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BIW · Programm zur Bürgerschaftswahl Bremen 2007

Forderungen zu Gesundheit und Pflege

Bürgerschaftswahl Bremen 2007 · Original

Das Programm enthält 103 von 1.028 Forderungen zu „Gesundheit und Pflege“.

Gesundheit und Pflege 103
  1. Jede Form des Drogenmissbrauchs wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW sprechen sich gegen jede Form des Drogenmißbrauchs aus. Link zum Original
  2. Leitbild ist eine drogenfreie Gesellschaft und die Abstinenz Süchtiger.

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    Wortlaut im Programm
    Leitbild unserer Politik ist die drogenfreie Gesellschaft bzw. – bezogen auf den einzelnen Süchtigen – die Drogenabstinenz, also ein Leben ohne den Konsum von Suchtstoffen. Link zum Original
  3. Drogenpolitik richtet sich auch gegen Alkohol und Nikotin.

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    Wortlaut im Programm
    Wir vertreten einen erweiterten drogenpolitischen Ansatz, der sich nicht nur gegen Rauschgifte, sondern auch gegen Alkohol und Nikotin richtet. Link zum Original
  4. Eine undifferenzierte Gleichsetzung von Rauschgiften mit Alkohol und Nikotin wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Eine undifferenzierte Gleichsetzung dieser Substanzen lehnen wir allerdings ab, da insbesondere Alkohol je nach Konsummenge Droge oder Genußmittel sein kann. Link zum Original
  5. Eine Liberalisierung oder Legalisierung von Rauschgiften wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wenden uns gegen alle Bestrebungen einer Liberalisierung oder gar Legalisierung von Rausch-giften. Das gilt auch für die staatliche Abgabe von Heroin an Süchtige, die den Ausstieg aus der Abhängigkeit verzögert. Link zum Original
  6. Die staatliche Abgabe von Heroin an Süchtige wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wenden uns gegen alle Bestrebungen einer Liberalisierung oder gar Legalisierung von Rausch-giften. Das gilt auch für die staatliche Abgabe von Heroin an Süchtige, die den Ausstieg aus der Abhängigkeit verzögert. Link zum Original
  7. Die Nachfrage nach Rauschgift wird durch Prävention und frühe, streng abstinenzorientierte Therapie bekämpft.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW setzen statt dessen auf eine konsequente Bekämpfung der Rauschgiftnachfrage durch Prävention und die rasche Beendigung von Suchtkarrieren in einem möglichst frühen Stadium auf Basis streng abstinenzorientierter Therapieangebote ein. Link zum Original
  8. Ziel ist, den Drogenschwarzmarkt durch Wegfall der Nachfrage auszutrocknen.

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    Wortlaut im Programm
    Ziel ist es, das illegale Angebot von Drogen durch den Wegfall der Nachfrage unattraktiv zu machen und so den Schwarzmarkt auszutrocknen. Link zum Original
  9. Die Rauschgiftprävention bei Kindern und Jugendlichen wird unter Einbeziehung von Drogenexperten und Polizei an Schulen verstärkt.

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    Wortlaut im Programm
    2.5.1. Verstärkte Rauschgiftprävention bei Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung von Dro-genexperten und Polizeibeamten speziell an den Schulen. Link zum Original
  10. Die Folgen des Rauschgiftkonsums werden zur Abschreckung anhand von Praxisbeispielen drastisch dargestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Um vor einem Einstieg in die Sucht abzuschrecken, gesundheitlichen und sozialen Folgen des Rauschgiftkonsums anhand von Beispielen aus der Praxis drastisch darzustellen (Schockmethode). Link zum Original
  11. Cannabis wird weder entkriminalisiert noch legalisiert.

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    Wortlaut im Programm
    2.5.2. Keine Entkriminalisierung oder gar Legalisierung der sogenannten „weichen Drogen“ Haschisch und Marihuana (Cannabis). Link zum Original
  12. Konsumhilfsmittel und Medien, die den Cannabisgebrauch propagieren, werden verboten.

