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BIW HB · Programm zur Bürgerschaftswahl Bremen 2007

Forderungen zu Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft

Bürgerschaftswahl Bremen 2007 · Original

Das Programm enthält 112 von 1.028 Forderungen zu „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“.

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 112
  1. Familien sowie Kindergärten, Bildungseinrichtungen und Kirchen werden als Vermittler von Werten gestärkt, um dem Werteverfall entgegenzuwirken.

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    Wortlaut im Programm
    Die Vermittlung dieser Werte muß vor allem in der Familie stattfinden, unterstützt durch Kindergärten, Bildungseinrichtungen und Kirchen. Die Stärkung dieser Institutionen und hier insbesondere der Familie ist deshalb eine unverzichtbare Vor-aussetzung, um dem permanenten Werteverfall in unserer Gesellschaft Einhalt zu gebieten. Link zum Original
  2. Politik orientiert sich am Ideal der Startchancengleichheit in allen gesellschaftlichen Bereichen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Politik der BIW orientiert sich deshalb am Ideal der Chancengleichheit im Sinne von Startchan-cengleichheit in allen gesellschaftlichen Bereichen. Link zum Original
  3. Die Forderung nach Zielchancengleichheit wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Demgegenüber lehnen wir die Forderung nach Zielchancengleichheit ab. Link zum Original
  4. Kleine Gemeinschaften werden gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns für eine Stärkung der kleinen Gemeinschaf-ten sowie erweiterte Mitbestimmungsrechte auf den unteren Ebenen des demokratischen Gemein-wesens ein. Link zum Original
  5. Die fortschreitende Individualisierung hin zur Ellenbogengesellschaft und die Überbetonung materiell-hedonistischer Orientierungen werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW wenden sich gegen den Prozeß der fortschreitenden Individualisierung hin zur "Ellenbogengesellschaft" und der Überbetonung materiell-hedonistischer Orientierungen. Link zum Original
  6. Die Politik wirkt auf einen langfristigen gesellschaftlichen Wertewandel hin.

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    Wortlaut im Programm
    Parallel dazu hat die Politik auf einen tiefgreifenden, langfristig angelegten gesellschaftlichen Wertewandel hinzuwirken. Link zum Original
  7. Der Respekt vor Leben, körperlicher Unversehrtheit und Eigentum anderer wird in der Gesellschaft wiederhergestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Ziel muß es sein, den Respekt vor dem Leben, der kör-perlichen Unversehrtheit und dem Eigentum anderer Menschen in unserer Gesellschaft wieder herzu-stellen. Link zum Original
  8. Eine aktive Familienpolitik soll die Geburtenzahl auf ein bestandserhaltendes Niveau heben.

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    Wortlaut im Programm
    Außerdem ist eine aktive Familienpolitik zu betrei-ben, um die Zahl der Geburten in Deutschland auf ein den Bevölkerungsbestand sicherndes Niveau anzuheben. Link zum Original
  9. An die Stelle einer auf Nivellierung drängenden Gesellschaft soll eine Leistungsgesellschaft treten.

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    Wortlaut im Programm
    An die Stelle der typisch deutschen Neidgesellschaft, die auf eine Nivellierung bestehender Unterschiede drängt, muß eine Leistungsgesellschaft treten. Link zum Original
  10. Der Staat soll möglichst gleiche Ausgangsbedingungen im Sinne von Startchancengleichheit schaffen.

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    Wortlaut im Programm
    Dem Staat kommt in der Leistungsgesellschaft, die eine der Säulen einer Fairen Marktwirtschaft ist, als weitere wichtige Funktion die Aufgabe zu, soweit als möglich gleiche Ausgangsbedingungen für die Menschen im Sinne von Startchancengleichheit zu schaffen. Link zum Original
  11. Die häusliche Kinderbetreuung, etwa durch Familien- und Nachbarschaftshilfe, wird gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muß neben dem Ausbau von Krippen und Kindergärten durch die Förderung der häuslichen Betreuung von Kindern z.B. im Rahmen der Familien- und Nachbarschafts-hilfe erleichtert werden. Link zum Original
  12. Die auf der Ehe von Mann und Frau beruhende Familie gilt als Fundament von Staat und Gesellschaft.

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    Wortlaut im Programm
    Die Familie basierend auf dem Institut der Ehe zwischen Mann und Frau ist das Fundament von Staat und Gesellschaft. Sie muß auch im Zeitalter der Globalisierung mit seinen verschärften ökonomischen und sozialen Zwängen erhalten und gefördert werden, damit Deutschland die Herausforderungen der Zukunft meistern kann. Link zum Original
  13. Die Familie wird erhalten und gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Familie basierend auf dem Institut der Ehe zwischen Mann und Frau ist das Fundament von Staat und Gesellschaft. Sie muß auch im Zeitalter der Globalisierung mit seinen verschärften ökonomischen und sozialen Zwängen erhalten und gefördert werden, damit Deutschland die Herausforderungen der Zukunft meistern kann. Link zum Original
  14. Die Geburtenrate soll möglichst rasch auf ein bestandserhaltendes Niveau von 2,1 Kindern pro Frau steigen.

