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BIW · Programm zur Bürgerschaftswahl Bremen 2007

Forderungen zu Staat, Demokratie und Verwaltung

Bürgerschaftswahl Bremen 2007 · Original

Das Programm enthält 97 von 1.028 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 97
  1. Staat, Wirtschaft und Gesellschaft werden durchgreifend modernisiert.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW stehen für eine durchgreifende Modernisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft unse-res Landes. Link zum Original
  2. Rechtsstaat und Demokratie werden auf Basis der ursprünglich gewollten Verfassungsordnung des Grundgesetzes vollständig wiederhergestellt und ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Zu unseren staatspolitischen Kernzielen zählen zuvörderst die volle Wiederherstellung und der Aus-bau von Rechtsstaat und Demokratie auf Basis der von den Vätern des Grundgesetzes gewollten ver-fassungsmäßigen Ordnung. Link zum Original
  3. Der Wille des Volkes als höchstem Souverän wird von Politikern auch außerhalb von Wahlkämpfen respektiert und umgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir begreifen das deutsche Volk ohne Einschränkungen als den höchsten Souverän unserer Demokratie. Sein Wille muß von den Politikern auch außerhalb von Wahlkämpfen respektiert und in politisches Handeln umgesetzt werden. Link zum Original
  4. Die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative wird konsequent durchgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Gleichzeitig machen sich die BIW für eine konsequente Durchsetzung der im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung zwischen Legisla-tive, Exekutive und Jurisdiktion stark. Link zum Original
  5. Politische Ideologien werden aus historischer Verantwortung kategorisch abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW lehnen nicht zuletzt aus historischer Verantwortung gegenüber den leidvollen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts politische Ideologien kategorisch ab. Link zum Original
  6. Die Politik reagiert nicht nur auf Entwicklungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Technik, sondern handelt vorausschauend und planvoll.

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    Wortlaut im Programm
    Die Politik in Deutschland darf auf die dynamischen Entwicklungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Technik nicht mehr länger nur reagieren, sondern muß vorausschauend und planvoll agieren. Link zum Original
  7. Politik wird ganzheitlich und interdisziplinär gestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    Die wachsende Komplexität der zu bewältigenden Probleme, die in ihrer Wirkung häufig über nationale Grenzen hinausreichen, machen eine ganzheitlich angelegte interdisziplinäre Politikgestaltung zwingend erforderlich. Link zum Original
  8. Politiker zeichnen sich durch Ehrlichkeit, Unbestechlichkeit und Bescheidenheit bei Privilegien aus und verstehen ihr Amt als Berufung auf Zeit.

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    Wortlaut im Programm
    Ehrlichkeit, Unbestechlichkeit und Bescheidenheit bei der Inanspruchnahme materieller Privilegien müssen den demokratischen Politiker ebenso auszeichnen wie die Fähigkeit, ein politisches Amt als Berufung auf Zeit und nicht als seinen persönlichen Besitzstand zu begreifen. Link zum Original
  9. Auf den unteren Ebenen des demokratischen Gemeinwesens werden die Mitbestimmungsrechte erweitert.

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    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns für eine Stärkung der kleinen Gemeinschaf-ten sowie erweiterte Mitbestimmungsrechte auf den unteren Ebenen des demokratischen Gemein-wesens ein. Link zum Original
  10. Totalitär-kollektivistische Gesellschaftsmodelle werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Ebenso nachdrücklich lehnen wir totalitär-kollektivistische Gesellschaftsmodelle ab, die den Einzelnen seiner Persönlichkeit berauben und zum bloßen Bestandteil einer anonymen Masse degradieren. Link zum Original
  11. Der moderne Nationalstaat soll auch im Zeitalter der Globalisierung fortbestehen.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb treten die BIW auch im Zeitalter der Globalisierung für den Fortbestand eines modernen Nationalstaates ein. Link zum Original
  12. Das Grundgesetz wird zu mehr Bürgernähe und politischem Pluralismus weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW wollen diese Lücke schließen und das Grundgesetz hin zu mehr Bürgernähe und politischem Pluralismus weiterentwickeln. Am Ende dieses Prozesses muß eine vom deutschen Volk beschlossene Verfassung stehen, die auf dem Prinzip der freien Demokratie gründet. Link zum Original
  13. Am Ende steht eine vom deutschen Volk beschlossene Verfassung auf Grundlage der freien Demokratie.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW wollen diese Lücke schließen und das Grundgesetz hin zu mehr Bürgernähe und politischem Pluralismus weiterentwickeln. Am Ende dieses Prozesses muß eine vom deutschen Volk beschlossene Verfassung stehen, die auf dem Prinzip der freien Demokratie gründet. Link zum Original
  14. Der Einfluss der Parteien wird zugunsten einer Re-Demokratisierung der Gesellschaft beschnitten.

