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Linke · Mehr für die Mehrheit

Forderungen zu Bildung, Wissenschaft und Forschung

Landtagswahl Bayern 14.10.2018 · Original

Das Programm enthält 253 von 1.445 Forderungen zu „Bildung, Wissenschaft und Forschung“.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 253
  1. Ein bayerisches inklusives Bildungsprogramm für alle Bildungsbereiche und Altersstufen nach dem Zwei-Lehrer-Prinzip kommt ohne Sondereinrichtungen aus.

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    Wortlaut im Programm
    • Wir wollen ein bayerisches Bildungsprogramm für alle Bildungsbereiche und Altersstufen (2- Lehrer-Prinzip) ohne Sondereinrichtungen. Link zum Original
  2. Bildung befähigt dazu, gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen, eine eigene Meinung zu bilden und eigene Interessen wirksam zu vertreten.

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    Wortlaut im Programm
    Bildung muss in die Lage versetzen, gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen, sich eine eigenständige Meinung bilden und die eigenen Interessen selbstbewusst und wirksam vertreten zu können. Link zum Original
  3. Das Bildungssystem ermöglicht diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung.

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    Wortlaut im Programm
    Ein modernes Bildungssystem muss den Zugang zu Bildung diskriminierungsfrei ermöglichen. Link zum Original
  4. Das Bildungswesen fördert individuell und gleicht Benachteiligungen und Beeinträchtigungen aktiv aus.

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    Wortlaut im Programm
    Ein demokratisches Bildungswesen darf niemanden ausgrenzen, sondern muss sich um individuelle Förderung und den aktiven Ausgleich von Benachteiligungen und Beeinträchtigungen bemühen. Dazu gehören das Verbot jeglicher Bildungsgebühren oder -beiträge und die konsequente Absage an mehrgliedrige Schulsysteme sowie ein Inklusionskonzept, das die Verschiedenheit der Menschen als Normalität und Bereicherung begreift. Link zum Original
  5. Jegliche Bildungsgebühren und -beiträge werden verboten.

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    Wortlaut im Programm
    Ein demokratisches Bildungswesen darf niemanden ausgrenzen, sondern muss sich um individuelle Förderung und den aktiven Ausgleich von Benachteiligungen und Beeinträchtigungen bemühen. Dazu gehören das Verbot jeglicher Bildungsgebühren oder -beiträge und die konsequente Absage an mehrgliedrige Schulsysteme sowie ein Inklusionskonzept, das die Verschiedenheit der Menschen als Normalität und Bereicherung begreift. Link zum Original
  6. Das mehrgliedrige Schulsystem wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Ein demokratisches Bildungswesen darf niemanden ausgrenzen, sondern muss sich um individuelle Förderung und den aktiven Ausgleich von Benachteiligungen und Beeinträchtigungen bemühen. Dazu gehören das Verbot jeglicher Bildungsgebühren oder -beiträge und die konsequente Absage an mehrgliedrige Schulsysteme sowie ein Inklusionskonzept, das die Verschiedenheit der Menschen als Normalität und Bereicherung begreift. Link zum Original
  7. Ein Inklusionskonzept, das Verschiedenheit als Normalität und Bereicherung begreift, wird umgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Ein demokratisches Bildungswesen darf niemanden ausgrenzen, sondern muss sich um individuelle Förderung und den aktiven Ausgleich von Benachteiligungen und Beeinträchtigungen bemühen. Dazu gehören das Verbot jeglicher Bildungsgebühren oder -beiträge und die konsequente Absage an mehrgliedrige Schulsysteme sowie ein Inklusionskonzept, das die Verschiedenheit der Menschen als Normalität und Bereicherung begreift. Link zum Original
  8. Bildungseinrichtungen sind allen zugänglich und demokratisch verfasst.

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    Wortlaut im Programm
    Damit die Bildungseinrichtungen ihren Beitrag zur demokratischen Gesellschaft leisten können, müssen sie allen zugänglich und demokratisch verfasst sein. Link zum Original
  9. Bildung wird als gemeinsame öffentliche Aufgabe von Bund und Ländern verstanden.

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    Wortlaut im Programm
    Um ihrer gesellschaftlichen Bedeutung gerecht zu werden, um alle Bildungsaufgaben ausreichend finanzieren zu können, muss Bildung als gesamtgesellschaftliche und öffentliche Aufgabe von Bund und Ländern gemeinsam begriffen werden und ein wachsender Anteil des Bruttoinlandsproduktes für öffentliche Bildungsausgaben zur Verfügung stehen. Link zum Original
  10. Ein wachsender Anteil des Bruttoinlandsprodukts fließt in öffentliche Bildungsausgaben.

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    Wortlaut im Programm
    Um ihrer gesellschaftlichen Bedeutung gerecht zu werden, um alle Bildungsaufgaben ausreichend finanzieren zu können, muss Bildung als gesamtgesellschaftliche und öffentliche Aufgabe von Bund und Ländern gemeinsam begriffen werden und ein wachsender Anteil des Bruttoinlandsproduktes für öffentliche Bildungsausgaben zur Verfügung stehen. Link zum Original
  11. Für Bildung und Ausbildung steht in allen Bildungsphasen genügend Zeit zur Verfügung.

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    Wortlaut im Programm
    Für Bildung und Ausbildung muss genügend Zeit zur Verfügung stehen. Das gilt für die vorschulische und schulische Bildung wie für die Hochschule, für die Wege in den Beruf in Form des Rechts auf einen Ausbildungsplatz sowie eine gebührenfreie und vollqualifizierende Ausbildung und alle Formen lebensbegleitenden Lernens. Link zum Original
  12. Es gilt ein Recht auf einen Ausbildungsplatz.

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    Wortlaut im Programm
    Für Bildung und Ausbildung muss genügend Zeit zur Verfügung stehen. Das gilt für die vorschulische und schulische Bildung wie für die Hochschule, für die Wege in den Beruf in Form des Rechts auf einen Ausbildungsplatz sowie eine gebührenfreie und vollqualifizierende Ausbildung und alle Formen lebensbegleitenden Lernens. Link zum Original
  13. Die Berufsausbildung ist gebührenfrei und vollqualifizierend.

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    Wortlaut im Programm
    Für Bildung und Ausbildung muss genügend Zeit zur Verfügung stehen. Das gilt für die vorschulische und schulische Bildung wie für die Hochschule, für die Wege in den Beruf in Form des Rechts auf einen Ausbildungsplatz sowie eine gebührenfreie und vollqualifizierende Ausbildung und alle Formen lebensbegleitenden Lernens. Link zum Original
  14. Bildungsmöglichkeiten auf kulturellem, wirtschaftlichem, beruflichem, sozialem und politischem Gebiet stehen allen ohne Zugangsschranken offen.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE will, dass allen Interessierten Bildungsmöglichkeiten auf kulturellem, wirtschaftlichem, beruflichem, sozialem und politischem Gebiet ohne Zugangsschranken offenstehen, und damit allen Menschen die Möglichkeit zur Persönlichkeitsentfaltung, zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen und zu politischer Teilhabe geboten wird. Link zum Original
  15. Die berufliche Weiterbildung in Bayern wird mit öffentlichen Mitteln stärker gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Die berufliche Weiterbildung muss in Bayern stärker gefördert werden. Hierfür müssen öffentliche Gelder bereitgestellt werden. Link zum Original
  16. Unternehmen werden zur Weiterbildung ihrer Beschäftigten verpflichtet.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE setzt sich auch dafür ein, die Unternehmen für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten in die Pflicht zu nehmen. Link zum Original
  17. Die betriebliche Weiterbildung wird über eine solidarische Umlage finanziert, in die Betriebe nach Zahl ihrer Beschäftigten einzahlen.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE setzt sich auch dafür ein, die Unternehmen für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten in die Pflicht zu nehmen. Zur Finanzierung wird eine solidarische Umlagefinanzierung eingerichtet, in die Betriebe entsprechend der Anzahl ihrer Beschäftigten einzahlen. Link zum Original
  18. Das Menschenrecht auf Bildung wird als gesamtgesellschaftliche und öffentliche Aufgabe anerkannt.

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    Wortlaut im Programm
    • die Anerkennung des Menschenrechts auf Bildung als gesamtgesellschaftliche und öffentliche Aufgabe. Link zum Original
  19. Das verfassungsrechtliche Recht auf Berufswahlfreiheit wird umgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Das in der Bayerischen Verfassung und im Grundgesetz verankerte Recht auf Berufswahlfreiheit muss umgesetzt werden. Link zum Original
  20. Es gilt vollständige Lehr- und Lernmittelfreiheit.

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    Wortlaut im Programm
    Dazu gehören die vollständige Lehr- und Lernmittelfreiheit sowie eine Absage an jede Form der Privatisierung von Bildungsaufgaben und -institutionen sowie das Verbot von Gebühren und Beiträgen wie Studienbeiträge oder Büchergeld. Link zum Original
  21. Jede Form der Privatisierung von Bildungsaufgaben und -institutionen wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Dazu gehören die vollständige Lehr- und Lernmittelfreiheit sowie eine Absage an jede Form der Privatisierung von Bildungsaufgaben und -institutionen sowie das Verbot von Gebühren und Beiträgen wie Studienbeiträge oder Büchergeld. Link zum Original
  22. Gebühren und Beiträge wie Studienbeiträge oder Büchergeld werden verboten.

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    Wortlaut im Programm
    Dazu gehören die vollständige Lehr- und Lernmittelfreiheit sowie eine Absage an jede Form der Privatisierung von Bildungsaufgaben und -institutionen sowie das Verbot von Gebühren und Beiträgen wie Studienbeiträge oder Büchergeld. Link zum Original
  23. Die öffentlichen Bildungsausgaben werden schrittweise auf 7 Prozent des Landeshaushalts erhöht und dauerhaft am wachsenden Bedarf ausgerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    • mehr Geld für Bildung: Die öffentlichen Bildungsausgaben sollen schrittweise auf 7 Prozent des Landeshaushalts erhöht werden und dauerhaft am wachsenden Bedarf ausgerichtet sein. Link zum Original
  24. Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Die Föderalismusreform, das heißt insbesondere das Verbot der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich, ist rückgängig zu machen, das Kooperationsverbot umgehend abzuschaffen. Link zum Original
  25. Strukturell bedingte soziale und andere Benachteiligungen im Bildungswesen werden aktiv ausgeglichen.

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    Wortlaut im Programm
    • den aktiven Ausgleich strukturell bedingter sozialer und anderer Benachteiligungen. Link zum Original
  26. Sanktionierende Lehrmethoden wie das Sitzenbleiben werden abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Dies meint eine Abkehr von sanktionierenden Lehrmethoden wie dem „Sitzenbleiben“ ebenso wie eine umfassende Reform des BAföG: eine Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze um jeweils 10 ProzentProzent, die Gewährung als Vollzuschuss, die automatische jährliche Dynamisierung der Förderbeträge und Freibeträge sowie die Abschaffung von Höchstaltersgrenzen und Förderungshöchstdauern. Link zum Original
  27. Die BAföG-Freibeträge und -Bedarfssätze werden um jeweils 10 Prozent angehoben.

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    Wortlaut im Programm
    Dies meint eine Abkehr von sanktionierenden Lehrmethoden wie dem „Sitzenbleiben“ ebenso wie eine umfassende Reform des BAföG: eine Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze um jeweils 10 ProzentProzent, die Gewährung als Vollzuschuss, die automatische jährliche Dynamisierung der Förderbeträge und Freibeträge sowie die Abschaffung von Höchstaltersgrenzen und Förderungshöchstdauern. Link zum Original
  28. Das BAföG wird als Vollzuschuss gewährt.

