BIW · Programm zur Bürgerschaftswahl Bremen 2007
Forderungen zu Arbeit, Löhne und soziale Sicherung
Bürgerschaftswahl Bremen 2007 · Original
Das Programm enthält 136 von 1.028 Forderungen zu „Arbeit, Löhne und soziale Sicherung“.
- 136Forderungen zum Politikfeld
- 13 %des Programms
- 67Seiten im Original
- 2007Wahljahr
Keine Treffer.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 136
Künftige Personalengpässe werden durch inländische Arbeitskräfte, Rationalisierung und moderne Technik ausgeglichen.
Wortlaut im Programm
Es hat der Grundsatz zu gelten, daß mögliche Personalengpässe der Zukunft durch in Deutschland verfügbare Arbeitskräfte, verstärkte Rationalisierungsanstrengungen sowie den Einsatz moderner Technik zu kompensieren sind. Link zum Original
Saisonarbeitsplätze etwa in der Landwirtschaft werden vorrangig mit in Deutschland lebenden Erwerbslosen besetzt.
Wortlaut im Programm
Saisonarbeits-plätze etwa in der Landwirtschaft sind vorrangig mit in Deutschland lebenden Erwerbslosen zu besetzen. Link zum Original
Der Kündigungsschutz bei Neueinstellungen in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten wird aufgehoben.
Wortlaut im Programm
Aufhebung des Kündigungsschutzes bei Neueinstellungen in Kleinbetrieben bis 20 Beschäftigte. Link zum Original
Beschäftigte größerer Unternehmen wählen bei Vertragsabschluss zwischen Kündigungsschutz und Abfindung.
Wortlaut im Programm
Mitarbeiter größerer Unternehmen haben bei Abschluß ihres Arbeitsver-trages ein Wahlrecht zwischen Kündigungsschutz und Abfindung. Link zum Original
Der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit wird abgeschafft.
Wortlaut im Programm
Abschaffung des Rechtsanspruches auf Teilzeitarbeit. Link zum Original
Arbeitszeitkonten werden verbindlich eingeführt.
Wortlaut im Programm
Statt dessen verbindliche Einfüh-rung von Arbeitszeitkonten, um die Flexibilität des Personaleinsatzes gerade in kleinen und mittleren Betrieben zu erhöhen. Link zum Original
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird zur Missbrauchsbekämpfung geändert.
Wortlaut im Programm
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im Interesse der Mißbrauchsbekämpfung zu modifizieren. Link zum Original
Arbeitgeber dürfen bei wiederholter Krankmeldung oder Missbrauchsverdacht ein amtsärztliches Attest verlangen.
Wortlaut im Programm
Bei wiederholter Krankmeldung eines Arbeitnehmers oder wenn Fakten die Annahme begründen, daß die Entgeltfortzahlung unberechtigt in Anspruch genommen wird, darf der Arbeitgeber vom betroffenen Arbeitnehmer die Vorlage eines amtsärzt-lichen Attestes verlangen. Wird dieses Attest nicht beigebracht, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Link zum Original
Ohne verlangtes amtsärztliches Attest darf der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern.
Wortlaut im Programm
Bei wiederholter Krankmeldung eines Arbeitnehmers oder wenn Fakten die Annahme begründen, daß die Entgeltfortzahlung unberechtigt in Anspruch genommen wird, darf der Arbeitgeber vom betroffenen Arbeitnehmer die Vorlage eines amtsärzt-lichen Attestes verlangen. Wird dieses Attest nicht beigebracht, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Link zum Original
Karenztage bei Krankheit werden abgelehnt.
Wortlaut im Programm
Die Einführung von Karenztagen wird von uns dagegen abgelehnt, weil sie auch die tatsächlich erkrankten Arbeitnehmer treffen würde. Link zum Original
Die Arbeitslosenversicherung wird für Gewerbetreibende und Freiberufler freiwillig geöffnet.
Wortlaut im Programm
Öffnung der Arbeitslosenversicherung für Gewerbetreibende und Freiberufler auf freiwilliger Basis, damit Selbständige bei Insolvenz nicht sofort zu ALG II-Empfängern werden. Link zum Original
Kurzfristig soll die Massenarbeitslosigkeit möglichst rasch und nachhaltig gesenkt werden.
Wortlaut im Programm
Vor diesem Hintergrund ist eine Beschäftigungspolitik auf zwei Zeitebenen erforderlich: Auf kurze Sicht muß es darum gehen, die Massenarbeitslosigkeit mög-lichst rasch und nachhaltig zu senken. Link zum Original
Die Folgen von Rückgang und Alterung der Erwerbsbevölkerung werden durch vorausschauende Politik abgemildert.
Wortlaut im Programm
In der längerfristigen Perspektive sind die Folgen, die aus dem Rückgang und der Alterung der Erwerbsbevölkerung resultieren, durch eine vorausschauende Politik abzumildern. Link zum Original
Aus-, Fort- und Weiterbildung der Erwerbsbevölkerung erhalten höchste Priorität.
Wortlaut im Programm
Dabei ist der Aus-, Fort- und Weiterbildung der in Deutschland zur Verfügung stehen-den Humanressourcen höchste Priorität beizumessen. Link zum Original
Die Lohnnebenkosten werden durch einen Umbau der sozialen Sicherungssysteme gesenkt.
Wortlaut im Programm
Senkung der Lohnnebenkosten durch einen grundlegenden Umbau der sozialen Sicherungs-systeme. Link zum Original
Die Sozialversicherung wird mittelfristig von Umlage- auf Steuerfinanzierung umgestellt.
Wortlaut im Programm
Mittelfristig Wechsel von der Umlage- zur allgemeinen Steuerfinanzierung, um die Sozialvorsorge vom Faktor Arbeit zu entkoppeln. Link zum Original
Ein Kombilohn wird begrenzt eingeführt.