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    Wortlaut im Programm
    Um diese Entwicklung aufzuhalten, treten wir für eine Beschneidung des Parteieneinflusses in Deutschland zugunsten einer Re-Demokratisierung der Gesellschaft ein. Link zum Original
  15. Ziel ist eine freie und aktive Bürgerdemokratie, in der die Anliegen der Menschen ernst genommen werden.

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    Wortlaut im Programm
    Unser Ziel ist eine freie und aktive Bürgerdemokratie, in der die Menschen mit ihren Wünschen und Sorgen endlich wieder ernst genommen werden. Link zum Original
  16. Volksabstimmungen zu Sachfragen finden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene statt, wenn mindestens 5 % der Wahlberechtigten dies verlangen.

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    Wortlaut im Programm
    1.1.1. Durchführung von Volksabstimmungen zu politischen Sachfragen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, sofern sich mindestens 5% der Wahlberechtigten für ein Referendum aus-sprechen. Link zum Original
  17. Bei der Abtretung deutscher Hoheitsrechte an supranationale Organisationen wie die EU finden obligatorische Referenden statt.

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    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus muß es obligatorische Referenden geben, wenn deutsche Hoheits-rechte an supranationale Organisationen wie die EU abgetreten werden sollen. Link zum Original
  18. Das Ergebnis einer Volksabstimmung ist bindend, wenn sich mindestens 50 % der Wahlberechtigten beteiligt haben.

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    Wortlaut im Programm
    In beiden Fällen ist das Votum ist für die Politik bindend, wenn sich mindestens 50% der Wahlberech-tigten an der Abstimmung beteiligt haben. Link zum Original
  19. Für Bürgerentscheide gibt es keine Tabuthemen, außer bei Angriffen auf Art. 1 und 20 GG oder einer Gefährdung der Haushaltsfinanzierung.

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    Wortlaut im Programm
    Es darf keine Tabuthemen für Bürgerentscheide geben, sofern nicht der Kernbestand des Grundgesetzes (Art 1 und 20 GG) angegriffen oder die Finanzierung des Staatshaushaltes in Frage gestellt wird. Link zum Original
  20. Ein breiter antitotalitärer Konsens gegen Rechts- und Linksextremismus sowie religiösen Fundamentalismus wird wiederhergestellt.

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    Wortlaut im Programm
    1.1.3. Wiederherstellung eines breiten anti-totalitären Konsenses, der sich gegen Extremisten von rechts und links sowie religiösen Fundamentalismus gleichermaßen richtet. Link zum Original
  21. Der Wettbewerb zwischen den politischen Parteien wird gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Parallel zur Stärkung der direkten Mitbestimmung des Bürgers setzt sich die BIW für einen breiten Wettbewerb der politischen Parteien in Deutschland ein. Link zum Original
  22. Verkrustungen des parlamentarischen Systems werden aufgebrochen und die Vielfalt der Konzepte und Meinungen vergrößert.

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    Wortlaut im Programm
    Ziel ist es, die Verkrustungen des parla-mentarischen Systems in Deutschland aufzubrechen, und die Vielfalt der Konzepte und Meinungen im Interesse der Fortentwicklung unseres Gemeinwesens zu vergrößern. Link zum Original
  23. Alle zugelassenen Parteien erhalten volle Chancengleichheit im öffentlichen Raum und im privatrechtlichen Verkehr.

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    Wortlaut im Programm
    1.2.1. Volle Chancengleichheit für alle gesetzlich zugelassenen Parteien sowohl im öffentlichen Raum als auch im privatrechtlichen Verkehr. Link zum Original
  24. Die Diskriminierung von Parteien oder ihren Repräsentanten durch Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen wird strafbar.

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    Wortlaut im Programm
    Die Diskriminierung einer Partei oder ihrer Repräsentanten durch Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen ist strafrechtlich zu ahnden, wobei das Prinzip der Beweislastumkehr zu gelten hat. Link zum Original
  25. Die Sperrklausel für Bundestag und Landtage wird von 5 % auf 3 % gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    1.2.2. Die Sperrklausel für den Einzug einer Partei in den deutschen Bundestag bzw. in einen der Landtage ist von heute 5% auf 3% zu senken. Link zum Original
  26. Ein Mehrheitswahlrecht nach angelsächsischem Vorbild wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Ein Mehrheitswahlrecht nach angelsächsischem Vorbild, das im Ergebnis zu einem 2-Parteien-Kartell aus CDU und SPD führen würde, wird von uns strikt abgelehnt. Link zum Original
  27. Parteien wird der Besitz von und die Mehrheitsbeteiligung an Print- und elektronischen Medien gesetzlich verboten.

