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Forderungen zu Staat, Demokratie und Verwaltung

Bürgerschaftswahl Hamburg 2008 · Original

Das Programm enthält 34 von 587 Forderungen zu „Staat, Demokratie und Verwaltung“.

Staat, Demokratie und Verwaltung 34
  1. Die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs sollen auch außerhalb von Wahlen an grundsätzlichen Entscheidungen teilhaben.

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    Wortlaut im Programm
    ■ für ein demokratisches Hamburg, in dem seine BürgerInnen auch außerhalb von Wahlen an grundsätzlichen Entscheidungen teilhaben; Link zum Original
  2. Politik und Wirtschaft sollen demokratisiert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen Politik und Wirtschaft demokratisieren. Link zum Original
  3. Stadtteil-, Senioren-, Migranten- und Mieterbeiräte erhalten Kompetenzen zur Gestaltung der öffentlichen Infrastruktur.

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    Wortlaut im Programm
    Stadtteil-, Senioren-, MigrantInnen- und Mieterbeiräte sollen Kompetenzen erhalten, um die öffentliche Infrastruktur gestalten zu können. Link zum Original
  4. Volksentscheide sollen zu wirksamen Instrumenten direkter Demokratie werden.

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    Wortlaut im Programm
    Volksentscheide müssen Instrumente direkter Demokratie werden. Link zum Original
  5. Die Ziele der Hamburgischen Verfassung sollen Arbeitsgrundlage der neuen Landesregierung werden.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE. Hamburg fordert, dass die Ziele der Hamburgischen Verfassung die Arbeitsgrundlage der neuen Regierung werden, und wird mit Information, Aufklärung, der politischen Auseinandersetzung und allen Formen des demokratischen Widerstandes, vor allem auch außerparlamentarisch, dazu beitragen. Link zum Original
  6. Im öffentlichen Dienst wird wieder mehr Personal eingestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Der öffentliche Dienst hat beschäftigungspolitische Auswirkungen, seine primäre Aufgabe ist jedoch nicht die Beschäftigungspolitik. Seine Aufgabe besteht in der Erweiterung des gesellschaftlichen Reichtums durch sozialkulturelle Dienstleistungen – allein das schafft eine für alle Menschen sinnvolle Entwicklung des Gemeinwesens. Dafür muss endlich wieder mehr Personal eingestellt werden! Link zum Original
  7. Ziel ist ein demokratischer Sozialismus.

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    Wortlaut im Programm
    Unser Ziel ist ein demokratischer Sozialismus. Link zum Original
  8. Alle mit Lebensmittelpunkt in Deutschland erhalten das aktive und passive Wahlrecht.

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    Wortlaut im Programm
    aktives und passives Wahlrecht für Alle, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Als ersten Schritt: kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-BürgerInnen; Link zum Original
  9. Als erster Schritt erhalten auch Nicht-EU-Bürger das kommunale Wahlrecht.

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    Wortlaut im Programm
    aktives und passives Wahlrecht für Alle, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Als ersten Schritt: kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-BürgerInnen; Link zum Original
  10. Antifaschistische Klauseln werden in das Grundgesetz und die Hamburger Verfassung aufgenommen.

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    Wortlaut im Programm
    die Aufnahme von antifaschistischen Klauseln ins Grundgesetz und in die Hamburger Verfassung, um die Handlungsmöglichkeiten des Staates gegen Rechtsextremismus zu verbessern; Link zum Original
  11. Die Volksgesetzgebung wird weiter ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE will die Volksgesetzgebung weiter ausbauen. Link zum Original
  12. Die Volksgesetzgebung wird erleichtert.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE will die Volksgesetzgebung erleichtern und verbindlich gestalten. Link zum Original
  13. Die Volksgesetzgebung wird verbindlich gestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE will die Volksgesetzgebung erleichtern und verbindlich gestalten. Link zum Original
  14. Die Volksgesetzgebung bleibt dreistufig mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.

