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Vertrag und Programme

CDU RP, Grundsatzprogramm 2024: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „In Freiheit leben. Deutschland sicher in die Zukunft führen. Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands“ (Grundsatzprogramm 2024 der CDU), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Gemeinsame Verantwortung für ein starkes Rheinland-Pfalz“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Grundsatzprogramm 2024 der CDU, nicht aus dem Vertrag. 437 von 904 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung44
  1. Experimentierräume zum Testen neuer Ideen sollen eingeführt werden.
  2. Europäisches Recht soll eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden.
  3. Europäisches Recht wird eins zu eins in nationales Recht umgesetzt.
  4. Ein Gründungsprozess darf nicht länger als ein Fußballspiel dauern.
  5. Bei der Staatsmodernisierung gilt der Grundsatz Privat vor Staat.
  6. In der öffentlichen Verwaltung wird Teamarbeit etabliert.
  7. Führungspositionen in der Verwaltung können befristet mit externen Experten besetzt werden.
  8. Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung sammeln Erfahrungen in privaten Organisationen.
  9. Jede staatliche Maßnahme wird mit klaren, messbaren Zielen hinterlegt.
  10. Der Staat überprüft seine Prozesse kontinuierlich.
  11. Die Notstandsverfassung des Grundgesetzes wird überarbeitet.
  12. Der Bundestag bleibt auch im Krisenfall das zentrale Verfassungsorgan.
  13. Verfassungswandel erfolgt nur durch Verfassungsänderung.
  14. Die repräsentative Demokratie wird bejaht.
  15. Wichtige Regierungsentscheidungen werden in den gewählten Parlamenten debattiert.
  16. Parlamente können Regierungen und öffentliche Verwaltung effektiv kontrollieren.
  17. Die Auslagerung politischer Entscheidungen in informelle Gremien, Expertenkommissionen und auf die internationale Ebene wird abgelehnt.
  18. Parlamente sollen schlank und effizient sein.
  19. Die Parlamentsarbeit wird reformiert und stärker auf Erfolgs- und Vollzugskontrolle ausgerichtet.
  20. Abgeordnete legen ihre Bezüge immer erst für die Abgeordneten der nachfolgenden Wahlperiode fest.
  21. Ein reines Verhältniswahlrecht wird abgelehnt.
  22. Das Wahlrecht enthält Elemente des Personen- und Mehrheitswahlrechts.
  23. Direkt gewählte Wahlkreiskandidaten gehören stets dem Parlament an.
  24. Das Wahlalter bei Bundestagswahlen bleibt an volle Geschäftsfähigkeit und volle Strafmündigkeit gekoppelt.
  25. Auf Bundes- und Länderebene wird eine Subsidiaritätsprüfung von Gesetzesvorhaben mit Blick auf die kommunale Selbstverwaltung eingeführt.
  26. Als allgemeiner Grundsatz gilt: ein Projekt, ein Verfahren.
  27. Menschen, die sich mit digitalen Verwaltungswegen schwertun, werden vor Ort in Behörden und durch Digitallotsen unterstützt.
