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BIW · Programm zur Bürgerschaftswahl Bremen 2007

Forderungen zu Arbeit, Löhne und soziale Sicherung

Bürgerschaftswahl Bremen 2007 · Original

Das Programm enthält 136 von 1.028 Forderungen zu „Arbeit, Löhne und soziale Sicherung“.

Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 136
  1. Künftige Personalengpässe werden durch inländische Arbeitskräfte, Rationalisierung und moderne Technik ausgeglichen.

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    Wortlaut im Programm
    Es hat der Grundsatz zu gelten, daß mögliche Personalengpässe der Zukunft durch in Deutschland verfügbare Arbeitskräfte, verstärkte Rationalisierungsanstrengungen sowie den Einsatz moderner Technik zu kompensieren sind. Link zum Original
  2. Saisonarbeitsplätze etwa in der Landwirtschaft werden vorrangig mit in Deutschland lebenden Erwerbslosen besetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Saisonarbeits-plätze etwa in der Landwirtschaft sind vorrangig mit in Deutschland lebenden Erwerbslosen zu besetzen. Link zum Original
  3. Der Kündigungsschutz bei Neueinstellungen in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten wird aufgehoben.

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    Wortlaut im Programm
    Aufhebung des Kündigungsschutzes bei Neueinstellungen in Kleinbetrieben bis 20 Beschäftigte. Link zum Original
  4. Beschäftigte größerer Unternehmen wählen bei Vertragsabschluss zwischen Kündigungsschutz und Abfindung.

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    Wortlaut im Programm
    Mitarbeiter größerer Unternehmen haben bei Abschluß ihres Arbeitsver-trages ein Wahlrecht zwischen Kündigungsschutz und Abfindung. Link zum Original
  5. Der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Abschaffung des Rechtsanspruches auf Teilzeitarbeit. Link zum Original
  6. Arbeitszeitkonten werden verbindlich eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Statt dessen verbindliche Einfüh-rung von Arbeitszeitkonten, um die Flexibilität des Personaleinsatzes gerade in kleinen und mittleren Betrieben zu erhöhen. Link zum Original
  7. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird zur Missbrauchsbekämpfung geändert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im Interesse der Mißbrauchsbekämpfung zu modifizieren. Link zum Original
  8. Arbeitgeber dürfen bei wiederholter Krankmeldung oder Missbrauchsverdacht ein amtsärztliches Attest verlangen.

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    Wortlaut im Programm
    Bei wiederholter Krankmeldung eines Arbeitnehmers oder wenn Fakten die Annahme begründen, daß die Entgeltfortzahlung unberechtigt in Anspruch genommen wird, darf der Arbeitgeber vom betroffenen Arbeitnehmer die Vorlage eines amtsärzt-lichen Attestes verlangen. Wird dieses Attest nicht beigebracht, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Link zum Original
  9. Ohne verlangtes amtsärztliches Attest darf der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern.

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    Wortlaut im Programm
    Bei wiederholter Krankmeldung eines Arbeitnehmers oder wenn Fakten die Annahme begründen, daß die Entgeltfortzahlung unberechtigt in Anspruch genommen wird, darf der Arbeitgeber vom betroffenen Arbeitnehmer die Vorlage eines amtsärzt-lichen Attestes verlangen. Wird dieses Attest nicht beigebracht, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Link zum Original
  10. Karenztage bei Krankheit werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Einführung von Karenztagen wird von uns dagegen abgelehnt, weil sie auch die tatsächlich erkrankten Arbeitnehmer treffen würde. Link zum Original
  11. Die Arbeitslosenversicherung wird für Gewerbetreibende und Freiberufler freiwillig geöffnet.

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    Wortlaut im Programm
    Öffnung der Arbeitslosenversicherung für Gewerbetreibende und Freiberufler auf freiwilliger Basis, damit Selbständige bei Insolvenz nicht sofort zu ALG II-Empfängern werden. Link zum Original
  12. Kurzfristig soll die Massenarbeitslosigkeit möglichst rasch und nachhaltig gesenkt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Vor diesem Hintergrund ist eine Beschäftigungspolitik auf zwei Zeitebenen erforderlich: Auf kurze Sicht muß es darum gehen, die Massenarbeitslosigkeit mög-lichst rasch und nachhaltig zu senken. Link zum Original
  13. Die Folgen von Rückgang und Alterung der Erwerbsbevölkerung werden durch vorausschauende Politik abgemildert.

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    Wortlaut im Programm
    In der längerfristigen Perspektive sind die Folgen, die aus dem Rückgang und der Alterung der Erwerbsbevölkerung resultieren, durch eine vorausschauende Politik abzumildern. Link zum Original
  14. Aus-, Fort- und Weiterbildung der Erwerbsbevölkerung erhalten höchste Priorität.

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    Wortlaut im Programm
    Dabei ist der Aus-, Fort- und Weiterbildung der in Deutschland zur Verfügung stehen-den Humanressourcen höchste Priorität beizumessen. Link zum Original
  15. Die Lohnnebenkosten werden durch einen Umbau der sozialen Sicherungssysteme gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    Senkung der Lohnnebenkosten durch einen grundlegenden Umbau der sozialen Sicherungs-systeme. Link zum Original
  16. Die Sozialversicherung wird mittelfristig von Umlage- auf Steuerfinanzierung umgestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Mittelfristig Wechsel von der Umlage- zur allgemeinen Steuerfinanzierung, um die Sozialvorsorge vom Faktor Arbeit zu entkoppeln. Link zum Original
  17. Ein Kombilohn wird begrenzt eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW befürworten die begrenzte Einführung eines Kombilohns als Instrument der Beschäftigungsförderung. Link zum Original
  18. Der Kombilohn wird auf Ältere über 55 und geringqualifizierte Jugendliche unter 25 beschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    Beschränkung des Kombilohns auf die Problemfälle des Arbeitsmarktes, namentlich ältere Erwerbspersonen über 55 Jahre und geringqualifizierte Jugendliche unter 25 Jahre. Link zum Original
  19. Der staatliche Lohnzuschuss wird zeitlich befristet.

