiten Hochschulbaugesellschaft zum Abbau des Sanierungsbedarfs der Hochschulen wird geprüft.
  366. Schleswig-Holstein wird als Zentrum für sicherheitsrelevante Forschung weiter ausgebaut.
  367. Das Erasmus+-Programm wird gestärkt.
  368. Die europäischen Austauschprogramme werden stärker für Auszubildende geöffnet.
  369. Die Meisterausbildung wird gestärkt.
  370. Der Zugang zur Meisterqualifikation im Handwerk wird deutlich erleichtert.
  371. Die finanzielle Unterstützung für angehende Meisterinnen und Meister wird ausgebaut.
  372. Innovation, Forschung und Transfer werden gestärkt und strategisch zusammengebracht.
  373. Medienkompetenz und digitale Aufklärung werden in Schulen, Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit gestärkt.
  374. Peer-to-Peer-Programme wie die Medienscouts werden ausgeweitet.
  375. Peer-to-Peer-Programme wie die Medienscouts werden dauerhaft gefördert.

GeändertFortgeführt, aber geändert (70)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Bei der Bildung wird nicht gespart.
  2. Herkunft und Geldbeutel sollen nicht über den Bildungsweg entscheiden, und alle jungen Menschen sollen die nötige Unterstützung bekommen.
  3. Jugendliche ohne Abschluss erhalten gezielte Unterstützung für ihren Bildungsweg.
  4. Qualitätsentwicklung in Kitas hat Vorrang vor Rückbau.
  5. Inklusion in Kitas wird gestärkt.
  6. Es wird weiter in Ausbildung und Qualifikation von Kita-Fachkräften investiert.
  7. Das Programm „Fachkräfte Stärken“ einschließlich der praxisintegrierten Ausbildung wird evaluiert und weiterentwickelt.
  8. Kinderrechte und Partizipation in Kitas werden gestärkt.
  9. Niedrigschwellige Vorleseangebote für Kinder sollen landesweit gefördert und ausgebaut werden.
  10. Die Kita-Gebühren sollen langfristig abgeschafft werden.
  11. Die Staffelung der Kita-Gebühren soll über einen automatischen Zugriff auf die Steuerdaten der Eltern sozial gerecht gestaltet werden.
  12. Die Geschwisterermäßigung wird ausgeweitet, auch auf Schulkinder im Ganztag.
  13. Kitas mit Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf erhalten weiterhin zusätzliches heilpädagogisches Personal.
  14. Für Kitas und Schulen werden Empfehlungen zum Übergang und zur Kooperation herausgegeben.
  15. Schulen sollen Bewegung als festen Bestandteil des Schulalltags verankern, etwa durch bewegte Pausen und Kooperationen mit Sportvereinen.
  16. Schulen werden stärker dabei unterstützt, Lehrkräfte für den Schwimmunterricht zu qualifizieren.
  17. Gemeinsam mit Kommunen und Vereinen sollen ausreichende Schwimmbadkapazitäten gesichert werden.
  18. Die Lehrkräfte für den Unterricht Deutsch als Zweitsprache an Grundschulen bleiben im System.
  19. Kultur, Bewegung und Sport sollen feste und hochwertige Bestandteile des Ganztagsangebots werden.
  20. Beim Ganztagsausbau wird eng mit Sportvereinen, Musikschulen, Kultureinrichtungen und Trägern der Jugendarbeit zusammengearbeitet.
  21. Der Sozialindex des Startchancen-Programms wird künftig auch bei der Vergabe weiterer personeller und finanzieller Ressourcen an Schulen herangezogen.
  22. Die Reduzierung der Finanzierungszuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft wird neu geprüft.
  23. Studierende, die bereits eigenverantwortlich an Schulen unterrichten, werden durch Mentoring stärker begleitet.
  24. Der Arbeitsschutz an Schulen erhält mehr Aufmerksamkeit.
  25. Schulleitungen werden bei administrativen Aufgaben entlastet.
  26. Gemeinsam mit den Schulträgern sollen Verwaltungskräfte zur Entlastung der Schulleitungen etabliert werden.
  27. Inklusive Didaktik, Umgang mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und interprofessionelle Zusammenarbeit werden fester Bestandteil aller Lehramtsstudiengänge und des Vorbereitungsdienstes.
  28. Pooling-Modelle für Schulbegleitungen werden gemeinsam mit Schulen und Trägern weiterentwickelt.
  29. Ein verbindlicher Rahmen für die Schulbauplanung berücksichtigt Barrierefreiheit, Differenzierungsräume und Förderbedarfe von Anfang an.
  30. Campusklassen gelten als Übergangslösung zu mehr gemeinsamem Lernen für Schüler mit den Förderschwerpunkten geistige oder körperliche Entwicklung.
  31. Es gibt niedrigschwellige Möglichkeiten zum Nachholen von Schulabschlüssen.
  32. Das Schülerfeedback wird so weiterentwickelt, dass Lehrkräfte und Schulleitungen die Rückmeldungen in Schulentwicklung und Unterricht einbeziehen.
  33. Schüler aus Förderzentren erhalten eine wirksame Interessenvertretung auf Landesebene.
  34. Demokratiebildung, Medienkompetenz und soziale Handlungsfähigkeit werden als verbindliche fächerübergreifende Querschnittsaufgabe in allen Schulformen gestärkt.
  35. Lehrkräfte werden durch Fort- und Weiterbildungen beim sinnvollen und kritischen Einsatz von KI im Unterricht unterstützt.
