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BIW · Programm zur Bürgerschaftswahl Bremen 2007

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Bürgerschaftswahl Bremen 2007 · Original

Das Programm enthält 38 von 1.028 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 38
  1. Nach einem strengen Subsidiaritätsprinzip wird die Regelungskompetenz zentraler Ebenen auf Felder beschränkt, die zwingend einheitlich geregelt werden müssen oder dezentral nicht zu bewältigen sind.

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    Wortlaut im Programm
    Die Regelungskompetenz der Zentralen ist entsprechend des von uns vertretenden stren-gen Subsidiaritätsprinzips auf solche Felder zu beschränken, die zwingend einer einheitlichen Nor-mierung bedürfen bzw. dezentral nicht zufriedenstellend bewältigt werden können. Link zum Original
  2. Bürger werden etwa über Bürgerversammlungen und Bürgerwerkstätten aktiv in die kommunale Maßnahmenplanung einbezogen.

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    Wortlaut im Programm
    1.1.2. Aktive Einbeziehung der Bürger in die Maßnahmenplanung auf kommunaler Ebene z.B. im Rahmen von Bürgerversammlungen und Bürgerwerkstätten. Link zum Original
  3. In Kommunen und Landkreisen wird ein öffentliches Vorschlagswesen geschaffen, über das Bürger auf Probleme hinweisen und Lösungen vorschlagen können.

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    Wortlaut im Programm
    Schaffung eines öffentlichen Vorschlagswesens in Kommunen und Landkreisen, das es den Menschen ermöglicht, auf Probleme vor Ort hinzuweisen und Lösungsvorschläge einzubringen. Link zum Original
  4. Das föderale System wird auf Grundlage eines strengen Subsidiaritätsprinzips umfassend neu gestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW setzen sich daher für eine umfassende Neugestaltung des föderalen Systems in Deutschland auf der Grundlage des von uns vertretenden strengen Subsidiaritätsprinzips ein. Link zum Original
  5. Die Kompetenzen von Bund, Ländern und Gemeinden werden entflochten, damit jede Ebene autonom entscheiden kann.

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    Wortlaut im Programm
    1.5.1. Entflechtung der Kompetenzen von Bund, Ländern und Gemeinden, um selbständige und autonome Entscheidungen der einzelnen Ebenen in den jeweils zugewiesenen Aufgaben-bereichen zu ermöglichen (Autonomieprinzip). Link zum Original
  6. Die Erfüllung staatlicher Aufgaben ist gemäß Art. 30 GG vorrangig Sache der Länder.

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    Wortlaut im Programm
    Die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist gemäß Art. 30 GG zuvörderst Sache der Länder und nicht des Bundes. Link zum Original
  7. Bund, Länder und Gemeinden erhalten eigene Steuerquellen mit Ertrags- und Gestaltungshoheit.

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    Wortlaut im Programm
    1.5.2. Bund, Ländern und Gemeinden sind eigene Steuerquellen mit Ertrags- und Gestaltungshoheit zuzuordnen. Link zum Original
  8. Jede Gebietskörperschaft finanziert die von ihr beschlossenen Maßnahmen vollständig selbst.

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    Wortlaut im Programm
    Es hat der Grundsatz der Grundsatz zu gelten, daß jede Gebietskörperschaft für die vollständige Finanzierung einer von ihr beschlossenen Maßnahme verantwortlich ist und zugleich das Recht hat, die dafür erforderlichen Mittel bei den Steuerzahlern in ihrem Ein-zugsbereich zu erheben. Link zum Original
  9. Jede Gebietskörperschaft darf die erforderlichen Mittel bei den Steuerzahlern in ihrem Gebiet erheben.

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    Wortlaut im Programm
    Es hat der Grundsatz der Grundsatz zu gelten, daß jede Gebietskörperschaft für die vollständige Finanzierung einer von ihr beschlossenen Maßnahme verantwortlich ist und zugleich das Recht hat, die dafür erforderlichen Mittel bei den Steuerzahlern in ihrem Ein-zugsbereich zu erheben. Link zum Original
  10. Das Mischsystem bei der Verteilung der Steuereinnahmen wird schrittweise durch ein Trennsystem ersetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Das heutige Mischsystem bei der Verteilung der Steuereinnahmen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben ist schrittweise durch ein Trennsystem abzulösen. Link zum Original
  11. Der Länderfinanzausgleich dient der Förderung fairen Wettbewerbs zwischen den Ländern statt der Angleichung der Lebensverhältnisse.

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    Wortlaut im Programm
    Ziel des Finanzausgleichs muß die Förderung eines fairen Wettbewerbs zwischen den Bundesländern und nicht die Harmonisie-rung der Lebensverhältnisse in Deutschland sein. Link zum Original
  12. Die Abschöpfung überdurchschnittlicher Steuereinnahmen finanzstarker Länder wird schrittweise von 72,5 auf 50 Prozent gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Abschöpfung der überdurchschnittlichen Steuereinnahmen finanzstarker Bundesländer ist von derzeit 72,5 Prozent schrittweise auf 50 Prozent abzusenken. Link zum Original
  13. Länder mit besonderen sozio-demografischen oder geografischen Belastungen erhalten einen zusätzlichen, auch vom Bund finanzierten Ausgleich.