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    Wortlaut im Programm
    Der staatliche Lohnzuschuß ist zeitlich zu befristen. Link zum Original
  20. Gefördert werden ausgewählte Wirtschaftsbereiche, unter anderem haushaltsnahe Tätigkeiten wie Kinderbetreuung.

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    Wortlaut im Programm
    Fokussierung auf ausgewählte Wirtschaftsbereiche. Zu fördern sind u.a. haushaltsnahe Tätigkeiten etwa in der Kinderbetreuung, um berufstätige Paare und Alleinerziehende zu entlasten. Link zum Original
  21. In Branchen, in denen er den Wettbewerb verzerren würde, gibt es keinen Kombilohn.

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    Wortlaut im Programm
    Kein Kombilohn in Branchen, wo der aus Steuermitteln finanzierte Zuschuß zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Link zum Original
  22. Kombilohn-Zuschüsse gibt es nur für neu geschaffene Vollzeitstellen.

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    Wortlaut im Programm
    Staatliche Lohnzuschüsse im Rahmen des Kombilohnmodells dürfen nur für neugeschaf-fene Vollzeitstellen gewährt werden. Link zum Original
  23. Voraussetzung für den Kombilohn ist ein gesetzlicher Mindestlohn.

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    Wortlaut im Programm
    Unverzichtbare Voraussetzung für den Kombilohn ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, da nur so Mitnahmeeffekte durch die Arbeitgeber wirksam verhindert werden können. Link zum Original
  24. Ohne Mindestlohn gilt für Kombilohn-Unternehmen eine Lohnuntergrenze von mindestens 5 Euro pro Stunde.

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    Wortlaut im Programm
    Sollte auf einen Mindestlohn verzichtet werden, muß für Unternehmen, die staatliche Subventionen im Rahmen des Kombilohnmodells erhalten wollen, eine Lohnuntergrenze von mindestens 5 Euro pro Stunde gelten. Link zum Original
  25. Die Vermittlung Erwerbsloser durch die Arbeitsagenturen soll schnell, effizient und kostensparend sein.

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    Wortlaut im Programm
    Hauptziel der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland muß es sein, die Vermittlung von Erwerbs-losen durch die Arbeitsagenturen schnell, effizient und kostensparend zu gestalten. Link zum Original
  26. Erwerbslose werden stärker zur eigenständigen Arbeitssuche angehalten.

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    Wortlaut im Programm
    Erwerbslose müssen verstärkt dazu angehalten werden, sich in Eigeninitiative um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen. Link zum Original
  27. Leistungen für Erwerbslose, die ihre Vermittlung hintertreiben oder zumutbare Arbeit verweigern, werden drastisch gekürzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Leistungen für Erwerbslose, die ihre Vermittlung in ein neues Beschäfti-gungsverhältnis hintertreiben oder sich der Aufnahme zumutbarer Arbeit verweigern, müssen drastisch gekürzt werden. Link zum Original
  28. Mitarbeiter der Arbeitsagenturen und Jobcenter werden verpflichtet, Sanktionen konsequent anzuwenden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen und Job-Cen-tern sind zu verpflichten, die gesetzlich vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten gegen offensichtlich arbeitsunwillige Leistungsbezieher konsequent anzuwenden. Link zum Original
  29. Die aktive Arbeitsmarktpolitik wird reformiert.

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    Wortlaut im Programm
    Die aktive Arbeitsmarktpolitik ist zu reformieren. Link zum Original
  30. Erwerbslose werden in Zusammenarbeit mit Betrieben gezielt für frei werdende Stellen qualifiziert.

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    Wortlaut im Programm
    In enger Zusammenarbeit mit den Betrieben sind Erwerbslose gezielt auf frei werdende Stellen zu qualifizieren. Link zum Original
  31. Die Personal-Service-Agenturen werden abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Abschaffung der Personal-Service-Agenturen (PSA) und der Vermittlungsgutscheine für die Inanspruchnahme privater Arbeitsvermittler durch den Stellensuchenden. Link zum Original
  32. Die Vermittlungsgutscheine für private Arbeitsvermittler werden abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Abschaffung der Personal-Service-Agenturen (PSA) und der Vermittlungsgutscheine für die Inanspruchnahme privater Arbeitsvermittler durch den Stellensuchenden. Link zum Original
  33. Schwarzarbeit wird konsequent bekämpft.

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    Wortlaut im Programm
    Konsequente Bekämpfung der Schwarzarbeit. Link zum Original
  34. Die Strafen für illegale Beschäftigung werden verschärft.

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    Wortlaut im Programm
    Die Strafen für Unternehmen und Privatpersonen, die Arbeitnehmer illegal beschäftigen, sind zu verschärfen. Link zum Original
  35. Die öffentliche Aufklärung über die Folgen von Schwarzarbeit wird verstärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die öffentliche Aufklärungsarbeit über die rechtlichen Folgen von Schwarzarbeit muß intensiviert werden, um die Abschreckungswirkung zu erhöhen. Link zum Original
  36. Eine bundesweite Telefonhotline zur auch anonymen Meldung von Schwarzarbeit wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Einrichtung und offensive Bewerbung einer bundesweiten Telefonhotline, unter der Bür-ger Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit auch anonym melden können. Führt ein solcher Hinweis zur Aufdeckung von Gesetzesverstößen, ist dem Hinweisgeber bei Kenntnis sei-ner Identität eine angemessene Belohnung zu gewähren. Link zum Original
  37. Hinweisgeber, deren Meldung zur Aufdeckung von Schwarzarbeit führt, erhalten eine Belohnung.