  36. Junge Menschen und alle Bürger sollen Informationen kritisch bewerten, Manipulation erkennen und souverän mit digitalen Medien umgehen können.
  37. Handreichungen und Unterrichtsmaterialien zur Medienbildung werden systematisch weiterentwickelt und an wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst.
  38. Die Stundentafel wird grundlegend reformiert, um Schulen mehr pädagogische Freiheit zu geben.
  39. An Gemeinschaftsschulen werden Pilotprojekte zu multiprofessioneller Teamarbeit gestartet.
  40. Mit den Kommunen wird ermittelt, wie eine landesweite Schulbauberatung Schulträger bei pädagogisch passender Planung unterstützen kann.
  41. Hochschulen werden nachhaltig und gerecht finanziert.
  42. Der BAföG-Vollzug im Land wird modernisiert, vereinfacht und beschleunigt.
  43. Das BAföG wird künftig elternunabhängig ausgestaltet.
  44. Die Studierendenstarthilfe wird bekannter gemacht.
  45. Der Anteil unbefristeter Stellen beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird erhöht.
  46. Der Anteil von Frauen und marginalisierten Gruppen in Führungspositionen, Gremien und Professuren an Hochschulen wird deutlich erhöht.
  47. Bei der Besetzung von Professuren und Leitungsfunktionen werden die Gleichstellungsziele des Hochschulgesetzes konsequent umgesetzt.
  48. Hochschulen im Land sollen Diversität in Personalstruktur, Lehrplänen und Forschungsagenda aktiv leben.
  49. Die flächendeckenden Strukturen der Volkshochschulen, ihr Landesverband und weitere Einrichtungen der Erwachsenen- und Grundbildung werden dauerhaft abgesichert.
  50. Die Grundbildungszentren werden perspektivisch flächendeckend ausgebaut.
  51. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie das traumapädagogische Programm „TiK-SH“ für Kita und Schule werden gestärkt und bedarfsgerecht ausgeweitet.
  52. Die Universität zu Lübeck und die CAU Kiel werden bei der Einführung verpflichtender Lehrmodule zu gender- und diversitätssensibler Medizin unterstützt.
  53. Die Akademisierung der Gesundheitsfachberufe wird gestärkt.
  54. In der Pflege sollen durchlässige Bildungswege geschaffen werden.
  55. Geschlechterreflektierte Bildung und eine vielfältige, positive Vorstellung von Männlichkeit werden in Schulen, Jugendarbeit und politischer Bildung gefördert.
  56. Angebote, die Mädchen und junge Frauen frühzeitig für MINT begeistern, werden gestärkt.
  57. Ein systemischer Ansatz in Kita und Schule zur Sicherstellung der notwendigen Unterstützung wird befürwortet.
  58. Traumapädagogische Ansätze werden bedarfsorientiert ausgeweitet.
  59. Für Lehramtsstudierende in Schleswig-Holstein wird das Studienfach Religionswissenschaften eingeführt.
  60. In Forschung und Lehre wird möglichst gänzlich auf Tierversuche verzichtet.
  61. Der Anteil ökologischer Lerninhalte in der landwirtschaftlichen Berufsausbildung wird deutlich erhöht.
  62. Ernährungsbildung beginnt in der Kita und zieht sich durch alle Bildungsstufen.
  63. Die Juristenausbildung in Schleswig-Holstein wird modernisiert, digitaler und gerechter gestaltet.
  64. Das elektronische Examen wird auch im Ersten Juristischen Staatsexamen eingeführt.
  65. Prüfungsausschüsse werden paritätisch und vielfältiger besetzt.
  66. An jeder Schule wird mindestens eine Lehrkraft zur Anti-Extremismus-Lehrkraft fortgebildet.
  67. Im Engagement erworbene Kompetenzen werden durch Bildungsnachweise oder Zeugnisse anerkannt.
  68. Eine frühzeitige, praxisnahe und flächendeckende Berufsorientierung soll jungen Menschen die duale Ausbildung und Karrierewege im Handwerk näherbringen.
  69. Die engere Zusammenarbeit von Schulen, Betrieben, Kammern und Arbeitsagenturen wird unterstützt.
  70. Die Vermittlung von Medienkompetenz wird in Kitas, Schulen und der offenen Kinder- und Jugendarbeit ausgebaut.

GleichUnverändert fortgeführt (22)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

  1. Berufliche und akademische Bildung gelten als gleichwertig.
  2. Inklusion an Schulen wird gestärkt.
  3. Die bestehenden Möglichkeiten der Notenfreiheit an Schulen werden erweitert.
  4. Beratungs-, Supervisions- und Präventionsangebote für die psychische Gesundheit von Lehrkräften werden ausgebaut und dauerhaft zugänglich gemacht.
  5. Schulische Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt sollen gelebt und regelmäßig weiterentwickelt werden.
  6. Die Schulpflicht wird weiterentwickelt und stärker am Recht auf Bildung ausgerichtet.
  7. Beschaffungsverfahren für notwendige assistive Hard- und Software an Schulen werden beschleunigt.
  8. Das Produktive Lernen wird weiterentwickelt und bedarfsgerecht ausgebaut.
  9. Alle Schüler sollen digitale Technologien verstehen und mitgestalten können.
  10. Hate Speech, Fake News und Verschwörungserzählungen sowie Orientierungskompetenz in der Medienlandschaft werden Bestandteil des Unterrichts.