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    Wortlaut im Programm
    1.2.3. Parteien ist der Besitz oder die Mehrheitsbeteiligung an Print- und elektronischen Medien gesetzlich zu verbieten. Link zum Original
  28. Beteiligungen von Parteien an sonstigen Wirtschaftsunternehmen werden offengelegt.

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    Wortlaut im Programm
    Beteiligungen von Parteien an sonstigen Wirtschaftsunternehmen sind ebenso wie das Parteivermögen öffentlich zu machen. Link zum Original
  29. Das Parteivermögen wird offengelegt.

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    Wortlaut im Programm
    Beteiligungen von Parteien an sonstigen Wirtschaftsunternehmen sind ebenso wie das Parteivermögen öffentlich zu machen. Link zum Original
  30. Im Bundestag oder in einem Landtag vertretene Parteien dürfen keine Spenden von Unternehmen, Organisationen oder Interessenverbänden annehmen.

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    Wortlaut im Programm
    1.2.4. Reform der Parteienfinanzierung: Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, dürfen grundsätzlich keine Spenden von Unternehmen, Organisationen oder Interessenverbänden annehmen, um jeden Zweifel an der Unabhängigkeit ihrer Mandatsträger in den Parlamenten auszuschließen. Link zum Original
  31. Für Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind, wird die Spendensumme auf höchstens 250.000 Euro jährlich begrenzt.

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    Wortlaut im Programm
    1.2.4. Reform der Parteienfinanzierung: Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, dürfen grundsätzlich keine Spenden von Unternehmen, Organisationen oder Interessenverbänden annehmen, um jeden Zweifel an der Unabhängigkeit ihrer Mandatsträger in den Parlamenten auszuschließen. Bei allen anderen Parteien ist die Spendensumme auf maximal 250.000 Euro p.a. zu begrenzen. Link zum Original
  32. Private Spenden an Parteien werden auf 1.000 Euro pro Person und Jahr begrenzt.

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    Wortlaut im Programm
    Private Spenden dürfen nicht mehr als 1.000 € pro Person und Jahr betragen. Link zum Original
  33. Die vorsätzliche Verfälschung veröffentlichter Umfrageergebnisse durch Institute oder Auftraggeber wird bestraft.

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    Wortlaut im Programm
    Die vorsätzliche Verfälschung veröffentlichter Umfrageergebnisse durch die Institute oder ihre Auftraggeber ist zu bestrafen, weil dadurch die Willensbildung der Bürger gerade im unmittelbaren Vorfeld von Wahlen beeinflußt wird. Link zum Original
  34. Parteien mit mehr als 1 % in einer Meinungsumfrage werden namentlich ausgewiesen.

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    Wortlaut im Programm
    Parteien, die in einer Meinungsumfrage über 1% der Stimmen erreichen, sind namentlich aus-zuweisen. Link zum Original
  35. Ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht ist nur als letztes Mittel zulässig.

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    Wortlaut im Programm
    1.2.6. Das Verbot von Parteien durch das Bundesverfassungsgericht darf nur ultima ratio sein. Link zum Original
  36. Die Verfassungsorgane werden reformiert, um Rechtsstaat und Gewaltenteilung vollständig herzustellen.

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    Wortlaut im Programm
    Um Rechtsstaat und Gewaltenteilung in vollem Umfang herzustellen, bedarf es einer Reform der Ver-fassungsorgane. Link zum Original
  37. Exekutive, Legislative und Judikative kontrollieren sich wirksam, und die Macht der Parteien bleibt auf das erforderliche Maß beschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    Ziel ist eine Staatsorganisation, in der sich Exekutive, Legislative und Jurisdiktion wirksam kontrollieren, und die Macht der Parteien auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleibt. Link zum Original
  38. Die Rolle des Bundespräsidenten wird als Kontrollorgan gegenüber den Parteien gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    1.3.1. Stärkung der Rolle des Bundespräsidenten, der zukünftig direkt durch das Volk zu wählen ist und als ein echtes Kontrollorgan über die Parteien fungiert. Für das Amt bewerben dürfen sich ausschließlich parteiferne Kandidaten. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Link zum Original
  39. Der Bundespräsident wird direkt vom Volk gewählt.