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    Wortlaut im Programm
    Ziel dieser Politik muß es sein, die historisch niedrige Geburtenrate möglichst rasch auf ein bestandserhaltendes Niveau von 2,1 Kindern pro Frau zu steigern. Link zum Original
  15. Die materielle Familienförderung wird durch die Förderung eines tiefgreifenden Bewusstseinswandels ergänzt.

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    Wortlaut im Programm
    Vielmehr ist die rein materielle Unterstützung durch die Förderung eines tiefgreifenden Bewußtseinswandels in unserem Land zu flankieren. Link zum Original
  16. Die Familie soll im Denken der Menschen wieder als Ort intensiver sozialer und emotionaler Bindungen verankert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Als Gegenpol zu einem überzogenen Streben nach individueller Selbstverwirk-lichung und der daraus resultierenden Vereinzelung muß die Familie im Denken der Menschen wieder als ein Hort intensiver sozialer und emotionaler Bindungen verankert werden, der für das Individuum gerade in einer Zeit des permanenten Umbruchs von unschätzbarer Bedeutung ist. Link zum Original
  17. Eine aktive Bevölkerungspolitik zur Steigerung der Geburtenzahlen auf Basis der Familie wird zur zentralen Aufgabe staatlichen Handelns in den nächsten Jahrzehnten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    6.1.1. Eine aktive Bevölkerungspolitik zur Steigerung der Geburtenzahlen basierend auf der Institu-tion der Familie muß die zentrale Aufgabe des staatlichen Handelns in den nächsten Jahr-zehnten sein. Alle gesetzgeberischen Maßnahmen auch auf anderen Politikfeldern sind konse-quent an der Bewältigung dieser Zukunftsaufgabe zu orientieren. Link zum Original
  18. Alle gesetzgeberischen Maßnahmen auch in anderen Politikfeldern richten sich an der Steigerung der Geburtenzahlen aus.

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    Wortlaut im Programm
    6.1.1. Eine aktive Bevölkerungspolitik zur Steigerung der Geburtenzahlen basierend auf der Institu-tion der Familie muß die zentrale Aufgabe des staatlichen Handelns in den nächsten Jahr-zehnten sein. Alle gesetzgeberischen Maßnahmen auch auf anderen Politikfeldern sind konse-quent an der Bewältigung dieser Zukunftsaufgabe zu orientieren. Link zum Original
  19. Familien erhalten Vorrang vor Alleinlebenden und anderen Formen der Partnerschaft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    Familien haben entsprechend der Vorgabe des Grundgesetzes Vorrang vor Alleinlebenden (Singles) und anderen Formen der Partnerschaft zu genießen. Das gilt auch mit Blick auf den Einsatz der zur Verfügung ste-henden finanziellen Mittel. Link zum Original
  20. Beim Einsatz der verfügbaren öffentlichen Mittel haben Familien Vorrang vor Alleinlebenden und anderen Partnerschaftsformen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    Familien haben entsprechend der Vorgabe des Grundgesetzes Vorrang vor Alleinlebenden (Singles) und anderen Formen der Partnerschaft zu genießen. Das gilt auch mit Blick auf den Einsatz der zur Verfügung ste-henden finanziellen Mittel. Link zum Original
  21. Eine breit angelegte staatliche Werbekampagne in den Medien soll das Image der Familie aufwerten und ein kinderfreundliches Klima schaffen.

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    Wortlaut im Programm
    6.1.2. Breit angelegte staatliche Werbekampagne in den Medien, um das Image der Institution Fami-lie in der Öffentlichkeit aufzuwerten und ein kinderfreundliches Klima in Deutschland zu schaffen. Link zum Original
  22. Kinder werden nicht als bloßer Kostenfaktor, sondern als Teil einer sinngebenden Lebensplanung vermittelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    Vor allem Kinder dürfen nicht länger als ein bloßer Kostenfaktor begriffen werden, sondern sind als Teil einer sinngebenden individuellen Lebensplanung zu vermitteln. Link zum Original
  23. Eine Gleichstellung von Ehe und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften wird abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    6.1.3. Eine Gleichstellung von Ehe und sog. gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ist abzulehnen. Link zum Original
  24. Die finanzielle Förderung von Partnerschaften beschränkt sich allein auf heterosexuelle Paare.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    Allein die Partnerschaft von Mann und Frau, die sich in Ehe und Familie institu-tionalisiert, ist in der Lage, Kinder hervorzubringen und damit für die Reproduktion der Gesellschaft Sorge zu tragen. Nur sie bringt deshalb einen echten Nutzen für das Gemein-wesen mit sich, weshalb sich auch die finanzielle Förderung allein auf heterosexuelle Paare beschränken muß. Link zum Original
  25. Eine Gleichbehandlung homosexueller Paare mit Ehepartnern im Beamten-, Steuer- und Sozialrecht wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW lehnen jede Gleichbehandlung von homosexuellen Paaren mit Ehepartnern im Beamten-, Steuer- und Sozialrecht ab. Link zum Original
  26. Die mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingeführte Hinterbliebenenversorgung für homosexuelle Partner wird wieder abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW lehnen jede Gleichbehandlung von homosexuellen Paaren mit Ehepartnern im Beamten-, Steuer- und Sozialrecht ab. Das gilt auch für die mit dem Lebens-partnerschaftsgesetz eingeführte Hinterbliebenenversorgung (Witwenrente), die wieder abzu-schaffen ist. Link zum Original
  27. Die materiellen Beziehungen zwischen homosexuellen Partnern regeln die Betroffenen selbst in privatrechtlichen Verträgen statt der Gesetzgeber.

