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Gesundheit und Pflege

Forderungen der SPD in Bremen

270 Forderungen im Politikfeld „Gesundheit und Pflege“ im Programm zur Bürgerschaftswahl Bremen 2023 („Zukunftsprogramm“). Bei 77 davon steht bei mindestens einer anderen Partei in der Bürgerschaft eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Gesundheit und Pflege“ im Programm der SPD.

Gesundheit und Pflege 270
  1. Die Arbeitsbedingungen in Pflege und Gesundheitsdienstleistungen werden verbessert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  2. Auf Bundesebene wird eine Reform und bessere Finanzierung von Pflege und Gesundheitsdienstleistungen angestrebt.

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  3. Gemeinsam mit Trägern, Weiterbildungsschulen und Wissenschaft werden attraktive Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Beschäftigte im Gesundheitswesen geschaffen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  4. Mit dem Gesundheitscampus wird eine bessere Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsdienstleistungen vorangebracht.

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  5. Der Integrierte Gesundheitscampus als Netzwerk von Gesundheitsforschung, -versorgung, -berufen und -wirtschaft wird weiter vorangetrieben.

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  6. Zum Leitbild der 10-Minuten-Stadt gehören wohnortnahe Pflegeheime, betreutes Wohnen und mobile Pflegedienste.

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  7. Zum Leitbild der 10-Minuten-Stadt gehören wohnortnahe Hausärztinnen und Hausärzte.

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  8. Drogenabhängige Menschen benötigen für ihre schwere Erkrankung Hilfe.

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  9. Am Hauptbahnhof werden soziale und medizinische Angebote ausgebaut.

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  10. Ein Akzeptanzort für die Drogenszene wird entwickelt.

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  11. Suchtfördernde Angebote der Wirtschaft werden abgelehnt.

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  12. Für Sportwetten gelten Werbeverbote.

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  13. Die präventiven Maßnahmen gegen Drogenmissbrauch werden verstärkt.

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  14. Gefangene sollen, auch durch Änderung bundesgesetzlicher Regelungen, in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  15. Für Gefangene wird trotz eingeschränkter freier Arztwahl eine angemessene fachärztliche Versorgung sichergestellt.

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  16. Für psychisch auffällige Gefangene werden gesicherte, abrufbare stationäre Versorgungsangebote benötigt.

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  17. Gefangene mit Bedarf an stationärer psychiatrischer Behandlung erhalten diese zeitnah.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  18. Das Thema Gesundheit soll einen größeren Stellenwert erhalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  19. Die quartiersbezogenen Corona-Präventionsprogramme werden so lange wie notwendig weitergeführt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  20. Beratungsangebote zu Wohnen und Demenz werden bedarfsgerecht finanziert.

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  21. Das Angebot der Pflegestützpunkte wird quartiersbezogen ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  22. Von sexualisierter Gewalt betroffene Mädchen und Frauen erhalten einfacheren Zugang zu weiteren Therapieansätzen wie Kunsttherapie.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  23. Die Krankenkassen sollen sich der Finanzierung solcher Therapieansätze für Betroffene sexualisierter Gewalt öffnen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  24. Den besonderen Bedürfnissen älterer LGBTQIA+-Personen in Betreuung und Pflege wird Rechnung getragen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  25. Pflegebedürftige sollen in Pflegeeinrichtungen diskriminierungsfrei und ohne Repressalien leben können.

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  26. Gesundheit und Pflege werden als Teil der Daseinsvorsorge geschützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  27. Der Staat stellt eine auskömmliche Versorgung und vorsorgenden Gesundheitsschutz für alle sicher.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  28. Prävention wird gestärkt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  29. Unterschiede in den Gesundheitschancen werden abgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  30. Gesunde Lebensverhältnisse für alle Menschen und gesundheitsbewusstes Verhalten werden gefördert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  31. Alle Menschen erhalten gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung und guter Pflege.

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  32. Die Gesundheitsversorgung wird nicht dem Markt überlassen, sondern erfordert staatliches Handeln.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  33. Zugang zu Versorgung, seriöse Informationen, Beratung und Prävention sollen für alle gleich sein und sich an der jeweiligen Lage ausrichten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  34. Schutzmaterial wie Masken, Brillen und Schutzanzüge wird für künftige Pandemien und Katastrophen vorgehalten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  35. Für krisenrelevante Produkte wie Schutzausrüstung, Tests, Desinfektionsmittel, Impfstoffe und wichtige Medikamente werden gesicherte Lieferketten und eine abgestimmte Lagerhaltung geschaffen.