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    Wortlaut im Programm
    Verbot von Konsumhilfsmitteln sowie des Verkaufs von Medien, die den Gebrauch von Cannabis direkt oder indirekt propagieren. Link zum Original
  13. Die Heroinnachfrage wird durch ein dreistufiges Modell aus kaltem Zwangsentzug, akupunkturgestützter Entwöhnung und langfristiger psychosozialer Rehabilitation gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    2.5.4. Drastische Senkung der Heroinnachfrage durch ein dreistufiges Modell, mit dem Abhän-gige rasch aus ihrer Sucht herausgeführt werden, basierend auf kaltem Zwangsentzug, einer akupunkturgestützten Entwöhnungstherapie und einem langfristig angelegten, psycho-sozialen Rehabilitationsprogramm, um dem ehemaligen Rauschgiftabhängigen neue Lebensperspek-tiven zu vermitteln. Link zum Original
  14. Bundesweit werden ausreichend Behandlungsplätze für streng abstinenzorientierte Therapie geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    Schaffung einer ausreichenden Zahl von Behandlungsplätzen für diese streng abstinenzorientierte Therapieform in ganz Deutschland. Link zum Original
  15. Eine bundesweite Kampagne gegen Alkohol- und Nikotinmissbrauch wird durchgeführt.

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    Wortlaut im Programm
    2.5.6. Bundesweite Kampagne gegen den Mißbrauch von Alkohol und Nikotin auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Link zum Original
  16. An Schulen wird gezielt über die Gesundheitsfolgen von Zigaretten- und Alkoholkonsum aufgeklärt.

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    Wortlaut im Programm
    Gezielte Aufklärung an den Schulen, um Kindern und Jugend-lichen die negativen gesundheitlichen Folgen des Zigaretten- und Alkoholkonsums klar vor Augen zu führen. Link zum Original
  17. Jede Werbung für Tabak und Alkohol wird verboten.

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    Wortlaut im Programm
    Die Werbung für Tabakwaren und Alkohol ist in jeder Form zu verbieten. Link zum Original
  18. Ein bundeseinheitliches Rauchverbot gilt in öffentlichen Gebäuden, in Zügen und in der Gastronomie.

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    Wortlaut im Programm
    Außerdem ist ein bundeseinheitliches Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Ein-richtungen, in Nah- und Fernsehzügen sowie für Gastronomiebetriebe einzuführen. Link zum Original
  19. Die Bekämpfung des Nikotinkonsums Jugendlicher hat hohe Priorität.

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    Wortlaut im Programm
    2.5.7. Der Bekämpfung des wachsenden Nikotinkonsums bei Jugendlichen ist eine hohe Priorität einzuräumen. Link zum Original
  20. Die Altersgrenze für Rauchen in der Öffentlichkeit und den Tabakverkauf steigt von 16 auf 18 Jahre.

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    Wortlaut im Programm
    Die Altersbeschränkung für das Rauchen in der Öffentlichkeit und der Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche ist von heute 16 auf 18 Jahre zu erhöhen. Link zum Original
  21. Alkohol wird grundsätzlich nur an Volljährige abgegeben.

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    Wortlaut im Programm
    Alkoholische Getränke dürfen grundsätzlich nur noch an volljährige Personen abgegeben werden. Link zum Original
  22. Die Absicherung des Pflegerisikos wird völlig neu geregelt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Absicherung des Pflegerisikos ist deshalb völlig neu zu regeln. Link zum Original
  23. Die gesetzliche Pflegeversicherung wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    a) Die gesetzliche Pflegeversicherung ist abzuschaffen. An ihre Stelle tritt die private Pflegeversicherung (PPV) mit altersgestaffelten Beiträgen bis maximal 50 Euro im Monat, deren Abschluß für alle in Deutschland lebenden Personen ab 18 Jahre verpflichtend ist. Link zum Original
  24. Eine verpflichtende private Pflegeversicherung ab 18 Jahren mit altersgestaffelten Beiträgen bis höchstens 50 Euro monatlich wird eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    a) Die gesetzliche Pflegeversicherung ist abzuschaffen. An ihre Stelle tritt die private Pflegeversicherung (PPV) mit altersgestaffelten Beiträgen bis maximal 50 Euro im Monat, deren Abschluß für alle in Deutschland lebenden Personen ab 18 Jahre verpflichtend ist. Link zum Original
  25. Sozial Schwache erhalten nach Bedürftigkeitsprüfung einen steuerfinanzierten Zuschuss zur Pflegeversicherung.

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    Wortlaut im Programm
    Sozial schwache Bürger erhalten nach Bedürftigkeitsprüfung einen steuerfinanzierten Zuschuß. Link zum Original
  26. Versicherte können ihre Pflegekasse frei wählen.