  11. Das Studierendenwerk wird finanziell verlässlich unterstützt.
  12. Der Grundsatz „Dauerstellen für Daueraufgaben“ wird an Hochschulen konsequent umgesetzt.
  13. Ein Weiterbildungsförderungsgesetz soll öffentlich verantwortete Weiterbildung gesetzlich und finanziell absichern.
  14. Die Arbeit des Landesbeauftragten für politische Bildung wird gestärkt.
  15. Die Studienplätze in den Hebammenwissenschaften werden ausgebaut.
  16. Der Ausbau der Kinderbetreuung wird weiter vorangetrieben.
  17. Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in MINT-Studiengängen werden weiter vorangetrieben.
  18. Professuren mit dem Schwerpunkt Geschlechterforschung in den Technikwissenschaften werden unterstützt.
  19. Der Philosophieunterricht soll zu einem bekenntnisunabhängigen Lehrfach Philosophie und Religionskunde weiterentwickelt werden.
  20. Bildung für nachhaltige Entwicklung soll von der frühkindlichen Bildung bis zur Erwachsenenbildung strukturell verankert werden.
  21. Agrarwissenschaftliche Studiengänge sollen sich stärker auf ökologische Landwirtschaft, Bodenfruchtbarkeit und klimaneutrale Erzeugung ausrichten.
  22. Der Transfer von Hochschulen, Wissenschaft und Forschung in die Praxis wird verbessert.

EntfallenNicht mehr im Programm (281)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Interessen, Neigungen und Fähigkeiten von Kindern frühzeitig entwickeln und fördern.
  2. Qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und bezahlbare Betreuungsangebote für alle Kinder bereitstellen.
  3. Ernährungsbildung in Kitas im Kindertagesstättengesetz verankern.
  4. Die Bildungsleitlinien des Landes Schleswig-Holstein überarbeiten.
  5. Mehr Grünflächen als Spiel- und Lernorte schaffen.
  6. Wald- und Naturkindergärten als wichtigen Pfeiler der frühkindlichen Erziehung anerkennen.
  7. Die Beratungs- und Fortbildungsangebote der Kindertagespflege kontinuierlich verbessern und die Kindertagespflege aufwerten.
  8. Die Mindestverfügungszeiten für Erzieher*innen um mindestens eine weitere Stunde aufstocken.
  9. Die Anstrengungen verstärken, Menschen für den heilpädagogischen Beruf zu gewinnen.
  10. Kitas vorübergehend ermöglichen, auch andere geeignete Personen zur Unterstützung einzustellen.
  11. Gebühren dürfen niemanden von der frühkindlichen Bildung ausschließen.
  12. Den Gebührendeckel für Kitas einschließlich der Verpflegungskosten schrittweise weiter senken.
  13. Auch bei Zuzug oder Umzug einen Kitaplatz für Kinder sicherstellen.
  14. Im Jahr vor der Grundschule allen Kindern gleiche Chancen beim Schulstart sichern.
  15. Flexible Betreuungsmodelle mit guter Sozialstaffel und ganzheitlichen Spiel- und Entdeckungsangeboten ermöglichen.
  16. Ein Rahmenkonzept des Landes für Träger von Kindertageseinrichtungen schaffen und im Kita-Gesetz verankern.
  17. Die Unterteilung der Betreuungszeit in Kern- und Randzeiten im Gebührensystem abschaffen.
  18. Die wöchentliche Höchststundenzahl der Betreuung durch eine monatliche Maximalstundenzahl ersetzen.
  19. Das Gebührensystem für Nachtschlafzeiten in der Kinderbetreuung zugunsten der Eltern überprüfen.
  20. Familiengruppen auch in der Nachmittagsbetreuung ermöglichen.
  21. Kita-Räume in den Randzeiten für Tagesmütter, Tagesväter oder Eltern freigeben.
  22. Prüfen, ob statt starrer Schließzeiten in Kitas eine flexible dreiwöchige individuelle Familienzeit möglich ist.
  23. Die Arbeitsbedingungen in Kitas weiter verbessern, um mehr Menschen für die Arbeit dort zu gewinnen.
  24. Gemeinsam mit Bund und Kommunen eine Vergütung in allen Ausbildungskonzepten durchsetzen.
  25. Die Zugangsvoraussetzungen für die Erzieher*innen-Ausbildung evaluieren.
  26. Die Zahlung eines Ausbildungsentgelts für sozialpädagogische Assistent*innen prüfen.
  27. Kitas, die ausbilden oder Quereinsteigende begleiten, Anleitungsstunden gewähren.
  28. Die Angebote für den Quereinstieg in den Erzieher*innenberuf erweitern.
  29. Pädagogische Fachkräfte bei Verwaltungstätigkeiten und hauswirtschaftlicher Arbeit entlasten.
  30. Das Betreuungsangebot für Kinder in der Tagespflege weiter unterstützen.
  31. Qualitative Fortbildungen für die Kindertagespflege anbieten, um das Berufsfeld attraktiver zu machen.
  32. In räumliche Angebote der Kindertagespflege investieren.
  33. Höhere Budgets für Auszeiten, Ausstattung und Ausflüge in der Kindertagespflege prüfen.
  34. Besondere Aufholprogramme für Schüler*innen anbieten, die unter den Schulschließungen viel verpasst haben.
  35. Bildungsangebote gemeinsam mit den Jugendlichen entwickeln.
  36. Informationsschreiben der Schulen, insbesondere Elternbriefe, in verständlicher Sprache formulieren.
  37. Einen Schwerpunkt auf die inhaltliche Weiterentwicklung des Lernens an den Schulen legen.
  38. Schulen zu Räumen mit offenen Lernformen sowie fächer- und jahrgangsübergreifenden Unterrichtskonzepten entwickeln.
  39. Schüler*innen besser auf das Leben nach der Schule vorbereiten.
  40. In der Schule Kenntnisse über Verbraucherrechte, Kauf-, Miet- und Versicherungsverträge sowie Beratungsangebote vermitteln.
