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Vertrag und Programme

SPD NI, Wahlprogramm 2022: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „Fortschritt, der alle mitnimmt“ (Wahlprogramm 2022 der SPD), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Sicher in Zeiten des Wandels“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Wahlprogramm 2022 der SPD, nicht aus dem Vertrag. 290 von 1.247 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung4
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte41
  1. Die Präsenz der Polizei vor Ort wird ausgebaut.
  2. Bei der Polizei wird ortsunabhängiges Arbeiten ermöglicht, auch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  3. Diensthandys werden flächendeckend für die Polizei angeschafft.
  4. Ein neues Freisetzungsprogramm mit besseren Perspektiven für Tarifbeschäftigte entlastet den Polizeivollzug.
  5. Polizeidienststellen gelten als Grundinfrastruktur der öffentlichen Daseinsvorsorge.
  6. Die Polizei erhält neue Hubschrauber.
  7. Die Polizei beschafft ein modernes Küstenboot.
  8. Die Polizei erhält neue Funkstreifenwagen.
  9. Ermittlerinnen und Ermittler gegen Kinderpornografie erhalten eine Erschwerniszulage von bis zu 300 Euro monatlich.
  10. Ermittlerinnen und Ermittlern gegen Kinderpornografie werden verpflichtend psychosoziale Unterstützungsangebote gemacht.
  11. Die länderübergreifende und vernetzte Zusammenarbeit der Polizei wird intensiviert.
  12. Die Ressourcen und Kompetenzen von Europol werden deutlich ausgeweitet.
  13. Die Dienstunfallfürsorge wird modernisiert.
  14. Mit Gewerkschaften und Personalvertretungen wird eine Arbeitsgruppe zu Verbesserungsbedarfen, besonders bei Pandemie und psychischen Belastungen, eingerichtet.
  15. Die besondere Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte nach § 109 Absatz 1 NBG bleibt unverändert.
  16. Die interkulturellen Kompetenzen der Polizei werden gestärkt.
  17. Imagekampagnen für Feuerwehr und Hilfsorganisationen werden fortgesetzt.
  18. Ein Anerkennungssystem zur Motivation und Bindung ehrenamtlicher Helfender wird eingeführt.
  19. In Gerichten und Justizbehörden finden flächendeckend Einlasskontrollen statt.
  20. Der Zuständigkeitsstreitwert zwischen Amts- und Landgerichten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird auf 7.500 Euro erhöht.
  21. Der Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte wird mit ausreichenden Mitteln und Personal abgesichert.
  22. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird personell und sachlich auskömmlich ausgestattet.
  23. Homeoffice in der Justiz wird ausgebaut.
  24. Die Beschäftigten der Justiz werden weiter mit Notebooks ausgestattet.
  25. Bei Staatsanwaltschaften und Gerichten werden LSBTIQ-Ansprechpersonen benannt.
  26. Der Anwendungsbereich der Musterfeststellungsklage wird erweitert.
  27. Das Verfahren der Musterfeststellungsklage wird vereinfacht.
  28. Im Strafrecht besteht Handlungsbedarf bei sexualisierter Gewalt und Kinderpornografie.
  29. Im Strafrecht besteht Handlungsbedarf bei Terrorismus sowie politischem und religiösem Extremismus.
  30. Die Vernetzung der spezialisierten Strafverfolgung mit anderen staatlichen Stellen wird institutionell sichergestellt.
  31. Die Rechtsdurchsetzung in Messengerdiensten, sozialen Netzwerken und digitalen Medien wird gestärkt.
  32. Die Angebote für Opfer werden stärker vernetzt und leichter zugänglich gemacht.
  33. Im Justizvollzug werden attraktive Arbeitsbedingungen geschaffen.
  34. Die Fort- und Weiterbildung im Justizvollzug wird gestärkt.
  35. Beschäftigte im Wechselschichtdienst werden mit anderen Beschäftigtengruppen gleichbehandelt.
  36. Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus gelten als derzeit größte Bedrohungen der Demokratie.