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    Wortlaut im Programm
    Jeder Versicherungspflichtige kann seine Pflegekasse zwischen verschiedenen Anbietern wählen. Link zum Original
  27. Die Beiträge der privaten Pflegeversicherung werden am Kapitalmarkt mit garantierter Verzinsung angelegt.

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    Wortlaut im Programm
    b) Die von der PPV vereinnahmten Versichertenbeiträge sind auf dem Kapitalmarkt anzule-gen und garantiert zu verzinsen (Kapitaldeckungsprinzip). Link zum Original
  28. In der Pflegeversicherung werden übertragbare Altersrückstellungen gebildet.

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    Wortlaut im Programm
    Um Beitragserhöhungen im pflegeintensiven Alter abzufangen, sind nach dem Vorbild der privaten Krankenversiche-rung Altersrückstellungen zu bilden, die bei einem Wechsel der Kasse vom Versicherten mitgenommen werden können. Link zum Original
  29. Die Versicherer bilden einen Auffangpool für den Konkurs einer Pflegekasse.

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    Wortlaut im Programm
    Um Beitragsverluste bei Konkurs einer Pflegekasse zu verhindern, ist ein Auffangpool der Versicherer zu bilden. Link zum Original
  30. Leistungen für heutige Pflegebedürftige werden aus Steuermitteln bei voller Anrechnung ihres Vermögens finanziert.

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    Wortlaut im Programm
    c) Die Finanzierung der Leistungen für die heute Pflegebedürftigen erfolgt nach Maßgabe von SGB 12 aus Steuermitteln bei voller Anrechnung vorhandener Vermögen der Betrof-fenen. Link zum Original
  31. Die starren, stark regulierten Strukturen des Gesundheitssystems werden durch grundlegende Reformen aufgebrochen.

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    Wortlaut im Programm
    Um die gesetzliche Krankenversicherung als tragende Säule der solidarischen Sozialversiche-rung erhalten zu können, sind in diesem Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems grundlegende Reformen unvermeidlich. Diese Reformen müssen vor allem darauf abzielen, die starren, stark regulierten Strukturen des deutschen Gesundheitssystems aufzubrechen. Link zum Original
  32. Im Gesundheitswesen werden Eigenverantwortung, Marktsteuerung und Transparenz gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    Mehr Einverantwortung, Marktsteuerung und Transparenz sind notwendig, damit das Gesund-heitswesen effizient arbeiten kann. Link zum Original
  33. Alle Menschen erhalten unabhängig von Status oder Alter eine hochwertige Gesundheitsversorgung.

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    Wortlaut im Programm
    Gleichzeitig ist zu gewährleisten, daß alle Menschen unab-hängig von sozialem Status oder Alter eine qualitativ hochwertige Versorgung im Krankheits-fall erhalten. Link zum Original
  34. Das Gesundheitssystem beruht auf einer solidarischen Wettbewerbsordnung.

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    Wortlaut im Programm
    Ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitssystem, das auch gesellschaftlich breite Akzeptanz findet, muß deshalb auf dem Prinzip einer solidarischen Wettbewerbsord-nung basieren. Link zum Original
  35. Die Gesundheitsausgaben werden nachhaltig begrenzt, bei gleichbleibender oder steigender Versorgungsqualität.

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    Wortlaut im Programm
    Auf der Kostenseite sind die Ausgaben nachhaltig zu begrenzen, wobei die Qualität der Gesundheitsversorgung aber nicht in Frage gestellt werden darf, sondern im Gegenteil noch gesteigert werden muß. Link zum Original
  36. Einsparungen im Gesundheitswesen belasten nicht allein die Patienten.

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    Wortlaut im Programm
    Die notwendigen Einsparungen dürfen nicht allein die Patienten belasten. Link zum Original
  37. Krankenkassen, Ärzte, Apotheken und Pharmaindustrie werden zum Abbau von Überkapazitäten und Verschwendung herangezogen.

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    Wortlaut im Programm
    Vielmehr müssen auch die Krankenkassen und Leistungserbringer wie Ärzte, Apo-theken und Pharmaindustrie herangezogen werden, um Überkapazitäten abzubauen und die Verschwendung im System zu bekämpfen. Link zum Original
  38. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf eine neue Grundlage gestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Zweitens muß die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine neue Grundlage gestellt werden. Link zum Original
  39. Krankenversicherungsbeiträge werden von den Löhnen entkoppelt.

