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Vertrag und Programme

Grüne NW, Grundsatzprogramm 2020: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „„... zu achten und zu schützen ...“ Veränderung schafft Halt. Grundsatzprogramm“ (Grundsatzprogramm 2020 der Grünen), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Grundsatzprogramm 2020 der Grünen, nicht aus dem Vertrag. 651 von 1.365 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung19
  1. Ein zu starker Einfluss bestimmter Gruppen und ökonomischer Interessen auf die Politik soll eingegrenzt werden.
  2. Politik soll bessere Regeln schaffen, statt auf bessere Menschen zu setzen.
  3. Grundinfrastrukturen der Sicherheit, des Rechts, der Mobilität und der Verwaltung sollen in öffentlicher Hand sein.
  4. Regulierung soll sich an gesellschaftlichen Zielen orientieren.
  5. Politik soll sich an nachprüfbaren Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren, ohne durch Wissenschaft ersetzt zu werden.
  6. Daseinsvorsorge, Beseitigung von Armut und Diskriminierung, Zugang zu Bildung und Meinungsbildung sowie Zeit für politische Beteiligung gehören zu einer freiheitlichen Demokratie.
  7. Europäische und globale Auswirkungen werden in demokratischen Entscheidungsprozessen stets berücksichtigt.
  8. Friedlicher Protest und gewaltfreier ziviler Ungehorsam gelten als legitime Mittel in einer Demokratie.
  9. Für Regierungsmitglieder gelten Karenzzeiten.
  10. Eine unabhängige europäische Kontrollbehörde für Lobbyismus und Einflussnahme wird geschaffen.
  11. Korruption wird entschieden verfolgt.
  12. Wer dauerhaft in Deutschland lebt, soll gleichberechtigt an Wahlen, Abstimmungen und anderen demokratischen Prozessen teilnehmen können.
  13. Niemand soll aus organisatorischen Gründen auf ein politisches Mandat verzichten müssen.
  14. Abgeordnete sollen unabhängig sein und starke Kontrollrechte gegenüber der Regierung haben.
  15. Parteien sollen auskömmlich finanziert sein.
  16. Spenden an Parteien werden mit einer jährlichen Obergrenze versehen.
  17. Für Parteiensponsoring gelten strengere Regeln.
  18. Regierung und Parlament müssen sich mit den Ergebnissen von Bürgerräten auseinandersetzen, ohne ihnen folgen zu müssen.
  19. Die öffentliche Verwaltung soll gegenüber finanzstarken Interessen von Konzernen und Banken auf Augenhöhe agieren können.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte28
  1. Freie Entfaltung und Teilhabe erfordern Sicherheit und Schutz vor Gewalt und Kriminalität.
  2. Die Sicherheit von Jüdinnen und Juden und jüdischen Einrichtungen wird gewährleistet.
  3. Schwangerschaftsabbrüche werden aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.
  4. Der freie und gleiche Zugang zum Recht wird für alle gewährleistet.
  5. Meinungsfreiheit ist unverzichtbar für die Demokratie.
  6. Das bewusste Verbreiten von Falschinformationen ist nicht grundrechtlich geschützt.
  7. Information, Teilhabe, Schutz vor Armut und sachliche Debatten sollen das Sicherheitsgefühl mit der objektiven Sicherheitslage in Einklang bringen.
  8. Die Anwaltschaft soll als Organ der Rechtspflege respektiert, ihr Vertrauensverhältnis zu Mandanten gewahrt und ihre freie Berufsausübung gewährleistet werden.
  9. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Machtverhältnisse sollen sich nicht im Rechtssystem fortsetzen.
  10. Der kollektive Rechtsschutz soll ermöglicht werden.
  11. Verbraucher, Produzenten und kleinere Unternehmen sollen rechtlich wirksam gegen wirtschaftliche Übermacht geschützt werden.
  12. Der private Besitz tödlicher Schusswaffen soll mit Ausnahme von Jägern beendet werden.
  13. Illegaler Waffenbesitz soll geahndet werden.
  14. Die Unterlagen zu rassistischen, antisemitischen und terroristischen Taten sollen unabhängig und zentral gesichert und aufgearbeitet werden.
  15. Der Staat soll jede Form von Terror und Fundamentalismus abwehren können.
  16. Die Verfassungsschutzbehörden sollen institutionell neu aufgestellt werden.
  17. Nachrichtendienstliche Mittel sollen nur eingesetzt werden, soweit sie zur Gefahrenerkennung und Spionageabwehr unerlässlich sind.
  18. Polizeiliches Handeln gilt nicht als Ersatz für gesellschaftliche Problemlösungen.
  19. Die Sicherheitsarchitektur soll für bessere Koordination und klare Verantwortlichkeiten umgebaut werden.
  20. Privacy by Design, Transparenz und effektiver Rechtsschutz sollen die Rechte der Bürger sichern.
  21. Anlasslose Massendatenspeicherungen werden abgelehnt.
  22. Ein Europäisches Kriminalamt soll geschaffen werden.
  23. Für die föderale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden sollen einheitliche Standards für gemeinsame Ermittlungen geschaffen werden.
  24. Bei vernetzten europäischen Datenbanken sollen hohe Datenschutzstandards gelten und der grenzüberschreitende Rechtsschutz verbessert werden.
  25. Asylrechtliche Maßnahmen gelten nicht als Alternative zu strafrechtlichen Verurteilungen und deren Vollzug.
  26. Strafvollzug und Sanktionensystem sollen auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt werden.
  27. Manipulation demokratischer Willensbildung soll rechtsstaatlich über Ländergrenzen hinweg verfolgt werden.
  28. Für die Rechtsdurchsetzung bei digital verübten Straftaten sollen mehr Fachexpertise und Personal bereitgestellt werden.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit38
  1. Die Staatsangehörigkeit stellt ein dauerhaftes Band rechtlicher Gleichheit, Teilhabe und Zugehörigkeit sicher.
  2. Die doppelte Staatsangehörigkeit wird ermöglicht.
  3. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt im Inland erworben, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
  4. Die Staatsangehörigkeit darf nicht einfach entzogen werden.
  5. Die Möglichkeit zu migrieren oder in der Heimat zu bleiben, soll nicht das Privileg weniger Menschen sein.
  6. Es werden Grundlagen geschaffen, um globale Abschottung zu beenden.
  7. Migration wird durch globale Regelungen gestaltet.
  8. Internationale Vereinbarungen wie der Globale Pakt für Migration werden rechtebasiert weiterentwickelt.
  9. Der gleichberechtigte Anspruch von Migrantinnen und Migranten auf Durchsetzung ihrer Rechte wird national und europäisch verbindlich umgesetzt.
  10. Es werden sichere Zugangswege für Einwanderung geschaffen.
  11. Ein Einwanderungsgesetz mit fairen und diskriminierungsfreien Kriterien wird geschaffen.
  12. Die Einwanderungsregeln sichern ein Recht auf Familienleben.
  13. Ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht ermöglicht mehrere Staatsangehörigkeiten.
  14. Die Genfer Flüchtlingskonvention gilt universell und uneingeschränkt für alle Geflüchteten.
  15. Das individuelle Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet.
  16. Die Einstufung von Ländern als sichere Dritt- oder Herkunftsstaaten wird abgelehnt.
  17. Asylverfahren werden rechtssicher, schnell, fair und unvoreingenommen gestaltet.
  18. Der internationale Umgang mit Geflüchteten wird im Sinne des Globalen Pakts für Flüchtlinge rechtebasiert weiterentwickelt.
  19. Menschen in Seenot werden gerettet und an einen sicheren Ort gebracht.
  20. Staaten koordinieren und organisieren Rettungen von Menschen in Not.
  21. Es wird ein gemeinsames EU-Seenotrettungssystem geschaffen.
  22. Wer sich an Land oder auf See für Menschenrechte einsetzt, wird unterstützt und nicht kriminalisiert.
  23. Menschen, die durch Klimafolgen ihre Heimat verlieren, erhalten Möglichkeiten zur würdevollen, selbstbestimmten und sicheren Migration.
  24. Klimavertriebene erhalten perspektivisch einen völkerrechtlichen Schutzstatus.
  25. Hauptverursacherstaaten von Treibhausgasen beteiligen sich an der Schaffung sicherer Migrationswege.
  26. Duldungen sollen nur die Ausnahme sein.
  27. Haft zur Durchsetzung der Ausreise ohne begangenes Verbrechen gilt als massiver Eingriff in das Freiheitsrecht.
  28. Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete finden nicht statt.