  28. Der Nationale Normenkontrollrat wird aufgewertet.
  29. Der Nationale Normenkontrollrat wird in das Bundeskanzleramt zurückgeholt.
  30. Einrichtungen wie der Normenkontrollrat werden auch in den Ländern befürwortet.
  31. In Behörden werden statt externer Berater regelmäßige interne Stresstests durchgeführt.
  32. Die Rechtsetzungsprozesse werden reformiert und eine neue Art der Gesetzgebung angestoßen.
  33. Gesetzgebung richtet sich stärker auf strategische Ziele und Kennziffern zur Zielerreichung aus.
  34. Nicht notwendige Regelungen werden nicht erlassen.
  35. Neue EU-Regelungen werden nur eins zu eins in nationales Recht umgesetzt.
  36. Pilotregionen, auch grenzüberschreitend, werden als regulatorische Reallabore ermöglicht.
  37. Die Zahl der Bundesbehörden wird reduziert.
  38. Die Behörden werden verkleinert.
  39. Das Personalwesen aller Ministerien wird gebündelt.
  40. Regierungen und Behörden kommen mit ihren vorhandenen Ressourcen aus.
  41. Nicht für jedes neue Problem wird ein neuer Beauftragter oder eine neue Behörde geschaffen.
  42. Jede staatliche Aufgabe erhält ein gesamtstaatliches Preisschild.
  43. Die Durchlässigkeit zwischen Verwaltung, privatem Bereich und Wissenschaft wird verbessert.
  44. Im öffentlichen Dienst wird ein aktives Personalmanagement betrieben.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte29
  1. Rechtsfreie Räume werden nicht geduldet.
  2. Strafen sollen der Tat unmittelbar folgen.
  3. Polizei und Ordnungskräfte sollen in Städten und ländlichen Räumen sichtbarer präsent sein.
  4. Der Verwahrlosung des öffentlichen Raums wird entgegengetreten.
  5. Rechtsbrecher sollen umgehend bestraft werden.
  6. Die Gerichte sollen personell besser ausgestattet werden.
  7. Die Zahl der gerichtlichen Instanzen soll verringert werden.
  8. Beschleunigte Verfahren sollen häufiger angewendet werden.
  9. Ein Sexkaufverbot wird unterstützt.
  10. Schutz der Menschen und staatliche Sicherheitsinteressen sollen Vorrang vor individuellen Datenschutzinteressen haben.
  11. Befugnisse der analogen Welt sollen gleichwertig in der digitalen Welt gelten.
  12. Gesetzesverstöße sollen nicht durch die Anonymität des Netzes geschützt sein.
  13. Der Schutz vor Desinformationskampagnen, insbesondere ausländischer staatlicher Akteure und Terrororganisationen, soll verbessert werden.
  14. Bei der Gefahrenabwehr soll bundesweit ein gleichermaßen hoher Standard gelten.
  15. Der Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zwischen BKA, Bundespolizei, Landespolizeien und Verfassungsschutzbehörden soll deutlich verbessert werden.
  16. Das BKA soll als Zentralstelle für den länderübergreifenden polizeilichen Informationsaustausch gestärkt werden.
  17. Die Zusammenarbeit mit Europol soll verstärkt werden.
  18. Der Bund soll die Länder bei der inneren Sicherheit unterstützen können.
  19. In hochspezialisierten Sicherheitsbereichen soll eine freiwillige Übertragung von Gefahrenabwehrkompetenzen auf den Bund oder andere Länder möglich werden.
  20. Wo der Staat nicht selbst tätig sein darf, soll er die Bevölkerung verstärkt aufklären und informieren.
  21. Der Bund soll die Fähigkeit erhalten, hochspezialisierte Cyber-Angriffe durch aktive Gegenmaßnahmen abzuwehren.
  22. Der Bund soll im Bevölkerungsschutz lageabhängig handeln können.
  23. Die Scharia gehört nicht zu Deutschland.
  24. Islamische Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, dürfen weder Gesprächs- noch Vertragspartner des Staates sein.
  25. Vom Verfassungsschutz beobachtete islamische Organisationen erhalten keine staatliche Förderung.
  26. Es soll eine gemeinsame europäische Sicherheitsarchitektur geben.
  27. Die EU-Staaten sollen in der inneren Sicherheit enger zusammenarbeiten.
  28. Europol soll zu einem europäischen FBI weiterentwickelt werden.
  29. Operative polizeiliche Befugnisse sollen bei den Mitgliedstaaten bleiben.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit23
  1. Alle, die in Deutschland leben wollen, sollen die Leitkultur vorbehaltlos anerkennen.
  2. Einbürgerung soll ein Bekenntnis zur Leitkultur und ihren Werten voraussetzen.
  3. Die Außengrenzen der EU sollen besser geschützt werden.
  4. Europa soll jederzeit wissen und kontrollieren, wer warum einreisen will, wer sich aufhält und wer wieder ausreist.
  5. Frontex soll zu einer echten Grenzpolizei und Küstenwache mit hoheitlichen Befugnissen werden.
  6. Die gemeinsamen europäischen Außengrenzen sollen gemeinsam europäisch geschützt werden.
  7. Bis zu einem funktionierenden Außengrenzschutz sollen Kontrollen an den Binnengrenzen möglich bleiben.
  8. Kontrollen an den Binnengrenzen sollen grundsätzlich mit der Zurückweisung von Personen verbunden werden, die bereits in einem anderen EU- oder Schengen-Staat aufgenommen wurden oder dort Asyl beantragen können.
  9. Das Konzept der sicheren Drittstaaten soll umgesetzt werden.
  10. Wer in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort das Verfahren durchlaufen.
  11. Die Anforderungen an sichere Drittstaaten sollen sich auf den Kern der Verpflichtungen aus Genfer Flüchtlingskonvention und Europäischer Menschenrechtskonvention beziehen.
  12. Schutzbedürftige sollen über humanitäre Kontingente aufgenommen werden.
  13. Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sollen vornehmlich in der Nachbarschaft ihres Heimatlandes geschützt werden.