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    Wortlaut im Programm
    Beiträge und Löhne sind voneinander zu entkoppeln, um die Arbeitskosten zu senken und Spielräume für mehr Beschäftigung vor allem in klein- und mit-telständischen Unternehmen zu schaffen. Link zum Original
  40. Die Finanzierungsbasis des Gesundheitswesens wird verbreitert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Finanzierungsbasis des Gesundheitswesens, die heute am wesentlichen auf den Beitragszahlungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ruht, lastet, muß verbreitert werden. Link zum Original
  41. Die Umlagefinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird durch private kapitalgedeckte Vorsorge ergänzt.

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    Wortlaut im Programm
    Dazu gehört es auch, die reine Umlagefinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch private Eigenvorsorge zu ergänzen und so das System für Elemente einer Kapitaldek-kung zu öffnen. Link zum Original
  42. Alle gesetzlichen Krankenkassen werden zu einer einzigen Deutschen Krankenkasse zusammengefasst.

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    Wortlaut im Programm
    a) Die 253 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind in einer einzigen Kasse, der „Deutschen Krankenkasse“ (DKK) zusammenzufassen. Link zum Original
  43. Die Deutsche Krankenkasse steht jedem ohne Gesundheitsprüfung offen.

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    Wortlaut im Programm
    - Die Mitgliedschaft in der DKK steht jedem Bürger ohne vorherige Gesundheits-prüfung offen. Link zum Original
  44. Privatversicherte können bis zum 50. Lebensjahr in die Deutsche Krankenkasse wechseln.

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    Wortlaut im Programm
    Auch Privatversicherte können bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres in die DKK wechseln. In diesem Fall ist die von der Privaten Krankenversicherung (PKV) für den Versicherten gebildete Altersrückstellung anteilig an die DKK zu übertragen. Link zum Original
  45. Beim Wechsel werden die Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung anteilig an die Deutsche Krankenkasse übertragen.

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    Wortlaut im Programm
    Auch Privatversicherte können bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres in die DKK wechseln. In diesem Fall ist die von der Privaten Krankenversicherung (PKV) für den Versicherten gebildete Altersrückstellung anteilig an die DKK zu übertragen. Link zum Original
  46. Die Deutsche Krankenkasse deckt nur die medizinisch notwendige Grundversorgung ab.

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    Wortlaut im Programm
    - Der Leistungskatalog der DKK deckt nur die medizinisch notwendige Grundversor-gung ihrer Mitglieder ab. Link zum Original
  47. Leistungen über die Grundversorgung hinaus werden über Zusatzpolicen versichert, die nur private Krankenversicherungen anbieten.

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    Wortlaut im Programm
    Darüber hinausgehende Gesundheitsrisiken bzw. Behand-lungsformen sind durch Zusatzpolicen zu versichern, die ausschließlich von den pri-vaten Krankenkassen angeboten werden dürfen. Link zum Original
  48. Die private Krankenversicherung bleibt erhalten und wird zur Zusatzversicherung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 45 ·

    Wortlaut im Programm
    Die PKV bleibt also erhalten, verlagert ihren Schwerpunkt aber von der Voll- zur Zusatzversicherung. Link zum Original
  49. Die Mitversicherung von Kindern und die Gesundheitspauschale für Erwerbslose, Sozialhilfeempfänger und bedürftige Chroniker werden aus Steuermitteln finanziert.

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    Wortlaut im Programm
    Zweitens werden die Mitversicherung der Kinder auch von Privatversicherten und die Gesundheitspauschale für Erwerbslose, Sozialhilfeempfänger und bedürftige Chroni-ker vollumfänglich aus Steuermitteln finanziert. Link zum Original
  50. Ein Gesundheits-Solidaritätszuschlag auf alle Einkommen einschließlich Kapital- und Mieteinkünften wird erhoben.

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    Wortlaut im Programm
    Zu diesem Zweck wird ein Gesund-heits-Solidaritätszuschlag auf sämtliche Einkommen einschließlich Kapital- und Miet-einkünften erhoben. Link zum Original
  51. Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung wird an die Arbeitnehmer ausgezahlt und versteuert.

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    Wortlaut im Programm
    Drittens ein paritätischer Beitrag der Arbeitgeber, der an die Arbeitnehmer ausbe-zahlt und versteuert wird. Link zum Original
  52. Der Arbeitgeberbeitrag wird bei etwa 6,5 Prozent eingefroren.