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  36. Für eine sichere Impf- und Risikoinfrastruktur werden Personal und Infrastruktur verfügbar gehalten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  37. Der Einsatz kultursensibler Gesundheitsfachkräfte in den Quartieren wird über 2023 hinaus fortgesetzt.

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  38. Es wird ein Krisenstab mit schnell reaktivierbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingerichtet.

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  39. Der Krisenstab wird direkt an den Senat angebunden, mit klaren Verantwortlichkeiten und unter Einbeziehung von Fachleuten aus der Praxis, insbesondere der Pflege.

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  40. Es werden ausreichend Plätze für Long-Covid-Rehabilitation geschaffen.

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  41. Es werden interdisziplinäre Long-Covid-Ambulanzen geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  42. Kreativtherapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche werden ausgebaut.

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  43. Alle Menschen in Bremen und Bremerhaven sollen sich auf qualitativ hochwertige Pflege zu Hause, im Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen verlassen können.

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  44. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege werden verbessert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  45. Die Ausbildungszahlen in der Pflege werden erhöht.

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  46. Ausbildungsabbrüche in der Pflege werden verringert.

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  47. Es werden Maßnahmen entwickelt, um Pflegepersonal im Beruf zu halten.

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  48. Die Ausbildung in Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie wird weiter massiv unterstützt.

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  49. Der Senat legt eine akzeptable Lösung für die Anerkennung der Berufsqualifikationen und die Nachqualifizierung traditionell ausgebildeter Hebammen vor und setzt sie um.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  50. Die Leistungen der Rettungsdienste bei Feuerwehr und Hilfsorganisationen werden anerkannt.

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  51. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege werden verbessert.

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  52. In der ambulanten Pflege wird mit den Krankenkassen ein System erprobt, das Pflegekräften mehr Zeit und Flexibilität gibt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  53. Unterstützungsprogramme zur Erleichterung des Einstiegs in die Pflege für Wiedereinsteigende, übernommene Auszubildende und aus dem Ausland Zugewanderte werden gefördert.

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  54. Die Löhne in der Pflege sollen steigen.

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  55. Die Verarbeitung psychischer Belastungen soll fester Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Pflege sein.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  56. Fachliche Aufstiegsmöglichkeiten und betriebliche Personalentwicklung in der Pflege sollen familienfreundlich gestaltet sein.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  57. Aufstiegsmöglichkeiten und Personalentwicklung in der Pflege sollen aus Arbeitsmarktmitteln gefördert werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  58. Die Werbung für die Ausbildung in der Pflege wird weiter unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  59. Nach dem Vorbild des Programms „Bleib dran!“ wird ein Unterstützungsangebot für Personen gefördert, denen ein Ausbildungsabbruch droht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  60. Für die Ausbildung in den Assistenz- und Helferberufen der Pflege wird ein durchlässiges, modulares und ausreichend finanziertes System mit Anrechnungsregelungen bis zur Pflegefachkraft geschaffen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  61. Auf Bundesebene wird eine generalistische Regelung der Ausbildung in der Pflegehilfe mit Finanzierung aus dem Ausbildungsfonds angestrebt.

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  62. Eine Weiterqualifizierung nach dem Qualifizierungschancengesetz soll auch für Assistenzberufe mit zweijähriger Ausbildung möglich werden.

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  63. Bei Abbrüchen der generalisierten Pflegeausbildung sollen bereits geleistete Ausbildungsinhalte für einen Abschluss als Assistenzkraft geprüft werden.

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  64. Für Geflüchtete und Zugewanderte wird ein Angebot zum allgemeinen und berufsbezogenen Spracherwerb für den Einstieg in die Pflege gefördert.

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  65. Arbeitsmarktpolitische Programme werden genutzt, um Geflüchteten und Zugewanderten den Einstieg in die Pflege zu ermöglichen.