  14. Das Konzept der sicheren Drittstaaten soll nicht dazu führen, dass Europa sich seiner humanitären Verantwortung entzieht.
  15. Nach Einrichtung des Drittstaatenkonzepts soll die EU jährlich ein Kontingent schutzbedürftiger Menschen aufnehmen und gerecht auf die Mitgliedstaaten verteilen.
  16. Gelingt keine gemeinsame Einigung über ein EU-Aufnahmekontingent, soll eine Koalition der Willigen vorangehen.
  17. Bei der Auswahl für EU-Aufnahmekontingente sollen gezielt die Schwächsten berücksichtigt und Sicherheits- und Integrationsanforderungen gleichermaßen beachtet werden.
  18. Wer die Leitkultur lebt und eingebürgert werden möchte, ist eingeladen.
  19. Von Einbürgerungswilligen wird ein ausdrückliches Bekenntnis zu den Werten, Grundsätzen und Regeln Deutschlands erwartet.
  20. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll die Ausnahme bleiben.
  21. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll künftig nicht mehr über Generationen weitervererbt werden.
  22. Zuwanderung in die Sozialsysteme wird verhindert.
  23. Eine neue digitale Agentur für Einwanderung wird aufgebaut, die Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden entlastet.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie24
  1. Die Soziale Marktwirtschaft soll erhalten und aktiv weiterentwickelt werden.
  2. Der Staat setzt lediglich den Rahmen für die individuellen Entscheidungen, aus denen Wohlstand entsteht.
  3. Eine positive gesellschaftliche Grundhaltung zum Unternehmertum wird gefördert.
  4. Europa soll bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen und wichtigen Wirtschaftsgütern geopolitisch souverän sein.
  5. Freihandel wird befürwortet.
  6. Protektionismus und unlautere Handelspraktiken werden abgelehnt.
  7. Freier Handel soll regelbasiert sein.
  8. Neue Handelsabkommen werden abgeschlossen.
  9. Die Handelspolitik basiert auf Wechselseitigkeit und strategischen Allianzen.
  10. Weltweit wird ein besserer Marktzugang für europäische Güter und Dienstleistungen angestrebt.
  11. Handelsabkommen werden nicht mit wirtschaftsfremden Themen überfrachtet.
  12. Die Freiheit der Handelswege wird unterstützt.
  13. Abhängigkeiten wird durch Handelsintegration mit unterschiedlichen, verlässlichen Partnern begegnet.
  14. Durch mehr europäische, transatlantische und internationale Rohstoffpartnerschaften wird einseitigen Abhängigkeiten entgegengewirkt.
  15. Die Bevorratung strategischer Rohstoffe ist zunächst eine privatwirtschaftliche Aufgabe.
  16. Für Krisensituationen gibt es koordinierte staatliche Unterstützung bei der Rohstoffbevorratung.
  17. Unternehmen erhalten Freiräume für die Entwicklung führender Technologien und Anwendungen.
  18. Die Vorstellung, der Staat wisse besser, wie sich Menschen und Unternehmen aufstellen, wird abgelehnt.
  19. Deutschland soll eine neue Gründerzeit erleben.
  20. Deutschland soll bei technologischen Durchbrüchen und Sprunginnovationen wieder Weltspitze werden.
  21. Mit Gründerschutzzonen werden in der Startphase bürokratie- und regulierungsfreie Räume geschaffen.
  22. Eine nationale Ausgründungs- und Patentstrategie wird eingeführt.
  23. Unternehmensnachfolgen werden vereinfacht.
  24. Privateigentum und Erspartes bleiben geschützt.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung26
  1. Die Lohnfindung bleibt Sache der Tarifpartner ohne direkten politischen Einfluss.
  2. Arbeitsfähige Empfänger von Sozialleistungen sollen arbeiten.
  3. Der Grundsatz Fördern und Fordern soll immer gelten.
  4. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wird abgelehnt.
  5. Wer mehr arbeiten möchte, soll attraktive Rahmenbedingungen vorfinden.
  6. Arbeit gilt als solidarische Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft, die auch öffentliche, gemeinnützige Beschäftigung umfassen kann.
  7. Arbeitsfähige Leistungsbezieher, die Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung verweigern, stehen finanziell spürbar schlechter als Arbeitsuchende.
