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Vertrag und Programme

CDU, Grundsatzprogramm 2024: nicht im Vertrag

Verantwortung für Brandenburg. Koalitionsvertrag 2026–2029 zwischen SPD und CDU in Brandenburg

Modellauswertung der vorliegenden Forderungen, keine Aussage über eine Partei insgesamt. Stand: 19.10.2026.

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538 von 904 Forderungen aus diesem Programm finden sich im Koalitionsvertrag nicht wieder: Für sie gibt es im ganzen Vertrag keinen Punkt mit mindestens 30 Prozent Übereinstimmung. Bei jeder dieser Forderungen ist angegeben, welche anderen Parteien im Parlament sie teilen (Wahl- und Grundsatzprogramme, ab 30 Prozent Übereinstimmung).

Staat, Demokratie und Verwaltung51
  1. Politische Beteiligung auch jenseits von Wahlen soll attraktiver werden.
  2. Experimentierräume zum Testen neuer Ideen sollen eingeführt werden.
  3. Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht umgekehrt.
  4. Primat des Rechts, Gewaltenteilung, Pluralismus und Freiheit in Verantwortung werden bejaht.
  5. Rechtliche und bürokratische Hindernisse für die Kooperation von Hochschulen in der EU werden abgebaut.
  6. Ein Gründungsprozess darf nicht länger als ein Fußballspiel dauern.
  7. Angestrebt wird ein Staat, der Sicherheit gibt, Freiräume respektiert und schafft und den Einzelnen nicht bevormundet.
  8. Bei der Staatsmodernisierung gilt der Grundsatz Privat vor Staat.
  9. In der öffentlichen Verwaltung wird Teamarbeit etabliert.
  10. Führungspositionen in der Verwaltung können befristet mit externen Experten besetzt werden.
  11. Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung sammeln Erfahrungen in privaten Organisationen.
  12. Politische Entscheidungen werden dynamisch auf Basis von Daten, Fakten und strategischer Vorausschau getroffen.
  13. Jede staatliche Maßnahme wird mit klaren, messbaren Zielen hinterlegt.
  14. Die Notstandsverfassung des Grundgesetzes wird überarbeitet.
  15. Der Bundestag bleibt auch im Krisenfall das zentrale Verfassungsorgan.
  16. Verfassungswandel erfolgt nur durch Verfassungsänderung.
  17. Die repräsentative Demokratie wird bejaht.
  18. Kommunale Mandatsträger und ehrenamtlich engagierte Bürger werden gestärkt.
  19. Partizipative Demokratieelemente können Repräsentationsverfahren ergänzen, aber nicht ersetzen.
  20. Wichtige Regierungsentscheidungen werden in den gewählten Parlamenten debattiert.
  21. Parlamente können Regierungen und öffentliche Verwaltung effektiv kontrollieren.
  22. Die Auslagerung politischer Entscheidungen in informelle Gremien, Expertenkommissionen und auf die internationale Ebene wird abgelehnt.
  23. Parlamente sollen schlank und effizient sein.
  24. Die Parlamentsarbeit wird reformiert und stärker auf Erfolgs- und Vollzugskontrolle ausgerichtet.
  25. Abgeordnete legen ihre Bezüge immer erst für die Abgeordneten der nachfolgenden Wahlperiode fest.
  26. Ein reines Verhältniswahlrecht wird abgelehnt.
  27. Das Wahlrecht enthält Elemente des Personen- und Mehrheitswahlrechts.
  28. Direkt gewählte Wahlkreiskandidaten gehören stets dem Parlament an.
  29. Das Wahlalter bei Bundestagswahlen bleibt an volle Geschäftsfähigkeit und volle Strafmündigkeit gekoppelt.
  30. Auf Bundes- und Länderebene wird eine Subsidiaritätsprüfung von Gesetzesvorhaben mit Blick auf die kommunale Selbstverwaltung eingeführt.
  31. Menschen, die sich mit digitalen Verwaltungswegen schwertun, werden vor Ort in Behörden und durch Digitallotsen unterstützt.
  32. Der Nationale Normenkontrollrat wird aufgewertet.
  33. Der Nationale Normenkontrollrat wird in das Bundeskanzleramt zurückgeholt.
  34. Einrichtungen wie der Normenkontrollrat werden auch in den Ländern befürwortet.
  35. In Behörden wird eine flexible interne Unternehmensberatung mit den Mitarbeitern eingerichtet.
  36. Gesetzgebung richtet sich stärker auf strategische Ziele und Kennziffern zur Zielerreichung aus.
  37. Gesetze treten grundsätzlich nur zum 1. Januar und 1. Juli in Kraft.
  38. Pilotregionen, auch grenzüberschreitend, werden als regulatorische Reallabore ermöglicht.
  39. Dem Staat wird der Zugriff auf relevante Daten ermöglicht.
  40. In der Verwaltung werden kompatible, interoperable IT-Lösungen eingesetzt.
  41. Das Personalwesen aller Ministerien wird gebündelt.
  42. Regierungen und Behörden kommen mit ihren vorhandenen Ressourcen aus.
  43. Nicht für jedes neue Problem wird ein neuer Beauftragter oder eine neue Behörde geschaffen.
  44. Jede staatliche Aufgabe erhält ein gesamtstaatliches Preisschild.
  45. Für Bürger wird nachvollziehbar, welche staatliche Ebene für welche Aufgabe verantwortlich ist.
  46. Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst wird bejaht.
  47. Der öffentliche Dienst erhält flexiblere Einstiegsvoraussetzungen.
  48. Die Vergütung im öffentlichen Dienst wird stärker leistungsorientiert.
  49. Der öffentliche Dienst bietet attraktivere Arbeitsorte.
  50. Die Durchlässigkeit zwischen Verwaltung, privatem Bereich und Wissenschaft wird verbessert.
  51. Im öffentlichen Dienst wird ein aktives Personalmanagement betrieben.
Innere Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte37
  1. Rechtsfreie Räume werden nicht geduldet.
  2. Strafen sollen der Tat unmittelbar folgen.
  3. Der Rechtsstaat soll Freiheit und Sicherheit gewährleisten und Recht und Gesetz analog wie digital durchsetzen.
  4. Ein starker Staat soll die Menschen schützen und ihnen möglichst viele Freiräume lassen.
  5. Alle Sicherheitsbehörden sollen enger zusammenarbeiten und sich auch mit internationalen Partnern vernetzen.
  6. Intelligente Videosicherheitstechnik an Gefahrenorten soll ausgebaut werden.
  7. Der Verwahrlosung des öffentlichen Raums wird entgegengetreten.
  8. Die Zahl der gerichtlichen Instanzen soll verringert werden.
  9. Beschleunigte Verfahren sollen häufiger angewendet werden.
  10. Die Rechte von Opfern sollen gestärkt werden.
  11. Psychosoziale Prozessbegleitung und Opferschutz sollen fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung von Polizei und Justiz werden.
