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BIW · Programm zur Bürgerschaftswahl Bremen 2007

Forderungen zu Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte

Bürgerschaftswahl Bremen 2007 · Original

Das Programm enthält 150 von 1.028 Forderungen zu „Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte“.

Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte 150
  1. Der Staat schützt Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum seiner Bürger wirksam vor inneren und äußeren Bedrohungen.

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    Wortlaut im Programm
    Der Auftrag des Grundgesetzes umfaßt auch die Verpflichtung des Staates, das Leben, die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum seiner Bürger vor inneren wie äußeren Bedrohungen wirksam zu schützen. Link zum Original
  2. Wer gegen Gesetze und Normen verstößt, wird vom Rechtsstaat in vollem Umfang sanktioniert.

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    Wortlaut im Programm
    Verstößt der Einzelne gegen Gesetze und Normen, dann ist er dafür vom Rechts-staat auch in vollem Umfang zu sanktionieren. Link zum Original
  3. Bei der Verfolgung der Diskriminierung von Parteien gilt die Beweislastumkehr.

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    Wortlaut im Programm
    Die Diskriminierung einer Partei oder ihrer Repräsentanten durch Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen ist strafrechtlich zu ahnden, wobei das Prinzip der Beweislastumkehr zu gelten hat. Link zum Original
  4. Im Verfassungsschutzbericht werden nur Parteien und Organisationen genannt, die nachweislich aggressiv-kämpferisch gegen die demokratische Grundordnung vorgehen oder Gewalt anwenden oder billigen.

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    Wortlaut im Programm
    Im Verfassungsschutzbericht sind ausschließlich solche Parteien und Organisationen zu erwäh-nen, die nachweislich in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die demokratische Grundord-nung vorgehen oder Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung anwenden oder bil-ligen. Link zum Original
  5. Der Bundespräsident wählt als Vorsitzender einer unabhängigen Expertenkommission die Richter des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Bundesgerichte und des Bundesrechnungshofs aus.

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    Wortlaut im Programm
    a) Auswahl der Richter des Bundesverfassungsgerichtes, der obersten Bundesgerichte und des Bundesrechnungshofes als Vorsitzender einer unabhängiger Expertenkommissionen. Link zum Original
  6. Die Richter der obersten Bundesgerichte, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesrechnungshofs werden von einer unabhängigen Kommission unter Vorsitz des Bundespräsidenten ausgewählt.

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    Wortlaut im Programm
    1.3.4. Auswahl der Richter des Bundesverfassungsgerichtes, der obersten Bundesgerichte und des Bundesrechnungshofes durch eine unabhängige Kommission unter Vorsitz des Bundespräsi-denten. Link zum Original
  7. Die ausgewählten Richter und Beamten müssen parteifern sein.

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    Wortlaut im Programm
    Die ausgewählten Richter und Beamten müssen absolut parteifern sein. Link zum Original
  8. Legislative und Exekutive achten die Unabhängigkeit der Gerichte streng.

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    Wortlaut im Programm
    Die Unabhän-gigkeit der Gerichte durch Legislative und Exekutive ist streng zu achten. Link zum Original
  9. Das Bundesverfassungsgericht erhält ein Initiativrecht zur Überprüfung bestehender Gesetze und völkerrechtlicher Verträge.

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    Wortlaut im Programm
    Dem Bundesverfassungsgericht ist ein Initiativrecht für die Überprüfung bestehender Gesetze und völkerrechtlicher Verträge einzuräumen. Link zum Original
  10. Der Straftatbestand der Amtsuntreue wird eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Um die Verschwendung von Steuermitteln durch die öffentliche Verwaltung wirksam zu bekämpfen, ist der Straftatbestand der Amtsuntreue einzuführen. Link zum Original
  11. Der Korruption überführte Unternehmen werden in einem zentralen Korruptionsregister erfasst.

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    Wortlaut im Programm
    Speicherung von Unternehmen, die der Korruption oder versuchten Korruption überführt wurden, in einem zentralen Korruptionsregister. Link zum Original
  12. Die Korruptionsbekämpfung in Verwaltung und Privatwirtschaft wird intensiviert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Bekämpfung der Korruption in öffent-licher Verwaltung und Privatwirtschaft ist zu intensivieren, die Strafen zu verschärfen. Link zum Original
  13. Die Strafen für Korruption werden verschärft.

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    Wortlaut im Programm
    Die Bekämpfung der Korruption in öffent-licher Verwaltung und Privatwirtschaft ist zu intensivieren, die Strafen zu verschärfen. Link zum Original
  14. Der Staat schützt die bürgerlichen Freiheitsrechte durch Gesetze aktiv auch vor Beeinträchtigungen durch private Dritte.

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    Wortlaut im Programm
    Die im Grundgesetz verbrieften bürgerlichen Freiheitsrechte sind für eine echte Demokratie unver-zichtbar. Der Staat darf sich nicht darauf beschränken, selbst auf Eingriffe in diese Rechte zu verzich-ten, sondern muß sie auch vor Beeinträchtigungen durch Dritte – also private Personen, Vereinigun-gen und Organisationen – mit Hilfe gesetzgeberischer Maßnahmen aktiv schützen. Link zum Original
  15. Die im Grundgesetz garantierte Meinungs- und Geistesfreiheit wird vollständig verwirklicht.

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    Wortlaut im Programm
    1.6.1. Volle Verwirklichung der im Grundgesetz garantierten Meinungs- und Geistesfreiheit. Link zum Original
  16. Versuche, im Namen der Political Correctness Themen zu tabuisieren und Denkverbote zu errichten, werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wenden uns entschieden gegen alle Versuche auch von nichtstaatlicher Seite, im Namen der „Political Correctness“ Themen zu tabuisieren und Denkverbote zu errichten. Link zum Original
  17. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information wird strafrechtlich geschützt.

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    Wortlaut im Programm
    1.6.2. Das Recht des Einzelnen, seine Meinung frei zu äußern und sich ungehindert zu informieren, ist strafrechtlich zu bewehren. Link zum Original
  18. Die Einschränkung der Meinungs-, Informations- oder Versammlungsfreiheit anderer durch Einschüchterung oder Repression wird als Offizialdelikt bestraft.