  41. Fortbildungen für Lehrkräfte in den MINT-Fächern ausbauen.
  42. Den Austausch der Schulen mit den Hochschulen im Land verstärken.
  43. Grundschulen wieder ermöglichen, die Grundschrift als Schulausgangsschrift zu nutzen.
  44. Schüler*innen ermöglichen, gendersensible Sprache ohne Nachteile zu verwenden.
  45. Einen späteren Schulbeginn am Morgen einführen, um den Schulrhythmus an den Schlafrhythmus der Schüler*innen anzupassen.
  46. Eine gute Sachausstattung für digitale Unterrichtsformate bereitstellen.
  47. Lehrkräfte entsprechend für digitale Unterrichtsformate ausbilden.
  48. Den bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschüler*innen ab 2026 unterstützen.
  49. Ein Rahmenkonzept für den Ganztag in Schleswig-Holstein entwickeln, das ihn auch als Bildungsangebot aufstellt.
  50. Vor- und Nachmittag an Ganztagsschulen miteinander verzahnen.
  51. Landesweit einheitliche Rahmenbedingungen für Raumstandards, Personal und Sachausstattung im Ganztag festlegen.
  52. Die Leitung im Ganztag sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkräften übertragen.
  53. Die Leitung im Ganztag in eine erweiterte Schulleitungsrunde einbeziehen.
  54. Eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung in das Konzept der Ganztagsschulen aufnehmen.
  55. Eine verlässliche Betreuung auch vor Unterrichtsbeginn sicherstellen.
  56. Die Koordinierung des Ganztagsangebots durch qualifiziertes Personal mit pädagogischer Kompetenz verbessern.
  57. Ermöglichen, dass Teilaufgaben im Ganztag auch von Personen übernommen werden, die keine Lehrkräfte sind.
  58. Eine Modulreihe Multiprofessionalität für alle an Ganztagsschulen arbeitenden Professionen einführen.
  59. An Hochschulen ein Pflichtmodul zu digitalem Lernen und digitaler Pädagogik einführen.
  60. Die Weiterentwicklung der Schulen beim Lernen mit digitalen Medien unterstützen.
  61. Jedem Kind unabhängig vom finanziellen Hintergrund der Eltern das Lernen mit einem digitalen Gerät in der Schule und zu Hause ermöglichen.
  62. Gemeinsam mit den Schulträgern ein Gesamtkonzept zur digitalen Ausstattung der Schulen erarbeiten.
  63. Sich bei der Stärkung der Medienbildung und der informatischen Bildung an den Erkenntnissen des Landesprogramms „Zukunft Schule im digitalen Zeitalter“ orientieren.
  64. Informatik-Studiengänge an der Europa-Universität Flensburg einführen.
  65. Weiterbildungsangebote für Informatik-Lehrkräfte ausbauen.
  66. Für Grundschulen landesweit ausleihbare Materialkisten zu Programmieren und Robotik bereitstellen.
  67. Assistive Medien wie Talker, Screenreader, Anybookreader und die EiS-App für alle Lehrkräfte zur Selbstverständlichkeit machen.
  68. Den Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz streichen.
  69. Bis 2024 490 zusätzliche Stellen für Sonderpädagog*innen bereitstellen.
  70. Ein intensiviertes Programm gegen den Fachkräftemangel bei Sonderpädagog*innen auflegen.
  71. Quer- und Seiteneinstieg sowie weitere Modelle nutzen, um zusätzliche pädagogische Fachkräfte zu qualifizieren.
  72. Weitere Qualifizierungsmaßnahmen für die Förderschwerpunkte Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung prüfen.
  73. Am dual-inklusiven Konzept festhalten, das Bildungsteilhabe an Regelschulen oder Förderzentren ermöglicht.
  74. Gemeinsam mit Förderzentren Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung von Campusklassen erarbeiten.
  75. Druckschriften, Ganzschriften und Lektüren den Schüler*innen leihweise und kostenlos zur Verfügung stellen.
  76. Verbrauchsarbeitshefte für Schüler*innen kostenlos bereitstellen.
  77. Fort- und Weiterbildungsangebote für pädagogisches Personal zu Lernfortschritt, Lernproblemen und Unterstützungsmaßnahmen ausbauen.
  78. Die Schulsozialarbeit stärken.
  79. Langfristig an jeder Schule im Land eine Person für Schulsozialarbeit bereitstellen.
  80. Die Grundlagen schaffen, um mehr Sonderpädagog*innen kontinuierlich an Regelschulen einzusetzen.
  81. Landesweit einheitliche diagnostische Standards für die Feststellung von Förderbedarf einführen.
  82. Verbindliche Verfahrensregeln für die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf einführen.
  83. Inklusion beim Übergang zwischen Bildungsstufen verstärkt berücksichtigen.
  84. Künftige Lehrkräfte besser auf Digitalisierung, Inklusion und kompetenzorientiertes eigenverantwortliches Lernen vorbereiten.
  85. Lehrinhalte zur Bildung in der digitalen Welt einschließlich Informatikgrundlagen verbindlich im Lehramtsstudium verankern.