  12. Gegen Täter häuslicher Gewalt soll deutlich härter vorgegangen werden.
  13. Ein Sexkaufverbot wird unterstützt.
  14. Schutz der Menschen und staatliche Sicherheitsinteressen sollen Vorrang vor individuellen Datenschutzinteressen haben.
  15. Der Schutz vor Desinformationskampagnen, insbesondere ausländischer staatlicher Akteure und Terrororganisationen, soll verbessert werden.
  16. Bei der Gefahrenabwehr soll bundesweit ein gleichermaßen hoher Standard gelten.
  17. Das BKA soll als Zentralstelle für den länderübergreifenden polizeilichen Informationsaustausch gestärkt werden.
  18. Die Zusammenarbeit mit Europol soll verstärkt werden.
  19. Der Bund soll die Länder bei der inneren Sicherheit unterstützen können.
  20. In hochspezialisierten Sicherheitsbereichen soll eine freiwillige Übertragung von Gefahrenabwehrkompetenzen auf den Bund oder andere Länder möglich werden.
  21. Wo der Staat nicht selbst tätig sein darf, soll er die Bevölkerung verstärkt aufklären und informieren.
  22. Der Bund soll die Fähigkeit erhalten, hochspezialisierte Cyber-Angriffe durch aktive Gegenmaßnahmen abzuwehren.
  23. Die Bürger sind selbst zur Vorsorge aufgefordert.
  24. Der Bund soll im Bevölkerungsschutz lageabhängig handeln können.
  25. Ein Nationaler Sicherheitsrat soll innere und äußere Sicherheit gebündelt in den Blick nehmen.
  26. Gefährder sollen früher identifiziert und im gesetzlichen Rahmen überwacht werden können.
  27. Die Scharia gehört nicht zu Deutschland.
  28. Der ideologische Nährboden des religiösen Extremismus soll deutlich intensiver in den Blick genommen werden.
  29. Islamische Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, dürfen weder Gesprächs- noch Vertragspartner des Staates sein.
  30. Vom Verfassungsschutz beobachtete islamische Organisationen erhalten keine staatliche Förderung.
  31. Es soll eine gemeinsame europäische Sicherheitsarchitektur geben.
  32. Die EU-Staaten sollen in der inneren Sicherheit enger zusammenarbeiten.
  33. Präventions- und strafverfolgungsrelevante Daten sollen zwischen Polizei- und Sicherheitsbehörden in Europa umfassend und schnell ausgetauscht werden können.
  34. Europol soll zu einem europäischen FBI weiterentwickelt werden.
  35. Operative polizeiliche Befugnisse sollen bei den Mitgliedstaaten bleiben.
  36. Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, werden drogenfrei gehalten und stärker kontrolliert.
  37. Menschen sollen sich dort, wo sie leben, sicher fühlen.
Migration, Asyl, Integration und Staatsangehörigkeit34
  1. Einbürgerung soll ein Bekenntnis zur Leitkultur und ihren Werten voraussetzen.
  2. Die Außengrenzen der EU sollen besser geschützt werden.
  3. Europa soll jederzeit wissen und kontrollieren, wer warum einreisen will, wer sich aufhält und wer wieder ausreist.
  4. Frontex soll zu einer echten Grenzpolizei und Küstenwache mit hoheitlichen Befugnissen werden.
  5. Die gemeinsamen europäischen Außengrenzen sollen gemeinsam europäisch geschützt werden.
  6. Ein funktionierender Außengrenzschutz soll Grenzkontrollen an den Binnengrenzen überflüssig machen.
  7. Bis zu einem funktionierenden Außengrenzschutz sollen Kontrollen an den Binnengrenzen möglich bleiben.
  8. Kontrollen an den Binnengrenzen sollen grundsätzlich mit der Zurückweisung von Personen verbunden werden, die bereits in einem anderen EU- oder Schengen-Staat aufgenommen wurden oder dort Asyl beantragen können.
  9. Die Kontrolle über die Migration soll zurückgewonnen werden.
  10. Die unkontrollierte Migration soll gestoppt werden.
  11. Die humanitäre Migration soll auf ein Maß begrenzt werden, das Deutschland nicht überfordert und der humanitären Verantwortung gerecht wird.
  12. Das Konzept der sicheren Drittstaaten soll umgesetzt werden.
  13. Wer in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort das Verfahren durchlaufen.
  14. Bei positivem Ausgang des Verfahrens gewährt der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz.
  15. Die Anforderungen an sichere Drittstaaten sollen sich auf den Kern der Verpflichtungen aus Genfer Flüchtlingskonvention und Europäischer Menschenrechtskonvention beziehen.
  16. Schutzbedürftige sollen über humanitäre Kontingente aufgenommen werden.
  17. Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sollen vornehmlich in der Nachbarschaft ihres Heimatlandes geschützt werden.
  18. Wer nicht aus einem EU-Staat einreist, politisch verfolgt wird und sich erfolgreich auf Artikel 16a Grundgesetz beruft, soll in Deutschland Schutz finden.
  19. Schutzsuchende, die die Sicherheit Deutschlands gefährden, dürfen nicht in Deutschland bleiben.
  20. Das Konzept der sicheren Drittstaaten soll nicht dazu führen, dass Europa sich seiner humanitären Verantwortung entzieht.
  21. Nach Einrichtung des Drittstaatenkonzepts soll die EU jährlich ein Kontingent schutzbedürftiger Menschen aufnehmen und gerecht auf die Mitgliedstaaten verteilen.
  22. Gelingt keine gemeinsame Einigung über ein EU-Aufnahmekontingent, soll eine Koalition der Willigen vorangehen.
  23. Bei der Auswahl für EU-Aufnahmekontingente sollen gezielt die Schwächsten berücksichtigt und Sicherheits- und Integrationsanforderungen gleichermaßen beachtet werden.
  24. Wer die Leitkultur lebt und eingebürgert werden möchte, ist eingeladen.
  25. Von Einbürgerungswilligen wird ein ausdrückliches Bekenntnis zu den Werten, Grundsätzen und Regeln Deutschlands erwartet.
  26. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll die Ausnahme bleiben.
  27. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll künftig nicht mehr über Generationen weitervererbt werden.
  28. Aussiedler und Spätaussiedler werden unterstützt.
  29. Die Aufnahme deutscher Spätaussiedler soll bei gleichzeitiger Verbesserung der Lebensgrundlagen in den Herkunftsgebieten fortgesetzt werden.
  30. Es sollen verpflichtende Sprachkurse eingeführt werden.
  31. Der praktische Spracherwerb am Arbeitsplatz soll gestärkt werden.
  32. Dem Fachkräftemangel wird gezielt durch gesteuerte Einwanderung von Arbeits- und Fachkräften entgegengewirkt.
  33. Die berufliche Qualifikation ist das entscheidende Kriterium für die Fachkräfteeinwanderung.
  34. Zuwanderung in die Sozialsysteme wird verhindert.
Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie33
  1. Die Soziale Marktwirtschaft soll erhalten und aktiv weiterentwickelt werden.
  2. Zur Verringerung wirtschaftlicher Abhängigkeiten sollen Lieferketten und Produktion diversifiziert werden.
  3. Mehr Unternehmertum aus der Wissenschaft wird angestrebt.
  4. Die Soziale Marktwirtschaft ist das maßgebliche Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell.
  5. Das Wohlstandsversprechen wird erneuert durch Eigentumsschutz, Nachhaltigkeit, Technologieoffenheit, fairen Wettbewerb, freien Handel und größere wirtschaftliche Souveränität.
