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FDP · Bayerns treibende Kraft

Forderungen zu Staat, Demokratie und Verwaltung

Landtagswahl Bayern 15.09.2013 · beschlossen 26.01.2013 · Original

Das Programm enthält 68 von 1.179 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 68
  1. Bürokratie soll abgebaut werden.

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    Wortlaut im Programm
    den Mittelstand stärken und Bürokratie abbauen. Link zum Original
  2. Die Bürgerbeteiligung soll ausgebaut und staatliche Bevormundung verringert werden.

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    Wortlaut im Programm
    mehr Bürgerbeteiligung und weniger Bevormundung. Link zum Original
  3. Bürokratische Hürden bei Beantragung und Umsetzung europäischer Förderprogramme werden abgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    die bürokratischen Hürden in der Beantragung und Umsetzung Europäischer Förderprogramme abbauen. Link zum Original
  4. Die Transparenz bei öffentlichen Unternehmen wird erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    die Transparenz bei öffentlichen Unternehmen, deren Mittel zumindest teilweise von den staatlichen Ebenen als Anteilseigner und damit indirekt der Allgemeinheit bereitgestellt werden, erhöhen. Link zum Original
  5. Bei landeseigenen und öffentlich beherrschten Unternehmen und Anstalten werden Haftungsverhältnisse und Vergütungen von Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat im Jahresabschluss individuell veröffentlicht.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb muss der Freistaat sicherstellen, dass bei landeseigenen Unternehmen sowie bei entsprechenden Beteiligungen an öffentlich beherrschten Unternehmen und bei Unternehmen und Anstalten in öffentlich rechtlicher Rechtsform die Haftungsverhältnisse und Vergütungen der Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates im Jahresabschluss individualisiert veröffentlicht werden. Link zum Original
  6. Unternehmen mit Beteiligung des Freistaates und der Kommunen verpflichten sich auf den Corporate Governance Kodex.

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    Wortlaut im Programm
    Desweiteren sollen sich die Unternehmen, an denen der Freistaat Bayern und die Kommunen beteiligt sind, auf die Inhalte des Corporate Governance Codex verpflichten. Link zum Original
  7. Für jede staatliche Unternehmensbeteiligung muss ein öffentliches Interesse bestehen und im Beteiligungsbericht dokumentiert werden.

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    Wortlaut im Programm
    dass es für das Engagement des Staats ein öffentliches Interesse gibt und dies im Beteiligungsbericht dokumentiert wird. Link zum Original
  8. Das Beteiligungsmanagement für die Unternehmensbeteiligungen des Freistaates wird verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    das Beteiligungsmanagement für unmittelbare und mittelbare Unternehmensbeteiligungen des Freistaats Bayern verbessern. Link zum Original
  9. Geschäftsleitungen öffentlicher Beteiligungsunternehmen werden erstmals nur für drei Jahre bestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Erstbestellung von Geschäftsleitungen soll nur auf drei Jahre erfolgen. Link zum Original
  10. Vom Freistaat entsandte Mitglieder von Überwachungsorganen müssen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen.

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    Wortlaut im Programm
    Wer auf Veranlassung des Freistaats in ein Üb erwachungsorgan gewählt oder entsandt ist, soll regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen müssen. Link zum Original
  11. Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder werden nach Qualifikation ausgewählt.

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    Wortlaut im Programm
    Aufsichts - oder Verwaltungsratsmitglieder sollen nach ihrer Qualifikation ausgewählt werden. Link zum Original
  12. Niemand darf mehr als drei Aufsichts- oder Verwaltungsratsmandate innehaben.

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    Wortlaut im Programm
    Niemand soll mehr als drei Aufsichts - oder Verwaltungsratsmandate innehaben dürfen. Link zum Original
  13. Vorsitzende von Aufsichts- oder Verwaltungsräten dürfen keine hauptamtlichen politischen Mandatsträger sein.

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    Wortlaut im Programm
    Der Aufsichts- oder Verwaltungsratsvorsitzende darf kein hauptamtlicher politischer Mandatsträger sein. Link zum Original
  14. Mindestens die Hälfte der Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder müssen externe Fachleute sein.