  8. Der Grundsatz Fördern und Fordern gilt immer.
  9. Das inländische Arbeits- und Fachkräftepotenzial wird besser ausgeschöpft.
  10. Das Arbeitsvolumen wird erhöht.
  11. Erfahrung und Kompetenz älterer Menschen werden für den Arbeitsmarkt genutzt.
  12. Bei sozialen Leistungen wird ihre Finanzierung stets mitbedacht und auf Generationengerechtigkeit gesetzt.
  13. In den Sozialversicherungen werden beitragsbezogene Leistungen klarer von steuerfinanzierten abgegrenzt.
  14. Der Gesamtbeitrag zu den Sozialversicherungen wird stabil niedrig gehalten.
  15. Sozialrechtliche Vorschriften werden verständlicher gemacht.
  16. Die Bürger werden im Sozialstaat persönlicher begleitet.
  17. Im Sozialstaat wird ein vollautomatisierter, intelligenter Datenabgleich angestrebt.
  18. Die Sozialpartner behalten die zentrale Rolle im Tarifausschuss.
  19. Die positive und die negative Koalitionsfreiheit werden respektiert.
  20. Die Lohnfindung bleibt ohne direkten politischen Einfluss in der Hand der Tarif- und Arbeitsvertragsparteien.
  21. Der Lohn soll immer auch Ausdruck von Leistung und Produktivität sein.
  22. Löhne sollen einen Abstand zu zielgenauen Sozialleistungen wahren.
  23. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen werden attraktiver gestaltet.
  24. Alle Arbeitnehmer werden am Produktivkapital des Landes beteiligt.
  25. Aus dem Land der Sparer soll ein Land der Anteilseigner werden.
  26. Die Selbstverwaltung bleibt tragendes Prinzip in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen27
  1. Die Unternehmensteuer soll attraktiver werden.
  2. Das steuerliche Ehegattensplitting soll beibehalten werden.
  3. Kinder sollen steuerlich künftig stärker berücksichtigt werden.
  4. Steuerliche Belastungen für den Mittelstand werden reduziert.
  5. Die Staatsquote soll sinken.
  6. Steuern sollen Leistungsanreize bewahren.
  7. Steuerliche Anreize werden auch zur CO2-Einsparung eingesetzt.
  8. Steuerliche Anreize werden regelmäßig auf ihre Notwendigkeit überprüft.
  9. Das Steuersystem soll im internationalen Vergleich attraktiv und wettbewerbsfähig sein.
  10. Das Steuersystem wird einfacher, transparenter und gerechter.
  11. Maßstab der Besteuerung ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
  12. Es wird ein steuerliches Gesamtkonzept von der Unternehmens- bis zur Einkommensteuer erarbeitet.
  13. Das Steuersystem setzt Anreize zu Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft und sorgt für Rechtssicherheit.
  14. Der linear-progressive Einkommensteuertarif bleibt erhalten.
  15. Die Unternehmensteuer soll für den Standort Deutschland attraktiv sein.
  16. Eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung wird eingeführt.
  17. Familienunternehmen werden in der Erbfolge nicht in der Substanz belastet.
  18. Eine Vermögensteuer wird abgelehnt.
  19. Die Schuldenbremse wird als Garantie solider Finanzen beibehalten.
  20. Öffentliche Haushalte werden grundsätzlich ohne neue Schulden aufgestellt.
  21. In Krisenzeiten aufgenommene Schulden werden innerhalb einer Generation zurückgezahlt.
  22. Schattenhaushalte werden grundsätzlich abgelehnt.
  23. Schuldenfinanzierte Sondervermögen werden nur in äußersten Ausnahmefällen eingerichtet.
  24. Bürger können sich jährlich und digital über die Wirkungskennzahlen staatlicher Leistungen informieren.
  25. Zukunftsausgaben werden aus dem Kernhaushalt finanziert.
  26. Haushalte weisen immer auch ihre Zukunftslasten aus.
  27. Die Kosten für Pensionsrückstellungen werden klar beziffert.
Rente und Alterssicherung11
Gesundheit und Pflege15
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft27
  1. Ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr soll eingeführt werden.