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    Wortlaut im Programm
    Dieser Abreitgeberbeitrag wird auf dem heutigen Beitrags-satz von etwa 6,5% eingefroren. Link zum Original
  53. Unternehmen, die Beiträge an die Deutsche Krankenkasse zahlen, werden vom Gesundheitssoli befreit.

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    Wortlaut im Programm
    Um eine Mehrbelastung der Unternehmen im Vergleich zum heutigen Finanzierungssystem zu verhindern, werden Firmen, die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen und des-halb Beiträge an die DKK zu entrichten haben, vom Gesundheitssoli befreit. Link zum Original
  54. Versicherte zahlen eine Selbstbeteiligung von 2 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens 2.500 Euro jährlich, für ambulante Behandlungen und Medikamente.

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    Wortlaut im Programm
    - Einführung einer Selbstbeteiligung jedes DKK-Versicherten für ambulante Behand-lungen und Medikamente in Höhe von 2% des Bruttoeinkommens, maximal aber 2.500 Euro im Jahr. Link zum Original
  55. In der Krankenversicherung wird ein Bonus-Malus-System eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Außerdem muß es ein Bonus-Malus-System geben, um zusätz-liche Sparanreize für die Kassenmitglieder zu schaffen. Link zum Original
  56. Versicherte mit geringen Gesundheitskosten erhalten eine anteilige Beitragsrückerstattung.

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    Wortlaut im Programm
    Versicherte, die keine oder nur geringe Gesundheitskosten verursachen, erhalten am Jahresende eine anteilige Bei-tragsrückerstattung. Link zum Original
  57. Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt, Therapievorgaben missachtet oder ungesund lebt, erhält einen Malus.

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    Wortlaut im Programm
    Wer dagegen verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen versäumt, ärztliche Therapievorgaben mißachtet oder eine ungesunde Lebensweise pflegt (z.B. Raucher), wird mit einem Malus bestraft. Link zum Original
  58. Die Deutsche Krankenkasse verhandelt die Arzneimittelpreise direkt mit den Herstellern.

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    Wortlaut im Programm
    - Die DKK verhandelt die Arzneimittelpreise direkt mit den Pharmaherstellern. Link zum Original
  59. Die Deutsche Krankenkasse kann Großaufträge für Arzneimittel ausschreiben.

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    Wortlaut im Programm
    Sie kann Großaufträge ausschreiben und damit einen Bieterwettbewerb in der Pharma-branche auslösen. Link zum Original
  60. Die Deutsche Krankenkasse entscheidet anhand einer Kosten-Nutzen-Bewertung über die Erstattungsfähigkeit von Medikamenten.

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    Wortlaut im Programm
    Außerdem entscheidet die DKK autonom auf Basis einer Kosten-Nutzenbewertung darüber, welche Medikamente erstattungsfähig sind und welche nicht (Positivliste). Link zum Original
  61. Die Deutsche Krankenkasse unterliegt der vollen Prüfung durch den Bundesrechnungshof.

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    Wortlaut im Programm
    - Die DKK ist der vollen Prüfaufsicht durch den Bundesrechnungshof zu unterstellen, um die Verschwendung von Beitragsgeldern soweit als möglich auszuschließen. Link zum Original
  62. Das Verhältnis zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und Kassenärztlichen Vereinigungen wird transparenter neu geregelt.

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    Wortlaut im Programm
    b) Die Beziehungen zwischen der GKV und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) als Interessenvertretung der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte sind zugunsten von mehr Transparenz neu zu regeln. Link zum Original
  63. Die gesetzliche Krankenversicherung darf Einzelverträge mit ausgewählten Ärzten, Medizinernetzen und Krankenhäusern schließen.

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    Wortlaut im Programm
    Die GKV soll im Rahmen der Bundesmantelverträge zukünf-tig das Recht haben, Einzelvereinbarungen mit auswählten niedergelassenen Ärzten, Medizinernetzen und Krankenhäusern abzuschließen. Link zum Original
  64. Statt aufwandsabhängiger Honorare werden Fallpauschalen als Regelvergütung für erfolgreiche Behandlungen vereinbart.

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    Wortlaut im Programm
    Anstelle von aufwandsabhän-gigen Honoraren vereinbart die GKV mit ihren Vertragspartnern zukünftig Fallpauschalen als Regelvergütung für die erfolgreiche Behandlung bestimmter Krankheiten und Gebrechen, unabhängig von der gewählten Therapieform und der Behandlungsdauer. Link zum Original
  65. Die Gebührenordnung für Krankenhäuser wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Die Gebührenordnung für Krankenhäuser ist abzuschaffen. Link zum Original
  66. Leistungen werden direkt zwischen Krankenversicherung und Leistungserbringern statt über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet.