  86. Ab dem Lehramtsstudium zusätzliche Angebote zu Gesundheitsprävention und eigener Resilienz für Lehrkräfte schaffen.
  87. Studienplätze für das Lehramt bedarfsgerechter planen.
  88. Pilotprojekte zur Lehrkräfteausbildung in dualen Masterstudiengängen entwickeln.
  89. Prüfen, wie Lehramtsstudierende im Vertretungseinsatz an Ausbildungsveranstaltungen des IQSH teilnehmen können.
  90. Vertretungskräften ohne Masterabschluss den Quer- und Seiteneinstieg als Fachlehrkraft an allgemeinbildenden Schulen eröffnen.
  91. Vertretungskräften durch fachliche und pädagogische Weiterbildungen die dauerhafte Tätigkeit als Lehrkraft im gehobenen Dienst ermöglichen.
  92. Den Übergang zwischen Lehramtsstudium und Vorbereitungsdienst besser koordinieren und Wartezeiten vermeiden.
  93. Die Leistungen von Referendar*innen lernprozessbegleitend bewerten.
  94. Die Bewertungskriterien der Prüfungen zum zweiten Staatsexamen offenlegen.
  95. Zur Prüfung des zweiten Staatsexamens eine kriteriengeleitete Rückmeldung geben.
  96. Durch stärkere Kooperation von Fachhochschulen mit den Universitäten Kiel und Flensburg mehr Lehramtsmaster für das Berufsschullehramt schaffen.
  97. Die Beratung zur Organisationsentwicklung für Schulen dauerhaft verfügbar machen.
  98. Die Anzahl der Poolstunden erhöhen, um Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben zu entlasten.
  99. Lehrkräften für klar definierte und befristete Aufgaben einen Leistungszuschlag gewähren.
  100. Die Leitungszeit für Schulleitungen anforderungsorientiert erhöhen.
  101. Das Prinzip der multiprofessionellen Teamstruktur auch in der Schulleitung anwenden.
  102. Eine umfassende und systematische Qualifizierung von Schulleitungen aller Schularten einführen.
  103. Die Besoldung der Schulleitungstätigkeit an den Aufgabenstellungen ausrichten.
  104. Die Schulleitungstätigkeit allen in Frage kommenden Laufbahnen gleichermaßen öffnen.
  105. Die Besoldung der Leitungen von Förderzentren aufgabenbezogen statt nach der Zahl der Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf festlegen.
  106. Lehrkräfte und Schulpersonal bereits in der Ausbildung Wissen über Diskriminierungsstrukturen vermitteln.
  107. In der Hochschulausbildung Angebote zu Diskriminierungsstrukturen schaffen.
  108. Für Lehrpersonal Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen zu Diskriminierungsstrukturen anbieten.
  109. Unterrichtskonzepte stärken, die das Wissen über Vorzüge und Funktionsweisen des demokratischen Rechtsstaats in den Mittelpunkt stellen.
  110. Projekte zur Peerberatung an Schulen initiieren und unterstützen.
  111. Den Bereich Wirtschaft/Politik in der Schule intensiv stärken.
  112. Unterricht in Wirtschaft/Politik in der Sekundarstufe I an allen Schularten ab Klasse 7 sicherstellen.
  113. Die Beteiligungsmöglichkeiten aller Personengruppen an Schulen ausbauen.
  114. Partizipative Modelle wie Klassenräte an Schulen stärken.
  115. Elternbeiräte bei der Entwicklung und Umsetzung partizipativer Elemente an Schulen einbinden.
  116. Ein Unterrichtsmodul „Mitbestimmung an der Schule“ wissenschaftlich evaluieren und einführen.
  117. Mit einem Pilotprojekt die politische Bildung und das Empowerment in Förderzentren und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen stärken.
  118. Die pädagogische Zusammenarbeit und Fortbildung mit Fachleuten freier Träger zu geschlechtlicher Identität, sexueller Selbstbestimmung und Gewaltschutz überall zur Regel machen.
  119. Die Zusammenarbeit von Schulen mit freien Trägern schrittweise flächendeckend ausbauen.
  120. Auf Landesebene mehr Beteiligung von Schüler*innen in politischen Gremien ermöglichen.
  121. Die Landesschüler*innenvertretungen aktiv über Sitzungen und Inhalte des Bildungsausschusses des Landtages informieren.
  122. Schulen und Angebote der Jugendarbeit zu sicheren Orten ohne Diskriminierung bei der Identitätsfindung machen.
  123. Eine fächerübergreifende vorurteils- und diversitätsbewusste Pädagogik der Vielfalt als grundlegende pädagogische Perspektive einführen.
  124. Geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung, sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Rechte in der Schule auch außerhalb des Sexualkundeunterrichts vorurteilsfrei behandeln.
  125. Geschlechterdifferenzierte Angebote im Sportunterricht zugunsten von Mixed-Sport-Angeboten verringern.
  126. Vielfaltsinklusive Lehr- und Lernmittel einführen, die über die bloße Abbildung queerer Menschen hinausgehen.
  127. Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und weitere Beschäftigte an Schulen entsprechend qualifizieren.
  128. Die Beschäftigung mit queerer Vielfalt in den Curricula der pädagogischen Ausbildung verankern.
  129. Schulen und Bildungseinrichtungen räumlich und pädagogisch auf den Umgang mit intergeschlechtlichen Kindern vorbereiten.
  130. Elternarbeit zu queeren Identitäten an allen Schulen mit qualifiziertem Personal unterstützen.
  131. Schüler*innen und Eltern einen niedrigschwelligen Zugang zu einer unabhängigen Beratungsstelle eröffnen.
  132. Ein präventives traumapädagogisches Gruppenangebot für Schüler*innen, Eltern und Pädagog*innen an Schulen ermöglichen.
