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Der Vertrag enthält 42 von 888 Forderungen zu „Klima, Umwelt und Naturschutz“.

Klima, Umwelt und Naturschutz 42
  1. Im Land findet keine CO2-Verpressung statt.

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    Wortlaut im Vertrag
    86. In Mecklenburg-Vorpommern findet keine CO 2-Verpressung statt. Link zum Original
  2. Per Landesgesetz werden Gebiete bestimmt, in denen die Erprobung dauerhafter CO2-Speicherung unzulässig ist.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Möglichkeit, durch Landesgesetz die Gebiete zu bestimmen, in denen eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung unzulässig ist, werden die Koalitionspartner vollumfänglich ausschöpfen. Link zum Original
  3. Bei der Schwefelminderung in der Seeschifffahrt wird eine generelle europäische Lösung statt einer Regelung nur für die Ostseeanrainer befürwortet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Im Zusammenhang mit der Schwefelimmissionsminderung durch die Seeschifffahrt sprechen sich die Koalitionspartner für eine generelle europäische Lösung und gegen eine Regelung nur für die Ostseeanrainerstaaten aus. Link zum Original
  4. Die Nutzung des derzeitigen Nothafens wird nur im Rahmen der Nationalparkverordnung Vorpommersche Boddenlandschaft gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Benutzung des derzeitigen Noth afens wird nur im Rahmen der Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft vom 12. September 1990 gewährleistet. Link zum Original
  5. Das freie Betretungsrecht des Waldes bleibt erhalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das freie Betretungsrecht des Waldes werden sie erhalten. Link zum Original
  6. Die staatliche Unterstützung der Landschaftspflegeverbände mit Hilfe der Landesforstanstalt wird fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Landschaftspflegeverbände haben eine besondere Bedeutung für die nachhaltige Landschaftspflege, weil sie Nutzer, Schützer und kommunale Institutionen unter einem Dach vereinen. Deshalb wollen wir die staatliche Unterstützung mit Hilfe der Landesforstanstalt fortsetzen. Link zum Original
  7. Das Zwei-Grad-Ziel zur Begrenzung der Erderwärmung wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie bekennen sich zum „2-Grad-Ziel“ bei der Begrenzung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur. Link zum Original
  8. Maßnahmen gegen den Klimawandel werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie unterstützen Maßnahmen und Aktivitäten, die einer Veränderung des Klimas entgegenwirken. Link zum Original
  9. Im Land soll bis 2020 eine CO2-Reduktion von mehr als 40 Prozent gegenüber 1990 erreicht werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie werden im Rahmen von Klimaschutzmaßnahmen in Mecklenburg -Vorpommern dafür sorgen, dass bis 2020 eine CO 2-Reduktion gegenüber 1990 von mehr als 40 Prozent erfolgt. Link zum Original
  10. Maßnahmen zur Minderung der Folgen bereits ausgestoßener Treibhausgase werden vorangebracht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Darüber hinaus werden die Koalitionspartner Maßnahmen voranbringen, die die negativen Folgen der bereits ausgestoßenen Treibhausgase mindern. Link zum Original
  11. Die Leistungen der Natur des Landes sollen stärker gewürdigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Dienstleistungen der Natur Mecklenburg -Vorpommerns sollen eine stärkere Wertschätzung erfahren. Link zum Original
  12. Die Waldaktie und die MoorFutures werden weiterentwickelt und auf andere Ökosysteme übertragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mecklenburg -Vorpommern hat mit der Wal daktie und den MoorFutures hierfür erste Ansätze entwickelt, die weit über die Landesgrenzen hinaus Beachtung finden. Diese Instrumente sollen weiterentwickelt und auf andere Ökosysteme und Leistungen übertragen werden. Link zum Original
  13. Das Moorschutzkonzept wird unter Prüfung der bisherigen Maßnahmen fortentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden das Moorschutzkonzept unter Prüfung der bisherigen Maßnahmen fortentwickeln. Link zum Original
  14. Die Bewirtschaftung der Moore folgt dem Grundsatz Schutz durch Nutzung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Bewirtschaftung der Moore wird besonders unter dem Gesichtspunkt „Schutz durch Nutzung“ umgesetzt. Link zum Original