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    Wortlaut im Programm
    Für Länder, die aufgrund besonderer sozio-demographischer bzw. geo-graphischer Faktoren belastet sind, ist ein zusätzlicher Ausgleich zu gewähren, der auch durch Ergänzungszuweisungen des Bundes zu finanzieren ist. Link zum Original
  14. Nationale Sonderprojekte und die Förderung strukturschwacher Regionen werden befristet über spezielle Fonds von Bund und Ländern finanziert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Mittel für nationale Sonderprojekte (z.B. Aufbau Ost) sowie die Förderung strukturschwacher Regionen sind zeitlich befristet durch spezielle Fonds aufzubringen, in die Bund und Länder einzahlen. Link zum Original
  15. Misswirtschaft einzelner Bundesländer wird weder über den Länderfinanzausgleich noch durch Bundeszuwendungen subventioniert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Mißwirtschaft einzelner Bundesländer darf dagegen nicht länger subventioniert werden, weder im Rahmen des Länderfinanzausgleiches noch durch Zuwendungen des Bun-des. Link zum Original
  16. Die Mitspracherechte des Bundesrates werden auf exekutive Zuständigkeiten bei der Umsetzung von Bundesgesetzen beschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    1.5.4. Beschränkung der Mitsprachrechte des Bundesrates auf exekutive Zuständigkeiten bei der Umsetzung von Bundesgesetzen auf Länderebene. Link zum Original
  17. Das Bundesgebiet wird neu gegliedert und die Zahl der Bundesländer von 16 auf höchstens 9 verringert.

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    Wortlaut im Programm
    1.5.5. Neugliederung des Bundesgebietes mit dem Ziel, die Zahl der Bundesländer von heute 16 auf maximal 9 zu reduzieren. Link zum Original
  18. Der Anteil der Kommunen an Einkommen- und Umsatzsteuer wird zum Ausgleich erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    Als Kompensation für den Einnahmeausfall ist der Anteil der Kommunen an der Einkommens- und Umsatzsteuer zu erhöhen. Link zum Original
  19. Städte und Gemeinden erhalten mittelfristig eine eigene dezentrale Steuerhoheit.

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    Wortlaut im Programm
    Mittelfristig ist den Städten und Gemeinden eine eigene dezentrale Steuerhoheit einzuräumen. Link zum Original
  20. Der Solidarpakt II für die neuen Länder wird befürwortet.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW bekennen sich deshalb zum Solidarpakt II, der weitere Mittelzuwendungen von 156 Milliarden Euro für die neuen Länder bis 2019 vorsieht. Link zum Original
  21. Der Aufbau Ost wird strategisch neu ausgerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Damit Ost-deutschland bis zum Auslaufen dieser Förderung wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen kann ist es erforderlich, den Aufbau Ost strategisch neu auszurichten. Link zum Original
  22. Die Mittelvergabe nach dem Gießkannenprinzip wird aufgegeben.

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    Wortlaut im Programm
    Die Mittelvergabe nach dem „Gießkannenprinzip“ ist aufzugeben, Statt dessen sind die nach Ostdeutschland fließenden Gelder gezielt in Regionen mit hohem Entwicklungspotential zu investieren („Leuchttürme“). Link zum Original
  23. Fördergelder für Ostdeutschland fließen gezielt in Regionen mit hohem Entwicklungspotential.

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    Wortlaut im Programm
    Die Mittelvergabe nach dem „Gießkannenprinzip“ ist aufzugeben, Statt dessen sind die nach Ostdeutschland fließenden Gelder gezielt in Regionen mit hohem Entwicklungspotential zu investieren („Leuchttürme“). Link zum Original
  24. Regionen ohne Zukunftsperspektive werden organisiert zurückgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Dagegen sind Regionen, die wegen geringer wirtschaftlicher Wachstumsraten und hoher Abwanderung kaum Zukunftsperspektiven haben, organisiert zurückzubauen. Link zum Original
  25. Teure, nutzlose Prestigeprojekte werden nicht mehr verwirklicht.

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    Wortlaut im Programm
    Teure, aber nutzlose Prestigeprojekte darf es nicht mehr geben. Link zum Original
  26. Der Bund koordiniert alle Fördermaßnahmen zentral.

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    Wortlaut im Programm
    Zentrale Koordinierung aller Fördermaßnahmen durch den Bund. Link zum Original
  27. Die neuen Länder legen Rechenschaft über die Verwendung der Fördermittel ab.

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    Wortlaut im Programm
    Die neuen Bundesländer haben über die Verwendung der empfangenen Finanzmittel Rechenschaft abzulegen. Link zum Original
  28. Eine Zweckentfremdung von Aufbau-Ost-Mitteln etwa zum Stopfen von Haushaltslöchern wird ausgeschlossen.

