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Vertrag und Programme

CDU BW, Grundsatzprogramm 2024: nicht im Vertrag

Aus dem Programm „In Freiheit leben. Deutschland sicher in die Zukunft führen. Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands“ (Grundsatzprogramm 2024 der CDU), verglichen mit dem Koalitionsvertrag „Aus Verantwortung fürs Land“

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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Alle Forderungen auf dieser Seite stammen aus dem Grundsatzprogramm 2024 der CDU, nicht aus dem Vertrag. 348 von 904 Forderungen dieses Programms finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung25
  1. Führungspositionen in der Verwaltung können befristet mit externen Experten besetzt werden.
  2. Politische Entscheidungen werden dynamisch auf Basis von Daten, Fakten und strategischer Vorausschau getroffen.
  3. Die Notstandsverfassung des Grundgesetzes wird überarbeitet.
  4. Der Bundestag bleibt auch im Krisenfall das zentrale Verfassungsorgan.
  5. Verfassungswandel erfolgt nur durch Verfassungsänderung.
  6. Wichtige Regierungsentscheidungen werden in den gewählten Parlamenten debattiert.
  7. Die Auslagerung politischer Entscheidungen in informelle Gremien, Expertenkommissionen und auf die internationale Ebene wird abgelehnt.
  8. Die Parlamentsarbeit wird reformiert und stärker auf Erfolgs- und Vollzugskontrolle ausgerichtet.
  9. Abgeordnete legen ihre Bezüge immer erst für die Abgeordneten der nachfolgenden Wahlperiode fest.
  10. Ein reines Verhältniswahlrecht wird abgelehnt.
  11. Das Wahlalter bei Bundestagswahlen bleibt an volle Geschäftsfähigkeit und volle Strafmündigkeit gekoppelt.
  12. Als allgemeiner Grundsatz gilt: ein Projekt, ein Verfahren.
  13. Der Nationale Normenkontrollrat wird aufgewertet.
  14. Der Nationale Normenkontrollrat wird in das Bundeskanzleramt zurückgeholt.
  15. Einrichtungen wie der Normenkontrollrat werden auch in den Ländern befürwortet.
  16. In Behörden werden statt externer Berater regelmäßige interne Stresstests durchgeführt.
  17. In Behörden wird eine flexible interne Unternehmensberatung mit den Mitarbeitern eingerichtet.
  18. Gesetze treten grundsätzlich nur zum 1. Januar und 1. Juli in Kraft.
  19. Die Behörden werden verkleinert.
  20. Das Personalwesen aller Ministerien wird gebündelt.
  21. Regierungen und Behörden kommen mit ihren vorhandenen Ressourcen aus.
  22. Jede staatliche Aufgabe erhält ein gesamtstaatliches Preisschild.
  23. Für Bürger wird nachvollziehbar, welche staatliche Ebene für welche Aufgabe verantwortlich ist.
  24. Die Vergütung im öffentlichen Dienst wird stärker leistungsorientiert.
  25. Im öffentlichen Dienst wird ein aktives Personalmanagement betrieben.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte26
  1. Rechtsfreie Räume werden nicht geduldet.
  2. Der Rechtsstaat soll Freiheit und Sicherheit gewährleisten und Recht und Gesetz analog wie digital durchsetzen.
  3. Der Verwahrlosung des öffentlichen Raums wird entgegengetreten.
  4. Die Gerichte sollen personell besser ausgestattet werden.
  5. Die Zahl der gerichtlichen Instanzen soll verringert werden.
  6. Gegen Täter häuslicher Gewalt soll deutlich härter vorgegangen werden.
  7. Ein Sexkaufverbot wird unterstützt.
  8. Schutz der Menschen und staatliche Sicherheitsinteressen sollen Vorrang vor individuellen Datenschutzinteressen haben.
  9. Befugnisse der analogen Welt sollen gleichwertig in der digitalen Welt gelten.
  10. Gesetzesverstöße sollen nicht durch die Anonymität des Netzes geschützt sein.
  11. Verbindungsdaten sollen zur Bekämpfung schwerster Straftaten für eine Mindestdauer gespeichert und nach richterlicher Anordnung ausgelesen werden können.