Wortlaut im Programm
Die BIW befürworten die begrenzte Einführung eines Kombilohns als Instrument der Beschäftigungsförderung. Link zum Original
Der Kombilohn wird auf Ältere über 55 und geringqualifizierte Jugendliche unter 25 beschränkt.
Wortlaut im Programm
Beschränkung des Kombilohns auf die Problemfälle des Arbeitsmarktes, namentlich ältere Erwerbspersonen über 55 Jahre und geringqualifizierte Jugendliche unter 25 Jahre. Link zum Original
Der staatliche Lohnzuschuss wird zeitlich befristet.
Wortlaut im Programm
Der staatliche Lohnzuschuß ist zeitlich zu befristen. Link zum Original
Gefördert werden ausgewählte Wirtschaftsbereiche, unter anderem haushaltsnahe Tätigkeiten wie Kinderbetreuung.
Wortlaut im Programm
Fokussierung auf ausgewählte Wirtschaftsbereiche. Zu fördern sind u.a. haushaltsnahe Tätigkeiten etwa in der Kinderbetreuung, um berufstätige Paare und Alleinerziehende zu entlasten. Link zum Original
In Branchen, in denen er den Wettbewerb verzerren würde, gibt es keinen Kombilohn.
Wortlaut im Programm
Kein Kombilohn in Branchen, wo der aus Steuermitteln finanzierte Zuschuß zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Link zum Original
Kombilohn-Zuschüsse gibt es nur für neu geschaffene Vollzeitstellen.
Wortlaut im Programm
Staatliche Lohnzuschüsse im Rahmen des Kombilohnmodells dürfen nur für neugeschaf-fene Vollzeitstellen gewährt werden. Link zum Original
Voraussetzung für den Kombilohn ist ein gesetzlicher Mindestlohn.
Wortlaut im Programm
Unverzichtbare Voraussetzung für den Kombilohn ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, da nur so Mitnahmeeffekte durch die Arbeitgeber wirksam verhindert werden können. Link zum Original
Ohne Mindestlohn gilt für Kombilohn-Unternehmen eine Lohnuntergrenze von mindestens 5 Euro pro Stunde.
Wortlaut im Programm
Sollte auf einen Mindestlohn verzichtet werden, muß für Unternehmen, die staatliche Subventionen im Rahmen des Kombilohnmodells erhalten wollen, eine Lohnuntergrenze von mindestens 5 Euro pro Stunde gelten. Link zum Original
Die Vermittlung Erwerbsloser durch die Arbeitsagenturen soll schnell, effizient und kostensparend sein.
Wortlaut im Programm
Hauptziel der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland muß es sein, die Vermittlung von Erwerbs-losen durch die Arbeitsagenturen schnell, effizient und kostensparend zu gestalten. Link zum Original
Erwerbslose werden stärker zur eigenständigen Arbeitssuche angehalten.
Wortlaut im Programm
Erwerbslose müssen verstärkt dazu angehalten werden, sich in Eigeninitiative um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen. Link zum Original
Leistungen für Erwerbslose, die ihre Vermittlung hintertreiben oder zumutbare Arbeit verweigern, werden drastisch gekürzt.
Wortlaut im Programm
Die Leistungen für Erwerbslose, die ihre Vermittlung in ein neues Beschäfti-gungsverhältnis hintertreiben oder sich der Aufnahme zumutbarer Arbeit verweigern, müssen drastisch gekürzt werden. Link zum Original
Mitarbeiter der Arbeitsagenturen und Jobcenter werden verpflichtet, Sanktionen konsequent anzuwenden.
Wortlaut im Programm
Die Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen und Job-Cen-tern sind zu verpflichten, die gesetzlich vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten gegen offensichtlich arbeitsunwillige Leistungsbezieher konsequent anzuwenden. Link zum Original
Die aktive Arbeitsmarktpolitik wird reformiert.
Wortlaut im Programm
Die aktive Arbeitsmarktpolitik ist zu reformieren. Link zum Original
Erwerbslose werden in Zusammenarbeit mit Betrieben gezielt für frei werdende Stellen qualifiziert.
Wortlaut im Programm
In enger Zusammenarbeit mit den Betrieben sind Erwerbslose gezielt auf frei werdende Stellen zu qualifizieren. Link zum Original
Die Personal-Service-Agenturen werden abgeschafft.
Wortlaut im Programm
Abschaffung der Personal-Service-Agenturen (PSA) und der Vermittlungsgutscheine für die Inanspruchnahme privater Arbeitsvermittler durch den Stellensuchenden. Link zum Original
Die Vermittlungsgutscheine für private Arbeitsvermittler werden abgeschafft.
Wortlaut im Programm
Abschaffung der Personal-Service-Agenturen (PSA) und der Vermittlungsgutscheine für die Inanspruchnahme privater Arbeitsvermittler durch den Stellensuchenden. Link zum Original
Schwarzarbeit wird konsequent bekämpft.
Wortlaut im Programm
Konsequente Bekämpfung der Schwarzarbeit. Link zum Original
Die Strafen für illegale Beschäftigung werden verschärft.
Wortlaut im Programm
Die Strafen für Unternehmen und Privatpersonen, die Arbeitnehmer illegal beschäftigen, sind zu verschärfen. Link zum Original
Die öffentliche Aufklärung über die Folgen von Schwarzarbeit wird verstärkt.
Wortlaut im Programm
Die öffentliche Aufklärungsarbeit über die rechtlichen Folgen von Schwarzarbeit muß intensiviert werden, um die Abschreckungswirkung zu erhöhen. Link zum Original
Eine bundesweite Telefonhotline zur auch anonymen Meldung von Schwarzarbeit wird eingerichtet.
Wortlaut im Programm
Einrichtung und offensive Bewerbung einer bundesweiten Telefonhotline, unter der Bür-ger Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit auch anonym melden können. Führt ein solcher Hinweis zur Aufdeckung von Gesetzesverstößen, ist dem Hinweisgeber bei Kenntnis sei-ner Identität eine angemessene Belohnung zu gewähren. Link zum Original
Hinweisgeber, deren Meldung zur Aufdeckung von Schwarzarbeit führt, erhalten eine Belohnung.
Wortlaut im Programm
Einrichtung und offensive Bewerbung einer bundesweiten Telefonhotline, unter der Bür-ger Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit auch anonym melden können. Führt ein solcher Hinweis zur Aufdeckung von Gesetzesverstößen, ist dem Hinweisgeber bei Kenntnis sei-ner Identität eine angemessene Belohnung zu gewähren. Link zum Original
Firmen, die Schwarzarbeiter beschäftigt haben, werden in einem zentralen Register erfasst.
Wortlaut im Programm
Firmen, die Schwarzarbeiter beschäftigt haben, sind in einem zentralen Register zu erfas-sen und jedenfalls zeitlich befristet von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen. In schweren Fällen oder bei wiederholter Tatbegehung ist solchen Unternehmen die Gewer-beerlaubnis zu entziehen. Link zum Original
Firmen, die Schwarzarbeiter beschäftigt haben, werden befristet von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen.
Wortlaut im Programm
Firmen, die Schwarzarbeiter beschäftigt haben, sind in einem zentralen Register zu erfas-sen und jedenfalls zeitlich befristet von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen. In schweren Fällen oder bei wiederholter Tatbegehung ist solchen Unternehmen die Gewer-beerlaubnis zu entziehen. Link zum Original
In schweren oder wiederholten Fällen wird die Gewerbeerlaubnis entzogen.
Wortlaut im Programm
Firmen, die Schwarzarbeiter beschäftigt haben, sind in einem zentralen Register zu erfas-sen und jedenfalls zeitlich befristet von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen. In schweren Fällen oder bei wiederholter Tatbegehung ist solchen Unternehmen die Gewer-beerlaubnis zu entziehen. Link zum Original
Arbeitslosen, die schwarzarbeiten, werden alle finanziellen Leistungen gestrichen.
Wortlaut im Programm
Arbeitslose, die einer illegalen Beschäftigung nachgehen, sind alle finanziellen Unterstüt-zungsleistungen zu streichen. Ihnen sind zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausschließ-lich Sachmittel zu gewähren. Link zum Original
Schwarzarbeitende Arbeitslose erhalten zum Lebensunterhalt nur noch Sachleistungen.
Wortlaut im Programm
Arbeitslose, die einer illegalen Beschäftigung nachgehen, sind alle finanziellen Unterstüt-zungsleistungen zu streichen. Ihnen sind zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausschließ-lich Sachmittel zu gewähren. Link zum Original
Das Lehrstellenangebot wird ausgeweitet.
Wortlaut im Programm
Ausweitung des Lehrstellenangebotes. Link zum Original
Die Zahl qualifizierter Facharbeiter soll deutlich steigen.
Wortlaut im Programm
Die Zahl der qualifizierten Facharbeiter, die bereits seit Jahrzehnten stagniert, muß deutlich erhöht werden, will Deutschland den beschäftigungs-politischen Herausforderungen der Zukunft gewachsen sein. Link zum Original
Eine Ausbildungsabgabe für nicht ausbildende Unternehmen wird abgelehnt.
Wortlaut im Programm
Eine Ausbildungsabgabe für Unternehmen, die keine Jugendlichen ausbilden, lehnen wir allerdings als untauglich ab. Link zum Original
Die Ausbildung von Lehrlingen wird für Betriebe wieder attraktiver gemacht.
Wortlaut im Programm
Statt dessen muß die Ausbildung von Lehrlingen für die Betriebe durch geeignete Maßnahmen wieder attraktiver gemacht werden. Link zum Original
Minijobs bleiben erhalten.
Wortlaut im Programm
Geringfügige Beschäftigungsmöglichkeiten (Minijobs/400-Euro-Jobs) müssen erhalten blei-ben, da sie ein wichtiger Flexibilitätspuffer gerade für klein- und mittelständische Unterneh-men in einem überregulierten deutschen Arbeitsmarkt sind. Link zum Original
Geringfügige Beschäftigung darf nicht zulasten der Sozialversicherung gehen; die Anhebung des Pauschalbeitrags auf 30 Prozent wird befürwortet.
Wortlaut im Programm
Geringfügige Beschäftigung darf aber nicht zu Lasten der Sozialversicherung gehen, weshalb die Anhebung des Pauschalbeitragssatzes von 25% auf 30% zum 1. Juli 2006 zu befürworten ist. Link zum Original
Inländische Erwerbspotentiale werden ausgeschöpft und qualifiziert, um Zuwanderung möglichst zu vermeiden.
Wortlaut im Programm
Um die beschäftigungspolitischen Folgen des Bevölkerungsrückgangs abzumildern und Zuwanderung aus dem Ausland wegen der damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen soweit wie möglich zu vermeiden, müssen die in Deutschland vorhandenen Erwerbspotentiale konsequent ausgeschöpft und hinreichend qualifiziert werden. Link zum Original
Ältere Menschen werden stärker in das Erwerbsleben einbezogen.
Wortlaut im Programm
Verstärkte Einbeziehung älterer Menschen in das Erwerbsleben. Link zum Original
Die Wiedereingliederung von Menschen über 55 in die Arbeitswelt ist beschäftigungspolitisches Kernziel.
Wortlaut im Programm
Die Re-Integration von Menschen über 55 Jahren in die Arbeitswelt muß das beschäftigungspolitische Kernziel sein. Link zum Original
Die Erwerbsbeteiligung von Frauen wird gesteigert.
Wortlaut im Programm
Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen. Link zum Original
Die Wochenarbeitszeit wird schrittweise verlängert.
Wortlaut im Programm
Schrittweise Verlängerung der Wochen- und Lebensarbeitszeit. Link zum Original
Die Arbeitsbeziehungen werden verbetrieblicht und gesetzlich abgesichert.
Wortlaut im Programm
Die BIW befürworten eine Verbetrieblichung der Arbeitsbeziehungen, die durch entsprechende gesetzliche Regelungen abzusichern sind. Link zum Original
Die Tarifautonomie darf nicht in Frage gestellt oder ausgehöhlt werden.
Wortlaut im Programm
Die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie darf aber nicht in Frage gestellt oder in ihrem Kernbestand ausgehöhlt werden. Link zum Original
Die branchenbezogene Tarifautonomie wird um eine dezentrale Betriebsautonomie ergänzt.
Wortlaut im Programm
Die BIW sprechen sich deshalb für eine Neugestaltung der kollektiven Arbeitsbeziehungen aus, bei der die klassische branchenbe-zogene Tarifautonomie um eine dezentrale Betriebsautonomie als weiterer Komponente ergänzt wird. Link zum Original
Das Recht zur gewerkschaftlichen Organisation wird auf Belegschaften einzelner Unternehmen ausgedehnt.
Wortlaut im Programm
Das Recht zur gewerkschaftlichen Organisation ist auf die Belegschaften einzelner Unterneh-men auszudehnen. Link zum Original
Betriebsgewerkschaften mit eigener Tarifautonomie sind in Firmen ab 50 Beschäftigten bei Zustimmung von 75 Prozent der Belegschaft möglich.
Wortlaut im Programm
Die Gründung von Betriebsgewerkschaften mit eigener Tarifautonomie ist zukünftig in Firmen mit 50 und mehr Beschäftigten möglich, wenn das von mindestens 75% der Belegschaft in einer betrieblichen Urabstimmung befürwortet wird. Link zum Original
Tarifverträge von Betriebsgewerkschaften haben Vorrang vor dem Flächentarifvertrag.
Wortlaut im Programm
Dem Subsidiari-tätsprinzip folgend haben die von Betriebsgewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge dem Flächentarifvertrag stets vorzugehen. Link zum Original
Betriebliche Bündnisse für Arbeit werden grundsätzlich befürwortet.
Wortlaut im Programm
Sogenannte Betriebliche Bündnisse für Arbeit, also Vereinbarungen zwischen Geschäftsfüh-rung und Betriebsrat in einzelnen Unternehmen, werden von uns grundsätzlich befürwortet. Link zum Original
Betriebliche Bündnisse für Arbeit dürfen Flächentarifverträge nicht ersetzen, sondern nur im Rahmen tariflicher Öffnungsklauseln ergänzen.
Wortlaut im Programm
Betriebliche Bündnisse für Arbeit dürfen branchenweite Tarifverträge also nicht ersetzen, sondern können sie in dem Umfang ergänzen und konkretisieren, wie das von den Tarifver-tragsparteien vereinbarte Öffnungsklauseln erlauben. Link zum Original
Eine gesetzliche Öffnungsklausel im Tarifrecht wird abgelehnt.
Wortlaut im Programm
Eine gesetzliche Öffnungsklausel wird von uns als unzulässiger Eingriff des Staates in die Tarifautonomie abgelehnt. Link zum Original
Die Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes wird teilweise zurückgenommen.
Wortlaut im Programm
Die von der rot-grünen Bundesregierung vorgenommene Änderung des Betriebsverfassungs-gesetzes wird den Anforderungen der mitbestimmungsintensiven KMU nicht gerecht und muß deshalb in Teilen revidiert werden: Link zum Original
In Unternehmen mit weniger als 300 Beschäftigten gibt es keine bezahlte Freistellung von Betriebsratsmitgliedern.
Wortlaut im Programm
Keine bezahlte Freistellung von Betriebsratsmitgliedern in Unternehmen mit weniger als 300 Beschäftigten. Link zum Original
Die Betriebsratsarbeit konzentriert sich auf die Belange von Unternehmen und Belegschaft.
Wortlaut im Programm
Die Betriebsratarbeit muß sich auf die tatsächlichen Belange des Unternehmens und seiner Belegschaft konzentrieren. Keine Ausdehnung der Kompetenzen auf gesellschafts-politische Fragestellungen. Link zum Original
Die Kompetenzen der Betriebsräte werden nicht auf gesellschaftspolitische Fragen ausgedehnt.
Wortlaut im Programm
Die Betriebsratarbeit muß sich auf die tatsächlichen Belange des Unternehmens und seiner Belegschaft konzentrieren. Keine Ausdehnung der Kompetenzen auf gesellschafts-politische Fragestellungen. Link zum Original
Ein gesetzlicher Mindestlohn auf Stundenbasis wird eingeführt.
Wortlaut im Programm
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, auf Stundenbasis, um ausbeuterische Dumping-löhne vor allem im Dienstleistungssektor zu verhindern. Link zum Original
Der Mindestlohn wird nach Branchen und Regionen differenziert.
Wortlaut im Programm
Die Höhe des gesetzlichen Mindest-lohns ist nach Branchen und Regionen zu differenzieren, wobei aber eine bundesweit einheit-liche Untergrenze von 5 Euro pro Stunde nicht unterschritten werden darf (Modell 5 Euro+). Link zum Original
Die bundesweite Untergrenze des Mindestlohns beträgt 5 Euro pro Stunde.
Wortlaut im Programm
Die Höhe des gesetzlichen Mindest-lohns ist nach Branchen und Regionen zu differenzieren, wobei aber eine bundesweit einheit-liche Untergrenze von 5 Euro pro Stunde nicht unterschritten werden darf (Modell 5 Euro+). Link zum Original
Für Praktikanten mit abgeschlossener Berufsausbildung wird eine Mindestvergütung festgelegt.