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    Wortlaut im Programm
    Eine Zweckentfremdung der für den Aufbau Ost vorgesehenen Fördergelder etwa für das Stopfen von Haushaltslöchern ist auszuschließen. Link zum Original
  29. Eine Sonderwirtschaftszone Ost wird eingerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Einrichtung einer „Sonderwirtschaftszone Ost“. Link zum Original
  30. Mit befristeten Steuerbefreiungen und gesetzlichen Erleichterungen werden Mittelständler zur Ansiedlung in Ostdeutschland gewonnen.

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    Wortlaut im Programm
    Mit Hilfe temporärer Steuerbefreiungen und gesetzlichen Erleichterungen müssen vor allem klein- und mittelständische Unternehmen für die Ansiedlung in Ostdeutschland gewonnen werden, um wirtschaftliches Wachstum und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Link zum Original
  31. Aktives Standortmarketing soll abgewanderte Unternehmen nach Ostdeutschland zurückholen.

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    Wortlaut im Programm
    Aktives Standortmarketing für Ostdeutschland mit dem Ziel, nach Osteuropa abgewanderte deutsche Unternehmen für die Ansiedlung in den neuen Bundesländern zu gewinnen. Link zum Original
  32. In Ostdeutschland wird eine Ausbildungsoffensive gegen den Facharbeitermangel gestartet.

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    Wortlaut im Programm
    Ausbildungsoffensive in Ostdeutschland, um dem absehbaren Facharbeitermangel entgegenzuwirken und damit den Exodus weiterer Betriebe zu verhindern. Link zum Original
  33. Die fünf neuen Länder und Berlin werden zügig zu zwei Bundesländern zusammengefasst.

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    Wortlaut im Programm
    Die 5 neuen Bundesländer und Berlin sind zügig in zwei Bundesländern zusammenzufassen. Link zum Original
  34. Zwischen 1945 und 1949 enteigneter Grund- und Immobilienbesitz in staatlicher Hand wird an die Alteigentümer zurückgegeben.

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    Wortlaut im Programm
    Stärkung des gewerblichen Mittelstands in Ostdeutschland durch Rückgabe des zwischen 1945 und 1949 unter sowjetischer Besatzung zwangsenteigneten Grund- und Immobilien-besitzes an die Alteigentümer, sofern sich dieser Besitz noch in staatlicher Hand befindet. Wo das nicht der Fall ist, erhalten die Betroffenen Steuergutschriften, mit denen gezielt Investitio-nen in den neuen Bundesländern gefördert werden sollen. Die Höhe der Steuergutschriften hat dem Zeitwert des enteigneten Besitzes zu entsprechen. Link zum Original
  35. Wo eine Rückgabe nicht möglich ist, erhalten Betroffene Steuergutschriften in Höhe des Zeitwerts für Investitionen in den neuen Ländern.

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    Wortlaut im Programm
    Stärkung des gewerblichen Mittelstands in Ostdeutschland durch Rückgabe des zwischen 1945 und 1949 unter sowjetischer Besatzung zwangsenteigneten Grund- und Immobilien-besitzes an die Alteigentümer, sofern sich dieser Besitz noch in staatlicher Hand befindet. Wo das nicht der Fall ist, erhalten die Betroffenen Steuergutschriften, mit denen gezielt Investitio-nen in den neuen Bundesländern gefördert werden sollen. Die Höhe der Steuergutschriften hat dem Zeitwert des enteigneten Besitzes zu entsprechen. Link zum Original
  36. Die Solidarumlage für hoch verschuldete westdeutsche Kommunen wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Abschaffung der Solidarumlage für westdeutsche Kommunen mit hoher Verschuldung, um die Investitionskraft der Städte und Gemeinden zugunsten von mehr Wachstum zu stärken. An ihre Stellen treten die Bundesländer für die finanziellen Verpflichtungen aus dem Solidarpakt II ein. Link zum Original
  37. Die Bundesländer übernehmen anstelle der Kommunen die Verpflichtungen aus dem Solidarpakt II.

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    Wortlaut im Programm
    Abschaffung der Solidarumlage für westdeutsche Kommunen mit hoher Verschuldung, um die Investitionskraft der Städte und Gemeinden zugunsten von mehr Wachstum zu stärken. An ihre Stellen treten die Bundesländer für die finanziellen Verpflichtungen aus dem Solidarpakt II ein. Link zum Original
  38. Die Mehreinnahmen aus der Erbschaftsteuer werden den Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich zugewiesen.

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    Wortlaut im Programm
    Zur Gegenfinanzierung auch des Solidarausgleichs einer privaten Pflegeversiche-rung ist die Erbschaftssteuer zu erhöhen. Die Mehreinnahmen sind den Kommunen als Trägern der Sozialhilfe von den Ländern im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zuzuweisen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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