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Der Vertrag enthält 39 von 888 Forderungen zu „Kultur, Medien, Religion und Erinnerung“.

Kultur, Medien, Religion und Erinnerung 39
  1. Kulturelle Projekte mit Ehrenamtsbezug werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher wollen die Koalitionspartner kulturelle Projekte mit Ehrenamtsbezug unterstützen. Link zum Original
  2. Ein Landeskulturrat wird berufen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition beruft einen Landeskulturrat als Impulsgeber, als Dialo gpartner für Politik, Bildung, Tourismus und Wirtschaft sowie als Ort des fachlichen Austausches und der Interessenvertretung der Kunst- und Kulturschaffenden. Link zum Original
  3. Das Theater- und Orchesterkonzept wird im Dialog mit allen Akteuren grundlegend überarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich einig, dass das Theater - und Orchesterkonzept im engen Dialog mit allen Akteuren grundlegend zu überarbeiten ist. Link zum Original
  4. Die Theaterlandschaft soll im Kern bewahrt und im Rahmen der verfügbaren Mittel langfristig gesichert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, die vielfältige Theaterlandschaft in Mecklenburg -Vorpommern im Kern zu bewahren, fortzuentwickeln und im Rahmen der verfügbaren Mittel langfristig zu sichern. Link zum Original
  5. Die Theaterförderung aus dem Finanzausgleichsgesetz wird ab 2013 an Strukturentscheidungen bei nicht steigenden Landeszuschüssen geknüpft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu diesem Zweck soll die weitere Förderung aus Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes ab 2013 an Strukturentscheidungen geknüpft werden, die bei nicht steigenden Landeszuschüssen die Angebote nachhaltig sichern. Link zum Original
  6. Die Förderkriterien der Kulturförderung werden transparent gemacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition sichert im Bereich der Kulturförderung Transparenz hinsichtlich der Förderkriterien und verlängert die Förderzeit von Projekten mit dauerhafter kultureller Funktion auf der Grundlage von Zielvereinbarungen im Rahmen des Doppelhaushaltes grundsätzlich auf zwei Jahre. Link zum Original
  7. Die Förderzeit für Kulturprojekte mit dauerhafter Funktion wird grundsätzlich auf zwei Jahre verlängert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition sichert im Bereich der Kulturförderung Transparenz hinsichtlich der Förderkriterien und verlängert die Förderzeit von Projekten mit dauerhafter kultureller Funktion auf der Grundlage von Zielvereinbarungen im Rahmen des Doppelhaushaltes grundsätzlich auf zwei Jahre. Link zum Original
  8. Die niederdeutsche Sprache wird geschützt und gepflegt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die niederdeutsche Sprache wird auf der Grundlage der europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützt und gepflegt. Link zum Original
  9. Kulturelle Bildung bleibt Förderschwerpunkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition bekennt sich zum Förderschwerpunkt „Kulturelle Bildung “ als Querschnitts- und Gemeinschaftsaufgabe. Link zum Original
  10. Das Historisch-Technische Museum Peenemünde wird weiterhin unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner unterstützen im Rahmen der historischen Verantwortung weiterhin das Historisch -Technische-Museum Peenemünde (HTM). Link zum Original
  11. Das wissenschaftliche und touristische Konzept des Museums Peenemünde wird fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Für das HTM steht die Fortentwicklung des wissenschaftlichen und touristischen Konzeptes im Vordergrund. Link zum Original
  12. Die Depots und Werkstätten der Kultur- und Denkmalpflege werden konzentriert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden in Fortschreibung des Standortsicherungskonze ptes die Konzentration der Depots und Werkstätten der Kultur - und Denkmalpflege beginnen. Link zum Original
  13. Das Land erkennt seine Mitverantwortung für die Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR und die Organisation von Hilfen für Betroffene an.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner erkennen die Mitverantwortung des Landes an der Umsetzung der Empfehlungen des Rundes Tisches sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen auf Bundesebene und insbesondere die Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR sowie die Organisation von Hilfen für Betroffene an. Link zum Original
  14. Kirchen und Religionsgemeinschaften gelten als wichtiger Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, mit ihnen wird vertrauensvoll zusammengearbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Die Koalitionspartner arbeiten in vertrauensvoller und bewährter Weise mit ihnen zusammen. Link zum Original
  15. Eine demokratische Gesellschaft braucht eine freie und vielfältige Medienlandschaft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Eine demokratische Gesellschaft braucht eine freie und vielfältige Medienlandschaft. Link zum Original
  16. Medien sollen ihre Verantwortung durch hohe journalistische Qualität und Seriosität wahrnehmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb fällt den Medien auch eine hohe Verantwortung zu, die diese durch eine hohe journalistische Qualität und Seriosität annehmen sollen. Link zum Original
  17. Das Land gestaltet in den kommenden Jahren eine aktive Medienpolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner sind sich einig, dass Mecklenburg -Vorpommern in den kommenden Jahren eine aktive Medienpolitik gestalten wird. Link zum Original
  18. Das Land hilft mit, dass die Medien trotz Bevölkerungsentwicklung und verändertem Medienkonsum ihre zentrale Rolle für die Demokratie behalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie werden mithelfen, dass die Medien angesichts der Herausforderungen durch die Bevölkerungsentwicklung und einen veränderten Medienkonsum der Mensch en ihre zentrale Rolle für die Demokratie beibehalten. Link zum Original
  19. Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk, insbesondere der Norddeutsche Rundfunk, wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich für einen stark en öffentlich -rechtlichen und insbesondere den Norddeutschen Rundfunk ein und stehen dazu, seine Bestands- und Entwicklungsgarantie entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu sichern. Link zum Original