Wortlaut im Programm
Außerdem ist eine Mindest-vergütung für Praktikanten mit abgeschlossener Berufsausbildung festzulegen. Link zum Original
Verbindliche Arbeitszeitkonten werden eingeführt.
Wortlaut im Programm
Einführung verbindlicher Arbeitszeitkonten, damit Unternehmen den Personaleinsatz mög-lichst flexibel an die tatsächliche Auftragslage anpassen und damit kosteneffizient arbeiten können. Link zum Original
Sonn- und Feiertage bleiben grundsätzlich arbeitsfrei.
Wortlaut im Programm
Sonn- und Feiertage müssen als arbeitsfreie Tage grundsätzlich erhalten bleiben. Link zum Original
Der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit wird abgeschafft.
Wortlaut im Programm
Im Gegenzug Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit, der einen hohen administra-tiven Aufwand gerade für mittelständische Betriebe mit sich bringt. Link zum Original
Eine drastische Absenkung der Lohnersatzleistungen zur Bekämpfung von Sozialmissbrauch wird abgelehnt.
Wortlaut im Programm
Eine drastische Absenkung der Lohnersatzleistungen, wie sie von neoliberaler Seite als ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung des Sozialmißbrauchs propagiert wird, ist deshalb der falsche Weg. Link zum Original
Der Sozialstaat wird grundlegend reformiert und modernisiert, um seinen Bestand langfristig zu sichern.
Wortlaut im Programm
Davon ausgehend sprechen wir uns für eine grundlegende Reform und Modernisierung des Sozial-staates aus, um dessen Bestand langfristig zu sichern. Link zum Original
Steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen erhalten nur Menschen, die das soziokulturelle Existenzminimum nicht aus eigener Kraft erwirtschaften können und keine Unterstützung durch die Familie erhalten.
Wortlaut im Programm
Die aus Steuermitteln finanzierten Fürsorgeleistungen des Staates sind ausschließlich denjenigen Men-schen in Deutschland zu gewähren, die objektiv betrachtet nicht dazu in der Lage sind, das sog. „soziokulturelle Existenzminimum“ aus eigener Kraft zu erwirtschaften und auch keine Unterstützung durch die Familie erfahren können. Link zum Original
Staatliche Hilfen werden nicht bedingungslos gewährt.
Wortlaut im Programm
Staatliche Hilfen dürfen nicht bedingungslos gewährt werden. Link zum Original
Leistungsbezieher müssen eine Gegenleistung erbringen, bei Erwerbsfähigen die intensive Bemühung um Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Wortlaut im Programm
Vielmehr ist dem Leistungsbezieher stets eine Gegenleistung abzuverlangen. Diese Gegenleistung besteht für erwerbsfähige Personen regelmäßig in der Pflicht, sich intensiv um die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu bemühen bzw. eine ehrenamtliche Tätigkeit im Interesse des Gemeinwesens zu erbringen. Link zum Original
Arbeitslose, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres Alters keine Arbeit finden, erhalten angemessene staatliche Unterstützung, sofern keine unterhaltspflichtigen Angehörigen vorhanden sind.
Wortlaut im Programm
Es hat der sozialpolitische Grundsatz zu gelten, daß Arbeitslose, die z.B. aus gesundheitlichen Grün-den nicht erwerbstätig sein können oder aufgrund ihres Alters keine neue Stelle finden, angemessene finanzielle Unterstützung durch den Staat und damit die Allgemeinheit erhalten müssen, sofern es keine unterhaltspflichtigen Familienangehörigen gibt. Link zum Original
Wer angebotene Arbeit ablehnt oder sich einer Erwerbstätigkeit entzieht, wird drastisch sanktioniert.
Wortlaut im Programm
Wer hingegen angebotene Arbeit ablehnt oder in anderer Weise versucht, sich einer Erwerbstätigkeit zu entziehen, ist drastisch zu sanktionieren. Link zum Original
Alle steuerfinanzierten Sozialtransfers werden zu einem pauschalisierten Sozialgeld zusammengefasst, das die Kommunen auszahlen.
Wortlaut im Programm
Zusammenfassung aller steuerfinanzierten Sozialtransfers in einem neuen pauschalisierten Sozialgeld, das von den Kommunen an die Leistungsempfänger ausbezahlt wird. Link zum Original
Anspruch und Höhe des Sozialgeldes hängen von einer individuellen Bedürftigkeitsprüfung ab.
Wortlaut im Programm
Der Anspruch auf Sozialgeld und die Höhe der Zahlung ist von einer individuellen Bedürftigkeits-prüfung abhängig zu machen. Link zum Original
Erwerbsfähigen Personen außerhalb einer Ausbildung wird das Sozialgeld gekürzt, wenn sie Arbeitsangebote ablehnen.
Wortlaut im Programm
Bei erwerbsfähigen Personen, die sich nicht in Ausbildung befinden, ist der Anspruch auf Sozialgeld zu kürzen, wenn Arbeitsangebote abgelehnt werden. Link zum Original
Bei hartnäckiger Arbeitsverweigerung werden statt Sozialgeld nur noch Sachleistungen gewährt.
Wortlaut im Programm
Bei hartnäckiger Arbeitsverweigerung sind anstelle des Sozialgeldes nur noch Sachleistungen zu gewähren. Link zum Original
Die Kontrollmöglichkeiten der Sozialbehörden werden erweitert, um ungerechtfertigte Leistungsbezüge auszuschließen.
Wortlaut im Programm
Die Kontrollmöglichkeiten der Behörden, die soziale Leistungen gewähren, sind zu erweitern, um die ungerechtfertigte Inanspruchnahme staat-licher Gelder wirksam auszuschließen. Link zum Original
Der Datenabgleich zwischen den Ämtern wird zur Aufdeckung von Missbrauchsfällen intensiviert.
Wortlaut im Programm
Der Datenabgleich zwischen den Ämtern ist im Interesse der Identifikation von Mißbrauchsfällen zu intensivieren. Link zum Original
Die Kontenabfrage wird auf Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgedehnt.