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    Wortlaut im Programm
    Die materiellen Beziehungen zwischen homosexuellen Partnern sind nicht durch den Gesetzgeber, sondern von den Betroffenen in privatrechtlichen Verträgen selbst zu regeln. Link zum Original
  28. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird weiter verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist deshalb weiter zu verbessern. Link zum Original
  29. Auch berufstätige Frauen sollen ihren Kinderwunsch verwirklichen können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    Auch berufstätige Frauen müssen die Chance haben, ihren Kinderwunsch realisieren können. Link zum Original
  30. Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen und nur in Teilzeit arbeiten, können sich den Gegenwert des Betreuungsgutscheins auszahlen lassen.

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    Wortlaut im Programm
    Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen und deshalb nur eine Teilzeittätigkeit ausüben, können sich den Gegenwert des ihnen zustehenden Betreuungsgutscheins in Geld auszah-len lassen. Link zum Original
  31. Das Erziehungsgeld entfällt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    Das heute gewährte Erziehungsgeld entfällt. Link zum Original
  32. Ehrenamtliche Kinderbetreuung, etwa in der Nachbarschaftshilfe, wird gefördert, um ein flächendeckendes Angebot auch auf dem Land zu sichern.

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    Wortlaut im Programm
    c) Die ehrenamtliche Kinderbetreuung etwa im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ist zu för-dern, um ein möglichst flächendeckendes Angebot auch im ländlichen Raum zu gewähr-leisten. Link zum Original
  33. Der unterstützende Einsatz geeigneter Personen im Rahmen einer einjährigen Dienstpflicht in der Kinderbetreuung wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    Der unterstützende Einsatz von geeigneten Personen im Rahmen der von uns geforderten einjährigen Dienstpflicht ist zu prüfen. Link zum Original
  34. Alle staatlichen Transferleistungen zugunsten von Kindern außer dem Kindergeld werden abgeschafft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    Im Gegenzug sind alle staatlichen Transferleistungen zugunsten von Kindern mit Ausnahme des Kindergeldes abzuschaffen. Link zum Original
  35. Das Kindergeld wird gestaffelt: 154 Euro für das erste, 200 Euro für das zweite und 250 Euro für jedes weitere Kind.

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    Wortlaut im Programm
    b) Einführung eines gestaffelten Kindergeldes in Höhe von 154 Euro für das erste, 200 Euro für das zweite und 250 Euro für jedes weitere Kind. Link zum Original
  36. Die Zahlung des Kindergeldes hat Vorrang vor der steuerlichen Entlastung, um einkommensschwache Familien und Alleinerziehende zu stärken.

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    Wortlaut im Programm
    Das Kindergeld ist mit dem Grund-freibetrag zu verrechnen, wobei die Zahlung des Kindergeldes im Interesse der Chancen-gleichheit für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende den Vorrang gegen-über der steuerlichen Entlastung genießen muß. Link zum Original
  37. Das Unterhaltsrecht wird dringend reformiert.

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    Wortlaut im Programm
    Das im internatio-nalen Vergleich strenge deutsche Unterhaltsrechts verschärft damit die demographische Krise und muß – auch vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen – dringend reformiert werden. Link zum Original
  38. Der Grundsatz der Eigenverantwortung jedes Partners nach Trennung oder Scheidung wird in § 1569 BGB verankert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 52 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Grundsatz, wonach jeder Partner nach der Trennung oder Scheidung für sein zukünftiges Leben selbst verantwortlich ist, muß in § 1569 BGB gesetzlich verankert werden. Link zum Original
  39. Unterhaltsberechtigte sind regelmäßig verpflichtet, sich ernsthaft um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 52 ·

    Wortlaut im Programm
    Es muß insbesondere regelmäßig die Pflicht des Unterhaltsberechtigten bestehen, sich ernsthaft um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu bemühen mit dem Ziel, den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Link zum Original
  40. Der eheliche Lebensstandard ist nicht mehr ausschlaggebend für die Unterhaltshöhe.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 52 ·

    Wortlaut im Programm
    Der eheliche Lebensstandard darf nicht mehr aus-schlaggebend für die Unterhaltshöhe sein. Link zum Original
  41. Unterhaltsberechtigte Ehegatten ohne zu versorgende gemeinsame Kinder müssen sofort nach der Trennung eine zumutbare Vollzeitarbeit annehmen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 52 ·

    Wortlaut im Programm
    b) Neuregelung des Trennungsunterhaltes: Sofern keine gemeinsamen Kinder zu versorgen sind, haben unterhaltsberechtigte Ehegatten sofort nach der Trennung eine zumutbare Vollzeitarbeit anzunehmen, auch wenn sie während der Ehe nicht oder nur auf Teilzeit-basis tätig gewesen sind. Link zum Original
  42. Eine Karenzzeit von 12 Monaten vor der Arbeitsaufnahme nach der Trennung wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Eine „Karenzzeit“ von 12 Monaten vor Arbeitsaufnahme, wie sie häufiger in der Rechtsprechung vertreten wird, ist abzulehnen. Link zum Original
  43. Der Gesetzgeber senkt die Anforderungen der Rechtsprechung an die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung deutlich.

