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Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft

Forderungen der SPD in Bremen

239 Forderungen im Politikfeld „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“ im Programm zur Bürgerschaftswahl Bremen 2023 („Zukunftsprogramm“). Bei 77 davon steht bei mindestens einer anderen Partei in der Bürgerschaft eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft“ im Programm der SPD.

Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft 239
  1. In den Wohnquartieren wird gemeinsam mit den Menschen vor Ort eine Kultur der Vielfalt, gleicher Chancen und gegenseitigen Respekts gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  2. Die Freikarte für Kinder und Jugendliche wird fortgeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  3. Eine geschlechtergerechte Arbeitswelt ist das Ziel.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  4. Ein Landesaktionsprogramm „Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt“ wird aufgelegt und unter Verwendung der Landesstrategie für Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit umgesetzt.

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  5. Für Planung und Umsetzung des Aktionsprogramms wird eine ressortübergreifende Steuerungsgruppe in der Senatskanzlei eingesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  6. Auf Bundesebene wird eine Weiterentwicklung des Entgeltgleichheitsgesetzes angestrebt.

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  7. Auf Landesebene wird ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für Unternehmen geschaffen, die mehr Geschlechtergerechtigkeit im Betrieb anstreben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  8. Flexible Arbeitszeit- und Arbeitsmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  9. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen der öffentlichen Verwaltung und der Beteiligungsgesellschaften wird erhöht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  10. Die Schritte zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen werden im Landesgleichstellungsgesetz verbindlich festgeschrieben.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  11. An Schulen und Hochschulen werden geschlechtersensible Berufsberatung sowie Förder- und Qualifikationsprogramme für Mädchen und junge Frauen gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  12. Ein regelmäßiges Monitoring der beruflichen Gleichstellung im Land Bremen wird veröffentlicht.

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  13. An zentraler Stelle in der Innenstadt sollen die Voraussetzungen für einen Spielort 4.0 für Kinder und Jugendliche geschaffen werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  14. Zum Leitbild der 10-Minuten-Stadt gehören wohnortnahe Treffpunkte für Jung und Alt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  15. Die Teilhabe über Nachbarschaftsinitiativen und Vereine außerhalb formeller Beteiligungsprozesse ist neben Ortsämtern und Beiräten von grundlegender Bedeutung für die Quartiersentwicklung.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  16. Kleinteilige Strukturen und gesellschaftliches Engagement in den Quartieren sollen gefördert werden, um Teilhabe und Zusammenhalt zu stärken.

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  17. Die Landesantidiskriminierungsstelle wird zur Anlaufstelle bei Verdacht auf Diskriminierung am Wohnungsmarkt ausgebaut.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  18. Betroffene werden beim sogenannten Testing zum Nachweis von Diskriminierung am Wohnungsmarkt unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  19. Am Weltkindertag wird im ganzen Land Bremen mit Aktionen und Angeboten über Kinderrechte informiert.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  20. Gemeinsam mit Fachstellen werden weitere Präventionsmaßnahmen und niedrigschwellige Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Frauen entwickelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  21. Leitbild ist eine solidarische Gesellschaft, die Armut bekämpft und allen gleiche Chancen und Teilhabe ermöglicht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  22. Der wachsenden gesellschaftlichen Spaltung wird ein Leitbild des Zusammenhalts entgegengesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  23. Begegnungsmöglichkeiten in den Quartieren werden gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  24. Politische Bildung und Demokratieförderung werden zum Schwerpunkt in den Quartieren.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  25. Älteren, jungen, wohnungslosen, zugewanderten, behinderten und queeren Menschen sowie Alleinerziehenden werden selbstbestimmtes Leben und Teilhabe ermöglicht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  26. Akteure der Zivilgesellschaft und der Sozialwirtschaft gelten als Partner in der Demokratie.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  27. Die Anliegen und Erfahrungen der Zivilgesellschaft werden dialogisch in den politischen Prozess einbezogen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  28. Ältere sollen stärker in den Fokus vernetzten Handelns in den Quartieren rücken.

