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BIW · Programm zur Bürgerschaftswahl Bremen 2007

Forderungen zu Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit

Bürgerschaftswahl Bremen 2007 · Original

Das Programm enthält 105 von 1.028 Forderungen zu „Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit“.

Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit 105
  1. Personen auf schwarzen Listen befreundeter demokratischer Staaten erhalten keine Einreise.

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    Wortlaut im Programm
    Keine Einreise von Personen, die auf „schwarzen Listen“ befreundeter demokratischer Staaten stehen. Link zum Original
  2. Ausländische Funktionäre islamistischer und anderer extremistischer Organisationen werden sofort abgeschoben.

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    Wortlaut im Programm
    Ausländische Funktionäre solcher Vereine und anderer extremistischer Organisationen sind sofort aus Deutschland abzuschieben. Link zum Original
  3. Ausländer werden schon bei begründetem Verdacht auf bevorstehende terroristische Aktivitäten ausgewiesen.

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    Wortlaut im Programm
    2.4.3 Ausländer sind bereits bei begründetem Verdacht auf bevorstehende terroristische Aktivitäten aus Deutschland auszuweisen. Link zum Original
  4. Ausländische Drogendealer werden nach der Haft abgeschoben und erhalten ein lebenslanges Einreiseverbot.

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    Wortlaut im Programm
    Ausländische Drogendealer sind nach Verbüßung der Haftstrafe in ihre Herkunftsländer abzuschieben und mit einem lebenslangen Einreiseverbot für Deutschland zu belegen, Um potentielle Drogen-händler rasch und mit vertretbarem Aufwand zu überführen, ist die zwangsweise Verab-reichung von Brechmitteln in allen Bundesländern zu gestatten. Link zum Original
  5. Einsatz auch für Ausländer, die legal in Deutschland leben, sich einordnen und produktiv beitragen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns nicht nur für deut-sche Bürger, sondern auch für Ausländer ein, die legal in Deutschland leben, sich in unser Gemein-wesen einordnen und einen produktiven Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung unseres Landes leisten. Link zum Original
  6. Die Forderung nach einem „Deutschland ohne Ausländer“ wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW lehnen die Forderung nach einem „Deutschland ohne Ausländer“ ebenso ab wie die Utopie einer multikulturellen Gesellschaft, deren Befürworter Zuwanderern keinerlei Anpassungsleistung abverlangen wollen. Link zum Original
  7. Eine multikulturelle Gesellschaft ohne Anpassungsleistung von Zuwanderern wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW lehnen die Forderung nach einem „Deutschland ohne Ausländer“ ebenso ab wie die Utopie einer multikulturellen Gesellschaft, deren Befürworter Zuwanderern keinerlei Anpassungsleistung abverlangen wollen. Link zum Original
  8. Leitbild ist ein integratives und friedliches Miteinander von Deutschen und Ausländern.

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    Wortlaut im Programm
    An die Stelle eines multikulturellen Nebeneinanders setzen wir das Leitbild eines integrativen und friedlichen Miteinanders von Deutschen und Ausländern. Link zum Original
  9. Deutschland ist kein Einwanderungsland.

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    Wortlaut im Programm
    Gleichzeitig halten wir an dem Grundsatz fest, daß Deutschland kein Einwanderungsland ist. Link zum Original
  10. Dauerhaft lebende Ausländer werden konsequent integriert mit dem langfristigen Ziel der Assimilation.

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    Wortlaut im Programm
    Vor diesem Hintergrund verfolgt die Ausländerpolitik der BIW zwei Hauptziele: Erstens die konse-quente Integration der bei uns auf Dauer lebenden Ausländer mit dem Ziel der Assimilation, das langfristig über mehrere Generationen hinweg anzustreben ist. Zweitens die Begrenzung und Steue-rung zukünftiger Zuwanderung, die in erster Linie den Interessen Deutschlands zu dienen hat. Link zum Original
  11. Künftige Zuwanderung wird begrenzt und nach den Interessen Deutschlands gesteuert.

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    Wortlaut im Programm
    Vor diesem Hintergrund verfolgt die Ausländerpolitik der BIW zwei Hauptziele: Erstens die konse-quente Integration der bei uns auf Dauer lebenden Ausländer mit dem Ziel der Assimilation, das langfristig über mehrere Generationen hinweg anzustreben ist. Zweitens die Begrenzung und Steue-rung zukünftiger Zuwanderung, die in erster Linie den Interessen Deutschlands zu dienen hat. Link zum Original
  12. Von Zuwanderern wird neben sozioökonomischer auch langfristige kulturelle Integration verlangt.

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    Wortlaut im Programm
    Dem ausländerpolitischen Konzept der BIW liegt ein erweiterter Integrationsbegriff zugrunde, der Zuwanderern nicht nur eine sozio-ökonomische, sondern auch eine langfristig angelegte kulturelle Integration abverlangt. Link zum Original
  13. Maßstab der Anpassungsleistung von Zuwanderern ist eine deutsche Leitkultur auf Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und christlich-abendländischer Werte.

