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Grüne · Programm zur Landtagswahl Sachsen 2004

Forderungen zu Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung

Landtagswahl Sachsen 2004 · beschlossen 28.02.2004 · Original

Das Programm enthält 65 von 1.103 Forderungen zu „Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung“.

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 65
  1. Regionale Entwicklungspläne und kommunale Bebauungspläne sollen auf eine nachhaltige Energieversorgung ausgerichtet werden.

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    Wortlaut im Programm
    Regionale Entwicklungspläne und kommunale Bebauungspläne sollen auf eine nachhaltige Energieversorgung ausgerichtet werden. Link zum Original
  2. Die Abwassergebühr soll gesetzlich verbindlich an der versiegelten Fläche ausgerichtet werden.

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    Wortlaut im Programm
    Zugleich wollen wir die Ausrichtung der Abwassergebühr an der versiegelten Fläche verbindlich gesetzlich festschreiben. Link zum Original
  3. Im Kommunalabgabengesetz sollen gespaltene Abwassersatzungen zwingend vorgeschrieben werden.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen im Kommunalabgabengesetz „gespaltene Abwassersatzungen“ zwingend vorschreiben. Link zum Original
  4. Die Kommunen sollen verpflichtet werden, die Ableitung von Abwasser und Regenwasser zu trennen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Kommunen werden verpflichtet, die Ableitung echten Abwassers von der des Regenwassers zu trennen. Link zum Original
  5. Die Landes- und Regionalplanung sichert eine langfristig umweltverträgliche Entwicklung Sachsens.

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    Wortlaut im Programm
    Die Landes- und Regionalplanung muss eine langfristig umweltverträgliche, wirtschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Entwicklung Sachsens sichern. Link zum Original
  6. In allen Landesteilen wird eine angemessene Versorgung der Bevölkerung sichergestellt.

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    Wortlaut im Programm
    In allen Landesteilen Sachsens ist eine angemessene Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Link zum Original
  7. Die Reduzierung der Mittel- und Oberzentren darf nicht zur Ausdünnung von Hochschul-, Gymnasial- und Krankenhausstandorten führen.

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    Wortlaut im Programm
    Die Reduzierung der Mittel- und Oberzentren darf nicht zur Ausdünnung der Standorte von Hochschulen, Gymnasien und Krankenhäusern führen. Link zum Original
  8. Eine Raumstruktur wird entwickelt, die das zentralörtliche System an kommunale Bedürfnisse und den Bevölkerungsrückgang anpasst.

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    Wortlaut im Programm
    Es muss eine Raumstruktur entwickelt werden, die ein zentralörtliches System auf die kommunalen Bedürfnisse abstimmt und die auf den Bevölkerungsschwund reagiert. Link zum Original
  9. Die Landesentwicklungsplanung schließt Konflikte zwischen Nutzungen und Schutzbedürfnissen von Räumen aus.

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    Wortlaut im Programm
    Die Landesentwicklungsplanung hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Nutzungen und Schutzbedürfnissen von Räumen wirksam auszuschließen. Link zum Original
  10. Der Zersiedelung an den Rändern der Großstädte wird konsequent entgegengewirkt.

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    Wortlaut im Programm
    Der Entwicklung von „Siedlungsbrei“ an den Rändern der Großstädte bei gleichzeitiger Abwanderung aus den Städten muss konsequent entgegengewirkt werden. Link zum Original
  11. Der Landesentwicklungsplan wird umgehend erneut überarbeitet.

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    Wortlaut im Programm
    Den gerade erst novellierten Landesentwicklungsplan wollen wir umgehend erneut auf die Tagesordnung setzen und ökologische und soziale Kriterien zum Maßstab machen. Link zum Original
  12. Ökologische und soziale Kriterien werden Maßstab des Landesentwicklungsplans.

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    Wortlaut im Programm
    Den gerade erst novellierten Landesentwicklungsplan wollen wir umgehend erneut auf die Tagesordnung setzen und ökologische und soziale Kriterien zum Maßstab machen. Link zum Original
  13. Neue Gewerbegebiete auf der grünen Wiese werden abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Neue Gewerbegebiete auf der „grünen Wiese“ lehnen wir strikt ab. Link zum Original
  14. Ansiedlungsbedarf wird durch Sanierung von Gewerbebrachen in den Innenstädten gedeckt.

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    Wortlaut im Programm
    Stattdessen sollen die berechtigten Entwicklungs- und Ansiedlungsbedürfnisse durch Sanierung und Herrichtung vieler Gewerbebrachen in den Innenstädten befriedigt werden. Link zum Original
  15. Das historische Siedlungsnetz wird revitalisiert, um ein Leben der kurzen Wege zu ermöglichen.

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    Wortlaut im Programm
    Ziel der Entwicklung Sachsens ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Revitalisierung des jahrhundertealten Siedlungsnetzes, um ein „Leben der kurzen Wege“ zuzulassen. Link zum Original
  16. Gemeinderäte und Kreisräte sollen ein selbständiges Akteneinsichts- und Informationsrecht erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns daher für ein weitgehendes Akteneinsichts- und Zugangsrecht der Landtagsabgeordneten sowie ein selbständiges Akteneinsichts- und Informationsrecht der Gemeinderäte und Kreisräte ein. Link zum Original
  17. Für Bürgerbegehren in Städten soll in der Gemeindeordnung ein Unterschriftenquorum von 5 Prozent festgeschrieben werden.

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    Wortlaut im Programm
    Auf Kreis- und Gemeindeebene müssen derzeit für ein Bürgerbegehren Unterstützungsunterschriften von bis zu 15 % der Bürgerinnen und Bürger gesammelt werden. Für die Städte wollen wir ein Quorum von 5 % in der Gemeindeordnung festschreiben. Link zum Original
  18. Bei Bürgerentscheiden soll künftig die einfache Mehrheit der Abstimmenden ausreichen.

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    Wortlaut im Programm
    Bisher müssen mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten dem Begehren bei einem Bürgerentscheid zustimmen. Wir wollen, dass künftig die einfache Mehrheit der Abstimmenden ausreicht. Link zum Original
  19. Bürgerbegehren gegen Gemeinderats- oder Kreistagsbeschlüsse sollen bis zu drei Monate nach Beschlussfassung möglich sein.

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    Wortlaut im Programm
    Bürgerbegehren gegen einen bestimmten Gemeinderats- oder Kreistagsbeschluss sollen anders als bisher bis zu drei Monaten nach Beschlussfassung möglich sein. Link zum Original
  20. Ein Bürgerbegehren soll aufschiebende Wirkung gegen die Durchführung des Beschlusses erhalten, sobald die nötigen Unterschriften erreicht sind.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 76 ·

    Wortlaut im Programm
    Das Bürgerbegehren soll aufschiebende Wirkung gegen die Durchführung des Beschlusses erhalten, sobald die notwendige Anzahl der Unterschriften erreicht ist. Link zum Original
  21. Abwahlbegehren und Abwahlentscheide gegen Bürgermeister und Landräte sollen zu denselben Bedingungen wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide möglich sein.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen erreichen, dass Abwahlbegehren und Abwahlentscheide gegen Bürgermeister und Landräte zu denselben Bedingungen durchgeführt werden wie Bürgerbegehren und -entscheide. Link zum Original
  22. Gesetzlich soll eine Neutralitätspflicht der Gemeinde bei Bürgerentscheiden festgeschrieben werden, damit beide Seiten gleiche Chancen haben.

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    Wortlaut im Programm
    Ist ein Bürgerbegehren zulässig, so ist die Entscheidung der Sachfrage in die Hände der Bürgerinnen und Bürger zurückgelegt. Daher wollen wir durch eine Gesetzesänderung dafür sorgen, dass eine Neutralitätspflicht der Gemeinde festgeschrieben wird und beide Abstimmungsparteien gleiche Chancen haben. Link zum Original
  23. Bürgerinnen und Bürger sollen einen Anspruch auf die Einleitung förmlicher Beteiligungsverfahren zu örtlichen Fragen erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf die Einleitung förmlicher Beteiligungsverfahren zu örtlichen Fragen verschaffen. Link zum Original
  24. Für die Einleitung förmlicher Beteiligungsverfahren soll eine bestimmte Zahl von Unterschriften aus dem betroffenen Gemeindeteil erforderlich sein.

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    Wortlaut im Programm
    Dabei sollen Verwaltungsverfahren nicht durch stets durchzuführende Bürgerbeteiligungsverfahren bürokratisch aufgebläht werden. Deshalb wollen wir wie bei Bürgerbegehren die Vorlage einer bestimmten Anzahl von Unterschriften aus dem betroffenen Gemeindeteil vorsehen. Link zum Original
  25. Per Unterschriftenquorum sollen Bürger einen öffentlichen Bericht des Bürgermeisters oder Beigeordneten zu abgeschlossenen Vorhaben durchsetzen können.

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    Wortlaut im Programm
    Durch Unterschriftenquorum soll auch der öffentliche Bericht des Bürgermeisters oder Beigeordneten zu abgeschlossenen Vorhaben durchgesetzt werden können. Link zum Original
  26. Auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger soll der Haushaltsberatung im Gemeinderat ein verbindliches Vorstellungs- und Diskussionsverfahren vorausgehen.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Gemeindeordnung so ändern, dass der Haushaltsberatung im Gemeinderat ein verbindliches Vorstellungs- und Diskussionsverfahren vorauszugehen hat, wenn die Bürgerinnen und Bürger sich dafür aussprechen. Link zum Original
  27. Im Bürgerhaushaltsverfahren soll die Gemeinde die Haushaltseckdaten frühzeitig und allgemeinverständlich vorstellen.

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    Wortlaut im Programm
    Im Bürgerhaushaltsverfahren soll die Gemeinde den Bürgern die Eckdaten frühzeitig und allgemeinverständlich vorstellen und in öffentlichen Versammlungen die Finanzierungsprioritäten der Bürger ermitteln. Link zum Original
  28. Im Bürgerhaushaltsverfahren sollen in öffentlichen Versammlungen die Finanzierungsprioritäten der Bürger ermittelt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Im Bürgerhaushaltsverfahren soll die Gemeinde den Bürgern die Eckdaten frühzeitig und allgemeinverständlich vorstellen und in öffentlichen Versammlungen die Finanzierungsprioritäten der Bürger ermitteln. Link zum Original
  29. Die Ortschaftsverfassung soll gestärkt werden, um Entscheidungen bürgernäher zu machen.

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    Wortlaut im Programm
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen mehr Bürgernähe von Entscheidungen durch eine Stärkung der Ortschaftsverfassung erreichen. Link zum Original
  30. Ortschaften sollen durch Änderung der Gemeindeordnung mehr Aufgaben erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Gemeindeordnung so ändern, dass die Ortschaften mehr Aufgaben und die Entscheidungen des direkt gewählten Ortschaftsrates mehr Gewicht im Stadtrat erhalten. Link zum Original
  31. Entscheidungen des direkt gewählten Ortschaftsrates sollen im Stadtrat mehr Gewicht erhalten.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Gemeindeordnung so ändern, dass die Ortschaften mehr Aufgaben und die Entscheidungen des direkt gewählten Ortschaftsrates mehr Gewicht im Stadtrat erhalten. Link zum Original
  32. Die Entscheidung über die Einführung der Ortschaftsverfassung soll den Städten und Gemeinden überlassen bleiben.

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    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Entscheidung über die Einführung der Ortschaftsverfassung aber den Städten und Gemeinden überlassen. Link zum Original
  33. Beiräte und der Jugendhilfeausschuss sollen im Gemeinderat und Kreistag ein Rede- und Antragsrecht erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 77 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen ein Rede- und Antragsrecht für Beiräte und den Jugendhilfeausschuss im Gemeinderat und Kreistag einführen. Link zum Original
  34. Kreistagsmandat und Bürgermeisteramt sollen unvereinbar werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 77 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Unvereinbarkeit des Kreistagsmandates mit dem Bürgermeisteramt einführen. Link zum Original
  35. Die Rechte der Fraktionen sollen in der Gemeindeordnung geregelt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 78 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Rechte einer Fraktion in der Gemeindeordnung regeln und festlegen, dass 5 % der Mitglieder des Rates eine Fraktion bilden können. Link zum Original
  36. Bereits 5 Prozent der Ratsmitglieder sollen eine Fraktion bilden können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 78 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Rechte einer Fraktion in der Gemeindeordnung regeln und festlegen, dass 5 % der Mitglieder des Rates eine Fraktion bilden können. Link zum Original
  37. Jeder Gemeinde- oder Kreisrat soll das Recht auf Information durch den Bürgermeister und auf Akteneinsicht erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 78 ·