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  29. Eine Antidiskriminierungspolitik mit der Landesantidiskriminierungsstelle als zentralem Akteur soll sensibilisieren und den Schutz vor Diskriminierung erhöhen.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  30. Rassismus, Antisemitismus und Muslimenfeindlichkeit werden auf struktureller und individueller Ebene bekämpft.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  31. Mehrsprachigkeit wird als Chance betrachtet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  32. Die Bekämpfung von Kinderarmut mit dem Ziel einer dauerhaften finanziellen und materiellen Absicherung junger Menschen hat höchste Priorität.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  33. Auf Bundesebene wird die zügige Umsetzung einer auskömmlichen Kindergrundsicherung unterstützt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  34. Die Kindergrundsicherung gilt als wirksames und nachhaltiges Instrument gegen Kinderarmut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  35. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz und Fürsorge.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  36. Staatliche Institutionen sollen alles tun, um Kindern und Jugendlichen ein sicheres und fürsorgendes Umfeld zu bieten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  37. Die Jugendämter werden personell und finanziell bedarfsgerecht ausgestattet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  38. Die Angebote zur gezielten Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien werden weiterentwickelt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  39. Familien sollen mit wirksamen präventiven Angeboten gestützt werden, um Unterbringungen in Einrichtungen möglichst zu vermeiden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  40. Für Kinder aus risikobelasteten Familien sollen nahtlose Unterstützungsketten bestehen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  41. Vernetzte Hilfen und Angebote für junge Familien werden aufbauend auf der Bremer Initiative zur Stärkung frühkindlicher Entwicklung weiterentwickelt.

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  42. Die Arbeit stationärer und ambulanter Jugendhilfeeinrichtungen soll durch auskömmliche Entgelte abgesichert werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  43. Für Jugendhilfeeinrichtungen sollen zeitnahe Kostenübernahmen gewährleistet sein.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  44. Wegen gestiegener Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen sollen Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien entwickelt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  45. Wo es für Kinder und Jugendliche angemessen ist, sollen familiäre Pflegeverhältnisse stärker berücksichtigt werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  46. Geprüft wird, ob Pflegeeltern nach dem Vorbild der Region Hannover ein dem Elterngeld entsprechendes Geld erhalten können.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  47. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt braucht es funktionsfähige sozialräumliche Netzwerke.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  48. Die Verzahnung und Kommunikation zwischen Kitas, Schulen, Jugendeinrichtungen, Erziehungshilfeträgern und Case Management wird stetig überprüft und bei Bedarf strukturell verbessert.

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  49. Die Kinderrechte werden gestärkt.

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  50. Die Öffentlichkeit soll für den Kinderschutz sensibilisiert werden.

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  51. Keine Haushaltslage darf zu Lasten des staatlichen Schutzes des Wohls von Kindern und Jugendlichen gehen.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  52. Die Interessen von Alleinerziehenden sollen nicht zu kurz kommen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  53. Für Ein-Eltern-Familien soll mehr Transparenz im sozialen und medizinischen Hilfesystem geschaffen werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  54. Die Beratungs- und Begegnungsangebote für Ein-Eltern-Familien werden finanziell abgesichert.

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  55. Die Beratungs- und Begegnungsangebote für Ein-Eltern-Familien werden kontinuierlich ausgewertet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  56. Lücken bei Beratungs- und Begegnungsangeboten werden geschlossen und Angebote ausgebaut.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  57. Die Projekte sollen verstetigt werden, und alle Ein-Eltern-Familien sollen wissen, an wen sie sich in ihrem Stadtteil wenden können.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  58. Unterstützung für Alleinerziehende soll vorrangig die Lebenslage stabilisieren und Fragen von Wohnen, Unterhalt, Schulabschlüssen und Ausbildung längerfristig begleiten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  59. Ein Modellprojekt mit Gutscheinen für haushaltsnahe Dienstleistungen für Alleinerziehende und gegebenenfalls Ältere wird gestartet.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  60. Die Bearbeitung des Aktionsplans Alleinerziehende wird mit hoher Priorität wieder aufgenommen und erfolgreiche Vorhaben werden ausgebaut.

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  61. Es soll mehr Transparenz über kostengünstige und kostenfreie Ferienbetreuungsangebote in den Stadtteilen geben.