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    Wortlaut im Programm
    Verbindliche Orientierungsmarke für die vom Zuwanderer zu erbringende Anpassungsleistung ist die deutsche Leitkultur, basierend auf den Prinzipien der freiheitlich-demo-kratischen Grundordnung und den Werten unserer christlich-abendländischen Kultur. Link zum Original
  14. Die Einbürgerung steht am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses.

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    Wortlaut im Programm
    Am erfolgreichen Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses steht die Einbürgerung des Zuwanderers. Link zum Original
  15. Der Staat unterstützt Integrationsbemühungen von Ausländern nach dem Prinzip „Fordern und Fördern“.

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    Wortlaut im Programm
    Die Bemühungen des Ausländers, sich in unserer Gemeinwesen einzufügen, sind vom Staat nach dem Prinzip „Fordern und Fördern“ aktiv zu unterstützen. Link zum Original
  16. Zuwanderer haben eine eigenverantwortlich zu erfüllende Integrationspflicht.

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    Wortlaut im Programm
    Der Bereitstellung ent-sprechender Angebote durch die deutsche Mehrheitsgesellschaft steht umgekehrt eine Integrations-pflicht des Zuwanderers gegenüber, die er eigenverantwortlich zu erfüllen hat. Link zum Original
  17. Die Verletzung der Integrationspflicht wird mit ausländerrechtlichen Maßnahmen bis zur Aufenthaltsbeendigung sanktioniert.

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    Wortlaut im Programm
    Der Bereitstellung ent-sprechender Angebote durch die deutsche Mehrheitsgesellschaft steht umgekehrt eine Integrations-pflicht des Zuwanderers gegenüber, die er eigenverantwortlich zu erfüllen hat. Die Verletzung dieser Pflicht ist mit ausländerrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Aufenthaltsbeendigung zu sanktionieren. Link zum Original
  18. Der Aufenthaltsstatus von Ausländern hängt künftig vorrangig vom individuellen Integrationsgrad statt von der Aufenthaltsdauer ab.

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    Wortlaut im Programm
    3.1.1. Der rechtliche Status eines in Deutschland lebenden Ausländers ist zukünftig nicht mehr vor-rangig von der Aufenthaltsdauer, sondern dem individuellen Integrationsgrad abhängig zu machen. Link zum Original
  19. Ohne Anpassungsleistung gibt es keine Aufenthaltsverfestigung.

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    Wortlaut im Programm
    Der ausländerpolitische Grundsatz muß lauten: Keine Aufenthaltsverfestigung ohne Anpassungsleistung. Link zum Original
  20. Die Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen nach § 43 AufenthG wird erweitert.

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    Wortlaut im Programm
    3.1.2. Die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs gemäß § 43 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist zu erweitern. Link zum Original
  21. Wer im Integrationstest eine bestimmte Punktzahl nicht erreicht, nimmt verpflichtend am Integrationskurs teil.

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    Wortlaut im Programm
    Teilnehmer, die eine bestimmte Punktzahl nicht erreichen und bei denen deshalb Integrationsbedarf besteht, haben an dem Integrationskurs nach § 43 AufentG teilzunehmen. Link zum Original
  22. Der Aufenthalt von Ausländern, die ihrer Pflicht zur Teilnahme am Integrationskurs trotz mehrfacher Aufforderung schuldhaft nicht nachkommen, wird beendet.

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    Wortlaut im Programm
    3.1.3. Der Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland, der seiner Pflicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs gemäß § 44a AufentG trotz mehrfacher Aufforderung schuldhaft nicht nach-kommt, ist zu beenden. Link zum Original
  23. Wer den Abschlusstest des Integrationskurses auch bei Wiederholung nicht besteht, erhält keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

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    Wortlaut im Programm
    Ausländern, die den obligatorischen Abschlußtest des Integrations-kurses auch bei Wiederholung nicht bestehen, ist eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaub-nis zu versagen. Link zum Original
  24. Ausländerfeindlichkeit und Rassismus werden entschieden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    3.1.4. Die BIW wenden sich mit Entschiedenheit gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus. Link zum Original
  25. Gegen Ausländer, die aus rassistischen Motiven Straftaten begehen, wird mit ausländerrechtlichen Mitteln vorgegangen.

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    Wortlaut im Programm
    Gegen Ausländer, die aus offensichtlich ras-sistischen Motiven Straftaten gegen deutsche Staatsbürger oder Angehörige ethnischer bzw. religiöser Minderheiten in Deutschland verüben, ist mit ausländerrechtlichen Mitteln vorzu-gehen. Link zum Original
  26. Die Einbürgerung steht am Ende und nicht am Anfang eines erfolgreichen Integrationsprozesses.