    Wortlaut im Programm
    Bisher müssen sich ein Viertel der Räte zusammenschließen, wenn sie eine Information des Bürgermeisters oder Einsicht in Akten erhalten wollen. Wir wollen, dass dieses Recht jedem Gemeinde- oder Kreisrat zusteht. Link zum Original
  38. Sitzungsunterlagen sollen den Räten mindestens sieben Werktage vor der Ratssitzung zugestellt werden müssen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 78 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen daher die Gemeindeordnung so ändern, dass die Zustellung der Unterlagen mindestens sieben Werktage vor der Ratssitzung erfolgen muss. Link zum Original
  39. Einberufung und Sitzungsleitung von Gemeinderat und Kreistag sollen wie bis 1994 einem aus der Mitte des Gremiums gewählten Vertreter übertragen werden.

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    Wortlaut im Programm
    Bisher beruft der Bürgermeister und Landrat die Beratungen ein und hat die Sitzungsleitung. Wir wollen zu der bis 1994 gültigen Regelung zurückkehren, die diese Aufgaben einem aus der Mitte des Gemeinderats oder Kreistags gewählten Vertreter überträgt. Link zum Original
  40. Die Vergabe von Fördermitteln soll regionalisiert werden.

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    Wortlaut im Programm
    Damit die Regionen ihre jeweiligen Stärken weiter entwickeln können, wollen wir frischen Wind in die Landespolitik bringen. Dazu gehört eine Regionalisierung der Vergabe von Fördermitteln. Link zum Original
  41. Dezentrale Wirtschaftsstrukturen sollen gefördert werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 90 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen vorhandene Lücken in Wertschöpfungsketten schließen, dezentrale Strukturen fördern und regionale Wirtschaftskreisläufe stärken, so dass sich der Absatz von Gütern in der Region, in der sie erzeugt werden, deutlich erhöht. Link zum Original
  42. Für neue Arbeitsplätze in Industrie und Gewerbe sollen vorrangig Altstandorte nachgenutzt werden, gestützt auf ein Industriebrachenkataster.

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    Wortlaut im Programm
    Bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in Industrie und Gewerbe wollen wir vorrangig auf eine Nachnutzung der zahlreichen Altstandorte hinwirken (Industriebrachenkataster). Link zum Original
  43. Die Neuerschließung bislang unbebauter Flächen soll künftig auf begründete Ausnahmen beschränkt werden.

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    Wortlaut im Programm
    Neuerschließungen bislang unbebauter Flächen sollten künftig auf begründete Ausnahmen beschränkt bleiben. Link zum Original
  44. Die Kommunen erhalten im Rahmen der Gemeindefinanzreform eine Finanzausstattung, die ihnen Erhalt und Ausgestaltung ihrer kulturellen und sozialen Infrastruktur ermöglicht.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 94 ·

    Wortlaut im Programm
    Den Kommunen kommt bei der Schaffung eines neuen öffentlichen Beschäftigungssektors eine besondere Bedeutung zu. Damit sie ihre Aufgaben bei Erhalt und Ausgestaltung ihrer kulturellen und sozialen Infrastruktur erfüllen können, brauchen sie eine entsprechende Finanzausstattung, für die wir uns im Rahmen der Gemeindefinanzreform stark machen. Link zum Original
  45. Der Ausverkauf der kommunalen Stadtwerke in Sachsen wird abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 97 ·

    Wortlaut im Programm
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind gegen den Ausverkauf der kommunalen Stadtwerke in Sachsen. Link zum Original
  46. Mehrheitsbeteiligungen großer Energieversorger an Stadtwerken und Regionalversorgern werden verhindert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 97 ·

