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Bildung, Wissenschaft und Forschung

Forderungen der SPD in Bremen

320 Forderungen im Politikfeld „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm zur Bürgerschaftswahl Bremen 2023 („Zukunftsprogramm“). Bei 136 davon steht bei mindestens einer anderen Partei in der Bürgerschaft eine gleiche oder ähnliche Forderung.

Im Zusammenhang des Programms stehen die Forderungen auf der Seite „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ im Programm der SPD.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 320
  1. Bremen bleibt erstklassig bei Wissenschaft und Innovation und wird zur Technologiemetropole des Nordens.

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  2. Die Universität Bremen soll wieder Exzellenzuniversität werden.

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  3. Es soll mehr Ausbildungsplätze geben.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  4. Das Land investiert in neue, attraktive Aus- und Weiterbildung.

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  5. Der Ausbau von Kita- und Tagespflegeplätzen wird beschleunigt, damit jedes Kind einen Kita-Platz erhalten kann.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  6. Es werden neue Schulen gebaut.

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  7. Es werden mehr Lehrkräfte eingestellt.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  8. Gegen den Fachkräftemangel in Schulen und Kitas wird mehr ausgebildet.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  9. In Schulen und Kitas wird unterschiedlich qualifiziertes Personal eingesetzt.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  10. Zur Fachkräftegewinnung, insbesondere für das Handwerk, wird die Aus- und Weiterbildung massiv weiterentwickelt.

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  11. Die Versorgungslücke im Kita-Bereich wird dringend und schnell geschlossen.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  12. Jedem Kind soll ein Betreuungsplatz angeboten werden.

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  13. Für eine Vollzeiterwerbstätigkeit soll ein entsprechender Betreuungsumfang zur Verfügung stehen.

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    Gesetzentwürfe: 2 KI
  14. Betreuungsangebote am Abend und am Wochenende werden deutlich ausgebaut oder ihr Ausbau gefördert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  15. Alleinerziehende werden bei der Vergabe von Betreuungsplätzen weiterhin bevorzugt.

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  16. Bremen soll zum Land der Weiterbildung werden.

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  17. Berufliche Aufstiege werden gefördert.

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  18. Berufliche Umstiege werden ermöglicht.

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  19. Das Nachholen von Berufsabschlüssen wird unterstützt.

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  20. Die Regelinstrumente des Bundes nach SGB III, SGB II und Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz werden für Weiterbildung konsequent genutzt.

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  21. Die Vorhaben der Bundesregierung zur Erweiterung der Weiterbildungsmöglichkeiten werden begrüßt.

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  22. Eine Weiterbildungsoffensive des Landes ergänzt bestehende Fördermöglichkeiten und schließt Förderlücken.

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  23. Die bremische Aufstiegsfortbildungsprämie von 4.000 Euro wird fortgesetzt.

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  24. Neben Meisterabschlüssen werden auch Aufstiegsfortbildungen etwa in Erziehung und Pflege gefördert, um Aufstiege in frauendominierten Berufen zu unterstützen.

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  25. Für Beschäftigte, die einen Berufsabschluss nachholen, wird ein Qualifizierungsgeld eingeführt.

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  26. Ein Recht auf Weiterbildung für Geringqualifizierte wird in einem Pilotprogramm auf Landesebene erprobt.

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  27. Zur Förderung der Weiterbildung wird ein Landes-BAföG eingeführt.

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  28. Die Förderung wird an eine Weiterbildungsberatung geknüpft und schließt eine Förderung aus dem Regelinstrumentarium aus.

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  29. Das Landes-BAföG wird analog zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ausgestaltet.

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  30. Weiterbildung in laufender Beschäftigung im Rahmen der Bildungsteilzeit soll nicht mehr von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängen.

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  31. Jede Person hat ein Recht auf die bestmögliche Ausbildung.

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  32. Ökologische und soziale Nachhaltigkeit wird Bestandteil der beruflichen Erstausbildung.

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  33. Eine Strategie für die berufliche Erstausbildung für nachhaltige Entwicklung wird erarbeitet.

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  34. Bremische Rahmenpläne für Ausbildungsberufe können angepasst werden.

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  35. Die bestehende Ausbildungsplatzlücke soll verringert werden.

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
  36. Ein bremischer Ausbildungsfonds wird eingerichtet.

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    Gesetzentwürfe: 3 KI
  37. Für Auszubildende werden psychosoziale Beratungsangebote nach dem Vorbild des Studierendenwerks geschaffen.

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  38. Die Attraktivität der dualen Ausbildung wird durch angemessene Bezahlung, klare Übernahmeperspektiven und Gleichstellung mit dem Studium verbessert.

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  39. Passungsprobleme zwischen Auszubildenden und Betrieben werden mit der Jugendberufsagentur angegangen.

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  40. Das Begrüßungsgeld für Auszubildende wird fortgeführt.

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  41. Das Begrüßungsgeld für Auszubildende soll auf mindestens 300 Euro erhöht werden.

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  42. Das Begrüßungsgeld soll auf Schülerinnen und Schüler berufsbildender und weiterführender Schulen ausgeweitet werden.

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  43. Auszubildende aus weiter entfernten Wohnorten erhalten einen Umzugszuschuss.

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  44. Es gilt der Grundsatz „Kein Abschluss ohne Anschluss“.

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  45. Das Übergangssystem von der Schule in Ausbildung, Hochschule und Arbeitsmarkt wird bedarfsorientiert reformiert und besser an die Bedürfnisse junger Menschen angepasst.

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  46. Der öffentliche Dienst und öffentliche Unternehmen bilden, wo sinnvoll, über Bedarf aus.

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  47. Die duale Ausbildung wird stärker auf die sozialökologische Transformation ausgerichtet.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  48. Das Lernen an den Berufsschulen wird stärker auf eine zukunftsgerechte Ausbildung ausgerichtet.

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  49. Das duale Studium wird rechtlich besser reguliert.

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    Gesetzentwürfe: 1 KI
  50. Für das duale Studium werden mehr Anknüpfungspunkte an den Wissenschaftsbetrieb geschaffen, um spätere Wechsel zu erleichtern.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  51. Die Gleichwertigkeit der Ausbildungswege soll sich in der gesellschaftlichen Anerkennung widerspiegeln.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  52. Bei Einstellungsverfahren wird Chancengleichheit zwischen Studienabschlüssen, Meisterbrief und Aufstiegsfortbildungen hergestellt.

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  53. Es werden Berufsausbildungs-Campusse eingerichtet.

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  54. Jeder Berufsausbildungs-Campus soll eine eigene Kita mit flexiblen Öffnungszeiten haben.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  55. Die berufliche Weiterbildung kann über die Berufsausbildungs-Campusse erfolgen.

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  56. Die beruflichen Übergangssysteme werden reformiert.

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  57. Schülerinnen und Schüler sollen im Übergangssystem aufgefangen und weiterqualifiziert werden.

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  58. Der schulische Teil des Übergangssystems wird vereinfacht.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  59. Der schulische Teil des Übergangssystems konzentriert sich auf praktische Fertigkeiten und das Finden eines dualen Ausbildungsplatzes.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  60. Die Zahl der Bildungsgänge im bremischen Übergangssystem wird deutlich reduziert.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  61. Ein zentraler Bildungsgang zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung wird eingeführt.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag KI
  62. Es soll weiterhin Bildungsgänge zum gezielten Erwerb von Abschlüssen wie BBR oder MSA geben.

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  63. Übergangssystem und duale Ausbildung sollen an derselben Schule besucht werden können.

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  64. Multiprofessionelle Teams begleiten neben den Lehrkräften die Übergangsklassen.

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  65. In Vertiefungsmodulen bereiten sich Schülerinnen und Schüler auf eine Ausbildung im gewünschten Beruf vor.

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  66. Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung werden stärker verbunden.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  67. Die berufliche Orientierung an Schulen wird gestärkt, vor allem in der gesamten Mittelstufe.

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    Vergleich bei anderen Parteien KI
  68. Die Zeiten für mindestens zwei Schulpraktika werden ausgeweitet.

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  69. Die Schulen erhalten konkrete Ansprechpersonen der Jugendberufsagentur vor Ort.

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  70. In der Berufsorientierung wird vermittelt, dass alle Ausbildungsberufe allen Geschlechtern offenstehen.

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  71. An allen Oberschulen und Gymnasien werden verpflichtende „Tage der beruflichen Bildung und der gymnasialen Oberstufen“ eingeführt.

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  72. In Kooperation mit der Jugendberufsagentur wird die Beratung von Schülerinnen und Schülern an den Schulen verstärkt.

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  73. Es werden mehrsprachige Elternsprechstunden zum Thema Ausbildung angeboten.

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  74. Es werden berufsbegleitende Programme zum Nachholen des Schulabschlusses geschaffen.

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  75. Allen Menschen soll unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Beeinträchtigungen eine Ausbildung ermöglicht werden.

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  76. An den Schulen gibt es frühzeitig mehrsprachige Beratungsangebote für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern.

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  77. Die schulische Ausbildung wird möglichst an eine duale Ausbildung angepasst.

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  78. Bei landesrechtlich geregelten Berufen werden praxisintegrierte Ausbildungsgänge mit Ausbildungsvertrag und Ausbildungsvergütung angestrebt.

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  79. Die Zahl der Ausbildungsabbrüche wird verringert.

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  80. Die Zahl der Plätze in der praxisintegrierten Erzieherausbildung wird bis 2024 verdreifacht und bis zum Ende der Legislaturperiode vervierfacht.

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  81. Die BAföG-finanzierte Integrierte Regelausbildung wird perspektivisch durch die praxisintegrierte Ausbildung abgelöst.

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  82. Die Integrierte Regelausbildung wird wegen des Fachkräftemangels vorerst fortgeführt.

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  83. Im Schulberufssystem werden begleitende Maßnahmen zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen ausgebaut.