  20. Die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gesichert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich für einen stark en öffentlich -rechtlichen und insbesondere den Norddeutschen Rundfunk ein und stehen dazu, seine Bestands- und Entwicklungsgarantie entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu sichern. Link zum Original
  21. Die Umstellung der Rundfunkfinanzierung auf einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ab 2013 wird begrüßt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner begrüßen die Neugestaltung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen eines geräteunabhängigen Rundfunkbeitrages ab 2013. Link zum Original
  22. Die Diskussion über einen klar gefassten Rundfunkauftrag wird aktiv begleitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Diskussion zu einem klar gefassten Rundfunkauftrag begleiten die Koalitionspartner aktiv. Link zum Original
  23. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll sich auch künftig als Qualitäts- und Leitmedium behaupten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, dass sich der öffentlich -rechtliche Rundfunk als Qualitäts- und Leitmedium in einer sich verändernden Medienlandschaft auch künftig behauptet. Link zum Original
  24. Der Landesgesetzgeber trägt Verantwortung für den Jugendmedienschutz.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zur Verantwortung des Landesg esetzgebers im Bereich des Jugendmedienschutzes. Link zum Original
  25. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag soll unter Berücksichtigung der Vorschläge von Netz-Community, Wirtschaft und Fachleuten zeitgemäß novelliert werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie setzen sich daher für eine zeitgemäße Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertr ages ein, der die Vorschläge der Netz -Community, Wirtschaft und von anderen Fachleuten berücksichtigt. Link zum Original
  26. Die Rahmenvereinbarung zur Förderung der Medienkompetenz soll aktiv umgesetzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekräftigen, dass die Rahmenvereinbarung zur Förderung der Medienkompetenz aktiv umgesetzt werden soll. Link zum Original
  27. Im ganzen Land soll ein medienpädagogisches Angebot sichergestellt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Mecklenburg-Vorpommern soll daher ein medienpädagogisches Angebot sichergestellt werden, das den Menschen im ganzen Land die Möglichkeit gibt, diese Schlüsselkompetenz zu erwerben. Link zum Original
  28. Eine engere Zusammenarbeit zwischen Medienanstalt, Offenen Kanälen, lokalen Fernsehanbietern und Akteuren der politischen Bildung wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Deshalb unterstützen die Koalitionspartner eine engere Zusammenarbeit zwischen der Medienanstalt Mecklenburg - Vorpommern, den Offenen Kanälen, den Lokalen Fernsehanbietern und den Akteuren der Politischen Bildung. Link zum Original
  29. Die lokalen Fernsehanbieter werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner unterstützen die lokalen Fernsehanbieter. Link zum Original
  30. Die Multi-Plattform-Strategie zur Übertragung von Lokalfernsehen auf allen Verbreitungsplattformen wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie unterstützen die Multi-Plattform-Strategie, die die Übertragung von Lokalfernsehen auf allen Verbreitungsplattformen sichert. Link zum Original
  31. Die Offenen Kanäle bleiben als Einrichtungen der Medienanstalt erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner bekennen sich zum Erhalt der Offenen Kanäle als Einrichtungen der Medienanstalt Mecklenburg -Vorpommern. Link zum Original
  32. Es wird sichergestellt, dass die Offenen Kanäle als Bürgermedien Extremisten verschlossen bleiben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Offenen Kanäle eröffnen Menschen über alle Generationen hinweg eine Möglichkeit, Medienvielfalt mit zu gestalten. Es wird sichergestellt, dass diese Bürgermedien Extremisten auch künftig verschlossen bleiben. Link zum Original
  33. Den Printmedien wird geholfen, die Herausforderungen des Medienumbruchs zu bewältigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner wollen den Printmedien helfen, die Herausforderungen zu bewältigen. Link zum Original
  34. Gegenüber Bund und EU wird weiteren Werbebeschränkungen für Produkte und Dienstleistungen widersprochen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Dazu werden sich die Koalitionspartner gegenüber dem Bund und der Europäischen Union gegen weitere We rbebeschränkungen für Produkte und Dienstleistungen einsetzen. Link zum Original
  35. Das Landespressegesetz wird überarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner streben eine Überarbeitung des Landespresseg esetzes an. Dabei soll die Einführung eines Redaktionsstatuts geprüft werden und die Verpflichtung für die Eigentümer festgeschrieben werden, in allen Medienbereichen im Impressum erkennbar zu sein. Link zum Original
  36. Bei der Überarbeitung des Landespressegesetzes wird die Einführung eines Redaktionsstatuts geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner streben eine Überarbeitung des Landespresseg esetzes an. Dabei soll die Einführung eines Redaktionsstatuts geprüft werden und die Verpflichtung für die Eigentümer festgeschrieben werden, in allen Medienbereichen im Impressum erkennbar zu sein. Link zum Original
  37. Im Landespressegesetz wird die Pflicht der Eigentümer festgeschrieben, in allen Medienbereichen im Impressum erkennbar zu sein.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner streben eine Überarbeitung des Landespresseg esetzes an. Dabei soll die Einführung eines Redaktionsstatuts geprüft werden und die Verpflichtung für die Eigentümer festgeschrieben werden, in allen Medienbereichen im Impressum erkennbar zu sein. Link zum Original
  38. Die kulturelle Filmförderung mit Unterstützung der Filmfestivals des Landes wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die kulturelle Filmförderung mit der Unterstützung der Filmfestivals des Landes und der Werbung für den Drehstandort Mecklenburg -Vorpommern wird fortgesetzt. Link zum Original
  39. Die Werbung für den Drehstandort Mecklenburg-Vorpommern wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die kulturelle Filmförderung mit der Unterstützung der Filmfestivals des Landes und der Werbung für den Drehstandort Mecklenburg -Vorpommern wird fortgesetzt. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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