  37. Das Pilotprojekt „Gaming-Zentrum“ zur Extremismusprävention wird unterstützt.
  38. Im Gaming-Zentrum wird virtuelles Sicherheitstraining angeboten.
  39. Die Polizei wird für Alltagsrassismus und Alltagsantisemitismus sensibilisiert, um Hass und Hetze häufiger zu entdecken.
  40. Die Grundsätze der Strafzumessung in § 46 StGB werden um politisch motivierte oder ideologische Hasskriminalität ergänzt.
  41. Hasskriminalität wird in Niedersachsen umfassend statistisch erfasst.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit5
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie17
  1. Unternehmen aus Mittelstand und Handwerk werden dabei unterstützt, näher an Hochschulen und wissenschaftliche Institute heranzurücken.
  2. Die Förderinstrumente werden gemeinsam mit Industrie und Handwerk evaluiert.
  3. Es wird offensiv für das Handwerk geworben und seine öffentliche Wahrnehmung gestärkt.
  4. Die niedersächsische Automobilindustrie soll weltweit führend bleiben.
  5. Der Strategiedialog Automobilwirtschaft wird zu einer Dialogplattform über automobile Cluster weiterentwickelt.
  6. Potenziale entlang der automobilen Wertschöpfungskette wie Chip-Design, Software und Batteriezellproduktion werden im Land identifiziert, aufgebaut und erhalten.
  7. Wegfallende Arbeitsplätze in der Verbrennerfertigung werden durch neue Arbeitsplätze in der Fertigung von Komponenten für die Elektromobilität ersetzt.
  8. Es werden Voraussetzungen für weitere Standorte der Batteriezellfertigung geschaffen.
  9. Das Handwerk behält auch künftig Zugang zu innerstädtischen Lagen.
  10. Die Umstellung auf grünen Stahl erfolgt zügig.
  11. Investitionen in grünen Stahl werden staatlich mitfinanziert.
  12. Ein mindestens europaweites Grünstahllabel wird eingeführt.
  13. Die Abschlussprämien für die Meisterprüfung werden fortgesetzt.
  14. Die Gründungsstipendien werden auf zehn Monate verlängert.
  15. Die Vielfalt und Dezentralität des Handwerks wird für den Wirtschaftsstandort genutzt und ausgebaut.
  16. Das Handwerk wird in Innovationspartnerschaften mit der Wohnungswirtschaft eingebunden.
  17. In Quartierskonzepten wird das Handwerk als Umsetzer von Bau- und Effizienzmaßnahmen und als Energienutzer berücksichtigt.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung23
  1. Die Deckung des Fachkräftebedarfs gilt auch als Aufgabe der Politik.
  2. Leiharbeit soll stärker reguliert werden.
  3. Missbrauch von Werkverträgen soll bekämpft werden.
  4. Arbeitsschutz gilt auch im Homeoffice vollumfänglich, und das Recht auf Feierabend ist zu wahren.
  5. Eine Doppelbelastung von Unternehmen durch betrieblichen und häuslichen Arbeitsplatz wird vermieden oder steuerlich ausgeglichen.
  6. Die Sozialpartner werden bei Arbeitszeitverkürzungen auch künftig unterstützt.
  7. Technologieberatung für Betriebs- und Personalräte wird gefördert.
  8. Plattformarbeit erhält faire Regeln.
  9. Plattformen, die Beschäftigte fälschlich als selbstständig einstufen, Arbeitsstandards aushöhlen und Beschäftigte ausbeuten, werden bekämpft.
  10. Für den Einsatz von KI in der Arbeitswelt werden Verfahren zur Folgenabschätzung im Betrieb eingeführt.
  11. Es werden Regelungen geschaffen, die dem Schutzbedürfnis der Beschäftigten und der kollektiven Interessenvertretung beim KI-Einsatz gerecht werden.
  12. Beschäftigte werden eingebunden, bevor KI-Systeme in ihrem Arbeitsbereich eingesetzt werden.
  13. Die Reintegration in den Arbeitsmarkt nach gesundheitlichen und strukturellen Folgen der Pandemie soll flächendeckend gewährleistet werden.