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    Wortlaut im Programm
    c) Neuregelung des Unterhaltes nach der Scheidung: Die hohen Anforderungen, die von der Rechtsprechung an die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nach Scheidung der Ehe gestellt werde, sind durch den Gesetzgeber deutlich zu senken. Link zum Original
  44. Die ehelichen Lebensverhältnisse sind nur bei Ehen von mindestens 10 Jahren Maßstab für die Zumutbarkeit einer Berufstätigkeit nach der Scheidung.

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    Wortlaut im Programm
    Die „ehelichen Lebensver-hältnisse“ dürfen nur noch bei Ehen mit einer Dauer von mindestens 10 Jahren Maßstab für die Zumutbarkeit einer nach der Scheidung aufzunehmenden Berufstätigkeit sein. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben und lehnt der geschiedene Ehepartner angebotene Arbeit ab, entfällt sein Anspruch auf Unterhalt. Link zum Original
  45. Bei kürzeren Ehen entfällt der Unterhaltsanspruch, wenn der geschiedene Partner angebotene Arbeit ablehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die „ehelichen Lebensver-hältnisse“ dürfen nur noch bei Ehen mit einer Dauer von mindestens 10 Jahren Maßstab für die Zumutbarkeit einer nach der Scheidung aufzunehmenden Berufstätigkeit sein. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben und lehnt der geschiedene Ehepartner angebotene Arbeit ab, entfällt sein Anspruch auf Unterhalt. Link zum Original
  46. Geschiedene Partner erhalten bei Erwerbslosigkeit Unterhalt in Höhe des Arbeitslosengelds II.

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    Wortlaut im Programm
    Ansonsten erhalten geschiedene Partner bei Erwerbslosigkeit Unterhalt in Höhe von Arbeitslosengeld II. Link zum Original
  47. Ein Aufstockungsunterhalt als Lebensstandardgarantie für Berufstätige wird gesetzlich ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Programm
    Ein Aufstockungsunterhalt als „Lebensstandardgarantie“ für einen Berufstätigen gegen den geschiedenen Partner ist gesetzlich auszuschließen. Link zum Original
  48. Ausbildungsunterhalt gibt es nur, wenn die Ehe wesentliches Motiv für Abbruch oder Nichtaufnahme der Ausbildung war.

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    Wortlaut im Programm
    Ein Ausbildungsunterhalt zugunsten des anspruchsberechtigten Ehegatten kommt nur dann in Betracht, wenn die (bevorstehende) Ehe wesentliches Motiv für den Abbruch oder die Nichtaufnahme der Ausbildung gewesen ist. Link zum Original
  49. Der nacheheliche Unterhalt wird abhängig von der Ehedauer zeitlich befristet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 52 ·

    Wortlaut im Programm
    d) Der nacheheliche Unterhalt ist in Abhängigkeit von der Ehedauer zeitlich zu befristen. Link zum Original
  50. Für jedes Ehejahr besteht Anspruch auf ein Jahr Unterhalt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 52 ·

    Wortlaut im Programm
    Es hat zukünftig der Grundsatz zu gelten, daß für jedes Ehejahr Anspruch auf ein Jahr Unter-halt besteht. Link zum Original
  51. Bei Ehen unter 2 Jahren besteht weder Anspruch auf Trennungs- noch auf nachehelichen Unterhalt.

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    Wortlaut im Programm
    Hatte die Ehe weniger als 2 Jahre Bestand, besteht weder Anspruch auf Trennungsunterhalt noch auch nachehelichen Unterhalt. Link zum Original
  52. Bei Gewährung, Bemessung und Dauer des Unterhalts wird stärker auf die Verantwortung der Partner für das Scheitern der Ehe abgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Programm
    e) Bei der Gewährung, Bemessung und Dauer des Unterhaltsanspruchs ist stärker als bislang auf die individuelle Verantwortung der Partner für das Scheitern der Ehe abzustellen. Link zum Original
  53. Der Unterhaltsanspruch wird beschränkt, wenn der Unterhalt begehrende Partner durch Fehlverhalten maßgeblich zum Scheitern der Ehe beigetragen hat.

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    Wortlaut im Programm
    Der Unterhaltsanspruch ist schon dann jedenfalls zu beschränken, wenn der unterhaltsbegeh-rende Partner durch sein Fehlverhalten maßgeblich dazu beigetragen hat, daß die Ehe getrennt bzw. geschieden wurde. Das ist regelmäßig bei Ehebruch anzunehmen. Link zum Original
  54. Ehebruch gilt regelmäßig als unterhaltsminderndes Fehlverhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Der Unterhaltsanspruch ist schon dann jedenfalls zu beschränken, wenn der unterhaltsbegeh-rende Partner durch sein Fehlverhalten maßgeblich dazu beigetragen hat, daß die Ehe getrennt bzw. geschieden wurde. Das ist regelmäßig bei Ehebruch anzunehmen. Link zum Original
  55. Der Kindesunterhalt hat stets Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen.