  29. Asylverfahren in der EU sind rechtsstaatlich, zügig und geordnet.
  30. Der Zugang zu individuellen Asylverfahren wird in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet.
  31. Eine Abschottungspolitik wird abgelehnt.
  32. Die EU-Außengrenzen werden rechtsstaatlich und europäisch kontrolliert.
  33. Eine eigene EU-Asylbehörde übernimmt die zuverlässige Registrierung und erste Überprüfung von Schutzsuchenden.
  34. Ein einheitliches EU-Asylsystem verteilt die Verantwortung fair zwischen den Mitgliedstaaten.
  35. An den Grenzen werden Menschenrechte geschützt und es besteht eine Möglichkeit zur Einreise.
  36. Jede schutzsuchende Person erhält ein rechtsstaatliches Verfahren mit individueller Prüfung.
  37. Es gibt ein gemeinsames EU-Asylrecht mit hohen Standards.
  38. Kooperationen mit Drittstaaten dürfen die Flucht und die Schutzsuche in Deutschland und Europa nicht erschweren.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie75
  1. Wohlstand wird im Sinne von Klimaneutralität, Vorsorge, Gerechtigkeit und globaler Verantwortung neu definiert und die Politik darauf ausgerichtet.
  2. Gemeinsame Regeln sollen die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern schützen.
  3. Wirtschaftliche Freiheit umfasst eine sozial verpflichtete Eigentumsfreiheit.
  4. Die Wirtschaft soll den Menschen und dem Gemeinwohl dienen.
  5. Eine Konzentration ökonomischer Macht bei Wenigen soll vermieden werden.
  6. Nicht Wirtschaftswachstum an sich, sondern die mit Wachstumszwängen verbundene Übernutzung von Ressourcen und Ausbeutung von Arbeitskraft wird als Problem gesehen.
  7. Die Wirtschaftssysteme sollen auf wissenschaftlicher Basis so ausgerichtet werden, dass sie auch innerhalb der planetaren Grenzen stabil bleiben.
  8. Wohlstand soll nicht allein als materieller Reichtum, sondern als Lebensqualität verstanden werden.
  9. Ein umfassender Wohlstandsindikator soll ökologische, soziale und qualitative Merkmale erfassen.
  10. Der Green New Deal soll für sozialen Ausgleich sorgen und eine geschlechtergerechte Gesellschaft fördern.
  11. Freies Handeln, fairer Wettbewerb, gesellschaftliche Kooperation und vielfältiges Wirtschaften werden als Quelle nachhaltigen Wohlstands gesehen.
  12. Unregulierte Märkte werden als zukunftsblind, krisenanfällig und demokratiegefährdend abgelehnt.
  13. Der Staat soll die Durchsetzung von Verbraucherrechten sicherstellen.
  14. Märkte sollen so gestaltet sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor Missbrauch geschützt sind und selbstbestimmt entscheiden können.
  15. Der Staat soll einen klaren Rechtsrahmen für Wirtschaft und Wettbewerb setzen.
  16. Eine Wirtschaft des Teilens soll gefördert werden.
  17. Initiativen, die mit kooperativen und solidarischen Formen des Wirtschaftens experimentieren, sollen unterstützt werden.
  18. Das Primat der Politik gegenüber Wirtschaft und Kapital soll neu begründet und durchgesetzt werden.
  19. Im Wettbewerb soll erfolgreich sein, wer übergeordnete gesellschaftliche Ziele befördert.
  20. Preise sollen die ökologische und soziale Wahrheit abbilden.
  21. Die Wirtschaftspolitik soll sich an einem neuen Wohlstandsmaß und einer neuen Form der Wirtschaftsberichterstattung orientieren.
  22. Die neue Wirtschaftsberichterstattung soll neben ökonomischen auch ökologische und soziale Entwicklungen sowie unbezahlte Sorgearbeit berücksichtigen.
  23. Unternehmen sollen moderne Infrastruktur, gut ausgebildete Fachkräfte, gute Finanzierungsbedingungen, eine funktionierende Verwaltung und Rechtssicherheit vorfinden.
  24. Machtstellungen und Monopole sollen verhindert und aufgebrochen werden.
  25. Politik soll Bereiche der Gesellschaft festlegen, die nicht von Märkten dominiert werden sollen.
  26. Unternehmensbeteiligungen, Direktinvestitionen, Marktzutritte und öffentliche Auftragsvergabe sollen auf Basis von Standards und Gegenseitigkeit erfolgen.
  27. Außereuropäische Unternehmensübernahmen sollen wenn nötig untersagt werden.
  28. Kritische Infrastruktur und Schlüsselindustrien sollen geschützt werden.
  29. Der Staat soll wirtschaftspolitisch mehr tun, als nur einen Rahmen zu setzen.
  30. Unternehmerinnen und Unternehmer sollen nicht zwischen wirtschaftlichem Erfolg und sozialer und ökologischer Ausrichtung wählen müssen.
  31. Die Finanzberichterstattung von Unternehmen soll um Langfristziele ergänzt werden.
  32. Verbindliche Indikatoren einer gemeinwohlorientierten Bilanzierung sollen die sozialen und ökologischen Auswirkungen von Unternehmen messen.
  33. Soziale, ökologische und kulturelle Belastungen durch Reisen sollen mit den Gegebenheiten vor Ort vereinbar sein oder kompensiert werden.
  34. Europa soll ausreichend eigene Produktions- und Entwicklungskapazitäten für systemrelevante Produkte wie Medikamente und Technik der kritischen Infrastruktur haben.
  35. Regionalisierung in kritischen Bereichen und globale Kooperation sollen verbunden werden.
  36. Das Recht auf Eigentum wird als Grundlage einer freiheitlichen Gesellschaft und der Marktwirtschaft bejaht.
  37. Es sollen neue Formen gemeinwohlorientierten oder gemeinschaftlichen Eigentums und eine stärkere Gemeinwohlbindung entstehen.
  38. Genossenschaften und soziale Unternehmen werden als wichtiger Beitrag zu einer gemeinwohlorientierten Wirtschaft gesehen.
  39. Spekulation auf den Finanzmärkten soll eingedämmt werden.
  40. Banken sollen zu einem auf langfristige Finanzierung ausgerichteten „boring banking“ zurückkehren.
  41. Das Einlagen- und Kreditgeschäft soll vom Investmentbanking getrennt werden (Trennbankensystem).
  42. Der Finanzmarkt soll sich an der Finanzierung des Gemeinwohls beteiligen.
  43. Keine Bank oder Versicherung soll so groß sein, dass sie eine ganze Volkswirtschaft gefährden kann.
  44. Die Abwicklung von Banken und Versicherungen soll jederzeit ohne Rückgriff auf Steuermittel möglich sein.
  45. Banken und Versicherungen sollen eine gute Eigenkapitalausstattung haben.
  46. Für Banken und Versicherungen sollen wirksame Haftungsregeln gelten.
  47. Das Drei-Säulen-Bankwesen mit vielen kleinen, lokalen Banken wird als bewährt befürwortet.
  48. Der Finanzmarkt soll eine effektive Aufsicht und einfache, lückenlose Regeln erhalten, die für Banken, Hedgefonds, Fintechs und andere Finanzdienstleister gleichermaßen gelten.
  49. Kleine Banken ohne Gefahr für das Finanzsystem sollen weniger umfassend reguliert und beaufsichtigt werden als Großbanken.
  50. Anlagegelder sollen nicht mehr in die fossile Wirtschaft fließen.
  51. Anlegerinnen und Anleger sollen jederzeit erfahren können, welche ökologischen und sozialen Folgen ihre Investitionen haben.
  52. Die Exportüberschüsse Deutschlands sollen abgebaut werden.
  53. Eine weitere Privatisierung öffentlicher Unternehmen der Daseinsvorsorge wird abgelehnt.
  54. Marktkonzentrationen, aus denen weltweit agierende Konzerne mächtiger als Staaten hervorgehen, widersprechen dem Gedanken der Demokratie.
  55. Eine stärkere Beteiligung der Bevölkerung am Produktivvermögen, etwa durch Mitarbeiterbeteiligungen, soll mehr wirtschaftliche Mitgestaltung ermöglichen.
  56. Handel trägt zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele und des Pariser Klimaabkommens bei.
  57. Es wird ein globales Kartellrecht geschaffen.
  58. Der Vernetzungsgrad von Wirtschaftsakteuren wird transparent überwacht.
  59. Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen werden gesetzlich verankert und einklagbar gemacht.
  60. Bilaterale Handelsabkommen werden nur befürwortet, wenn sie transparent und demokratisch zustande kommen und sich am Gemeinwohl ausrichten.
  61. Daseinsvorsorge wie Bildung, Gesundheit, soziale Sicherheit und Wasser bleibt staatliche Aufgabe im öffentlichen Interesse.
  62. Sonderrechte und Sonderjustiz für Konzerne in Handelsabkommen werden ausgeschlossen.
  63. Handelsabkommen dürfen Staaten und die EU nicht daran hindern, höhere Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards festzulegen.