  6. Die Soziale Marktwirtschaft bleibt das Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell.
  7. Der Staat setzt lediglich den Rahmen für die individuellen Entscheidungen, aus denen Wohlstand entsteht.
  8. Nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum wird angestrebt.
  9. Eine Politik, die auf weniger Wachstum und Wohlstand ohne Leistung setzt, wird abgelehnt.
  10. Der europäische Binnenmarkt soll wettbewerbsfähig bleiben.
  11. Europa soll bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen und wichtigen Wirtschaftsgütern geopolitisch souverän sein.
  12. Freihandel wird befürwortet.
  13. Protektionismus und unlautere Handelspraktiken werden abgelehnt.
  14. Freier Handel soll regelbasiert sein.
  15. Neue Handelsabkommen werden abgeschlossen.
  16. Die Handelspolitik basiert auf Wechselseitigkeit und strategischen Allianzen.
  17. Weltweit wird ein besserer Marktzugang für europäische Güter und Dienstleistungen angestrebt.
  18. Handelsabkommen werden nicht mit wirtschaftsfremden Themen überfrachtet.
  19. Die Freiheit der Handelswege wird unterstützt.
  20. Zu große und einseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten werden abgelehnt.
  21. Kritische Infrastrukturen und Unternehmen werden vor Übernahmen durch systemische Rivalen geschützt.
  22. Durch mehr europäische, transatlantische und internationale Rohstoffpartnerschaften wird einseitigen Abhängigkeiten entgegengewirkt.
  23. Die Bevorratung strategischer Rohstoffe ist zunächst eine privatwirtschaftliche Aufgabe.
  24. Für Krisensituationen gibt es koordinierte staatliche Unterstützung bei der Rohstoffbevorratung.
  25. Unternehmen erhalten Freiräume für die Entwicklung führender Technologien und Anwendungen.
  26. Die Vorstellung, der Staat wisse besser, wie sich Menschen und Unternehmen aufstellen, wird abgelehnt.
  27. Deutschland soll eine neue Gründerzeit erleben.
  28. Deutschland soll bei technologischen Durchbrüchen und Sprunginnovationen wieder Weltspitze werden.
  29. Mit Gründerschutzzonen werden in der Startphase bürokratie- und regulierungsfreie Räume geschaffen.
  30. Die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen in allen Wachstumsphasen werden verbessert.
  31. Es braucht mehr verfügbares Investitionskapital und bessere Rahmenbedingungen für Ausgründungen.
  32. Eine nationale Ausgründungs- und Patentstrategie wird eingeführt.
  33. Privateigentum und Erspartes bleiben geschützt.
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung27
  1. Der Sozialstaat soll Sicherheit bei wesentlichen Lebensrisiken geben, Benachteiligungen ausgleichen und auf Hilfe zur Selbsthilfe zielen.
  2. Die Lohnfindung bleibt Sache der Tarifpartner ohne direkten politischen Einfluss.
  3. Der Grundsatz Fördern und Fordern soll immer gelten.
  4. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wird abgelehnt.
  5. Arbeit gilt als solidarische Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft, die auch öffentliche, gemeinnützige Beschäftigung umfassen kann.
  6. Der Grundsatz Fördern und Fordern gilt immer.
  7. Das Arbeitsvolumen wird erhöht.
  8. Die Erwerbstätigkeit von Frauen wird durch attraktive Rahmenbedingungen und steuerliche Anreize gefördert.
  9. Erfahrung und Kompetenz älterer Menschen werden für den Arbeitsmarkt genutzt.
  10. Digitalisierung wird als Teil der Antwort auf den Arbeits- und Fachkräftemangel genutzt.
  11. Ein starker Sozialstaat trägt jeden, der die Solidargemeinschaft wirklich braucht.
  12. Sozialpolitik stellt aktivierende Vorsorge in den Mittelpunkt und folgt dem Subsidiaritätsprinzip.
  13. Bei sozialen Leistungen wird ihre Finanzierung stets mitbedacht und auf Generationengerechtigkeit gesetzt.
  14. In den Sozialversicherungen werden beitragsbezogene Leistungen klarer von steuerfinanzierten abgegrenzt.
  15. Der Gesamtbeitrag zu den Sozialversicherungen wird stabil niedrig gehalten.
  16. Möglichst viele soziale Leistungen werden zusammengefasst.
  17. Die Bürger werden im Sozialstaat persönlicher begleitet.
  18. Die positive und die negative Koalitionsfreiheit werden respektiert.
  19. Die Lohnfindung bleibt ohne direkten politischen Einfluss in der Hand der Tarif- und Arbeitsvertragsparteien.
  20. Der Lohn soll immer auch Ausdruck von Leistung und Produktivität sein.
  21. Wer Vollzeit arbeitet, soll davon leben können.
  22. Der Mindestlohn bleibt wichtiger Teil der Arbeitsmarktordnung.
  23. Löhne sollen einen Abstand zu zielgenauen Sozialleistungen wahren.
  24. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen werden attraktiver gestaltet.
  25. Alle Arbeitnehmer werden am Produktivkapital des Landes beteiligt.
  26. Aus dem Land der Sparer soll ein Land der Anteilseigner werden.
  27. Die Selbstverwaltung bleibt tragendes Prinzip in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen24
  1. Das steuerliche Ehegattensplitting soll beibehalten werden.
  2. Kinder sollen steuerlich künftig stärker berücksichtigt werden.
  3. Die Staatsquote soll sinken.
  4. Steuerliche Anpassungen dienen als Mittel, den Markt über Anreize auf langfristige Perspektiven auszurichten.
  5. Steuerliche Anreize werden auch zur CO2-Einsparung eingesetzt.
  6. Steuerliche Anreize werden regelmäßig auf ihre Notwendigkeit überprüft.
  7. Maßstab der Besteuerung ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
  8. Es wird ein steuerliches Gesamtkonzept von der Unternehmens- bis zur Einkommensteuer erarbeitet.
  9. Das Steuersystem setzt Anreize zu Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft und sorgt für Rechtssicherheit.
  10. Der linear-progressive Einkommensteuertarif bleibt erhalten.
  11. Die Unternehmensteuer soll für den Standort Deutschland attraktiv sein.
  12. Eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung wird eingeführt.
  13. Familienunternehmen werden in der Erbfolge nicht in der Substanz belastet.
  14. Eine Vermögensteuer wird abgelehnt.
  15. Die Schuldenbremse wird als Garantie solider Finanzen beibehalten.
  16. Öffentliche Haushalte werden grundsätzlich ohne neue Schulden aufgestellt.
