Pflegeeinrichtungen und -dienste
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
BIW00
Programme zur Bürgerschaftswahl 2027
SPD 1245
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Die Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander und mit niedergelassenen Ärzten und Pflegeorganisationen wird gestärkt.
- Die Entwicklung neuer Behandlungsmethoden und die Ansiedlung von Medizingeräteherstellern und Gesundheitsdienstleistern werden gefördert.
- Kommunale und gemeinnützige Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in Bremen und Bremerhaven werden gestärkt.
Ohne klare Richtung 4
- Zum Leitbild der 10-Minuten-Stadt gehören wohnortnahe Pflegeheime, betreutes Wohnen und mobile Pflegedienste.
- Im Zuge der Personalbemessung nach § 113c SGB XI wird die Personalausstattung stationärer Pflegeeinrichtungen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus bewertet.
- Es wird evaluiert, welche zusätzlichen Ausbildungsabschlüsse und wie viele Fachkräfte oder Pflegeassistenzkräfte in stationären Einrichtungen vorgehalten werden können.
- Öffentliche Steuerung, quartiersbezogene Organisation und gemeinnützige Anbieter gelten als bester Schutz gegen Profitstreben in der Pflege.
Mehr Pflichten 12
- Die Gesundheitsämter intensivieren Hygienebegehungen in Arztpraxen, Pflegeheimen und Krankenhäusern.
- Alle Pflegeangebote richten sich auf das jeweilige Quartier aus und kooperieren dort verbindlich.
- Alle Pflegeanbieter sind für ihr Quartier verantwortlich.
- Eine Konzentration ambulanter Pflegedienste auf regional abgegrenzte Einzugsgebiete wird erprobt.
- Alle Pflegeeinrichtungen sollen sich zum Quartier öffnen und in die örtliche Pflegeinfrastruktur einbringen.
- Die staatliche Kontrolle der Investitionskosten in der Pflege wird gestärkt.
- Standards zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen werden verstärkt und ihre Einhaltung besser kontrolliert.
- Die Prüfrechte in Pflegeeinrichtungen werden auf weitere Kostenbereiche ausgeweitet.
- Auf Bundesebene wird eine starke Einschränkung der Gewinnorientierung in allen Versorgungsbereichen des Gesundheitswesens angestrebt.
- Krankenhäuser, Pflegeheime und Reha-Einrichtungen sollen eigene Klimapläne und Maßnahmen zur Senkung des Ressourcenverbrauchs vorsehen.
- Landeskrankenhausplanung und Planung stationärer Pflegeeinrichtungen berücksichtigen die Folgen des Klimawandels.
- Bei Sanierungen und Neubauten von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden Auswirkungen des Klimawandels wie Hochwasser, Starkregen und Hitze berücksichtigt.
CDU 11
Mehr Rechte oder Angebote 1
Grüne 33
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Linke 221
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
FDP 211
Ohne klare Richtung 1
Koalitionsvertrag 1166
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Ein Hitzeaktionsplan mit Hitzewarnungen, Verhaltensregeln, Nachbarschaftshilfe und gezielter Ansprache von Pflegeeinrichtungen und Kliniken wird vorgelegt.
- Krankenhäuser, Pflegeheime und Rehaeinrichtungen werden bei eigenen Klimaschutz- und Klimaanpassungsplänen und der Senkung des Ressourcenverbrauchs unterstützt.
- Mit Trägern von Tagespflegeeinrichtungen werden Gespräche über wohnungsnahe Angebote geführt.
- Gemeinwohlorientierte Pflege und gemeinwohlorientierte Träger werden gestärkt und gefördert.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 5
- Gemeinwohlorientierte Strukturen in der Pflege werden gestärkt.
- Die Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander und mit niedergelassenen Ärzten und Pflegeorganisationen wird gestärkt.
- In einem Modellprojekt wird erprobt, ob ambulante Pflegedienste ihre Angebote auf regional abgegrenzte Einzugsgebiete konzentrieren können.
- Es wird geprüft, ob durch den Ausbau von Kurzzeit- und Verhinderungspflege und häuslichen Unterstützungsangeboten die vorhandenen vollstationären Dauerpflegeplätze künftig ausreichen.
- Bei der Anpassung der Personalmindestverordnung sollen die Ergebnisse der Bremer Studie zur Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen berücksichtigt werden.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 11
- Pflegeangebote sollen sich auf das Quartier ausrichten und dort verbindlich kooperieren.
- Alle Pflegeanbieter sollen für ihr Quartier verantwortlich sein.
- Kurzzeitpflege soll vorrangig in eigenständigen Einrichtungen erbracht werden.
- Für Betreiber stationärer Pflegeeinrichtungen wird eine staatlich regulierte Renditebegrenzung gefordert.
- Regelungen zu Schutz, sozialer Absicherung, Bezahlung, Mitbestimmung und Personalausstattung der Beschäftigten in der Pflege werden verstärkt.
- Die Einhaltung der Beschäftigtenschutz- und Personalvorschriften in der Pflege wird besser kontrolliert.
- Die Prüfrechte gegenüber Pflegeeinrichtungen werden von der Vergütung der Beschäftigten auf andere Kostenbereiche ausgeweitet.
- Pflegeheime sollen unterschiedliche Lebenslagen und Bedürfnisse, etwa von Migrantinnen und Migranten, trans- und intergeschlechtlichen Menschen oder Menschen mit Behinderungen, besser berücksichtigen.
- Die staatliche Kontrolle der Investitionskosten von Pflegeheimen wird gestärkt.
- Durch die personelle Aufstockung der Wohn- und Betreuungsaufsicht sollen anlasslose Kontrollen von Pflegeeinrichtungen ausgeweitet werden.
- Die Wohn- und Betreuungsaufsicht soll bei Qualitätsmängeln alle Instrumente des Wohn- und Betreuungsgesetzes ausschöpfen.
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 24
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht