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FDP · Bayerns treibende Kraft

Forderungen zu Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum

Landtagswahl Bayern 15.09.2013 · beschlossen 26.01.2013 · Original

Das Programm enthält 54 von 1.179 Forderungen zu „Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum“.

Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum 54
  1. Langfristiges Ziel ist der unternehmerische Landwirt, der ohne Subventionen ein angemessenes Einkommen am Markt erwirtschaftet.

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    Wortlaut im Programm
    Die FDP verfolgt langfristig das Ziel des unternehmerischen Landwirts, der ein angemessenes Einkommen am Markt erwirtschaften kann, ohne auf Subventionen angewiesen zu sein. Link zum Original
  2. Agrarpolitik soll nicht bevormunden, sondern Freiräume für unternehmerisches Handeln schaffen.

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    Wortlaut im Programm
    Agrarpolitik darf nicht bevormunden, sondern muss Freiräume für unternehmerisches Handeln schaffen. Link zum Original
  3. Landwirtschaft soll wirtschaftlich erfolgreich, nachhaltig und umweltschonend arbeiten.

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    Wortlaut im Programm
    Landwirtschaft soll wirtschaftlich erfolgreich, nachhaltig, umweltschonend und im Bewusstsein ihrer gesellschaftlichen Verantwortung arbeiten. Link zum Original
  4. Die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft wird weiter gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus sind zentrale Ziele die weitere Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, der Eigentumsschutz, der Abbau von Bürokratie sowie der Stopp des Flächenverbrauchs. Link zum Original
  5. Das Eigentum in der Landwirtschaft wird geschützt.

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    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus sind zentrale Ziele die weitere Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, der Eigentumsschutz, der Abbau von Bürokratie sowie der Stopp des Flächenverbrauchs. Link zum Original
  6. Der landwirtschaftliche Strukturwandel wird abgefedert, aber nicht verhindert.

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    Wortlaut im Programm
    eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Dazu gehört auch der Strukturwandel, den wir abfedern, aber nicht verhindern wollen. Link zum Original
  7. Die Landwirtschaft soll effizient produzieren und mit möglichst geringem Ressourcenverbrauch einen möglichst hohen Ertrag erzielen.

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    Wortlaut im Programm
    Dazu gehört ebenso eine effiziente Produktionsweise, die mit einem möglichst geringen Verbrauch an natürlichen Ressourcen wie Boden, Futtermitteln, Wasser, Dünger oder Pflanzenschutzmitteln einen möglichst hohen Ertrag erzielt. Link zum Original
  8. Die Direktzahlungen der ersten Säule der EU-Agrarpolitik werden der Marktentwicklung angepasst.

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    Wortlaut im Programm
    die Ausgestaltung der Direktzahlungen in der ersten Säule der europäischen Marktentwicklung anpassen und sukzessive auf einen höheren unternehmerisch erwirtschafteten Anteil der Betriebseinkommen hinarbeiten. Link zum Original
  9. Der unternehmerisch erwirtschaftete Anteil der landwirtschaftlichen Betriebseinkommen wird schrittweise erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    die Ausgestaltung der Direktzahlungen in der ersten Säule der europäischen Marktentwicklung anpassen und sukzessive auf einen höheren unternehmerisch erwirtschafteten Anteil der Betriebseinkommen hinarbeiten. Link zum Original
  10. Regionale Entscheidungsträger erhalten bei der Ausgestaltung agrarpolitischer Maßnahmen möglichst viel Gestaltungsspielraum.

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    Wortlaut im Programm
    regionalen Entscheidungsträgern bei der konkreten Ausgestaltung agrarpolitischer Maßnahmen möglichst viel Gestaltungsspielraum geben. Link zum Original
  11. Umweltmaßnahmen werden im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    die Förderung von Umweltmaßnahmen im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, mit der die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt wird. Link zum Original
  12. Bei der ökologischen Ausrichtung der EU-Agrarzahlungen wird die internationale Wettbewerbsposition der bayerischen Landwirtschaft gesichert.

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    Wortlaut im Programm
    bei einer ökologischen Ausrichtung der EU -Agrarzahlungen (Greening) die Wettbewerbsposition der bayerischen Landwirtschaft im internationalen Vergleich sichern. Link zum Original
  13. Die Agrarumweltprogramme werden im bisherigen Umfang fortgeführt.

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    Wortlaut im Programm
    die Agrarumweltprogramme im bisherigen Umfang fortführen und nicht über das Greening abgelten. Link zum Original
  14. Die Agrarumweltprogramme werden nicht über das Greening abgegolten.

