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Geringverdiener

Personen: was die Programme zur Landtagswahl im Saarland für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Saarland

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

AfD SL0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen

Ohne Einzug ins Parlament

FDP SL0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
FW SL0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD SL ​311
CDU SL ​​2
Grüne SL ​111
Linke SL ​45
Linke SL, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​148
Mehr Geld 24
  1. Gebühren werden sozial gestaffelt oder abgeschafft.
  2. Nachbarschaftskantinen bieten täglich frische, gesunde Mahlzeiten zu sozial gestaffelten Preisen an.
  3. Menschen mit geringem Einkommen zahlen in Nachbarschaftskantinen einen stark reduzierten Betrag, besonders Bedürftige essen kostenfrei.
  4. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten ergänzende Landeszuschüsse zu Heiz- und Stromkosten.
  5. Ein landesfinanzierter Härtefallfonds versetzt Kommunen in die Lage, Menschen in akuten Krisen schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
  6. Kommunale und landeseigene Gebühren, etwa Verwaltungsgebühren und Kosten für Weiterbildung und öffentliche Angebote, werden sozial gestaffelt oder wenn möglich abgeschafft.
  7. Das Land stattet die Kommunen finanziell so aus, dass soziale Staffelungen bei Müll-, Wasser- und Abwassergebühren möglich werden.
  8. Gegen Energiearmut gibt es sozial gestaffelte Energietarife.
  9. Gegen Energiearmut gibt es Zuschüsse zu Energiekosten.
  10. Gegen Energiearmut wird ein Härtefallfonds eingerichtet.
  11. Gebühren und Abgaben werden sozial gestaffelt.
  12. Das Land fördert Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen bei der Sanierung ihres Wohneigentums, etwa durch Kreditbürgschaften.
  13. Die Kosten der Antibabypille werden für Jugendliche, Studierende und einkommensschwache Personen vollständig übernommen.
  14. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Geringverdienende erhalten zunächst freie Nahverkehrstickets.
  15. Das Land unterstützt Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit geringem Einkommen direkt mit Zuschüssen zum Führerschein.
  16. Das Land fördert Kooperationen mit Fahrschulen für vergünstigte Kurse.
  17. Für Familien und Menschen mit geringem Einkommen wird ein günstiger Zugang zu Freibädern sichergestellt.
  18. Kultureinrichtungen bieten sozial gestaffelte Eintrittspreise und möglichst freien Zugang.
  19. Ein Sozialpass auf Landesebene wird eingeführt beziehungsweise ausgeweitet.
  20. Für Internetanschlüsse soll ein Sozialtarif eingeführt werden.
  21. Über bestehende Beteiligungen und Verträge der öffentlichen Hand mit Netzbetreibern sollen verbindliche Sozialtarife vereinbart werden.
  22. Die Sozialtarife für das Internet sollen einkommensabhängig sein, Preisobergrenzen enthalten und einen ausreichend schnellen Zugang garantieren.
  23. Ein landesweiter Sozialtarif für den Internetzugang soll eingeführt werden.
  24. Beratungs- und Prozesskostenhilfe sollen deutlich ausgebaut werden.
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Ein verbindlicher, ressortübergreifender Landesaktionsplan gegen Armut wird weiterentwickelt.
  2. Menschen werden vor Energie- und Lebensmittelarmut geschützt.
  3. Der ressortübergreifende Landesaktionsplan gegen Armut wird verbindlich weiterentwickelt, fortgeschrieben und mit mehr Maßnahmen und Mitteln konsequent umgesetzt.
  4. Bestehende Maßnahmen gegen Armut werden mit zusätzlichen Ressourcen hinterlegt und ausgebaut.
  5. Alleinerziehende und einkommensschwache Familien erhalten mehr gezielte Unterstützung.
  6. Der Landesaktionsplan gegen Armut nimmt alle Lebensphasen stärker in den Blick.
  7. Der Kampf gegen Altersarmut wird als Querschnittsaufgabe in allen sozial-, wohnungs- und strukturpolitischen Maßnahmen des Landes verankert.
  8. Eine konsequent umgesetzte Anti-Armutsstrategie stärkt gesellschaftliche Teilhabe und schützt vor sozialer Isolation.
  9. Die Ursachen von Armut werden bekämpft und die Teilhabe armutsbetroffener Menschen gestärkt.
  10. Armutsbetroffene werden systematisch in Gremien, Anhörungen und Gesetzgebungsverfahren einbezogen.
  11. Es werden verbindliche Beteiligungsformate für Armutsbetroffene geschaffen.
  12. Niedrigschwellige Hilfsangebote wie der Kältebus Saarbrücken, Tagesaufenthalte, Tafeln, Beratungsstellen und Straßensozialarbeit werden dauerhaft abgesichert, professionalisiert und ausgebaut.
  13. Der Landesaktionsplan gegen Armut wird konsequent umgesetzt, weiterentwickelt und ausgeweitet, mit verbindlichen Maßnahmen, klaren Zielvorgaben und regelmäßiger Berichterstattung.
  14. Beratungsstellen, Hilfsangebote und Tagesaufenthalte für arme Menschen werden verstärkt gefördert und professionalisiert.
  15. Die Lobby für arme Menschen im Saarland wird gestärkt.
  16. Menschen mit geringem Einkommen zahlen in Nachbarschaftskantinen einen stark reduzierten Betrag, besonders Bedürftige essen kostenfrei.
  17. Gegen Energiearmut gibt es Energieberatung.
  18. Die Landesbaugesellschaft arbeitet mit dem Landesaktionsplan gegen Armut zusammen und baut und saniert gezielt dort, wo soziale Not besonders groß ist.
  19. Hochschulen richten erweiterte Essens- und Mensaangebote für Bedürftige ein.
  20. Gesundheitsprogramme richten sich gezielt an einkommensschwache und vulnerable Gruppen, um gesundheitliche Ungleichheit abzubauen.
  21. Beratungsangebote für Alleinerziehende, einkommensarme Frauen und queere Menschen werden erweitert und niedrigschwellig zugänglich gemacht.
  22. Der ÖPNV im ländlichen Raum wird umfassend ausgebaut, insbesondere für Menschen ohne Auto.
  23. Für Familien und Menschen mit geringem Einkommen wird ein günstiger Zugang zu Freibädern sichergestellt.
  24. Kultureinrichtungen bieten sozial gestaffelte Eintrittspreise und möglichst freien Zugang.
  25. Ein Sozialpass auf Landesebene wird eingeführt beziehungsweise ausgeweitet.
  26. Prekäre Haushalte werden gezielt bei der Ausstattung mit Endgeräten wie Laptops oder Tablets gefördert.
  27. Die Sozialtarife für das Internet sollen einkommensabhängig sein, Preisobergrenzen enthalten und einen ausreichend schnellen Zugang garantieren.
  28. Beratungs- und Prozesskostenhilfe sollen deutlich ausgebaut werden.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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