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    Wortlaut im Programm
    Die Verleihung der deutschen Staatsangehörig-keit hat nicht am Anfang, sondern am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses zu ste-hen. Link zum Original
  27. Im Staatsangehörigkeitsrecht gilt wieder das Abstammungsprinzip.

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    Wortlaut im Programm
    a) Rückkehr zum Abstammungsprinzip, wonach Deutscher nur sein kann, wer Abkömm-ling deutscher Staatsangehöriger ist oder die deutsche Staatsangehörigkeit nach erfolg-reicher Integration erworben hat. Link zum Original
  28. Das Geburtsortprinzip (Optionsmodell) für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Das von der rot-grünen Bundesregierung zum 1. Januar 2000 eingeführte Geburtsortprinzip (Optionsmodell) für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern ist abzuschaffen, weil es nicht die individuelle Integrationsleistung abstellt, die Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sein muß. Link zum Original
  29. Einbürgerungsanträge sind frühestens nach 15 statt 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich.

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    Wortlaut im Programm
    b) Ein Antrag auf Einbürgerung kann frühestens nach 15 Jahren und nicht wie heute bereits nach 8 Jahren des rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland gestellt werden. Link zum Original
  30. Bei früher vollständiger Integration bleiben Ermessenseinbürgerungen möglich.

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    Wortlaut im Programm
    Ermessens-einbürgerungen für Antragssteller, die sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt vollstän-dig bei uns integriert haben, sind möglich. Link zum Original
  31. Masseneinbürgerungen ohne Rücksicht auf den Integrationsgrad werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Masseneinbürgerungen ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Integrationsgrad der ausländischen Antragssteller sind dagegen abzulehnen. Link zum Original
  32. Ausländische Spitzensportler und Künstler erhalten bei der Einbürgerung keine Sonderrechte.

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    Wortlaut im Programm
    Ausländischen Spitzensportlern oder Künstlern dürfen beim Erwerb der deutschen Staats-angehörigkeit keine Sonderrechte eingeräumt werden. Link zum Original
  33. Einbürgerungswillige müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben; Mehrstaatlichkeit bleibt die absolute Ausnahme.

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    Wortlaut im Programm
    c) Ausländer, die Deutsche werden wollen, müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nach-weislich aufgeben. Mehrstaatlichkeit führt zu Doppelloyalitäten und muß deshalb die absolute Ausnahme bleiben. Link zum Original
  34. Die Einbürgerungsurkunde wird in einem würdevollen Akt mit öffentlichem Eid auf das Grundgesetz überreicht.

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    Wortlaut im Programm
    d) Die Verleihung der Staatsbürgerschaftsurkunde hat im Rahmen eines würdevollen Aktes zu erfolgen, der den öffentlich abzulegenden Eid der Neubürger auf das Grundgesetz ein-schließt. Link zum Original
  35. Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Ausweisung von Ausländern im Interesse der öffentlichen Sicherheit werden erweitert.

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    Wortlaut im Programm
    3.1.7. Die gesetzlichen Möglichkeiten, Ausländer im Interesse der öffentlichen Sicherheit und des sozialen Friedens auszuweisen, sind zu erweitern. Link zum Original
  36. Erweiterte Ausweisungsmöglichkeiten gelten auch für EU-Bürger und Ausländer mit gesichertem Aufenthaltsstatus.

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    Wortlaut im Programm
    3.1.7. Die gesetzlichen Möglichkeiten, Ausländer im Interesse der öffentlichen Sicherheit und des sozialen Friedens auszuweisen, sind zu erweitern. Dieser Grundsatz hat auch für Staatsbürger anderer EU-Staaten sowie für Ausländer zu gelten, die über einen gesicherten Aufenthalts-status verfügen. Link zum Original
  37. Das Zuzugsalter für ausländische Kinder, die ohne Familie einreisen, wird auf 6 Jahre begrenzt.

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    Wortlaut im Programm
    d) Zugunsten des Bildungserfolges ist das Zuzugsalter für ausländische Kinder, die außerhalb des Familienverbandes einreisen, auf 6 Jahre zu begrenzen. Link zum Original
  38. Der Ausländeranteil in Kommunen und Wohnquartieren wird durch Zuzugsbeschränkungen schrittweise auf einen Richtwert von 15 Prozent gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    Der Ausländeranteil sowohl in größeren Kommunen als auch in ein-zelnen Wohnquartieren ist schrittweise auf einen Richtwert von 15% abzusenken. Dieses Ziel ist durch Zuzugsbeschränkungen zu erreichen. Link zum Original
  39. Zuwanderungssteuerung richtet sich vorrangig nach der Integrationspolitik und erst nachrangig nach Interessen der Wirtschaft.