Wortlaut im Programm
Im bestehenden System ist die Möglichkeit der sog. Kontenabfrage auf die Bezieher von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld auszudehnen. Link zum Original
Die Zahlung von Arbeitslosengeld II an im Ausland lebende Personen wird bis auf eng definierte Ausnahmen eingestellt.
Wortlaut im Programm
Die Zahlung von ALG II an ihm Ausland lebende deutsche wie ausländische Staatsbürger ist von eng definierten Ausnahmen abgesehen einzustellen. Link zum Original
Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II wird grundsätzlich befürwortet.
Wortlaut im Programm
Die BIW befürworten grundsätzlich die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II, die am 1.1.2005 im Rahmen der sog. Hartz-4-Reform in Kraft getreten ist. Link zum Original
Bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes II wird die bisherige Arbeitsleistung berücksichtigt.
Wortlaut im Programm
Bei der Bemessung des ALG II muß die bisherige Arbeitsleistung des Empfängers berück-sichtigt werden. Link zum Original
Anspruchsberechtigte mit früherer Berufstätigkeit werden besser gestellt als solche ohne reguläre Beschäftigung.
Wortlaut im Programm
Anspruchsberechtigte, die bereits berufstätig waren und Steuern bezahlt haben, müssen besser gestellt werden als solche, die noch nie einer regulären Beschäfti-gung nachgegangen sind. Link zum Original
Langzeitarbeitslose mit mindestens 15 Erwerbsjahren erhalten für jedes weitere Berufsjahr einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II.
Wortlaut im Programm
Langzeitarbeitslosen, die mindestens 15 Jahre eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben, ist deshalb für jedes darüber hinausgehende Jahr der Berufstätigkeit ein Zuschlag zum ALG II zu gewähren. Link zum Original
Das Arbeitslosengeld I wird nicht erhöht.
Wortlaut im Programm
b) Keine Erhöhung des Arbeitslosengeldes I oder die Verlängerung der Bezugsdauer dieser Lohnersatzleistung, weil dadurch der Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt auch bei Erwerbslosen mit guten Beschäftigungschancen unnötig verzögert wird. Link zum Original
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I wird nicht verlängert.
Wortlaut im Programm
b) Keine Erhöhung des Arbeitslosengeldes I oder die Verlängerung der Bezugsdauer dieser Lohnersatzleistung, weil dadurch der Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt auch bei Erwerbslosen mit guten Beschäftigungschancen unnötig verzögert wird. Link zum Original
Zuverdienstmöglichkeiten für Bezieher von Arbeitslosengeld II außerhalb von 1-Euro-Jobs werden gestrichen.
Wortlaut im Programm
Zuverdienstmög-lichkeiten bei ALG II-Beziehern außerhalb von 1-Euro-Jobs sind zu streichen, da sie die Bereitschaft der Betroffenen verringert, in die reguläre Arbeitswelt zurückzukehren. Link zum Original
Die Vermögensfreibeträge für die Altersvorsorge von Langzeitarbeitslosen werden erhöht.
Wortlaut im Programm
c) Die Freibeträge für die Altersvorsorge, die einem Langzeitarbeitslosen auf sein vorhande-nes Vermögen gemäß § 12 SGB II angerechnet werden, sind zu erhöhen. Link zum Original
Bezieher von Arbeitslosengeld II können Vermögen nachträglich in Leibrentenverträge zur Altersvorsorge einzahlen.
Wortlaut im Programm
Den ALG II-Beziehern ist innerhalb einer angemessen Frist die Möglichkeit einzuräumen, Vermö-genswerte nachträglich für den Abschluß oder die Aufstockung von Versicherungsvert-rägen zu verwenden, die eine Auszahlung des angesparten Kapitals erst nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters in Form einer Leibrente vorsehen. Link zum Original
Der Freibetrag wird so bemessen, dass Erwerbslose im Alter insgesamt 75 Prozent der Durchschnittsrente erhalten.
Wortlaut im Programm
Der Freibetrag ist so zu bemessen, daß der Erwerbslose unter Berücksichtigung aller anderen Entgeltan-sprüche für das Alter 75% der jeweiligen Durchschnittsrente erhält. Link zum Original
Die Kontrolle der Anspruchsberechtigung durch Arbeitsämter und Kommunen wird verschärft.
Wortlaut im Programm
d) Die Kontrolle der Anspruchsberechtigung durch Arbeitsämter bzw. Kommunen ist zu ver-schärfen. Link zum Original
Bei jedem Antragsteller wird geprüft, ob Vermögen vorhanden ist, das den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ausschließt.
Wortlaut im Programm
Zukünftig muß bei jedem Antragsteller geprüft werden, ob Vermögenswerte vorhanden sind, die eine Gewährung von ALG II oder Sozialgeld ausschließen. Link zum Original
Arbeitsagenturen und Kommunen erhalten das Recht, die Konten von Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld abzufragen.
Wortlaut im Programm
Zu diesem Zweck ist Arbeitsagenturen bzw. Kommunen das Recht einzuräumen, die Konten der Bezieher von ALG II und Sozialgeld abzufragen. Link zum Original
Die Sanktionen nach § 31 SGB II gegen arbeitsunwillige Leistungsempfänger werden konsequent angewendet.
Wortlaut im Programm
e) Die in § 31 SGB II vorgesehenen Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsempfänger, die sich arbeitsunwillig zeigen, sind endlich konsequent anzuwenden. Link zum Original
Bei wiederholter Arbeitsverweigerung werden die finanziellen Leistungen vollständig gestrichen.
Wortlaut im Programm
Bei wiederholter Arbeitsverweigerung sind dem Erwerbslosen die finanziellen Leistungen komplett zu streichen und die Hilfen zur Existenzsicherung auf Sachmittelbezug umzustellen. Link zum Original
Bei wiederholter Arbeitsverweigerung wird die Existenzsicherung auf Sachleistungen umgestellt.