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  84. Das Angebot „Bleib dran!“ für Auszubildende in Gesundheits- und Erziehungsberufen wird ausgebaut.

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  85. Auszubildende werden gezielt bei einem Praktikum im europäischen Ausland unterstützt.

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  86. Mit Kammern, Berufsverbänden und Gewerkschaften wird ein gemeinsames Förderprogramm für Auslandsaufenthalte von Auszubildenden aufgelegt.

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  87. Jugendliche werden während der Ausbildung besser sozialpädagogisch betreut.

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  88. Berufsbezogene Nachhilfe in Basiskompetenzen wie Mathematik und Sprache wird für Auszubildende gewährleistet.

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  89. Die Bildungskapazitäten für IT-Fachkräfte werden gestärkt.

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  90. Eine engere Kooperation zwischen wissenschaftlicher und dualer Ausbildung wird befördert.

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  91. Der Transfer zwischen Wissenschaft, Forschung und Industrie vor Ort wird gestärkt.

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  92. Ausbildung und Studium werden als gesellschaftlich gleichwertig anerkannt.

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  93. Die bremischen Wissenschaftseinrichtungen werden so weiterentwickelt, dass sie dazu beitragen, den sozialen und technologischen Wandel zu verstehen und sozial gerecht zu gestalten.

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  94. Universität, Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden beim Stärken ihrer internationalen Netzwerke unterstützt.

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  95. Universität, Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden dabei unterstützt, in EU-Initiativen erfolgreich zu sein.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  96. Der Transfer in und aus der Wissenschaft wird nach dem Leitgedanken transformativer Hochschulen für und mit der Region gestärkt.

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    Wortlaut im Programm

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  97. Durch die Profilierung der Forschungs- und Transferschwerpunkte wird international herausragende Forschung ermöglicht, die den Wissenschaftsstandort profiliert und Talente anzieht.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  98. Die Planung des Ausbaus des Wissenschaftsstandorts wird fortgeschrieben und an den Forschungs- und Transferschwerpunkten ausgerichtet.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  99. Künstliche Intelligenz spielt eine wesentliche Rolle für die Entwicklung des Wissenschaftsstandorts.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
  100. Die Sichtbarkeit der Forschung im Land Bremen wird durch eine erfolgreiche Positionierung in der Exzellenzinitiative des Bundes deutlich erhöht.