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    Wortlaut im Programm
    die Agrarumweltprogramme im bisherigen Umfang fortführen und nicht über das Greening abgelten. Link zum Original
  15. Die EU-Exportsubventionen werden vollständig abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    die vollständige Abschaffung der EU-Exportsubventionen. Link zum Original
  16. Die landwirtschaftliche Nutzfläche wird erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    die landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten, um den Hunger weltweit zu bekämpfen und die Energiewende zu gestalten. Link zum Original
  17. Die Stilllegung von sieben Prozent der landwirtschaftlichen Fläche für ökologische Zwecke nach Plänen der EU-Kommission wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Pläne der EU -Kommission, sieben Prozent der Fläche für ökologische Zwecke stillzulegen, lehnen wir ab. Link zum Original
  18. Nebenerwerbslandwirte werden auch künftig nicht benachteiligt, auch nicht bei der Beschränkung der Direktzahlungen auf aktive Landwirte.

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    Wortlaut im Programm
    auch künftig eine Benachteiligung für die vielen bayerischen Nebenerwerbslandwirte vermeiden. Die Beschränkung der Direktzahlungen auf sogenannte „Aktive Landwirte“, wie ihn die EU plant, muss dies berücksichtigen und ist außerdem so auszugestalten, dass sie mit einem Minimum an zusätzlicher Bürokratie auskommt. Link zum Original
  19. Die Beschränkung der Direktzahlungen auf aktive Landwirte wird mit einem Minimum an zusätzlicher Bürokratie ausgestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    auch künftig eine Benachteiligung für die vielen bayerischen Nebenerwerbslandwirte vermeiden. Die Beschränkung der Direktzahlungen auf sogenannte „Aktive Landwirte“, wie ihn die EU plant, muss dies berücksichtigen und ist außerdem so auszugestalten, dass sie mit einem Minimum an zusätzlicher Bürokratie auskommt. Link zum Original
  20. Der Kofinanzierungsanteil der EU bei Maßnahmen der zweiten Säule bleibt bei 50 Prozent.

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    Wortlaut im Programm
    auch in Zukunft den Kofinanzierungsanteil der EU bei Maßnahmen der Zweiten Säule bei 50 Prozent belassen. Link zum Original
  21. Die Investitionsförderung in der Tierhaltung wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    die Investitionsförderung in der Tierhaltung fortsetzen. Link zum Original
  22. Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete bleibt erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    die Ausgleichszulage erhalten, die Produktionsnachteile in benachteiligten Gebieten kompensiert. Link zum Original
  23. Benachteiligte Gebiete werden weiterhin nach der Landwirtschaftlichen Vergleichszahl abgegrenzt.

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    Wortlaut im Programm
    benachteiligte Gebiete weiterhin nach der bisherigen Landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) abgrenzen. Link zum Original
  24. An der Abschaffung der Milchquote wird festgehalten.

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    Wortlaut im Programm
    an der Abschaffung der Milchquote festhalten. Link zum Original
  25. Die Marktausrichtung der Milchbranche wird unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    Stattdessen ist die Marktausrichtung der Milchbranche zu unterstützen und die Bildung von Erzeugergenossenschaften, die mit Molkereien und dem Lebensmitteleinzelhandel auf Augenhöhe verhandeln können, zu fördern. Link zum Original
  26. Die Bildung von Erzeugergenossenschaften, die mit Molkereien und Handel auf Augenhöhe verhandeln, wird gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Stattdessen ist die Marktausrichtung der Milchbranche zu unterstützen und die Bildung von Erzeugergenossenschaften, die mit Molkereien und dem Lebensmitteleinzelhandel auf Augenhöhe verhandeln können, zu fördern. Link zum Original
  27. Die regionale Vermarktung von Agrarprodukten wird unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    die regionale Vermarktung von Agrarprodukten unterstützen. Link zum Original
  28. Tierschutzauflagen werden auf europäischer Ebene vereinheitlicht.

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    Wortlaut im Programm
    einheitliche Tierschutzauflagen auf europäischer Ebene. Link zum Original
  29. Ökologische und konventionelle Landwirtschaft werden gleich behandelt.

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    Wortlaut im Programm
    ein faires, diskriminierungsfreies Miteinander von ökologischer und konventioneller Landwirtschaft. Eine einseitige Bevorzugung einer Bewirtschaftungsform lehnen wir ab. Link zum Original
  30. Eine einseitige Bevorzugung einer Bewirtschaftungsform wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    ein faires, diskriminierungsfreies Miteinander von ökologischer und konventioneller Landwirtschaft. Eine einseitige Bevorzugung einer Bewirtschaftungsform lehnen wir ab. Link zum Original
  31. Die Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft in Bayern wird weiter gesichert.