  17. In Krisenzeiten aufgenommene Schulden werden innerhalb einer Generation zurückgezahlt.
  18. Schattenhaushalte werden grundsätzlich abgelehnt.
  19. Schuldenfinanzierte Sondervermögen werden nur in äußersten Ausnahmefällen eingerichtet.
  20. Schuldenfinanzierte Sondervermögen dürfen später nicht für andere Zwecke umgewidmet werden.
  21. Bürger können sich jährlich und digital über die Wirkungskennzahlen staatlicher Leistungen informieren.
  22. Zukunftsausgaben werden aus dem Kernhaushalt finanziert.
  23. Haushalte weisen immer auch ihre Zukunftslasten aus.
  24. Die Kosten für Pensionsrückstellungen werden klar beziffert.
Rente und Alterssicherung13
  1. Die Rente soll für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein.
  2. Wer gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, soll mehr erhalten als jemand ohne Arbeit und Beiträge.
  3. Die gesetzliche Rente soll durch eine verpflichtende kapitalgedeckte Altersvorsorge ergänzt werden.
  4. Die Rente wird langfristig gesichert und generationengerecht gestaltet.
  5. Wer gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als jemand, der dies nicht getan hat.
  6. Die gesetzliche Rente nach 45 Jahren Vollzeit zum Mindestlohn, Kindererziehung oder Angehörigenpflege liegt deutlich oberhalb der Grundsicherung im Alter.
  7. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, werden passgenaue Lösungen geschaffen.
  8. Die Regelaltersgrenze wird an die Lebenserwartung gekoppelt, die Lebensarbeitszeit für Arbeitsfähige steigt.
  9. Wer vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss, erhält eine auskömmliche Alterssicherung.
  10. Für alle wird eine verpflichtende kapitalgedeckte Altersvorsorge eingeführt.
  11. Bestehende kapitalgedeckte Altersvorsorgen werden bei der Pflicht berücksichtigt.
  12. Menschen mit geringem Einkommen erhalten staatliche Zuschüsse zur kapitalgedeckten Altersvorsorge.
  13. Wohneigentum gilt als wichtiger Baustein der Altersvorsorge.
Gesundheit und Pflege22
  1. Aktive Sterbehilfe wird abgelehnt.
  2. Das duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung wird erhalten und gestärkt.
  3. Der Grundsatz der Freiberuflichkeit im Gesundheitswesen bleibt erhalten.
  4. Medizinisch-technologische Innovationen werden genutzt und weiterentwickelt.
  5. Im Gesundheitswesen wird auf Eigenverantwortung gesetzt.
  6. Jeder soll mehr auf die eigene Gesundheit achten.
  7. Psychische Gesundheit erhält mehr Beachtung.
  8. Eine Legalisierung von Drogen wird strikt abgelehnt.
  9. In der Drogenpolitik wird auf Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression gesetzt.
  10. Kinder und Jugendliche werden vor Drogenkonsum und Sucht geschützt.
  11. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen wird gestärkt, um die Gesundheitsausgaben zu dämpfen.
  12. Die solidarische Beitragsfinanzierung im Gesundheitswesen bleibt erhalten.
  13. Die Eigenvorsorge wird gestärkt und das Kostenbewusstsein der Versicherten geschärft.
  14. Die Zahl der Studienplätze für Humanmedizin wird erhöht.
  15. Die Telemedizin wird ausgebaut.
  16. Die Hausarztpraxis bleibt erste Anlaufstelle für Patienten vor Ort.
  17. Pflegende Angehörige erhalten Respekt und Unterstützung.
  18. Die Kooperation zwischen Familien, Institutionen, Pflegekräften und nachbarschaftlichem Ehrenamt in der Pflege wird verbessert.
  19. Die Heimkosten in der Pflege sollen kalkulierbar sein.
  20. Bezahlbare Pflegezusatzversicherungen werden eingeführt, um die Finanzierungslücke in der Pflege zu schließen.
  21. In der Pflege wird mehr Eigenvorsorge angestrebt.
  22. Die Pflegeversicherung bleibt eine Teilkaskoversicherung.
Familie, Kinder, Gleichstellung und Gesellschaft35
  1. Ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr soll eingeführt werden.
  2. Das Leitbild von Ehe und Familie wird bejaht.
  3. Alleinerziehende sollen stärker unterstützt werden.
  4. Bestrebungen, Menschen aufgrund von Merkmalen unterschiedliche Wertigkeiten zuzuschreiben, werden abgelehnt.
  5. Ein weltoffener, einladender Patriotismus wird vertreten.
  6. Hilfen beim Ausstieg aus der Prostitution werden unterstützt.
  7. Die aufsuchende Arbeit bei Kindern, Jugendlichen und Eltern soll im Bedarfsfall schnell und entschlossen erfolgen.
  8. Deutschland soll sich zu einer Leitkultur bekennen.
  9. Das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels gehört ausdrücklich zur deutschen Leitkultur.
  10. Angestrebt wird ein weltoffener Patriotismus.
  11. Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen soll für ein selbstbestimmtes Leben gestärkt werden.
  12. Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderungen sollen unterstützt werden.
  13. Ehe und Familie bleiben das gesellschaftliche Leitbild.
  14. Zu den Familien gehören auch gleichgeschlechtliche Ehen, Alleinerziehende und Patchworkfamilien.
  15. Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle ermöglicht werden.
  16. Elternzeit und Elterngeld sollen als familienpolitische Leistungen erhalten bleiben.
  17. Kinderarmut soll aktiv bekämpft werden.
  18. Familien sollen verlässliche Kinderbetreuung erhalten.
  19. Junge Menschen sollen Freiraum zur Entfaltung erhalten.
  20. Angestrebt wird ein Miteinander der Generationen mit gegenseitiger Fürsorge.
  21. Es soll mehr und bessere Angebote für ältere Menschen geben, gemeinsam mit anderen Generationen ein lebendiges Miteinander zu gestalten.
  22. Technologischer Fortschritt darf nicht zur Ausgrenzung führen.
  23. Die Forschung zu Einsamkeit soll verstärkt werden.
  24. Das ungeborene Leben soll besonders geschützt werden.
  25. Die hohe Zahl an Abtreibungen soll gesenkt werden.
  26. Ein ideologischer Genderbegriff wird abgelehnt.
  27. Die rechtliche Unterscheidung der beiden biologischen Geschlechter soll beibehalten werden.
  28. Ein Gesellschaftsjahr für alle Schulabgänger soll den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.
  29. Für das verpflichtende Gesellschaftsjahr soll es eine bundesweit einheitliche Regelung geben.
  30. Die Gesellschaft braucht eine lebendige Debattenkultur.
  31. Geschlechtergerechte Sprache wird befürwortet, ein Gender-Zwang abgelehnt.
  32. In Behörden, Schulen, Hochschulen, staatlichen Einrichtungen und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll keine grammatikalisch falsche Gender-Sprache verwendet werden.