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    Wortlaut im Programm
    Die Steuerung der Zuwanderung nach Deutschland ist den Erfordernissen einer modernen Integra-tionspolitik unterzuordnen und darf erst in zweiter Linie den Interessen der Wirtschaft dienen. Link zum Original
  40. Integration gelingt nur bei begrenzter Zuwanderung, geringem kulturellem Abstand und beruflicher Eingliederungsfähigkeit der Zuwanderer.

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    Wortlaut im Programm
    Die notwendige Integration von Ausländern wird nur gelingen, wenn die Zahl der nach Deutschland kom-menden Menschen begrenzt bleibt, der kulturelle Abstand der Immigranten zur deutschen Mehrheits-gesellschaft nicht zu groß ist und die Zuwanderer aufgrund der von ihnen mitgebrachten beruflichen Qualifikationen in unseren Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Link zum Original
  41. Politisch Verfolgte im Sinne von Art. 16a GG finden weiterhin Zuflucht in Deutschland.

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    Wortlaut im Programm
    In Deutschland müssen auch zukünftig Menschen Zuflucht fin-den können, die in ihren Heimatländern im Sinne von Art. 16a GG politisch verfolgt werden. Link zum Original
  42. Das Individualgrundrecht auf Asyl wird aus dem Grundgesetz gestrichen und gilt als einfaches Recht fort.

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    Wortlaut im Programm
    a) Streichung des Individualgrundrechtes auf Asyl aus dem Grundgesetz und Fortgeltung als einfaches Recht. Link zum Original
  43. Die Drittstaatenregelung wird auch auf EU-Ebene beibehalten.

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    Wortlaut im Programm
    Unbedingte Beibehaltung der Drittstaatenregelung auch auf EU-Ebene. Link zum Original
  44. Asylbewerber werden in zentralen Unterkünften untergebracht, in denen das gesamte Verfahren bis zur Abschiebung abgewickelt wird.

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    Wortlaut im Programm
    b) Unterbringung von Asylbewerbern in zentralen Unterkünften, in denen auch das gesamte Verfahren bis hin zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber abzuwickeln ist. Link zum Original
  45. Sämtliche Kosten der Asylunterbringung trägt ausschließlich der Bund.

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    Wortlaut im Programm
    Sämtliche Kosten sind verursachergerecht ausschließlich vom Bund zu tragen. Link zum Original
  46. Für die Versorgung von Asylbewerbern gilt „Sachleistung vor Geldzahlung“.

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    Wortlaut im Programm
    Es hat mit Blick auf die Versorgung der Asylbewerber das Prinzip „Sachleistung vor Geldzahlung“ zu gelten. Link zum Original
  47. Asylverfahren werden gesetzlich auf 6 Monate begrenzt.

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    Wortlaut im Programm
    c) Gesetzliche Begrenzung der Asylverfahren auf 6 Monate. Link zum Original
  48. Bundesamt und Gerichte stimmen sich in Asylverfahren besser ab.

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    Wortlaut im Programm
    Bessere Abstimmung zwischen dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und den Gerichten. Link zum Original
  49. Asylfolgeanträge sind grundsätzlich aus dem Ausland zu stellen, sofern kein Abschiebeschutz besteht.

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    Wortlaut im Programm
    Asyl-folgeanträge sind grundsätzlich aus dem Ausland zu stellen, sofern im Einzelfall kein Abschiebeschutz nach § 60 AufentG besteht. Link zum Original
  50. Asyl ist ein vorübergehendes Recht.

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    Wortlaut im Programm
    d) Asyl ist ein vorübergehendes Recht. Link zum Original
  51. Bei Wegfall der Fluchtgründe werden Asylberechtigung widerrufen und Betroffene mit weniger als 8 Jahren Aufenthalt abgeschoben.

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    Wortlaut im Programm
    Obligatorischer Widerruf der Asylberechtigung und Abschiebung des Betroffenen, wenn die Fluchtgründe entfallen sind und sich der Auslän-der weniger als 8 Jahre in Deutschland aufhält. Link zum Original
  52. Widerruf und Abschiebung bei Wegfall der Fluchtgründe gelten auch für Konventionsflüchtlinge.

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    Wortlaut im Programm
    Obligatorischer Widerruf der Asylberechtigung und Abschiebung des Betroffenen, wenn die Fluchtgründe entfallen sind und sich der Auslän-der weniger als 8 Jahre in Deutschland aufhält. Dieser Grundsatz hat auch für Konven-tionsflüchtlinge zu gelten. Link zum Original
  53. Nachziehende Ehegatten und Familienangehörige weisen bei der Einreise Deutschkenntnisse und Grundwissen über Rechtsordnung, Kultur und Geschichte nach.

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    Wortlaut im Programm
    3.2.2. Neuregelung des Ehegatten- und Familiennachzugs. Ehegatten und andere Familienangehö-rige, die zu einem in Deutschland lebenden Ausländer nachziehen wollen, haben bei der Ein-reise ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sowie Basiswissen über die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte unseres Landes nachzuweisen. Link zum Original
  54. Familiennachzug ist nur erlaubt, wenn der hier lebende Ausländer die Familie dauerhaft versorgen kann.