  2. Das Leitbild von Ehe und Familie wird bejaht.
  3. Ein weltoffener, einladender Patriotismus wird vertreten.
  4. Eine Kultur des Hinsehens, mehr Respekt und mehr Zivilcourage werden angestrebt.
  5. Hilfen beim Ausstieg aus der Prostitution werden unterstützt.
  6. Für die Arbeit der Jugendämter sollen Qualitätsstandards und interdisziplinäre regionale Netzwerke bestehen.
  7. Die aufsuchende Arbeit bei Kindern, Jugendlichen und Eltern soll im Bedarfsfall schnell und entschlossen erfolgen.
  8. Deutschland soll sich zu einer Leitkultur bekennen.
  9. Das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels gehört ausdrücklich zur deutschen Leitkultur.
  10. Angestrebt wird ein weltoffener Patriotismus.
  11. Ehe und Familie bleiben das gesellschaftliche Leitbild.
  12. Elternzeit und Elterngeld sollen als familienpolitische Leistungen erhalten bleiben.
  13. Junge Menschen sollen Freiraum zur Entfaltung erhalten.
  14. Die Forschung zu Einsamkeit soll verstärkt werden.
  15. Das ungeborene Leben soll besonders geschützt werden.
  16. Die hohe Zahl an Abtreibungen soll gesenkt werden.
  17. Ein ideologischer Genderbegriff wird abgelehnt.
  18. Die rechtliche Unterscheidung der beiden biologischen Geschlechter soll beibehalten werden.
  19. Gesellschaftlicher Zusammenhalt soll Vorrang vor Identitätspolitik haben.
  20. Ein Gesellschaftsjahr für alle Schulabgänger soll den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.
  21. Für das verpflichtende Gesellschaftsjahr soll es eine bundesweit einheitliche Regelung geben.
  22. Die Gesellschaft braucht eine lebendige Debattenkultur.
  23. Geschlechtergerechte Sprache wird befürwortet, ein Gender-Zwang abgelehnt.
  24. In Behörden, Schulen, Hochschulen, staatlichen Einrichtungen und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll keine grammatikalisch falsche Gender-Sprache verwendet werden.
  25. Sportvereine sollen zukunftsfest gemacht werden.
  26. Dem Schulsport kommt eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung zu.
  27. Auch Kindererziehung, häusliche Pflege und Ehrenamt gelten als Beitrag zum Gemeinwesen neben der Erwerbsarbeit.
Bildung, Wissenschaft und Forschung31
  1. Kinder mit Förderbedarf sollen zur Teilnahme an einem vorschulischen Programm verpflichtet werden.
  2. Zivilklauseln an Hochschulen sollen abgeschafft werden.
  3. Das Grundrecht der Eltern, die Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen, wird bekräftigt.
  4. Es soll eine neue Erziehungspartnerschaft zwischen Bildungseinrichtungen und Eltern geben.
  5. Alle sollen gleiche Startchancen erhalten, wobei auf die Leistungsbereitschaft des Einzelnen gesetzt wird.
  6. Ungleiches soll ungleich behandelt werden, auch bei einer individuellen Ressourcenzuweisung.
  7. Die Chancen des Ganztags in der Grundschule sollen für mehr Bildungsgerechtigkeit genutzt werden.
  8. Die Länder sollen im Bildungsbereich stärker zusammenarbeiten.
  9. Zwischen den Ländern wird ein Kooperationsgebot für abgestimmte und vergleichbare Schulsysteme eingeführt.
  10. Die Kultusministerkonferenz wird reformiert, um mehr Verbindlichkeit, bessere Vergleichbarkeit der Schulformen und Schulabschlüsse sowie mehr Effizienz zu erreichen.
  11. Das föderale Bildungswesen und der Wettbewerb um die besten Bildungskonzepte bleiben erhalten.
  12. Die Bildungsinvestitionen werden mindestens auf das Niveau des OECD-Durchschnitts angehoben.
  13. Die Länder legen verbindliche bundeseinheitliche Qualitätsmindeststandards fest.
  14. Kinder sollen in den ersten Lebensjahren motorische Fähigkeiten, Bewegungsfreude und Konzentrationsfähigkeit entwickeln.
  15. Musische, künstlerische, religiöse und philosophische Bildung soll die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung fördern.
  16. Bildung für nachhaltige Entwicklung soll verantwortungsvolles Handeln für künftige Generationen fördern.
  17. Religionsunterricht zählt in allen Bundesländern zu den Pflichtfächern.
  18. Islamischer Religionsunterricht an deutschen Schulen findet generell in deutscher Sprache statt.
  19. Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, kann das Fach Ethik wählen.
  20. Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken werden in der Bildung gestärkt.
  21. Wirtschaft und Recht werden bereits in den Schulen vermittelt.
  22. Präsenzunterricht hat Vorrang, digitale Lernsysteme ersetzen die Lehrkraft nicht.
  23. Der Deutsche Qualifikationsrahmen wird rechtlich verankert.
  24. Für alle Studenten sollen gleiche Ausgangschancen geschaffen und die individuelle Leistungsbereitschaft gefördert werden.