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    Wortlaut im Programm
    Dies meint eine Abkehr von sanktionierenden Lehrmethoden wie dem „Sitzenbleiben“ ebenso wie eine umfassende Reform des BAföG: eine Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze um jeweils 10 ProzentProzent, die Gewährung als Vollzuschuss, die automatische jährliche Dynamisierung der Förderbeträge und Freibeträge sowie die Abschaffung von Höchstaltersgrenzen und Förderungshöchstdauern. Link zum Original
  29. BAföG-Förderbeträge und Freibeträge werden automatisch jährlich dynamisiert.

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    Wortlaut im Programm
    Dies meint eine Abkehr von sanktionierenden Lehrmethoden wie dem „Sitzenbleiben“ ebenso wie eine umfassende Reform des BAföG: eine Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze um jeweils 10 ProzentProzent, die Gewährung als Vollzuschuss, die automatische jährliche Dynamisierung der Förderbeträge und Freibeträge sowie die Abschaffung von Höchstaltersgrenzen und Förderungshöchstdauern. Link zum Original
  30. Höchstaltersgrenzen und Förderungshöchstdauern beim BAföG werden abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Dies meint eine Abkehr von sanktionierenden Lehrmethoden wie dem „Sitzenbleiben“ ebenso wie eine umfassende Reform des BAföG: eine Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze um jeweils 10 ProzentProzent, die Gewährung als Vollzuschuss, die automatische jährliche Dynamisierung der Förderbeträge und Freibeträge sowie die Abschaffung von Höchstaltersgrenzen und Förderungshöchstdauern. Link zum Original
  31. Das BAföG wird mittelfristig zu einer elternunabhängigen Förderung aller volljährigen Auszubildenden umgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Mittelfristig ist eine grundlegende Strukturreform des BAföG einzuleiten hin zur elternunabhängigen Förderung für alle in Ausbildung befindlichen Volljährigen, natürlich ohne neue soziale Benachteiligungen entstehen zu lassen. Link zum Original
  32. Arbeitsverhältnisse in allen Bildungsbereichen werden dauerhaft, versicherungspflichtig und tarifvertraglich geregelt.

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    Wortlaut im Programm
    • die dauerhafte, versicherungspflichtige und tarifvertragliche Regelung der Arbeitsverhältnisse in sämtlichen Bildungsbereichen und den Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten – in den Kitas genauso wie an den Hochschulen oder Volkshochschulen – sowie das Verbot von Leiharbeit im Bildungswesen. Link zum Original
  33. Die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten in Kitas, Hochschulen und Volkshochschulen werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    • die dauerhafte, versicherungspflichtige und tarifvertragliche Regelung der Arbeitsverhältnisse in sämtlichen Bildungsbereichen und den Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten – in den Kitas genauso wie an den Hochschulen oder Volkshochschulen – sowie das Verbot von Leiharbeit im Bildungswesen. Link zum Original
  34. Leiharbeit im Bildungswesen wird verboten.

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    Wortlaut im Programm
    • die dauerhafte, versicherungspflichtige und tarifvertragliche Regelung der Arbeitsverhältnisse in sämtlichen Bildungsbereichen und den Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten – in den Kitas genauso wie an den Hochschulen oder Volkshochschulen – sowie das Verbot von Leiharbeit im Bildungswesen. Link zum Original
  35. Die Vergabe öffentlicher Mittel und Aufträge im Bildungsbereich wird an Mindeststandards für Beschäftigung gekoppelt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Vergabe öffentlicher Mittel und Aufträge muss an diese Mindeststandards gekoppelt werden. Link zum Original
  36. Die Demokratisierung der Bildungseinrichtungen und Mitbestimmungsrechte von Lernenden, Lehrenden und Beschäftigten werden institutionell verankert.

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    Wortlaut im Programm
    • die institutionelle Verankerung der Demokratisierung der Bildungseinrichtungen sowie Mitbestimmungsrechte der Lernenden, Lehrenden und anderen Beschäftigten. Link zum Original
  37. Geschlechtssensibler Unterricht und Mentoring-Programme werden gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    • Geschlechtergerechtigkeit und eine aktive Gleichstellungspolitik durch die Förderung von geschlechtssensiblem Unterricht und Mentoring-Programmen, durch die bessere Vereinbarkeit von Elternschaft und Studium, durch eine verbindliche, mit Sanktionen verknüpfte Quotierung für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern auf allen Karrierestufen sowie Schaffung regulärer, unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse. Link zum Original
  38. Die Vereinbarkeit von Elternschaft und Studium wird verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    • Geschlechtergerechtigkeit und eine aktive Gleichstellungspolitik durch die Förderung von geschlechtssensiblem Unterricht und Mentoring-Programmen, durch die bessere Vereinbarkeit von Elternschaft und Studium, durch eine verbindliche, mit Sanktionen verknüpfte Quotierung für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern auf allen Karrierestufen sowie Schaffung regulärer, unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse. Link zum Original
  39. Eine verbindliche, sanktionsbewehrte Geschlechterquote gilt auf allen Karrierestufen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich.

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    Wortlaut im Programm
    • Geschlechtergerechtigkeit und eine aktive Gleichstellungspolitik durch die Förderung von geschlechtssensiblem Unterricht und Mentoring-Programmen, durch die bessere Vereinbarkeit von Elternschaft und Studium, durch eine verbindliche, mit Sanktionen verknüpfte Quotierung für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern auf allen Karrierestufen sowie Schaffung regulärer, unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse. Link zum Original
  40. Im Bildungs- und Wissenschaftsbereich werden reguläre, unbefristete Beschäftigungsverhältnisse geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    • Geschlechtergerechtigkeit und eine aktive Gleichstellungspolitik durch die Förderung von geschlechtssensiblem Unterricht und Mentoring-Programmen, durch die bessere Vereinbarkeit von Elternschaft und Studium, durch eine verbindliche, mit Sanktionen verknüpfte Quotierung für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern auf allen Karrierestufen sowie Schaffung regulärer, unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse. Link zum Original
  41. Offene Lehrmaterialien (Open Educational Resources) zur freien Nutzung in Kitas, Schulen und Hochschulen werden gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    • die Förderung offener Lehrmaterialien (Open Educational Resources) zur freien Nutzung in Kitas, Schulen und Hochschulen. Link zum Original
  42. Digitale und interaktive Medien werden stärker für sozial gerechtes Lernen genutzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Möglichkeiten digitaler und interaktiver Medien sollen stärker entfaltet und im Sinne eines sozial gerechten Lernens für alle eingesetzt werden. Link zum Original
  43. Lehr- und Lernmaterialien werden stärker unter Einbeziehung von Lehrenden und Wissenschaftlern gestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    Lehr- und Lernmaterialien sollen stärker unter Einbeziehung von Lehrenden sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gestaltet werden. Link zum Original
  44. Eine zehnjährige gemeinsame Schule für alle wird eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Die bayerische LINKE setzt auf eine zehnjährige gemeinsame Schule für alle. Link zum Original
  45. Alle Kinder und Jugendlichen, insbesondere aus finanziell benachteiligten Familien und mit Migrationshintergrund, erhalten umfassenden Zugang zu höherer Bildung.

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    Wortlaut im Programm
    Alle Kinder und Jugendliche – insbesondere aus finanziell benachteiligten Familien und Kinder mit Migrationshintergrund – müssen umfassend Zugang zu höherer Bildung erhalten. Link zum Original
  46. Maßnahmen machen das Wiederholen von Jahrgangsstufen unnötig.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE in Bayern setzt sich für Maßnahmen ein, die das Wiederholen von Jahrgangsstufen unnötig machen. Link zum Original
  47. Ganztagsschulen werden flächen- und bedarfsdeckend angeboten.

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    Wortlaut im Programm
    Flächen- und bedarfsdeckend sind Ganztagsschulen anzubieten, die nicht lediglich „Verwahranstalten am Nachmittag“ sind. Link zum Original
  48. Ganztagsschulen bieten nachmittags Bildungs- und Betreuungsangebote, insbesondere für kreatives und experimentelles Lernen.

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    Wortlaut im Programm
    Ganztagsschulen sind so einzurichten, dass den Schülerinnen und Schülern auch nachmittags Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung stehen, insbesondere für kreatives und experimentelles Lernen. Link zum Original
  49. In Ganztagsschulen unterstützen voll qualifizierte Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler bei Übungs- und Wiederholungsaufgaben.

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    Wortlaut im Programm
    Bei der Erledigung der Übungs- und Wiederholungsaufgaben werden die Schülerinnen und Schüler von voll qualifizierten Lehrkräften unterstützt. Link zum Original
  50. Ganztagsschulen werden gemeinsam mit freier Jugendhilfe, Vereinen und örtlicher Sozialarbeit entwickelt und gestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    Diese Ganztagsschulen müssen gemeinsam mit der freien Jugendhilfe, mit Vereinen und der örtlichen Sozialarbeit entwickelt und gestaltet werden. Link zum Original
  51. Die Lehrkräfteausbildung an bayerischen Universitäten wird stärker auf inklusive Bildung und innere Schulentwicklung ausgerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer an bayerischen Universitäten muss künftig den Erfordernissen inklusiver Bildung und der inneren Schulentwicklung besser Rechnung tragen. Link zum Original
  52. Die Lehrkräftebildung setzt Schwerpunkte auf psychologische und pädagogische Kompetenzen sowie die Gestaltung inklusiver Lernprozesse.

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    Wortlaut im Programm
    Daher müssen in der Lehrer- und Lehrerinnenbildung Schwerpunkte auf die Herausbildung psychologischer sowie pädagogischer Kompetenzen und zur Gestaltung inklusiver Lernprozesse gesetzt werden. Link zum Original
  53. Der Lehrerberuf wird von laufbahnrechtlichen Hemmnissen befreit, sodass gleichwertige Ausbildungen zu gleichwertigen Berufsperspektiven führen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen den Lehrerberuf vom laufbahnrechtlichen Ballast befreien: Gleichwertige Ausbildungen sollen auch zu gleichwertigen Berufsperspektiven führen. Link zum Original
  54. Das Lehramtsstudium wird schulstufenbezogen statt schulartenbezogen organisiert.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb setzt sich DIE LINKE insbesondere für eine Abkehr vom schulartenbezogenen und der Hinwendung zu einem schulstufenbezogenen Lehramtsstudium ein – inklusive gleicher Studienzeiten und Besoldung für sämtliche Lehramtsstudiengänge. Link zum Original
  55. Für alle Lehramtsstudiengänge gelten gleiche Studienzeiten und gleiche Besoldung.

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    Wortlaut im Programm
    Deshalb setzt sich DIE LINKE insbesondere für eine Abkehr vom schulartenbezogenen und der Hinwendung zu einem schulstufenbezogenen Lehramtsstudium ein – inklusive gleicher Studienzeiten und Besoldung für sämtliche Lehramtsstudiengänge. Link zum Original
  56. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird an Schulen konsequent durchgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, die UN-Behindertenrechtskonvention an Schulen konsequent durchzusetzen. Link zum Original
  57. An Schulen findet verstärkt Schulsozialarbeit statt.

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    Wortlaut im Programm
    Ebenso soll an Schulen verstärkt Schulsozialarbeit stattfinden sowie ein von pädagogisch ausgebildetem Personal durchgeführtes Nachmittagsprogramm. Link zum Original
  58. An Schulen wird ein Nachmittagsprogramm mit pädagogisch ausgebildetem Personal angeboten.

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    Wortlaut im Programm
    Ebenso soll an Schulen verstärkt Schulsozialarbeit stattfinden sowie ein von pädagogisch ausgebildetem Personal durchgeführtes Nachmittagsprogramm. Link zum Original
  59. Länder und Kommunen legen ein Investitionsprogramm „Inklusive Bildung“ für den barrierefreien Umbau und die Ausstattung von Bildungseinrichtungen auf.