  33. Dem Schulsport kommt eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung zu.
  34. Sporttalente sollen früh erkannt und gezielt gefördert werden.
  35. Mehr Frauen sollen öffentliche Ämter und Mandate innehaben.
Bildung, Wissenschaft und Forschung43
  1. Zivilklauseln an Hochschulen sollen abgeschafft werden.
  2. Das Grundrecht der Eltern, die Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen, wird bekräftigt.
  3. Es soll eine neue Erziehungspartnerschaft zwischen Bildungseinrichtungen und Eltern geben.
  4. Ungleiches soll ungleich behandelt werden, auch bei einer individuellen Ressourcenzuweisung.
  5. Das gegliederte Schulsystem soll erhalten bleiben.
  6. Am Prinzip der Wahlfreiheit im Bildungssystem wird mit Blick auf das Kindeswohl festgehalten.
  7. Die Länder sollen im Bildungsbereich stärker zusammenarbeiten.
  8. Zwischen den Ländern wird ein Kooperationsgebot für abgestimmte und vergleichbare Schulsysteme eingeführt.
  9. Die Kultusministerkonferenz wird reformiert, um mehr Verbindlichkeit, bessere Vergleichbarkeit der Schulformen und Schulabschlüsse sowie mehr Effizienz zu erreichen.
  10. Das föderale Bildungswesen und der Wettbewerb um die besten Bildungskonzepte bleiben erhalten.
  11. Die Bildungsinvestitionen werden mindestens auf das Niveau des OECD-Durchschnitts angehoben.
  12. Die Länder legen verbindliche bundeseinheitliche Qualitätsmindeststandards fest.
  13. Kinder mit Förderbedarf werden zur Teilnahme an einem vorschulischen Programm in Kita, Kindergarten oder Vorschule verpflichtet.
  14. Schule vermittelt neben Wissen auch Werte und soziale Tugenden.
  15. Die Achtung vor Demokratie und Rechtsstaat wird immer wieder neu vermittelt.
  16. Bildung für nachhaltige Entwicklung soll verantwortungsvolles Handeln für künftige Generationen fördern.
  17. Religionsunterricht zählt in allen Bundesländern zu den Pflichtfächern.
  18. Islamischer Religionsunterricht an deutschen Schulen findet generell in deutscher Sprache statt.
  19. Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, kann das Fach Ethik wählen.
  20. Präsenzunterricht hat Vorrang, digitale Lernsysteme ersetzen die Lehrkraft nicht.
  21. Die Schule soll für Lehrer und Schüler ein sicherer Ort sein.
  22. Die Höhere Berufsbildung bleibt eine deutsche Qualitätsmarke.
  23. Der Deutsche Qualifikationsrahmen wird rechtlich verankert.
  24. Die Hochschulen erhalten eine starke und zuverlässig gewährte finanzielle Ausstattung.
  25. Das Hochschulsystem soll auf Leistungsorientierung basieren.
  26. Für alle Studenten sollen gleiche Ausgangschancen geschaffen und die individuelle Leistungsbereitschaft gefördert werden.
  27. Das elternabhängige BAföG als Sozialleistung wird gestärkt.
  28. Die KfW-Studienkredite und die Begabtenförderwerke werden gestärkt.
  29. Arbeit neben dem Studium wird nicht gehemmt.
  30. Es wird ein differenziertes und individuell anpassbares Bildungsangebot geschaffen.
  31. Es werden Anreize geschaffen, damit Absolventen in Deutschland leben, arbeiten und Unternehmen gründen.
  32. Das duale Studium gilt als wertvoller Beitrag zur Sicherung des Wirtschafts- und Bildungsstandorts.
  33. Bestrebungen, die offene und freie Debattenkultur in Forschung und Lehre zu beschneiden, werden abgelehnt.
  34. Es werden attraktive Karrierewege in der Wissenschaft geschaffen.
  35. Öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse sind grundsätzlich frei zugänglich.
  36. In der Wissenschaft sollen transparente und faire Auswahlprozesse Familie und Karriere unabhängig vom Geschlecht ermöglichen.
  37. Die wissenschaftliche Zusammenarbeit in Europa wird ausgebaut.
  38. Die Forschungsrahmenprogramme bleiben Kern der künftigen europäischen Forschungspolitik.
  39. Kleinen und mittleren Unternehmen wird der Zugang zu den europäischen Forschungsrahmenprogrammen erleichtert.
  40. Hochschulen sollen strategischer und enger mit anderen Hochschulen in der EU kooperieren können.
  41. Unternehmerischen Ausgründungen aus der Wissenschaft wird Hochleistungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt.
  42. Spitzentechnologie wird durch europäische Forschungskooperationen unterstützt.
  43. Wissenschaft und Wirtschaft arbeiten stärker zusammen.
Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung6
  1. Deutschland soll ein Land der Eigentümer werden.
  2. Viel Stadtnatur wird als Beitrag zu Lebensqualität, Gesundheit und Klimaanpassung angesehen.
  3. Enteignungen im Wohnungsbereich werden abgelehnt.
  4. Markteingriffe wie ein Mietendeckel werden abgelehnt.
  5. Das Wohngeld wird indexiert.
  6. Das Baukindergeld wird dauerhaft bereitgestellt.
Verkehr und Infrastruktur8
  1. Niemandem wird vorgeschrieben, welches Verkehrsmittel er nutzt.
  2. Das Automobil wird unabhängig von der Antriebsart befürwortet.
  3. Strecken werden durch massive Investitionen in die Schieneninfrastruktur elektrifiziert.
  4. Stillgelegte Bahnstrecken werden wieder in Betrieb genommen.
  5. Das Hochgeschwindigkeitsnetz der Bahn wird ausgebaut.
  6. Netz und Betrieb der Bahn werden für mehr Wettbewerb stärker voneinander getrennt.
  7. Ausbau und Zuverlässigkeit des Nahverkehrs haben Vorrang vor einer weiteren Senkung der Fahrpreise.
  8. Die Technologieführerschaft bei nachhaltigen Antrieben, in der Luftfahrt, bei Flugtaxis und Drohnen wird angestrebt.
Energie10
  1. Auf die Option Kernkraft wird derzeit nicht verzichtet.
  2. Der europäische Energiebinnenmarkt wird ausgebaut und vollendet.
  3. Die Energieeffizienz wird gesteigert.
  4. Die Sektorenkopplung wird vorangetrieben.
  5. Neben Erneuerbaren Energien bleibt das Land auf verschiedene Technologien und Energieträger angewiesen.
  6. Auf die Option Kernkraft wird derzeit nicht verzichtet.
  7. Deutschland soll bei Energieinnovationen an der Spitze stehen.
  8. Bei der Energieversorgung gilt Technologieoffenheit einschließlich Wasserstoff, Geothermie, klimaneutraler Gaskraftwerke, Kernkraftwerke neuer Generationen und Fusion.