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    Wortlaut im Programm
    Einrichtung und offensive Bewerbung einer bundesweiten Telefonhotline, unter der Bür-ger Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit auch anonym melden können. Führt ein solcher Hinweis zur Aufdeckung von Gesetzesverstößen, ist dem Hinweisgeber bei Kenntnis sei-ner Identität eine angemessene Belohnung zu gewähren. Link zum Original
  38. Firmen, die Schwarzarbeiter beschäftigt haben, werden in einem zentralen Register erfasst.

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    Wortlaut im Programm
    Firmen, die Schwarzarbeiter beschäftigt haben, sind in einem zentralen Register zu erfas-sen und jedenfalls zeitlich befristet von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen. In schweren Fällen oder bei wiederholter Tatbegehung ist solchen Unternehmen die Gewer-beerlaubnis zu entziehen. Link zum Original
  39. Firmen, die Schwarzarbeiter beschäftigt haben, werden befristet von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Programm
    Firmen, die Schwarzarbeiter beschäftigt haben, sind in einem zentralen Register zu erfas-sen und jedenfalls zeitlich befristet von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen. In schweren Fällen oder bei wiederholter Tatbegehung ist solchen Unternehmen die Gewer-beerlaubnis zu entziehen. Link zum Original
  40. In schweren oder wiederholten Fällen wird die Gewerbeerlaubnis entzogen.

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    Wortlaut im Programm
    Firmen, die Schwarzarbeiter beschäftigt haben, sind in einem zentralen Register zu erfas-sen und jedenfalls zeitlich befristet von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen. In schweren Fällen oder bei wiederholter Tatbegehung ist solchen Unternehmen die Gewer-beerlaubnis zu entziehen. Link zum Original
  41. Arbeitslosen, die schwarzarbeiten, werden alle finanziellen Leistungen gestrichen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Programm
    Arbeitslose, die einer illegalen Beschäftigung nachgehen, sind alle finanziellen Unterstüt-zungsleistungen zu streichen. Ihnen sind zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausschließ-lich Sachmittel zu gewähren. Link zum Original
  42. Schwarzarbeitende Arbeitslose erhalten zum Lebensunterhalt nur noch Sachleistungen.

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    Wortlaut im Programm
    Arbeitslose, die einer illegalen Beschäftigung nachgehen, sind alle finanziellen Unterstüt-zungsleistungen zu streichen. Ihnen sind zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausschließ-lich Sachmittel zu gewähren. Link zum Original
  43. Das Lehrstellenangebot wird ausgeweitet.

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    Wortlaut im Programm
    Ausweitung des Lehrstellenangebotes. Link zum Original
  44. Die Zahl qualifizierter Facharbeiter soll deutlich steigen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Zahl der qualifizierten Facharbeiter, die bereits seit Jahrzehnten stagniert, muß deutlich erhöht werden, will Deutschland den beschäftigungs-politischen Herausforderungen der Zukunft gewachsen sein. Link zum Original
  45. Eine Ausbildungsabgabe für nicht ausbildende Unternehmen wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Eine Ausbildungsabgabe für Unternehmen, die keine Jugendlichen ausbilden, lehnen wir allerdings als untauglich ab. Link zum Original
  46. Die Ausbildung von Lehrlingen wird für Betriebe wieder attraktiver gemacht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 33 ·

    Wortlaut im Programm
    Statt dessen muß die Ausbildung von Lehrlingen für die Betriebe durch geeignete Maßnahmen wieder attraktiver gemacht werden. Link zum Original
  47. Minijobs bleiben erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Geringfügige Beschäftigungsmöglichkeiten (Minijobs/400-Euro-Jobs) müssen erhalten blei-ben, da sie ein wichtiger Flexibilitätspuffer gerade für klein- und mittelständische Unterneh-men in einem überregulierten deutschen Arbeitsmarkt sind. Link zum Original
  48. Geringfügige Beschäftigung darf nicht zulasten der Sozialversicherung gehen; die Anhebung des Pauschalbeitrags auf 30 Prozent wird befürwortet.

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    Wortlaut im Programm
    Geringfügige Beschäftigung darf aber nicht zu Lasten der Sozialversicherung gehen, weshalb die Anhebung des Pauschalbeitragssatzes von 25% auf 30% zum 1. Juli 2006 zu befürworten ist. Link zum Original
  49. Inländische Erwerbspotentiale werden ausgeschöpft und qualifiziert, um Zuwanderung möglichst zu vermeiden.

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    Wortlaut im Programm
    Um die beschäftigungspolitischen Folgen des Bevölkerungsrückgangs abzumildern und Zuwanderung aus dem Ausland wegen der damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen soweit wie möglich zu vermeiden, müssen die in Deutschland vorhandenen Erwerbspotentiale konsequent ausgeschöpft und hinreichend qualifiziert werden. Link zum Original
  50. Ältere Menschen werden stärker in das Erwerbsleben einbezogen.

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    Wortlaut im Programm
    Verstärkte Einbeziehung älterer Menschen in das Erwerbsleben. Link zum Original
  51. Die Wiedereingliederung von Menschen über 55 in die Arbeitswelt ist beschäftigungspolitisches Kernziel.

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    Wortlaut im Programm
    Die Re-Integration von Menschen über 55 Jahren in die Arbeitswelt muß das beschäftigungspolitische Kernziel sein. Link zum Original
  52. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen wird gesteigert.

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    Wortlaut im Programm
    Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen. Link zum Original
  53. Die Wochenarbeitszeit wird schrittweise verlängert.