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    Wortlaut im Programm
    Der Versuch, Dritten mittels Einschüchterung oder Repression die Meinungs-, Informations- oder Versammlungsfreiheit zu bestreiten, ist als Offizialdelikt unter Strafe zu stellen. Link zum Original
  19. Gewaltdrohungen von Gegendemonstranten sind kein Grund, friedliche Versammlungen zugelassener Parteien und Organisationen zu verbieten.

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    Wortlaut im Programm
    Gewaltdrohungen von Gegendemonstranten dürfen nicht Anlaß für die zuständigen Behörden sein, friedliche Versammlungen zugelassener Parteien und Organisa-tionen zu verbieten. Link zum Original
  20. Der Schutz der Bürger vor Verbrechen gehört zu den wichtigsten Pflichten des Staates.

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    Wortlaut im Programm
    Seine Bürger vor Verbrechen zu schützen gehört zu den vornehmsten Pflichten eines jeden Staates. Link zum Original
  21. Der Staat zieht Straftäter für Gesetzesverstöße in vollem Umfang zur Rechenschaft.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb muß der Staat Straftäter für Gesetzesverstöße in vol-lem Umfang zur Rechenschaft ziehen. Link zum Original
  22. Potenzielle Täter werden durch konsequente Anwendung und nötigenfalls Verschärfung von Gesetzen abgeschreckt.

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    Wortlaut im Programm
    Auf kurz- bis mittelfristige Sicht müssen potentielle Täter durch eine konsequente Anwendung und wenn nötig die Verschärfung von Gesetzen sowie die Beschleunigung der juristischen Verfahren abgeschreckt werden. Link zum Original
  23. Gerichtsverfahren werden beschleunigt.

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    Wortlaut im Programm
    Auf kurz- bis mittelfristige Sicht müssen potentielle Täter durch eine konsequente Anwendung und wenn nötig die Verschärfung von Gesetzen sowie die Beschleunigung der juristischen Verfahren abgeschreckt werden. Link zum Original
  24. Verbrechensprävention ist neben der Strafverfolgung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

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    Wortlaut im Programm
    Die Verbrechensbekämpfung umfaßt neben der reinen Strafverfolgung auch und gerade die Ver-brechensprävention, die als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen ist. Link zum Original
  25. Einer teilweisen Auflösung des staatlichen Gewaltmonopols wird entschieden entgegengetreten.

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    Wortlaut im Programm
    Der in den letzten Jahren verstärkt sichtbar gewordenen Tendenz einer zumindest teilweisen Auflösung des staatlichen Gewaltmonopols ist mit Entschiedenheit entgegenzutreten. Link zum Original
  26. Polizei und Justiz erhalten eine bessere Personal- und Sachausstattung.

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    Wortlaut im Programm
    2.1.1. Bessere Personal- und Sachmittelausstattung von Polizei und Justiz. Link zum Original
  27. Zur Entlastung des Polizeivollzugs werden moderne Bürotechnik und zusätzliche Verwaltungsangestellte eingesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Um den polizeilichen Vollzug zu entlasten, sind für die Bewältigung von Verwaltungsarbeiten moderne Büro- und Kommunikationstechnik sowie zusätzliche Verwaltungsangestellte einzusetzen. Link zum Original
  28. Sachfremde Tätigkeiten der Polizei werden auf die zuständigen Behörden übertragen.

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    Wortlaut im Programm
    Sachfremde Tätigkeiten müssen auf die dafür zuständigen Behörden übertragen werden. Link zum Original
  29. Der Einsatz von Geringverdienern und Ehrenamtlichen für Verwaltungsaufgaben bei der Polizei wird geprüft.

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    Wortlaut im Programm
    Der Einsatz von Geringverdienern und ehrenamtlichen Mitarbeitern für administrative Aufgaben bei der Poli-zei ist zu prüfen. Link zum Original
  30. Es wird eine freiwillige Sicherheitswacht aus geeigneten, zuverlässigen Bürgern geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    2.1.2. Schaffung einer freiwilligen Sicherheitswacht aus dafür geeigneten, zuverlässigen Bürgern. Link zum Original
  31. Die freiwillige Sicherheitswacht wird bundesweit in Städten und Gemeinden mit hoher Kriminalitätsbelastung gebildet.

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    Wortlaut im Programm
    Die freiwillige Sicherheitswacht ist bundesweit in allen Städten und Gemeinden mit hoher Kriminalitätsbelastung zu bilden. Link zum Original
  32. Die freiwillige Sicherheitswacht übernimmt Verwaltungstätigkeiten, einfache hoheitliche Aufgaben und Sicherungsfunktionen.

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    Wortlaut im Programm
    Außerdem nimmt die freiwillige Sicherheitswacht Verwaltungstätigkeiten, einfache hoheitliche Aufgaben und Sicherungsfunktionen wahr. Link zum Original
  33. Auch Ausländer können an der Sicherheitswacht teilnehmen und werden gemeinsam mit Deutschen bevorzugt in Vierteln mit hohem Zuwandereranteil eingesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    An der freiwilligen Sicherheitswacht können auch Ausländer teilnehmen, die gemeinsam mit deutschen Streifen-gängern bevorzugt in Stadtvierteln mit hohem Zuwandereranteil einzusetzen sind. Link zum Original
  34. Der Schutz von Leib und Leben der Polizeibeamten wird verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    2.1.3. Der Schutz von Leib und Leben der Polizeibeamten ist zu verbessern. Link zum Original
  35. In allen Ländern findet ein regelmäßiges realitätsnahes Einsatztraining für Polizeibeamte statt.

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    Wortlaut im Programm
    Es muß in allen Bundesländern ein regelmäßiges Einsatztraining für Polizeibeamte unter realitätsnahen Bedingungen durchge-führt werden. Link zum Original
  36. Ein-Mann-Streifen gibt es nur noch in begründeten Ausnahmefällen.

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    Wortlaut im Programm
    Ein-Mann-Streifen darf es nur noch in begründeten Ausnahmefällen geben (z.B. Kontaktbereichbeamter). Link zum Original
  37. Polizeihunde werden verstärkt zur Eigensicherung eingesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Der Einsatz von Polizeihunden für die Eigensicherung ist zu verstär-ken. Link zum Original
  38. Gegen gewalttätige Demonstranten und Randalierer setzt die Polizei Fangnetze ein.