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  62. Wo Bedarf besteht, wird der Ausbau von Ferienbetreuungsangeboten gefördert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  63. Zugewanderte alleinerziehende Frauen erhalten besondere Aufmerksamkeit.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  64. Angebote für zugewanderte alleinerziehende Frauen werden verzahnt und vernetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  65. Lücken bei finanziellen Hilfen für Ein-Eltern-Familien werden ermittelt und Verbesserungen auch im Bundesrecht angestrebt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  66. Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gehört zum Selbstverständnis einer solidarischen Gesellschaft.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  67. Erfahrungen, Kompetenzen und Wünsche behinderter Menschen sollen Ausgangspunkt weiterer Entwicklungen sein.

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  68. Mit dem Bundesteilhabegesetz wird weiter an der vollständigen gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung gearbeitet.

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  69. Die Umsetzung der im Landesaktionsplan ausgewiesenen Verbesserungen für behinderte Menschen wird begleitet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  70. Der Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention und das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz gelten als Zielstellung und Auftrag.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  71. Eine möglichst umfassende bauliche und digitale Barrierefreiheit wird angestrebt.

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
  72. Inklusion soll nicht nach der Schule enden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  73. Die drei Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Land sollen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden.

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  74. Der Eigenbetrieb Werkstatt Bremen soll eine vom Integrationsamt geförderte Inklusionsabteilung gründen.

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  75. Die Organisationsstruktur der Werkstatt Bremen wird überprüft.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  76. Beratungsleistungen in allen Beratungsstellen sollen inklusiv sein.

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  77. Die inklusive Ausrichtung der Beratungsstelle für Suchtkranke wird abgesichert und entsprechende Konzepte werden in anderen Beratungsstellen entwickelt.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  78. Eltern mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder psychiatrischer Erkrankung sollen unterstützt werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  79. Eltern mit Anspruch auf Elternassistenz nach SGB IX sollen besser über ihre Rechte informiert werden.

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  80. Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete mit Behinderung sollen volle Teilhabe erhalten.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  81. Queere Menschen mit Behinderung erhalten besondere Unterstützung.

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  82. Die Landesantidiskriminierungsstelle soll auch Menschen mit Behinderung offenstehen, die Diskriminierung erfahren.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  83. Ältere sollen selbstbestimmt in ihrer gewohnten Umgebung leben können.

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  84. Die Seniorenvertretung wird als Interessenvertretung der älteren Generation anerkannt.

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  85. Angebote und Orte sollen auch mit Rollator oder Rollstuhl gut zugänglich sein.

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  86. Kultur-, Sport- und Freizeitangebote sollen sich auf die ältere Generation einstellen.

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  87. Das Programm „Ältere im Quartier“ wird fortgesetzt und ausgebaut.

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  88. Ältere sollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.

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  89. Der Präventive Hausbesuch wird ausgewertet und bei Erfolg als Regelangebot weiterentwickelt.

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  90. Das Programm „Aufsuchende Altenarbeit“ kann schrittweise in präventive Hausbesuche überführt werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  91. Das Projekt „Organisationsassistenz“ wird verstetigt und gegebenenfalls ausgeweitet.