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    Wortlaut im Programm
    Das Verfahren der Volksgesetzgebung soll sich – wie bisher – in drei aufeinander folgende Stufen gliedern: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Link zum Original
  15. Die Eintragungsfrist für Volksbegehren wird auf sechs Wochen verlängert.

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    Wortlaut im Programm
    Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren wird auf sechs Wochen verlängert. Link zum Original
  16. Eintragungen für Volksbegehren sind auch samstags und an einem Werktag pro Woche bis 20 Uhr möglich.

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    Wortlaut im Programm
    Eintragungen sollen in dieser Zeit auch am Samstag sowie an einem Werktag in jeder Woche bis 20 Uhr möglich sein. Link zum Original
  17. Beim Volksbegehren ist die freie Unterschriftensammlung erlaubt.

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    Wortlaut im Programm
    Beim Volksbegehren soll die freie Unterschriftensammlung möglich sein, beim Volksbegehren und beim Volksentscheid die kostenfreie Briefwahl. Link zum Original
  18. Bei Volksbegehren und Volksentscheid gibt es die kostenfreie Briefwahl.

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    Wortlaut im Programm
    Beim Volksbegehren soll die freie Unterschriftensammlung möglich sein, beim Volksbegehren und beim Volksentscheid die kostenfreie Briefwahl. Link zum Original
  19. Es gibt ausreichend wohnortnahe Eintragungs- und Abstimmungsstellen.

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    Wortlaut im Programm
    Es sind ausreichend wohnortnahe Eintragungs- und Abstimmungsstellen vorzusehen. Link zum Original
  20. Die Initiatoren einer Volksgesetzesinitiative bestimmen den Abstimmungszeitraum innerhalb einer allgemeinen Frist selbst.

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    Wortlaut im Programm
    Über den genauen Zeitraum beziehungsweise den Tag der Abstimmung können die Initiatoren der Gesetzesinitiative innerhalb einer allgemeinen Frist selbst entscheiden. Link zum Original
  21. Initiatoren erfolgreicher Volksinitiativen und Volksbegehren erhalten öffentliche Unterstützung bei der Information, etwa kostenlose Werbeflächen.

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    Wortlaut im Programm
    Mit dem erfolgreichen Abschluss der Volksinitiative beziehungsweise des Volksbegehrens erhalten die Initiatoren – ähnlich den Möglichkeiten, die Parteien vor Wahlen besitzen – öffentliche Unterstützung bei der Information der BürgerInnen über den Gegenstand der Entscheidung (u.a. kostenlose Nutzung von Werbeflächen im öffentlichen Raum). Link zum Original
  22. Die finanziellen Möglichkeiten der Initiatoren entscheiden nicht über den Erfolg einer Gesetzesinitiative.

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    Wortlaut im Programm
    Die finanziellen Möglichkeiten der Initiatoren sollen nicht über Erfolg oder Misserfolg einer Gesetzesinitiative entscheiden. Link zum Original
  23. Die Hürden für Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid werden abgesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Hürden für das Zustandekommen einer Volksinitiative und den Erfolg von Volksbegehren und Volksentscheid sind abzusenken. Link zum Original
  24. Ein Volksbegehren ist erfolgreich, wenn mindestens drei Prozent der Wahlberechtigten es unterstützen.

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    Wortlaut im Programm
    Das Volksbegehren soll erfolgreich sein, wenn es von mindestens drei Prozent der Wahlberechtigten durch Eintragung befürwortet wird. Link zum Original
  25. Ein Volksentscheid ist angenommen bei Mehrheit der gültigen Stimmen und Zustimmung von mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten.

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    Wortlaut im Programm
    Der Gesetzesentwurf soll durch Volksentscheid angenommen sein, wenn er die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und mindestens die Stimmen von 15 Prozent der Wahlberechtigten erhält. Link zum Original
  26. Bei Verfassungsänderungen gilt jeweils das doppelte Quorum.