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    Wortlaut im Programm
    Um gewalttätige Demonstranten und Randalierer wirksamer bekämpfen zu können, sind Fangnetze und bei schweren Ausschreitungen auch Distanzwaffen zum Verschießen von Gummigeschossen einzusetzen. Link zum Original
  39. Bei schweren Ausschreitungen setzt die Polizei Distanzwaffen mit Gummigeschossen ein.

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    Wortlaut im Programm
    Um gewalttätige Demonstranten und Randalierer wirksamer bekämpfen zu können, sind Fangnetze und bei schweren Ausschreitungen auch Distanzwaffen zum Verschießen von Gummigeschossen einzusetzen. Link zum Original
  40. An der Einführung eines bundeseinheitlichen Digitalfunks für Sicherheitsbehörden im Jahr 2010 wird festgehalten.

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    Wortlaut im Programm
    2.1.4. An den Planungen zur Einführung eines bundeseinheitlichen Digitalfunks für alle Behörden mit Sicherheits- und Ordnungsaufgaben in Deutschland im Jahre 2010 muß unbedingt fest-gehalten werden. Link zum Original
  41. Einzellösungen der Länder beim Polizeifunk, die die bundesweite Zusammenarbeit erschweren, werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Einzellösungen der Bundesländer, die eine bundesweite Zusammenarbeit der Polizeibehörden erschwerten, sind abzulehnen. Link zum Original
  42. Die Einkommen der Polizeibeamten werden verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    2.1.5. Die Einkommenssituation der Polizeibeamten muß verbessert werden. Link zum Original
  43. Die Zuschläge der Polizei für Nacht- und Feiertagsarbeit sowie gefährliche Aufgaben werden erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    Die Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit sowie Aufgaben mit hohem Gefährdungspotential sind zu erhöhen. Link zum Original
  44. Die Laufbahn des mittleren Polizeidienstes bleibt erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Die Laufbahn des mittleren Dienstes muß erhalten bleiben, damit bei der Polizei auch Bewer-ber mit geringem formalen Bildungsabschluß Einstellungs- und Aufstiegschancen haben. Link zum Original
  45. Der Seiteneinstieg von Spezialisten aus der Wirtschaft in den Polizeidienst wird erleichtert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Aufnahme von Spezialisten aus der Wirtschaft als Seiteneinsteiger in den Polizeidienst muß erleichtert werden. Link zum Original
  46. Die Polizeipräsenz in der Öffentlichkeit wird deutlich erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    2.1.6. Im Interesse der Verbrechensprävention ist die Polizeipräsenz in der Öffentlichkeit deutlich zu erhöhen. Link zum Original
  47. An sozialen Brennpunkten werden verstärkt Kontaktbereichsbeamte eingesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Vor allem an sozialen Brennpunkten ist der Einsatz von sogenannten „Kontakt-bereichsbeamten zu verstärken. Link zum Original
  48. In Stadtteilen mit hoher Kriminalitätsbelastung gibt es mobile Polizeiwachen.

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    Wortlaut im Programm
    Neben stationären Polizeirevieren muß es mobile Polizei-wachsen in Stadtteilen mit hoher Kriminalitätsbelastung geben. Link zum Original
  49. Die staatliche Videoüberwachung öffentlicher Kriminalitätsschwerpunkte wird ausgeweitet.

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    Wortlaut im Programm
    2.1.7. Die staatliche Videoüberwachung des öffentlichen Raums ist auszuweiten, um die Begehung von Straftaten an bekannten Kriminalitätsschwerpunkten zu verhindern oder deren Aufklärung zu erleichtern. Link zum Original
  50. Nah- und Fernverkehr sowie große Flughäfen und Bahnhöfe werden in die Videoüberwachung einbezogen.

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    Wortlaut im Programm
    In die Videoüberwachung sind auch der Nah- und Fernverkehr sowie große Flughäfen und Bahnhöfe einzubeziehen. Link zum Original
  51. Die Polizei geht konsequent gegen gewalttätige Demonstrationsteilnehmer vor.

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    Wortlaut im Programm
    2.1.8. Konsequentes Vorgehen der Polizei gegen gewalttätige Demonstrationsteilnehmer. Link zum Original
  52. Eine Deeskalationstaktik gegenüber Gewalttätern und Gesetzesbrechern wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Taktik der Deeskalation gegenüber Chaoten und anderen Gesetzesbrechern ist mit rechtsstaat-lichen Grundsätzen nicht vereinbar und daher abzulehnen. Link zum Original
  53. Die DNA-Analyse wird als Standardmaßnahme bei der erkennungsdienstlichen Behandlung Tatverdächtiger eingeführt, auch bei kleineren Delikten.

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    Wortlaut im Programm
    Die DNA-Analyse muß unverzüglich als Standardmaßnahme bei der erkennungsdienstlichen Behandlung Tatverdächtiger eingeführt werden. Das gilt auch für kleinere Delikte, die bei den meisten Straftätern den Einstieg in eine kriminelle Karriere markieren. Link zum Original
  54. Der Richtervorbehalt für die DNA-Analyse wird aufgehoben.

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    Wortlaut im Programm
    Der Richtervorbehalt ist aufzuheben. Link zum Original
  55. Der finale Rettungsschuss wird bundeseinheitlich geregelt.

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    Wortlaut im Programm
    Bundeseinheitliche Regelung des „finalen Rettungsschusses“ sowie des vorbeugenden Unterbindungsgewahrsams zur Verhütung unmittelbar bevorstehender Straftaten. Link zum Original
  56. Der vorbeugende Unterbindungsgewahrsam zur Verhütung unmittelbar bevorstehender Straftaten wird bundeseinheitlich geregelt.

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    Wortlaut im Programm
    Bundeseinheitliche Regelung des „finalen Rettungsschusses“ sowie des vorbeugenden Unterbindungsgewahrsams zur Verhütung unmittelbar bevorstehender Straftaten. Link zum Original
  57. Verdeckte Ermittler werden vor allem gegen Organisierte Kriminalität verstärkt eingesetzt und dürfen milieubedingt leichte Straftaten begehen.

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    Wortlaut im Programm
    Verstärkter Einsatz verdeckter Ermittler vor allem zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, die auch milieubedingt leichte Straftaten begehen dürfen. Link zum Original
  58. Ausländische Verbrecherbanden werden durch einen zwischenstaatlichen Austausch von Polizeibeamten bekämpft, die in kriminelle Organisationen eingeschleust werden.