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    Wortlaut im Programm
    Länder und Kommunen müssen dafür ein Investitionsprogramm „Inklusive Bildung“ auflegen um Bildungseinrichtungen umfassend barrierefrei umzubauen und auszustatten Link zum Original
  60. Der Ethikunterricht wird so reformiert, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Hintergrund gemeinsam über ethische Fragen diskutieren.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen den Ethikunterricht so reformieren, dass alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Hintergründen gemeinsam über ethische Fragen diskutieren können. Link zum Original
  61. Bekenntnisorientierter Religionsunterricht wird als Wahlfach angeboten, an dem sich alle Religionsgemeinschaften beteiligen können.

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    Wortlaut im Programm
    Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht an Schulen soll als Wahlfach angeboten werden, an dem sich alle Religionsgemeinschaften beteiligen können. Link zum Original
  62. Das bisherige Notensystem an Schulen wird reformiert.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, das bisherige Notensystem zu reformieren. Dazu gehört eine Abschaffung von Schulnoten bis einschließlich der 6. Klasse. Link zum Original
  63. Schulnoten werden bis einschließlich der 6. Klasse abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, das bisherige Notensystem zu reformieren. Dazu gehört eine Abschaffung von Schulnoten bis einschließlich der 6. Klasse. Link zum Original
  64. Kein Aspekt der Teilhabe am Schulleben, etwa Nachmittagsangebot, Klassenfahrt oder Mittagessen, ist kostenpflichtig.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass kein Aspekt der Teilhabe am Schulleben – ob Nachmittagsangebot, ob Klassenfahrt, ob Mittagessen – kostenpflichtig ist. Link zum Original
  65. Es werden mehr Schullandheime in öffentlicher Trägerschaft eingerichtet, um Klassenfahrten zu ermöglichen.

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    Wortlaut im Programm
    Darum wollen wir mehr Schullandheime in öffentlicher Trägerschaft einrichten um Klassenfahrten zu ermöglichen und treten für eine umfassende Lehr- und Lernmittelfreiheit ein. Link zum Original
  66. Es gilt eine umfassende Lehr- und Lernmittelfreiheit.

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    Wortlaut im Programm
    Darum wollen wir mehr Schullandheime in öffentlicher Trägerschaft einrichten um Klassenfahrten zu ermöglichen und treten für eine umfassende Lehr- und Lernmittelfreiheit ein. Link zum Original
  67. An Schulen gibt es eine umfassende, individuelle Berufs- und Studiengangsberatung.

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    Wortlaut im Programm
    Wir treten für eine umfassende Berufs- und Studiengangsberatung an Schulen ein, die sich Zeit für die einzelnen Schülerinnen und Schüler nimmt und ihre individuellen Stärken und Schwächen berücksichtigt. Link zum Original
  68. Anwerbeveranstaltungen der Bundeswehr an Schulen werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Zugleich wenden wir uns strikt gegen Anwerbeveranstaltungen der Bundeswehr an Schulen. Link zum Original
  69. Schulsozialarbeit wird an jeder Schule und Berufsschule verankert.

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    Wortlaut im Programm
    Schulsozialarbeit wollen wir an jeder Schule und Berufsschule verankern. Link zum Original
  70. Schulen mit mehreren Schulteilen oder mehr als 150 Schülerinnen und Schülern erhalten mehr als eine Stelle für Schulsozialarbeit.

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    Wortlaut im Programm
    Hat eine Schule mehrere Schulteile bzw. mehr als 150 Schülerinnen und Schüler, muss mehr als eine Stelle vorhanden sein. Link zum Original
  71. Für die Qualifizierung von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern werden ausreichende Mittel bereitgestellt.

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    Wortlaut im Programm
    Es müssen ausreichende Mittel für die Qualifizierung der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter bereitgestellt werden. Link zum Original
  72. Das Land finanziert einen Schulbegleitungspool für die Kreise.

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    Wortlaut im Programm
    Wir fordern die Finanzierung eines Schulbegleitungspools für die Kreise durch das Land. Link zum Original
  73. Das vielgliedrige Schulsystem wird durch „eine Schule für alle“ überwunden.

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    Wortlaut im Programm
    die Überwindung des vielgliedrigen Schulsystems durch „eine Schule für alle“ als flächendeckendes Ganztagsangebot. Link zum Original
  74. „Eine Schule für alle“ wird als flächendeckendes Ganztagsangebot eingerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    die Überwindung des vielgliedrigen Schulsystems durch „eine Schule für alle“ als flächendeckendes Ganztagsangebot. Link zum Original
  75. Personalkürzungen und Arbeitszeitverlängerungen bei Lehrkräften werden zurückgenommen.

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    Wortlaut im Programm
    die Rücknahme der Personalkürzungen und Arbeitszeitverlängerungen sowie die Anrechnung mindestens einer Stunde (perspektivisch drei Stunden) im Wochenstundendeputat für Lehrkräfte mit Klassenleitungstätigkeit, Eltern- und Schülersprechstunden. Link zum Original
  76. Lehrkräften werden für Klassenleitung sowie Eltern- und Schülersprechstunden mindestens eine, perspektivisch drei Stunden auf das Wochenstundendeputat angerechnet.

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    Wortlaut im Programm
    die Rücknahme der Personalkürzungen und Arbeitszeitverlängerungen sowie die Anrechnung mindestens einer Stunde (perspektivisch drei Stunden) im Wochenstundendeputat für Lehrkräfte mit Klassenleitungstätigkeit, Eltern- und Schülersprechstunden. Link zum Original
  77. Klassen werden auf höchstens 25 Schülerinnen und Schüler verkleinert.

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    Wortlaut im Programm
    die Reduzierung von Klassengrößen auf höchstens 25 Schülerinnen und Schüler. Link zum Original
  78. Mittelfristig werden zwei Lehrkräfte für 16 Schülerinnen und Schüler eingesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    Mittelfristig sind zwei Lehrkräfte für 16 Schülerinnen und Schüler abzustellen, damit auch diejenigen mit besonderem Förderbedarf angemessen unterrichtet werden können. Link zum Original
  79. Neue Lehr- und Lernformen werden erprobt.

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    Wortlaut im Programm
    die Erprobung neuer Lehr- und Lernformen und die Stärkung der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte. Link zum Original
  80. Die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte wird gestärkt.

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    Wortlaut im Programm
    die Erprobung neuer Lehr- und Lernformen und die Stärkung der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte. Link zum Original
  81. Lehrkräfte aller Schulformen werden gleichwertig, mindestens nach A 13, besoldet.

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    Wortlaut im Programm
    die gerechte und gleichwertige Besoldung (mindestens A 13) von Lehrerinnen und Lehrern an allen Schulformen. Link zum Original
  82. Frontalunterricht wird zugunsten beteiligungsorientierter Unterrichtsmethoden reduziert.

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    Wortlaut im Programm
    die Reduzierung des Frontalunterrichts zugunsten beteiligungsorientierter Unterrichtsmethoden. Geschlechtergerechte und geschlechtssensible Unterrichtsmaterialien und -methoden, insbesondere mit Blick auf Homo- und Bisexualität, Transgender und Rassismus. Link zum Original
  83. Es werden geschlechtergerechte und geschlechtssensible Unterrichtsmaterialien und -methoden eingesetzt, insbesondere mit Blick auf Homo- und Bisexualität, Transgender und Rassismus.

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    Wortlaut im Programm
    die Reduzierung des Frontalunterrichts zugunsten beteiligungsorientierter Unterrichtsmethoden. Geschlechtergerechte und geschlechtssensible Unterrichtsmaterialien und -methoden, insbesondere mit Blick auf Homo- und Bisexualität, Transgender und Rassismus. Link zum Original
  84. Inklusive Pädagogik wird in der Lehrerausbildung verankert.

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    Wortlaut im Programm
    die inklusive Pädagogik in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung und den Ausbau der Studienplätze für Lehramtsstudierende gemeinsam mit dem Bund – zunächst als Kontingent im Rahmen des Hochschulpakts. Link zum Original
  85. Die Studienplätze für Lehramtsstudierende werden gemeinsam mit dem Bund ausgebaut, zunächst als Kontingent im Hochschulpakt.

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    Wortlaut im Programm
    die inklusive Pädagogik in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung und den Ausbau der Studienplätze für Lehramtsstudierende gemeinsam mit dem Bund – zunächst als Kontingent im Rahmen des Hochschulpakts. Link zum Original
  86. Die Lehrerausbildung erfolgt nur noch schulstufenbezogen mit gleichwertigen Berufsperspektiven.

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    Wortlaut im Programm
    Strukturell soll es nur noch eine schulstufenbezogene Ausbildung mit gleichwertigen Berufsperspektiven geben. Link zum Original
  87. Schulsozialarbeit wird an allen Schulen eingerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    die Einrichtung von Schulsozialarbeit in allen Schulen und deren Vergabe an tariftreue Träger, die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes anwenden. Link zum Original
  88. Schulsozialarbeit wird nur an tariftreue Träger vergeben, die die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes anwenden.

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    Wortlaut im Programm
    die Einrichtung von Schulsozialarbeit in allen Schulen und deren Vergabe an tariftreue Träger, die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes anwenden. Link zum Original
  89. Die Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, an Berufsfachschulen sowie Fach- und Fachoberschulklassen wird auch bei Wohnen bei den Eltern wiederhergestellt.

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    Wortlaut im Programm
    die Wiederherstellung der Ausbildungsförderung von Schülerinnen und Schülern an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in der Oberstufe, Berufsfachschulen sowie Fach- und Fachoberschulklassen auch dann, wenn die Schülerinnen und Schüler bei den Eltern wohnen oder einen eigenen Haushalt gründen. Link zum Original
  90. Verfasste Schülervertretungen erhalten Mitbestimmungsrechte bei Schulverwaltung und Lehrplanerstellung.

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    Wortlaut im Programm
    Mitbestimmungsrechte für verfasste Vertretungen von Schülerinnen und Schülern bei Schulverwaltung und Lehrplan-Erstellung. Link zum Original
  91. Auftritte der Bundeswehr an Schulen werden verboten.

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    Wortlaut im Programm
    ein Verbot von Bundeswehr-Auftritten an Schulen. Militärische Werbung ist im Umfeld von Bildungseinrichtungen zu untersagen. Der Beutelsbacher Konsens ist zu achten. Link zum Original
  92. Militärische Werbung im Umfeld von Bildungseinrichtungen wird untersagt.

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    Wortlaut im Programm
    ein Verbot von Bundeswehr-Auftritten an Schulen. Militärische Werbung ist im Umfeld von Bildungseinrichtungen zu untersagen. Der Beutelsbacher Konsens ist zu achten. Link zum Original
  93. Der Beutelsbacher Konsens wird an Schulen geachtet.

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    Wortlaut im Programm
    ein Verbot von Bundeswehr-Auftritten an Schulen. Militärische Werbung ist im Umfeld von Bildungseinrichtungen zu untersagen. Der Beutelsbacher Konsens ist zu achten. Link zum Original
  94. Die Schule bleibt vor Ort im Dorf, indem Grund- und weiterführende, insbesondere berufsbildende Schulen zusammengefasst werden.

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    Wortlaut im Programm
    eine Bildungspolitik, die die Schule für alle „im Dorfe“ lässt, die dazu die Funktionen von Grund- und weiterführenden, insbesondere berufsbildenden Schulen zusammenfasst. Link zum Original
  95. Handwerk und Kleinbetriebe erhalten breitgefächerte, paritätisch finanzierte Aus- und Weiterbildungseinrichtungen statt einer Konzentration auf Leuchtturmprojekte und Exzellenzförderung.

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    Wortlaut im Programm
    Vor allem Handwerk und Kleinbetriebe müssen sich auf breitgefächerte Aus- und Weiterbildungseinrichtungen stützen können, die paritätisch finanziert werden, statt sich staatlicherseits nur auf wenige „Leuchtturmprojekte“ und Exzellenzförderung zu konzentrieren. Link zum Original
  96. Unternehmen tragen die Verantwortung für Finanzierung und Bereitstellung von Ausbildungsplätzen und dürfen das Ausbildungsangebot nicht von Renditezielen abhängig machen.