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    Wortlaut im Programm
    1.3.1. Stärkung der Rolle des Bundespräsidenten, der zukünftig direkt durch das Volk zu wählen ist und als ein echtes Kontrollorgan über die Parteien fungiert. Für das Amt bewerben dürfen sich ausschließlich parteiferne Kandidaten. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Link zum Original
  40. Für das Amt des Bundespräsidenten dürfen nur parteiferne Kandidaten kandidieren.

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    Wortlaut im Programm
    1.3.1. Stärkung der Rolle des Bundespräsidenten, der zukünftig direkt durch das Volk zu wählen ist und als ein echtes Kontrollorgan über die Parteien fungiert. Für das Amt bewerben dürfen sich ausschließlich parteiferne Kandidaten. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Link zum Original
  41. Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt acht Jahre ohne Möglichkeit der Wiederwahl.

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    Wortlaut im Programm
    1.3.1. Stärkung der Rolle des Bundespräsidenten, der zukünftig direkt durch das Volk zu wählen ist und als ein echtes Kontrollorgan über die Parteien fungiert. Für das Amt bewerben dürfen sich ausschließlich parteiferne Kandidaten. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Link zum Original
  42. Der Bundespräsident erhält das Recht, beim Bundesverfassungsgericht die Amtsenthebung der Regierung oder einzelner Minister wegen Verstößen gegen das Grundgesetz zu beantragen.

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    Wortlaut im Programm
    b) Antragsrecht vor dem Bundesverfassungsgericht auf Amtsenthebung der Regierung oder einzelner Minister bei Verstößen gegen das Grundgesetz. Link zum Original
  43. Der Bundespräsident erhält das Recht, ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten.

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    Wortlaut im Programm
    c) Recht des Bundespräsidenten, ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungs-gericht anzustrengen, um die Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz prüfen zu lassen. Link zum Original
  44. Der Bundespräsident legt die regelmäßige Anpassung der Diäten der Bundestagsabgeordneten und der Ministerbezüge fest.

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    Wortlaut im Programm
    d) Festlegung der regelmäßigen Anpassung der Diäten für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie der Ministerbezüge. Link zum Original
  45. Der Bundespräsident kontrolliert das Spendenverhalten der Parteien.

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    Wortlaut im Programm
    e) Kontrolle des Spendengebahrens der Parteien. Bei Verstößen gegen die geltenden gesetz-lichen Bestimmungen kann der Bundespräsident – und nicht wie bisher der parteigebun-dene Bundestagspräsident - Sanktionen gegen eine Partei verhängen. Link zum Original
  46. Sanktionen gegen Parteien bei Verstößen gegen das Spendenrecht verhängt der Bundespräsident statt des Bundestagspräsidenten.

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    Wortlaut im Programm
    e) Kontrolle des Spendengebahrens der Parteien. Bei Verstößen gegen die geltenden gesetz-lichen Bestimmungen kann der Bundespräsident – und nicht wie bisher der parteigebun-dene Bundestagspräsident - Sanktionen gegen eine Partei verhängen. Link zum Original
  47. Der Bundespräsident bereitet Volksabstimmungen auf Bundesebene vor und formuliert die Fragestellung.

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    Wortlaut im Programm
    f) Vorbereitung von Volksabstimmungen auf Bundesebene einschließlich der Befugnis, die zur Entscheidung vorzulegende Fragestellung zu formulieren. Link zum Original
  48. In jedem Bundesland wird das Amt eines Landespräsidenten als höchster Repräsentant eingerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Parallel zum Bundespräsidenten ist das Amt des Landespräsidenten als dem höchsten Reprä-sentanten in jedem Bundesland einzurichten. Link zum Original
  49. Der Landespräsident erhält in seinem Bereich dieselben Befugnisse und Kontrollfunktionen wie der Bundespräsident.

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    Wortlaut im Programm
    Der Landespräsident ist in seinem Verantwor-tungsbereich mit denselben Befugnissen und Kontrollfunktionen auszustatten wie der Bun-despräsident. Er wird von den Bürgern seines Bundeslandes direkt gewählt. Link zum Original
  50. Der Landespräsident wird von den Bürgern seines Landes direkt gewählt.

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    Wortlaut im Programm
    Der Landespräsident ist in seinem Verantwor-tungsbereich mit denselben Befugnissen und Kontrollfunktionen auszustatten wie der Bun-despräsident. Er wird von den Bürgern seines Bundeslandes direkt gewählt. Link zum Original
  51. Die Wahlen zu den Parlamenten in Bund und Ländern sowie die Rechte der Abgeordneten werden neu geregelt.