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    Wortlaut im Programm
    Der Nachzug darf nur gestattet wer-den wenn gewährleistet ist, daß der in Deutschland lebende Ausländer seine Familie voraus-sichtlich dauerhaft und ausreichend versorgen kann. Link zum Original
  55. Auch über den Familiennachzug gibt es keine Zuwanderung in die Sozialsysteme.

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    Wortlaut im Programm
    Eine Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme darf es auch im Rahmen des Ehegatten- und Familiennachzugs nicht geben. Link zum Original
  56. Der Anwerbestopp für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten bleibt grundsätzlich bestehen.

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    Wortlaut im Programm
    3.2.3. Der Anwerbestop für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten ist grundsätzlich beizubehalten. Link zum Original
  57. Das Vorhaben der EU-Kommission, Arbeitnehmern aus der Dritten Welt temporären Zugang zu europäischen Arbeitsmärkten zu gewähren, wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    3.2.4. Das Vorhaben der EU-Kommission, Arbeitnehmern aus der Dritten Welt temporären Zugang zu den europäischen Arbeitsmärkten zu gewähren, wird von uns abgelehnt. Link zum Original
  58. Hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte dürfen nur angeworben werden, wenn keine geeigneten inländischen Bewerber verfügbar sind.

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    Wortlaut im Programm
    Hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland dürfen von Unternehmen in Deutschland nur dann angeworben werden, wenn hierzulande keine geeigneten Bewerber für die Besetzung einer freien Stelle zur Verfügung stehen. Link zum Original
  59. Die Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus der Dritten Welt wird abgelehnt, da sie dort für die Entwicklung gebraucht werden.

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    Wortlaut im Programm
    Ansonsten ist die Rekrutierung quali-fizierter Arbeitskräften speziell aus der Dritten Welt abzulehnen, da gerade diese Menschen in ihren Heimatländern dringend benötigt werden, um die wirtschaftliche Entwicklung voranzu-treiben. Link zum Original
  60. Der Familiennachzug von EU-Ausländern wird auf die Kernfamilie beschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    b) Der Familiennachzug ist auch bei EU-Ausländern auf die Kernfamilie zu beschränken. Link zum Original
  61. EU-Ausländer, die bei der Einreise auf Fürsorgeleistungen angewiesen sind, erhalten kein Aufenthaltsrecht.

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    Wortlaut im Programm
    d) Kein Aufenthaltsrecht für EU-Ausländer, die schon bei ihrer Einreise auf staatliche Fürsorgeleistungen wie ALG II oder Sozialgeld angewiesen sind. Link zum Original
  62. EU-Ausländer, die binnen 6 Monaten nach Einreise Fürsorgeleistungen beantragen, werden sofort ausgewiesen.

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    Wortlaut im Programm
    Sofortige Ausweisung von EU-Ausländern, die diese Unterstützungsleistungen innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Einreise in Deutschland beantragen. Link zum Original
  63. Illegale Zuwanderung wird durch konsequenten Schutz der EU-Außengrenzen bekämpft.

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    Wortlaut im Programm
    3.2.6. Bekämpfung der illegalen Zuwanderung durch den konsequenten Schutz der EU-Außengrenzen und eine koordinierte Entwicklungspolitik der EU zugunsten der 3. Welt, um potentiellen Armutsflüchtlingen langfristige ökonomische Perspektiven zum Verbleib in ihren Herkunftsländern zu eröffnen. Link zum Original
  64. Die EU-Außengrenzen werden durch eine gemeinsame Europäische Grenzpolizei gesichert.

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    Wortlaut im Programm
    a) Sicherung der EU-Außengrenzen durch eine gemeinsame Europäische Grenzpolizei. Link zum Original
  65. Einheiten der Bundespolizei beteiligen sich an der Europäischen Grenzpolizei.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 24 ·

    Wortlaut im Programm
    Auf deutscher Seite sollen Einheiten der deutschen Bundespolizei (früher BGS) an der Europäischen Grenzpolizei teilnehmen. Link zum Original
  66. Schleuser werden hart bestraft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 24 ·

    Wortlaut im Programm
    b) Bekämpfung des Schlepperunwesens durch harte Strafen gegen Schleuser. Link zum Original
  67. In den wichtigsten Herkunftsländern wird über die tatsächlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland aufgeklärt.

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    Wortlaut im Programm
    Außerdem gezielte Aufklärungskampagnen in den wichtigsten Herkunftsländern der Flüchtlinge mit dem Ziel, vor Ort über die tatsächlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland aufzuklären. Link zum Original
  68. In Nordafrika werden rasch Aufnahmelager eingerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Wir fordern deshalb die rasche Einrichtung von Aufnahmelagern in Nordafrika. In diese Lager sind alle Zuwanderer zu verbringen, die bei dem Versuch, illegal nach Europa zu kommen, auf dem Seeweg oder an den Küsten aufgegriffen werden. Mögliche Asylbegehren sind aus-schließlich in diesen Sammelstellen abschließend zu prüfen. Link zum Original
  69. Auf dem Seeweg oder an den Küsten aufgegriffene illegale Zuwanderer werden in Aufnahmelager in Nordafrika gebracht.