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  92. Einsamkeit im Alter soll stärker angegangen werden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  93. Begegnungsstätten und Bürgerhäuser werden in ihrer Funktion gegen Einsamkeit im Alter gestärkt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  94. Die Quartierszentren in 14 stadtbremischen Quartieren sollen Begegnungen und Projekte zwischen Jung und Alt organisieren.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  95. Quartierszentren in 14 stadtbremischen Quartieren sollen für die Organisation von Begegnungen und Projekten zwischen Jung und Alt gewonnen werden.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  96. Für die digitale Teilhabe älterer Menschen werden neue Wege beschritten.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  97. In benachteiligten Quartieren werden die digitalen Kompetenzen älterer Menschen gezielt erweitert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. In den Quartieren, etwa in den Dienstleistungszentren, werden Nachbarschaftshelferinnen und -helfer auch als Digitallotsen für Ältere eingesetzt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Es wird geprüft, ob die Dienstleistungszentren der Wohlfahrtsverbände mit Beschäftigungsprojekten verzahnt werden können, um den steigenden Bedarf an Nachbarschaftshilfe und Alltagsbegleitung zu decken.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  100. Alle Träger der Altenhilfe stellen sich auch auf ältere Menschen mit Migrationsgeschichte ein.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. An diesen Orten wird ein moderierter Dialog zwischen den dort lebenden und sich aufhaltenden Menschen eingerichtet.
    2. Die Zivilgesellschaft soll sich auf einen dialogbereiten Staat, eine zuhörende Politik und abgestimmtes gemeinsames Handeln verlassen können.
    3. Bestehende Hürden auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter werden identifiziert und abgebaut.
    4. Geschlechterpolitik wird als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen des Regierungshandelns verankert.
    5. Mehr Frauen sollen für MINT-Berufe gewonnen werden.
    6. Es wird ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft eingeführt.
    7. Es wird geprüft, in welchem Umfang verbindliche landesrechtliche Regelungen zur Gleichstellung in der Privatwirtschaft geschaffen werden können.
    8. Im Land Bremen werden Vorbilder für eine chancengerechte Verteilung und Bezahlung von Arbeit, Ausbildung und Fürsorgeaufgaben geschaffen.
    9. Die kommunale Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel wird auf Studierende mit BAföG, Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe sowie Beziehende von Kinderzuschlag oder Wohngeld ausgeweitet.
    10. Das Schutzsystem für von Gewalt betroffene Frauen wird so gestärkt, dass es niedrigschwellig zugänglich ist und Hilfe sofort und ausreichend bereitsteht.
    11. Die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Mädchen wird im Land Bremen vollständig umgesetzt.
    12. Es werden weitere Family Spaces geschaffen, um die Vorgabe der Istanbul-Konvention von einem je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner zu erreichen.
    13. Die Maßnahmen des Landesaktionsplans „Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ werden vollständig umgesetzt und ausfinanziert.
    14. Die Sockelfinanzierung der Frauenhäuser im Land Bremen wird verbessert.
    15. Eine Regelfinanzierung von Frauenhäusern wird geprüft.
    16. Es wird ein Rechtsanspruch auf kostenlose Aufnahme und Unterbringung aller schutzbedürftigen Frauen und Mädchen geschaffen.
    17. In der Struktur der Frauenhäuser wird eine rund um die Uhr erreichbare Notanlaufstelle eingerichtet.
    18. Gewaltbetroffene Frauen und Kinder erhalten beim Verlassen des Frauenhauses bevorzugten Zugang zu Wohnungen.
    19. Für Frauen und Mädchen mit Behinderung werden mehr barrierefreie Unterkünfte und Anlaufstellen geschaffen.
    20. Hilfe- und Beratungssysteme werden für Cyber-Mobbing, Diskriminierung und Hasskriminalität gegen Frauen im Internet angepasst und ausgebaut.
    21. Femizide sollen als solche benannt und nicht als „Familientragödie“ bezeichnet werden.