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    Wortlaut im Programm
    die Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft in Bayern weiter sichern, die naturnahe Waldwirtschaft im gesamten öffentlichen Wald vorbildlich erfüllen und keinen Anteil von höher als 5 Prozent der Waldfläche aus der Bewirtschaftung herausnehmen. Link zum Original
  32. Im gesamten öffentlichen Wald wird naturnahe Waldwirtschaft vorbildlich umgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    die Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft in Bayern weiter sichern, die naturnahe Waldwirtschaft im gesamten öffentlichen Wald vorbildlich erfüllen und keinen Anteil von höher als 5 Prozent der Waldfläche aus der Bewirtschaftung herausnehmen. Link zum Original
  33. Höchstens fünf Prozent der Waldfläche werden aus der Bewirtschaftung genommen.

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    Wortlaut im Programm
    die Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft in Bayern weiter sichern, die naturnahe Waldwirtschaft im gesamten öffentlichen Wald vorbildlich erfüllen und keinen Anteil von höher als 5 Prozent der Waldfläche aus der Bewirtschaftung herausnehmen. Link zum Original
  34. Die Erntetechniken in der Forstwirtschaft werden weiter verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    Dazu gehört die verstärkte Pflanzung von hitze- und trockenheitsresistenten Baumarten ebenso wie die weitere Verbesserung von Erntetechniken. Link zum Original
  35. Der Grundsatz Wald und Wild wird verwirklicht.

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    Wortlaut im Programm
    den Grundsatz „Wald und Wild“ verwirklichen. Link zum Original
  36. Für landwirtschaftliche Betriebe wird eine Risikoausgleichsrücklage eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    eine Risikoausgleichsrücklage einführen, die angesichts zunehmend schwankender Erlöse das Überleben landwirtschaftlicher Betriebe sichert. Link zum Original
  37. Bei naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden Realkompensation und Ersatzgeld gleichgestellt, um Agrarflächen zu schonen.

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    Wortlaut im Programm
    bei Ausgleichs- und Ersatzflächen die Gleichstellung von Realkompensation und Ersatzgeld. Bei der jetzigen Regelung werden erhebliche landwirtschaftliche Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Der gezielte Einsatz von Ersatzgeld könnte diese wichtigen Agrarflächen schonen. Link zum Original
  38. Bei gentechnisch veränderten Pflanzen in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion hat die Sicherheit für Mensch und Umwelt oberste Priorität.

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    Wortlaut im Programm
    Bei der Anwendung gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion hat die Sicherheit für Mensch und Umwelt für uns oberste Priorität. Link zum Original
  39. Die Grüne Gentechnik gilt als wichtige Zukunftstechnologie mit Chancen für Verbraucher und Umwelt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Grüne Gentechnik ist eine wichtige Zukunftstechnologie, die grundsätzlich große Chancen für Verbraucher und Umwelt beinhaltet. Link zum Original
  40. Der Anbau gentechnisch veränderter Kulturpflanzen ist nur bei strenger Verursacherhaftung zulässig.

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    Wortlaut im Programm
    bei der Grünen Gentechnik – neben den Chancen – auch den Risiken insbesondere für die kleinteilige bayerische Land wirtschaft Rechnung tragen und deshalb durchsetzen, dass der Anbau von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen nur bei einer strengen Verursacherhaftung zulässig ist, die Kompetenz für die Festlegung von Abstandsflächen bei dem Anbau auf die Bundesländer übergeht, bei der Festlegung von Abstandsflächen keine Benachteiligung des konventionellen Anbaus gegenüber dem biologischen Anbau erfolgt sowie die mittelständische Saatenwirtschaft durch vollumfänglichen Erhalt des Züchterprivilegs bei der Zucht standortangepasster Sorten unterstützt wird; Link zum Original
  41. Die Kompetenz für die Festlegung von Abstandsflächen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen geht auf die Bundesländer über.

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    Wortlaut im Programm
    bei der Grünen Gentechnik – neben den Chancen – auch den Risiken insbesondere für die kleinteilige bayerische Land wirtschaft Rechnung tragen und deshalb durchsetzen, dass der Anbau von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen nur bei einer strengen Verursacherhaftung zulässig ist, die Kompetenz für die Festlegung von Abstandsflächen bei dem Anbau auf die Bundesländer übergeht, bei der Festlegung von Abstandsflächen keine Benachteiligung des konventionellen Anbaus gegenüber dem biologischen Anbau erfolgt sowie die mittelständische Saatenwirtschaft durch vollumfänglichen Erhalt des Züchterprivilegs bei der Zucht standortangepasster Sorten unterstützt wird; Link zum Original
  42. Bei der Festlegung von Abstandsflächen wird der konventionelle gegenüber dem biologischen Anbau nicht benachteiligt.