  64. Das europäische Vorsorgeprinzip wird in der Handelspolitik stets gewahrt.
  65. Überlebensnotwendige Lebens- und Arzneimittel werden auch im europäischen Binnenmarkt produziert, statt allein globalen Lieferketten überlassen zu werden.
  66. Die Ungleichgewichte im Welthandel und in der Eurozone werden abgebaut.
  67. Deutschland reduziert seinen Handelsbilanzüberschuss schrittweise durch öffentliche Investitionen, gute Löhne und Stärkung der Binnennachfrage.
  68. Sensible Infrastruktur wird vor Investitionen aus Drittstaaten geschützt.
  69. Ärmere Länder werden im Welthandel durch eine asymmetrische Zollpolitik gestärkt.
  70. Waren für den europäischen Markt müssen frei von ausbeuterischer Arbeit, Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit und Umweltzerstörung hergestellt werden.
  71. Unternehmerische Sorgfaltspflichten werden national und international gesetzlich verankert.
  72. Entlang der gesamten Lieferkette werden vollständige Transparenz und Sanktionsmöglichkeiten hergestellt.
  73. Alle internationalen Kapitalströme werden transparent gemacht.
  74. Nachhaltige internationale Direktinvestitionen werden als Teil der Außenwirtschaftspolitik der EU gefördert.
  75. Kurzfristiger Kapitalverkehr wird reguliert und Wechselkurse werden stabilisiert.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung50
  1. Politik soll zu große Ungleichheit vermeiden und durch Regulierung, Investitionen und Steuern verringern.
  2. Alle haben das Recht, in einer Gewerkschaft für gute Arbeitsbedingungen und Löhne zu kämpfen.
  3. Demokratie braucht betriebliche Mitbestimmung auf Augenhöhe.
  4. Bei allen Maßnahmen des ökologischen Übergangs soll auf sozialen Ausgleich geachtet werden, etwa durch finanzielle Kompensationen.
  5. Sozialstaatliche Garantien sollen stets an Preisänderungen angepasst werden.
  6. Beschäftigte in fossil geprägten Industrien sollen an den Transformationsprozessen beteiligt werden.
  7. Die Bekämpfung und Vermeidung von Arbeitslosigkeit soll ein wichtiges Ziel der Politik sein.
  8. Lohn- und Tarifpolitik in Europa sollen schrittweise stärker aufeinander abgestimmt werden.
  9. Die Potenziale der Digitalisierung für gute Arbeit werden durch eine Stärkung der Mitbestimmung genutzt.
  10. In Betrieben in kirchlicher Trägerschaft werden Koalitionsfreiheit, Streikrecht, betriebliche Mitbestimmung, Tarifverhandlungen und arbeitsgerichtliche Prüfung der Arbeitnehmerrechte gewährleistet.
  11. Es soll europäische Standards für die Mitbestimmung geben.
  12. Es soll ein neues soziales Sicherheitsversprechen geben.
  13. Von Vollzeitarbeit soll man immer auskömmlich leben können.
  14. Haus-, Sorge- und ehrenamtliche Arbeit sollen die gleiche Anerkennung erfahren wie Erwerbsarbeit.
  15. Haus-, Sorge- und ehrenamtliche Arbeit sollen für niemanden ein Armutsrisiko oder den Verlust der Unabhängigkeit bedeuten.
  16. Es soll klare Vorgaben zu Arbeits- und Gesundheitsschutz geben.
  17. Arbeitszeiten sollen gesetzlich geregelt sein.
  18. Das Arbeitsrecht soll auch in digitalen Arbeitsmodellen und Unternehmen vollständig gelten und gestärkt werden.
  19. Die Vertretung durch Gewerkschaften, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen soll in allen Unternehmen und Branchen selbstverständlich sein.
  20. Es soll einen effektiven Kündigungsschutz geben.
  21. Die Elternzeit soll flexibel und gerecht aufgeteilt sein.
  22. Arbeitsverträge sollen grundsätzlich unbefristet sein.
  23. Für Solo-Selbstständige sollen neue soziale Sicherungsmodelle entwickelt werden.
  24. Solo-Selbstständigen soll der Zugang zur Kranken- und Rentenversicherung erleichtert werden.
  25. Solo-Selbstständige sollen sich gegen Arbeitslosigkeit versichern können.
  26. Die Arbeitslosenversicherung soll allen Selbstständigen bezahlbar und flexibel offenstehen.
  27. Berufsbild und gestaffelte Beiträge sollen sich bei Selbstständigen auf Anspruch und Höhe der Ersatzleistungen auswirken.
  28. Solo-Selbstständige sollen Zugang zu weiteren Leistungen der Arbeitsförderung erhalten.
  29. Die Digitalisierung soll genutzt werden, um schwere Tätigkeiten zu erleichtern.
  30. Durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung soll Arbeit gerechter verteilt werden.
  31. Auch Menschen mit niedrigem Einkommen sollen sich Auszeiten leisten können.
  32. Die Arbeitslosenversicherung wird zu einer Arbeitsversicherung erweitert.
  33. Die Transformation der Arbeitswelt soll gerecht und partizipativ gestaltet werden.
  34. Mobiles Arbeiten soll keine Pflicht werden.
  35. Der Anspruch auf einen betrieblichen Arbeitsplatz soll erhalten bleiben.
  36. Beschäftigte sollen mehr Mitsprache bei Umfang, Art sowie zeitlicher und örtlicher Lage ihrer Arbeit erhalten.
  37. Überstunden sollen in allen Bereichen erfasst und abgegolten werden.
  38. Auszubildende sollen mehr betriebliche Mitbestimmung erhalten.
  39. Ausbildungen sollen gut entlohnt werden.
  40. Hartz IV wird durch eine Garantiesicherung ersetzt.
  41. Die Garantiesicherung garantiert ohne Sanktionen das soziokulturelle Existenzminimum.
  42. Die Garantiesicherung soll ein individueller Rechtsanspruch sein.
  43. Eigene Erwerbsarbeit soll sich immer lohnen und honoriert werden.
  44. Existenzsichernde Sozialleistungen sollen schrittweise zusammengeführt werden.
  45. Die Auszahlung existenzsichernder Sozialleistungen soll langfristig in das Steuersystem integriert werden.
  46. Die Leitidee eines bedingungslosen Grundeinkommens dient als Orientierung für die Reform der Sozialleistungen.
  47. Es soll gemeinsame europäische soziale Standards etwa zu Mindestlohn und Grundsicherung geben.
  48. Es soll eine europaweite Arbeitslosenrückversicherung geben.
  49. Die Sozialversicherungen sollen zu Bürgerversicherungen weiterentwickelt werden, an denen sich alle mit allen Einkommensarten beteiligen.
  50. Die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme soll möglichst krisenfest gestaltet werden.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen28
  1. Große Vermögen und hohe Einkommen bringen soziale Verpflichtungen mit sich.
  2. Subventionen für umwelt- und klimaschädliche Produktionsweisen und Produkte sollen beendet werden.
  3. Die frei werdenden Subventionsmittel sollen zukunftsfähig eingesetzt werden.
  4. Staat und öffentliche Hand sollen ihre Anlagestrategien an den Pariser Klimazielen und sozial-ethischen Kriterien ausrichten.
  5. Geld- und Fiskalpolitik sollen ökonomischen Krisen entgegenwirken.
  6. Die Haushaltspolitik soll Konjunkturschwankungen ausgleichen und tiefe Wirtschaftskrisen verhindern.
  7. Die gesamtwirtschaftliche Wirkung von Staatsausgaben soll stets berücksichtigt werden.
  8. Wettbewerbssensible Steuern wie die Unternehmensbesteuerung und die Besteuerung des CO₂-Verbrauchs sollen europäisch stärker harmonisiert und vergemeinschaftet werden.
  9. Öffentliche Haushalte sollen klar, transparent und nachvollziehbar sein.
  10. Gesetzliche Regeln zur Begrenzung der Kreditaufnahme werden befürwortet.
  11. Öffentlich-private Partnerschaften sollen nur zulässig sein, wenn sie Mehrwert oder geringere Kosten für die Steuerzahlenden bringen.
  12. Das Steuersystem soll neue Aktivitäten und Investitionen begünstigen und Vermögen sowie leistungslose Einkommen besteuern.
  13. Das Steueraufkommen aus Kapitaleinkommen soll deutlich erhöht werden.
  14. Das Steueraufkommen aus großen Vermögen soll deutlich erhöht werden.
  15. Das Steueraufkommen aus Erbschaften soll deutlich erhöht werden.
  16. Kapitaleinkommen sollen mindestens so hoch besteuert werden wie Erwerbseinkommen.
  17. Steuersysteme sollen gesellschaftliche Ziele abbilden.
  18. Nicht gemeinwohlorientierte und ökologisch schädliche Tätigkeiten und Produkte sollen stärker besteuert werden.
  19. Die Steuerlast soll vom Faktor Arbeit auf Ressourcenverbrauch und Einkommen aus Kapital- und Bodenbesitz verlagert werden.