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    Wortlaut im Programm
    Bekämpfung auslän-discher Verbrecherbanden durch zwischenstaatlichen Austausch von Polizeibeamten, die gezielt in kriminelle Organisationen eingeschleust werden. Link zum Original
  59. Die Verfassungsschutzämter aller Länder dürfen ihre Erkenntnisse zur Organisierten Kriminalität an die Polizei weitergeben.

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    Wortlaut im Programm
    Zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sind die Verfassungs-schutzämter in allen Bundesländern zu berechtigten, ihre Erkenntnisse an die Polizei weiter-zugeben. Link zum Original
  60. Die Refinanzierung der Polizeiarbeit durch Sicherheitskooperationen mit der Wirtschaft wird erleichtert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Refinanzierung der Polizeiarbeit durch Sicherheitskooperationen mit der Wirtschaft ist zu erleichtern. Link zum Original
  61. Gesetzesbrechern werden die Kosten für Einsätze von Polizei und Justiz zusätzlich zur Strafe in Rechnung gestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Gesetzesbrechern sind unabhängig von den strafrechtlichen Konsequenzen die Kosten für das Tätigwerden von Polizei und Justiz in Rechnung zu stellen. Link zum Original
  62. Polizeieinsätze bei kommerziellen Großereignissen bezahlt grundsätzlich der Veranstalter.

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    Wortlaut im Programm
    Polizeieinsätze für die Sicherung kommerzieller Großereignissen sind grundsätzlich vom Veranstalter zu bezahlen. Link zum Original
  63. Strafe dient nicht nur der Abschreckung, deren Funktion heute überbetont wird.

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    Wortlaut im Programm
    Strafe hat aus Sicht der BIW nicht nur die heute oftmals überbetonte Funktion, den überführten Täter und andere potentielle Delinquenten vor der Begehung (weiterer) Delikte abzuschrecken. Link zum Original
  64. Übergeordnetes Ziel von Strafe ist es, Verbrechen zu verhindern und die Bürger vor Kriminalität zu schützen.

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    Wortlaut im Programm
    Übergeordnetes Ziel von Strafe muß es sein, Verbrechen zu verhindern und damit die Bürger vor Kri-minalität zu schützen. Link zum Original
  65. Staatliche Sanktionen setzen besonders bei straffälligen Jugendlichen frühzeitig und in ausreichender Härte ein.

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    Wortlaut im Programm
    Zur Vermeidung von Folgetaten auch und gerade bei straffällig gewordenen Jugendlichen haben die Sanktionen des Staates frühzeitig und d.h. zu Beginn einer sich abzeichnenden kriminellen Karriere in ausreichender Härte einzusetzen. Link zum Original
  66. Das Konzept der Null-Toleranz wird befürwortet.

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    Wortlaut im Programm
    Wir befürworten ausdrücklich das in Großstädten der USA erfolgreiche Konzept der „Null-Toleranz“. Link zum Original
  67. Die vorzeitige Einstellung von Ermittlungsverfahren durch die Justiz wird überprüft.

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    Wortlaut im Programm
    2.2.1. Die vorzeitige Einstellung von Ermittlungsverfahren durch die Justiz ist dringend zu überprüfen. Link zum Original
  68. Jeder ermittelte Täter wird für sein gesetzeswidriges Handeln zur Verantwortung gezogen.

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    Wortlaut im Programm
    Es hat die Leitlinie zu gelten, daß jeder ermittelte Täter für sein gesetzeswidriges Handeln auch zur Verantwortung gezogen werden muß. Link zum Original
  69. Verfahrenseinstellungen bleiben die Ausnahme.

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    Wortlaut im Programm
    Verfahrungseinstellungen müssen die Ausnahme bleiben und dürfen nicht zur Regel werden. Link zum Original
  70. Strafverfahren werden beschleunigt, damit die Strafe vor allem bei Jugendlichen und Ersttätern zeitnah auf die Tat folgt.

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    Wortlaut im Programm
    2.2.2. Beschleunigung der Strafverfahren, um vor allem bei Jugendlichen und Ersttätern eine stärkere pädagogische Wirkung zu erzielen. Der zeitliche Abstand zwischen Tatbegehung und der Bestrafung des Täters ist deutlich zu verkürzen. Link zum Original
  71. Die Strafen für bestimmte Verbrechen wie Sexualdelikte gegen Kinder werden verschärft.

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    Wortlaut im Programm
    2.2.3. Verschärfung der Strafen für bestimmte Verbrechen wie z.B. Sexualdelikte gegen Kinder. Link zum Original
  72. Die Höchstdauer derzeitigen Freiheitsstrafe steigt von 15 auf 20 Jahre.

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    Wortlaut im Programm
    Die maximale Dauer derzeitigen Freiheitsstrafe ist von 15 auf 20 Jahre zu erhöhen. Link zum Original
  73. Die Todesstrafe wird wegen möglicher irreversibler Justizirrtümer abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Todesstrafe lehnen wir strikt ab, da mögliche Justizirrtümer bei dieser Sanktionsform irre-versibel sind, Link zum Original
  74. Persönliche Umstände eines Täters mildern die Strafe nur bei schwerwiegenden sozioökonomischen oder psychischen Normabweichungen.

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    Wortlaut im Programm
    2.2.4. Die persönlichen Umstände eines Täters dürfen zukünftig nur dann zur Strafmilderung füh-ren, wenn im Einzelfall schwerwiegende sozio-ökonomische oder psychische Normab-weichungen gegeben sind. Link zum Original
  75. Rauschgift- oder Alkoholeinfluss gilt vor Gericht nicht mehr als strafmildernder Umstand.

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    Wortlaut im Programm
    Der Einfluß von Rauschgift oder Alkohol ist von den Gerichten nicht mehr als strafmildernder Umstand anzuerkennen. Link zum Original
  76. Freiheitsstrafen werden nur bei der Ersttat zur Bewährung ausgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    2.2.5. Freiheitsstrafen dürfen zukünftig nur bei der Ersttat zur Bewährung ausgesetzt werden. Link zum Original
  77. Bei Folgedelikten wird die volle Härte des Gesetzes angewendet.

