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BIW · Programm zur Bürgerschaftswahl Bremen 2007

Forderungen zu Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen

Bürgerschaftswahl Bremen 2007 · Original

Das Programm enthält 28 von 1.028 Forderungen zu „Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen“.

Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen 28
  1. Die staatlichen Verwaltungen werden zu strikter Sparsamkeit verpflichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Die staatlichen Verwaltungen sind zur strikten Sparsamkeit zu verpflichten. Link zum Original
  2. Die Entscheidungsspielräume der Verwaltung bei der Mittelverwendung werden erweitert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Entscheidungsspielräume der Verwal-tung im Hinblick auf die Mittelverwendung sind deshalb zu erweitern, die Anreize für den effizienten Umgang mit den zugewiesenen Steuergeldern zu vergrößern. Link zum Original
  3. Die Anreize für einen effizienten Umgang mit Steuergeldern in der Verwaltung werden vergrößert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Entscheidungsspielräume der Verwal-tung im Hinblick auf die Mittelverwendung sind deshalb zu erweitern, die Anreize für den effizienten Umgang mit den zugewiesenen Steuergeldern zu vergrößern. Link zum Original
  4. Das öffentliche Haushalts- und Rechnungswesen wird zügig von der Kameralistik auf die Kosten- und Leistungsrechnung umgestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Zügige Umstellung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens von der traditionellen, am Geldverbrauch orientierten Kameralistik auf die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung, um damit mehr Transparenz zu schaffen und ein effizientes Control-ling nach dem Vorbild privater Unternehmen zu ermöglichen. Link zum Original
  5. Von einer Behörde eingesparte Mittel können auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die von einer Behörde in einem Jahr eingesparten Mittel können dann auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Link zum Original
  6. Einsparungen werden nur zu 50 % auf die Budgetzuweisung des Folgejahres angerechnet.

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    Wortlaut im Programm
    Ein-sparungen sind außerdem nur zu 50% auf die Budgetzuweisung des Folgejahres anzurechnen. Link zum Original
  7. Große Investitionen über 10 Millionen Euro werden vorab von den Rechnungshöfen geprüft.

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    Wortlaut im Programm
    Große Investitionen mit einem Volumen von mehr als 10 Mio. Euro sind einer Vorabprüfung durch die Rechnungshöfe zu unterziehen. Link zum Original
  8. Das Steuersystem wird grundlegend reformiert, um die Steuerbelastung kleiner und mittlerer Unternehmen zu senken.

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    Wortlaut im Programm
    Grundlegende Reform des deutschen Steuersystems mit dem Ziel, die Steuerbelastung der KMU zu senken und den administrativen Aufwand zu verringern: Link zum Original
  9. Das Steuerrecht wird drastisch vereinfacht.

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    Wortlaut im Programm
    Drastische Vereinfachung des Steuerrechts und gezielter Abbau von Vorschriften, die bei klein- und mittelständischen Unternehmen einen hohen administrativen Aufwand verur-sachen. Link zum Original
  10. Die Buchführungspflicht für kleine und mittlere Unternehmen wird gelockert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Buchführungspflicht für klein- und mittelständische Unternehmen ist zu lockern. Link zum Original
  11. Doppelte Buchführung und Bilanz sind nur bei mehr als 500.000 Euro Umsatz und mehr als 50.000 Euro Gewinn pro Jahr Pflicht.

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    Wortlaut im Programm
    Unternehmen können zukünftig nur dann zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet werden, wenn der Umsatz mehr als 500.000 Euro und der erwirt-schaftete Gewinn mehr als 50.000 Euro im Jahr beträgt. Link zum Original
  12. Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes dürfen 50 Prozent ihrer Einnahmen pauschal als Betriebsausgaben absetzen.

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    Wortlaut im Programm
    Kleinunternehmen gem. § 19 (1) Umsatzsteuergesetz dürfen ohne Einzelnachweis 50% ihrer Einnahmen pauschal als Betriebsausgaben absetzen. Link zum Original
  13. Die Gewerbesteuer wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Abschaffung der Gewerbesteuer in Deutschland. Link zum Original
  14. Der Mehrwertsteuersatz auf Handwerksdienstleistungen wird halbiert.

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    Wortlaut im Programm
    e) Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf Dienstleistungen des Handwerks. Link zum Original
  15. Steuerliche Außenprüfungen des Finanzamts werden grundsätzlich vier Wochen im Voraus angekündigt.

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    Wortlaut im Programm
    Steuerliche Außenprüfungen des Finanzamtes sind grundsätzlich durch Prüfungsanord-nung 4 Wochen im Voraus anzukündigen. Das muß auch für die sog. Umsatzsteuer-Nach-schau gelten. Link zum Original
  16. Die Pflicht zur Vorankündigung gilt auch für die Umsatzsteuer-Nachschau.