  14. Die Arbeitsbedingungen in sozialen Berufen werden verbessert.
  15. Mehr Teilzeitarbeitsplätze in Medizin, Pflege und Sozialarbeit werden geschaffen, um Familie und Beruf vereinbar zu machen.
  16. Die Strukturen der Wohlfahrtsverbände werden stabilisiert.
  17. Die Finanzierung der Wohlfahrtsverbände wird verstetigt.
  18. Flexiblere Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf werden geprüft.
  19. Minijobs werden begrenzt.
  20. Geringqualifizierte werden gefördert, um Geringverdienst und Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
  21. Die Kommunen werden bei der Grundversorgung obdachloser Menschen gestärkt, um Angebote wie Straßenambulanzen zu verbessern.
  22. Tagesaufenthalte, Mahlzeiten, Kleidung und Zugang zu sanitären Anlagen für Obdachlose werden abgesichert.
  23. Wo Räumlichkeiten vorhanden sind, werden zeitnah Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen8
Gesundheit und Pflege16
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft52
  1. Die ehrenamtliche Arbeit in Tierheimen wird unterstützt.
  2. Arbeitgeber werden für die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern sensibilisiert.
  3. eSportlerinnen und eSportler werden bei der Ausübung ihres Sports unterstützt.
  4. In den Kommunen wird ein starker gesellschaftlicher Zusammenhalt angestrebt.
  5. Mit gezielten Maßnahmen wird ein breiteres gesellschaftliches Verständnis für queere Themen gefördert.
  6. Vorhandene Netzwerkstrukturen in den Kommunen werden in die Familienarbeit eingebunden.
  7. Landesweit werden Ombudsstellen für Betroffene und Hilfesuchende eingerichtet und in der Kinder- und Jugendhilfe verankert.
  8. Die Förderung der Jugendverbände wird fortgesetzt.
  9. Eine Kampagne „Gewaltfreie Erziehung“ wird gestartet.
  10. Eine Sensibilisierungsoffensive „Kinderschutz geht uns alle an!“ wird gestartet.
  11. Gewaltberatungsstellen werden flächendeckend ausgebaut.
  12. Gewaltberatungsstellen werden mit Jugendhäusern vernetzt.
  13. Mobiles Arbeiten und Homeoffice sollen geschlechtergerecht gestaltet werden, um eine Überlastung von Frauen zu vermeiden.
  14. In den Behörden wird ein verbindlicher Gleichstellungsplan eingeführt.
  15. Die Behördenleitung wird direkt für die Umsetzung des Gleichstellungsplans verantwortlich.
  16. Bei Nichterreichen des Gleichstellungsplans werden Sanktionen vorgesehen.
  17. Die Beteiligung von Frauen an Führungsaufgaben in der Landesverwaltung wird evaluiert und überwacht.
  18. Bei der Beurteilung für höhere Dienstaufgaben werden Sorgeaufgaben angemessen berücksichtigt.
  19. Bei Änderungen in Städtebau, Wohnungsbau und Mobilität wird die Sicht von Frauen durch Partizipationsmöglichkeiten eingebracht.
  20. Prävention und Beratung in der Kinder- und Jugendarbeit werden gestärkt, damit extremistisches und antisemitisches Gedankengut nicht schon im Kindesalter Fuß fasst.
  21. Streetworker werden künftig leicht auffindbar und barrierefrei auch auf virtuellen Plattformen tätig.
  22. Eine Sensibilisierung der Bevölkerung für Alltagsrassismus und Alltagsantisemitismus wird vorangetrieben.
  23. Schutz und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements haben zentrale Bedeutung.
  24. In der Staatskanzlei wird eine neue Service- und Koordinierungsstelle für das Ehrenamt eingerichtet.
  25. Die Freiwilligenagenturen werden weiter ausgebaut.
  26. Der FreiwilligenServer wird zu einem „MitmachPortal“ weiterentwickelt.
  27. Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten Zugang zu besseren Leistungen.