  133. Die Eingliederungshilfe der Kreise und die Familienzentren in das traumapädagogische Angebot konzeptionell einbinden.
  134. Aus dem traumapädagogischen Angebot mittelfristig ein Regelangebot mit personeller Kontinuität machen.
  135. Heil- und traumapädagogische Grundlagen verbindlich in die pädagogischen Ausbildungen aufnehmen.
  136. Fachkräften in Kita und Schule entsprechende Fortbildungen zum Kompetenzaufbau anbieten.
  137. Erfolgreiche Praxisbeispiele der Bildung für nachhaltige Entwicklung gezielt fördern und auszeichnen.
  138. Die Vernetzung zwischen informellen und formellen Bildungsorten fördern.
  139. Außerschulische Lernorte bei NUN-Zertifizierung, Finanzierung, Gestaltung und Bekanntmachung ihrer Angebote unterstützen.
  140. Die Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausweiten und verstärken.
  141. Junge Menschen über Regionalkonferenzen und die Jugendaktionskonferenz in die Umsetzung der Strategie einbinden.
  142. Bildung, Ausbildung und Fortbildung für die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft in allen Wirtschaftszweigen und Bildungssektoren ausbauen.
  143. Einen Runden Tisch „Bildung, Ausbildung und Klima“ einrichten.
  144. Öffentliche Einrichtungen wie Volkshochschulen und Museen sollen über die Klimakatastrophe und ihre Lösungen aufklären.
  145. Langfristig an allen Grundschulen Gesundheitsfachkräfte einsetzen.
  146. In Mensen und Kantinen der Schulen gesundes, regionales und kostengünstiges Essen ausgeben.
  147. Den Übergang von der Schule in den Beruf verbessern.
  148. Die Zahl der Jugendlichen erhöhen, die nach der Schule eine Ausbildung beginnen.
  149. Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen zu ausbildungsqualifizierenden Bausteinen umbauen.
  150. Jugendberufsagenturen flächendeckend im Land etablieren und die bestehenden zehn Standorte stärken.
  151. Schulen mit konkreten Präventions- und Interventionskonzepten gegen Schulabbrüche ausstatten.
  152. Maßnahmen zur Lern- und Verhaltensunterstützung fördern.
  153. Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zur Lern- und Verhaltensunterstützung ausbauen.
  154. Moderne Schulgebäude mit Platz für individuelles Lernen, Inklusion, multiprofessionelle Teams und Ganztag schaffen.
  155. Das Land soll sich stärker an der Modernisierung der Schulen beteiligen.
  156. Auch Schulträgern mit geringerer Finanzkraft Ausbau und Modernisierung ihrer Schulen ermöglichen.
  157. Standards für feste Be- und Entlüftungsanlagen in Schulen festlegen.
  158. Schulneubauten von vornherein klimaneutral planen.
  159. Das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung wieder dem Bildungsministerium zuordnen.
  160. Die Prozesse zu Übergang Schule-Beruf, Vergleichbarkeit von Abschlüssen, beruflicher Orientierung, Personalentwicklung und Lehrkräftebildung unter einem Dach zusammenführen.
  161. Gemeinsam mit Schulen, Schulträgern und weiteren Beteiligten eine landesweite Schulentwicklungsplanung für die berufsbildenden Schulen auf den Weg bringen.
  162. Alle berufsbildenden Schulen flächendeckend in Regionale Berufsbildungszentren umwandeln.
  163. Den Einsatz von Berufsschullehrkräften in der beruflichen Orientierung an allgemeinbildenden Schulen prüfen.
  164. Modelle unterstützen, bei denen Schüler*innen allgemeinbildender Schulen in die Werkstätten der berufsbildenden Schulen kommen.
  165. Die Netzwerke und Strukturen der Jugendberufsagenturen in die berufliche Orientierung einbeziehen.
  166. Die Ausbildungsgarantie für eine vollqualifizierende Berufsausbildung in Schleswig-Holstein umsetzen.
  167. Auch Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten eine faire Chance auf einen Ausbildungsabschluss geben.
  168. Den Bereich Deutsch als Zweitsprache an beruflichen Schulen ausbauen und weitere Spracherwerbsmöglichkeiten für nicht muttersprachliche Auszubildende schaffen.
  169. Die Betriebe sollen ihre Anstrengungen erhöhen, mehr betriebliche Ausbildungsplätze bereitzustellen.
  170. Das SHIBB soll gemeinsam mit den Akteur*innen der beruflichen Bildung eine Strategie für die kommenden Jahre erarbeiten.
  171. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung weiterentwickeln.
  172. Die Zusammenarbeit von Fachhochschulen, berufsbildenden Schulen und Betrieben institutionalisiert ausbauen.
  173. Das Konzept einer Berufshochschule mit Berufsabschluss und perspektivisch Bachelor-Abschluss umsetzen.
  174. Die Zahl der Plätze in dualen Studiengängen aufstocken.
  175. Keine staatliche Hochschule in Schleswig-Holstein darf in ihrer Existenz gefährdet werden.
  176. Die Rolle der Fachhochschulprofessur gemeinsam mit den Hochschulen weiterentwickeln.
  177. Professuren attraktiver gestalten.
  178. Die Zahl der Promotionsstellen ausbauen.
  179. Die öffentliche Hochschullandschaft um Fachbereiche in Neumünster erweitern, vorrangig mit einem Pflegestudium.
  180. Die Mitbestimmungsstrukturen innerhalb der Hochschuldemokratie ausbauen.
  181. Die Beteiligung Studierender an politischen Prozessen stärken.
  182. Die Landes-ASten-Konferenz institutionalisieren.
  183. Weiterbildungsmöglichkeiten mit Aufstiegsperspektiven für den Mittelbau und das technisch-administrative Personal der Hochschulen schaffen.