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  66. Nach Schaffung der bundesgesetzlichen Voraussetzungen bewirbt sich das Land um Modellversuche zu heilkundlichen Tätigkeiten in der Pflege.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  67. Die Attraktivität der Arbeit von Familienhebammen in den Gesundheitsämtern wird gesteigert, um die Stellen wieder mit Hebammen zu besetzen.

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  68. Haus- und Fachärztinnen und -ärzten sollen ausreichend medizinische Fachangestellte zur Verfügung stehen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  69. Der neue Ausbildungsfonds soll für Anreize zur verstärkten Ausbildung in Arztpraxen genutzt werden.

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  70. Für weitere Berufsgruppen in der Pflege, etwa im therapeutischen Bereich, werden zuverlässige Rahmenbedingungen geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  71. Die Schulung von „Pflege-Guides“ wird gefördert.

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  72. Die Finanzierung der Pflege-Guides durch Kranken- und Pflegekassen wird durch einen Landeszuschuss ergänzt.

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  73. Der Bund soll den Ausbildungsanteil in der Pflege aus Steuermitteln finanzieren, um Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen zu entlasten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  74. Durch Fachkräftegewinnung sowie Fort- und Weiterbildung des Pflege- und ärztlichen Personals soll die Gesundheits- und Pflegepolitik geschlechtergerecht und kultursensibel werden.

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  75. Die Etablierung der Fachrichtung Gendermedizin im Land wird geprüft.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  76. Eine Bundesratsinitiative soll die Einbeziehung von Frauen in klinische Studien erreichen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  77. Frauen und Paare, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, erhalten Zugang zu Informationen und zu wohnortnaher, schneller medizinischer Versorgung.

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  78. Forschung und Entwicklung von Medizinprodukten und Medikamenten sollen stärker an Frauen ausgerichtet werden.

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  79. Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote sollen binäre Geschlechter und Geschlechteridentitäten berücksichtigen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  80. Zielgruppenspezifische, niedrigschwellige Beratungs- und Präventionsangebote für alle Menschen werden entwickelt und umgesetzt.

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  81. Weitere barrierefreie integrierte Gesundheitszentren werden in den Stadtteilen eingerichtet.

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  82. Gesundheitskioske sollen Aufklärungsarbeit zu Krebsvorsorge, Ernährung und Sportangeboten übernehmen.

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  83. Die Übernahme weiterer Aufgaben durch Gesundheitskioske, etwa Hilfe bei der Arztsuche, wird geprüft.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  84. Es werden Angebote für psychisch kranke Frauen und Frauen mit postnatalen Depressionen geschaffen.

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  85. Angebote für suchtkranke Frauen werden ausgebaut.

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  86. Auf Stadtteilebene werden jungen Medizinerinnen und Medizinern attraktive Angebote wie Mietzuschüsse, Studienstipendien oder kommunale Versorgungszentren gemacht.

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  87. Die Landesbehörde erhält eine zielgerichtete Einflussmöglichkeit bei der Besetzung von Arztsitzen und nimmt sie wahr.

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  88. Das Bedarfsermittlungssystem für Arztsitze wird weiterentwickelt.

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  89. In den Stadtteilen werden die bislang nebeneinander arbeitenden Versorgungssektoren vernetzt.