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    Wortlaut im Programm
    Bei Folgedelikten muß gegen einen Täter die volle Härte des Gesetzes zur Anwendung kommen. Link zum Original
  78. Die Kronzeugenregelung wird in modifizierter Form wieder eingeführt, vor allem gegen Organisierte Kriminalität.

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    Wortlaut im Programm
    2.2.6. Wiedereinführung der am 31.12.1999 ausgelaufenen Kronzeugenregelung in modifizierter Form, um vor allem die Organisierte Kriminalität besser bekämpfen zu können. Link zum Original
  79. Die Kronzeugenregelung wird auf weitere Deliktsbereiche ausgeweitet.

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    Wortlaut im Programm
    Ausweitung dieser Strafzumessungsregelung auf weitere Deliktsbereiche. Link zum Original
  80. Es gilt der Grundsatz „Opferschutz vor Täterschutz“.

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    Wortlaut im Programm
    2.2.7. Es hat der Grundsatz „Opferschutz vor Täterschutz“ zu gelten. Link zum Original
  81. Der Opferanwalt im Strafverfahren nach §§ 397a und 406g StPO wird gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Das Institut des Opferanwaltes im Strafverfahren nach §§ 397a, und 406g StPO ist zu stärken. Link zum Original
  82. Der Anspruch von Opfern auf einen staatlich bezahlten Anwalt als Beistand wird auf weitere Kapitalverbrechen erweitert, auch bei jugendlichen Tätern.

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    Wortlaut im Programm
    Der gesetzliche Anspruch des Opfers auf gerichtliche Bestellung eines vom Staat bezahlten Rechtsanwaltes als Beistand ist auf zusätzliche Kapitalverbrechen zu erweitern, auch wenn die Tat von einem Jugendlichen begangen wurde. Link zum Original
  83. Opfer erhalten eine bessere psychische und physische Sofort- und Nachbetreuung.

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    Wortlaut im Programm
    Bessere psychische und physische Sofort- und Nachbetreuung der Opfer, wobei die Kosten vom Täter zu tragen sind. Link zum Original
  84. Die Kosten der Opferbetreuung trägt der Täter.

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    Wortlaut im Programm
    Bessere psychische und physische Sofort- und Nachbetreuung der Opfer, wobei die Kosten vom Täter zu tragen sind. Link zum Original
  85. Die Verschmutzung von Straßen, Plätzen und Grünanlagen sowie illegale Müllentsorgung werden konsequent bekämpft.

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    Wortlaut im Programm
    2.2.8. Konsequenter Kampf gegen die Verschmutzung von Straßen, Plätzen und Grünanlagen sowie die illegale Müllentsorgung. Link zum Original
  86. Verstöße gegen Sauberkeitsvorschriften werden mit einem empfindlichen Ordnungsgeld geahndet.

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    Wortlaut im Programm
    Verstöße sind mit einem empfindlichen Ordnungsgeld zu ahnden. Link zum Original
  87. Die Bestimmungen gegen Graffiti an privaten und öffentlichen Gebäuden werden verschärft.

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    Wortlaut im Programm
    Die gesetzlichen Bestimmungen gegen Personen, die private bzw. öffentliche Gebäude mit Grafitti-Schmierereien verunstalten, sind zu verschärfen. Link zum Original
  88. Das Strafmündigkeitsalter sinkt auf 12 Jahre.

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    Wortlaut im Programm
    2.2.9. Absenkung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre. Link zum Original
  89. Volljährige werden nur ausnahmsweise nach Jugendstrafrecht verurteilt.

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    Wortlaut im Programm
    Volljährige Personen dürfen nur aus-nahmsweise in den Genuß des milderen Jugendstrafrechts kommen. Link zum Original
  90. Die zeitige Höchststrafe für Jugendliche steigt von 10 auf 15 Jahre.

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    Wortlaut im Programm
    Die zeitige Höchststrafe für Jugendliche ist von heute 10 auf 15 Jahre zu erhöhen. Link zum Original
  91. Jugendliche Intensivtäter werden als letzte Stufe vor dem Strafvollzug in geschlossenen Heimen untergebracht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 16 ·

    Wortlaut im Programm
    2.2.10. Unterbringung jugendlicher Intensivtäter, die für einen großen Teil der Straftaten in der Altersgruppe bis 21 Jahre verantwortlich sind, in geschlossenen Heimen als letzte Stufe vor dem regulären Strafvollzug.. Link zum Original
  92. Erlebnispädagogische Reisen für schwerkriminelle Jugendliche werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Dagegen ist auf erlebnispäd-agogische Reisen für schwerkriminelle Jugendliche zu verzichten. Link zum Original
  93. Jugendgerichte können uneinsichtige Erst- und Gelegenheitstäter ergänzend zur Bewährungsstrafe zeitlich begrenzt inhaftieren (Warnschussarrest).

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    Wortlaut im Programm
    2.2.11. Zeitlich begrenzte Inhaftierung uneinsichtiger Erst- und Gelegenheitstäter in einfachen Einzel-zellen als ergänzende Sanktionsmaßnahme der Jugendgerichte zur Bewährungsstrafe, um einen hohen Abschreckungseffekt zu erzielen und den Einstieg in eine kriminelle Karriere zu verhindern (Warnschußarrest). Link zum Original
  94. Das bisherige Resozialisierungskonzept gilt angesichts hoher Rückfallquoten als gescheitert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 16 ·

    Wortlaut im Programm
    Angesichts einer Rückfallquote von durchschnittlich 80% muß das Konzept der Resozialisierung als Kernelement des liberalen Strafrechts in seiner bisherigen Form als gescheitert angesehen werden. Link zum Original
  95. Resozialisierung ist kein Selbstzweck, sondern ein Angebot der Gesellschaft an verurteilte Straftäter.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 16 ·

    Wortlaut im Programm
    Resozialisierung darf nicht länger Selbstzweck sein, sondern ist als Angebot der Gesellschaft an den verurteilten Straftäter zu begreifen. Link zum Original
  96. Bei rückfälligen Straftätern tritt der Resozialisierungsgedanke hinter die öffentliche Sicherheit zurück.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 16 ·

    Wortlaut im Programm
    Resozialisierung darf nicht länger Selbstzweck sein, sondern ist als Angebot der Gesellschaft an den verurteilten Straftäter zu begreifen. Nimmt der Betroffene diese Chance nicht wahr und wird rück-fällig, hat der Resozialisierungsgedanke hinter die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit zurück-zutreten. Link zum Original
  97. Die Reform des Strafvollzugs geht davon aus, dass nicht jeder Häftling resozialisierbar ist.