  12. Bei der Gefahrenabwehr soll bundesweit ein gleichermaßen hoher Standard gelten.
  13. Die Zusammenarbeit mit Europol soll verstärkt werden.
  14. Der Bund soll die Länder bei der inneren Sicherheit unterstützen können.
  15. In hochspezialisierten Sicherheitsbereichen soll eine freiwillige Übertragung von Gefahrenabwehrkompetenzen auf den Bund oder andere Länder möglich werden.
  16. Wo der Staat nicht selbst tätig sein darf, soll er die Bevölkerung verstärkt aufklären und informieren.
  17. Der Bund soll die Fähigkeit erhalten, hochspezialisierte Cyber-Angriffe durch aktive Gegenmaßnahmen abzuwehren.
  18. Der Bund soll im Bevölkerungsschutz lageabhängig handeln können.
  19. Gefährder sollen früher identifiziert und im gesetzlichen Rahmen überwacht werden können.
  20. Die Scharia gehört nicht zu Deutschland.
  21. Der ideologische Nährboden des religiösen Extremismus soll deutlich intensiver in den Blick genommen werden.
  22. Islamische Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, dürfen weder Gesprächs- noch Vertragspartner des Staates sein.
  23. Es soll eine gemeinsame europäische Sicherheitsarchitektur geben.
  24. Europol soll zu einem europäischen FBI weiterentwickelt werden.
  25. Operative polizeiliche Befugnisse sollen bei den Mitgliedstaaten bleiben.
  26. Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, werden drogenfrei gehalten und stärker kontrolliert.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit23
  1. Alle, die in Deutschland leben wollen, sollen die Leitkultur vorbehaltlos anerkennen.
  2. Einbürgerung soll ein Bekenntnis zur Leitkultur und ihren Werten voraussetzen.
  3. Die Außengrenzen der EU sollen besser geschützt werden.
  4. Frontex soll zu einer echten Grenzpolizei und Küstenwache mit hoheitlichen Befugnissen werden.
  5. Die gemeinsamen europäischen Außengrenzen sollen gemeinsam europäisch geschützt werden.
  6. Ein funktionierender Außengrenzschutz soll Grenzkontrollen an den Binnengrenzen überflüssig machen.
  7. Kontrollen an den Binnengrenzen sollen grundsätzlich mit der Zurückweisung von Personen verbunden werden, die bereits in einem anderen EU- oder Schengen-Staat aufgenommen wurden oder dort Asyl beantragen können.
  8. Das Konzept der sicheren Drittstaaten soll umgesetzt werden.
  9. Wer in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort das Verfahren durchlaufen.
  10. Bei positivem Ausgang des Verfahrens gewährt der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz.
  11. Die Anforderungen an sichere Drittstaaten sollen sich auf den Kern der Verpflichtungen aus Genfer Flüchtlingskonvention und Europäischer Menschenrechtskonvention beziehen.
  12. Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sollen vornehmlich in der Nachbarschaft ihres Heimatlandes geschützt werden.
  13. Wer nicht aus einem EU-Staat einreist, politisch verfolgt wird und sich erfolgreich auf Artikel 16a Grundgesetz beruft, soll in Deutschland Schutz finden.
  14. Das Konzept der sicheren Drittstaaten soll nicht dazu führen, dass Europa sich seiner humanitären Verantwortung entzieht.
  15. Nach Einrichtung des Drittstaatenkonzepts soll die EU jährlich ein Kontingent schutzbedürftiger Menschen aufnehmen und gerecht auf die Mitgliedstaaten verteilen.
  16. Gelingt keine gemeinsame Einigung über ein EU-Aufnahmekontingent, soll eine Koalition der Willigen vorangehen.
  17. Bei der Auswahl für EU-Aufnahmekontingente sollen gezielt die Schwächsten berücksichtigt und Sicherheits- und Integrationsanforderungen gleichermaßen beachtet werden.
  18. Wer die Leitkultur lebt und eingebürgert werden möchte, ist eingeladen.
  19. Von Einbürgerungswilligen wird ein ausdrückliches Bekenntnis zu den Werten, Grundsätzen und Regeln Deutschlands erwartet.
  20. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll die Ausnahme bleiben.
  21. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll künftig nicht mehr über Generationen weitervererbt werden.
  22. Die Aufnahme deutscher Spätaussiedler soll bei gleichzeitiger Verbesserung der Lebensgrundlagen in den Herkunftsgebieten fortgesetzt werden.
  23. Wer dauerhaft in Deutschland lebt oder leben will, soll Deutsch sprechen.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie8
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung28
  1. Der Sozialstaat soll Sicherheit bei wesentlichen Lebensrisiken geben, Benachteiligungen ausgleichen und auf Hilfe zur Selbsthilfe zielen.
  2. Der Grundsatz Fördern und Fordern soll immer gelten.
  3. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wird abgelehnt.
  4. Es werden mehr Anreize geschaffen, Arbeit anzunehmen; wer arbeiten kann, soll arbeiten.
  5. Arbeit gilt als solidarische Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft, die auch öffentliche, gemeinnützige Beschäftigung umfassen kann.
  6. Arbeitsfähige Leistungsbezieher, die Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung verweigern, stehen finanziell spürbar schlechter als Arbeitsuchende.
  7. Der Grundsatz Fördern und Fordern gilt immer.
  8. Das Arbeitsvolumen wird erhöht.
  9. Die bereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern wird geschlossen.
  10. Erfahrung und Kompetenz älterer Menschen werden für den Arbeitsmarkt genutzt.
  11. Ein starker Sozialstaat trägt jeden, der die Solidargemeinschaft wirklich braucht.
  12. Sozialpolitik stellt aktivierende Vorsorge in den Mittelpunkt und folgt dem Subsidiaritätsprinzip.
  13. Bei sozialen Leistungen wird ihre Finanzierung stets mitbedacht und auf Generationengerechtigkeit gesetzt.
  14. In den Sozialversicherungen werden beitragsbezogene Leistungen klarer von steuerfinanzierten abgegrenzt.
  15. Der Gesamtbeitrag zu den Sozialversicherungen wird stabil niedrig gehalten.
  16. Möglichst viele soziale Leistungen werden zusammengefasst.
  17. Sozialrechtliche Vorschriften werden verständlicher gemacht.
  18. Tarifpartnerschaft und Mitbestimmung werden gestärkt.
  19. Ein hoher Grad an Tarifbindung wird angestrebt.
  20. Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen wird gestärkt.
  21. Die positive und die negative Koalitionsfreiheit werden respektiert.
  22. Der Lohn soll immer auch Ausdruck von Leistung und Produktivität sein.
  23. Wer Vollzeit arbeitet, soll davon leben können.
  24. Löhne sollen einen Abstand zu zielgenauen Sozialleistungen wahren.
  25. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen werden attraktiver gestaltet.
  26. Alle Arbeitnehmer werden am Produktivkapital des Landes beteiligt.
  27. Aus dem Land der Sparer soll ein Land der Anteilseigner werden.
  28. Die Selbstverwaltung bleibt tragendes Prinzip in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen25
  1. Die Unternehmensteuer soll attraktiver werden.
  2. Arbeitende Rentner werden steuerlich bessergestellt.
  3. Das steuerliche Ehegattensplitting soll beibehalten werden.
  4. Kinder sollen steuerlich künftig stärker berücksichtigt werden.
  5. Steuerliche Belastungen für den Mittelstand werden reduziert.
  6. Die Steuerlast soll möglichst gering sein.
  7. Die Staatsquote soll sinken.
  8. Steuern sollen Leistungsanreize bewahren.
  9. Steuerliche Anreize werden auch zur CO2-Einsparung eingesetzt.
  10. Steuerliche Anreize werden regelmäßig auf ihre Notwendigkeit überprüft.
  11. Das Steuersystem soll im internationalen Vergleich attraktiv und wettbewerbsfähig sein.
  12. Das Steuersystem wird einfacher, transparenter und gerechter.
  13. Maßstab der Besteuerung ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
  14. Das Steuersystem setzt Anreize zu Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft und sorgt für Rechtssicherheit.
  15. Auch die übrigen Abgaben werden auf Transparenz, Gerechtigkeit und Vereinfachung geprüft und gegebenenfalls angepasst.
  16. Der linear-progressive Einkommensteuertarif bleibt erhalten.
  17. Die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz greift, wird deutlich erhöht.
  18. Eine Vermögensteuer wird abgelehnt.
  19. Überstunden bei Vollzeitbeschäftigung werden steuerfrei gestellt.