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  90. Es werden Anreizsysteme für die Niederlassung junger Haus-, Kinderärzte und Psychotherapeuten in unterversorgten Stadtteilen geschaffen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  91. Die unbürokratische Ausgabe von Krankenversicherungskarten an Geflüchtete wird fortgeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  92. Die ehrenamtliche ambulante Versorgung von Obdach- und Wohnungslosen durch Ärztinnen und Ärzte wird unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  93. Durch eine bundesweite Regelung soll der Eigenanteil für Obdach- und Wohnungslose sowie Geflüchtete gestrichen werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  94. Es soll mehr barrierefreie Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen geben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  95. Einseitig renditeorientierte Anbieter sollen über eine Bundesregelung aus der Gesundheitsversorgung gedrängt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  96. Die Kommunen gründen kommunale Medizinische Versorgungszentren und begleiten sie aktiv.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  97. Zur Kontrolle werden Transparenzregister eingeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. Die Gesundheitspolitik soll eine sozialraumorientierte Sichtweise entwickeln, die auf Unterschiede zwischen Personengruppen und Stadtteilen reagiert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Lokale Gesundheitszentren werden aufgebaut und die Verfügbarkeit von Haus-, Kinderärzten und Psychotherapeuten vor Ort verbessert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  100. Weitere lokale integrierte Gesundheitszentren in anderen Stadtteilen werden angestrebt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Der Einsatz von Gesundheitsfachkräften an Schulen wird fortgesetzt und ausgebaut.
    2. In der Stadt- und Quartiersplanung wird die ortsnahe medizinische und pflegerische Versorgung von vornherein berücksichtigt.
    3. Patientinnen und Patienten sollen Hilfe und unabhängige fachliche Beratung erhalten.
    4. Bei der Neugestaltung der Patientenberatung wird eine von Krankenkassen und Gesundheitswirtschaft unabhängige, regional organisierte Beratungsstruktur gefordert.
    5. Die Demenz-Informations- und Koordinierungsstelle DIKS wird gestärkt und ausgeweitet.
    6. Eine Informationskampagne über Hilfen bei Demenz wird ermöglicht.
    7. Die Beratungsangebote zu Demenz werden ausgeweitet, auch in Bremerhaven.
    8. Die Krankenhausplanung wird zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung weiterentwickelt.
    9. Die ambulante und teilstationäre Versorgung in den Krankenhäusern wird ausgebaut.
    10. Die Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander und mit niedergelassenen Ärzten und Pflegeorganisationen wird gestärkt.
    11. Die Krankenhäuser sollen ihre Angebote besser aufeinander abstimmen.
    12. Die Kooperation von Krankenhäusern zur krankenhausübergreifenden Versorgung wird unterstützt.
    13. Eine Entlassung aus dem Krankenhaus ist nur bei gesicherter Anschlussversorgung zulässig.
    14. Auf Bundesebene wird eine neue Konzeption der Krankenhausfinanzierung gefordert.
    15. In den Kliniken soll die medizinische Notwendigkeit statt ökonomischer Zwänge über die Behandlung entscheiden.
    16. Das Krankenhausreformkonzept der Bundesregierung mit speziellen Versorgungsstufen wird unterstützt.
    17. Die Finanzhilfen für Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin dürfen nicht zulasten anderer Krankenhausbereiche gehen.
    18. Die Finanzhilfen für Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin werden durch leistungsunabhängige Finanzierungsmodelle langfristig gesichert.
    19. Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe erhalten eine auskömmliche Finanzierung.
    20. Die Krankenhausfinanzierung soll eine hohe medizinische und pflegerische Qualität ermöglichen.
    21. Es wird massiv in Struktur- und Prozessqualität der Krankenhäuser investiert.
    22. Finanzielle Überschüsse werden in das Krankenhaussystem zurückgeführt.
    23. Unangemessene Abflüsse an Investoren werden verhindert.