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    Wortlaut im Programm
    Gleichzeitig muß die notwendige Reform des deutschen Strafvollzugs von der Erkenntnis geleitet sein, daß keineswegs jeder Häftling auch resozialisierbar ist. Link zum Original
  98. Schwerkriminelle und notorische Verbrecher werden zum Schutz der Bevölkerung dauerhaft verwahrt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 16 ·

    Wortlaut im Programm
    Bei Schwerkriminellen und noto-rischen Verbrechern hat der Staat zum Schutz der Bevölkerung für eine dauerhafte Verwahrung Sorge zu tragen. Link zum Original
  99. Die Haftkapazitäten werden rasch ausgebaut, damit jeder Verurteilte in einer Einzelzelle untergebracht werden kann.

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    Wortlaut im Programm
    2.3.1. Rascher Ausbau der Haftkapazitäten, um die Überbelegung in den Gefängnissen zu verrin-gern und jeden Verurteilten entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in einer Einzelzelle unterbringen zu können. Link zum Original
  100. Beim Ausbau der Haftanstalten wird auf unnötigen Luxus verzichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Dabei ist auf unnötigen Luxus zu verzichten. Link zum Original
  101. Private Investoren werden über Öffentlich-Private Partnerschaften an Finanzierung und Betrieb von Haftanstalten beteiligt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 16 ·

    Wortlaut im Programm
    Zur Finanzierung und den Betrieb der Haftanstalten sind auch private Investoren im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP) einzubeziehen. Link zum Original
  102. Bei kleineren Delikten werden verstärkt alternative Sanktionen wie Arbeitsstrafen, Fahrverbote oder die elektronische Fußfessel verhängt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 17 ·

    Wortlaut im Programm
    2.3.2. Entlastung der Gefängnisse durch die verstärkte Verhängung alternativer Sanktionsformen bei kleineren Delikten wie Arbeitsstrafen, zeitlich befristeter Entzug der Fahrerlaubnis oder der elektronischen Fußfessel. Link zum Original
  103. Verurteilte Ausländer werden auch gegen ihren Willen zur Strafverbüßung in ihre Herkunftsländer abgeschoben, sofern dort ein ordnungsgemäßer Strafvollzug gewährleistet ist.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 17 ·

    Wortlaut im Programm
    Verurteilte ausländische Staatsangehörige sind zur Verbüßung der Strafe auch gegen ihren Willen in ihre Herkunftsländer abzuschieben, sofern hier ein ord-nungsgemäßer, internationalen Standards entsprechender Strafvollzug gewährleistet ist. Link zum Original
  104. Inhaftierte werden strikt nach Art und Schwere ihrer Taten und krimineller Vorerfahrung getrennt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 17 ·

    Wortlaut im Programm
    2.3.3. Strikte Trennung der Inhaftierten nach Art und Schwere der begangenen Verbrechen und ihrer kriminellen Vorerfahrung, um eine „kriminelle Infektion“ von Inhaftierten zu verhindern und die Sicherheit in den Haftanstalten sowohl für die Strafgefangenen als auch die Vollzugs-beamten zu erhöhen. Link zum Original
  105. Straftäter aus der Organisierten Kriminalität werden nur in Haftanstalten mit besonders hohem Sicherheitsstandard untergebracht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 17 ·

    Wortlaut im Programm
    Straftäter aus dem Deliktsbereich der Organisierten Kriminalität dürfen nur in Haftanstalten mit besonders hohem Sicherheitsstandard untergebracht werden. Link zum Original
  106. Eine vorzeitige Entlassung ist erst nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe und bei Einsicht in das Fehlverhalten möglich.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 17 ·

    Wortlaut im Programm
    2.3.4. Vorzeitige Entlassung eines Straftäters grundsätzlich erst dann, wenn der Betroffene min-destens 2/3 seiner Strafe abgesessen hat und Einsicht in sein Fehlverhalten zeigt. Link zum Original
  107. Bei Schwerverbrechern, insbesondere Sexualstraftätern, setzt eine vorzeitige Entlassung eine positive Sozialprognose von drei unabhängigen Gutachtern voraus.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 17 ·

    Wortlaut im Programm
    Bei Schwer-verbrechern und hier insbesondere Sexualstraftätern muß darüber hinaus eine positive Sozial-prognose vorliegen, die drei voneinander unabhängige Gutachter gestellt haben. Link zum Original
  108. Eine lebenslange Freiheitsstrafe wird frühestens nach 20 Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Ausset-zung einer lebenslangen Freiheitsstrafe darf es zukünftig frühestens nach 20 Jahren geben. Link zum Original
  109. Besucher und externe Bedienstete von Haftanstalten werden scharf kontrolliert, auch durch Leibesvisitationen und Spürhunde.

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    Wortlaut im Programm
    2.3.5. Scharfe Kontrolle von Besuchern und externen Bediensteten der Haftanstalten auch durch Lei-besvisitationen und den Einsatz Spürhunden, um das Einschleusen verbotener Gegenstände wie Waffen, Rauschgift und Handys in die Gefängnisse zu unterbinden. Link zum Original
  110. Besuchsräume in Haftanstalten erhalten Trennscheiben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 17 ·

    Wortlaut im Programm
    Besuchsräume sind mit Trennscheiben auszustatten. Link zum Original
  111. Die Resozialisierung von Häftlingen folgt dem Prinzip „Fördern durch Fordern“.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 17 ·

    Wortlaut im Programm
    2.3.6. Resozialisierung der Häftlinge nach dem Prinzip „Fördern durch Fordern“. Link zum Original
  112. Jedem Strafgefangenen wird zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung ein persönlicher Betreuer zugeordnet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 17 ·

    Wortlaut im Programm
    Unterstützung der gesellschaftlichen Reintegration des Strafgefangenen durch Zuordnung eines persönlichen Betreuers. Link zum Original
  113. Ziel ist vor allem die Wiedereingliederung von Strafgefangenen in den Arbeitsmarkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 17 ·