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    Wortlaut im Programm
    bei der Grünen Gentechnik – neben den Chancen – auch den Risiken insbesondere für die kleinteilige bayerische Land wirtschaft Rechnung tragen und deshalb durchsetzen, dass der Anbau von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen nur bei einer strengen Verursacherhaftung zulässig ist, die Kompetenz für die Festlegung von Abstandsflächen bei dem Anbau auf die Bundesländer übergeht, bei der Festlegung von Abstandsflächen keine Benachteiligung des konventionellen Anbaus gegenüber dem biologischen Anbau erfolgt sowie die mittelständische Saatenwirtschaft durch vollumfänglichen Erhalt des Züchterprivilegs bei der Zucht standortangepasster Sorten unterstützt wird; Link zum Original
  43. Das Züchterprivileg bleibt vollumfänglich erhalten, um die mittelständische Saatenwirtschaft zu unterstützen.

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    Wortlaut im Programm
    bei der Grünen Gentechnik – neben den Chancen – auch den Risiken insbesondere für die kleinteilige bayerische Land wirtschaft Rechnung tragen und deshalb durchsetzen, dass der Anbau von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen nur bei einer strengen Verursacherhaftung zulässig ist, die Kompetenz für die Festlegung von Abstandsflächen bei dem Anbau auf die Bundesländer übergeht, bei der Festlegung von Abstandsflächen keine Benachteiligung des konventionellen Anbaus gegenüber dem biologischen Anbau erfolgt sowie die mittelständische Saatenwirtschaft durch vollumfänglichen Erhalt des Züchterprivilegs bei der Zucht standortangepasster Sorten unterstützt wird; Link zum Original
  44. Genetische Ressourcen bleiben frei verfügbar.

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    Wortlaut im Programm
    dass genetische Ressourcen auch weiterhin frei verfügbar bleiben. Link zum Original
  45. Die Patentierung konventionell gezüchteter Nutztiere und Nutzpflanzen wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen lehnen wir ab. Link zum Original
  46. Verbraucherschutz soll das Vertrauen in heimische Lebensmittel wieder stärken.

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    Wortlaut im Programm
    Ein wirksamer Verbraucherschutz muss das von Lebensmittelskandalen erschütterte Vertrauen in die heimischen Produkte wieder stärken. Link zum Original
  47. Die Zersplitterung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen im Verbraucherschutz wird behoben.

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    Wortlaut im Programm
    Die Zersplitterung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen muss behoben werden, Verstöße sind konsequent zu ahnden. Link zum Original
  48. Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften werden konsequent geahndet.

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    Wortlaut im Programm
    Die Zersplitterung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen muss behoben werden, Verstöße sind konsequent zu ahnden. Link zum Original
  49. Die Kontrollen in der Lebensmittelproduktion werden weiter verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    eine weitere Verbesserung der Kontrollen im Bereich der Lebensmittelproduktion und eine konsequente und schnellere Ahndung von Verstößen. Dies kann in schweren Fällen bis hin zum Berufsverbot gehen. Link zum Original
  50. Verstöße in der Lebensmittelproduktion werden konsequenter und schneller geahndet, in schweren Fällen bis zum Berufsverbot.

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    Wortlaut im Programm
    eine weitere Verbesserung der Kontrollen im Bereich der Lebensmittelproduktion und eine konsequente und schnellere Ahndung von Verstößen. Dies kann in schweren Fällen bis hin zum Berufsverbot gehen. Link zum Original
  51. Die Kommunikation der für Lebensmittel zuständigen Behörden von Bund und Ländern untereinander und gegenüber der Bevölkerung wird verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    eine Verbesserung der Kommunikation zwischen den für Lebensmittel zuständigen Behörden des Bundes und der Länder und gegenüber der Bevölkerung. Link zum Original
  52. Alle Lebensmittel werden klar und transparent gekennzeichnet.

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    Wortlaut im Programm
    eine klare, transparente Auszeichnung aller Lebensmittel, die es den mündigen Verbraucher ermöglicht, eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen. Link zum Original
  53. Neben staatlichen Einheitssiegeln wird auf den Qualitätswettbewerb privater Siegel gesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Dabei setzt die FDP nicht nur auf staatliche Einheitssiegel, sondern insbesondere auf den Qualitätswettbewerb privater Siegel. Link zum Original
  54. Alle Produkte mit gentechnisch veränderten Organismen oder unter Verwendung Grüner Gentechnik hergestellte Produkte werden gekennzeichnet.

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    Wortlaut im Programm
    eine konsequente Kennzeichnung aller Produkte, die genetisch veränderte Organismen enthalten oder unter Verwendung grüner Gentechnik hergestellt wurden. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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