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    Wortlaut im Programm
    f) Dem Kindesunterhalt ist stets Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen auch des geschiedenen Ehegatten einzuräumen. Link zum Original
  56. Der Betreuungsunterhalt des geschiedenen Ehegatten hat Vorrang vor dem eines nichtehelichen Partners.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Betreuungsunterhalt des geschie-denen Ehegatten muß Vorrang vor dem eines nichtehelichen Partners haben. Link zum Original
  57. Der Betreuungsunterhalt für geschiedene und nichteheliche Partner mit gemeinsamen Kindern wird unter dem Gesichtspunkt der Eigenverantwortung neu geregelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Programm
    g) Der Betreuungsunterhalt für geschiedene Ehegatten und uneheliche Partner, die gemein-same Kinder versorgen, ist unter dem Gesichtspunkt der Eigenverantwortung neu zu regeln. Link zum Original
  58. Dem betreuenden Elternteil ist bei vorhandenem Kindergartenplatz ab dem dritten Lebensjahr des Kindes mindestens eine Teilzeittätigkeit zuzumuten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Programm
    Sofern konkrete Betreuungseinrichtungen vor Ort vorhanden sind, ist dem betreu-enden Elternteil bereits dann zumindest eine Teilzeittätigkeit zuzumuten, wenn das Kind 3 Jahre alt ist und Kindergartenplatz zur Verfügung steht. Link zum Original
  59. Ist das Kind nach der Einschulung ganztägig betreut, ist dem betreuenden Elternteil eine Vollzeitbeschäftigung zuzumuten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Programm
    Eine Vollbeschäftigung ist anzu-nehmen, wenn das Kind nach der Einschulung an der Schule, in einem Hort oder durch eine Hausmutter ganztägig betreut werden kann. Link zum Original
  60. Eine Scheidung ist erst nach mindestens drei Jahren Trennung möglich.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Programm
    h) Der Bestandsschutz im deutschen Eherecht ist auszuweiten. Zukünftig soll eine Scheidung erst dann möglich sein, wenn die Trennung mindestens 3 Jahre Bestand hatte. Link zum Original
  61. Das Gericht kann die Trennungszeit in Ausnahmefällen auf bis zu fünf Jahre verlängern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Programm
    In Ausnah-mefällen kann das Gericht die Trennungszeit auf bis zu 5 Jahre verlängern. Link zum Original
  62. Die Mediation wird gestärkt, um Vermögens-, Versorgungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsfragen nach der Scheidung außergerichtlich zu klären.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Programm
    i) Stärkung der Mediation zur Streitschlichtung nach der Scheidung, um Fragen der Vermö-gensaufteilung, des Versorgungsausgleichs sowie Unterhalts- und Sorgrechtsfragen außergerichtlich zu klären. Link zum Original
  63. Schwangerschaftsabbrüche werden aus ethischen Gründen abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Programm
    Die BIW lehnen die Tötung von Kindern im Mutterleib, deren Existenz mit der Befruchtung der Eizelle entsteht, aus ethischen Gründen ab. Link zum Original
  64. Das Abtreibungsrecht wird auf Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns auf Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes für eine Neuregelung des Abtreibungsrechtes in Deutschland ein. Link zum Original
  65. Neue Hilfsangebote eröffnen schwangeren Frauen in Konfliktsituationen Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 53 ·