  9. Der weltweit erste Fusionsreaktor soll gebaut werden.
  10. Die Forschung zu nuklearen Abfällen wird vorangetrieben.
Klima, Umwelt und Naturschutz27
  1. Klimaschutz soll technologieoffen und über Anreize erfolgen.
  2. Der Emissionshandel ist das zentrale Instrument des Klimaschutzes.
  3. Die Politik richtet sich an den Pariser Klimazielen aus.
  4. Politik soll nachhaltig im Sinne nachfolgender Generationen gestaltet und die Schöpfung bewahrt werden.
  5. Ein schonender Umgang mit Natur und Umwelt soll über die Kräfte und Steuerungsmechanismen des Marktes erreicht werden.
  6. Die Bewahrung der Schöpfung gilt als politische Verantwortung.
  7. Ökologie, Ökonomie und Soziales gehören auch im Hinblick auf Generationengerechtigkeit untrennbar zusammen.
  8. Saubere Luft, sauberes Wasser und gute Böden sollen selbstverständlich sein.
  9. Die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele und ihre nationale Umsetzung durch die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie werden unterstützt.
  10. Die Pariser Klimaziele werden eingehalten.
  11. Es besteht Verantwortung für die vom Klimawandel besonders betroffenen Regionen.
  12. Klimaanpassung wird als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern behandelt.
  13. Klimaanpassung wird im Einklang mit Emissionsreduktion und Kohlenstoffkreislaufführung betrieben.
  14. Der Emissionshandel ist das zentrale marktwirtschaftliche Instrument für effizienten Klimaschutz.
  15. Der Emissionshandel wird international vorangebracht.
  16. Der EU-Emissionshandel wird durch schrittweise Einbeziehung aller Sektoren mit energiebedingten Emissionen gestärkt.
  17. Übergangsweise wird auf Klimaclub, Energiepartnerschaften und Schutz vor Verlagerung von CO2-Emissionen gesetzt.
  18. Deutschland soll 20 Prozent zur Lösung des CO2-Problems beitragen.
  19. Mit modernen Technologien soll Deutschland Vorbild für andere Länder werden.
  20. Kreislaufwirtschaft wird als grundlegendes Prinzip zur Schließung von Stoffkreisläufen etabliert.
  21. Die Wegwerfgesellschaft wird durch eine Kreislaufwirtschaft nach den Grundsätzen Reduzieren, Wiederverwenden, Reparieren, Recyceln abgelöst.
  22. Der Erhalt der biologischen Vielfalt gilt als Menschheitsaufgabe.
  23. Schutz und Nutzung der Meere werden stets zusammen gedacht.
  24. Bei der Nutzung von Nord- und Ostsee werden Ansätze wie Naturschutz auf Zeit gefördert.
  25. Die Leistungen der Ökosysteme werden gesichert.
  26. Mit der verfügbaren Fläche soll sorgsam umgegangen und sie mehrfach genutzt werden.
  27. Klimaneutralität im Verkehr wird technologieoffen umgesetzt.
Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum16
  1. Die nachhaltige Fischerei wird als Teil der maritimen Wirtschaft unterstützt.
  2. Leitbild ist eine vor Ort verwurzelte, bäuerliche Landwirtschaft.
  3. Landwirte sind für Innovationen und neue Geschäftsmodelle auf Investitionen auch von Risikokapitalgebern angewiesen.
  4. Ein Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen an Kapitalinvestoren wird abgelehnt.
  5. Ernährungssicherheit wird als Staatsziel verankert.
  6. Ernährungssouveränität und der Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen zu bezahlbaren Preisen werden gesichert.
  7. Ein wesentlicher Beitrag zur Welternährung wird geleistet.
  8. Landwirtschaftliche Nutzflächen und Eigentum werden besser und verbindlicher geschützt.
  9. Konventionelle und ökologische Landwirtschaft gelten als gleich wichtig.
  10. Indikatoren, die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung gleichwertig abbilden, werden Grundlage der Agrarpolitik.
  11. Die Landwirtschaft erhält zur Erreichung klima- und umweltpolitischer Ziele Freiräume und Planungssicherheit statt detaillierter Vorgaben.
  12. Naturschutz- und Umweltleistungen der Landwirtschaft werden honoriert.
  13. Verbraucher werden klar und verbindlich über Tierwohl und Herkunft tierischer Produkte informiert.
  14. Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU wird befürwortet.
  15. Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU ermöglicht nachhaltigeres Wirtschaften, ein gutes Einkommen und Schutz auf volatilen Märkten.
  16. Der Staat sorgt dafür, dass Menschen auch auf dem Land alles zum Leben vorfinden.
Digitalisierung, Daten und Technologie14
  1. Regierungen, Unternehmen und Zivilgesellschaft sollen Maßnahmen gegen digitale Einflussnahme und Desinformation ergreifen.
  2. Die Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten mit Künstlicher Intelligenz soll transparent gemacht werden.
  3. Die Menschenwürde bleibt bei der Nutzung technologischen Fortschritts unantastbar.
  4. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz erhalten einen deutlich höheren Stellenwert.
  5. Angestrebt wird ein souveräner europäischer digitaler Binnenmarkt mit einheitlichen Regeln für Unternehmen.
  6. In Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz und Quantencomputing soll eine führende Rolle eingenommen werden.
  7. Die automatisierte Erhebung und Nutzung von Daten wird gefördert.
  8. Die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten wird erhöht.
  9. Open Data wird als Chance für Innovationen und Wachstum gefördert.
  10. Der Datenschutz wird einfacher und innovationsfreundlicher.
  11. Anstelle der Datenminimierung gelten die Prinzipien Datensouveränität und Datensorgfalt, jeder bestimmt selbst über Erhebung und Nutzung seiner Daten.
  12. Datenerheber und Datenverarbeiter müssen Sorgfaltsstandards erfüllen.
  13. Die Datenschutz-Grundverordnung wird reformiert.
  14. Privater Datenschutz und staatliche Datennutzung sollen nebeneinander möglich sein.
Europa, Euro und europäische Institutionen34
  1. Die Sicherheit in Europa soll gestärkt werden.
  2. Der europäische Binnenmarkt soll gestärkt werden.
  3. Eine europäische Schulden- und Haftungsunion wird abgelehnt.
  4. Die deutsch-französische Zusammenarbeit und das Weimarer Dreieck mit Polen sind elementar.
  5. Die Kompetenzen zwischen EU und Mitgliedstaaten sollen nach Solidarität, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit klar geordnet sein.
  6. Die Mitgliedstaaten sollen auch künftig über die Verteilung der Zuständigkeiten in der EU entscheiden.
  7. Eine sinnvolle Übertragung weiterer Hoheitsrechte auf die EU ist möglich.
  8. Der Identitätskern der deutschen Verfassung soll geschützt werden.
  9. Die vertragliche Kompetenzverteilung in der EU soll stetig überprüft und ihre Einhaltung wirksam kontrolliert werden.
  10. Die nationalen Verfassungsgerichte sollen innerhalb des europäischen Verfassungsgerichtsverbunds gestärkt werden.
  11. Entscheidungsverfahren der EU sollen vereinfacht und beschleunigt werden.
  12. In der Außen- und Sicherheitspolitik der EU sollen qualifizierte Mehrheitsentscheidungen eingeführt werden.
  13. Das Europäische Parlament soll ein Initiativrecht erhalten.
  14. Am Ende einer Legislaturperiode nicht beschlossene Gesetzesvorschläge sollen verfallen und gegebenenfalls neu eingebracht werden müssen.