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    Wortlaut im Programm
    Zudem müssen mindestens 50 Prozent dieser Gremienmitglieder externe Fachleute sein. Link zum Original
  15. Für sämtliche Genehmigungsverfahren wird eine einheitliche Anlaufstelle geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen eine einheitliche Anlaufstelle für sämtliche Genehmigungsverfahren schaffen, die Mittelstandsfinanzierung stärken und die Untergrenze bei der Regionalförderung weiter herabsetzen. Link zum Original
  16. Gründungsverfahren werden schnell und unkompliziert gestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Aktivitäten aller beteiligten Institutionen besser vernetzen und bündeln, schnelle und unkomplizierte Gründungsverfahren, eine stärkere Unterstützung technologieorientierter Gründungen sowie eine leichtere Unternehmensnachfolge. Link zum Original
  17. Die zu hohe Regelungsdichte auf allen Ebenen wird abgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Wir bleiben dabei: die viel zu hohe Regelungsdichte auf allen Ebenen muss abgebaut werden. Link zum Original
  18. Beim Bürokratieabbau liegt ein Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen.

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    Wortlaut im Programm
    Ein besonderes Gewicht muss dabei auf den Abbau von Bürokratie für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) gelegt werden. Link zum Original
  19. Überregulierung und bürokratische Hemmnisse werden abgebaut und überflüssige Gesetze und Verordnungen abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Überregulierung und bürokratische Hemmnisse abbauen sowie überflüssige Gesetze und Verordnungen abschaffen. Link zum Original
  20. Die mittelständische Wirtschaft wird von überflüssigen Pflichten befreit, vor allem vom statistischen Aufwand.

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    Wortlaut im Programm
    Insbesondere die mittelständische Wirtschaft ist von überflüssigen Pflichten zu befreien. Das gilt vor allem für den statistischen Aufwand, den Unternehmen derzeit betreiben müssen. Link zum Original
  21. Für Betriebsgenehmigungen bayerischer Behörden werden feste Fristen eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    feste Fristen für erforderliche Betr iebsgenehmigungen durch bayerische Behörden schaffen. Link zum Original
  22. Genehmigungspflichten werden, wo möglich, in Anzeigepflichten umgewandelt.

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    Wortlaut im Programm
    wo möglich die Umwandlung von Genehmigungs- in Anzeigepflichten, Fiktionswirkungen bei Genehmigungsfristen im Verwaltungsverfahren und die Einführung eines sog. „5 -Jahres-TÜV“ zur Überprüfung des Landesrechts. Link zum Original
  23. Bei Genehmigungsfristen im Verwaltungsverfahren wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    wo möglich die Umwandlung von Genehmigungs- in Anzeigepflichten, Fiktionswirkungen bei Genehmigungsfristen im Verwaltungsverfahren und die Einführung eines sog. „5 -Jahres-TÜV“ zur Überprüfung des Landesrechts. Link zum Original
  24. Ein „5-Jahres-TÜV“ zur Überprüfung des Landesrechts wird eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    wo möglich die Umwandlung von Genehmigungs- in Anzeigepflichten, Fiktionswirkungen bei Genehmigungsfristen im Verwaltungsverfahren und die Einführung eines sog. „5 -Jahres-TÜV“ zur Überprüfung des Landesrechts. Link zum Original
  25. Landesgesetze und kommunale Auflagen werden verstärkt auf ihre Bürokratiekosten für die Wirtschaft geprüft.

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    Wortlaut im Programm
    eine verstärkte Bürokratiekostenabschätzung bei Landesgesetzgebung und Auflagen der Kommunen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Wirtschaft. Link zum Original
  26. Das Subsidiaritätsprinzip wird grundsätzlich beachtet.

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    Wortlaut im Programm
    Das Subsidiaritätsprinzip soll grundsätzlich beachtet, neue Gesetze sollen mit Verfallsklauseln versehen und die Normprüfstelle gestärkt werden Link zum Original
  27. Neue Gesetze werden mit Verfallsklauseln versehen.

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    Wortlaut im Programm
    Das Subsidiaritätsprinzip soll grundsätzlich beachtet, neue Gesetze sollen mit Verfallsklauseln versehen und die Normprüfstelle gestärkt werden Link zum Original
  28. Die Normprüfstelle wird gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Das Subsidiaritätsprinzip soll grundsätzlich beachtet, neue Gesetze sollen mit Verfallsklauseln versehen und die Normprüfstelle gestärkt werden Link zum Original
  29. Das Standardkosten-Modell wird flächendeckend zur Messung bestehender Bürokratiekosten angewandt.

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    Wortlaut im Programm
    die flächendeckende Anwendung des Standardkosten-Modells (SKM) zur Bestandsmessung. Link zum Original
  30. Die E-Bilanz wird nur ohne vermeidbare bürokratische Doppelbelastungen weitergeführt.