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    Wortlaut im Programm
    1.3.2. Die Wahlen zu den Parlamenten im Bund und in den Ländern sowie die Rechte der Abgeordneten sind neu zu regeln. Link zum Original
  52. Die Transparenz für die Bürger wird erhöht und der Pluralismus in den Parlamenten vergrößert.

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    Wortlaut im Programm
    Ziel ist es die Transparenz für den Bürger zu erhöhen und den Pluralismus in den Parlamenten zu vergrößern. Link zum Original
  53. Die Grundmandatsklausel bei Bundestagswahlen wird gestrichen.

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    Wortlaut im Programm
    a) Neben der Senkung der 5%-Hürde auf 3% Streichung der so genannten 3-Mandate-Klau-sel auf Bundesebene (Gewinn von 3 Wahlkreisen). Link zum Original
  54. Über Zusammensetzung und Reihenfolge der Kandidatenlisten entscheiden alle Parteimitglieder in Vorwahlen statt Parteitagsdelegierte.

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    Wortlaut im Programm
    b) Neuregelung der Listenwahl. Nach dem Vorbild der USA entscheiden nicht die Delegier-ten eines Parteitages, sondern sämtliche Mitglieder einer Partei in Vorwahlen über die Zusammensetzung der Kandidatenliste und die Plazierung der einzelnen Bewerber auf der Liste. Link zum Original
  55. Die Diäten der Abgeordneten werden so bemessen, dass ihre Unabhängigkeit gewahrt bleibt.

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    Wortlaut im Programm
    c) Die Diäten der Parlamentarier sind ausreichend zu bemessen, um die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu wahren. Link zum Original
  56. Die Diäten setzen sich aus einem Grundgehalt und individuellen Zulagen nach Bildungsgrad, Berufserfahrung und früherem Einkommen zusammen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Diäten setzten sich zukünftig aus einem Grundgehalt und individuellen Zulagen in Abhängigkeit von Bildungsgrad, Berufserfahrung und früherem Einkommen zusammen. Link zum Original
  57. Gesonderte Pensionsansprüche von Abgeordneten und Ministern werden abgeschafft; sie sorgen selbst für ihr Alter vor.

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    Wortlaut im Programm
    Gesonderte Pensionsansprüche der Abgeordneten und Minister sind abzuschaffen. Statt dessen haben die Politiker selbst für ihre Altersabsicherung vor-zusorgen. Im Gegenzug sind die Diäten und Amtsbezüge angemessen zu erhöhen. Link zum Original
  58. Als Ausgleich für den Wegfall der Pensionsansprüche werden Diäten und Amtsbezüge angemessen erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    Gesonderte Pensionsansprüche der Abgeordneten und Minister sind abzuschaffen. Statt dessen haben die Politiker selbst für ihre Altersabsicherung vor-zusorgen. Im Gegenzug sind die Diäten und Amtsbezüge angemessen zu erhöhen. Link zum Original
  59. Die für den Bundespräsidenten geltenden Nebentätigkeitsregeln nach Art. 55 Abs. 2 GG gelten auch für Minister und Abgeordnete.

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    Wortlaut im Programm
    d) Die strengen Regelungen des Art. 55 Abs. 2 GG zur Ausübung von Nebentätigkeiten, die für den Bundespräsidenten gelten, sind zukünftig auch auf Minister und Parlamentsabge-ordnete anzuwenden. Insbesondere ist es diesen Mandatsträgern zu verbieten, während ihrer Amtszeit Tätigkeiten in oder für private Unternehmen wahrzunehmen oder Interes-senverbänden gleich welcher Art in verantwortlicher Position anzugehören. Außerdem dürfen keine persönlichen Geschenke oder Spenden von Interessenvertretern angenommen werden. Link zum Original
  60. Minister und Abgeordnete dürfen während ihrer Amtszeit nicht für private Unternehmen tätig sein oder Interessenverbänden in verantwortlicher Position angehören.

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    Wortlaut im Programm
    d) Die strengen Regelungen des Art. 55 Abs. 2 GG zur Ausübung von Nebentätigkeiten, die für den Bundespräsidenten gelten, sind zukünftig auch auf Minister und Parlamentsabge-ordnete anzuwenden. Insbesondere ist es diesen Mandatsträgern zu verbieten, während ihrer Amtszeit Tätigkeiten in oder für private Unternehmen wahrzunehmen oder Interes-senverbänden gleich welcher Art in verantwortlicher Position anzugehören. Außerdem dürfen keine persönlichen Geschenke oder Spenden von Interessenvertretern angenommen werden. Link zum Original
  61. Minister und Abgeordnete dürfen keine persönlichen Geschenke oder Spenden von Interessenvertretern annehmen.