    Wortlaut im Programm
    Gleichzeitig bedarf es neuer Hilfsangebote, um schwangeren Frauen in Konfliktsitua-tionen humane Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch zu eröffnen. Link zum Original
  66. Abtreibung ist nur noch bei Gefahr für Leben oder Gesundheit der Mutter, nach Vergewaltigung oder bei schwerer Schädigung des Kindes erlaubt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    a) Abtreibung darf in Deutschland zukünftig nur noch erlaubt sein, wenn das Leben oder die körperliche bzw. seelische der werdenden Mutter bedroht, die Frau Opfer einer Vergewal-tigung oder einer vergleichbaren Sexualstraftat geworden ist, oder mit einer schweren körperlichen oder geistigen Schädigung des Kindes zu rechnen ist. Link zum Original
  67. Neue staatliche Betreuungseinrichtungen nach dem Vorbild der SOS-Kinderdörfer nehmen Neugeborene von Müttern in Notlagen unentgeltlich auf.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    b) Schaffung neuer staatlicher Betreuungseinrichtungen nach dem Vorbild der SOS-Kinderdörfer. Frauen, die aufgrund ihrer besonderen Lebensumstände nicht dazu in der Lage sind, für ihr Kind nach der Geburt zu sorgen und es auch nicht zur Adoption frei-geben wollen, können ihr Neugeborenes hier unentgeltlich in die Obhut des Staates geben. Link zum Original
  68. Die Mutter kann die Betreuung ihres Kindes jederzeit wieder übernehmen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Mutter hat jederzeit die Möglichkeit, die Betreuung ihres Kindes zu übernehmen, wenn ihre persönliche Situation die eigenverantwortliche Erziehung des Nachwuchses erlaubt. Link zum Original
  69. Die Adoption Neugeborener durch heterosexuelle Ehepaare wird gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    c) Die Adoption neugeborener Kinder durch heterosexuelle Ehepaare ist zu fördern. Link zum Original
  70. Frauen, die ihr Kind nicht selbst aufziehen können oder wollen, werden umfassend über die Freigabe zur Adoption informiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    Frauen, die ihr Kind nach der Geburt nicht selbst aufziehen können oder wollen, sind umfassend über die Möglichkeit einer Freigabe zur Adoption zu informieren. Link zum Original
  71. Eltern entscheiden selbst über Art und Methoden der Erziehung ihrer Kinder.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    Den Eltern muß es im Zweifel selbst überlassen bleiben, in welcher Weise und mit welchen Methoden sie ihre Kinder erziehen. Link zum Original
  72. Die gesetzliche Verpflichtung zur gewaltfreien Erziehung in § 1631 Abs. 2 BGB wird gestrichen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    Eine gesetzliche Verpflichtung zu einem bestimmten „antiautoritären“ Erziehungsstil, die auch noch rechtlich sanktioniert wird, ist unverhältnis-mäßig und daher zu streichen. Link zum Original
  73. Kindern müssen Grenzen aufgezeigt und Regeln beigebracht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    Kindern müssen Grenzen aufgezeigt und Regeln beigebracht werden, will man sie in die Lage versetzen, die Herausforderungen des Lebens eigenständig zu meistern. Link zum Original
  74. Leichte körperliche Bestrafung wie ein Klaps auf den Po soll Eltern möglich bleiben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    Dabei muß in bestimmten Situationen auch eine deutliche verbale Ermahnung oder eine leichte körperliche Bestrafung wie der „Klaps auf den Po“ möglich sein, sofern die Eltern dies für notwendig erachten. Link zum Original
  75. Antiautoritäre Erziehung wird nicht als verbindliche Vorgabe ins Familienrecht aufgenommen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    Die „antiautoritäre Erziehung“, die Regelsetzungen in der Erziehung verneint, ist längst gescheitert und darf schon aus diesem Grund nicht als verbind-liche Vorgabe Eingang in das deutsche Familienrecht finden. Link zum Original
  76. Ein Frühwarnsystem mit Jugendämtern, Ärzten und Lehrern soll Kindesmisshandlung und -verwahrlosung rasch erkennen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    Die BIW befürworten den Aufbau eines „Frühwarnsystems“ unter Einbeziehung von Jugend-ämtern, Ärzten und Lehrern, um Fälle von Kindesmißhandlung und –verwahrlosung möglichst rasch zu ermitteln und Gegenmaßnahmen zum Wohle des Kindes ergreifen zu können. Link zum Original
  77. Die Möglichkeiten, Eltern misshandelter oder vernachlässigter Kinder das Sorgerecht zu entziehen, werden erweitert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    Die rechtlichen Möglichkeiten, den Eltern mißhandelter oder vernachlässigter Kinder das Sorge-recht zu entziehen, müssen erweitert werden. Link zum Original
  78. Kinder drogen- oder alkoholabhängiger Eltern werden grundsätzlich in staatliche Obhut oder Pflegefamilien gegeben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 54 ·

    Wortlaut im Programm
    Kinder rauschgift- oder alkoholabhängiger Eltern sind grundsätzlich in staatliche Obhut zu nehmen oder in Pflegefamilien unterzubrin-gen. Link zum Original
  79. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau wird unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    6.1.11. Die BIW machen sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau stark, lehnt aber eine undifferenzierte Gleichmacherei der Geschlechter ab. Link zum Original
  80. Eine undifferenzierte Gleichmacherei der Geschlechter wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    6.1.11. Die BIW machen sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau stark, lehnt aber eine undifferenzierte Gleichmacherei der Geschlechter ab. Link zum Original
  81. Politische Entscheidungen berücksichtigen die biologischen Unterschiede zwischen Mann und Frau.

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    Wortlaut im Programm
    Den biologisch determinierten Unterschieden zwischen Mann und Frau muß auch die Politik in ihren Entscheidungen jenseits aller ideologischen Überzeugungen angemessen Rechnung tragen. Link zum Original
  82. Dem Trend zur hedonistischen Spaßgesellschaft bei Jugendlichen wird entgegengetreten.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW stellen sich dem in der modernen Informationsgesellschaft gerade bei Jugendlichen sichtba-ren Trend zur hedonistischen „Spaßgesellschaft“ entgegen. Link zum Original
  83. Der Jugend werden positive Orientierungen jenseits rein ökonomischer Denkmuster vermittelt.

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    Wortlaut im Programm
    Unser Ziel ist es, der Jugend neue positive Orientierungen jenseits rein ökonomischer Denkmuster im Interesse des demokratischen Gemeinwesens zu vermitteln. Link zum Original
  84. Demokratische Jugendorganisationen, die sich von Radikalismus distanzieren, erhalten mehr finanzielle Unterstützung.