    Wortlaut im Programm
    Ziel muß insbesondere die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zur Sicherung der persönlichen Existenzgrundlage des Betroffenen sein, um so eine Fortsetzung der krimi-nellen Karriere zu verhindern. Link zum Original
  114. Terrorakte werden vorrangig durch vorbeugende Ermittlungsarbeit und erhöhte Wachsamkeit der Bevölkerung verhindert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 17 ·

    Wortlaut im Programm
    Terrorakte müssen deshalb in erster Linie durch vorbeugende Ermittlungs-arbeit und eine erhöhte Wachsamkeit der Bevölkerung verhindert werden. Link zum Original
  115. Die Behörden tauschen intensiv, auch international, Daten aus, um das Einsickern von Extremisten und Terroristen zu verhindern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 17 ·

    Wortlaut im Programm
    2.4.1 Intensiver, auch internationaler Datenaustausch zwischen den Behörden, um das Einsickern potentieller Extremisten und Terroristen zu verhindern. Link zum Original
  116. Islamistische Vereine werden in Deutschland verboten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 17 ·

    Wortlaut im Programm
    2.4.2 Verbot islamistischer Vereine in Deutschland. Link zum Original
  117. Der Aufenthalt in Ausbildungslagern für Terroristen im Ausland wird unter Strafe gestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 17 ·

    Wortlaut im Programm
    Zu diesen Verdachtsmomenten rechnet u.a. der Aufenthalt in Ausbildungslagern für Terroristen im Ausland, der unter Strafe zu stellen ist. Link zum Original
  118. Attentatsgefährdete Objekte wie große Bahnhöfe und Flughäfen werden flächendeckend videoüberwacht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 17 ·

    Wortlaut im Programm
    2.4.4 Flächendeckende Überwachung von attentatsgefährdeten Objekten wie großen Bahnhöfen und Flughäfen durch Videokameras. Link zum Original
  119. Reisende und Gepäck im Bahnverkehr werden stichprobenartig kontrolliert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 17 ·

    Wortlaut im Programm
    Stichprobenartige Kontrolle von Reisenden und Gepäckstücken im Bahnverkehr. Link zum Original
  120. Auf Bundesebene wird ein nationaler Sicherheitsberater im Rang eines Staatssekretärs eingesetzt, der die Terrorismusabwehr koordiniert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 18 ·

    Wortlaut im Programm
    2.4.5 Einsetzung eines nationalen Sicherheitsberaters im Range eines Staatssekretärs auf Bundes-ebene, der alle in die Terrorismusabwehr einbezogenen zivilen und militärischen Stellen sowie die Zusammenarbeit mit ausländischen Ermittlungsbehörden koordiniert. Link zum Original
  121. Ein nationaler Aktionsplan zur Terrorabwehr wird erarbeitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 18 ·

    Wortlaut im Programm
    Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Abwehr von terroristischen Aktivitäten. Link zum Original
  122. Bei verschärfter Bedrohungslage wird der Aufbau eines Heimatschutzministeriums nach US-Vorbild geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 18 ·

    Wortlaut im Programm
    Bei Verschärfung der Bedrohungslage ist der Aufbau eines Heimatschutzministeriums nach amerikanischem Vor-bild zu prüfen. Link zum Original
  123. Das Betäubungsmittelgesetz wird verschärft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 18 ·

    Wortlaut im Programm
    2.5.3. Verschärfung des Betäubungsmittelgesetzes. Link zum Original
  124. Neben dem Besitz wird auch der Konsum von Rauschgiften strafbar.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 18 ·

    Wortlaut im Programm
    Neben dem Besitz ist zukünftig auch der Kon-sum von Rauschgiften unter Strafe zu stellen. Link zum Original
  125. § 29 Abs. 5 BtMG zur Straffreiheit beim Eigenverbrauch wird ersatzlos gestrichen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 18 ·

    Wortlaut im Programm
    § 29 Abs. 5 BtMG, der die Möglichkeit der Straffreiheit beim Eigenverbrauch von Betäubungsmitteln vorsieht und so die Bekämpfung des Drogenhandels erschwert, ist ersatzlos zu streichen. Link zum Original
  126. Offene Drogenszenen werden konsequent aufgelöst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 19 ·

    Wortlaut im Programm
    2.5.5. Bekämpfung des Rauschgiftangebotes durch die konsequente Auflösung aller offenen Drogenszenen und die Verschärfung der Strafandrohung für Rauschgifthändler. Link zum Original
  127. Die Strafandrohung für Rauschgifthändler wird verschärft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 19 ·

    Wortlaut im Programm
    2.5.5. Bekämpfung des Rauschgiftangebotes durch die konsequente Auflösung aller offenen Drogenszenen und die Verschärfung der Strafandrohung für Rauschgifthändler. Link zum Original
  128. Die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln zur Überführung von Drogenhändlern wird in allen Ländern erlaubt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 19 ·

    Wortlaut im Programm
    Ausländische Drogendealer sind nach Verbüßung der Haftstrafe in ihre Herkunftsländer abzuschieben und mit einem lebenslangen Einreiseverbot für Deutschland zu belegen, Um potentielle Drogen-händler rasch und mit vertretbarem Aufwand zu überführen, ist die zwangsweise Verab-reichung von Brechmitteln in allen Bundesländern zu gestatten. Link zum Original
  129. Fremdenfeindliche Übergriffe werden mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt und geahndet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 21 ·

    Wortlaut im Programm
    Fremdenfeindliche Übergriffe sind ohne Nachsicht und mit allen dem Rechtsstaat zu Gebote stehenden Mitteln zu verfolgen und zu ahnden. Link zum Original
  130. Körperliche Misshandlung von Kindern durch Erziehungsberechtigte wird streng geahndet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    Davon zu unterscheiden ist die körperliche Mißhandlung von Kindern durch ihre Erziehungs-berechtigten, die vom Gesetzgeber streng zu ahnden ist. Gleiches gilt für die Bestrafung von Eltern, die ihre Kinder böswillig verwahrlosen lassen. Link zum Original
  131. Eltern, die ihre Kinder böswillig verwahrlosen lassen, werden streng bestraft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    Davon zu unterscheiden ist die körperliche Mißhandlung von Kindern durch ihre Erziehungs-berechtigten, die vom Gesetzgeber streng zu ahnden ist. Gleiches gilt für die Bestrafung von Eltern, die ihre Kinder böswillig verwahrlosen lassen. Link zum Original
  132. § 225 StGB zur Misshandlung von Schutzbefohlenen wird verschärft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    § 225 Strafgesetzbuch (Mißhandlung von Schutzbefohlenen) ist zu verschärfen. Link zum Original
  133. Jede Form von Extremismus wird unabhängig von der politischen Richtung mit rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 55 ·

