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Gesundheit und Pflege

Forderungen der Linken in Bremen

179 Forderungen im Politikfeld „Gesundheit und Pflege“ im Programm zur Bürgerschaftswahl Bremen 2023 („Damit Bremen weiter auf sozial-ökologischem Kurs bleibt – mit links.“). Bei 55 davon steht bei mindestens einer anderen Partei in der Bürgerschaft eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Gesundheit und Pflege“ im Programm der Linken.

Gesundheit und Pflege 179
  1. Die Landesförderung für Krankenhausinvestitionen wird dauerhaft auf dem gegenüber 2019 verdoppelten Niveau fortgeschrieben.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  2. An kommunalen Kliniken gilt ein einheitlicher Tarif für den gesamten Klinikverbund.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  3. Die für Reinigung und Catering zuständige Servicegesellschaft der kommunalen Kliniken wird wieder eingegliedert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  4. Gesundheitszentren, Hebammenzentren und Pflegestützpunkte werden vor allem in Stadtteilen mit hoher Armutsquote ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  5. Die kooperative Krankenhausplanung wird fortgeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  6. Die Zentralisierung der GeNo-Ausbildung am Hulsberg wird zu Ende geführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  7. Gesundheitszentren werden zu präventiv wirkenden Gesundheits- und Sorgezentren weiterentwickelt, die Sorgeverantwortung und soziale Belange berücksichtigen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  8. Die Gesundheits- und Sorgezentren unterstützen Care-Arbeit und deren faire und gleichberechtigte Verteilung.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  9. Eine Jugendentgiftung wird eingerichtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  10. Für kranke Obdachlose werden bedarfsgerecht Krankenzimmer vorgehalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  11. Der Verein zur medizinischen Versorgung Obdachloser und die regionale medizinische Versorgung obdachloser Menschen werden finanziell unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  12. Sorgende Strukturen für ältere Menschen wie präventive Hausbesuche, Pflegeberatung zu Hause und Einkaufshilfe werden aufgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  13. Pflegende Angehörige erhalten niedrigschwellige, wohnortnahe Unterstützung.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  14. Zunächst in einkommensarmen Stadtteilen wird eine öffentliche ambulante Pflege- und Gesundheitsversorgung aufgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  15. Auf Bundesebene wird ein Pflegegeld für pflegende Angehörige nach dem Vorbild des Elterngelds eingeführt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  16. Zur Entlastung pflegender Angehöriger werden Pflegeheime mit Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege vorgehalten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  17. Stationäre Altenpflege gewährleistet größtmögliche Autonomie bei guter Versorgung.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  18. Das Personal der Wohn- und Betreuungsaufsicht wird für bessere Kontrollen verdoppelt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  19. Bei überdurchschnittlichen Gewinnen konzernbetriebener Pflegeeinrichtungen wird regulierend eingegriffen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  20. Gemeinwohlorientierte Anbieter in der Pflege erhalten Vorrang.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  21. Alten- und Pflegeheime im Besitz von Finanzinvestoren werden perspektivisch rekommunalisiert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  22. Daseinsvorsorge und die Versorgung älterer Menschen gehören in gemeinnützige oder öffentliche Hand statt als Anlageobjekt zu dienen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  23. Die Qualifizierung angelernter Beschäftigter in der Altenpflegehilfe wird gemeinsam mit der Agentur für Arbeit weiter gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  24. Die Kommunikations- und Werbekampagne für die Pflege wird fortgesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  25. Die Pflegeversicherung wird zu einer Vollversicherung umgebaut.

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  26. Die Einhaltung der Tarifpflicht bei ambulanten Pflegediensten und in Pflegeheimen wird kontrolliert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  27. Das Gesundheitswesen wird an die Klimakrise und ihre gesundheitlichen Folgen angepasst.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  28. Gesundheitliche Ungleichheit wird mit allen verfügbaren Mitteln bekämpft.

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  29. Wohnortnahe, barrierefreie und partizipativ organisierte Gesundheits- und Sorgezentren in öffentlicher Hand werden geschaffen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  30. Für pflegende Angehörige, Eltern, Senior*innen und andere Unterstützungsbedürftige werden Selbsthilfe-, Vernetzungs- und Beratungsangebote geschaffen.