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    Wortlaut im Programm

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    Vergleich im Koalitionsvertrag und bei anderen Parteien KI
    1. Das Exzellenzcluster Ozeanboden des MARUM soll bestätigt werden.
    2. Eine weitere Clusterinitiative soll im Exzellenzwettbewerb erfolgreich sein.
    3. Die Universität Bremen soll wieder eine der deutschen Exzellenzuniversitäten werden.
    4. Im Exzellenzwettbewerb wird neben Meeres-, Polar- und Klimaforschung vor allem auf die interdisziplinären Stärken der Universität in Sozialem Wandel und Staatlichkeit, Materialwissenschaften und dem Schwerpunkt Minds, Media, Machines gesetzt.
    5. Die Kultur des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Gesellschaft wird gestärkt und für Transformation und nachhaltige Entwicklung genutzt.
    6. Der Stellenwert des Themenfeldes Nachhaltigkeit in der bremischen Wissenschaftslandschaft wird weiter ausgebaut.
    7. Die Zusammenarbeit der Hochschulen und Forschungsinstitute in den Feldern Nachhaltigkeit und Klimawandel wird gestärkt.
    8. In die Zusammenarbeit zu Nachhaltigkeit und Klimawandel werden auch die Sozialwissenschaften einbezogen.
    9. Die Wissenschaft kann neben der Verankerung von Nachhaltigkeit in den Lehrplänen selbst Vorbild für Klimamaßnahmen sein.
    10. Die Länder erhalten Unterstützung für klimaschonende Investitionen im Hochschulbau.
    11. Mit Landes- und weiteren Mitteln wird die Sanierung der Gebäude von Universität und Hochschulen vorangetrieben.
    12. Es werden Anreize für eine stärkere und vorbildliche Begrünung der Wissenschafts- und Technologieareale gesetzt.
    13. Die Hochschulen brauchen eine verlässliche Finanzierung, die ihnen Sicherheit für ihre Planungen gibt.
    14. An den Zielen des Wissenschaftsplans als verlässlichem Orientierungsrahmen wird festgehalten.
    15. Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen werden familienfreundlich ausgestaltet und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben wird verbessert.
    16. Jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern werden an den Hochschulen verlässliche Karrierewege geboten.
    17. Nachhaltigkeit wird bei Professuren und wissenschaftlichem Nachwuchs gezielt gefördert.
    18. Mit den Hochschulen werden Maßnahmen entwickelt, um sie im Wettbewerb um wissenschaftliches, technisches und Verwaltungspersonal zu stärken.
    19. Bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird besonders auf Chancengerechtigkeit und Geschlechtergleichstellung geachtet.
    20. Professorinnen, die vor allem in Fachbereichen mit geringem Frauenanteil durch Gremienarbeit stark belastet sind, werden gezielt entlastet.
    21. Studentische Hilfskräfte werden im Rahmen eines Tarifvertrags beschäftigt.
    22. Die Ausbildung hoch qualifizierter Absolventinnen und Absolventen ist die Kernaufgabe der Hochschulen im Land.
    23. Gute Lehre geht weit über die Vermittlung prüfungsrelevanten Wissens hinaus.
    24. Die Vermittlung gesellschaftlicher Zusammenhänge des eigenen Fachs und die Fähigkeit zum kritischen Denken sind in der Lehre ebenso von großer Bedeutung.
    25. Der Innovationsschub wird genutzt, um die Lehre qualitativ weiterzuentwickeln und zu modernisieren.
    26. Ungenutzte Potenziale der Digitalisierung in Lehre, Forschung und Verwaltung der Hochschulen werden konsequent genutzt.
    27. Für die Digitalisierung in Lehre, Forschung und Verwaltung werden die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt.
    28. Die Passfähigkeit von Studienangeboten und Wirtschaftsclustern wird weiter erhöht, um den lokalen Fachkräftebedarf zu sichern.
    29. Allen Absolventinnen und Absolventen in Bremen wird langfristig ein passender Masterstudienplatz an einer Bremer Hochschule angeboten.
    30. Die Masterstudiengänge werden deutlich ausgebaut.
    31. Die Hochschule Bremerhaven wird weiter ausgebaut.
    32. Die europäische und internationale Mobilität von Studierenden wird gefördert.
    33. Mehr ausländische Studierende werden für die Hochschulen gewonnen.
    34. Der Ausbau englischsprachiger Studiengänge wird vorangebracht.
    35. Internationale Lehrinhalte und englischsprachige Kursangebote werden gefördert.
    36. Die Durchlässigkeit zwischen Berufsausbildung und Studium wird weiter gestärkt.
    37. Der Anteil der Menschen, die ohne Abitur ein Studium aufnehmen und abschließen, wird weiter gesteigert.
    38. Die Angebote für ein duales Studium werden ausgebaut.
    39. Für die verschiedenen Modelle des dualen Studiums werden einheitliche Qualitätsstandards gesetzt.
    40. Mit den Ausbildungsbetrieben werden Ausbildungs- bzw. Studienrahmenpläne und einheitliche Musterverträge angestrebt, um den Workload dual Studierender transparenter zu machen und zu begrenzen.
    41. Im dualen Studium wird klar geregelt, welche Arbeiten und Studieninhalte wie angerechnet werden.
    42. Werbung und Willkommenskultur für die Studien- und Wissenschaftsstandorte Bremen und Bremerhaven werden profilorientiert gestärkt.