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    Wortlaut im Programm
    Schrittweise Verlängerung der Wochen- und Lebensarbeitszeit. Link zum Original
  54. Die Arbeitsbeziehungen werden verbetrieblicht und gesetzlich abgesichert.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW befürworten eine Verbetrieblichung der Arbeitsbeziehungen, die durch entsprechende gesetzliche Regelungen abzusichern sind. Link zum Original
  55. Die Tarifautonomie darf nicht in Frage gestellt oder ausgehöhlt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie darf aber nicht in Frage gestellt oder in ihrem Kernbestand ausgehöhlt werden. Link zum Original
  56. Die branchenbezogene Tarifautonomie wird um eine dezentrale Betriebsautonomie ergänzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW sprechen sich deshalb für eine Neugestaltung der kollektiven Arbeitsbeziehungen aus, bei der die klassische branchenbe-zogene Tarifautonomie um eine dezentrale Betriebsautonomie als weiterer Komponente ergänzt wird. Link zum Original
  57. Das Recht zur gewerkschaftlichen Organisation wird auf Belegschaften einzelner Unternehmen ausgedehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Das Recht zur gewerkschaftlichen Organisation ist auf die Belegschaften einzelner Unterneh-men auszudehnen. Link zum Original
  58. Betriebsgewerkschaften mit eigener Tarifautonomie sind in Firmen ab 50 Beschäftigten bei Zustimmung von 75 Prozent der Belegschaft möglich.

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    Wortlaut im Programm
    Die Gründung von Betriebsgewerkschaften mit eigener Tarifautonomie ist zukünftig in Firmen mit 50 und mehr Beschäftigten möglich, wenn das von mindestens 75% der Belegschaft in einer betrieblichen Urabstimmung befürwortet wird. Link zum Original
  59. Tarifverträge von Betriebsgewerkschaften haben Vorrang vor dem Flächentarifvertrag.

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    Wortlaut im Programm
    Dem Subsidiari-tätsprinzip folgend haben die von Betriebsgewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge dem Flächentarifvertrag stets vorzugehen. Link zum Original
  60. Betriebliche Bündnisse für Arbeit werden grundsätzlich befürwortet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Programm
    Sogenannte Betriebliche Bündnisse für Arbeit, also Vereinbarungen zwischen Geschäftsfüh-rung und Betriebsrat in einzelnen Unternehmen, werden von uns grundsätzlich befürwortet. Link zum Original
  61. Betriebliche Bündnisse für Arbeit dürfen Flächentarifverträge nicht ersetzen, sondern nur im Rahmen tariflicher Öffnungsklauseln ergänzen.

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    Wortlaut im Programm
    Betriebliche Bündnisse für Arbeit dürfen branchenweite Tarifverträge also nicht ersetzen, sondern können sie in dem Umfang ergänzen und konkretisieren, wie das von den Tarifver-tragsparteien vereinbarte Öffnungsklauseln erlauben. Link zum Original
  62. Eine gesetzliche Öffnungsklausel im Tarifrecht wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Eine gesetzliche Öffnungsklausel wird von uns als unzulässiger Eingriff des Staates in die Tarifautonomie abgelehnt. Link zum Original
  63. Die Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes wird teilweise zurückgenommen.

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    Wortlaut im Programm
    Die von der rot-grünen Bundesregierung vorgenommene Änderung des Betriebsverfassungs-gesetzes wird den Anforderungen der mitbestimmungsintensiven KMU nicht gerecht und muß deshalb in Teilen revidiert werden: Link zum Original
  64. In Unternehmen mit weniger als 300 Beschäftigten gibt es keine bezahlte Freistellung von Betriebsratsmitgliedern.

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    Wortlaut im Programm
    Keine bezahlte Freistellung von Betriebsratsmitgliedern in Unternehmen mit weniger als 300 Beschäftigten. Link zum Original
  65. Die Betriebsratsarbeit konzentriert sich auf die Belange von Unternehmen und Belegschaft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Betriebsratarbeit muß sich auf die tatsächlichen Belange des Unternehmens und seiner Belegschaft konzentrieren. Keine Ausdehnung der Kompetenzen auf gesellschafts-politische Fragestellungen. Link zum Original
  66. Die Kompetenzen der Betriebsräte werden nicht auf gesellschaftspolitische Fragen ausgedehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Betriebsratarbeit muß sich auf die tatsächlichen Belange des Unternehmens und seiner Belegschaft konzentrieren. Keine Ausdehnung der Kompetenzen auf gesellschafts-politische Fragestellungen. Link zum Original
  67. Ein gesetzlicher Mindestlohn auf Stundenbasis wird eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, auf Stundenbasis, um ausbeuterische Dumping-löhne vor allem im Dienstleistungssektor zu verhindern. Link zum Original
  68. Der Mindestlohn wird nach Branchen und Regionen differenziert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 35 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Höhe des gesetzlichen Mindest-lohns ist nach Branchen und Regionen zu differenzieren, wobei aber eine bundesweit einheit-liche Untergrenze von 5 Euro pro Stunde nicht unterschritten werden darf (Modell 5 Euro+). Link zum Original
  69. Die bundesweite Untergrenze des Mindestlohns beträgt 5 Euro pro Stunde.

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    Wortlaut im Programm
    Die Höhe des gesetzlichen Mindest-lohns ist nach Branchen und Regionen zu differenzieren, wobei aber eine bundesweit einheit-liche Untergrenze von 5 Euro pro Stunde nicht unterschritten werden darf (Modell 5 Euro+). Link zum Original
  70. Für Praktikanten mit abgeschlossener Berufsausbildung wird eine Mindestvergütung festgelegt.

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    Wortlaut im Programm
    Außerdem ist eine Mindest-vergütung für Praktikanten mit abgeschlossener Berufsausbildung festzulegen. Link zum Original
  71. Verbindliche Arbeitszeitkonten werden eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Programm
    Einführung verbindlicher Arbeitszeitkonten, damit Unternehmen den Personaleinsatz mög-lichst flexibel an die tatsächliche Auftragslage anpassen und damit kosteneffizient arbeiten können. Link zum Original
  72. Sonn- und Feiertage bleiben grundsätzlich arbeitsfrei.