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    Wortlaut im Programm
    weiterhin dafür sorgen, dass die Einführung der E -Bilanz nur ohne vermeidbare bürokratische Doppelbelastungen fortgeführt wird, dass nur die Bilanzposten elektronisch übermittelt werden müssen, die auch im Haupt buch der Buchführung enthalten sind und die Auffangpositionen dauerhaft erhalten bleiben. Link zum Original
  31. Bei der E-Bilanz müssen nur Bilanzposten übermittelt werden, die auch im Hauptbuch der Buchführung stehen.

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    Wortlaut im Programm
    weiterhin dafür sorgen, dass die Einführung der E -Bilanz nur ohne vermeidbare bürokratische Doppelbelastungen fortgeführt wird, dass nur die Bilanzposten elektronisch übermittelt werden müssen, die auch im Haupt buch der Buchführung enthalten sind und die Auffangpositionen dauerhaft erhalten bleiben. Link zum Original
  32. Die Auffangpositionen der E-Bilanz bleiben dauerhaft erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    weiterhin dafür sorgen, dass die Einführung der E -Bilanz nur ohne vermeidbare bürokratische Doppelbelastungen fortgeführt wird, dass nur die Bilanzposten elektronisch übermittelt werden müssen, die auch im Haupt buch der Buchführung enthalten sind und die Auffangpositionen dauerhaft erhalten bleiben. Link zum Original
  33. Es werden mehr Anreize für elektronische Archivierung gesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    mehr Anreize für eine elektronische Archivierung setzen und Aufbewahrungsfristen verkürzen. Link zum Original
  34. Aufbewahrungsfristen werden verkürzt.

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    Wortlaut im Programm
    mehr Anreize für eine elektronische Archivierung setzen und Aufbewahrungsfristen verkürzen. Link zum Original
  35. Eine ausufernde Datenerfassung zulasten von Betrieben und Selbständigen wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Eine inflationäre Datenerfassung zu Lasten der Betriebe und Selbständigen lehnen wir ab. Link zum Original
  36. Die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes soll erhalten werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes ist zu erhalten, die Entlohnung ist ausreichend auszugestalten und die Finanzierung ist dauerhaft zu sichern. Link zum Original
  37. Die Entlohnung im öffentlichen Dienst soll ausreichend ausgestaltet werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes ist zu erhalten, die Entlohnung ist ausreichend auszugestalten und die Finanzierung ist dauerhaft zu sichern. Link zum Original
  38. Der Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft soll erleichtert werden.

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    Wortlaut im Programm
    den Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft erleichtern, um den Erwerb vielfältiger Berufserfahrungen zu ermöglichen und Hürden abbauen. Link zum Original
  39. Die Alterssicherungssysteme sollen getrennt werden, damit Pensionen und Renten beim Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft mitgenommen werden können.

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    Wortlaut im Programm
    den Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft erleichtern, um den Erwerb vielfältiger Berufserfahrungen zu ermöglichen und Hürden abbauen. Dazu gehört insbesondere die Trennung der Alterssicherungssysteme, um die Mitnahme von Pensionen und Renten bei solchen Wechseln zu gewährleisten. Link zum Original
  40. Die Finanzierung von Gehältern, Löhnen und Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst soll angesichts der alternden Gesellschaft dauerhaft gesichert werden.

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    Wortlaut im Programm
    die Finanzierung der Gehälter, Löhne und Versorgungsleistungen vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft dauerhaft sicherstellen; hierzu haben wir ein neues System eingeführt. Link zum Original
  41. Der Leistungsgedanke im bayerischen Dienstrecht soll gestärkt werden.

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    Wortlaut im Programm
    den Leistungsgedanken im neuen bayerischen Dienstrecht weiter stärken, um Anreize für besonderes Engagement zu setzen. Link zum Original
  42. Die Entlohnung im öffentlichen Dienst soll mit Blick auf flexibilisierte Arbeitszeiten weiterentwickelt werden.

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    Wortlaut im Programm
    die Entlohnungen vor dem Hintergrund flexibilisierter Arbeitszeiten weiterentwickeln und die Bereitschaft zu längeren oder ungünstig gelegenen Arbeitszeiten, einschließlich der Nachtarbeit, honorieren. Link zum Original
  43. Die Bereitschaft zu längeren oder ungünstig gelegenen Arbeitszeiten einschließlich Nachtarbeit soll honoriert werden.