  28. Vergünstigungen und Freifahrten im ÖPNV für Inhaber der Ehrenamtskarte werden geprüft.
  29. Förderprogramme wie „Frau.Macht.Demokratie“ werden fortgesetzt.
  30. Eine gezielte mehrsprachige Kampagne soll mehr Menschen mit Migrationsgeschichte für ein Ehrenamt gewinnen.
  31. Minderheiten bereichern und stärken die Gesellschaft.
  32. Für Träger von Freiwilligendiensten werden landeseinheitliche Qualitätsstandards eingeführt.
  33. Das Land fordert von der Privatwirtschaft verstärkt mehr Barrierefreiheit ein.
  34. Bei der Fortschreibung der Inklusionspläne werden neben den Verbänden auch Betroffene selbst einbezogen.
  35. Notwendige Unterstützungsangebote wie Gebärdensprachdolmetschung und Assistenzleistungen werden bereitgestellt.
  36. Die Sozialraumorientierung wird in allen Angeboten der Eingliederungshilfe umgesetzt.
  37. Ambulante und mobile Angebote der Eingliederungshilfe werden unterstützt und gefördert.
  38. Die gesellschaftliche und rechtliche Gleichstellung und Sichtbarkeit der LSBTIQ*-Community wird vorangebracht.
  39. Ein breiteres gesellschaftliches Verständnis für queere Themen wird gefördert.
  40. Bestehende queere Zentren werden erhalten.
  41. Die Gründung neuer queerer Zentren wird unterstützt.
  42. Der niedersächsische Olympiastützpunkt für den Spitzensport wird erhalten.
  43. Die Bewegungsfreude von Kindern und Jugendlichen und die sozialen Teilhabechancen in Sportvereinen werden gefördert.
  44. Das Land unterstützt Sport- und Bewegungs-Camps von Vereinen.
  45. Das Land unterstützt Projekte von Sportvereinen zur Mitgliederrückgewinnung.
  46. Der barrierefreie Ausbau der Sportstätten in Niedersachsen wird vorangetrieben.
  47. Anerkennung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung sollen langfristig sichtbarer Teil von Sport und Gesellschaft werden.
  48. Toleranz und Akzeptanz sexueller, ethnischer und geschlechtlicher Vielfalt im Sport werden gefördert.
  49. Projekte zur Aufklärung und Sensibilisierung von Akteuren im niedersächsischen Breitensport werden weiter unterstützt.
  50. Die finanziellen Mittel zur Integration von Migrantinnen und Migranten im Sport werden erhöht.
  51. Die finanziellen Mittel zur Integration von Menschen mit Behinderung im Sport werden erhöht.
  52. Regionale Inklusionsprojekte im Sport und inklusive Ligen wie die Behinderten-Fußballliga oder Rollstuhlbasketball werden als Leuchtturmprojekte gestärkt.
Bildung, Wissenschaft und Forschung38
  1. Schulische Ausbildung wird gebührenfrei gemacht.
  2. Lehrkräfte und ausbildende Betriebe werden besser miteinander vernetzt.
  3. Die Hochschulen werden für die berufliche Weiterbildung mobilisiert.
  4. Kinder und Jugendliche aller Schulformen sollen fit für den Konsumalltag gemacht werden.
  5. Kitas werden als Bildungseinrichtungen verstanden.
  6. Die Rollenklarheit im Rahmen von Multiprofessionalität an Schulen soll bestimmt werden.
  7. Persönliche und systemische Assistenz gelten als wichtige Bausteine der inklusiven Schule.
  8. Alle Schülerinnen und Schüler sollen am Ende der vierten Klasse die von der Kultusministerkonferenz vorgegebenen Mindestkenntnisse in Mathematik und Deutsch haben.