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    Wortlaut im Programm
    Sonn- und Feiertage müssen als arbeitsfreie Tage grundsätzlich erhalten bleiben. Link zum Original
  73. Der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit wird abgeschafft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Programm
    Im Gegenzug Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit, der einen hohen administra-tiven Aufwand gerade für mittelständische Betriebe mit sich bringt. Link zum Original
  74. Eine drastische Absenkung der Lohnersatzleistungen zur Bekämpfung von Sozialmissbrauch wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Eine drastische Absenkung der Lohnersatzleistungen, wie sie von neoliberaler Seite als ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung des Sozialmißbrauchs propagiert wird, ist deshalb der falsche Weg. Link zum Original
  75. Der Sozialstaat wird grundlegend reformiert und modernisiert, um seinen Bestand langfristig zu sichern.

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    Wortlaut im Programm
    Davon ausgehend sprechen wir uns für eine grundlegende Reform und Modernisierung des Sozial-staates aus, um dessen Bestand langfristig zu sichern. Link zum Original
  76. Steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen erhalten nur Menschen, die das soziokulturelle Existenzminimum nicht aus eigener Kraft erwirtschaften können und keine Unterstützung durch die Familie erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Die aus Steuermitteln finanzierten Fürsorgeleistungen des Staates sind ausschließlich denjenigen Men-schen in Deutschland zu gewähren, die objektiv betrachtet nicht dazu in der Lage sind, das sog. „soziokulturelle Existenzminimum“ aus eigener Kraft zu erwirtschaften und auch keine Unterstützung durch die Familie erfahren können. Link zum Original
  77. Staatliche Hilfen werden nicht bedingungslos gewährt.

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    Wortlaut im Programm
    Staatliche Hilfen dürfen nicht bedingungslos gewährt werden. Link zum Original
  78. Leistungsbezieher müssen eine Gegenleistung erbringen, bei Erwerbsfähigen die intensive Bemühung um Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder eine ehrenamtliche Tätigkeit.

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    Wortlaut im Programm
    Vielmehr ist dem Leistungsbezieher stets eine Gegenleistung abzuverlangen. Diese Gegenleistung besteht für erwerbsfähige Personen regelmäßig in der Pflicht, sich intensiv um die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu bemühen bzw. eine ehrenamtliche Tätigkeit im Interesse des Gemeinwesens zu erbringen. Link zum Original
  79. Arbeitslose, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres Alters keine Arbeit finden, erhalten angemessene staatliche Unterstützung, sofern keine unterhaltspflichtigen Angehörigen vorhanden sind.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 39 ·

    Wortlaut im Programm
    Es hat der sozialpolitische Grundsatz zu gelten, daß Arbeitslose, die z.B. aus gesundheitlichen Grün-den nicht erwerbstätig sein können oder aufgrund ihres Alters keine neue Stelle finden, angemessene finanzielle Unterstützung durch den Staat und damit die Allgemeinheit erhalten müssen, sofern es keine unterhaltspflichtigen Familienangehörigen gibt. Link zum Original
  80. Wer angebotene Arbeit ablehnt oder sich einer Erwerbstätigkeit entzieht, wird drastisch sanktioniert.

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    Wortlaut im Programm
    Wer hingegen angebotene Arbeit ablehnt oder in anderer Weise versucht, sich einer Erwerbstätigkeit zu entziehen, ist drastisch zu sanktionieren. Link zum Original
  81. Alle steuerfinanzierten Sozialtransfers werden zu einem pauschalisierten Sozialgeld zusammengefasst, das die Kommunen auszahlen.

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    Wortlaut im Programm
    Zusammenfassung aller steuerfinanzierten Sozialtransfers in einem neuen pauschalisierten Sozialgeld, das von den Kommunen an die Leistungsempfänger ausbezahlt wird. Link zum Original
  82. Anspruch und Höhe des Sozialgeldes hängen von einer individuellen Bedürftigkeitsprüfung ab.

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    Wortlaut im Programm
    Der Anspruch auf Sozialgeld und die Höhe der Zahlung ist von einer individuellen Bedürftigkeits-prüfung abhängig zu machen. Link zum Original
  83. Erwerbsfähigen Personen außerhalb einer Ausbildung wird das Sozialgeld gekürzt, wenn sie Arbeitsangebote ablehnen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 39 ·

    Wortlaut im Programm
    Bei erwerbsfähigen Personen, die sich nicht in Ausbildung befinden, ist der Anspruch auf Sozialgeld zu kürzen, wenn Arbeitsangebote abgelehnt werden. Link zum Original
  84. Bei hartnäckiger Arbeitsverweigerung werden statt Sozialgeld nur noch Sachleistungen gewährt.

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    Wortlaut im Programm
    Bei hartnäckiger Arbeitsverweigerung sind anstelle des Sozialgeldes nur noch Sachleistungen zu gewähren. Link zum Original
  85. Die Kontrollmöglichkeiten der Sozialbehörden werden erweitert, um ungerechtfertigte Leistungsbezüge auszuschließen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Kontrollmöglichkeiten der Behörden, die soziale Leistungen gewähren, sind zu erweitern, um die ungerechtfertigte Inanspruchnahme staat-licher Gelder wirksam auszuschließen. Link zum Original
  86. Der Datenabgleich zwischen den Ämtern wird zur Aufdeckung von Missbrauchsfällen intensiviert.