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  31. In armutsbetroffenen Stadtteilen im Bremer Norden, Osten, Süden und Westen werden Gesundheits- und Sorgezentren etabliert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  32. Gesundheits- und Sorgezentren werden an den jeweiligen Stadtteil angepasst und stärken vorhandene Angebote.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  33. Erfahrungen aus Projekten wie LIGA in Gröpelingen fließen in die Entwicklung der Gesundheitszentren ein.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  34. Gesundheits- und Sorgezentren werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  35. Gesundheits- und Sorgezentren werden schrittweise auf alle Stadtteile ausgeweitet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  36. Die Gesundheitsfachkräfte in den Quartieren werden ausgebaut.

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  37. Die Gesundheitsfachkräfte in den Quartieren werden über 2023 hinaus verstetigt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  38. Die Hebammenversorgung von Schwangeren und Wöchnerinnen wird wohnortnah gesichert.

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  39. Hebammenzentren werden als Teil der Gesundheits- und Sorgezentren in den Stadtteilen auf- und ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  40. Für die Haftpflichtversicherung von Hebammen wird per Bundesratsinitiative eine bundesweite Lösung angestrebt.

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  41. Das System der Beleghebammen wird wieder eingeführt.

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  42. Hebammengeleitete Kreißsäle werden auf weitere Kliniken im Land Bremen ausgeweitet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  43. Natürliche Geburten werden gefördert und die Kaiserschnittrate gesenkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  44. Die Ergebnisse des Runden Tisches Natürliche Geburt werden für Geburtskliniken verpflichtend.

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  45. Familienhebammen und Frühe Hilfen für Familien in schwierigen Lagen werden ausgebaut.

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  46. Familienhebammen und Frühe Hilfen werden perspektivisch über die Gesundheits- und Sorgezentren organisiert.

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  47. Eine Informationsoffensive sensibilisiert medizinisches Personal und Bevölkerung für frauenspezifische Krankheiten und Symptome.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  48. Das Land Bremen stellt Beratung zu und Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen sicher.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  49. Ein Sicherstellungsgesetz regelt ein ausreichendes Angebot an Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  50. Das Land sichert die Arbeit von pro familia mit ausreichender Finanzierung.

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  51. Ärzt*innen erhalten mehr Weiterbildungen zu medikamentösen und operativen Schwangerschaftsabbrüchen und zum Umgang mit Schwangeren.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  52. Schwangerschaftsabbruch wird Teil der allgemeinen medizinischen Ausbildung.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  53. Die Weiterbildungsordnung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe wird um den Schwangerschaftsabbruch erweitert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  54. Das Angebot medikamentöser Schwangerschaftsabbrüche wird ausgeweitet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  55. Praxen erhalten für medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche eine angemessene Vergütung.

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  56. Eine Pauschale über die Gebührenordnungspositionen ermöglicht Ärzt*innen eine bürokratieärmere Abrechnung.

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  57. Bei der Gesundheitsbehörde wird eine Rechtsberatung für Ärzt*innen zu Schwangerschaftsabbrüchen eingerichtet.

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  58. Ein Investitionsförderprogramm unterstützt die Ausstattung von OP-Sälen in gynäkologischen Praxen.

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  59. Paragraf 218 wird abgeschafft und Schwangerschaftsabbrüche werden grundsätzlich legalisiert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  60. Der anonyme Krankenschein für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus wird verstetigt.

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  61. In der Gesundheitsversorgung werden Dolmetscher*innen hinzugezogen und ihre Kosten übernommen.

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  62. Das Gesundheitswesen öffnet sich interkulturell durch fortlaufende Schulungen des Personals.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  63. Für Menschen mit Fluchterfahrungen gibt es ausreichende und niedrigschwellige psychotherapeutische Angebote.

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  64. Beschäftigte im Gesundheitssektor werden für die Bedarfe geflüchteter Menschen sensibilisiert.

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  65. Migration wird in Gesundheitsversorgung, -prävention und -förderung systematisch berücksichtigt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  66. Zugangshindernisse zu Praxen, Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen werden beseitigt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  67. Untersuchungstechniken und Kommunikation werden an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung angepasst.

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  68. Leichte Sprache, verständliche Patienteninformationen und passende Beratung werden im Gesundheitswesen selbstverständlich.

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  69. In Aus-, Fort- und Weiterbildung von medizinischem und pflegerischem Personal werden Module zum diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen eingeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  70. Die Module zum Umgang mit Menschen mit Behinderungen werden von fachkundigen Peerkräften durchgeführt.

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  71. Die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderung in Pflege und (teil-)stationären Einrichtungen werden garantiert.