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    Wortlaut im Programm
    Wir fordern deshalb die rasche Einrichtung von Aufnahmelagern in Nordafrika. In diese Lager sind alle Zuwanderer zu verbringen, die bei dem Versuch, illegal nach Europa zu kommen, auf dem Seeweg oder an den Küsten aufgegriffen werden. Mögliche Asylbegehren sind aus-schließlich in diesen Sammelstellen abschließend zu prüfen. Link zum Original
  70. Asylbegehren werden ausschließlich in den Aufnahmelagern in Nordafrika abschließend geprüft.

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    Wortlaut im Programm
    Wir fordern deshalb die rasche Einrichtung von Aufnahmelagern in Nordafrika. In diese Lager sind alle Zuwanderer zu verbringen, die bei dem Versuch, illegal nach Europa zu kommen, auf dem Seeweg oder an den Küsten aufgegriffen werden. Mögliche Asylbegehren sind aus-schließlich in diesen Sammelstellen abschließend zu prüfen. Link zum Original
  71. Staaten, die illegale Zuwanderung nach Deutschland und in die EU fördern, werden diplomatisch, wirtschaftlich und finanziell sanktioniert.

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    Wortlaut im Programm
    e) Diplomatische, wirtschaftliche und finanzielle Sanktionen gegen Staaten, die illegale Zuwanderung nach Deutschland und die EU mittelbar oder unmittelbar fördern. Link zum Original
  72. Verdachtsunabhängige Kontrollen, Datenaustausch und Schleierfahndung zum Aufspüren illegaler Zuwanderer werden verstärkt.

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    Wortlaut im Programm
    f) Maßnahmen zum Aufspüren illegaler Zuwanderer in Deutschland wie verdachtsunabhän-gige Personenkontrollen, Datenaustausch zwischen den Behörden und Schleierfahndung sind zu verstärken. Link zum Original
  73. Bürgerkriegsflüchtlinge finden möglichst Schutz in der Nähe ihrer Heimat.

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    Wortlaut im Programm
    3.2.7. Bürgerkriegsflüchtlinge müssen wenn immer möglich Schutz in Heimatnähe finden. Link zum Original
  74. Flüchtlinge werden nach Bevölkerungszahl und -dichte gerecht auf alle EU-Mitgliedstaaten verteilt.

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    Wortlaut im Programm
    Nach Europa kommende Flüchtlinge sind unter Berücksichtigung von Bevölkerungszahl und -dichte gerecht auf alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu verteilen. Link zum Original
  75. Besonderer Ausweisungsschutz nach § 56 AufenthG wird erst nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts gewährt.

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    Wortlaut im Programm
    3.2.8. Ein besonderer Ausweisungsschutz gemäß § 56 AufenthG darf erst nach 8 Jahren des rechtmäßigen Aufenthaltes in Deutschland gewährt werden. Link zum Original
  76. Ausländer, die rechtskräftig zu mindestens 2 Jahren Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt sind, werden zwingend ausgewiesen.

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    Wortlaut im Programm
    Straffällig gewordene Ausländer sind zwingend auszuweisen, wenn sie rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens 2 Jahren verurteilt worden sind. Link zum Original
  77. Ausländer, die seit mehr als 5 Jahren überwiegend von Sozialfürsorge leben, müssen Deutschland verlassen.

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    Wortlaut im Programm
    Ausländische Staatsangehörige, die seit mehr als 5 Jahren ausschließlich oder im wesentlichen von Leistungen der staatlichen Sozialfürsorge leben, haben Deutschland ebenfalls zu verlassen. Link zum Original
  78. Die konsequente Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer ist neben der Zuzugsbegrenzung zweite Säule der Zuwanderungssteuerung.

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    Wortlaut im Programm
    3.2.9. Neben der Begrenzung des Zuzugs ist die konsequente Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer die zweite Säule einer erfolgreichen Zuwanderungssteuerung. Link zum Original
  79. Bundesweit werden Ausreisezentren für ausreisepflichtige Ausländer ungeklärter Herkunft eingerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    a) Bundesweite Einrichtung von Ausreisezentren. Hier sind diejenigen ausreisepflichtigen Ausländer unterzubringen, deren Herkunft nicht feststellbar ist und die deshalb vorüber-gehend nicht abgeschoben werden können. Ziel ist es, das Abtauchen dieser Personen in die Illegalität zu verhindern. Link zum Original
  80. Mit sicheren Drittstaaten werden bilaterale Abkommen zur entgeltlichen Aufnahme abgeschobener Ausländer geschlossen.