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    Wortlaut im Programm
    Der Datenabgleich zwischen den Ämtern ist im Interesse der Identifikation von Mißbrauchsfällen zu intensivieren. Link zum Original
  87. Die Kontenabfrage wird auf Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgedehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Im bestehenden System ist die Möglichkeit der sog. Kontenabfrage auf die Bezieher von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld auszudehnen. Link zum Original
  88. Die Zahlung von Arbeitslosengeld II an im Ausland lebende Personen wird bis auf eng definierte Ausnahmen eingestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Zahlung von ALG II an ihm Ausland lebende deutsche wie ausländische Staatsbürger ist von eng definierten Ausnahmen abgesehen einzustellen. Link zum Original
  89. Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II wird grundsätzlich befürwortet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 40 ·

    Wortlaut im Programm
    Die BIW befürworten grundsätzlich die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II, die am 1.1.2005 im Rahmen der sog. Hartz-4-Reform in Kraft getreten ist. Link zum Original
  90. Bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes II wird die bisherige Arbeitsleistung berücksichtigt.

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    Wortlaut im Programm
    Bei der Bemessung des ALG II muß die bisherige Arbeitsleistung des Empfängers berück-sichtigt werden. Link zum Original
  91. Anspruchsberechtigte mit früherer Berufstätigkeit werden besser gestellt als solche ohne reguläre Beschäftigung.

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    Wortlaut im Programm
    Anspruchsberechtigte, die bereits berufstätig waren und Steuern bezahlt haben, müssen besser gestellt werden als solche, die noch nie einer regulären Beschäfti-gung nachgegangen sind. Link zum Original
  92. Langzeitarbeitslose mit mindestens 15 Erwerbsjahren erhalten für jedes weitere Berufsjahr einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II.

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    Wortlaut im Programm
    Langzeitarbeitslosen, die mindestens 15 Jahre eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben, ist deshalb für jedes darüber hinausgehende Jahr der Berufstätigkeit ein Zuschlag zum ALG II zu gewähren. Link zum Original
  93. Das Arbeitslosengeld I wird nicht erhöht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 40 ·

    Wortlaut im Programm
    b) Keine Erhöhung des Arbeitslosengeldes I oder die Verlängerung der Bezugsdauer dieser Lohnersatzleistung, weil dadurch der Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt auch bei Erwerbslosen mit guten Beschäftigungschancen unnötig verzögert wird. Link zum Original
  94. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I wird nicht verlängert.

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    Wortlaut im Programm
    b) Keine Erhöhung des Arbeitslosengeldes I oder die Verlängerung der Bezugsdauer dieser Lohnersatzleistung, weil dadurch der Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt auch bei Erwerbslosen mit guten Beschäftigungschancen unnötig verzögert wird. Link zum Original
  95. Zuverdienstmöglichkeiten für Bezieher von Arbeitslosengeld II außerhalb von 1-Euro-Jobs werden gestrichen.

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    Wortlaut im Programm
    Zuverdienstmög-lichkeiten bei ALG II-Beziehern außerhalb von 1-Euro-Jobs sind zu streichen, da sie die Bereitschaft der Betroffenen verringert, in die reguläre Arbeitswelt zurückzukehren. Link zum Original
  96. Die Vermögensfreibeträge für die Altersvorsorge von Langzeitarbeitslosen werden erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    c) Die Freibeträge für die Altersvorsorge, die einem Langzeitarbeitslosen auf sein vorhande-nes Vermögen gemäß § 12 SGB II angerechnet werden, sind zu erhöhen. Link zum Original
  97. Bezieher von Arbeitslosengeld II können Vermögen nachträglich in Leibrentenverträge zur Altersvorsorge einzahlen.

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    Wortlaut im Programm
    Den ALG II-Beziehern ist innerhalb einer angemessen Frist die Möglichkeit einzuräumen, Vermö-genswerte nachträglich für den Abschluß oder die Aufstockung von Versicherungsvert-rägen zu verwenden, die eine Auszahlung des angesparten Kapitals erst nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters in Form einer Leibrente vorsehen. Link zum Original
  98. Der Freibetrag wird so bemessen, dass Erwerbslose im Alter insgesamt 75 Prozent der Durchschnittsrente erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Der Freibetrag ist so zu bemessen, daß der Erwerbslose unter Berücksichtigung aller anderen Entgeltan-sprüche für das Alter 75% der jeweiligen Durchschnittsrente erhält. Link zum Original
  99. Die Kontrolle der Anspruchsberechtigung durch Arbeitsämter und Kommunen wird verschärft.

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    Wortlaut im Programm
    d) Die Kontrolle der Anspruchsberechtigung durch Arbeitsämter bzw. Kommunen ist zu ver-schärfen. Link zum Original
  100. Bei jedem Antragsteller wird geprüft, ob Vermögen vorhanden ist, das den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ausschließt.

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    Wortlaut im Programm
    Zukünftig muß bei jedem Antragsteller geprüft werden, ob Vermögenswerte vorhanden sind, die eine Gewährung von ALG II oder Sozialgeld ausschließen. Link zum Original
  101. Arbeitsagenturen und Kommunen erhalten das Recht, die Konten von Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld abzufragen.

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    Wortlaut im Programm
    Zu diesem Zweck ist Arbeitsagenturen bzw. Kommunen das Recht einzuräumen, die Konten der Bezieher von ALG II und Sozialgeld abzufragen. Link zum Original
  102. Die Sanktionen nach § 31 SGB II gegen arbeitsunwillige Leistungsempfänger werden konsequent angewendet.

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    Wortlaut im Programm
    e) Die in § 31 SGB II vorgesehenen Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsempfänger, die sich arbeitsunwillig zeigen, sind endlich konsequent anzuwenden. Link zum Original
  103. Bei wiederholter Arbeitsverweigerung werden die finanziellen Leistungen vollständig gestrichen.

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    Wortlaut im Programm
    Bei wiederholter Arbeitsverweigerung sind dem Erwerbslosen die finanziellen Leistungen komplett zu streichen und die Hilfen zur Existenzsicherung auf Sachmittelbezug umzustellen. Link zum Original
  104. Bei wiederholter Arbeitsverweigerung wird die Existenzsicherung auf Sachleistungen umgestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Bei wiederholter Arbeitsverweigerung sind dem Erwerbslosen die finanziellen Leistungen komplett zu streichen und die Hilfen zur Existenzsicherung auf Sachmittelbezug umzustellen. Link zum Original
  105. Wer eine vermittelte Stelle aus gesundheitlichen Gründen ablehnt oder aufgibt, muss ein amtsärztliches Attest vorlegen.