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    Wortlaut im Programm
    6.2.2 Größere finanzielle Unterstützung demokratischer Jugendorganisationen, die voll auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, und sich von politischem und religiösem Radikalismus’ klar distanzieren. Link zum Original
  85. Jugendgruppen mit fragwürdigen Zielen oder ohne klare Ablehnung von Gewalt erhalten sofort keine Fördermittel mehr.

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    Wortlaut im Programm
    Dagegen sind Mittelzuwendungen an Jugendgruppen, die fragwürdige Zielset-zungen verfolgen oder Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung nicht eindeutig ablehnen, sofort einzustellen. Link zum Original
  86. Kinder- und Jugendarbeit wird gefördert, die Werte vermittelt und zu einem eigenverantwortlichen Leben erzieht.

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    Wortlaut im Programm
    6.2.3 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, die vor allem das Ziel verfolgen muß, Kindern und Jugendlichen in enger Zusammenarbeit mit Elternhäusern, Kindergärten und Schulen Werte zu vermitteln, und zu einem eigenverantwortlichen Leben zu erziehen. Link zum Original
  87. Die Verantwortung für die Erziehung liegt zuvörderst bei der Familie.

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    Wortlaut im Programm
    Dabei hat abgeleitet aus Art. 6 GG die Leitlinie zu gelten, daß die Verantwortung für die Erziehung der Kinder zuvörderst bei der Familie liegt. Link zum Original
  88. Die staatliche Kinder- und Jugendarbeit konzentriert sich auf sozial auffällige Problemgruppen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Kinder- und Jugendarbeit des Staates muß sich deshalb auf die sozial auffälligen Problemgruppen fokussieren. Link zum Original
  89. Der Jugendschutz wird dringend verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    6.2.4 Der Jugendschutz ist dringend zu verbessern. Link zum Original
  90. Alkoholische Getränke dürfen nur noch an Volljährige abgegeben werden.

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    Wortlaut im Programm
    a) Alkoholische Getränke dürfen zukünftig nur noch an volljährige Personen abgege-ben werden. Dieses strafbewehrte Verbot muß sowohl für Gewerbetreibende als auch Privatpersonen gelten. Die Bewerbung hochprozentiger Spirituosen in den Medien ist gesetzlich zu verbieten. Link zum Original
  91. Das Abgabeverbot von Alkohol an Minderjährige gilt strafbewehrt auch für Privatpersonen.

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    Wortlaut im Programm
    a) Alkoholische Getränke dürfen zukünftig nur noch an volljährige Personen abgege-ben werden. Dieses strafbewehrte Verbot muß sowohl für Gewerbetreibende als auch Privatpersonen gelten. Die Bewerbung hochprozentiger Spirituosen in den Medien ist gesetzlich zu verbieten. Link zum Original
  92. Das Rauchverbot in der Öffentlichkeit für unter 18-Jährige wird begrüßt.

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    Wortlaut im Programm
    Das Verbot des Rauchens in der Öffentlichkeit für Personen unter 18 Jahren, das im Rahmen des Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen wurde, ist deshalb zu begrüßen. Dieses Verbot ist auch in Jugendtreffs und Clubs konse-quent durchzusetzen. Link zum Original
  93. Das Rauchverbot für Minderjährige wird auch in Jugendtreffs und Clubs konsequent durchgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Das Verbot des Rauchens in der Öffentlichkeit für Personen unter 18 Jahren, das im Rahmen des Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen wurde, ist deshalb zu begrüßen. Dieses Verbot ist auch in Jugendtreffs und Clubs konse-quent durchzusetzen. Link zum Original
  94. Für die Klassifikation von Medien nach Jugendtauglichkeit werden einheitliche, streng gefasste Standards eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Aus Sicht der BIW sind neben klaren gesetzlichen Regelungen einheitliche Standards für die Klassifikation von Medien im Hinblick auf ihre Jugendtauglichkeit erforderlich. Diese Standards müssen im Interesse des Jugendschutzes streng gefaßt werden. Link zum Original
  95. Der Tätigkeitsbereich der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird erweitert.

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    Wortlaut im Programm
    Wir befürworten daher eine Erweiterung des Tätigkeitsbereiches der Bundes-prüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Link zum Original
  96. Die Bundesprüfstelle wacht als zentrale Stelle darüber, dass indizierte oder ungeprüfte Medien Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind.

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    Wortlaut im Programm
    Die BPjM muß zukünftig als zentrale Anlaufstelle darüber wachen, daß indizierte Medien oder von der Frei-willigen Selbstkontrolle ungeprüfte Medien Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Link zum Original
  97. Die Bundesprüfstelle darf bei Rechtsverstößen mit den Strafverfolgungsbehörden die Einziehung und Beschlagnahme von Medien anordnen.

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    Wortlaut im Programm
    Bei Rechtsverstößen muß die BPjM in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungs-behörden befugt sein, die Einziehung und Beschlagnahmung der betroffenen Medien anzuordnen. Link zum Original
  98. Die Bundesprüfstelle erhält das Recht, von der Selbstkontrolle geprüfte Medien nachträglich zu indizieren oder Altersfreigaben zu korrigieren.