  20. Unternehmensgewinne und digitale Umsätze sollen stärker am Ort des Konsums besteuert werden.
  21. Eine gemeinsame europäische Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung soll eingeführt werden.
  22. Alle sollen sich entsprechend ihrer finanziellen Lage an der Finanzierung des Gemeinwohls beteiligen.
  23. Die Besteuerung soll progressiver werden.
  24. Für künftig geschlossene Ehen soll eine individuelle Besteuerung gelten.
  25. Das Ehegattensplitting soll durch eine gezielte Förderung von Kindern und Familien ersetzt werden.
  26. Das Steuersystem soll als Hebel zur Verringerung von Ungleichheit genutzt werden.
  27. Eine höhere Besteuerung von Vermögen oder Erbschaften soll zur Finanzierung eines besser ausgestatteten Bildungssystems beitragen.
  28. Wo und wie viel Steuern internationale Konzerne zahlen, wird öffentlich einsehbar.
Rente und Alterssicherung7
Gesundheit und Pflege51
  1. Eingriffe in die menschliche Keimbahn sollen ausgeschlossen werden.
  2. Der strenge Embryonenschutz einschließlich des Verbots der Embryonenselektion soll beibehalten werden.
  3. In der Medizin soll eine vorausschauende Ethik mit den Kriterien Menschenwürde, Freiheit, Selbstbestimmung und Generationenverantwortung gelten.
  4. Moratorien sollen genutzt werden können, um ethische Grenzfragen und Risiken medizinischer Forschung genauer zu beurteilen.
  5. Das Klonen von Menschen soll ausgeschlossen werden.
  6. Für selbstbestimmte Entscheidungen über Körper und Leben soll umfassende Information zur Verfügung stehen.
  7. Reproduktionsmedizin soll dort begrenzt sein, wo sie die Gesundheit der Betroffenen oder Dritter schädigt.
  8. Frauen sowie inter* und trans* Personen sollen frei von Bevormundung und ökonomischem Druck über die Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Möglichkeiten entscheiden können.
  9. Die Kosten selbstbestimmter Schwangerschaftsabbrüche werden grundsätzlich übernommen.
  10. Gesundheitsversorgung und Pflege sind zentrale Pfeiler der Daseinsvorsorge.
  11. Globale Gesundheitspolitik und -forschung orientieren sich an den gesundheitlichen Bedürfnissen aller Menschen statt an Renditeerwartungen.
  12. Globale Gesundheitspolitik und -forschung werden ausreichend finanziert.
  13. Weltweit wird Versorgungssicherheit mit zentralen Arzneimitteln und Materialien hergestellt.
  14. Zentrale Arzneimittel und Materialien werden dezentraler und auch in Europa produziert und vorgehalten.
  15. Zusätzliche Produktionskapazitäten für Arzneimittel und Materialien können im Krisenfall schnell aktiviert werden.
  16. Im Krankenhausbereich wird die Gemeinwohlorientierung gestärkt.
  17. Die Benachteiligung öffentlicher gegenüber privaten Krankenhausträgern wird beendet.
  18. Der Trend zur Privatisierung von Krankenhäusern wird umgekehrt.
  19. Gewinnausschüttungen von Kliniken werden beschränkt, damit öffentliches und beitragsfinanziertes Geld im System bleibt.
  20. Ein gut finanziertes Gesundheitssystem schützt die Würde der Patientinnen und Patienten und die Rechte der Beschäftigten.
  21. Die Krankenhausfinanzierung wird auf wohnortunabhängige Versorgungssicherheit und -qualität, gute Bezahlung, Vorsorge und Krisenfestigkeit ausgerichtet.
  22. Kliniken werden in einem neuen Finanzierungssystem mit relevanter struktureller Finanzierung nicht nur nach Leistung, sondern nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag finanziert.
  23. In der Geburtshilfe findet ein Kulturwandel weg von Personalmangel und Kostendruck hin zu den Bedürfnissen von Mutter und Kind statt.
  24. Der Zugang zu Verhütungsmitteln wird kostenfrei.
  25. Gewalt unter der Geburt wird verhindert.
  26. Es gibt mehr Personal und mehr Zeit für Patientinnen und Patienten statt für Bürokratie.
  27. Robotik und digitale Anwendungen ersetzen keine menschliche Zuwendung.
  28. Gesundheitsdaten werden nur unter höchsten Datenschutzstandards digital erfasst und anonymisiert der Forschung zur Verfügung gestellt.
  29. Gesundheitsdaten werden nicht gegen den Willen der Patientinnen und Patienten weitergegeben.
  30. Patientinnen und Patienten erhalten möglichst barrierefreien und sicheren Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten.
  31. Ärztliche Schweigepflicht und Patientengeheimnis bleiben auch bei digitalisierten Gesundheitsdaten gewahrt.
  32. Eine Bürgerversicherung bezieht alle Bevölkerungsgruppen einkommensabhängig und unter Einbeziehung aller Einkommensarten in die Finanzierung ein.
  33. Eine Reform der Pflegeversicherung stellt sicher, dass alle Pflegebedürftigen die benötigten Leistungen erhalten und Pflegebedürftigkeit kein Armutsrisiko mehr ist.
  34. Medizinisch sinnvolle Leistungen mit wissenschaftlich erwiesener Wirksamkeit werden von der Solidargemeinschaft übernommen.
  35. Für patentgeschützte Medikamente und Impfstoffe etwa gegen Pandemien werden kostengünstige Lizenzen zur weltweiten Versorgung vergeben.
  36. Kostengünstige Lizenzen für Medikamente und Impfstoffe werden im Zweifel verpflichtend durchgesetzt.
  37. Werbung für Drogen wird untersagt.
  38. Der Nichtraucherschutz wird gestärkt.
  39. Patientinnen und Patienten werden bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt.
  40. Patientinnen und Patienten bestimmen bei relevanten Entscheidungen im Gesundheitswesen mit und werden in Gremien eingebunden.
  41. Versicherte können zwischen unterschiedlichen qualitätsgesicherten Angeboten und Therapien wählen.
  42. Der Anspruch auf körperangleichende medizinische Maßnahmen wird gesetzlich verankert.
  43. Die Kosten körperangleichender Maßnahmen werden vom Gesundheitssystem getragen.
  44. Medizinisch nicht notwendige genitalverändernde Operationen an nicht einwilligungsfähigen intergeschlechtlichen Menschen werden wirksam verboten.
  45. Sogenannte Konversionstherapien werden wirksam verboten.
  46. Der Zugang HIV-positiver Menschen zu Medikamenten wird verbessert und medizinischer Fortschritt genutzt.
  47. Stigmata gegenüber HIV-positiven Menschen werden abgebaut.
  48. In Pflegeheimen stehen Bedürfnisse und Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt.
  49. Einsparungen an Qualität oder Beschäftigten zugunsten hoher Renditen in der Pflege werden unterbunden.
  50. Es gibt genügend Hospizplätze, die auf die Bedürfnisse Sterbender eingestellt sind.
  51. Das Recht auf selbstbestimmtes Leben schließt nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts selbstbestimmtes Sterben frei von Druck ein.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft33
  1. Die Bekämpfung von Rassismus und allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist grundlegende Aufgabe von Staat und Gesellschaft.
  2. Langsamkeit und Schwäche sollen Platz haben und jeder Mensch soll vor schädlichem Leistungsdruck geschützt werden.
  3. Demokratie braucht starke öffentliche Begegnungsräume.
  4. Pionierinnen und Pioniere, die im gemeinwohlorientierten, unternehmerischen oder privaten Handeln neue Maßstäbe setzen, sollen unterstützt werden.
  5. Unbezahlt geleistete Arbeit soll anerkannt werden und darf nicht zu Benachteiligung führen.
  6. Für Sorge- und Reproduktionsarbeit soll ein Rahmen geschaffen werden, der Geschlechtergerechtigkeit auch in der Wirtschaft sicherstellt.
  7. Private Anbieter sollen ihre Dienstleistungen und Produkte barrierefrei anbieten.
  8. Alle Kinder sollen einen klaren Rechtsstatus haben.
  9. Das Recht aller Kinder auf Kenntnis der eigenen Abstammung soll gewahrt werden.
  10. Schutz und Arbeit für die offene Gesellschaft sind eine dauernde politische Aufgabe.
  11. Alle Menschen haben bei aller Unterschiedlichkeit gleiche Rechte und gleiche Würde.
  12. Inklusion ist ein Menschenrecht.
  13. Es braucht Männlichkeitsbilder für eine gleichberechtigte Gesellschaft mit geteilter Macht und Verantwortung.
  14. Verfolgt wird ein Feminismus, der verschränkte Diskriminierungsformen erkennt und an ihrer Beseitigung arbeitet.
  15. Menschen erhalten von klein auf vielfältige Vorbilder, um sich frei entfalten zu können.
  16. Alle Menschen haben ausschließlich selbst das Recht, ihr Geschlecht zu definieren.
  17. Das selbst definierte Geschlecht von inter*, trans* und nichtbinären Menschen wird ohne bürokratische oder medizinische Hürden offiziell anerkannt.