    24. Die Krankenhausinvestitionen im Haushalt werden jährlich gesteigert, um den Investitionsstau abzubauen.
    25. Der Bund soll einen wesentlichen Beitrag zu Krankenhausinvestitionen leisten.
    26. Durch Versorgungsleistungen erwirtschaftete Überschüsse werden in den Krankenhäusern für Investitionen eingesetzt.
    27. Gewinnentnahmen privater Investoren aus Krankenhäusern werden verhindert.
    28. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden durch laienverständliche Informationen weiterentwickelt.
    29. Die Gesundheit Nord setzt ihre Sanierungsmaßnahmen fort.
    30. Die Krankenhäuser der Gesundheit Nord entwickeln klare Profile und Schwerpunkte.
    31. Die Gesundheit Nord mindert ihre Defizite, sodass ab 2025 ein ausgeglichenes operatives Ergebnis erreicht wird.
    32. Gespräche aller Krankenhäuser über eine einvernehmliche Arbeitsteilung bei der Überarbeitung der Landeskrankenhausplanung werden begrüßt.
    33. Eine Arbeitsteilung der Krankenhäuser nach dem Grundsatz „Stärken stärken“ wird befürwortet.
    34. Eine gut erreichbare Grund-, Regel- und Notfallversorgung wird angeboten.
    35. Bei der Krankenhausplanung werden demografische Entwicklung, Bedarf, Mindestmengen, Pandemien, neue Krankheitsbilder und Klimagefahren berücksichtigt.
    36. In die wirtschaftlichen Analysen der GeNo-Kliniken werden betriebswirtschaftliche Kennziffern und volkswirtschaftliche Auswirkungen einbezogen.
    37. Alle Krankenhausstandorte sollen erhalten bleiben.
    38. Für Investitionen in klimagerechte Krankenhäuser werden Sonderprogramme genutzt.
    39. An Standorten der GeNo und in Bremerhaven werden weitere Palliativ- und Hospizangebote geschaffen.
    40. Die Arbeit des Medizinischen Behandlungszentrums für Erwachsene mit Behinderungen wird von der Gesundheit Nord vorbehaltlos unterstützt und gut ausgestattet.
    41. Menschen mit Mehrfachbehinderungen sollen direkt behandelt oder an barrierefreie Arztpraxen verwiesen werden können.
    42. Es wird ein Verzeichnis barrierefrei zugänglicher Haus- und Facharztpraxen erstellt.
    43. Die ambulante Notfallversorgung wird in gleichberechtigter Kooperation von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten entwickelt.
    44. Die kooperative Notfallversorgung richtet sich an den Bedürfnissen der Stadtteile und Regionen aus.
    45. Für die Weiterentwicklung der Notfallversorgung wird eine empirische Problemanalyse in den Versorgungsregionen vorausgesetzt.
    46. Die Psychiatriereform wird in Richtung weiterer Ambulantisierung und Regionalisierung fortgesetzt.
    47. Die Erprobung eines Regionalbudgets in der Psychiatrie wird unterstützt.
    48. Patientinnen, Patienten und Angehörige werden in die Psychiatriereform einbezogen.
    49. Die Fragmentierung des psychiatrischen Hilfesystems wird durch verbindliche Vereinbarungen gemeindepsychiatrischer Verbünde überwunden.
    50. Gemeindepsychiatrische Verbünde organisieren auf Grundlage regionaler Budgets eine sozialraumorientierte, personenzentrierte Versorgung mit qualifiziertem Personal.
    51. Bewährte psychiatrische Modellprojekte wie das Nachtcafé und der Sprachmittlerpool werden in eine Regelfinanzierung überführt.
    52. Eine kontinuierliche therapeutische Beziehung durch eine begleitende Bezugsperson im therapeutischen Team wird sichergestellt.
    53. Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie werden möglichst vermieden und begrenzt.
    54. Der Einsatz von Medikamenten in der Psychiatrie soll individualisiert und behutsam erfolgen.
    55. Für jede Person mit psychiatrischem Hilfebedarf wird der individuelle Hilfebedarf ermittelt.
    56. Die Weiterentwicklung der psychiatrischen Regionalisierung im Bremer Westen wird unterstützt.
    57. Durch Vernetzung ambulanter psychiatrischer Anbieter mit der GeNo wird die Ambulantisierung vorangetrieben und die räumlichen Voraussetzungen werden geschaffen.
    58. Für die Versorgung seltener psychischer Erkrankungen wird eine wirksame Organisation geschaffen.
    59. Bezugspersonen und Selbsthilfegruppen werden in die psychiatrische Versorgung einbezogen.
    60. Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter werden unterstützt.