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  72. Persönliche Assistenz darf zu Untersuchungen, Krankenhausaufenthalten und Reha-Einrichtungen mitgenommen werden, auch außerhalb des Arbeitgebermodells.

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  73. Die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung und ihrer Bedarfsplanungen wird überwunden.

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  74. Die Gesundheitsversorgungsplanung erfolgt möglichst gemeinsam mit Niedersachsen.

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  75. Neustrukturierungen von Krankenhäusern und ambulanter Versorgung führen weder zu Personalabbau noch zu Outsourcing.

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  76. Die Fallpauschalenfinanzierung der Krankenhäuser wird abgeschafft.

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  77. Eine solidarische, bedarfsdeckende und qualitätssichernde Finanzierung der stationären Versorgung wird eingeführt.

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  78. Das Krankenhaussystem wird in öffentliche Hand überführt und von Profitorientierung befreit.

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  79. Vorsorgepauschalen sichern die Grundfinanzierung, insbesondere für Notaufnahmen, Geburtshilfe und Pädiatrie.

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  80. Die Investitionsförderung des Landes für Krankenhäuser wird dauerhaft auf dem derzeitigen Niveau verstetigt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  81. Die Einzelförderung in der Krankenhaus-Investitionsförderung wird weiter für besonders wichtige Vorhaben eingesetzt.

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  82. Das Sonderprogramm Krankenhäuser und öffentliches Gesundheitswesen aus dem Bremen-Fonds wird im regulären Haushalt fortgesetzt.

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  83. Das Land trägt substanziell zur Finanzierung des Umbaus von Krankenhäusern und Gesundheitswesen für künftige Aufgaben bei.

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  84. Die Stadtgemeinde übernimmt alle restlichen Kredite der GeNo für den Teilersatzneubau.

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  85. Eine Ablösung der 100-Millionen-Euro-Namensschuldverschreibung aus den laufenden Einnahmen der GeNo wird abgelehnt.

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  86. Die neue Krankenhausplanung beseitigt Über-, Unter- und Fehlversorgung.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  87. Versorgungsstrukturen und Bedarfe in Bremen, Bremerhaven und dem Umland werden umfassend analysiert.

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  88. Weitere Ausgliederungen in den kommunalen Kliniken werden abgelehnt.

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  89. Die Tochtergesellschaft Gesundheit Nord Dienstleistungen wird aufgelöst.

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  90. Die Notfallversorgung wird über Schwerpunktkliniken und zentrale, hoch qualifizierte Notaufnahmen organisiert.

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  91. Neben wenigen zentralen Notaufnahmen werden wohnortnahe ambulante Notfallstrukturen vorgehalten.

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  92. Die Krankenkassen finanzieren die Notfallversorgung ausreichend.

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  93. Die Arbeitsbedingungen in der Krankenhauspflege in Bremen werden verbessert.

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  94. Bei der GeNo wird ein Belastungsausgleich mit dem Ziel einer 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich eingeführt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  95. Eine Beschäftigungsoffensive verhindert Arbeitsverdichtung für Pflegekräfte bei verkürzter Wochenarbeitszeit.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  96. Die Pflegeausbildung bei der GeNo wird ausgebaut.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  97. Die Pflegeausbildung der GeNo wird am Standort Mitte zentralisiert.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  98. Die ärztliche Bedarfsplanung erfolgt auf Ebene der Stadtteile.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  99. Die ärztliche Bedarfsplanung orientiert sich zusätzlich an Einkommensarmut, Arbeitslosigkeit, Pflegebedarf und räumlichen Gegebenheiten.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Auf Bundesebene wird eine Neuordnung der Sicherstellung der ambulanten Versorgung angestrebt, die die Kompetenzen der Länder stärkt.