  25. Die KfW-Studienkredite und die Begabtenförderwerke werden gestärkt.
  26. Arbeit neben dem Studium wird nicht gehemmt.
  27. Es wird ein differenziertes und individuell anpassbares Bildungsangebot geschaffen.
  28. Die Exzellenz der Grundlagenforschung wird erhalten.
  29. Öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse sind grundsätzlich frei zugänglich.
  30. Die Forschungsrahmenprogramme bleiben Kern der künftigen europäischen Forschungspolitik.
  31. Unternehmerischen Ausgründungen aus der Wissenschaft wird Hochleistungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung7
Verkehr und Infrastruktur6
Energie9
Klima, Umwelt und Naturschutz12
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum14
Digitalisierung, Daten und Technologie4
Europa, Euro und europäische Institutionen40
  1. Die Sicherheit in Europa soll gestärkt werden.
  2. Der europäische Binnenmarkt soll gestärkt werden.
  3. Eine europäische Schulden- und Haftungsunion wird abgelehnt.
  4. Europa soll stark, sicher, demokratisch, geopolitisch handlungsfähig, wettbewerbsfähig, sozial und bürgernah sein.
  5. Die deutsch-französische Zusammenarbeit und das Weimarer Dreieck mit Polen sind elementar.
  6. Europa soll eine starke Stimme in der Welt haben.
  7. Die EU soll ein geopolitischer und weltpolitikfähiger Akteur werden.
  8. Mehr europäische Zuständigkeit soll es dort geben, wo Europa konkreten Mehrwert schafft, vor allem bei Binnenmarkt, Wettbewerbsfähigkeit, Währungsunion, Forschung, Klima, Energie, Außenhandel, Migration, Digitalisierung, Sicherheit und Verteidigung.
  9. Die EU ist als starke supranationale Gemeinschaft souveräner Nationalstaaten zu verstehen.
  10. Die Mitgliedstaaten sollen auch künftig über die Verteilung der Zuständigkeiten in der EU entscheiden.
  11. Eine sinnvolle Übertragung weiterer Hoheitsrechte auf die EU ist möglich.
  12. Der Identitätskern der deutschen Verfassung soll geschützt werden.
  13. Die vertragliche Kompetenzverteilung in der EU soll stetig überprüft und ihre Einhaltung wirksam kontrolliert werden.
  14. Die nationalen Verfassungsgerichte sollen innerhalb des europäischen Verfassungsgerichtsverbunds gestärkt werden.
  15. Die Handlungsfähigkeit der EU soll durch eine Reform der EU und ihrer inneren Prozesse substanziell gestärkt werden.
  16. Entscheidungsverfahren der EU sollen vereinfacht und beschleunigt werden.
  17. In der Außen- und Sicherheitspolitik der EU sollen qualifizierte Mehrheitsentscheidungen eingeführt werden.
  18. Das Europäische Parlament soll ein Initiativrecht erhalten.
  19. Am Ende einer Legislaturperiode nicht beschlossene Gesetzesvorschläge sollen verfallen und gegebenenfalls neu eingebracht werden müssen.
  20. Die Europäische Kommission soll spürbar verkleinert werden.
  21. Die Instrumente der verstärkten Zusammenarbeit sollen im Sinne eines Europas der Pioniere häufiger genutzt werden.
  22. Die Europäische Politische Gemeinschaft soll weiterentwickelt werden, um den Dialog über die EU hinaus und die Nachbarschaftspolitik zu stärken.
  23. Das Beitrittsversprechen gegenüber Kandidatenländern soll realistisch sein.
  24. Bei den Beitrittskriterien soll es keine Abstriche geben.
  25. Der Weg zum EU-Beitritt soll schrittweise über Binnenmarktzugang, Grundfreiheiten, Programmteilnahme und Beobachterstatus zur Mitgliedschaft führen.
  26. Die EU soll eine Stabilitäts- und Wachstumsunion sein.
  27. In Europa soll eine verantwortungsvolle Finanzpolitik betrieben werden.
  28. Eine Schulden- und Haftungsunion wird abgelehnt.
  29. Der Europäische Stabilitätsmechanismus soll zu einem Europäischen Währungsfonds weiterentwickelt werden.
  30. Mittel aus ESM und künftigem Europäischem Währungsfonds sollen nur unter eindeutigen Konditionen vergeben werden.
  31. Die Banken- und Kapitalmarktunion soll vollendet werden.
  32. Die europäischen Fiskalregeln sollen im Sinne einer vorsorgenden Haushaltspolitik weiterentwickelt werden.
  33. Verstöße gegen die Stabilitätskriterien sollen konsequent sanktioniert werden.
  34. Für Mitgliedstaaten soll ein Insolvenzverfahren eingeführt werden.
  35. Die Europäische Zentralbank soll unabhängig bleiben.
  36. Die Europäische Zentralbank darf keine monetäre Staatsfinanzierung betreiben.
  37. Eine Weiterentwicklung des europäischen Wiederaufbaufonds zu einer Transferunion wird abgelehnt.
  38. Die Fiskalregeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Fiskalvertrags werden weiterentwickelt.
  39. Die Maastricht-Kriterien mit 60 Prozent Schuldenstandsquote und drei Prozent Defizit bleiben für alle Mitgliedstaaten verbindlich.