    61. Die Finanzierung der Psychiatriereform wird durch ein ausreichendes Psychiatriebudget sichergestellt.
    62. Suchtmittelmissbrauch und die Entstehung von Abhängigkeiten sollen verhindert werden.
    63. Es werden Angebote zur Suchtprävention und zur Vermeidung chronischen Suchtverhaltens vorgehalten.
    64. Die Schülerbefragungen zum Suchtmittelkonsum werden genutzt, um Präventions- und Beratungskonzepte vor Ort zu entwickeln.
    65. Zielgruppenspezifische, niedrigschwellige Angebote der Drogen- und Suchthilfe werden gestärkt.
    66. Selbsthilfegruppen werden gefördert und qualifiziert, etwa bei der Digitalisierung.
    67. Die personelle Ausstattung der ambulanten Suchtberatung wird weiter verbessert.
    68. In allen Segmenten der Suchthilfe gibt es qualifizierte, konsumspezifische Hilfeangebote für neue Suchttrends.
    69. Es gibt Beratungs- und Frühinterventionsangebote zu Sucht für Jugendliche.
    70. Die zeitliche, auch abendliche Erreichbarkeit der niedrigschwelligen Drogenhilfe wird verbessert.
    71. Die niedrigschwellige Drogenhilfe wird als Brücke zur Vermittlung in höherschwellige Behandlung genutzt.
    72. Die substitutionsbegleitende psychosoziale Beratung wird personell angemessen ausgestattet.
    73. Drogenkonsumräume werden bedarfsentsprechend ausgestattet.
    74. Die Schwächen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden behoben.
    75. Der Öffentliche Gesundheitsdienst erhält eine umfassende Reform und eine neue Aufgabenbeschreibung.
    76. Für die Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden Erkenntnisse der Public-Health-Forschung an der Universität Bremen und ihren Instituten genutzt.
    77. Im Öffentlichen Gesundheitsdienst wird Personal in allen medizinischen Professionen bei gesicherter Finanzierung gewonnen.
    78. Zuschläge für Stellen mit hohem Konkurrenzdruck werden beibehalten.
    79. Im Öffentlichen Gesundheitsdienst werden Personalmanagement und -entwicklung modernisiert sowie Motivation und Arbeitsklima verbessert.
    80. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Öffentlichen Gesundheitsdienst wird verbessert.
    81. Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden in den Lehrplänen der Gesundheits- und Sozialberufe berücksichtigt.
    82. Der Beruf der Familienhebamme wird für Hebammen attraktiver gemacht.
    83. In den Stadtteilen werden weitere Hebammenzentren aufgebaut.
    84. Die Gesundheitsämter intensivieren Hygienebegehungen in Arztpraxen, Pflegeheimen und Krankenhäusern.
    85. Prävention und Gesundheitsförderung in Quartieren, Schulen und Kitas werden durch Gesundheitsfachkräfte und Gesundheitslotsen gestärkt.
    86. Es wird eine ständige Impfinfrastruktur aufgebaut.
    87. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird nicht auf hoheitliche Aufgaben beschränkt und nimmt eine stärkere Rolle in der Daseinsvorsorge wahr.
    88. Die Gesundheitsberichterstattung wird personell abgesichert.
    89. Die Gesundheitsberichterstattung wird mit Blick auf die Digitalisierung ausgebaut, um eine evidenzbasierte Gesundheitspolitik zu ermöglichen.
    90. Synergien zwischen Gesundheits- und Pflegeberichterstattung werden geprüft.
    91. Die technische und digitale Ausstattung sowie gesundheitsfördernde Angebote werden ausgebaut und verbessert.
    92. Für einen digital zukunftsfähigen Öffentlichen Gesundheitsdienst werden gemeinsame Standards mit anderen Gesundheitsämtern erarbeitet.
    93. Für die Digitalisierung des Gesundheitsdienstes werden Erkenntnisse des Leibniz-WissenschaftsCampus „Digital Public Health“ genutzt, um die digitale Kluft zu überwinden.
    94. Wunsch und Selbstbestimmungsrecht der Menschen sollen Ausgangspunkt der Pflegepolitik sein.
    95. Alle Pflegeangebote richten sich auf das jeweilige Quartier aus und kooperieren dort verbindlich.
    96. Angebotslücken in der Pflege im Quartier werden geschlossen.
    97. Es gibt zusätzliche Unterstützungsangebote vor Ort für pflegende Angehörige und Nachbarn mit Betreuungsmöglichkeit.
    98. Projekte zur Information und Einbeziehung der Nachbarschaft in die Pflege werden geschaffen.
    99. Präventive Hausbesuche bei Menschen ab 75 Jahren stellen Bedarfe fest und vermitteln Hilfen.
    100. Möglichst viele Unterstützungsangebote gibt es direkt im Quartier.