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    Wortlaut im Programm
    Unternehmen haben die gesellschaftliche Verantwortung für die Finanzierung und für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen wahrzunehmen und dürfen das Ausbildungsangebot nicht von Renditezielen abhängig machen. Link zum Original
  97. Überbetriebliche Ausbildungsverbünde werden unterstützt.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE unterstützt überbetriebliche Ausbildungsverbünde. Link zum Original
  98. In der beruflichen Bildung haben integrative Angebote für Menschen mit Behinderungen Vorrang.

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    Wortlaut im Programm
    Auch in der beruflichen Bildung sollen integrative Angebote für Menschen mit Behinderungen Vorrang haben. Link zum Original
  99. Lernbeeinträchtigte, sozial Benachteiligte und Jugendliche mit Migrationshintergrund werden in der beruflichen Bildung gezielt gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    Lernbeeinträchtigte, sozial Benachteiligte und Jugendliche mit Migrationshintergrund sind differenziert und gezielt zu fördern. Link zum Original
  100. Die Unterbringung von Schulabgängern ohne betrieblichen Ausbildungsplatz im sogenannten Übergangssystem wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir lehnen die Aufbewahrung von Schulabgängerinnen und -abgängern ohne betrieblichen Ausbildungsplatz im so genannten „Übergangssystem“ ab. Link zum Original
  101. Die Staatsregierung behebt Stundenausfall, veraltete Lehrmittel und den schlechten baulichen Zustand an Berufsschulen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Situation an vielen Berufsschulen ist allerdings verheerend: Stundenausfall, veraltete Lehr- und Lernmittel sowie Schulgebäude, die oft in einem desolaten Zustand sind. Hier muss die Staatsregierung für Abhilfe sorgen. Link zum Original
  102. Die finanzielle Benachteiligung von Berufs- und Fachoberschulen gegenüber Gymnasien wird beendet.

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    Wortlaut im Programm
    Die finanzielle Benachteiligung vieler Berufs- und Fachoberschulen im Vergleich zu Gymnasien gehört beendet. Link zum Original
  103. Die Berufsschule wird in das Berufsbildungsgesetz integriert.

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    Wortlaut im Programm
    Um die Zusammenarbeit der Lernorte Berufsschule und Betrieb zu verbessern, muss die Berufsschule in das BBiG integriert werden. Link zum Original
  104. Betrieb und Berufsschule stehen als Lernorte gleichwertig nebeneinander.

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    Wortlaut im Programm
    Beide Lernorte, Betrieb und Schule, müssen gleichwertig nebeneinander stehen. Link zum Original
  105. Am eigenständigen, über Fachwissen hinausgehenden Bildungsauftrag der Berufsschule wird festgehalten.

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    Wortlaut im Programm
    Die Berufsschule hat einen eigenständigen Bildungsauftrag, der über das Vermitteln von reinem Fachwissen hinausgeht. Daran muss festgehalten werden. Link zum Original
  106. Die Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten wird gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten. Link zum Original
  107. Menschen ohne Abitur mit Berufserfahrung werden zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen zugelassen.

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    Wortlaut im Programm
    Insbesondere werden Menschen ohne Abitur mit Berufserfahrung zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen zugelassen. Link zum Original
  108. Qualifizierungsangebote werden ausgebaut statt Weiterbildungsmaßnahmen abgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    Es muss einen Ausbau von Qualifizierungsangeboten statt einen Abbau von Weiterbildungsmaßnahmen geben. Link zum Original
  109. Ausbildungsbegleitende Maßnahmen werden an eine Ausbildungserlaubnis statt an Aufenthaltsstatus und Herkunftsland gekoppelt.

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    Wortlaut im Programm
    Ausbildungsbegleitende Maßnahmen müssen an eine Ausbildungserlaubnis und nicht Aufenthaltsstatus und Herkunftsland gekoppelt werden. Link zum Original
  110. Auszubildende in allen Berufsausbildungen wie Logopädie oder Physiotherapie werden in Bayern vom Schulgeld befreit.

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    Wortlaut im Programm
    die Befreiung von Schulgeldzahlungen für Auszubildende in allen Berufsausbildungen wie Logopädie oder Physiotherapie in Bayern. Link zum Original
  111. Berufsfördermaßnahmen werden durch Ausbildungswerkstätten und Berufsfachschulen mit qualifizierter Aus- und Weiterbildung im gewünschten Beruf ersetzt.

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    Wortlaut im Programm
    „Berufsfördermaßnahmen“ sind durch Ausbildungswerkstätten und Berufsfachschulen mit der Möglichkeit auf qualifizierte berufliche Aus- und Weiterbildung im gewünschten Beruf zu ersetzen. Link zum Original
  112. Berufsorientierende Maßnahmen, Berufsberatung und Berufsvorbereitung werden verbessert und aufgewertet.

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    Wortlaut im Programm
    berufsorientierende Maßnahmen, Verbesserung und Aufwertung von Berufsberatung und Berufsvorbereitung sowie endlich eine sinnvolle und enge Verzahnung der Lernorte Betrieb und Berufsschule. Link zum Original
  113. Die Lernorte Betrieb und Berufsschule werden eng verzahnt.

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    Wortlaut im Programm
    berufsorientierende Maßnahmen, Verbesserung und Aufwertung von Berufsberatung und Berufsvorbereitung sowie endlich eine sinnvolle und enge Verzahnung der Lernorte Betrieb und Berufsschule. Link zum Original
  114. Die berufliche Bildung stellt sich auf die Anforderungen der Arbeit 4.0 ein und vermittelt die nötigen technischen und sozialen Kompetenzen.

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    Wortlaut im Programm
    eine berufliche Bildung, die sich speziell auf die Anforderungen der Arbeit 4.0 einstellt, sodass die nötigen technischen und sozialen Kompetenzen vermittelt werden. Link zum Original
  115. Die Lehrerstellen an berufsbildenden Schulen werden erhöht, um mindestens 13 Unterrichtswochenstunden zu gewährleisten.

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    Wortlaut im Programm
    die Erhöhung der Stellen für Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen um mindestens 13 Unterrichts-Wochenstunden zu gewährleisten. Link zum Original
  116. Lehrkräfte für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen und Berufsbildungszentren werden wie Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen nach A 13 bzw. EG 13 bezahlt.

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    Wortlaut im Programm
    die gleiche Besoldung (Entlohnung nach A 13 bzw. EG 13 TV-L oder TVöD) aller Lehrkräfte für Fachpraxis an den berufsbildenden Schulen und in Berufsbildungszentren wie Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen. Link zum Original
  117. Lehrkräften ohne Lehramtsausbildung wird eine Anpassungsqualifizierung zur Gleichstellung mit ausgebildeten Lehrkräften angeboten.

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    Wortlaut im Programm
    Lehrkräften mit fehlender Lehramtsausbildung (so genannte Nichterfüller) ist eine ihre Erfahrung berücksichtigende Anpassungsqualifizierung anzubieten mit dem Ziel der Gleichsetzung mit Lehrkräften mit Lehramtsausbildung (so genannte Erfüller). Link zum Original
  118. Lehrkräfte an Privatschulen werden mindestens nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes bezahlt.

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    Wortlaut im Programm
    Lehrkräfte an Privatschulen müssen grundsätzlich mindestens nach den Tarifverträgen im öffentlichen Dienst entlohnt werden. Die Zulassung muss von diesem Kriterium abhängig gemacht werden. Link zum Original
  119. Die Zulassung von Privatschulen hängt von der Bezahlung ihrer Lehrkräfte mindestens nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ab.

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    Wortlaut im Programm
    Lehrkräfte an Privatschulen müssen grundsätzlich mindestens nach den Tarifverträgen im öffentlichen Dienst entlohnt werden. Die Zulassung muss von diesem Kriterium abhängig gemacht werden. Link zum Original
  120. Artikel 134 der bayerischen Verfassung zu Anforderungen an und Genehmigung von Privatschulen wird konsequent umgesetzt.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE. wird sich für die konsequente Umsetzung der bayerischen Verfassung einsetzen. Darin steht: Art. 134 (1) 1 Privatschulen müssen den an die öffentlichen Schulen gestellten Anforderungen entsprechen. 2 Sie können nur mit Genehmigung des Staates errichtet und betrieben werden. Link zum Original
  121. Auszubildendenvertretungen und Gewerkschaften erhalten Kontroll- und Mitbestimmungsrechte in betrieblicher und schulischer Ausbildung.

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    Wortlaut im Programm
    die Kontrolle und Mitbestimmung bei der Ausbildung durch die Auszubildendenvertretungen und ihrer Gewerkschaften sowohl in der betrieblichen als auch in der schulischen Ausbildung sowie eine Rechtsverordnung, die die Wahl einer Interessenvertretung auch in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen sicherstellt. Link zum Original
  122. Eine Rechtsverordnung stellt die Wahl einer Interessenvertretung auch in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen sicher.

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    Wortlaut im Programm
    die Kontrolle und Mitbestimmung bei der Ausbildung durch die Auszubildendenvertretungen und ihrer Gewerkschaften sowohl in der betrieblichen als auch in der schulischen Ausbildung sowie eine Rechtsverordnung, die die Wahl einer Interessenvertretung auch in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen sicherstellt. Link zum Original
  123. Die Ausbildung erfolgt durch entsprechend geprüfte Ausbilderinnen und Ausbilder.

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    Wortlaut im Programm
    eine qualifizierte Ausbildung mit entsprechend geprüften Ausbilderinnen und Ausbilder sowie den Ausbau begleitender Hilfen um auch Auszubildende aus schwierigen Lebens- und Familienverhältnissen durch kompetentes pädagogisches Personal rechtzeitig zu fördern. Link zum Original
  124. Begleitende Hilfen durch pädagogisches Personal für Auszubildende aus schwierigen Lebensverhältnissen werden ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    eine qualifizierte Ausbildung mit entsprechend geprüften Ausbilderinnen und Ausbilder sowie den Ausbau begleitender Hilfen um auch Auszubildende aus schwierigen Lebens- und Familienverhältnissen durch kompetentes pädagogisches Personal rechtzeitig zu fördern. Link zum Original
  125. Vom Konzept der Regelstudienzeit wird abgerückt.

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    Wortlaut im Programm
    die Abkehr vom Konzept der Regelstudienzeit und von Zwangs-Exmatrikulationen für Langzeitstudierende. Link zum Original
  126. Zwangsexmatrikulationen von Langzeitstudierenden werden abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    die Abkehr vom Konzept der Regelstudienzeit und von Zwangs-Exmatrikulationen für Langzeitstudierende. Link zum Original
  127. Für Daueraufgaben in Forschung, Lehre und Verwaltung an Hochschulen gibt es unbefristete Stellen.

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    Wortlaut im Programm
    unbefristete Stellen für Daueraufgaben in Forschung, Lehre und Verwaltung mit tariflichen Regelungen aller Arbeitsverhältnisse an Hochschulen durch Abschaffung der Tarifsperre im wissenschaftlichen Zeitvertragsgesetz. Link zum Original
  128. Die Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird abgeschafft, sodass alle Arbeitsverhältnisse an Hochschulen tariflich geregelt werden.

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    Wortlaut im Programm
    unbefristete Stellen für Daueraufgaben in Forschung, Lehre und Verwaltung mit tariflichen Regelungen aller Arbeitsverhältnisse an Hochschulen durch Abschaffung der Tarifsperre im wissenschaftlichen Zeitvertragsgesetz. Link zum Original
  129. Für wissenschaftsunterstützendes Personal werden Beschäftigtenpools mit unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen eingerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    die Einrichtung von Beschäftigtenpools für wissenschaftsunterstützendes Personal, die unterstützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Projekten unbefristete Beschäftigungsverhältnisse ermöglichen. Link zum Original
  130. Es gibt Förderprogramme für die wissenschaftliche Qualifikation von Frauen, Personen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung.