  18. Umfangreiche Daten zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt werden erhoben.
  19. Geschlechtliche Vielfalt spiegelt sich in den Gesetzen des Staates wider.
  20. Familie ist dort, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen und sich umeinander kümmern.
  21. Alle Familienformen, ob mit oder ohne Trauschein, alleinerziehend, gleichgeschlechtlich, Patchwork oder Mehr-Eltern-Konstellation, werden rechtlich und sozial abgesichert.
  22. Eigene Rechte von Kindern werden im Grundgesetz eigenständig garantiert.
  23. Das Interesse von Kindern ist Leitlinie bei der Ausstattung öffentlicher Räume und Institutionen.
  24. Sport trägt Verantwortung für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Menschenrechte, Naturschutz und den Kampf gegen Doping.
  25. Einengende Geschlechterbilder beim Zugang zu Sportarten werden abgebaut.
  26. Die Freiräume der Zivilgesellschaft sollen geschützt werden, und auch kritische Stimmen sollen politisches Gehör finden.
  27. Die Gemeinnützigkeit soll umfassend rechtlich abgesichert werden, auch für politisches Engagement gemeinnütziger Organisationen.
  28. Alleinerziehende sollen vom Staat besonders abgesichert und entlastet werden.
  29. Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht sollen auf gleichen Rechten beruhen und geschlechtsneutral wirken.
  30. Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht sollen stärker an ökonomischer Unabhängigkeit ausgerichtet werden.
  31. Die Voraussetzungen für eine gerechte Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern sollen geschaffen werden.
  32. Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen und Freunden gelten als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
  33. Es sollen spezifische Angebote für trans* Jugendliche und mehrfach diskriminierte Jugendliche bereitgestellt werden.
Bildung, Wissenschaft und Forschung34
  1. Für gleichberechtigte Teilhabe braucht es gute Kitas, Kindergärten, Schulen und Hochschulen.
  2. Offener Zugang zu Wissen für alle Menschen wird befürwortet.
  3. Öffentlich finanziertes Wissen soll grundsätzlich allen kostenfrei zur Verfügung stehen.
  4. Forschung soll für die Beteiligung der Gesellschaft im Sinne von Citizen Science offen sein.
  5. Die Politik soll nach dem Vorsorgeprinzip und gemeinwohlorientiert Leitplanken für die Nutzung von Forschungsergebnissen setzen.
  6. Die Wissenschaft soll zivil ausgerichtet sein.
  7. Forschung soll sich kritisch reflektieren, Machtverhältnisse hinterfragen und vielfältig in Methoden und Theorien sein.
  8. Der freie Informationsaustausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft und die Überprüfbarkeit von Interessenkonflikten sollen gewährleistet sein.
  9. Es soll Transparenz über die Finanzierung von Forschung und die beforschten Projekte und Themen geben.
  10. Das Studium soll frei, partizipativ und grundsätzlich gebührenfrei sein.
  11. Es soll verfasste Studierendenschaften geben.
  12. Europa soll den Raumfahrtsektor stärken.
  13. Europa soll seinen unabhängigen Zugang zum All erhalten.
  14. Europa soll am Astronautenprogramm festhalten.
  15. Aus- und Weiterbildung sollen inklusiv sein.
  16. Kitas und Schulen sollen mit entsprechend ausgebildeten Pädagogen und Angeboten Kinder gegen häusliche und sexualisierte Gewalt stärken.
  17. Für Kitas sollen verbindliche Qualitätsstandards gelten.
  18. In Kitas sollen multiprofessionelle Teams arbeiten.
  19. In Kitas soll eine gute Personalausstattung bei angemessener Bezahlung sichergestellt werden.
  20. Bildungsorte sollen in Netzwerke sozialer Unterstützungsleistungen eingebettet werden, die passgenaue Hilfen anbieten.
  21. Schulen erhalten für eine angepasste Pädagogik kleinere Klassen.
  22. Schulen werden in ihren Veränderungsprozessen professionell unterstützt.
  23. Der Lernalltag räumt allen Kindern genug Zeit für den Erwerb digitaler Kompetenzen ein.
  24. Digitales Lernen soll auch soziale Unterschiede verringern.
  25. Der Wohnort soll nicht über die Qualität der Bildungsförderung entscheiden.
  26. Bund und Länder verständigen sich auf bundesweite Bildungsziele und -standards.
  27. Nötige Investitionen in Digitalisierung, Ganztag und Inklusion der Bildung werden trotz Föderalismus gemeinsam getätigt.
  28. Das Kooperationsverbot in der Bildung wird durch ein Kooperationsgebot zwischen Bund und Ländern ersetzt.
  29. Menschen, die nicht ausreichend lesen, schreiben oder rechnen können, erhalten leichten Zugang zu Bildungsangeboten und spezieller Förderung.
  30. Digitales Lernen konzentriert sich auf Medienkompetenz und digitale Mündigkeit.
  31. Außerschulische und nonformale Bildung in Vereinen, Jugendverbänden und Bildungsstätten erhält ausreichend Raum und Geld.
  32. Bildungsfinanzierung wird als eltern-, alters- und leistungsunabhängiger Vollzuschuss unabhängig vom Bildungszeitraum gestaltet.
  33. Prekär Beschäftigten darf der Zugang zu essenzieller Qualifikation nicht verwehrt sein.
  34. Mobile Mediatheken, Bibliotheken und Labore in strukturschwachen Räumen werden gefördert.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung11
Verkehr und Infrastruktur5
Energie8
Klima, Umwelt und Naturschutz26
  1. Nachhaltige Entwicklung zielt auch auf ökologische Gerechtigkeit zwischen den Generationen.
  2. Frauen und marginalisierte Gruppen wie indigene Bevölkerungen sollen ökologische Maßnahmen mitgestalten.
  3. Umwelt- und Klimapolitik gelten als Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit.
  4. Ökologische Politik soll soziale Interessen stets einbeziehen.
  5. Die ökologischen und sozialen Kosten des Wirtschaftens sollen reduziert statt in andere Weltregionen verlagert werden.
  6. Politische Entscheidungen sollen daran gemessen werden, ob ihre Folgen mit den planetaren Grenzen vereinbar sind.
  7. Das Pariser Klimaabkommen und der Bericht des Weltklimarates zum 1,5-Grad-Limit sind zentrale Grundlage der Politik.
  8. Maßstab der Klimapolitik ist der globale Budget-Ansatz für Treibhausgasemissionen.
  9. Es soll mehr Schutzgebiete und Biotope geben.
  10. Es soll mehr Wildnis und freie Natur an Land, in Flüssen, Seen und Meeren geben.
  11. Die Weltmeere sollen durch wirksame Meeresschutzgebiete geschützt werden.
  12. Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zum Artenschutz soll intensiviert werden.
  13. Der kommerzielle Wildtierhandel soll effektiv unterbunden werden.
  14. Die Trophäenjagd soll effektiv unterbunden werden.
  15. Schadstoffe sollen nicht Teil von Produkten und Produktionsverfahren sein.
  16. Die Daseinsvorsorge soll den Menschen ein klimaneutrales Leben ermöglichen.
  17. Ein transnationaler CO₂-Preis wird angestrebt.
  18. Die Kosten des ökologischen Übergangs sollen gerecht und solidarisch getragen werden.
  19. Wasser, Luft, Boden und Artenvielfalt sollen als globale Gemeingüter jenseits reiner Verwertungslogik allen Menschen zugutekommen.
  20. Verursacherinnen und Verursacher ökologischer und sozialer Schäden sollen deren Kosten tragen.
  21. Die Dekarbonisierung von Produktion und Konsum soll in eine Kreislaufwirtschaft eingebettet werden.
  22. Der Staat soll unmittelbar an die international vereinbarten Klimaschutz- und Biodiversitätsziele und -verträge gebunden werden.
  23. Die Staatengemeinschaft soll eine internationale Gerichtsbarkeit schaffen, die Umweltverbrechen grenzüberschreitend verfolgt.
  24. Industriestaaten unterstützen ärmere Länder bei Klimaschutz, Klimaanpassung und der Bewältigung von Schäden und Verlusten.
  25. Durch Klimaschutz, Klimafinanzierung und Klimaanpassung soll verhindert werden, dass Menschen wegen Klimafolgen ihre Heimat verlassen müssen.