  9. Lesen, Schreiben und Rechnen an Grundschulen werden durch mehr Unterstützung gestärkt.
  10. Der Besuch der Ganztagsschule ist nicht verpflichtend, aber jedes Kind soll auf Elternwunsch die Chance dazu haben.
  11. Die Tablets werden nach mehrjähriger Nutzung durch neue Geräte ersetzt.
  12. Der Breitbandausbau an Schulen wird weiter gefördert.
  13. Mentoringprogramme an Schulen und Hochschulen werden geschaffen und unterstützt, um individuelle Talente zu fördern.
  14. Soziales Lernen wird durch mehr Projektarbeit an Schulen gestärkt.
  15. Alle Schulformen werden gleichgestellt.
  16. Die Gesamtschule gehört in allen Varianten zum gleichberechtigten staatlichen Regelschulwesen.
  17. Die Unterschiede zwischen Lehrkräften verschiedener Schularten werden beendet.
  18. Stipendienprogramme für Lehramts-Mangelfächer, besonders im MINT-Bereich, werden eingeführt.
  19. Jede Lehrkraft soll mindestens eine Fortbildung pro Schuljahr wahrnehmen.
  20. Die Arbeitsbedingungen pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen werden verbessert.
  21. Berufliche Weiterbildungen pädagogischer Mitarbeiter sollen unterstützt werden.
  22. Für Pflichtpraktika wird der Mindestlohn eingeführt.
  23. Die Zahl der Studierenden in Niedersachsen wird weiterhin sehr hoch gehalten.
  24. Die wissenschaftliche Nachwuchsförderung wird unter Gleichstellungsgesichtspunkten neu justiert.
  25. Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung in Hannover wird zu einem nationalen Zentrum für Hochschulentwicklung ausgebaut.
  26. Regionale Innovationsräume zwischen Hochschulen, Gesellschaft und Wirtschaft werden entwickelt und ausgebaut.
  27. Die Hochschulen sollen zum Anziehungspunkt für die nächste Generation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern werden.
  28. Das Forschungszentrum L3S der Leibniz Universität Hannover wird dauerhaft gefördert.
  29. Die Zahl der Exzellenzcluster in Niedersachsen wird erhöht.
  30. Die Klimafolgenforschung wird ausgebaut.
  31. Es wird mehr in Forschung zu Biomedizin und Biotechnologie investiert.
  32. Gesellschaftliche Megatrends wie Migration, Demokratie, Zusammenhalt und Bildung werden erforscht.
  33. Es wird in die Universitätsgebäude investiert.
  34. Das lebensbegleitende Lernen wird als vierte Säule des Bildungssystems anerkannt.
  35. Angebote der politischen Bildung werden digital, intuitiv und zugänglich gestaltet.
  36. Bereits in den Grundschulen wird Prävention gegen Extremismus und Antisemitismus betrieben.
  37. Die Plätze für ein duales Studium „Soziale Arbeit“ an staatlichen Hochschulen werden ausgebaut.
  38. Studierende erhalten finanzielle Unterstützung, um auch ein Studium an privaten Hochschulen zu ermöglichen.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung11
Verkehr und Infrastruktur18
  1. Niedersachsen soll Innovationsführer beim automatisierten und vernetzten Fahren werden.
  2. Mit dem Testfeld Niedersachsen für automatisierte und vernetzte Mobilität werden Wirtschaft und Wissenschaft unterstützt und der fachliche Austausch gefördert.
  3. Perspektivisch wird ein „Hausanschluss Mobilität“ geschaffen.
  4. Die Bahninfrastruktur wird so gestaltet, dass bauliche Barrieren für Reisende überwunden werden.
  5. In der Fahrgastkommunikation wird das Zwei-Sinne-Prinzip umfassend angewendet.
  6. Ein Rahmengesetz ermöglicht Landkreisen und Kommunen, Abgaben zur Finanzierung eines fahrscheinfreien Nahverkehrs zu erheben.
  7. Es werden bessere Konzepte für einen effizienteren Lieferverkehr entwickelt.
  8. Es wird eine landesweit einheitliche digitale Möglichkeit zum Fahrscheinkauf geschaffen.
  9. Zur Schonung von Natur und Landschaft werden vorhandene Trassen infrastrukturell und technisch ertüchtigt.
  10. Von Bahnbaumaßnahmen betroffene Kommunen erhalten besseren Lärmschutz, städtebauliche Begleitplanung und bessere Nahverkehrsverbindungen.