  184. Die Internationalisierung der Hochschulen und Forschungsinstitute vorantreiben.
  185. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse vereinfachen.
  186. Nachteile in Studienordnungen, bei der Anerkennung von Studienleistungen und im Beschäftigungsrecht abbauen.
  187. Grenzüberschreitende Bachelor- und Masterstudiengänge in der deutsch-dänischen Grenzregion deutlich ausbauen.
  188. Die Zusammenarbeit deutscher und dänischer Hochschulen fördern.
  189. Gemeinsam mit den Hochschulen die Möglichkeit eines Auffrischungsstudiums nach dem Abschluss entwickeln.
  190. Die Exzellenzstrategie der Bundesregierung ablehnen.
  191. Die Mittel des Bundes für die Hochschulen grundsätzlich erhöhen, um die Breite der Wissenschaftslandschaft zu fördern.
  192. Die Universitäten des Landes dabei unterstützen, von der Exzellenzstrategie des Bundes zu profitieren.
  193. Hürden für Studieninteressierte unterschiedlicher Biografien abbauen.
  194. Studiengebühren ablehnen.
  195. Die regulären Gruppengrößen vor allem in Eingangsvorlesungen verkleinern.
  196. Die Aufenthaltsqualität auf dem Campus verbessern.
  197. Konzepte entwickeln, um Lernstress zu verringern und die Perspektive Studierender bei der Qualitätsentwicklung der Studienbedingungen zu stärken.
  198. Die Hochschulen für mehr Studierende zugänglich machen und bessere berufliche Perspektiven in der Wissenschaft schaffen.
  199. Die Berechnungsgrundlagen des BAföG regelmäßiger und automatisch an die Realität anpassen.
  200. Die BAföG-Fördersummen insbesondere für das Wohnen erhöhen.
  201. Die Altersgrenzen beim BAföG erhöhen.
  202. Fördermöglichkeiten für ein Teilzeitstudium schaffen.
  203. Eine landesweite Koordinierungsstelle für Diversität an den Hochschulen schaffen.
  204. Hochschulen dabei unterstützen, die Auseinandersetzung mit sexueller, romantischer und geschlechtlicher Vielfalt in die Curricula aufzunehmen.
  205. Das Jahr 2023 zum Jahr der Klimabildung erklären.
  206. Eine landesweite Klima-Projektwoche an Kitas und Schulen durchführen.
  207. Schulen die Möglichkeit geben, ihr Engagement für Klimabildung unkompliziert öffentlich sichtbar zu machen.
  208. Klimabildung in allen Lehrplänen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen verankern.
  209. Ein Recht aller Menschen auf Klimabildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung anerkennen.
  210. Bildung für nachhaltige Entwicklung auch an berufsbildenden Schulen fest verankern.
  211. Ressourcen für Nachhaltigkeitsthemen, schulische Konzepte und nachhaltige Lernumgebungen bereitstellen.
  212. Das medienpädagogische Landeskonzept modernisieren und kontinuierlich fortschreiben.
  213. Das Fach Medienkompetenz verpflichtend in die Curricula insbesondere erzieherischer und pädagogischer Berufe aufnehmen.
  214. Die Vermittlung von Medienkompetenz zu einem Schwerpunkt des Landesbeauftragten für politische Bildung machen.
  215. Die Medizinstudiengänge an den Standorten Kiel und Lübeck mit Bundesmitteln stärken.
  216. Die flächendeckende Gesundheitsversorgung und die Koordination der Praxisübernahme im Medizinstudium stärker behandeln.
  217. Mit einer niedrigschwelligen Qualifikation den Einstieg in die Pflege erleichtern.
  218. Die Ausbildungsstätten der Pflege stärker mit Fachhochschulen verknüpfen, um medizinisches Fachpersonal und Pflegekräfte schon in der Ausbildung zu vernetzen.
  219. Die Ausbildungs- und Studienkapazitäten in den Gesundheitsberufen an den ermittelten Bedarf anpassen.
  220. Auch pädagogisches Fachpersonal über die Schlüsselrolle der Ernährung in der Gesundheitsprävention ausbilden.
  221. Das Thema Gesundheit und Prävention in Schulen stärken.
  222. Das Recht auf lebenslanges und gemeinsames Lernen anerkennen.
  223. Differenzierte Unterrichtsmaterialien für die Thematisierung von Gewalt und sexual- sowie reproduktionsmedizinischer Versorgung im inklusiven Unterricht erarbeiten.
  224. Entsprechende Strukturen an den berufsbildenden Schulen ausbauen.
  225. Kultureller Bildung und Ausflügen zu Kulturveranstaltungen mehr Raum im schulischen Unterricht geben.
  226. Den konfessionsgebundenen Religionsunterricht weiterhin ermöglichen.
  227. Die Wissenschaft aktiv in politische Prozesse einbinden.
  228. Studierenden und Hochschulmitgliedern mit „Green Offices“ Räume für Nachhaltigkeitsengagement bieten.
  229. Ein landesweites Netzwerk von Nachhaltigkeitsmanagerinnen und -managern an Hochschulen schaffen.
  230. Beteiligungs- und Gestaltungsrechte der Nachhaltigkeitsmanager*innen im Hochschulgesetz verankern.
  231. Eine unbürokratische Struktur schaffen, die Akteur*innen vernetzt und die schnelle Umsetzung wissenschaftlicher Entwicklungen ermöglicht.