    22. Die Belange von LGBTQIA+-Personen werden in verschiedenen Bereichen weiter unterstützt.
    23. Queere Jugendliche sollen stärkende und geschützte Räume erhalten.
    24. Queere Jugendangebote werden gefördert, auch durch ergänzende digitale Angebote.
    25. Die Maßnahmen zum Schutz von LGBTQIA+-Personen vor Hass und Gewalt werden verstärkt.
    26. Es werden weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Homo-, Bi-, Trans- und Interfeindlichkeit ergriffen.
    27. Bestehende Angebote für queere Menschen werden ausreichend weiter gefördert.
    28. Alle queeren Menschen sollen als gleichberechtigter Teil der Gesellschaft in Bremen leben können.
    29. Die Mitwirkung älterer LGBTQIA+-Personen in politischen Vertretungen wie der Seniorenvertretung wird sichergestellt.
    30. Queere Symbole und Kunst im öffentlichen Raum werden als Zeichen gegen Diskriminierung, Verfolgung und Ausgrenzung gestärkt.
    31. Ein modernes Abstammungsrecht wird geschaffen.
    32. Gleichgeschlechtliche Ehepartner erhalten gleiche Rechte, insbesondere bei Adoptionen.
    33. Das Transsexuellengesetz wird durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzt.
    34. Queere Menschen sollen eine in Vollzeit tätige, sensibilisierte und fortgebildete Ansprechperson haben.
    35. Der 2014 beschlossene „Landesaktionsplan Homophobie“ wird evaluiert und aktualisiert.
    36. Gezielte Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche werden geschaffen.
    37. Frauenbeiräte nach Berliner Vorbild werden geprüft und in ausgewählten Stadtteilen als Modellprojekte eingeführt.
    38. Bei Bürgerbeteiligung und in den Stadtteilbeiräten wird besonders auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen geachtet.
    39. Für Frauen in der Beiratsarbeit werden Mentoring, Qualifizierung, Coaching und abendliche Kinderbetreuung angeboten.
    40. Frauen werden im Umgang mit digitaler Gewalt und Cybermobbing geschult und begleitet.
    41. Der Landesfrauenrat Bremen erhält eine institutionelle Förderung, die seine Geschäftsstelle dauerhaft arbeitsfähig macht.
    42. Die politische Teilhabe von Kindern und Jugendlichen wird weiter gefördert.
    43. Die Zusammenarbeit von Jugendbeiräten mit Schülervertretungen und Jugendausbildungsvertretungen wird verbessert.
    44. Jugendbeteiligung wird auf möglichst viele zukunftsbezogene Projekte und Vorhaben ausgeweitet.
    45. Die Jugendverbände im Land Bremen werden bei ihrer Arbeit konsequent unterstützt.
    46. Die finanzielle Förderung der Jugendverbände wird substanziell angehoben, auch zum Ausgleich inflationsbedingter Preissteigerungen.
    47. Die Kopplung der Jugendleitercard an die Ehrenamtscard wird begrüßt.
    48. Die Ehrenamtscard wird durch weitere jugendgerechte Vergünstigungen attraktiver gemacht.
    49. Kinder und Jugendliche werden stärker an stadt- und landesweiten Themen beteiligt.
    50. Selbsthilfegruppen und ehrenamtliche Initiativen erhalten niedrigschwellige Zugänge zu Fördermitteln.
    51. Rahmenbedingungen sollen Menschen einen leichten Zugang zum Engagement ermöglichen.
    52. Auf Grundlage der Engagementstrategie werden Mittel bereitgestellt, die Engagement sichtbarer machen, etwa ein „Haus des Engagements“.
    53. Projekte und Programme, die engagementfernen Gruppen Zugänge zum Engagement eröffnen, werden unterstützt.
    54. Die Infrastruktureinrichtungen zur Beratung und Unterstützung freiwillig Engagierter werden deutlich gestärkt.
    55. Ein Pflichtjahr für alle wird abgelehnt.
    56. Das im „Aufholprogramm nach Corona“ eingerichtete Beratungsangebot für Freiwilligendienstleistende wird fortgesetzt.
    57. Kinder und Jugendliche werden weiterhin früh an den Sport herangeführt.
    58. Die Kinderschutzprogramme der Bremer Sportjugend gegen sexualisierte Gewalt werden unterstützt.
    59. Kinderschutzprogramme gegen sexualisierte Gewalt sollen auch im Leistungssport angewendet werden.
    60. Das Programm „Safe Sports“ des DOSB und das Kinderschutzsiegel der Bremer Sportjugend werden begrüßt.
    61. Sportvereine werden beim Abruf von Zuschüssen für Barrierefreiheit und Teilhabe unterstützt, die Zuschüsse bei Bedarf ergänzt.
    62. Die Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen wird weiter unterstützt.