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    Wortlaut im Programm
    c) Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nicht mehr in einem anonymisierten Verfahren über die KVen, sondern direkt zwischen der GKV und den Leistungserbringern. Link zum Original
  67. Krankenkassen können Verträge mit Ärzten und Krankenhäusern kündigen, die Leistungsstandards nicht erfüllen.

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    Wortlaut im Programm
    Außerdem wird die Qualität der ambulanten Versorgung erhöht, da die Kassen zukünftig die Möglichkeit haben, Verträge mit Medizi-nern bzw. Krankenhäusern, die geforderte Leistungsstandards nicht erfüllen, zu kündigen bzw. auslaufen zu lassen. Link zum Original
  68. Vertikale Gesundheitsnetze der Integrierten Versorgung werden flächendeckend aufgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    d) Die BIW befürworten den flächendeckenden Aufbau von vertikalen Gesundheitsnetzen im Rahmen der sog. Integrierten Versorgung (IV). Link zum Original
  69. Der Gesetzgeber fördert interdisziplinäre Gemeinschaftspraxen von Allgemein- und Fachärzten.

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    Wortlaut im Programm
    Die Bildung interdisziplinärer Gemeinschaftspraxen, in denen Allgemein- und Fachärzte unter einem Dach zusammen-arbeiten, ist vom Gesetzgeber zu fördern. Link zum Original
  70. Eine zentrale Positivliste für Arzneimittel auf Basis einer Nutzenbewertung wird eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir sprechen uns für eine zentrale Positivliste für Arzneimittel in Deutschland aus, die auf Basis einer Nutzenbewertung der einzelnen Präparate ergänzend zum obligatorischen Medikamentenzulassungsverfahren zusammengestellt wird. Link zum Original
  71. In die Positivliste werden nur Medikamente mit nachgewiesenem therapeutischem Zusatznutzen aufgenommen.

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    Wortlaut im Programm
    In die Positivliste sind nur Medikamente aufzunehmen, die einen therapeutischen Nutzen auch im Vergleich zu ande-ren Therapieformen und damit eine echte Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Patienten mit sich bringen. Link zum Original
  72. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen erstellt die Positivliste.

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    Wortlaut im Programm
    Die Erstellung der Positivliste erfolgt durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen des Bundesausschusses der Kran-kenkassen und Krankenhäuser, wobei die Bewertungskriterien gesetzlich vorzugeben sind. Link zum Original
  73. Die Bewertungskriterien für die Positivliste werden gesetzlich festgelegt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Erstellung der Positivliste erfolgt durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen des Bundesausschusses der Kran-kenkassen und Krankenhäuser, wobei die Bewertungskriterien gesetzlich vorzugeben sind. Link zum Original
  74. Therapeutisch fragwürdige Medikamente wie Nachahmerprodukte und Scheininnovationen werden von der Erstattung ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Programm
    Mit Hilfe der Positivliste werden therapeutisch fragwürdige Medikamente wie z.B. Nach-ahmerprodukte und Scheininnovationen von der Erstattung durch die GKV ausgeschlos-sen, was zur Kosteneinsparung beiträgt. Link zum Original
  75. Statt der Festbetragsregelung verhandeln Krankenkassen und Hersteller dezentral über die Arzneimittelpreise.

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    Wortlaut im Programm
    Anstelle der heutigen bürokratischen Festbetragsregelung fordern wir dezentrale Ver-handlungen zwischen den Krankenkassen und den Arzneimittelherstellern über die Höhe der Einkaufspreise für die in der Positivliste erfaßten Medikamente. Link zum Original
  76. Jeder Patient erhält eine Kopie der Rechnungen über seine ambulanten Behandlungen im Quartal.

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    Wortlaut im Programm
    f) Um die Kostentransparenz für die Versicherten zu erhöhen und Falschabrechnungen zu vermeiden, erhält jeder Patient zu Kontrollzwecken eine Kopie der Rechnungen über die in einem Quartal durchgeführten ambulanten Behandlungen. Link zum Original
  77. Ärzte erstellen ihre Rechnungen in allgemeinverständlicher Sprache.