  11. Der Bund trägt die Kosten für Anpassungen im Nahverkehr, die durch den Deutschlandtakt nötig werden.
  12. Die A 20 wird über Elbe und Weser weitergeplant und weitergebaut.
  13. Die A 26 wird bis Hamburg weitergeplant und weitergebaut.
  14. Die A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg wird weitergeplant und weitergebaut.
  15. Die Unterweservertiefung bis Brake wird vorrangig und möglichst schnell umgesetzt.
  16. Die Ertüchtigung der Seeschleuse und ein dritter Großschiffsliegeplatz in Emden werden finanziell abgesichert.
  17. Die Logistikzone am JadeWeserPort wird ausgeweitet.
  18. Die Planungen für eine zweite Ausbaustufe des JadeWeserPorts werden vorangetrieben.
Energie9
Klima, Umwelt und Naturschutz5
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum5
Digitalisierung, Daten und Technologie23
  1. Bis 2025 werden alle Haushalte in Niedersachsen mit einem Gigabit-Netzanschluss versorgt.
  2. Mangelnde Wirtschaftlichkeit wird nicht länger als Grund für verfehlte Ausbauziele bei der digitalen Infrastruktur akzeptiert.
  3. Mit Kommunen und Anbietern wird ein Mapping mit konkreten Lösungen für Gebiete ohne realistische privatwirtschaftliche Ausbauperspektive erarbeitet.
  4. Netzbetreiber, die auch in ländlichen Regionen ausbauen, werden belohnt.
  5. Ineffizienter Doppelausbau von Netzen in lukrativen Gebieten wird unterbunden.
  6. Niedersachsen strebt bei der Entwicklung des Mobilfunkstandards 6G eine Vorreiterrolle an.
  7. Bei der bundesweiten Frequenzvergabe sollen Anbieter den Zuschlag erhalten, wenn sie die Versorgung in der Fläche priorisieren.
  8. Digitale Barrierefreiheit wird Kriterium bei allen Digitalisierungsprojekten.
  9. Es werden Ansprechpartner geschaffen, die Bürgerinnen und Bürgern bei digitalen Hindernissen helfen.
  10. Ein Digitalzwang wird abgelehnt.
  11. Das Cybersicherheitszentrum arbeitet enger mit dem BSI, der mittelbaren Landesverwaltung und den Kommunen zusammen.
  12. Der Zustand öffentlicher IT-Systeme wird grundsätzlich erhoben.
  13. Mit Modellprojekten in Einbeck, Geestland, Hannover, Hildesheim und dem Landkreis Hameln-Pyrmont werden digitale Lösungen für städtische und regionale Herausforderungen erarbeitet.
  14. Erfahrungen aus den Smart-City-Modellprojekten werden möglichst schnell in die Fläche übertragen.
  15. Das Zentrum für digitale Innovationen Niedersachsen wird weiter ausgebaut.
  16. Für die Begleitung von Digitalisierungsprozessen wird bestes Fachpersonal nach Niedersachsen geholt.
  17. Gegen die bewusste Verbreitung von Falschinformationen im Netz wird vorgegangen und ihre Reichweite begrenzt.
  18. Virtuelle Scouts werden eingestellt, die beim Umgang mit Falschinformationen im Netz helfen.
  19. Internetprovider werden im Zusammenhang mit Hass und Hetze in die Verantwortung genommen.
  20. Dem Datenschutz kommt bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens besondere Bedeutung zu.
  21. Digitale Beratungsleistungen in der Sozialwirtschaft werden weiter ausgebaut.
  22. Für digitale Beratungsleistungen wird ein Refinanzierungsmodell entwickelt.
  23. Technische Ausstattung der Beratungsstellen und technisches Know-how der Mitarbeitenden werden gefördert.
Europa, Euro und europäische Institutionen1
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung12
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung2

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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