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    Wortlaut im Programm
    d) Die strengen Regelungen des Art. 55 Abs. 2 GG zur Ausübung von Nebentätigkeiten, die für den Bundespräsidenten gelten, sind zukünftig auch auf Minister und Parlamentsabge-ordnete anzuwenden. Insbesondere ist es diesen Mandatsträgern zu verbieten, während ihrer Amtszeit Tätigkeiten in oder für private Unternehmen wahrzunehmen oder Interes-senverbänden gleich welcher Art in verantwortlicher Position anzugehören. Außerdem dürfen keine persönlichen Geschenke oder Spenden von Interessenvertretern angenommen werden. Link zum Original
  62. Kabinettsmitglieder dürfen fünf Jahre nach dem Ausscheiden keine Beschäftigung oder ehrenamtliche Tätigkeit in Wirtschaftsunternehmen oder Interessenorganisationen ausüben.

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    Wortlaut im Programm
    e) Kabinettsmitglieder einschließlich des Bundeskanzlers dürfen in einem Zeitraum von 5 Jahren nach dem Ausscheiden aus der Regierung weder eine abhängige Beschäftigung noch eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem Wirtschaftsunternehmen oder einer Interes-senorganisation ausüben. Link zum Original
  63. Für Abgeordnete und Spitzenbeamte gilt eine Karenzzeit von drei Jahren.

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    Wortlaut im Programm
    Bei Abgeordneten und Spitzenbeamten beträgt diese Karenzzeit 3 Jahre. Link zum Original
  64. Während der Karenzzeit wird ein Übergangsgeld von 75 % der letzten Bezüge gezahlt.

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    Wortlaut im Programm
    Für diesen Zeitraum ist ein Übergangsgeld in Höhe von 75% der letzten Bezüge zu gewähren. Link zum Original
  65. Vom befristeten Beschäftigungsverbot ausgenommen sind nur zurückkehrende Beamte sowie nach Einzelfallprüfung durch den Bundestagspräsidenten Selbständige und Freiberufler.

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    Wortlaut im Programm
    Von dem befristeten Beschäftigungsverbot auszunehmen sind lediglich Beamte bei Rückkehr in ihre frühere Tätigkeit sowie auf Basis einer Einzelfallprüfung durch den Bundestagspräsidenten Selbständige und Freiberufler. Link zum Original
  66. Die Legislaturperioden von Bundestag und Landtagen werden einheitlich auf sechs Jahre verlängert.

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    Wortlaut im Programm
    f) Verlängerung der Legislaturperioden für den Bundestag und die Parlamente der Länder auf einheitlich 6 Jahre bei gleichzeitiger Stärkung der direkten Demokratie. Link zum Original
  67. Die Landtagswahlen werden auf zwei Termine zusammengelegt.

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    Wortlaut im Programm
    Zusammen-legung der Landtagswahlen auf 2 Termine. Link zum Original
  68. Der Bundestag erhält ein Selbstauflösungsrecht.

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    Wortlaut im Programm
    g) Selbstauflösungsrecht des Deutschen Bundestages, um eine vorzeitige Beendigung der Legislaturperiode auch ohne Vertrauensfrage des Bundeskanzlers nach Art. 68 GG zu ermöglichen. Link zum Original
  69. Kabinettsmitglieder dürfen nicht zugleich einem Parlament angehören und lassen ihr Mandat während der Regierungszeit ruhen.

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    Wortlaut im Programm
    1.3.3. Strikte Trennung zwischen Regierung (Exekutive) und Parlament (Legislative). Kabinettsmit-glieder dürfen nicht gleichzeitig einer Volksvertretung angehören, sondern müssen das Parla-mentsmandat während ihrer Regierungszeit ruhen lassen. Link zum Original
  70. Die Amtszeiten von Bundeskanzler, Ministerpräsidenten und Bürgermeistern werden auf zwei Legislaturperioden beschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    Beschränkung der Amtszeiten von Bundeskanzler, Ministerpräsi-denten und Bürgermeistern auf 2 Legislaturperioden. Link zum Original
  71. Die öffentliche Verwaltung zeichnet sich durch Bürgernähe, Modernität, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aus.