  40. Eine direkte Verschuldung auf europäischer Ebene, insbesondere mit gesamtschuldnerischer Haftung, wird abgelehnt.
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit58
  1. Die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und die Kampffähigkeit der Bundeswehr haben Priorität staatlichen Handelns.
  2. Die Bundeswehr soll bei besonderen Bedrohungslagen im Inland eingesetzt werden dürfen, wenn nur sie über die nötigen Fähigkeiten verfügt.
  3. Fluchtursachen sollen vor Ort bekämpft werden.
  4. Menschen sollen in ihrer Heimat Lebensperspektiven erhalten.
  5. Die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik braucht einen grundlegenden Perspektivwechsel.
  6. Außenpolitische Partnerschaften sollen sich stärker an strategischen Interessen ausrichten.
  7. Deutschland soll sich enger mit seinen Partnern abstimmen und gemeinsame Interessen mit ihnen durchsetzen können.
  8. Der UN-Sicherheitsrat soll reformiert werden.
  9. Deutschland soll unabhängiger von autokratischen Staaten werden.
  10. Die Außenpolitik setzt auf multilaterale Zusammenarbeit.
  11. Die politische Kooperation mit Nord- und Südamerika, Afrika, dem Indopazifik und Zentralasien soll gestärkt werden.
  12. Entwicklungspolitik setzt auf Hilfe zur Selbsthilfe, ausgerichtet an den UN-Nachhaltigkeitszielen.
  13. Entwicklungszusammenarbeit soll besser gebündelt und mit der europäischen Entwicklungszusammenarbeit abgestimmt werden, auch um die Global Gateway Initiative der EU zu stärken.
  14. Auf dem afrikanischen Kontinent soll keine Einflusszone systemischer Konkurrenten Europas entstehen.
  15. Die Afrikanische Union und andere regionale Zusammenschlüsse sollen gestärkt werden, damit afrikanische Staaten für Sicherheit und Wachstum sorgen und die kontinentale Freihandelszone gelingt.
  16. Universelle Menschenrechte sollen geschützt werden.
  17. Menschenrechte sollen effektiv und nicht nur symbolisch verteidigt werden.
  18. Die Wahrung des Völkerrechts und der Schutz der multilateralen Ordnung sind nicht verhandelbar.
  19. Ein Russland, das einen verbrecherischen Angriffskrieg führt, kann kein Partner sein.
  20. Ein anderes Russland soll eines Tages als kalkulierbarer politischer und wirtschaftlicher Partner zurückgewonnen werden.
  21. Russland muss das Existenzrecht seiner Nachbarstaaten uneingeschränkt akzeptieren, bis dahin wird europäische Sicherheit gegen Russland organisiert.
  22. Die Ukraine soll im Kampf für ihre Freiheit und territoriale Integrität umfassende Unterstützung Deutschlands und der westlichen Demokratien erhalten.
  23. Die Ukraine soll auf ihrem Weg zur Mitgliedschaft in EU und NATO umfassend unterstützt werden.
  24. Es sollen wirkungsvolle Instrumente zur Durchsetzung des Völkerrechts geschaffen werden.
  25. Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson.
  26. Deutschland soll sich für eine Entwicklung hin zur Zweistaatenlösung einsetzen.
  27. Deutschland soll sich für die Stabilisierung des Nahen und Mittleren Ostens einsetzen.
  28. Die Bundeswehr soll stark, verteidigungs- und kampffähig sein.
  29. Die Streitkräfte sollen modern ausgerüstet, kampfstark und durchhaltefähig sein.
  30. Die Bundeswehr soll über eine gut ausgebildete Reserve verfügen.
  31. Die Aussetzung der Wehrpflicht soll schrittweise zurückgenommen werden.
  32. Die Wehrpflicht soll in ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr überführt werden.
  33. Bis zur Einführung des Gesellschaftsjahres soll eine Kontingentwehrpflicht eingeführt werden.
  34. Die Bundeswehr soll grundlegend reformiert werden.
  35. Die militärischen und zivilen Strukturen der Bundeswehr sollen neu aufgestellt und auf den militärischen Zweck ausgerichtet werden.