    43. Das BAföG wird umfassend überarbeitet.
    44. Das BAföG wird durch einen elternunabhängigen Anspruch ausgeweitet.
    45. Die Altersgrenzen im BAföG werden abgeschafft.
    46. Das BAföG kehrt schrittweise zum Vollzuschuss zurück.
    47. Der Verwaltungskostenbeitrag für Studierende wird weiter gesenkt.
    48. Der Verwaltungskostenbeitrag für Studierende wird perspektivisch abgeschafft.
    49. Am Programm für Studienstart-Stipendien wird festgehalten.
    50. Das Programm für Studienstart-Stipendien wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ausgebaut.
    51. Der Bund weitet seine Unterstützung für Studierende aus.
    52. Ein zweiter Campus der Universität in der Bremer Innenstadt bietet vielfältige Entwicklungspotenziale für die Universität.
    53. Die Kooperation der Jacobs University/Constructor University mit den bremischen Wissenschaftseinrichtungen wird unterstützt.
    54. Ein maritimes Wissenschaftszentrum schafft ein disziplinübergreifendes, innovatives Umfeld für Forschung und Transfer.
    55. Das maritime Wissenschaftszentrum bindet neben den Bremerhavener Wissenschaftseinrichtungen auch Akteure an der Schnittstelle von Forschung und Gesellschaft sowie Unternehmen ein.
    56. Wo bereits möglich, wird die Viertelparität bei der Besetzung von Arbeitsgruppen und Kommissionen der Hochschulen zur Regel.
    57. In der Bremer Innenstadt soll ein Citycampus etabliert werden.
    58. In der Bremer Innenstadt soll ein Gesundheitscampus etabliert werden.
    59. Das Gebäude der Bremer Landesbank am Domshof soll als Standort für einen zweiten Universitätsstandort in der Innenstadt weiterverfolgt werden.
    60. Die Hochschule Bremerhaven wird bei ihrer Erweiterung in Innenstadtnähe unterstützt.
    61. Das Schaufenster der Wissenschaft in Bremerhaven wird finanziell abgesichert.
    62. Zum Leitbild der 10-Minuten-Stadt gehören wohnortnahe Kindertagesstätten und Grundschulen.
    63. Forschung und Entwicklung zu alternativen Baumaterialien wie Zellulose, Hanf oder Seegras werden gefördert.
    64. Die Beitragsfreiheit wird langfristig auf alle Bildungseinrichtungen einschließlich der Krippen ausgeweitet.
    65. Alle Kinder sollen vor dem Schuleintritt eine Kita besuchen.
    66. Alle Kinder sollen das letzte Kita-Jahr besuchen können.
    67. Langfristig wird ein verpflichtender Kita-Besuch für alle Kinder angestrebt.
    68. Der Ausbau der Kindertagesstätten wird weiter vorangetrieben.
    69. Der Kita-Platzausbau konzentriert sich vor allem auf sozial und ökonomisch benachteiligte Stadtteile.
    70. Beim Kita-Ausbau gilt der Grundsatz, Ungleiches ungleich zu behandeln.
    71. Es werden die nötigen Ressourcen bereitgestellt, um allen Kindern ein wohnortnahes Angebot der Kindertagesbetreuung zu machen.
    72. Kitas werden gebaut und Personal für die frühkindliche Bildung gewonnen.
    73. Mehr Menschen erhalten Zugang zu Erziehungsberufen und werden qualifiziert, aus- und weitergebildet.
    74. Das Programm „Soziales Lernen im Quartier“ wird als weiteres Betreuungsformat fortgesetzt und ausgebaut.
    75. Jedem Kind soll ein Krippen- oder Kita-Platz angeboten werden.
    76. Für den schnellen Kita-Bau werden in der Stadtgemeinde Bremen GEWOBA, BREBAU und Immobilien Bremen in die Pflicht genommen.
    77. Die Betreuungszeiten in Kitas werden flexibilisiert und ausgedehnt, auch außerhalb der üblichen Zeiten.
    78. Während der Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz wird eine Vergütung ermöglicht.
    79. Berufsbegleitende Weiterbildungen wie PiA und InRA bei vollem Lohnausgleich bleiben möglich.
    80. Die Plätze in der Praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher werden bis 2024 verdreifacht und bis Ende der Legislaturperiode vervierfacht.
    81. Die BAföG-finanzierte Integrierte Regelausbildung wird perspektivisch durch die PiA abgelöst.
    82. Die Formate der Teilzeitausbildung werden an die Bedürfnisse der Aus- und Weiterzubildenden angepasst.
    83. Das Sozialpädagoginnen- und Sozialpädagogen-Programm wird abgesichert und bedarfsgerecht ausgeweitet.
    84. Die Ausbildung von Erzieherinnen, Erziehern und weiteren pädagogischen Berufen wird grundlegend reformiert.
    85. Die bisherigen Bildungsgänge werden auf gleichem Niveau als duale Ausbildung und duales Studium angeboten.
    86. Das Berufsbild der Erzieherin und des Erziehers muss attraktiver werden, um genug Fachkräfte für inklusive frühkindliche Bildung zu gewinnen.
    87. Menschen, die gern mit Kindern arbeiten, erhalten sofort Möglichkeiten zur Arbeit in der frühkindlichen Bildung mit beruflicher Perspektive und berufsbegleitender Weiterqualifizierung.
    88. In Elementargruppen in herausfordernden Lagen werden die Gruppengrößen reduziert.
    89. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel wird schrittweise verbessert, auch durch neue Personalressourcen und multiprofessionelle Teams.
    90. Die Pilot-Verbünde von Kitas und Grundschulen werden zur flächendeckenden Einführung des Bildungsplans 0–10 ausgeweitet.