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    Wortlaut im Programm
    Die öffentliche Verwaltung muß sich auf allen Ebenen des staatlichen Handelns durch ein Höchstmaß an Bürgernähe, Modernität sowie Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Bewältigung der ihr zugewiesenen Aufgaben auszeichnen. Link zum Original
  72. In der Verwaltung tritt der Dienst am Bürger an die Stelle obrigkeitsstaatlicher Mentalität.

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    Wortlaut im Programm
    An die Stelle der vielfach noch anzutreffenden obrigkeitsstaat-lichen Mentalität muß der Dienst am Bürger treten. Link zum Original
  73. Eine grundlegende Verwaltungsreform nach dem Vorbild der Privatwirtschaft schafft einen schlanken, effizienten Staat.

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    Wortlaut im Programm
    Die BIW setzen für eine grundlegende Verwaltungsreform ein, die sich am Beispiel der Privatwirtschaft orientiert und einen schlanken, effizient arbeitenden Staat zum Ziel hat. Link zum Original
  74. Die Rationalisierungspotenziale in den Behörden werden konsequent ausgeschöpft.

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    Wortlaut im Programm
    Die bestehenden Rationalisierungspotentiale in den Behörden sind konsequent auszuschöpfen. Link zum Original
  75. Zur Personaleinsparung wird in der Verwaltung flächendeckend moderne Büro- und Kommunikationstechnik eingesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Zur Einsparung von Personal ist flächendeckend moderne Büro- und Kommunikationstechnik einzusetzen. Link zum Original
  76. Nicht-hoheitliche Aufgaben werden an private Dienstleister übertragen, wenn dies ohne Qualitätseinbußen Kosten senkt.

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    Wortlaut im Programm
    Nicht-hoheitliche Aufgaben sind an private Dienstleister zu delegieren, sofern sich daraus nachvollziehbare Kostenreduzierungen ohne Qualitätseinbußen ergeben. Link zum Original
  77. Ein daraus folgender Stellenabbau in der Verwaltung erfolgt sozialverträglich.

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    Wortlaut im Programm
    Der aus diesen Maßnahmen gegebenenfalls resultierende Stellen-abbau ist sozialverträglich zu gestalten. Link zum Original
  78. Auf Bundes- und Landesebene wird ein Amtsankläger eingerichtet, der mit Rechnungshöfen und Rechnungsprüfungsämtern zusammenarbeitet.

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    Wortlaut im Programm
    Darüber hinaus ist auf Bun-des- und Landesebene das Institut des Amtsanklägers einzurichten, der eng mit den Rech-nungshöfen und den kommunalen Rechnungsprüfungsämtern zusammenarbeitet. Link zum Original
  79. Bei der öffentlichen Beschaffung werden alle Einsparmöglichkeiten einschließlich Internet-Anbietern genutzt.

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    Wortlaut im Programm
    Bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen durch die öffentliche Verwaltung sind alle Einsparmöglichkeiten auch unter Einbeziehung von Internet-Anbietern konsequent zu nutzen. Link zum Original
  80. Ausschreibungsverfahren werden für die Anbieter vereinfacht.

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    Wortlaut im Programm
    Die Aus-schreibungsverfahren sind zugunsten der Anbieter zu vereinfachen und stärker auf die Bedürf-nisse klein- und mittelständischer Unternehmen zuzuschneiden. Link zum Original
  81. Besoldung und Beförderung im öffentlichen Dienst richten sich vorrangig nach Leistung und Motivation statt nach Dienstzeit.

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    Wortlaut im Programm
    Bei der Besoldung und Beförderung von Beamten und Angestell-ten sind anstelle der absolvierten Dienstzeit in Zukunft vorrangig Leistung und Motivation zu berücksichtigen. Link zum Original
  82. Bei der Besetzung von Führungspositionen in der Verwaltung spielt die Parteizugehörigkeit keine Rolle.

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    Wortlaut im Programm
    Bei der Besetzung von Führungspositionen in der öffentlichen Verwaltung darf das Parteibuch eines Bewerbers keine Rolle spielen. Link zum Original
  83. Beamte werden nur noch in Bereichen mit hoheitlichen Aufgaben eingesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Der Einsatz von Beamten ist aus-schließlich auf Bereiche zu beschränken, in denen hoheitliche Aufgaben ausgeübt werden. Link zum Original
  84. Der Beamtenstatus wird erst nach einer ausreichenden Bewährungszeit verliehen.