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    Wortlaut im Programm
    Förderprogramme für die wissenschaftliche Qualifikation von Frauen, Personen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Handicap. Link zum Original
  131. Für alle wissenschaftlichen Erkenntnisse gilt eine Open-Access-Pflicht nach dem Prinzip von Open Data.

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    Wortlaut im Programm
    Open-Access-Pflicht aller wissenschaftlichen Erkenntnisse nach dem Prinzip von Open Data. Wissen, das mit Steuermitteln erarbeitet wurde, muss allen zur Verfügung stehen. Link zum Original
  132. Rüstungsforschung an den Hochschulen im Land wird gesetzlich verboten.

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    Wortlaut im Programm
    ein gesetzliches Verbot von Rüstungsforschung an den Hochschulen im Land und die flächendeckende Einführung von Zivilklauseln in den Satzungen aller Einrichtungen. Link zum Original
  133. Zivilklauseln werden flächendeckend in die Satzungen aller Einrichtungen aufgenommen.

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    Wortlaut im Programm
    ein gesetzliches Verbot von Rüstungsforschung an den Hochschulen im Land und die flächendeckende Einführung von Zivilklauseln in den Satzungen aller Einrichtungen. Link zum Original
  134. Militärisch relevante Technologien werden nicht unter dem Etikett ziviler Sicherheitsforschung entwickelt.

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    Wortlaut im Programm
    Militärisch relevante Technologien dürfen nicht länger unter dem Deckmantel „zivile Sicherheitsforschung“ entwickelt werden. Link zum Original
  135. Das BAföG wird zu einer bedarfsdeckenden, elternunabhängigen, rückzahlungs- und repressionsfreien Studienfinanzierung umgestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    eine Initiative zur Umgestaltung des BAföG. Es soll zu einer bedarfsdeckenden, elternunabhängigen, rückzahlungs- und repressionsfreien Studienfinanzierung werden. Link zum Original
  136. Die Lehr- und Lernmittelfreiheit wird auf die Hochschulen ausgeweitet.

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    Wortlaut im Programm
    die Erweiterung der verfassungsrechtlich garantierten Lehr- und Lernmittelfreiheit auf die Hochschulen. Link zum Original
  137. Hochschulen werden öffentlich finanziert statt über wettbewerblich und privat vergebene Mittel.

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    Wortlaut im Programm
    die öffentliche Finanzierung der Hochschulen anstatt der Orientierung auf wettbewerblich und privat vergebene Mittel. Link zum Original
  138. Der Master wird Regelabschluss an allen Hochschulen mit freiem Zugang für Studierende.

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    Wortlaut im Programm
    den Master als Regelabschluss an allen Hochschulen. Dies bedeutet einen freien Zugang zum Master für Studierende als ersten Schritt zur Überwindung des Bachelor-Master-Systems und einen bedarfsgerechten Ausbau der Masterstudiengänge, die Änderung der Strukturvorgaben, die gewährleistet, dass in allen Studiengängen ein angemessener Anteil der Lehrveranstaltungen frei wählbar ist und so eine eigene Schwerpunktsetzung im Studium ermöglicht, sowie die Aufhebung der Begrenzung der Regelstudienzeit. Link zum Original
  139. Masterstudiengänge werden bedarfsgerecht ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    den Master als Regelabschluss an allen Hochschulen. Dies bedeutet einen freien Zugang zum Master für Studierende als ersten Schritt zur Überwindung des Bachelor-Master-Systems und einen bedarfsgerechten Ausbau der Masterstudiengänge, die Änderung der Strukturvorgaben, die gewährleistet, dass in allen Studiengängen ein angemessener Anteil der Lehrveranstaltungen frei wählbar ist und so eine eigene Schwerpunktsetzung im Studium ermöglicht, sowie die Aufhebung der Begrenzung der Regelstudienzeit. Link zum Original
  140. Die Strukturvorgaben werden so geändert, dass in allen Studiengängen ein angemessener Anteil der Lehrveranstaltungen frei wählbar ist.

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    Wortlaut im Programm
    den Master als Regelabschluss an allen Hochschulen. Dies bedeutet einen freien Zugang zum Master für Studierende als ersten Schritt zur Überwindung des Bachelor-Master-Systems und einen bedarfsgerechten Ausbau der Masterstudiengänge, die Änderung der Strukturvorgaben, die gewährleistet, dass in allen Studiengängen ein angemessener Anteil der Lehrveranstaltungen frei wählbar ist und so eine eigene Schwerpunktsetzung im Studium ermöglicht, sowie die Aufhebung der Begrenzung der Regelstudienzeit. Link zum Original
  141. Die Begrenzung der Regelstudienzeit wird aufgehoben.

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    Wortlaut im Programm
    den Master als Regelabschluss an allen Hochschulen. Dies bedeutet einen freien Zugang zum Master für Studierende als ersten Schritt zur Überwindung des Bachelor-Master-Systems und einen bedarfsgerechten Ausbau der Masterstudiengänge, die Änderung der Strukturvorgaben, die gewährleistet, dass in allen Studiengängen ein angemessener Anteil der Lehrveranstaltungen frei wählbar ist und so eine eigene Schwerpunktsetzung im Studium ermöglicht, sowie die Aufhebung der Begrenzung der Regelstudienzeit. Link zum Original
  142. Hochschulen öffnen sich für Berufstätige, etwa mit mehr ein- und zweijährigen Zusatzausbildungen auf Master-Niveau.

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    Wortlaut im Programm
    die Öffnung der Hochschulen für Berufstätige, zum Beispiel durch mehr Angebote für ein- und zweijährige Zusatzausbildungen auf Master-Niveau. Link zum Original
  143. Hochschulen werden inklusiv und barrierefrei.

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    Wortlaut im Programm
    eine inklusive und barrierefreie Hochschule. Link zum Original
  144. Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen werden abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    die Abschaffung von Zulassungsbeschränkungen, die Öffnung der Hochschulen auch für Menschen ohne Abitur, den an der realen Nachfrage orientierten Ausbau der Studienplatzkapazitäten sowie die Abschaffung sämtlicher Studien- oder Prüfungsgebühren. Link zum Original
  145. Hochschulen werden auch für Menschen ohne Abitur geöffnet.

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    Wortlaut im Programm
    die Abschaffung von Zulassungsbeschränkungen, die Öffnung der Hochschulen auch für Menschen ohne Abitur, den an der realen Nachfrage orientierten Ausbau der Studienplatzkapazitäten sowie die Abschaffung sämtlicher Studien- oder Prüfungsgebühren. Link zum Original
  146. Die Studienplatzkapazitäten werden an der realen Nachfrage orientiert ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    die Abschaffung von Zulassungsbeschränkungen, die Öffnung der Hochschulen auch für Menschen ohne Abitur, den an der realen Nachfrage orientierten Ausbau der Studienplatzkapazitäten sowie die Abschaffung sämtlicher Studien- oder Prüfungsgebühren. Link zum Original
  147. Sämtliche Studien- und Prüfungsgebühren werden abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    die Abschaffung von Zulassungsbeschränkungen, die Öffnung der Hochschulen auch für Menschen ohne Abitur, den an der realen Nachfrage orientierten Ausbau der Studienplatzkapazitäten sowie die Abschaffung sämtlicher Studien- oder Prüfungsgebühren. Link zum Original
  148. Soziale Infrastruktur und studentischer Wohnraum werden durch bessere Finanzierung der Studierendenwerke ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    den Ausbau der sozialen Infrastruktur und des studentischen Wohnraums durch bessere Finanzierung der Studierendenwerke und die Entkommerzialisierung des Campus. Link zum Original
  149. Der Campus wird entkommerzialisiert.

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    Wortlaut im Programm
    den Ausbau der sozialen Infrastruktur und des studentischen Wohnraums durch bessere Finanzierung der Studierendenwerke und die Entkommerzialisierung des Campus. Link zum Original
  150. Das Bayerische Hochschulgesetz wird neu gefasst.

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    Wortlaut im Programm
    eine Neufassung des Bayerischen Hochschulgesetzes. Link zum Original
  151. Die Verfasste Studierendenschaft wird als rechtsfähige Teilkörperschaft mit Satzungs- und Finanzautonomie und allgemeinpolitischem Mandat gesetzlich verankert.

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    Wortlaut im Programm
    Wichtig sind insbesondere die innere Demokratisierung der Hochschule mit gesetzlicher Verankerung der Verfassten Studierendenschaft als rechtsfähige Teilkörperschaft mit voller Satzungs- und Finanzautonomie, mit gesicherter Mitgliedschaft aller Studierenden und allgemeinpolitischem Mandat, die Abschaffung der Hochschulräte, die Einführung der Viertelparität, die allen Statusgruppen der Hochschule (Professorinnen und Professoren, Studierenden, wissenschaftlichem und wissenschaftsunterstützendem Personal) die Mitbestimmung sichert sowie die Abschaffung des Einspruchsrechts der katholischen Kirche bei der Besetzung von Lehrstühlen. Link zum Original
  152. Die Hochschulräte werden abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Wichtig sind insbesondere die innere Demokratisierung der Hochschule mit gesetzlicher Verankerung der Verfassten Studierendenschaft als rechtsfähige Teilkörperschaft mit voller Satzungs- und Finanzautonomie, mit gesicherter Mitgliedschaft aller Studierenden und allgemeinpolitischem Mandat, die Abschaffung der Hochschulräte, die Einführung der Viertelparität, die allen Statusgruppen der Hochschule (Professorinnen und Professoren, Studierenden, wissenschaftlichem und wissenschaftsunterstützendem Personal) die Mitbestimmung sichert sowie die Abschaffung des Einspruchsrechts der katholischen Kirche bei der Besetzung von Lehrstühlen. Link zum Original
  153. In den Hochschulgremien wird die Viertelparität aller Statusgruppen eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    Wichtig sind insbesondere die innere Demokratisierung der Hochschule mit gesetzlicher Verankerung der Verfassten Studierendenschaft als rechtsfähige Teilkörperschaft mit voller Satzungs- und Finanzautonomie, mit gesicherter Mitgliedschaft aller Studierenden und allgemeinpolitischem Mandat, die Abschaffung der Hochschulräte, die Einführung der Viertelparität, die allen Statusgruppen der Hochschule (Professorinnen und Professoren, Studierenden, wissenschaftlichem und wissenschaftsunterstützendem Personal) die Mitbestimmung sichert sowie die Abschaffung des Einspruchsrechts der katholischen Kirche bei der Besetzung von Lehrstühlen. Link zum Original
  154. Das Einspruchsrecht der katholischen Kirche bei der Besetzung von Lehrstühlen wird abgeschafft.

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    Wortlaut im Programm
    Wichtig sind insbesondere die innere Demokratisierung der Hochschule mit gesetzlicher Verankerung der Verfassten Studierendenschaft als rechtsfähige Teilkörperschaft mit voller Satzungs- und Finanzautonomie, mit gesicherter Mitgliedschaft aller Studierenden und allgemeinpolitischem Mandat, die Abschaffung der Hochschulräte, die Einführung der Viertelparität, die allen Statusgruppen der Hochschule (Professorinnen und Professoren, Studierenden, wissenschaftlichem und wissenschaftsunterstützendem Personal) die Mitbestimmung sichert sowie die Abschaffung des Einspruchsrechts der katholischen Kirche bei der Besetzung von Lehrstühlen. Link zum Original
  155. An Hochschulen gilt eine Frauenquote von 50 Prozent auf jeder Karrierestufe.

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    Wortlaut im Programm
    eine Frauenquote von 50 Prozent auf jeder Karrierestufe und die Weiterentwicklung des Professorinnen-Programms zu einem Programm für die Förderung von Frauen auf allen Karrierestufen. Link zum Original
  156. Das Professorinnen-Programm wird zu einem Programm zur Förderung von Frauen auf allen Karrierestufen weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Programm
    eine Frauenquote von 50 Prozent auf jeder Karrierestufe und die Weiterentwicklung des Professorinnen-Programms zu einem Programm für die Förderung von Frauen auf allen Karrierestufen. Link zum Original
  157. Die Tarifautonomie für wissenschaftlich Beschäftigte in Hochschule und Forschung wird wiederhergestellt.