  36. Beschaffungswesen und rüstungsindustrielle Basis sollen neu und strategisch ausgerichtet werden.
  37. Für gemeinsame europäische Rüstungsprojekte sollen gemeinsame Exportregeln ermöglicht werden.
  38. Die Zeitenwende braucht mehr als ein einmaliges, zeitlich begrenztes Sondervermögen.
  39. Zur Finanzierung der Bundeswehr sollen die EU- und NATO-Verpflichtungen umfassend erfüllt werden.
  40. Öffentliche Gelöbnisse werden unterstützt.
  41. Ein nationaler Ehrentag für verwundete oder gefallene Soldatinnen und Soldaten und für Veteranen soll eingeführt werden.
  42. Soldatinnen und Soldaten sollen regelmäßig im täglichen Leben präsent sein.
  43. Soldatinnen und Soldaten sollen auch zur Nachwuchsgewinnung an Schulen präsent sein.
  44. Herausragende militärische Leistungen sollen deutlich höhere Anerkennung erfahren.
  45. Die Bundeswehr soll als Arbeitgeber materiell attraktive Rahmenbedingungen bieten.
  46. Zur Sicherung des Personalbedarfs der Streitkräfte soll es keine Denkverbote geben.
  47. Das verpflichtende Gesellschaftsjahr soll auch den Streitkräften zugutekommen.
  48. Der europäische Pfeiler der NATO soll gestärkt werden.
  49. Die europäischen NATO-Partner sollen eigenständig militärisch handeln können, wenn die NATO als Ganzes dies nicht kann.
  50. Die militärischen Strukturen der europäischen NATO-Partner sollen stärker integriert werden.
  51. Militärische Ausrüstung soll wo möglich gemeinsam mit europäischen Partnern entwickelt und beschafft werden.
  52. Die nukleare Teilhabe soll mit europäischen Partnern wie Frankreich und dem Vereinigten Königreich zu einem gemeinsamen atomaren Schutzschirm weiterentwickelt werden.
  53. Langfristiges Ziel ist eine europäische Armee.
  54. Ein internationales und europäisches Volksgruppen- und Minderheitenrecht soll gestärkt werden.
  55. Das Recht auf Heimat, eigene Sprache und Kultur soll fortgelten.
  56. Vertreibungen jeder Art sollen international geächtet werden.
  57. Durch Vertreibung verletzte Rechte sollen anerkannt werden.
  58. Handelswege werden gegebenenfalls auch militärisch geschützt.
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung17
  1. Nationale Symbole sollen im öffentlichen Leben gestärkt werden.
  2. Der 23. Mai soll als Tag des Grundgesetzes nationaler Gedenktag mit einer Rede zur Lage der Nation werden.
  3. Der Gottesbezug des Grundgesetzes wird bekräftigt.
  4. Religionen stehen nicht über dem Grundgesetz und rechtfertigen weder intolerante Ideen noch Straftaten.
  5. Christliche Symbole und Traditionen sollen im öffentlichen Raum sichtbar bleiben.
  6. Muslime, die nicht in den großen Islamverbänden organisiert sind, sollen bei ihrer Selbstorganisation unterstützt werden.
  7. Muslimisches Gemeindeleben soll auf dem Boden des Grundgesetzes und seiner Werte stattfinden.
  8. Forschung und Lehre der islamischen Theologie sollen weiter ausgebaut werden.
  9. Imame sollen deutschsprachig an deutschen Hochschulen ausgebildet werden.
  10. Für die Auslandsfinanzierung von Moscheegemeinden sollen Alternativen gefunden werden.
  11. Für die Entsendung von Imamen aus dem Ausland sollen Alternativen gefunden werden.
  12. Ausländische Regierungen dürfen keinen Einfluss auf Moscheegemeinden, Islamverbände und Muslime in Deutschland nehmen.
  13. Kultureinrichtungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren, etwa durch antisemitische Narrative, sollen keine staatliche Förderung erhalten.
  14. Eine ideologische Kulturpolitik wird abgelehnt.
  15. Die Freiheit der Kunst und das geistige Eigentum sollen geschützt werden.
  16. Die Gedenkkultur soll offen, lebendig, dezentral und frei von weltanschaulicher Vereinnahmung sein.
  17. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll sich stärker auf seinen Kernauftrag konzentrieren.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung13

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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