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    Wortlaut im Programm
    b) Abschluß von bilateralen Abkommen mit sog. sicheren Drittstaaten, die die Genfer Flüchtlingskonvention vollumfänglich respektieren und bereit sind, aus Deutschland abge-schobene Ausländer gegen Zahlung eines Entgeltes aufzunehmen. Link zum Original
  81. Regelmäßige Kontrollen deutscher Stellen gewährleisten die menschenwürdige Unterbringung Abgeschobener in den Aufnahmeländern.

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    Wortlaut im Programm
    Es ist durch regel-mäßige Kontrollen deutscher Stellen zu gewährleisten, daß die aus der Bundesrepublik abgeschobenen Ausländer in den Aufnahmeländern menschenwürdig untergebracht wer-den. Link zum Original
  82. Ausreisepflichtige Ausländer erhalten ausschließlich Sachleistungen und keine finanziellen Beihilfen.

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    Wortlaut im Programm
    c) Ausreisepflichtigen Ausländern sind in Deutschland ausschließlich Sachleistungen zur Existenzsicherung zu gewähren. Die Zahlung finanzieller Beihilfen durch den Staat ist auszuschließen. Link zum Original
  83. Staaten, die die Rücknahme ihrer ausgewiesenen Bürger verweigern, werden wirtschaftlich und politisch sanktioniert.

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    Wortlaut im Programm
    d) Wirtschaftliche und politische Sanktionen gegen Staaten, die sich unter Mißachtung des Völkerrechts weigern, ihre aus Deutschland ausgewiesenen Bürger wieder aufzunehmen. Link zum Original
  84. Ausreisepflichtige Ausländer erhalten nur in eng definierten Ausnahmefällen ein dauerhaftes Bleiberecht.

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    Wortlaut im Programm
    e) Ausreisepflichtige Ausländer dürfen nur in eng definierten Ausnahmefällen ein dauerhaf-tes Bleiberecht in Deutschland erhalten. Link zum Original
  85. Großzügige Altfallregelungen werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Großzügige „Altfallregelungen“ sind dagegen abzulehnen, denn sie üben eine Sogwirkung auf potentielle Wirtschaftsflüchtlinge in der Dritten Welt aus, was die illegale Zuwanderung begünstigt und das Geschäft skrupelloser Schlepperbanden fördert. Link zum Original
  86. Die Zuwanderung von Spätaussiedlern wird unter Integrationsgesichtspunkten neu geregelt.

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    Wortlaut im Programm
    3.2.10. Die Zuwanderung von Spätaussiedlern ist unter Integrationsgesichtpunkten neu zu regeln. Link zum Original
  87. Die individuelle Prüfung der Aussiedlereigenschaft nach dem Bundesvertriebenengesetz wird auf Spätaussiedler ausgedehnt.

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    Wortlaut im Programm
    a) Die individuelle Prüfung der Aussiedlereigenschaft gemäß Bundesvertriebenengesetz ist auf Spätaussiedler auszudehnen. Link zum Original
  88. Der mit dem Zuwanderungsgesetz eingeführte Sprachtest für mitreisende Familienangehörige von Spätaussiedlern wird beibehalten.

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    Wortlaut im Programm
    Der mit dem Zuwanderungsgesetz eingeführte Sprachtest auch für mitreisende Familienangehörige eines Spätaussiedlers ist beizubehalten. Link zum Original
  89. Der Sprachtest für Familienangehörige von Spätaussiedlern darf höchstens zweimal wiederholt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Der Test darf maximal zwei-mal wiederholt werden. Link zum Original
  90. Familienangehörige, die den Test nicht bestehen, sowie Schwieger- und Stiefkinder dürfen nur im Rahmen des Familiennachzugs einreisen.

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    Wortlaut im Programm
    Familienangehörige, die den Test nicht bestehen, dürfen ebenso wie Schwieger- und Stiefkinder nur im Rahmen des Familiennachzuges nach Deutschland einreisen. Link zum Original
  91. Künftigen Spätaussiedlern wird die deutsche Staatsangehörigkeit für fünf Jahre nur auf Probe verliehen.

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    Wortlaut im Programm
    Spätaussiedlern, die zukünftig nach Deutschland kommen, ist die deutsche Staatsangehörigkeit deshalb für 5 Jahre nur auf Probe zu verleihen. Werden die Betroffenen in diesem Zeitraum straffällig oder können sie keine Beschäftigung finden, um ihre wirtschaftliche Existenz dauerhaft zu sichern, haben sie Deutschland wieder zu verlassen. Link zum Original
  92. Spätaussiedler, die in der Probezeit straffällig werden oder keine existenzsichernde Beschäftigung finden, müssen Deutschland wieder verlassen.