    91. Es werden Anreize geschaffen, die den Fachkräften in Bildungseinrichtungen das Erreichen der erwarteten Standards ermöglichen.
    92. Sprachexpertinnen und Sprachexperten brauchen ausreichend Zeit und Raum für individuelle Sprachförderung.
    93. Das beschlossene Sprachförderkonzept wird mit allen notwendigen Ressourcen umgesetzt.
    94. Kinder werden auch schon im Kleinkindalter echt an ihrem Alltag beteiligt.
    95. Unterricht wird an allen Schulen von den einzelnen Kindern und Jugendlichen her gedacht.
    96. Verlässliche Rahmenbedingungen ermöglichen Lehrkräften, individuelle Stärken der Kinder zu erfassen und zu fördern.
    97. Lehrkräfte sollen Schwächen frühzeitig diagnostizieren und mit passgenauen Unterstützungsangeboten abbauen können.
    98. Keine Schülerin und kein Schüler wird zurückgelassen, alle werden nach ihren Talenten bestmöglich gefördert.
    99. Der größtmögliche Lernerfolg aller Schülerinnen und Schüler ist oberstes Ziel.
    100. Alle Schülerinnen und Schüler sollen den ihren Fähigkeiten entsprechenden höchstmöglichen Schulabschluss erreichen können.
    101. Das Abitur bleibt nach 8 Schuljahren am Gymnasium oder nach 8 oder 9 Schuljahren an der Oberschule möglich.
    102. Langfristig wird eine Schule für alle angestrebt.
    103. Wo Oberschulen keine Oberstufe haben, ermöglichen Schulverbünde den Weg zum Abitur.
    104. Schülerinnen und Schüler erhalten verbindliche Zusagen zur Aufnahme an den zugeordneten Oberstufen.
    105. Im Stadtteil Gröpelingen wird eine eigene Oberstufe eingerichtet.
    106. In Schulverbünden werden Unterrichtsinhalte sowie Lern- und Lehrmaterialien aufeinander abgestimmt.
    107. Eine schulübergreifende Lernverlaufsdiagnostik sichert die Vergleichbarkeit der Unterrichtsqualität kooperierender Schulen.
    108. An allen Oberschulen und Gymnasien werden in der 9. und 10. Klasse Tage der beruflichen Bildung und der Oberstufen eingeführt.
    109. Für Übergänge in die berufliche Bildung oder an andere Oberstufen wird eine möglichst einheitliche Dokumentation eingeführt.
    110. Grundschulen und weiterführende Schulen werden, wo sinnvoll und möglich, zu einem Schulcampus zusammengeführt.
    111. Grundschulen und weiterführende Schulen arbeiten für einen gelingenden Übergang enger zusammen.
    112. Die gebundene Ganztagsschule wird in Bremen und Bremerhaven massiv ausgebaut, damit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026/27 vor allem in Grundschulen umgesetzt werden kann.
    113. Für Schulneubauten und -umbauten werden schrittweise die notwendigen Finanzmittel bereitgestellt.
    114. Alle Lehr- und Kita-Kräfte werden im Bereich Deutsch als Fremd- und Zweitsprache weitergebildet.
    115. Bildungssprache wird als eigener Lerngegenstand in den Bildungsplänen verankert.
    116. Eine durchgängige, auf regelmäßiger Lernstandsdiagnose beruhende Deutschlernbegleitung von der Kita bis zum Abitur wird angestrebt.
    117. Die Arbeitsbedingungen an Schulen werden attraktiver gestaltet, um den Lehrkräftemangel zu beheben.
    118. In den Klassenräumen gibt es eine Doppelbesetzung mit pädagogischen Fachkräften.
    119. Die multiprofessionellen Jahrgangsteams an den Schulen werden entsprechend besetzt.
    120. Die Zuweisung von Lehrkräften an Schulen wird gezielt gesteuert, insbesondere für Schulen in herausfordernden Lagen.
    121. Ausländische Abschlüsse von Lehrkräften werden einfacher anerkannt.
    122. Ausländische Lehrkräfte können bei Bedarf berufsbegleitend nachqualifiziert werden.
    123. Schulen vermitteln ein vielfältiges und modernes Bild von Männlichkeit, mit genug Männern als Vorbildern.
    124. Beim Lehrkörper werden ausgewogene Geschlechterverhältnisse mit den notwendigen Maßnahmen angestrebt.
    125. Männer, insbesondere Männer mit Migrationshintergrund, werden für die Arbeit in Schulen und Kitas gewonnen.
    126. Eine Imagekampagne spricht Männer gezielt für die Arbeit in Schulen und Kitas an.
    127. Für die Gewinnung werden geeignete Multiplikatoren in den Quartieren wie Moscheen gesucht.
    128. Gesundheitsberaterinnen und -berater sowie weitere Berufe werden künftig Teil der pädagogischen Teams an Schulen.
    129. Gesunde Ernährung, Lebensweisen und die vertrauliche Klärung gesundheitlicher Fragen werden in die Schulen eingebunden.
    130. An allen Schulen werden schrittweise systemische Schulassistenzen eingeführt.
    131. Inklusive Schulen erhalten Kollegien, in denen verschiedene Professionen in jeder Klasse gleichberechtigt zusammenarbeiten.
    132. An Schulen in herausfordernden Lagen sind künftig je zwei pädagogische Fachkräfte im Klassenraum.
    133. An Schulen in herausfordernden Lagen werden kleinere Klassen eingerichtet.
    134. Jede Schule, auch Gymnasien und berufsbildende Schulen, erhält eine ausreichende Zahl von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen für die Inklusion.
    135. Das Bildungssystem motiviert alle Kinder unabhängig von ihren individuellen Bedarfen zu besseren Leistungen.