    101. Alle Pflegeanbieter sind für ihr Quartier verantwortlich.
    102. Wie im Programm „Wohnen in Nachbarschaften“ gibt es einen Fonds für Projekte und eine Koordination.
    103. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden erhöht.
    104. Gesetzliche und private Pflegeversicherung werden zu einer Bürgerversicherung mit höheren Steuerzuschüssen zusammengeführt.
    105. Die Kosten der Behandlungspflege in stationären Einrichtungen übernimmt die Krankenversicherung.
    106. Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen werden gedeckelt.
    107. Ein Entlastungsbudget führt bisherige Einzelleistungen der Pflege flexibel zusammen.
    108. Pflegekräfte werden tariflich bezahlt und erhalten bessere Arbeitsbedingungen.
    109. In ausgewählten Quartieren wird mit Pilotprojekten zur Pflege im Quartier begonnen.
    110. Die Erfahrungen der Pilotprojekte werden auf Bremen und Bremerhaven übertragen.
    111. Lokale Selbsthilfe und Projekte zur Unterstützung Pflegebedürftiger, pflegender Angehöriger und Nachbarn im Quartier werden gefördert.
    112. Im Stadtteil gibt es Kurse für pflegende Angehörige mit gleichzeitigen Entlastungsangeboten.
    113. Es wird geprüft, ob Kontaktbüros für pflegende Angehörige an bestehende Einrichtungen im Quartier angedockt werden können.
    114. Unterstützungsprojekte richten sich auch auf spezielle Pflegende wie Young Carers aus.
    115. Es wird ein Fonds für Mikroprojekte im Quartier eingerichtet.
    116. Flächendeckende präventive Hausbesuche werden eingerichtet, mindestens in den Modellquartieren.
    117. Eine Konzentration ambulanter Pflegedienste auf regional abgegrenzte Einzugsgebiete wird erprobt.
    118. Mit den Kassen wird geprüft, ob ambulante Dienste im Modellprogramm „Pflege im Quartier“ neue Abrechnungsmöglichkeiten erhalten.
    119. Ein Ausbau von Beratung, hauswirtschaftlicher Unterstützung und Alltagsbegleitung durch die Dienstleistungszentren wird geprüft.
    120. Das Angebot der Pflegestützpunkte wird ausgeweitet, um Beratung vor Ort sicherzustellen.
    121. Es werden Voraussetzungen für persönliche Pflegeberater geschaffen, die individuelle Versorgungspläne erstellen und überwachen.
    122. Die örtliche Pflege- und Teilhabelandschaft wird durch eine kommunal verantwortete Quartierskoordination Pflege koordiniert.
    123. Mit Trägern von Tagespflegeeinrichtungen sollen Gespräche aufgenommen werden, um Tagespflege wohnungsnah oder in größeren Wohnanlagen anzubieten.
    124. In Bremen soll es eine regelmäßige Pflegeberichterstattung über Pflegeinfrastruktur und Versorgungsbedarfe geben.
    125. Für unterstützende Angebote der häuslichen Pflege werden gezielt Anreize geschaffen.
    126. Tages- und Nachtpflege, niedrigschwellige Betreuungsangebote sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden ausgebaut.
    127. Ein Entlastungsbudget, das die Einzelangebote der Pflege flexibel verknüpft, wird eingeführt.
    128. Die Kapazitäten der vollstationären Pflege im Land Bremen sollen ausreichen.
    129. Geprüft wird, ob die vollstationären Dauerpflegeplätze bei Ausbau von Kurzzeit-, Verhinderungspflege und häuslicher Unterstützung künftig ausreichen.
    130. Alternativen zur klassischen stationären Pflegeeinrichtung wie Pflege-WGs werden gefördert.
    131. Alle Pflegeeinrichtungen sollen sich zum Quartier öffnen und in die örtliche Pflegeinfrastruktur einbringen.
    132. Es werden Pflegeangebote geschaffen, die den Bedürfnissen von Migrantinnen und Migranten sowie queeren, trans- und intergeschlechtlichen Menschen entsprechen.
    133. Spezialisierte Pflegesettings, etwa für jüngere Pflegebedürftige oder Menschen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen, werden gezielt aufgebaut.
    134. Investitionskostenzuschüsse werden ausgeweitet und Modellprojekte gefördert, um gezielt Anreize für neue Angebote zu schaffen.
    135. Der Eigenanteil der Bewohnerinnen und Bewohner an den Investitionskosten soll sinken.
    136. Im Zuge der Personalbemessung nach § 113c SGB XI wird die Personalausstattung stationärer Pflegeeinrichtungen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus bewertet.