  15. Die Europäische Kommission soll spürbar verkleinert werden.
  16. Die Instrumente der verstärkten Zusammenarbeit sollen im Sinne eines Europas der Pioniere häufiger genutzt werden.
  17. Die Europäische Politische Gemeinschaft soll weiterentwickelt werden, um den Dialog über die EU hinaus und die Nachbarschaftspolitik zu stärken.
  18. Das Beitrittsversprechen gegenüber Kandidatenländern soll realistisch sein.
  19. Bei den Beitrittskriterien soll es keine Abstriche geben.
  20. Der Weg zum EU-Beitritt soll schrittweise über Binnenmarktzugang, Grundfreiheiten, Programmteilnahme und Beobachterstatus zur Mitgliedschaft führen.
  21. Eine Schulden- und Haftungsunion wird abgelehnt.
  22. Der Europäische Stabilitätsmechanismus soll zu einem Europäischen Währungsfonds weiterentwickelt werden.
  23. Mittel aus ESM und künftigem Europäischem Währungsfonds sollen nur unter eindeutigen Konditionen vergeben werden.
  24. Die Banken- und Kapitalmarktunion soll vollendet werden.
  25. Die europäischen Fiskalregeln sollen im Sinne einer vorsorgenden Haushaltspolitik weiterentwickelt werden.
  26. Verstöße gegen die Stabilitätskriterien sollen konsequent sanktioniert werden.
  27. Für Mitgliedstaaten soll ein Insolvenzverfahren eingeführt werden.
  28. Die Europäische Zentralbank soll unabhängig bleiben.
  29. Die Europäische Zentralbank darf keine monetäre Staatsfinanzierung betreiben.
  30. Eine Weiterentwicklung des europäischen Wiederaufbaufonds zu einer Transferunion wird abgelehnt.
  31. Die Fiskalregeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Fiskalvertrags werden weiterentwickelt.
  32. Die Maastricht-Kriterien mit 60 Prozent Schuldenstandsquote und drei Prozent Defizit bleiben für alle Mitgliedstaaten verbindlich.
  33. Eine direkte Verschuldung auf europäischer Ebene, insbesondere mit gesamtschuldnerischer Haftung, wird abgelehnt.
  34. Die Subsidiaritätsprüfung der EU wird gestärkt.
Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit62
  1. Die Bundeswehr soll bei besonderen Bedrohungslagen im Inland eingesetzt werden dürfen, wenn nur sie über die nötigen Fähigkeiten verfügt.
  2. Fluchtursachen sollen vor Ort bekämpft werden.
  3. Menschen sollen in ihrer Heimat Lebensperspektiven erhalten.
  4. Die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik braucht einen grundlegenden Perspektivwechsel.
  5. Die geopolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands soll stärker in den Fokus rücken.
  6. Außenpolitische Partnerschaften sollen sich stärker an strategischen Interessen ausrichten.
  7. Deutschland soll sich enger mit seinen Partnern abstimmen und gemeinsame Interessen mit ihnen durchsetzen können.
  8. Eine starke transatlantische Freundschaft soll das Fundament der Außenpolitik bleiben.
  9. Die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik soll atlantisch bleiben und europäischer werden.
  10. Der UN-Sicherheitsrat soll reformiert werden.
  11. Deutschland soll unabhängiger von autokratischen Staaten werden.
  12. Die politische Kooperation mit Nord- und Südamerika, Afrika, dem Indopazifik und Zentralasien soll gestärkt werden.
  13. Deutschland soll zur Linderung der Not in den ärmsten Ländern der Welt beitragen.
  14. Entwicklungspolitik setzt auf Hilfe zur Selbsthilfe, ausgerichtet an den UN-Nachhaltigkeitszielen.
  15. Entwicklungszusammenarbeit soll besser gebündelt und mit der europäischen Entwicklungszusammenarbeit abgestimmt werden, auch um die Global Gateway Initiative der EU zu stärken.
  16. Privatwirtschaftliche Initiativen sollen stärker unterstützt werden.
  17. Die Verbindung zu Afrika soll strategisch ausgebaut werden.
  18. Auf dem afrikanischen Kontinent soll keine Einflusszone systemischer Konkurrenten Europas entstehen.
  19. Die Afrikanische Union und andere regionale Zusammenschlüsse sollen gestärkt werden, damit afrikanische Staaten für Sicherheit und Wachstum sorgen und die kontinentale Freihandelszone gelingt.
  20. Universelle Menschenrechte sollen geschützt werden.
  21. Menschenrechte sollen effektiv und nicht nur symbolisch verteidigt werden.
  22. Der Schutz verfolgter Christen hat besonderen Stellenwert.
  23. Die Wahrung des Völkerrechts und der Schutz der multilateralen Ordnung sind nicht verhandelbar.
  24. Deutschland steht auch im Krisenfall uneingeschränkt zu seinen Partnern.
  25. Ein Russland, das einen verbrecherischen Angriffskrieg führt, kann kein Partner sein.
  26. Ein anderes Russland soll eines Tages als kalkulierbarer politischer und wirtschaftlicher Partner zurückgewonnen werden.
  27. Russland muss das Existenzrecht seiner Nachbarstaaten uneingeschränkt akzeptieren, bis dahin wird europäische Sicherheit gegen Russland organisiert.
  28. Die Ukraine soll im Kampf für ihre Freiheit und territoriale Integrität umfassende Unterstützung Deutschlands und der westlichen Demokratien erhalten.
  29. Die Ukraine soll auf ihrem Weg zur Mitgliedschaft in EU und NATO umfassend unterstützt werden.
  30. Es sollen wirkungsvolle Instrumente zur Durchsetzung des Völkerrechts geschaffen werden.
  31. Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson.
  32. Deutschland soll sich für eine Entwicklung hin zur Zweistaatenlösung einsetzen.
  33. Deutschland soll sich für die Stabilisierung des Nahen und Mittleren Ostens einsetzen.
  34. Die Streitkräfte sollen modern ausgerüstet, kampfstark und durchhaltefähig sein.
  35. Die Bundeswehr soll über eine gut ausgebildete Reserve verfügen.
  36. Die Aussetzung der Wehrpflicht soll schrittweise zurückgenommen werden.
  37. Die Wehrpflicht soll in ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr überführt werden.
  38. Bis zur Einführung des Gesellschaftsjahres soll eine Kontingentwehrpflicht eingeführt werden.
  39. Die Bundeswehr soll grundlegend reformiert werden.
  40. Die militärischen und zivilen Strukturen der Bundeswehr sollen neu aufgestellt und auf den militärischen Zweck ausgerichtet werden.