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    Wortlaut im Programm
    die Wiederherstellung der Tarifautonomie für wissenschaftlich Beschäftigte auch im Bereich Hochschule und Forschung und die Durchsetzung guter Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Dazu gehören die Umwandlung befristeter Arbeitsverhältnisse in unbefristete, insbesondere im Planstellenbereich und für den Mittelbau, und tarifliche Arbeitsverhältnisse auch für studentische Beschäftigte, insbesondere die längst überfällige Erhöhung ihrer Stundenlöhne. Link zum Original
  158. Befristete Arbeitsverhältnisse an Hochschulen, insbesondere im Planstellenbereich und im Mittelbau, werden in unbefristete umgewandelt.

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    Wortlaut im Programm
    die Wiederherstellung der Tarifautonomie für wissenschaftlich Beschäftigte auch im Bereich Hochschule und Forschung und die Durchsetzung guter Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Dazu gehören die Umwandlung befristeter Arbeitsverhältnisse in unbefristete, insbesondere im Planstellenbereich und für den Mittelbau, und tarifliche Arbeitsverhältnisse auch für studentische Beschäftigte, insbesondere die längst überfällige Erhöhung ihrer Stundenlöhne. Link zum Original
  159. Studentische Beschäftigte erhalten tarifliche Arbeitsverhältnisse und höhere Stundenlöhne.

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    Wortlaut im Programm
    die Wiederherstellung der Tarifautonomie für wissenschaftlich Beschäftigte auch im Bereich Hochschule und Forschung und die Durchsetzung guter Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Dazu gehören die Umwandlung befristeter Arbeitsverhältnisse in unbefristete, insbesondere im Planstellenbereich und für den Mittelbau, und tarifliche Arbeitsverhältnisse auch für studentische Beschäftigte, insbesondere die längst überfällige Erhöhung ihrer Stundenlöhne. Link zum Original
  160. Lehraufträge werden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt.

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    Wortlaut im Programm
    die Umwandlung von Lehraufträgen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Link zum Original
  161. Für Geflüchtete werden zusätzliche Studienplätze geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    die Öffnung der Hochschulen für Geflüchtete. Dafür müssen zusätzliche Studienplätze geschaffen werden und im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse schnell und unbürokratisch anerkannt werden. Die Aufnahme eines Studiums muss das Bleiberecht sicherstellen und vor Abschiebung schützen. Link zum Original
  162. Studentischen Verbindungen mit rassistischem, sexistischem oder völkischem Hintergrund wird die Betätigung an Hochschulen verboten.

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    Wortlaut im Programm
    ein Verbot für studentische Verbindungen mit rassistischem, sexistischem und völkischem Hintergrund, sich an der Hochschule zu betätigen. Link zum Original
  163. Weiterbildung wird als Rechtsanspruch gesetzlich verankert.

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    Wortlaut im Programm
    Weiterbildung erhöht die Chancen auf Teilhabe in Gesellschaft und Arbeitswelt. Sie wird durch technische Fortschritte zu einer Notwendigkeit für viele im beruflichen bzw. persönlichen Alltag. Daher ist sie als Rechtsanspruch gesetzlich zu verankern. Link zum Original
  164. Ein breit gefächertes, flächendeckendes Weiterbildungsangebot ist öffentliche Aufgabe.

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    Wortlaut im Programm
    Ein breit gefächertes, flächendeckendes Weiterbildungsangebot ist eine öffentliche Aufgabe. Link zum Original
  165. Weiterbildung ist finanzierbar und hängt nicht vom eigenen Einkommen ab.

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    Wortlaut im Programm
    Weiterbildung soll finanzierbar sein und darf nicht vom eigenen Geldbeutel abhängen. Link zum Original
  166. Gesellschaft, Unternehmen und Freistaat schaffen Möglichkeiten, berufliche Arbeit, Persönlichkeitsentwicklung und Weiterbildung zu verbinden.

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    Wortlaut im Programm
    Gesellschaft, Unternehmen und Freistaat müssen Möglichkeiten schaffen, berufliche Arbeit, Persönlichkeitsentwicklung und Weiterbildung zu verbinden. Daher sollen feste Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich wieder zur Regel werden. Link zum Original
  167. Feste Arbeitsverhältnisse werden in der Weiterbildung wieder zur Regel.

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    Wortlaut im Programm
    Gesellschaft, Unternehmen und Freistaat müssen Möglichkeiten schaffen, berufliche Arbeit, Persönlichkeitsentwicklung und Weiterbildung zu verbinden. Daher sollen feste Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich wieder zur Regel werden. Link zum Original
  168. Beschäftigte in der Weiterbildung werden entsprechend den tariflichen Regelungen öffentlicher Bildungsbereiche bezahlt.

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    Wortlaut im Programm
    Beschäftigte in der Weiterbildung haben Anspruch auf eine angemessene Bezahlung. Sie sind entsprechend den tariflichen Regelungen wie in anderen öffentlichen Bildungsbereichen zu bezahlen. Link zum Original
  169. Der Freistaat finanziert Qualifizierungen für Personalräte ausreichend.

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    Wortlaut im Programm
    Der Freistaat soll die ausreichende Finanzierung von Personalräte-Qualifizierungen sicherstellen sowie die Freistellungstunden bei Lehrkräften einplanen, die als Personalrätinnen und Personalräte gewählt worden sind; deren Genehmigung darf nicht von der Kassenlage abhängig sein. Link zum Original
  170. Freistellungsstunden für als Personalräte gewählte Lehrkräfte werden eingeplant und unabhängig von der Kassenlage genehmigt.

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    Wortlaut im Programm
    Der Freistaat soll die ausreichende Finanzierung von Personalräte-Qualifizierungen sicherstellen sowie die Freistellungstunden bei Lehrkräften einplanen, die als Personalrätinnen und Personalräte gewählt worden sind; deren Genehmigung darf nicht von der Kassenlage abhängig sein. Link zum Original
  171. Freiberuflich tätige Lehrkräfte erhalten ein Mindesthonorar von derzeit 35 Euro pro Unterrichtseinheit zuzüglich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

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    Wortlaut im Programm
    Für freiberuflich tätige Lehrkräfte, die mit ihrem Honorar Ausgaben wie Sozialversicherung, Ausfallzeiten wegen Krankheit, Urlaub, Auftragsausfall, Unterrichts- oder Seminarvorbereitung usw. selbst tragen, setzt sich DIE LINKE für ein Mindesthonorar von derzeit 35 Euro pro Unterrichtseinheit zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung ein. Der Freistaat Bayern soll über den Bundesrat die Initiative ergreifen für diese Beschäftigtengruppe den Zugang zur Künstlersozialversicherung zu ermöglichen. Link zum Original
  172. Bildungsgebühren in der Erwachsenenweiterbildung, etwa an Volkshochschulen, entfallen.

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    Wortlaut im Programm
    Bildungsgebühren in der Erwachsenenweiterbildung (zum Beispiel bei Volkshochschulen) müssen ebenso wie die Studiengebühren entfallen. Die Finanzierung muss dabei vom Land übernommen werden, um die kommunalen Haushalte nicht zu belasten und Angebotsverschlechterungen zu riskieren. Link zum Original
  173. Das Land übernimmt die Finanzierung des Gebührenwegfalls, um die kommunalen Haushalte nicht zu belasten.

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    Wortlaut im Programm
    Bildungsgebühren in der Erwachsenenweiterbildung (zum Beispiel bei Volkshochschulen) müssen ebenso wie die Studiengebühren entfallen. Die Finanzierung muss dabei vom Land übernommen werden, um die kommunalen Haushalte nicht zu belasten und Angebotsverschlechterungen zu riskieren. Link zum Original
  174. Beschäftigte in privaten Erwachsenenbildungseinrichtungen werden mindestens nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezahlt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Beschäftigten in privaten Erwachsenenbildungseinrichtungen müssen mindestens nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezahlt werden. Link zum Original
  175. Die zunehmende Privatisierung der beruflichen Bildung und der Erwachsenen- und Weiterbildung wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE lehnt den Trend zu vermehrter Privatisierung in der beruflichen Bildung und der Erwachsenen- und Weiterbildung ab. Link zum Original
  176. Alle Bereiche der öffentlich geförderten Weiterbildung werden finanziell und personell ausreichend ausgestattet.

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    Wortlaut im Programm
    ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung aller Bereiche der öffentlich geförderten Weiterbildung. Link zum Original
  177. Die Volkshochschulen werden erhalten und ausgebaut.

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    Wortlaut im Programm
    den Erhalt und Ausbau der Volkshochschulen sowie die Anhebung der VHS-Förderung durch den Freistaat von derzeit 0,45 Euro je Unterrichtseinheit und Teilnehmer auf mindestens einen Euro. Link zum Original
  178. Die VHS-Förderung durch den Freistaat steigt von 0,45 Euro auf mindestens einen Euro je Unterrichtseinheit und Teilnehmer.

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    Wortlaut im Programm
    den Erhalt und Ausbau der Volkshochschulen sowie die Anhebung der VHS-Förderung durch den Freistaat von derzeit 0,45 Euro je Unterrichtseinheit und Teilnehmer auf mindestens einen Euro. Link zum Original
  179. Öffentliche Bibliotheken werden als Pflichtaufgabe der Kommunen bereitgestellt.

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    Wortlaut im Programm
    die Bereitstellung öffentlicher Bibliotheken als Teil des Bildungsauftrages der bayerischen Verfassung und Pflichtaufgabe der Kommunen sowie eine ausreichende Beteiligung des Freistaats an deren Finanzierung. Link zum Original
  180. Der Freistaat beteiligt sich ausreichend an der Finanzierung öffentlicher Bibliotheken.

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    Wortlaut im Programm
    die Bereitstellung öffentlicher Bibliotheken als Teil des Bildungsauftrages der bayerischen Verfassung und Pflichtaufgabe der Kommunen sowie eine ausreichende Beteiligung des Freistaats an deren Finanzierung. Link zum Original
  181. In Bayern wird ein Weiterbildungsgesetz eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    die Einführung eines Weiterbildungsgesetzes auch in Bayern, inklusive des Rechts auf einen mindestens zweiwöchigen gesetzlichen Bildungsurlaub Link zum Original
  182. Es gilt ein gesetzlicher Bildungsurlaub von mindestens zwei Wochen.

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    Wortlaut im Programm
    die Einführung eines Weiterbildungsgesetzes auch in Bayern, inklusive des Rechts auf einen mindestens zweiwöchigen gesetzlichen Bildungsurlaub Link zum Original
  183. Der Weiterbildungsetat umfasst mindestens 1 Prozent des bayerischen Bildungsetats.

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    Wortlaut im Programm
    einen Weiterbildungsetat, der mindestens 1 Prozent des Bildungsetats des Freistaates Bayern umfasst. Link zum Original
  184. Es wird eine trägerunabhängige, subjektorientierte Weiterbildungsberatung eingeführt.

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    Wortlaut im Programm
    die Einführung einer trägerunabhängigen Weiterbildungsberatung, die eine subjektorientierte Bildungsberatung garantiert. Link zum Original
  185. Kitas werden so gestaltet, dass Kinder mit unterschiedlichem Förderbedarf mit- und voneinander lernen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 48 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir brauchen in Bayern Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder mit unterschiedlichem Förderbedarf mit- und voneinander lernen. Die Einstellung einer heilpädagogischen Fachkraft in jeder Kita ist hierfür eine wichtige Voraussetzung. Link zum Original
  186. Jede Kita stellt eine heilpädagogische Fachkraft ein.