    136. Die individuellen Bildungsverläufe der Schülerinnen und Schüler werden stärker beobachtet.
    137. Lehrkräfte erhalten Zeit und Instrumente für bessere Diagnostik und Förderung.
    138. Statt allein auf Zensuren wird auf Berichte zur Lernentwicklung gesetzt, die mit Eltern und Schülern ausführlich besprochen werden.
    139. Jeder Mensch erhält die Möglichkeit, seine Potenziale auszuschöpfen, den bestmöglichen Abschluss zu erreichen und einen erfüllenden Beruf zu ergreifen.
    140. Alle Schülerinnen und Schüler finden am Ende ihrer Schulzeit einen guten Übergang in Ausbildung oder Studium.
    141. Allgemeine und berufliche Bildung werden eng miteinander verzahnt.
    142. Maßnahmen zwischen allgemeinbildenden Schulen und der Jugendberufsagentur werden stärker koordiniert und vernetzt.
    143. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf bei der Berufsorientierung erhalten frühzeitig Berufsbegleiter, die sie bis zum Berufseinstieg begleiten.
    144. Die berufliche Bildung wird gestärkt.
    145. Berufliche Schulen erhalten moderne Unterrichtsräume und Werkstätten sowie aktivierende Lehr- und Lernformen.
    146. Die beruflichen Schulen in der Stadt Bremen werden im Rahmen der Schulstandortplanung zu Campusschulen weiterentwickelt.
    147. Zwischen Berufsschulen und Betrieben werden Kooperationen geschaffen.
    148. Die Ansiedlung von Betrieben und Unternehmen im unmittelbaren Umkreis der Berufsschulen wird initiiert und vorangetrieben.
    149. Die berufsbildenden Schulen im Land verfügen über zeitgemäße Unterrichtsräume, modernste Werkstätten und eine verlässliche IT-Infrastruktur.
    150. Die gemeinsame „Vision 2035“ der berufsbildenden Schulen im Land wird weiterhin nachdrücklich unterstützt.
    151. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende der Sekundarstufe I passgenaue Übergangsmöglichkeiten.
    152. Ein Übergangssystem wird geschaffen, das vielfältige Unterstützung auf dem Weg ins Berufsleben bietet und allen Jugendlichen unabhängig vom Abschluss Wege zur Ausbildungsreife aufzeigt.
    153. Die Ausbildungskapazitäten der berufsbildenden Schulen für Fachkräfte wie Erzieherinnen und Erzieher werden langfristig erhöht und die Ressourcen dafür schrittweise bereitgestellt.
    154. Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte an Schulen werden auf dem Weg zur Digitalität bestmöglich unterstützt und entlastet.
    155. Die Lehr- und Lernmittelzuweisungen der Schulen werden neu aufgestellt, damit neben analogen auch digitale Lehrwerke genutzt werden.
    156. Schulen erhalten neben landesweit bereitgestellten Softwarelizenzen die Möglichkeit, passende digitale Werkzeuge selbst auszuwählen.
    157. Grundlegende informatische Kompetenzen werden allen Schülerinnen und Schülern fachintegriert in den Kernfächern vermittelt.
    158. Zusätzliche schulische Angebote zu informatischen Inhalten wie Informationstechnik, Programmierung und Algorithmen werden ausgebaut, damit sie möglichst alle Schülerinnen und Schüler erreichen.
    159. Lehrkräfte werden durch Fort- und Weiterbildungsangebote für die Vermittlung informatischer Inhalte qualifiziert.
    160. Das Versprechen von Aufstieg und Partizipation durch Bildung wird verwirklicht.
    161. Ein Aktionsplan soll die Zahl der Menschen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, deutlich verringern.
    162. Schülerinnen und Schüler lernen systematisch, kritisch mit Informationen umzugehen und sie zu überprüfen.
    163. Schülerinnen und Schüler werden befähigt, die Funktionsweisen von Medien und ihren Stars und Vorbildern zu verstehen und kritisch einzuordnen.
    164. Rassismus, Antisemitismus, Ableismus und Sexismus haben an Schulen keinen Platz.
    165. Die Informations- und Präventionsarbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit an Schulen wird vorangetrieben.
    166. Fortbildungen zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit für Lehrkräfte, Schulsozialarbeit und andere Akteure gehören zum Regelangebot des Landesinstituts für Schule.
    167. Die Europabildung wird nachhaltig gestärkt.
    168. An Schulen wird das Programm „Erasmus+“ gestärkt.
    169. Schulen werden als „Europaschulen“ zertifiziert.
    170. Europabildung wird bereits in der Lehrkräfteausbildung verankert.
    171. Die Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird genutzt, um Kinder leichter mit Kultur in Verbindung zu bringen.
    172. Im Modellprojekt „Bremer Kulturschulen“ erhalten die Grundschulen über vier Jahre insgesamt eine Million Euro, um kulturelle Bildung in ihr Ganztagskonzept einzubinden.
    173. Grundschulen können Mittel beantragen, um mit Künstlern oder Kultureinrichtungen niedrigschwellige Kulturangebote und AGs für Kinder durchzuführen.
    174. Grundschulen mit langfristigen Kooperationen und einem durchgehenden Konzept für kulturelle Bildung im Ganztag werden als „Bremer Kulturschule“ ausgezeichnet.
    175. Das Landesprogramm „Bremer Kulturschulen“ wird nach erfolgreicher Evaluation möglichst verstetigt.
    176. Die Umweltbildungseinrichtungen werden gestärkt.