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    Wortlaut im Programm
    Spätaussiedlern, die zukünftig nach Deutschland kommen, ist die deutsche Staatsangehörigkeit deshalb für 5 Jahre nur auf Probe zu verleihen. Werden die Betroffenen in diesem Zeitraum straffällig oder können sie keine Beschäftigung finden, um ihre wirtschaftliche Existenz dauerhaft zu sichern, haben sie Deutschland wieder zu verlassen. Link zum Original
  93. Die Zahl der Aufnahmebescheide für Spätaussiedler wird jährlich flexibel nach der Lage auf dem Arbeitsmarkt festgelegt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Zahl der zu erteilenden Aufnahmebescheide für Spätaussiedler ist flexibel unter Berücksichtigung der Lage auf dem deutschen Arbeitmarkt jährlich neu festzulegen. Link zum Original
  94. Die freiwillige Rückkehr von Ausländern mit gesichertem Aufenthaltsstatus ohne ökonomische Perspektive in Deutschland wird verstärkt gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Verstärkte Förderung der freiwilligen Rückkehr von Ausländern mit gesichertem Aufenthaltsstatus, die z.B. aufgrund mangelnder Qualifikationen keine ökonomische Perspek-tive in Deutschland haben. Link zum Original
  95. Rückkehrwilligen Ausländern werden erworbene Rentenansprüche vorzeitig ausgezahlt.

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    Wortlaut im Programm
    Neben der vorzeitigen Auszahlung erworbener Rentenansprüche und der Gewährung von Rückkehrprämien als Starthilfe sind Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung in den Zielländern zu unterstützen. Link zum Original
  96. Rückkehrwillige Ausländer erhalten Rückkehrprämien als Starthilfe.

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    Wortlaut im Programm
    Neben der vorzeitigen Auszahlung erworbener Rentenansprüche und der Gewährung von Rückkehrprämien als Starthilfe sind Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung in den Zielländern zu unterstützen. Link zum Original
  97. Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung in den Zielländern werden unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    Neben der vorzeitigen Auszahlung erworbener Rentenansprüche und der Gewährung von Rückkehrprämien als Starthilfe sind Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung in den Zielländern zu unterstützen. Link zum Original
  98. Die Rückkehrberatung für Ausländer wird ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Die Rückkehrberatung (Mobilitäts-beratung) ist auszubauen. Link zum Original
  99. Die Rückkehrhilfe für Ausländer wird als langfristiges Programm angelegt, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Rückkehrhilfe für Ausländer ist als ein langfristiges Programm anzulegen, um bloße Mitnahmeeffekte zu verneiden. Link zum Original
  100. Ausländer einschließlich EU-Ausländer, die innerhalb von sechs Monaten nach der Einreise Fürsorgeleistungen beantragen, werden ausgewiesen.

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    Wortlaut im Programm
    Ausländische Staatsangehörige, die innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Einreise einen Antrag auf staatliche Fürsorgeleistungen in Deutschland stellen, sind auszuweisen. Das gilt auch für EU-Ausländer. Link zum Original
  101. Der Aufenthalt von Ausländern, die ihren Lebensunterhalt dauerhaft überwiegend aus Sozialleistungen bestreiten, wird beendet.

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    Wortlaut im Programm
    Der Aufenthalt von Ausländern in Deutschland, die einen Großteil ihrer wirtschaftlichen Existenz dauerhaft durch staatliche Sozialfürsorgeleistungen bestreiten, muß beendet werden. Link zum Original
  102. Zuwanderung löst die demografischen Probleme nicht, sondern verschärft sie; Deutschland soll diese Probleme aus eigener Kraft bewältigen.

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    Wortlaut im Programm
    Zuwanderung wird die aus der demographischen Entwicklung resultierenden Probleme somit nicht lösen, sondern im Gegenteil noch verschärfen. Deutschland muß diese Probleme deshalb aus eigener Kraft in den Griff bekommen. Link zum Original
  103. Eine Ausweitung des Schengen-Abkommens auf die Türkei wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Eine Ausweitung des Abkommens von Schengen (Abschaffung von Grenzkontrollen) auf die Türkei oder die Öffnung der europäischen Beschäftigungsmärkte für türkische Arbeitnehmer lehnen wir dagegen auch langfristig ab. Link zum Original
  104. Der Beschluss 1/80 des EG-Türkei-Assoziationsrates über erweiterte Aufenthaltsrechte türkischer Arbeitnehmer wird aufgehoben.

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    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus fordern wir die Aufhebung des Beschlusses 1/80 des EG-Türkei-Assoziationsrates, der türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen in Europa erweiterte Aufenthaltsrechte und einen verstärkten Abschiebeschutz gegenüber anderen Nicht-EU-Ausländern einräumt. Link zum Original
  105. Die EU-Außengrenzen werden scharf kontrolliert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 63 ·

    Wortlaut im Programm
    Die BIW setzen sich für eine scharfe Kontrolle der EU-Außengrenzen ein. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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