  26. Hauptverursacherstaaten von Treibhausgasen beteiligen sich an einem globalen Ausgleich von Klimaschäden und Verlusten.
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum13
Digitalisierung, Daten und Technologie22
  1. Neue Technologien sollen Freiheit schützen und dürfen sie nicht gefährden.
  2. Digitale Plattformen sollen umfassend reguliert werden, um Grundrechte zu schützen, wirtschaftliche Macht zu begrenzen und faire Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen zu sichern.
  3. Die EU soll in der digitalen Welt Bürger- und Verbraucherrechte sichern.
  4. Die automatisierte Durchsetzung exklusiver Eigentumsrechte darf die Kommunikationsfreiheiten nicht einschränken.
  5. Eine offene und demokratische Diskussionskultur soll auch online gewahrt werden.
  6. Eine zunehmende Militarisierung ziviler digitaler Infrastrukturen soll verhindert werden.
  7. Privatsphäre wird als Voraussetzung menschlicher Freiheit gesehen.
  8. Digitale Angebote sollen anonym genutzt werden können.
  9. Offenheit soll Leitprinzip des digitalen Wandels sein.
  10. Übermäßige Datenmacht und Datenmonopole sollen verhindert und aufgebrochen werden.
  11. Jeder Mensch soll das Recht haben, sich frei zu informieren und zu kommunizieren.
  12. Jeder Mensch soll ein Recht auf offenen und schnellen Internetzugang haben.
  13. Der grenzüberschreitende Online-Austausch soll gewährleistet werden, statt digitale Schranken entlang nationaler Grenzen zu errichten.
  14. Digitale Räume sollen vor Eingriffen von Unternehmen und staatlichen Stellen besonders geschützt werden.
  15. Unternehmen und Behörden mit vielen Daten sollen diese außerhalb von B2B- und Industrieplattformen anonymisiert der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.
  16. Ethisch-normative Prinzipien sollen nur von Menschen aufgestellt werden.
  17. Entscheidungen über Leben und Tod sollen nur von Menschen getroffen werden, nicht von Maschinen und Algorithmen.
  18. Der Zugang von Kindern, Heranwachsenden sowie benachteiligten und verletzlichen Menschen zu elementaren digitalen Gütern und Dienstleistungen wird gewährleistet.
  19. Europa gestaltet zentrale Technologien nach seinen Werten mit.
  20. Demokratische Willensbildung soll vor Manipulation durch intransparente Social-Media-Kampagnen, Trolle, Bots und staatliche IT-Angriffe geschützt werden.
  21. Es soll gesetzliche Transparenzverpflichtungen gegen manipulative Online-Kampagnen geben.
  22. Es soll klare internationale Übereinkünfte gegen Manipulation demokratischer Willensbildung geben.
Europa, Euro und europäische Institutionen50
  1. Die EU soll über ihre Standards Menschenrechte schützen.
  2. Die EU soll sich weniger abhängig von anderen globalen Akteuren machen.
  3. Die gemeinsame europäische Währung wird als Beitrag zu einem starken Europa befürwortet.
  4. Die europäische Währungsunion soll vollendet werden.
  5. Die Währungsunion soll um eine Fiskal- und Sozialunion ergänzt werden.
  6. Die dafür nötigen Änderungen der EU-Verträge sollen auf den Weg gebracht werden.
  7. Zentralbanken sollen eigene Standards für digitale Währungen schaffen.
  8. Eine Aushöhlung des Geld- und Währungsmonopols durch private Währungen im Euroraum wird abgelehnt.
  9. Die EU soll eine eigene Zuständigkeit für Wirtschafts- und Fiskalpolitik erhalten.
  10. Die EU soll einen Haushalt erhalten, der groß genug ist, um makroökonomisch zu stabilisieren und in Krisen nationale Haushalte zu unterstützen.
  11. Der EU-Haushalt soll über eigene Steuereinnahmen und Eigenmittel verfügen.
  12. Der EU-Haushalt soll sich auch über Kredite finanzieren können.
  13. Staatsanleihen der EU und ihrer Mitgliedstaaten sollen eine absolut sichere Geldanlage sein.
  14. Ein Zahlungsausfall von Staatsanleihen der EU und ihrer Mitgliedstaaten soll ausgeschlossen sein.
  15. Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank soll bewahrt werden.
  16. Die EZB soll gleichberechtigt die Ziele Wohlstandsmehrung und hoher Beschäftigungsstand verfolgen.
  17. Ohne gemeinsame Fiskalpolitik der Eurozone soll die Zentralbank notfalls die Liquidität der Staaten garantieren und Zinsunterschiede begrenzen können.
  18. Empfehlungen der EU-Kommission bei Handelsungleichgewichten sollen verbindlicher werden und Defizit- wie Überschussländern symmetrische Abbaupflichten auferlegen.
  19. Eine transnationale europäische Öffentlichkeit soll sich als Grundlage für die Demokratisierung der EU herausbilden.
  20. In einer Föderalen Europäischen Republik sollen gleiche Rechte für alle Bürger über die EU-Grundrechtecharta verbindlich garantiert werden.
  21. Das Europäische Parlament soll der zentrale Ort aller Entscheidungen der EU sein.
  22. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sollen nach europäischen Regeln auch über europäische Listen gewählt werden.
  23. Europäisches Parlament und Rat sollen in einem Zweikammersystem gleichberechtigt die Gesetzgebung ausüben.
  24. Das Europäische Parlament erhält ein eigenes Gesetzesinitiativrecht.
  25. Das Europäische Parlament kontrolliert alle Politikbereiche der Union und das Budget.
  26. Die EU-Kommission soll Teil eines parlamentarischen Regierungssystems sein und vom Europäischen Parlament gewählt werden.
  27. Der EU-Haushalt speist sich auch aus Eigenmitteln und wird vom Europäischen Parlament beschlossen.
  28. Die EU erhält eigene Steuereinnahmen.
  29. Der EU-Haushalt soll groß genug sein, um makroökonomisch zu stabilisieren und in schweren Krisen Zuschüsse an nationale Haushalte zu leisten.
  30. In Mitgliedstaaten ohne ausreichend unabhängige Justiz und freie Medien sollen EU-Mittel gekürzt oder direkt von der Kommission vergeben werden.
  31. Die EU soll in sozialen Zusammenhalt und Klimaschutz investieren statt eine destruktive Sparpolitik zu verfolgen.
  32. Deregulierung, Privatisierung und Kürzungen bei Investitionen und Daseinsvorsorge dürfen keine Bedingungen für Finanzhilfen sein.
  33. Die Währungsunion soll um eine Sozialunion mit starken gemeinsamen Mindeststandards erweitert werden.
  34. Soziale Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge sollen in der gesamten EU gemeinsam ausgebaut werden.
  35. Die EU löst ihr Versprechen einer wertebasierten Politik nach innen und außen ein.
  36. Die EU-Mitgliedstaaten vermeiden es, die Gräben in der EU durch nationale Egoismen zu vergrößern.
  37. Die EU-Mitgliedstaaten verbessern die Handlungsfähigkeit der EU nach innen und außen.
  38. Grundrechtecharta, offene Binnengrenzen und Freizügigkeit in der EU bleiben erhalten und gelten für alle Menschen in der EU.
  39. Die EU nutzt ihren Binnenmarkt, um die Globalisierung an Menschenrechten, Gemeinwohl und Nachhaltigkeit orientiert zu regulieren.
  40. Mitgliedstaaten können im Rahmen verstärkter Zusammenarbeit in der EU vorangehen, wenn andere blockieren.
  41. Bei verstärkter Zusammenarbeit wird sichergestellt, dass die EU als Ganzes nicht gefährdet wird und alle Mitgliedstaaten sich jederzeit anschließen können.
  42. Die EU wird weltpolitikfähig, um das internationale Umfeld im Sinne universeller Werte mitzugestalten.
  43. In der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU wird das Einstimmigkeitsprinzip durch Mehrheitsentscheidungen ersetzt.
  44. Die EU hält das Beitrittsversprechen gegenüber Beitrittskandidaten ein und begleitet deren Reformprozess.
  45. In der Außen- und Sicherheitspolitik der EU werden schrittweise mehr Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit getroffen.
  46. Die Europäische Zentralbank berücksichtigt die Auswirkungen ihrer Politik auf ärmere Länder und stabilisiert Wechselkurse.
  47. Der Euro soll zu einer globalen Leitwährung werden.
  48. Die EU erhält eine gemeinsame Fiskalpolitik.
  49. Die EU gibt gemeinsame Anleihen aus, abgesichert durch eigene Steuerquellen.
  50. Die EU schafft eigene Zahlungssysteme und digitales Zentralbankgeld.
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit123
  1. Mädchen, Frauen sowie trans* und inter* Menschen, die weltweit für ihr Selbstbestimmungsrecht eintreten, werden unterstützt.