    177. Die Finanzierung der Umweltbildungseinrichtungen wird in den ordentlichen Haushalten verankert.
    178. Die Bremer Schullandheime werden erhalten und gestärkt.
    179. Alle Schülerinnen und Schüler besuchen mindestens einmal in ihrer Schulzeit ein Schullandheim.
    180. Mit den Trägern der Schullandheime wird ein Dialog über Investitionen in eine zeitgemäße und nachhaltige Ausstattung begonnen.
    181. Bevölkerungsschutz und Ehrenamtsengagement werden auch in den Schulen thematisiert.
    182. Die Universität erhält die Möglichkeit, bei nicht abgelegtem Staatsexamen einen universitären Abschluss in Jura zu verleihen.
    183. Schul- und Kita-Schließungen wie in der Pandemie soll es nicht wieder geben.
    184. Ungleiche Startbedingungen in Kita und Schule werden weiter ausgeglichen.
    185. Doppelbesetzungen an Grundschulen, Verstärkungsmittel und Sprachförderung werden verstärkt und ausgebaut.
    186. Schulen und Kitas mit Kindern mit besonders großen Herausforderungen erhalten die beste Ausstattung.
    187. Für Arbeitssuchende sollen flexible und regionale Kinderbetreuungsangebote in den Stadtteilen bestehen.
    188. Der massive Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, auch in Randzeiten, ist nötig.
    189. Alleinerziehende werden bei der Suche nach einem Betreuungsplatz besser unterstützt.
    190. Ausbildungsgänge und Studienplätze in diesen Berufen, auch der duale Studiengang Sozialarbeit, werden spürbar ausgebaut.
    191. Die Ausbildung in Pflege, Erziehungsdienst und Sozialarbeit wird inhaltlich stärker mit der Praxis verbunden.
    192. Das Pilotprojekt „Be oK – Berufsorientierung und Lebensplanung ohne Klischees“ für die 6. und 7. Klassen wird flächendeckend verstetigt.
    193. Neben dem MINT-Programm wird die Ausgestaltung technisch-naturwissenschaftlicher Studiengänge und Unterrichtsfächer kritisch überprüft.
    194. Schulische Berufsorientierung und Berufsberatung sollen klischeefrei gestaltet werden und Geschlechterstereotype aufbrechen, um die Berufswahl von Frauen zu verändern.
    195. Für alleinerziehende Frauen werden mehr und flexiblere Betreuungsangebote geschaffen.
    196. Der Beruf der Erzieherin und des Erziehers wird aufgewertet.
    197. Der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder wird fortgesetzt.
    198. Das Kinderbetreuungsangebot in Randzeiten wird weiter ausgebaut.
    199. Die Stelle der Ansprechperson für queere Menschen im Bildungsbereich wird aufgestockt.
    200. Schulpsychologische Angebote für Kinder und Jugendliche werden ausgebaut.
    201. Kultur- und gendersensible Aspekte werden verpflichtender Bestandteil gesundheitlicher und sozialer Ausbildungs- und Studiencurricula.
    202. Eine Förderung der Forschung zum medizinischen Gender-Data-Gap wird geprüft.
    203. An allen Schulen und Hochschulen stehen mehrsprachiges Informationsmaterial zur Menstruation und kostenlose Hygieneartikel zur Verfügung.
    204. Ein Masterstudiengang Klinische Psychologie wird eingeführt.
    205. Klimaschutz, Hitzebelastung und ressourcenschonender Materialeinsatz werden in die Curricula von Medizin, Pflegewissenschaft und anderen Ausbildungen aufgenommen.
    206. Prävention, Gesundheitserziehung und die Bedeutung des Klimawandels werden in die Lehr- und Bildungspläne von Schulen und Kitas aufgenommen.
    207. Landesweit wird ein Förderprogramm für die Gremienbeteiligung in Schülervertretungen und Jugendausbildungsvertretungen aufgelegt.
    208. Der Sportstudiengang an der Universität Bremen wird unverzüglich eröffnet.
    209. Das Sportstudium wird so gestaltet, dass eine Tätigkeit der Studierenden als Übungsleitende in Sportvereinen attraktiv ist.
    210. Übungsleitende werden im Rahmen der Sport-Leistungskurse an Schulen in Zusammenarbeit mit Landessportbund und Bremer Turnverband ausgebildet.
    211. Die Kooperationen von Schulen mit Sportvereinen werden weiterentwickelt.
    212. Das Angebot im Schulsport wird ausgebaut und zeitgemäßer gestaltet.
    213. Die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen erfolgt auf Augenhöhe und unter Anerkennung der Leistungen der Sportvereine.
    214. Angebote von Sportvereinen ersetzen den Schulsportunterricht nicht.
    215. Durch Zusammenarbeit von Bildung und Kultur entsteht ein verlässliches Netzwerk, das Schulen in Anspruch nehmen können.
    216. Die Einbindung der HfK, der Universität Bremen und der anderen Hochschulen des Landes wird verstärkt.
    217. Gute Bildung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene hat oberste politische Priorität.
    218. Für Bremen und Bremerhaven wird systematischer als Studien- und Ausbildungsort geworben.
    219. Die finanzielle und personelle Ausstattung von Schulen und Kitas hat weiterhin Vorrang.
    220. Zusätzliche Ausgaben fließen schwerpunktmäßig in Bau, Ausstattung und Modernisierung von Schulen und Kitas.

Jede Forderung zählt einmal, bei ihrem Hauptfeld. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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