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    Wortlaut im Programm

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    1. Der Entscheidungsspielraum der Selbstverwaltungsorgane in der ambulanten Versorgung wird durch Bindung an öffentliche Versorgungsziele eingeengt.
    2. Bis zu einer Neuordnung der Bedarfsplanung wird ein Verfahren zur gerechteren Verteilung von Ärztinnen und Ärzten nach Berliner Vorbild eingeführt.
    3. Stadtteile mit hoher Armutsquote erhalten einen Zuschlag bei der Zahl der haus- und kinderärztlichen Praxissitze.
    4. Dem Einfluss von Investoren, besonders Private-Equity-Gesellschaften, in der ambulanten Versorgung wird entgegengetreten.
    5. Das Land Bremen setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dem Betrieb von Praxen durch Privatinvestoren die Rechtsgrundlage zu entziehen.
    6. Ein Landestransparenzregister erfasst die Eigentumsverhältnisse insbesondere medizinischer und pflegerischer Einrichtungen.
    7. Die Psychiatrie soll menschenwürdig und gewaltfrei sein.
    8. Personalausstattung und Räume der Psychiatrie ermöglichen eine hochwertige Behandlung ohne Zwang und Gewalt.
    9. Ambulante Modellprojekte für Menschen mit psychischen Problemen werden verstetigt.
    10. Die ambulante Versorgung für Menschen mit psychischen Problemen wird ausgebaut.
    11. Menschen nach längeren Klinikaufenthalten erhalten Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Alltag.
    12. Ambulante Psychotherapieangebote werden ausreichend, zeitnah und bedarfsorientiert bereitgestellt.
    13. Der Vorrang ambulanter vor stationärer Behandlung darf die Versorgungsqualität in der stationären Behandlung nicht senken.
    14. Die Ambulantisierung erfordert einen verbindlichen Bettenabbau in der stationären Psychiatrie.
    15. Menschen in geschlossenen oder forensischen Abteilungen der Psychiatrie erhalten durch ausreichendes fachärztliches Personal eine Behandlung ohne Zwang und Gewalt.
    16. Das Landes-PsychKG wird daraufhin überprüft, wie der Schutz vor Zwangsbehandlung gestärkt werden kann.
    17. Genesungsbegleiterinnen und -begleiter werden nachhaltig abgesichert.
    18. Die Arbeit der Genesungsbegleitung wird konsequent integriert und unterstützt.
    19. Der psychiatrische Krisendienst steht in den Stadtteilen rund um die Uhr zur Verfügung.
    20. Der Krisendienst wird durch einen entsprechend ausgestatteten sozialpsychiatrischen Dienst abgesichert.
    21. Bestehende Arbeits- und Beschäftigungsangebote zur Stabilisierung werden verstetigt und ausgebaut.
    22. Gesundheitsförderung setzt besonders auf aufsuchende, quartiersbezogene und partizipative Ansätze.
    23. Projekte wie die Gesundheitsfachkräfte in den Quartieren werden erhalten und ausgebaut.
    24. Die Gesundheitsfachkräfte in den Quartieren werden gegebenenfalls in neu zu schaffende Gesundheits- und Sorgezentren integriert.
    25. Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention werden stärker aufeinander abgestimmt.
    26. Für Bremen wird ein Gesundheitsplan erstellt.
    27. In Bremen wird eine ressortübergreifende Gesamtstrategie zur Gesundheitsförderung aufgebaut.
    28. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird weiter ausgebaut.
    29. Die Bundesmittel aus dem Pakt für den ÖGD werden für den Aufbau eines modernen, nachhaltigen und bevölkerungsnahen Gesundheitsdienstes in Bremen genutzt.
    30. Ein Schwerpunkt des Öffentlichen Gesundheitsdienstes liegt auf Gesundheitsförderung und Prävention.
    31. Der Öffentliche Gesundheitsdienst nimmt neue Themen wie Klima und Gesundheit stärker in den Fokus.
    32. Stellen für Präventions- und Pflegefachkräfte werden ausgebaut.
    33. Jeder Präventions- oder Pflegefachkraft wird eine bestimmte Zahl von Bürgerinnen und Bürgern als feste Ansprechperson für Gesundheitsfragen zugeteilt.
    34. Im Öffentlichen Gesundheitsdienst werden attraktive Arbeitsbedingungen wie Tarifbindung, unbefristete Verträge und Weiterbildung geschaffen.
    35. Zur Entlastung pflegender Angehöriger wird die professionelle Pflege gestärkt und ausgebaut.
    36. Wohnortnahe professionelle Beratung und Betreuung wird in Form von Gesundheits- und Sorgezentren ausgebaut.
    37. Ein Konzept „Pflege im Quartier“ wird umgesetzt, damit die Entlastung pflegender Angehöriger wohnortnah und flexibel ist.