  2. Politik setzt auf Mittel, die dem Geist der Kooperation in globaler Verantwortung entsprechen.
  3. Die verbrieften Menschenrechte sind weder gegenüber machtpolitischen oder wirtschaftlichen Interessen noch gegenüber kulturellem Relativismus verhandelbar.
  4. Die internationale Gemeinschaft soll im Rahmen der Vereinten Nationen gegen schwerste Menschenrechtsverletzungen und Völkermord vorgehen.
  5. Abrüstung und die Stärke des Rechts gelten als Weg zur Bewältigung globaler Herausforderungen.
  6. Durch eine Politik der Gewaltfreiheit soll mittel- und langfristig die Institution des Krieges überwunden werden.
  7. Die Verwirklichung von Frauen- und Minderheitenrechten und der Schutz vor geschlechtsspezifischer, rassistischer und menschenfeindlicher Gewalt sollen die internationale Politik leiten.
  8. Angestrebt wird eine weltweite Ordnung mit internationalen Institutionen.
  9. Der Weltraum soll ausschließlich friedlich und zum Wohl der Menschheit erkundet und genutzt werden.
  10. Ein neuer internationaler Rechtsrahmen für den Weltraum soll auch private Akteure klarer regulieren.
  11. Digitales Aufrüsten und die Militarisierung ziviler Infrastrukturen werden durch entschlossenes internationales Vorgehen verhindert.
  12. Existenz und Sicherheit Israels als nationale Heimstätte des jüdischen Volkes mit gleichen Rechten für alle Bürgerinnen und Bürger sind unverhandelbar.
  13. Für Frieden und Sicherheit wird eine Zweistaatenregelung mit einem souveränen, lebensfähigen und demokratischen Staat Palästina angestrebt.
  14. Weiteren Verpflichtungen gegenüber Ländern, die unter deutscher Besatzung gelitten haben, wird nachgekommen.
  15. Die Weltgesundheitsorganisation wird gestärkt.
  16. Die großen politischen Herausforderungen werden durch vorausschauendes Handeln in internationaler Kooperation angegangen.
  17. Eine an Frieden und Menschenrechten orientierte Politik setzt auf Bündnisse aller, die an Kooperation und die Stärke des Rechts in den internationalen Beziehungen glauben.
  18. Multilaterale Zusammenarbeit in internationalen Organisationen gilt als beste Form globaler Politik.
  19. Die Vereinten Nationen werden mit dem Ziel einer Weltinnenpolitik gestärkt.
  20. Die Vereinten Nationen und Regionalorganisationen werden gestärkt.
  21. Die EU nutzt ihre Soft Power, um die internationale Politik mitzugestalten.
  22. Die außenpolitischen Leitlinien der Mitgliedstaaten werden in einer gemeinsamen außenpolitischen Strategie der EU gebündelt.
  23. Die Östliche Partnerschaft der EU gilt als wichtige Säule auf Grundlage demokratischer Solidarität.
  24. OSZE und Europarat gelten als wichtige Plattformen einer multilateralen Weltordnung.
  25. Deutschland und die EU verstärken ihr finanzielles, personelles und diplomatisches Engagement in den Vereinten Nationen.
  26. Internationale Vereinbarungen werden konsequent in nationale und europäische Politik umgesetzt.
  27. Die Partnerschaften der EU mit der Afrikanischen Union und ASEAN werden intensiviert.
  28. Die Afrikanische Union wird beim Kapazitätsaufbau gestärkt und ihr Anspruch auf Selbstvertretung in internationalen Foren unterstützt.
  29. Der Sicherheitsrat und andere Organe der Vereinten Nationen werden reformiert.
  30. Die Regionen werden im UN-Sicherheitsrat gerechter repräsentiert.
  31. Das Vetorecht im UN-Sicherheitsrat wird langfristig abgeschafft.
  32. Ein Veto im Sicherheitsrat bei schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit muss begründet und mit einem Alternativvorschlag versehen werden.
  33. Bei anhaltender Blockade des Sicherheitsrats entscheidet die UN-Generalversammlung mit qualifizierter Mehrheit über friedenserzwingende Maßnahmen.
  34. Die Weltgesundheitsorganisation wird politisch, finanziell und personell gestärkt.
  35. Die WHO erhält deutlich höhere staatliche Beiträge und ein starkes Mandat.
  36. Bei dauerhafter Blockade multilateraler Prozesse gehen Vorreiter mit offenen, innovativen Konzepten voran.
  37. Informelle Formate dürfen keine Machtinstrumente gegenüber Nichtbeteiligten sein.
  38. Die G20 öffnen sich für andere Akteure.
  39. Die Beratungen der G20 werden langfristig in den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen überführt.
  40. Mit Russland und China wird zur Lösung globaler Herausforderungen kooperiert, jedoch nicht zulasten von Drittstaaten oder Menschenrechten.
  41. Nichtstaatliche Akteure werden stärker in bilaterale und multilaterale Aushandlungsprozesse einbezogen und in ihrer Vernetzung unterstützt.
  42. Die Politik und nicht transnationale Konzerne bestimmen die internationalen Regeln der Weltwirtschaft.
  43. Das Leben der eigenen kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität wird gewährleistet.
  44. Eine Politik für nationale Minderheiten stärkt deren Rechte auf kulturelle und sprachliche Vielfalt und sichert ihre gleichberechtigte Teilhabe.
  45. Zivile Krisenprävention, Menschenrechte, Gleichberechtigung, Klimaschutz und internationales Recht bilden die Grundlage der Friedens- und Sicherheitspolitik.
  46. Das Vorsorgeprinzip wird konsequent auf alle Politikfelder der Friedenssicherung angewandt.
  47. Friedenspolitisches Handeln berücksichtigt die Interessen und Bedrohungswahrnehmungen der jeweils anderen Seite.
  48. Vertrauen wird durch Abbau von Feindbildern und gezielte Entspannungspolitik aufgebaut.
  49. Zivile Krisenprävention und politische Konfliktbearbeitung werden stärker institutionell verankert.
  50. Für zivile Krisenprävention werden Analysekapazitäten, Regionalkompetenz, Wirkungsforschung und sofort verfügbares Personal und Material bereitgestellt.
  51. Zivile Krisenprävention hat Vorrang vor militärischer Gewalt und wird entsprechend institutionell, finanziell und personell ausgestattet.
  52. Die Krisenprävention wird schneller und besser, besonders wo sich Krisen häufen.
  53. VN-geführte Friedenseinsätze werden gestärkt, auch durch größere europäische Beteiligung an Blauhelmeinsätzen.
  54. Außen- und Sicherheitspolitik wird feministisch ausgerichtet.
  55. Feministische Außenpolitik folgt dem Leitbild der menschlichen Sicherheit.
  56. Die migrantische Perspektive wird in außen- und sicherheitspolitische Entscheidungen einbezogen.
  57. Klimapolitik ist zentraler Bestandteil der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik.
  58. Auf Ebene der Vereinten Nationen und der EU wird ein Rahmenwerk zur Vermeidung von Klima- und Umweltkonflikten geschaffen, das besonders betroffene Staaten schützt und unterstützt.
  59. Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung von Waffen bleiben Pfeiler der Friedenspolitik.
  60. Alle Länder, insbesondere China, werden in Abrüstung und Rüstungskontrolle einbezogen.
  61. Ein strenges Regelwerk zur Abrüstung und zum Verbot chemischer, biologischer und nuklearer Massenvernichtungswaffen wird geschaffen.
  62. Deutschland tritt dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag bei.
  63. Der nukleare Nichtverbreitungsvertrag wird gestärkt.
  64. Gemeinsam mit internationalen Partnern wird auf ein atomwaffenfreies Europa hingearbeitet.
  65. Deutschland wird frei von Atomwaffen, die nukleare Teilhabe endet zügig.
  66. Angestrebt wird eine atomwaffenfreie Welt.
  67. Waffen- und Rüstungsexporte an Diktatoren, menschenrechtsverachtende Regime und in Kriegsgebiete werden ausgeschlossen.
  68. EU-Mitgliedstaaten, die gegen verbindliche Rüstungsexportkriterien verstoßen, werden sanktioniert.
  69. Der Einsatz von Sicherheitsfirmen in internationalen Konflikten wird streng reguliert.
  70. Private Militärfirmen werden verboten.
  71. Kooperationen mit dem Sicherheitssektor anderer Staaten werden an demokratische, rechtsstaatliche und menschenrechtliche Kriterien geknüpft.
  72. Autonomie in Waffensystemen wird international verbindlich reguliert.
  73. Autonome Waffensysteme, die gegen ethische und völkerrechtliche Grundsätze verstoßen, werden geächtet und verboten.
  74. Digitale Angriffs- und Spionagesoftware wird international verbindlich reguliert und bei Verstößen gegen Völkerrecht verboten.