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    Wortlaut im Programm
    Der BPjM ist darüber hinaus das Recht einzuräumen, von Organen der Freiwilli-gen Selbstkontrolle geprüfte Medien nachträglich zu indizieren bzw. die verge-bene Altersfreigabe im Interesse des Jugendschutzes zu korrigieren. Link zum Original
  99. Die Verbreitung jugendgefährdender Pornografie wird zurückgedrängt.

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    Wortlaut im Programm
    g) Die Verbreitung jugendgefährdender Pornographie in Deutschland muß zurück-gedrängt werden. Link zum Original
  100. Pädophilie wird gesellschaftlich geächtet.

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    Wortlaut im Programm
    Pädophilie ist gesell-schaftlich zu ächten, die sexuelle Belästigung von Kindern durch Pädophilie mit aller Härte des Gesetzes strafrechtlich zu verfolgen. Link zum Original
  101. Senioren wird über Betreuung und Versorgung hinaus die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ermöglicht.

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    Wortlaut im Programm
    Der Staat darf sich nicht darauf beschränken, eine angemessene Betreuung und Versorgung von alten Menschen sicherzu-stellen. Vielmehr muß es darum gehen, Senioren die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen und wirt-schaftlichen Leben zu ermöglichen, auch um deren Isolation und Vereinsamung zu vermeiden. Link zum Original
  102. Lebens- und Berufserfahrung älterer Menschen werden für die Weiterentwicklung des Gemeinwesens genutzt.

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    Wortlaut im Programm
    Ziel ist es, die Lebens- und Berufserfahrung der Alten für die Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens zu nutzen. Link zum Original
  103. Eine enge Verzahnung der Generationen wird angestrebt.

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    Wortlaut im Programm
    Dabei ist eine enge Verzahnung zwischen den Generationen für ein harmonisches Miteinander zwischen Alt und Jung anzustreben. Link zum Original
  104. Die Möglichkeiten älterer Menschen für ehrenamtliches Engagement werden ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 59 ·

    Wortlaut im Programm
    6.3.4. Die Möglichkeiten für ältere Menschen, sich nach der Erwerbs- und Familienphase im Interesse des Gemeinwesens ehrenamtlich zu engagieren, sind auszubauen. Link zum Original
  105. Projekte zum Austausch zwischen den Generationen, in denen Senioren ihre Lebenserfahrung weitergeben, werden besonders gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 59 ·

    Wortlaut im Programm
    Ein besonderer Fokus ist dabei auf Projekte zu legen, die den Austausch zwischen den Generationen fördern und es Senioren erlauben, ihre Lebenserfahrung an Jüngere weiterzugeben. Link zum Original
  106. Eine breit angelegte Initiative für das Ehrenamt soll die gesellschaftliche Solidarität stärken.

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    Wortlaut im Programm
    Deutschland braucht eine breit angelegte Initiative für das Ehrenamt, mit der auch die gesellschaftliche Solidarität in unserem Land gestärkt wird. Link zum Original
  107. Ein flächendeckendes Netz von Kontaktstellen informiert Ältere über gemeinnützige Arbeit, vermittelt Stellen und schult Interessierte.

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    Wortlaut im Programm
    a) Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Kontaktstellen, die speziell ältere Menschen über gemeinnützige Arbeit informieren, entsprechende Stellen vermitteln und Interessen-ten bei Bedarf für ehrenamtliche Aufgaben schulen. Link zum Original
  108. Das Konzept der Seniorenbüros wird weiterentwickelt und durch professionelles Marketing bekannt gemacht.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW unterstützen in diesem Zusammenhang das Konzept der Seniorenbüros, das es weiterzuentwickeln und durch ein professionelles Marketing einer breiten Öffentlichkeit bekanntzumachen gilt. Link zum Original
  109. Eine zentrale Datenbank bündelt alle Angebote für freiwillige und ehrenamtliche Arbeit.

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    Wortlaut im Programm
    b) Einrichtung einer zentralen Datenbank, in der alle Angebote für freiwillige und ehrenamt-liche Arbeit, die von gemeinnützigen Organisationen und dem Staat ausgelobt werden, zusammengefaßt sind. Link zum Original
  110. Ehrenamtliche Tätigkeiten im haushaltsnahen Bereich, besonders in der häuslichen Kinderbetreuung, werden gezielt gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    c) Gezielte Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten im haushaltsnahen Bereich und hier spe-ziell in der häuslichen Betreuung von Kindern zur Entlastung berufstätiger Eltern und kin-derreicher Familien. Link zum Original
  111. Ehrenamtliche haushaltsnahe Tätigkeiten werden in Projekte der Nachbarschaftshilfe eingebettet.

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    Wortlaut im Programm
    Ehren-amtliche Tätigkeiten im haushaltnahen Bereich sind in Projekte der Nachbarschaftshilfe einzubetten. Link zum Original
  112. Ein Bundesamt für Dienstverpflichtete zur Betreuung ziviler Dienstpflichtiger wird eingerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 65 ·

    Wortlaut im Programm
    Für die Betreuung und Koordination der zivilen Dienstpflichtigen ist ein „Bundesamt für Dienstverpflichtete“ einzurichten. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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