    38. Im Rahmen von „Pflege im Quartier“ werden Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Nachbarinnen und Nachbarn im Quartier unterstützt.
    39. Flächendeckende präventive Hausbesuche werden als Angebot für Seniorinnen und Senioren eingeführt.
    40. Das Angebot der Pflegestützpunkte wird ausgeweitet.
    41. Kurzzeitpflegeplätze in Bremen und Bremerhaven werden ausgebaut, um pflegende Angehörige zu entlasten.
    42. Quartiersnahe Gesundheitsversorgung wird in kommunalen Gesundheits- und Sorgezentren organisiert.
    43. In kommunalen Gesundheits- und Sorgezentren werden neben der interdisziplinären gesundheitlichen Versorgung Angebote der Selbsthilfe, Interessenvertretung, Vernetzung und Beratung geschaffen.
    44. Die Beratung von Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen in Pflegestützpunkten wird ausgebaut.
    45. Das Angebot an Psychotherapie, Hormonvergabe und anderen medizinischen Leistungen für trans- und intersexuelle Menschen wird verbessert.
    46. Mittelfristig werden alle medizinischen Behandlungen im Rahmen der Transition an einem öffentlichen Krankenhaus in Bremen und Bremerhaven gebündelt.
    47. Die Kosten für Kinderwunschbehandlungen werden auch für lesbische und andere queere Familienkonstellationen als Krankenkassenleistung übernommen.
    48. Es gibt mehr Familienhebammen, insbesondere in benachteiligten Stadtteilen.
    49. Familienhebammen stehen in Kinder- und Familienzentren und Häusern für Familie für Eltern in den ersten Lebensjahren eines Kindes zur Verfügung.
    50. Für psychiatrisch behandelte Menschen wird schon während des Klinikaufenthalts eine verzahnte Anschlussbetreuung eingerichtet.
    51. Im Gesundheitswesen werden Antidiskriminierungsstellen nach dem Vorbild der Schulen geschaffen.
    52. Cannabis wird weiter legalisiert und unter hohen Jugendschutzstandards kontrolliert abgegeben.
    53. Drogenpolitik setzt statt auf Repression auf Zugang zu Hilfen, Aufklärung und Prävention.
    54. Substitutionsprogramme werden ausgebaut.
    55. Bestehende Methadonprogramme werden bedarfsgerecht und mehrsprachig erhalten.
    56. In Bremen wird ein Angebot für Drug-Checking geschaffen.
    57. Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Crack werden entwickelt.
    58. Für Drogenkonsumierende werden Toleranzflächen und feste Ausruh- und Konsumräume geschaffen.
    59. Die Drogenhilfe wird ausgebaut, insbesondere für die fremdsprachliche Ansprache.
    60. Für Schwerstabhängige wird eine Diamorphinambulanz eingerichtet.
    61. Gebäudesanierung und neue Medizinstrategie der Krankenhäuser führen nicht zu schlechterer medizinischer Versorgung oder zu Belastungen der Beschäftigten.
    62. Die Gesundheit Nord wird finanziell abgesichert.
    63. Kommunale Krankenhäuser werden nicht länger ausschließlich betriebswirtschaftlich saniert.
    64. Der Bund regelt die Krankenhausfinanzierung neu.
    65. Die Pandemiefolgen der Krankenhäuser werden komplett ausgeglichen.
    66. Pflegekräfte und andere Beschäftigte in Krankenhäusern werden besser bezahlt.
    67. Krankenhausinvestitionen werden nicht von Bremen allein getragen.
    68. Das Prinzip der Fallpauschalen gilt als untauglich.
    69. Das Klinikum Bremen-Nord wird zu einem Krankenhaus der medizinischen Vollversorgung weiterentwickelt.
    70. Der Abzug der Level-II-Frühchenversorgung aus dem Klinikum Bremen-Nord wird abgelehnt.
    71. In der Geburtshilfe werden mehr Hebammen mit deutlich besseren Arbeitsbedingungen eingesetzt.
    72. In der Geburtshilfe werden mehr Dolmetscher eingesetzt.
    73. Die kinder- und fachärztliche Versorgung in Bremen-Nord wird deutlich verbessert.
    74. Die Kassenärztliche Vereinigung wird regional kleinteiliger geordnet, mit einer eigenen KV Bremen-Nord.
    75. Existenz und Ausbau des Klinikums Reinkenheide werden gesichert.
    76. Alle Patienten erhalten unabhängig von ihrer Versicherung eine ausreichende ärztliche Versorgung.
    77. Dem drohenden Ärztemangel in Bremerhaven wird mit einem Rahmenkonzept zur medizinischen Versorgung begegnet.
    78. Grundlage der ärztlichen Bedarfsplanung ist der tatsächliche Bedarf und nicht der Verteilungsschlüssel der Kassenärztlichen Vereinigung.
    79. Die Einführung von Polikliniken wird ernsthaft geprüft.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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