  232. Ein Reallabor „SH.Klimaneutral“ als transdisziplinäres Forschungs- und Entwicklungsnetzwerk einrichten.
  233. Die Beteiligung von Sozial- und Geisteswissenschaften an Nachhaltigkeitsforschung weiter unterstützen.
  234. Die Transformationsstudien ausbauen.
  235. Die Wirtschaftswissenschaften weiter diversifizieren.
  236. Eine Plattform für Bürger*innen-Wissenschaft schaffen.
  237. Herausragende Projekte der Bürger*innen-Wissenschaft fördern.
  238. Naturkunde in Schule und außerschulischer Bildung, die Vermittlung von Artenkenntnis sowie die Ausbildung von Naturführer*innen und Naturschutzfachkräften fördern.
  239. Angebote der Umweltbildung niedrigschwellig halten, um Chancengleichheit in der Bildung zu sichern.
  240. Hochschulen als Innovationsstandorte für die Entwicklung ökologisch unbedenklicher Materialien weiter fördern.
  241. Weiter in die Modernisierung und Sanierung von Hochschulen und Krankenhäusern investieren.
  242. Der Anteil der Forschungs- und Entwicklungsmittel privater Unternehmen in Schleswig-Holstein soll steigen.
  243. Entrepreneurship Education in den Schulen fortführen.
  244. Gemeinsam mit Universitäten und Berufsschulen Ideen entwickeln, um strukturell stärker für unternehmerische Selbstständigkeit zu werben.
  245. Ausbildungsberufe und duale Studiengänge im Handwerk auch für Abiturient*innen attraktiver machen.
  246. Informationskampagnen für Schüler*innen unterstützen, die über Ausbildungsberufe und akademische Berufe aufklären.
  247. In Informationskampagnen, -messen und Beratungen klar benennen, dass alle Menschen Handwerksberufe gleich gut ausüben können.
  248. Die Forschung an Hochschulen und Universitäten zu Antikollisionssystemen fördern.
  249. Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Planungsberufe im Land schaffen.
  250. Fortbildungsangebote für Planungsberufe ausbauen, fördern und für Kommunen leicht zugänglich machen.
  251. In das Fortbildungsangebot Schulungen zu intersektionalen Perspektiven in der Planung und zu intersektionaler Datenerhebung aufnehmen.
  252. Den Aufbau eines Ausbildungsgangs für Zweiradmechaniker*innen im Land prüfen.
  253. Das Angebot einer Ökoklasse im Abschlussjahr erhalten und ausbauen.
  254. Forschungsvorhaben zur klimaneutralen Landwirtschaft stärken.
  255. Öffentliche Mittel stärker für die Forschung zur Ökologisierung der Landwirtschaft einsetzen.
  256. Die Lehrinhalte in Schule, Ausbildung und Studium entsprechend weiterentwickeln.
  257. Die universitäre Forschung zur Vermeidung von Stress, Leid und Schmerzen in der Nutztierhaltung fördern.
  258. Die Forschung zu Tierhaltung, Züchtung, Transport und Impfungen bei Tierseuchen ausbauen.
  259. Das Jurastudium um den Fachbereich Tierrecht erweitern.
  260. An Schulen mehr Kenntnisse über den Tierschutz vermitteln.
  261. Den Tierschutz in den schulischen Fachanforderungen stärken.
  262. In der Berufsausbildung von Gastronomie, Bäckereien und Konditoreien vegetarische oder vegane Alternativen anbieten.
  263. In den Bildungsangeboten der Landwirtschaftskammer das Tierwohl stärker berücksichtigen.
  264. Eine Professur für tierversuchsfreie Forschung am UKSH einrichten.
  265. Das 3R-Prinzip bei Tierversuchen flächendeckend ausweiten.
  266. Die Tourismusforschung an den Hochschulen weiter fördern.
  267. Black People of Color vermehrt für das Jura-Studium gewinnen und in ihrer Laufbahn fördern.
  268. Menschenrechtsbildung und Fortbildungen zu Rassismus, Sexismus und Queerfeindlichkeit fest in Jura-Studium, Referendariat und juristischen Qualifizierungsmaßnahmen verankern.
  269. Referendar*innen eine angemessene Beihilfe zahlen.
  270. Die Grundlagenfächer in der juristischen Ausbildung stärken.
  271. Kritische Rechtswissenschaft fördern.
  272. Diversity-Kompetenz als juristische Kernkompetenz anerkennen.
  273. Fortbildungsmöglichkeiten zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit über die Schul- und Jugendprogramme hinaus ausbauen.
  274. Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema Antisemitismus für Lehrkräfte ausbauen.
  275. Schüler*innenaustausche und Bildungsreisen für Lehrkräfte mit dem IQSH unterstützen.
  276. Die Vermittlung von Finanz- und Wirtschaftswissen neu ausrichten und in den Kerncurricula verankern.
  277. In der Bildung Themen wie ein nachhaltiges Finanz- und Wirtschaftswesen vermitteln.
  278. Weitere Professuren für plurale Ökonomik schaffen.
  279. Hochschulen dabei unterstützen, wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge pluraler zu gestalten.
  280. Bestehende Bildungsprojekte für Sinti*zze und Rom*nja stärken.
  281. Neue Bildungsprojekte für Sinti*zze und Rom*nja einrichten.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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