  41. Beschaffungswesen und rüstungsindustrielle Basis sollen neu und strategisch ausgerichtet werden.
  42. Für gemeinsame europäische Rüstungsprojekte sollen gemeinsame Exportregeln ermöglicht werden.
  43. Die Zeitenwende braucht mehr als ein einmaliges, zeitlich begrenztes Sondervermögen.
  44. Zur Finanzierung der Bundeswehr sollen die EU- und NATO-Verpflichtungen umfassend erfüllt werden.
  45. Öffentliche Gelöbnisse werden unterstützt.
  46. Ein nationaler Ehrentag für verwundete oder gefallene Soldatinnen und Soldaten und für Veteranen soll eingeführt werden.
  47. Herausragende militärische Leistungen sollen deutlich höhere Anerkennung erfahren.
  48. Die Bundeswehr soll als Arbeitgeber materiell attraktive Rahmenbedingungen bieten.
  49. Zur Sicherung des Personalbedarfs der Streitkräfte soll es keine Denkverbote geben.
  50. Das verpflichtende Gesellschaftsjahr soll auch den Streitkräften zugutekommen.
  51. Der europäische Pfeiler der NATO soll gestärkt werden.
  52. Die europäischen NATO-Partner sollen eigenständig militärisch handeln können, wenn die NATO als Ganzes dies nicht kann.
  53. Die militärischen Strukturen der europäischen NATO-Partner sollen stärker integriert werden.
  54. Militärische Ausrüstung soll wo möglich gemeinsam mit europäischen Partnern entwickelt und beschafft werden.
  55. Sicherheits- und verteidigungsrelevante Forschungskooperation mit Hochschulen soll ermöglicht und gestärkt werden.
  56. Die nukleare Teilhabe soll mit europäischen Partnern wie Frankreich und dem Vereinigten Königreich zu einem gemeinsamen atomaren Schutzschirm weiterentwickelt werden.
  57. Langfristiges Ziel ist eine europäische Armee.
  58. Ein internationales und europäisches Volksgruppen- und Minderheitenrecht soll gestärkt werden.
  59. Das Recht auf Heimat, eigene Sprache und Kultur soll fortgelten.
  60. Vertreibungen jeder Art sollen international geächtet werden.
  61. Durch Vertreibung verletzte Rechte sollen anerkannt werden.
  62. Handelswege werden gegebenenfalls auch militärisch geschützt.
Kultur, Medien, Religion und Erinnerung22
  1. Nationale Symbole sollen im öffentlichen Leben gestärkt werden.
  2. Der 23. Mai soll als Tag des Grundgesetzes nationaler Gedenktag mit einer Rede zur Lage der Nation werden.
  3. Der Gottesbezug des Grundgesetzes wird bekräftigt.
  4. Religionen stehen nicht über dem Grundgesetz und rechtfertigen weder intolerante Ideen noch Straftaten.
  5. Friedliches Zusammenleben der Religionen und interreligiöser Dialog sollen gefördert werden.
  6. Kirchen und Gemeinden sind wichtige Partner bei der Gestaltung des Gemeinwesens.
  7. Der Sonntag und die christlichen Feiertage sollen geschützt werden.
  8. Muslime sind Teil der religiösen Vielfalt Deutschlands.
  9. Ein Islam, der die freiheitlichen Werte ablehnt, gehört nicht zu Deutschland.
  10. Muslime, die nicht in den großen Islamverbänden organisiert sind, sollen bei ihrer Selbstorganisation unterstützt werden.
  11. Muslimisches Gemeindeleben soll auf dem Boden des Grundgesetzes und seiner Werte stattfinden.
  12. Forschung und Lehre der islamischen Theologie sollen weiter ausgebaut werden.
  13. Imame sollen deutschsprachig an deutschen Hochschulen ausgebildet werden.
  14. Für die Auslandsfinanzierung von Moscheegemeinden sollen Alternativen gefunden werden.
  15. Für die Entsendung von Imamen aus dem Ausland sollen Alternativen gefunden werden.
  16. Ausländische Regierungen dürfen keinen Einfluss auf Moscheegemeinden, Islamverbände und Muslime in Deutschland nehmen.
  17. Deutschland soll Kulturnation bleiben.
  18. Kultureinrichtungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren, etwa durch antisemitische Narrative, sollen keine staatliche Förderung erhalten.
  19. Eine ideologische Kulturpolitik wird abgelehnt.
  20. Die Freiheit der Kunst und das geistige Eigentum sollen geschützt werden.
  21. Die Erinnerung an Aufbauleistung und Integration der Flüchtlinge, Vertriebenen und Aussiedler nach dem Zweiten Weltkrieg soll gestärkt werden.
  22. Medienpolitik soll fairen Wettbewerb sichern, insbesondere gegenüber internationalen Digitalkonzernen und marktbeherrschenden Plattformen sowie im dualen Rundfunksystem.
Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung20
  1. Die Bund-Länder-Beziehungen sollen durch eine Föderalismusreform neu geregelt werden.
  2. Es wird auf eine Strategie der Dezentralisierung gesetzt.
  3. Föderalismus und starke Länder werden befürwortet.
  4. Föderalismus und kommunale Selbstverwaltung werden gestärkt.
  5. Der Anteil der Länder an den Gemeinschaftsteuern wird dauerhaft strukturell erhöht.
  6. Der Anteil der Kommunen an den Gemeinschaftsteuern wird dauerhaft strukturell erhöht.
  7. Das Konnexitätsprinzip wird bejaht.
  8. Der Gestaltungsrahmen für eigene kommunale Steuern wird erweitert.
  9. Bürger erhalten vor Ort mehr Gestaltungsmöglichkeiten zur Stärkung von Selbstverwaltung und örtlicher Demokratie.
  10. Übergeordnete Ebenen nehmen nur Aufgaben wahr, die sie besser lösen können als untergeordnete Ebenen.
  11. Die Aufgaben von Bund und Ländern werden entflochten, um klare Verantwortlichkeiten zu schaffen.
  12. Die Länder sollen stärker in den Wettbewerb um die besten Ideen gehen.
  13. Die Kommunen bleiben föderaler Bestandteil der Länder.
  14. Die Verantwortungsprinzipien spiegeln sich in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen wider.
  15. Die Förderpraxis und Kofinanzierung von Landesaufgaben durch den Bund wird zurückgedrängt.
  16. Eine Föderalismusreform wird durchgeführt.
  17. Die Föderalismusreform löst die Herausforderungen digitaler und technischer Standardisierung im Bundesstaat.
  18. Bei der Föderalismusreform werden die Einnahmeverteilung zwischen Bund und Ländern und der Länderfinanzausgleich einbezogen.
  19. Kommunen erhalten Experimentierräume.
  20. Mischfinanzierungen zwischen staatlichen Ebenen werden verhindert.

„Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es zu dem Thema keine Forderung gibt. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • a) ↑ Politikfelder: In der Reihenfolge unseres Katalogs; „Ohne Politikfeld“ steht hier am Anfang.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Programms, also nach Seitenzahl.

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