    137. Im Land Bremen werden mehr Ausbildungsplätze zur Pflegefachkraft geschaffen.
    138. Mit den Pflegeschulen werden Projekte zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen erarbeitet und erprobt.
    139. Die Ausbildungskapazitäten in der landesrechtlichen Pflegeassistenzausbildung werden deutlich angehoben.
    140. Die Pflegeassistenzausbildung wird so angepasst, dass der Übergang in die Pflegefachkraftausbildung leichter wird.
    141. Geprüft wird, ob Ausbildungsabbrecherinnen und -abbrecher Teile ihrer Ausbildung anerkennen lassen können, um als Pflegeassistenz oder Pflegehilfe einzusteigen.
    142. Die Ausbildungskapazitäten für Pflegepädagoginnen und -pädagogen in Bremen werden erhöht.
    143. Die Personalverordnung nach dem Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz wird an den neuen Personalmix angepasst.
    144. Die Personalvorgaben sollen familienfreundliche und flexible Arbeitszeitmodelle in der Pflege ermöglichen und Anreize für Arbeitgeber schaffen.
    145. Es wird evaluiert, welche zusätzlichen Ausbildungsabschlüsse und wie viele Fachkräfte oder Pflegeassistenzkräfte in stationären Einrichtungen vorgehalten werden können.
    146. Der Einsatz von Pflegefachkräften aus dem Studium an der Hochschule Bremen wird geprüft.
    147. Auf Bundesebene wird eine weiterreichende Entlastung der Pflegebedürftigen bei Pflege- und Betreuungskosten angestrebt, etwa durch Steuerzuschüsse, eine Bürgerversicherung oder einen Sockel-Spitze-Tausch.
    148. Das Land übernimmt Investitionskosten der Pflegebedürftigen, etwa durch ein bedarfsabhängiges Pflegewohngeld.
    149. Die staatliche Kontrolle der Investitionskosten in der Pflege wird gestärkt.
    150. Die Auswirkungen der Wohngeldreform 2023 auf Heimbewohnerinnen und -bewohner werden geprüft und berücksichtigt.
    151. Pflegende Angehörige sollen über das Programm „Pflege im Quartier“ wohnortnah besser erreicht werden.
    152. Die Wohn- und Betreuungsaufsicht wird personell verstärkt.
    153. Auf Bundes- und EU-Ebene werden Regelungen zur Begrenzung der Tätigkeit von Private-Equity-Unternehmen in der Pflege angestrebt.
    154. Regelungen zu Schutz, Absicherung, Bezahlung, Mitbestimmung und Personalausstattung der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen werden verstärkt und besser kontrolliert.
    155. Standards zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen werden verstärkt und ihre Einhaltung besser kontrolliert.
    156. Die Prüfrechte in Pflegeeinrichtungen werden auf weitere Kostenbereiche ausgeweitet.
    157. Öffentliche Steuerung, quartiersbezogene Organisation und gemeinnützige Anbieter gelten als bester Schutz gegen Profitstreben in der Pflege.
    158. Gesundheits- und Pflegeleistungen gelten nicht als Waren.
    159. Auf Bundesebene wird eine starke Einschränkung der Gewinnorientierung in allen Versorgungsbereichen des Gesundheitswesens angestrebt.
    160. Kommunale und gemeinnützige Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in Bremen und Bremerhaven werden gestärkt.
    161. Eine sektorenübergreifende Pandemieplanung wird erarbeitet und weiterentwickelt.
    162. Krankenhäuser, Pflegeheime und Reha-Einrichtungen sollen eigene Klimapläne und Maßnahmen zur Senkung des Ressourcenverbrauchs vorsehen.
    163. Krankenhäuser sollen Nachhaltigkeit sicherstellen.
    164. Krankenhäuser sollen unter Leitung der Geschäftsführung ein „Green Team“ bilden.
    165. Die Finanzierung der Nachhaltigkeitsarbeitsgruppen in Krankenhäusern tragen die zuständigen Kostenträger.
    166. Energieschonende Medizin- und Versorgungstechnik in Krankenhäusern wird gefördert.
    167. Landeskrankenhausplanung und Planung stationärer Pflegeeinrichtungen berücksichtigen die Folgen des Klimawandels.
    168. Bei Sanierungen und Neubauten von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden Auswirkungen des Klimawandels wie Hochwasser, Starkregen und Hitze berücksichtigt.
    169. Die zuständigen Behörden sollen verständlich über die Zusammenhänge von Klimawandel und Gesundheit informieren.
    170. Das Land Bremen erhält einen Hitzeaktionsplan mit Warnsystem und Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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