  15. Eine ökologische Modernisierung des Landes zur Verbindung von Innovation, Wirtschaft und Ressourceneffizienz wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner setzen sich für die ökologische Modernisierung unseres Landes ein, um Innovation, wirtschaftliche Interessen und Ressourceneffizienz besser miteinander zu verbinden. Link zum Original
  16. Der Beitrag erneuerbarer Energien zum Umweltschutz ist bei jeder naturschutzrechtlichen Abwägung zu berücksichtigen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung und zum Schutz unserer natürlichen Umwelt. Dies ist bei jeder naturschutzrechtlichen Abwägung zu berücksichtigen. Link zum Original
  17. Eine Landesverordnung zur Ökokontierung konkretisiert die Voraussetzungen für effizientere Kompensationsmaßnahmen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden durch eine Landesverordnung zur Ök okontierung die Voraussetzungen konkretisieren, um Kompensationsmaßnahmen noch effizienter und zielgerichteter umzusetzen. Link zum Original
  18. Entsiegelungsmaßnahmen erhalten bei der Bewertung von Kompensationsmaßnahmen einen höheren Stellenwert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Bewertung von Kompensationsmaßnahmen werden die Koalitionspartner Entsiegelungsmaßnahmen einen wesentlich höheren Stellenwert beimessen. Link zum Original
  19. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Flexibilisierung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung werden genutzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die rechtlichen Möglichkeiten für eine Flexibilisierung der Eingriffsreglung im Naturschutzrecht nutzen und insbesondere prüfen, ob das Ausgleichsspektrum erweitert und das Bewertungsverfahren vereinfacht werden kann. Link zum Original
  20. Eine Erweiterung des Ausgleichsspektrums und eine Vereinfachung des Bewertungsverfahrens werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die rechtlichen Möglichkeiten für eine Flexibilisierung der Eingriffsreglung im Naturschutzrecht nutzen und insbesondere prüfen, ob das Ausgleichsspektrum erweitert und das Bewertungsverfahren vereinfacht werden kann. Link zum Original
  21. Die Natura-2000-Gebiete sollen sich so entwickeln, dass europarechtliche Anforderungen erfüllt und Beschwerde- und Klageverfahren vermieden werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Ziel ist es, dass sich die Natura-2000-Gebiete so entwickeln, dass den Anforderungen des europäischen Rechts im notwendigen Umfang Rechnung getragen wird und sowohl Beschwerde- als auch Klageverfahren vermieden werden können. Link zum Original
  22. Die Teile des Weltnaturerbes Buchenwälder im Land werden bewahrt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, um die in Mecklenburg-Vorpommern liegenden Teile des Weltnaturerbegebietes „Buchenurwälder der Karpaten und alte Buchenwälder in Deutschland“ entsprechend zu bewahren und als touristisches Markenzeichen von Weltrang zu nutzen. Link zum Original
  23. Maßnahmen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme werden forciert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zum Schutz und Erhalt bislang unversiegelter Böden setzen sich die Koalitionspartner dafür ein, dass Maßnahmen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme forciert werden. Link zum Original
  24. Rückbau mit dauerhafter Entsiegelung soll verstärkt zum Ausgleich von Neuversiegelungen beitragen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Rückbaumaßnahmen mit dauerhafter Entsiegelung sollen verstärkt einen Beitrag zum Ausgleich von Neuversiegelungen im Rahmen des naturschutzrechtlichen Ausgleichs liefern. Link zum Original
  25. Die zusätzliche Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr soll bis 2020 wesentlich gesenkt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    In Anlehnung an das Flächensparziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung setzen sich die Koalitionspartner dafür ein, dass die zusätzliche Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis 2020 wesentlich gesenkt wird. Link zum Original
  26. Die Sanierung devastierter Flächen im ländlichen Raum wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Beseitigung devastierter Flächen im ländlichen Raum auf der Basis des „Konzeptes zur Sanierung devastierter Flächen im ländlichen Raum“ wird fortgeführt. Dabei werden in Einzelfällen auch Flächen im privaten und kommunalen Eigentum einbezogen. Link zum Original