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    Wortlaut im Programm
    Wird aus gesundheitlichen Gründen eine vermittelte Arbeitsstelle abgelehnt oder wieder aufgegeben, ist grundsätzlich ein amtsärztliches Attest als Nach-weis vorzulegen. Link zum Original
  106. Arbeitgeber, bei denen sich Erwerbslose vorstellen, werden zur Erkennung arbeitsunwilliger Leistungsbezieher einbezogen.

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    Wortlaut im Programm
    f) Um arbeitsunwillige Leistungsbezieher rascher zu identifizieren, sind auch die Arbeit-geber einzubeziehen, bei denen sich Erwerbslose vorstellen. Link zum Original
  107. Zeigt ein Bewerber ohne sachlichen Grund Desinteresse an einer Stelle, verhängt die Arbeitsagentur Sanktionen.

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    Wortlaut im Programm
    Signalisiert ein Bewerber im Vorstellungsgespräch ohne sachlichen Grund sein Desinteresse an der angebotenen Stelle oder einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis, muß das ebenfalls zu Sanktionen durch die Arbeitsagentur führen. Link zum Original
  108. Fallmanager begleiten nach Möglichkeit ausgewählte Bewerber zu Vorstellungsterminen.

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    Wortlaut im Programm
    Wenn möglich, sollen Fallmanager ausgewählte Bewerber zu Vorstellungsterminen begleiten. Link zum Original
  109. Die übernommenen Mietkosten von Leistungsempfängern werden direkt an den Vermieter gezahlt.

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    Wortlaut im Programm
    g) Die Aufwendungen für Grundmiete und Mietnebenkosten, die bei ALG II- und Sozialhilfeempfängern vom Staat übernommen werden, sind vom zuständigen Träger grundsätzlich direkt an den Vermieter oder einen anderen Empfangsberechtigten abzufüh-ren. Link zum Original
  110. Erwerbslose werden verpflichtet, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung im öffentlichen Interesse wahrzunehmen.

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    Wortlaut im Programm
    h) Ausgehend vom Prinzip „Keine Leistung ohne Gegenleistung“ befürworten die BIW die Verpflichtung von Erwerbslosen, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung im öffentlichen Interesse wahrzunehmen. Link zum Original
  111. Es wird sichergestellt, dass 1-Euro-Jobs keine regulären Beschäftigungsverhältnisse, vor allem im Handwerk, verdrängen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 41 ·

    Wortlaut im Programm
    Es ist aber unbedingt zu gewährleisten, daß diese sog. 1-Euro-Jobs nicht zu einer Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse vor allem im Handwerk führen. Link zum Original
  112. Die Vermittlung von Arbeitslosen in Kombilohnstellen hat Vorrang vor 1-Euro-Jobs.

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    Wortlaut im Programm
    Die Vermittlung von Arbeitslosen auf Stellen im Rahmen des von uns vorgeschlagenen Kombilohnmodells ist der Vorrang gegenüber 1-Euro-Jobs einzuräumen, weil hier die Chance auf dauerhafte Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt größer ist. Link zum Original
  113. Das Arbeitslosengeld II wird mittelfristig Teil eines pauschalisierten Sozialgeldes.

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    Wortlaut im Programm
    Mittelfristig muß das ALG II Bestandteil des von uns geforderten pauschalisierten Sozialgel-des werden. Link zum Original
  114. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    5.1.5. Die BIW lehnen ein bedingungsloses Grundeinkommen, das seine Befürworter jedem Bürger unabhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit und –bereitschaft gewährt wollen nachteilig für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes ab. Link zum Original
  115. Die Finanzierung der Sozialversicherung wird auf eine breitere Basis als die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Die staatlichen Sozialsysteme beanspruchen derzeit fast 80% des gesamten deutschen Sozialbudgets. Ihre Finanzierung, die heute allein von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wird, muß auf eine breitere Basis gestellt werden. Link zum Original
  116. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse zulasten der Sozialversicherung werden zurückgedrängt.

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    Wortlaut im Programm
    Gleichzeitig sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse auf Kosten der Sozialver-sicherung zurückdrängen und die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Link zum Original
  117. Schwarzarbeit wird bekämpft.

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    Wortlaut im Programm
    Gleichzeitig sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse auf Kosten der Sozialver-sicherung zurückdrängen und die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Link zum Original
  118. Vor Beitragserhöhungen in der Sozialversicherung werden alle Einsparmöglichkeiten ausgeschöpft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 41 ·

    Wortlaut im Programm
    Bei der Reform der einzelnen Sozialversicherungszweige hat der Grundsatz zu gelten, daß vor einer Erhöhung Beitragseinnahmen zu Lasten der Versicherten zunächst alle vorhandenen Einsparmöglich-keiten im System konsequent auszuschöpfen sind. Link zum Original
  119. Die staatliche Sozialversicherung bietet künftig nur noch eine Basisversorgung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 41 ·

    Wortlaut im Programm
    Gleichzeitig muß der Bevölkerung verdeutlicht werden, daß die staatliche Sozialversicherung in Zukunft nur noch eine Basisversorgung bieten kann. Link zum Original
  120. Über die Basisversorgung hinausgehende Risiken sichern die Bürger selbst ab, ohne die Solidarität mit sozial Schwachen in Frage zu stellen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 41 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Absicherung darüber hinausgehender Risiken muß durch den Bürger selbst erfolgen, wobei die gesellschaftliche Solidarität mit den sozial Schwachen aber nicht in Frage gestellt werden darf. Link zum Original
  121. Die Erwerbslosigkeit wird abgebaut und mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze werden geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 42 ·

    Wortlaut im Programm
    Gleichzeitig muß alles getan wer-den, um die Erwerbslosigkeit abzubauen und mehr sozialversicherungspflichtige Arbeits-plätze in Deutschland zu schaffen, damit auch die Bezüge der heutigen Rentnergeneration wieder steigen können. Link zum Original
  122. Frauen werden verstärkt in das Arbeitsleben einbezogen, um den demografisch bedingten Personalmangel auszugleichen.