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    Wortlaut im Programm
    Steuerliche Außenprüfungen des Finanzamtes sind grundsätzlich durch Prüfungsanord-nung 4 Wochen im Voraus anzukündigen. Das muß auch für die sog. Umsatzsteuer-Nach-schau gelten. Link zum Original
  17. Gewinne bis 50.000 Euro sind in den ersten fünf Jahren nach einer Unternehmensgründung von allen Ertragsteuern befreit.

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    Wortlaut im Programm
    Befreiung aller Gewinne bis zu einer Höhe 50.000 € von sämtlichen Ertragssteuern in den ersten 5 Jahren nach Gründung eines Unternehmens, um den Aufbau von Rückstellungen zu ermöglichen. Link zum Original
  18. Unternehmen erhalten für jeden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz einen Steuerfreibetrag.

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    Wortlaut im Programm
    Für jeden sozialversiche-rungspflichtigen Arbeitsplatz, den eine Firma bereitstellt, kann ein bestimmter Freibetrag in Abzug gebracht werden, der die Einkommens- oder Körperschaftssteuerlast des Unterneh-mens senkt. Link zum Original
  19. Der Freibetrag je Arbeitsplatz wird nach Alter und Qualifikation der Beschäftigten gestaffelt.

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    Wortlaut im Programm
    Zur Feinsteuerung der gewünschten Beschäftigungswirkung wird der steuerliche Freibetrag in Abhängigkeit von Alter und Qualifikation der Arbeitnehmer gestaffelt. Link zum Original
  20. Geltung und Höhe des Arbeitsplatz-Freibetrags werden flexibel an die Arbeitsmarktlage angepasst.

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    Wortlaut im Programm
    Die Geltung dieser Regelung und die Höhe des Freibetrages ist der Lage auf dem Arbeitsmarkt flexibel anzupassen. Link zum Original
  21. Auf die geplante Abschaffung des Sparerfreibetrags wird verzichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Gleichzeitig ist auf die für 2009 geplante völlige Abschaf-fung des Sparerfreibetrages zu verzichten, die vor allem Kleinsparer treffen würde. Link zum Original
  22. Die Erbschaftsteuer wird zur Finanzierung der Pflege erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    Zur Gegenfinanzierung auch des Solidarausgleichs einer privaten Pflegeversiche-rung ist die Erbschaftssteuer zu erhöhen. Die Mehreinnahmen sind den Kommunen als Trägern der Sozialhilfe von den Ländern im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zuzuweisen. Link zum Original
  23. Ehe und Kindererziehung werden im Einkommensteuersystem besonders gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Im Rahmen des Familienlastenausgleichs sind die Ehe und die Erziehung von Kindern im Steuersystem besonders zu fördern. Link zum Original
  24. Für jedes Kind gilt ab Geburt ein steuerlicher Grundfreibetrag von 8.000 Euro pro Jahr.

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    Wortlaut im Programm
    a) Einführung eines steuerlichen Grundfreibetrages für Kinder. Der Grundfreibetrag für jeden Bürger und damit auch für jedes Kind beträgt ab dem ersten Tag nach der Geburt 8.000 Euro pro Jahr. Er kann vom Kind ganz oder teilweise auf die Eltern übertragen wer-den. Link zum Original
  25. Der Grundfreibetrag des Kindes kann ganz oder teilweise auf die Eltern übertragen werden.

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    Wortlaut im Programm
    a) Einführung eines steuerlichen Grundfreibetrages für Kinder. Der Grundfreibetrag für jeden Bürger und damit auch für jedes Kind beträgt ab dem ersten Tag nach der Geburt 8.000 Euro pro Jahr. Er kann vom Kind ganz oder teilweise auf die Eltern übertragen wer-den. Link zum Original
  26. Das Kindergeld wird mit dem Grundfreibetrag für Kinder verrechnet.

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    Wortlaut im Programm
    Das Kindergeld ist mit dem Grund-freibetrag zu verrechnen, wobei die Zahlung des Kindergeldes im Interesse der Chancen-gleichheit für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende den Vorrang gegen-über der steuerlichen Entlastung genießen muß. Link zum Original
  27. Das Ehegattensplitting bleibt erhalten und wird um den steuerlichen Grundfreibetrag für Kinder ergänzt.

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    Wortlaut im Programm
    c) Das Ehegattensplitting, das Ausfluß des besonderen Schutzes der Ehe in Art. 6 GG ist, ist beizubehalten, ergänzt um den steuerlichen Grundfreibetrag für Kinder. Link zum Original
  28. Unternehmen erhalten für jeden Arbeitsplatz für über 50-Jährige einen erhöhten steuermindernden Freibetrag.

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    Wortlaut im Programm
    Im Rahmen des von BIW vorgeschlagenen beschäftigungsfördernden Steuerreform kann ein Unternehmen für jeden Arbeitsplatz, der für eine Erwerbsperson im Alter über 50 Jahre bereitgestellt wird, einen erhöhten Freibetrag steuermindernd geltend machen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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