    Wortlaut im Programm
    Mehrheitsbeteiligungen großer Energieversorger an Stadtwerken und Regionalversorgern müssen nach Kräften verhindert werden. Link zum Original
  47. Der kommunale Finanzausgleich wird modernisiert und die kommunale Finanzkraft gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 99 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen den Finanzausgleich modernisieren und dadurch die kommunale Finanzkraft stärken. Link zum Original
  48. Als Basis des kommunalen Finanzausgleichs dient ein Fünf-Jahres-Durchschnitt statt des Basisjahres 1995.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 99 ·

    Wortlaut im Programm
    Vor allem durch die für das Land günstige Einstiegsrelation im Basisjahr 1995 waren die Kommunen gezwungen, sich stärker zu verschulden. Die Verschuldung des Gesamtstaates Sachsen wurde sozusagen kommunalisiert. Hier ist ein Fünf-Jahres-Durchschnitt als Basis gerechter. Link zum Original
  49. Im kommunalen Finanzausgleich werden die Abwanderungskosten besser abgebildet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Programm
    In der Zukunft müssen aber im kommunalen Finanzausgleich vor allem die Abwanderungskosten besser abgebildet werden. Link zum Original
  50. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz im kommunalen Finanzausgleich wird ergänzt, damit das tatsächliche Ausgabenbelastungsverhältnis zwischen Land und Kommunen abgebildet wird.

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    Wortlaut im Programm
    Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz im kommunalen Finanzausgleich des Freistaates Sachsen hat sich im Prinzip bewährt. Er muss jedoch in den nächsten Jahren ergänzt werden, weil die Einnahmelastigkeit dieses Grundsatzes auf Dauer zu einer unbefriedigenden Festlegung der Finanzausgleichsmasse führt und das tatsächliche Ausgabenbelastungsverhältnis zwischen Land und kommunaler Ebene nicht ausreichend abbildet. Link zum Original
  51. Die finanzielle Stärkung der Kommunen durch die Kommunalfinanzreform des Bundes führt nicht zu einer Absenkung der Ausgleichsmasse.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Programm
    Keinesfalls darf die gezielte finanzielle Stärkung der Kommunen durch die rot-grüne Kommunalfi - nanzreform zu einer Absenkung der Ausgleichsmasse führen. Link zum Original
  52. Der Freistaat ergreift eine Bundesratsinitiative zur Grundsteuer B.

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    Wortlaut im Programm
    Der Freistaat Sachsen muss deshalb eine Bundesratsinitiative zur Grundsteuer B ergreifen und darf sich nicht weiterhin einer Gemeindewirtschaftsteuer in den Weg stellen. Link zum Original
  53. Der Freistaat stellt sich einer Gemeindewirtschaftsteuer nicht länger in den Weg.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Freistaat Sachsen muss deshalb eine Bundesratsinitiative zur Grundsteuer B ergreifen und darf sich nicht weiterhin einer Gemeindewirtschaftsteuer in den Weg stellen. Link zum Original
  54. Kommunale Beiträge und Gebühren wie Elternbeiträge für Kindertagesstätten können gesetzlich sozial gestaffelt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Programm
    Zudem wollen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass kommunale Beiträge und Gebühren, wie beispielsweise Elternbeiträge für Kindertagesstätten, sozial gestaffelt werden können. Link zum Original
  55. Die kommunalen Finanzierungsinstrumente werden verändert und weiterentwickelt, um auf stagnierende Steuereinnahmen und sinkende Bevölkerungszahlen zu reagieren.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Programm
    Die kommunalen Finanzierungsinstrumente müssen verändert und weiterentwickelt werden, um angemessen auf stagnierende Steuereinnahmen und sinkende Bevölkerungszahlen zu reagieren. Link zum Original
  56. Die Grundsteuer wird nach ökologischen Prinzipien reformiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Programm
    Deshalb setzen wir uns für eine Reform der Grundsteuer nach ökologischen Prinzipien ein. Link zum Original
  57. Erschlossene, aber ungenutzte Grundstücke werden mit einer Stichtagsregelung höher mit Grundsteuer belastet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Programm
    Die Grundsteuer muss mit einer Stichtagsregelung so umgewandelt werden, dass erschlossene, aber ungenutzte Grundstücke höher besteuert werden. Link zum Original
  58. Die Grundsteuer wird mit einer Versiegelungsabgabe oder einem Entsiegelungsbonus verknüpft, um die Ausweisung neuen Baulands einzudämmen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Programm
    Aus ökologischen Gründen sollte die Grundsteuer auch mit der Versiegelungsabgabe oder einem Entsiegelungsbonusverknüpft werden, um die unnötige Ausweisung neuen Baulands einzudämmen. Link zum Original
  59. Kinder und Jugendliche erhalten Rede-, Anhörungs- und Vorschlagsrechte in Gemeindevertretungen und Kreistagen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 107 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen das Wahlalter auf 16 Jahre absenken sowie Rede-, Anhörungs- und Vorschlagsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in den Gemeindevertretungen und Kreistagen schaffen. Link zum Original
  60. Der ländliche Raum wird wieder attraktiver.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 108 ·