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    Wortlaut im Programm
    Wir brauchen in Bayern Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder mit unterschiedlichem Förderbedarf mit- und voneinander lernen. Die Einstellung einer heilpädagogischen Fachkraft in jeder Kita ist hierfür eine wichtige Voraussetzung. Link zum Original
  187. Eltern können sich frühzeitig für eine Förderung in einer Kita entscheiden.

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    Wortlaut im Programm
    Eltern sollten sich frühzeitig für eine Förderung in einer Kindertagesstätte entscheiden können. Link zum Original
  188. Sprachenvielfalt in Kitagruppen wird als Vorteil wertgeschätzt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Sprachenvielfalt in einer Gruppe ist kein Handicap; sie sollte als Vorteil wertgeschätzt werden. Link zum Original
  189. Kinderpflegekräfte, Erziehungskräfte und Sozialpädagogen erhalten eine qualifizierte Ausbildung, etwa in Diagnostik, Sprachförderung und Elternarbeit.

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    Wortlaut im Programm
    Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und - pädagogen tragen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen große Verantwortung. Sie brauchen eine qualifizierte Ausbildung, so zum Beispiel im Bereich der Diagnostik und der Sprachförderung sowie in der Zusammenarbeit mit Eltern. Link zum Original
  190. Die Fachkraftquote in bayerischen Kitas wird von 50 auf 66 Prozent angehoben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    In Bayern ist insbesondere die Fachkraftquote von 50 Prozent zugunsten einer von 66 Prozent zu verbessern, wobei den Pflegerinnen und Pflegern sowie den Eltern eine großzügige Weiterbildung zu gewähren ist. Link zum Original
  191. Kinderpflegekräften und Eltern wird eine großzügige Weiterbildung gewährt.

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    Wortlaut im Programm
    In Bayern ist insbesondere die Fachkraftquote von 50 Prozent zugunsten einer von 66 Prozent zu verbessern, wobei den Pflegerinnen und Pflegern sowie den Eltern eine großzügige Weiterbildung zu gewähren ist. Link zum Original
  192. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs auf Betreuung unter Dreijähriger gibt es hochwertige, flächendeckende Angebote.

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    Wortlaut im Programm
    qualitativ hochwertige und flächendeckende Angebote zur Einlösung des Rechtsanspruches auf Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Link zum Original
  193. Krippen und Kitas bieten flexible Betreuungszeiten von mindestens zehn Stunden täglich.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    flexible Betreuungszeiten in Krippe und Kita von mindestens zehn Stunden täglich. Link zum Original
  194. Kitas werden barrierefrei gestaltet.

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    Wortlaut im Programm
    barrierefreie Kitas, damit Inklusion zeitnah umgesetzt wird, individuelle, inklusive Betreuung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – das heißt Kinder mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam betreut und gefördert werden. Dazu braucht man auch sonderpädagogische Begleitung und Beratung im Gruppenalltag, für die Erzieherinnen und Erzieher und Eltern. Bei Bedarf werden dem Kind mit Behinderungen speziell ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher zur Seite gestellt. Link zum Original
  195. Kinder mit und ohne Behinderungen werden in Kitas gemeinsam betreut und gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 49 ·

    Wortlaut im Programm
    barrierefreie Kitas, damit Inklusion zeitnah umgesetzt wird, individuelle, inklusive Betreuung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – das heißt Kinder mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam betreut und gefördert werden. Dazu braucht man auch sonderpädagogische Begleitung und Beratung im Gruppenalltag, für die Erzieherinnen und Erzieher und Eltern. Bei Bedarf werden dem Kind mit Behinderungen speziell ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher zur Seite gestellt. Link zum Original
  196. Kitas erhalten sonderpädagogische Begleitung und Beratung im Gruppenalltag für Erziehungskräfte und Eltern.

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    Wortlaut im Programm
    barrierefreie Kitas, damit Inklusion zeitnah umgesetzt wird, individuelle, inklusive Betreuung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – das heißt Kinder mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam betreut und gefördert werden. Dazu braucht man auch sonderpädagogische Begleitung und Beratung im Gruppenalltag, für die Erzieherinnen und Erzieher und Eltern. Bei Bedarf werden dem Kind mit Behinderungen speziell ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher zur Seite gestellt. Link zum Original
  197. Kindern mit Behinderungen werden bei Bedarf speziell ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher zur Seite gestellt.

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    Wortlaut im Programm
    barrierefreie Kitas, damit Inklusion zeitnah umgesetzt wird, individuelle, inklusive Betreuung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – das heißt Kinder mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam betreut und gefördert werden. Dazu braucht man auch sonderpädagogische Begleitung und Beratung im Gruppenalltag, für die Erzieherinnen und Erzieher und Eltern. Bei Bedarf werden dem Kind mit Behinderungen speziell ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher zur Seite gestellt. Link zum Original
  198. Für Erzieherinnen und Erzieher gibt es ein umfassendes Weiterbildungsangebot.

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    Wortlaut im Programm
    gutes und umfassendes Weiterbildungsangebot für Erzieherinnen und Erzieher sowie bezahlte Vor- und Nachbereitungs- und Dokumentationszeit für pädagogische Fachkräfte im frühkindlichen Bereich. Link zum Original
  199. Pädagogische Fachkräfte im frühkindlichen Bereich erhalten bezahlte Vor-, Nachbereitungs- und Dokumentationszeit.

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    Wortlaut im Programm
    gutes und umfassendes Weiterbildungsangebot für Erzieherinnen und Erzieher sowie bezahlte Vor- und Nachbereitungs- und Dokumentationszeit für pädagogische Fachkräfte im frühkindlichen Bereich. Link zum Original
  200. Kinder erhalten in allen Einrichtungen gesunde und kostenfreie Mahlzeiten.

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    Wortlaut im Programm
    gesunde und kostenfreie Mahlzeiten für die Kinder in allen Einrichtungen, denn wer Hunger hat, spielt und lernt nicht mit. Link zum Original
  201. Für das erste Kita-Jahr wird ein Rechtsanspruch auf kostenfreien Zugang geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    in einem ersten Schritt soll für das erste Kita-Jahr ein Rechtsanspruch auf kostenfreien Zugang geschaffen werden. Link zum Original
  202. Kinderpflegekräfte werden in S 6 statt S 4 eingruppiert.

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    Wortlaut im Programm
    die Eingruppierung von Kinderpflegerinnen und -pflegern in S 6 statt S 4 und von Erzieherinnen und Erziehern in S 8 statt S 6. Link zum Original
  203. Erzieherinnen und Erzieher werden in S 8 statt S 6 eingruppiert.

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    Wortlaut im Programm
    die Eingruppierung von Kinderpflegerinnen und -pflegern in S 6 statt S 4 und von Erzieherinnen und Erziehern in S 8 statt S 6. Link zum Original
  204. Der Betreuungsschlüssel in Kitas wird sofort auf 1:10, mittelfristig auf 1:8 und bei bis zu Dreijährigen auf 1:3 verbessert.

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    Wortlaut im Programm
    die sofortige Erhöhung des Grundbetreuungsschlüssels auf 1:10 (eine Erziehungsperson für maximal zehn Kinder), mittelfristig auf 1:8, bei bis zu Dreijährigen auf 1:3 sowie die Entbürokratisierung der pädagogischen Arbeit, unter anderem durch Wegfall von Beobachtungsbögen und anderer einseitig geforderter statistischer Leistungen ohne Personalausgleich. Link zum Original
  205. Die pädagogische Arbeit wird entbürokratisiert, unter anderem durch Wegfall von Beobachtungsbögen und statistischen Leistungen ohne Personalausgleich.

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    Wortlaut im Programm
    die sofortige Erhöhung des Grundbetreuungsschlüssels auf 1:10 (eine Erziehungsperson für maximal zehn Kinder), mittelfristig auf 1:8, bei bis zu Dreijährigen auf 1:3 sowie die Entbürokratisierung der pädagogischen Arbeit, unter anderem durch Wegfall von Beobachtungsbögen und anderer einseitig geforderter statistischer Leistungen ohne Personalausgleich. Link zum Original
  206. Für Kinder mit Migrationshintergrund und aus schwierigen sozialen Lagen gilt ein angemessenes Betreuungsverhältnis.

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    Wortlaut im Programm
    ein angemessenes Verhältnis für Kinder mit Migrationshintergrund und für Kinder aus schwierigen sozialen Lagen sowie kompetente interkulturelle Erziehung. Link zum Original
  207. In Kitas wird kompetente interkulturelle Erziehung angeboten.

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    Wortlaut im Programm
    ein angemessenes Verhältnis für Kinder mit Migrationshintergrund und für Kinder aus schwierigen sozialen Lagen sowie kompetente interkulturelle Erziehung. Link zum Original
  208. Gewinnorientierte Kitas erhalten keine staatliche Förderung mehr.

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    Wortlaut im Programm
    den Wegfall staatlicher Förderung gewinnorientierter Kindertagesstätten sowie ein flächendeckendes Angebot nicht religiös gebundener Kindertagesstätten. Link zum Original
  209. Es gibt ein flächendeckendes Angebot nicht religiös gebundener Kitas.

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    Wortlaut im Programm
    den Wegfall staatlicher Förderung gewinnorientierter Kindertagesstätten sowie ein flächendeckendes Angebot nicht religiös gebundener Kindertagesstätten. Link zum Original
  210. Kompetenzen im Bereich Medien und Information werden stärker vermittelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen stärker Kompetenzen im Bereich Medien und Information vermitteln. Link zum Original
  211. Der IT-Ausbau an Schulen geht mit Aus- und Fortbildungsangeboten für Lehramtsstudierende und Lehrkräfte einher.

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    Wortlaut im Programm
    Der Ausbau der IT muss einhergehen mit der Ausbildung und mit Fortbildungsangeboten für Lehramtsstudierende und die aktiven Lehrkräfte. Link zum Original
  212. Digitale Medien dürfen nicht zur Privatisierung der Bildung durch kommerzielle Anbieter führen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 50 ·

    Wortlaut im Programm
    Digitale Medien dürfen nicht zum Einfallstor für Privatisierung der Bildung durch private kommerzielle Anbieter, Unternehmen oder Verlage sein. Link zum Original
  213. Schulen stellen kostenlose Leihgeräte für alle bereit, die sich selbst keines leisten können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    Deshalb brauchen Schulen kostenlose Leihgeräte für alle, die sich selbst keines leisten können. Link zum Original
  214. Medienkompetenz wird fächerübergreifend Teil des Lehrplans.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    Medienkompetenz soll fächerübergreifend Teil des Lehrplans werden. Link zum Original
  215. Kinder lernen in der Schule den Umgang mit journalistischen Quellen und die Einordnung von Nachrichten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    Kinder sollen den sicheren Umgang mit journalistischen Quellen lernen und Nachrichten in einen Kontext einordnen können. Ihnen soll gezeigt werden, wie Inhalte in verschiedenen Medien erstellt werden und wie diese zum Beispiel bei Werbung versuchen, die Konsumenten zu beeinflussen. Link zum Original
  216. Kindern wird vermittelt, wie Medieninhalte entstehen und wie etwa Werbung Konsumenten beeinflusst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    Kinder sollen den sicheren Umgang mit journalistischen Quellen lernen und Nachrichten in einen Kontext einordnen können. Ihnen soll gezeigt werden, wie Inhalte in verschiedenen Medien erstellt werden und wie diese zum Beispiel bei Werbung versuchen, die Konsumenten zu beeinflussen. Link zum Original
  217. Unterrichtsmaterialien und Schulbücher werden zusätzlich digital bereitgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    Unterrichtsmaterialien und Schulbücher sollen zusätzlich in digitaler Form für Schülerinnen und Schüler bereitgestellt werden. Link zum Original
  218. Die IT-Infrastruktur an Schulen wird von Fachpersonal auf eigens geschaffenen Planstellen betreut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    Die IT-Infrastruktur an Schulen muss durch Fachpersonal betreut werden. Entsprechende Planstellen sollen kurz- und mittelfristig geschaffen werden. Link zum Original
  219. Schulen und Hochschulen erhalten schnelle Breitbandanschlüsse, WLAN für alle und zeitgemäße Hard- und Software.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 51 ·