  75. Verbindliche Regeln verhindern eine Militarisierung des Weltraums.
  76. Auf Konflikte wird frühzeitig eingewirkt, damit sie nicht zu bewaffneten Auseinandersetzungen eskalieren.
  77. Die Staatengemeinschaft baut ihre Instrumente für Prävention, Krisenreaktion und Wiederaufbau aus.
  78. Militärische Gewalt kommt nur als äußerstes Mittel in Betracht, wenn Alternativen wie Sanktionen oder Embargos aussichtslos sind.
  79. Militäreinsätze erhalten einen klaren und erfüllbaren Auftrag, ausgewogene zivile und militärische Fähigkeiten und unabhängige Evaluierungen.
  80. Auslandseinsätze der Bundeswehr erfolgen nur in Systemen kollektiver Sicherheit und nicht in Koalitionen der Willigen.
  81. Eingriffe in die Souveränität eines Staates erfordern ein Mandat der Vereinten Nationen.
  82. Das Parlament nimmt eine Fürsorgepflicht gegenüber aktiven und ehemaligen Soldatinnen, Soldaten und Zivilbeschäftigten wahr.
  83. Die Bundeswehr wird entsprechend ihrem Auftrag personell und materiell ausgestattet.
  84. Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr orientieren sich an den realen strategischen Herausforderungen für Sicherheit und Friedenssicherung.
  85. Deutschland und seine Bündnispartner sollen sich gegenseitig aufeinander verlassen können.
  86. Informationen über alle Einsatzoperationen werden den Verbündeten vollständig zugänglich gemacht.
  87. Direkte Einsätze im Rahmen der Vereinten Nationen haben Vorrang vor Kriseneinsätzen von EU und NATO.
  88. Die Bundeswehr bildet die Vielfalt der Gesellschaft ab.
  89. Ein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr im Inneren wird abgelehnt.
  90. Die EU übernimmt gemeinsam mit internationalen Partnern Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und Verteidigung.
  91. Es wird eine parlamentarisch kontrollierte europäische Sicherheitsunion geschaffen.
  92. Statt nationaler militärischer Parallelstrukturen wird die Zusammenarbeit der Streitkräfte in der EU ausgebaut.
  93. Militärische Fähigkeiten in der EU werden gebündelt und anerkannte Fähigkeitslücken geschlossen.
  94. EU-Einheiten werden ausgebaut und die gemeinsame EU-Kommandostruktur gestärkt.
  95. Die gemeinsame Analysefähigkeit der EU und der Europäische Auswärtige Dienst werden gestärkt.
  96. Die NATO bleibt neben der EU unverzichtbar für die gemeinsame Sicherheit Europas.
  97. Die NATO wird strategisch neu ausgerichtet.
  98. Die militärische Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit europäischen NATO-Partnern wie Großbritannien und Norwegen wird verstärkt.
  99. Europarat und OSZE werden gestärkt und zu einem effektiven System kollektiver Sicherheit in ganz Europa weiterentwickelt.
  100. Globale Strukturpolitik verfolgt einen abgestimmten Ansatz, der inländische Politikbereiche einbezieht und Widersprüche im Regierungshandeln ausräumt.
  101. Das Recht auf Entwicklung gilt weltweit.
  102. Entwicklungspolitik wird nicht einseitigen migrations-, wirtschafts- oder sicherheitspolitischen Interessen untergeordnet.
  103. Die internationale Zusammenarbeit wird postkolonial und antirassistisch ausgerichtet.
  104. Politisches Handeln wird auf friedens-, menschenrechts- und klimapolitisch schädliche Wirkungen geprüft und Schädliches unterlassen.
  105. Die globale Finanzierungsarchitektur stellt nachhaltige, auf lokale Bedürfnisse ausgerichtete Investitionen in ärmeren Ländern bereit.
  106. Internationale Finanzierungszusagen werden verbindlich eingehalten.
  107. In der Entwicklungsfinanzierung wird die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigt.
  108. Direkthilfen an Menschen über Social-Cash-Transfer werden in der Entwicklungszusammenarbeit strukturell verankert.
  109. Die nationalen Entwicklungspolitiken der EU-Mitgliedstaaten werden mittelfristig vergemeinschaftet.
  110. Eine gemeinsame europäische Entwicklungspolitik wird Kern des gemeinsamen europäischen Handelns.
  111. Die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft werden global verteidigt und ihre Selbstorganisation, besonders von Frauen, Indigenen und marginalisierten Gruppen, gestärkt.
  112. Für die globale Zivilgesellschaft werden sichere und offene digitale Werkzeuge und Räume geschaffen.
  113. Eine Untergrabung des Multilateralismus durch Großmachtpolitik wird abgelehnt.
  114. Ärmere Länder sollen souverän entscheiden, welche Wirtschaftsbereiche sie öffnen oder schützen.
  115. Langfristig werden eine weltweite Kooperation der Zentralbanken sowie eine Stärkung und Demokratisierung des Internationalen Währungsfonds angestrebt.
  116. Die internationale Gemeinschaft schafft regelbasierte Staateninsolvenzverfahren mit Schuldenerlassen, Zahlungsaufschüben oder Schuldenschnitten.
  117. Staateninsolvenzverfahren sollen alle Schulden umfassen können, die nicht in eigener Währung bestehen.
  118. Internationale Finanzhilfen werden nicht an den Abbau der Daseinsvorsorge geknüpft.
  119. Die humanitäre Versorgung Geflüchteter außerhalb der EU wird durch Kooperation und Solidarität mit Nachbarstaaten und Aufnahmeländern unterstützt.
  120. Kooperationen mit Drittstaaten dürfen nicht zu Menschenrechtsverletzungen führen.
  121. Die Bekämpfung von Fluchtursachen richtet sich gegen die Gründe für Flucht, nicht gegen Geflüchtete.
  122. Europäische Politik richtet sich darauf aus, globale Gerechtigkeit zu stärken.
  123. Ziel ist eine Welt, in der Menschen nicht zur Flucht gezwungen werden.
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung25
  1. Die Lehren aus den Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus gelten als Verpflichtung.
  2. Für gleichberechtigte Teilhabe braucht es Bibliotheken und Theater.
  3. Demokratie braucht Kultur, Künste und Wissenschaft.
  4. Eine Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen setzt die uneingeschränkte Anerkennung der verfassungsmäßigen Ordnung und die Unabhängigkeit von autokratischen Regimen voraus.
  5. Grundrechtliche Normen und Werte können durch keine Religion relativiert werden, auch nicht in Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und bei LSBTIQ*.
  6. Der säkulare Staat richtet sich am Neutralitätsprinzip aus und ist organisatorisch grundsätzlich von den Kirchen getrennt.
  7. Das Staatskirchenrecht wird zu einem pluralen Religionsverfassungsrecht weiterentwickelt.
  8. Mit islamischen Religionsgemeinschaften, die von Staaten, Parteien und politischen Bewegungen unabhängig sind und sich religiös selbst bestimmen, werden Staatsverträge geschlossen.
  9. Kultur und Sprache der Menschen mit Romani-Hintergrund werden vom Staat geschützt und gefördert.
  10. Die Erinnerung an den Holocaust an Menschen mit Romani-Hintergrund ist gemeinsame Verantwortung.
  11. Die Verbrechen an Menschen mit Behinderung in der deutschen Geschichte werden weiter aufgearbeitet.
  12. Die Opfer von Verbrechen an Menschen mit Behinderung werden entschädigt.
  13. Die Freiheit der Künste wird geschützt.
  14. Eine Vereinheitlichung von Kultur und Künsten und eine alleinige Deutungshoheit über sie werden abgelehnt.
  15. Freie Kultur und Kunst gehören zur Daseinsvorsorge.
  16. Kulturorte sind für die Gesellschaft unverzichtbar.
  17. Kultur geht sorgsam mit Ressourcen um.
  18. In öffentlich geförderten Kultureinrichtungen wird die Gleichstellung der Geschlechter verwirklicht.
  19. Mit dem Holocaust-Gedenken betraute Einrichtungen richten ihren Bildungsauftrag zeitgemäß, wirksam und kohärent aus.
  20. Raubkunst wird an die Eigentümerinnen und Eigentümer und ihre Erben zurückgegeben.
  21. Die SED-Diktatur wird lebendig erinnert und weiter aufgearbeitet.
  22. Der Zugang zu den Stasi-Akten bleibt für Betroffene, Publizistik und Forschung gewährleistet.
  23. Sammlungsobjekte und Kulturgüter aus kolonialen Kontexten werden an die Herkunftsgesellschaften zurückgegeben.
  24. Kultureinrichtungen und der öffentliche Raum werden dekolonisiert.
  25. Die Auswirkungen des Kolonialismus werden anerkannt, aufgearbeitet und behoben.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung5

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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