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    Wortlaut im Programm
    6.1.4. Wegen der ungünstigen demographischen Entwicklung, die zu einer deutlichen Schrumpfung der Erwerbsbevölkerung führen wird, müssen Frauen verstärkt in das Arbeitsleben einbezogen werden, um den sich abzeichnenden Personalmangel zu kompensieren. Link zum Original
  123. Kombilohnmodelle sollen berufstätigen Eltern mit geringem Einkommen ermöglichen, Arbeitslose für die häusliche Kinderbetreuung einzustellen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    d) Kombilohnmodelle für haushaltsnahe Tätigkeiten, die es berufstätigen Eltern mit gerin-gem Einkommen ermöglichen sollen, Arbeitslose für die häusliche Kinderbetreuung ein-zustellen. Link zum Original
  124. Unternehmen und Tarifparteien werden bei Angeboten zur Teleheimarbeit gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    e) Förderung von Angeboten zur Teleheimarbeit durch Unternehmen und Tarifvertrags-parteien. Link zum Original
  125. Die Erziehungsleistung wird als Teil des Generationenvertrags in der Sozialversicherung angemessen honoriert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    6.1.6. Die Erziehungsleistung als Teil des Generationenvertrages der Sozialversicherung ist angemessen zu honorieren. Link zum Original
  126. Ältere Menschen werden nicht länger aus dem Erwerbsleben ausgegrenzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 58 ·

    Wortlaut im Programm
    6.3.3. Ältere Menschen dürfen nicht länger aus dm Erwerbsleben ausgegrenzt werden. Link zum Original
  127. Anreize für Unternehmen, ältere Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand zu schicken, werden sofort abgeschafft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 58 ·

    Wortlaut im Programm
    a) Die bestehenden Anreize für Unternehmen, ältere Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhe-stand zu schicken, sind sofort abzuschaffen. Das gilt insbesondere für die staatlich sub-ventionierte Altersteilzeit. Link zum Original
  128. Die staatlich subventionierte Altersteilzeit wird abgeschafft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 58 ·

    Wortlaut im Programm
    a) Die bestehenden Anreize für Unternehmen, ältere Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhe-stand zu schicken, sind sofort abzuschaffen. Das gilt insbesondere für die staatlich sub-ventionierte Altersteilzeit. Link zum Original
  129. Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer wird steuerlich gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 59 ·

    Wortlaut im Programm
    b) Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer ist steuerlich zu fördern. Link zum Original
  130. Die berufliche Weiterbildung älterer Arbeitnehmer wird verbessert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 59 ·

    Wortlaut im Programm
    c) Die berufliche Weiterbildung älterer Arbeitnehmer ist zu verbessern. Link zum Original
  131. Arbeitsagenturen und kleine und mittlere Unternehmen kooperieren eng bei der Weiterbildung älterer Beschäftigter.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 59 ·

    Wortlaut im Programm
    Dabei ist eine enge Kooperation zwischen Arbeitsagenturen und Unternehmen vor allem aus dem Klein- und Mittelstand anzustreben, für die sich interne Schulungsmaßnahmen wegen der geringen Zahl älterer Mitarbeiter häufig nicht rechnen. Link zum Original
  132. Überbetriebliche Ausbildungsnetzwerke für Beschäftigte über 50 werden aufgebaut und aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 59 ·

    Wortlaut im Programm
    Ziel muß der Aufbau überbetrieblicher Aus-bildungsnetzwerke für Beschäftigte über 50 sein, die aus Mitteln der Bundesarbeitsagentur finanziell gefördert werden. Link zum Original
  133. Der deutsche Arbeitsmarkt wird für die 2004 beigetretenen osteuropäischen Staaten erst 2011 geöffnet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 62 ·

    Wortlaut im Programm
    Um die negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen abzumildern, dürfen die deutschen Arbeits-märkte für die 2004 in die EU aufgenommenen osteuropäischen Mitgliedsstaaten erst im Jahre 2011 geöffnet werden. Link zum Original
  134. Die Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit von Rumänien und Bulgarien wird um mindestens zwei Jahre verlängert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 62 ·

    Wortlaut im Programm
    Im Fall von Rumänien und Bulgarien ist die maximale, bis zum 31.12.2013 geltende Übergangsfrist für die Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit wegen der erheblichen Entwicklungsrückstände dieser Staaten um mindestens 2 Jahre zu ver-längern. Link zum Original
  135. Vor der vollständigen Öffnung des Arbeitsmarktes für osteuropäische Arbeitnehmer wird in Deutschland ein Mindestlohn eingeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 62 ·

    Wortlaut im Programm
    In Deutschland ist bis zur völligen Öffnung des Arbeitmarktes für osteuropäische Arbeitnehmer ein Mindestlohn einzuführen, um eine Dumpinglohnkonkurrenz als Folge des zu erwartenden Zustroms geringqualifizierter Arbeitskräfte aus den Beitrittsländern zu ver-meiden. Link zum Original
  136. Eine Öffnung der europäischen Arbeitsmärkte für türkische Arbeitnehmer wird langfristig abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 62 ·

    Wortlaut im Programm
    Eine Ausweitung des Abkommens von Schengen (Abschaffung von Grenzkontrollen) auf die Türkei oder die Öffnung der europäischen Beschäftigungsmärkte für türkische Arbeitnehmer lehnen wir dagegen auch langfristig ab. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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