  20. Private Vermögensbildung kleiner und mittlerer Einkommen wird durch steuerliche Anreize unterstützt.
  21. In Krisenzeiten aufgenommene Schulden werden innerhalb einer Generation zurückgezahlt.
  22. Schattenhaushalte werden grundsätzlich abgelehnt.
  23. Schuldenfinanzierte Sondervermögen werden nur in äußersten Ausnahmefällen eingerichtet.
  24. Schuldenfinanzierte Sondervermögen dürfen später nicht für andere Zwecke umgewidmet werden.
  25. Die Kosten für Pensionsrückstellungen werden klar beziffert.
Rente und Alterssicherung13
Gesundheit und Pflege19
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft24
  1. Das Leitbild von Ehe und Familie wird bejaht.
  2. Ein weltoffener, einladender Patriotismus wird vertreten.
  3. Überall, wo Kinder betreut werden, sollen verbindliche und standardisierte Schutzkonzepte gelten.
  4. Für die Arbeit der Jugendämter sollen Qualitätsstandards und interdisziplinäre regionale Netzwerke bestehen.
  5. Die aufsuchende Arbeit bei Kindern, Jugendlichen und Eltern soll im Bedarfsfall schnell und entschlossen erfolgen.
  6. Eine Entrechtung oder Benachteiligung von Frauen im Namen der Religion wird nicht geduldet.
  7. Deutschland soll sich zu einer Leitkultur bekennen.
  8. Angestrebt wird ein weltoffener Patriotismus.
  9. Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderungen sollen unterstützt werden.
  10. Ehe und Familie bleiben das gesellschaftliche Leitbild.
  11. Zu den Familien gehören auch gleichgeschlechtliche Ehen, Alleinerziehende und Patchworkfamilien.
  12. Elternzeit und Elterngeld sollen als familienpolitische Leistungen erhalten bleiben.
  13. Technologischer Fortschritt darf nicht zur Ausgrenzung führen.
  14. Die Forschung zu Einsamkeit soll verstärkt werden.
  15. Das ungeborene Leben soll besonders geschützt werden.
  16. Die hohe Zahl an Abtreibungen soll gesenkt werden.
  17. Die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identität wird respektiert.
  18. Ein ideologischer Genderbegriff wird abgelehnt.
  19. Die rechtliche Unterscheidung der beiden biologischen Geschlechter soll beibehalten werden.
  20. Gesellschaftlicher Zusammenhalt soll Vorrang vor Identitätspolitik haben.
  21. Für das verpflichtende Gesellschaftsjahr soll es eine bundesweit einheitliche Regelung geben.
  22. Geschlechtergerechte Sprache wird befürwortet, ein Gender-Zwang abgelehnt.
  23. In Behörden, Schulen, Hochschulen, staatlichen Einrichtungen und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll keine grammatikalisch falsche Gender-Sprache verwendet werden.
  24. Auch Kindererziehung, häusliche Pflege und Ehrenamt gelten als Beitrag zum Gemeinwesen neben der Erwerbsarbeit.
Bildung, Wissenschaft und Forschung22
  1. Zivilklauseln an Hochschulen sollen abgeschafft werden.
  2. Die Länder sollen im Bildungsbereich stärker zusammenarbeiten.
  3. Zwischen den Ländern wird ein Kooperationsgebot für abgestimmte und vergleichbare Schulsysteme eingeführt.
  4. Die Kultusministerkonferenz wird reformiert, um mehr Verbindlichkeit, bessere Vergleichbarkeit der Schulformen und Schulabschlüsse sowie mehr Effizienz zu erreichen.
  5. Das föderale Bildungswesen und der Wettbewerb um die besten Bildungskonzepte bleiben erhalten.
  6. Die Bildungsinvestitionen werden mindestens auf das Niveau des OECD-Durchschnitts angehoben.
  7. Jedes Kind durchläuft im Alter von vier Jahren einen einheitlichen und verpflichtenden Sprachtest.
  8. Schule vermittelt neben Wissen auch Werte und soziale Tugenden.
  9. Islamischer Religionsunterricht an deutschen Schulen findet generell in deutscher Sprache statt.
  10. Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken werden in der Bildung gestärkt.
  11. Präsenzunterricht hat Vorrang, digitale Lernsysteme ersetzen die Lehrkraft nicht.
  12. Die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen wird verbessert.
  13. Die Höhere Berufsbildung bleibt eine deutsche Qualitätsmarke.
  14. Der Deutsche Qualifikationsrahmen wird rechtlich verankert.
  15. Für alle Studenten sollen gleiche Ausgangschancen geschaffen und die individuelle Leistungsbereitschaft gefördert werden.