    Wortlaut im Programm
    Die IT-Infrastruktur aller Schulen und Hochschulen muss mit schnellen und leistungsfähigen Breitbandanschlüssen, WLAN für alle und einer zeitgemäßen Hard- und Software-Ausstattung ausgebaut werden. Link zum Original
  220. Die Freiheit der Lehre an Universitäten und Hochschulen wird gewahrt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 61 ·

    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE steht für die Freiheit der Lehre an Universitäten und Hochschulen. Link zum Original
  221. Bei der Besetzung theologischer Lehrstühle werden die Freiheit der Lehre, die Religionsfreiheit und die Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften berücksichtigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 61 ·

    Wortlaut im Programm
    Bei der Besetzung von theologischen Lehrstühlen ist die Freiheit der Lehre, die Religionsfreiheit sowie die Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften zu berücksichtigen. Link zum Original
  222. Religionsgemeinschaften erhalten bei Lehrstühlen für Ethik, Philosophie, Geisteswissenschaften und Pädagogik keine Beteiligung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 61 ·

    Wortlaut im Programm
    Bei Ethik, Philosophie, geisteswissenschaftlichen, pädagogischen und anderen Lehrstühlen ist Religionsgemeinschaften keine Beteiligung einzuräumen. Link zum Original
  223. Die Teilnahme an musischer Weiterbildung, etwa an der Volkshochschule, wird allen ermöglicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 62 ·

    Wortlaut im Programm
    • den bezahlbaren Besuch von Theatern, Museen und anderen Kunstinstituten, die Teilnahme an musischer Weiterbildung – z.B. an der Volkshochschule – für alle und den Ausbau kultureller und musischer Bildung in den Schulen gleichberechtigt zu anderen Fächern. Link zum Original
  224. Kulturelle und musische Bildung an Schulen wird ausgebaut und anderen Fächern gleichgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 62 ·

    Wortlaut im Programm
    • den bezahlbaren Besuch von Theatern, Museen und anderen Kunstinstituten, die Teilnahme an musischer Weiterbildung – z.B. an der Volkshochschule – für alle und den Ausbau kultureller und musischer Bildung in den Schulen gleichberechtigt zu anderen Fächern. Link zum Original
  225. Flexible, bedarfsgerechte Kinderbetreuung wird flächendeckend und kostenfrei bereitgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 67 ·

    Wortlaut im Programm
    Auch für Frauen, die nach der Geburt ihres Kindes bald wieder in den Beruf einsteigen wollen, müssen flexible und auf ihren Bedarf angepasste Betreuungsmöglichkeiten flächendeckend und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Link zum Original
  226. Die Betreuung von unter Dreijährigen wird sofort gesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 67 ·

    Wortlaut im Programm
    Insbesondere die Betreuung von unter Dreijährigen ist in Bayern bisher nicht gesichert, diese Aufgabe kann nicht länger aufgeschoben werden und muss sofort angepackt werden. Link zum Original
  227. Kindergärten und Kindertagesstätten werden kostenlos, ortsnah und mit flexiblen Zeiten angeboten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 67 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Kindergärten und -tagesstätten müssen kostenlos, ortsnah und mit flexiblen Zeiten zur Verfügung gestellt werden. Link zum Original
  228. Spezifische Qualifizierungs- und Bildungsangebote für Frauen in ihren Lebensphasen werden geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 68 ·

    Wortlaut im Programm
    Es sollten spezifische Qualifizierungs- und Bildungsangebote für Frauen in ihren speziellen Lebensphasen geschaffen werden. Link zum Original
  229. Die Lehr- und Lernmaterialien im bayerischen Schulwesen werden an die Vielfalt der Familienformen angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 69 ·

    Wortlaut im Programm
    Dazu ist es wichtig, insbesondere im bayerischen Schulwesen die Lehr- und Lernmaterialien entsprechen aufzubereiten und der gesellschaftlichen Wirklichkeit anzupassen, die längst mehr kennt als nur Vater- Mutter-Kind. Link zum Original
  230. Alte Rollenbilder in Bildung und Erziehung werden überwunden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 69 ·

    Wortlaut im Programm
    Die alten Rollenbilder in Bildung und Erziehung sind nicht mehr zeitgemäß und müssen endlich überwunden werden. Link zum Original
  231. Lehr- und Erziehungskräfte werden zu vielfältigen Rollenbildern geschult und ausgebildet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 69 ·

    Wortlaut im Programm
    Dazu müssen Lehr- und Erziehungskräfte entsprechend geschult und ausgebildet werden. Link zum Original
  232. Schulen legen den Fokus auf antisexistische Erziehung und gewaltfreie Kommunikation.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 70 ·

    Wortlaut im Programm
    Bereits in der Schule muss der Fokus auf antisexistische Erziehung und gewaltfreie Kommunikation gelegt werden. Link zum Original
  233. Es werden ausreichend Kindergarten- und Kitaplätze geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    • ausreichende Kindergärten- und Kitaplätze statt Herdprämien! Link zum Original
  234. Die Lehrpläne der Bildungseinrichtungen bilden die Vielfalt an Lebensentwürfen und Identitäten ab.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 74 ·

    Wortlaut im Programm
    In den Lehrplänen der Bildungseinrichtungen muss sich die real existierende Vielfalt an Lebensentwürfen und Identitäten ganzheitlich abbilden, statt Klischees und alte Rollenmuster zu bedienen. Link zum Original
  235. Die Praxis, geflüchtete Kinder erst nach endgültiger Zuweisung zu einer Kommune zu beschulen, wird als rechtswidrig abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Derzeit werden geflüchtete Kinder in Bayern erst beschult, wenn sie einer Kommune endgültig zugewiesen wurden und dort ihren Wohnsitz haben. Diese Praxis widerspricht der von Deutschland unterschriebenen UN-Erklärung über die Menschenrechte der Kinder und ist damit rechtswidrig. Link zum Original
  236. Der Erlass, nach dem die Beschulung geflüchteter Jugendlicher mit dem 18. Lebensjahr endet, wird abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 76 ·

    Wortlaut im Programm
    Besonders integrationsfeindlich ist der neue Erlass zur Beschulung von geflüchteten Jugendlichen: Mit ihrem 18. Lebensjahr endet derzeit ihre Beschulung – falls sie bis dahin nicht bereits eine duale Ausbildung oder eine Fachschulausbildung aufgenommen haben. Link zum Original
  237. Für ältere geflüchtete Kinder und Jugendliche werden altersgerechte Lernangebote geschaffen, die Lernstand, Reife, Fähigkeiten und beruflichen Interessen entsprechen.

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    Wortlaut im Programm
    Auch eine Integration in Regelklassen gemäß dem erreichten Wissensstand ist oft nur eingeschränkt möglich, da die geflüchteten Kinder dann viel älter als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler sind. Für diese Gruppen müssen andere, altersadäquate Lernangebote gefunden werden, die ihrem Lernstand, aber vor allem ihrem Reifeprozess und ihren Fähigkeiten und beruflichen Interessen entsprechend gestaltet werden. Link zum Original
  238. Geflüchtete erhalten einen besseren Zugang zu Bildung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 77 ·

    Wortlaut im Programm
    ein größeres Angebot an Deutschkursen und einen besseren Zugang zu Bildung. Link zum Original
  239. Die starren Altersgrenzen für Intensivklassen für Seiteneinsteiger werden beseitigt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Rahmenbedingungen für Intensivklassen für Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse an den Schulen wollen wir verbessern: Die starren Altersgrenzen müssen beseitigt, Klassengrößen gesenkt und damit Lehrerinnen und Lehrer entlastet sowie bessere Abschlussmöglichkeiten geschaffen werden. Link zum Original
  240. Die Klassengrößen der Intensivklassen für Seiteneinsteiger werden gesenkt.

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    Wortlaut im Programm
    Die Rahmenbedingungen für Intensivklassen für Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse an den Schulen wollen wir verbessern: Die starren Altersgrenzen müssen beseitigt, Klassengrößen gesenkt und damit Lehrerinnen und Lehrer entlastet sowie bessere Abschlussmöglichkeiten geschaffen werden. Link zum Original
  241. Für Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse werden bessere Abschlussmöglichkeiten geschaffen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Rahmenbedingungen für Intensivklassen für Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse an den Schulen wollen wir verbessern: Die starren Altersgrenzen müssen beseitigt, Klassengrößen gesenkt und damit Lehrerinnen und Lehrer entlastet sowie bessere Abschlussmöglichkeiten geschaffen werden. Link zum Original
  242. Kinder erhalten auch in Erstaufnahmeeinrichtungen Zugang zu schulischer Bildung.

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    Wortlaut im Programm
    Kinder brauchen auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen Zugang zu schulischer Bildung. Link zum Original
  243. Geflüchteten Jugendlichen wird der Schulbesuch bis zum Ende eines ersten Schulabschlusses gewährleistet.

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    Wortlaut im Programm
    Schulbesuch für geflüchtete Jugendliche soll bis zum Ende eines ersten Schulabschlusses gewährleistet sein. Link zum Original
  244. Gegen Bildungsbenachteiligungen werden aktive Maßnahmen ergriffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 79 ·

    Wortlaut im Programm
    aktive Maßnahmen gegen Bildungsbenachteiligungen. Link zum Original
  245. Die Chancengleichheit wird durch frühkindliche Bildungsangebote, schulische Förderung und gezielte Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche erhöht.

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    Wortlaut im Programm
    Die Chancengleichheit muss durch frühkindliche Bildungsangebote, gute schulische Förderung und gezielte Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche erhöht werden. Link zum Original
  246. Die monokulturelle und monolinguale Bildungstradition wird überwunden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die monokulturelle und monolinguale Bildungstradition überwinden. Link zum Original
  247. Schulen werden besser auf sprachlich vielfältige Klassen und Schülerschaften mit vielen Migrationsbiographien ausgerichtet.

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    Wortlaut im Programm
    Schulen müssen besser auf sprachlich vielfältige Schulklassen und eine Schülerinnen- und Schülerschaft mit zahlreichen Migrationsbiographien ausgerichtet werden. Link zum Original
  248. Herkunftssprachen werden gefördert und aufgewertet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 79 ·

    Wortlaut im Programm
    die Förderung und Aufwertung der Herkunftssprachen. Link zum Original
  249. Herkunftssprachlicher Unterricht wird aufgewertet und als gleichwertiges Schulfach angeboten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 79 ·

    Wortlaut im Programm
    Der herkunftssprachliche Schulunterricht muss aufgewertet und als gleichwertiges Schulfach angeboten werden. Link zum Original
  250. Bekenntnisorientierter Religionsunterricht wird, soweit er an Schulen angeboten wird, für alle Religionsgemeinschaften ermöglicht.

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    Wortlaut im Programm
    dass bekenntnisorientierter Religionsunterricht, sofern er an Schulen angeboten wird, für alle Religionsgemeinschaften ermöglicht wird. Link zum Original
  251. Forschung zu Methoden, die Tierversuche ersetzen, und deren Einsatz werden gefördert.

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    Wortlaut im Programm
    DIE LINKE fordert die Förderung von Forschung und den Einsatz von Methoden, die Tierversuche ersetzen. Link zum Original
  252. Die Ausbildung an den bayerischen Hochschulen erfolgt ohne Tierversuche.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Programm
    • eine tierversuchsfreie Ausbildung an den bayerischen Unis. Link zum Original
  253. An Schulen wird über Tierschutz und Tierrechte aufgeklärt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 117 ·

    Wortlaut im Programm
    • Aufklärungsarbeit über Tierschutz und Tierrechte an Schulen sowie einen besseren Schutz von Tierrechtsaktivisten, die Missstände aufdecken. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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