Wortlaut im Programm
Bei wiederholter Arbeitsverweigerung sind dem Erwerbslosen die finanziellen Leistungen komplett zu streichen und die Hilfen zur Existenzsicherung auf Sachmittelbezug umzustellen. Link zum Original
Wer eine vermittelte Stelle aus gesundheitlichen Gründen ablehnt oder aufgibt, muss ein amtsärztliches Attest vorlegen.
Wortlaut im Programm
Wird aus gesundheitlichen Gründen eine vermittelte Arbeitsstelle abgelehnt oder wieder aufgegeben, ist grundsätzlich ein amtsärztliches Attest als Nach-weis vorzulegen. Link zum Original
Arbeitgeber, bei denen sich Erwerbslose vorstellen, werden zur Erkennung arbeitsunwilliger Leistungsbezieher einbezogen.
Wortlaut im Programm
f) Um arbeitsunwillige Leistungsbezieher rascher zu identifizieren, sind auch die Arbeit-geber einzubeziehen, bei denen sich Erwerbslose vorstellen. Link zum Original
Zeigt ein Bewerber ohne sachlichen Grund Desinteresse an einer Stelle, verhängt die Arbeitsagentur Sanktionen.
Wortlaut im Programm
Signalisiert ein Bewerber im Vorstellungsgespräch ohne sachlichen Grund sein Desinteresse an der angebotenen Stelle oder einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis, muß das ebenfalls zu Sanktionen durch die Arbeitsagentur führen. Link zum Original
Fallmanager begleiten nach Möglichkeit ausgewählte Bewerber zu Vorstellungsterminen.
Wortlaut im Programm
Wenn möglich, sollen Fallmanager ausgewählte Bewerber zu Vorstellungsterminen begleiten. Link zum Original
Die übernommenen Mietkosten von Leistungsempfängern werden direkt an den Vermieter gezahlt.
Wortlaut im Programm
g) Die Aufwendungen für Grundmiete und Mietnebenkosten, die bei ALG II- und Sozialhilfeempfängern vom Staat übernommen werden, sind vom zuständigen Träger grundsätzlich direkt an den Vermieter oder einen anderen Empfangsberechtigten abzufüh-ren. Link zum Original
Erwerbslose werden verpflichtet, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung im öffentlichen Interesse wahrzunehmen.
Wortlaut im Programm
h) Ausgehend vom Prinzip „Keine Leistung ohne Gegenleistung“ befürworten die BIW die Verpflichtung von Erwerbslosen, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung im öffentlichen Interesse wahrzunehmen. Link zum Original
Es wird sichergestellt, dass 1-Euro-Jobs keine regulären Beschäftigungsverhältnisse, vor allem im Handwerk, verdrängen.
Wortlaut im Programm
Es ist aber unbedingt zu gewährleisten, daß diese sog. 1-Euro-Jobs nicht zu einer Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse vor allem im Handwerk führen. Link zum Original
Die Vermittlung von Arbeitslosen in Kombilohnstellen hat Vorrang vor 1-Euro-Jobs.
Wortlaut im Programm
Die Vermittlung von Arbeitslosen auf Stellen im Rahmen des von uns vorgeschlagenen Kombilohnmodells ist der Vorrang gegenüber 1-Euro-Jobs einzuräumen, weil hier die Chance auf dauerhafte Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt größer ist. Link zum Original
Das Arbeitslosengeld II wird mittelfristig Teil eines pauschalisierten Sozialgeldes.
Wortlaut im Programm
Mittelfristig muß das ALG II Bestandteil des von uns geforderten pauschalisierten Sozialgel-des werden. Link zum Original
Ein bedingungsloses Grundeinkommen wird abgelehnt.
Wortlaut im Programm
5.1.5. Die BIW lehnen ein bedingungsloses Grundeinkommen, das seine Befürworter jedem Bürger unabhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit und –bereitschaft gewährt wollen nachteilig für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes ab. Link zum Original
Die Finanzierung der Sozialversicherung wird auf eine breitere Basis als die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gestellt.
Wortlaut im Programm
Die staatlichen Sozialsysteme beanspruchen derzeit fast 80% des gesamten deutschen Sozialbudgets. Ihre Finanzierung, die heute allein von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wird, muß auf eine breitere Basis gestellt werden. Link zum Original
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse zulasten der Sozialversicherung werden zurückgedrängt.
Wortlaut im Programm
Gleichzeitig sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse auf Kosten der Sozialver-sicherung zurückdrängen und die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Link zum Original
Schwarzarbeit wird bekämpft.
Wortlaut im Programm
Gleichzeitig sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse auf Kosten der Sozialver-sicherung zurückdrängen und die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Link zum Original
Vor Beitragserhöhungen in der Sozialversicherung werden alle Einsparmöglichkeiten ausgeschöpft.
Wortlaut im Programm
Bei der Reform der einzelnen Sozialversicherungszweige hat der Grundsatz zu gelten, daß vor einer Erhöhung Beitragseinnahmen zu Lasten der Versicherten zunächst alle vorhandenen Einsparmöglich-keiten im System konsequent auszuschöpfen sind. Link zum Original
Die staatliche Sozialversicherung bietet künftig nur noch eine Basisversorgung.
Wortlaut im Programm
Gleichzeitig muß der Bevölkerung verdeutlicht werden, daß die staatliche Sozialversicherung in Zukunft nur noch eine Basisversorgung bieten kann. Link zum Original
Über die Basisversorgung hinausgehende Risiken sichern die Bürger selbst ab, ohne die Solidarität mit sozial Schwachen in Frage zu stellen.