    Wortlaut im Programm
    Der ländliche Raum muss wieder attraktiver werden. Link zum Original
  61. Die EU soll strukturschwache Gebiete weiter fördern.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns dafür ein, dass die EU, wie von der Kommission geplant, strukturschwache Gebiete weiter fördert. Link zum Original
  62. Die Mittel aus den EU-Strukturfonds sollen nach 2006 für eine nachhaltige Regionalentwicklung eingesetzt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Programm
    Nach 2006 werden Mittel aus den EU-Strukturfonds nicht nur für die EU-Beitrittsländer, sondern auch weiterhin für Sachsen zur Verfügung stehen. Dieses Geld für eine nachhaltige Regionalentwicklung einzusetzen, ist eine der Kernforderungen bündnisgrüner Europapolitik. Dafür ist die Beteiligung von NGOs und Gemeinden bei der Planung zu sichern und es müssen Anreize geschaffen werden, die nachhaltiges Wirtschaften lohnenswert machen. Link zum Original
  63. NGOs und Gemeinden sollen an der Planung des Einsatzes der EU-Strukturfondsmittel beteiligt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Programm
    Nach 2006 werden Mittel aus den EU-Strukturfonds nicht nur für die EU-Beitrittsländer, sondern auch weiterhin für Sachsen zur Verfügung stehen. Dieses Geld für eine nachhaltige Regionalentwicklung einzusetzen, ist eine der Kernforderungen bündnisgrüner Europapolitik. Dafür ist die Beteiligung von NGOs und Gemeinden bei der Planung zu sichern und es müssen Anreize geschaffen werden, die nachhaltiges Wirtschaften lohnenswert machen. Link zum Original
  64. Bei der Verwendung der EU-Strukturfondsmittel sollen Anreize geschaffen werden, die nachhaltiges Wirtschaften lohnenswert machen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 120 ·

    Wortlaut im Programm
    Nach 2006 werden Mittel aus den EU-Strukturfonds nicht nur für die EU-Beitrittsländer, sondern auch weiterhin für Sachsen zur Verfügung stehen. Dieses Geld für eine nachhaltige Regionalentwicklung einzusetzen, ist eine der Kernforderungen bündnisgrüner Europapolitik. Dafür ist die Beteiligung von NGOs und Gemeinden bei der Planung zu sichern und es müssen Anreize geschaffen werden, die nachhaltiges Wirtschaften lohnenswert machen. Link zum Original
  65. In Sachsen sollen nachprüfbare Kriterien und Ziele für eine nachhaltige Verwendung europäischer Fördermittel erarbeitet werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 121 ·

    Wortlaut im Programm
    Obwohl das Ziel der Nachhaltigkeit Einzug in die Präambeln aller wichtigen europäischen Verträge gehalten hat, zeigt die praktische Verwendung europäischer Fördermittel oftmals das Gegenteil. Deshalb müssen in Sachsen nachprüfbare Kriterien und Ziele für eine nachhaltige Verwendung der Mittel erarbeitet werden. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

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