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    Wortlaut im Programm
    die Entlohnungen vor dem Hintergrund flexibilisierter Arbeitszeiten weiterentwickeln und die Bereitschaft zu längeren oder ungünstig gelegenen Arbeitszeiten, einschließlich der Nachtarbeit, honorieren. Link zum Original
  44. Der öffentliche Dienst soll auf hoheitliche Aufgaben beschränkt werden.

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    Wortlaut im Programm
    den Aufgabenbereich des öffentlichen Dienstes auf hoheitliche Aufgaben zurückführen. Link zum Original
  45. Öffentliche Ausschreibungen für EDV sollen produktunabhängig gestaltet werden.

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    Wortlaut im Programm
    Hierzu sind Ausschreibungen generell produktunabhängig zu gestalten. Link zum Original
  46. Die Bürgerbeteiligung wird auf allen Ebenen ausgeweitet.

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    Wortlaut im Programm
    Unser Ziel ist mehr Bürgerbeteiligung auf allen Ebenen. Link zum Original
  47. Statt eines Obrigkeits- und Zuschauerstaats wird die Teilhabe aller am Gemeinwesen angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 44 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen keinen Obrigkeits - und Zuschauerstaat – sondern die Teilhabe all er am Gemeinwesen. Link zum Original
  48. Bürger haben ein Recht auf Transparenz im öffentlichen Handeln.

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    Wortlaut im Programm
    Die Bürger haben ein Recht auf Transparenz im öffentlichen Handeln sowie auf eine schlanke und effiziente Verwaltung, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert und nicht umgekehrt. Link zum Original
  49. Bürger haben ein Recht auf eine schlanke, effiziente und an ihren Bedürfnissen orientierte Verwaltung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 44 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Bürger haben ein Recht auf Transparenz im öffentlichen Handeln sowie auf eine schlanke und effiziente Verwaltung, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert und nicht umgekehrt. Link zum Original
  50. Bürger werden in den Gesetzgebungsprozess auf Landesebene einbezogen.

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    Wortlaut im Programm
    die Bürger in den Gesetzgebungsprozess auf Landesebene einbeziehen. Gesetze sollen schon bei der Schaffung durch eine Bürgeranhörung öffentlich diskutiert werden. Link zum Original
  51. Gesetzentwürfe werden bereits bei ihrer Entstehung in einer Bürgeranhörung öffentlich diskutiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Programm
    die Bürger in den Gesetzgebungsprozess auf Landesebene einbeziehen. Gesetze sollen schon bei der Schaffung durch eine Bürgeranhörung öffentlich diskutiert werden. Link zum Original
  52. Gesetze werden durch die Bürger evaluiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Programm
    die Evaluierung von Gesetzen durch die Bürger. Die Bürger sollen ihre Erfahrungen, ihre Kritik oder ihre Verbesserungsvorschläge zu dem entsprechenden Gesetz auf einer Internetseite äußern können. Link zum Original
  53. Bürger können Erfahrungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge zu Gesetzen auf einer Internetseite äußern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Programm
    die Evaluierung von Gesetzen durch die Bürger. Die Bürger sollen ihre Erfahrungen, ihre Kritik oder ihre Verbesserungsvorschläge zu dem entsprechenden Gesetz auf einer Internetseite äußern können. Link zum Original
  54. Bürger werden bei Großprojekten besser beteiligt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Programm
    eine bessere Beteiligung der Bürger bei Großprojekten. Probleme sollen bereits im Raumordnungsverfahren erkennbar werden und so früher behoben werden können. Bürger und Interessengruppen sind bereits in dieser Phase durch die Behörden einzubinden. Link zum Original
  55. Behörden binden Bürger und Interessengruppen bereits im Raumordnungsverfahren ein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Programm
    eine bessere Beteiligung der Bürger bei Großprojekten. Probleme sollen bereits im Raumordnungsverfahren erkennbar werden und so früher behoben werden können. Bürger und Interessengruppen sind bereits in dieser Phase durch die Behörden einzubinden. Link zum Original
  56. Auslegung, Einwendungsmöglichkeiten und Erörterungstermine im Planfeststellungsverfahren werden etwa über Lokalpresse und Internetplattformen öffentlich bekannt gemacht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Programm
    Im anschließenden Planfeststellungsverfahren muss die Auslegung von Plänen, die Möglichkeit der Einreichung von Einwendungen und die Aufforderung zur Teilnahme an Erörterun gen in geeigneter Weise öffentlich gemacht werden (z.B. durch Hinweise in der lokalen Presse und über entsprechende Internetplattformen), in Anlehnung an die Vorgehensweise des Bayerischen Verkehrsministeriums bei den Projekten des Bundesverkehrswegeplans. Link zum Original
  57. Bei Großbauprojekten wird bedarfsgerecht ein Mediationsverfahren institutionalisiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Programm
    neue Wege der Einbindung durch die bedarfsgerechte Institutionalisierung eines Mediationsverfahrens bei Großbauprojekten. Link zum Original
  58. Bayern erhält ein Informationsfreiheitsgesetz mit weitestgehender Informationsfreiheit unter Wahrung des Datenschutzes.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Programm
    ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz, das die weitestgehende Informationsfreiheit unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange realisiert. Link zum Original
  59. Behörden und kommunale Unternehmen werden verpflichtet, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen und möglichst kostenfrei zugänglich zu machen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Programm
    Behörden und kommunale Unternehmen sollen verpflichtet sein, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen und möglichst kostenfrei für Bürger zugänglich zu machen, um die Transparenz und damit die Akzeptanz öffentlichen Handelns zu erhöhen. Link zum Original
  60. Öffentliches Verwaltungshandeln soll behindertengerecht dargestellt werden, etwa durch barrierefreien Zugang zu Bekanntmachungen und Vorschriften.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 58 ·