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    Wortlaut im Programm
    Bei Verfassungsänderungen müssen jeweils doppelt so viele Eintragungen beziehungsweise Ja-Stimmen vorliegen. Link zum Original
  27. Gegenstand der Volksgesetzgebung können auch Entscheidungen über das Regierungshandeln Hamburgs sein.

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    Wortlaut im Programm
    Zu den zulässigen Gegenständen der Volksgesetzgebung sollen außer Gesetzesentwürfen auch Entscheidungen über das Handeln der Regierung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie über einzelne Inhalte von Gesetzen, deren konkrete Ausgestaltung von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen wird, gehören. Link zum Original
  28. Gegenstand der Volksgesetzgebung können auch einzelne Inhalte von Gesetzen sein, die die Bürgerschaft ausgestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    Zu den zulässigen Gegenständen der Volksgesetzgebung sollen außer Gesetzesentwürfen auch Entscheidungen über das Handeln der Regierung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie über einzelne Inhalte von Gesetzen, deren konkrete Ausgestaltung von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen wird, gehören. Link zum Original
  29. Volksentscheide sind auch zu Grundsatzfragen der Haushaltsgestaltung möglich.

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    Wortlaut im Programm
    Volksentscheide sollen auch zu grundsätzlichen Fragen der Haushaltsgestaltung und der Tarifgestaltung öffentlicher Unternehmen sowie zur Aufforderung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine bestimmte Bundesratsinitiative einzuleiten oder zu unterstützen, möglich sein. Link zum Original
  30. Volksentscheide sind auch zur Tarifgestaltung öffentlicher Unternehmen möglich.

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    Wortlaut im Programm
    Volksentscheide sollen auch zu grundsätzlichen Fragen der Haushaltsgestaltung und der Tarifgestaltung öffentlicher Unternehmen sowie zur Aufforderung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine bestimmte Bundesratsinitiative einzuleiten oder zu unterstützen, möglich sein. Link zum Original
  31. Per Volksentscheid kann Hamburg aufgefordert werden, eine Bundesratsinitiative einzuleiten oder zu unterstützen.

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    Wortlaut im Programm
    Volksentscheide sollen auch zu grundsätzlichen Fragen der Haushaltsgestaltung und der Tarifgestaltung öffentlicher Unternehmen sowie zur Aufforderung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine bestimmte Bundesratsinitiative einzuleiten oder zu unterstützen, möglich sein. Link zum Original
  32. Durch Volksentscheid beschlossene Gesetze können nur mit qualifizierter Mehrheit der Bürgerschaft aufgehoben oder geändert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Die Aufhebung oder Änderung von Gesetzen, die durch Volksentscheid zustande gekommen sind, soll nur durch einen mit qualifizierter Mehrheit gefassten Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft möglich sein. In diesem Fall ist die Möglichkeit eines vereinfachten und beschleunigten Volksgesetzgebungsverfahrens über die Aufhebung oder Änderung vorzusehen. Link zum Original
  33. Gegen eine Aufhebung oder Änderung von Volksgesetzen durch die Bürgerschaft gibt es ein vereinfachtes und beschleunigtes Volksgesetzgebungsverfahren.

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    Wortlaut im Programm
    Die Aufhebung oder Änderung von Gesetzen, die durch Volksentscheid zustande gekommen sind, soll nur durch einen mit qualifizierter Mehrheit gefassten Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft möglich sein. In diesem Fall ist die Möglichkeit eines vereinfachten und beschleunigten Volksgesetzgebungsverfahrens über die Aufhebung oder Änderung vorzusehen. Link zum Original
  34. Das Rathaus wird transparent, sodass Absprachen nicht mehr verborgen bleiben.

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    Wortlaut im Programm
    Aber wir versuchen eine Aufgabe zu lösen: dass die Bewegung, die den Neoliberalismus überwinden will, auch im Parlament Ausdruck findet, dass das Rathaus gläsern, durchsichtig wird, dass nicht mehr verborgen werden kann, was »da oben« gekungelt wird. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

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