  16. Die KfW-Studienkredite und die Begabtenförderwerke werden gestärkt.
  17. Arbeit neben dem Studium wird nicht gehemmt.
  18. Es werden Anreize geschaffen, damit Absolventen in Deutschland leben, arbeiten und Unternehmen gründen.
  19. Das duale Studium gilt als wertvoller Beitrag zur Sicherung des Wirtschafts- und Bildungsstandorts.
  20. Weiter- und Erwachsenenbildung gelten als Zukunftsaufgabe.
  21. Die Forschungsrahmenprogramme bleiben Kern der künftigen europäischen Forschungspolitik.
  22. Kleinen und mittleren Unternehmen wird der Zugang zu den europäischen Forschungsrahmenprogrammen erleichtert.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung6
Verkehr und Infrastruktur3
Energie4
Klima, Umwelt und Naturschutz5
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum6
Digitalisierung, Daten und Technologie2
Europa, Euro und europäische Institutionen38
  1. Die Sicherheit in Europa soll gestärkt werden.
  2. Eine europäische Schulden- und Haftungsunion wird abgelehnt.
  3. Die geostrategische Handlungsfähigkeit der EU und die Durchsetzung ihrer gemeinsamen Interessen sollen gestärkt werden.
  4. Europa soll eine starke Stimme in der Welt haben.
  5. Mehr europäische Zuständigkeit soll es dort geben, wo Europa konkreten Mehrwert schafft, vor allem bei Binnenmarkt, Wettbewerbsfähigkeit, Währungsunion, Forschung, Klima, Energie, Außenhandel, Migration, Digitalisierung, Sicherheit und Verteidigung.
  6. Die EU ist als starke supranationale Gemeinschaft souveräner Nationalstaaten zu verstehen.
  7. Die Kompetenzen zwischen EU und Mitgliedstaaten sollen nach Solidarität, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit klar geordnet sein.
  8. Die Mitgliedstaaten sollen auch künftig über die Verteilung der Zuständigkeiten in der EU entscheiden.
  9. Eine sinnvolle Übertragung weiterer Hoheitsrechte auf die EU ist möglich.
  10. Der Identitätskern der deutschen Verfassung soll geschützt werden.
  11. Die vertragliche Kompetenzverteilung in der EU soll stetig überprüft und ihre Einhaltung wirksam kontrolliert werden.
  12. Die nationalen Verfassungsgerichte sollen innerhalb des europäischen Verfassungsgerichtsverbunds gestärkt werden.
  13. Die Handlungsfähigkeit der EU soll durch eine Reform der EU und ihrer inneren Prozesse substanziell gestärkt werden.
  14. Entscheidungsverfahren der EU sollen vereinfacht und beschleunigt werden.
  15. In der Außen- und Sicherheitspolitik der EU sollen qualifizierte Mehrheitsentscheidungen eingeführt werden.
  16. Das Europäische Parlament soll ein Initiativrecht erhalten.
  17. Am Ende einer Legislaturperiode nicht beschlossene Gesetzesvorschläge sollen verfallen und gegebenenfalls neu eingebracht werden müssen.
  18. Die Europäische Kommission soll spürbar verkleinert werden.
  19. Die Instrumente der verstärkten Zusammenarbeit sollen im Sinne eines Europas der Pioniere häufiger genutzt werden.
  20. Die Europäische Politische Gemeinschaft soll weiterentwickelt werden, um den Dialog über die EU hinaus und die Nachbarschaftspolitik zu stärken.
  21. Das Beitrittsversprechen gegenüber Kandidatenländern soll realistisch sein.
  22. Bei den Beitrittskriterien soll es keine Abstriche geben.
  23. Der Weg zum EU-Beitritt soll schrittweise über Binnenmarktzugang, Grundfreiheiten, Programmteilnahme und Beobachterstatus zur Mitgliedschaft führen.