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    Wortlaut im Programm
    Der Beamtenstatus ist erst nach einer ausreichenden beruflichen Bewährungszeit zu verleihen. Link zum Original
  85. Beamten werden Nebentätigkeiten grundsätzlich untersagt.

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    Wortlaut im Programm
    Beamten sind Nebentätigkeiten wegen ihres besonderen Dienst- und Treueverhältnisses grundsätzlich zu untersagen. Link zum Original
  86. Korruptionsgefährdete Verwaltungsstellen werden im Rotationsverfahren besetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Verwaltungsstellen, die aufgrund ihrer Budgetverantwortung in erhöhtem Maße Bestechungsversuchen durch Unternehmen bzw. Privatpersonen ausgesetzt sind, müssen nach dem Rotationsverfahren besetzt werden. Link zum Original
  87. Bestechliche Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden sofort aus dem Dienst entfernt.

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    Wortlaut im Programm
    Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die Bestechungsgelder oder geldwerte Vorteile annehmen, sind sofort aus dem Staats-dienst zu entfernen, in schweren Fällen auch unter Aberkennung ihrer Versorgungsansprüche. Link zum Original
  88. In schweren Korruptionsfällen werden Versorgungsansprüche aberkannt.

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    Wortlaut im Programm
    Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die Bestechungsgelder oder geldwerte Vorteile annehmen, sind sofort aus dem Staats-dienst zu entfernen, in schweren Fällen auch unter Aberkennung ihrer Versorgungsansprüche. Link zum Original
  89. Die Zahl der Gesetze und behördlichen Vorschriften wird verringert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Flut von Gesetzen und behördlichen Vorschriften, die den Bürger in sei-nen Freiheitsrechten einschränkt und die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft hemmt, muß verringert werden. Link zum Original
  90. Gesetze werden inhaltlich auf das Wesentliche beschränkt.

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    Wortlaut im Programm
    Zur Verwirklichung des Rechtsstaatsprinzips ist es unerläß-lich, Gesetze inhaltlich auf das Wesentliche zu fokussieren und in einer allgemeinverständ-lichen Sprache unter Vermeidung unbestimmter Rechtsbegriffe zu formulieren, damit jeder Bürger die möglichen juristischen Folgen seines Handelns absehen kann. Link zum Original
  91. Gesetze werden allgemeinverständlich und ohne unbestimmte Rechtsbegriffe formuliert.

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    Wortlaut im Programm
    Zur Verwirklichung des Rechtsstaatsprinzips ist es unerläß-lich, Gesetze inhaltlich auf das Wesentliche zu fokussieren und in einer allgemeinverständ-lichen Sprache unter Vermeidung unbestimmter Rechtsbegriffe zu formulieren, damit jeder Bürger die möglichen juristischen Folgen seines Handelns absehen kann. Link zum Original
  92. Vor der Verabschiedung eines Gesetzes wird sichergestellt, dass es praktikabel ist und seine Ziele ohne großen Kontrollaufwand erreicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 10 ·

    Wortlaut im Programm
    Es ist bereits vor der parlamentarischen Verabschiedung eines Gesetzes zu gewährleisten, daß die Norm praktika-bel ist und mit ihr die angestrebten Ziele ohne großen Kontrollaufwand erreicht werden kön-nen. Link zum Original
  93. Neue Gesetze mit unabsehbaren oder umstrittenen Auswirkungen werden befristet.

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    Wortlaut im Programm
    Neue Gesetze, deren Auswirkungen in der Praxis nicht absehbar oder umstritten sind, müssen zeitlich zu befristet werden. Link zum Original
  94. Vorschriften mit hohem Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen werden gezielt abgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 28 ·

    Wortlaut im Programm
    Drastische Vereinfachung des Steuerrechts und gezielter Abbau von Vorschriften, die bei klein- und mittelständischen Unternehmen einen hohen administrativen Aufwand verur-sachen. Link zum Original
  95. Behördliche Genehmigungsverfahren werden beschleunigt und vereinfacht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 29 ·

    Wortlaut im Programm
    Beschleunigung und Vereinfachung von behördlichen Genehmigungsverfahren. Link zum Original
  96. Die Transparenz des Verwaltungshandelns wird erhöht und an die Anforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 29 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Trans-parenz des staatlichen Verwaltungshandelns muß erhöht und organisatorisch den Anforde-rungen der KMU angepaßt werden. Link zum Original
  97. Der Personalbestand der Verwaltungen wird über natürliche Fluktuation drastisch verringert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 36 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Personalbestand in den Verwaltungen ist durch natürliche Fluktuation drastisch zu reduzieren. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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