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    Wortlaut im Programm
    Die Rechnungen sind von den Ärzten in einer für den Normalbürger verständlichen Sprache und unter Vermeidung von medizinischen Fachbegriffen zu erstellen. Link zum Original
  78. Der Versand von Behandlungsrechnungen wird mit einem Selbstbehalt oder Beitragserstattungen verbunden.

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    Wortlaut im Programm
    Der Versand der Behandlungsrechnungen macht aber nur Sinn, wenn parallel dazu ein individueller Selbstbehaltes bzw. ein System von Beitragserstattungen eingeführt wird. Link zum Original
  79. Krankheitsprävention wird dauerhafte, lebensbegleitende Aufgabe des Gesundheitswesens.

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    Wortlaut im Programm
    g) Die Prävention von Krankheiten muß dauerhafte, lebensbegleitende Aufgabe eines modernen und kosteneffizienten Gesundheitswesens sein. Link zum Original
  80. Prävention wird bereits in Kindergärten und Schulen behandelt.

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    Wortlaut im Programm
    Prä-vention muß bereits in Kindergärten und Schulen ein Thema sein, um Kinder und Jugend-liche zu einer gesundheitsschonenden Lebensweise anzuhalten. Link zum Original
  81. Präventionsmaßnahmen richten sich vor allem an sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen.

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    Wortlaut im Programm
    Im Fokus der Maßnahmen müssen sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen stehen, da hier die Defizite in der gesundheitlichen Eigenvorsorge besonders groß sind. Link zum Original
  82. Wettbewerbshemmnisse im Apothekenwesen werden beseitigt.

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    Wortlaut im Programm
    h) Die Wettbewerbshemmnisse im Apothekenwesen sind zu beseitigen. Link zum Original
  83. Die Begrenzung auf höchstens drei Filialapotheken wird aufgehoben.

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    Wortlaut im Programm
    Der im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) festgelegte beschränkte Mehrbesitz, wonach ein Apothekeninhaber neben seiner Hausapotheke maximal 3 Filialapotheken betreiben darf, ist ebenso aufzuheben wie die Bestimmung, daß Filialapotheken geographisch im gleichen Kreis liegen müssen wie die Hausapotheke des Besitzers. Link zum Original
  84. Filialapotheken müssen nicht mehr im selben Kreis wie die Hauptapotheke liegen.

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    Wortlaut im Programm
    Der im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) festgelegte beschränkte Mehrbesitz, wonach ein Apothekeninhaber neben seiner Hausapotheke maximal 3 Filialapotheken betreiben darf, ist ebenso aufzuheben wie die Bestimmung, daß Filialapotheken geographisch im gleichen Kreis liegen müssen wie die Hausapotheke des Besitzers. Link zum Original
  85. Die Apothekenpflicht für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wird aufgehoben.

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    Wortlaut im Programm
    Mit Ausnahme verschreibungspflichtiger Präparate ist die Apothekenpflicht für Arznei-mittel aufzuheben. Link zum Original
  86. Die Beiträge für die Mitversicherung von Kindern in der Krankenversicherung werden aus Steuern finanziert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Beiträge für die Mitversicherung von Kindern in der Krankenkasse sind über das Steuersystem zu finanzieren. Link zum Original
  87. Werbung für hochprozentige Spirituosen in den Medien wird gesetzlich verboten.

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    Wortlaut im Programm
    a) Alkoholische Getränke dürfen zukünftig nur noch an volljährige Personen abgege-ben werden. Dieses strafbewehrte Verbot muß sowohl für Gewerbetreibende als auch Privatpersonen gelten. Die Bewerbung hochprozentiger Spirituosen in den Medien ist gesetzlich zu verbieten. Link zum Original
  88. Die Präventionsarbeit setzt vor allem auf die Schockmethode.

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    Wortlaut im Programm
    c) Die Aufklärung vor den Gefahren des Drogenkonsums sowie des Mißbrauchs von Alkohol und Nikotin an den Schulen ist deutlich zu intensivieren, auch unter Hin-zuziehung von Experten der Polizei und aus der Suchtberatung In der Präven-tionsarbeit ist vor allem auf die Schockmethode zu setzen, um Jugendliche von einem Einstieg in den Konsum abzuhalten. Link zum Original
  89. Es gibt ein ausreichendes Angebot an bedarfsgerechten Altenheimen, Pflegeeinrichtungen und Seniorenwohnungen.