  24. Die EU soll eine Stabilitäts- und Wachstumsunion sein.
  25. In Europa soll eine verantwortungsvolle Finanzpolitik betrieben werden.
  26. Eine Schulden- und Haftungsunion wird abgelehnt.
  27. Der Europäische Stabilitätsmechanismus soll zu einem Europäischen Währungsfonds weiterentwickelt werden.
  28. Mittel aus ESM und künftigem Europäischem Währungsfonds sollen nur unter eindeutigen Konditionen vergeben werden.
  29. Die Banken- und Kapitalmarktunion soll vollendet werden.
  30. Die europäischen Fiskalregeln sollen im Sinne einer vorsorgenden Haushaltspolitik weiterentwickelt werden.
  31. Verstöße gegen die Stabilitätskriterien sollen konsequent sanktioniert werden.
  32. Für Mitgliedstaaten soll ein Insolvenzverfahren eingeführt werden.
  33. Die Europäische Zentralbank soll unabhängig bleiben.
  34. Die Europäische Zentralbank darf keine monetäre Staatsfinanzierung betreiben.
  35. Eine Weiterentwicklung des europäischen Wiederaufbaufonds zu einer Transferunion wird abgelehnt.
  36. Die Fiskalregeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Fiskalvertrags werden weiterentwickelt.
  37. Die Maastricht-Kriterien mit 60 Prozent Schuldenstandsquote und drei Prozent Defizit bleiben für alle Mitgliedstaaten verbindlich.
  38. Eine direkte Verschuldung auf europäischer Ebene, insbesondere mit gesamtschuldnerischer Haftung, wird abgelehnt.
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit48
  1. Die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und die Kampffähigkeit der Bundeswehr haben Priorität staatlichen Handelns.
  2. Die Bundeswehr soll bei besonderen Bedrohungslagen im Inland eingesetzt werden dürfen, wenn nur sie über die nötigen Fähigkeiten verfügt.
  3. Fluchtursachen sollen vor Ort bekämpft werden.
  4. Die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik braucht einen grundlegenden Perspektivwechsel.
  5. Die geopolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands soll stärker in den Fokus rücken.
  6. Deutschland soll sich enger mit seinen Partnern abstimmen und gemeinsame Interessen mit ihnen durchsetzen können.
  7. Der UN-Sicherheitsrat soll reformiert werden.
  8. Deutschland soll zur Linderung der Not in den ärmsten Ländern der Welt beitragen.
  9. Entwicklungszusammenarbeit soll besser gebündelt und mit der europäischen Entwicklungszusammenarbeit abgestimmt werden, auch um die Global Gateway Initiative der EU zu stärken.
  10. Auf dem afrikanischen Kontinent soll keine Einflusszone systemischer Konkurrenten Europas entstehen.
  11. Die Afrikanische Union und andere regionale Zusammenschlüsse sollen gestärkt werden, damit afrikanische Staaten für Sicherheit und Wachstum sorgen und die kontinentale Freihandelszone gelingt.
  12. Menschenrechte sollen effektiv und nicht nur symbolisch verteidigt werden.
  13. Menschenrechtsverteidiger, ethnische Minderheiten und marginalisierte Gruppen sollen geschützt werden.
  14. Religionsfreiheit und der Schutz religiöser Minderheiten sollen weltweit gestärkt werden.
  15. Der Schutz verfolgter Christen hat besonderen Stellenwert.
  16. Die Wahrung des Völkerrechts und der Schutz der multilateralen Ordnung sind nicht verhandelbar.
  17. Ein Russland, das einen verbrecherischen Angriffskrieg führt, kann kein Partner sein.
  18. Russland muss das Existenzrecht seiner Nachbarstaaten uneingeschränkt akzeptieren, bis dahin wird europäische Sicherheit gegen Russland organisiert.
  19. Die Ukraine soll auf ihrem Weg zur Mitgliedschaft in EU und NATO umfassend unterstützt werden.
  20. Es sollen wirkungsvolle Instrumente zur Durchsetzung des Völkerrechts geschaffen werden.
  21. Deutschland soll sich für eine Entwicklung hin zur Zweistaatenlösung einsetzen.
  22. Deutschland soll sich für die Stabilisierung des Nahen und Mittleren Ostens einsetzen.
  23. Die Streitkräfte sollen modern ausgerüstet, kampfstark und durchhaltefähig sein.
  24. Die Bundeswehr soll über eine gut ausgebildete Reserve verfügen.
  25. Die Aussetzung der Wehrpflicht soll schrittweise zurückgenommen werden.
  26. Bis zur Einführung des Gesellschaftsjahres soll eine Kontingentwehrpflicht eingeführt werden.
  27. Die Bundeswehr soll grundlegend reformiert werden.
  28. Die militärischen und zivilen Strukturen der Bundeswehr sollen neu aufgestellt und auf den militärischen Zweck ausgerichtet werden.