    Wortlaut im Programm
    öffentliches Verwaltungshandeln behindertengerecht darstellen (z.B. barrierefreien Zugang zu öffentlichen Bekanntmachungen, Vorschriften, etc.). Link zum Original
  61. Ausnahmegenehmigungen für Bauvorhaben sollen vorherige Kontrollen und die Genehmigung der übergeordneten Behörde erfordern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 60 ·

    Wortlaut im Programm
    Ausnahmegenehmigungen für Bauvorhaben bedürfen vorheriger Kontrollen und der Genehmigung der übergeordneten Behörde. Link zum Original
  62. Planungsprozesse sollen durch Abbau bürokratischer Hürden ohne Qualitätsverlust beschleunigt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 65 ·

    Wortlaut im Programm
    durch Abbau ideologischer Vorbehalte und verwaltungsinterner bürokratischer Hürden überlange Planungsprozesse ohne Qualitätsverlust beschleunigen und durch ei ne möglichst frühzeitige und bessere Bürgerbeteiligung Akzeptanz für wichtige Vorhaben schaffen. Link zum Original
  63. Eine frühzeitige und bessere Bürgerbeteiligung soll Akzeptanz für wichtige Vorhaben schaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 65 ·

    Wortlaut im Programm
    durch Abbau ideologischer Vorbehalte und verwaltungsinterner bürokratischer Hürden überlange Planungsprozesse ohne Qualitätsverlust beschleunigen und durch ei ne möglichst frühzeitige und bessere Bürgerbeteiligung Akzeptanz für wichtige Vorhaben schaffen. Link zum Original
  64. Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau sollen entbürokratisiert und beschleunigt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 69 ·

    Wortlaut im Programm
    den Wohnungsneubau verstärken, durch Nachverdichtung (z.B. Aufstockung), Ausweisung ausreichenden Baulandes, Umnutzung von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen sowie Entbürokratisierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Link zum Original
  65. Die Bürokratie in der Landwirtschaft wird abgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 72 ·

    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus sind zentrale Ziele die weitere Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, der Eigentumsschutz, der Abbau von Bürokratie sowie der Stopp des Flächenverbrauchs. Link zum Original
  66. Der Bürokratieabbau in der Landwirtschaft wird vorangetrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Programm
    den Bürokratieabbau in der Landwirtschaft vorantreiben. Der Verwaltungsaufwand hat enorm zugenommen und ist – gerade für die Vielzahl der kleinen Betriebe – nur noch schwer zu bewältigen. Link zum Original
  67. Cross-Compliance-Vorschriften, die im Eigeninteresse der Landwirte liegen, etwa zu Erosionsschutz und Bodenzustand, werden abgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 73 ·

    Wortlaut im Programm
    Insbesondere setzen wir uns für den Abbau von Cross -Compliance-Vorschriften ein, die im Eigeninteresse der Landwirte liegen. Dies betrifft beispielsweise die Vorschriften zum Erosionsschutz und dem Erhalt des Bodens in einem guten landwirtschaftlichen Zustand. Link zum Original
  68. Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen wird dem Wissenschafts- und Kunstministerium zugeordnet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 76 ·

    Wortlaut im Programm
    die Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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