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    Wortlaut im Programm
    6.3.1. Alte Menschen müssen ihren Lebensabend in Würde verbringen können. Dazu gehört ein aus-reichendes Angebot an bedarfsgerechten Altenheimen, Pflegeeinrichtungen und Senioren-wohnungen. Link zum Original
  90. Die staatliche Heimaufsicht über Pflege- und Betreuungsheime wird verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    a) Die staatliche Aufsicht über Heime zur Pflege und Betreuung älterer und behinderter Menschen nach dem Heimgesetz ist zu verbessern, um die gesetzlich festgelegten Qualitätsstandards durchzusetzen und vorhandene Mißstände schneller zu beheben. Link zum Original
  91. Die häusliche Pflege durch Familienangehörige wird gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    c) Die häusliche Betreuung pflegebedürftiger Senioren durch Familienangehörige ist zu fördern. Link zum Original
  92. Der Pflegepauschbetrag von 924 Euro jährlich wird erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    Der Pflegepauschalbetrag, der heute einheitlich 924 Euro im Jahr beträgt, ist nicht nur zu erhöhen, sondern auch in Abhängigkeit vom Ort der Pflege zu differenzieren. Link zum Original
  93. Der Pflegepauschbetrag wird nach dem Ort der Pflege differenziert.

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    Wortlaut im Programm
    Der Pflegepauschalbetrag, der heute einheitlich 924 Euro im Jahr beträgt, ist nicht nur zu erhöhen, sondern auch in Abhängigkeit vom Ort der Pflege zu differenzieren. Link zum Original
  94. Bei Pflege in der Wohnung der Pflegeperson wird ein höherer steuerlicher Abzugsbetrag gewährt.

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    Wortlaut im Programm
    Erfolgt die Betreuung des hilflosen Menschen in der Wohnung der Pflegeperson, ist ein höherer steuerlicher Abzugbetrag zu gewähren. Link zum Original
  95. Die Bezahlung professioneller Pflegekräfte wird verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    d) Die Bezahlung professioneller Pflegekräfte ist zu verbessern. Link zum Original
  96. Erwerbslose werden gezielt zu Pflegekräften umgeschult.

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    Wortlaut im Programm
    Erwerbslose sind gezielt zu Pflegern umzuschulen, um die im internationalen Vergleich ungünstige Relation von pflegebedürftigen Menschen zu Pflegekräften zu verbessern. Link zum Original
  97. Zur Unterstützung der Pflegekräfte werden vermehrt Zivildienstleistende und Ehrenamtliche eingesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Zur Unterstützung hauptberuflicher Pflegekräfte auch in der häuslichen Betreuung sind vermehrt Zivildienstleistende und ehrenamtliche Helfer einzusetzen. Link zum Original
  98. Das Recht auf Leben darf auch bei Schwerkranken und Pflegebedürftigen nicht ausgehöhlt werden.

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    Wortlaut im Programm
    6.3.2. Das im Grundgesetz garantierte Recht auf Leben, das unantastbar ist, darf nicht ausgehöhlt werden. Link zum Original
  99. Aktive Sterbehilfe wird strikt abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die aktive Sterbe-hilfe wird von uns daher strikt abgelehnt. Link zum Original
  100. Die passive Sterbehilfe wird gesetzlich abschließend geregelt.

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    Wortlaut im Programm
    Die passive Sterbehilfe, also die Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen bei schwerkranken Menschen, ist gesetzlich abschließend zu regeln. Link zum Original
  101. Passive Sterbehilfe ist nur mit schriftlicher, höchstens 12 Monate alter und fallbezogener Patientenverfügung zulässig.

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    Wortlaut im Programm
    Passive Sterbehilfe darf nur dann zulässig sein, wenn eine schriftliche Patientenver-fügung vorliegt, die nicht älter als 12 Monate ist und auf den konkreten Entscheidungsfall Bezug nimmt. Link zum Original
  102. Die Palliativmedizin wird stationär und ambulant flächendeckend ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Als Alternative zur passiven Sterbehilfe ist die Palliativmedizin in stationärer (Hospize) als auch ambulanter Form flächendeckend auszubauen. Link zum Original
  103. Der Einsatz ehrenamtlicher Helfer zur Unterstützung der häuslichen Krankenpflege wird geprüft.

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    Wortlaut im Programm
    Es ist zu prüfen, inwieweit ehrenamtliche Helfer auch für die Unterstützung der häuslichen Pflege kranker Menschen eingesetzt werden können. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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