    Wortlaut im Programm
    Es muß deutlich gemacht werden, daß jede Form des Extremismus’ und Radikalismus’ ohne Rück-sicht auf die politische Couleur mit den Mittel des demokratischen Rechtsstaates konsequent zu bekämpfen ist. Link zum Original
  134. Rauschgiftkonsum und -handel an Schulen werden konsequent bekämpft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 56 ·

    Wortlaut im Programm
    d) Konsequente Bekämpfung von Rauschgiftkonsum und –handel an den Schulen. Link zum Original
  135. Kontrollen an und um Schulen werden verschärft, verstärkt mit verdeckten Ermittlern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 56 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Kontrollen sowohl auf dem Gelände als auch in der unmittelbaren Umgebung der Schulen sind zu verschärfen, wobei vermehrt verdeckte Ermittler zum Einsatz kommen müssen. Link zum Original
  136. Die Strafen für Drogendealer unter 18 Jahren werden erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 56 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Strafen für Drogendealer unter 18 Jahren sind zu erhöhen. Link zum Original
  137. Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gilt für über 18-Jährige grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 56 ·

    Wortlaut im Programm
    Bei Personen über 18 Jahren ist bei Verstößen gegen das Betäu-bungsmittelgesetz grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung zur bringen. Link zum Original
  138. Die Strafen für Händler und Verleiher, die indizierte oder nicht freigegebene Medien bewerben oder Minderjährigen zugänglich machen, werden verschärft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 57 ·

    Wortlaut im Programm
    f) Verschärfung der Strafen für Händler und Verleiher, die indizierte oder nicht frei gegebene Medien bewerben oder Minderjährigen zugänglich machen. Link zum Original
  139. Wiederholte Verstöße nach § 28 JuSchG werden als Straftat statt als Ordnungswidrigkeit geahndet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 57 ·

    Wortlaut im Programm
    Die wie-derholte Begehung der in § 28 JuSchG erfaßten Rechtsverstöße ist zukünftig als Straftat und nicht als bloße Ordnungswidrigkeit zu ahnden, um den Abschrek-kungseffekt zu erhöhen. Link zum Original
  140. Verkauf und Verleih pornografischer Erzeugnisse über den Versandhandel werden grundsätzlich verboten und Verstöße strafbar.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 57 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Verkauf oder Verleih pornographischer Erzeugnisse über den Versandhandel ist grundsätzlich auszuschließen, ein Verstoß gegen dieses Verbot strafrechtlich zu bewehren. Gleiches gilt für Filme mit extremen Gewalt-darstellungen. Link zum Original
  141. Verkauf und Verleih von Filmen mit extremen Gewaltdarstellungen über den Versandhandel werden ebenfalls verboten und strafbewehrt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 57 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Verkauf oder Verleih pornographischer Erzeugnisse über den Versandhandel ist grundsätzlich auszuschließen, ein Verstoß gegen dieses Verbot strafrechtlich zu bewehren. Gleiches gilt für Filme mit extremen Gewalt-darstellungen. Link zum Original
  142. Der Begriff der harten Pornografie nach § 184a StGB wird erweitert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 57 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Begriff der harten Pornographie gemäß § 184 a StGB, deren Verbreitung in Deutschland unzulässig ist, muß erweitert werden. Link zum Original
  143. Werke mit sexuellen Handlungen mit menschlichen Ausscheidungen gelten grundsätzlich als harte Pornografie.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 57 ·

    Wortlaut im Programm
    Zur harten Pornographie sind grundsätzlich alle Werke zu rechnen, die sexuelle Handlungen mit menschlichen Ausscheidungen zum Inhalt haben. Link zum Original
  144. Die Bekämpfung jugendgefährdender pornografischer Inhalte im Internet wird mit moderner Technik verstärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 57 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Bekämpfung jugendgefährdender pornographischer Inhalte im Internet ist mit Hilfe moderner Techniken zu verstärken. Link zum Original
  145. Bei der Bekämpfung von Internetinhalten gilt weiter das Territorialprinzip, ergänzt durch internationale Abkommen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 57 ·

    Wortlaut im Programm
    Dabei muß weiterhin das Territorial-prinzip zur Anwendung kommen, flankiert durch die Zusammenarbeit der Staaten auf Basis internationaler Abkommen. Link zum Original
  146. Die Strafen für sexuellen Kindesmissbrauch sowie Herstellung, Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie werden verschärft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 57 ·

    Wortlaut im Programm
    6.2.6 Die Strafen für den sexuellen Mißbrauch von Kindern sowie die Herstellung, die Verbreitung und den Besitz kinderpornographischer Medien sind zu verschärfen. Link zum Original
  147. Sexuelle Belästigung von Kindern wird mit aller Härte strafrechtlich verfolgt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 57 ·

    Wortlaut im Programm
    Pädophilie ist gesell-schaftlich zu ächten, die sexuelle Belästigung von Kindern durch Pädophilie mit aller Härte des Gesetzes strafrechtlich zu verfolgen. Link zum Original
  148. Eine gemeinsame europäische Grenzpolizei gegen Schmuggel und illegale Zuwanderung wird geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir befürworten deshalb die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Grenzpolizei zur Bekämpfung des Waren- und Drogenschmuggels sowie der illegalen Zuwanderung. Link zum Original
  149. Einheiten der Bundespolizei beteiligen sich an der europäischen Grenzpolizei.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Programm
    Auf deutscher Seite sollen Einheiten der Bundespolizei an der europäischen Grenzpolizei teilnehmen. Link zum Original
  150. Die verdachtsunabhängigen Personenkontrollen in Grenznähe (Schleierfahndung) werden ausgeweitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Programm
    Verdachts- und ereignisunabhängige Personen-kontrollen in Grenznähe (sog. Schleierfahndung), die im Zusammenhang mit dem Wegfall der Grenzkontrollen als Folge des Abkommens von Schengen Abkommens eingeführt wurden, sind auszuweiten. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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