    63. Sporthallen stehen den Vereinen weiterhin verlässlich zur Verfügung.
    64. Ehrenamtliche Vorstände und Übungsleitende im Sport erhalten eine verlässliche Förderung.
    65. Die für die Tätigkeit von Sportvereinen notwendigen Strukturen werden langfristig abgesichert und verbessert.
    66. Die Sportinfrastruktur wird stabilisiert, unter anderem durch eine möglichst zügige Sanierung von Turnhallen, soweit nötig.
    67. Im Bremer Norden, Westen, Osten und Süden wird jeweils eine weitere Großfeldhalle vorrangig in Kooperation mit Sportvereinen errichtet.
    68. Die Unterhaltungskosten der neuen Großfeldhallen werden abgesichert.
    69. Im Außenbereich werden kontinuierlich neue Allwetter-Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen eingerichtet.
    70. Bestehende Kunstrasenplätze werden so schnell wie möglich auf technisch und ökologisch notwendigem Niveau saniert.
    71. Neu gebaute und sanierte Sportanlagen und Sportstätten müssen den Anforderungen an inklusive Sportausübung genügen.
    72. Beim Bau und der Sanierung von Sportanlagen werden Erfahrungen und Anregungen der Vereine und Verbände rechtzeitig berücksichtigt.
    73. Sportvereine werden bei der Instandhaltung ihrer eigenen Sportanlagen und Sporthallen unterstützt.
    74. Gemeinsam mit Landessportbund, Fachverbänden und öffentlichen Stellen werden Programme entwickelt, mit denen Sportvereine ihre Sportstätten schnell energetisch sanieren können.
    75. Der Zugang des organisierten Sports zu öffentlichen Flächen und Anlagen wird erleichtert.
    76. Die Stundenhöchstzahl für bezuschusste Übungsleiterstunden wird in Abstimmung mit Landessportbund und Sportvereinen weiterentwickelt.
    77. Die Zuschüsse für die Tätigkeit der Übungsleitenden werden deutlich erhöht.
    78. Die Förderung der Ausbildung von Übungsleitenden durch Landessportbund und Fachverbände wird ausgeweitet.
    79. Die Ausbildung zu Übungsleitenden soll für die Teilnehmenden kostenlos sein.
    80. Die Kooperation von Bildungseinrichtungen und Sportvereinen bei der Ausbildung von Übungsleitenden wird ausgebaut.
    81. In der Übungsleiterausbildung wird vermittelt, wie Menschen mit Behinderung aktiv in Sportangebote einbezogen werden.
    82. In die Lizenzausbildung wird ein spezielles Modul zur Inklusion aufgenommen.
    83. Menschen mit Behinderung werden unter Einbeziehung des Behindertensportverbands bzw. von Special Olympics zu Übungsleitenden ausgebildet.
    84. Die Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Vereinen wird gefördert und auf den Altersbereich von 0 bis 3 Jahren ausgeweitet.
    85. Gezielte Bewegungsangebote sollen die soziale, emotionale, motorische und gesundheitliche Entwicklung von Kindern fördern.
    86. Schwimmen und Schwimmsport werden gefördert.
    87. Schwimmen wird finanziell und personell so abgesichert, dass jedes Kind in Bremen schwimmen lernt.
    88. Der Bestand an Schwimmbädern bleibt erhalten.
    89. Das 1-Euro-Angebot für den Besuch von Schwimmbädern wird langfristig abgesichert.
    90. Es wird geprüft, wie das 1-Euro-Angebot auf alle Bremer Bäder erweitert werden kann.
    91. Das Programm „Kids in die Bäder“ wird weiterentwickelt.
    92. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Bremen-Pass, etwa für die Mitgliedschaft in Sportvereinen, wird beibehalten.
    93. Der monatliche Förderbetrag des Bremen-Passes wird in den nächsten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt.
    94. Es wird geprüft, ob und wie E-Sport-Angebote gemeinnütziger Sportvereine gefördert werden können.
    95. Kommerzieller E-Sport wird nicht gefördert.
    96. Der Leistungssport wird unter anderem durch Unterstützung eines Sportinternats und gezielte Förderung in Schulen gefördert.
    97. Der Bundesstützpunkt der Rhythmischen Sportgymnastik wird verlässlich finanziert.
    98. Das Programm zur Förderung des Leistungssports wird gemeinsam mit Landessportbund und interessierten Vereinen weiterentwickelt.
    99. Der Leistungssport von Menschen mit Behinderung, etwa die Teilnahme an Special Olympics, wird wirtschaftlich stärker unterstützt.
    100. Die Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur, der Vereine und der Mitgliedergewinnung in Vereinen, Schulen und Kitas wird vorangetrieben.