  29. Die Bundeswehr soll personell und materiell deutlich gestärkt werden.
  30. Beschaffungswesen und rüstungsindustrielle Basis sollen neu und strategisch ausgerichtet werden.
  31. Für gemeinsame europäische Rüstungsprojekte sollen gemeinsame Exportregeln ermöglicht werden.
  32. Die Zeitenwende braucht mehr als ein einmaliges, zeitlich begrenztes Sondervermögen.
  33. Zur Finanzierung der Bundeswehr sollen die EU- und NATO-Verpflichtungen umfassend erfüllt werden.
  34. Öffentliche Gelöbnisse werden unterstützt.
  35. Herausragende militärische Leistungen sollen deutlich höhere Anerkennung erfahren.
  36. Die Bundeswehr soll als Arbeitgeber materiell attraktive Rahmenbedingungen bieten.
  37. Zur Sicherung des Personalbedarfs der Streitkräfte soll es keine Denkverbote geben.
  38. Das verpflichtende Gesellschaftsjahr soll auch den Streitkräften zugutekommen.
  39. Der europäische Pfeiler der NATO soll gestärkt werden.
  40. Die militärischen Strukturen der europäischen NATO-Partner sollen stärker integriert werden.
  41. Militärische Ausrüstung soll wo möglich gemeinsam mit europäischen Partnern entwickelt und beschafft werden.
  42. Die nukleare Teilhabe soll mit europäischen Partnern wie Frankreich und dem Vereinigten Königreich zu einem gemeinsamen atomaren Schutzschirm weiterentwickelt werden.
  43. Langfristiges Ziel ist eine europäische Armee.
  44. Ein internationales und europäisches Volksgruppen- und Minderheitenrecht soll gestärkt werden.
  45. Das Recht auf Heimat, eigene Sprache und Kultur soll fortgelten.
  46. Vertreibungen jeder Art sollen international geächtet werden.
  47. Durch Vertreibung verletzte Rechte sollen anerkannt werden.
  48. Handelswege werden gegebenenfalls auch militärisch geschützt.
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung20
  1. Nationale Symbole sollen im öffentlichen Leben gestärkt werden.
  2. Der Gottesbezug des Grundgesetzes wird bekräftigt.
  3. Religionen stehen nicht über dem Grundgesetz und rechtfertigen weder intolerante Ideen noch Straftaten.
  4. Christliche Symbole und Traditionen sollen im öffentlichen Raum sichtbar bleiben.
  5. Der Sonntag und die christlichen Feiertage sollen geschützt werden.
  6. Jüdisches Leben soll im Alltag wieder sichtbarer werden.
  7. Muslime sind Teil der religiösen Vielfalt Deutschlands.
  8. Muslime, die nicht in den großen Islamverbänden organisiert sind, sollen bei ihrer Selbstorganisation unterstützt werden.
  9. Forschung und Lehre der islamischen Theologie sollen weiter ausgebaut werden.
  10. Imame sollen deutschsprachig an deutschen Hochschulen ausgebildet werden.
  11. Für die Auslandsfinanzierung von Moscheegemeinden sollen Alternativen gefunden werden.
  12. Für die Entsendung von Imamen aus dem Ausland sollen Alternativen gefunden werden.
  13. Ausländische Regierungen dürfen keinen Einfluss auf Moscheegemeinden, Islamverbände und Muslime in Deutschland nehmen.
  14. Kultureinrichtungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren, etwa durch antisemitische Narrative, sollen keine staatliche Förderung erhalten.
  15. Eine ideologische Kulturpolitik wird abgelehnt.
  16. Es soll eine lebendige Erinnerungskultur geben.
  17. Die Erinnerung an Aufbauleistung und Integration der Flüchtlinge, Vertriebenen und Aussiedler nach dem Zweiten Weltkrieg soll gestärkt werden.
  18. Die Gedenkkultur soll offen, lebendig, dezentral und frei von weltanschaulicher Vereinnahmung sein.
  19. Gedenkstätten und Museen sollen als wissenschaftlich fundierte Lernorte dienen.
  20. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll für Beitragsstabilität wirtschaftlich mit seinen Mitteln umgehen.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung3

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

KI-Hinweis

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