  27. In Einzelfällen werden auch private und kommunale Flächen in die Sanierung einbezogen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Beseitigung devastierter Flächen im ländlichen Raum auf der Basis des „Konzeptes zur Sanierung devastierter Flächen im ländlichen Raum“ wird fortgeführt. Dabei werden in Einzelfällen auch Flächen im privaten und kommunalen Eigentum einbezogen. Link zum Original
  28. Das Landeswassergesetz wird novelliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden das Landeswassergesetz novellieren. Link zum Original
  29. Die erforderlichen Investitionen in den Küstenschutz werden sichergestellt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Sie werden weiterhin die erforderlichen Investitionen in den Küstenschutz sicherstellen. Link zum Original
  30. Grundstückseigentümer, die von Küstenschutzmaßnahmen profitieren, werden an den Unterhaltungskosten beteiligt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zu den Unterhaltungskosten werden sie diejenigen Grundstückseigentümer heranziehen, die von den Maßnahmen profitieren. Link zum Original
  31. Das Regelwerk Küstenschutz wird fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Regelwerk Küstenschutz wird fortgeschrieben. Link zum Original
  32. Das Gewässerunterhaltungsverbändegesetz wird überarbeitet, um mehr Investitionen in die Gewässerunterhaltung zu erreichen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Gewässerunterhaltungsverbändegesetz (GUVG) wird mit dem Ziel überarbeitet, mehr Investitionen zur Unterhaltung von Gewässern zu erreichen. Link zum Original
  33. Die nachhaltige Entwicklung des Küsten- und Meeresraums wird national und international fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Beim Meere sumweltschutz führen die Koalitionspartner die ressourcenschonende nachhaltige Entwicklung des Küsten - und Meeresraumes auf nationaler und internationaler Ebene fort. Link zum Original
  34. Das Sanierungs- und Restaurierungsprogramm für die Seen wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das Sanierungs- und Restaurierungsprogramm der Seen des Landes wird fortgeführt. Link zum Original
  35. Die Grundförderung für Abwasserbeseitigungsanlagen endet mit der EU-Förderperiode 2007 bis 2013.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Grundförderung für die Errichtung von Anlagen der Abwasserbeseitigung wird mit Abschluss der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 beendet. Link zum Original
  36. Die Zusammenarbeit mit Bund und Küstenländern bei der Bekämpfung von Öl- und Schadstoffunfällen auf der Ostsee wird weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Zusammenarbeit mit dem Bund und den Küstenländern bei der Bekämpfung von Öl - und anderen Schadstoffunfällen auf der Ostsee wird weiterentwickelt. Link zum Original
  37. Eine konsequente Kreislaufwirtschaft, die Abfallwirtschaft zur Rohstoffwirtschaft entwickelt, wird angestrebt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner verfolgen das Ziel einer konsequenten Kreislaufwirtschaft, die den Abfallbegriff überwindet und die Abfallwirtschaft zur Rohstoffwirtschaft entwickelt. Link zum Original
  38. Abfälle sollen ökonomisch und ökologisch effizient genutzt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Entstandene Abfälle sollen ökonomisch und ökologisch effizient genutzt, gleichzeitig soll eine sichere Entsorgung gewährleistet werden. Link zum Original
  39. Eine sichere Abfallentsorgung wird gewährleistet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Entstandene Abfälle sollen ökonomisch und ökologisch effizient genutzt, gleichzeitig soll eine sichere Entsorgung gewährleistet werden. Link zum Original
  40. Innovative Recyclingtechnologien und ihre Markteinführung in Pilotprojekten werden unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalitionspartner werden die Entwicklung von innovativen Recyclingtechn ologien und deren Markteinführung in Pilotprojekten unterstützen. Link zum Original
  41. Die getrennte Erfassung von Bioabfall wird vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die getrennte Erfassung des Bioabfalls soll vorangetrieben werden. Link zum Original
  42. Imkerei, Jagd, Angelfischerei und Kleingartenwesen werden weiterhin unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Imkerei, die Jagd, die Angelfischerei und das Kleingartenwesen sind ökologisch wertvolle Formen der Naturnutzung, welche durch die Koalition weiterhin unterstützt werden. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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