    101. Alle Beteiligten und verantwortlichen Ressorts werden unter Moderation der Sportämter regelmäßig zusammengebracht, um Impulse für die Sportförderung zu gewinnen.
    102. Günstige und eintrittsfreie Freizeitangebote werden vorgehalten.
    103. Ab 2023 wird eine Werbekampagne für eintrittsfreie Freizeitangebote gezielt für einkommensschwache Haushalte gestartet.
    104. Die Freikarte über 60 Euro für jedes Kind und jeden Jugendlichen wird bei erfolgreicher Evaluierung in den Grundzügen erhalten.
    105. Eine App zum standortbezogenen Auffinden eintrittsfreier Freizeitangebote wird entwickelt.
    106. Musik-, Tanz- und Sportangebote auf Grünflächen und im Außenraum werden fortgeführt.
    107. In einem Modellprojekt wird erprobt, die Regeln zur Nutzung von Grünflächen für eine eigenverantwortliche Freizeitnutzung zu lockern.
    108. An zentralen Grünflächen werden Sanitäranlagen vorgehalten.
    109. Neben Schule, Ausbildung und Studium sind freie Zeit und freie Räume für junge Menschen elementar.
    110. Attraktiv gestaltete Spiel- und Bewegungsräume werden gefördert, damit kein Kind wegen Wohnort oder Finanzlage der Eltern benachteiligt ist.
    111. Quartiersbezogene Freizeitangebote werden gefördert.
    112. Spielplätze, Bewegungsräume und Jugendtreffpunkte werden vor Ort in den Quartieren bereitgestellt.
    113. Gemeinsam mit Beiräten und Jugendbeiräten werden neue Flächen für Spiel- und Bewegungsräume identifiziert.
    114. Außengelände von Schulen und Kitas werden auf eine öffentliche Nutzung am Nachmittag geprüft.
    115. Vorhandene Spielflächen und Bolzplätze werden konsequent saniert und modernisiert.
    116. Junge Menschen werden über Planungswerkstätten an der Gestaltung von Spiel- und Bewegungsräumen beteiligt.
    117. Bei neuen und überarbeiteten Spielplätzen werden Mehrgenerationenkonzept, Barrierefreiheit, Trinkwasserquelle, Toilette und kleine Bühne geprüft.
    118. Das Konzept der Offenen Jugendarbeit wird fortgeführt.
    119. Alle Stadtteile erhalten für die Offene Jugendarbeit einen Sockelbetrag von zunächst mindestens 100.000 Euro.
    120. Weitere Mittel werden nach festzulegenden Indikatoren bedarfsgerecht ungleich verteilt.
    121. Neue Wohnquartiere erhalten frühzeitig Mittel zum Aufbau von Strukturen und Angeboten der Offenen Jugendarbeit.
    122. Die Umsetzung des Rahmenkonzepts für Offene Jugendarbeit in der Stadtgemeinde Bremen wird vorangetrieben.
    123. Die finanzielle Ausstattung der Offenen Jugendarbeit wird spürbar verbessert.
    124. Die öffentliche Förderung von Anerkennungspraktika für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Offenen Jugendarbeit wird ausgebaut und fortgeschrieben.
    125. Überregionale Angebote werden dauerhaft und institutionell gefördert.
    126. Mädchen und junge Frauen erhalten besondere Schutzräume.
    127. Die Spielräume von Mädchen und jungen Frauen im öffentlichen Raum werden erweitert.
    128. Bestehende Mädchenhäuser und Mädcheneinrichtungen werden unterstützt, damit sie ihr Programm absichern und bedarfsorientiert ausbauen können.
    129. Förderzeiträume für Zuwendungen an Träger werden an die Doppelhaushalte angepasst.
    130. Es wird geprüft, ob Zuwendungen künftig als Festbetragsfinanzierung bewilligt werden können.
    131. Die Förderhöhe muss notwendige Investitionen abbilden.
    132. Träger erhalten die Sicherheit, ihre Angebote bis zum Jahresende anbieten zu können.
    133. Overheadkosten der Träger von Jugendverbands- und Offener Jugendarbeit werden in allen Stadtteilen angemessen finanziert.
    134. Gewählte Mitglieder der Controlling-Ausschüsse erhalten Schulungsangebote.
    135. Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie Stadtteiltreffpunkte gelten als besonders relevant.
    136. Bürgerhäuser und Quartierszentren werden weiterhin gefördert.
    137. Bei der Förderung von Bürgerhäusern und Quartierszentren wird auf gleichwertige Ausstattung in allen Stadtteilen geachtet.
    138. Kultur- und Sportangebote werden zu den Menschen vor Ort gebracht.
    139. Im Freizeitbereich wird das analoge, soziale Miteinander der Bürgerinnen und Bürger unterstützt.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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