Wortlaut im Programm
Die Absicherung darüber hinausgehender Risiken muß durch den Bürger selbst erfolgen, wobei die gesellschaftliche Solidarität mit den sozial Schwachen aber nicht in Frage gestellt werden darf. Link zum Original
Die Erwerbslosigkeit wird abgebaut und mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze werden geschaffen.
Wortlaut im Programm
Gleichzeitig muß alles getan wer-den, um die Erwerbslosigkeit abzubauen und mehr sozialversicherungspflichtige Arbeits-plätze in Deutschland zu schaffen, damit auch die Bezüge der heutigen Rentnergeneration wieder steigen können. Link zum Original
Frauen werden verstärkt in das Arbeitsleben einbezogen, um den demografisch bedingten Personalmangel auszugleichen.
Wortlaut im Programm
6.1.4. Wegen der ungünstigen demographischen Entwicklung, die zu einer deutlichen Schrumpfung der Erwerbsbevölkerung führen wird, müssen Frauen verstärkt in das Arbeitsleben einbezogen werden, um den sich abzeichnenden Personalmangel zu kompensieren. Link zum Original
Kombilohnmodelle sollen berufstätigen Eltern mit geringem Einkommen ermöglichen, Arbeitslose für die häusliche Kinderbetreuung einzustellen.
Wortlaut im Programm
d) Kombilohnmodelle für haushaltsnahe Tätigkeiten, die es berufstätigen Eltern mit gerin-gem Einkommen ermöglichen sollen, Arbeitslose für die häusliche Kinderbetreuung ein-zustellen. Link zum Original
Unternehmen und Tarifparteien werden bei Angeboten zur Teleheimarbeit gefördert.
Wortlaut im Programm
e) Förderung von Angeboten zur Teleheimarbeit durch Unternehmen und Tarifvertrags-parteien. Link zum Original
Die Erziehungsleistung wird als Teil des Generationenvertrags in der Sozialversicherung angemessen honoriert.
Wortlaut im Programm
6.1.6. Die Erziehungsleistung als Teil des Generationenvertrages der Sozialversicherung ist angemessen zu honorieren. Link zum Original
Ältere Menschen werden nicht länger aus dem Erwerbsleben ausgegrenzt.
Wortlaut im Programm
6.3.3. Ältere Menschen dürfen nicht länger aus dm Erwerbsleben ausgegrenzt werden. Link zum Original
Anreize für Unternehmen, ältere Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand zu schicken, werden sofort abgeschafft.
Wortlaut im Programm
a) Die bestehenden Anreize für Unternehmen, ältere Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhe-stand zu schicken, sind sofort abzuschaffen. Das gilt insbesondere für die staatlich sub-ventionierte Altersteilzeit. Link zum Original
Die staatlich subventionierte Altersteilzeit wird abgeschafft.
Wortlaut im Programm
a) Die bestehenden Anreize für Unternehmen, ältere Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhe-stand zu schicken, sind sofort abzuschaffen. Das gilt insbesondere für die staatlich sub-ventionierte Altersteilzeit. Link zum Original
Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer wird steuerlich gefördert.
Wortlaut im Programm
b) Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer ist steuerlich zu fördern. Link zum Original
Die berufliche Weiterbildung älterer Arbeitnehmer wird verbessert.
Wortlaut im Programm
c) Die berufliche Weiterbildung älterer Arbeitnehmer ist zu verbessern. Link zum Original
Arbeitsagenturen und kleine und mittlere Unternehmen kooperieren eng bei der Weiterbildung älterer Beschäftigter.
Wortlaut im Programm
Dabei ist eine enge Kooperation zwischen Arbeitsagenturen und Unternehmen vor allem aus dem Klein- und Mittelstand anzustreben, für die sich interne Schulungsmaßnahmen wegen der geringen Zahl älterer Mitarbeiter häufig nicht rechnen. Link zum Original
Überbetriebliche Ausbildungsnetzwerke für Beschäftigte über 50 werden aufgebaut und aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Wortlaut im Programm
Ziel muß der Aufbau überbetrieblicher Aus-bildungsnetzwerke für Beschäftigte über 50 sein, die aus Mitteln der Bundesarbeitsagentur finanziell gefördert werden. Link zum Original
Der deutsche Arbeitsmarkt wird für die 2004 beigetretenen osteuropäischen Staaten erst 2011 geöffnet.
Wortlaut im Programm
Um die negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen abzumildern, dürfen die deutschen Arbeits-märkte für die 2004 in die EU aufgenommenen osteuropäischen Mitgliedsstaaten erst im Jahre 2011 geöffnet werden. Link zum Original
Die Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit von Rumänien und Bulgarien wird um mindestens zwei Jahre verlängert.
Wortlaut im Programm
Im Fall von Rumänien und Bulgarien ist die maximale, bis zum 31.12.2013 geltende Übergangsfrist für die Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit wegen der erheblichen Entwicklungsrückstände dieser Staaten um mindestens 2 Jahre zu ver-längern. Link zum Original
Vor der vollständigen Öffnung des Arbeitsmarktes für osteuropäische Arbeitnehmer wird in Deutschland ein Mindestlohn eingeführt.
Wortlaut im Programm
In Deutschland ist bis zur völligen Öffnung des Arbeitmarktes für osteuropäische Arbeitnehmer ein Mindestlohn einzuführen, um eine Dumpinglohnkonkurrenz als Folge des zu erwartenden Zustroms geringqualifizierter Arbeitskräfte aus den Beitrittsländern zu ver-meiden. Link zum Original
Eine Öffnung der europäischen Arbeitsmärkte für türkische Arbeitnehmer wird langfristig abgelehnt.
Wortlaut im Programm
Eine Ausweitung des Abkommens von Schengen (Abschaffung von Grenzkontrollen) auf die Türkei oder die Öffnung der europäischen Beschäftigungsmärkte für türkische Arbeitnehmer lehnen wir dagegen auch langfristig ab. Link zum Original
Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt
Reihenfolge
- a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
- Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
- Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
- Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
- Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.